ö Neichs⸗ und Staatsanzeiger Ur. 31 vom 6G. Februar 1942. S. 4
Nlassenen Anordnungen (6 3) werden nach § 413 der Reichs⸗ 5 3 Dänemark, Rumänien, Kroatien, Finnland, der Slowakei und
abgabenordnung geahndet. Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von (hing zu diesem Patt. Vom . Januar 196. d 4 §8 34 dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann Unifang, * (gen. Wertaufsprei. 615 M. Poastbeförde,
rungsgebühren: 0, 3 Rec für ein Stück bei Voreinsendung auf
Einsichtnahme in die Zollordnung
Diese Zollordnung ist im vorderen Torhaus, in den Geschäftszimmern des Hauptzollamts Berlin⸗Packhof und den Abteilungen des Zollhofs zur Einsicht ausgelegt. Dort werden auch die im Rahmen dieser Zollordnung allgemein erlassenen Anordnungen zur Kenntnisnahme ausgelegt.
§8 335 Diese Zollordnung tritt an die Stelle der Verordnung vom 3. Dezember 1929/15. Mai 1933. Sie tritt am 1. Januar 1942 in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1942. Der Oberfinanzpräsident Berlin. Kuhn.
Verzeichnis über Zollgut, das ohne Zollurkunde auf den Zollboden aufgenommen wird.
Efd. Der Packstücke Gattung! Roh⸗ goli⸗ N di . und gewi t ver⸗ r. Zei en Zahl Menge! k sck lu lund Ne. und Art * 8 c luß
Bezeichnung der Lagerstellen auf dem Zollboden
mit Bedingungen und Auflagen versehen und jederzeit wider⸗
rufen werden. § 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den s5 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr
8 5 ;
Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 6. Februar 1942.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
J. A. Budezies.
bestraft.
Bekanntmachung Die am 4. Februar 1942 ausgegebene Nummer 5 des Reichãg esetzblaits, Teil I, enthalt: J Fünfunddreißigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrs⸗ e,, Vom 22. Januar 1942. an
Bekanntmachung über die Verlängerung des Paktes gegen die Kommunistische Internationale und den Beitritt von Bulgarien,
unser Postscheckkonto: Berlin 96200. Berlin NW 40, den 5. Februar 1942. Reichsverlagsamt Dr. Hu brich.
Nicht amtliches
Aus der Verwaltung
Auszahlung der Kinderbeihilfe ab 1. April 1942
Das Verfahren bei der Auszahlung der Kinderbeihilfe ist für die Zeit ab 1. April 1912 neu geregelt worden. Die Kinder⸗ beihilfe wird im allgemeinen viertelsährlich ausgezahlt. Sie wird bar ausgezahlt, wenn der Beihilfeberechtigte nichts anderes be⸗ antragt. Sie wird auf Antrag auf ein Konto des Beihilfe⸗ berechtigten überwiesen. Der Beihilfeberechtigte kann zu dem An- trag eine vorgedruckte Postkarte verwenden, die ihm von seinem Finanzamt in 2h Tagen zugesandt wird.
Will der Beihilfeberechtigte die Ueberweisung auf ein Konto bei einer Sparkasse, bei einer Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut beantragen, so übersendet er den Ueberweisungs⸗ antrag dieser Bank, Sparkasse usw. Will der Beihilfeberechtigte die Ueberweisung auf sein Postscheckkonto beantragen, so über⸗ sendet er den Ueberweisungsantrag w Postscheckamt.
Die Kinderbeihilfe wird ausnahmsweise monatlich bar aus-
gezahlt, wenn der Berechtigte das ausdrücklich beantragt.
r
H, 3 itung s geb Bestellgeld e z . abholer bei der Ungeigenstelle 665 mo ö *. 2. 6
entag abends. preig durch die Po st monatlich
2 — * ĩ tũr Selbst⸗ 8 na e Postanstalt
Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, .
straße 82. gCinzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 50 Rr, einzelne Beila
10 R. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung 83
en nehmen
O Æa, einer dreigespaltenen ̃
mmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Orus e 6 auf einseitig beschriebenem 2 völlig druckreis einzusenden, ins besondere st darin auch anzugeben, welche 2 — oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervo rgeho ben w so len. 22
Raum sespaltenen Bd brelten Zeile 2 — fe n n, ö a. 6 i.
Worte etwa durch Fettbruc'h (einmal unter-
— Befristete Anzeigen müssen S8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin 8 der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918
Nr. 32
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Betrages einschließ lich des Vortosß abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel- Mr. 19 33 83.
Verlin, Sonnabend, den ꝛẽ. Februar, abends
Einwilligung des Steingutverbandes e. V., Berlin. Der ge⸗ nannte Verband kann bestimmte Gruppen von Rechts⸗ , von der Einwilligung ganz oder zum Teil frei⸗ tellen.“
Postscheckkonto: Berlin 41821 194
mmm, 2 —
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater
. ; . . Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und : . d 3 . ö in der Zeit vom 8. bis 17. Februar Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflegg— Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung Staatsoper Mir t ch a ft s te nl . ] (berichtigte Fassung der Veröffentlichung in Nr. Zo / 1945), in Kraft. Sonntag, den 8. Februar. Mor genveran staltung. Ballett J Zweite Anordnung über den Absatz von Flaschen. Vom 4. Fe⸗ Berlin, den 5. Februar 1942. der Re Ge⸗Kdö5. Beginn 1 Uhr. — Rigolęet to. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1673 Uhr. — In der
Tag der Aufnahme auf den Zollboden: ...... ...... ...... .. 66
Der übergebende Warenführer: Der übernehmende Zollbeamte:
Am 30. Dezember 1941 betrug der Pfandbrief⸗Umlauf
Zur Textil⸗ und Bekleidungsmesse in Leipzig Die vom 1. bis 5. März stattfindende Reichsmesse in Leipzig
Königsplatz, während die ausländischen Textil⸗ und Bekleidungs⸗
lichen Fasern bestanden hat, ist heute verschwunden. Die praktische Verwendbarkeit der deutschen Kunstseiden und Zellwollen 1 nahe⸗
und Strumpfindustrie herbeizuführen verspricht. Auch in modischer Beziehung erfüllt die Textil⸗ und Be—⸗
bruar 1942. Zweite Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenstãnden aus Steingut. Vom 5. Februar 1942.
Deutsches Reich
Der Reichswirtschaftsminister. J. V: Dr. Landfried.
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen.
Philharmonie. Voraufführung. 5. Sin fonie⸗Kon⸗ zert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn 11 Uhr.
ö ? dd vorläufigen Berechnungen ven mindestens 7000 Aus— . k 3 ö. gd iet d e r, 61 Velanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkasse Bekanntmachung Montag, den 9g. Februar. In der Philharmonie. Hauptauffüh⸗ Übernahmebuch Nr. .... ..... 1 ö. * . ,,. beschickt . Unter den und find auch im technischen Einsatz zu führender Stellung ge—= in den besetzten 3 Vom 6. Februar 1942. ö über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den besetzten rung. 5. Sin fonie-Konzert der Staats- R ausländischen Kollettiven befin 6j . nach ö ehm iger langt. Deutschland 64 zt an geschaffenen bare . nur solche Bekanntmachungen ber Geheimen Staatgpolizei Troppau über Gebieten kapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: . Erlediat: Pause, wie schon 2 ö . auch Wr reich, . vegetabilen Ursprungs, . auch vollsynthetische. Erwähnt sei ö die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Vom 6. Feb 1942 175 Uhr. ö ö . der . Pro , 2 wer . 66 die saure⸗, feuer- und wasserfeste . und die neuefte . om 6. Fe k. Dienstag, den 19. Februar. Exo der Schelm. Muftkal. Lei- . a) durch Abgabe der Zollurkunde. Zollbegl.-Schein⸗Empf.Buch kleidung ausstellen wird. Es find dies hn. , . iche Messe⸗ Erfindung der Perlon⸗Faser auch Perlon-Seide genannt, . Die am 6. Oktober 1941 in Bobruisk errichtete Reichs⸗ tung: Schüler. Beginn 171 Uhr. . . Nr.. vom 19. 3 ,, ,,, , die sich vorzüglich für Bekleidungszwecke eignet, feiner als Natur⸗ ö aImtli kreditkasse ist am 31. Januar 1942 aufgehoben worden. Mittwoch den 11. Februar. Tiefland. Musikal. Leitung: 1 ö 1 ; is 2 2 e e e eee e e e e e e e e * 9d. * * * * 58 * . s ĩ is i ä j J i ö z — 1 i 7 * . b) durch wel en anderen Nachweis? ,, , seide ist und eine vollkommene Umwälzung der Seidenstoffweberei m ich es Berlin C111, den 6. Februar 1942. . . d
Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Sonntag, den 15. Februar. Cavalleria ru stic ana / Ba⸗
ö 4 *ige Hypotheken⸗Pfandbriefe der Thüringischen zentren mit ihren neuen Mustern vorzugsweise im Ringmeßhaus kleidungsmesse weitgespannte Erwartungen, denn sie zeigt tra— ; Scholz. Wilz. Freitag, den 13. Februar. Tannhäu ser. Musikal. Leitung: vert e e r n,, k ,,,, . ven n n, . . . ane, .. reg ene. 6 sc a. Musikal. Leitung: Lenzer . k 66 6. en vorgele orti er? findustrie, . alt da rnannt. z, 24 Tosca. 6 ; ꝛ Belanntmach ung lleidungsmesse für sich in Llnspruch nehmen, die beste Drientie mit ihren e nn ,,. laufmaschenfesten, mückestichsicheren ( ; Bekanntmachung Beginn: 17 Uhr.
RM 15 044 300, —. Der Gesamtbetrag der in das Deckungs⸗ register eingetragenen Hypotheken belief sich auf Re 15 472 926,57. Weimar, den 2. Februar 1942. Direktorium der Thüringischen Staatsbank
rungsstätte über die deutsche und , . Textilwirtschaft zu sein. Daraus erklärt sich auch die ständige Nachfrage nach Aus⸗ stellungsständen, der leider noch nicht vollkommen entsprochen werden kann. Es ist zu verstehen, daß sich besonders Hersteller aus den eingegliederten und besetzten Gebieten wie auch aus den übrigen kontinentalen Ländern von der Textil- und Bekleidungs— messe in Leipzig angezogen ö denn dort tann sich jeder Ein— käufer für die nahe oder ferne Zukunft gute Lieferquellen er⸗ schließen. Während des Krieges ist es nicht möglich, die schon
und leuchtenden Mustern geradezu sensationell wirkten, dürften wieder eine Bereicherung ö Erst vor wenigen Wochen hat ein Chemnitzer Strumpffabrikant sich ein Patent im In⸗ und Ausland schützen ö das durch Anbringung von Längsverstär⸗ kungsstreifen, die plastisch als Reliefnähte hervortreten und die schlanke Linie des Beines betonen, eine schonende Behandlung der Damenstrümpfe beim Anziehen ermöglicht und deren Lebens⸗ dauer beträchtlich verlängert. Treffli elungen sind n die neuen Modeschöpfungen der deutschen Seidenindustrie. unt⸗
Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege *)
Die mit der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1918 ver— öffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Ver⸗ bänden usw. wird unter „Preußen“, wie folgt, ergänzt:
Auf Grund der 8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1694/393810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi /Jd — 7126/39 — wird das gesamte . der Else Sara Beldengrün, geb. Lawetzky, geb. am
ja zo. Musikal. Leitung? Lenzer. Beginn: 17 Uhr. Montag, den 16. Februar. Tiefland. Musikal. Schüler. Beginn: 17 Uhr. . — Dienstag, den 17. Februar. Salome. Musikal. Leitung: Clemens Strauß a. G. Beginn: 179 Uhr. Schau spielhaus Sonntag, den 8. Februar. Die lustigen Weiber von Wind sor. Beginn: 17 Uhr.
eitung:
Anordnung lange geplanten, Ausbauten dieser Fachmesse vorzunehmen, Es streisige und einfarbige Jaequards werden mit Rosetten, Stern⸗ fd. NR Kon ⸗ Schutz⸗ Tag der 21 ö j k ; ö . ᷣ ! ĩ konnten diesmal lediglich an neuem Ausstellungsraum 800 4m j 6. ; z am e Sitz ; ; 1. 114. 1887 in ?, zuletzt wohnh. in Fulnek, jetzt unbekannt, Montag, den 9. Februar. Iphigenie in Delphi. Beginn; J zur Vereinheitlichung des Farbanstriches von Textilmaschinen im Textiluteßhaus . . . Lin! . öder kleinen Kringeln berziert Im ö herrschen Nr. session gegenstand Genehmigung hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — iel nr ni. is Uhr.
. Sãureteeren — wobei letztere die Tendenz hätten, zu Festaufschlägen zu kulation erfolgen kann, sind 35 i diese Fertigungen an⸗
. 1 * ö 2 ,; . h . j j 1 i legten Grund⸗ . ‚ ĩ .
. vom 6. Februar 1942 werden — eine nicht ungefährliche und auf jeben Fall uner⸗ gemessene Festpreise nach den in Ziffer 1 niedergeleg Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ MWwir t ch a t Gte
. 28 r wünschte Nivellierung der Kosten und damit auch der Leistungen⸗ sätzen zu vereinbaren. kartellen vom 15. Juli 1955 (Reichsgesetzbs. 7 S. 4588) ö. s f 1.
ee / * ö ö
vom 31. Januar 1942 Auf Grund der Verordnung über die Lerckgung und Ver—⸗
mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 2498) ordne ich hiermit an:
Ab 1. März 1942 dürfen in den Zuständigkeitsbereich der Fachgruppe Textilmaschinen fallende Maschinen und n tungen nach dem Inland nur mit Anstrich in grauer Farbe DIN 1842 RAIL. Farbton 7011 geliefert werden.
Vorarlberger Textilindustrie gemietet worden sind. Sie erscheint zum ersten Male in Leipzig und wird in Form einer Gemein—⸗
stiegen. Sie ist mit diesem Umfang die ,, der Welt und besitzt eine Musterschau, die an Reichhaltigkeit schlechter⸗ dings nicht mehr zu überbieten ist. Neben einer Vielzahl von Einzelausstellerfirmen enthält die interessante Kollektive, die der Gesamtschau der Textil⸗ und Bekleidungsmesse eine höchst inter⸗ essante Note verleihen. So bilden u. a. Gemeinschaftsschauen die Greizer Kleiderstoffindustrie, die deutsche Pelzindustrie, Wirk⸗
leinwirkungen und Kleinmuster vor, durch die der 86 eine natürliche Belebung erfährt. Rheinische Seidenwebereien liefern . Reliefmuster und der Rohseide täuschend ähnliche Qua⸗
hohes Niveau heben, dessen Spiegel man in einer besonderen Modenschau, die während mehrerer Tage der Meßwoche im Licht⸗ spielhaus „Capitol“ vorgeführt wird, vorfindet. Die neue Mode in Bruckstoffen ist ruhiger geworden. In den Kollektionen für 1942 treten kleine ein⸗ und mehrfarbige Streumotive aus Blatt-, Ranken⸗, Feder⸗ und Bänderwerk hervor. Es werden damit hübsche Effekte erzielt, die das Auge erfreuen und nicht so auf—
67 Schwestern⸗· Berlin C2, — Abzeichen 31. 1. 1942
schaft der Breite
Berlin, den 31. Januar 1942. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Engel.
7). 91 berichtigter Form nochmals veröffentlicht, da die Ver⸗ öffentlichung in Nr. 30 vom 5. 2. 1942 fehlerhaft erfolgt war.
verwaltung — eingezogen. Troppau, den 4. Februar 1942.
Bekanntmachung
Auf Grund der S§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgesetzbl. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/393810 — und
Dienstag, den 10. Februar. Ju lius Caesar. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die lustigen Weiber von Wind sor. Beginn: 1733 Uhr.
. , ; aftsschau Strickwaren, Spitzen, Druckstoffe und dergl. zeigen. stq ̃ itte i i sindustrie und die . ; ; . ( teilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. De⸗ . 9 , 5 * 91. . rg ftell? . 9 . rg n , , ine , ö 3 . 36. n, Straße 28/24 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau. Donnerstag, den 12. Februar. Fau st. Beginn: 1655 Uhr. zember 1939 Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 2411) in Verbindung fläche der Textil⸗ und Bekleidungsmesse . über 14 0900 qm ge⸗ das k der Textil⸗ und Bekleidungsmesse auf ein Freitag, den 13. Februar. Iphigenie in Delphi. Beginn
18 Uhr. Sonnabend, den 14. Februar. Fau t. Beginn: 1615 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Tu randot. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die lustigen Weiber von Wind sor. Beginn: 171 Uhr. Kleines Haus Sonntag, den 8. Februar. Die beiden Klingsberg. Be—
Es ist erwünscht, daß auch die Maschinen, die nach dem nd Strickwaren aus der Ostmark, Thüringen und Bayern, ferner inglich sind. Der neue Damen regenschirm hat eine mehr dachartige ö — . Ausland geliefert werden, den DIN-⸗grauen Farbanstrich er⸗ nr Tr ln d rhei ae. . Viel . J. . 3. 2 , , ö Zweite Anordnung des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ö . J . halten. posant wirken die Großausstellungen der deutschen Kunstseiden⸗ schmuck und Jambisgriff oder auf hellem Grund schottisch ge⸗ über den Absatz von Flaschen — III 7 Wi Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen 6 Uhr! ; are. Beginnt
Ausnahmeanträge für bestimmte Maschinenarten sind
und Zellwollindustrie, die neben rohem Fasergut auch Fertig⸗
mustert geliefert, wobei häufig handwerklich bearbeitete Edel ölzer
Vom 4. Februar 1942
der Gastwirtin Maurice Sara (genannt Mizzi)h Jellinek, geb, Krause, geb, am 23. August 1881 in Leipnik, zuletzt
Dienstag, den 10. Februar. Kollege kommt gleich. Be—⸗
über die Fachgruppe Textilmaschinen, die sich gutachtlich dazu waren zeigen, damit jeder sich von deren Güte überzeugen kann. Verwendung finden. Es würde zu weit führen, wollten wir noch Auf Grund des Gesetzes über Erricht v ginn: 18 Uhr ; i j mir einzurei Auf der Herbstmesse waren es die reinen Zellwollqualitäten, die auf modische Details eingehen, wie sie bei Herren⸗ und Damen⸗ . Hesetzes ü er rrichtung von Zwangs⸗ wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jetzt im Proteltorat ; j ) D; j. a n , ,, stärksten Eindruck auf die fachlichen Besucher ausübten. Be—⸗ lartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. S. 488) ordne ö . 2. Senf ehrt i ö . ß w
Etwa noch vorhandene Bestände in anderen Farben sind
der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschaftsgruppe Ma⸗
schinenbau, Chemnitz, Altchemnitzer Str. 40, bis 1. März 1942 zu melden und dürfen aufgebraucht werden.
Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunfts⸗
erteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und
zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter
die Strafbestimmung des 5 4 der Verordnung vom 20. De⸗ zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die
enkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 24989).
merkenswert sind auch die Reihenstände der deutschen Damen und Herrenbekleidungsindustrie, die geschlossene Abteilungen bilden, ebenso wie die Hut⸗ und 64 wodurch die Uebersicht über die Gesamtleistungen wesentlich erleichtert wird.
bekleidung in Erscheinung treten werden. Das muß dem Studium der Besucher ö dlc en Die Neuheiten⸗ und Musterschau der Textil⸗ und Belleidungsmesse in ii ist jedenfalls einzig- artig und bereichert das fachliche 5 des fortschrittlich den⸗ kenden Einzelhändlers. Schon aus diesem Grunde macht sich ein
Mit den grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Groß⸗ nn,, , und ⸗rabatte und den g , n Problemen der Spannenhöhe ee, sich Dr. Georg Busch in der neuesten Lieferung des nr, ,,, ,,. der Wirtschafts gruppe Groß⸗ und Außenhandel Der Groß⸗ und Außenhandel“. Inner⸗
lb der gesetzlichen Handelsaufschläge, so führt Dr. Busch aus,
e man zwischen dem für den einzelnen Betrieb und dem für eine ganze Großhandelsstufe einer bestimmten Branche fest⸗
tragnehmer der gleiche
n werden. Bei der Vergebung an mehrere Au
gilt geha lich für alle Auftragnehmer oder — bei sehr ver-
zedenartigen Verhältnissen — für Gruppen vergleichbarer Auf⸗= 9 . ; ö für die gleiche Leistung. Der
. gilt für eine bestimmte , , . oder eine be⸗ st
immte Auftragszeit, die so zu beme . sind, daß dem Unter⸗
nehmen ein aus veichender Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben wird; er darf nicht abgeändert werden, es sei denn, daß er infolge Täuschung oder Irrtums unangemessen festgesetzt worden ist. Bei
ich an:
§1 §z 1 der Anordnung über den Absatz von Flaschen vom 10. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.
hi der nachstehenden Marktregelung zu ie der Gemeinschaftsvertrag der Markt⸗ und Leistungs— lemeinschaft der Hohlglasindustrie, Berlin, Anwendung . soweit in dieser Anordnung nichts anderes be— timmt ist.“ §8 2
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
verwaltung — eingezogen. Troppau, den 4. Februar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Auf Grund der 8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgesetzbl. S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/39/38 10 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi / 4 — 7126/39 — wird das gen,. . der (Ingenieur) Vera Alten stein, geb. am 21. 5. 1501
,, 12. Februar. Die Journal li sten. Beginn: 1 hr. ; =
Freitag, den 13. Februar. Moral. Beginn 18 Uhr. Sonnabend, den 14. Februar. Die Journali sten. Beginn:
der . . . ö. . . k . 9 26 Wirt . ; Nr. 134 vom 11. Juni 1940) erhält folgende Fassung: S 9 ö 15. Feb i dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das ; Die Großhandels syanne 1. Rüstungsaufträge müssen grundsätzlich zu Festpreisen ver- „Die Hersteller von weißen oder . e sind Belanntmachung onn — ö. e ruar. Kollege kommt gleich. Be⸗ 6 . ammengeschlossen, auf Montag, den 16. Februar. Die beiden Klingsberg. Be⸗
ginn: 16 Uhr. Lustspielhaus
Sonntag, den 8. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 9. Februar. Tageszeiten der Liebe. Be—
ginn: 18 Uhr. Dienstag, den 10. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, den 12. Februar. Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr.
. K ; ; ᷣ delsdufschlag zu unterscheiden. Es könne sich bei den ; ae , is berein⸗ Berlin, den 4. Feb 1942 in ?, zuletzt w in Neuti in, j ich ö ĩ ; ; Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. . San ! . 63 Erteilung weiterer Aufträge it ein neuer Festpreis zu verein ö Februar . in ?, zuletzt wohnh. in Neutitschein, jetzs angeblich im Pro- Freitag, den 15. Februar. Tageszeiten! der Lie be. Be— . gen um Höchst⸗, Fest⸗ und Mindestaufschläge handeln. baren; der neue Festpreis soll dem Unternehmen einen an⸗ Der Reichswi n ; j ö ꝛĩ . . 6 . ö ; , r irtschaftsminister. V. . tektorat, hiermit zugunsten des Deuischen Reiches — Reichs⸗ inn: 18 Uhr. Karl Lange. . Handelsaufschläge für sämtliche Betriebe einer bestimmten ene ffenent eil? de Tang! echter ie , erzielten Mehr⸗ ch schaf is J. V Dr Landfried ö g . , sch ch ch onna; J gehen n, de.
Anordnung Nr. 44
der Reichsstelle für Mineralöl über die 2 die
Verarbeitung und den Verbrauch von Säureharzen und
Auf Grund der Verordnung über den Warenverlehr vom
18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1431) in der Feen
vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwachung des Warenverkehrs vom
18. e, 1939 (Deutscher Reichs⸗ und ö. Staats⸗
anzeiger Nr. 197 vom 31. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
51
Säureharze und Säureteere sind die bei der Raffination
von Mineralölen aller Art einschließlich Steinkohlenteerölen, Braunkohlenteerölen und Schieferteerölen mit Schwefelsäure
und / oder Oleum anfallenden Nebenerzeugnisse. harze fallen nicht unter diese Anordnung.
82
(41) Säureharze und Säureteere dürfen nicht beseitigt
und nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl abgegeben, verarbeitet und verbraucht werden.
(2) Die . kann mit Bedingungen und Auf⸗ lagen versehen und jederzeit widerrufen werden.
Cumaron-⸗-
ktommissar für die Preisbildung von nachstehen
Branche auf der Großhandelsstufe seien in der Regel dann an= geordnet worden, wenn der Preisstop nicht mehr ausreichend ewesen wäre und mit Ausnahmeregelungen eine Abstellung von tißständen nicht hätte gesichert werden können. Zu einer der artigen generellen Aufschlagsregelung müsse gesagt werden, daß sie, gleichgültig ob es sich um Fest⸗ oder Höch , handele
der Großhandelsunternehmen zur Folge hahe. Es könne nicht bestritten werden, daß einheitliche Handelsaufschläge die Tendenz
zur Vereinheitlichung der Art der Bedarfsdeckung und auch des
Bedarfs selbst in sich bergen. Die Kosten in den einzelnen Be⸗ trieben der gleichen Branche seien erfahrungsgemäß sehr ver— schieden. Deshalb seien schon die kostenmäßigen Voraussetzungen
für einen einheitlichen Aufschlag nicht gegeben. Einheitlich fest⸗
gesetzte Handelsaufschläge würden immer den Nachteil hahen, daß sie entweder Differentialrenten im Handelsaufschlag Spiel: raum ließen, und damit den Anreiz zur Rationalisierung nicht besonders verstärkten, oder falls der Aufschlag zu niedrig fest⸗ gesetzt sei, einer großen Anzahl von branchegleichen Betrieben
einer Wirtschaftsstufe nicht mehr die Deckung der Kosten und Berechnung eines angemessenen Gewinns ermöglichten. ꝛ
NRichtlinien des Beauftragten für den Vierjahresplan, für die
Preis⸗ und Gewinnbemessung bei Rüstungsaufträgen vom 6. November 1941
In einem Erlaß an alle Preisbildungs⸗ und Preisüber⸗ wachungsstellen (X — 82 — 1436/41 v. 6. 12. 41) git der Reichs m Erlaß des
Beauftragten für den Vierjahresplan Kenninis:
ewinns belassen. Soweit ausreichende Unterlagen für einen veisvergleich vorhanden sind, kann der Festpreis auch nach diesem bestimmt werden. ᷣ
2. Fertigungen im i .. und Entwicklungsstadium kön= nen zu Richtpreisen . en werden. Sobald eine Nachkal⸗
3. Bei Auftragsänderungen ist der vereinbarte an, Festpreis durch Vorkalkulation der Aenderungskosten entsprechend abzuändern, und im übrigen, wie zu Ziffer 1, zu verfahren. Das gilt insbesondere für Aenderungen, die während des Laufs einer Serie eintreten. .
4. Haben der Reichskommissar 6 die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen den Festpreis bestätigt, unterliegen die daraus anfallenden Gewinne nicht der Gewinnabführung nach 5 22 KWwVDO. .
5. Ist die Genehmigung nach Ziffer 4 nicht erfolgt oder stammen die Gewinne aus Richtpreisen, so sind die Preis- behörden im Rahmen der Gewinnprüfung nach 5 22 KWO ge⸗
lten, bei der Gewährung eines Leistungszuschlages für besondere eistungen technischer oder e, n, Art, sparsame Wirt⸗ be, g und günstige Kostengestaltung großzügig zu verfahren.“ : ö
Verantwortlich für den Amtlichen und Richtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag; i. V.: R udol . J antzsch in Berlin⸗CTharlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen
seinschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
Zweite Anordnung
über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut Vom 5. Februar 1942
ich an:
81 s 1 der Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und b, , . aus Steingut vom 27. Mai 1940 (Deut⸗ 96 eichsanz. Nr. 133 vom 29. Mai 1940 erhält folgende assung: /
„Die Hersteller von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut sind zu der nachstehenden Marktregelung zusam⸗ mengeschlossen, auf die die Satzungen des Steingutverbandes e. B., Berlin, Anwendung finden, ien in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist.“
82 §z 2 Abs. 1 der Anordnung über den . von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut vom 27. Mai 19406 er⸗ hält folgende P . AI) Die Hersteller von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut bedürfen . Rechtsgeschäften, welche die Liefe⸗ rung dieser Erzeugnisse betreffen, und, , Rechtsgeschäfte vor Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Absatzes abge⸗
schlossen worden sind, zur Lieferung dieser Erzeugnisse der
Troppau, den 4. Februar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
ginn: 18 Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Py gmalion. Beginn: 18 Uhr.
Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft für eingeschränkt arbeitende Unternehmungen
Nach den bisher geltenden Bestimmungen konnte die Ge⸗ meinschaftshilfe der Wirtschaft in der Regel nur dann Anwendun inden, wenn die völlige Stillegung eines Unternehmens . riegswirtschaftliche Maßnahmen verursacht worden war. Unter⸗ nehmungen, deren Betrieb durch kriegswirtschaftliche Maßnahmen nur stark eingeschränkt wurden, konnten daher im allgemeinen nicht in den Genuß der Gemeinschaftshilfe kommen. Krüegswirt⸗ schaftlich bedingte Betriebseinschrankungen sind jedoch häufig so weitgehend gewesen, daß ein Ausgleich zwischen Ertrag und kun kosten nicht mehr gefunden wurde. Heß etriebe . daher, wenn ihnen nicht aus der Gemeinschaftshilfe geholfen wird, über kurz oder lang zum Erliegen kommen. An der Aufrechterhaltung der Produktion dieser Betriebe kann aber ein volkswirtschaftliches Interesse bestehen.
Um dieser Sachlage Rechnung zu tragen, hat der Reichswirt⸗ schaftsminister im Einvernehmen mit den i en Ministerien eine von der , . erlassene Beihilfeordnung für . arbeitende Unternehmen genehmigt, die eine Er⸗ bens g er Beihilfeardnung im Rahmen der Gemeinschaftshilfe
er Wirtschaft darstellt. Es können nunmehr auch nachweislich
erheblich eingeschränkt arbeitende Betriebe Beihilfen aus der Bemeinschaftshilfe der Wirtschaft erhalten. Die Einbeziehung solcher Unternehmen in die ,, ist z. B. möglich, wenn die völlige Stillegung durch das Reichswirtschaftsministerium oder eine andere dazu befügte Behörde untersagt worden ist, oder wenn die zuständige Arbeitseinsatzbehörde bescheinigt, daß der Betrieb die ihm bisher belassenen Arbeitskräfte weiterbeschäftigen darf, weil . an anderer Stelle nicht eingesetzt werden können. Die Beihilfegewährung ist weiterhin möglich, wenn die Wirt— y,, lbei erkehrsunternehmen die Reichsverkehrs⸗ 9 bescheinigt, daß die Ermöglichung der eingeschränkten
eiterarbeit aus volkswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Die, Reichsgruppen sind ermächtigt worden, weitere Richt- linien für das Verfahren und die Bemessun der Beihilfen zu erlassen. Die Antragsstellung erfolgt wie . bisher für die Gemeinschaftshilfe bei den ici ag rn bzw. deren fach⸗ lichen Untergliederungen.
Die Beihilfenordnung für eingeschränkt arbeitende Unter⸗ nehmungen wird im Ministerialblatt des Reichswirtschafts. minifteriums veröffentlicht werden.
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