Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S3 vom 9. Februar 1942. S. 2
des Aquariums“. Nr. 56 433 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 53 586 vom 5. 4. 1940 „Die sagenhafte In Corfu“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 443 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 48 686 vom 18. J. 1938 „Elektrische Brücken“. Verfalltag: 20. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 472 vom 26. 12.
Prüf⸗Nr. 48 957 vom 25. 8. 1938 „Wandernde Dünen“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 488 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 49 421 vom 12. 10. 1938 „Münster, Westfalens chöne Hauptstadt“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur
r. 56 487 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 50 120 vom 22. 12. 1988 „Die Schönheit der tierischen Bewegung“. Verfalltag: 20. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 489 vom 26. 12. 1941. — Prüf⸗Nr. 55 730 vom 9. 10. 1941 „Frauen sind doch bessere Diplomaten“ (Farbentonfilm). Verfalltag:
1942. Gültig nur Nr. 55 730 vom 9. 10. 1941 mit Aus⸗ fertigungs datum vom 31. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 56 419 vom 15. 12. 1941 „Quax, der Bruch⸗ Verfalltag: 19. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 419 vom 15. 12. 1941 mit Vermerk vom 31. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 56 424 vom 17. 12. 1941 „Tanz mit dem Kaiser“. Verfalltag: 2B. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 424 vom 17. 12. 1941 und Vermerk vom 6. 1. 1942.
Berlin, den 6. Februar 1942. Der Leiter der Filmprüfstelle.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 53 0898 vom 16. 1. 1940 „Ein Jungbrunnen im Lande der Mitte“. Verfalltag: 20. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 309 vom 2. 1. 1942.
Prüf⸗Nr. 48 120 vom 8. 4. 1938 „Was ist die Welt?“ Verfalltag: 21. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 312 vom 2. 1.
Prüf⸗Nr. 54 719 vom 16. 1. 1941 „Spanische Inseln im Mittelmeer“. Verfalltag: 17. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 361 vom 2. 1. 1942.
Prüf⸗Nr. 48 751 vom 27. 7J. 1938 „Kaiserbauten im Fernost !. 3 20. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 408 1. 1942.
Prüf⸗Nr. 49 021 vom 1. 9. 1933 „Die Kleinsten im Golf von Neapel“. Verfalltag: 21. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 409 vom 2. 1. 1942. .
Prüf⸗Nr. 48517 vom 21. 6. 1938 „Aus Scherben wird Glas“ mit Ausfertigungs datum vom 22. 10. 1940. Verfall⸗ tag: 20. 1. 1942. Gültig nur Rr. 56 471 vom 2. 1. 1912.
Prüf⸗-Nr. 48 821 vom 8. 8. 1938 „Jugend im Tanz“. Berfalltag: 21. 1. 1942. Gültig nur Nr. 55 332 vom 26. 2.
Prüf⸗Nr. 49 154 vom 15. 9. 1938 „Von Fischern und ngern am Watt“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur 56 333 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 47 289 vom 12. 1. 1938 „Selbstverständlich⸗ keiten“. Verfalltag: 21. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 425 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 49 245 vom 23. 9. 1938 „Land unterm roten Adler“. Verfalltag: 21. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 426 vom 25. 19. 1511.
Prüf⸗Nr. 49 298 vom 29. 9. 1938 „Programmwechsel! Ein Blick ins Berufsleben der Artisten“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 427 vom 26. 12. 1941.
e Prüf⸗Nr. 50 109 vom 21. 12. 1938 „Krabbenfischer in Ostfriesland“. Verfalltag: 22. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 428 vom 26. 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 48744 vom 27. 7. 1938 „Seefahrt und Wissen⸗ 6. . 22. 1. 1942. Gültig nur Nr. 56 431 vom 12. 1941.
Prüf⸗Nr. 48 956 vom 25. 8. 1938 „Hinter den Kulissen Verfalltag: 22. 1. 1942.
Bestimmung
des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Werbung
für Ei⸗Austauschstoffe Vom 5. Februar 1942
J.
Die Herstellung von Ei⸗Austauschstoffen (Erzeugnissen, die das Hühner⸗Eiweiß, Hühner⸗Eigelb oder den gesamten Eiinhalt ganz oder zum wesentlichen Teil in der Backwirkung, Bindefähigkeit oder Schlagfähigkeit zu ersetzen vermögen) ist gemäß Anordnung Nr. 67 der H schen Milch⸗ und Fettwirtschaft, betr. Herstellung und Ver⸗ Januar 1942 (RNVBl. 342), nur mit Genehmigung der Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft zulässig. Austauschstoffe werden von der Hauptvereinigung der deut⸗ n Milch⸗ und Fettwirtschaft als „Eiweiß⸗Austauschstoff“, „Eigelb⸗Austauschstoff“ oder als „Ei⸗Austauschstoff“ schlecht⸗ hin zugelassen und müssen in der Werbung, insbesondere auf Packungen, in Werbeschriften, Gebrauchsanweisungen oder Anzeigen, mit dieser Bezeichnung gekennzeichnet werden. Die Benutzung von e ,,, ; tung zur Führung der Kennzeichnun ff, „Eigelb⸗Austauschstoff
von Ei⸗Austauschstoffen vom 8.
II.
Für die Werbung für Ei⸗Austauschstoffe gelten m übrigen insbesondere folgende Richtlinien:
1. Die Bezeichnung, unter der ein Ei⸗Austauschstoff in den Verkehr gebracht wird, sowie die gesamte Werbung für Ei⸗Austauschstoffe in Wort und Bild darf nicht in irre⸗ führender Weise auf Eier Bezug nehmen. besondere nicht den Eindruck erwecken, als handele es sich um ein ganz oder zum Teil aus Hühnerei hergestelltes Erzeugnis.
2. Die Kennzeichnung ,, „Eigelb⸗ Austauschstoff“ oder „Ei⸗Austausch Bezeichnung, unter der der Ei⸗Austauschstoff i gebracht wird, etwas zurücktreten. Sie muß jedoch mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen, also darüber, daneben oder darunter angeordnet sein.
3. Der Ausdru Statt seiner is stoff“ zu verwenden.
4. Die Silbe „Ei“ in den Worten Eiwei Eigelb Austauschstoff oder . dem Wort „Austauschstoff“ nicht durch Ste
so kann auf — 6. Auf den Packungen und in zu Werbezwecken verteilten Rezepten muß das nf nr d tn. angegeben werden und zugleich der Gebrauchswert im Vergleich zu Eiweiß, Ei— gelb oder Ei ersichtlich sein. Wird auf den Gebrauchswert hin⸗ gewiesen, so darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die angegebene Eimenge auch im Nährwert durch den Austausch⸗ stoff ersetzt werden kann. Es ist deshalb etwa folgender Wort⸗ laut zu wählen:
Gültig nur
Dr. Baemeister.
auptvereinigung der deut⸗
chließt die Verpflich⸗ g er g e n oder „Ei⸗Austauschstoff“ n
Sie darf ins⸗
enüber der
toffn kann en Verkehr
„Vollei“ ⸗Austauschstoff ist nicht zulässig.
t zutreffendenfalls der Ausdruck „Ei⸗ e renn .
ung, S
Schriftfarbe, Schriftart, Unterstreichung u. a. hervorgehoben 5. 38n ein Erzeugnis sowohl als Eiweiß- oder Eigelb⸗ Austaus
2. als auch zugleich als Ei⸗Austauschstoff geeignet, eide Eigenschaften hingewiesen werden.
X g Austauschstoff Name) und y g oder eem Kafer 6. sich back⸗ bzw. lb ren ni gh wie 2 Eier bzw. Eiweiß oder Eigelb verwenden.“
oder gegebenenfalls ; . entsprechen 1 Backwirkung
oder Bindefähigkeit oder Schlagfähigkeit. . . . . . .
7J. Es ist anzugeben, wieviel Prozent der jeweils erforder⸗
lichen Eier durch den kö Eiweiß ⸗Austauschstoff, Eigelb⸗Austaus fz ersetzt werden nur das Austausch⸗ Institut für Bäckerei festgesteslt hat. ö
8. Hinweise auf den Nährwert und auf diätetische und sundheitliche Wirkungen, ehenso Hinweise auf Vitamine oder Tineralstoffe ( Nährsalze“) sind nicht zulässig. Der Werberat kann in Uebereinstimmung mit dem Reichsgesundheitsamt Ausnahmen zulassen.
önnen. Es darf jedoch erhältnis angegeben werden, das das
III.
Für den Aufbrauch des vorhandenen Werbematexials (Packungen, Werbeschriften, Rezepte, Rundschreiben und dgl., das den vorstehenden Richtlinien nicht entspricht, wird eine Frist bis zum 1. 7. 1942 gewährt.
Berlin, den 5. Februar 1942.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.
Hunke.
Richtlinien zur Anordnung H 102 eichsstelle für Kohle vom 23. Dezember 1941
1
„Die Anordnung H 10a verlängert die Geltungsdauer F der Anordnung H1Io bis zum 31. 2 1943. Soweit die Vorschriften der Anordnung H 10 sowie der . . Ausführungsbestimmungen und Richtlinien infolge dieser Ver⸗ längerung nicht unmittelbar angewandt werden können, sind sie sinngemäß anzuwenden. Die sinngemäße Anwendung wurde vorgeschrieben, um die Anordnung nicht durch eine Vielzahl von Terminänderungen u. dgl. zu belasten. Zur Verdeutlichung dieser Vorschrift wird folgendes angeführt: 1. Im allgemeinen rücken alle Terminangaben um ein
er dazu ergangenen
Jahr vor. In 5 13 Satz 2 bleibt es jedoch bei dem Termin des 1. April 1941.
2. Da neue Bestellscheine nicht ausgegeben werden und
der Handelsweg gleichbleibt, ist der in 8 14 Abs. 1 Satz 2 genannte Termin bes I. Juni 1941 als gegenstandslos anzusehen.
Bei einer Reihe von Bestimmungen ist — abgesehen von Ausnahmen im Einzelfall — 1. der Verlängerung bis zum 31. März 1943 im Kohlenwirtschaft zu veranlassen. Dies gilt vornehmlich für folgende;
1. 5 36: Uebergangslieferungen kommen nicht in Be⸗
chaftsjahr 1942/3 nichts
kracht, sondern ab 1. April 1942 gelten sofort die vorhandenen Grund⸗ und Nachtragsbestellscheine als Belieferungsgrundlage.
Z 8: Von einer Neufestsetzung der Hausbrandjahres⸗
mengen nimmt die Reichsstelle für Kohle Abstand. § 9: Eine Neuverteilung der Hausbrandmengen auf
die Händler ist nicht .
Dadurch werden auch im wesentlichen die Richt⸗ linien zur Ingangsetzung der Anordnung H 10 — Gebietskontingente und Unterverteilung —
egenstandslos. Die darin aufgestellten Grundsätze 3z. B. if 6, 7, 8, 9, 10, 18, 17, 18, 19, 20, 22, 253) bleiben je och erhalten.
„3 10: Neue Grundmengenbescheinigungen werden
nicht ausgestellt.
§ 11: Neue Gesamtbestellungen werden nicht auf⸗
gegeben. . ür Bestellungen „o. Gb.“ können die Kohlen⸗ verteilungsstellen die Verwendung besonderer Form⸗ blätter vorschreiben. Die Formblätter müssen die aus dem beigefügten Muster ersichtlichen Angaben enthalten. . Die Wirtschaftsämter werden angewiesen, bis zur Herausgabe der Formblätter durch die Kohlen⸗ derteilungsstellen bereits mit sofortiger Wirkung bei der . von Bestellscheinen „o. Gb.“ zu vermerken, daß der Händler auf Grund der vor⸗ elegten Abschnitte Reichskarten für Kohle oder der e g n mn enn, der Truppe die Lohne Grundmengenbescheinigung angeforderten Brenn⸗ toffe ausgeliefert hat. . 23: Auf die Anlegung neuer Kundenlisten kann
derzichtet werden, wenn Deckblätter angeklebt oder
angebracht werden, die die Fortführung der ange⸗ legten Kundenlisten ermöglichen, ohne daß eine Nachprüfung der a . des Kohlen⸗ wirtschaftsjahres 1941142 unmöglich wird.
uch Kundenkarteien dürfen weiter benutzt
werden, wenn sie genügend Raum für die Ein⸗ tragungen im Kohlenwirtschaftsjahr 1942/43 haben oder wenn sie ähnlich wie die Kundenlisten durch Deckblätter für das Kohlenwirtschaftsjahr 1942,43 benutzbar gemacht werden können.
II
§ 25: Absatz 1 dieses Paragraphen ist nunmehr wie folgt
„Die Händler dürfen nur die Verbraucher beliefern, ie am 31. März 1942 in ihre Kundenlisten ein⸗ etragen waren.“
Bei ‚. 25 Absatz 2 sind folgende Grundsätze zu beachten: a) Ümschreibungen von Verbrauchern, die zu einer
Aenderung der . der Händler führen würden, sind tunlichst zu vermeiden. Dies gilt auch für Anträge auf Umschreibung von Verbrauchern, die rn ,,. mit verhältnismäßig hohen Mengen wechseln.
b) Bei Anträgen von Verbrauchern, die wegen der Ge- ringfügigkeit der Mengen ohne Rückwirkungen auf die 8 der Händler sind, soll nicht kleinlich verfahren werden. Insbesondere soll Anträgen dann stattgegeben werden, wenn Verbraucher und Händler sich über die Lösung der Geschäftsverbindung einig sind oder wenn die r r nr, g en der⸗ artig zerrüttet sind, daß eine gedeihliche Zusammen-⸗ arbeit nicht mehr zu erwarten ist.
§z 28: Für die Anrechnung nichtbewirtschafteter Brenn⸗
stoffe gilt folgender Grundsatz: ö
Verbraucher, die regelmäßig mit nichtbewirtschafteten Brennstoffen beliefert werden, müssen die Anrech⸗ nung dieser nichtbewirtschafteten Brennstoffe gegen sich gelten lassen. Dagegen bedarf es einer Aenderung der Kundenlisteneintragungen dann nicht, wenn Verbraucher gelegentlich und in kleinen Mengen , d hc, Brennstoffe beziehen.
Die Freilassung von 1m Brennholz ist nicht eng auszulegen. Wenn die freigelassene Menge von 1m Brennholz um ein Geringes überschritten wird, ist eine Aenderung der Kundenlisteneintragung nicht u veranlassen.
8 36 Die Aufbewahrungspflicht erstreckt sich auch auf
die Unterlagen der Anordnung H 10.
III.
Die Ausführungsbestimmungen J und II zur Anordnung H 10 bleiben . soweit sie nicht durch die 1 Sonderregelung für die Verbrauchergruppe VI als auf⸗ gehoben oder geändert zu gelten haben, ;
Auch die zur Anordnung H 10 erlassenen Rundschreiben bleiben in Kraft, soweit sie nicht wegen ihres zeitbedingten Charakters (Regelung der Uebergangslieferun en gemäß § 36; Bestimmungen über Freigabegrenzen u. dgl.) gegen⸗ standslos geworden sind. ö ; .
Ferner bleiben die grundsützlichen Entscheidungen, die im Kohlenwirtschaftsjahr 1940/41 durch Rundschreiben ergangen sind, ohne in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anord⸗ nung 5. zu stehen (3. B. Rundschreiben 31 / 46) in Kraft.
IV.
Die allgemeine Festsetzung des FHundertsatzes, mit welchem im Kohlenwirtschaftsjahr 1942,43 die in Geltung bleibenden Grundmengenbescheinigungen und Gesamt⸗ bestellungen beliefert werden sollen, bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. .
Soweit die Grundmengenbescheinigungen und Gesamt⸗ bestellungen sich auf Händler beziehen, die Verbraucher der Gruppe VI beliefern, wird bereits heute folgendes ange⸗ ordnet: .
Aus den Grundmengenbescheinigungen und Gesamt— bestellungen der Händler, die Verbraucher der Gruppe Vl beliefern, wird der Anteil der Berbrauchergruppe VI aus— esondert. Die Aussonderung obliegt den Kohlenverteilungs⸗ stellen. Sie sind ermächtigt, hierzu von den Landeswirtschafts⸗ ämtern, Wirtschaftsämtern und Händlern Auskünfte ein—⸗
uholen. . Sofern eine Kohlenverteilungsstelle die für die Aug—⸗
,. erforderlichen Angaben nicht auf andere Weise
eschaffen kann, Da, sie über das K an die in Betracht kommenden nn, ,,, as Ersuchen, den Händlern Bescheinigungen über den Anteil der Ver= brauchergruppe VI auszuhändigen. Sie hat sich hierzu des anliegenden (Anlage 2) oder eines anderen w en Form⸗ blattes zu bedienen. Die Wirtschaftsämter an die auf diesen Bescheinigungen vermerkten Angaben (Name des Händlers, bisherige Gesamt-Grundmenge, Anteil der Ver⸗ brauchergruppe VI, Anteil der Verbrauchergruppen L bis V) listenmäßig zusammen und übersenden eine Ausfertigung der Listen unmittelbar der zuständigen Kohlenverteilungsstelle und eine Ausfertigung unmittelbar der Reichsstelle für Kohle. Die
Händler reichen die Bescheinigungen auf dem Lieferwege dem
auptlieferer bis zum 25. Februar 1942 ein.
ö k zieh? den Anteil der Verbraucher— ruppe Vt von den Grund⸗ und Bestellmengen ab. Die rundmengenbescheinigungen und Gesamtbestellungen gelten
dann nur noch in der Höhe des nach n, Abzug ver⸗
bleibenden Restes und dienen ausschließlich als Belieferungs⸗
grundlage für den Bedarf der Verbrauchergruppen 1 bis V.
Den Händlern ist es untersagt, Mengen, die gemäß den vor—
stehenden Bestimmungen aus den Grund⸗ und Bestellmeyngen
auszusondern , gemäß 88 11 und 12 der An⸗ ordnung H1I0 zu beziehen.
n die Blkeß re von Verbrauchern der Gruphe VI bedarf es in Abweichung von der Vorschrift des 5 12 der Anordnung H1I0 eines Bestellscheines nicht. Vielmehr erfolgt die Belieferung der Verbraucher der Gruppe Vl lediglich auf Grund der vorzulegenden W-Abrufe. Hausbrandbrennstoffe für Verbraucher der Gruppe VI dürfen im Verkehr zwischen . Vorlieferern, Lieferern und Händlern nur auf
zrund ordnungsgemäß e n m., W-⸗Abrufe abgegeben
und bezogen werden. Soweit die Händler verpflichtet sind, dem Wirischaftsamt den Eingang von Hausbrandbrennstoffen zu melden, sind sie auch verpflichtet, den Eingang von
W-⸗Brennstoffen der Menge und Brennstoffart nach anzu⸗
zeigen. Die Reichsstelle ö. Kohle unterrichtet die Kohlen⸗
berteilungsstellen und Landeswirtschaftsämter über den
Jahresbedarf der Verbraucher der Gruppe VI — auf-
gegliedert nach Brennstoffarten und Herkunftsrevieren.
V
Nachdem durch diese Sonderregelung der schwankende Bedarf der Verhrauchergruppe VI aus den Hausbrandjahres⸗ mengen, e n nn,, und Bestellscheinen entfernt worden ist, kann damit gerechnet werden, daß die Kontingente für den zivilen Sektor im Kohlenwirtschaftsjahr 1915/43 wesentlichen Veränderungen nicht ausgesetzt sind. Soweit dennoch ein Mehrbedarf aus eigener . des Wirt⸗ schaftsamtes oder Landeswirtschaftsamtes nicht gedeckt werden kann, kann die Reichsstelle für Kohle Nachtragsbestellscheine auf einem Formblatt, dessen Muster als Anlage beigefügt ist, erteilen. ;
Die Nachtragsbestellscheine sind von den Händlern auf dem nach 13 der Anordnung H 10 vorgeschriebenen Liefer⸗ weg einzureichen. Die in dem Rundschreiben Nr. 6941 der Reichsstelle für Kohle getroffenen Bestimmungen über Ein⸗ haltung des Lieferweges bei Nachtragskontingenten sind auch für die dach er rn in anzuwenden. Die Kohlen⸗ verteilungsstellen haben dafür zu sorgen, daß die Nachtrags⸗ bestellscheine, die der einzelne Händler vorlegt, rechtzeitig vor
Nr. 3
ᷣ
3. Aufgebote
44381
Gemäß 5 8 der AV. d. RJM. vom 25. 2. 1941 — Deutsche Justiz S. 810 — werden die Personen, die das Eigen⸗ tum oder ein Recht an einem Grund⸗ stück, welches in den Gemeindebezirken Eibertingen oder Iveldingen belegen ist, für sich in Anspruch 33 auf⸗
alb einer
echs Wochen dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden und . zu machen, widrigenfalls das recht bei der Anlegung des Grundbuchs
nicht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 11. Februar 1942 und endigt am 24. März 1942. Diejenigen Personen, welche benachrichtigt worden sind, daß das von ihnen in AÄnspruch genommene Recht in das Grundbuch aufgenommen wird, werden von dieser Aufforderung nicht
efordert, 2 Recht inner Frist von
betroffen. Amtsgericht Malmedy, Grundbuchanlegungsstelle.
SA., gos N., s th Street, jetzt: 814 Grant Street; 8. den staufmann Hein⸗ nannt Henxi Bernay, die Emilie ung in New
rich Bernheim
anda Huth geb. ork, 110 East, 49 Str., US.; Handarbeiter Emil Paul Queck. in Chemnitz; 6. den Kra r Weidlich, zuletzt in nitz; J. den Kaufmann Oskar Stein⸗ hardt in Schanghai, Wardroad 138 die unter 1L a, , 3, 5, G Genannten jetzt unbekannten Aufenthaltes; zu 1 mit Nichtigkeit der Ehe; em Antrag auf Schei⸗ dung der Ehe; zu 7 mit dem Antrag auf Aufhebung, hilfsweise Scheidung der Ehe, und zwar: zu 1 des Ehegesetzes und 5 1 zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. 9. 1935 (RGBl. 1 1146); zu 2, 4, 5 gemäß 5 des Ehegesetzes; zu s gemäß §§ 49, 55 des Ehegesetzes; zu 7 gemäß S8 37, 49, u 3 mit dem An⸗ stgestellt, daß die samten Hand
Kurt Walte
dem Antrag au zu 2, 4, 5, 6 mit
ig: 1. Es wird Kläger Eigentümer zur
44380 Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Dr. E. Sackers in Essen, Steeler Straße 168, als Nachlaß⸗ pfleger der Mathilde Köhne, hat be⸗ antragt, den verschollenen Friedrich Wilhelm Knoch, geboren am 25. 2. 1868 in Langenberg, Rhld., zuletzt wohnhaft in Langenberg, Rhld., für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver— chollene wird aufgefordert, sich späte—⸗ tens in dem auf den 16. September 1942, 101 uhr, vor dem unterzeich—⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots— termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige
zu machen.
Langenberg, Rhld., 2. Febr. 1942.
Amtsgericht.
des in Band 11 auf Grundbuchs für Steinbach (Amtsgericht Annaberg i. E.) eingetragenen Grund- ⸗ 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ andlung des Rechtsstreits andgericht
latt 486 des stücks sind.
lichen Ver
zwar: zu 3 vor die 1. Zivilkammer auf Freitag, den 17. April 1942, vorm. 11 Uhr; zu 7 vor die 9. Zivilkammer auf Mittwoch, den 22. April 1942, vorm. 11 Uhr; zu 1 vor die 1. Zivil⸗ kammer auf Freitag, den 24. April 1942, vorm. 11 Ühr; zu 5. vor die 8. Zivilkammer 24. April 1942, vorm. 10 Uhr; ivilkammer auf Frei⸗ Ipril 1942, 10 Uhr; zu 2 vor die 1. Zivilkammer auf Mittwoch, den 29. April 1942, vorm. 10 Uhr:; zu 4 vor die 2. kammer auf Dienstag, den 5.
auf Freitag. zu 6 vor die g.
44368 Aufgebot.
Es ist beantragt, den . Unteroffizier der Luftwaffe Sixtus Augustin Renghardt, geboren am 28. Mai 1920 zu Pollenfeld, für tot zu lasß erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis
m 29. April 1942, 11 Uhr, vor em unterzeichneten Gericht in Berlin ; J. Stock, ,, 114, zu melden, wibrigenfalls
e Todeserklärung erfolgen kann. An
alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Veoschollenen zu erteilen ver-= mögen, ergeht die Aufförderung, späte⸗
stens bis zum oben bestimmten Zeit— punkte dem Gericht Anzeige zu machen.
C. 2. Neue Friedrichstraße 4
U 56 II. 114. 41.) Berlin, den 21. Januar 1942. Das Amtsgericht Berlin.
1942, vorm. 19 uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
Chemnitz, den 4. Der Urkundsbeamte bei dem Landgerichte.
ebruar 1942. r Geschäftsstelle
Oeffentliche Bekanntmachung. Es klagen auf S5 47, 49, 55 und
igerklärun aus 8 60 des Eh 9 ;
setzes: 1. die Ehe⸗ zatkomski, Katha⸗ migielsti in Hannover, ver⸗ durch Rechtsanwalt . Schlüter in Essen, gegen ihren Ehe— mann, 2. die Ehefrau des Wilhelm Seitz, Minna vertreten durch Rechtsanwalt
Cs, NFinsschmnf nis.
42 F 27141. In der Aufgebotssache des Herrn Albert Deck in Straßburg Neudorf, Schluthmattweg 17a, werden die beiden Mäntel zu 300, — GM 54. (417 3 Liquidationsgoldpfandbriefe der Frankfurter Hypothekenbank Reihe 5 . F Nr. 88 830 und 88 831 E / loo)
raftlos erklärt.
ustellungen
448385 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Staatsanwalt schaft bei dem Landgerichte y , t
vertreten durch den Oberstaatsanwa daselbst; 2. der Mechaniker .
c) der am 27. Juli 1931 ge
Walter Fritz Huth in Chemnitz
Proze
bevollmächtigte: Rechtsanwälte J.⸗Rt. Böhmer und Dr. Küster in Chemnitz; 7J. die Dora Sophie Steinhardt geb. Hellberg in Chemnitz, Oststraße 75, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hintze und Dr. Mutscher in Chemnitz, gegen 1. a) den Kaufmann Herbert Israel Berger, b) die Dora Marga— rethe Berger geb. Kretzschmar, beide zuletzt in Schaerbeek, Kr. Brüssel; 2. die Anna Johanne Elfriede Die denhofen geb. Hasenohr in Beatrice, Nebraska,
Börskens in Es mann, 3. der in Essen, Rechtsanwalt Essen, gegen seine Ehefvau Doris geb. Alle Beklagten kannten Aufenthalts. die Beklagten zur mündlichen lung vor das Landgericht Essen, und zwar: zu 1 auf den u 2 auf den 24. April 1942, je M Uhr, Zimmer 241, vor die 9g. Zi⸗ u 8 auf den 17. April hr, Zimmer 240, vor die 2. Zivilkammer, mit der Ar sich durch einen bei diesem
n, gegen ihren Ehe⸗ auingenieur Heinrich vertreten durch Commandeur
nd unbe⸗2 ie Kläger laden
ö vilkammer, 1942, 9 1
Bericht zu⸗
als Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertveten zu lassen.
Essen, den 3. Februar 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts.
44387] Oeffentliche Zustellung.
4 R 34442. Die Frau Sofie Kiel in Nikolai, Plesser Str. 33, Prozeßbevoll⸗ Nechts anwalt
aul Walter Diedenhofen in Chemnitz, Sebastian Bach⸗Straße 6 b. Elter, Prozeßbevoll= muächtigter: Rechtsanwalt Dr Zichäus in Chemnitz; 53. a) der el erh eitzr Karl Ernst Billig in Jöhstadt i. E. Annaberger Straße 15, bz der am. 30. März 19238 geborene Otfrid Gerth in Siegmar⸗Schönau, Hofer ,, 118, orene Jogchim Gerth in Siegmar⸗Schönau, Hofer Straße 118, zu 3b und (aver— treten durch ihren Pfleger, den Orts— richter Paul Förster in Siegmar⸗ Schönau, Sonnenweg 6, roc. e e. mächtigter zu 3 a—: Rechtsanwalt Pause in Chemnitz; 4. der ö eip⸗ ziger Straße 17a III, Prozeßbevoͤllmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Zichäus in Chemnitz; 5. die Ida Marie Queck geb. Schulz in Chemnitz, Vettersstr. 4111, . Rechtsanwälte Dr. Hintze und Dr. Mutscher in Chem— nitz; 6. die Mathilde Johanna Weid⸗ lich geb. Pötzl in Cheninitz, Prozeß⸗
mächti, ter: in Gleiwitz,
Heinrich Kiel, früher in unbekannten Aufenthalts, scheidung aus 85 49 und 55 des Ehe⸗ gesetzes und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß 5 690 Abs. 1 4. a. S. Die den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ivilkammer des
M Uhr, mit der sich durch gelassenen Rechtsan⸗ evollmächtigten ver⸗
Joachimski
ikolgi, jetzt
Hans Tiark wesen in Hildesheim, Hochkamp Nr. 4, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Zahlung. xückständiger in tert beträge in 6 von 1750 R. A. 66 mündlichen
klagte vor das Amtsgericht in Hildes— heim, im Landgerichtsgebude, Domhof Nr. 19, Zimmer 214, auf den 6. Ok— tober 1942, 10 uhr, geladen
streits vor die Landgerichts ai 1942, Aufforderun
diesem Gericht walt als Progze treten zu las en 2. Februar 1942.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
448388] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Margarete Ludwi Schmengler, straße 4. Klägerin tigter: Rechtsanwalt
Schlossermeister Zeit unbekannten Aufenthalts
Straße 26, Beklagten, auf aus 5 55 Ehegesetz und Schuldigerklä⸗ s Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1
Prozeßbevoll mäch⸗ Dr. E. Kutzke in egen den
10 12 BRT., Unterscheidungssignal: — einrich Ludwig, igssigna
Heimathafen: — Eigentümer: Erben des engl. Staatsangehörigen Henns⸗ bury, England, ist in Landriais (Frankreich)
194
ern . vertreten zu lassen. Gnesen, den 2. Februgr 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
44175) Oeffentliche Zuftellung.
gemacht. Oldenburg, den 31. Januar 1942. Geerdes, Justizangestellte, Gerichtsschreiberin des Landgerichts.
lacsoß] Oeffentfiche Zustellung.
land a. b, wälte
ladet sie zur mündlichen
burg. Zu beiden Terminen wurde das persönliche Erscheinen des Klägers ge⸗ mäß z 619 3PO. angeordnet. zürzburg, den 4. Februar 1942. Geschäftsftelle des anhg g richtz
44389
Oeffentliche Zustell ung. Beschluß.
rokeln, jetzt unbe
als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich S4 RM (vierundachtzig Reichsmark) zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werden den am Ersten jeden Kalenderviertel- jahres. Die Kosten des Rechtsstreits
werden dem Beklagten auferlegt. Dieses
Urtzeil ist vorläufig vollstreckbar. Gumbinnen, den 16. Januar 1942. Das Amtsgericht.
44174 Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Horst- Friedrich Struckmeyer in Paderborn, vertreten
6. das Städt. Jugendamt Minden ze
iꝛ. stf. . gegen den Reisenden *
zuletzt wohnhaft ge—
ts⸗
erhandlung wird der Be⸗
Hildesheim, den 30. Januar 1942. Das Amtsgericht.
44396
Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg ; gibt bekannt: Die engl. Segeljacht „Brunette“,
1
in Ausübung des Prisenrechts
aufgebracht worden.
Wegen der Jacht ist das prisenge—
Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des
richtliche Verfahren eingeleitet worden.
Erste Veilage zum Dentschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 9. Februar
Rechtsstreits vor die 1. Zivillammer des r in Gnesen auf den 8. Mai
„10 Uhr, Zimmer 20 des Amts—⸗ gerichts in Gnesen, mit der Aufforde— rung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
Die Ehefrau Lina Radiker geb. Horst⸗ mann, Einswarden, Friesenstraße 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Allihn, Nordenham, klagt gegen '. Ehemann, den Seemann Adolf Rädiker, früher in Einswarden, Frie—= senstr. 49, z. Zt. Baltimore, c. o. Mr. Louis Haas, 5E Villonghby Ave., Parkville Mb. Baltimore, USA., mit dem Antrage, 1. die am 30. September 1929 vor dem Standesamt in Hude geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, 2. den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, 38. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Olden⸗ burg auf den 17. April 1542, vor⸗ mittags 10, Uhr, mit der Aufforde— rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt—
onas, y in Würzburg, Uh— agt durch Rechtsan⸗
zres. Goßmann in Würzburg, egen seine Ehefrau Irena Jonas in Budapest, mit dem Antrag auf Schei— dung der Ehe gemäß § 55 Ehegesetz und Kostenüberhürdung an diese und erhandlung
vor das Landgericht Würzburg, 2. Zivil⸗ kammer, Sitzungsfaal Nr. 138 111, auf Samstag, den 11. April 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ wing, einen dafelbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Weiterer Termin zur mündlichen Verhandlung würde im Falle des Nichterscheinens der Beklagten im Termin vom 11. April 1942 gemäß z 61811 3PO. bestimmt auf Samstag, den 25. April 1942, vormittags 9 Uhr, Sitzun 5saal Nr. 1838 111 des Landgerichts ürz⸗
3 C 27I41. In Sachen des minder⸗ jährigen Kindes Ewald Julitz in Apolda⸗Hensdorf, Klägers, vertreten durch das Jugendamt (Amtsvormund) in Apolda, gegen den Maschinenschlosser Wilhelm Naumann, geb. am 9. 1. 1885 in Schildau, 666. 6 . in Spi⸗
annten Aufenthalts, Beklagten, ist die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils vom 15. 1. 1943 bewilligt. Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom Tage seiner Geburt, d. i. vom 18. April 1h23, bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres
zu 2 als Ehemann zu verurteilen, diese Einwilligung der Erstbeklagten in die Löschung der Hypothek zu genehmigen, scheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens am 4. März 1942 nern die Kesten aufzuerlegen. Der bei unserer Gesellschaftskafseè inner- halb der üblichen Geschäftsstunden ein— zureichen.
und den Beklagten als Gesamtschuld⸗
Kläger ladet die Beklagten zu dem vor dem Amtsgericht in Potsdam, Zimmer
1942
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren bee m. innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder, Entschädigung beim J
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zuge— lassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Hamburg, den 3. Februar 1942.
Der Präsident des Prisenhofs.
Rothenberger, Dr.
44397) Veräußerungsauftrag. Ich gebe der Jüdin Jrene Deutsch, 6 Deutsch, zuletzt wohnhaft in Pur— ach, N. D., derzeit unbekannten Auf— enthaltes, auf Grund des § 6 der Vdg. über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. 1 S. 1709, und der mir laut Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. Januar 1942, Gesch. 31. VIII B— — 14 01042, erteilten Ermächti— gung auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz der E. 3. 1029 des Grundbuches der Kat. Gemeinde Purbach, Grund⸗ stück Nr. 794, 877, 87, 2314, 3393 und 3394 innerhalb von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet an einen geeigneten Be— werber zu einem angemessenen Preis zu veräußern. Sollte sie diesem Auf— trage innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräuße— . und Abwicklung durchzuführen at.
Wien, am 30. Januar 1942. Der Reichsstatthalter in N. D., Obere Siedlungsbehörde Wien, J., Löwelstraße 18. Im Auftrage: Dr. Rougon.
44393) Oeffentliche Zuftellung. 7H 21942. Notar Bubenzer, Wil⸗ 3 in Trier hat gegen die Witwe
ally Sara Groß aus dem Kaufver— trag Dr. med. Hippchen, Trier, eine , von 141 RA. Diese Kostenrechnung ist zum Zwecke der . ie Kosten⸗ schuldnerin Witwe 9 Sara Groß . Fels, zuletzt in München, Kaul⸗ achstraße 26, jetzt unbekannten Aufent—⸗ haltes, ausgefertigt und gemäß S§ 154, 155 Reichskostenordnung für vollstreck= bar erklärt worden. Durch Beschluß des Amtsgerichts München vom 31. 1. 1942 ist die öffentliche Zustellung be⸗ willigt. München, den 4. Februar 1942.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts München.
[44021] Oeffentliche Zu stellung.
Die Vorschußkasse in Taus, reg. G. m. b. H., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richard Stein⸗ brenner in Neuern, klagt gegen Löwn, Ernst Israel, und Theresia Sara, früher in Chodenschloß, jetzt unbekann=
rung mit dem Antrag: 1. die Beklag— ten sind gesamtverbindlich schuldig, an 9.
2. die Beklagten haben gesamtverbind—⸗ lich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 3. das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar; 4. der Ehegatte hat die ö n , in das eingebrachte ut seiner Ehegattin zu dulden. Zur mündlichen ö des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Neuern auf den 27. März 1942, 9 Uhr, Zimmer Nr. 6, ge⸗ laden. Neuern, den 81. Fanuar 1942. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
44394 Oeffentliche Bekanntmachung. 4. C 642/41. Es klagt der Gastwirt
Sara Levi, geborene Friedländer, 2. deren Ehemann, den früheren Rechts? anwalt Dr. Ludwig Ifrael Levy, beide zuletzt in Potsdam, jetzt in Haifa ra
gabe einer Löschungsbewilligung mit
Anteils zu willigen, und den Beklagten
Nr. 125, auf den 20. März 1942, 10 Uhr, anberaumten Gütetermin
mit der Aufforderung, sich durch einen Prozeßbevollmächtigten
Potsdam, den 4. Februar 1942 Die Geschäftsstelle, des Amtsgerichts.
Abteilung ,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren Berichtigung.
In der Bekanntmachung betr. Aus⸗ losung des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg Nr. 22 Hauptblatt d. Bl. v. 27. 1. — muß es unter Buchstabe B richtig lauten 4553 (nicht 4543).
Bekanntmachung. Bei der am 29. 1.
1942 von Notar Wöß in Salzburg vorge⸗ nommenen Verlosung der 5 0/ leihe des Landes Salzburg aus dem wurden folgende Stücke
Zu je s 1000, — Nr. 31 280 2809
6327 6329 6833 6334 63356. Zu je S8
7897 7908 7909 7936 7937 7940 7941 79428 S603 8605 8606 8607 8609.
Verzinsung Stücke endet mit 30. Juni ausgelosten Zinsschein bogen im Sinne über Zinsermäßigung und Währungs- umstellung k Gemeindeanleihen in den Reichsgauen der Ostmark v. 14. Juni 1940, RGBl. 1 S sind, werden ab er Gauhauptkas
aus gelosten 26
J. Juli 1912 bei
Salzburg und bei der Ereditan
Bankverein, Wien, zum Nennwerte in
Reichsmark eingelöst.
Salzburg, am 31. Januar 1988. Der Reichsstatthalter.
.
Vereinsbrauerei Aktiengesellschaft, Wir laden hiermit unsere Aktionäre ten ,, wegen einer Forde⸗ zu unserer 56. os dentlichen Haupt—
, , . ü 13,90 Uhr, na
die Klägerin öel,ss t zu bezahlen: dem Bürs der Riebed, Brauerct“ A! 3
Leipzig O5, Mühlstraße 183, ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung der winn⸗ und Verlustrechnun des Berichts des Vorstan Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. 10. 1940 bis 80. 9. 1941.
Beschlußfassung über die Verwen⸗
des Reingewinns.
orstands und Auf⸗
Aufsichtsratswahl. . Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1941742. ̃ Aktionäre,
versammlun
lanz nebst Ge⸗
. lastung des
Diejenigen und Kaffeehausbesitzer Richard Thie- Hauptversammlung mann, Potsdam, Brandenburger Str. ausüben Nr. 365, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- spätestens am 4. März 1942 wäh— anwälte Dr. Schroeder und Freiherr rend der üblichen Geschäftsstunden bei von Patow in Potsdam, Wilhelmplatz unserer Gesellschaftskasse oder bei Vr. 16.317, gegen 1. die Ehefrau Toni nachstehenden Banken: Allgemeine Deutsche Credit⸗An⸗ stalt, Leipzig, und deren Filialen, Dresdner ö. deren Filialen tina), nähere Anschrift unbe⸗ zu hinterlegen und bis zum Schluß der kannt, 4. C. 642/41, wegen Ab⸗ Hauptversammlung zu belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ord—⸗ dem Antrage, die Beklagte zu 1 zu ver- nungsmäßig erfolgt, wenn' die Aktien Urteilen, in die Löschung der für sie im mit Zustinimung einer Hinterlegungs—
Stimmrecht
Grundbuch von Potsdam, Blatt 9061 stelle für sie bei einer anderen Bank— Abt. III Nr. 27 eingetragenen Auf⸗ firma bis zur Beendigung der Haupt⸗ wertungshypothek von 2006 GM nebst versammlung im Sperrdepot gehalten Zinsen hinsichtlich des ihr zustehenden werden.
Im Falle der Hinterlegung der Ak— tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Be⸗
Greiz, den 9. Februar 1942. Der Vorstand. Erich Bokus.