1942 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staeraanzeiger Nr. 53 vom 4. Mrz 1912. S. 2

Anordnung d a

der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme von Lager⸗ beständen an Metallen und Metallerzeugnissen

Vom 3. März 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 8. August 1939 r, . 1 S. 1430 in der a er Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur lleberwa chung und . des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 dom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers und im Einvernehmen mit 3 Vorsitzer des Statistischen Zentralausschusses an⸗ geordnet:

§1

Die Anordnung 52 der Reichsstelle 9 Metalle, betr. Beschlagnahme von Lagerbeständen an Halbmaterial und anderen Metallerzeugnissen, vom 19. Dezember 1941 (Deut⸗ scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 299 vom 22. De⸗ zember 1841) wird aufgehoben. An ihre Stelle treten die nachstehenden Bestimmungen dieser Anordnung.

582

() Von den Bestimmungen dieser Anordnung werden nachstehende Formen von Metallen betroffen:

a) Rohmaterial (insbesondere Neu⸗ und Blodcmetalle) und Abfallmaterial (Altmetall und Metallabfälle) Rohmaterial und Abfallmaterial kommen nur für stilliegende Betriebe nach 8 4 in Betracht —,

b) ,, ,, . Metall wie insbesondere

leche, Stangen, Rohre, Drähte, Gußstücke usw.),

c) unfertige Gegenstände, die nur durch Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung eines einheitlichen Halbmaterials herge⸗ stellt sind.

C) Bei lbmaterial ist für K Betriebe die Halbmaterialliste zu 8 16 Absatz? der Anordnung 51 vom 12. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. u. 6. Staats⸗ anz. Nr. 294 vom 16. Dezember 1941) maßgebend, jedoch mit Ausnahme der in diese Liste aufgenommenen Plattie⸗ rungen auf Eisen und Stahl.

83

(I) Die in dieser Anordnung ausgesprochenen Beschlag⸗ nahmen umfassen diejenigen Bestande, uber die der Betroffene am 1. März 1942 verfügungsberechtigt ist, gleichviel ob diese Bestände 1 in seinem eigenen Gewahrsam oder in fremdem Gewahrsam befinden. Als verfügungsberechtigt gilt der Be⸗ troffene auch über solche Mengen aus e, , . die bereits ki Ablieferung an andere oder zur Verarbeitung für andere bestimmt sind (z. B. Umarbeitungsmateriah.

(2) Die Beschlagnahme kommt nicht zur Durchfübrung, wenn die beschlagnahmepflichtigen Gesamtbestände des Be⸗ troffenen nicht 283 als 20 kg betragen.

§8 4 Bei stilliegenden Betrieben jeder Art werden die ge⸗ samten Bestände an Rohmaterial und Abfallmaterial, Halb⸗ material sowie unfertigen Gegenständen gemäß g 3a) bis e) in folgenden Metallen beschlagnahmt: Klassengruppe 1ẽ' Aluminium und Aluminiumlegie⸗ rungen, III Blei und Bleilegierungen, VIII aufe . IR Kupferlegierungen, XIII Nickel und Nidellegierungen, XIX Zink und JZinklegierungen, RX Jinn und Jinnlegierungen.

865

( IH Bei in Gang befindlichen Betrieben von Erzeugern, BSändlern und Verarbeitern von Halbmaterial gilt die Be⸗

. me nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nur r die

etallklassen: IIIA Blei, nicht legiert, III B Hartblei (Antimonblei), VIII A . nicht legiert, IX A Messing⸗ und Tomballegierungen, IXB Rotgußlegierungen, 1X C 2 IX D Neusilberlegierungen, IX F Andere rr, , . (mit Ausnahme von * legierungen der Klasse VIII B und Kupfer⸗ ickel⸗Legierungen der Klasse 1IX HB.

C). Als Verarbeiter von Halbmaterial gelten auch Be⸗ triebe, die Halbmaterial nicht zur 8 stellung von Erzeug⸗ m wohl aber zur Ausbesserung oder Instandhaltung von Betriebsmitteln und Anlagen, zum Einbau oder für sonstige gewerbliche Zwecke verwenden.

586 Bei allen Erzeugern von Halbmaterial werden in jeder Metallklasse beschlagnahmt: n .

a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Salbmaterial und unfertigen Gegenständen, in denen vom 1. Oltober 1941 bis zum Februar 1942 leine Lieferungen an andere oder an den eigenen Betrieb zum ech der Weiterverarbeitung erfolgt und auch keine n,. Bestellungen angenommen worden sind; darüber hinaus

b) diejenigen Mengen an Se der Bestände am J. März 1942 den doppelten

onatsdurchschnitt der Lieferungen aus eigener Er⸗ eugung eder eigenen Beständen während der mate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

57 Bei auen Händlern mit Halbmaterial we i , a) diejenigen Formen, Sorten und Dimenstonen v Salbmaterial und unfertigen 2 * denen vom 1. Oktober 1941 bis zum Februar 1942 keine 5 an andere ersolgi und auch leine sesten Bestellungen angenommen worden sind; darũber hinaus b) diejenigen Mengen an Halbmaterial und unferti 841 ständen, um welche die Ri der Be 2 1. Mär; 1da5 den dreisachen Monatsdurchschnitt der

Lieferungen aus eigenen . n während der Monate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

albmaterial, um welche die

ö! . 2 88

Bei allen Verarbeitern von Halbmaterial werden in

jeder Metallklasse beschlagnahmt: a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Halbmaterial und unfertigen Gegenständen, für die nach dem am 1. März I942 gültigen Fertigungs⸗

rogramm des Betriebes und nach ben im in,

Zeitpunkt ültigen Verwendungsverboten, der Reichsstelle für Metalle keine Verarbeitungsmöglich⸗ keit im eigenen Betriebe besteht; darüber hinaus

b) diejenigen Mengen an Halbmaterial, um welche die Höhe der Bestände am 1. März 1942 den voraussicht⸗ lichen Bedarf des Betriebes für die nächsten drei

Monate übersteigt. Soweit dieser Bedarf nicht vor⸗ aussehbar ist, gilt als Maßstab der tatsächliche er⸗ laubte Verbrauch während der letzten drei Monate.

8§8 9 Formen, Sorten und Dimensionen von Metallen oder Metaller affen die ö,, für die Ausbesserung oder 5 . eigener Betriebsmittel und Anlagen be⸗ nötigt werden, sind bis zur Höhe des voraussichtlichen Bedarfs ö fel Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungszwecke während er nächsten sechs Monate von der Beschlagnahme befreit.

ͤ 8510 Soweit die Beschlagnahme nur einen Teil der vor⸗ ndenen Bestände erfaßt, sind als beschlagnahmefrei in erster inie diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen auszu⸗ sondern, an denen erfahrungsgemäß der n, Bedarf besteht, unter Berücksichtigung . besonde rer wierig⸗ keiten für eine Neuanfertigung oder Neubeschaffung. Bei Be⸗ trieben, für die ein ö eingesetzt ist, hat die Auswahl der beschlagnahmten und der beschlagnahmefreien Gegenstände unter Mitwirkung des Umstellbeauftragten zu erfolgen. . §11 Die Reichsstelle für Metalle kann durch Sonderentschei⸗ dung die 2 des beschlagnahmten Materials in allen oder einzelnen Metallklassen erhöhen, für bestimmte Er⸗ ig s ormen, Sorten oder Dimensionen eine erweiterte eschlagnahme aussprechen oder die Verteilung der Bestände in beschlagnahmtes und beschlagnahmefreies Material ab⸗ weichend von den Maßnahmen des Betroffenen regeln.

8 12

Veränderungen an den beschlagnahmten Gegenständen, insbesondere ihr Verbrauch und ihre Verarbeitung oder Be⸗ arbeitung sowie ihre nn aus dem Betriebe, ihre Ver⸗ äußerung oder Rechtsgeschäfte, durch die eine Verpflichtung n ihrer Veräußerung begründet wird, sind nur mit ausdrück⸗ icher Genehmigung der Reichsstelle für Metalle zulässig. 9 6 gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des renver⸗

kehrs vom 4. März 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 559.

8 183 . (I) Von § 12 dieser Anordnung gelten folgende Aus⸗ nahmen: a) Eine Verbrauchs⸗ und Bezugsberechtigung nach Teil II der Anordnung 51 darf von dem Berechtig⸗ ten durch Entnahme aus seinen e ,, e. Beständen ausgenutzt werden, soweit die ötigten Erjeugnisse weder in den beschlagnahmefreien Be⸗ ständen des Betriebes ö ind noch auf Grund laufender Aufträge ihre rechtzeitige Anliefe⸗ rung zur Deckung des vorliegenden Bedarfs er⸗ wartet werden kann. Die . g ist in diesem Falle um die aus den gen, Be⸗ ständen entnommenen Mengen zu kürzen und darf insoweit nicht mehr zu anderweitigem Bezuge ver⸗ wendet werden. ; b) Erzeuger von Halbmaterial und Händler mit Halb- material dürfen Lieferungen, die durch ordnungs⸗ ahi Erklärung nach 6 der Anordnung b legt oder nach 8 ß der Anordnung 51 von der Er⸗ klãrungspflicht befreit sind, aus ihren beschlagnahm⸗ ten Beständen ausführen, soweit das zu liefernde Material aus den chlagnahmefreien Beständen oder der laufenden Erzeugung nicht entnommen werden kann, also eine Neuanfertigung bzw. Neu⸗ beschaffung erforderlich sein würde. CE) Die Ausnahmen gemäß Absatz 1 a) und b) sind 26 endbar diejenigen a n, e,. Bestäande, uber die bereits eine Verfügung seitens ber Reichsstelle für Metalle bzw. in deren Auftrage getroffen ist.

§5 14 (4) In jeder Metallklasse sind für die beschlagnahmten und . beschlagnahmefreien . . ger⸗ buchblätter anzulegen und zu führen. (Y Bei jeder nach den Bestimmungen dieser Anordnung oder auf Grund einer Sonderbewilligung durch die Reichs⸗ stelle erfolgten Entnahme aus den , , Bestãnden

muß zunächst eine Umbuchung auf das Lagerbuchblatt für be⸗

schlagnahmefreie Bestände . und der Abgang an den eigenen Betrieb oder Abgang an fremde Läger oder Betriebe auf dem Lagerbuchblatt für die beschlagnahmefreien e . verzeichnet werden. Diese Umbuchung ist nicht er⸗

rderlich bei Lieferungen, die auf Grund einer Verfügung er Reichsstelle nach 5 17 dieser Anordnung erfolgen.

§ 15 Die beschlagnahmten Bestände sind von den beschlag⸗ nahmefreien Beständen abzusondern und als von der Reichs⸗ e für Metalle eh g r, a kennzeichnen. Bei den nach

e

)

6 b, 5 76) und 89 agnahmten Bestãnden genügi

6, 41 nur lagerbu . wenn 59 e

esonders großer Anzahl von verschiedenen be en. en, ormen, Sorten und Dimensionen in einem Betriebe die zat⸗ ächliche Absonderung erhebliche Schwierigkeiten und Arbeit verursachen würde. . ; 8 16

() Alle von der Beschlagnahme nach S5 6, T eder 8 be- troffenen Betriebe (O. h. Erzeuger von Halbmaterial., Händler i ö, 7 6 * r, gn

estens zum 15. Apri e Höhe ihrer nahmten Bestände nach dem Stande vom 1. 55 1942 . die in . bezeichnete Stelle an die Reichsstelle für Me⸗ talle zu melden. ; .

E) Für diese Meldung sind besondere amtliche Vordrucke u verwenden. Diese Vordrucke werden in der zweiten Hälfte es Monats März 1942 bei den Industrie⸗ und Handels⸗

kfammern und bei den Handwerkskammern erhältlich sein. Sämtliche Fragen des Vordrucks sind genau und vollständig zu beantworten. Die Meldungen 6 in doppelter Ausferti⸗

Eng abzugeben; ein drittes Stück hat der Meldepflichtige als eleg bei . Akten aufzubewahren. G83) Die einzelnen Meldepflichtigen haben ihre Meldung bei nachgenannten Stellen , . a) Erzeuger von Halbmaterial bei der für sie züstän⸗ digen Fachgr en,.

1

b) Händler mit Halbmaterial bei der Fachgruppe Me⸗ nallhalbfabritate in der Wirtschafisgruppe Groß

und Außenhandel,

e) Verarbeiter von Halbmaterial als handwerkliche Betriebe bei der für sie zuständigen Handwerks⸗ kammer, als industrielle Betriebe bei der für sie 3 1 Wirtschaftsgruppe (als zuständig gilt die

der im Betrieb aus Halbmaterial hergestellten zeugnisse fällt. ; . ( Stilliegende Betriebe haben unverzüglich, spätestend

bis zum 31. März 1942, der nach Absatz 3 für sie zuständigen

Stelle in Briefform (ohne Vordruch zu melden, welche Men⸗ en von Metallen oder , . bei ihnen vor⸗ . ind, die 66 4 dieser Anordnung unter die Be⸗ chlagnahme fallen. e Mengenangaben sind in Kilogramm h machen, und zwar getrennt nach den in § 4 angegebenen etallklassengruppen, innerhalb jeder . unterteilt nach Rohmaterial, Abfallmaterial, Halbmaterial und unfertigen Gegenständen. Soweit eine genaue Gewichts- angabe oder Aufteilung nicht möglich ist, muß dies in der brieflichen Meldung begründet werden. 254

8517 (I) Die beschlagnahmten Bestände unterliegen der Ein⸗ 6 durch die Reichsstelle für Metalle. Sie müssen auf nweisung der Reichsstelle bestimmten Abnehmern angeboten und an diese veräußert und abgeliefert werden. Die Preise, he denen die Veräußerung zu erfolgen hat, werden von der eichsstelle für Metalle bekanntgegeben. EG) Die Anweisung der Reichsstelle zur Anbietung, Ver⸗ en,, und Ablieferung im Sinne von Absatz 1 und die Be g der Preise kann durch Mitteilung an die ein- zelnen Betroffenen oder durch allgemeine Bekanntmachung im Deutschen ,, und Preußischen Staatsanzeiger öder auf anderem Wege , (3) Zur Mitteilung an die Betroffenen kann die Reicht 5 ch der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, zur urchführung der Einziehung des organisierten Metall- handels bedienen.

§ 18 Soweit eine . der Reichsstelle für Metalle ge- mäß 8 17 sich nach Metallklassen oder men . nur auf einen Teil der beschlagnahmten Bestände erstreckt, bleiben in übrigen die Beschlagnahme und deren Wirkungen unverändert aufrecht erhalten. 85 19

C) Zu Beginn r. neuen Kalendervierteljahres, erst⸗ malig am 1. Juli 1 hat jeder Betroffene zu prüfen, h und in welcher Höhe bei ihm Bestande angewachsen knn die nach den Bestimmungen dieser Anordnung der Bes . unterliegen. Er *. solche Bestände ohne weitere o

ren.

Die , über Termine und Fristen in den bei der wiederholten e gem gemãß fe.

6 bis 8 sin satz 4 sinngemäß anzuwenden. Mahge

hme,

für 8 6a) und § 7a):

Lieferungen und Bestellungen letzten sechs Monate vor dem Stichtage,

für 6 9 und § 7b):

die Hestandshöhr am Stichtage der wiederholten Beschlag⸗ na . . .

oppeltẽ bzw. dreifache Monatsdurchs mlt der Lieferungen während der , echs

Monate vor dem Stichtage, für 8 8a):

und die im gleichen

wendung verbote, für § 8b):

er voraussichtliche Betriebsbedarf für die 6 sten drei Monate nach dem k m .

96 der tatsãchliche erlaubte Verbrauch während er drei unmittelbar vorangegangenen Monate.

§ 20 () Räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder⸗ lafsungen eines Unternehmens haben die Bestimmungen dieser

Anordnung wie selbständige Betriebe zu befolgen. 3

6) . räumlich zusammenhängende gemischte Betriebe, die sowohl Erzeuger von Halbmaterlal wie Verarbeiter von

Halbmaterial er gelten folgende Bestimmungen:

a) Wenn die Herstellung von Halbmaterial ausschlie lich für den Bedarf des eigenen Betriebes erfol ist die Beschlagnahme nach 5 8, d. h. nach den Be—⸗ stimmungen für Verarbeiter von Halbmaterial, nicht dagegen nach § 6, durchzuführen.

b) Wenn dagegen aus der Erzeugung von Halbmaterial nicht nur der eigene Betrieb versorgt, sondern auch fremde Abnehmer beliefert werden, so kommen ent⸗ weder nur die Bestimmungen für Erzeuger

von Halbmaterial nach 5 6 oder n ur die Bestim⸗ . mungen für Verarbeiter von Halbmaterial

nach 5 8 zur Anwendung, je nachdem ob die Be⸗

lieferung fremder Abnehmer oder die Belieferung

des eigenen Betriebes mit dem erzeugten Halb⸗ ) , . g e pe

) In leinem e ist es attet, beschlagnahmefreie

estände sowohl nach g 66h wie nach 8b) 1. er⸗

rechnen. .

Die Reichsstelle für Metalle kann auf begründeten An⸗ trag Ausnahmen von dieser Anordnung in fen Anträge auf eine solche , . sind stets über diejenige Stelle ein⸗ zureichen, die für die Entgegennahme der Meldung nach g 16 zuständig ist. An die gleiche Stelle sind etwaige An ragen zu dieser Anordnung zu richten.

3 8 P 2 27 * 521 5 2 9 *

irtschaftsgruppe, in deren Bereich die earn

rung unverzüglich seinem beschlagnahmten Lager zuzu⸗

während der J 3

s am Stichtage gültige Fertigun 3 rogramm ö gien nn 9 ie. Ver ⸗·

mer Nr. 29, anberaumten Aufgebots⸗

8 8 5 M 1 d / 7 2

X

2 e 8 . 5 32 663 1. . 6 * 2 .

Erste Veilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 583

Berlin, Mittwoch, den 4. März

19a

Sffentlicher Anzeiger

k— 8 Mgatersuchnage⸗ nad Gtrasfsachen. 4. Oesfentiiche Zustellungen. : war siei gerung 8. Verlu nud 2 ö 2 ö . 6. . 26 83 Be rtypayteren.

1. Attisng ele chatten. 8. Qommanbitgesenfchasten 8. Deutsche Rolonial gesenichaften.

109. Gesellschaften m. Sv. B.. auf Aetien. 11. Genossens

*r 4 12. Offene Han la. und Qoinm and it gesetj ch aften. 186. Berschiebene Betanntmachungen.

1. uasad- und Suvalidenv

erungen. Den t sche Reichs dant und Dankangwetse.

ie m 3 Anzeige über die den Steuer⸗ 1 un nee., m,, traffachen

Wer nach der Veröffentlichung dieser 47818 Steuer steckbrief

Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ r füllung an die Steuerpflichtigen eine und Vermögensbeschl agnahme. l Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Absatz! Der Kaufmann . 6 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch Lachotzki. geboren mg . J 5 dem Fieich gegenüber nur dann befreit, zu Krunifließ (Kreis Deutsch Kron wenn er beweist, daß er zur Zeit Jer ö n, . 8* = e. keine enn 2 6 . nuar 18365 n Berlin zuletzt ö irc, een an der Unkennt⸗ in Berlin Charlottenburg, , * nis trifft, Eigenem Verschulden steht . 16, . ö. * n das Verschulden eines Vertreters gleich . 4 chestuch een van Wer seine In aer t vorsätzlich eon fn, dic nn rl gene, fähig h ah fi N. ö 4 55 / . 2 z 8 ⸗; 2 k . . gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der ,, genen halben . und ab 1. Januar ,,, erfüllt ist, wegen ö . en bing rt e ff des Reichs. . 6 . er , n , Fiz. G. Te fe . cn, har, eg sieuergzsegz istz idr ers mts des e. göös ß him bes lrlähdtsch enn id eher beitsdienstee den ,. Fermögen der Steuerpflichtigen zur k . Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ . gteichs finanz verwaltung, der nl, , t uf igen, auf die ame der Reihe in äber al tung kent n 3 a e ch sluch! zum Hilfsbeamten der Stagtsqunwalt⸗ , e, ö! i egen e Geldstrafe schaft bestellt ist, verpflichtet, 291 . und alle im Steuer- und Strafverfah⸗ ö k d entstehenden ö f ; 1 . Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten k falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11ẽ Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Charlottenburg, den 10. Fe⸗

4 3

3. Aufgebot?

com]. Aufgebot.

Die Er werke Oberschlesien G. m. b. H. in Ober⸗Laziskt, 8. Pleß (O.⸗„S.), haben das Aufgebot der angeblich verlorenge gangenen echsel: ö

Nr. d. hlbar Wech⸗ Zah sel ! am

Betrag

in Aussteller Girant

Kalkwerk, Wap“ Fürstl. Plessische Bergwerks⸗ . A.⸗G., Kattowitz

Franz Wrobel Fürstl. Plessische Bergwerks⸗ 21. A.-G., Kattowitz - beanttagt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1942, 12 uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 16 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Nikolai, 20. 2. 1942. 3. F. 4/42. —.

Mokrau

Nikolai

276 6. 9. 39 300 5. 10. 39

Briefhypothek zugunsten des Alois Firma Frang Stalter Kaufmann in Saarbrücken, in reises von *obo /ano0 kg

(Nh law Aufgebot.

98 5F. 9j. Dit n aner Haberle & Co, Kom.⸗Ges. in Grodzisl Höhe des Pre d. Warschau, hat das Aufgebot des Feingold beantragt. Der Inhaber der angeblich verlorengegangenen Spar- Ürkunde wird aufgefordert, spätestens laffenbuches der Stadisparkaffe Pofen in dem auf den. 19. Mai 1942, 11 Uhr, Sparkonto 11 Ii d Kber 76,92 Saal Ce, vor dem unterzeichneten Ge= Reichsmark, lautend. auf Sophie richt, Heudukstraße, aiheraumten Auf= Roppè, Pofen . Str. 1 Well, gebotstermin seine Rechte anzumelden

beantragt. er Inhaber des Buches und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ e,. . pätestens in . falls die Kraftloserklärung der Urkunde

auf den 18. September 1942, 5 Uhr, erfglgen wird. z j im! Saarbrücken, den 18. Februar 1942. vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim Das M mts ge rich. bir ien

termine seine Rechte geltend zu machen 1T1I1II

und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung , ,. , n

erfolgen wird. . ̃ g en, am 21. Februar 1942. Karl Friedrich Benzon in Hamburg⸗ Das Amtsgericht. Altdna, Goetheallee 26, hat die Er⸗ teilung eines gemeinschaftlichen Erb⸗ N57 4] Aufgebot. scheines nach der am 26. August 1910

. . ; In in Schleswig verstorbenen Rentnerin ö . Maria 2 Johanna Rühmann

Wagner in Saarbrücken, Marienheim, Fearig n ; =. Mainzer Straße, hat das Aufgebot des für sich, die Witwe Dorothea n, Sparlaffenbuches Nr. Ii 4745 der mann, geb. Venzon, in Hamburg, den Kreissparkaffe Saarbrücken in Saar- Altrentmner Friedrich Benzon in Ham- rücken mit einen! Guthaben von burg, Schaarmarkt 4. und die Ehefrau 3iss,iß fin auf den Namen der Nargaretha Schoettke, geb. Benzön, in Witwe Anna Wagner in Saarbrücken, Cldernförde als die alleinigen 563 Marienheim, Mainzer Straße, lautend, lichen Erben, beantragt. Andere Per—

beantragt. sonen werden aufgefordert, ihre ihnen (agtragt. Der Inhaber der Urkunde etwa zustehenden Erbrechte bis zum

wird aufgefordert ätestens in dem? x 1 auf den fach r n ei tn uhr, vor 2, Mai 19428 beim Amtsgericht in dem unterzeichneten Gericht, Heudur Schleswig anzumelden, widærigenfalls straße, Saal 2, anberaumten Auf⸗ der beantragte Erbschein erteilt werden

gebotstermin seine Rechte anzumelden wird. Als Erben neben den Genannten und die Urkunde 1 n . lommen Abkömmlinge des Gastwirts

alls die Kraftloserklarung der Ür- Heinrich Rühmann und der Ehefrau . erfolgen . 9 ö Rühmann, geb. Thiessen, ge⸗ 2 en, den 19. Februar 1942. 6. ., a g 1 . Das ; zem in acht. 3 Antsgericht. Abt. 2. Schleswig, den 20. Februar 1942. 47573 Aufgebot.

Das Amtsgericht. 2 F 2s4d2 Alois Stalter und Otto Staudinger, Kaufleute in Saar⸗ (47248) Beschlus. brücken, haben das Aufgebot des ver Am 8. Mai 1940 ist zu Beuel die lorengegangenen Hypothekenbriefes aus Witwe Ernst Knevels, Regina geborene der im Grundbu bach Band 62, Blatt 2843 in Abtei⸗ wesen, verftorben. Da ein Erbe des tung 111 unter Nr. 16 eingetragenen] Nachlasses bisher nicht ermittelt ist,

selbe Gläu

werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. April 1942 bei dem unterzeichneten Gericht zur

die Feststellung erfolgen wird, daß ein

anderer Erbe als der preußische Staat

nicht vorhanden ist. Der reine Rachlaß beträgt ungefähr 15 000, It AM. Bonn, den 21. Februar 1942. Amtsgericht. Abt. 5 a.

47821]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 19. Februar 1912 sind folgende Urkunden: 1. auf Antrag der . g. D. Meta. Bal⸗ thaser, Groß Tinz 60, Kreis Liegnitz, Post Maltsch, 1 Stück 4 iger Schlesi⸗ scher Landschajtlicher iandb rie Roggenpfandbrief) Reihe 7 Nr. 647 über 75, EM, ausgestellt von der Schlesischen Landschaft (Schlesische Ge⸗ nerallandschaftsdirektion) in Breslau; 2. bis 5. auf Antrag der verehelichten Hausbesitzer Frau Eh fede Riemen, geb. Frontzek, Breslau, Flutstraße 3, Anteilscheinbogen zu den 5,5 & früher s Rigen Schlesischen Landschaftlichen Goldpfandbriefen (giquidationspfand- briefe) Reihe II Nr. 2001 über 1000,

Feingold, Reihe 11 Nr. 20 über 1000, dM = dem Preise von 358,4 Gramm Feingold, Reihe JV Nr. 1628 über 300, eM, = dem Preise von 107,526 Gramm Feingold, Reihe X Nr. 2451 über 20, M = dem Preise von 7,1684 Gramm Feingold, ausgestellt von der Schlesi⸗ schen Landschaft (Schlesische General⸗ landschaftsdirektion) in Breslau; 6. auf Antrag der verw. Frau Anna Vogt, geb. Winkler, Breslau, Brunnenstraße Rr. 13, vertreten durch Rechtsanwast Kretschmer in Ohlau, 1 Stüch 4! / 2 3. (8 iger Goldpfandbrief K 6 3 Litera O Nr. 6077 der Schlesischen Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank in Breslau über 500, G., gleich dem Werte von */ apo Feingold; JT. auf Antrag des Stadtsekretärs a. D. Bruno Kraut⸗ wurst. Breslau⸗Lissa, Neumarkter Straße 37, 1 Stück 41, (8) iger Schle⸗ sischer Boden⸗Credit⸗Goldpfandbrief Emission XXII Lit. P Nr. 476 über 1000, GM, gleich dem Werte von o/ kg Feingold und 1 Stück 4, S) HViger Schlesischer Boden⸗Credit⸗ Goldpfandbrief Emission XXII Lit. Nr. 7 über 1000. GM gleich dem Werte von 100/270 1 Feingold, beide ausgestellt von der Schlesischen Boden⸗ Credit⸗Aktien Bank in Breslau, für kraftlos erklärt worden. (3734 —· 54 2e / A Bd. I) Breslau, den 19. Februar 1942. Das Amtsgericht.

47566

Durch Ausschlußurteil vom 17 Fe⸗ bruar 1912 find: 1. der Teilhypo⸗ thekenbrief vom 12. August 1930 über die im Grundbuch von Quelkhorn Band 63 Blatt 5 in Abteilung III unter Nr. 165 für die vr e e der Deutschen, registrierte Genossenschaft

eingetragene Teilhypothek von 12 500 Goldmark vom 1. Januar 1930 ab mit 8 vom Hundert jährlich verzinslich, 2. der Teilhypothekenbrief vom 12. August 19386 über die im Grund⸗ buch von Quelkhorn Band 56 Blatt 31 in Abteilung IIt unter Nr. 19 für die⸗ 266 eingetragene Teil⸗ hypothek von 125900 G. vom 1. Ja⸗ nuar 1930 ab mit 8 vom Hundert jähr⸗ lich verzinslich, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Achim, 11. Februar 1942.

1UnSI9] Bekanntmachung.

5 F- 3141. Das Amtsgericht Ahr⸗ weiler hat am 5. Februgr 1942 folgen⸗ des Ausschlußurteil erlassen; Der neu⸗ bildete

rundbuch von Bad Neuenahr, Band 39, Blatt 1650 in . III unter Nr. 1 eingetragene Aufwer⸗ tungshypothek von 3500, GM nebst ö wn wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Ahrweiler.

47570 Ueber die im Grundbuch von Spandau Blatt 266 in Abteilung 111 unter Nr. 4 ö

1500 Ge ist ein neuer Hypotheken⸗

brief worden. Der am

gebildet

brief ist kraftlos geworden. Berlin⸗ Spandau, 16. Febr. 1942. . Amtsgericht Spandau. Abt. 11.

Mrs s

122 * 3/41. Durch Ausschlußurteil des

Amtsgerichts Wongrowitz (Eichenbrück)

38 2 vom 19. Februar 1942 ist der Hypo⸗— von, Malstatt Bur- Kost, zuletzt in Boum wohnhaft ge- therkenbrief über die im Grundbuch von Wongrowitz (Eichenbrück) Band H

Blatt Nr. 115 in Abteilung III unter

,, zu bringen, widrigenfalls u

(a dem Preise von 358425 Gramm

mit beschränkter Haftpflicht in Prag, l

ypothekenbrief über die im.

Hypothek von

26. Mai 123 gebildete Hypotheken-

Nr. 30 für den , , , deren Kleß eingetragene Hypothek für kraft⸗ los erklrt worden.

Wongrowitz, den 20. Februar 1942. Das Amtsgericht.

47568 Amtsgericht Harzburg.

Bad Harzburg, den 24. Februar 1942.

Die dem Professor Dr. Julius Menyer in Breslau am 24. 1. 1927 erteilte Ausfertigung des Erbscheins nach dem am 26. November 193 verst. Stadtrat a. D. Julius Meyer vom gleichen Tage wird für kraftlos erklärt.

47824 Beschluß.

VI. 3/39. Der Erbschein des Amts⸗ gerichts Schlieben vom A. 3. 1939, in dem bescheinigt worden ist, daß der am 10. 6. 1932 in Schlieben gestorbene Schuhmachermeister Albert Gabler von seinen Kindern, der Ehefrau Marga— rete Kura geb. Gabler in Glindow und dem Schuhmachermeister Erich Gabler in Schlieben, zu je ½ beerbt worden ist, ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.

Schlieben, den 27. Februar 1942. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen 47577] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Karl Müller in Hamburg⸗Blankenese, Witts⸗Allee 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Bielenberg und Kröger, Ham⸗ burg⸗Blankenese, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Lina Müller, geb. Höchstetter, in Wilkinsburg / Ba. 7720 Edgerton Ave⸗ nue (USA), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 15a des Landgerichts Ham⸗ burg, Dienststelle Altona, Allee 125, auf den 23. April 1942, gr, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten J lassen.

Hamburg⸗gAltona, 27. Februar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

47578) Oeffentliche Zustellung. Der DRK⸗Vorhelfer Helmut Rapp in Sarstedt, Hildesheimer Straße 90 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hoffmann in Hildesheim —, klagt 8 en seine Ehefrau Emmy Rapp eb. . früher in Hannover, iethenstraße 8, jetzt unbekannten Auf— enthalts, auf Ehescheidung aus 49, 52 Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 60 Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 36 vor die 3. Zivilkammer des andgerichts in Hildesheim auf den 12. Mai 1942, 995 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als d, , vertreten zu assen.

ildesheim, den 24. Februar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Wrede, Justizinspektor.

47579) Oeffentliche Zustellung.

2 R 9/42. Hafelmann, Erna, geb. Füllbeck, Montiererin in Nürnberg, Weißgerbergasse, klagt durch ihren n bevollmächtigten. Rechtsanwalt 8 Hundrisser, in Nürnberg, gegen aselmann, Georg. Hilfsarbeiter in Pirituba, Villa Pereira Baretto, Estado d Sa Paule (GBrasilien, Linha Sa Paulo Railway, auf Scheidung der Ehe aus Verschulden und 96 Kosten des Beklagten. Sie ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des echtsstreits vor die T2. Zivilkammer des k Nürnberg⸗Fürth zu dem auf Dienstag, den 28. Juli 1942, vorm. 3 Uhr, S.⸗S. 273; 11 des Ge⸗ richtsgebäudes an der Fürther Straße 110, anberaumten Verhand⸗ lungstermin mit der Aufforderung, ginen beim Prozeßgericht zugelassenen echtsanwalt zu seiner Vertretung zu estellen und seine Einwendungen dem Gericht und der Klägerin unverzüglich mitzuteilen.

. ürnberg, den 27. Februar 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.

475817

Auf Grund des 5 6 der Verordnung vom 3. Dezember 1938 (RGBl. S. 1709) wird den unbekannten Erben des am 16. November 1917 in Hoym in Anhalt verstorbenen Fräulein Bertha Phi⸗ lippéthal aus Güsten aufgegeben, das auf deren Namen eingetragene ÄAcker⸗ arnndstück K.⸗-Nr. II 114 von 0, 09908 ha Größe, geführt im Grundbuche von Güsten Bd. 12 Bl. 684, bis zum

15. April 1912 zum Schätzungs⸗

werte von 300 R zu veräußern. Na erfolglosem Ablauf der Frist werde i einen Treuhänder mit der Vollmacht zur Veräußerung einsetzen. Dessau, den 27. Februar 1942. Der Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt.

475851. Alli an ö

Aufgebot von Polieen. Folgende von uns ausgestellte Ber⸗ sicherun gsscheine sind abhanden ge⸗ kommen: ;

Vers.⸗Nr.: Name: geb. am:

A 30357 Margarete Schroeder 24.9. 1888 geb. Klee A 30358 Margarete Schroeder 24.9. 1888 geb. Klee A 34457 Ernst Heinr. Wilh. 2. 9.1892 Wiegand A 41256 Ernst Heinr. Wilh. 2. 9. 1892 Wiegand Alnzll25 Ursula Meiner 14. 2. 1918 geb. Uhlig Algz6l5 Claus Grober 265.11. 1907 A233695 Karl Meinhardt 12. 5. 1910 A 359014 Carl Thielen 26. 3. 1917 B 900051 Josef Weinmann 22. 6. 1883 U II15375 Bernhard Linde⸗ 18. 4.1880 mann U 408237 August Halinde 117. 5. 1874 Alꝛzsssl August Halinde 17. 5. 1874 Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vorbe⸗ zeichneten Gesellschaft zu melden, andern⸗ falls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 3. März 1942. Der Vorstand.

47832

Der Versicherungsschein Nr. M 644, Krottosch, ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 2. März 1942.

Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Gef.

47833

Der Versicherungsschein Nr. A 77743, Braun, ist abhanden ge⸗ kommen und wird e gr wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 2. März 1942.

Friedrich Wilhelm Lebens versicherungs⸗ Akt. Ges.

gesellschaften

47625 „Litega“ Linoleum Teppich⸗Gardienen Aktiengesellschaft. Wien. Ergänzung zur Einschaltung vom 26. 1. 1942. Aufsichtsrat: Leonhard Wolzt, Wien, Vorsitzer; Richard Holtkott, Beb⸗ burg, Vorsitzerstellvertreter; ö Holtkott, Bedburg; Walter Holtkott, Bedburg; Dr. ö. Mann, Wien. Vorstand: Franz Gürtler, Wien; Dr. Artur Harmer, Wien.

lee Friedrich Albert Pust Sochseefischerei Aktiengesellschaft, Wesermünde⸗G. . Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. März 1942, vormittags 11,39 uhr, im Fischereihafen⸗Restauraut, Wesermünde⸗ Fischereihafen, stattfindenden 7. or⸗ deutlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und Gewinn- und Verlust— rechnung für das Jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗. verteilung.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes.

4. Aufsichtsratswahl. ö 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. ö Stimmberechtigt sind diejenigen Aktionäre, welche spätestens am vier⸗ ten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung ihre Aktien oder den Depositen⸗ schein eines deutschen Notars bei der Gesellschaft oder der Deutschen Bank, Filiale Wesermünde, oder der Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Wesermünde, hinterlegt

haben.

Wesermünde⸗G., im März 1942.

Friedrich Albert Pust

Hochseefischerei Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Max Pust.