1942 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatdanzeiger Rr. 34 vom 5. März 1942. S. 2

lichen Werte. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf Frei⸗

verkehrswerte und holländische Wertpapiere bleibt vor⸗ behalten.

2. Nur solche Aktien, Kuxe und Kolonialanteile, die seit dem 1 September 1939 gekauft wurden, sind zu melden. Vor⸗ handene Friedensbestände sind nicht zu melden.

3. Nur die am Stichtag (15. März 1942) „vorhandenen“ Wertpapiere sind anzugeben. Solche Werte, die zwar im

Kriege gekauft, aber vor dem 15. . 1942 wieder * t

wurden, . nicht zu melden. Hier ist jedoch die Vorschri des 5 3 der Durchführungsverordnung (DVO) zu beachten. Wer in der Zeit vom 15. September 1941 bis zum 156. März 1942 börsengängige Aktien an Ehegatten, Verlobte, Verwandte, Verschwägerte, Konzernunternehmen, Verwaltungsträger oder Angestellte des Meldepflichtigen und seiner Konzernunter⸗ nehmen übertragen hat, muß diese Aktien melden, als wenn die Uebertragung niemals vorgenommen wäre. Ver Begriff Konzernunternehmen ist dabei im weitesten Sinne aufzufassen. Es fallen darunter nicht nur die im Aktiengesetz oder im täglichen Sprachgebrauch als Konzerngesellschaften gekenn⸗ 6 Unternehmen; vielmehr werden hier mit diesem

usdruck ohne Rücksicht auf die Rechtsform der übertragenden Stelle und der Stelle, der die Wertpapiere übertragen werden, alle Unternehmungen erfaßt, die im Bereich der Einflußsphäre der übertragenden Stelle liegen.

4. Aktien usw., die bei Gelegenheit von Kapital⸗ erhöhungen in Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts oder auf Grund eines Bezugsangebots des die , durchführenden Bankenkonsortiums bezogen wurden, sind in die Meldung aufzunehmen. Das lech ilt für Aktien, die im Zuge von gapitalberichũigun en na abgade⸗ Verordnung erworben worden sind.

Voraussetzung für die Meldepflicht in beiden Fällen ist aber, daß die neuen Aktien auf im Kriege gekaufte Aktien ausgegeben worden sind. Waren die neuen Aktien u Aktien aus Friedensbeständen ausgegeben worden, so sind sie auch dann nicht zu melden, wenn die neuen Aktien erst während des Krieges bezogen worden sind.

II. Berechnung des Kurswerts und der Freigrenze

Wenn der Wertpapierbesitzer nach den Ziffern 1 bis 4 die Wertpapiere festgestellt hat, die für eine etwaige Meldung in Betracht kommen, muß er prüfen, ob er die in 8 5 der DVO erwähnte Wertgrenze erreicht, die inzwischen auf einen Kurswert von 100000 FRM festgesetzt worden ist (An⸗ oronung vom 26. Februar 1942).

5. Meßgebend ist der Kurs wert der in Ziff. 1 bis 4 gekennzeichneten Wertpapiere. Die Meldepflicht ist , wenn die anzumeldenden Wertpapiere unter Vorbehalt des Abzuges verkaufter Friedensbestände (s. Ziff. 9 einen Kurswert von 100 000 RM oder darüber haben. Nicht melde⸗ pflichtige Wertpapiere (z. B. Friedensbestände, Reichsbank⸗ anteile usw.) sind bei der Berechnung des Kurswertes also nicht zu berücksichtigen. Bei Ehegatten, Kindern, Miterben usw. ist nicht die Höhe des gemeinsamen in . sondern die Höhe des auf die einzelne Person entfallenden Besitzes oder Anteile maßgebend.

6. Der Kurswert errechnet sich nach dem Einheitskurs des Wertpapiers vom 31. Dezember 1941. Ist an diesem Tage kein Einheitskurs zustande gekommen, so gilt der letzte vor diesem Tage festgestellte Einheitskurs. Werden Wert⸗ papiere an mehreren Börsen gehandelt, so ist, sofern eine Notiz in Berlin stattfindet, der Berliner Einheitskurs maß⸗ gebend. Ist bei einem solchen Papier am 31. Dezember 19411 ein Einheitskurs nicht in Berlin, wohl aber an einer anderen deutschen Börse zustande gekommen, so ist dieser Kurs maß⸗ gebend. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen, aber nicht in Berlin gehandelt, so kann jeweils der dem Melde⸗ pflichtigen günstigste, also niedrigste Kurs gewählt werden. Bezieht sich der Kurs vom 31. Dezember 1941 auf das unbe⸗ richtigte Kapital und sind bis zum 15. März 1942 die Aktien auf den berichtigten Nennwert umgestellt worden, so ist bei der Errechnung des Kurswertes selbstverständlich noch der alte Nennwert zugrunde zu legen.

Im Interesse der ö sind Kurse mit Bruch⸗ teilen von Prozenten auf das nächste volle Prozent nach unten abzurunden.

7. Erreichen die Wertpapiere (3iffern 1 bis 4) den Kurs⸗ wert von 100 000 RM (Ziffer 6) nicht, so besteht keine Meldepflicht. .

8. Uebersteigt der aus Käufen nach dem 1. September 1939 herrührende und noch vorhandene Bestand die Frei⸗ renze von 190 000 E., und sind nach dem 1. September 6 börsengängige Aktien, Kuxe oder Kolonialanteile aus . verkauft worden, so können diese verkauften

ertpapiere nach 5 4 DVO. auf die anzumeldenden Wert⸗ papiere angerechnet werden. Anzurechnen ist jedoch nicht der erzielte Verkaufserlös, sondern der Kurswert vom 31. De⸗ zember 1941. Für die Prüfung, ob eine Pflicht zur Meldung gegeben ist, . in solchen Fällen noch der Kurswert der zu meldenden Wertpapiere abgezogen werden. Nur wenn der Kurswert der zu meldenden Wertpapiere , nach diesem Abzug die Summe von 100 000 RM erreicht oder übersteigt, tritt die Meldepflicht ein. Verkaufte Aktien aus Friedens— i r, die an einer großdeutschen Börse nicht amtlich gehandelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

III. Wie ist die Meldung zu erstatten?

der Dividenden⸗

Ist festgestellt, daß eine Verpflichtung zur Meldung

besteht, so stellt sich die Frage, wie die Meldung abgegeben werden muß.

9. Aktien und Kolonialanteile sind unter Angabe des Nennwertes, Kuxe unter Angabe der Stückzahl zu melden. Der Kurswert ist in der Meldung nicht anzugeben.

10. Verkäufe aus w, , J. Hihse⸗ & sind nicht nur bei der Prüfung, ob überhaupt eine Meldepflicht gegeben ist, zu berücksichtigen, sondern auch von dem Melde⸗ pflichtigen bei der Meldung selbst anzurechnen. Diese An⸗ rechnung ist einfach, wenn Wertpapiere der gleichen Gesell⸗ schaft einander gegenüberstehen.

at z. B. ein Meldepflichtiger im Kriege ach Go *, nom. J. G. Farben keen 30 000 RA nom. Allg. Baugesellschaft Lenz (Kolonial-

anteile) und 20 Stück Konstantin Kuxe gekauft und , ne, 175 000 RM nom. 5 G. . Altien 10 000 EM nom. Allg. Baugesellschaft Lenz Unteile und 10 Stück Konstantin Kuze

al

aus H im Laufe des Krieges verkauft, so ie. t die „Anrechnung“ durch einfachen Abzug. Es sind o zu melden: JIöõ 000 RM nom. J. G. Farben Altien 20 000 EAM nom. Allg. Baugesellschaft Lenz Anteile 10 Stück Konstantin Kuxe. Eine solche einfache Abzugs möglichkeit besteht jedoch nicht, wenn während des Krieges 250 000 R. nom. J. G. Farben Aktien gekauft und 100 900 RM nom. Vereinigte Stahlwerke

Altien aus Friedensbeständen verkauft worden sind. In diesem Falle bestimmt 5 4 DVO., daß von den anzumeldenden börsengängigen Wertpapieren Bestände abgezogen werden

können, deren Kurswert G 6) dem Kurswert 6) der ver⸗ äußerten Wertpapiere entspricht. Der Kurswert der ver⸗ äußerten 100 000 RM nom. Vereinigte Stahlwerke Aktien beträgt bei einem Einheitskurs von 146 ½ ä(abgerundet) am 31. Dezember 1941 146 000 RMA. Dieser Betrag entspricht bei einem J. G. Farbenkurs am gleichen Tage von 1975 (abgerundet) einem Bestand von 74 111 RAM nom., abgerundet I4 100 RM nom. J. G. Farben Aktien. Diese 74 100 R. A nom. sind von dem während des Krieges erworbenen Bestand von 250 0900 RM nom. abzuziehen. ö. ist also ein Bestand von 175 900 E. nom. J. G. Farben Aktien zu melden. Ab⸗ rundung hat hier nach unten bis zum nächsten nach der Stückelung darstellbaren Betrag zu erfolgen.

11. Setzt sich der im Kriege gekaufte Bestand an Aktien, Kuxen und Kolonialanteilen aus Wertpapieren verschiedener Gesellschaften zusammen, so gibt 5 4 der Durchführungsver⸗ ordnung eine Richtlinie, auf welche Werte die vorgenommen werden muß. Der Meldepflichtige muß danach die Abzüge zunächst bei den zum Einheitskurs notierten und erst, wenn enn. nicht mehr vorhanden sind, bei den fort⸗— laufend notierten börsengängigen Aktien vornehmen.

Hatte im vorstehend gewählten Beispiel der Meldepflich⸗ tige außer den 250 000 Rel J. G. Farben Aktien noch

30 000 RAM nom. Klöckner⸗Werke Aktien,

20 000 RM nom. Westdeutsche Kaufhof Aktien,

20 000 RA nom. Dt. Tafelglas Fürth Aktien,

und 20 000 EAM nom. Kahla Porzellan Aktien

im Kriege gekauft, so ist der Kurswert der verkauften Aktien der Vereinigten Stahlwerke von 146 000 RA mit 49 800 R. M durch Streichung der Dt. Tafelglas Fürth Aktien (Kurs am 31. Dezember 249 3) und mit 27 600 EM durch Streichun der Kahla Porzellan Aktien (Kurs am 31. Dezember 138 . zu verrechnen. Der verbleibende Rest von 68 600 R.M darf nach eigener Wahl des Meldepflichtigen auf die übrigen Aktien verrechnet werden.

12. Was nach Ziff. 10 und 11 abgezogen werden kann, ist in dem Meldeformular nicht anzugeben. In das Melde⸗ formular ist nur das Ergebnis nach Vornahme der Abzüge einzutragen. Eine Nachprüfung der Abzüge bleibt vorbehalten.

13. Die w sind in doppelter Ausfertigung bis zum 30. April 1942 der örtlich . Reichs bankanstalt ö erstatten. Die Vordrucke für die Meldungen sind von den

eichsbankanstalten zu beziehen.

Berlin, den 3. März 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Klucki.

Bekanntmachung

Die umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekann machung vom 2. März 1942 (Reichsanzeiger Nr. 51 vom 2. März 1942, Reichssteuerblatt S. 286) für die Umsätze im Februar 1942 wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit FRM

1 Britisch⸗Straits⸗

Settlements

(bis 14. Februar) Chile l1'00 Pe sos 10,00 China (nominell) 100 Juan 13,75 Kolumbien 100 Pesog 142,50 Mexiko 100 Pesos h1,55 Peru 100 Sole 38, 46

Berlin, 5. März 1942. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

100 Dollar 115,49

4* ige Anleihen des Deutschen Reichs von 1938 und 1939 Die Auslosung der am 1. August 1942 einzulösenden Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der 4165 igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 und der am 16. Juli 1942 einzulösenden Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der 4 igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1939 findet Montag, den 13. April 1943, von vormittags 10 Uhr an . in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, Berlin, den 3. März 1942.

Reichsschulden verwaltung.

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ sehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers

des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594 / 89/3810 und

des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi / jd. 7126539 wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen . 1. des Oskar Isenburger, geb. am 80. Juli 1896 zu Frankfurt / M., 2. der Elisabeth Isenburger, geb. Aal, geb. am 16. März 1906 zu Nürnberg, 8. des Arnold Horn stein, geb. am 24. Februar 1871

J . sämtlich zuletzt wohnhaft gewesen in

onz a. N., hiermit m, . den Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 2. März 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

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Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 9 des Ministerialblatts des Neichs und Preußischen Ministeriums des Innern vom 4. März 1942 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 23. 2. 40 Eintrag. d. Ost⸗Freibeträge u. d. besond. steuerfreien Beträge auf d. Lohnsteuerkarte. RdErl. 23. 2. 42, Auslegung des 5 42 Abs. 3 d. . üb. d. Gewährg. v. Beih. bei Krankheits-, Geburts- u. Todes fällen . RdErl. 23.2. 42, Best. üb. d. r , , . d. ehem. beim Heilfonds d. öffentl. Bediensteten versichert. Beamten u. ihrer Hinterbliebenen. RdErl. 24.2. 42, Best. üb. d. Krankenversicherg. d. Personen, die nach d. Best. üb. d. Krankenversicherg. d. ehem. beim Heilfonds d. öffentl. Be—⸗ diensteten od. bei d. Krankenversicherungsanst. d. tschecho⸗slowak. Staatsbahnen versichert. Ruhe⸗ u. Versorgungsgenußempfänger in d. ehem. tschecho⸗ssowak., d. Dt. Reich eingeglied. Gebieten v.

4.9. 40 f. d. Fall d. Krankheit versichert sind, bei Weiter⸗ od.

Wiederbeschäftig. auf Zeit. RdErl. 24. 2. 48, , von Reichsmarknoten durch Angeh. zivil. Dienststellen in d. besetzt. Ge⸗ biete. RdErl. 27. 8. 42, Nachweisg. üb. d. Zahl d. f. Mil⸗An⸗ wärt., Anwärt. d. RAD. u. Versorgungsanw. alten . frei (ler. Beamtenstellen. RdErl. 1. 3. 42, Oeffentl. rechtl. Aus⸗ ildungsverhältn. d. Verw.⸗Lehrlinge. Rei chs⸗ u. Staat s⸗ haushalt, Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 26. 2. 42, Aluherkurssetzg. d. Kupfermünzen. RdErl. 27. 2. 42, Haushalts⸗ u. hn, Behandlg. d. im Dienststrafverfahren einbehalt. Dienstbezüge sowie d. Kosten u. Geldbußen. Kom⸗ munalverbände. RdErl. 2. 2. 42, Gewerbesteuer; hier: Be⸗ schäftig. v. Kriegsgefang. in gewerbl. Betrieben. RdErl. 25. 2. 42, Eintrag. d. R. Sibir; u. d. besond. steuerfreien Beträge auf d. Lohnsteuerlarte. . 4 RdErl. 23. 2. 42, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzt. Gebieten ein= gesetzt. Pol⸗Verbande. RoErl. 25. 2. 42, Zahl ungsregelg. f. d. in d. ö Gebieten eingesetzt. Pol⸗Verbände u. a. RdErl. 25. 2. 42, Sachl. u rechn. Fehn tell Nachrechner im ausw. Einsatz d. OrdnPol. RdErl. 24. 2. 42, n , . v. Marschbefehlen bei Reisen in d. besetzt. Gebiete. RdErl. 24.2. 42, PDV. 271 „Dienstvorschr. f. d. SchP.“. RdErl. 265. 2. 42, Aufnahme v. Angeh. d. SrdnPol. (ohne Verw.) in die z. RdErl. 26. 2. 42, Tren⸗ nungsentschädig. RdErl. 27. 2. 42, nt gh , . d. beritt. Gend. RdErl. 27. 2. 42, Abfindg. d. Pol.-⸗Reservisten. Zu besetzende Gend.⸗Kreisführerstelle. Zu besetzende Gend⸗Abt.⸗ Führer⸗Stellen. RdErl. 24.2. 42, Verkauf v. reichseig. Dienst⸗ lleidungsstücken. RdErl. 25. 2. 42, Dienstkleidg. beim ausw. Einsatz u. bei Abordngn. RdErl. 25. 2. 42, PDV. 40 „Fern- schreibanlagen d. OrdnPol. Der Fernschreibbetrieb⸗!.! RdErl. 26.2. 42, Benutzg. v. Personenkraftwagen u. Behelfslieferwagen. RdErl. 21.2. 42, Beseitg. nichtdetoniert. feindl. Abwurf⸗ munition. RdErl. 24.2. 42, Werkluftschutz⸗Dienstvorschr. RdErl. 24. 2. 42, ,, f. Pol. Gefängn. u. Ar⸗ beitserziehungs lager Wehrangelegenheiten, Krieg s⸗

äden, k RdErl. 23.2. 42, Ent⸗ chädig. v. Nutzungsschäden Jagd- u. Fischereischäden in d, ehem. reimachungsgebieten). RdErl. 26.2. 42, Ausgabe v. Reichs- karten f. Urlauber an Angeh. d. Wehrmacht u. d. nn. außerh. d. Wehrmacht. Reichsarbeitsdienst. RdErl. 26. 2. 42, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1924 d. weibl. Jugend f. d. RAD. Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 25. 2. 42. Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. . u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 12.2. 42, Fettverbillig. f. d. minderbemittelte Bevölkerung. Volksgesundheit. RdErl. 26.2. 42, Vorbereitungskurse f. Röntgen⸗ u. k Veterinärverwal⸗ tung. RdErl. 23. 2. 42, Angestelltenversicherg. f. . u. Trichinenschauer. RdErl. 24. 2. 42. Beschaffg. v. Glasgeräten. RdErl. 27. 2. 42, Bekämpfg. d. seuchenhaft. Berkalbens. Ver⸗ schiedene s. Handschriftl. Berichtig. Zu beziehen durch alle Postanstalten, Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,5 Re für Ausgabe A gzweiseitig bedruckth und 2,0 Ren für Ausgabe B (einseitig bedruckh.

Aus der Verwaltung

Bildung von Betriebsanlageguthaben und von Waren⸗ beschaffungsguthaben im April 1942

Gewerbliche Unternehmer mit ordnungsmäßiger Buchführun

konnten bis zum 10. Januar 1947 Betriebsanlageguthaben u

ö bilden. Die betreffenden Beträge

mußten unter dem Stichwort „Betriebsanlageguthaben“ oder

„Warenbeschaffungsguthaben“ spätestens am 10. Januar 1942 im Finanzamt eingezahlt werden.

Es sind bis zum 16. Januar 1942 Betriebsanlageguthaben und wall elf n habn in Summe von rund 2390 Mil— lionen Reichsmark gebildet worden.

Der Reichsminister der Finanzen hat durch Erlaß vom 22. Februar 1947 angeordnet, daß weitere Einzahlungen auf Betriebsanlageguthaben und auf , . bis zum 10. April 1942 geleistet werden können. Die Guthaben, die im Januar 1942 gebildet worden sind, erhalten den Zusa „Januar 1942“. Die Guthaben, die spätestens am 10. April 194 ebildet werden, erhalten die Bezeichnung „Betriebsanlagegut⸗ . April 1942“ und „Warenbeschaffungsguthaben April 1942“. Für die neuen Guthaben gelten dieselben Bestimmungen wie für die Guthaben, die im Fanugr 1912 gebildet worden sind, mit Ausnahme der Vorschriften über die a n g und über die Rückzahlung der Guthaben. Das Reich verzinst die Betriebs—⸗ anlageguthaben April 1942 und die , ,, . April 1942 ab dem Ablauf eines Vierteljahres nach Beendigung h, , Es zahlt sie ab dem gleichen Zeitpunkt auf Antrag zurück. Es zahlt sie ho g eitig, auch schon während des Krieges, n, wenn der Inhaber des Guthabens aus wehrwirtschaft⸗ ichen Gründen eder . einer besonderen wirtschaftlichen Not⸗ lage den Rückzahlungsbetrag dringend braucht.

Kunst und Wissenschaft Filmschau

Film der Nation: Der Große König. An der reprä⸗ . Stätte so vieler festlicher Uraufführungen, dem ÜUfa— glast am Zoo, lief nach Jannings „Ohm Krüger“ und Ueickys „Heimkehr“ das dritte, mit dem höchsten Prädikat der Staats⸗ führung ausgezeichnete Filmwerk, Veit Harlans „Der Große König“, an. Mitten im Kriege wurde in diesem Film ein monu— mentales Werk geschaffen, das in geschichtlicher Treue und packen= dem Realismus den Abiauf eines entscheidenden Abschnitts der preußischen und , , Geschichte spiegelt. Die . Wirkung erklärt sich aber nicht allein aus dem Nach und Mit- erleben der dramatisch bewegten Geschehnisse der zweiten Hälfte des Siebenjährigen Krieges von Kunersdorf über Torgau bis zum

Frieden von Hubertusbürg, was letztli . Herz gerade

in der jetzigen Zeit anrührt, liegt darin, daß dieser Film uns zu

den Quellen friderizianischen, . Geistes führt und

damit die Brücke Cin zum Soldatentum des großdeutschen reiheitskampfes. iele der geschichtlich belegten Aus prüche riedrichs muten uns an, als seien sie heute gesprochen; Üüber die ahrhunderte hinweg strahlt die Leuchtkraft des Genies.

Der Film beginnt mit der Schlacht von Kunersdorf, deren unglücklicher Ausgang Preußen an den Rand der Katastrophe bringt. Aber während alleß um den König verzagt und zur Kapitulation rät, ist für den König diese dunkelste Stunde seines Lebens die e bun die ihn über sich selbst hinauswachsen läßt. Ueber die scheinbare Ausweglostgkeit der Lage hinweg bewahrt er

1 . —ᷣ . 8 8. 2

gteichs · awd Gtaatg anzeiger Rr. BI vom B. März 1842. G. 8

den Glauben an den Sieg und seine Sendung. Wie ein edler Stahl in der Flamme geglüht nur noch härter und elastischer wird, entfaltet sich der Genius Friedrichs nach dem Schlag von Kunersdorf zu seiner vollen heroischen Größe. Kunersdorf ist auch die letzte verlorene Schlacht des Siebenjährigen Krieges. Wie ier Otto Gebühr in wahrhaft vollendeter Form den Menschen riedrich in seinem schicksalhaften Ringen zeichnet, gehört mit i den erschütterndsten Eindrücken des Films. Ebenso die ergreifende Szene am Schlusse des Films in der Potsdamer Ger? ier Während Berlin dem Einzug der ruhmgekrönten Truppen zu⸗ . verbringt der einsam gewordene König eine Stunde tiefer esinnlichkeit in der Kirche. ndem die Klänge des Tedeums auf⸗

rauschen, schenkt uns der Film die Vision der Jahre der fried⸗

lichen Arbeit und des Aufbaus, die nun vor dem König und seinem Staate liegen. J Daß dieses Filmwerk ein neuer Höhepunkt deutschen Film⸗ schaffens wurde, ist vor allem das Verdienst Veit Harlans. Ihm elingt es, durch die vollendete Beherrschung der lünstlerischen ittel des Films, durch seine Meisterschaft der Menschenfüh— rung, unter Verzicht auf hohles Pathos, in üns die Illusion der Wirklichkeit zu erzeugen. Die großartigen Schlachtenbilder mit ihrer bisher kaum dagewesenen Weite des Blickfeldes erinnern an die Gemälde alter Meister. Die Darstellung selbst war wie aus einem Guß. Einzelne W nennen, wäre verfehlt; alle dienten mit voller Hingabe dem Werk. Der Film fand begeisterte Auf⸗ nahme. Rudolf Lantzsch.

Wirt schaftsteil

Notierungen der Kommission bes Berliner Metallbörsen vorstandes

vom 5. März 1942

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

) Reinaluminium H 99

in Rohmasseln ) desgl., in Walz-, Draht und

Preßbarren, Zehnteiler .. 9 Reinnickel, 96s 995... n. Antimon⸗Regulus ... . 2. Feinsilber * w 35, 50 - 38,50 *

) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend ben Bedingungen der Alummium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. S., Berlin.

Zeitgemäße Südostfragen Ein Vortrag von Dr. Janovsky in Wien

Auf Einladung der Hochschule für Welthandel in Wien sprach am 3. März im Rahmen der Südoststiftung des Mitteleurgpäischen Wirtschaftskages (Berlin) Dr. Karl Janovs ky, Berlin, über Zeitgemäße Südostfragen «. vor allem über die Bedeutung des Balkans für die . Wirtschaft. Er hob hervor, daß sich die wirtschaftspolitischen Verhältnisse im Südosten an der Wende der Jahre 19415142 nicht mit den früheren vergleichen lassen. Be⸗ sondere Elastizität im wirtschaftlichen Denken sei erforderlich, wolle man elte angestammte Stellungen behaupten und neue Inter- essengebiete hinzufügen. Eingehend beschäftigte sich der Vor— tragende mit der derzeitigen inneren und äußeren Wirtschaftslage Rumäniens und Bulgariens, wobei er insbesondere die Not⸗ wendigkeit , . der fortlaufenden Versorgung des rumänischen Marktes mit Industrieartikeln unbeschadet der sich während der Kriegszeit ergebenden Schwierigkeiten größtes Augenmerk zuzuwenden. In ähnlicher Weise behandelte der Redner die Bedeutung Großbulgariens, das nach Rückgliederung der südlichen Dobrudscha, Mazedoniens und Thraziens nicht mehr mit dem früheren Kleinbulgarien zu vergleichen 6. Abschließend umriß Dr. Janovsky die . Aufgabe, die Deutschland auf dem Balkan gestellt sei. Diese bestehe vor allem in der gegenseitigen Ausrichtung der wirtschaftlichen Erzeugungskräfte und der beider . Handelsapparate auf die neuen, festlandeuropäischen Be⸗ ürfnisse und in der Ueberwindung der Folgen einer mehr als zwanzigjährigen Zersplitterung Europas.

Devisenbewirtschaftung

Zahlungsverkehr mit dem Reichskommissariat Ostland und den übrigen besetzten Ostgebieten

Der vom Reichswirtschaftsminister herausgegebene Rund⸗ erlaß 23/4 D. St /10j42 R. St. regelt den Zahlungsverkehr mit dem Reichhtonimiffarigi Ostland und den übrigen neu besetzten Ostgebieten. Danach sind alle diese Gebiete Devisenausland im Sinne der deutschen Devisenvorschriften. Sämtliche Zahlungen ,, . das Konto Nr. 16006 der Hauptverwaltung der Neichs⸗ reditkassen bei der Reichsbank abzuwickeln. ,. auf dieses Konto sind nur mit ,,, der zuständigen Devisen⸗ stelle, im Warenverkehr nur . rund einer Devisenbescheini⸗ gung der zuständigen Reichsstelle zulässig. Der re enthält weiter Bestimmungen über die Zahlung von Unterstützungs— beträgen an Familienangehörige und sonstige Privatpersonen im Reichskommissariat Ostland, über die von Lohn⸗ ersparnissen ssewie über den Erwerb und die Ausfuhr von

e n n im Reiseverkehr. Nähere Auskunft über den ahlungsverkehr mit den genannten Gebieten erteilen die n mf. oder die Reichsstellen.

Wirtschaft des Auslandes

Sicherung der schwedischen Kupfererzeugung

Stockholm, 4. März. Um die . Kupferproduktion sicherzustellen, wurde ein Abkommen zwischen der Industrie⸗ kommission und der „Bolidens Grup A. B.“ getroffen. Durch dieses Ablommen hat Boliden sich verpflichtet, gewisse Anlagen, die zum größten Teil sobald als möglich ,, werden sollten, zu erstellen. Um Mittel für diese Abschreibungen zu erhalten, hat die Kommission einen besonderen Abschluß mit mehreren Herstellern von Halbfabrikaten aus Kupfer und Kupfer— legierungen getätigt. Dieser Abschluß sieht bis auf weiteres einen fiche von 15 275 auf die Preise vor, die das Preiskontrollamt ür Halbfabrikate aus Kupfer und Mefsing und anderen Kupfer⸗ legierungen festgesetzt hat. Ueber die einfließenden Mittel soll von den Fabrikanten der Halbfabrikate beim Reservevorratsamt, das von Vor den Kupfer einkauft, abgerechnet werden. Das Ab⸗— kommen bedeutet eine Preiserhöhung von Halbfabrikaten, da⸗ ene keine Erhöhung der jetzt geltenden Verkaufspreise für un— earbeites Kupfer unt , n , oder Schrott aus diesen Metallen. Es kann indessen hervorgehoben werden, daß vom 1. Februar eine Preiserhöhung für unbearbeitetes Kupfer mit 9,5 Oere per Kilogramm vorgenommen wurde, die die gestie⸗ genen Herstellungskosten deckt.

Die Schwierigkeiten in der USA.⸗Kkriegsproduktion Amerikanische Feststellungen Lissabon, 4. März. New n. Meldungen h erkennen, daß der Aufruf der interamerikanischen Kommission, der einschnei⸗ dende Sparmaßnahmen bei allen kriegswichtigen Roh 1 empfahl, als Zeichen der , Schwierigkeiten innerhalb der amerikanischen Kriegsproduktion angesehen wird. Ueber⸗

raschend wirkte in amerikanischen Wirtschaftskreisen das Einge⸗

, des Vorsitzenden der Kommission, Donald Nelson, daß as Kriegsproduktionsprogramm der USA. nur unter außer— ewöhnlichem Einsatz durchgeführt werden könne. Allgemein wird ö 7 die schweren Niederlagen der anglo⸗amerikanischen

ächte in Ostasien ihre lähmende Wirkung gerade in dem Zeit⸗ punkt ausübten, in dem eine unbedingte hl en. zur Ueber⸗ . der organisatorischen und materiellen Schwierigkeiten innerhalb der anglo⸗amerikanischen Kriegswirtschaft notwendig gewesen wäre.

Argentinien von über 90 35 der Rohgummiversorgung abgeschnititen Buengs Aires, 4. März. Nach einer Erklärung des argen tinischen Agrarministers wurden 80 35 des in Argentinien der⸗ arbeiteten RKohgummis bislang aus den englischen . en in Asien, 12 , aus Niederländisch⸗Indien eingeführt. Der Sst— . . mithin über 90 3 der Versorgung abgeschnitten. us diesem Grunde hat sich die Regierung in Buenos Aires r Kontrolle über alle Kautschukbestände entschlossen. Die ern el⸗ lung nicht dringend notwendiger Artikel ist verboten. Fabrikation und Absatz von Autoreifen sind rationiert. Auch gegen Speku—⸗ lation und Preiserhöhung sind Maßnahmen vorgesehen.

Japan schafft eine Finanzierungskasse für die Kriegszeit Tokio, 4. März. Das japanische ref über die Kriegszeit⸗ Finanzierungskasse ist am 28 Februar in Kraft getreten. Die Kriegs. i n n, n. skasse hat die Aufgabe, während der Kriegszeit as Kapital zu beschaffen, das u. a. für die Produktionzerweite⸗

rung und für den Wiederaufbau des Gewerbes notwendig ist und nur schwer von anderen Finanzorganen bereitgestellt werden kann. Gleichzeitig strebt die Kasse die Stabilisierung des Markt⸗ preises der Wertpapiere an. . beträgt 360 Mill. Yen, die Regierung kann bis zu Mill. Yen, und zwar durch Staatsanleihen, in die Kasse einbringen. Ferner übernimmt die Kasse die Gemeinschafts⸗Wertpapiere⸗AG, die 1940 mit 20 Mill. Yen Kapital zur Vornahme von e n m n, ebildet wurde und Ende März 194 ihr Kapital auf 59 Mill. Yen erhöhte. Die Gesellschaft hat infolge der Siegeshausse der letzten Monate große Gewinne gemacht und ist für die Aufgabe der Stabilisierung des Aktienmarktes hervorragend geeignet. Die Kriegszeit⸗-Finanzierungskasse kann schließlich die Kriegszeit—⸗ finanzierungsobligationen im zehnfachen Betrage des eingezahlten Kapitals herausgeben. Mit diesen Kapitalien hat sie, nach „Nishi Nishi“, drei Hauptaufgaben zu erfüllen; einmal die Finan—⸗ zierung von Gesellschaften mit nationalpolitischen Aufgaben, so—⸗ dann den Einsatz stilliegender Anlagen und endlich die Vorrats⸗ bildung durch Lagergesellschaften.

Die wirtschaftliche Erschließung der neuen japanischen Südgebiete

Tokio, 4. März. Bei einem Aufenthalt in Osaka erklärte der Direktor des Devisenbüros im Finanzministerium, daß die Finan⸗ ierungsaufgaben in den Südgebieten durch die Südsee⸗-Entwick⸗ ier f n die Joko⸗Bank und Taiwan-Bank zurchgeführt werden würden. Aus das ansässige chinesische Bantsystem solle einge⸗ schaltet werden, dagegen nicht japanische Handelsbanken. In diesem alan n n * bemerkenswert, daß die wirtschaftliche Erschließung Chinas bisher durch zwei große Entwicklungsgesell— schaften erfolgte, deren Kapital zur Hälfte vom Staat gestellt wurde. Diese Gesellschaften machten Investitionen in chinesischen Unternehmungen, wobei bei diesem Eystem die einzelne Unter— nehmerperfoönkichleit nicht in die Erscheinung trat, während ande⸗ rerseits das Finanzkapital 50 z des jeweiligen Kapitals zeichnen und einen entsprechenden Einfluß auf das betreffende Unter⸗ nehmen ausüben konnte. Bei der zukünftigen Durchdringung der Südseewirtschaft ist dagegen die Tendenz zu bemerken, das Unter⸗ nehmertum in bestimmtem Umfange mit besonderen Aufgaben zu betrauen. Der staatliche Einfluß wird dadurch gewährt, daß die langfristige Finanzierung ganz durch Budgetgelder erfolgt, so daß das Finanzkapital nicht direkt, sondern nur über die Unter— nehmerpersönlichkeiten eingeschaltet werden kann.

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 65. März auf 74,00 (am 4. Mäaz auf 74,00 RA) für 100 kg. ͤ

Berlin, 4. März. Preisnotierungen für Nahrun gs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 5 —- bis - —, Linsen, käferfrei 5 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei 5 bis und 5 bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe 5 —, bis —/ —, , Speise erbsen, Ausland, gelbe 5 bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 bis —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 bis —, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Italiener, gl. ) 49, 70 bis 50,50, Reis IS) bis und *) bis —, Buchweizengrütze bis —, Gerstengraupen, fein, Oo bis 5/0 41,50 bis 42,505), Gerstengraupen, mittel, C / lx) 40,50 bis 41,507), Gerstengraupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00), Gerstengraupen, Kälberzähne, O / 6*) 34,00 bis 35,005), Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34,00 bis 35,0905), Haferflocken (Hafernährmittel !*) 45.00 bis 46,00), Hafergrütze 1Hafernährmittel!‘) 45,00 bis 46, 00), Kochhirse“) 38, 00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1600 24,565 bis —, —, Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,40 bis —, Weizengrieß, Type E50 38,25 bis —, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,155), Sago, deutscher 49,B35 bis 51,35, gucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 ), Malzkafsee, lose 45,00 bis 46,005), Kaffee⸗Ersatz⸗ mischung 70,00 bis 80, 90, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikas) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 1306,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong z) 810, 00 bis goo, —, Tee, indisch) 960, 00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / 85, in Kisten bis —, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten bis —, —, Pflau⸗ men, Bulgar. bis —, —, Sultaninen, Perser bis —, —, Sultaninen bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus- gewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus. gewogen —, bis —/ —, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert bis —, Kunsthonig, in v-kg-⸗Packung (Würfeh Jo, 00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis Rohschmalz 183.04 bis —, Dtsch. Schweine schmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185, 12 bis —,- —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis Speck, geräuchert 190,80 bis —, Taselmargarine 174,00 bis —, Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis —, Markenbutter, gepackt 335,00 bis - —, feine Mollereibutter in Tonnen 323,00 bis —, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327, 00 bis —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —, Mollereibutter, gepackt 319,090 bis ——, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —, Landbutter, gepackt 303,900 bis —, Speiseöl, ausgewogen 1735,00 bis Allgäuer Stangen 20 130,00 bis 138,00, echter Gouda 409 190,00 bis —, —, echter Edamer 40 190,00 bis —, —, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275, —, Allgäuer Romatour 209, 162,B 00 bis 168,00, Harzer Käse 100,00 bis 116,00, Reis Siam 1 bis —, Rei Siam AL. bis —, Reis Moulmein —, bis —, —.

* Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

WNur für gwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

t) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wer tpapiermãrłten

TDeviien BRrag, 4. März. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelturs 1327 00 G., 1327, 00 B., Berlin gurich 578, 90 G. 680,10 B., Oslo 567, 60 G., 568, 89 B., Kopenhagen 621,50 G., zzz, 50 G., London gs, 60 G., 99, 10 B., Madrid 236, 5 G., 236 oo B.,

Fortsetzung auf der solgenden Seite

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten Tele graphische Auszahlung.

5. März 4. März Geld Brien Geld Brief

, . Ale xand. und Kairo) Pfd. Afghanistan ( Cabul). 18,79 18,s3 18, 18,83 Argentinien (Buenos 5. o, 58s Oo, SS- O, sss O, S2 Australien (Sidney). M austr. Pfd. Belgien (Brüssel und Antwerpen) ...... 100 Belga 39,96 40,02 39,96 Brasilien (Rio Janeiro Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien * Bulgarien (Sofia)! . 100 Lewo 3,047 3,053 3, 047 Dänemark (Kopen ; . . hagen) ...... . . . 100 Kronen 52, 18 562, 25 32, England (London). Lengl. Pfd. Finnland (Helsinki) 1090 finn M. 5,06 5, 097 55,06 Frankreich (Paris,. 100 FIrs. . Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1.57? 1,668 Holland (Amsterdam und Rotterdam) . . 100 Gulden 132,0 132,70 132,70 100 Rials 14,59 14,61 14,59 100 isl. Ar 38,42 38, 50 38, 42

1 Milreis o, 30 0, 132 O, 130

Iran (Teheran) Island (Reykjavih Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) 1 DYen O, 585 Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. Kroatien (Agram) ͤ . 100 Kuna 4, 995 Neuse eland (Welling ·

,, neuseel. Ef. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,765 Portugal Lissabon) 1060 Escudo 10,14 Rumänjen (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 59, 465 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Frs. 57, S9 Serbien (Belgrad). . 100 serb. Din. 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. S, 591 Spanien (Madrid u. . Barcelona) l00 Peseten 23, 56 Südafrikanische

Union (Pretoria, Johannesburg) ... J südafr. Pf. Türlei (Istanbul) .. J türk. Pfund Ungarn (Budapest). 1060 Pengö Uruguay (Nontevid. 1 Goldpeso Verein. Staaten von

Amer ika (New York)

loo Lire 13,14 13, 16 13, 11

1 Dollar

Für den mnerdeutschen Verrechnungsverlehr gelten folgende Kurse: Brief England, Aegypten, Südafrik. Unton 9, 8 9, 9l nnen, . 95 5, 005 Australien, Neuseeland ...... ...... 91: 7, 928 Vritisch⸗Indien ..... ..... ö . 74, 32 Kanada ...... ...... z 2, oz Ver. St. v. Amerika ...... ...... .... 2, 502

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

5 März 4. März Geld Brieß Geld Brief

Sovereign .... .... Noti⸗ 20,5 20,45 20,88 20,46 20 Franes⸗Stůcke .. für 16, 16 16,165 16,22 Gold⸗Dollars ...... 1 Stüc 4, 185 4, 205 Aegyptische ... .... 1 gypt. Pfd 4, 99 Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 1 Dollar l, 59 2 und 1 Dollar .... 1 Dollar 1,66 Argentinische 1 Pap. - Peso 0, 53 Australische .. ...... 1 austr. Pfd 2, 49 Belgische .... ..... 100 Beigas 39,92 Brasilianische ...... 1 Milreis 0, 105 Brit. Indische ..... 100 Rupien 22,94 Bulgarische: 1000 L u. darunter 100 Lewa 3,07 Dänische: große .... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 52,10 Englische: 108 u. darunter . .. .... I engt. Efd. 3,84 Finnische ..... .... 100 . M. 5,050 ranzösische ... .... 100 Frs. 4, 99 , e olländische 100 Gulden 132.70 2, 7 132,70 132,70 Italienische: große. 1090 Lire 10 Lire ...... .... 100 Lire 13, 12 13,12 Kanadische ... ..... kanad. Doll. 1,29 , 29 Kroatische ..... .... 100 Kuna 4, 99 499 Norwegische: 60 Kr. u. darunter .. ..... 100 Kronen 56, 8u 56. 89 Rumänische: 1900 Len und 500 Le .... 100 ei 1.66 1,66 Schwedische: große 100 Kronen en 50 Kr. u. darunter . 100 Kronen 59,40 59, 4 Schweizer: große. 100 FIrs. 57. 83 57, 83 100 Frg. u. darunter 100 Frs. 87, 83 57, 8 Serbische .... ..... 100 serb. dm. 4.9 4, 99 Slowalische: 20 str. u. darunter. ...... 100 slow. Kr. 8, 68 8, 858 Sĩdafr. Union.... 1 südafr. Pfd. 3,99 3, 99 Türkische ... ...... türk. RKfund! 1,91 1,9 Ungarische: 100 P. u. darunter ......

100 eng 60, 78 56qh0,78