Zweite Beilage zum Neiche und Staatsanzeiger Wr. G6 vom
Iv. März 1942. S. 2
rowein & Go. A.-G., uppert al⸗Elber feld.
Bilanz per 80. Zuni 1941.
Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital... Anlagevermögen: Bebaute Grund 121 485, —
Wohngebäude 9 120, — Zugänge. 146 082,96
180 460 — Fabrikgeb. .
guscht. . V0 oo.
Maschinen und maschinelle Anlagen.. 268 430, —
286 7418, os
Werkzeuge, Betriebs und Geschãäftsaus
Beteiligungen Isz 789, 55 l83 o74, 90
gz 86, 18 liz ss80, -
Umlaufs vermögen: Roh-, Hilfs und Betriebs- 1 887 586,28
e f 1894788, 10 Fertige Er⸗ zeugnisse . 1 268 278,378 Wertpapiere Aktivhypotheken Anzahlungen Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen . Forderungen gegen Kon⸗ zernunterneh . Kassendestand e Reichsbanl⸗ und Post-⸗ scheckguthaben ... Andere Bankguthaben .. Sonstige Forderungen. Avale 20 000, —
. ,
w .
ischlieffich
/ 2 500 000, -
Napitalberi
) 1 280 oo, —
Rücklagen:
Gesetzliche AMtücklage .. Freie Rüd⸗
2 120 00, —
Abbuchung
oz 120. -
Rücklage für Ersatz⸗ beschaffung. . Berbinblichleiten Verbindlichl. auf Grund von Warenlieserungen os? za0, 39 Verbindlich
Banken 1 317 740,66 Verbindlich⸗
/ / / — — —
2 *
K 2 ö
stützungss⸗-····
stütz gesellschaft S
Sonst. Ver⸗ badi. gs Cree. Reingewinn: Vortrag.. Neugewinn 194 336, 08
vr sis
Gewinn ⸗ und Berlustrechunng per 809. Juni 1541.
Wus wendungen. Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben. Abschreibungen auf das A
lagevermõgen Zinsen, soweit sie di tragszinsen übersteigen. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen Andere Steuern. Beiträge an Berufsvertre⸗
2
Zuwendung an die Pen⸗ sions⸗ u. Unterstützungs⸗ gesellschaft m. b. dꝰ. Kapitalberichtigung Zuweisung zur gese tzli Rüd H Re ngewinn: Gewinnvortr. S4 781,20 Neugewinn. 194 33tz 08
en Gee s]!
—— — Ertrã ge.
Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwen- dungen und Erträge. 3 O66 733 90 Erträge aus Beteiligungen 123 092 88 Außerordentliche Erträge. 90 434 8.7 Teilauflösung der freien
Auflösungsbeträge aus Kapitalberichtigung: aus freien Rüd⸗ · lagen.. 36 120, — aus den Jgu⸗ schreibungen z. Anlage
abschluß und der Ge setzlichen Vorschriften einschließlich
Dividendenabgabeverordnung.
Werner Opitz: Dr. Limprecht, Wirtschaftsprüfer.
Der Borstand. Gert Frowein, stellvertr.
I
Ktheim⸗RNuhr⸗Broicͤh. Wir laden hiermit unsere Aktionäre
u einer orventlichen Hauptver-
im Büro des Rechtsanwalts und N tars — Dr. Karl Grüter, Duis⸗
burg, Tandgerichtsstr. J, ein.
, 1. veschhißf verteilung.
2. Entlastung des Vorstandes und
0 Srates.
8. Fes
.
4. Beste b
r das nächste Geschäftgjahr.
tsrat.
1942. Der Bor stand.
über die Verteilung des Rein⸗
des Vorstandes und
des Aufsichtsrates.
ł ungsänderun
5. Wahlen zum Aussichtsrat.
Hildesheim, den 11. März 1942. Der Vorstand.
Rücklage... 280 000 —
10. Gesellichasten m. b. 5.
49631 Kapitalherabsetzung.
Die Gesellschafterversammlu Schwäb. Bayer. Fluggesells 1941 die
dermogẽn ziz 8s. 1280 00—ꝛ ; . Stammkapitals von
Gewinnvortrag... 8 181 20 4 864 04285
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowle der vom Vorstand er- teilten Auftlärungen und Nachweise ent⸗ sprechen bie g n der Jahres chäfts bericht, soweit
er den dar g luß erläutert, den ge; r
erabsetzung des A5 6 auf
Schwäabisch⸗ 3 * Flugge
m. 61 * Die Geschäftsführer: Brindlinger.
4e
GwW⸗Versicherungsdienst Gesellschaft
eschraänkter erlagsgesellschaft ver
ee.
1 hat die Stammłapital s R. g60 000, — auf RMA 20 000, — be-
dentschen Verbrgu ten mit beichränkter Ha Die Gesellscha 17. Dezember setzung des
Wuppertal⸗ Elberfeld, 28. 2. 1942. In Vertretung des zur Vehrmachi ein- gezogenen Wirtschaftsprüfers Dipl. Kfm.
Wuppertal M eld, 11. 8. 1942.
Harald Frowein. Rolf Frowein. Februar 100. n . utter Gaftung. en,. Gustav Koc g. ., i ö
ammlung am Sonnabend, dem
16. Mai 1942, vormittags 11 26 lu außerordentlichen General-
versammlungen vom 16. ; wurde einstim 3 ösung unsever Genossenscha 2 2 6 en. Beschlußfassung über die Gewinn eh wlanbiger weren aufgel een. ich bei der Genoss olkerei NMudan i. L. zu Nudau, Samland. Die Liguidatoren:
1. jSsi und
zu melden.
. der Vergütung für den i
ung eines i g fers Liquidation. Die Elektrizität sgenosfenschaft für
ven Gerichtsbezir in Buchau, ist auf
. .
Modo Gemeinnützige B sellschaft zu ar arr. esellschaft.
13. 4. 19 17 Uhr, im
zu Hildesheim, Zimmer 11. Tagesordnung: 1. Vorlage des Prüfungsberichtes des n n, , . 2. Vorlage der Jahresabschlüsse und . Heri ers es Vorstandes und Aufsichtsrates für die Jahre 1889
or
Atti va.
ESchatzwechsel und unverzinsliche und der Länder
Eigene Wertpapiere:
Schuldner:
Grunbstücke und Gebäude:
Betriebs und Geschãäftsausstattung gug ange E. 1799746,
Grund des Beschlusses der Vollver⸗ ktober 1941 sowie
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗
versammlun am Monta dem ⸗ K. kathi
besano). Berliner Handels⸗Gesellschaft.
BSilauz am 31. Dezember 1941.
16766 586
. 6 Zins und Divibendenscheineꝛꝛ checks
VRBechfe l. MJ
über die Deuts
bank Ge. , ,, h fie en m. .
as ois iy
zl 68 S389 —
Darin sind enthalten: RM 189 367286, 0 Schahwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichsbank beleihen darf
a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder.. . —— b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere.. 2 ec) Börsengangige Dividendenwerte .. d) Sonstige Wertpapiere In der Gesamtsumme sind enthalt Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf Konsortialbeteiligungennn-- . Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Rreditinstituteꝛeꝛ Davon sind RM 19302268, 72 bag lich f Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte ñ : Es handelt sich hierbei um kurzfristige Kredite gegen Ver⸗= pfändung bestimmt bezeichneter marktgangiger
37 172 224, &
i iostroguthaben)
. ,
2l 199 6s, 26
rb 9 z 94 420 037,23
b) Sonstige Schuldner... J
In der Gesamtsumme sind enthalten:
a) RM 43 101113, 16 gedeckt durch börsengängi
b RAM 297717906, 28 gededt durch sonsti
Beteiligungen ) 151 sbs. I A II Rr. 6 bes
Davon sind R. M 3925996, 45 Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten, gug ange RM 3 440996, 45
116 519 692
ge Wertpapiere Sicherheiten
iengesetzess). . Nicolai,
a) dem eigenen Geschaftsbetrieb dienende 5000 0900, — b) Sonstigge ö 1628 000, —
gugange RM 163 000, - Abgänge RM Roo.
2 2 85 . 0
Posten, bie der Rechnungsabgrenzung dienen
22 . 81 — — ———— — In den Aktiven sind enthalten:
Forderungen an Konzernunternehmen leinschließlich Verbindlich- keiten aus Bürgschaften und Indossamentsverbindlichkeiten) 3 an Geschäftsinhaber .. .. orderungen an sonstige Personen und Unternehmen gemäß 5 14 Abs. 1 und 3 KWG. und Artikel 13 der Durchführungsver⸗ orehnmnnmg , // 22 Anlagen nach 5 17 Abs. 1 KBG. ...... . Anlagen na 117 HJ. Rege, ,,, ,
Glaubiger: Passiva.
a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte
, .. 14 2867 3056, 10 b) Sonstige im In ⸗ und Ausland de ./
Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen) 1724 9886,80
.
Reichs · und Staatsanzeiger Rr. 66 vom 19. März 1942. S. 3
6 6 zes
ĩd s? ⁊dĩ/pỹᷣp o) Einlagen deutscher Kreditinstitute.... 141 733 461,16
A428 479 282
d) Sonstige Gläubiger... .. 270 763 559, 09
eigener Wechsel ...
Spareinlagen:
3 mit . Kündigungs frist . . — —
D) mit besonders vereinbarter Künbigungsfrist,... 48 680 80 gommanditlapital ...... , Rücklagen nach 11 KG.: ;
a) Gesetzliche Rücklagen. 8 000 000, —
vb) Sonstige (freie) Rücklagen nach 11 KG.. 7000 900 — Rückstellungen.?... . w Posten, die ber Rechnungsabgrenzung dienen... Reingewinn: Vortrag aus 19960... . 135 626,90
Gewinn 19... V... 2206 166,86
gesetze d R e 2s zos ozs 2
Eigene Indossamentsverbinblichkeiten: a) aus e,, Vankalzepteen .. — p) . * chseln der Kunden an die Order
den Passiven sind enthalten:
Verbindlichleiten gegenüber Konzernunternehmen .. Gesamtverpflichtungen nach z 11 Abs. 1 GWG. (Gläubiger, lzepte und Spareinlagen! J Gesamtverpflichtungen nach ʒ 16 KGG. (Gläubiger und Alzepte ohne Spareinlagen; .. Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 GWG. (Com- manditkapital und Rücklagen nach 11 ohne Gewinnvortrag)
ß An fwendun gen. Personalaufwendungen ... w k Ausgaben für soziale Zwecke, Wohlfahrtseinrichtungen u. Pensionen Sonstige Handlungsunkosten ... Steuern unb ähnliche Abgaben. Reingewinn: Vortrag aus 1940.
Gewinn 1941...
Verteilung bes Reingewinns: ( 6 Ya v. SH. Gewinnanteil auf das gewinnberechtigte Lommandit⸗ laßital von RM 28000600... ... i 820 Co,. See,, an die Pensionseinrichtung.... 250 900, —
9 . , .
2 6 as g
7231
Berbindlichkeiten aus Burgschaften, Wechsel · und Schẽ nr cha ten sowie aus Gewährleistungsverträgen (S 181 Abs. 7 des Altien-
1 o) aus sonstigen Rebiskontierungen..... B 461 000 -— V Vr sd
T T ss
194 650 — 482 5a 81291 82 50s 282
40 000 000 Gewinn ⸗ und Berlustrechunug am 31. Dezember
.. 2206 kös, 8s
ortrag auf neue echnung 2 8 270 695,76
Vortrag aus 1940)... . 9 9 2 Wechselbislont, ginsen und Divibenden ...... Provisionen.... .
u, ben 28. Januar 1944. Karl Fehrmann, Wirtschaftsprüfer.
jur., Dr.⸗ Berlin, erster
Vr Ing., Mitglied des Vorstandez ber Kraftubertragun
se Berlin; Gottfrieb Dieri Ern esellschaft, Langenbielau; een Euler, Mitglied des Vo gien 51 ft Attiengesellschaft, Frankfurt a. M.; Paul Goerens, phil.
der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypot Dr. jur., Her rann reb C. P. J. .
3 . J. G. Farbenindustrie Altie schaft: rektor ber J. G. Farbeni e Attienge a wante (reis Osthavellanb), Generalbirelto
Mitglieb bes Vorstandes iss Brauerei Altiengese
zer edb Dr. jur., Dr. rer. pol., glieb des Vorstanbes der =, g,. jur., Vorsitzer des Vorstandes der Deutschen Co
waltun Attienge ell chaft, Berli — 3 — Deutsche ommimalbanĩ
L. Schwartzkopff, Berlin. Berlin, den
e rr
Nẽõ ds fd Vr 73
SIA SS 181
11 443 233
auf Grund
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung er von den
der Bücher und der Schriften ber Berliner Handels-Geseilschaft sowie Geschäftsinhabern erteilten Auftlärungen und Nachweise entsprechen bie Buchführung, ber resabschluß und der Geschaftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge e, ö Vorschriften.
aftsinhaber sind die Herren: Dr. Herbert v. Breska, Dr. Wilhelm gKoeppel, Hans Weltzien. = Dem Berwaltungorat gehören folgende Herren an:; Karl Meidinger, mn rat, Dr. 6. . unb Notar, Berlin, Vorsiger; Sans Berckeme yer, ng. e
i tung vom 6. April 842 wird fü
„h., Vorsitzer des Auffichtsrats der Scherin Attiengesellschaft eilvertretender Borsitzer; Hermann Bücher, Wirilicher Legationsrat
a. V., Dr. phil., Dr. oec. publ. h. o., Vorssber bes Vorstandes der Allgemelnen Elel⸗ 900 g Zucker auf 2 Einzelabschnitte zu je
trie ita Sc essscha Berlin, zweiter stellvertretender i ein erbert Albrecht, felben; Hans Av s⸗Lallemant, Berlin, Vorsitzer des Vorstandes der Feidmühle, Papier und Zellstoffwerke Attiengesellschaft; Richarb Vetz, Senator e h., Dr. rer. pol. h. G., * . ' . a , ie, — 1 ormann, Lanbrat a. D., Dr., Ge i ö 4 Koniniandit⸗ ö ᷣ Mitglied des r, n Dierig der Metall ⸗· ; rofessor, Dr. Ing., h. o., Mitglied des Direltoriums der Frieb. Krupp Altiengesell Herbert L. B. Göring, Berlin; Walter Hartmann, Dr. jur., Mitglied des vorstandes der Deutschen Centralbobentkredit Atti . unb ber Gemeinschaftsdireltion kenbanten, Berlin; Gustav Hirte, Justizrat, Kꝛuglied di we n, , , n, bor heimer Finanzrat, Dr. jur., e 0 es der Deutschen Rentenban ö. e e n h n genre fan Berlin; Kurt Krüger, Dr., Berlin, ö Erich Dr. jur., Neu⸗ für 4
Baden); Otto
Lübberi reltor ber Altiengesellscha nt wesen; Carl Müller, Mitglied des Vorstandes der Rütgerzwerke⸗Altieng
; jur. t nd Ne erlin; Walter Berlin; Hermann Münch, * * re. zanwalt und Notar, e. Vernn; Walter
senbah n, n. ittel⸗Attiengesellschaft, Berlin; Hand Nielassen, Dr.-Ing., Generaldirektor n enge lich ö fie denn . nen ne, Drenben; Eduard von Dr. jur., Vankier, Wien; Ebuard k. Ministerialdireltor a. D. Dr.
ßischer S at, D * , e. 23 bei Anton Schifferer, Preußi taatsr r. . h. e., Charlottenl H i r. rer. pol. itzer a *. — 3 Mar 8 Generalbireltor ber De — Berlin; Walther Winterle, Vorsitzer des Vorstandes ber Berliner Maschinenbau⸗Actien⸗ Ge sellschaft vorma
sjeichneten Erlasses unter Gruppe B an letzter Stelle hand⸗ . nachzutragen: „Wir zwei... 85 k 9
arten find die
Ergãnzungs vorschriften
Die Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fett⸗ wirtschaft trifft, soweit erforderlich, ergänzende Bestimmungen.
C Abgabe von Kaffee⸗Ersatz und ⸗Zusatzmitteln
Die Ration an . und ⸗Zusatzmitteln wird für Verbraucher über 3 Jahre auf 312,5 g je Zuteilungsperiode festgesetzt. Kinder bis zu 3 Jahren erhalten keine Kaffee⸗ 2 Zusatzmittel.
Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte N25 N28 und R 34 der Nährmittelkarten für Verbraucher über 3 Jahre. Zur Erleichterung der , ,, ist die Ration von 518,5 g. in einen e sd fh rr über 125 9 und 3 e , über je 62,5 g aufgeteilt. Die Abschnitte haben die nung „KE“ (- a f Trat a nen, —
Infolge der Neuregelung wurde die ö einer weiteren rosa Nährmittelkarte für Kinder bis zu 3 Jahren und einer blauen Nährmittelkarte SY / Klst für Kinder von ee, , ,. bis zu 3 Jahren ee, e. ö.
Außer der neuen Verbrauchergruppe 18 Jahre ö. Fleisch gl. vorstehend unter Ziffer III) kommt infolge der Rꝛeu rẽgeluug die weitere Verbrauchergruppe 3— 18 Jahre hinzu. Auch hierfür ist ein neues Unterscheidungszeichen ein- geführt worden (vgl. die Liste im Erlaß vom 26. Mai 1941 — IIC I1- 2290 — Seite 5.
D Abschnitte für Zwecke der Ernährungsãmter
Die Abschnitte N35 bis N40 aller Nährmittelkarte werden vorläufig für reichseinheitliche Zuteilungen nicht be⸗ nötigt. Diese Abschnitte stehen deshalb bis auf weiteres den Ernährungsämtern für örtliche Zuteilungen verknappter Waren zur Verfügung. . w
Regelung der Warenabgabe auf die Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker)
Die durch Erlaß vom 4. November 1944 — I C1 4909 — eingeführte Reichskarte für Marmelade swahlweise Zucker) verliert mit Ablauf des 5. April 1942 infolge Zeit⸗ ablaufs ihre Gültigkeit. Mit Wirkung vom 6. April 1942 wird 4. die 35, 36., 37. und 38. Zuteilungsperiode (6. April bis
Juli 1942) eine neue Reichskarte ö Marmelade (wahl⸗
[ 1 4—
weise Zucker) eingeführt. Diese Karte gibt dem Verbraucher
wie bisher die Möglichteit, sich an Stelle von Marmelade für den Bezug von Zucker zu entscheiden. Die Höhe der Ration an Marnielade bleibt mit 700 g je Zuteilungsperiode unver⸗ ändert. An Stelle dieser Menge können dagegen künftig 350 g lstatt bisher 450 g) Zucker bezogen werden. . Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade einkochen und Obst einmachen und deswegen auf den Bezug von Mar⸗ melade zugunsten von Zucker verzichten, wird Gelegenheit gegeben, den Zucker, der an Stelle von Marmelade bezogen werden kann, in der Zeit vom 6. April bis 26. Juli 1942 zu jedem beliebigen Zeitpunkt unabhängig von der Gültigkeits⸗ auer der Einzelabschnitte zu beziehen. Es ist daher z. B. möglich, die gesamte für die 35. bis 38. Zuteilungsperiode be⸗ inimte Zuckermenge von 1400 g zu Beginn der 35. Zutei⸗ en, . zu kaufen, wobei sämtliche Bestellscheine für Zucker abzutrennen und sämtliche Einzelabschnitte zu ent⸗
werten sind. Die Abgabe von Marmelade darf jedoch nur
ß der auf den Einzelabschnitten vorgesehenen Fristen Die Vorschriften des Erlasses vom 30. Mai 1940 1.
II C0300 . Erster LAbschnitt Iiffer Y — über die Abgabe und Gültigkeit der Bestellscheine für Marmelade bzw. Zucker
sowie über die Ausstellung von Bezugscheinen für Marmelade und Zucker finden entsprechende Anwendung. ͤ Die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Bucen in
1
wie bereits in dem Erlaß vom 39. Fanuar 1942 — 1-400 — angekündigt, auf ein holzhaltiges Wasserzeichen⸗
Heri der Stoffklasse 14 mit einem 110g / qꝗm⸗Gewicht in zer Papierfarbe Nr. 109 (lila) der Farbtafel der Vereinigung
Solz altig / holzfrei zu drucken.
. VII.
Negelung der Ware nabgabe auf die Neichs zuctertarte Die durch Erlaß vom 4. November 1941 * 11 C1- 4900 — ein nn Reichszuckerkarte verliert mit Ablauf des
B. April 1942 infolge n n, hre , Mit Wir⸗ d für die 35., 36 38. Zuteilungsperiode (6. April bis 26. Juli 1949) eine neue
Reichszuckerkarte eingeführt. . Karte gibt dem Ver⸗
braucher wie bisher die Möglichkeit, je . Speriode O g zu beziehen. ie Reichszuckerkarte ists wie bereits angekündigt, auf
weißes Wasserzeichenpapier der Stofftlasse La mit einem Ge⸗ wicht von 110 g/ am zu drucken. Gegen die Verwendung eines . mit einem 80⸗ oder 70⸗g / qm⸗Gewicht bestehen keine
edenken. g ö
Zweiter Abschnitt . Karten⸗ ünd Bezugscheinwesen Abgabe von Kindermilchnährmitteln
Das von der 6 A. S. den Danske Maelkekonden⸗ seringsfabrik in Nalsko (Dänemark) hergestellte Kindermisch= nährmittel⸗Präparat „Wir zwei“ ift vom Reichsgesundheits⸗ amt zum Vertrieb in Deutschland zugelassen worden. Die Vorschriften des Erlasses betr. Abgabe von Kindermilchnähr⸗ mitteln vom 9. Dezember 1911 11 C1 5465 — finden 36. das zur Gruppe B des Erlasses n, Präparat ir zwei“ entsprechende Anwendung. Bei der Abgabe einer n,. Buttermilchpräparates das in Dosen zuů je 2560 g in ben Handel te , i
karte für je 3 Liter entwerten. Der t je , 6 . bee, g i r
nährungsämter haben in der Liste auf Seite 2 des vorbe⸗
und
Bolt nun SZnalagelarte -- Zur Kö der Ausgabe der Zusatz⸗ und Zulage⸗
larte tammabschnitte der Zusatzkarten für Schwer⸗ arbeiter künftig mit der r . r nr ,
grüner Farbe und die Stammabschnitte der Zusatzkarten für chwerstarbeiter in leuchtender roter Farbe zu überdrucken. Um die Einheitlichkeit des Ueberdrucks zu gewährleisten,
versandt. Bei den Zulagekarten
ezeich⸗
wrälschestt
J7. und
werden die Matern hierfür denen, zentral hergestellt und ür Lang⸗ und Nachtarbeiter
wird von einem Ueberdruck r, . Auf den Matern
dieser Karten sind die einzelnen
Schrift angebracht, so daß die Karten in einem Arbeitsgang
hergestellt werden können. —
Reichs eierkarte
Die mit Erlaß vom 1. Dezember 1941 — IIC 11-5300
— eingeführte Reichseierkarte verliert am 5. April 1942 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit. Mit den Lebensmittel⸗ karten für die 35. Zuteilungsperiode gelangt deshalb eine neue Reichseierkarte zur Ausgabe. Die Gültigkeit dieser Karte erstreckt sich auf vier . Ssperioden (35 — 38), 6 3 mithin err, e. mit der Reichszuckerkarte und der eichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) ab. Die Reichseierkarte ist wiederum — wie bereits mit
Erlaß vom 30. Januar 1942 —.1I C 1-400 — angeordnet —
aus ungeleimtem, holzhaltigem Wasserzeichenpapier in Stoff⸗ klasse La und einem 110⸗g m⸗Gewicht 5 und als Papierfarbe der Farbton Nr. 50 (maigrün) der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig / HSolzfrei zu verwenden.
Dritter Abschnitt
Vorbereitung für die Abgabe von Speiseöl in der 37. bis 39. i n ,
In der 37 bis 39. Zuteilungsperiode werden die über
6 Jahre alten Versorgungsberechtigten und die Inhaber der Reichsfettkarten Sy 1, SV 3 und SV 5 je 50 g Speiseöl an Stelle von 62,5 g Margarine in jeder Zuteilungsperiode er⸗ alten. Die err g. haben kein Wahlrecht zwischen argarine und Speiseöl, sondern können auf den noch fest⸗ K in der 37. bis 39. Zuteilungsperiode nur peiseöl beziehen. Damit die Verteiler in die Lage versetzt werden, sich hierfür die erforderlichen Vorräte an Speisesl zu beschaffen, wird folgendes angeordnet: Die Bezugsberechtigten lassen bei den von ihnen ge⸗ wählten Kleinverteilern in der für die Abgabe der Bestell⸗ scheine der 35. Zuteilungsperiode vorgesehenen Zeit den Ab⸗ schnitt F der Reichsfettkarten für Normalverbraucher, für Kinder und Jugendliche von 6— 18 Jahren und der Reichs⸗ ettkarten Sy 1, SV 3 und SV 5 abtrennen, der durch den ufdruck „BVorbestellung von Speiseöl für die 37. bis 39. in, teilungsperiode“ gekennzeichnet ist. Die Kleinverteiler haben diese Abschnitte sofort, spätestens bis zum 11. April 1942 eordnet und aufgeklebt ihrem r ,,,. als Unter⸗ age für die Vorbestellung der Oelmenge zur Verteilung in der 37. bis 39. Zuteilungsperiode 2 igen. Die Groß⸗ verteiler haben die Bestellabschnitte als Bezugsgrundlage an die Hersteller unverzüglich weiterzureichen, die die Abschnitte er Ausstellung von Enipfangsbescheinigungen dem zustän⸗ igen Ernährungsamt zuzuleiten haben. Bezugscheine A und Großbezugscheine über Speiseöl sind nicht auszustellen. Für den . ist jeder Abschnitt mit 150 g zu be⸗ werten. Damit sichergestellt ist, daß die Ware später nur bei den Verteilern bezogen wird, bei denen sie bestellt ist, haben diese den Stammabschnitt der in Betracht kommenden Reichs⸗ ,. 35 mit Firmenstempel bzw. Firmenaufschrift und
dem . „F“ oder „Ol“ zu versehen. Die Abgabe des da
Speiseõls hunt egebenen Zeit nur auf den dafür be⸗ stimmten Abschnitt bei leichzeitiger Vorlage des vom Ver⸗ teiler in der oben angegebenen Weise 1 Stamm⸗ abschnitts der Reichsfeitkarte 35 erfolgen. Die Großverteiler liefern an die Kleinverteiler bis . zum Beginn der 37. Zuteilungsperiode je Bestell⸗Abschnitt eine Menge von 150 g Speiseßl.
3 anstaltsmäßig untergebrachte oder sonstwie in Ge⸗ mein ,. legung befindliche Versorgungsberechtigte, die keine ai fen rte haben e ere nf außerhalb der Wehrmacht stehende Schutzgliederungen, Kranken-, Heil- und
Pflegeanstalten usw.), haben die Ernãhrungsãmter den An⸗
stalten, Lagerleitungen usw. Bezugscheine ber Speiseöl in Rh von 150 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. . ;
Borschriften über die e des Speiseoõls werden durch
besonderen 5 ergehen. itere Ausführungsbestimmun⸗ e über Verteilung und Abrechnung trifft, soweit erforder- die dauptvere nigung der ben en Milch⸗ und Fett⸗
vierter Abschnitt
Schluß bestiwmm ungen Mbhgabe der Be stellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließli des Bestellscheins 35 der e er n des . . .
na
bestellscheins 385 der Reicht karte firr Marmelade (wahlweife
uckern in der Woche vom 30. März bis 4. April 1942 bei den
erteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.
Maternübersendung
Von einem Abdruc der nach gien Erlaß herzustellenden Lebensmittelkarten wird aus Gründen der Papierersparnis abgesehen. Die Formgebung der Karten ist aus den Matern
zu ersehen, die wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei
übersandt werden. ;
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten 2 der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Füchtigkeit zu
prüfen Inkrafttreten
Die Vestimmnngen dieses Erlasses hinsichtli ö. ; . . Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmitte Karten nicht zu erfolgen
teilungen für die Zeit vom 6. April bis 3. Mai 1942 treten
am 6. April 194, die übrigen Anordnungen, soweit nichts
anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, Wilhelmstraße 72, den 24 Februar 194
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ; J. V.: Backe. Geschäftszeichen: I1 C 1 — S800
Erlaß Betrifft: Reichalarten für Urlauber
Durch Erlaß vom 24 Februar 1942 — II C 1-800 — 2. für die 35. Zuteilungsperiode (ab 6. April 1942 neue
ationssätze für Brot, Fleisch, Fett sowie Kaffee⸗Ersatz und Zusatz mittel festgesetzt worden. Es ist deshalb 2 zum
ochenzahlen in großer
schließlich Weizenme
amtlicher Aufsi verwertung
gleichen , neue Reichskarten für Urlauber aus⸗ zugeben. Aus diesem Grunde wird folgendes angeordnet:
1. Die auf Grund des Erlasses vom 29. Mai 1941 — II C 12-2122 — eingeführten Reichskarten für Urlauber treten mit Ablauf des 31. Mai 1942 außer Kraft. Dieser Tag ist infolgedessen der letzte, an welchem die Verbraucher auf die Abschnitte dieser Karten Ware beziehen können. Es bleibt den Ernährungsämtern überlassen, zu bestimmen, bis zu welchem Tage die Verteiler die Abschnitte abzurechnen haben.
2. Es werden neue Reichskarten für Urlauber für einen Tag bis sieben Tage eingeführt. Aus Gründen der Papier- ersparnis wird von dem Abdruck der Karten abgesehen. Die Karten sind in deutscher Normalschrift . dem gleichen Wasserzeichenpapier gedruckt, das bisher für die Anfertigung
der Urlauberkarten verwendet wurde. Der Unterdruck des
Hoheitszeichens ist in hellblauer Farbe (bisher rosa) erfolgt. 3. Die auf die Reichskarten für Urlauber abzugebenden Lebensmittelmengen sind unter Anpassung an die Rationssätze . festgesetzt und aus der Anlage er⸗ ichtlich. ᷣ 4. Die für die bisherigen Reichskarten für Urlauber er⸗ 3 Vorschriften finden auf die neuen Karten nach Maß⸗
gabe der sich aus den nachstehenden Ziffern 5— ergebenden
enderungen entsprechende Anwendung.
ö. Die Reichskarten für Urlauber enthalten künftig mit dem Aufdruck „R“ gekennzeichnete und nicht gekennzeichnete Brotabschnitte. Alle Brotabschnitte berechtigen zum Bezuge von Brot jeder Art einschließlich Mischbrot, ö mit Aus⸗ nahme von Weizenbrot (Weißbrot). Daneben können auf
diese Abschnitte an Stelle von Brot auch Roggenmehl,
b , Roggenvollkornschrot und Brotmehl bezogen werden. Die nicht mit einem „R“ gekennzeichneten Abschnitte be⸗ rechtigen zum Bezuge aller brotkartenpflichtigen Waren ein⸗ J (Type 105650) und der anderen Weizen⸗ erzeugnisse (. B. Weizenbrot, Kleingebäck, Feinbackwaren, wieback. Paniermehl, Brösel, ö. Mutschelmehl, uppeneinlagen aus Nehlteig usw.. Hinsichtlich des Anrechnungsgewichts beim Bezuge von Mehl und anderen Getreideerzeugnissen sind die für die Reichsbrotkarten erlassenen oder noch ergehenden Vorschriften maßgebend.
6. Die neuen Urlauberkarten enthalten nicht mehr Ab⸗
schnitte über „Fett“. Die Karten für einen Tag bis drei Tage
haben vielmehr nur Abschnitte über „Butter“, die Karten für vier bis sieben Tage Abschnitte über „Butter“ und über „Margarine“.
Die Margarineabschnitte berechtigen im Rahmen der vorhandenen Vorräte zum Bezuge von Speck und Schweine⸗ rohfett sowie im Verhältnis von 5: 4 auch zum Bezuge von Speiseöl und von Schweineschmalz. Der Karteninhaber erhält
also auf jeden über 5 g lautenden Margarineabschnitt 4 g
Speiseöl oder Schweineschmalz Die Margarineabschnitte be⸗ rechtigen die Verteiler — gegebenenfalls nach näherer Regelung durch die Ernährungsämter — zum Bezuge der ihrem Absatz entsprechenden Erzeugnisse.
TJ. Die Landes⸗ und Provinzial⸗Ernährungsämter haben die Reichskarten für Urlauber, die wie bisher zentral ange⸗ fertigt und versandt werden, von der Deutschen Zentral— druckerei AG., Berlin SW 11, Dessauer Str. 6, anzufordern. Die unmittelbare Bestellung durch nachgeordnete Dienststellen ist nicht zulässig. .
8. Die neuen Reichskarten für Urlauber sind zum Waren⸗
bezug vom 6. April 1942 ab gültig. Sie können für die Ver⸗
sorgung nach diesem Tage bereits vorher ausgegeben werden. Soweit die Karten für die Lebensmittelversorgung bis zum 5. April 1942 bestimmt sind, haben die Ausgabestellen die alten Karten auszugeben. Es hat also z. B. ein Verbraucher für die vor dem 6. April 1942 liegende Urlaubszeit alte Karten und für die Zeit ab 6. April 1942 neue Karten zu erhalten. Da die alten Urlauberkarten erst mit Ablauf des 31. Mai 1942 ihre Gültigkeit verlieren, können die ausgebenden Stellen diese Karten, soweit fie die neuen Karten noch nicht erhalten n, vorläufig weiter, verwenden. Für die Lebens- mittelversorgung nach dem 6. April 1942 ist es dann jedoch notwendig, die alten Karten den Rationssätzen der neuen Karten anzugleichen. Es find deshalb zu entwerten: von der Karte für 1 Tags... 60 g Brot . do g Fleisch — 1069 — . — 3 Tage 169 rot 2 w 2 2 9 — 50 9 Fleisch 20 9 Jett ö „3 Tage.... 150 g Brot
bo g Fleisch 30 g Fett
5 . — 4 Ta 4 m 9g Brot 3 ! ö Ho g Fleisch 40g Fett 5 Tage.... 170 g Brot 100 g Fleisch 50 5 ett 30 g Käse . „6 Tage... . 240 g Brot 100 g Fleisch 3. ö0 8 ö ; 7 Tage.... 260 g Brot n n . n 9 100 Fleisch 70 g Fett
Eine Berücksichtigung der Rationsänderung für Kaffee⸗ z braucht bei r e der 3
1 2 2 1
Da die Einzelabschnitte für Kaffee⸗Ersatz auf den neuen
Karten über je 20 6 lauten, find die Abschnitte der alten Karten, die über je 2
g lauten, getrennt abzurechnen. 9. Den Ausgabestellen ist es nicht gestattet, ausgegebene
alte Karten gegen neue umzutauschen.
10. Die für die Ausgabe nicht mehr benötigten Bestände
an alten Karten . nach ordnungsmäßiger . , t
über die Wirtschaftsämter der Wieder⸗ material zuzuführen. . Berlin, den 5. März 1942. = Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. SF. A.: Dr. Moritz. ; Geschäftszeichen: II C 1 — 850.