Reichs und Staatsanzeiger r. 72 vom 26. März 1942. S. 2
seiner Forderung durch Sesistellungatlahe n dee Mo ö
naten zu betreiben. §12 (1) Wenn die zuständige Treuhandstelle anordnet, daß die Abwicklung gemäß 8 24 Sch. Abw. VO. erfolgen soll, so . der kommissarische Verwalter in den Abwickungsstatus ie im § 24 Abs. 1 Sch. Abw. VO. bezeichneten Forderungen und Rechte und Verbindlichkeiten sowie Werte, die im neralgouvernement liegen, nicht aufzunehmen. Die Auf⸗ tellung des Abwicklungsstatus erfolgt erst nach Auswertung es Gläubiger⸗ und Schuldneraufrufs. (E) Im übrigen gelten die Vorschriften dieser An⸗ ordnung. . S 18 () Ansprüche von Ausländern sind mit folgenden Maß-
gaben zu erfüllen:
1. Ansprüche von Ausländern, die Angehörige eines nicht feindlichen Staates sind und . ohnfitz oder ihre gewerbliche Niederlassung im Deutschen Reich oder im Generalgouvernement haben, sind wie deutsche Ansprüche zu erfüllen (Zahlung an den Ausländer unmittelbar).
Ansprüche von Ausländern, die un georg, eines nicht feindlichen Staates sind und ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Niederlassung im nicht feind⸗ lichen Ausland haben, sind wie deutsche Ansprüche zu erfüllen, wenn der Wert des Anspruchs RM 1000, — nicht übersteigt (Zahlung an den Aus⸗ länder unmittelbar). .
„Alle anderen Ansprüche von Ausländern sind durch geh ung auf ein bei der Exportkreditbank AG.,
rlin W 8, Kanonierstraße 17/20, geführtes In⸗ terimskonto zu begleichen, über das von dem ausländi⸗ schen Gläubiger nur mit Zustimmung der Haupt⸗ treuhandstelle Ost und des Reichswirtschaftsmini⸗ sters verfügt werden darf. Die Einholung einer Devisengenehmigung ist bei solchen Zahlungen nicht erforderlich. ;
C) Als feindliche Staaten sind die in 8 6 Abs. 1 Ziff. 1 als solche bezeichneten Staaten zu betrachten.
§14
(I) Bei durchschnittenen Betrieben (ógl. 8 34 Sch. Abw.⸗ VO. sind Auszahlungen an die nicht bevorzugten Gläubiger erst ru fig nachdem die Haupttreuhandstelle Ost fest⸗
estellt hat: e . ausländischen Forderungen und Schulden der in den eingegliederten Ostgebieten 2 enen Vermögensmasse zuzurechnen sind (gl. 5 bf. 0 Sch. Abw. VO.) und ;
b) ob nach dem das Gesamtvermögen des durchschnit⸗ tenen Betriebes umfassenden Status (Gesamtstatus) die Gläubiger in voller Höhe oder nur mit einer Quote (Gesamtquote) befriedigt werden können (gl. S 35 Abf. G Sch Abw. S.),
und der kommissarische Verwalter eine entsprechende Er⸗ mächtigung zur Auszahlung durch die zuständige Treuhand⸗ stelle erhalten hat. . .
(2) Der kommissarische Verwalter hat in den Abwick⸗ lungsstatus die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten , die nach 9 35 Abs. 1 und 2 Sch Abw. VO. der in den eingegliederten Oftgebieten gelegenen BVermögens⸗ masse zuzurechnen sind, und dem Abwicklungsstatus eine Liste der ihm bekannten ausländischen . und Ver⸗ bindlichkeiten beizufügen und beides der zuständigen Treu⸗ handstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen.
(3) Als durchschnittene Betriebe gelten diejenigen Be—= triebe, die in die von der Hautptreuhandstelle Ost geführte Liste ber durchschnittenen Berriebe eingetragen Steht noch nicht fest, ob ein Betrieb als durchschnittener Betrieb ilt, so hat der kommissarxische Verwalter die Entscheidung 6 Haupttreuhandstelle Ost herbeizuführen.
§5 15
(1) Wird ein Unternehmen nicht in die Liste der durch= schnittenen Betriebe aufgenommen, insbesondere well auf der einen oder anderen Seite nur Betriebsstätten liegen, deren wirtschaftliche Bedeutung im Berhältnis zu der Größe des Gesamtbetriebes gering ist, so 2 die Befriedigung der Gläubiger dort, wo die Hauptmasse des Bermögens liegt.
(27 Liegt die Hauptmasse des Vermögens in den einge⸗
liederten Sftgebieten, so hat der kommissarische Verwalter ie Gläubiger nach den Vorschriften dieser . befriedigen und die im Heneralgouvernement gelegenen Ver⸗ mögenswerte nach 8 6 in den Abwicklungsstatus aufzu⸗ nehmen. Von der Befriedigung sind diejenigen Gläubiger ausgeschlossen, deren Forderungen in wirtschaftlichem Zu⸗ r, mit den im Generalgouvernement gelegenen
ögensstücken stehen; fie können Befriedigung nur im Generalgouvernement beanspruchen. ö
(3) Liegt die Hauptmasse des Vermögens im General- ouvernement, so sind nur diejenigen Gläubiger aus den in en eingegliederten Ostgebieten gelegenen Vermögens stücken nach den Vorschriften dieser Anordnung zu befriedigen, deren Forderungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesen Vermögen stũ ken stehen. . .
(4) Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Vermögens⸗ stücken im Sinne der Absätze 2 und 3 ist immer anzunehmen, wenn die Forderungen durch solche Vermögensstücke dinglich gesichert sind. .
5 16
§z 15 findet enisprechende Anwendung auf sonstige Ver⸗ mögensmassen, die zum Teil im Deutschen Reich, zum Teil im Generalgouvernement liegen.
517 Mit dem a,,, ind die Zinsen nach den Vor⸗ schriften des 5 13 Sch. Abw. VO. zu bezahlen. §5 18 Bei allen Forderungen gegenüber kommissarisch verwal⸗ teten Vermögensmassen und allen Forderungen, die zu einer kommissarisch verwalteten Vermögensmasse gehören, * die Verjährung, die am 1. September 1939 noch nicht volle et war, bis zur Beendigung des Abwicklungsverfahrens gehemmt.
519 Auf die Aufrechnung der Forderungen und Schulden . kommissarisch verwalteten Vermoögensmassen finden ie Borschriften des 5 55 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 und Abs. 2 der deutschen Konkurtsordnung entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß als Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens der 1. September 1939 gilt.
einer Person erworben hat, deren
ö . J Ansprüũche, die aus g ,, ,. Handlungen des Eigentümers der beschlagnahmten Vermögensmasse entstanden e. werden nicht erfüllt, wenn die Rechtsgeschäfte und Hand⸗ ungen nach der Beschlagnahme vorgenommen sind; § 4 Abs. 2 olVerm. V0. vom 17. September 1940 (Reichsgesetzbl. 1 120) bleibt unberührt. Das gleiche gilt für wieder- kehrende, nach der Beschlagnahme fällig werdende Ansprüche B. Unterhaltsansprüche), deren Entstehungsgrund vor der schlagnahme liegt, wenn der Schuldner selbst zur Erfüllung imstande ist. . . .
( Besteht kein Zweifel, daß der Gläubiger * . Personen gehört, deren Forderungen nach der Sch. Abw. VO. tehen bleiben (z. B. bekannte dentsche Unternehmen, öffent⸗ lich⸗ rechtliche Körperschaften im Altreich), so kann die nach den Bestimmungen dieser Anordnung vorgeschriebene Befriedigung des Gläubigers ohne besonderen Ausweis erfolgen. ) Bestehen Zweifel, so hat sich der Gläubiger wie folgt auszuweisen: ⸗ 25 . 1. Deutsche Staats⸗ und Volkszugehörige: durch Staats⸗ angehörigkeits ausweis, Reisepaß, Kennkarte des Deut- chen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste t. L — (auch „Vorbescheid/ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deut⸗ sche Volksliste erfolgt ist) oder Einburgerungs⸗ urkunde, . . . Deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Bescheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmanns, 6 3. Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zu⸗ ständigen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protek⸗ torats, 2 4. Ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zuständigen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Vertretung. §8 22 ) 5 1 Sch. Abw. VO. findet keine Anwendung auf Forde⸗ rungen und Rechte derjenigen Angehörigen des ehemaligen 1 Staates, die nichtpolnischer und nichtdeutscher (3. B. itauischer, tschechischer, großrussischer, weißruthenischer, weiß⸗ russtscher, ukrainischer, kaukasischer, georgischery Volkszuge⸗ 1 sind, ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Nieder⸗ assung im Deutschen Reich haben und außerdem a) eine Bescheinigung des zuständigen Landrats oder Oberbürgermeisters über ihre nichtpolnische Volks⸗ zugehõrigkeit 4. Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. November 1940, MBliV. S. 2111, und Ergänzungserlaß des Reichsministers des Innern vom 21. Mai 1941, MBliV. S. 969) und b) eine Bescheinigung des tändigen SD⸗Leit⸗ abschnittes darüber, daß sie 6 nicht aktiv deutsch⸗ besitzen. .
feindlich betätigt haben, (2) Eine Erfüllung von Forderungen und Rechten solcher Personen ist nur gegen Vorlegung der in Abs. 1 genannten Bescheinigungen zulässig; soweit diese Personen bereits die
deutsche Staatsangehorigkeit erworben haben, gilt 5 21
Abs. 2 Ziff. J. § 23 ;
(I) Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, bei denen das Fort⸗ bestehen ihrer Ansprüche davon abhängig ist, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Ver⸗ waltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. 5 10 Pol. Verm VO. vom 17. September 1946, Reichsgesetzbl. 1 S. 1270), können den nach 5 21 Abs. 2 er⸗ forderlichen Nachweis durch entsprechende , der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, Genossenschaften durch entsprechende , des zuständigen Genossen⸗ schafts verbandes und Vereine durch enisprechende Bescheini⸗ gung der zuständigen Polizeibehörde führen.
G Wenn das Vermögen der in Abse 1 genannten Gläu⸗ biger nur deshalb der Beschlagnahme und kommissarischen Verwaltung unterlag, weil die Verwaltung am 1. September 1939 von Personen, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, maßgebend beeinflußt war, und nach Beseitigung des polnischen Einflusses von einer kommissarischen Verwal⸗ tung abgesehen oder eine angeordnete kommissarische Ver⸗ — ohne vorherige Verwertung des Vermö wieder aufgehoben worden ist, so h. § 1 Sch Abw. VO. auf die , und Rechte solcher Gläubiger keine Anwendung.
nach § 21 Abs. 2 erforderliche
achweis kann durch entsprechende Bescheinigung der oder der in Abs. 1 bezeichneten Stellen geführt werden.
5 24 . rtbestehen eines Anspruchs davon ab, daß
Hängt das 9 te des Gläubigers vor der Beschlag⸗ i
Forderungen . nahme entstanden (vgl. 5 20) oder daß der Gläubiger Forderungen und Rechte vor dem 1. September 1939 er⸗ worben hat oder nach dem 1. September 1939 aus der Hand n ermögen nicht der Be⸗ schlagnahme unterliegt (vgl. 8 4 Sch Abw. VO,, so trifft die Beweislast den Gläubiger. — 5 25
Die Auszahlung an die Gläubiger . verwal⸗ teter Kreditinstitute ist durch besondere Anweisungen an die kommissarischen Berwalter der Kreditinstitute geregelt. Die Gläubiger können Befriedigung nur nach Maßgabe dieser Anweisungen verlangen. Die 85 2 — 4, 18, 19 und 24 gelten aber auch für Kreditinstitute.
83 28
Auf kommissarisch verwaltete , ,, , n,, ,,
findet diese Anordnung keine Anwendung ( der Verordnung vom 5. Dezember 1941, * S. 769.
5 27
Bei Unternehmen, die durch den kommissarischen Ver⸗ walter e . werden und Gewinne abwerfen, ist eine g la
5 Abs. 1 li g fl, 1
Ausschüttung laufender Gewinne an die Beteiligten mit vor⸗ heriger Zustimmung der zuständigen Treuhandstelle zulässig, wenn hierdurch die Befriedigung der Gläubiger nach den Vorschriften der Sch. Abw. VO. acht beeinträchtigt wird.
zuständigen Treuhandstelle
5 2s
; 9 Für die Gebühren und Auslagen im Verfahren vor en
erichten gelten die Vorschriften der Kostenordnung vom 265. November 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1379.
E) Das Einspruchsverfahren nach 55 20 bis 22, 5 29
Abs. 4 und z 36 sowie das Verfahren über den Antrag aus 2 ntscheidung nach 8 41 Abs. 2 Sch. Abw. VO. sind ker 44 Kostenerhebung wie Beschwerdeverfahren zu be⸗ handeln. 6.
G Der Feschöftswert ist in allen Fällen — göch im ges e , , rr ö kin fl ö 5 rch⸗ f
( Im übrigen ist die gerichtliche Tätigkeit zur Du
rung der Schuldenabwicklung, insbeso . n
ei von Gebühren und Auslagen.
e,
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kruft. .
Berlin, den 25. Mãrz 1942. V 1, ö Der Beauftragte für den Vierjahresplan- — Haupttreuhandstelle Ost — 3
; Winkler. kes e
BVelannt machung ö.
Auf Grund von 51 , . der Verordnung über die Ein⸗·
ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren dom 4. Oktober 19359 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen
1. Anton Ruzicka, geb. am 21. 5. 1924, sulett wohn⸗ — 18,
. gewesen in Prag V. Nürberger Str.
zuletzt wohnhaft gewesen in ag XII, Ceoakovsty⸗ an ft gewes Prag akovsty⸗
Franz Kleisny, geb. am 1. 11. 1886 in Prag. Milada Kleisny, geb. Cifkova, geb. am 161 8 1856
Berta Kleisny, geb. am 4 10. 1922 in . ö l . 8 9 y, geb. am 1. 5. [G34 in Zitawa, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII Sachbelitzer Str. 959, m. . ;
Rudol Rosenberg, Marie Sternschein, geb. Faaro, geb. am 25. 1. 1903 in Prag, Emilie Sternschein, geb. am 16. 4. 1926 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Budweis und Rosenberg, —
in Pra
Dr.Ing. Kö Fukatko, geb. am 9. 4. 1898
in Neu -Bybzov, Prag XV, Branik, Nad Lomem 775,
6. Friedrich Gut willig, geb. am 13. 2. 1896 in Reichenberg, Wilhelmine Gutwilllig, geb. Pick, geb. am 1. 6. 1905 in 1 alter Gut⸗ 1a e fr geb. am 14. 5. 1902 in Reichenberg, zuletzt 3 gewesen in Prag⸗Holleschowitz, Kleinseite⸗ asse 11,
Hugo Schulhof, geb. am 15. 4. 1891 in Merklin, Anng Schulhof, geb. ö geb. am 20. 1. 1893 in Kamowitz, Marie Sim son, geb. Schulhof, geb. am 1. 6 1915 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in 6. Niege rgusse JJ .
8. Siegmund Kohn, geb. am 24. 4. 1897 in Grundthal, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Stuherska 6,
Ernst Koralek, geb. am 23. 6. 1888 in Prag, Anna Koralek, geb. Eppler, geb. am 21. 6. 1895 in Wien, Thomas Koralek, geb. am 14. 12. 1924 in Prag, Elisabeth Koralek, geb. am 25. 8. 1928 in Prag, Ludmilla Koralek, geb. Klinger, geb. am 14. 2. 1862, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Som- merbergstr. S0, K
10. Richard Ste in, geb. am 4. 6. 1875 in Saaz, Fenn Stein, geb. Bondy, geb. am 91. 7. 18828 in Wien, e, 9. s⸗. 664 geb. ee. 5 ,. in .
ett wohn sen in Wien, XIII., Lainzerstr. n 11. Papiergroßhandlung und Fabrikniederlage R i e mer A. G. in Prag
1
ichsprote
3
. zu . . schrift dieser Anzeige i att⸗ izeileitstelle Prag zuzuleiten. . ö ö Prag, den 23. März 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Verfügung ö. Auf Grund der Feststellung des Serrn Reichsministers . ö 2 n i vom 14. ö Teil 1 Seite 479) der sichergestellte 9 1
e) des Raksnalen Bundeg der Kriegsteilnehniet und shinterbliebenen in Malmedy in Höhe von 3 der Reservisten ( öh es „Vereins der Reservisten (Cofag)“ i öhe von 60 sh s.M * 451,17 E., Galen . 5 der inn der Kameradschaften der Nach- kriegszeit in Malmedy“ in Höhe von A 01 R. M, ) ea. . Ballon, Malmedy“ in Höhe von zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. ; 864 Maßnahme der Einziehung wird mit der Zu⸗ ung dieser Verfügung wirksam. Gegen 2 , ind die gegen polizeiliche Verfügungen zulässigen Rechts⸗ mittel nicht gegeben. . Die Entscheidung darüber, inwieweit gemäß Gesetz über die Gewährung von ntschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom J. Dezember 193 Meichsgesetzbl, Teil 1 Seite 1333) bestehende Forderungen aus dem eingezogenen Vermögen erfüllt werden, bleibt vor⸗ behalten. Aachen, den 6. November 1941. Der Regierungspräsident. Vogel sang. Berichtigung * . Die in Nr. 148 des Deutschen Reichsanzeigers und Pren⸗ Ffischen Staatsanzeigers vom 28. Juni 1941 veröffentlichte inziehungsverfügung des Regierungspräsidenten in Düssel⸗
ere 5 das Auf. ach 32 Abf. Z und 38 und 8 40 Sch Abw. VO.
ax Frank, geb. am 2J. 7. 1894 in Olmütz,
Stern schein, geb. am 20. 3. 1899 in
Schoenhagen,
nr. ⁊2 3. Aufgebote J
Folgende Urkunden sind für kraft⸗ los erklärt worden: zu 1-8 a) die Echuldverschreibungen der Anleihe⸗ . des Deutschen Reiches von 1935, b) die . der ,, . des ut · chen Reiches von 19265, und zwar: 2 Nr. 121 3854 über 12,50 R. A, r. 5 Nr. 1384 über 12,59 R.; , Rr. 1 O1 3431 über B K.,
r. T Nr. 10 341 über 25 RE. A3; „a) Nr. 1 485 341 über 12,50 R, D) Gr. 3 Nr. 34 344 über 12,59 RE AM; 4. a) Nr. 1669 223 über 25 RAM Rr. 1 465 71 üuͤber ibo Ren, iö) Gr. 6 Nr. 38 223 über 25 Rn, Gr. 3 Nr. 66 471 über 100 R. Æ; 5. a) Nr. 1 451 871 über 1,50 RM, b) Gr. 3 Rr. 36 871 über 12,50 RA; 6. a) Nr. 1159 976 äber 205 EAM, b) Gr. 35 Nr. O8 M6 über 25 EAM; J. b) Gr. 28 Nr. 41 Wa über 25 RAM; 8. b) Gr. 30 Nr. M963 über 60 RAM; 9. a) die Schul dverschreibun⸗
en der deutschen Kommunal⸗Sammel⸗ blösungsanleihe Buchstabe B Nr.
P) 9
iz 255 über 85 RM, b) der Aus-
losungsschein der deutschen Kommu⸗ nal⸗Sammel Ablösungsanleihe Serie 1 Buchstabe B Gr. 45 Nr. 259 über 26 RM; 10. die Aktien der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft zu Berlin der Ausgabe 1932 Nr. 244 249/562 über je 100 n; 11. der 4ise Wige Gold⸗Hy⸗ potheken⸗Pfandbrief der Deutschen Grunderedit⸗Bank, Gotha, Abt. 8 Lit. e Nr. G01 755 über 2000 G. A. — 455. Fw. Sam. 5. 41. Berlin, den 18. März 1942. Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche uftellungen
46415 Oeffentliche Zustellung.
6 R 542. Der Kaufmann Horst 6 Moritz Schubert in Dresden, stra⸗Allee 13, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Herschel in Dresden, klagt gegen Mercedes Schubert geb. zuletzt wohnhaft in vauenheim 6380 Ost, g. Straße, New ork, N. Y., jetz unbekannten Aufent⸗ alts, gemäß dem Reichsgesetze vom 6. Juli 1938 auf Grund von 5 47 wegen Ehebruchs mit dem Antrage auf Ei ne der Ehe. Der . ladet die Beklagte zur mündlichen and⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht Dresden, Pillnitzer Str. 4t, Zivilkammer, auf den 29. Juni 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch, einen bei
diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗
walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗
treten zu lassen.
Dresden, den 18. Februar 1943.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
gesellschaften
Waggon⸗ und Maschinenfabrik Akttiengesellschaft vorm. Busch, lo õ] Bautzen.
Wir laden hierdurch unsere Altio⸗ näre zu der am Donnerstag, dem 16. April 1942, vormittags 11 Uhr, im n, , . der Ge⸗ lle, in Bautzen, Neusche Prome⸗ nade Rr. 926, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. . des Geschäfts⸗ berichts, des die Kapitalbevichtigun enthaltenden Jahresabschlusses un
des Gewinnverteilungsvorschlages
des Vorstandes für das Geschäfis⸗= Hahr 1940s41 mit dem Bericht des 26 ichtsrates. - . Beschlußfassung über die Verwen⸗
dung des Reingewinns sowie Ent⸗
lastung des Vorstandes und des
. ,
rhöhung des Grundkapitals um RM 100 090. — zur Abrun dung auf fi. r 5 Ho0 G0, durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien zu fe RAM 10900, — unter Ausschluß des ,, ,. Bezugs rechtes der let. gegen , . einer Sacheinlage ö. est⸗ eng des Ausgabekurses.
b) Ermächtigung des Aufsichtsrats. nach durchgeführter Kapital⸗ erhöhung den das Grundkapital betreffenden 5 3 der Satzung entsprechend zu ändern.
4. Wahlen zum Aufsichts rat. ; 5. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 194142.
Zur Ausühung des Stimmrechts und ir 6 von Anträgen sind nur iejenigen ktionäre berechtigt, die fpätestens am 13. April d. J. bei der Gesellschaftskasse oder bei einer Effertengirobank eines deutschen Wert-
pierbörsenplatzes oder bei einer der olgenden Stellen ihre Aktien oder die
zum Deutschen Neiths
Berlin,
über diese lautenden Hinterlegung
/ ;.
Erste Veilage
scheine einer Effektengirobank eines]
deutschen Wertpapierbörsenplatzes
hinterlegen und bis zur Beendigung der
Haaptversammlung dort belassen: Dresdner Ent,
. Deutsche Credit⸗An⸗
alt,
Berliner Handels⸗Gesellschaft, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank,
Sächsische Bank,
Bank des Berliner Kassen⸗Ver⸗ eins (nur für Mitglieder des Giroeffektendepots),
Bankhaus Hardy C Co. G. m.
bp. H., Berlin,
Bankhaus J. S5. Stein, Köln
in Bautzen, Berlin, Dreaͤden, Leipzig und Köln,
soweit diese Stellen an diesen Orten
vertreten sind. 2 Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit
e nn einer en, d, e,.
ür sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Hauptversammlung
im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegung der Altien kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ solgen, sofern der von diesem ausge⸗ stellte Hinterlegungsschein spätestens am 14. April 1942 bei uns einge- reicht wird und die Bemerkung enthält, daß die Herausgabe der Aktien nur gegen Rückgabe des Scheins erfol⸗ gen darf.
Ueber die geschehene Einreichung der Aktien oder der Hinterlegungsscheine erhalten die Aktionäre von der Hinter⸗ legungsstelle einen Schein, in welchem die Stimmenzahl angegeben ist. Auf Grund dieses Scheins kann das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
autzen, den 23. März 1942.
Wöaggon⸗ und Maschinenfabrik
Aktiengesellschaft vorm. Busch. Der Vorstand. Reichert.
50 gz]
Wohnungs- und Bau-⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Oberhausen (Rhld.). Einladung 6 der am Freitag, den
24. April 1942, 18 Uhr, in der Gastwirtschaft Zum Dortmunder“, Karl Schulte, Söerhausen / RKhid., Eck Mülheimer und Hindenburgstraße, statt— findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung der Wohnungs⸗ und Bau⸗ er Gesellschaft, Oberhausen,
Tages ordnung: Geschäftsbericht des Vorstandes. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn—
und Verlustrechnung für das Ge—
schäftsjahr 1941.
Beschlußfassung über die Verwen⸗
6 des Reingewinnes.
4. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichts rat.
. Wahlen zum Aufsichtsrat,
Bestimmung des Wirtschaftsprüfers 1. . 1942. ͤ
Verschiedenes.
Die Bilanz nebst Verlust⸗ und Ge⸗ winnrechnung liegen zur Einsichtnahme der Aktionäre in der Geschäftsstelle der Gesellschaft, Oberhausen, Freiherr⸗vom⸗ Stein⸗Str. 43, offen.
Oberhausen (Rhld.), 23. 3. 1942. . Der Vorstand.
J. Krein. Schneider.
õoges] Dinglerwerke Aktiengesellschaft, Zwe ibricken.
Einladung zu einer am Freitag den 17. April 1942, vor urittagẽ E11 Uhr, stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung in Stutt⸗ art in den Geschäftsräumen der Deut⸗ chen Bank Filiale Stuttgart, Friedrich- straße 46. Die Einladung ergeht auf Grund des § 965 Abs. 4 des Aktien⸗ , sowie des 5 17 der Satzung der esellschaft. Tagesordnung:
1. Beschlußfassung darüber, ob das . 31. März 1942 abberufene
orstandsmitglied seit 31. Oktober
1941 das Vertrauen der Hauptver⸗
. . besaß.
2. Beschlußfassung je einzeln darüber,
ob die dem Aufsichtsrat angehören⸗ den Personen das Vertrauen der Hauptversammlung genießen.
Diejenigen Aktionäre, welche an der
Hauptversammlung teilzunehmen wün⸗ . wollen ihre Aktien gemäß § 20 ber Gagen bin svatestens 14. 2lpril
1942 bei einem deutschen Notar, bei
einer veutschen Wertpapiersammel⸗ bank oder bei einer der folgenden Stellen hinterlegen:
1. bei unserer Gesellschaftskasse,
2. bei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, und Filiale Zwei⸗ brücken,
3. bei der Gebr. Röchling Bank in Saarbrücken 1 und deren Zweig⸗ niederlassungen,
4. bei der Bayerischen Staatsbank, Kaiserslautern,
5. bei dem Bankhaus Georg Hauck G Sohn, Frankfurt a. Main.
München, den 23. März 1942. Der Aufsichtsrat.
BVerbindlichteiten:
509499 Bekanntmachung.
Aufsichtsratsvorsitzer Theodor Strasser t durch sein Ableben aus dem Auf⸗
chtsrat ausgeschieden.
Balingen (Württ.), 23. März 1942.
Balinger Dampfsägewerk Aktien⸗ gesellschaft, Balingen, Württ.
den,, aft der Wiener Sodawasser⸗ Fabriken, Wien. Bilanz vom 8 Tezem ber 1941.
Sosa]. Attiva. RM & Anlagevermögen: Bebaute Grundstuͤcke: Grundwert 30 520, — , . nach Abschrei⸗ bung 672, — 15 4566, — ,, . nach Abschrei⸗ bung 821, — 18 891, — Maschinen und mãschnẽũẽ Anlagen: Anfangsstand 21 939, — Zugang. 26 144.64 F vd sdꝰ d Abgang 8241,50 the bung 37 824, 14 Betriebs und Geschaͤfts⸗ ausstattung: Anfangsstand 99 469, — Zugang.. 43 305,70 V f TF Abgang.. 2330, 55 Abschreibung 67 281, 15
Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs- stoffe Fertige Waren Forderungen auf Grund von Warenlieferungen. Sonstige Forderungen.. Eigene Anzahlungen. . Kassenbestand und Post⸗ sparkassengut⸗ haben... 5043,20 Guthaben bei Banken.. 10 109,07
Kautionen Rechnungsabgrenzungs⸗ posten...
Passiv a. Grundkapital. ..... Gesetzliche Rücklage... Gefolgschaftsunter⸗
stützungsfonds Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden....
165 152 150
1900 274 277
100 000 11 553
5 000
Hypothek Verbindlichkeiten auf Grund von Waren⸗ lieferungen und Lei⸗ stungen Sonstige keiten Kautionen... Flaschenpfand. ... Rechnungsabgrenzungs⸗ posten Reingewinn ...
1
Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.
Aufwendun gen. FRM S Löhne und Gehälter. .. 182 909 06 Soziale Abgaben .... 16 09214 Freiwillige soziale Aufwen⸗
dungen Abschreibungen auf das An⸗ lagevermögen ; insen teuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗ tretungen Reingewinn...
Ertrã ge. 348 5722 Gewinnvortrag 660 84 Ertrag nach AG. 5 132 () 345 583 50
2 33298
is 57737
17937
106 598 5 567
8 657
176378 10 051 60
Wien, den 4. März 1942.
ö, , der Wiener Sodawasser⸗Fabriten. Der Vorstand. Hans Grümmer. Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Bericht des Vorstandes, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Wien, den J. März 1942. Prof. Dr. Karl Seidel, Wirtschaftsprüfer. Die Dividende für das Geschäftsjahr 1941 gelangt mit 59 abzüglich 165, Kapitalertragsteuer auf Gewinnanteil⸗ schein Nr. JL ab Montag, den 23. März 1942 bei der Kassa der Länderbantk Wien 2A. G., Wien, J., Am Hof 2, zur Auszahlung. Aufsicht sr at. Dr. Kurt Habicht, Vorsitzer. Heinrich Graf Hardegg. Prof. Paul Grümmer. Hans Rainer von Harbach.
Vorstand. Hans Grümmer.
Soso].
anzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
Donnerstag, den 26. März
1942
Marienborn⸗Veenbdorfer Kleinbahn ⸗ᷣHesellschast.
I. Anlagevermögen:
b) Gleisanlagen
o) Streckenausrüstun
ausstattung ...
L. Andere bebaute und unbebaute Grunbstücke.
IH. Umlaufvermögen: 1. Stoff vorräte 2. Wertpapiere..
3. a) Forderungen auf Grund von Lieferungen
und Leistungen an Konzernunternehmen.
b) Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen an Dritte
4. Postscheckguthaben ..
68. Andere Bankguthaben
. ⸗ Passiva. L. Grundkapital: 2000 Stück Stammaktien zu je
FRM 40, —
H. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage .. 2. Sonderrücklage .. Zuweisung 3. Rücklage f. Erhaltung b. Bahnanlage HII. Wertberichtigung des Anlagevermögens ....
Zuweisung IV. Erneuerungsstock V. Wohlfahrtsstock .. Zinsen
VI. Rücklage für Umlage der Pensionskasse .... VII. Rückstellung für ungewisse Schulden
VIII. Verbindlichkeiten:
Beauftragten des Herrn Reichsbevollmächtigten
1. Von den Gefolgschaftsmitgliedern gegebene
Pfandgelder
L. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen
und Leistungen
83. Sonstige Verbindlichkeiten E. Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940 Gewinn in 1941
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1941.
Bilanzkonto am 31. Dezember 1941. Atti v a. 1. Anlagen des Bahnbetriebes:
a) Bahnbetriebsgrundstücke einschließlich bes Bahnkörpers und der Betriebsgebäude.
RA
876 736 21650
160 322 237 082
6 389
26 322 813
. 26 566 - 316 496
1196383
00 000
II7 289
III 865 48 420
18 682
16 685 11 278
982
11 313 459610 2747
52 523
16 891
55 271 1196383
Aufwendun gen. L. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: 1. Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge ..
2. Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben
b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke.
Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe. Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und
Ergänzung
a) der baulichen Anlagen einschließlich der Löhne der Bahnunterhaltungsarbeiter
b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), Werkstatt- maschinen und der maschinellen Anlagen ein- schließlich der Löhne der Werkstättenarbeiter
o) der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich der Löhne der Werkstättenarbeiter
5. Sonstige Ausgaben
Wertberichtigung des Anlagevermögens
Versicherungskosten
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom
Vermögen
Beiträge an Berufsvertretungen
Zuweisungen: 1. An Sonderrücklage 2. An Erneuerungsstock
3. An Rücklage für Erhaltung der Bahnanlagen.
Gewinn des Geschäftsjahres ausschließlich des Ge⸗ winnvortrages aus 1940 in Höhe von RM 2747, 75
Ertrã ge. Einnahmen aus dem Bahnbetrieb: 1. Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr ... 2. Aus dem Güterverkehr
2. Sonstige Einnahmen
Zinsen und Erträge aus Wertpapieren Außerordentliche Erträge Außerordentliche Zuwendungen..
23 997 6577
137 632 6 818 610
62 372 743
38 024
52 523 288 724
246 538 01
11 203 32 13 527 25 17456 25
285 77IIs83
ö Wir haben die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres überwacht. Der Vorstand hat uns in regelmäßigen Zeitabschnitten über den Geschäfts—= ablauf berichtet. Der Geschäftsbericht und Jahresabschluß . das Jahr 1941 sind durch einen
ür Bahnaufsicht, Hannover, g ft
worden. Die Prüfung hat die Uebereinstimmung der Vorlagen und der Buchführnng mit den gesetzlichen Vorschriften ergeben; Beanstandungen sind nicht erfolgt.
Wir billigen den Bericht und den .
Magdeburg, den 25. Februar 1942.
Der Aufsichtsrat.
Rudolf Lange, Vorsitzer.
Die für das Geschäftsjahr 1941 auf 6 v. H. festgesetzte Dividende gelangt
gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13, abzüglich 16 v. S. Kapital-
ertragsteuer, und Einreichung eines Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung
zur Auszahlung bei
der Burbach⸗Kaliwerte Aktien gesellschaft, Magdeburg, oder
der Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Han⸗ nover und Magdeburg, oder
8
der Commerzbant
lassun gen in Hannover und
ktien gesellschaft, Berlin, und deren Nieder⸗ agdeburg.
; Aufsichtsrat: Generaldirektor Rudolf Lange, Magdeburg, Vorsitzer; General⸗ direktor Simon Wölfel, Magdeburg, stellv. Vorsitzer; Generaldirektor Bergassessor a. D.
elmuth Albrecht, Kassel; Bankdirektor Max Gentsch, Magdeburg; Generaldirektor ipl. Ing. Heincich Keilmann, Magdeburg, z. 3. 2 Cen iht
Borstand: Bergwerksdirektor Bergassessor a. D. Ulrich Storck, Bad Helmstedt. Magdeburg, den 19. März 151 . 9 666
Marienborn⸗Been dorfer Kleinba n⸗Gesellsch aft.
Der BVorstand.
Dr. Stor d.