1942 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S. 2

Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Essen:

Eisen und Metall AG, Essen, Schließfach 276 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Düsseldorf:

Wilhelm Goller Nachf., Ratingen, Postschließfach 16 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Duisburg:

Klöckner C Co., Duisburg, Mülheimer Str. 54 Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Krefeld und M.⸗ Gladbach: ö

Fritz , Düsseldorf⸗Oberkassel, Heerdter Loh⸗ weg 47 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Wuppertal: Ramms &K Co., W.-⸗Elberfeld, Bayreuther Str. 72 —74 Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Arnsberg und Münster: Carl Bruch, Metallgroßhandel, Dortmund, Tankweg 7 au, und Handelskammerbezirke Dortmund und Biele⸗ eld: Wilhelm Raven, Dortmund, Postfach 490 Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Hagen und Bochum: Fritz Schmalenbeck, Hagen⸗Haspe, Postfach 15 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Siegen: Bruch & Co., Siegen i. W., Marienborner Str. 73 a Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Köln: Georg Moder, Köln⸗Braunsfeld, Aachener Str. 344 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Koblenz und Trier: Rheinischer Erz⸗ und Metallhandel G. m. b. H., Köln a. Rh., Schließfach 60 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Aachen und die Wirt⸗ schafts gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet: Adolf Möcking, Köln a. Rh., Hohenstaufenring 15 Industrie⸗ und Handels kam merbej rt Kassel: Ludwig Bachmann, Kassel, Leipziger Str. 7 Industrie⸗ und Handelskammerbezirte Gießen, Friedberg, Mainz, Bingen, Worms und Ludwigshafen: Gustav Fischer & Co., Frankfurt a. M., Mainzer

4

Landstr. 5

Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Frankfurt a. M. und Offenbach:

Carl Ludwigsen, Frankfurt a. M., Kaiserstr. 16 . und Handelslammerbezirke Darmstadt und Mann⸗

eim:

Metallverkaufs⸗Gesellschaft m. b. H., Frankfurt a. M.

Moselstr. 43 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Magdeburg:

Gebr. Buch, Magdeburg N., Gröperstr. 18 a Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Dessau: .

Carl Cramer, Köthen / Anh., Schließfach 41 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Halle: .

Heinrich Bode Nachf., Merseburg a. S., Weißenfelser

Straße 72 Industrie- und Handelskammerbezirk Nordhausen:

Emil Diele, Bernburg, Annenstr. 7 Industrie⸗ und Handelskam merbezirk Halberstadt:

Reinhold Bertram, Oschersleben / Bode, Friedrichstr. 66 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Gera und Sonneberg:

Otto & . Altenburg Nachf., Leipzig C1, Manietta⸗

straße . Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Dresden:

Paul Kunze, Dresden N. 23, Schließfach 18 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Plauen:

Otto König AG., Zwickau, Schließfach 292 Industrie⸗ und Handelstammerbezirk Zittau:

Werner Kecke, Bautzen, Preuschwitzer Str. 6—10 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Chemnitz:

Pfütze & Co., Chemnitz, Charlottenstr. 24 Industrie⸗ und Handelskam merbezirke Weimar und Erfurt:

Montangesellschaft mbH., Berlin W 62, Kleiststr. 43,

Lager Hettstett Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Leipzig:

Kurt Schmidt, Leipzig C1, Lagerhofstr. 4 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Würzburg:

Max Feger, Nürnberg, Schanzäckerstr. 8 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Nürnberg:

Hetzel C Co.,, Metallgroßhandel GmbH., Nürnberg 8,

Industriestr. 23 25 . und Handelskammerbezirke München und Augs⸗ urg:

Münchner Metallgroßhandel Rau & Co., München 265, Kistlerhofstr. 806 ͤ Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Coburg, Bayreuth,

Regensburg und Passau:

Paul Quast & Eo, Nürnberg O, Bahnhosstr. 2t Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Karlsruhe, Pforzheim und Freiburg: ö öh

Schrottpresse Mussgnug & Co., Karlsruhe i. B., Süd⸗ eckenstr. S Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Stuttgart: ; Eugen Mohr, Stuttgart⸗Bad 5 Im Güter⸗ ahnhof Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Ulm:;

Neubronner & Sellin, Um / Donau, Magirusstr. 41 n . und Handelskammerbezirk Reutlingen und Rott⸗

weil:

Anton Minholz, Ulm / Donau, Baurengasse 1 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Saarbrücken:

Werner Merl, Saarbrücken 3, Fichtestr. 34 Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Wien und St. Pölten: Gebr. Boschan, Wien J., Bäckerstr. 9 ; Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Linz: ö

Kutter & Co.,, Metallgroßhandel, Wien XII 87, Jo⸗

hann⸗Hoffmann⸗Platz 4 ̃ Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Graz und Klagenfurt:

Michael Ritter, Wien 82, Weidl. Hauptsttr. Industrie⸗ und Handelskammerbezirke Junsbru, Salzburg

und Feldkirch: . .

Lubwig Wachter, Rosenheim / Bayern, Färberstr. 17 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Eger

Karl F. Jahnel, Bodenbach a. E. Teplitzer Str. 10 Industrie⸗ und Handelskammerbezirk gieichen berg: un.

Adalbert Rohn, Reichenberg Röchlitzer Str. Industrie⸗ und , Posen

Ernst Biskupek & Eo. K.-G., Posen, Speicherstr. 36 Industrie⸗ und n, , ,n, n, Litzmannstadt:

oe , Fr Somya, Litzmannstadt, Adolf⸗Hitler⸗

Straße 10 . Industrie⸗ und Handelskammerbezirk Dan g; . ö. Schrotthandel Herbert Meltzner, Danzig-Schell mühl, Broschkischer Weg 14 . ö

: Anordnung 31 b der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Lagerbuchführung und Meldepflicht für Baueisen)

vom 4. April 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetzbl, L S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen gut nn, und Regelung des Warenverkehrs bom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft und mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51 Sachlicher Geltungsbereich.

Als „Baueisen“ im Sinne dieser Anordnun folgende Eisen⸗ und Stahlerzeugnisse, einschließlich II. Wahl und Nutzeisen:

1. Eisenbahnoberbaumaterial, mit Ausnahme des Materials, das für Anlagen der Reichsbahn und der Mitglieder der Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen sowie für me, He, d,, . mit Reichsbahn⸗ oder Nebenbahnbetrieb außerhalb des Werksgeländes be⸗ stimmt ist. n .

Formstahl, ⸗eisen, auch gebohrt, gelocht, sowie an den Enden ausgeflanscht, mit oder ohne Oberflächen⸗

gelten aterial

schutz. Sreitflanschträger, auch eo, gelocht, sowie an den Enden ausgeflanscht, mit oder ohne Oberflächen⸗

schutz.

Sta bstahl,M⸗eisen, außer Moniereisen und Beton⸗ sonderstahl.

Mo niereisen und , wie 6. Drillwulst⸗ Maxeton⸗, Isteg⸗, Torstahl usw.

Breitflachst ahl ,

Spundwandstahl, ⸗eisen,

a) gewalzte, gezogene, * reßte Stahlprofile,

b) durch Nieten oder . oder sonstwie herge⸗ stellte , , . die zur Bildung zusammen⸗ hängender Wände dienen,

c) Eck⸗, Abzweig⸗ und Keilbohlen,

ch leichte Spundwände, Kanaldielen, Kastenspundwände,

e) Schloßeisen und Stahlpfähle.

Stahl und Eisenbleche

a) Grobbleche, 4 76 mm und stärker,

b) Mittelbleche 3 = unter 4,76 mm Dicke,

c Feinbleche unter 3mm Dicke,

d) Grob⸗, Mittel⸗ und Feinbleche, verzinkt und verbleit, auch geschliffen, poliert, gebräunt oder sonst 2 oxydiert, auf mechgnischem oder chemischem Wege mit unedlen Metallen oder mit Legierungen aus unedlen Metallen überzogen,

e) Well⸗ und Dachpfannenbleche, auch verzinkt,

H Riffel⸗, Waffel, Warzen⸗, Raupenbleche,

* . und Buckelbleche. bb

ö o hre . ; . ö 5636 42 .

a) feuergeschweißte, schmelzgeschweißte und nahtlose Has⸗ * und Siederöhren auch Rillenrohre, Rohr⸗ bogen, Siederohranschweißbogen und schniebeelserne Fittings, . .

b) gußeiferne Muffen⸗ Flanschen und glatte Druck⸗ rohre und Formstücke, Abflußrohre und Formstücke,

c) Tempergußflttings.

Walzdraht, Stahldrahtund Stahlsaiten, soweit für Stahlbetonbewehrung bestimmt.

11. Baustahlgewebe. 82 Lagerbuchführung.

Bauherren (auch öffentlich⸗rechtliche Betriebe und Ver⸗ waltungen) und Bauausführende haben über die in ihrem Besitz befindlichen Bestände an „Baueisen“, auch wenn ste nicht Eigentümer sind, für jede Lagerstelle

Stollendielen,

(Lagerplatz, Sammellager, Auslieferungslager, Baustelle

und dgl), sobald der Bestand 5t erreicht, ein Lagerbuch

zu führen. * Aus dem Lagerbuch muß getrennt nach den in 5 1 genannten Materialgruppen ersichtlich sein:

a) der Bestand am Beginn und am Ende eines jeden

Kalendervierteljahres, . b) die Bestandsbewegung durch Zugang oder Abgang unter Angabe des ige . bzw. Empfängers. Die Einrichtung einer a n nicht erforderlich, soweit der Lagerbuchpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen führt, aus denen die in Abs. 2 genannten 2 f ichen Vorgänge ohne weiteres ersichtlich sind.

Meldepflicht.

Die gemäß § 2 dieser Anordnung zur Lagerbuchführung . Besttzer von „Baueisen“ haben . ür jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. des dem Ralendervierteljahr folgenden Monats, erstmalig bis zum 15. April 1942 für das 1. Kalendervierteljahr 1942, für jede Lagerstelle im Sinne des 52 Abs. 1 dieser An⸗ ordnung zu melden: a) den Bestand an Baueisen am Beginn und am Ende eines jeden Kalendervierteljahres, b) die Bestandsbewegung durch Zugang oder Abgang. Die Meldungen sind in der für die Lagerbuchführung vorgeschriebenen Aufteilung auf Formblättern, die bei der Reichsstelle für Eisen und Stahl zu beziehen 4. in einer Ausfertigung an die Reichsstelle für Eisen und Stahl, Berlin 8W 68, Neue Grünstr. 18, in zweifacher Ausfertigung an die entsprechend der , , stehe Anlage) zuständige Außen⸗ stelle der Abteilung Rüstungsaugbau des Reichs⸗ ministers für Bewaffnung und Munition als Be⸗ auftragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft ö einzureichen. z 4

Lagerbuchsührung und Meldung nach anderen Anordnungen.

1. Die Verpflichtung zur Lagerbuchführung auf Grund der Bestimmungen g Anordnung 28 der Reichsstelle für!

We ö. kreis VI: Unterkontingentstelle

Eisen und Stahl vom 31. Juli 1937 bzw. der An⸗ ordnung 284 vom 24. Juni 193539 bzw. der An⸗ ooörbnung 28 vom 30. Januar 1940 entfällt, solange

und soweit eine Verpflichtung zur Lagerbuchführung nach

den Bestimmungen dieser Anordnung besteht.

Die Meldepflicht auf Grund der Bestimmungen des 5 4 der Anordnung 29 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 6. August 1937 bzw. der Anordnung 29 a der Reichsstelle fär Eisen und Stahl vom 30. Januar 1940 entfällt, solange und soweit nach den Bestimmungen dieser Anordnung eine Meldung zu erstatten ist.

Für die Mitglieder der Fachgruppe Stahlbau entfällt die Meldepflicht auf Grund der Anordnung A7 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 24. Juli 1940, soweit nach den Bestimmungen dieser Anordnung eine Meldun zu erstatten ist. Die Verpflichtung zur Meldung der durg Abs. b der Anordnung A7 genannten Er⸗ zeugnisse bleibt jedoch bestehen.

§ 5 Verwertung der Bestände.

Die gemeldeten Bestände, die innerhalb der drei dem Meldetermin folgenden Monate nicht benötigt werden, unterliegen der Verfügungsberechtigung des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft kann für einzelne der in § 1 genannten Materialgruppen Profil meldungen und Güteangaben verlangen. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft kann hierzu Ausführungsbestim⸗ mungen im Benehmen mit der Reichsstelle für Eisen und Stahl erlassen.

Diejenigen, denen „Baueisen“ aus gemeldeten Beständen auf Grund des Abf. 1 durch den Generalbevoll mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft e, . wird, haben in Höhe des Kontingentsgewichtes der Zuweisung dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ , l. ültige Kontrollnummern und für kontroll⸗ markenpflichtige Erzeugnisse Kontrollmarken gemäß den Bestimmungen der Anordnung 3 vom 26. November 1941 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗ bewirtschaftung zur Gif nb zu stellen. Die Erteilun von Kontrollmarken entfällt, soweit „Baueisen“ a den Generalbebollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft für ein Bauvorhaben en gin wird.

5 6

Allgemeine Vestimmungen.

Der Generalbevollmächtigte für die Negelung der Bau⸗ wirtschaft kann sich zum Erlaß von Verfügungen über gemeldete Bestände der Außenstellen der Abteilung Rüstungs⸗ ausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition bedienen.

§ 7

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnüng werden nach den SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. .

8 8 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Stagts= anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieken und in den Gebieten Eupen, Malmedy und

Moresnet.

Berlin, den 1. April 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Aufteilung der Wehrkreise auf Unterkontingentstellen Wehrkreis I: Unterkontingentstelle: Der Reichsminister ür Bew. u. Mun. Abteilung Rüstungsausbau, Außen⸗ telle Königsberg, Königsberg (Pr), Kaiserstr. 48. Fern⸗ ruf 46 345, Anschl. 3, 21 u. 22. We rkreis II: Unterkontingentstelle: Der Reichsminister

Anlage.

ür Bew. u. Mun. Abteilung Rüstungsausbau, Außen⸗ telle Stettin, Stettin, Grabower Str. 3. Fernruf 25 401. We . kreis III: Unterkontingentstelle einschl. sämtlicher auvorhaben der Mineralölbauges., Bauvorhaben Stahl⸗ werke Braunschweig und DAG. Bromberg: Der Reichs⸗ minister s . Bew. u. Mun. Abteilung Rüstungsausbau, Außenstelle Berlin, Berlin W 35, Potsdamer Str. 188/90. Fernruf Ortsgespr. 27 71 21, Ferngespr. 27 7401. Wehrkreis 19: Unterkontingentstelle ohne Regierungs⸗ bezirk Halle⸗Merseburg: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Dresden, Dres⸗ den A 24, Bismarckplatz 5. Fernruf 24 131, 44 491.

Wehrkreis 19: Unterkontingentstelle nur für den Regie⸗

rungsbezirk , , , Der Reichsminister f. Bew. u. per Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Halle, Halle / Saale, Delitzscher Straße 3. Fernruf 27 736. .

Wehrkreis V: Unterkontingentstelle . Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Stuttgart, Stuttgart, Jägerstr. 11. Fern⸗ ruf S 5) G5.

Wehrkreis V: Unterkontingentstelle linksrheinisch: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Straßburg, Straßburg / Els., Waltharistaden 21. Fernruf Straßburg 25 031 / 82.

d. Gebiete der

f ü⸗Kommando , , ,,, u. Ssnabrück: Der Reichsminister j Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsaus⸗ bau, Außenstelle Essen, Essen, Kruppstr. 30. Fernruf Nr. 26 527.

Wehrkreis VI: Unterkontingentstelle f. d. Gebiete der Rü⸗Kommando Köln-Düsseldorf u. Lüdenscheid: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Köln, Köln / Khein, Worringer Str. 15 —17. Fernruf 75 785.

n, ,,. VII: Unterkontingentstelle einschl. Tirol u. Vorarlberg: Der Reichsminister . Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle München 2, Maillingerstr. 35. Fernuf 51 981.

Wehrkreis Vll: Unterkontingentstelle: Der Reichsminister

f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsagusbau, Außenstelle

reslau, Breslau 13, Hohenzollernstr. 52 / 64. Nr. 38 301.

ünchen,

ernruf

r , , , . ,

Erste Veilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Nr. 77

Berlin, Mittwoch, den 1. April

1942

m ¶e—i&ꝛo:¶v ä ex᷑ xxx rx.

Wm er 'r c ore ie i

Die Einordnung der ausländischen Arbeiter in die Kriegswirtschaft

Zur Verstärkung der deutschen Kriegswirtschaft sind Millionen auslaͤndischer Arbeiter, die sich freiwillig für diesen Zweck gemeldet haben, in den deutschen Betrieben eingesetzt worden. Es gilt nun, auch sie, die fern der Heimat und ihrer Familie zu arbeiten haben, . zu betreuen, daß ihre volle Leistungskraft ausgewertet werden ann. Daraus haben sich vielfältige neue Aufgaben ergeben, über diẽ der Sachbearbeiter des Amts für Arbeitseinsatz der DaF, Deckers, in den Monatsheften für NS.⸗Sozialpolitik berichtet. Der Ausländer ist den vergleichbaren deutschen Arbeitern gleichgestellt.

Andererseits kennt er weder die deutsche Sprache, noch deutsche

Lebens- und Arbeitsgewohnheiten. Grundsätzlich werden die aus⸗ ländischen Arbeiter in Gemeinschaftsunterkünften . Es ist selbstverständlich, daß die in Deutschland einem Arbeiter ewährte Unterkunft sauber, bequem und hygienisch einwandfrei ist. In den Gemeinschaftslagern werden die Arbeiter derselben Nation in geschlossenen Zimmer- oder Barackenblocks zusammen unter⸗ ebracht. Eine solche Gemeinschaft bedeutet ein Stück Heimat.

n diesen gemeinsamen Unterkünften können nationale Eigen⸗ heiten, kulturelle Gewohnheiten und Besonderheiten des Lebens— und Wohnstils berücksichtigt werden. Die Lagerküche nimmt nach Möglichkeit auf den besonderen nationalen Geschmack Rücksicht: sie wird in solchen Fällen von einem Koch besorgt, der im Herkunfts⸗ land angefordert wurde. Besonders e ist die Freizeitgestal⸗ tung, da sie versuchen muß, dem Ausländer die Erholung und Ent⸗ spannung zu erfetzen, die in der Heimat Familie und Freundeskreis bieten. Das Amt Arbeitseinsatz hat geeignete Einrichtungen ge⸗— chaffen, deren sich die Betriebsführer bedienen können. So werden ür die verschiedenen Nationen in Deutschland eigene Wochen⸗ zeitungen herausgegeben, die auch über wissenswerte Ereignisse in ber Heimat des Ausländers berichten. Solche Zeitungen bestehen bereits für Italiener, Slowaken, Kroaten, Flamen, Franzosen, Wallonen, Holländer, Dänen und Bulgaren. In vielen Fällen arbeiten die Ausländer aktiv mit an diesen Zeitungen, die von ihnen gern gelesen werden, und die sie auch über Deutschland informieren. Daneben können die Ausländer ihre Heimat⸗ zeitungen beziehen. Auch entstehen kleine fremdsprachliche Büche⸗⸗ reien in den Lagern und Betrieben. Besonders groß ist das Inter⸗ esse der Ausländer für die Erlernung der deutschen Sprache, die dem Arbeiter wie dem Betriebe zugute kommt. Das Volksbildungs— werk der DAß. richtet auf Wunsch in jedem Lager oder Betrieb Deutschunterricht ein. Zur Förderung der Leistungskraft auch in gesundheitlicher Beziehung wird in der Freizeit ferner Sport be⸗ trieben, der zugleich ordnungs⸗ und disziplinhebend ist. KöF. ver⸗ mittelt den Ausländern für die . Veranstaltungen mit künstlerischen Kräften aus ihrer Heimat. Besonders dankbar erkennen die Ausländer den hohen Stand des betrieblichen Gesund⸗ heitsdienstes in Deutschland an. Bei seiner Betreuungsarbeit kann der Betrieb die vom Amt Arbeitseinsatz geschaffene Organisation ausländischer Betreuer in Anspruch nehmen. Ueber die kriegs⸗ wichtige Bedeutung hinaus kommt dieser Einordnung ö Arbeitskräfte auch grundsätzliche Bedeutung zu als einer Er— scheinung der künftigen Neuordnung.

Wirtschaft des Auslandes

Abkommen zwischen Schweiz und Türkei über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr

Bern, 31. März. Wie soeben von offizieller Seite mitgeteilt wird, haben die in den letzten Wochen in Ankara zwischen einer Schweizer und einer türkischen Wirtschaftsdelegation geführten Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Abkommens über den gegenwärtigen Waren⸗ und ,, zwischen den beiden Tändern sowie von drei Zusatzprotokollen geführt. Nach dem neuen Abkommen wird sich der Austausch und die Bezahlung von Waren im Verkehr zwischen der Schweiz und der Türkei, wofür seit dem 1. August 1911 keine vertragliche Regelung mehr bestand, künftig je nach Belieben des Lieferlandes auf dem Wege der privaten Kompensation oder der Zahlung in freien Devisen abwickeln. Der Dienst der türkischen öffentlichen Schuld in der Schweiz wird ver⸗ mittels Importen von besonders gezeichneten i en Waren mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Abkommens wieder aufgenommen. Das neue Abkommen wurde von tür⸗ kischer Seite von Minister Acikalin und Unterstaatssekretär Cahid Zamangil, schweizerischerseits von Dr. Ebrarb, Delegierter für Handelsverträge, unterzeichnet.

Italienische Bank⸗ und Finanzlage fest gegründet HV. der Banca d' Italia

Rom, 31. März. Anläßlich der Generalversammlung der Banca d'Italia verlas deren Präsident den Jahresbericht, in dem er wie Agenzia Stefani meldet auf die durch die Kriegs⸗ lage veränderte allgemeine Finanz- und Wirtschaftslage aller Länder hinwies. Hinsichtlich des Einfrierens italienischer Gut⸗ haben in den USA. durch die Maßnahmen der USA.-Regierung bemerkte er, daß die als Gegenmaßnahme in Italien blockierten nordamerikanischen Guthaben weit höher sind als die italienischen Guthaben in den USA. Eine gewisse, durch den Krieg hervor⸗ gerufene verringerte Produktionsmöglichkeit habe auch in Italien eine große Geldflüssigkeit auftreten läassen, die die Spekulation hätte begünstigen können. Dieser Gefahr sei Italien durch Preis⸗ stopmaßnahmen entgegengetreten. Ferner wies der Präsident auf die guten Ergebnisse der Rgtionierungsmaßnahmen hin. Des weiteren stellte er heraus, daß die italienische Landwirtschaft trotz der durch den Krieg an sie gestellten höheren Anforderungen für die Wehrmacht und trotz der ungünstigen Witterung die Versor⸗ gung der Bevölkerung sicherstellen konnte. Das Anwachsen der Sparguthaben auf 57,5 Mrd. Lire am Jahresende gegen 39,7 Mrd. Lire Ende Juni beweise das große Vertrauen des italienischen Volkes in die Währung. Eine bescheidene Erhöhung der Steuern sowie eine kleine Erhöhung des Geldumlaufs gestattet es, so er⸗ klärte der Präsident, jeder Inflationsgefahr zu begegnen. Nachdem er den Reingewinn der Bank mit 172.5 Mill. Lire bekannt⸗ . hatte, schloß der Präsident: „Die italienische Bank- und inanzlage stellt einen festen Pfeiler in dem Gebäude dar, das die Wehrmacht im Namen des Kaisers und Königs und des Duce zu errichten im Begriffe ist.“

Börsenkennziffern für die Woche vom 23. bis 28. März 1942

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 23. bis 28. März 1942 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 23. 3. vom 16. 3. durchschnitt AUttienkurse (Kennziffer 1924 bis 28. 3. bis 21. 3. Februar bis 1926 100) .

Bergbau! und Schwerindustrie 156,30 155, 22 Verarbeitende Industrie. . 154,82 164,88 Handel und Verkehr 151,77 161,44

; Gesamt ... 154,04 153, 95 Kurzniveau der 4 Yigen

Wertp apiere Pfandbriefe der Hypotheken

altienbanken

Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten.

Kommunalobligationen. ..

Anleihen der Länder und Ge⸗

meinden Durchschnitt .. Außerdem: Mꝰbige k 6 ige Industrieobligationen. 4 doige Gemeindeumschuldungs⸗ anleihe.

166,65 1565,26 151,03

154,38

los, So

los, o 103 O2

103, bo

103, o 103,

los, o

10s, So 103, 0l

102, 6 103, 31

102, 9 10s, 3

102,31 103, 26

los 31 106, 1

106,3 1õb og

los os 104. 86

102,097 102, 8s 102,86

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 1. April 1942 (Die Preise verstehen sich ab e in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): ) Reinaluminium H 99 . in Rohmasseln .... ) desgl., in Walz⸗, Draht⸗ und Preßbarren, ennteiler . Reinnickel, 98-99 ,... Antimon · Regulus 3 Feinsilber .. .

Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

127 RA für 100 kg 132

365, 50 - 38,50

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Eleltrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ * ch April auf 74,00 R (am 31. März auf 74,00 RM)

x kg.

Berlin, 31. März. Preisnotierungen für Nahrungsz⸗ mittel. (Verkau sspreise des Lebensmittelgroßhande ls für 109 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 5 bis —, Linsen, käferfrei 9 71, 80 bis 72,50, Linsen, käferfrei 5 bis und ) bis Speiseerbsen, Inland, gelbe 5 bis * Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5 bis —, Gesch. gilas. gelbe Erbsen, ganze 5 bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 bis —— Grüne Erbsen, Ausland S0, 60 bis 61, 50, Reis, Italiener, gl. 3) 49, 70 bis 5o, So, Reis -S) bis und 7) bis Buchweizengrüße bis —, Gerstengraupen, fein, O/o bis hom) 41,50 bis 42, 50f), Gerstengraupen, mittel, C 1) 40,50 bis 41,50), Gerstengraupen, fin. M4 37200 bis 35, 0f), Gerstengraupen, Kälberzähne, C 66) 4, 00 bis 35, 00f),

fein

Gerstengrütze alle Körnungen) 34,00 bis 356,00), Haferflocken Hafernãährmittel !!) 45,00 bis 46, O05), Hafergrütze (Hafernährmittel]*) 6,00 bis 46, 005), Kochhirse)) 388, 00 bis 40 00, Roggenmehl, Type 1600 24,55 bis ——, Weizenmehl, Type 14710, Inland 3240 bis —— Weizengrieß, Type 550 38,25 bis —— Kartoffelmehl, hochfein 36, 5 bis 38, 15), Sago deutscher 49,35 bis 5135, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —— Roggenkaffee, lose 40,50 bis 413505), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45,00 bis 45,005), Kaffee⸗Ersatz= mischung 70, o0 bis 80 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikas) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130, 00 bis —— Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongs) 810, 0 bis goo, Tee, indisch ) g60, 00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / 85, in Kisten —, bis —, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten bis —, Pflau- men, Bulgar. bis —, Sultaninen, Perser bis Sultaninen bis —, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus= ewogen bis Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland andiert bis Kunsthonig, in vakg-Packung (Wurfeh Jo oo bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis Rohschmalz 183 04 bis =, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 1865,12 bis —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis Speck, geräuchert 190, 8o bis = Tafelmargarine 174 00 bis Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis —ᷣ —, Markenbutter, gepackt 335,00 bis , feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327 00 bis Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —, —, Landbutter in Tonnen 299, 00 bis —— Landbutter, gepackt 308,09 bis Speiseöl, ausgewogen 175,00 bis Allgäuer Stangen 2090 130,00 bis 188,00, echter Gouda 409, 190,90 bis —, echter Edamer 00 190,00 bis —, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275, —, Allgäuer Romatour 20 162,00 bis 168A 00, Harzer Käse 100,00 bis 110, 00, Reis Siam 1 bis —, Reis Siam H bis —, Reis Moulmein bis —.

5) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

* Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

H Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berichte von aus wärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtkten

Devisen

Prag, 31. März. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs.˖ Mitteltkurs 1327,00 G., 1327, 00 B., Berlin —, Zürich 578,90 G., b8o, lo B., Oslo 667, 60 G., 668,89 B., Kopenhagen 52l,50 G., b22, 50 B., London 98, 90 G., 99, 10 B., Madrid 235, 606 G., 236,00 B., Mailand isl, 40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 265.02 B., Paris 19, 95 G., do, ́5 V., Stockholm bod, 60 G., So, So B., Brüssel 30g, 6 G. 400,40 B., Budapest —, ukarest —, Belgrad 49,95 G., öo, 6 B., Agram 49,958 G., 5o, os B., Sofia 30,47 G., 30,538 B., Athen 16,88 G., 18,2 B.

Budapest, 31. März. (D. N. B.) [Alles im Pengö.! Amsterdam 180,73 , Berlin 136,20, Bukarest 2,18 , Zagreb 6,81, Mailand 17,77, New Jork —, Paris 6,8l, Prag 13,82, Sofia 415,50. Zürich 80, 20 ½, Preßburg 11,71, Helsink 6,90.

London, 1. April. (D. N. B.. New HYort 402,50 403,50, Paris Berlin —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal (43 –= 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. —, Schweiz 17,60 - 17, 0, Kopenhagen (Freiv. Stockholm 16, 16,95, Oslo —, —, Buenos Aires (offiz. 16,96 3 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz) —, Schanghai Tschungking ⸗Dollar nicht notiert.

Amsterdam, 1. April. (D. N. N. (12,00 Uhr; holi. Zeit. (Amtlich. Berlin 75,366, London ——, Paris —, Brüsse! zo, 1156,17, Schweiz 43,53 43,B,71, Helsingfors —, Italien (Clearing —, Madrid —, Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 4,81 , 90, Prag —.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

31. März

J. April Geld Brief

Geld Brie Aegypten (Alexand.

und Kairo) L ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul. 106 Afghani

Argentinien (Buenos er ; o, 5ßss o, Ss. oO, sss O, 592

Australien (Sidney). Naustr. EHfd.

Belgien (Brüssel und Antwerpen) l00 Belga 39,96 39, 96

o, 130 3. o. 130 O0, 132

1879 1883 1870 is, 83

ao, os

bay Calcutta) Bulgarien (Sofia). l100 Lewa 3,047 Dänemark (Kopen hagen) l00 Kronen 52,15 England (London). 1 engl. Pfd. Finnland (Helsink) 100 finn. M. 6.06 ö,os 65,07 Frankreich (Paris) . 100 Ins. . Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1.668 1,563 1,672 Holland (Amsterdam ö und Rotterdam) .. . 100 Gulden 132,70 132,0 132,70 Iran (Teheran) ... 100 Rials 14,59 14,59 14,61 Island (Reykjavilh) 100 isl. Kr. 38,42 38,42 38, 50 Italien (Rom und Mailand) Il00 Lire 13, 14 13,14

Japan (Tokio und Kobe) 19Yen o, 585 O, 587 ö, 005

Jos S8, oss

s, 16 62,25

13, is

Kanada (Montreal . 1 kanad. Doll. Kroatien (Agram) .. 100 Kuna 4,095 Neuse eland Welling

ton) I neuseel. Pf. =. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56, 76 Portugal Lissabon) 100 Escudo . ) 10, 14 Rumänien ((Butarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) .. . . 100 Kronen Schweiz (Zürich, /

Basel und Bern) .. 100 Frs. 57, 89 Serbien (Belgrad). 100 serb. Din. 5 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. 9 8,591 Spanien (Madrid u.

Barcelona) loo Peseten 2 23,56 Südafrikanische

Union (Pretoria

Johannesburg) ... J südafr. Pf. Türkei (Istanbuh .. L türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von

Amer ika (New . 1 Dollar

9, 1s

l, ↄ7s8 1,982 1,199 1,201

Für den mnerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikt. Union .. 9, S0o 9,91 Frankreich.... .... . 4,995 ö, 005 Australien, Neuseeland ..... ...... 7, 912 7, 928 Britisch⸗Indien 822222220992 74, 18 74,32 Kanada e 2 22 e eeeeeeeeeeceeee« 2, 098 2, 102 Ver. St. v. Amerika ee eeeeeeceeeeee -“ 2, 498 2, 502

Aus lãndische Geidsorten und vantnoten.

1. April 31. Marz Geld Briesß Geld Brief So vereigus Notiz 20,38 20, 46 20,38 20 Frances Stücke .. ] für 16,6 16,22 16,16 Gold Dollars 9 1 Stück 4,205 4, 185 Aegyptische U ägypt. Pfd. 4,11 4,09

Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 1 Dollar l, 1,59 1 Dollar ; 1,61

2 und 1 Dollar .... Argentinische ..... 1 Pap. -Peso 0, 55 Australische .... .... L austr. Pfd. . 2,51 Belgische 100 Belgas 40, 08 Brafilianische ...... 1 Milreis 0, 115 100 Rupien 28, 94 29, 06

Brit. Indische ..... Bulgar ische: 1000 L

l00 Lewa 3,07 3, 09 100 Kronen

u. darunter. ...... Dänische: große .... 10 Kr. u. darunter .. Englische: 10 8 u. darunter .. ..... L engl. Pfd. 3, 84 3, S6 i g, ... ..... 100 finn. M. 6055 5,076 ranzösische 288885 100 Frs. 4,99 5, 0] Holländische ...... 100 Gulden 132,0 132,B70 Italienische: große.. 100 Lire 10 Lire ...... .... 100 Lire 13, 18 Kanadische ... ..... kanad. Doll. 1,31 Kroatische ... ...... 100 Kuna 5, 0l Norwegische: 0 Kr u. darunter NRumãänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. h0 Kr. u. darunter .. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunter Serbische ... ...... Slowakische: 20 Kr. u. darunter .... ... 100 slow. Kr. 8, 62 Südafr. Union ..... l südafr. Pfd. 4,0 Türkische .. ..... ... IL türk. Pfund 1,93 Ungarische: 100 P. u. darunter ......

100 Kronen 52, l 52,30

l00 Kronen 67,11

100 Ver 1, 68 100 Kronen 100 Kronen ; b9, 64 100 Frs. 58, o 100 Frs. 68, o 100 serb. Din. 6, 0l

100 Pengö z 6l, Oz

Zürich, 31. März. (D. N. B. [11,40 Uhr. Paris 9,57, London 17,24, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,664. Madrid 39,75 B., Holland 229,90 nom., Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,90, Stockholm 102,65,., Oslo 98, 15 B., Kopenhagen 90,50 B., Sofia 5,37 B., Prag 17,377 B., Budapest 104,50 B., Belgrad —— Athen —, Istanbutlt ——, Bukarest 2650, 00 B., Helsingfors 877, 50, Buenos Aires 84, 00, Japan 101,50.