1942 / 77 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichg⸗ nnd Staatsanzeiger Rr. 77 vom 1. April 1942. Zz. 4

Neichs· nud Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S. 83

157 Berliner Kindl Brauerei A. G., Berlin.

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Johannes Krüger ist am 3. September In der Hauptver⸗

anuar 1942 wurde Herr Carl Goetz in den Aufsichtsrat J Wiedergewählt wurden die Herren Professor Dr. Georg Magnus

1941 verstorben. sammlung vom 24.

gewählt. und Karl von Schultz.

s1034].

Deutsche Hypothekenbank ¶Actien⸗Geselischaft)

Bilanz auf den 31. Dezember 1941.

Auf wendun gen. Zinsen: von Hypothekenpfandbriefen von Kommunalobligationen

Gehälter und Löhne

Attiva. Kassenbestand einschließlich von Reichsbank und Post⸗ scheckguthaben .

,,,

3217 Waggonfabrik Uerdingen A. G. Die Aktionäre unserer

27. April 1942,

Industrie⸗Club

8 zu Dülsseldorf findenden 43.

gesordnung eingeladen:

1. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Grund⸗ kapitals um 2,1 auf 6,3 Millionen

Re gemäß der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941. Vorlage des Berichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie des die Kapitalberichtigung aus— weisenden, vom Vorstand und Auf⸗ sichtsrat festgestellten Rechnungs- abschlusses zum 309. Sept. 1941. Beschlußfassung über die Verwen— dung des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals auf 75 Mil⸗ lionen Eat durch Ausgabe von nom. 1 300 009 Reit, neuer Aktien mit halber Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 1941/3 43. Die neuen Aktien sollen unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechts der Aktionäre von der Deut— schen Bank Filiale Krefeld über⸗ nommen werden mit der Verpflich⸗ tung, nom. 1260 9900 Ren neue Aktien den alten Aktionären zum Kurs von 190 3 in der Weise an⸗ zubieten, daß innerhalb einer Aus— schlußfrist von 14 Tagen auf je nom. 50900 Ft Aktien des berich⸗ tigten Grundkapitals eine neue Aktie von nom. 1000 Rt bezogen werden kann, und die 6 nom. 40 000 RM. neue Aktien best⸗ möglich zu verwerten. Beschlußféssung über Satzungs⸗ änderungen:

Ziffer 4 Absatz 1 Grundkapital Stückelung der Aktien nach Durchführung der Kapitalberich⸗

tigung und Kapitalerhöhung.

65 8 Absatz 1 an folgen⸗

den Zusatz: „Der 6 tsrat kann durch einstimmigen

beim Vorhandensein mehrerer Vor—⸗ standsmitglieder einem Vorstands⸗ . Einzelvertretungsmacht er⸗ eilen“! .

Ziffer 16 Neufestsetzung der Be⸗ züge des Aufsichtsrats in An⸗ passung an die Kapitalberichtigung.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

7. Wahl, des Abschlußprüfers für das

Geschäfts jahr 1941/42.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktlen gemäß ö 18 der Satzung spätestens am

4. April 1942 bei der

Kafse der Gesellschaft,

der Deutschen Bank in Berlin,

Uerdingen, Krefeld, Efssen,

Düsseldorf, Köln, der Commerzbank , n

schaft in Krefeld und Düsseldorf, der Dresdner Bank in Berlin,

Uerdingen, Krefeld, Düsseldorf,

Aachen, Köln einer deutschen Wertyaytersammel⸗

bank oder

einem deutschen Notar hinterlegt und gegen den Nachweis ierüber eine Eintrittskarte erhalten

en. Krefeld Uerdingen, 28. März 1942. Der Vorstand. 6 roeder.

Düsseldorfer Waggon fabrik Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am ontag, 27. April 1942, 12,15 Uhr, im Industrie⸗Club zu Düsseldorf stattfin⸗ denden 30. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung mit nachstehender Tages⸗ ordnung eingeladen:

1. Vorlage der Rechnungsabschlüsse

h 30. Juni 1941 und zum 9. . September 1941 sowie der Berichte des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.

2. Erteilung der Entlastung

Vorstand und Au fsichts rat.

3. Wahlen zum n

4. Wahl, des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941542.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre ,,. die ihre Aktien späte⸗ stens am 24. April 1942 bei

der Kasse der Gesellschast,

der Commerzbank Akttiengesell⸗

schaft, Filiale Düsseldorf,

einer deutschen Wertpaviersammel⸗

bank oder einem deutschen Notar hin rg et und gegen den Nachweis mn, eine Eintrittskarte erhalten aben.

Düfsseldorf, 28. März 1942.

l322

für

l Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 12,30 Uhr, im statt⸗ ordentlichen Haupt⸗ versammlung mit nachstehender Ta⸗

eschluß auch] In den Aktiven sind enthalten: Forderungen an die im

Schecks Wertpapiere: a) Schatzanweisungen, Anleihen des Reichs und der Länder b) Sonstige Wertpapiere

In der Gesamtsumme a und b enthalten: RM 3905705, 43 Wertpapiere zur Deckung der Kommunalobligationen Eigene Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobli⸗ gationen nom. RA 4300, Bankguthaben Sonstige Forderungen Hypotheken Davon: a) Deckungshypotheken und Grundschulden b) . Hypotheken o) Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Hypotheken . d) Zusatzforderungen: nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 535 054,42 gemäß Gesetz vom 20.7. 19383 .. 214 762,41

,

R. 40

3 254 330 2538 450

126 621 738 1481 110 832 285

749 816

Davon zur Deckung bestimmt RAÆ 749 816,83 Kommunaldarlehen davon zur Deckung bestimmt RAM 18714145,51 Zinsen von Hypotheken, Rentenbank⸗-Kreditanstalt- Hypotheken und Kommunaldarlehen: a) Anteilige gi ien von: Hypotheken 2 17796 86 Rentenbankhypotheken .. . 8094,25 b) Im letzten Monat des Geschäftsjahres fange insen von: Hypotheken 312 936,68 Rentenbankhypotheken ..... 525,05 Kommunaldarlehen. ..... S6 819, 35

2

400 281

o) Rückständige Zinsen von: Hypotheken Rentenbankhypotheken .. Kommunaldarlehen ..

Il das /s 3 735, 95

Hiervon wurden abgeschrieben: im Laufe des Jahres. 1121,81 am Jahresschluß .. . 74 162,62 75 284,43

J IV Tr s

Beteiligungen z 131 Abs. 1 AIINr. 6d. Aktiengesetzes) Grundstücke und Gebäude: a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende . b) Sonstiger Grundbesitz. ...

ab Grundschulden

K

Abschreibung Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen...

86 14 des Reichsgesetzes über das Krebitwesen und Artikel 13 der 1. Durchführungsverordnung dazu ge⸗ nannten Personen und Unternehmen RM 403 850,

Passiva.

Anleihen im Umlauf:

a) Hypothekenpfandbriefe: 414999 ...... .

,

b) Kommunalobligationen 499,

c) Unverzinsliche Schuldverschreibungen: nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 434 877,25 gemäß Gesetz vom 20.7. 1933. . 171 437,50

Betriebs und Geschäftsausstattung .. ......

746 160

To TT ;

1

8 RA

602 125 15 032

58 5792780

4300 7107 438 43 101 129 684 951

18714 146

416141 1

654 414 31 160

96 485 600 21 520 700 20 842 800

606 314

Aufgenommene Darlehen: Rentenbank-⸗-Kreditanstalt⸗ Darlehen Verbindlichkeiten:

munalobligationen b) Sonstige Verbindlichkeiten: aa) Verbindlichkeiten aus der Annahme von Geld um Zwecke der Hinterlegung (Kreditoren er Bankabteilung bb) Andere Verbindlichkeiten:

Kreditoren der Hypothekenabteilung .. ällige Gewinnanteilscheine erpflichtungen aus Teilungsmassevertei⸗ lungen .

Verschiedene Verbindlichkeiten .

Grundkapital 1 1 1 14 1 1 1 12 8 2 8 1 2 1 1 1 Gesetzliche Rücklage... ö Zuweisung . Mehrerlös aus der e,, von Hypothekenpfand⸗

briefen und Kommunalobligationen über den Rück⸗ zahlungsbetrag gemäß 5 26 HBG. . ......

Zuweisung .

Sonstige Rücklagen: Rücklage II......

Sime n , ,

Rückstellungen:

a) Steuerrückstellung .....

b) Rückstellung für Instandsetzungskosten Sonstiges .... ö

o) Pensions⸗ und Unterstützungsrückstellung.

a) Verloste und gekündigte Pfandbriefe und Kom⸗

2 153 540

192 161 S00 000

Allgemeine Wertberichtigung. ..

Zinsen von:

Hypothekenpfandbriefen: anteilige ..... ällige 1 1 1 8 1 8

Kommunalobligationen: anteilige... 214762, 265 fällige... . 58 726, 58

Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Darlehen: anteilige ..

Im voraus gezahlte Hypotheken⸗ und Kommunaldar⸗ lehenzinsen

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940 ... Gewinn aus 1941

2 083 041

D F . 1742

S22 131 1260 909

273 488

66 O72 514 645

163 119 177

139 555 414

S32 285

2 499 994 8 000 000

3 900 000

55 269

1200 000

1112559 2 862 441

2 364 272

139 541 16681

580 717

In den Passiven sind enthalten:

a) Verbindlichkeit gegenüber schaft RM 9643, 34

b) Gesamtverpflichtungen nach z 11 Abs. 1 d. Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen F.M 142887 694,95

o) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen Reichs⸗ mark 11 900 000,

Beteiligungsgesell⸗

Der Vorstand. Schroeder.

davon freiwillige soziale Zulagen..

Spenden Soziale Abgaben

Abschreibungen auf: Zinsforderungen

Ueberweisung an die: gesetzliche Rücklage Rücklage II

Gewinn des Geschäftsjahres (Gewinnvortrag RAM 66 072,16)

Ertrã ge.

kostenbeiträge) von: ypotheken .. ommunaldarlehen

Sonstige Zinsen

aus dem Darlehensgeschäft Außerordentliche Erträge Sonstige Erträge ...

Nach dem abschließenden Ergebnis

Berlin, den 5. Februar 1942.

zuschlag sofort zur Auszahlung.

Rauch, Breslau.

Hirte.

318 6 o, Siemens Halske Attien⸗ gefellschaft Reichsmark⸗Anleihe von 19390, Reihe 1. Wir geben hierdurch bekannt, daß sich die am 1. April 1942 fälligen Jah⸗ reszinsen nebst Zusatzzinsen für die obige Anleihe nach Abführung von 20! an ein gemäß § 7 der JI. DDV. vom 18. 8 1941 von uns zu verwaltendes Treuhandvermögen auf S/ stellen. Die entsprechenden Beträge werden kapitalertragsteuerfrei gegen Einrei⸗ gung der Zinsscheine Nr. 14 ab April 19412 ausgezahlt. Zahlstellen: Deutsche Bank in Berlin und ihre sämtlichen deutschen Nieder⸗ lassun gen, Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, Länderbank Wien Aktiengesell⸗ schaft, Wien, e, n n Aktiengesellschaft, en, Bankhaus Schoeller C Co., Wien, unsere Gesellschaftskafsse in Ber⸗ lin⸗Siemensstadt. Berlin Siemen sstadt, im März 1942. SIEMENS & HALSkKE Ak TIlENGESELLSCHATF von Buol. Dr. Jessen.

315

Bank für Kärnten Aktiengesellschaft, Klagenfurt.

Bekanntmachung.

Am 28. April 1942 um 11 Uhr

findet in den Räumen der Bank für

Kärnten Aktiengesellschaft, Klagenfurt,

10. Oktober⸗Straße Nr. 2, die 14. or⸗

dentliche Hauptversammlung, der

Aktionäre der Bank für Kärnten

Aktiengesellschaft statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Her n fiffung über die Entlastung des Borstandes und Aufsichtgrates.

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Stimmberechtigt in der Hauptver⸗

sammlung sind jene Aktignäre, welche

die ihr Stimmrecht begründenden

Aktien samt den nicht fälligen Coupons

bis spätestens 24. April 1942

bei der Bank für Kärnten Aktien⸗ gesellschaft, Klagenfurt, oder deren Filialen oder

bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, J., Schottengasse 6, oder

bei der Bayerischen Sypotheken⸗ . Wechsel⸗ Bank, München, oder

bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben.

Der Vorstand der Bank für Kärnten

163 119 177

von Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Darlehen

weitere freiwillige soziale Leistungen und gesamte freiwillige soziale Leistungen .

Steuern vom Einkommen, vom Ertrag u. vom Vermögen

Zwangsverwaltungsvorschüsse, Kosten und Sonstige . Sonstige Aufwendungen. ......

Pensions⸗ und Unterstützungsrückstellung

Zinsen leinschließlich besonders vereinbarter Verwaltungs⸗

Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Hypotheken

Eingänge auf abgeschriebene Hypothekenzinsen. .. ; Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen

Gewiun⸗ und Verlustrechnung für 1941.

RV & RM

5 326 919 57 . 940 313 85 . 33 675 50 6 300 g08 9

z74 208 40 634, 70

49 586

9 400 706 583

79 043 202 316

386 348 514 645

8 623 040

————

6 522 035 1103896

; z5 lz z 7 os2 sa5

355 240 77 91 777 10

97 650 22 291 907 53 123 618 60

docs d io meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

E. Oh me, Wirtschaftsprüfer. Die auf 699 festgesetzte Dividende für das Geschäftsjahr 1941 gelangt gegen Einreichung des Dividendenscheines Nr. 43 abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegs⸗

Dem BVorstand gehören an: Carl Hirte, Berlin; Dr. Alfred Kulemann, Berlin (3. Zt. als Geschäftsführer der Deutsche Umsiedlungs⸗Treuhand⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin, im öffentlichen Dienst des Reiches); Fritz Meyer, Berlin (z. Zt. als Kriegsverwaltungsrat im Wehrmachtsdienst); Stellv. Karl Seifert, Berlin.

Derzeitiger Aufsichtsrat: Dr. Herbert von Breska, Vorsitzer; Dr. Hermann Münch, stellv. Vorsitzer; Kurt Boeszoermeny; Dr. Walther Frisch, Geh. Legationsrat; Otto Gerlitz; Dr. Gustav Hirte, FJustizrat; Dr. Wilhelm Lippelt; Hans Rummel; Dr. Joseph Schilling; Nicolaus Wenz; Hugo Zinßer, sämtlich in Berlin; Dr. Friedrich

Berlin NW 7, den 25. März 1942. Deutsche ae, ,, j eifert.

i ———

l826 Chemische Fabrik Grünan Aktiengesellschast, Berlin⸗ Grünau.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserver Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 28. April 1942, vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokal der Dresd⸗ ner Bank, Berlin W 8, Behrenstraße Nr. 35 / 39, stattfindenden ordentlichen Sauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestell—⸗ ten berichtigten Jah es if für das Geschäftsjahr 1941, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Vorlegung des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrates über die Kapitalberich⸗ tigung und Bekanntgabe der ent⸗ sprechenden Aenderung des 5 3 der Satzung.

; Kesck er ing über die durch die e , , nz notwendig ge⸗ wordenen Aenderungen der 85 13 (betr. Aufsichtsratsveraütung) und 19 (betr. Gewinnverteilungsvor⸗ schriften) der Satzung sowie des § 14 der Satzung (betr. Ort der Haupt⸗ versammlungen der Gesell 5

Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns,

Beschlußfassung über die , der Cntlastung an den Vorstan und den Aeg ctsm ut.

5. Wahl, des Abschlußprüfers für das

, , ,. 1942.

Zur ilnahme an der Hauptver⸗

sammlung und zur. Ausübung des

Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die ihre Aktien oder die ge⸗

mäß §z 14 der Satzung über dieselben lautenden , , n,, einer

Wertpapiersammelbank oder eines

deutschen Notars spätestens am

Freitag, dem 24. April 1942,

während der Geschäftsstunden

bei der Gesellschaftskasse oder

in Berlin bei der Dresdner Bank,

W S, ö 35/39,

in Frankfurt a. M. bei der Deut⸗ schen Gold⸗ und Silber⸗Scheide⸗ anstalt vorm. Roeßler, Weiß⸗

frauenstr. 7/9,

in Hamburg bei Brinckmann,

Wirtz . Co., Ferdinandstr. 75

hinterlegt haben und bis nach Ablauf

der Hauptversammlung hinterlegt lassen.

Die Hinterlegung ist auch ordnungs⸗

mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗

stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur

Beendigung der ,

im Sperrdepot gehalten werden.

Berlin⸗Grünau, 30. März 1942.

Chemische Fabrik Grünau Aktiengesellschaft.

Dr. Ewald Herzog.

Paul Schneider.

Aktiengesellschaft.

W J rkreis X: Unterkontingentstelle

We ö Bew. u. Mun. Abt. Wehrtkreis Vm:

We . kreis XXI ute g ent g g lee, Der Reichs minister

des Beauftragten für Kriegsaufgaben gruppe in u und Sptit .

der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl,

s 0 me r r ,.,

fahren unterwor

Wehrkreis 18: Unterkontingentstelle ohne. Gebiet des . Weimar: Der ihr ter ö; Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Kassel,

3. Kronprinzenstr. 1/2. Fernruf 365 261.

Wehr kreis 1X: Ünterkontingentstelle nur für das Ge⸗ biet des Landeswirtschaftsamtes Weimar: Der Reichs⸗ minister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außen⸗ telle Halle.

. X: Unterkontingentstelle außer den Bauvor⸗ haben Eibia, Liebenau, Orgazit, Steierber und Stolzen⸗ au: Der Reichsminister f. Beiww. u. Mun. Abt, 4 ausbau, Außenstelle Wh s Hamburg⸗1ltona, .

Fernru 3 einschl. der Bau⸗

vorhaben Eibia, Liebenau, 56 it, Steierberg und Stolzenau: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, n ,, Hannover, Hannover, Tavesstr. 77, Fernruf 52 621. . Weh rkreis XII? Unterkontingentstelle: Der Reichsminister Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle rankfurt / M. Hohenzollernanlage 35. Fernruf 30 551. t reis ziil: Unterkontin 23 Der Reichs minister üstungsausbau, Außenstelle ürnberg, Nürnberg W, Sand en. 34. ö nterkontingentstelle nur für den Gau Sberdonau: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Linz, Linz a. D., Straße der Sudetendeutschen 1. Fernruf 26731. Wehrkreis Twin: Unterkontingentstelle nur für den Gau Riederdonau: Der Reichsminister f. Bew. u,. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Wien, Wien 1, Dr.⸗ Karl⸗Lueger⸗Platz 3. Fernruf R 22-5 35, R 22⸗5⸗39. Wehrkreis XVlIiIl: Unterkontingentstelle ausschl. Tirol u. Vorarlberg: Der Reichsminister 9 Bew. u. Mun. Abt. , , , , e Villach, Warmbad⸗ Villach. Fernruf 75. ; V Weh ö. is XX: e n, ente he Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Dan. ig, Danzig⸗-Langfuhr, An der Abtsmühle 5. Fernruf r. 42 658. 42 6599. .

ußenstelle

Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, ernruf

zerlin, Berlin M35, Potsdamer Str. 188,90. Srtsgespr. A7 J4 bi, Ferngespr. V7 7121.

Anordnung bei der Wirtschafts⸗ vereinfachte Fertigung bon äͤrzulichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Instrumenten und Geräten Vom 30. März 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. a g. 1939 (Reichsgesetzbl. JI S. 1430) in der an ng

S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er— zeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverar eitenden Indu⸗ tri, vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und reußischer Staatsanzeiger Nr. 583 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ (1) Zur Vernicklung zugelassene ärztliche, zahnärztliche und l rid Instrumente und Geräte, die nicht in den Körper oder in Kör .. rt werden, dürfen hin⸗ ichtlich der Ober . ehandlung nicht mehr folgendem Ver⸗ ö. werden: . II. Vorschleifen, . , 3. Polieren, 4. Vernickeln, 5. Nickelglänzen. . (EX) An Stelle dieser Bearbeitung ist nur noch folgende . Oberflächenbehandlung, in gleicher Stärke wie bisher, zulässig: . n 1. , 2. Vernickeln. . 52 Kanülenansätze jeder Art und medizinische Spritzen sind von der Vorschrift des 5 1 ausgenommen.

. 3938 Soweit andere als die in 5 1 genannten n enn vernickelt werden, dürfen sie nach dem Hochglanzpol noch in einem Arbeitsgang im Glanznickelbad mit aus⸗ reichender Deckschicht , werden.

Außer dem Firmenzeichen des Herstellers und etwaigen amtlicherseits vorgeschriebenen Kennzeichnungen dürfen keinerlei Sonderzeichen, fremde Firmenmarken und dergl. an⸗ gebracht werden. z . . 5

Die , ,,,, der sf 1, 3 und (gelten für den In⸗ lands⸗ (einschließlich Wehrmachts⸗) und Ausfuhrbedarf.

86 ,

ef fn Ern diese Anordnung werden nach 3 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.

8587 Diese Anordnung tritt acht Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Stagts—⸗ anzeiger in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik.

Dr. Karl Albrecht.

Anordnung Nr. der Reichs stelle, Chemie (Kohlepapiere und Durchschreibepapiere) Vom 1. April 1942 Auf Grund der n,, über den Warenverkehr vom 18 August 1939 (Reichs e S. 1430) in der 6 der Verordnung vom ltober 1941 (Reichsgesetzbl.

eren nur

reußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1989 3 ig 3 des Reichswirtschaftsministers un im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Papier und Ver packungswesen angeordnet: 81

Kohlepapier und. Einmal ⸗Kohlepapier darf nur mit schwarzem, Durchschreibepapier nur mit blauem und Hekto⸗ Kohlepapier nur mit violettem Farbauftrag hergestellt werden. . ö . . ür Durchschreibepapier bei Kassenblocks ist weiterhin ein schwarzer Farbauftrag zugelassen.

82 Formularsätze unter Verwendung von. Einmal⸗Kohle⸗ papier oder Einmal ⸗Durchschreibepapier dürfen nur mit Benehmigung der Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeug⸗ . der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen her⸗ den. ö. ,, ist bei der Bezirksverteilungsstelle einzuholen, in deren ve irk der herstellende Betrieb seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. §83

Die Reichsstelle „Chemie“ kann zur Durchführun und Ergänzung . Anordnung für Kohlepapier und Lunch schreibepapier aller Art . Bestimmungen treffen. zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung. sowig die 66 §8 3 i 0e gn ften werden nach den 55 10, I12—= 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§85

jese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ . Deutschen eld an nge und Preußischen Stagts⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy ünd Moresnet. Berlin, den 1. April 1942.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung Nr. 37

er , Nr. 37 zur Anordnung Nr. 13; A satz⸗ f

regelung sür stickstoffhaltige Düngemittel) Vom 1. April 1942

d der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Che l, ö Ia fung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichs anzeiger un er fer Stastsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

I.

—ᷣ ändler einschl. Genossenschaften) sämtlicher ö h Kleinverteiler sowie Ab⸗ nehmer haben die Lieferung der Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln, die nach 58 1,2 der Bekanntmachung Nr. 32 ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle 1. vom 13. Mai 941 (Deutscher a n g und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1941 bezogen werden . atestens bis zum 21. April 1948 in an zu geben. ngen, die bis a, 1942 nicht in uflrag gegeben sind, dürfen nicht geliefert werden.

. Il. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach der Ver⸗ gsser e n? im . Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. April 1942. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anordnung F Nr. 25 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 Betr.: Durchführung der Herbrindenaufbringung und verwertung im Forstwirtschaftsjahr 1942 Vom 25. März 1942

n Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ . ö 1941 Hip /B W S i Nr. 8909 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung S. 312) wird auf Grund der 5s§ 2 und 5 der Verordnung über die Errich⸗ tung einer . für Lo vom 15. September 1939 RGBl. 1 S. 1677) und der .

eckung von . aus forstwirts

erzeugnissen vom ĩ ͤ . der Gerbrindenaufbringung und verwertung

im Forstwirtschaftsjahr 1942 folgendes angeordnet ): 8§1 Aufbereitung der Gerbrinde 1. Die Pflicht zur Aufbereitung der Gerbrinde (Anord⸗ nung F , der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung ], betr. Aufbringung von inländischer Gerbrinde im Forstwirt⸗ schäftsjahr 1948, vom 1. Oktober 1941 Deutscher Reichs=

aftlichen Neben⸗

auch die Pflicht zur vorschriftsmäßigen Aufbereitung und sorgsamen Pflege der Rinde ein.

2. Für bie Aufbereitung der Eichen gerbrinde gelten ebenso wie im Forstwirtschaftsjahr 1941 die in den „Vor⸗ e hen für die Eichengerbrindengewinnung und Schaliwald⸗ pflege“ enthaltenen r nne Für die Au / bereitung der Fichtengerbrinde gilt das unterm 25. Mära 1942 Reraus- gegebene „Merkblatt für die Fichtengerbrindengeivinnung“. Beide Merkblätter sind, gegebenenfalls in Sammelbestel- lungen, von den forstlichen Prüfungsstellen kostenlos zu beziehen. .

3. Waldeigentümer bzw. ⸗nutzungsberechtigte, welche gehn die in ig, Merkblättern enthaltenen Richtlinien für

tengerbrindengewin⸗

liegen der Bestrafung. Bei der Fi J ö J riften besonders zu

i nung sind folgende Aufbereitungsvors beachten:

a) Ausreichende Vortrocknung vor rollen; ; b brillenförmiges und lockeres Ein⸗ rollen Gon zwei Seiten her und nicht mehrere Rollen ineinander);

dem Ein⸗

oder ab Ablage (bzw.

ur Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle „Chemie“ (Ergänzung

zur verstärkten

1. Januar 1939 (RGBl. 1 S. 133) zur

anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228 schließt

se Aufbereitung und Pflege der Gerbrinde verstoßen, unter⸗

e) sachgemäßes 4dufsetzen der vorgetrock- neten Rinde in Beugen [Stapeln auf Unterlagen oder Aufstellen in Stauchen (Böcken), und zwar an luftigen, möglichst troekenen Orten. =

4. Beim Lohen von Fichtenstamm⸗ und ⸗faserholz trägt

der ho zlẽuße nur die Entrindungskosten, die entstehen wür⸗

den, wenn das Holz ohne Rücksicht au die Gewinnung von Gerbrinde 2 worden wäre. an Lohen von Eichen⸗ grubenholz sowig von Eichenbrennholz muß der Rinden⸗ etzeuger bie vollen Entrindungskosten tragen Erlaß * i n n, für die Preis . vom 29. Mai 1 = II / 00 4281 RMBlFv. S. 229).

82 Verkauf

rechend der in der Forstwirtschaft allgemein üb⸗ lichen Verkaufsart gilt auch bei der Gerbrindenverwertung der Verkauf ab Hab oder ab Ablage als Regel. Eine BVer⸗ pflichtung des Verkäufers zur Frei⸗Waggon⸗Lieferung besteht nicht, und zwar auch nicht in den Fällen, in denen die für das e h 1942 geltende Gerbrindenpreisanordnung . frei Waggon festsetzt. 3 2. An den Gerbrindenh and el ist grundsätzlich ab Wald am Stamm) zu verkaufen, da der Transport der Rinde zu den eigentlichen Aufgaben des Gerb⸗ rindenhandels gehört; auch viele Verbraucherbetriebe sind in der Lage, den Rindentransport ab Wald oder ab blage durchzuführen. k 3. Die Vergebung der Rindengewinnung zur Selb st⸗ werbung Verkauf am Stamm) an Gerbrindenhändler oder mit der Rindengewinnung vertraute Waldarbeiter ist zwecküäßig; der Waldeigentünter bzw. Nutzungsberechtigte muß in dlesem Falle die Einhaltung der Vors sriften über die Aufbringung und Pflege der Rinde vertraglich festlegen und überwachen. 4. Bei Verkäufen am Stamm, ab Wald oder ab Ablage . der Verkäufer den Käufer bei der Abfuhr soweit als mög⸗ ich zu unterstützen. ; . 5. Eine Einweisung bestimmter Käufer zum Gerbrinden⸗

einkauf bei den Rindenerzeugern findet nicht statt. 6. Die Verräu fe von Fichen. und Fichtengerbrinde durch die Erzeuger sWMaldbesigzer usio. sollen unter be- nützung des Einheits vordruckes „Kaufvertrag über Eichen 1 = gerbrinde Fichten ö Käufer beschafft. Sie sind unter Bestellnummer 965 beim Verlag des Deutschen Holzanzeigers, Berlin M4, Oranien- burger Str. 59, zu beziehen.

7. Die Vorlage der abgeschlossenen Kaufverträge an die Forst. Und Haolztoirtschaftsämter ist nicht erforderlick. Es ist jedoch Pflicht der Rindenerzeuger, beim Abschluß der Rindenverkäufe im Hinblick au / die Verkehrslage unzivech mäbige Transporte sosit als irgend möglich zu vermeiden. S. Bei allen Gerbrindenverkäufen ab Wald oder ab Ab— lage, frei Waggon und frei Verbraucherbetrieb ist die be⸗ tmn Uebernahme der Rinde durch den Käufer bei Vorverkäufen nach beendeter Aufbereitung durch Festsetzung einer Uebernahmefrist sicherzustellen. Er- scheint der Käufer zus Uebernahme der Rinde in diesgr Erist nicht, 80 geht nach deren Ablauf die Cèfahr lũür die Ver- schlechterung oder den Verlust der Rinde auf den Käufer über. Kommt bei der Uebernahme eine Einigung zivischen Verkäufer und Käufer nicht zustande, so kann der Käufer die Entscheidung der zuständigen Prüfungsstelle, in den Staatsforsten der vorgesetzten Behörde, anrufen; in wichtigen Fällen ist durch die angerufene Forsthehärde auch das Forst- und H]olzibirtschaftsamt zu verständigen. Unterivirft sick der Käufer dieser Entscheidung nicht, so wird ein nach den geltenden Bestimmungen zusammengesetzter Schlichtungs- ausschuß angerufen. Bis zu einer Einigung zioischen Ver- käufer und Käufer trägt der Verkäufer die Gefahr für eine Verschlechterung oder den Verlust der Rinde.

9. Zur Sicherung des Absatzes für den Erzeuger und zur

Erleichterung ber Bedarfsdeckung für den Käufer soll der Ver⸗ kauf von Fichten gerbrinde grundsätzlich vor der Gewin⸗ nung erfolgen (Vorverkaufh; ein Zwang zum Abschluß von Vorverkäufen besteht jedoch nicht. duch bei Eichen gerb- rinde soll, soweit möglich, die Verwertung im Wege des Vor- verkaufs erfolgen. Die Vorverkäufe sind möglichst bis I. MN ai 1942 abzuschließen. Rindenerzeuger, über deren Aufbringungsmenge trotz ihrer Bemühungen ein Vorverkauf nicht zustande kommt, oder die nach der Geiinnung der Rinde nicht sofort einen Käufer finden, wenden sich wegen Zuiveizung eines Käufers an das zuständige Forst. und Holz- wirt scha ftsamt. . 3

10. Der Absatz gröberer Eichenrinde ist stets durch Verkauf vor der Gewinnung zu sichern. Die gute Brauchbarkeit der Rinde von Stieleichen bis zu 50 Jahren ist durch Versuche eriwiesen. Der Preis für gröbere Eichen⸗ rinde muß je nach Güte entsprechend unter dem Niedrigstpreis der Gerbrindenpteisanordnung für Jungeichenrinde ver— einbart werden. 1

11. Die Bestelkscheine der Reichsstelle für Lederivirt- schaft für den Einkau , von Fichtengerbrinde kommen im Forstioirtschaftsjañ r I942 in Wegfall. Der einzige Ausiveis der zum Kaufe inländischer Gerbrinden berechtigten Käufer ist daher der Ein k au/ ssSchein der Reichsstelle für Holz. Die Bestimmungen der Dritten Väheren Anweisung zur Anordnung Mr. 8 der Reichsstelle für Holz, betr. Rege- lung des AbSages von inländischen Gerbrinden, vom 25. März I942 sind daher genauestens zu beachten.

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1. Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Fan, den Forst⸗ und Holzwirt k und den forst⸗ ichen Prüfungsstellen er . auf 5? der Verordnung zur ver⸗ tärkten Deckung, von Rohstoffen aus er m herr,. ebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 . 18. 133). 6 K , die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die , . der Verord⸗ nung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen vom 31. Ja⸗ nuar so39 (RGB. 1 S. 1355. .

3. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in ne,, 3 Berlin, den 25. März 1912.

1. Ents

erfolgen. Die Vordrucke werden vom

9 2. Storck.

S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die ge hellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren- verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher dle ee ig und

mungen des Forstwirtschaftsjahres 1541 in Kursivdruütk.

m 2 , Uää

51 er g und Aenderungen gegenüber den Bestim⸗

Der Reichsbeauftragte für Holz.