1942 / 77 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S. 4

Dritte Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz vom 23. Dezember 1939 Beir. Regelung des Absatzes von inländischen Gerbrinden vom 25. März 1942

Im Zuge der erforderlichen Vereinfachungs⸗ maßnahmen zur Gerbrindenmarktregelung wird für die Ausgabe und Behandlung von Einkaufsgenehmigungen zum Bezuge von inländischer Eichen- und ,, e (auch in Rollen, gebrochen, geschnitten, gemahlen usw.) folgende Regelung getroffen:

1. Einkaufsgenehmigungen werden nicht mehr in Form von Einkaufs heften unter Angabe einer be⸗ stimmten Gruppe (Erzeuger, Händler / Lohwerke), sondern nur in Form von Einkaufssche inen in Stückelungen von 1, 2, 5, 10, 25 und 50 dz, getrennt nach Eichen- und Fichtenrinde, ohne Antrag ledig⸗ lich an bezugsberechtigte Verbraucherbetriebe (z. B. Gerbereien, Lederfabriken, Extraktfabriken) durch die Abteilung III (Absatzlenkung) des für den Ver⸗ braucherbetrieb zuständigen Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamtes ausgegeben.

Ein Anspruch auf Erteilung von Einkaufsscheinen oder auf 3 teilung bestimmter Rindensorten Eichen- oder Fichtenrinde) oder arten (Rollenrinde, gebrochene oder gemahlene Rinde) besteht nicht.

Die Einkaufsscheine gelten nur zum Bezuge der Gerbrindensorten, für die sie erteilt sind. Die Uebergabe von Einkaufsscheinen an Dritte zum Ein—⸗ kauf der Gerbrinden im eigenen Namen für den Inhaber der Einkaufsgenehmi⸗ gungen ist gestattet.

Es ist den Verbraucherbetrieben gestattet, die ihnen durch Einkaufsgenehmigung zum Einkauf freigege⸗ benen Gerbrinden entweder unmittelbar bei * zeugern oder vom Gerbrindenhandel bzw. von Loh⸗— werken zu beziehen.

. Beim Gerbrindenbezug vom Handel oder von Lohwerken hat der Verbraucher bei Kauf⸗ abschluß dem Händler oder dem Lohwerk Einkaufs⸗ scheine in Höhe der gekauften Menge zu übergeben, die diese bei Vornahme ihrer en fu bei Erzeu⸗ gern zu verwenden haben. Beim Einkauf von Gerb⸗ rinde bei Erzeugern sind diesen so fort beim Kaufabschluß Einkaufsscheine in entsprechen— der Höhe zu übergeben.

Die Abschnitte 1 und 1 der Einkaufsscheine sind nach Kaufabschluß mit einem Erzeuger vom Käufer (Verbraucher oder Händler / Lohwerh un⸗ derzüglich an das für den Sitz des Verbraucher— betriebes zuständige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), zurückzusenden; der Ab⸗ schnitt III verbleibt beim Verkäufer Wald besitzer).

. Bezieht der Verbraucherbetrieb (Gerberei, Extrakt⸗ fabrik, Lederfabrik usw., die Rinde nicht unmittel⸗ bar vom Erzeuger (Waldbesitzery, sondern vom Handel oder von Lohwerken, so haben sämtliche kingeschalteten Händler bzw. Lohwerke vor Weiter⸗ . des Einkaufsscheines die Rückseite des Ab⸗ chnitts J mit ihrem Firmenstempel zu versehen.

Die Zweite Nähere Anweisung vom 8. Februar 1941 zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz vom 23. Dezember 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 34 vom 10. Februar 1941) tritt außer Kraft.

Berlin, den 25. März 1942.

Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann.

Anordnung F Ar. 26 ; der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 Solzeinschlag und Holzverwertung in den Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsämtern Wien 6 be,, im Forstwirtschafts⸗ jahr

Vom 28. März 1942

Auf Grund der vom Reichsforstmeister gegebenen An⸗ ordnungen wird gemäß der S5 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1739 (Reichsgesetzbl. J S. 1677) und der Verordnung zur Ver⸗ stärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichs⸗ gesetzbl. 11939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 2029) folgendes angeordnet:

Abschnitt I:

Allgemeines Festsetzung des Holzeinschlags

§1

*: Der Holzeinschlag des Forstwirtschaftsjahres 1943

wird in den Waldungen aller Besitzarten und Größen der

Bezirke der Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter Wien und Salz⸗

dürg auf Grund von Holzeinschlagsfestsetzungen und Holz— einschlagsgenehmigungen durchgeführt.

2. Die Holzeinschlagsfestsetzungen (Umlagen bai. Teil. umlagen an Generatorkolz und Brennholæ. für Sonstige Zwecke) gelten für das Forstwirtschaftsjahr 1943, d. h. für die Zeit vom 1. Oktober 1942 bis zum 30. September 1943 bzw. in den ,. Sommerschlägerungsforstämtern des Staatswaldes vom J. April 1942 bis 31. ar 1943.

Zum Forstwirtschaftsjahr 1943 zählt in allen Fällen die Sommerschlägerung 1942 in Hochlagen, in denen wegen der Einschlags⸗- und Bringungsverhältnisse der Holzeinschlag im Frühjahr und Sommer durchgeführt werden muß, das Holz aber erst nach dem 30. September 1942 zu Tal gebracht werden kann.

3. Die Holzeinschlagsfestsetzungen und Holzeinschlags⸗ genehmigungen werden nach . in fm Derbholz m. R. im Auftrage des zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes durch die Landesforstämter bzw. Prüfungsstellen (Forstämter) ausgesprochen.

4. Die Teilumlage an Generatorholz und Brennholz für gonstige Ziweche kann auch Reisig einschließen.

582 1. Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, welche

Forstbetriebe, die sich über den Bereich beider Forst⸗ und . erstrecken, erhalten die Holz⸗ einschlags 6 bzw. Holzeinschlags genehmigung im * trage des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes, in dessen Bereich die Holzeinschlagsplanung durchgeführt ist. Dies gilt auch sinngemäß in den Fällen, in denen Forstbetriebe sich inner— halb des Bezirks eines Forst⸗ und Holzwirtschaftsamts über den Bereich mehrerer Prüfungsstellen erstrecken.

2. Für Waldungen unter 50 ha Größe werden die Holz⸗ einschlagsfestsetzungen im Wege der gemeindeweisen k umlage mit Hilfe der Bürgermeister vorgenommen. Auch bei diesem Verfahren müssen die Waldeigentümer bzw. Nutzungs⸗ berechtigten einen Umlagebescheid erhalten oder die ihnen erteilten Holzeinschlagsfestsetzungen durch Listenbescheinigung anerkennen.

83

SBolzeinschlagsfestsetzungen erfolgen für

A Nutzholz I. Laubnutzholz Stammholz einschließlich Derbstangen Rotbuche Eiche und anderes hartes Laubholz Weichlaubholz (Birke, Erle, Aspe, Weide usw.) an,, .

iche Rotbuche Faserholz und , , Rotbuche, Aspe, Weide Laubschichtnutzderbholz außer Rotbuche, Aspe, Weide. Nadelnutzholz Stammholz einschließlich Derbstangen Schwellenholz Kiefer, Lärche Grubenholz ö Lärche, Fichte, Tanne, Douglasie Faserholz und Schichtnutzderbholz i chte Tanne ie fer Nadelschichtnutzderbholz außer Fichte, Tanne, Kiefer.

B. Brennholz

Generator holz. Weitere Brennholzmengen können die Forst- und Holz- wirtscha /stsämter durch Teilumlagen bzi. Auflagen für sonstige Zwecke sicherstellen.

84

1. Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die ihm erteilte Holzeinschlagsfestsetzung unbe⸗ dingt sortenmäßig und fristgerecht zu . en. .

2. Die Holzeinschlagsfestsetzungen können mit der Auf⸗ lage verbunden werden, das festgesetzte Holzeinschlagssoll zu einem früheren Zeitpunkt als bis zum Ende des Forstwirt⸗ schaftsjahres 1943 zu erfüllen.

§85 1. Ueberschreitungen der Holzeinschlagsfestsetzung um mehr als 10 v. H. je Holzsorte sin , Die Genehmigung wird durch die Prüfungsstellen, in staat⸗ 6 Forstbetrieben durch die vorgesetzten Dienststellen erteilt. 2. Die Bestimmungen zu § 7 Ziff. Ja und b (Eigen⸗ chi ber 86

2

2

bedarf) werden hierdurch ni ührt.

1. Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, die eine Holzeinschlagsfestsetzung nicht erhalten haben, bedürfen für ihre Nutzholzeinschläge der Genehmigung der zuständigen Prüfungsstelle (Holzeinschlagsgenehmigungen).

2. Ausgenommen sind Holzeinschläge von Stammholz, Derbstangen und Schichtnutzderbhol;z zum Verbrauch im eigenen land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieb gemäß § 7 Ziff. 1 b.

Eigenbedarf

57 1. Der zum Verbrauch im eigenen land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Betrieb benötigte Bedarf an Stammholz, Derbstangen, Schichtnutzderbholz

a) in Forstbetrieben mit einem Umlagebescheid bis zu 100 fm m. R. Nutzholz bis zur Höhe von 5 km m. R. Nadelholz und 5 im m. R. Laubholz, mit einem Umlagebescheid von mehr als 100 fm m. R. Nutz⸗ ö bis zur Höhe von 10 v. H. über den festgesetzten Holzeinschlag hinaus,

b) in er e enn die keine Holzeinschlagsfestsetzung

erhalten haben, bis zur Höhe von jährlich 5 km m. R.

: Nadelholz und 5 fm m. R. Laubholz

eingeschlagen werden.

2. Weitergehende Entnahmen zu 1a und h sind genehmi⸗ ee rn g Die Genehmigung wird durch die Prüfungs⸗ tellen in den staatlichen Forstbetrieben durch die vorgesetzten Dienststellen erteilt.

3. Die volle Erfüllung der Umlagen innerhalb der Ein— schlagsfrist ist grundsätzlich Voraussetzung sowohl für Ent⸗ nahmen nach Ziff. 1 wie besonders nach giff ö . 4. Der Holzbezug zu J und 2 unterliegt nicht den Be⸗ stimmungen des 3 1 Ziff. 1 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Hol; vom 28. September 1940 betr. Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr forst- und holz— wirtschaftlicher Erzeugnisse; er bedarf einer Einkaufs⸗ genehmigung nicht.

5. um Eigenbedarf des Waldeigentümers bzw. Nutzungsberechtigten rechnet auch das Nutzholz der zu 1 ge— nannten Holzsorten

a) welches Beamten, Angestellten und Arbeitern nach den geltenden Vorschriften, Dienstordnungen, Tarif⸗ und sonstigen Verträgen gewährt wird, wobei den Waldarbeitern die regelmäßig beschäftigten Wald— fuhrleute (auch , . gleichzuachten sind,

b) welches an Waldarbeiter und Angestellte zu Sied⸗ lungszwecken abgegeben wird und

e) ausnahmsweise auch solche Holzmengen, die an ausscheidende Forstbeamte und Angestellte infolge

darf

Eigenbedarfsmengen seitens der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und der Bezugsberechtigten zu Ziff. 5 ist untersagt.

Abschnitt :

Durchführung und Ueberwachung des Holzeinschlages und der Holzverwertung

§ 8

Hinsichtlich der Durchführung und Ueberwachung des Holzeinschlages und der Holzberwertung gelten im übrigen bis auf weiteres die für das Forstwirtschafts jahr 1942 in den Anordnungen F Nr. 22 und 24 vom 1. Oktober 1941 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941) getroffenen Anweisungen und hierzu ergangenen näheren ,,, soweit sie mit dieser Anordnung nicht im Widerspruch stehen. .

59 1. Der Durchführung und Ueberwachung des Holz einschlages dienen die Prüfungsstellen, die ihre Weisungen von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern erhalten. 2. Prüfungsstellen sind für Waldungen aller Besitzarten: staatliche Forstämter. 3. Aufgaben der Prüfungsstellen sind:

a) Durchführung der ge, he eftsezuungen,

b) Erteilung der Holzeinschlagsgenehmigungen,

e) Ueberwachung der Holzeinschkäge,

d) Ueberwachung der Holzverkäufe.

§810 Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte ist wie bisher verpflichtet, zu bestimmten Zeitpunkten An⸗ gaben über die Höhe seines Holzeinschlages zu machen.

§ 11

Die bisktier für die Waldeigentümer bziv. Nutzungs- berechtigten des Privativaldes vorgeschriebene Meldung ab- geschlossener Holzverkäufe über ein kau fsschein pflichtige Holzsorten durch Einsendung der Abschnitte II der Ein- RaufsSscheine an die Prüfungsstelle kommt in Fortfall. Der Abschnitt II wird vom iQlolzhkäufer zusammen mit dem Abschnitt J dem für ihn zuständigen Forst. und Holzioirt. oSchaftsamt zugesandt, das den Abschnitt Il der für den Wald- eigentümer hzio. zuständigen Prüfungs- stelle übersendet. Der Abschnitt III verbleibt wie bisher dem Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten als Ver⸗ kaufsbeleg.

Abschnitt III: Schlußbestimmungen

813

Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Hol beruht auf dem § 4 der Verordnung zur Ii err Holzeinschlages im Lande Oesterreich und in den sudeten⸗ ö . 28. 12. 1938 (Reichsgesetzbl. 1 1939

; in der Fassung vom 12. 10. 1939 ichs ; S. 26029. ] J §13 . 1. Gegen Höhe und Art des festgesetzten Holzeinschlages sind als Rechtsmittel innerhalb einer neh , . 14 Tagen gegeben: der Einspruch; er ist bei der zuständigen Prü— fungsstelle einzureichen; über ihn entscheidet das zu⸗ ständige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt; die Beschwerde; sie ist bei der Stelle einzureichen, die über den Einspruch entschieden hat; über sie ent⸗ scheidet die Reichsstelle für Holz endgültig.

2. Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug des , Holzeinschlags nur in dem Umfang, in dem die festsetzende Stelle auf Antrag dem Aussetzen des Holzein⸗ schlages zugestimmt hat.

§14 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An—

ordnung fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung

zur Verstärkung des Holzeinschlages im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. 12. 1933 Reichsgesetzbl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. 10. 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2029).

8515

Diese Anordnung tritt mit Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28. März 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Storck.

ihrer Veröffentlichung im

Nichtamtliches Aus der Verwaltung

Betriebsanlage⸗Guthaben und Warenbeschaffungs⸗Guthaben Fristablauf 10. April 1942

Gewerbliche Unternehmer mit ordnungsmäßiger Buchführung können bis zum 10. April 1942 erneut Betriebsanlage“

Guthaben und Warenbeschaffungs-Guthaben bilden. Die Bildung solcher Guthaben ist eine Vorsorge hn die Zeit nach dem Krieg. Die Unternehmer legen die Mittel zurück, die sie nach Beendigung des Krieges für die Neuanschaffung oder Instandsetzung von Betriebsanlagegütern und für die Auffüllung ihrer Warenläger brauchen. Sie sichern sich gleichzeitig erhebliche steuerliche Vergünstigungen für die Zeit nach dem Krieg. Die . von Betriebsanlage⸗Guthaben und Waren— beschaffungs⸗-Guthaben geschieht durch Einzahlung des entsprechen⸗ den Betrags beim Finanzamt unter dem Stichwort „Betriebs- anlage⸗Guthaben April 19427 oder „Warenbeschaffungs Guthaben April 1942. Der letzte Tag, den Betrag beim Finanzamt einzuzahlen, ist der 10. April 1542. Auskunft erteilen die Finanzämter. Diejenigen gewerblichen Unternehmer, die nach der Neu⸗ regelung der Gewinnabführung für das Jahr 1941 einen Gewinngbführungsbetrag' zu entrichten haben, werden die erste Teilzahlung auf diesen Gewinnabführungsbetrag erst am 1. Juni 1942 zu entrichten haben.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag.

i. VS: Rudolf Lantzsch in erlin Rwe gn Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

durch die Holzeinschlagsfestsetzungen erfaßt werden, erhalten ue dfb, fers en eriak .

y

ö 1

Erreichung der Altersgrenze zur Errichtung eines Eigenheimes gegeben werden.

Sechs Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandels registerbeilagen).

6. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der

zum Deutschen Reichs

Nr. 77 . 7. Attiengesellschaften

51099].

Ludwigshafener Walzmühle, Ludwigshafen am Rhein.

Bilanz zum 31. Dezember 1941. * * . [ Attiva. EA & I. Anlagevermögen: l. Bebaute Grundstücke: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude. Abschreibung .. b) Fabrikgebäude . Abschreibung 1010000 2. Maschinen und maschinelle Anlagen. 165 566 33 048 133 048 133 048

15 000, 506 10 000

9 7 9

Abschreibung ....

Zuschreibung .. 5009 9009

3. Kurzlebige Wirtschaftsgüter. .. 2 n . . ö . 183 069

183 071 183 070

.

Abschreibung ......

4. Fuhrpark

5. Beteiligungen IH. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs- und Betriebsstoffe . Zuschreibung .....

2. Fertige Erzeugnisse .... .

R , 2 65

248 118 503 000 IF is pd 798 400

T 5

3. Wertpapiere... 34 002, Eigene Aktien unberichtigt nom.

KRM 41 10, .... . . 154560

4. Forderungen: a. Grund v. Warenlieferungen u. Leistungen 1 080 854 an abhängige Gesellschaften. . .... 55 õ46 d. Wechsel . 8 288 6. Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und Post⸗ scheckguthaben ... 7. Andere Bankguthaben... 8. Sonstige Forderungen HI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

49 452

S5 089 1169179 68 921

Passiva. I Grunde . guschre thing I. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage ...... Zuführung...

2. Werkerhaltungsrücklage .....

II. Wertberichtigungen a. Posten d. Umlaufvermögens IV. Rüchstellungen.... V. Verbindlichkeiten: . 1. auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 2. Sonstige .. 3. Gewinnanteile. . VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. VII. Gewinn: Vortrag aus 1940

121 261 178 458 276

37896 170 651

4 066 850

5 915 834

3 690 000

6 060 -

dritte veilage

RM S9

1I78 982

525 000

200 020 977 209

299 996 80

217 547 89

Reingewinn in 1941

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.

ö yss 83 s?

Aufwendun gen.

ertragsteuern : 2. Sonstige Steuern einschl. Umsatzsteuer . 3. Pauschsteuer .

Beiträge an Berufsvertretungen Zuführung zur gesetzlichen Rücklage .. Zuführung zur Werkerhaltungsrücklage Zuschreibung zum Grundkapital. ... . Gewinnvortrag aus 1940 ... . . Reingewinn in 1941 . 4 .

351 178, 5

179 6651,51

1396758

1230 000

F. 8 goh zol gl js 65g 416 369

95 997 25 000 260 000

217547 8

Gewinnvortrag aus 1940 2 Jahresertrag nach Abzug der nicht getrennt ausgewiesenen Aufwen—⸗ dungen.. Zinsen Außerordentliche Erträge... . Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus „andere Rücklagen“ . 350 000, aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen 500 000, aus der Zuschreibung zum Umlaufvermögen... 503 00

r , , . 669 ö 222 9 9 . 9

4709 233

z 188 580

37 896

46 937 83 818

Der Vorstand. Emil Weber. Dr. Ernst Kamm.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund ber Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der ge f bert, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

München, den 14. Februar 1942.

Süddeuntsche e, ,, , 2A. ⸗G. Wirtsch aftsprüfun gs gesellschaft. Dr. Schmitt, Wirtschaftsprüfer.

abzüglich 159 Kapitalertragsteuer (einschließlich Kriegszuschlag) bei der Bayerischen Hypotheten⸗ und We berg, Au gsburg und Ludwigshafen a. Rh.,

Deutschen Bant in Berlin, Mannheim, Ludwigshafen a. Rh.

und Frankfurt a. M.,

Dresdner Bank in Berlin, Mannheim, Ludwigshafen a. Rh.

und Frantfurt a. M.,,ĩ NReichs⸗Kredit⸗Gesellschaft 2. G. in Berlin, und ugeth an unserer Gesellschaftstasse in Ludwigshafen a. Rh.

eingelöst.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr.Ing. J. Wilhelm Ludowiei, orsitzer; Kommerzienrat Dipl.-Ing. Conrad Schumacher, Neu⸗ offstein (Pfalz), stellv. Vorsitzer; Hofrat Fritz Gutleben, München; Direktor Hermann

Jockgrim (Pfalz),

Pfeifer, Mannheim. Ludwigshafen a. Rh., 24. März 1942. Der Vorstand. Emil Weber. Dr. Ernst Kamm.

ppa. Rach, Wirtschaftsprüfer. Der Dividendenschein Nr. 11 unserer Aktien wird von heute ab mit RM 18,

sel⸗ Bank in München, Nürn⸗

Außerordentliche Erträge. 13653 000

. 4709 233 Der Aufsichtsrat. Dr.-Ing. J. Wilhelm Ludowiei, Vorsitzer. .

51107. f Bodden Aktien gesellsch aft. Bilanz zum 30. September 19841.

Attiva. Anlagevermögen: ,,, Gebäude:

Ge schäfts⸗ u. Wohnhäuser Betriebsgebäude... Maschinen und Apparate. Elektrische Anlagen ... Brennereieinrichtung. .. Mobilien und Utensilien Lagerfässer u. Gärbottiche. Lagerfässer I Versandgefäße

Kurzlebige Wirtschafts⸗ güter: Stand am 1. 10. 1940. ... k

Zugang..

Abschreibung . . 409,50 Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 7 216,81 Fertige Spiri⸗ ö 66 V.. 17966,23 Wertpapiere Hypotheken und Darlehen: Hypotheken⸗ darlehen. Darlehen Aufgewertete Hypotheken 39 937, 74

Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen u. Lei⸗ stungen

Forderungen an Konzern⸗

Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ u. Postscheck⸗ guthaben

Andere Bankguthaben .. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen .. Verlust: Verlustvortrag 193940 .. Avale 3500,

Passiva.

Aktienkapital .....

Gesetzliche Rücklage ...

Wertberichtigungen:

Zu Posten des Anlage⸗ vermögens 343 185,64

Zu Posten

des Umlauf⸗

vermögens 37 979,49

Rückstellung f. ungewi sse Schulden. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen .. Avale 3500,

16 083, 55 102, 11

1449399

1449 399 Gewinn und Verlustrechnung.

FR. AM 496 600 196 813 60 821 157 982 17001 4361 9 389 7320

1 1805

56 123

17 354 35 459 6 702 21 663 1544 122 526

1000900 32 757

381 165

20 837

4 233 10188

217

Aufwendun gen. Verlustvortrag a. 1939/40. Löhne und Gehälter. .. Soziale Abgaben .... Abschreibungen aus dem Anlagevermögen Steuern vom Einkommen, vom Ertrag u. vom Ver⸗ mögen Gesetzliche Beiträge zu Be⸗ rufsvertretungen ... Außerordentliche Aufwen⸗ dungen

Erträge. Jahresertrag n. z 132, 1 Akt.⸗Ges. Mieten u. sonstige Erträge Zinsen, soweit sie die Auf⸗ wandzinsen übersteigen .

Verlustvortrag a. 1939/40

Fritz Rößler.

schriften.

261 981 Duisburg, den 14. Februar 1942.

Bodden Aktiengesellsch aft. Der Vorstand.

Dr. Edmund Hollinde, z. Zt. Wehrm.

Rudolf Bürgener.

Prüfungsvermerk:

Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗

FR. 122 526 31617

2915

50 745

46 306 1515

6 356 261 981

S6 717 36 854

10 571 5311 122 526

Wuppertal, den 17. Februar 1942. Hermann Longard, Wirtschaftsprüfer.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Herren an: Wilhelm Werhahn, Vorsitzer, Neuß a. Rh.; Bernard Randebrock, Naum⸗ burg a. d. Saale; Paul Bäumer, Berlin; Carl Benrath, Wuppertal⸗Barmen; Dr. Max Jörgens, Wuppertal⸗Elberfeld, und Hermann Lehnkering, Bad Kreuznach.

Duisburg, den 21. März 1942.

Bodden Attien gesellschaft.

Der BVorstand. Dr. Edmund Hollinde.

anzeiger und Preuzischen Staats anzeiger Berlin, Mittwoch, den 1. April

1942

Niederschlesische Bergbau⸗A.⸗G., Waldenburg, Schlefien.

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 29. Ayril 1912,

vormittags 11,30 Uhr, in den Ge⸗

schäftsräumen der Schering A-G.,

Berlin N 65, Müllerstraße 170 172,

stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗

ein.

51504 Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichtes des Vor⸗ standes, des Berichtes des Auf⸗— sichtsrats und des festgestellten Jahresabschlusses für «⸗ das Ge—⸗ schäftsjahr 1940141.

2. Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinnes. Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrats. ö Aufsichtsratswahlen. = ser „Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die ihre Aktien oder die Be⸗ scheinigung einer Wertpapiersammel⸗ bank über einen Anteil am Sammel⸗ bestand der Aktien spätestens am

24. April 1942 in den üblichen Ge—

schäftsstunden .

bei der Gesellschaftskasse oder

Breslau, oder

schaft, Berlin, oder

auszustellende

und

ausgestellte

sperrt werden.

512971]. Bilanz am 31. Dezember 1941.

bei der Kasse der Schering A. G., Abt. Bergbau, Berlin XY 65, Müllerstraße 170/172, oder

bei der Deutschen Bank, Berlin,

oder ( bei der Deutschen Bank, Filiale bei der Berliner Handels⸗-Gesell⸗

bei einem deutschen Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem dentschen Notar ist die von diesem Bescheinigung sz stens am 25. April 1942 bei der Gesellschaftskasse einzureichen. Ebenso ist im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank der von die⸗ Hinterlegungsschein spätestens am 25. April 1942 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustünmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge—

späte⸗

Waldenburg (Schles.), 27. 3. 1942. Nieverschlesische Bergbau⸗A.⸗G. Der Vorstand.

Liquidations⸗-Casse in Hamburg Aktiengesellschaft.

Aktiva.

Barxeserve:

a) Kassenbestand —ͤ ; 1 821,7

b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto 6942115

Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und

der Länder '

Eigene Wertpapiere: . . ö

a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Länder 1277 81779

b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere 708 154,63

Hiervon sind R 1033824, 29 Wertpapiere, die die Reich sbaff

beleihen darf. ; . k

Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen

Kreditinstitute (Nostroguthaben) .. Alles täglich fällig. . —ĩ .

Forderungen aus Report⸗ und Lombardgeschäften gegen börsengängige

Wertpapiere.. .

Schuldner...

Hypotheken.

Bankgrundstück und Gebäude..

Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung . .

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .

In den Aktiven sind enthalten. .

Schuldverschreibungen, soweit sie nicht zum Handel an deutschen Börsen zugelassen find (Anlagen nach 5 17 Abs. 1 des Reichs- gesetzes über das Kreditwesen) RM 45 960,

Bankgrundstück und Gebäude (Anlagen nach 5 17 Abs. 2 des Reichs- gesetzes über das Kreditwesen) E 157 000,

Passiva.

Gläubiger: a) Einlagen deutscher Kreditinstitute ...

b) Sonstige Gläubiger . Alles jederzeit fällige Gelder.

Rückständige Dividenden *

Grundkapital: a) Stammaktien (11250 Stimmen) .

b) Vorzugsaktien“) (250 Stimmen). ..

Reserven nach § 11 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen:

a) Gesetzliche Reserven III 000,

1310 760, 2s

Rückstellungen ͤ e 1

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .. ,

Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. 40 759,91

Gewinn 1941

In den Passiven sind enthalten: ö

Gesamtverpflichtungen nach §5 11 Abs. 1. des Reichsgesetzes über das Kreditwesen (Gläubiger) R. 1317 661,55

wesen EAM 1317 661, 55 Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen RM 2529 000,

Stimmen.

6 901,30

b) Sonstigs freie Reserven? .? .. . . . . . . 68 C00.

39 518, os

Gesamtverpflichtungen nach z 16 des Reichsgesetzes über das Kredit-

1256 583

193 467

DW 83

1317661

826 1150 000

1379000

327 333 41 441

S0 377

T dr 75

) Bei der Abstimmung über die Besetzung des Aufsichtsrates, die Abänderung der Satzung und die Auflösung der Gesellschaft vierzigfaches Stimmrecht 10000

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

. Aus gaben.

Personalaufwendungen Soziale Abgaben und freiwillige soziale Versicherungsbeiträge .. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen ..... Beiträge an Berufsvertretungen.. ... Sonstige Unkosten . . ⸗— Reingewinn: Vortrag von 1940... . 40 759,91 Reingewinn 1941. ...

39 618,08

RM & 152 452 86 13 5654 96 107 59985 1 oss 13 32 18819

S0 377 99

Einnahmen. Vortrag von 1940 ...... Zinsen w Provisionen und Umlagen. . Mieteeinnahmen ö Außerordentliche Einnahmen...

Ham burg, den 10. Februar 1942. Deutsche Waren⸗Treuhand⸗Attien gesellschaft. Schreiber, Wirtschaftsprüfer.

Harry Kühne; Dr. Vietor⸗Albin v. Schenk. Hamburg, den 26. März. 1942.

Fritz Rößler. Rudolf Bürgener.

Der Borstand. Hartmann. v. Weyhe.

387 28231

40 75991 136 038817 184 68237

24 412

235986

.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗— klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der ö soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

ppa. Dr. Matthiessen.

Die Dividende für 1941 (Ertragsschein Nr. 17) von 5 0 auf die Borzu gs⸗ aktien, 49 auf die Stammaktien, abzüglich Kapitalertragssteuer, gelangt ab Donnerstag, den 26. März 1942, an unserer Kasse, Gröningerstr. 10, werk⸗ täglich von 9—12 Uhr zur Auszahlung. Die Ertragsscheine sind nach Nummern geordnet mit einem Verzeichnis einzureichen.

Dem ÄAufsichtsrat gehören an: Staatsrat H. W. Julius Peters, Vorsitzer; Edgar Bohlen, stellvertr. Vorsitzer; Dr. Josef Eitel; Johannes Hein; Otto Hertling;

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