1942 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

4

Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 2. April 1942. S. 4

w

120

Vogtländische 1

of.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. April 1942, vormittags 9, Uhr, in den Geschäftsräumen unferer Firma, Hof a. S., Schützen⸗ straße 9, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Einziehung der eigenen Aktien im Nennbetrage von HM 200 900, 7h Aktiengesetz 5 192 Abs. 3

.

2. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Gesell⸗ schaftskapitals um Hen 23990 00, auf RM 4 600 00, gemäß Div. Abgabeverordnung.

3. Satzungsänderungen: 5 3 (Höhe des Gesellschaftskapitals), 5 16 (Aufsichtsratsvergütung), § 25 (Verteilung des Reingewinns).

4. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des die Kapital⸗ berichtigung berücksichtigenden Jah⸗ resabschlusses für das Geschäftsjahr 1941, des Gewinnverteilungsvor⸗ schlages des Vorstands sowie Be⸗ richt des Aufsichtsrats.

5. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.

6. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

7. Wahl der Abschlußprüfer für das, Geschäftsjahr 1942. .

8. Sonstiges.

Aktionäre, die das Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien gemäß §z 17 unserer Satzungen spätestens am dritten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung anzumelden und sich beim Beginn derselben über ihren Aktien⸗ besitz durch Vorlage der Aktienmäntel oder des Hinterlegungsscheines einer deutschen Bank bzw. eines Notars gegenüber dem Vorsitzer der Haupt— versammlung auszuweisen.

Hof, den 38. März 1942.

Der Vorstand. Dr. Carl Schmid. egfried Schmid. H. Edgar Wunnerlich.

Süddeutsche Zucker-Aktien⸗ gesellschaft, Mannheim. Ausgabe neuer Gewinnanteilschein⸗ hogen.

Wie wir bereits in unserer Auf⸗ forderung vom 27. 10. 1941, betreffend die Erhebung der Zusatzaktien aus der Kapitalberichtigung mitgeteilt haben, bleibt der Gewinnanteilschein Nr. 20 unserer alten Aktien unbenutzt; er ist

als wertlos anzusehen.

Wir geben nunmehr bekannt, daß für die

Aktien zu RM 1000, Nr. 1 bis;

22200 und zu Ren 100, Nr. 1-50 009 neue Bogen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 21 ff. und Erneuerungsschein zur Ausgabe gelangen. Wir fordern die Inhaber der vorge⸗ nannten Aktien auf, die Erneuerungs⸗ scheine, die auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Änschrift des Einreichers zu versehen sind, bei den nachgenannten Stellen während der bei diesen üblichen Ge⸗ schäftsstunden zur Erhebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen einzureichen: bei der Gesellschaftskasse, Mann⸗ heim, Augusta⸗Anlage 31,

bei der Deutschen Bank, Berlin, Mannheim, Darmfstadt, Frank⸗ furt (M.), Heilbronn, Kaisers⸗ lautern, München und Stutt⸗ gart, bei der Dresdner Bank, Berlin, Mannheim, Darmstadt, Frank⸗ furt (M.), Kaiserslautern, München und Stuttgart,

bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel-⸗Bank, München, Ludwigshafen a. Rh.,

bei der Comnierzbank Attiengesell⸗ schaft in Frankfurt (M.),

bei der Handels- und Gewerbe⸗

bank Heilbronn A. G., Heil⸗ bronn, bei dem Bankhaus Grunelius

Co., Frankfurt .

Für die Attien zu EM 100, mil Nummern über 5090 009 sind neue Gewinnanteilschein bogen nicht hergestellt worden, da diese Aktien im Zusammenhang mit dem freiwilligen Ümtausch der 100er Stücke in 100er Abschnitte zur Einziehung gelangen. Soweit Aktionäre daher noch im Besitz von Aktlen mit Nummern über 50 606 sind, bitten wir, diese Aktien nebst Er⸗ neuerungsschein bei den gleichen Stellen wie oben zum Austausch in Stücke mit Nummern unter 50 000 einzureichen.

Wir fordern bei dieser Gelegenheit unsere Aktionäre nochmals auf, unsere Bestrebungen um eine Vereinheitlichung unferer Aktienstückelung zu unterstützen und e, ,,. den Umtausch von

je zehn tien zu RM 199, in

eine Aktie zu RM 1009, vorzunehmen und 6* diesem Zwecke die Aktien zu RM 169, bei den oben⸗ genannten Banken einzureichen. Die Kosten des Umtauschs trägt unsere Ge⸗ 6.

annheim, den 31. März 1942.

Süddeutsche Zucker⸗Aktien⸗

499

Vereinigte Lederfabriken Aktien⸗

gesellschaft Wien, Wien.

Zu der am 24. April 1942,

mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der

Länderbank Wien Aktiengesellschaft in

Wien 1, Am Hof 2, tattfindenden

309. ordentlichen Hauptversamm⸗

lung werden unsere Aktionäre hier⸗

durch eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des. Aifsichtsrates über das Geschäfts⸗ jahr 1941.

2. Vorlage des Jahresabschlusses und Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

8. BVeschlußfassung über die Ent⸗ laftung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl in den Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das 31. Geschäftsjahr.

Die Aktionäre, Lie in der Haupt⸗

verfammlung ihr Stimmrecht ausüben

wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 21. April 1942 bei der

Gesellschaftskasse oder der Länderbank

Wien Aktiengesellschaft, Wien 1,

Am Hof 2, Tder bei einer Wertpapier⸗

fammelbank oder bei einem deutschen

Notar zu hinterlegen. Im Falle der

Hinterlegung bei einem Notar oder

kei einer Sammelbank ist die Hinter⸗

legungsbescheinigung spätestens ain

22. April 1942 beü det Länderbank

Wien Aktiengesellschaft einzureichen.

Wien, 2. April 1942.

Vereinigte Lederfabriken Aktien⸗

gesellschaft Wien.

Der Vorstand.

155] Bayerische Handelsbank Bodenkreditanstalt, München. Umtausch von Pfandbriefen und Kommunal-⸗Schuldverschreibungen. Unsere ab 1. April 1942 im Zins

auf 4 * gesenkten a) 15 * Reichs mark⸗Hypotheken⸗

pfandbriefe Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. S Nr. 1— 900 zu je RM 5000, Lit. F Nr. 1-960 zu je RM 20006, Lit. U Nr, 1— 5400 zu je RM 1000, —–, Lit. V Nr. 14650 zu je RM 500 —, Lit. W Nr. 1— 3600 zu je Reb 305, Lit. T Nr. 1— 5550 zu je RAM 100. - ;

b) 44 95 Reichsmark ⸗Kommunal—⸗ Schuldverschreibungen Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. EKA Ni. 1— 3560 zu je RM 5009, Lit. KB

Nr. 1— 425 zu je RM 2000. - Lit. KC Nr. 1—= 2090 zu je R- 1000, Lit. KD Nr. 1-400 zu

je iM 550, = Lit. KR Nr, 1. 3ho

zu je RM. 2009, - Lit. KF Nr.

1-500 zu je EH 100 -, werden gemäß 5 7 der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kredit⸗ institute vom 8. Dezember 1941 (RõGBl. 1911 1 S. 746) in gleichgeartete 4 * Pfandbriefe und Schuldverschreibungen unseres Instituts mit Zinsscheinen vom 1. Juli 1942 ff. und Erneuerungs— schein eingetauscht. Beim Einlösungs⸗ wert des Zinsscheins vom 1. Juli 17342 der neuen Werte ist selbstverständlich berücksichtigt, daß der Zinssatz für die Zeit vom J. Januar bis 31. Mãärz 1912 y, g, und von da ab 4 *. ö.

Wir ersuchen daher die Inhaber von Stücken der vorgenannten Reihen 1 unserer * * Reichs⸗ mark-Hypothekenpfandbriefe sowie unserer 1 * Ih Reichsmark ⸗Kom⸗ munal⸗Schuldverschreibungen, mit den vollständigen Zinsscheinen vom 1. Juli 1942 ff. und Erneuerungsschein in 'der Zeit vom 15. April bis 1. Juni 1942 unmittelbar oder darch Vermittlung einer Banlstelle geordnet mit Nummernverzeichnissen zum Um⸗ tausch in 43 Pfandbriefe unseres In⸗ stituts Reihe 3 und hzw. 4 2 Schuld berschreibungen / unseres Instituts Reihe 2 bei uns einzureichen,. Der ÜUmtausch erfolgt in gleicher Stücke⸗ lung. Auf Namen umgeschriebene Stücke bitten wir gesondert einzureichen. Jie dafür in Betracht kommenden neuen Werte werden ohne weiteres wieder auf den gleichen Namen fest⸗ geschrieben. ;

Die neuen 495 Pfandbriefe und Schuld verschreibungen unserer Bank sind ebenfalls reichsmündelsicher und genießen die gleichen Privilegien wie die dafür hereingegebenen Stücke un⸗ serer 4. 3. Reichsmark⸗Hypotheken⸗ pfandbriefe Reihe 1 und 3 Reichs⸗ mark⸗Kommunal⸗Schuldverschreibungen Reihe 1. Die Zulassung der neuen 4), Pfandbriefe und Schuldverschrei⸗ bungen zum Handel und zur Notiz an der Bayerischen Börse in ünchen und um Lombardverkehr bei der Deutschen hierher wird beantragt werden.

Nach Maßgabe des 8 7 der eingangs erwähnten Verordnung kann nach Ab⸗ lauf einer Frist von sechs Monaten, von heute an gerechnet, aus den oben unter a und b aufgeführten, im Zins gesenkten Pfandbriefen und Kommu⸗ nal⸗Schuldverschreibungen ein anderer Anspruch als der auf Üümtausch in neue 49, Pfandbriefe bzw. Schuldverschrei⸗ bungen nicht mehr geltend gemacht werden. ;

München, den 2. April 19412.

Bayerische Handel abank. Steyrer. Thron.

gesellschaft.

diese.

459 Gebrüder Roeder Aktiengesellschaft. Einladung zur ordentlichen Haupt—

versammlung. Gemäß 8 13, Abs. 1 und 2 unserer Satzungen laden wir die Aktionäre

unserer Gesellschaft zu der am Sams⸗ tag, den 25. April 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaal der Gesellschaft in Darmstadt stattfindenden 23. ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des feskgestellten Jahresabschlusses für 1941 mit dem Bericht des Aufsichts rats. ;

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

des Vorstands und, des Aufsichts⸗ rats.

4 Wahlen zum Aufsichtsrat.

5

das i,. 1942.

Hamburg⸗Harburg 1.

werden hiermit zur 2.

Rathausstr. 25, eingeladen. Tagesordnung:

Vorstandes nebst Bericht des Auf⸗3 sichtsrates sowie vom Porstand, und Gläubiger): Passiva. , . r ih ö hn 36. ) b) Sonstige im In⸗ ö ö Gel⸗ Ff ss. 3 3. (6 der und Kredite (Nostroverpflichtungen). ... 2 ch d de ern g eilen üb, Kiditinsitnte⸗ h es Vorstandes und des Aufsichts⸗ 4) sonstige Gläubiger... 17 355 oz5 11 Ei 145 sas 63

rates.

Bes ffass üb die Ver⸗ zumme ö ö. n e nge i ne, ö 4. Aendetung des 3 17 Abs. 2 der 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung RM 12 S72 667,44.

Satzungen für den Aufsichtsrat,

5. Wahlen zum Aufsichtsrat lt. 8 1

der Satzungen.

Geschäftsjahr 1942.

Zur

sind nur diejenigen Aktionäre berech

iat. welche ihre Aktien spätestens bis . 5 ö. a) Gesetzliche Fücklagecc..

zum Ablauf des 4. Mai 1942 ent weder

bei der Kasse der Gesellschaft in

Hamburg-Harburg oder bei der Deutschen Bank in Berlir

oder ihren Niederlassungen in Hamburg und Hamburg⸗Har burg oder

bei der Tresdner Bank in Berlin

oder ihren Niederlassungen in Hamburg und Hamburg-⸗Har⸗ burg

für die Dauer bis zur Beendigung der

Hauptversammlung hinterlegt haben. Die dem

auch bei

terlegungen vornehmen.

papiersammelbauk

Stimmkarten werden von den Hin⸗

terlegungsstellen ausgehändigt.

Die Hinterlegung der Attien kann

auch bei einem deütschen Notar ode

bei einer im 51 des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. Februar, 1937

chem Falle muß gedoch

bank ausgestellte

diese Hinterlegungsbescheinigung de

händigt.

Der Vorstand.

03244 Bekanntmachung,

sammlung vom 30. 3. d.

3. Beschlußfassung über die Entlastung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den S8. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Filiale der Deutschen Bank, Hamburg-Harburg 1,

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

betreffend Vergütung

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Ausübung des Stimmrechtes

Effektengiroverkehr an⸗ geschlossenen Bankfirmen können Hin⸗ ihrer Wert⸗

(RGGöl. J S. 171) bezeichneten Wert⸗ papiersammelbank erfolgen. In sol⸗ ie von dem Rotar oder der Wertpapiersammel⸗ Hinter legungsbhe⸗ e, , so rechtzeitig eingereicht

Notars oder der Wertpapiersammelbank wird dann die Stimmkarte ausge⸗

. s0. Gesellschaften m. b. H.

Laut Beschluß der Gesellschafter ver In der

J. werden auf je RM 1000, —- Stammeinlage von den im Jahre 1928 eingeforderten

Nachschüssen RM 1090, zurück⸗ gezahlt. Die Auszahlung beginnt am 6. Juli d. J. in unseren Geschäftsräumen, Berlin-Schöneberg, Sachsendamm 78. Veröffentlichung gemäß 30 des G. m. b. 8 nnn

erlin-Schöneberg, 2. April 1942. „Gara“ Autogaragen⸗Betriebs⸗

Gesellschaft m. b. H. Klauke.

50921] Erzgesellschaft zur Erschließung von Nichteisenmetallen m. b. H. in Liquidation. Die Erzgesellschaft zur Erschließung von Nichteisenmetallen m. b. H., Berlin- Halensee 1, Kurfürstendamm 142543, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Geseli⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr

zu melden. Berlin, den 21. März 1942.

Wahl des Wirtschaftsprüfers für Erzgejellschaft zur Erschließung.

von Nicheisenmetallen m. b. H. i. . Die Abwickler:

506167. am,, Stickereiwerk

m. b. S. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 17. März 1942 ist das Fe, 306 000, betragende Stamm⸗

kapital der Gesellschaft auf Reichs mark

380 O00, herabgesetzt worden. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei dieser zu melden. Ravensburg, den 17. März 1942. Der Geschäftsführer: Walter Meyran.

49982 Bekanntmachung.

Die „Mannheimer Wohnbau“ Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Mann⸗ heim ist aufgelöst. Die Gläubiger wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Mannheim, 16. März 1942.

Mannheimer Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung i. Liqu.

Die Liquidatoren:

Dipl. Kfm. Richard Burschell,

In den Aktiven sind enthalten:

Spareinlagen“): Stammkapital Rücklagen nach 511 KWG. :

b) sonstige Rücklagen nach 5 11 KWG.

1 Reingewinn:

Gewinn 1941 ... In den Passiven sind enthalten:

mark 41 583,97,

rufliche Garantie übernommen.

r n

1ũ1. Genossenschaften

613 Berichtigung. In der Bekanntmachung,

Teilschuidverschreibungen der

werden, daß sie am dritten Tage vor z. n ; ber dem Tage der Hauptversammlung (ygl. Nr. 52, 2. Beil. d. ,,, in Händen der Gesellschaft ist. Gegen 1942), muß im Abschnitt II Absatz 4

3 der erste Satz richtig lauten:

beträgen

15. Verschiedene Bekanntmachungen 445 Hinweis.

. m. Nr. 90 vom 31. eine Be stelle für Wertpapiere an der

a) Forderungen an Konzernunternehmen RM 4 416 297,40,

b Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer und an andere im 5 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört R. 8111,53,

c) Anlagen nach 517 Abs. 1 ABG. RM —,

d Anlagen nach 517 Abs. 2 KWG. R 1, —.

Von der Summe e und entfallen auf:

Von 2 werden durch Kündigung oder sind fällig: a) innerhalb 7 Tagen RK 1273 496,01, b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten F. 3 484 890,12, c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten RM 8 114 281,31.

a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist:. .. Ih) mit vereinbarter Kündigungsfrist ..

ö 4 **

Rückstellungen für Pensionsanwartschaften. .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

auf „sonstige Rücklagen“ übertragen .

a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen usw. Reichs⸗

b) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 KWG. RI 24 Sol 696,35, e Gesamtverpflichtungen nach 5 16 KWG. 21 145 646,63, Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 51 Abs. 2 KWG. RM 690 000, —.

betr. Um⸗ tanschangebot an die Inhaber vun 5 95) (416 546) Anleihe vom Jahre 1921 des Elektrischen überlandswerkes Gen. m. b. H. in Reichenberg

„Die Anleihe wird ab 1. Dezember 1912 in gleichbleibenden jährlichen Teil bis längstens 1. Dezember Hamburg⸗SHarburg 1, 2. 4. 1942. 1961 getilgt.“

„Neuen Leipziger Tages— ärz 19423 ist ekanntmachung der Zulassungs⸗ ittel⸗

Zur Teilnahme an der zauptver⸗ ; ) ; ö k h . , sind diejenigen i rer Albert i ü st er. n n,, Wegele, berechtigt, die ihre Aktien spätestens Erwin Zentler. . am 22. k bei i unserer Gesellschaftskasse in arm: 41. , ö Deutsche Beamten⸗Zentralbank Filiale armsta ei der Deut⸗ . . ö chen Bank Filiale Frankfurt Gesellschaft mit beschrãankter Haftung, Berlin. (Main) während der üblichen Ge— Bilanz zum 31. Dezember 1941. schäftsstunden hinterlegt haben und bis —— zur Beendigung der Hauptversammlung Altiva Ra 9 hinterlegt lassen. 6 ‚. Die e e nn, . 3. enbei g assenbestand. . . w wl . 44 138 ag einem deutschen Notar oder bei ; . Wer ipapiersammelbant erfolgen; in ö und Postscheckkonto 130 12247 107426067 jefem Fall ist die Bescheinigung des Ei ? . . . h. 3 9 . . 9 verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches 15 373 856,94 Notars über die erfolgte Hinterlegung zi , . 3 3 ns an 300 an bzw. der von der Weripapiersammel⸗ b) sonstige verzinsliche Wertpapiere... h bank ausgeftellte Hinterlegungsschein Davon darf die Reichsbank beleihen E 15 473 57 i. spätestens am 23. April 1942 bei Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen unserer Gesellschaft einzureichen. reh little /) R 4410 29740 Im übrigen wird auf 5 14 unserer Davon find täglich fällig (Nostroguthaben) R- 4 410 297,40. Satzungen verwiesen, Schuldner: à) Kreditinstitutte— .. ö Darmstadt, den 30. März 1942. b) sonstige Schuldner. .. 4690 318,21 4690 31821 Der Vorstand; In der Gesamtsumme sind enthalten: Dr. Bernauer. H. Roeder. gedeckt durch börsengängige Wertpapiere F 22 0632,56, * gedeckt durch sonstige Sicherheiten R. 4 668 280,66. Bl5õ06) Dauernde Beteiligungen... . 1— Internativnale Galalithgesellschaft, Geschäfts- und Betriebsgitsstattung. w 1— Aktiengesellschaft, Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... s16 19

Summe der Attiva 23 6g os o

..... 2910 610,31 . 676 438, 39 3 656 048 70 . . h 00 000 - . 0 oo. 190 o k . 1 110 000 HJ 22 387 58

201 06

3 20106 , 265 000 Summe der Passiva ls 649 osz2 91

) Für die gesamten Einlagen hat die Deutsche Bank die volle und unwider⸗

Deutsche Beamten⸗Zentralbant Gesellschaft mit beschränktter Haftung. Die Geschäftsführer:

Lockenvitz. Kries.

deutschen Börse zu Leipzig veröffent⸗ licht, aus der herborgeht, daß dort der Antrag gestellt worden . nom. RM 485909 . neue Ak⸗ tien der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt, Main, zum Handel und zur Notiz zuzulassen. Leipzig, am 30. März 1942. Mitteldeutsche Börse zu Leipzig Zulassungsstelle für Wertpapiere. U Mme,

554 Kundmachung.

Der Völkische Beobachter, Wiener Ausgabe, vom 31. März 1942 Nr. 90 enthält eine ,, der Ost⸗ märkischen Landes⸗Hypothekenanstalten über den Umtausch der 41M „igen Kommunalschuldverschreibungen in 4 5XHige Kommunalschuldverschreibungen der Pfandbriefstelle Ostmärkischer Lan— des⸗Hypothekenanstalten.

zen bb rie fte Ostmärkischer

, nm, . Wien, J., Wipplinger Straße 2.

8 *

4 * 83 8 . 22 9 J ? ö . 7 3

deuticher Reichs anzeiger

Erscheint aun jedem Wo chenta 2,30 MMZ einschließlich o, 18 abholer bei der Unzeigenstelle 1,90

bends.

monatlich. Po stanst

a e , . durch die Post monatllch itungsgebühr, Bestellgeld; Ze 5 ühr, aber 166 estellg * Selbst⸗

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Änzeigenftelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 8. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten So ma, einzelne Beilagen jo we. Sie werden nur gegen Barzahlung eder vorherige Einsendung 67 (

Betragen einschließlich ves Portos abgegeben. Sernsyrech⸗ Sammel · Ar. 19 33 3 ö werden

Preuhßischer Staats anzeiger

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Nr. 79

nzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit Zeile 110 Qα, einer dreigespaltenen 0 mm breiten Petit-Zeile 185 GMA. Anzeigen nimmt an die Unzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 82. Alle Dru —— sind auf einseitig beschriebenem Papier vötlig bruc'reis einzusenden, ins beso ndere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch FSettbruck einmal unter- strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben ollen. Sefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrũctungẽ-

termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Sonnabend, den 4. April, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß über die Durch sührung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperlode vom 4. bis 31. Mai 1942.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen ,,, . für die Umsätze im März 1942.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Metalle einer von der Wirtschafts gruppe Metallindustrie getroffenen Sonderregelung für die Abgabe, den Bezug und die Verarbeitung von Flug— zeugschrott.

Anordnung zur Vereinheitlichung von Tischlerbandsägen vom 31. März 1942. sch ö. Preußen

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz= sammlung Nr. 4.

Amtliches

Deutsches Reich

Der Führer hat den Prokuristen Otte Schulze⸗ Böing zum Konsul des Reichs in Antofagasta (Chile) ernannt.

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperiode vom 4. Mai bis 31. Mai 1942

Erster Teil Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 35. Zuteilungsperiode gelten mit Ausnahme der Sonderzuteilung von Kondensmilch auch in der 36. Zuteilungsperiode. Eine Aenderung tritt lediglich bei der Fettverteilung, und zwar dadurch ein, daß an Versorgungsberechtigte über 14 Jahre 50 g Butterschmalz ausgegeben werden. Tiese Verbraucher erhalten je Person 62,8; g Margarine weniger, so daß die Gesamtfettration nach

dem Fettgehalt sich nicht ändert. Die über 14 Jahre alten Die Verteiler haben diese Vorschußmengen mit den Bezug—

Selbstbersorger mit Butter, die im Besitze der Reichsfettkarten SVI und SVö sind, erhalten ebenfalls 50 g Butterschmalz unter entsprechender Herabsetzung der Margarineration.

Mit Ausnahme, dieser Verlagerun in der Abgabe von Fett für Personen über 14 Jahre, wobei also die Höhe der Gesamtfettration sich nicht ändert, erhalten alle Versargungs⸗ berechtigten demgemäß folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 35. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Schweineschlachtfette, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug⸗ nisse, Kaffee⸗Ersatz und —=Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.

Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Butterschmalz und Margarine

Wie im Ersten Teil (Festsetzung der Rationen) bereits erwähnt, werden in der 36. Zuteilungsperiode an Versor⸗ gungsberechtigte über 14 Jahre 50 g Butterschmalz aus— gegeben werden.

Abgabevorschriften

Für die Abgabe von Butterschmalz und Margarine gilt folgendes: .

Die Versorgungsberechtigten haben das Butterschmal durch Abgabe des Bestellscheins 36 für Butterschmalz bei . Verteiler zu bestellen, bei welchem sie den Bestellschein für Margarine abgeben. Bei der Abgabe von Butterschmalz ist

der Bezugsabschnitt für Butterschmalz von dem Verteiler

unter Belassung an der Karte zu entwerten.

Die Margarineration der Normalverbraucher beträgt in⸗ folge der Ausgabe von Butterschmalz in der 36. Zuteilungs— periode statt 252.5 g 290 g. Da die reibungslose Margarine⸗ verteilung auch in Zukunft die Bindung der Verbraucher an

möglich, die gesamte Menge von 209 g ohne Bestellschein auf Kleinabschnitte auszugeben. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe von Margarine über einen Bestellschein mit Bezugs— abschnitt in Höhe von 62,5 g und über Kleinabschnitte in einer Menge von 135 g. Andererseits wird der Bestellschein über 500 g Butter mit den Bezugsabschnitten auf 437,5 g ermäßigt und die Kleinabschnitte über 135 g Margarine um weitere

Kleinabschnitte über insgesamt 65 g Butter vermehrt, so daß fene lchiht C bei erkenn Verssrgungz berechtigten, d ö . ö h 22 8 z der

die Reichsfettkarte für Normalverbraucher nach wie vor Klein⸗ , in der notwendigen Gesamtmenge von 200 g ent⸗ alt. ;

Die Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren enthält wie bisher Kleinabschnilte über Margarine , * von 200 g. Die Kürzung von 62,5 g Margarine ist durch Aenderung des Bestellscheins und der Bezugsabschnitte erfolgt.

Die Herabsetzung der Margarineration der Selbstver⸗

sorger mit Butter (Reichsfettkarte SV!) ist in der Weise er⸗

folgt, daß der Bestellschein mit Bezugsabschnitten von 300 g auf 250 g ermäßigt wurde. Die auf Kleinabschnitte zu be⸗ ziehende Margarinemenge wurde dementsprechend von 65 g auf 50 g gekürzt.

Bei der Reichsfettlarte SV ß Selbstversorger mit Butter im Alter von 14 bis 18 Jahren) wurde der Bestellschein über 450 g Margarine nebst Bezugsabschnitten in 375 g geändert. Auf Kleinabschnitte können 75 9 Margarine bezogen werden, so daß auch hier die Kürzung der Margarineration in dem vorgesehenen Umfange erfolgt ist.

Durch diese Regelung ist erreicht, daß die Bestellscheine und Bezugsabschnitte über Margarine bei den Reichsfettkarten SVI und SVö über handelsübliche Mengen lauten.

Abrechnungsvorschriften

Die Belieferung der Groß⸗ und Kleinverteiler mit Butter⸗ schmalz für die 36. Zuteilungsperiode hat ohne Ausstellung eines Bezugsscheins im Umfange derjenigen Mengen zu er⸗ folgen, die fich aus den in der 34. Zuteilungsperiode an den

Lieferanten eingereichten Butterschmalzbezugscheinen ergeben.

scheinen über Butterschmalz abzudecken, die die Ernährungs⸗ ämter gegen Abgabe der Butterschmalzbestellscheine der 36. Zu⸗ teilungsperiode ausstellen.

Zweiter Abschniti Karten- und Bezugscheinwesen Umtausch der Bedarfsnachweise für Brot in Bezugscheine

Nach meinem Erlaß vom 12. Dezember 1911 1II160 15555 haben die Verteiler, Bäcker und Konditoren sämt— liche Einzelabschnitte der Reichsbrotkarten mit Ausnahme der 10: g-Abschnitte der Reichsbroötkarte B auf Bogen aufgeklebt abzuliefern. Im Hinblick darauf, daß von der 35. Zuteilungs⸗ periode ab die Zahl der 50-g⸗Abschnitte der Brotkarten ver⸗ mehrt worden ist, werden die durch den vorbezeichneten Erlaß getroffenen Vorschriften dahin erleichtert, daß die 50⸗g⸗Ab— schnitte nicht mehr aufgeklebt abgeliefert zu werden brauchen. Die für die 19-g-Abschnitte der Reichsbrotkarte B erlassenen Vorschriften finden nunmehr auch auf die 50⸗gAbschnitte Anwendung (vgl. Ziffer 3 des Erlasses vom 12. Dezember 1941 I Ci-5555 . Die Ernährungsämter werden besonders darauf hingewiesen, daß sie nach diesen Vorschriften das Aufkleben der Abschnitte anordnen können, wenn die Nachprüfung eine Unrichtigkeit ergibt.

Die Erleichterung in der Ablieferung der 50⸗g-Abschnitte setzt voraus, daß die Verteiler, Bäcker und Konditoren diese Abschnitte ordnungsgemäß abrechnen. Ich behalte mir vor, die bisherige Regelung ohne Rücksicht auf die dadurch ver— ursachte Belastung der Verteiler usw. wieder einzuführen, wenn die mir laufend zugehenden Prüfungsberichte eine solche Anordnung notwendig machen.

Oertliche Zuständigkeit für die Ausgabe von Reise⸗ und Gast⸗ stätten marken

Für die Ausgabe der Lebensmittelkarten, der Reise⸗ und Gastseatten marken und der übrigen Lebensmittelkarten sowie

die von ihnen gewählten Kleinverteiler voraussetzt, ist es nicht den Umtausch der Lebensmittellarten in Marken ist das Er—

nährungsamt zuständig, in dessen Bezirk der Versorgungs— berechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat (vgl. Erlasse vom 24. Mai 1910 II C1-1770 und vom 15. Juli 1941 II C1 3000 Die Ernährungsämter sind daher nicht befugt, Versorgungsberechtigte, die sich auf Reisen begeben wollen, wegen des Umtausches ihrer Karten in Marken an das Ernährungsamt des Reiseortes zu verweisen. Soweit sich jedoch am Reiseort die Notwendigkeit des Um⸗

vom Reiseort an einen anderen Ort weiterreisen will), ist auch das Ernährungsamt Kartenstelle) des vorübergehenden Aufenthaltsortes hierfür zuständig.

Nachsendung von Lebensmittelkarten

In Zukunft dürfen Lebensmittelkarten an vorübergehend abwesende Versorgungsberechtigte nur noch für die auf den Reisebeginn folgende h nachgesandt werden. Bei längerer Abwesenheit ist der Versorgungsberechtigte zu veranlassen, sich aus der Versorgung mit Lebensmitteln abzu⸗ melden (Reiseabmeldebestätigung).

Abtrennung bestellscheingebundener Einzelabschnitte

Von verschiedenen Seiten ist angeregt worden, den Ver⸗ teilern zu gestatten, die beftellscheingebundenen Einzel— abschnitte, die an sich unter Belassung an der Karte nur zu entwerten sind, abzutrennen. Zur Begründung wird ange⸗—

führt, daß durch eine solche Regelung der Handel sich gegen

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Fälschungen schützen kann, die darin bestehen daß die Ent⸗ wertungen entfernt werden. Zum anderen hat der Handel durch die Abtrennung der hestellscheingebundenen Abschnitte von der Karte die Möglichkeit, seine Ängestellten, besonders in größeren Betrieben, besser zu überwachen. Ich habe deshalb keine Bedenken, wenn die Ernährungsämter auf Antrag der zuständigen Gliederungen des Handels die Abtrennung dieser Einzelabschnitte für ihren Bereich genehmigen. Grundlage für die Belieferung haben jedoch nach wie vor die Bestellscheine zu bleiben, so daß eine Ablieferung der bestellscheingebundenen Einzelabschnitte an die Ernährungsämter nicht in Betracht kommt. Zur Vermeidung unnötiger Anfragen weise ich aus⸗ drücklich darauf hin, daß ich bei der Gestaltung der Karten mit Bestellscheinen auf die Möglichkeit der leichten Abtrenn⸗ barkeit der bestellscheingebundenen Abschnitte nur insoweit Rücksicht nehmen kann, als dies die Gesamtordnung und Uebersichtlichkeit der Karten zuläßt.

Abgabe von Kindergetreidenährmitteln

Tie Ernährungsämter haben aus der mit Erlaß vom 17. März 1911 fl C 1 1060 mitgeteilten Liste A der Kindergetreidenährmittel für Kinder bis zu 116 Jahren (18 Monaten) zu streichen:

„Dr. Behre K Co, Bremen 11... Profantin.“

Dritter Abschnitt

Vorbereitung für die Abgabe von Speiseöl in der 37 bis 39. Zuteilungsperiode

Nach meinem Erlaß betr. Durchführung des Karten⸗ systems vom 24. Februar 1942 II C 12800 Dritter Abschnitt haben die Ernährungsämter für anstaltsmäßig untergebrachte oder sonstwie in n ,,, be⸗ findliche Versorgungsberechtigte, die keine Reichsfettkarte haben Reichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht k Schutzgliederungen, Kranken, Heil- und Pflegeanstalten usw.), Bezugscheine über Speifeöl in Höhe von 150 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Durch die von der Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft getroffenen Maßnahmen ist nunmehr sichergestellt, daß die Verteiler zu Beginn der 37. Zuteilungsperiode über aus⸗ reichende Mengen an Spetseöl verfügen werden. Ich be⸗ stimme daher folgendes:

Die Ernährungsämter haben den obengenannten Ver⸗ brauchergruppen nicht einen einheitlichen Bezugschein über 150 g je Kopf, sondern für die 37, 38 und 33 Zuteilungs⸗ periode je einen Bezugschein in Höhe von 50 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Die Bezugscheine sind nach dem üblichen Verfahren jeweils spätestens zu Beginn der betreffenden Zuteilungsperiode auszustellen. zie Bezug⸗ scheine sind zur Abdeckung der erhaltenen Vorschußlieferungen zu verwenden.

Vierter Abschnitt Schl ußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 36 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ bestellscheins 36 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 27. April bis 2. Mai 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentral— druckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druck— matern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 4. bis 31. Mai 1912 treten am 4. Mai 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 25. März 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.;: Backe

Bekanntmachung

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekann machung vom 1. April 19462 (Reichsanzeiger Nr 77 vom 1. April 1942. Reichssteuerblatt S 38) für die Uumsätze im März 19412 wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit R. 1ä6bile loo Pesos 1000 2 China (nominell) 100 guan 10356 3 Kolumbien 1090 Pesos 14256 4 Mexiko 100 Pesos 51,55 28 Peru 100 Soles 38. 46

Berlin. 4. Ap. il 1912.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

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