nun und Staats auzeiger Nr. S7 vom 15. April 1842. S. 4
Verschärfter Kampf gegen Schleich⸗ und —aαschhandel
Die neue Verordnung der Reichsregierung zur ee g n der Kriegswirtschaftsverordnung vom 25. März 1942 (RGBl. 1
Tausch⸗ und Scheichhandels geschaffen. Dabei ist insbejondere auch das Anbieten, Fordern oder Entgegennehmen von Tausch— ware oder Schmiergeldern durch Gewerbetreibende oder deren Ge⸗ folgschaftsmitglieder unter strengste Strafe gestellt.
Der Reichsminister der Justiz hat durch eine Allgemeine Verfügung vom 1. April 1912 (Deutsche Justiz S. 238) die Staatsanwaltschaften zu schärfstem Durchgreifen angewiesen.
Zu den neuen Strafbestimmungen heißt es in der Verfügung:
Wer in Handel oder Gewerbe an Erzeugung und Umlauf der Güter mitzuwirken hat, die in der Kriegswirtschaft für, den ivilen Bedarf zur Verfügung gestellt werden können, hat sie an . Teile denjenigen Berbraucherkreisen zuzuführen, für deren Bedarf sie bestinimt sind. Keinesfalls darf er aus eigennützigen Gründen den Lauf der Ware stören: Er darf sie nicht zwecks Be⸗ friedigung eigener Wünsche zur Anlegung eines Hamsterlagers oder zu Tauschzwecken abzweigen noch zur Erlangung von Sonder—⸗ vorteilen im Schleichhandel absetzen. . ;
Tausch⸗ und Schleichhandel verknappen die ohnehin im Kriege zugunsten des Wehrmachtsbedarfs beschränkten Vorräte unnötig weiter zu Lasten des Verbrauchers; wer im Gewerbe oder Beruf aus eigensüchtigen Gründen zu Tausch⸗ oder Schleichhandel greift, entzieht sich der im Vorspruch der Kriegswirtschaftsverordnung ausgesprochenen Pflicht, die Fortführung eines geregelten Wirt— schaftskebens zu gewährleisten, und verletzt die Treuhänderstellung, die ihm gegenüber der Allgemeinheit obliegt; vor allem aber er⸗ schüttert er das Vertrauen in eine billige gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Güter, stört die innere Front und zeigt sich des Geistes unwürdig, in dem der Soldat an der Front täglich sein Leben für die Heimat einsetzt. . .
Ebenso verwerflich ist es, wenn der Kaufmann oder sein Gefolgschaftsmitglied Schmiergelder entgegennimmt oder wenn ein Handwerker aus dem durch den Krieg entstandenen Mangel an Arbeitskräften ein Geschäft macht, indem er die eigene Leistung von der Zusage oder Gewährung von Sonder vorteilen abhängig macht.
Börsenkennziffern . für die Woche vom 6. bis 11. April 1942
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 6. bis 11. April 1942 im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: — Wochendurchschnitt Monats. vom 6. 4. vom 30. 3. durchschnitt Attienkurse (Kennziffer 19224 bis 11. 4. bis 4. 4. März bis 1926 — 100)
ᷓ M 2 1èẽWei ieß, Type 556 38,56 bis „ —, Weizenmehl, Type 1050 36,25 S. 147) hat die Möglichkeit zu einer verschärften Bekämpfung des Eisengrie ß, yh 3 ,, . ien e, , ;
Bergbau und Schwerindustrie 156,51 155,60 155,24 Verarbeitende Industrie . 155,29 154,99 164,62 Handel und Verkehr 152,81 152,22 151,18 Gesamt ... 154,85 164,32 153, 76 gursniveau der 4M igen Wert vapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aktienbanken e. off itich 103,50 103,50 103,50 Pfandbriefe er entlich rechtlichen Kreditanstalten 103,50 103,50 103,50 Kommunalobligationen. ... 103,50 103,50 103,02 Anleihen der Länder und Ge— m 102,74 102,71 Durchschnit 103,41 1603,41 1603,31 Au ßerdem: . 4½ ozige Industrieobligationen 105,R46 105,41 106,37 bgèig⸗ Industrieobligationen 1. 104,9] 1065,05 1065,04 ¶ 5ige Gemeindeumschuldungs⸗ Kw 103,20 103,20 102, 90
Die Eiettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 15. April auf 74,00 REM (am 14. April auf 74,00 R. A) für 100 kg.
Berlin, 15. April. Preisnotierungen für Nahrun gsö⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 5 — — bis — —, Linsen, käferfrei 7I, 60 bis 72350, Linfen, käferfrei 5 — — bis — — und H — — bis — — Speiseerbsen, Inland, gelbe, ganze 5 — — bis — —, Speiseerbsen, Ausland gelbe, halbe 5 — — bis — —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze — — bis — — Gesch. glas. 4. Erbsen, halbe 95 — — bis — 4 Grüne Erbsen, Ausland 66,69 bis 61,50, Reis, Italiener, gl. *) 49, 70 bis So, o, Reis 3) = — bis —— und 3) — — bis Buchweizengrütze —— bis — — Gerstengraupen, fein, Oo bis so) M, 56 bis 42,655), Gerstengraupen mittel, C/ 14 40, so bis 41, of), Gerstengraupen, grob, Ode) 37,0 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzůhne, C / 6) 34,00 bis 365,005), Gerstengrütze, alle Körnungen) 34.00 bis zö, 005), Haferflocken [Hafernährmittel!')
45,00 bis 46,005), Hafergrütze (Hafernährmittel!) 45,00 bis 46,005), Kochhirse“ 358,00 bis 40,0, Roggenmehl, Type 1790 24,55 bis — —, Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,40 bis ——
bis , Brotmehl Type 2800 24,90 bis — — Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38, 15f), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grund⸗ sorte 67, 90 bis — —, Roggenkaffee, lose 40, 50 bis Al, 5) 5), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46, 095), Kaffee Ersatz⸗ mischung Jo, 00 bis S6, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,90 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerifas 458,00 bis 582, 00 Kakaopulverhaltige Mischung 136,00 bis — —, Deutscher Tee 249,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong z) 810, 00 bis 900, — Tee, indisch) go, 00 bis 1405,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / 85s, in Kisten — — bis — — Pflaumen, Jugoslaw., 606/65, in Kisten — — bis — — Pflau— men, Bulgar. —— bis — —, Sultaninen, Perser — — bis — —, Sultaninen — — bis — —, Mandeln, süße, handge wählte, aus⸗ gewogen —— bis — —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- gewogen — = bis — — Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert —— bis — — Kunsthonig, in ve⸗kg-⸗Packung (Würfeh Jo, 00 bis 72, 00, Bratenschmalz 183,0 bis — — Rohschmalz 183,ů04 bis — — Dtisch. Schweineschmalz m. Grieb, mit oder ohne Gewürz 185,12 bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis — — Speck, geräuchert 1960, 85 bis — — Tafelmargarine 174,00 bis —— Marken- butter in Tonnen 331,00 bis — — Markenbutter, gepackt 335,00 bis — — feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis — — feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327, 00 bis — — Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis — — Landbutter in Tonnen 299,00 bis — — Landbutter, gepackt 303,00 bis — — Speiseöl, ausgewogen 175,00 bis — —, Allgäuer Stangen 2090 130, 00 bis 138,00, echter Gouda 40 180,90 bis — — echter Edamer 400 190,00 bis — — bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275, — Allgäuer Romatour 209 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 116,00, Reis Siam J1 — — bis — — Reis Siam IL — — bis — —, Reis Moulmein — — bis — —.
Die Mehlpreise gelten ab 1. April 1942.
s) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. .
*) Nur für Zwecke der V , Ernährung bestimmt.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten
Devisen
Prag, 14. April. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327, 0 G., 1327,00 B., Berlin — — Zürich 575, 90 G., 36, 10 B., Oslo 56,69 G., 568,39 B. Kopenhagen 52l „60 G., 522.560 B., London os, 0 G., 99g, 10 B., Madrid 235,66 G., 236, 09 B., Mailand 131, 0 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., ob, H5 B., Stockholm öd4 cb G., 55, 80 B., Brüfsel 399. 6b G. 400,40 B., Budapest — —, Bukarest ——, Belgrad 49,95 G., 50 65 B., Agram 49,95 G., so oß B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,2 B.
Budapest, 14. April. (D. N. B.) (Alles in Pengö.) Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,18 ½, Zagreb 6,81, Mailand 17,577, New Jork — — Paris 6,81, Prag 13,52, Sofia 415,50, Zürich 80, 20 v, Preßburg 11,71, Helsinki 6,90.
London, 15. April. (D. R. B.) New York 402,50 403,50, — Paris ——, Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 4,47, Amsterdam — — Brüssel — — Italien (Freiv) = —, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.. — — Stockholm 15, 86 -= 16,965, Oslo — — Buenos Aires (offiz.) 16, 95 73 - 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz,) — —, Schanghai Tschungking⸗Dollar „ —
Amsterdam, 15. April. (D. N. N.) II2, 00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich. Berlin 75, 5, London —— Paris — — Brüssel zo, 11 = 36,17, Schweiz 453,63 —=43, 71, Helsingfors — — Italien (Clearing — — Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — — Stockholm 44,81 44,90, Prag — — -
Zürich, 14. April. (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris 9,57, London 17,27, New Jork 431 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,665, Madrid 39,756 B., Holland 229,50 B., Berlin 172521, Lissa⸗ bon 17,8, Stockholm 102,57, Oslo 98,75 B., Kopenhagen go, o B., Sofia 5,373 B., Prag 17,37 B., Budapest 108,50 3. Belgrad — — Athen ——, Istanbul — , Bukarest 250,00 B., Helfingfors s77, 5o, Buenos Aires 86, 9, Japan 101,00.
Kopenhagen, 14. April. (D. N. B.) London 19,334, Nem York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Amtweryen 7I6, So, Zürich fil, 5, Rom 25,35, Amsterdam 264,70. Stockholm 114,16, Oslo 109, 0h, Helsingfors 9, sz, Prag ——, Madrid ——. Alles Brief- kurse.
Stockholm, 14. April. (D. N. B.). London 1685 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,560 B., Paris — G., O00 B., Brüssel — — G., 67, 5o B., Schweiz. Plätze 9.00 G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87.60 G., 800 B., Gall gens G., ö, ss B. Hashtngton is oö. G., Ko, os B., Heising= fors 8, 35 G., S, 69 B., Rom 22.06 G., 22,209 B., Prag — —, adrid. — — Kanada 3,715 G., 3,82 B.
Pslo, 14. dpril, (D. J. B.) London —— G., 17,186 B. Berlin 175,26 G., 176,15 B., Paris — — G., 1600 B., New Vor —— G., 440,060 B., Amsterdam —— G.. 236 00 B., Zurich 101,50 G., 103,900 B., Helsingfors 8, 10 G. 9, 20 B., Antwerpen
London, 14. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt⸗ 23716, Silber auf Lieferung Barren 237, Gold 168 —.
Wertpapiere
Frankfurt a. M., 14. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt besitzanleihe 165,15, Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 148,50, Deutsche Gold u. Silber 382,00, Deutsche Linoleum — — Eßlinger Maschinen —, —, Felten u. Guilleaume 153,00, Heidelberg Cement 189,50, Ph. Holzmann 160,50, Gebr. Junghans 154,00, Lahmeyer 168,00, Laurahütte —, —, Mainkraftwerke 147,00, . 165,00, Voigt u. Häffner 156,50, Zellstoff Waldhof
6,25.
Hamburg, 14. April. (D. N. B.) JISchlußkurse.! Dresdner Bank 153,50, Vereinsbank 154,90, Hamburger Hochbahn 13334, Hamburg⸗Amerila Paketf. 119,90, Hamburg⸗Südamerika 208, 00, Nordd. Lloyd 118,75, Dynamit Nobel 128,75, Guano 3, 00 B., Harburger Gummi 140,00, Holsten⸗Brauerei 208,00, Karstadt 204,00, Siemens . — —, Vorz.⸗Akt. — —, Neu Guinea — —, Otavi 8, 50.
Wien, 14. April. (D. N. B.) 49 Nied. ⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 104,25, 49, Ob. Donau Lds.⸗Anl. 1940 103,50, 49 Steier- mark Lds.⸗Anl. 1940 103,50, 49 Wien 1940 103,50, Donau- Dampfsch.⸗Gesellschaft — —, A. E. G.-Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 106,00, Brau⸗AG. Oesterreich — — Brown⸗Boveri 130,00, Egydyer Eisen u. Stahl — —, „Elin“ AG. f. el. Ind. 167,00, Enzesfelder Metall — —, Felten⸗Guilleaume — — Gummi Semperit — — Hanf⸗Jute⸗Textil — —, Kabel⸗ und Drahtind. 163,00, Lapp⸗Finze AG. 107,00, Leipnik⸗Lundb. — — Leykam⸗Josefsthal 80,75, Neusiedler AG. 175,50, Perlmooser Kalk — — Schrauben⸗Schmiedew. 228, 2ß5, Siemens⸗Schuckert — —, Simmeringer Masch. 159,00, „Solo“ Zündwaren — —, Steirische Magnesit — —, Steirische Wasserkraft — —, Ste yr⸗Daimler⸗Puch — — Steyrermühl Papier 92,5, Veitscher Magnesit — —, Waagner⸗Biro 150,90, Wienerberger Ziegel — —.
Wiener Protektoratswerte, 14. April. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 198,00, Durx⸗Bodenbacher Eisenbahn 187,00, Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 147,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 145,00, Erste Brünner Maschinenf. ⸗Ges. S8, 50, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 179,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 427, 90, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 82,85, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 368,00, Heinrichsthaler Papierfabr. 235,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck fabriken A. G. 65,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 102,25, Ver. Schafwollenfabriken A. G. — —, 499 Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 — —, 49, Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 — —, Königs- hofer Zement 470,00, Poldi⸗Hütte 740,00, Berg⸗ und Hüttenwerksges. — — Ringhoffer Tatra 463, 0. Renten: 4½ 9 Mährisch Landes- anleihen 1911“ — — 49 Pilsen Stadtanleihen ——, 4½ * Pilsen Stadtanl. ——, 595 Prager Anleihe ——, 499 Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig — —, 49 Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen 16,20, 45, Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. . — 49 Böhm. Landesbank Meliorationssch. ——, 499 Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9, 50, 4 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —— 49 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. ——, 499 Mähr. Landes- . Eisenbahn⸗Schuldverschr. —, 4M 96 Zivnostensta Bank
chuld. —, —.
Amsterdam, 14. April. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 49 Nederland 1940 S. IL mit Steuererleichterung ——, 445 do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung ——, 495 do. 1910 S. IJ mit Steuererleichterung — —. 3e do. 1941 (St. zu 160) 986, 475 do. 1941 10639, 353 edo. 1837 9396* 3350 (359) m bo. 1h38 96iis, 2, g. Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 777g, do. Handels Mij. Zert. (1000) 132,75. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKu) 158 *), Van Berkels Patent 143,50, Fokter Neder. Vliegtuigenfabr. 220,00, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 174,26, Philips Gloeilampen- fabr. (Holding⸗Ges.) 300,75, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exrpl. v. Petroleumbr. 29779, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 183,860,
Handels vereenig. Amsterdam (HVA) 279,90, Deli Mij. Zert. (1000
I79, 75, Senenibah Mij. 168,56. B. Kassapapiere: 1. Festver⸗ insliche Werte: 3M Amsterdam 1937 S. IL — — 3 6 ν Rotter- 6 1938 S. 1 99, 455 Nederl. Bankinstelling Pb. ——, 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 14733, Amsterdam Droogdok — — Heemaf. N. V. 19473, Heinekens Bierbrouwerij —, — do. ö.
= — Holland. St. Meelfabriek — —, Holl. Draad und Kabelfabrie
326, 00, Holl. Kunstzijde In. (HKM 205 00, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw 171, 00, Intern. Viscose Comp. 121, 00, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge — — Lever Bros. & Unilever N. B. 79, Vorz. — — do. Jo Vorz. Zert. 1566,75, do. 6 3 Vorz. (St. z. 100) 148,00, do. 69 tz. 1600) 142,00, Nederlandsche Kabelfabriek 550, 00, do. Zert. S5, 00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 219,50, Neder⸗ landsche Vlas Spinnerij — — . Philips Gloeilampenfabr. Vor
177, 0, Reine veld Machinefabr. 167, 0 B., do. Vorz. 136,09 B., Rotterd. Droogbot Mili: — * do. Zert. Kom. M. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 141,256, Handel Mij. R. S. Stokvis & sn. — — Stoom-⸗Spinnerij Spanjaard 127, 00, Stork & Co. 266 16, do. Vorz. — —. ge nns St. Spinnerij en Weverij 120,00 B., Vereenigde Blilfabrieken 211 bo, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen 151,60, do. Pref. 165, 00, Wilton Feijenoord Dog en Werft , Vorz. — —, Nederl. Wol. Mij. — olland. Am. Lijn. . (100 160, 00, Del. Mij. Zert. (100) 179, 18) Blaauwhoedenveem⸗ riesseveem 11426, Magazijn de Bijenkorf R. B. 167 00, do. 696
— — G., Il, 560 B., Stockholm 108,66 G. 105,0 B., Kopenhagen oJ G., MQ 25 B., Rom 2220 G., 23,26 B., Prag — —
Ssfentlicher Anzeiger
kum. Vorz. 149, 5h, do. Gewinnber. Sch. R. II 213, 00, — ) Mittel.
— —— — — —— .
— — und Str d. Oeffentliche Justellungen. . e,, . 68. Berlust⸗ und Funbsachen, gel
ote. r,
6. Nustosung usw. von Wert apteren,
J. — en feen auf Attien. 11. Genossenschaften,
8. Deuntsche en, n ,,,
10. Gesenschaften m. S. D., 12. Sssene Gandeta und Qummandttgesellschaften.
14. Deursche Neschadant und Bantaugweise,
18. Ua sall⸗ und ö . rungen, ͤ 18. Derr wr. me! etanntmachungen.
Richard Redler
I. Untersuchungs⸗ und Straffachen
Bekanntmachung.
von 5 2 des
2040 Bekanntmachung.
eboren am terzei. e. zur Zeit der Urkunde beantragt: 5c z. Pfand anbergumten Termin seine Rechte an⸗· Walter
. ; i ind brie Rhein. olhekenbank Mann zumelden und die Urkunde vorzulegen, 15. September 1918 zu Karlsruhe, fest⸗ k in, w en ys g Nr. 73 h89 ae , fall! die Urkunde fur h über 00. — G4. Der Inhaber der erklärt werden wird. ꝛ. Amtsgericht Burgstädt.
A. März 19865 in Bre
esetzes vom 14. Juli heim 11200 Rei 1933, RGBl. 1 S. Ho, in Verbindun
, Baptist Malfatti außer⸗ mit 8 1. Des Gesetzes vom 11. Juli Urkunde wird aufgefordert, spätestens
ordentlicher Professor für medizinische Chemie i. R., geboren am 18. August 1864 zu Rovereto, derzeit in Rovereto, talien, ist auf Grund von 3 2 des esetzes vom 14. Juli 1933, RGBl;. 1 S. 0, in Verbindung mit 51 des Ge⸗ setzes vom 11. Juli 1939, RGBl. 1 S. 12336, der deutschen Staatsange⸗ hörigkeit für verlustig erklärt wor⸗ den (Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 263 vom 19. No—⸗ vember 1941). Johann . ist da⸗ nach auch des Tragens eines akademi⸗ schen Grades unwürdig. Dem Ge⸗ nannten ist daher die ihm am 2. Mai 1889 von der Universität Innsbruck ver⸗ liehene Würde eines Doktors der Medizin durch Beschluß vom 25. März 1942 entzogen worden, Die Entziehung wird mit dieser Veröffent⸗ lichung wirksam. in Rechtsmittel ist nicht i gghassen. Innsbruck, am 26. März 19.12. Der Rektor der Universität: Prof. Dr. Steinacker e. h.
1959, RGBl. 1 S. 1235, der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden (Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 26 vom 31. Januar 1912). Richard Redler ist danach auch des Tragens eines akademischen Grades unwürdig. Dem Genannten ist daher die ihm am 18. Mai 1934 von der, Universität sr, . verliehene Würde eines
oktors der Rechts⸗ und Staats- wissenschaften durch Beschluß vom 2. März 1942 entzogen worden. Die Entziehung wird mit dieser Veröffent. lichung n, Ein Rechtsmittel ist
tg el .
innsbruck, am 26. März 1942.
Der Rektor der Universität: Prof. Dr. Steinacker e. h.
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3. Aufgebote
2044 t gebot. Philipp Lobstein, Land⸗ wirt und Bürgermeister in Gimbrett,
in dem auf Donnerstag, den 17. De⸗ zember 1942, vorm. Hi s⸗ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, 1I. Stock, immer Nr. 213, anberaumten Aufge⸗ otstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; andern⸗ falls wird die Urkunde für kraftlos er⸗ klärt werden. Mannheiin, 2. April 1942. Amtsgericht, BG. 3.
2048 Beschluß vom 9. April 1942.
F 149. Der Strickwarenfabrikant Albert Schlesinger in Claußnitz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Härtlin in Hartmannsdorf bei Chemnitz, ha das Aufgebot des abhanden gekomme⸗ nen . ö vom 12. Sep⸗ tember 1928/28. Juli 1 ĩ dem Blatte 3569 des Grundbuchs iir Claußnitz in Abt. III Nr. 12, 23 b für ihn noch eingetragenen 90900 GM nebst
insen zu 10 v. H. vom 1. * 1928 ab eantragt. Der Inhaber der Urkunde pätestens in dem
wird augefordert,
ĩ i inderjährigen Sohn /auf den 20. Ottober 1942, vorm. des Arztes Dr. med., Leutnants der gun . in 6 . 9 . vor dem unterzeichneten Gericht Reserve der Luftwaffe, Paul Herbert
Hoffmann, geboren am
ra af elben der 26. Augu 940. —
165. II. 189. 41. Berlin, den 8.
los . worden und als Zeitpunkt des⸗
ril 1942.
zz über die auf
Aufgebot. Das Amtsgericht Berlin.
Der Lehrer Otto Wöllner in Holz⸗ ⁊ ig hat a, den verschollenen lots
J ä, 7 feld, für tot zu
uletzt wohnhaft in Osterfeld, für ;
. Der bezeichnete V Grundschudbrief über die im Grund
rhert. ich spätestens, in dem Abt. Nr. J für Dr. Jürgen Eggebrecht
; j Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ e elbert imer neten Gerichts vom J. April 1942 ist der
erschollene buche von Esbed Band 2 Blatt 41
November 1942, vor⸗
in Berlin⸗Eichwalde eingetragene Grund;
mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ i 2 ,, Aufgebotz⸗ schuld, von oö G für kraftlos zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderun Aufgebotstermine dem
. den 10. April 1942.
erklärt. . Schöningen, den Jũ. April 1942. Das Amtsgericht.
spätestens im gerantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ ericht Anzeige sichen Teil, den redaktionellen Teil. den An⸗ zelgentell und für den Verlag:
1. B.: Rudolf Santzsich in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags, und Druckerel
ᷣ icht. Amtsgerich Gnbd. Berlin
Durch Beschluß des Amtsgerichts e l, ben 8. April 1942 ist der Tod
ö Drei Beilagen
(einschl. Vörsenbellage und elner Zentral ⸗ handels registerbeilage).
DJ Merz ?
Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger
Holland Amer. Lijn. 150,25, Nederl. Schepvaart Unie . .
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abholer bei der . 1,90 Bestellungen an, in
geschelnt an jebem Woch abends. er,, berch dis Post vꝛonatũ ep 9 — 8 2, 30 Q, einschließlich 2. Jelhnngagetahr. aber ohne D , 3 1 w monatlich. Alle Vo ftanstalten nehmen erlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, Wühelm⸗ straße 82. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten So Kr, einzelne Beilagen 10 7a. Sie werden nur gegen Barzahlung eder vorherige Cinsendung des Betrages einschlie ß lich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗ Nr. 18933 358.
fur Selbst⸗
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110 RaQ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 185 M. — .
nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge nd auf etaseitig beschriebenem Papier völlig Sruckreif einzusenden, ins besondere st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Setthruc„ (einmal unter- strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Ranbe) hervorgehoben werden sollen. — BDefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor vem Einrückungs-⸗
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termin bei der Änzeigenstelle eingegangen seir.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1.1913
Berlin, Donnerstag, den 16. April, abends
Postschecttonto: Berlin ais23 1942
r. 8s
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung.
Erlaß über Lebensmittelkartenregelung bei der Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung und beim Ausscheiden aus dieser.
Bekanntmachung des Reichsführers dJ und Chefs der Deutschen Polizei über das Verhot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland.
Bekanntmachungen über die 41, osoige Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 und 1939.
Bekanntmachung über die 41, (vorm. 6, urspr. 8) 0 / cige Lübeckische Staatsanleihe von 1928.
Anordnung 54 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Betriebs- und Einrichtungsgegenständen in Gaststätten, Krankenanstalten und ähnlichen Betrieben. Vom 5. April 1942.
Anordnung über die Preisbildung im Handel mit Leder (PV I, 10). Vom 10. April 1942.
Dritte Anordnung über Aenderung von Haftpflichtversicherungs⸗ beiträgen für Güterfahrzeuge. Vom I3. April 1942.
Anordnung über die Preisbildung im Verkehr mit Frischwaren und Trockenfrüchten (Frischwarenanordnung). Vom 27. März 1942.
Preußen
Bekanntmachung über die 4. (vorm. 6) ige Preußische Staats⸗ anleihe von 1928. .
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.
Amtliches
Deutsches Reich
Der Führer hat dem Bildhauer Professor Dr. h. c. Georg Kolbe in Berlin-Charlottenburg mit Urkunde vom 15. April 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen— schaft verliehen.
Beim Rechnung sho des Deutschen Reichs sind folgende, z. Zt. im Wehrdienst befindlichen Beamten be— fördert worden:
In Potsdam
der Regierungsamtmann ö. Knauff zum Amtsrat
der Regierungsoberinspektor Ernst⸗Ludwig Stay zum
. der Verwaltungsassistent Karl Schröder zum Ver⸗ waltungssekretär
bei der Außenabteilung in Dresden der Ministerialamtsgehilfe Ernst Lindner zum Ver— waltungsassistenten bei der Außenabteilung in Karlsruhe der Regierungsamtmann gan Gundlach zum Amtsrat der Regierungsoberinspektor Eugen Haas zum Regie⸗ rungsamtmann bei der Außenabteilung in München der Ministerialamtsgehilfe Max Ritschel zum Ver⸗ waltungsassistenten bei der Außenabteilung in Wien der Regierungsoberinspektor Philipp Kowalewski zum Regierungsamtmann, der Regierungsinspektor Sigmund Uttlinger zum Regierungsoberinspektor.
Dem Königlich Italienischen Konsul in Salzburg, 7 raneco ö arinacci, ist namens des Reichs unter dem April 1912 das Exequatur erteilt worden.
Erlaß
Betrifft: Lebensmittelkartenregelung bei der Aufnahme in die Gemeinschafts⸗ verpflegung und beim Ausscheiden aus dieser
„In meinem Erlaß betr. Ausstellung von Reiseabmelde⸗ bestätigungen vom 25. Februar 1911 — II C1- 828 — habe ich vorgeschrieben, daß diejenigen Personen, die sich in Heil⸗ anstalten, Erziehungsanstalten, Wohlfahrtsanstalten und ähn⸗ liche Einrichtungen begeben, in denen sie Sammelverpflegung erhalten, sich für die Zeit des Aufenthalts in den An⸗ stalten usw. bei ihrem Ernährungsamt abzumelden und Reise⸗ abmeldebestätigungen zu erhalten haben. Diese Regelung hat ; bewährt. Da die Personenzahl, die sich in eine Gemein⸗ chaftsverpflegung begibt, außerordentlich gestiegen ist, und es notwendig ist, jeden Doppelbezug dieser Personen zu unter⸗ binden, ist es angebracht, die geltenden Vorschriften zu er— weitern und zur Erleichterung der Arbeit der Ernährungs⸗ amter ein einheitliches Verfahren unter Verwendung beson⸗ derer Vordrucke vorzuschreiben. Die Einheitlichkeit ist schon aus dem Grunde erforderlich, weil in den Lagern und An⸗ stalten Personen aus den verschiedensten Teilen des Reiches verpflegt werden und daher zur Vermeidung von Irrtümern
und Schwierigkeiten und zur leichteren Handhabung bei der
Aufnahme wie auch bei der Entlassung der Versorgungs⸗ berechtigten inhaltsgleiche Vordrucke Verwendung finden müssen.
1
Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung
Abgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise beim Ernährungsamt
Uber den in meinem Erlaß betr. Ausstellung von Reiseabmeldebestätigungen vom 25. Februar 1941 — IIC 1-828 — genannten Personenkreis hinaus haben nunmehr alle Versorgungsberechtigten, die bisher Bedarfsnachweise erhalten haben und für länger als 3 Tage in eine Sammel⸗ verpflegung übergehen (Wehrmacht, ef gn Organ. Todt, Techn. Nothilfe, Schutzgliederungen außerhalb der Wehr⸗ macht, verstärkter Polizeischutz, die Bewachungsmannschaften der Konzentrationslager, Sicherheits⸗ und Hilfsdienst im Luftschutz, der verstärkte Post⸗, Bahn⸗ und Wasserstraßen⸗ ö. und der verstärkte Grenzaufsichtsdienst, Reichsarbeits⸗ dienst, Landjahr, Gemeinschaftslager, Anstalten und sonstige Einrichtungen des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, wie z. B. Krankenanstalten, Kliniken sowie Gefangenenanstalten usw.), ihre Lebensmittelbezugskarten und sonstigen Lebens⸗ mittelbedarfsnachweise bei dem für sie zuständigen Ernäh⸗ rungsamt (Kartenstelle) abzugeben. Zur Rückgabe der Be⸗ darfsnachweise ist in erster Linie der Versorgungsberechtigte selbst verpflichtet, ferner der Haushaltungsvorstand oder dessen Vertreter, und zwar auch für die bei ihm wohnenden
Untermieter und Hausangestellten. Abzugeben sind sämtliche
Lebensmittelbedarfsnachweise, also auch für mehrere Zu⸗ teilungsperioden geltende Karten (z. Zt. Reichskarte für Marmelade swahlweise Zucker], Reichszuckerkarte, Reichs⸗ eierkarte und Bezugsausweis für Speisekartoffeln) sowie die etwa eingeführten örtlichen Bezugsausweise. Bei der Ent⸗ gegennahme der Reichskarte 6 Marmelade (wahlweise Zucker) ist festzustellen, ob von der Möglichkeit des Vorgriffs zum Bezuge von Zucker über die laufende Zuteilungsperiode hinaus Gebrauch gemacht worden ist. Für diesen Fall hat das Ernährungsamt (Kartenstelle) sicherzustellen, daß dem Versorgungsberechtigten nach seiner Rückmeldung eine neue Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) nur unter entsprechender Entwertung der Einzelabschnitte und Bestell⸗ scheine ausgehändigt bzw. von der Ausgabe ganz ab⸗ gesehen wird.
Ausstellung der Abmeldebescheinigung G
Nach Abgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise erhalten die Versorgungsberechtigten von ihrem Ernährungsamt (Gartenstelle) eine „Abmeldebescheinigung für den Lebens⸗ mittelkartenbezug bei Aufnahme in Gemeinschaftsver⸗ pflegung“, die mit einem „G“ gekennzeichnet ist (Abmelde⸗ bescheinigung G6). Für die Abmeldebescheinigung G ist ein Vordruck nach anliegendem Muster zu verwenden *).
Die Abmeldebescheinigung G ist nicht an die Zuteilungs⸗ perioden gebunden, sondern lautet „bis auf weiteres“. Der Antragsteller hat auf der Abmeldebescheinigung G ausdrück⸗ lich unterschriftlich zu bestätigen, daß er sämtliche Lebens⸗ mittelbezugskarten usw. abgegeben hat. Die Abmelde⸗ bescheinigung G ist mit zwei Durchschriften auszustellen. Eine Durchschrift verbleibt bei dem ausstellenden Ernährungsamt (Kartenstelle). Die Erstschrift und die Zweitschrift sind dem Antragsteller auszuhändigen.
Die Ernährungsämter (Kartenstellen) haben nach Aus⸗ stellung der Abmeldebescheinigung G und Entgegennahme von Lebensmittelkarten mit Bestellscheinen und bestellschein⸗ ebundenen Einzelabschnitten Vorsorge zu treffen, daß den
erteilern, die die Bestellscheine erhalten haben, die durch den Ausfall der Kunden ersparten Mengen bei der Erteilung eines späteren Bezugscheins angerechnet werden (vgl. Vierter Abschnitt des Erlasses vom 24. Mai 1940 — I1 C1- 1770 —. Sie haben weiter dafür zu sorgen, daß an die Betreffenden bis zur Rückgabe der Abmeldebescheinigung G keine Lebens⸗ mittellarten mehr ausgegeben werden, etwa eingeführte Haus⸗ haltsausweise berichtigt werden, ein etwaiger strafbarer Mehrbezug an Lebensmitteln festgestellt wird usw. Für die Zeit von der Abmeldung bis zur Aufnahme in die Gemein⸗ schaftsverpflegung sind dem Versorgungsberechtigten Lebens⸗ mittel⸗ oder Reise⸗ und Gaststättenmarken bzw. Urlauber⸗ karten auszuhändigen.
Pflichten der Versorgungsberechtigten
Die Versorgungsberechtigten haben die Erst⸗ und Zweit⸗ schrift der Abmeldebescheinigungen G sofort bei der 3 in die Gemeinschaftsverpflegung der Anstalts⸗ oder Lager⸗ leitung auszuhändigen. Diese übergibt ihrem Ernährungsamt bei der Bedarfsanmeldung die Zweitschrift der Abmelde⸗ bescheinigung G; die Erstschrift hat sie bis e. Ausscheiden des Versorgungsberechtigten aus der Gemeinschaftsver⸗ pflegung sorgfältig aufzubewahren. ;
Ausnahmsweise Abgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise bei der Anstalts⸗ oder Lagerleitung
Kann sich ein Versorgungsberechtigter ausnahmsweise
eine Abmeldebescheinigung G nicht rechtzeitig beschaffen (z. B.
„) Hier nicht abgedruckt.
bei plötzlicher Einlieferung in ein Krankenhaus oder wegen Beschleunigung des Einsatzes auf der neuen Arbeitsstelle), so sind sämtliche Lebensmittelbedarfsnachweise der Anstalts—⸗ oder Lagerleitung gegen Empfangsbescheinigung zu übergeben.
Die Anstalts- oder Lagerleitung hat die ihr aus—⸗ gehändigten Lebensmittelbedarfs nachweise ihrem zuständigen Ernährungsamt unter Benutzung des Vordrucks (Anlage 2) zu übersenden *.
Nichtablieferung der Lebensmittelbedarfsnachweise
Erfolgt seitens des Versorgungsberechtigten weder die Abgabe einer Abmeldebescheinigung G6 noch die Aushändigung sämtlicher Lebensmittelbedarfsnachweise an die Anstalts⸗ oder Lagerleitung, so hat die Anstalts- oder Lagerleitung das für das Lager (Anstalt) zuständige Ernährungsamt hiervon mit dem Vordruck Anlage 2 unter Streichung
der nichtzutreffenden Sätze zu verständigen. Weiter⸗ hin ist die Anstalts oder Lagerleitung verpflichtet, den Versorgungsberechtigten, bei Kranken gegebenenfalls
deren Angehörige, darauf hinzuweisen, daß die Lebensmittel⸗ bedarfsnachweise an das Ernährungsamt (Kartenstelle), von dem die Ausgabe erfolgte, umgehend zurückzugeben sind.
Da Selbstversorger für die Dauer der Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung aus der Selbstversorgergemein⸗ schaft ausscheiden, hat die Anstalts- oder Lagerleitung das für die Anstalt oder das Lager zuständige Ernährungsamt eben— falls unter Verwendung dieses Vordrucks (Anlage 2) zu be— nachrichtigen.
Aufgaben der Ernährungsämter
Das Ernährungsamt hat die Richtigkeit der Meldungen zu überprüfen und in seinen Listen oder Karteien den Neu⸗ eingang bei dem betreffenden Lager (Anstalt) zu vermerken. Sodann sind die Mitteilungen (Vorderseite des Vordrucks Anlage 2) unter Beifügung der etwa übersandten Lebens⸗ mittelbedarfsnachweise an das bisher für die Ausgabe der Lebensmittelkarten des betreffenden Versorgungsberechtigten zuständige Ernährungsamt unter Benutzung der Rückseite des Vordrucks Anlage 2 weiterzugeben. Das für den Ver⸗ sorgungsberechtigten zuständige Ernährungsamt hat sodann die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Lebensmittelkarten einzuziehen, Sperrvermerke einzutragen, Haushaltsausweise zu berichtigen, Rückrechnungen vor⸗ zunehmen usw.
Überwachung der Anstalten (Lager)
Die Ernährungsämter sind verpflichtet, die Zahl der in
die Anstalten (Lager) zur Gemeinschaftsverpflegung auf⸗— enommenen Personen dauernd zu überprüfen und festzu⸗ ee, ob bei der Lebensmittelbedarfsanmeldung nur die tatsächliche Belegstärke berücksichtigt wird.
. . Ausscheiden aus der Gemeinschaftsverpflegung
Beim Ausscheiden aus der Gemeinschaftsverpflegung hat die Anstalts- und Lagerleitung den Insassen die aufbewahrten Abmeldebescheinigungen G Erstschriften) nach Ausfüllen der auf der Rückseite befinplichen Bestätigung über die Dauer des . in der Gemeinschaftsverpflegung zurückzugeben. Sofern der Betreffende eine Abmeldebescheinigung G6 nicht übergeben hatte, ist ihm eine gleichlautende Bestätigung von der Anstalts⸗ bzw. Lagerleitung auszuhändigen. Vor der Aus⸗ händigung hat die rere, oder Lagerleitung in jedem Falle die Richtigkeit der Angaben von dem Ernähruͤngsamt (Karten— stelle) bestätigen zu lassen. Hierdurch erhalten die Ernährungs- ämter (Kartenstellen) die Möglichkeit der fortlaufenden Uber⸗ prüfung der für die Ausstellung der Bezugscheine maßgebenden Kopfzahl der Sammelverpflegten.
Ausgabe von Urlauberkarten
Die Ernährungsämter (Kartenstellen) haben den über 20 Jahre alten . die aus einer Sam⸗ melverpflegung ausscheiden und eine Abmeldebescheinigung G oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, für den dᷣ
der jeweils laufenden Zuteilungsperiode Urlauberkarten aus⸗
zugeben. Die unter 206 Jahre alten Versorgungsberechtigten müssen Lebensmittel- oder Reise⸗ und . halten. Für die Ausgabe der Karten und Marken ist jedes Ernährungsamt zuständig. Die ausgebende Stelle hat auf der Bescheinigung die Ausgabe der Urlauberkarten oder Marken unter Beidrückung des Dienstsiegels zu vermerken.
Anmeldung bei dem zuständigen Ernährungsamt
Die für den ständigen Aufenthalt zuständigen Ernäh— rungsämter haben bei entre; ker gr n, 6. Vorlage oder Rückgabe der Abmeldebescheinigungen ? den Sperrvermerk aufzĩuheben, so daß der Betreffende in Zukunft seine Lebensmittelbedarfsnachweise wieder ordnungsgemäß erhält.
III
übergang in die Gemeinschaftsverpflegung eines anderen Lagers (Anstalt)
Beim Ubergang von der Gemeinschaftsverpflegung eines Lagers (Anstalt) in die eines anderen 1. . ö
Hier nicht abgedruckt.