1942 / 88 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S& vom 16. April 1942. S. 4

2185

Webstuhl⸗ und Weberei⸗Maschinen⸗

e , Jägern⸗ orf.

Die Aktionäre der Webfstuhl⸗ und Weberei ⸗Maschinen⸗Fabriks⸗Aktien⸗ gesellschaft Jaägerndorf, werden hier⸗ mit zur 37. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung am 3. Mai 1942 um 12 Uhr in den Direktionsräumen der Webstuhl⸗ und . briks⸗Aktiengesellschaft Jägerndorf, Ro⸗ bert Sohlbaum-Straße 71, eingeladen.

Die Tagesordnung ist folgende: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes des

Vorstandes über das Geschäftsjahr 1940 sowie Vorlage des Jahres abschlusses und des Prüfungs⸗ berichtes des Aufsichtsrates.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

Beschlußfassung für die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

5. Erhöhung der Bezüge der Auf⸗ sichtsratsmitglieder.

Laut 8s 18 der Satzungen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechles diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 4. Werktage vor dem Versammlungstage bei der Gefolg⸗ schaftskasse oder bei der Dresdner Bank ZIweigstelle Jägerndorf ihre Aktien hinterlegen.

Jägerndorf, den 15. April 1942.

Der Vorstand. m ᷣᷣ 0 O 0 Q Q 51111].

Plüsch⸗ und Teppichmannfaktur Teodor Finster A.⸗G., Litzmannstadt. me,, . per 1. Januar 1540. —i

Attiva. RM S Anlagevermögen:

Blũsch⸗ und Teyvichmauufattur eodor Finster A.⸗G., 51112. Litzmannstadt.

Bilanz per 31. Dezember 1940.

Aktiva. RM G Anlagevermögen: Maschinen und maschinelle Anlagen .. 531 869, Zugang.. 22 212,85 DNT rs Abschreibung 64 436,651 Werkzeuge. 16080, Abschreibung 163, Betriebs u. Gcschãffsa s- stattung .. 26 624, Zugang.. 673,651 FT Abgang. 10223, För 7 Abschreibung 1094,50 Bewertungsfreie Anlage⸗ güter ... 520, Abschreibung . 520, . dd d 77 dj

Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs- und Betriebs⸗

stoffe . . 375 008,32 Halbfertige Er⸗

zeugnisse . . 182 965,40 Fertige Erzeug⸗

nisse ... zi0 385,45 Wertpapiere . 127 950, Anzahlungen. Forderungen

auf Grund v.

Warenliefe⸗

rungen und

Leistungen . 259 501, 50 Wechsel ... Kassenbestand 5 433,89 Andere Bank⸗

guthaben . 420 006,58 Sonstige

Forderungen 27 254,82 Kriegsschäden 24 944,59 1733 450

Aktive Rechnungsabgrenzung 13 445

x

Maschinen und maschinelle Anlagen Betriebs⸗ und Geschäfta⸗ ausstattung Umlaufvermögen: Wertpapiere. 1 941,05 Forderungen an Konzernunter⸗ nehmungen 66 064,57 Bankguthaben 126,50

Kaution... 162, 68 2941

562 023

Passiv a. Grundkapital 464 000 Gesetzliche Rücklage ... 44 652 Wertberichtigungen a. Um⸗

laufvermögen . 1941 Verbindlichkeiten: Alzepte . 5 432,50 Bankschulden 28 591,06 Sonstige Verbind⸗ —ͤ lichkeiten. 16 965,34 60 988 90

Passive Rechnungsabgren⸗

441 01

So M s7

Litzmannstadt, im Mai 1941. Drient⸗ Teppich Attien gesellschaft, Litzmannstadt. Der Vorstand. Emil Stark. Die Revisionskommission: Albert Kohler. Oskar Schicktanz. Marta Finster. Gertrud Theobald.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Reichsmarkeröffnungsbilanz sowie der dazu vom Vorstand erteilte Bericht den gesetzlichen Vorschriften.

Litzmannstadt, im Mai 1941.

Treu hand⸗Bereini gung A.“ G.

Dr. Meyer, Holterman, Wirtschaftsprüfer.

51114.

] Grund stücks⸗Aktiengesellschaft Berlin⸗Tegel in Berlin,

Aktiengesellschaft Berlin⸗Tegel laden wir hiermit zur ordentlichen Haupt⸗ u. i versammlung auf Dienstag, den 4. Wahl des Abschlußprüfers für das 12. Mai 1942, nachm. 15 Uhr, in das Büro des Notars Bruno Hülsen, 5. Verschiedenes. Berlin⸗Charlottenburg, Knesebeckstraße Nr. 29 l, ein.

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes über den Jahresabschluß

am m m m i ere eee e e i e e e ,

loss]. goa is

Gröbenufer 3. Aktionäre der Grundstücks⸗

Tagesordnung:

J

* El Pa

Geschäftsjahr 1942. Kapitalberichtigung von 100 000 auf 150 000 RM. Berlin, den 14. April 1942. Gustav Fisch

1941 sowie des Berichts des Auf⸗ ichts rats. „Beschlußfassung über die Gewinn- 3 m über die Entlastu s ußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Auf⸗

sichts rats.

er als Vorstand der Grundstücks⸗Aktiengesellschaft Berlin-Tegel in Berlin.

Preußhische Glektrizitãts⸗Aktiengesellschaft, Berlin.

Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat entsprechend dem Vorschlage des Vorstandes auf, Grund der nachstehen⸗ den berichtigten Handelsbilanz am 9. März 1942 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Wirkung vom 1. April 1941 von EM 110 000 000, um Reichs= mark 45 006 000, auf RM 155 000 900, im Wege der Kapitalberichti gung zu erhöhen. Der Berichtigungsbeschluß ist am 27. März 1942 im Handelsregister eingetragen worden.

r

Stand am 1. April 1941

Unberichtigte Berichtigte

Bilanz

Attiva.

I. Anlagevermögen: A. Betriebsanlagen:

1. Grundstücke: a) bebaut mit Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ gebäuden b) bebaut mit Betriebsgebäuden und anderen Baulichkeiten .. o) unbebaut Gebäude: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden.

8

R. M*

o88 477

673 818 IS2 2

3 80s oꝛ2

Erste Genage Jan Reis. m Staatsanzeiger Me. 88 vom 15. Uprit 18942. 8. 8

(2) Die Preisbildungsstellen und r n g . stellen können einzelnen Erzeugern, die außerhalb eines Mark⸗ tes regelmäßig Frischwaren an Verbraucher verkaufen, zur Abgeltung der hiermit verbundenes Betriebserschwernisse und ö en auf Antrag die 2 eines angemesse⸗ nen Aufschlages auf den Erzeugerpreis bis zur Söhe der Kleinhandelsspanne bewilligen. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf an Großverbraucher 6 36 . 5).

V. Handelsstufen 1. Versandhandelsstufe 8 40 Versandhändler

h Versandhändler ist, wer beim Erzeuger eingekaufte Frischwaren von einem Versandort, der nicht im Marktein⸗ zugsgebiet des Empfangsortes liegt, und der vom Empfangs⸗ ort auf dem kürzesten? 4 mindestens 50 Kilo⸗ meter entfernt ist, an Gro . ler, Verarbeitungsbetriebe (8 382 Abs. 2 Ziffer 5) oder son 97 Käufer, deren Belieferung durch den Versandhandel ausdrücklich zugelassen oder ange⸗ ordnet worden ist, liefert.

E) Markteinzugsgebiet ist ein Gebiet, das sich aus dem einen oder mehreren Versor , ,. benachbarten Anbau⸗ ebiet und dem Gebiet hirft ? . plätze zusammen⸗ en. Solange die Preisbildungsstelle das Markteinzugsgebiet nicht abgegrenzt hat, gehören zum Markteinzugsgebiet eines jeden Empfangsortes alle Versandorte, die vom Empfangsort auf dem rf, Beförderungsweg weniger als 50 Kilo⸗ meter entfernt sind. 34

Handelsspanne

(1) Wer sich als Versandhändler , . will, bedarf außer der n, Genehmigung durch den Gartenbau⸗ wirtschaftsverband der Anerkennung als Versandhändler

durch die für den Versandort zuständige Preisbildungsstelle.

Die Anerkennung wird auf Antrag von der Preisbildungs⸗ hi durch einen Bescheid über die Höhe der zugebilligten un, . (Handelsspannenbescheid) .

(2) Der Antrag auf Anerkennung als Versandhändler ist beim zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband unter Be⸗ 66 der beantragten Handelsspanne einzureichen. Der

artenbauwirtschaftsverband hat den Antrag mit seiner

b) von Trockenfrüchten in Teilwarensendungen 12 vom Hundert, in größeren Mengen als einer Teilwarensendung 9 vom Hundert

des Einstandspreises (z 45). Die zuständige Reichsstelle kann

im Einzelfall durch Auflage im Genehmigungsbescheid 6 43) niedrigere Handelsspannen vorschreiben.

(2 Beim Verkauf von Bananen erhöhen sich die in Abs. La bezeichneten Handelsspannen um je 3 vom Hundert des Einstandspreises.

(3) Teilwarensendung ist eine Waren menge, die durch Aufteilen einer ganzen Halen endung auf mindestens drei Abnehmer entstanden 3. und deren Bruttogewicht weniger als 2000 Kilogramm, bei Mandeln, 3 und Pinien⸗ kernen weniger als 1000 Kilogramm beträgt.

8 45 Einstandspreis

Zum Einstandspreis des Einfuhrhandels gehören die nachstehend genannten Kosten:

1. Der Einkaufspreis der Ware.

2. Die beim Einkauf entstandenen Frachtkosten ( 20 Abs. La), bei Seefracht die 6 frei Kai oder Schuppen des Empfangshafens. efindet sich der Empfangshafen nicht am Empfangsort des Einfuhr⸗ händlers, so gehören auch die Frachtkosten bis zum Empfangsort einschließlich der Kosten des Umladens zum Einstandspreis. Werden Waren unmittelbar einem Käufer des Einfuhrhändlers zugeleitet, ohne 6 sie den Geschäftsort des Einfuhrhändlers oder bei Gesamtbetrieben (5 ZI) eines der hierzu gehörenden Betriebe berühren, so gehören die bis . mpfangs⸗ ort des Käufers entstandenen Frachtkosten zum Ein⸗ standspreis des Einfuhrhändlers, wenn die unmittel⸗ bare Weiterleitung der Ware einer wesentlichen Kürzung des Beförderungsweges dient und die wei⸗ teren Frachtkosten bei der Neuaufgabe der Ware nicht festgestellt werden können oder wenn die unmittel⸗ bare Weiterleitung der Ware ohne Mitwirkung des Einfuhrhändlers von einer hierfür zuständigen amt⸗ lichen Stelle veranlaßt worden ist. Bei Gesamt— betrieben (6 31) des Einfuhrhandels gehören die

kauft, wenn er auf Antrag von der für seinen Sit . ständigen Preisbildungsstelle durch schriftlichen Bescheid für diese Tätigkeit als Empfangsgroßhändler anerkannt worden ist. Die Vorschriften des 5 45 Abs. ? Satz? bis 6 finden Anwendung.

§8 50 Plaßgroßhandelsspanne

() Die Handelsspanne des Platzgroßhandels (Platzgroß⸗ handelsspanne) beträgt beim Verkauf

a) von Trockenfrüchten in Anbruchmengen 16 vom Hundert,

b) von Trockenfrüchten in der Originalpackung, Küchen⸗ gewächsen G I), Pilzen, Beerenfrüchten und Bananen 10 vom Hundert,

e) von Obst und Südfrüchten außer Beerenfrüchten und Bananen, von Waren, die gemäß 5 24 behandelt worden sind, und von Frischwaren und Trocken⸗ früchten jeder Art an Verarbeitungsbetriebe (6 32 Abs. 2 Ziffer 5) 8 vom Hundert

des Einstandspreises (6 52).

(2) An Stelle der in Abs. 190 und e festgesetzten und gegebenenfalls nach 5 32 erhöhten Handelsspannen können für Frischwaren beim Verkauf

a) von Kernobst, Wurzelgemüse und Zwiebelgewächsen O, 50 Reichsmark,

b) von Kohlgemüse 0, 0 Reichsmark,

c) des übrigen Obstes und der übrigen Küchengewächse Oo, 90 Reichsmark

je Verkaufseinheit (G 8, bei Gewichtsware je 50 Kilogramm, als Handelsspanne berechnet werden. Bei der Belieferung von Verarbeitungsbetrieben (6 32 Abs. 2 Ziffer 5) mit Obst darf die Handelsspanne die in 5 41 Abs. 4 Satz 2 festgesetzten Beträge nicht übersteigen; der Großhändler ist jedoch be⸗ rechtigt, die ihm vom Verkäufer in Rechnung gestellte HVGa⸗Gebühr G 28) dem Verkaufspreis anzuhängen.

851 Empfangsgroßhandelsspanne

() Die Großhandelsspanne beträgt bei Einschaltung eines Empfangsgroßhändlers (Empfangsgroßhandelsspanne)

Frachtkosten für die Beförderung der Ware bis zum Beirleb, der sie unmittelbar an Dritte verkauft, zum Einstandspreis des Gesamtbetriebes.

für beide Großhändler zusammen beim Verkauf a) von Frischwaren 13 vom Hundert, b) von Trockenfrüchten 18 vom Hundert des Einstandspreises (6 52) des Empfangsgroßhändlers. (2) Die Vorschriften des 5 50 Abs. 2 Satz 1 finden sinn⸗

b) Betriebsgebäude und andere Baulichkeiten

Maschinen und maschinelle Anlagen Fernleitungen Bergwerksgerechtsame Grubenanlagen

Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und

Geschäftsinventar .... 1— In Bau befindliche Anlagen .. 10 581 498 72 Bauanzahlungen 7 338 6526 65 Betriebsanlagen zusammen: 144 555 381 8

——— Stellungnahme an die Preisbildungsstelle weiterzureichen.

Die Preisbildungsstelle hat je eine Ausfertigung des Handels⸗ s esamtbetriebe

spannenbescheides dem Antragsteller und dem Gartenbau⸗ 3. Landungsgebühren, 'nen sie für das Verbringen wirtschaftsverband zuzustellen, lehnt sie den Rin nf ab, so der Ware vom Schiff auf den Kai zu zahlen sind, a

itteilung an den Gartenbauwirt⸗ sowie das Hafengeld. . chaftsverband. 4. Kosten der See⸗ oder Transportversicherung, ausge⸗

J 3) Der Handelsspannenbescheid kann für einen be— nommen die der Kriegsversicherung. gemäße Anwendung mit der Maßgabe, daß sich die dort fest— 10 631 193 sclan n ö e. n n r , 6 Bedingungen 5. 6 für Kälte⸗ oder Wärmeschutz während der Be⸗ gesetzten Beträge

38 26 6s erteilt werden. Er ist jederzeit widerruflich. Er müß be 9 erung der Ware, sowie die Kösten sonstiger . zu a) auf 0,60 Reichsmark, ö . . Versandgebiet, in dem der reg steller als Versandhändler e, lige Beförderung der Ware erforderlichen zu b) auf 9360 Reichsmark,

B. Beteiligungen. 6 n , , n tätig sein darf, die zum her eh eder zugelassenen Waren Einrichtungen. zu e) auf 1,00 Reichsmark

Anlagevermögen zusammen: R MM ä33 ß sowle die Höhe der ö bezeichnen. Hierbei darf s. Statistische Gebühr, Zoll und Ausgleichssteuer sowie erhöhen.

Umlaufvermögen: a) für den Versandhandel mit Waren, die bei Bezirks⸗ die Kosten amtlicher ö (3) Beide Großhändler haben sich in die Empfangsgroß⸗ Vorräte... 17 504 1] do abgabestellen mit i . Erfassung G 38 Abs. I) d Bertpapiere d 929 131 10 20 144 eingekauft worden sinb, sowie in den il. in denen bourzeröffnung. Abs. 1 zu teilen. Der Em fengsgroßhan dhe darf beim Ver⸗

. ,. 169 der Antragsteller nicht ewiesen hat, daß alle für kauf von Troöckenfrüchten in der Qriginalp i m , ni? esen h ̃ ginalpackung nicht mehr w , nn den , m , , . eines ersand⸗ 8. Ein fuhrversandhandelsstue als ein Drittel der in Abs. 1b festgesetzten Handelsspanne handelsgeschäftes erforderlichen Voraus setzungen 8 46 d

Forderungen aus Warenlieferungen a, . ; und Leistungen 4 669 778 U e ͤ für sich in Anspruch nehmen. Dle bei der Belieferung des 16 65686 491 3 eine höhere Handelsspanne als 4 vom Einfuhrversandhändler Platzgroßhändlers entstandenen Beförderungskosten (8 20)

undert,

Forderungen an Konzernunternehmen dürfen in Abweichung von der Vorschrift des 5 29 Abs. !]

Drient⸗Teppich Aktien gesellschaft, Litzmannstadt.

Bilanz per 31. Dezem ber 1940.

Attiva. RA 8 Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Kriegsschäden 24 944,59 Geschäfts-⸗ und Wohn⸗ Sonstige. . 67523, gebäude . 15 563, Rückstellungen ut img Abschr. 114 wisse Schulden.... Fabrikgebäude u. andere Fertige Er⸗ Verbindlichkei ten: Baulichkeit. 360 411, ,, J w Anzahlungen von Abschr. 477, e iere 62 den . 53 919,93 j mne Anzahlungen 9 266 86 ö . . eth ,, Forderungen leiten auf Abschteibung II Ns, 9o

d ,. d, ee, Betriebs und Geschäfts⸗ ? 2 ausstattung 6 846, i. n n nnd Zugänge 160 2165, 360 u. Leistungen 335 431,381 deistungen 117 163, 1a gänge. 6, /

Wechsel 8 676,59 Atzeptver⸗

Maschinen u. maschinelle Anlagen.. 531 869, Werkzeuge. 1 080, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung Umlaufvermögen: Roh, Hilfs- und Betriebs- stofse .. 287 674,41 Halbfertige Erzeugnisse 117 191,71

28 136 40581 28 136 405 49 819 218 02 50 159 208 41445 899 41 881 786 471 29018 41 290 119461176 1194611 6. eine formlose

Passiva. Grundkapital ..... 1 150 000 Gesetzliche Rücklagen .. 8 647 Wertbexichtigungen zu

Posten des Umlaufver⸗ mögens:

26 524,

J. Notwendige Bankspesen für Alkreditive und Rem⸗ handelsspanne unter Beachtung der Vorschriften des 5 51

4 669 77801 15 565 491 24

Kassenbestand 2 530, 81 Andere Bank⸗ guthaben. Sonstige Forderungen 6 920,52 Kriegsschäden 24 944,59 Wertberichti⸗ ung zu den erbindlich⸗ keiten 2 541, 73

157 981,53

Passiv a. Grundkapital! ..... Gesetzliche Rücklage... Wertberichtigungen zu

Posten des Umlaufver⸗ mögens: Kriegsschäden 24 944,59 Kursverluste 20 226,20 Sonstige . 67 523, 112 693 Rückstellungen fuͤr Wechsel⸗ obligo 20 000 Verbindlichkeiten: Anzahlungen von 1 58 470,18 Verbindlich⸗ keiten auf Grund von Warenlie fe⸗ rungen und Leistungen 294 625, 18 Akzeptver⸗ bindlich⸗ leiten. . 171 098,83 Bankschulden 125 720,19 Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ . keiten.. 606 112,33 1 256 02671 Transitorische Passiva .. 6 868 97 2 554 22670 Litzmannstadt, den 5. Juni 1941.

Plüsch⸗ und Teppichm anufaktur Teodor Finster Attiengesellschaft, Litzmannsta dt.

Der Vorstand. Teodor Finster. Die Revisionstommission: Albert Kohler. Emil Stark. Karl Buchholz. Adelma Schnelke.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetz⸗ lichen Vorschriften.

Litzmannstadt, den 5. Juni 1941.

Treu handvereini gung A. G.

Dr. a,,,

bindlich⸗ keiten.. 148 271,07 Bankschulden 92 954,77 Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ lichkeiten. 427 558, 343 839 s67 Transitorische Passiva .. 8 748 Gewinn 1940 110 051

2 253 438

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1940.

Aufwand. R. M Löhne und Gehälter .. 374 120 Soziale Abgaben... 27589 Abschreibungen auf Anlagen 66 214 7780 58 980

Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen 1260 Außerordentliche Aufwen⸗ dungen 2186 Gewinn. . 110 051

648 182

Ertrag.

Ausweis pflichtiger überschuß 643 182 Außerordentlicher Ertrag. 5 000

Abschreibung 589, 48 16473 187 226 2 Umlaufvermögen: Wertpapiere. 1 941,05 Forderungen an Konzernunter⸗ nehmen.. 77 327,87 Bankguthaben 126,50 Kaution... 162, 79 557

566 783

Passiva. Grundkapital ..... 454 000 Gesetzliche Rücklage .. 44 652 Wertberichtigung auf Um⸗

laufvermögen ... 1941 Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden... 1100 Verbindlichkeiten: . Akzepte. Bankschulden 37 545, Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten 2 542,82 40 087 Passive Rechnungsabgren⸗ 185 24 817

566 783

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Gesch aft s ja hr 1940.

648 182

Litzmannstadt, im Juni 1941. Plüsch⸗ und Teppichmanufaktur Teodor Finster Aktien gesellschaft, Litzmannstadt.

Der Vorstand. Teodor Finster. Die Revisionskommission: Albert Kohler. Emil Stark. Karl Buchholz. Adelma Schnelke. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise bestätigen wir die Ord⸗ nungsmäßigkeit der Buchführung und des

Jahresabschlusses. ie, n, , . im Juni 1941. Treuhand⸗Vereini gung A. ⸗G. Dr. Meyer, Holterman, Wirtschaftsprüfer.

Orient Teppich er, , de,, . (51113). Litzmannstadt. an , dne, gg. per 1. Januar 18549.

Attiva. RMS Anlagevermögen: Bebaute Grundstüuͤcke: Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude Fabrikgebäude u. andere Baulichkeiten...

Aufwand. FR. AM Gehälter 4 308 Soziale Abgaben... 202 09 Abschreibungen auf Anlagen 16719 38 Steuern vom Einkommen,

Ertrag und Vermögen. 10 283 72 Gewinn 24 817 11

dd zz 35

9 Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß 52 490 51 ,,. J 156609 ursdifferenzen. .... 2273 70 56 330130 Litzmannstadt, im Mai 1941. Drient⸗Teppich Attien gesellschaft. Der Vorstand. Emil Stark. Die Revisionstommission: Albert Kohler. Os kar Schicktanz. Marta Finster. Gertrud Theobald. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise bestätigen wir die Ord⸗ nungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses.

Litzmannstadt, im Mai 1941. Treuhand⸗Bereini gung A. ⸗G. Dr. Meyer, Holterman,

MWirtschaftsprüfer.

ö Aktienkapital Rücklagen:

VIII. Reingewinn: Vortrag...

ber Bücher und der Schriften der

Kassenbestand einschl. Guthaben bei

Notenbanken

Bankguthaben

Sonstige Forderungen Umlaufvermögen zusammen:

O O & C 80 Rh

Posten, die der Rechnungsabgrenzung

dienen. 2

9 0 0 2

Passiva.

Gesetzliche Rücklage. ... weckgebundene Rücklagen. . reie Rücklage...

Sozialfonds Rückstellungen für ungewisse Schulden Wertberichtigungsposten:

1. Wertberichtigungsposten für Betriebs⸗ anlagen: Gebaude: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Betriebsgebäude und andere Bau⸗

lichkeiten

Maschinen und maschinelle Anlagen. Fernleitungen ... . Grubenanlagen . In Bau befindliche Anlagen..

2. Sonstige Wertberichtigungen ..

Verbindlichkeiten:

1. Anleihen: a) Auslandsanleihen EL 471 800, 9 624 720, 8 6oß 000, —— 2751 000, ffr. 24 527 500, 19 g06 519,

b) R.A⸗-Schuldverschreibungen. ... Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber

Verbindlichkeiten aus Warenlieferun⸗ en und Leistungen

Verbindlichkeiten gegenüber Konzern⸗ unternehmen

Dgl. für restliche Kapitaleinzahlungen

Sonstige Verbindlichkeiten. ....

1 Dividende ö. 2

VII. Bürgschaften:

Ostpreußenwerk 2 387 000, Sonstige . RA 7 571 000,

Berlin, den ꝛẽ. März 1942.

15 145 508

47 55 78

Wechsel 68 82419 68 824

39 009 15 145 508 1190524

S5 o * d

D

DV Vr Ds ß

64

80 422

299 288 302

f

330 214 163

II0 000 000 II 000 000

22 783 800

10 263 510 29 8655 531 16542 100

32 282 239

27 209 613

46

155 000 000

11000 000 11 358

2 828 888 200 000

18 802 570

S044 029

10 082 959 29 117 564 15 730 089 1112578 405 340 407 84

32 282 239 1 899 000

4 8909 260 1882 495 27 209 613 150 000

9 818 592 6 600 000

299 288 302

7

Pren hische Elertrizit ats · Attien gesellsch aft.

Der Vorstand. . Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund r Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entspricht der sich aus der Kapitalberichtigung ergebende hresabschluß und Geschäftsbericht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der ividendenabgabeverordnung. Berlin, den J. März 1942.

330 214 163

Dentsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesell t. Denckert, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. Mund, 5

können

b) im übrigen keine höhere Handelsspanne als 7 vom . des Einstandspreises . 49) bewilligt werden.

(4 Ein Versandhändler, dem nach Abs. Z a eine Handels⸗ spanne bis zu K vom Hundert des Einstandspreises bewilligt worden ist, kann unbeschadet der Vorschrift des Abs. 5 an Stelle der bewilligten Handelsspanne beim Verkauf von

a) Kohl⸗ und Wurzelgemüse und Rhabarber... . . 0,20 Reichsmark,

b) Kern⸗ und Steinobst, außer Sauerkirschen, sowie den son⸗ tigen Küchengewächsen (86 1) 0,0 Reichsmark,

. e) Beerenobst und Sauerkirschen . O60 Reichsmark je Verkaufseinheit (5 8), bei Gewichtsware je 50 Kilogramm, als Handelsspanne berechnen. Für den Versandhändler, dem nach Abs. 3b eine Handelsspanne über 4 vom Hundert des Einstandspreises bewilligt worden ist, erhöhen sich die in Satz 1 festhese hben Beträge um je die Hälfte. Bei der Be⸗ lieferung von Verarbeitungsbetrieben (6 32 Abs. 2 Dihfe 5) mit 66 darf die Handelsspanne die in Satz 1 un fest⸗ gesetzten . nicht ö

6) D eichskommissar für die Preisbildung kann durch Erlaß für einzelne Waren oder Warenarten besondere Versandhandelsspannen festsetzen. Soweit dies jedoch für K 9 Beerenfrüchte und Pilze nicht geschehen 3

ie Preisbildungsstellen hierfür besondere Versand⸗ handelsspannen festsetzen. Für einzelne Waren oder Waren⸗ arten festgesetzte besondere Versandhandelsspannen sind für den Versandhändler auch dann verbindlich, wenn sie in dem Handelsspannenbescheid nicht bezeichnet worden sind.

§8 42 Einstandspreis

Der Einstandspreis des Versandhandels ist der für die Ware gezahlte Einkaufspreis.

. 2. Einfuhrhandelsstufe § 43 Einfuhrhändler

(1) Einfuhrhändler ist, wer auf Grund einer ihm von der zuständigen Reichsstelle erteilten Genehmigung Waren unmittelbar einführt und im Inland in den Verkehr bringt.

9 Bei Sammieleinfuhr gilt als Einfuhrhändler, wer von der zu . Reichsstelle als Ueberwachüngsstelle im Ein⸗ zelfalle als Einfuhrhändler bezeichnet wird.

§ 44. *.

Handelsspanne

Verkauf a) von Frischwaren in Teilwarensendungen 10 vom Hundert, in größeren Mengen als einer Teilwarensendung 8 vom Hundert, an den Einfuhrversandhandel G 46) ohne Rück⸗ sicht auf die verkaufte Menge 7 vom Hundert,

(I) Die Handelsspanne des Einfuhrhändlers beträgt beim

(1) Einfuhrversandhändler ist, wer an einem n n . um agp; seinen Sitz hat und von einem Einfuhrhändler desselben Platzes gekaufte Frischwaren an Großhändler außer— halb seines Sitzes verkauft.

(2) Als Einfuhrversandhändler darf sich nur betätigen, wer als solcher vom zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband bestätigt und auf Antrag von der für seinen Sitz zuständigen Preisbildungsstelle anerkannt worden ist. Der Antrag ist beim Gartenbauwirtschaftsverband einzureichen. Dieser hat den Antrag mit seiner Stellungnahme an die Preisbildungs⸗ stelle weiterzureichen. Die Anerkennung erfolgt durch schrift— lichen Bescheid, der in je einer Ausfertigung dem Antrag⸗ steller und dem Gartenbauwirtschaftsverband zuzustellen ist. Wird der Antrag abgelehnt, so genügt eine ele Mit⸗ teilung an den Gartenbauwirtschaftsverband. Der Anerken⸗ nungsbescheid ist jederzeit widerruflich; er kann unter Auf⸗ lagen oder Bedingungen erteilt werden.

847 Handelsspanne

Die Handelsspanne des Einfuhrversandhandels beträgt beim Verkauf 5 Bananen 10 vom Hundert, b) im übrigen 8 vom Hundert des t. de , G 49. §8 48 Einstandspreis

Zum Einstandspreis des Einfuhrversandhandels gehören die nachstehend genannten Kosten: 1. Der Einkaufspreis der Ware. 2. Die in 8 45 Ziffer L bis 7 genannten Kosten, soweit diese Kosten an Stelle des Einfuhrhändlers dem Einfuhrversandhändler unmittelbar entstanden sind.

. Großhandels stuse

8 49 Großhändler

(1) Großhändler ist, wer eingekaufte Waren an Klein⸗ händler, Großverbraucher (6 35 Abs. 5) oder Verarbeitungs⸗ betriebe z 82 Abs. 2 Hiffer 5) verkauft (Platzgroßhändler).

(2) Großhändler ist ferner, wer Waren in einer über seinen Bedarf als Platzgro hänbler hinausgehenden Menge einkauft und an Platzgroßhändler des umliegenden Ver⸗

, r égebiets außerhalb des . seiner gewerblichen

iederlassung unter e n,. der jeweils in einer Trans⸗ portmitteleinheit 9. B. Waggon, Kahn, . en) , . Menge verkauft (Empfangsgroßhändler). Die Preisbildungs⸗ stellen können im Be ufer auf Antrag einzelnen Groß⸗ händlern allgemein gestatten, als Empfangsgroßhändler auch

die am Sitze ihrer gewerblichen Niederlassung befindlichen

Platz , . zu beliefern.

) ls Empfangsgroßhändler gilt auch, wer Frischwaren ann, des Markteinzugsgebietg (3 40) vom Erzeuger oder von Bezirksabgabestellen kauft und an Platzgroßhändler ver-

eat] dem Einstandspreis des Platzgroßhändlers zugerechnet werden.

( Haben beim Verkauf von Frischwaren beide Groß⸗ händler gemäß 5 32 Anspruch auf die Erhöhung der Handels- spanne zur Abgeltung von Schwund und Verderb, so ist auch dieser Erhöhungsbetrag in der nach 5 31 Abs. 1 vorgeschrie⸗ benen Weise zu teilen. Hierbei hat der Empfangsgroßhändler dem Platzgroßhändler den diesem verbleibenden Reichsmark⸗ betrag der Handelsspanne für die Verkaufseinheit getrennt nach , e, , , und Schwund⸗ und Verderbabgeltung auf dem Verkaufsbeleg mitzuteilen. Hat jedoch lediglich der Platzgroßhändler Anspruch auf Schwund⸗ und Verderb— abgeltung, so hat der Empfangsgroßhändler den Erhöhungs— betrag zu errechnen und ihn dem Platzaroßhändler neben dem diesem verbleibenden Reichsmarkbetrag der Empfangs⸗ großhandelsspanne auf dem Verkaufsbeleg mitzuteilen. Die nach Satz 2 und 3 vorgeschriebene gesonderte Mitteilung des Anteils an der Schwund⸗ und Verderbabgeltung unterbleibt, wenn die Handelsspanne nach Abs. 2 berechnet wird.

S6) Abs. 1 bis 4 finden keine Anwendung beim Verkauf von Waren, die gemäß 8 24 behandelt worden sind, sowie bei der Belieferung von Verarbeitungsbetrieben.

8 52 Einstandspreis

um Einstandspreis des Großhandels gehören die nach⸗ stehend genannten Kosten: .

1. Der Einkaufspreis der Ware.

2. Die beim Einkauf entstandenen Beförderungskosten

G 20. 5. Kleinhandelsstuse

85 53 Kleinhändler

Kleinhändler ist, wer eingekaufte Waren an Kleinver⸗ braucher verkauft. Verkauft ein Kleinhandelsunternehmer Waren an Großverbraucher G 35 Abs. 5), so gilt er auch in⸗ soweit als Kleinhändler. Ein Kleinhandelsunternehmer gilt ferner als Kleinhändler, soweit er zur Deckung seines Klein— handelsbedarfs mit Genehmigung der zuständigen Reichs— stelle Waren unmittelbar einführt; der Verkaufspreis für diese Waren errechnet sich nach den Vorschriften des 8 54 in Verbindung mit den für den Einfuhrhandel gültigen Vor⸗ schriften der g 27, 32, 44 Abs. 1 Satz? und des 5 45.

§ 54 Handelsspanne

(),. Die Handelsspanne des Kleinhandels beträgt beim Verkauf

a) von Küchengewächsen (6 I), Pil d 33, Tn . 6 ), Pilzen und Bananen

b) aller übrigen Frischwaren und von Trockenfrit 25 vom Hundert .

des Einstandspreises (6 55).