Au ßenstelle Mün⸗
gBehrtreis 1x
burg, Hamburg⸗Altona, Mu⸗ das
Neichõ · und Staatsanzeiger Ur. 90 vom 18. April 1942. G. R
—
624 zur Verfügung des Kontingentträgers und werden von en r verwaltet oder zurücgemeldet.
12. Der , . der Prüfungskommission hat nach Fertigstellung des Baues die Schlußprüfung vorzunehmen. Bei größeren Bauvorhaben ist die Prüfung nach der Fertig stellung einzelner Gebäude oder Bauteile vorzunehmen.
Der Schlußbericht des Sparingenieurs der Prüfungs⸗ kommission soll bei Feststellung von Verstößen außer dem Bauherrn auch dem GB⸗Bau zugestellt werden.
Bei der Überprüfung des Baues soll möglichst der Herr beteiligt werden, der die in Ziffer 8 der Anordnung 22 ge⸗ forderte Erllärung für den Bauherrn unterzeichnet hat.
Für besonders gute Ausführungen in Behelfsbauweisen und hervorragende Leistungen im Baustoffsparen durch Bau⸗ herren oder Baufirmen sind ebenfalls die Schlußberichte mir einzusenden.
13. Grobe Verstöße gegen das Baustoffsparen werde ich
nicht nur durch besonders gekürzte Kontingentzuteilungen ahnden, sondern gegebenenfalls durch Ger ger nn, er „Baufünder“ unter Benennung der verantwortlichen Herren. Besondere Leistungen im Baustoffsparen werden von mir ebenfalls unter Benennung der verantwortlichen Ingenieure veröffentlicht werden.
14. Das Amt eines Sparingenieurs ist eines der All⸗ gemeinheit und dem Volk gegenüber verantwortliches und ver⸗ pflichtendes und von jedem dazu ernannten Ingenieur ent⸗ sprechend auszuüben. Grobe Verstöße von Sparingenieuren, Bauherren, Kontingent- und Unterkontingentstellen sowie der Betreuerorganisationen gegen Anordnungen des Spar⸗ ingenieurs der Prüfungskommission und die Anordnung Nr. 22 werden von mir auf Vorschlag des Sparingenieurs der Prüfungskommissionen durch Aberkennung der Eigenschaft eines Sparingenieurs geahndet. z;
Die Aberkennung der Eigenschaft als Sparingenieur wird gegebenenfalls in der Liste der „Bausünder“ e fen ftfchn
J. A: Steffens.
Anlage 1 zur 1. Durchführungsbestimmung der Anordnung Nr. 22
Gebiets ab grenzung
über vie Zuständigkeit der Außenstellen der Abteilung Nüstun gs ausbau des Reichsministers für Sewaff nung und Munition, der Vorsitzen den der Prüfungskommissionen des Reich sministers für Bewaffnung und Munition und ver Sparin genieure der Prüfungskommissionen für die ein⸗
zelnen Wehrkreise.
Abteilung Rüstungs⸗ ; Der Spar⸗ ausbau des Reichs⸗ Der Vorsitzende ingenieur ö für ; der Prüfungs⸗ pern g. ewaffnung un ö issi unge.
Munition n n, lommission *)
Wehrkreis I Außenstelle Königs⸗
berg, Königsberg (Pr), Kaiser⸗
straße 48, Fernruf 63 45, Anschl. 3, 21 u. 223 ;
Präsident Dr. Kerschen⸗ steiner, Königsberg (Pr), Beethovenstr. 17
Wehrtkreis II
Außenstelle Stettin,
Stettin, Grabower Str. 2 Fernruf 25401
Regierungsdireltor Ebe⸗ ling, Leiter des Landes- wirtschafts amtes Stettin, Landes haus (Tel. 2 50 91)
Wehrkreis III
Außenstelle Berlin,
Berlin W 35, Pots damer Straße 188—199, Fernruf Ortsgespräch 19 55 21, Ferngespr.
Federfährende Dienststelle Rü In III z. Hd. v. Herrn Hptm. v. Seelen, Berlin W 15, Kaiser⸗ allee 210 (Tel. 24 93 oh)
1969 01 Wehrtreis IV Außenstelle Dresden, Generalmajor Friedens- Dresden A. 24, Bis marck⸗ burg, Rüstungsinspel⸗ platz o. Fernruf 2 41 31, tion IV, Dresden R. 18, 14451 dausenstr. Tel. 23 7ij xsehrtreis V : Außenstelle Stutt⸗ Gauhauptstellenleiter art, Ortmann, Wehrkreis⸗
Stuttgart, Jägerstr. 11,
beauftragter V, Stutt- Fernruf 9 26 91-96
gart N, Kriegsbergstr. 13 (Tel. 9 13 58)
Wehrtreis VI
Außenstelle Essen, Essen, Kruppstr. 30, Fernruf 2 6527
Gauhauptstellenleiter Hörner, Wehrkreisbeauf⸗ tragter V', Essen, Haus der Technik (Tel. 2 4241)
Wehrtreis VII Präsident, Min. Rat Dr. Wende, Landesarbeits⸗
chen Munnchen 2. Naillinger⸗ amt Bayern, München
straße 33, Fernruf No 34, Schacktr. 2
5 79 31 4. Tei. I s0 :j xsehrtreis VIII . Außenstelle Breslau, Gauamtsleiter Rienäcker,
Breslau, Hohenzollern⸗ straße 52 -= 54, Fernspr. 3 sz ol
Rüstungsinspektion VII, Breslaü 1, Albrecht⸗ straße 22/23
Außenstelle Kassel, Kassel, Kronprinzenstr. Nr. 1/2, Fernr. 35261
Wehrkreis X Außenstelle Ham⸗
Oberst Hillert, Rüstungs⸗ inspektion 1X, Kassel, Bahnhofstr. 24
Dr. Voeltzer, Reichstreu⸗ händer der Arbeit für Wirtschafts gebiet Nordmark, Hamburg 13, Rentzelstr. 686 - 72, Tel. 43 11 31 (Tel. 34 1171)
seumstraße 15, Fernr. 42 06 44
— ———— — ——
Abteilung Rüstungs⸗· . Der Spar ; e ges nenn. er vorsitende — e,, für tz der Prüfungs⸗ 1 *. ĩ ewaffnung un issi rüfungs⸗
Munition n missian tommijsion )
Wehrkreis XI Außenstelle Han⸗
Hannover, Lavesstr. 77,
Wehrkreis XII Außenstelle Frank⸗
Frankfurt (M.), Hohen⸗
Wehrkreis XIII Außenstelle
Nurnbelg, Sandstr. 34,
26 51) Wehrkreis XVII ; Außenstelle Wien, Generalmajor Gautier, Wien JI, Dr. ⸗Karl⸗ Rüftungsinspektion Lueger⸗Platz 5, Fernr. XVII, Wien 40MII,
Wehrkreis XVIII
Außenstelle Villach, Warmbad Villach, Haus
Wehrtkreis XX Außenstelle Danzig, Konteradmiral Straehler, Danzig⸗Langfuhr, n . X,
Wehrkreis XXI
Außenstelle Berlin, s. Wehrkreis III
1. Januar 19
Konteradmiral Stieringer, Nüstungsinspektion XI, Hannover, Baracke haeckelstraße
nover,
Fernruf 5 2621
Generalleutnant Lohmann, furt Rüstungsinspektion XII, Wiesbaden, Lessingstr 16 zollernanlage 36, Fernr. 3 0551
Nürn⸗ Gauamtsleiter Frank, berg Wehrkreisbeauftragter XIII, Bayreuth, Richard ⸗
Fernspr. 2 47 41 Wagner⸗Str. 416 (Tel.
R335 5 90 - U 42560 Pettenkofengasse 2/
Oberreg.⸗Rat Klare, Leiter
des Landeswirtschafts⸗ Schuller, Fernr. 29 71 amtes, Salzburg, Hof⸗ bis 75 stallgasse 5d (Tei. 18 10
der Abtsmühle 5, Fernr. 42668, 426659
oppot, Seestr. 48
Reg. ⸗Dir. Schmidt beim eichsstatthalter im Warthegau, Posen Muhlenstr. x c Cel. Moni
*) Die für die einzelnen Wehrkreise zuständigen Sparingenie der Prüfungskommissionen werden durch die Außenstellen ber teilung Rüstungsausbau noch bekanntgegeben.
Unlage 2 zur 1. Durchführungsbestimmung zur Anordnung Nr. M Bericht
über die Beachtung und Einhaltung der vom ar
in genienr ber . rie nns gebe .
schriften über vie BVaustoff⸗parmõ ö. eiten bei Durchführung ves Vanvorhabens.
1. Bauvorhaben; D /
; 83 3 ö. ü * . 9
2. Bauherr: * eee eo ée 4444444444
3. Betreuungsgruppe: ö (Heer, Marine, Luftwaffe, Rüstungs ausbau usw. )
Dringlichkeitsstufe: w ;
4. Die im Prufungsbericht gegebenen Vorschriften über dle sparsame Verwendung von ö wurden bei ber Aufstellung ber endgültigen Planunterlagen für das Bauvorhaben ......
strengstens beachtet.
5. Gesamter Baustoffbedarf auf Grund der unter Beachtung der . n n n enen aufgestellten endgültigen Planunter⸗ agen: .
A. Baueisent ..... ........ . .
. davon ..... .... t Rundeisen für Eisenbeton ö.... .... t Stahllonstrultionen ..... .. t Spundwände
.... .... t allgemeiner Baueisenbedarßf
B. Bauholz: ... ...... ..... : davon .... ..... obm Schnittholz
1
6G. Die vorstehend aufgeführten Angaben entspre en dem tatsäch⸗ lichen Hir chr, ö. a ne
8 22 * eee, r 2 2 26
(Rechtsverbindliche Unterschrift des Bauherrn oder eines zeich⸗ nungsberechtigten Herrn
(Stempel der Firma) ö
Belanntmachung . .
Auf Grund des 5 3 des Gesetzes über Zahlungsverbind⸗ , ggen i gr dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I. S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträg⸗ nisse, die in der Zeit vom 1. Januar 1942 bis 36. Dezember 1943 fällig und gemäß dem genannten Gesetz bis zum 81. De⸗ ember 1942 an die Konversionskasse 2 deutsche Auslands⸗ . eingezahlt sind, ferner für solche Kapitalerträgnisse, ie vor dem 1. 55 * 1942 fällig waren und in der Zeit vom z 48 bis 31. Dezember 1942 an die Konversions⸗ loss. ö deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das folgende: t 9 Ein Bartransfer findet nicht statt. . 2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist bexechtigt. auf Grund der für ihn durch Reichsmarkzahlung des 2 Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden En ch begründeten Reichsmarkforderungen mit inslis und mit 3 9 des jeweils umlaufenden Betrages jährlich iilgbare Schuldverschreibungen der Konverstonskasse für deutsche Auslandsschulden in Höhe des Nominal⸗ betrages der Ertragsforderungen und in der Währung, auf die diese lauten, am Sitz der Kasse in Berlin zu erhalten. Die Verzinsung der Schu ee, d, , er
jährlich verzinsliche
1,
beginnt bei pünktlicher Ein estunz mit dem Tage Faͤlligleit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung
6. Alice S
Edwin Eisner, geb. am
18. Dr. Viktor Schiller,
15. Wilhelm Friedländer
mit dem 2 der ae n bei der ber, ,. sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuld verschreibungen geltend macht a) bis zum 30. September 1942 für spätestens a 30. Juni 1942 fällige und bis zu diesem Zei punkt an die Konversionskasse gezahlte a , b) bis zum 31. März 1943 für spätestens am 31. Des zember 1942 fällige und bis zu diesem Zeitpunkt an die Konversionskasse gezahlte ar een . 5 tsche Au
Bei Anträgen, die bei der , . für deu landsschulden nach den genannten t die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen . ahres, ͤ ke m dern der Schuldverschreibungen sind mit den Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung 30 12. Dezember 1838 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1734) und die Vo schriften des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten 2 über dem Ausland vom 9. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. 1 8. 349
erminen eingehen, beginnt
in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und
Berlin, den 18. April 1942.
Reichsbankdirektorium. 3
Belannt machung
Die Gültigkeitsdauer der am 8. Juli 1935 veröffentz lichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Ko versionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlte 7 ungsbeträge, , eben am 30. Septembe
wird bis zum 31. Dezember 1942 verlängert.
Berlin, den 18. April 1942.
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
Belanntmachung
Auf Grund von 81 Abs. 2 der Verordnung über die Ei ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mã 3 vom 4. Oktober 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Ve mögen folgender Personen:
1.
Hans Resek, geb. am 12. 10. 1895 in Prag, Ida Keek, geb. Kohn, geb. am 10. 2. 1898 in . Ruth Ref ek, geb. am 2. 8. 1923 in Prag, uletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Schwerinstraße 36, Rudolf Pollak, geb. an 11. 8. 1818 in Pilsen, Ern ö geb. Wohryzek, geb. am 20. 2. 1894 . zul wohnhaft gewesen in Prag XI arkastraße 11, . 36 ö. eütt, geb. am 17. 9. 1979 in . Kamilla Rind skop f, geb. Benedikt, geb. am 14. 4 1887 in Karlsbad, Tr. Emil RKindsxtopf, geb, am 6. 2. 1867 in Graupen, Rosa Neuburg, geb. Bene ditt, geb. am 12. 10. 1883 in Karlsbad, Fran Neu⸗ burg, geb. am 8. 9. 1914 in Wien, Elisabet Neun burg, geb. am 29. 11. 1920 in Tetschen, Adele Hirsch, geb. am 17. 9. 1896 in Aachen, zuletzt wohn⸗ aft gewesen in Prag, . kö l. gen mr, geb. am 21. 1. 1875 in Saa Emilie Emma Mendl, geb. Krcha, geb. am 30. 5. 1889 in Rumburg, zuletzt wohnhaft gewesen i Prag XII, an fe 2, ; q . . Robttschek, geb. am 18. 11. 1901 in Patzan . Fobitfchet, 6 Luta, geb. am 17. J. oh in Budweis, Hedwig Robitschek, geb. am 24. 7 1930 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Wranom
Nr. 72, mol ka, ö 1 9. 2 ö . uletzt wohn ewesen in Prag Radetzkystraße 6, 16 Se rg, baum, geb. am 27. 1 1873 in Pauten bei Tepl, Frieda Buzbaum, geb. Gutwillig, geb. am J. J. 1888 in Marienbad, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Prag 1, Berliner n 1083, ö.
12. 19. 1878 in Horo⸗ myslik, Martha Eisner, geb. Popper, geb, am 317 8. 15691 in Radnitz, Paul Eisner, geh am 13. 12. 1911, zuletzt wohnhaft in Prag XIII, Schwarz⸗ kosteletzerstraße 14160,ů . ⸗
Peter Gottlieb, geb, am 27. 9. 1910 in Politz a. d. M., Gerta Gottlieb, geb. Lederer, geb. am 9. 5. I9it in Reichenau, zuletzt wohnhaft gewesen in Jermer, k
llt Fi schl, geb. Haberland, verw. i g geb,
am 15 1. 1897 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in . XII, Römische Str. 42, ö ⸗ lara Singer, geb. Ofner, geb. am 10. 8. 1877 in Prag, zuletz; wohnhaft gewesen in Prag XIX, Wuchtlergasse 7, . Alice Weiß kopf, geb. am 4. 6. 1899 in .
berg, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Sie en⸗
bürger Str. 6, . geb. am 11. 2. 1885 in Polna, Lilly Schiller, geb. Wolter, geb. am 5. 1. 1898 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Ih) Smetschkagasse 11, ,
14. MuDr. Kamil Neumann, geb. am 1. 8. 1897 in
Streznir, Anna Ne um ann, geb. Schönbaum, geb. am 18. 3. 1968 in Streznir, Vera Ne um ann, geb, am 19. 4. 1990 in rag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Huttenstraße 27,
geb. am 16. 1. 1996 in Aussig, Gertrude Friedman, geb. 6
Hans Friedlänber, geb. am 25. 11. 190 Russig, Paul Friedländer, geb. am 5. 3. 1011
in Aussig, Elsa Friedländer, geb. Popper / geh⸗ am ig. * n Pilsen, zuletzi wohnhaft gewesen in Aussig,
den g5 10, 12 —14 der
verkehr bestraft.
z1um Deut chen Reichs
Nr. 960
Erte veilage
Berlin, Sonnabend, den 18. April
anzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
1942
—
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Viertelmondmesser e mn.
einschneidig 18 em
2. zweischneidig 21 em MWurstmesser
s. Aufschnitt⸗ usw. Messer
Zigarrenmachermesser
1. schmale Klinge 9 em .
2. schmale Klinge mit Ausschnitt 9 em
3. breite Klinge 9 em
4. Spezial modell, extra breit 7 em
enn, ,. schräge Schneide, gerader Rücken J und 11 mm br. 2. 23
em / 2. hohle Schneide 29 em 3. mit Holzheft, Breite 13 oder oder 15 mm 17 em
8582 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Ertei⸗ lung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegsbeauf⸗ tragten über die aer g, Schneidwarenindustrie der Wirtschaftsgruppe Eifen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Solingen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Straße 17, einzureichen.
88 Die Fachgruppe Schneidwarenindustrie ist berechtigt, ber Überwachung der Durchführung dieser Anordnung von en Herstellern von Arbeitsmessern Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Be⸗ triebe zu besichtigen. 86 ) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach . über den Warenverkehr bestraft. = 8 5 3 Diese Anordnung tritt am 15. April 1942 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor⸗ handenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zu⸗ gelassene Ausführungen dürfen bis zum 16. Oktober 1942 aufgearbeitet werden. 86
Die Anordnung Nr. E. St. B. Los /416 T. vom 18. April 1941 des Mobbeauftragten der Wirtschaftsgruppe Eisen-, 3 und Blechwarenindustrie wird hiermit außer Kraft gesetzt. —
Berlin, den 14. April 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwareninduftrie. Dr. Pilz
13
Anordnung 56 der Reichsstelle für Eisen und Stahl
(Verwendungsbeschränkung von eisernen ,,, , , be nr n von schweren Eisenbahnschienen)
Vom 18. April 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom
18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der n der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. f S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Uberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichsanz. und . Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit ustimmung des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und
. Btahlbewirtschaftung angeordnet:
. 51 Die Verlegung von neuen Eisenbahnschwellen aus Eisen und Stahl in Anschlußgleisen wird verboten. . Ausgenommen von diesem Verbot ist der Einbau in Weichen. 82 ¶
Die Lieferung von neuen Eisenbahnschienen mit einem Metergewicht von mehr als 30 kg — mit Ausnahme von bij ler chr für Straßenbahnen — an andere Bedarfs⸗ träger als die Deutsche Reichsbahn wird verboten.
83 Die Reichsstelle für Eisen und Stahl kann im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsverkehrsministerium auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
Die Anträge sind der Reichsstelle für Eisen und Stahl
über das Reichsverkehrsministerium einzureichen.
5 4 Zuwiderhandlungen gegen . Anordnung werden nach den SS 10, 1 bis 15 der Veror nung über den Waren⸗
§5 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger un , j en Staatsanzeiger in Kraft. J
Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnei.
Berlin, den 18. April 1942.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl.
Dr. Kiegel.
Nichtamtliches Deutsches Neich Aus der Verwaltung
9
Betriebsanlage⸗Guthaben und Warenbeschaffungs⸗Guthaben
April 1942 264 Die Finanzämter nehmen nn, en auf Betriebsanlage⸗ Guthaben und Warenbeschaffungs-Huthabßen April 1942 bis zum 30. April 1942 entgegen. 4
1. Stand der schwebenden Schuld des Reichs
Am Am 31.1.1942 28.2. 1942
in Millionen RA
1Ü2cyh dreRßyungen aus der egebung von unverzinslichen Schatz anweisungen m it Gegenwert und von Reichswechseln.. ... 57 077,8 59 804,4 b) Zahlungsverpflichtungen aus d egebung von unverzinslichen Schatzanweisungen o hne Gegenwert 2 Kurzfristige Darlehen 3 . bel der Deutschen Reichs⸗ an . , , , re —
Summe der Zahlungsverpflichtungen 61 989,85 64737,8
4 S e,, zum Zwecke von icher heitslesstungeen ..... 728 78
Summe der schwebenden Schuld .] 61 9975 64745, 6 Il. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine
17,5 4 916,
z Anleihestock⸗Steuergutscheine· 89,1 8b, 1 N. F. Steuergutscheine: J. — 1160,90 . II. - 2380,7 3 540,9 3 540,7
III. Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ guthaben
1 Betriebs anlageguthaben ... 545,3 2 Warenbeschaffungsguthaben . 159,2
706,5 704,
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 19. bis 27. April 1942
Staatsoper
,, 19. April. Sa Traviata. Musikalische Leitung:
üler. Beginn: 18 . Montag, 20. April: n gern e auf Tauri s. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr. . Dienstag, 21. April: Die verkaufte Braut. Mustkalische Leitung: Schüler. Beginn: 189 Uhr. Mittwoch, 27. April: Neuinszenierung. Andree Chsnier. Musikalische , Heger. Beginn: 139 Uhr. Donnerstag, 25. April: annhäuser. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Freitag, 24. April: In der Neuinszenierung. André Chsnter. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 1836 Uhr.
Sonnabend, 2s. April: In der Neusnszenierung. Jenu fa. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 181 Uhr.
Sonntag., 26. April: 11 Uhr: Morgenveran staltung. Ein Maskenball. Mr silafis⸗ Leitung: Schül Beginn: 18M Uhr.
Montag J. April: Ein Maskenball. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 1831 Uhr.
Schauspielhaus ,, 19. April. Ein Bruderzwist in Habsburg. e
Mont hr ir 1 h T
ontag, 29. April: Iphigenie in Delphi. Beginn: 19 Uhr.
Dienstag, 21. April; Ju kön Caesar. 6 15 tub
Mitt 22. April; Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 18½ Uhr.
Donnerstag, 23. April: Heinrich und Anna. Beginn: 19 Uhr. reitag, 24. April: Julius Caesar. Beginn: 18 Uhr. onnabend, 25. April: Ein Bruderzwist in Habsburg.
Beginn: 184. 31 . Sonntag, 26. April: in Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 18 Uhr. Montag, 27. April: Heinrich und Anna. Beginn: 19 Uhr.
Kleines Haus
8 19. April. Madame Kegels Geheimnig. eginn: 1915 Uhr. Montag, 20. April: Kollege kommt gleich. Beginn: 19 Uhr. K 9 April: Kollege kommt gleich. Beginn: 2 T. Mittwoch, 22. April. Madame Kegels Geheimnis. Beginn: 1914 Uhr. Donnerstag, 23. April: Kollege kommt gleich. Beginn: 19 Uhr. 4 K 3 April: Kollege kommt gleich. Beginn: 2 T. Sonnabend, . April. Madame Kegels Geheimnis. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, 256. April. Madame Kegels Geheimnis. Beginn: 20 Uhr. Montag, 27. April: Kollege kommt gleich. Beginn:
1941 Uhr. Lustspielhaus
Sonntag, 19. April: Johann. eginn: 18½ Uhr. Vontag, 209. April; Johann. 2 18 khr Dienstag, 21. April: ö Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, 22. April: Fohann. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, 23. April: o hann. Beginn: 19 Uhr. — ' 24. April: o hann. Beginn: 19 Uhr.
onnabend, 25. April: ohann. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, Sz. April: Roh ann. Beginn: 19 Uhr. Montag, 27. April: Johann. Beginn: 19 Uhr.
. . Wirt s chaftsteil
Wirtschaft des Aus andes
Weitere Auflösung britischer Empireguthaben
Trotz der erheblichen finanziellen Unterstützung Groß— britanniens durch die Vereinigten Staaten im Rahmen des Lend⸗Lease⸗Gesetzes und der weitgehenden Abwälzung der briti⸗ chen Kriegskosten auf die Empireländer nimmt die Liquidierung der hritischen Auslandsguthaben ihren unaufhörlichen Fortgang. So hat sich die britische Regierung ker Verlautbarungen aus London ie a zu einer vollständigen Barablösung der 5 S. Ster⸗ lingsanleihe der britischindischen Regierung, die neulich zur Repartierung requiriert und teilweise durch RFupientitel unter leichen Bedingungen erttzt wurde, entschließen müssen. Zur eruhigung fügte man hinzu, daß die indische Regierung zur ge e lung der erforderlichen 5,4 Mill. L über ausreichende Geldquellen verfügt, übergeht man in London geflissentlich, da ihre Beantwortung nur ein zu beredtes Zeugnis für die außer⸗ ordentliche . des britischen Außenhandels geben würde. Die ine. der indischen Finanztitel ist nämlich keines⸗ wegs ein Zeichen für ein blühendes Wirtschaftsleben, sie ent⸗ stammen vielmehr lediglich der wachsenden Passivität im britisch⸗ indischen i bene h. Da Großbritannien den mehr oder weniger erzwungenen indischen Lieferungen kaum mehr eigene Warenwerte entgegensetzen kann, sieht man in London für die ständig anwachsenden Sterlingguthaben der Empireländer keine andere Verwendungsmöglichkeit mehr als in der Zurück⸗ pohlung der geliehenen Kapitalien. Bezeichnend für die Zwangs⸗ age der britischen Außenfinanzierung ö 3 die Aeußerungen des britischen , in seiner diesjährigen Budgetrede. Kingsley Wood erklärte, . die finanziellen gr blen Groß⸗ britanniens in Nordamerika, bie ihm 1946 größte Sorgen gemacht hätten, jetzt zwar beträchtlich verringert worden e. dies be⸗ deute jedoch nicht, daß damit die finanziellen Probleme Englands in den anderen Teilen der Welt eschwunden seien. Wir müssen unsere Eier , re,, noch fen, so daß sie ausreichen, um den vielen Anforderungen zu genügen, die an sie gerichtet werden und die nicht durch irgendwelche besonderen Formen von Beistand erfüllt werden. ;
NA ichtungs⸗ und Erweit verbot für bel dustrie⸗ euerrichtung 6 ö. 5 m r se. elgische Industrie
Brüssel, 17. April. Um die Produktion von entbehrlichen Gegenständen in Belgien zu unterbinden und die 6 Verfügung ern Rohstoffe und Betriebsmittel in größtmöglichem Umfang ür die lebenswichtige . einzusetzen, ö. der Militär⸗ befehlshaber in Belgien und uren nls, für Belgien eine Ver⸗ ordnung über das Verbot der Errichtung und Erweiterung und
über die Stillegung von Unternehmungen erlassen. Danach ist
u. a. die Errichtung neuer gewerblicher oder Handelsgesellschaften aller Art, die Errichtung von Filialbetrieben und die Wieder⸗ eröffnung stillgelegter Unternehmungen verboten. Auch kann der i e ne een r n wenn die allgemeine Wirtschaftslage oder die besonderen Bedür ö eines e nen Wirtschaftszweiges dies erfordern, den Umfang und die Art der Ausnutzung be⸗ ö Betriebe neu regeln und ferner gewerbliche Unter⸗ nehmungen ganz oder teilweise stillegen. Durch diese Verordnung wird es möglich sein, n unvollkommen eingerichtete Betriebe, auszuschalten und den wirtschaftlichen Einsatz von Rohstoffen und Betüiebsmitteln zur höchsten Leistungssteigerung der belgischen Wirtschaft zu k :
Eire schafft sich eine eigene Zentralbank
Lissabon, 17. April. Wie aus Dublin gemeldet wird, hat sich die Regierung von Eire entschlossen, eine eigene Zentralbank u schaffen. Der Bargeldumlauf Eires bestand bisher zu über
rei Vierteln aus Noten und Münzen einer besonderen Wäh⸗ rungskommission, während die restlichen Mittel von den pri⸗
baten Banken gestellt wurden. Das Kapital in Höhe von 40 009 Pfund Sterling wird gänzlich von der Fegierung gezeichnet, und die . der Leitung erfolgt 36 den Finanzminister. Der Aufgabenkreis der neuen Zentralbank deckt sich im wesent⸗ lichen mit den Funktionen anderer Notenbanken, wobei den Privatbanken durch besondere Uebergangsvorschriften Gelegen 89 ien wird, sich allmählich der neuen gage anzupassen. o erlischt das Notenemissionsrecht der Privatbanken erst nach 6 Jahren. Eine vorzeitige 6 der von ihnen aus- gegebenen Noten durch solche der Zentralbank ist allerbings vor⸗ ,. Die Betreuung der Staatsgelder gehört nicht zu den ufgaben der neuen Zentralbank.
Umorganisation in der japanischen Außenhandelskontrolle
Tokio, 17. April. Mit Wirkung vem 16. April 194 ist die . zur Handelskontrollverordnung vom 18. Juni 1941 revidiert worden. Während durch die Hauptver⸗
ordnung bisher nur die Anweisung des Industrieministers zur
Einfuhr und zur Erteilung von i, aubnis geregelt war, ist jetzt die Regelung der Organe zur Einfuhrregulierung hinzu gekommen. Gewisse Unvollkommenheiten des Berichterstattungs⸗ wesens wurden beseitigt. Gleichzeitig wurde die Siste, die die. jenigen Waren enthielt, die nur mit ministexieller Erlaubnis ausgeführt werden durfen, von NS auf 71 kö verkürzt. Die entsprechende Einfuhrliste wurde ganz beseitigt, die er h wird also künftig nur noch von der Devisenseite her kon⸗ trolliert. Bei den Organen zur Kontrolle der Ausfuhr erfol
eine . , ein Drittel, so daß künftig nur no
11 Ausfuhrkontrollgese en. und 18 Ausfuhrkontrollgilden be- stehen bleiben, die jetzt allerdings auch für die Ausfuhr nach Ländern innerhalb des . n n. sind. Für die Ein⸗
k wurde eine neue Liste von Einfuͤhrkontrollgesellschaften und Einfuhrkontrollgilden für bestimmte Warengruppen auf⸗ estellt, von denen 14 für die Kontrolle der Einfuhr aus dem r beg cher zuständig sind. MWochenldersicht der Deutschen Reichs dankt vom 15. April 18942 Attiva RM ö 2 3623 . He * 3 6 n N ons C0 Bestand an n u owie an wechseln bes 8. kö 21 008 274 000 . Wertpapiexen, die nach 18 Ziffer angekauft worden sind (deckung? fähige Wertpapiere7)7.. 7 296 099 4. Lombardforderungen;. .... 22 124 000 8 deutschen Scheidemünzen.. ... loꝛ ooo oo00 6. 1 Rentenbankscheinen ..... z28 300 0090 J. * sonstigen Wertpapieren.... 208 420 000 8. ö. sonstigen Aktiven... 1091 5662 00 = Rassiva 1. Grundkapitauww . ö 160 000 0090 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen. ö 1365 063 000 by sonstige Rücklagen und Rückstellunge 606 O41 000 3. Betrag der umlaufenden Noten.... 19 223 117 000 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten .. 2683 569 000 5. . eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- ö — 6. Sonstige Passiva ...... J 367 761 00
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln R —/ —.
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