*
Erste Beilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr 91 vom L0. Awyril 1942. S. 4
[2757]. Spedition s⸗Verein Attien gesellschaft, Dessau. Hauptversammlung.
Die 43. ordentliche Hauptversamm⸗2 lung unserer Gesellschaft findet am Dienstag, den 12. Mai 1942, 12 uhr, im Sitzungssaal der Anhalt-Dessauischen Landesbank, Abteilung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Leipzig, in Dessau, Kavalierstraße 9, statt.
Wir erlauben uns hiermit, unsere Al⸗ tionäre hierzu ergebenst einzuladen.
Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichts⸗ rates. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Die Hinterlegung der Attien hat bis 16 8. Mai 1942 bei der Anhalt⸗
essauischen Landesbank, Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Dessau, oder bei der Aligemeinen Deutschen Credit⸗An⸗ stalt in Leipzig, im übrigen gemäß 5 15 der Satzung zu erfolgen.
Die Bilanz der Gesellschaft und der Ge⸗ schäftsbericht können vom 30. April 1942 an in den Geschäftsräumen der Gesell⸗ schaft zu Wallwitzhafen eingesehen und die gedruckten Geschäftsberichte vom 5. Mai 1942 ab dort in Empfang genommen werden.
Dessau, den 16. April 1942.
1805. Bilanz per 31. Dezember 1941. xx
Atti va. R. M Barreserven: Kassenbestand: .... Vostscheckguthaben. .. Wechsel (Handelswechsel) RM 1 SI 400, .. Nennbetrag: Steuergut⸗ scheine Kurzfällige Forderungen: Nostroguthaben .... Schuldner Beteiligung Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ ausstattung 1 Rechnungsabgrenzungs⸗ .
2 603 952
3 390 20 458
1894400 36 000 607 232
21 677 20 000
e assi⸗ Gläubiger: Sonstige Gläu⸗
biger Stammkapital ..... Gesetzliche Reserven ... Delkredere (Allg.
Reserve) ... Rückstellungen Nechnungsabgrenzungs⸗
posten J Gewinn:
Vortrag 1940 8 252, —
Vortrag 1941 56 542,55
1067 996 1000000 10 000
275 000 100 779
96 382
64 79465
2 603 952161
Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezem ber 1941.
Aufwendungen. Gehälter und Löhne... Soziale Lasten ..... Ausweispflichtige .
Steuern.. 106 593, — Andere Steuern 1 8654,09 Abschreibung a. Inventar. Sonstige Aufwendungen. 9
321 186
Ertrãge. Gewinn 1940 ..... Zinsen und Prvvi⸗
sionen ... 268 310,42 Außerordent⸗ liche Erträge 44 624,01
8 2652
312 934
321 186143
Eigene Indossamentsverpflichtungen RM ⁊ 940005, —
In den Passiven sind als Gesamtver⸗ pflichtungen nach zz 11 und 16 WG. ent⸗ halten: RAM 1057 996,75. ö
Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. MU KWG. RAY 101000, -.
Filmtreditbe nk G. m. b. H., Berlin.
i814
Die Firma E. Prée, Gesellschaft m. b. H., Teplitz⸗Schönau, wurde . Beschluß der Hauptversammlung auf⸗ elöst. Abwickler ist der bisherige Ge⸗
rn, . Josef Petters, Reichen⸗ g
. en, gag Nr. 38. ie Gläubiger dieser Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen die eseslschaft bin nen drei Monaten bei dem vorgenannten Abwickler anzumelden. ;
E. Pre G. m. b. S. in Liqu. ,
Teplitz ⸗ Schönau. z
1526] 3. Bekanntmachung. stönigshütter Fürsorgegesellschaft mit beschräukter Haftung in Königshütte, Oberschlesien. Durch Geselsschafterbeschluß. vom 23. Februar 1942 ist die Auflösung
.
der , . beschlossen worden. Zum Abwickler wurde der Unterzeichnete be⸗ stellt. Gemäß § 65 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haf⸗ tung fordere ich die Gläubiger der Ge—⸗ sellschaft hiermit auf, ihre Forderun⸗ gen binnen sechs Monaten vom Datum der 3. Bekanntmachung ab ge— rechnet bei mir schriftlich anzumelden. Josef Strozyk, Königshütte, Oberschles. Adolf⸗Hitler⸗Platz 17. 1702 Bekanntmachung.
Die Firma Laubedruck⸗Ges. m. b. H. Dresden ⸗A. 1, Palmstr. 8, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden ö . sich bei ihr zu melden.
resden, am 1. April 1942. Laube⸗Druck⸗-Ges. m. b. S. in Liquidation. Der Abwickler: Oskar Weimann.
1527
Lorenz z Co., Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung in Kirchheim unter Teck.
Sämtliche Gesellschafter haben durch
Abgabe einer schriftlichen Erklärung die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. um Liquidator wurde der seitherige Geschäftsführer Albert Knaupp, e g. mann in Kirchheim unter Teck, bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, sich
zu melden.
Der Liquidator.
803 Hiermit geben wir bekannt, 34 in der Gesellschafterversammlung unserer Gesellschaft vom 1. 4. 1942 die Herab⸗ setzung des Stammkapitals von en, S0 000, — auf RAM 20 09090, — beschlossen worden ist. .
Wir fordern hiermit die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ihre Forde⸗ rungen bei uns anzumelden und zu erklären, ob sie der Kapitalherabsetzung zustimmen.
Leipzig, im April 1942.
Georg Bernhardt Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
15. Verschiedene Bekanntmachungen
2749 er denburgisches Sparkassen⸗ und Giroverband Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin 8w 68, Alte Jakobstraße 130132. Die Vermögens- und Schulden⸗
übersicht am 31. 12. 1941 und die
Haushaltsrechnung für das Jahr 1941 sind nach der Verordnung zur
Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschafts⸗ betriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3. 1933 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 180) ge⸗ prüft worden. ö
Der abschließende Prüfungsvermerk
lautet: „Nach dem abschließenden Er⸗ ebnis unserer pflichtgemäßen rüfung auf Grund. der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Brandenburgischen yer gen und Giroverbandes sowie der er⸗ teilten Aufklärungen und Nach- weise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß 1941 so⸗ wie der Jahresbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übri⸗ gen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Bean⸗ standungen nicht ergeben. Berlin, den 12. März 1942. Wirtschaftsberatungs Aktien⸗ gesellschaft Wirtschaftsprüsungsgesellschaft. Dr. van Aubel, ö ppa. Dr. Werres, Wirtschaftsprüfer. Gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 3 der Ver⸗ ordnung vom 30. 3. 1933 gebe ich obiges abschließendes Prüfungsergeb⸗ nis bekannt. Berlin, den 15. April 1942. Der Verbandsvorsteher. Dr. Storck.
2525 Gemäß 5 9 Absatz 4 der Satzung be⸗ rufen wir hiermit die ordentliche Hauptversammlung der „Volksheil“ Kranken⸗Ußnterstützungskasse für alle Berufe und Gewerbe (Krankenkasse für Allopathie und Naturheilkunde) V. a. G., Sitz Berlin, zu Sonntag dem 17. Mai 1942, vormittags 9 Uhr, ein; sie findet statt in den Geschäftsräumen der „Volksheil“, Ber— lin C 2, Breite Str. 1—. Der Vorstand.
2748 k der Bäuerlichen Krankenhilfe
Nordmark V. V. a. G.,
Sitz Hamburg⸗Wandsbek.
Zu der diesjährigen ordentlichen Sauptversammlung, die am Mitt⸗ woch, den 27. Mai 194142, um 15 Uhr in Hamburg⸗Wandsbek, Diet⸗ rich⸗Eckart⸗Straße 5, stattfindet, werden die Abgeordneten hiermit eingeladen.
. wird schriftlich zu⸗ gestellt.
Samburg⸗ Wandsbek, 20. April 1942. Bãuerliche , Nordmar k
. V. a. G., Sitz Hamburg⸗Wandsbekt. Der Vorstand.
2827.
Preußische Zentralstadtschaft, Berlin.
RAM 50 000 000, — 49 1ige Pfandbriefe Reihe 84 der Preußischen Zentralstadtsch aft.
Nr.
130 000 — 30 000 Stück 2 RAM 100 — RM, 3 000 C00, —
Nr. 30 001 42 000 — 12 000 Stück à RM 600 — RAM 6 00 0, - Nr. 42 001-73 000 — 31 000 Stück RAM 1000 — RM 31 000 000, - Nr. J3 001-76 000 - 2000 Stück 2 RAM 5000 - R. A 10 000 00, —
7d dodo Sit
r ö b do -=
Zinsscheine fällig am 2. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Auf Grund der Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom
2I. 9. 1941 ist die Preußische Zentralstadtschaft ermächtigt worden, 4*01ge auf Reicht
mark lautende Pfandbriefe der Reihe 34 im Betrage von EM 50 000 000, auszu- geben. Die Ausgabe dieser Pfandbriefe ist jeweils nur in Höhe der zum Verkauf frei.
gegebenen Beträge gulafsz 5 40 des Börsengesetzes
es vor der Einführung der obigen 49 igen Pfandbriefe an der
reichung eines Prospektes nicht bedarf.
Der Herr Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des GVBl. 1508, S. 216) am 19. März 1942 angeordnet, daß
örse zu Berlin ber Ein⸗
Mit dieser Anordnung gelten die Pfandbriefe zum amtlichen Handel an
der Võrse zu Berlin als zu gelassen.
Die 4M1igen Pfandbriefe lauten auf den 56 sie können von diesem nicht
gekündigt werden. Die Tilgung der Pfandbrie
e von seiten der Anstalt erfolgt mit
mindestens o jährlich, berechnet vom jeweiligen Umlauf am Schlusse des Vorsahres, durch i ant freien Markt oder im Wege der Auslofung. Die Tilgung der Pfand
geschlossen.
briefe beginnt am 1. Juli 1943. Eine Gesamtkündigung ist bis zum 1. Juli 1943 aus-
= Die Pfandbriefe sind mit halbjährlich — am 2. Januar und 1. Juli — fälligen Zinsscheinen und einem Erneuerungsschein versehen. Die Zinsscheine sind zahlbar bei der Kasse der unterzeichneten Anstalt und bei den Kassen der angeschlossenen Stadt- schaften. Die kostenfreie Einlösung der Zinsscheine kann auch durch Vermittlung von Banken, Sparkassen, 6 und Kreditgenossenschaften erfolgen. Bei diesen
Stellen erfolgt auch die ko
enfreie Einlösung der ausgelosten und gekündigten Pfand⸗
briefe und die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen. Im Falle einer Konvertierung der Pfandbriefe werden die mit der kostenfreien Konvertierung beauftragten Stellen
bekanntgegeben.
ie Nummern der ausgelosten und gekündigten Pfandbriese werden mindestens einen Monat vor dem Verfalltage öffentlich bekanntgemacht. Die Veröffentlichung erfolgt alsbald nach erfolgter Auslosung und Kündigung durch einmalige Bekanntgabe im Deutschen Reichs und Preußischen Staatsanzeiger und in der Berliner Börsen⸗ Zeitung. In diesen Zeitungen werden ebenfalls bie Nummern der Restanten jährlich
einmal sowie alle die Rei öffentlicht.
smark⸗Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen ver⸗
Die Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 34 sind mündelsicher
auf Grund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom J. Mai 1940 (N GGBl. S. 7565). . Die Pfandbriefe tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden der
Direktion und seines Stellvertreters.
ie Eintragung in das Pfandbriefregister wird
auf den Pfandbriefen durch die Unterschrift des Kontrollbeamten handschriftlich ver⸗ merkt. Die Gültigkeit der Pfandbriefe hängt von dieser handschriftlichen Unterzeichnung ab. Das Vorhandensein der satzungsmäßig vorgeschriebenen Deckung und der Eintra⸗
schrift mittels Faksimilestempels beschein
3 in das Deckungsregister wird von y,, . durch dinzuse zen seiner Unter⸗ igt. Für die im Umlauf befindlichen sCandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit
den im Deckungsregister eingetragenen Deckungsmitteln und ihrem sonstigen Ver-
mögen. Der Zentralstadtschaft haften die Einzelstadtschaften und deren
arantie⸗
verbände (das sind die Provinzialverbände) bis zur Höhe des Betrages der für sie aus=
egebenen und noch im Umlauf befindlichen Pfandbriefe. Die Einzelstadtschaften er innerhalb der vorstehend bezeichneten Grenzen als Gesamtschuldner. Im Ver- hältnis zueinander sind die Einzelstadtschaften nach Maßgabe ihres Anteils am Pfand⸗
briefumlauf der Zentralstadtschaft verpflichtet. . .
Die von der Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe unterliegen dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich recht- licher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. J S. 492) und der Durch- führungsverordnung vom 20. Dezember 1938 (RGB. 1 S. 1904). .
rüin, im April 19a.
— Preu ßische Zeutralstadtschaft.
Körperschaft des öffentlichen Nechts.
Unter die Verordnung über die er⸗ leichterte meinde⸗Anleihen vom 28. März 1912 fällt 1 Grund des §5 1 auch die 11-5 Anl amtes von 1937. (
Der , e, ,, für die . aft hat mit dieser en Herabsetzung des Zinssatzes auf 4 * jährlich, beginnend mit 1943. gemäß §5 4 der Verordnung als an⸗
Reichsmesseamt in Leipzig, 44 * Anleihe von 1937. Ge⸗
Zinsherabsetzung bei wird, spätestens am 2
eihe des Leipziger Messe⸗ 2750] Leipzig C 1. fristgemãsß
erordnung Anleihe die als gekündigt.
dieser Leiyzig,
läubigern em 2. Januar
angeboten. Das Angebot gilt
genommen, wenn es von den Gläubi— gern nicht bis zum 27. April 1842 abgelehnt wird. Die Ablehnun wirksam, wenn die Same, ron gen, für die das . abgelehn
April 1942 bei dem Reichsmesseamt in Leipzig, Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingereicht werden. Dit eingereichten Schuldver⸗ schreibungen gelten für den 2. 1. 194
den 15. April 1942. Reichs messeamt in Leipzig, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Fichte, Präsident.
ist nur
Mecklenhurgische Landeshilfstasse, Seestadt Rostock.
a.
1 14 * 3.
Sonstige Schuldner:
Durchlaufende Krebite (nur Treuhandgeschäfte)
3.
t. 6.
6.
7 . 8. 9. 10.
11.
12.
13.
— ———
Persönliche Ausgaben Soziale Abgaben.... Sachliche Ausgaben Steuern Provisionen ; Abschreibung auf Betriebsausstattung Reingewinn 1941 .
, . erwaltungskostenbeitrage und VBetriebsüberwachungsgebühren ..
Sonstige Einnahmen
Bilanz vom 31. Dezember 1941.
Besitzwerte.
Barreserve (Postscheckguthaben) Wechsel, eigene Ziehungen Eigene Wertpapiere (sämtlich bei der Reichsbank beleihbar): a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des 2
98 — b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere ha zz go Täglich fällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Vaidnat
gegen Kreditinstitute . .
a) Aus Pächterkrediten Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 649, 18 R. 1 b) Aus Schuldenregelungsdarlehen Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 3, 35 R. o) Aus Darlehen für Landeskulturzwecke Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 9972,83 R. Von der Gesamtsumme sind gedeckt durch sonstige Sicherheiten 20 726,59 R
a3 ao, is
226 128,16
a) Osthilfeentschuldungs darlehen Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 469,47 RM b) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗ gesetz 223 313, 14 Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 526, 10 R. e) Darlehen für Landeskulturzwecke Darin enthalten rückständige Leistungen in Höhe von 9 774,23 RM
213 gꝛ8, 6
711 423, 30
Dr dd s
Beteiligung bei anderen Kreditinstituten Haftsumme 300, — RAM) .
Betriebs⸗ und Geschäftsausstattungg ...... Abzüglich Abschreibung
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..
RA 304 421 760
162 782
193 987
In den Altiven und in den Passiven 11 sind enthalten:
) Forderungen an . des Verwaltungsrates 41 0oz, — RA b) Anlagen nach 517 Abf. 2 KWG. 100, — RA
. Schulden. ö
a) Einlagen deutscher Kreditinstitutes.. .. 57 639, 83 b) Sonstige Gläubiger 678 789, 62
Von diesen Summen entfallen:
1686 gis, 1s
aa) auf jederzeit fällige Gelder. d70 462, 8
bb) auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von bb) werden oder sind fällig: 1. —— RA innerhalb 7 Tagen 2. 494 327, 10 RM darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3. JI6 1365, 477 RA darüber hinaus bis zu 18 Monaten Anleihen von der Deutschen Rentenbankkreditanstalt: . a) Darlehen für Landeskulturzweckee ..... 1182 776,68 b) Disagiozusatzdarlehen . 88 76 6 Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte): a) Osthilfeentschuldungs darlehen A4 218 925,86 Darin enthalten rückständige nach Eingang weiter⸗ zuleitende Leistungen in 9 von 469,47 R. db) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗ gesetz 228 318, 14 Darin enthalten rückstndige nach Eingang weiter- zuleitende Leistungen in Höhe von 526, 10 RAM o) Darlehen für Landeskulturzwecke Darin enthalten rückständige nach Eingang weiter⸗ zuleitende Leistungen in Höhe von 774, 23 R.
4111 423, 30
Grund ⸗ oder Stammkapital (Betriebsfonds) Rücklagen nach 11 KWG. (satzungsmäßige Rücklagen) Sonstige Rücklagen Rückstellungen Wertberichtigungsposten ; Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... Reingewinn 1941... Eigene Ziehungen im n den . sind enthalt / esamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 und 16 KWG. 9 982 431,857 RAM. ? Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 11 Abs. ? KWG. z ss, ho Rn
2. 1 1 . 1 1 1 2.
7 216 182
100 000 221 968 0 000 17 615 124 0009 85 737
28 3806
material ausschließlich
Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 81. Dezember 19
ö
8 4865 13315,
41.
GSeesta dt e, ,. den 28. Februar 1942. e, , ,. Landes hilf stasse. Der VBorstand: Minke. Dr. Walter.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebs sowie der erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschlu schriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhãltnissẽ des
wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
Mecklenbur gische
Schwerin in Meckl., den 23. März 1942.
Treu hand⸗Gesellschaft mit beschräntter H
Wirtschafts prüßun gs gesellschaft. Brasch, Wirtschaftsprüfer.
erläutert, ben gesetzlichen Vor⸗ r enen,
aftung
Reichã ˖ und Staatsanzeiger Nr. SI vom 29. April 1942. S. 8
W
S6 Die Kennummer ist auf der Brandsohle (nicht auf der Deckbrandsohle), bei e . gearbeitetem Schuhwerk (bis ur Größe 26) auf ber Sohle im Innern des Schuhs vor der 3. dauerhaft einzuprägen und außerdem im Futter des
chaftes dauerhaft aufzudrucken.
5§8 7 Die Vorschriften der 88 4, 5 und 6 gelten nicht für Schuhwerk und Gamaschen, die für die Ausfuhr bestimmt sind.
8 8
(1) Die Herstellung von Schuh⸗ und re er g f (Schäften, Absätzen, Rahmen, Keder, Kappen, Schuhbesatz) ist ohne Genehmigung zulässig, wenn sie im Rahmen einer ver⸗ traglichen Vereinbarung mit einem Erzeuger . dem eine Herstellungsaufgabe gemäß 5 1 erteilt ist (1Auftraggeber) (2) Die Materialien für die Herstellung gemäß Abs. 1 6 vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber muß ie für den Bezug der Materialien etwa erforderlichen Leder⸗ . oder sonstigen Einkaufsermächtigungen seinem Unter⸗ ieferanten übergeben oder die Materialien selbst zur Ver⸗ fügung stellen. Der Schnittverlust darf bis zu 15 *½ bei Schäften, 25 n, beim Absatzbau und 35 9Ʒ bei Rahmen, Keder, Kappen und Schuhbesatz berücksichtigt werden.
(G3) Für die vorschriftsmäßige Verarbeitung der Mate⸗ rialien und die Güte der Schuhe ist der r e, gsüifle für Leder⸗ wirtschaft der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft erläßt die zur Durch⸗ . und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen estimmungen. Sie kann die Herstellung von Schuhwerk im Einzelfall abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung
regeln. §10
Wenn die Reichsstelle für Lederwirtschaft auf Grund des §z 10 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. * S. 679) Proben von Schuhen oder Materialien zur ö bei Schuhherstellern entnimmt und untersuchen läßt, 9 trägt die Kosten hierfür der Hersteller des betreffenden Schuhs oder Materials. z
11
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den SS 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 8 12 Diese Anordnung gilt nicht für Schuhwerk, bei dem , Teile durch Warmvulkanisation miteinander ver⸗ unden sind (Gummischuhwerh).
813 (I). Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedh und Moresnet. .
(“) Gleichzeitig tritt die Anordnung 76 der Reichsstelle
für Lederwirischast vom 6. Mai 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai
1940 außer Kraft. Berlin, den 18. April 1942. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. — J. V. Dr, Steit. .
Erste Durchführungsbestimmung zur Anordnung 107 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellung von Schuhwerhh vom 18. April 1942 Auf Grund des 52 der Anordnung 107 der Reichsstelle Lederwirtschaft vom 18. April 19412 (Deutscher
ür leihe de und Preuß. Staatsanz. Nr. 91 vom 20. April 1942) wird bestimmt:
Artikel ! Gemäß 5,2 der Anordnung 107 werden folgende Stellen
beauftragt; für die Reichsstelle für Lederwirtschaft Her⸗=
,, , zu . a) für Straßenschuhwerk mit Holzsohlen und für Straßenschuhwerk, ö 1 . . auch Leder, Lederfaserstoff oder Gummimaterial ausschließ—⸗ lich in Form von Abfällen oder Altmaterial verarbeitet werden, die Wirtschaftsgruppe Lederindustrie, Berlin W ö, Meineckestr. 12a, w b) für Hausschuhwerk, das ganz aus Gespinstwaren her—
ee, ist, und für Hausschuhwerk, bei dent außer Spinn—
toffen oder Pappe auch Leder, Lederfaserstoff oder Gummi⸗ . ; ö. 3 6 oder Alt⸗ material verarbeitet werden: die Fachgruppe Hausschuh⸗ industrie, Berlin W 35, Lützowstr. 70, p ? M für handwerklich hergestelltes Schuhwerk aller Art mit Ausnahme der unter e) genannten Schuharten: der Reichsinnungsverband des Schuhmacherhandwerls, Berlin NW 40, Helgoländer Ufer 5, ; ch für Hausschuhwerk aus Gespinstwaren, das durch das ambulante Gewerbe hergestellt wird: die Wirtschafts gruppe Ambulantes Gewerbe in der Reichsgruppe Handel, Berlin NW 21, Alt Moabit 94,
e) für Gebirgsarbeitsschuhwerk, das von bestimmten Schuhherstellern der Wehrkreife VI⸗l, XVII und XVIII h wird: die Landeswirtschaftsämter im Bereich der Wehrkreise VII, XVII und XVIII.
Artikel II
Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft.
Berlin, den 18. April 1942. .
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Dr. Steitzꝛ.
Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über ärztliche Gutachten
Vom 20. April 1942
Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung Reichsgesetzbl. JI S. 751) wird in Ergänzung der Ziff. ) der 1I. Bekanntmachung des Werbergtes der deutschen Wirtschaft vom 5. Mai 1956 in der Fassung vom 25. Juli 1941 (Reichsanz. Nr. 11111936 und Nr. 17161941) bestimmt:
1. Mit ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Gutachten darf bei Laien i Arzneimittel sowie für ihnen gleichstehende Mittel und Gegenstände und für Verfahren und k (Ziff. 1 der 17. Bekanntmachung) nur unter folgenden Bedingungen geworben werden:
a) Die beim Reichsgesundheitsamt, Berlin NW 87, Klopstockstraße 18, eingerichtete Prüfungsstelle für Gutachten zur Werbung auf dem Gebiete des Heil⸗ wesens muß die . der Gutachten zur Werbung bei Laien für unbedenklich erklärt haben.
b) Die Ausstellung der Gutachten darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, daß die Prüfungsstelle des Reichsgesundheitsamtes die Weiterverwendung uf Antrag für unbedenklich erklärt hat und seit dieser Erklärung nicht mehr als fünf Jahre verstrichen sind.
e) Die Gutachten dürfen nicht gekürzt verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der n . des Werberates der deutschen Wirtschaft.
d) Das Anwendungsgebiet, auf das sich das Gutachten bezieht, ist deutlich und eindeutig hervorzuheben.
Die Auflage weiterer Bedingungen im einzelnen Falle, insbesondere die Beschränkung der Verwendung auf bestimmte Werbemittel, bleibt vorbehalten.
2. Gutachten, die bereits zur Werbung bei Laien ver⸗ wendet worden sind, können, wenn bis zum 1. August 1942 Antrag . eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Prü⸗ fungsstelle des Reichsgesundheitsamtes gestellt worden ist, bis zur Entscheidung der Prüfungsstelle welterverwendet werden.
3. Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Werbemittel mit Gutachten, welche den Bedingungen der Ziff. J nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 1942 aufgebraucht werden.
Berlin, den 20. April 1942. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirischaft. Hunke.
Bekanntmachung.
Die am 17. April 1942 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Preisbildung im Warenverkehr mit den besetzten niederländischen Gebieten. Vom X35. März 1942.
Verordnung über Aenderung der Jagdzeiten. Vom 31. März 1942.
Verordnung zur Erweiterung und Verschärfung des straf— rechtlichen Schutzes gegen Amtsanmaßung. Vom 9. April 1942.
Dritte Verordnung über die Aenderung des österreichischen Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschäfts⸗ räumen. Vom 138. April 1942.
Sechste Verordnung zur Durchführung der Deutschen Ge— meindeordnung. Vom 14. April 1942.
Verordnung über den Uebergang des Robert⸗Koch⸗Insti⸗ tuts und der Landesanstalt für Wasser⸗, Boden- und Lufthygiene auf das Reich. Vom 14. April 1942.
Umfang; „ Bogen. Verkaufspreis; 0.15 RM, Postbeför—⸗ derungsgebühren: 963 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96209.
Bexlin NW 40, den 18. April 1942.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
ei dem außer Spinnstoffen oder Pappe.
vaerbleibenden Klein⸗ und Mittelbetrieben
Preußen
Belanntmachung
Die heute ausgegebene Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14565. Polizeiverordnung zur Aenderung der Polizei verordnung über das Leichenwesen vom 18. April 1933 (Gesetz—⸗ samml. S. 149). Vom 10. April 1942.
Nr. 14 566. Verordnung über die Teilung des Provinzial⸗ verbandes Schlesien. Vom 11. April 1942.
Umfang; 1e Bogen. Verkaufspreis: 0, 20 RM, zuzüglich einer . von G03 HFA. Zu beziehen durch: R v. Decker' s Verlag (G. Schenck, Berlin W ß, Lietzenburger Straße 31, und durch den Buchhandel. .
Berlin, den 20. April 1942.
Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches
Postwesen Fernmeldedienst mit dem Ausland
Der Fernmeldedienst (Telegramme und Ferngespräche) mit Brasilien, Ekuador, der Republik Kolumbien, Paraguah, Ur guay und Venezuela, ferner der Fernsprechdienst mit Peru 4 eingestellt worden.
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Aus der Verwaltung Gesetzesstop vom Führer befohlen Großdeutschlands Verwaltung wird nur für kriegswichtige Dinge tätig
Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium, HS⸗Gruppen⸗ führer Dr. Stuckart, gibt in der Zeitschrift „Deutsche Ver⸗ waltung“ einen Ueberblick über den Kriegseinsatz der großdeut— schen Verwaltung. Im totalen Krieg ist die öffentliche Ver— waltung, namentlich für die Erhaltung und Hebung der Ver— teidigungskraft, ein immer bedeutsamerer Faktor geworden. Anders als im ersten Weltkriege bot diesmal die seit 1933 ge⸗ schaffene Einheit von politischer und verwaltungsmäßiger Füh⸗ rung der Reichsführung die Gewähr, daß ihre kriegswichtigen Maßnahmen in sämtlichen Reichsteilen schnell befolgt würden. Nun mußte die öffentliche Verwaltung, aus deren Personal naturgemäß ebenfalls Einberufungen erfolgten, dennoch neue, kriegswichtige Aufgaben übernehmen und Kräfte für die ein⸗ gegliederten oder besetzten Gebiete abgeben. Aufbauend auf dem ,,, . Vereinfachungserlaß des Führers ist deshalb die Verwaltung durch Sofortmaßnahmen geändert worden. Auf— gaben, die nicht mit der Reichsverteidigung zusammenhängen, waren im allgemeinen stillzulegen, der Instanzenzug zu verkürzen und Doppelarbeit auszuschalten. So konnte die Verwaltung, vor allem auch mit Männern älterer Jahrgänge und mit Frauen und Hilfskräften ihre kriegswichtigen Aufgaben restlos und schnell erfüllen. Die zeitgerechte Auszahlung des Familienunterhalts an die Soldatenfamilien, Sicherung der Volksgesundheit, der Lebensmittel⸗ und Verbrauchsgüterzuteilung, Erfassung von Menschen und Sachen für die Wehrmacht, Zuteilung der Roh— stoffe, Preiskontrolle, Ausgleich der Kriegsschäden usw. sind heute, nach 2, Jahren Krieg, wie am ersten Kriegstage gewährleistet. Nun gilt es, vorausschauend alle Vorkehrungen zu treffen, um immer mehr auch auf dem zivilen Sektor für jede Kriegsdauer und alle nur denkbaren Möglichkeiten weiter gerüstet zu bleiben. Dabei tritt die Dezentralisation von Verwaltungsaufgaben in den Vordergrund. Die Obersten Reichsbehörden werden unter Be— freiung von aller Kleinarbeit für die Erfüllung der reichswich⸗ tigen Führungsaufgaben freigestellt. Das geschieht durch Auf— gabenverlagerung auf die Mittel- und Unterstufe, insbesondere in der Personalverwaltung, Ausgabebewirtschaftung und beim Erlaubniswesen. Durch neue Anordnungen des Führers wird bezirklich die Verantwortung für die Verwaltung nach Richtlinien der Obersten Reichsbehörden immer ausgeprägter den Behörden der Mittelstufe übertragen. Der Führer hat einen Gesetzesstop befohlen. Es dürfen nur noch für die Kriegführung unmittelbar bedeutungsvolle Gesetze und Verordnungen erlassen werden. Der Staatssekretär äußert höchste Anerkennung für die Arbeitsleistung und persönliche Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Dienst— kräfte, insbesondere in den unteren Verwaltungsstellen, den Land⸗ ratsämtern, Gemeinde⸗, Polizeiverwaltungen Ärbeitsämtern usw. Hier wird bis in die späte Nacht gearbeitet, um keine Stockung in der Versorgung eintreten zu lassen. Wenn hier und da rat— suchende Volksgenossen sich über die Art der Behandlung ihres Anliegens zu ärgern hatten, so wird von allen verantwortlichen Stellen alles getan werden, um solche Erscheinungen abzustellen. Die Dienstkräfte haben durch zuvorkommendes und freundliches Verhalten dem Volksgenossen besonders der Kriegerfrau, die Er⸗— ledigung der Anliegen zu erleichtern. Andererseits dürfen Einzel⸗ fälle nicht verallgemeinert werden.
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Konzentration in der Zigarettenin dustrie
Unveränderte Produktionsstärke bei vermindertem Kräfteaufwand
Die Mobilisierung der Arbeitsreserven in allen Zweigen der
zivilen Wirtschaft für die Bedürfnisse der deutschen Rüstungs⸗ industrie wir den Maßnahme in der Zigarettenindustrie führen, die auf eine
in den kommenden Wochen zu einer einschneiden⸗
Verminderung des Kräfteaufwandes abzielt, ohne daß die Pro⸗ duktionsstärke beinträchtigt wird. Der vorgesehene Rationali⸗ sierungsplan orientiert sich an der Tatsache, daß in manchen Kleinbetrieben je Tag und Arbeitskraft kaum 2000, in anderen Betrieben dagegen 34000 Zigaretten hergestellt werden. klar, daß in den Betrieben mit einer unterdurchschnittlichen Lei⸗ stung erhebliche Arbeitsreserven vorhanden sind, die nunmehr für dringendere Aufgaben freigesetzt werden sollen. eine Zusammenlegung in der gesamten Zigarettenindustrie erreicht werden, und zwar werden am 1. Mai 1942 etwa zwei Drittel der gegenwärtig vorhandenen 66 deutschen Zigarettenfabriken für die Dauer des Krieges stillgelegt werden. Trotz einer durch⸗ schnittlichen Leistung in der gesamten Industrie von rd. 22 060 Stück je Tag und Arbeitskraft wurde im Interesse der Erhaltung der kleineren und mittleren Betriebe als Maßstab der Stillegung ein wesentlich geringeres Produktionsquantum, nämlich 140090 bis 15 9000, gewählt. Alle Betriebe die unter dieser Tageskraft⸗ produktion liegen, müssen ausnahmslos ohne Rücksicht auf ihre Tradition, die Qualität ihrer Marken oder ihre regionale Markt— bedeutung ihre Produktion einstellen. Praktisch bedeutet das die Stillegung aller Kleinstbetriebe und aller kleineren Betriebe bis auf 3, aller mittleren Betriebe bis auf 7 und eines Großbetriebes. Die Produktion der betroffenen Unternehmungen wird von den übernommen, soweit diese dazu in der Lage sind, der Rest der verarbeiteten Tabak—⸗ menge geht auf zwei Großbetriebe, jedoch nicht auf Betriebe der Firma Reemtsma, über. Das Entschädigungsverfahren ist darauf
abgestellt, diesen Zusammenlegungsprozeß so zu gestalten, daß
die übernehmenden Betriebe aus der Uebernahme keinen privat⸗ , , . Nutzen haben und den stillgelegten Betrieben die Mittel für eine Betriebserhaltung gesichert bleiben. Das wird
dadurch erreicht, daß die übernehmenden Betriebe einen nach der
Höhe der übernommenen Verarbeitungsmenge errechneten Betrag an eine Kasse zu leisten haben, aus der den stillgelegten Betrieben angemessene Mittel zur Verfügung gestellt werden, deren Höhe die Notwendigkeit eines r . auf das Betriebskapital aus⸗ schließt. Diese Maßnahme dürfte bei den betroffenen Betrieben auf um so größeres Verständnis stoßen, als die Preisentwicklung am Rohtabakmarkt und der Fortfall der Betriebsbeihilfen die Wirtschaftlichkeit der stillgelegten Unternehmen ohnehin in Frage
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gestellt hätte. Darüber hinaus sind die übernehmenden Betriebe derpflichtet, soveit das noch nicht der Fall ist, ihre Tageskraft— leistung auf 16—17 000 Stück durch innerbetriebliche Rationali⸗ sierung ohne Vergrößerung ihrer Maschinenausrüstung zu stei— gern. Da die weiterarbeitenden Fabriken die Produktion der stillgelegten zusätzlich erfüllen, wird die Versorgungslage durch die dargelegten Maßnahmen nicht beeinflußt. Die Rationali—⸗ gg geht vielmehr ausschließlich auf Koften der Vielzahl an Marken, die von gegenwärtig rd. 450 auf rd. 150 vermindert werden. Demgegenüber wird die Aktion unmittelbar etwa 22, mittelbar sogar etwa 50 55 der in der Zigarettenindustrie Be⸗ schäftigten für Rüstungsaufgaben freisetzen. Wenn vorläufig die sechs Hersteller von schwarzen Zigaretten mit deutschem Roh⸗ tabak von dieser Rationalisierungs maßnahme unberührt bleiben, so liegt das daran, daß bei ihrer Produktion ein höherer Arbeits⸗ aufwand unvermeidlich ist, der den allgemeinen Maßstab von 14 —15000 Stück nicht ohne weiteres anwenden läßt.
Wirtschaft des Auslandes
Eröffnung der Baseler Mustermesse Basel, 18. April. Am Sonnabend wurde die 26. Schweizer Mustermesse in Basel traditionsgemäß mit einem Pressetag er⸗ öffnet. Die Zahl der Aussteller ist von 1200 im Vorjahre auf 1364 gestiegen. In seiner Eröffnungsansprache führte Professor Brogle u. a. aus, daß der diesjährige schweizerische Fertigwaren⸗ markt in Basel seine Bedeutung nicht nur durch das Erzeugnis schlechthin erhalte, sondern durch die Produktionsidee, in der die Bereitschaft zur Mikarbeit am Wiederaufbau ihren Ausdruck finde. Die neuen Leistungen bewiesen, daß die Schweiz Schritt gehalten habe mit der geradezu revolntionäen Entwicklung, die sich in den letzten Jahren in allen Ländern auf produktionstechnischem Gebiet vollzog. Viele dieser Leistungen, die den hohen Stand sowohl der wissenschaftlichen Forschung als auch der betriebstechnischen Apparatur und namentlich der arbeitsmäßigen Geschicklichkeit und
Tüchtigkeit bewiesen, würden den Krieg überdauern.
Slowakisch⸗ungarische Wirtschaftsverhandlungen abgeschlossen
Budapest, 19. April. Die slowakischungarischen Wirtschafts—⸗ verhandlungen in Preßburg sind abgeschlossen worden. Die Warenkontingente sind niedriger als im Vorjahre, das Preis- volumen aber höher. Die Exportpreise wurden noch nicht fest⸗ gesetzt mit Berufung darauf, daß das Ansteigen des Preisnivegus in der Slowakei langsamer als in Ungarn vor sich geht. Das Wertvolumen der slowakischen Ausfuhr nach Ungarn beträgt 396 Mill. Ks. .
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