1942 / 94 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Neichs.˖ und Staat ganzeiger Nr. HI vom SZ. Upril 1942. G. 4

Entscheidung zur Dividendenabgabeverordnung

Aus Anlaß eines Ausnahmeantrages hat das Reichswirt— ,, zu der Frage der . von orzugsaktien bei der Durchführung der Kapitalbexichti⸗ gung wie folgt Stellung genommen: . „Die Gesellschaft hat nach ihren Angaben von einer Berichti⸗ gung des Vorzugsaktienkapitals, von dem sich ein Teil im Besitz der Gesellschaft befand und demzufolge kein Stimmrecht hatte, unter Zustimmung sämtlicher Vorzugsaktionäre Abstand ge⸗ nommen und sediglich im Hinblick auf die durch die Kapital⸗ berichtigung erlßhte Gesamtstimmenzahl der Stammaktien aus dem Besitz der Gesellschaft eine entsprechende Zahl von Vorzugs⸗ aktien an die Besitzer der im Verkehr befindlichen Vorzugsaktien zum Kurse von 160 n begeben, um das alte, Stimmwverhältnis zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien wieder herzustellen.

In ihrem Antrag wird davon ausgegangen, daß die Vorzugs⸗ aktien im Reingewinn und für den Fall der Auflösung der Ge⸗ sellschaft am Abwicklungserlös nur mit einem festen Prozentsatz beteiligt seien. Die Durchsicht der ihrem , 9 . Satzungen ergibt dagegen folgenden Tatbestand: Die Vorzugs⸗ aktien erhalten aus dem verteilbaren Jahresgewinn vor den Stammaktien zunächst eine Dividende von 4 35. Alsdann erhalten die Stammaktien ebenfalls 4 55. Ein Gewinn, der danach zur Verteilung gelangt, wird als Superdividende unter sämtliche Aktionäre dergestalt verteilt, daß zunächst wieder auf die Vorzugs⸗ aktien vor den Stammaktien eine Superdividende bis zu 19, ver⸗ teilt wird, während der hiernach verbleibende Rest auf die Stamm⸗ aktien entfällt.

Ob die Vorzugsaktien eine Superdividende erhalten, hängt demnach von dem Anteil am Reingewinn ab, der auf die Stamm⸗ aktien ausgeschüttet wird. Derart ausgestattete Vorzugsaktien sind nicht nur mit einem festen Betrag am Reingewinn oder am Abwicklungserlös beteiligt. Das Recht auf Superdividende kenn⸗ zeichnet sich vielmehr als ein anteilig bemessenes Recht. Auf Aktien dieser Art kann nach dem Wortlaut und Sinn der Be⸗ stimmung 5 47 Abs. 2 1. DAB. keine Anwendung finden. Sie müssen daher gemäß 5 47 Abs. 1 bei der Kapitalberichtigung Berücksichtigung finden.

Eine Zuteilung zusätzlicher Anteilsrechte an die Vorzugs⸗ aktien ist aber nicht erfolgt. Damit ist bei Durchführung der Kapitalberichtigung gegen eine grundlegende Vorschrift der D2A VO. verstoßen worden, deren Vorschriften über das Kapital- berichtigungsverfahren ein in sich geschlossenes Ganzes darstellen und zwingendes Recht sind. Die von der Gesellschaft „als Ka⸗ pitalberichtigung“ vorgenommene Transaktion kann daher nicht als eine Kapitalberichtigung im Sinne der DAVO. gelten. Die in dieser Richtung von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen sind daher ohne rechtliche Wirkung. Das gleiche gilt darüber hinaus von dem Weg, den die Gesellschaft beschritten hat, um das durch die Nichtbeteiligung der Vorzugsaktien an der Kapital⸗ berichtigung ; gestörte Stimmrechtverhältnis wieder herzustellen. Sie hat zum Stimmrechtausgleich aus dem Besitz der Gesellschaft eine entsprechende Zahl von Vorzugsaktien den Vorzugsaktio⸗ nären trotz ihres höheren Werts zu Pari zur Verfügung gestellt. Sowohl die Form dieses Ausgleichs wie die damit verbundene Schmälerung der Rechte der Stammaktionäre an Gewinn und am Liquidationgerlös sind mit dem Grundgedanken der DAVd. (8 8 Abs. 4 Satz 2 DAVO., 5 45 1 DAD V.) unvereinbar.

Aus beiden Gründen vermag ich dem Antrag der Gesellschaft, ihr nachträglich eine Ausnahme von den Bestimmungen der

DAVO. in einem Ausmaß zu bewilligen, daß die Maßnahmen der Gesellschaft als eine Kapitalberichtigung im Sinne der Da VO. gelten kann, nicht zu entsprechen. Es hieße, den Sinn der Er⸗ mächtigung, nue a e, von den Bestimmungen der DA VO. und der Durchführungsverordnung zuzulassen, verkennen, wenn man von ihr auch Gebrauch machen würde, um Verletzungen von Vor- schriften zu heilen, in denen die tragenden Gedanken der DA VO. zum Ausdruck kommen. Ausnahmen können vielmehr nur be⸗ willigt werden, um durch eine wirtschaftlich sinnvolle e ne, der Formvorschriften die Schwierigkeiten auszuräumen, die der Verwirklichung der Grundgedanken der DA VS. in besonders ge⸗ lagerten Fällen im Wege stehen könnten. =

Ich stelle anheim, 1 dem nächsten Stichtag, auf den die Ge⸗ sellschaft nach der DA VO berichtigen kann, die beabsichtigte Ka⸗ , . unter Beachtung der dafür gegebenen Vor⸗ chriften vorzunehmen. Ich bitte ferner, erneut die Drag zu prüfen, ob nicht die Gesellschaft von ihrem satzungsgemäßen Recht Gebrauch machen sollte, die Vorzugsaktien zwecks Einziehung zu kündigen. Die Beseitigung von Vorzugsaktien mit einem derart hohen Stimmvorzug würde mir . nur nach den im neuen Aktien vecht für sie getroffenen Regelungen zeitgemäß erscheinen, e, ier auch die Durchführung der Berichtigung wesentlich erleichtern. ö

*

Die Speisenabgabe in den Gaststätten

Eine Anweisung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beher⸗ bergungsgewerbe hat die Speisenabgabe in den Gaststätten den neuen Rationen angepaßt. Die Speisenkarte darf Mittwochs, Sonnabends und Sonntags insgesamt vier 5 erichte ent⸗ halten, und zwar zwei Fleischgerichte und zwei Fleischnebengerichte. Von den Fleischgerichten muß eines ein Eintopf⸗ oder Teller gericht für 50 g Fleisch sein. Erst für das zweite Fleischgericht dürfen 100 g verlangt werden. Für die beiden Fleischnebengerichte, die nach Belieben kalte oder warme Vorgerichte sein können, sind je 50 g zulässig. Wenn außer dem markenfreien Stammgericht nur ein Einto 6 oder Tellergericht geführt wird, darf dieses nur ein 50⸗g⸗Gericht sein. Im übrigen wird die Speisenkarte gegen⸗ über bisher aufgelockert. An den genannten Tagen können außer dem Stammgericht und den vier Fleisch⸗ und kJ zwei Suppen und sechs fleischlose Speisen nach eigenem Ermessen angeboten werden. Wild und Geflügel zählen zu den Fleisch⸗ gerichten. Montag und Donnerstag sind ge ichenf̃ Außer dem Stamm⸗ und Feldküchengericht, für das 50 g . zulässig sind, darf noch ein fleischloses Feldküchengericht abgegeben werden. Das Feldküchengericht muß auf der Karte künftig genau bezeichnet werden. Für Feiertage wird das Feldküchengericht aufgehoben. An den fleischfreien Tagen tritt er h, eine Erleichterung für die Betriebe ein. Außer dem markenfreien Stammgericht und zwei Suppen dürfen insgesamt acht fleischfreie Speisen nach Wahl an⸗ geboten werden. Infolge der Verkürzung der Fettzuteilung wird von den Betrieben erwartet, daß sie Gerichte herstellen, zu denen P wenig wie möglich Fettmarken notwendig sind. Insbesondere ollen für die Feldküchengerichte nicht mehr als 5 g Fett verlangt werden. Die Anordnung über die Verabreichung von Pellkartof⸗ . aufgehoben. Die Neuregelung tritt am 27. April in Kraft.

Wirtschaft des Auslandes Yen und Baht auf Parität gestellt

Tokio, 22. April. Wie das Finanzministerium bekanntgab, werden der japanische Jen und der thailändische Baht am 22. April gleichzeitig in Japan und Thailand auf Parität gestellt.

Gleichstellung der japanischen und thailändischen Währung ohne Einfluß auf die Beziehungen des Jen zu fremden Währungen

Tokio, 22. April. Die Gleichschaltung der thailändischen und japanischen Währung hat, wie der Sprecher der Regierung fest⸗ stellte, keinen Einfluß auf die Beziehungen des Yen zu anderen fremden Währungen. Selbstverständlich sei es für die reibungs⸗ lose Abwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des großostasiatischen Lebensraumes notwendig, das Ver⸗ hältnis zwischen dem Yen einerseits und den betreffenden Wäh⸗ rungen andererseits genau festzusetzen. Ob auch die übrigen Währungen Ostasiens, insbesondere der besetzten Gebiete dem Yen angepaßt werden sollen, könne im Augenblick noch nicht gesagt werden. Der Sprecher wies jedoch darauf hin, daß die in den besetzten Gebieten herausgegebene japanische Militärnote selbstverständlich mit den n ö Parität gestellt sei.

Die Finanzkontrollkörperschaft in Japan

Tokio, 22. April. Die am 18. April veröffentlichte Verordnung über die Finanzkontrollkörperschaft, die sofort in Kraft tritt, be⸗ wirkt eine nc en, staatliche Lenkung des gesamten Geldwesens. Nach dieser Verordnung gibt es n die Fh n gern n. 4 für ganz Japan, dann die Kontrollvereinigungen nach Ge⸗ äftsarten und schließlich die Kontrollgilden und provinziellen inanzversammlungen. Die Finanzkontrollkörperschaft für ganz apan hat die Aufgabe, zwecks zusammenfa 1 r Entfaltung ber Funktionen des Geldwesens dessen Kontrolle zu übernehmen und an den finanzpolitischen Entwürfen des Staates sowie an deren Durchführung mitzuarbeiten. Der Aufgabenbereich der Kontrollvereinigungen, Kontrollgilden usw. ist entsprechend ihrem Wirkungskreis der gleiche wie bei der Finanzkontrollkörperschaft . ganz Japan. Dabei sind die Kontrollvereinigungen nach Ge⸗ chäftsarten als Vertikalorganisation für die jeweilige äfts art, die Kontrollgilden als Horizontalorganisation für die e, . Präfektur und die Finanzversammlungen als Verbin⸗ ungsstellen zwischen dem einzelnen Finanzmann und der örtlichen Organisation zuständig. Für die genannte Zentralkörperschaft wird in der Verordnung im einzelnen folgender Aufgabenbereich senannt: Beratung der staatlichen Stellen in den Fragen der ldpolitik. Führung und Kontrolle des Geld⸗ und pital⸗ marktes, Förderung des Einvernehmens zwischen Finanz und ndustrie usw. Präsident der , für ganz apan ist der en n n e dieser von der Regierung ernannt wird, ergibt sich also ein entsprechend starker staatlicher *in auf die Geld- und Kapitalmarktpolitik. Die beiden Vigze⸗ präsidenten, der Hauptdirektor und die übrigen Direktoren können nur mit Genehmigung des zuständigen Ministers einen ander- weitigen Beruf ausüben oder sich im Handel betätigen, sie können jedoch zum Personal der Nippon⸗Bank gehören.

Berlin, 22. April. Preis notierun gen für Nahrun gö⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß-⸗Berlin.) [ Preise in Reichsmark.! Bohnen, weiße mittel 8 bis —, Linsen, läferfrei l, 0 bis 72.50, Linfen, käferfrei 5 bis und HR bis Speiseerbsen, Inland, gelbe, ganze 5 bis Speiseerbsen, Ausland deine, wales s ( T, ll eib, Kren gane 5 bis , Gesch. glas. F Erbsen, halbe 5 bis Grüne Erbsen, Ausland 6, 65 bis 61,80, Reis, Italsener, g 49,70 bis S0, 50, Reis 5) bis und 5 bis —— r, , , . bis Gerste en, 33 Oso bis dio) AM, Sh bis *, Sof), Gerstengraupen mittel, Mie (0,6 bis a1, ot),

.

w ä

Gerstengraupen, grob, Osck3) 37,00 bis 38,00), Gerstengraupen, Kälberzähne, se) 3400 bis 35,00), Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34,00 bis 35,005), Haferflocken [Haäfernährmi tel!) 45,00 bis 46,005), Hafergrütze 1Hafernährmittels) 45,00 bis 46,005), Kochhirse“ 38,00 bis 40, 090, Roggenmehl, Type 1790 24555 bis ——, Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,40 bis —— Weizengrieß, Type 5560 38,50 bis —, Weizenmehl, Type 1050 36,25 bis = —, Brotmehl Type 2800 24,90 bis Kartoffelmehl, hochfein 36,55 bis 38, 155), Sago deutscher 49, 35 bis 51, 35, Zucker, Melis Grund⸗ sorte 67, 90o bis —, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 7), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 f), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46, 00), Kaffe e⸗Ersatz⸗ mischung 70, O0 bis 80, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 34h, O0 dis zz, Oo, Köftiaflee, Zentralamerifas 4566 C5 bis sz, 0 Kakaopulverhaltige Mischung 1306,00 bis —, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongz) 810, 00 bis 900, —, Tee, indisch z) go60, 00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / 8s, in Kisten bis —, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten bis Pflau⸗ men, Bulgar. —— bis Sultaninen, Perser bis —, Sultaninen bis —, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- ewogen bis , Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland andiert bis Kunsthonig, in v⸗kg-⸗Packung (Würfel) I0 Co bis 73 0c, Bratenschmalz 163, o? bis = = Johschmalz iz b bis Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewür 1865,12 bis —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis Speck, eräuchert 190,80 bis , Tafelmargarine 174,00 bis —, Marken⸗ utter in Tonnen 331 00 bis —, Markenbutter, gepackt 335,00 bis feine Molkereibutter in Tonnen 323, 00 bis , feine Mollerei- butter, gepackt 327, 00 bis —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —, Mollereibutter, gepackt 319,00 bis Landbutter in Tonnen 299,00 bis ndbutter, gepackt 303,00 bis —, Speiseöl, ausgewogen ug bis —, Allgäuer Stangen 2095, Ib, o bis 186. Jo, echter Gouda 40, 1h0, bo big echter Edamer Mo) 190,00 bis , bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275, —, Allgäuer Romatour 309, 162,00 bis 158, 00, Harzer Käse 100, 00 bis 11000, Reis Siam 1 = bis Reis Siam H bis Reiß Mouimem̃ bis = —. 4 Nach besonderer Anweisung verkäuflich. ) Nur für Zwecke der e gigen Ernährung bestimmt. H Die jweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berichte von auataetigen Davisen⸗ un h Wertpapiermarkten .

Devisen

Prag, 22. April. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnung Mittellurs 15327, 00 G., 1327, 00 B., Berlin —, Zürich 5]8, 90 G., ds0o, lo B., Oslo 57, 60 G., 56s, 80 B., Kopenhagen 621,60 G., zz, so B., gondon os, Oo G. Oo, i B., Madrid 255, 63 G., 236, do G.), Malland i510 G., 181,00 B., New Hork za, 9s G., 26 63 B., Paris 46, o6 G., do V., Stodholm dog, bo G., Sp, go B., Brussei zöz, 6h G., ob 10 G., Bubaͤpest =, Butarest ——. PVeigrab 49, 5 G. bo, 6 B., Agram 49,98 G., do, os B., Sofia 30,47 G., 30, 86 B., Athen 16,68 G., 16,72 B. 3

Bud ape st, xx. April. (D. N. B.) [Alles m Peng. Amsterdam 180, 3 v, Berlin 136, 20, Bularest 2, 18 vu, Zagreb 6, 8, Mailand 17377, New York —, Paris 6,81, Prag 13, 82, Sofia 4165,50, Zürich S0, 20 M, e, n. 11,71, 56 6,90.

LVonbon, 23. April, (d. J. B.) Ren, Hort gor So-= os so, Paris —, Berlin

Schweiz 17, 30 - 17, 40, stopenhagen (Freiv. Stockholm 16,8 s— 16,9656, Oslo —, Buenos Airez (offiz.) 16, 96 .. 17, 13, Rio de Janeiro (inoffiz.) Schanghai Tschungking⸗Dollar —. Amsterdam, 23. April. (D. N. N.) II2, 00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich. Berlin 78, 36, London —— Paris Brüssel ür , n, gc, 46, 5 =13, nn, helsingfors Giearing = —, Mabrid S Deo = = Kopenhagen Stockholm Mtnp81 - 4,90, Prag ee en, ö

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage

Auszahlung, auslanbische Gelbsorten und

Neuseeland (Welling

Aegyptische ......

D und 1 Dollar ...

Bra . .

Engüsche: 10

Lanadische ..... ...

, Spanien loffiz) 40 50, Montreal 443 =, 47, Anlsterbam Bruͤsfel =, Jtalien (Frei.

ris ra. r, d , Rtallen m nien,,

Notierungen ber

Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes ) vom 23. April 1942

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte ̃ . Lieferung und Bezahlung): Reinaluminium H 99 in Roh- massesnn 127 desgl, in Walz⸗, Draht und . reßbarren, Zehnteiler .. ö . Neinnickel, 986 —H9 ;.... een. 2 Antimon Regulus... —— * Feinsilber *. . 38, o = 86. 690 12 ein

) Die Preise für Aluminium verstehen ich entsprechend den Bedingungen der Aluminium ⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H. Berlin.

F) In Zukunft werden die Notiernngen nur im Falle n nn gegenüber dem n. Stande ver⸗ en ö

In Berlin fesigestellte Notierungen fur , . anłknoten

22. April Geld Brief

Ra ar 100 9

Telegraphisiche Auszahlung

23. April Gelb Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo . ...... Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Neeb ..... Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay ⸗Caleutta) ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen hagen England (London) .. ö.. (Helfinki) . rankreich (Pdris) . Griechenland Alth Holland (Amsterdam und Rotterdam) . Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) . Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) ..

Läghpt. Pfd. 100 Afghani

1 Pe. .

loo Belga 1᷑ Milreis

100 Rupien 190 Lewa

100 Kronen I engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs.

00 Drachm.

132, 0 14, 69

is. sz o, vo

18,79 o, oss

18,0 ls, sz o, Ss o, goꝛ

z9, g o, izo

309, 96 o, io

ao, os o, 132

0,00 o, 1328

3, Oh 62,265

s, oss] 3.0

2, 2s

D 62, 18 62, 1s

6,07? 5,06 6,07

1/672

6, 06

1,668 L668 1,672 100 Gulden 100 Rials

lo0 isl. Kr. 100 Lire

132, 1 14,6 8, do

132, 710 14, 5y 38,42

132, 10 14,6 z8, bo iz, 16

o, 587

13, 14

19Yen L kanad. Doll. 100 Kuna

I neuseel. Pf. 100, Kronen 100 Escudo 100 Lei

o, Sss d. Oos

ton) ö Norwegen (Oslo) .. Portugal Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm

und Göteborg) ö. Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). Serbien (Belgrad). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.

Barcelona) ..... .. Sůüdafrikanische

Union (Pretoria,

Johannesburg) ... Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ( Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Peseten

1 südafr. Pf. L türk. Pfund 100 Pengö 1ẽ᷑ Goldpeso

1 Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

rie 9, 91 d 00s 7 oꝛs

I4, 32 2, 02 2, 502

Geld b, 89 40s Jol?

4, 18

England, Aegypten, Südafril. Union. Frankreich , Australien, Neuseeland 8899 * Britisch⸗ Indien 2 2 99989880990999 Kanada 62888 828 2,098 Ver. St. v. Amerika ...... ..... ... 2. 498

Ausläudische Geldiorten und Bantnoten

23. Apri! 22. Apri. Geld Brie Geld Brief 20,68 20,46 20,38 20, 46

16, 22 16, 18 16,22 4203 4,1850 4,20 401 3, 99 101

Sovereigns

20 Franes Stücke .. Gold · Dollars ...... 1 gypt. Pfd.

1Dolla⸗ 123 ap. Pe I austr. 33 100 Belgas

Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

L engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs. 100 Gulben 00 Lire 100 Lire 1ẽ kanabd. Doll. 100 Kuna

00 Kronen

100 Lei

100 Kronen 00 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.

. ; r. 8. ! 1 türl. Pfund

. Pengo

Amerikanische:

1000-5 Dollar... 146561.

1,5 O ß 2,51 Mos o, ils

1,48 1.49 o, Sz 246 z6 . 9ꝛ O, os 28 97 0 05

z, 9. s, 06 62, no 62, 20 s,. 66 h. oss. 6, Ms 4,99 6,01 132/70 18270

gi is, is

S

A nti 7 ee oGcs . 280902 Belgische

83

8 0090

38 sss

82 2

Brit. Indische .... kulgarische: 1000 8 u. darunter... ... Dãanische: große ...

10 Kr. u. darunter.

283 8

u. darunter ..... . ö ra e .. 0. . ö. ,

alienische: große 10 .

Kroatis e 888892 6 Norwegische: 60 r. u. darunter.. NRumanische: 1000 ei und 600 Lei ..... Schwedische: große. do 'r. u. darunter Schweizer: große.. 160 Frs. u. darunter Serbische .... Slowalische: 20 Kr. u. darunter ..... Südafr. Union..

Ungarische: 100 P. u. darunter 44

Reichs · und Staatsanzeiger Rr. 94 vom 22. Ari 1942. S.

e) Formstücke für A- und LNA-Rohre. (Nur die Nennweite 209 darf als NA-Rohr hergestellt werden.)

Form, Abmessungen und Gewichte:

Zahlentafel 9.

Form.

Muffe

in kg (gul. Abw.

Abmessungen:

e) Bogen mit Fuß.

Zahlentafel 12.

uebe rschieb⸗ muffen

D fur Gußeisen

an Steinzeug

B. Anschluß für Steinzeug an Gußeisen

1. Wertstoff, Beschaffenhei

Mit Aus nahme von B-An⸗

schlüssen nach B 2a, Vild 3 und 4 und Zahlen tafel 5

& er er e e S e ere r e Si S

C. Eteinzeugrohre (St⸗Mohre) t und Verwendung der Rohre:

Steinzeugrohre sind iin wesentlichen aus Steinzeugton hergestellte, während des Brandes mit Salz- glasur überzogene wasserundurchlässige Rohre, die von sauren und alkalischen Abwässern praktisch nicht an⸗ gegriffen werden. Beim Anschlagen mit einem harten Gegenstand sollen sie einen klar klingenden Ton geben. Der Scherben muß hart und fest sein.

. Die Nohre müssen die Anforderungen erfüllen, die für die Gütellassen Ia⸗-Wahl (Stadtware), Ib-Wahl

(Handelsware), M- Wahl und III-Wahl an Freisein von

heit des Schaftes, Kreisförmigkeit des Querschnittes, Glei gestellt sind. Muffenspiegel und Spitzenden der Rohre müssen sentrecht zur Rohrachse stehen; die Muffen müssen innen, die Spitzenden außen scharf ausgeprägte Parallelrillen haben. Die Innenflächen der Muffen und die Rillen der Spitzenden können unglasiert sein.

Bei Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb des Gebäudes (Hausleitungen) dürfen nur Rohre der La⸗-Wahl (Stadtware), bei Leitungen außerhalb des Gebäudes (Grundleitungen) können auch solche

Ib⸗Wahl (Handelsware) verwendet werden. 2. Form und Abmessungen.

Form:

Bild 5

7

m ==

Abmessungen:

Zahlentafel 10.

a) Gerade Pohre.

schädlichen Rissen, Sprüngen und Blasen, Gerad⸗ igkeit der Wandbicke und Wasser

me

Bild 6

Maße in mr

Innendurchmesser

Baulãnge

Zul. Abw. einschließlich Unrundheit

Nenn⸗

weite 1a Wahl D Stadt⸗ ware)

Ib⸗-Wahl (Handels⸗ ware)

II. Wahl

III. Wahl

Zul. Abw. *2Vv. H.

19)

Kleinst⸗Kleinst⸗ maß maß

43

16

20

* 25

* 30

* 40

* 29

Form und Abme ssungen:

* 43

600

750

13,5 101

760

Größere Ab- weichungen als für II. Wahl, jedoch nicht mehr als * 8 v. H. Abweichung innerhalb der Lie fe tung eines erles

pP) Bogen. Zahlentasel 11.

8 o

J. 89

* 90 D

s S8 SSS SSG k Sz PEB S3

3 63

Maße in mm

Form ö

1

900 Bogen

Muffe nd Somen

RKRennweite Innen durchmesser

de

. 109 1285

160 180 210 210

160

160 175

265

5 265 162 265

( 27 . .

360

360

J ...

61 Rohre bis 20 mm 300, 406 und 50h min Bau

Nennweite lönnen auch mi länge ausgeführt we: den.

k 1777]

t enn und 750 mm Baulär je und eis Pa stücke von

Maße in mm

Muffe und Spitzende

Nennweite D

Maße siehe Zahlentafel 10

bmelsungen?

13,5

14,5

7 16,6

16,5

Bild

17,8

d) Etagenbogen.

Zahlentafel 13.

. Bild 10

Maße in mim

Nennweite D

Di

63

Musse und Tyihende

80

186,5

101

Maß

16

14,5

128

60

100

165

164

ehe Zahlentafel 10

126

16,ů5

193

; 9

180

1,5

224

70

e) Abzweige. C-Stück, Form A

BB⸗Stück elt rechtwinkliger

Abzweig

einfach ⸗schräger Abzweig

Bild 13

Zahlenta fel 14.

oo. Stud,

. A doppelt ⸗schräger Abzweig

.

Maße

in mm

bur messer

.

Abzweig⸗ nennwe

*

2 83

53 n e E 8

S* 2

41

= 223

5 53333 E*382

* 3 a3

3 3333s

8 3

3

3 S S 313 51351381

338

3 s sss

?

ö⸗

Yon

gulchinge Abweichung. siehe gahlentasel 106! Richt far Bh. Stiae.

90g

48

3

2 8

2

n

1000

1030