Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 100 vom 30. April 1942. S. 2
(2) Bei Randstützen und dergl. ist in Zweifelsfällen unter Achsabstand das Maß zwischen den statischen Systemachsen der unterstützenden Bauteile zu verstehen.
(3) Die Achsenmaße stehen im Grundriß immer recht⸗ winklig zueinander. ;
( Bei aufsteigenden oder fallenden Flächen (Dach⸗ lächen) gilt für die Achsabstände die Projektion auf die orizontale Grundrißfläche. Die Achsabstände addieren sich deshalb an einem Bauwerk einheitlich ohne jedes Zwischenmaß.
83
Dachkonstruktionen nach diesen Achsabständen müssen gleichartige Dachneigungen erhalten entsprechend der jeweiligen Eindeckung und Tragkonstrultion.
Unter der Neigung der Dächer ist die Oberkante der Dachbinder, bezogen auf die Horizontale, zu verstehen.
§5 4 (1) Für Industriebauten wird der Achsabstand auf 2.50 m — 1 Iba (Industriebau⸗Achsenabstand) oder ein Vielfaches davon, wie 5,00 m — 2 Iba 7,50 m — 3 Iba 10,00 m — 4 Iba 12,50 m — 5 Iba usw.
festgelegt. . ; E) Für Sonderfälle kann auch eine Halbierung dieses
Iba auf 125m — 1 Uba (Unterkunftsbau⸗Achsen⸗
abstand) oder ein Vielfaches davon zur Anwendung kommen.
Dadurch ergeben sich zu obigen Maßen die R von 1,25 m; 3,15 m; 6.25 m; 8,75 m.
Eine Anwendung dieses Maßes über 10 m hinaus soll unter⸗
bleiben.
(3) Für Achsabstände über 12,50 m wird empfohlen, folgende Achsenabstände oder Spannweiten 8 bevorzugen: 12,50 m; 15,0900 m; 20,090 m; 25,00 m; 30,00 m;
40,90 m; 50,00 m; 62,50 m; 80,90 m; 1090,00 m.
85 Für Unterkunftsbauten wird als Achsabstand oder Tafel⸗
breitenmaß 125 m = 1 Iba -- 1 Uba (Unterkunftsbauachsenabstand)
oder ein Vielfaches davon festgelegt.
§5 6 Als Dachneigungen werden festgelegt: 1. für Industriebau a) mit Pappeindeckung . b) mit Flachdachpfannen (Römerpfannen) für alle Konstruktionen.. c) mit Noxmalpfannen für alle Konstruktionen.. ... d) die Neigung der Sheddächer ist darin nicht eingeschlossen, 2. für Unterkunftsbauten mit Pappeindeckung ; für alle Konstruktionen.s..
87
() Ausnahmegenehmigungen über Anwendung anderer Achsabstände und Dachneigungen können auf Antrag nur in besonders begründeten Fällen durch mich erteilt werden.
(2) Die Genehmigung ist von dem Bedarfsträger vor der Auftragserteilung schriftlich bei mir zu beantragen. Der Antrag muß genaue Angaben darüber enthalten, aus welchem Grunde andere Konstruktionen erforderlich sind. Konstruk⸗ tionsunterlagen sind beizufügen.
8 8 Andere Konstruktionen, deren , bei Inkraft⸗
8 v. S. 15 Grad g0 Grad
15 Grad
treten der vorliegenden Anordnung durch Erteilung der Bau⸗ dringlichkeitsfkennummern und Zuteilung der Rohstoffe bereits schriftlich genehmigt worden ist, dürfen noch fertig⸗ gestellt werden. 80
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8 6 Abs. 2 der Verordnung über die Lenkung und Berteilung der . im Holzhaus⸗, Hallen⸗ und Barackenbau vom 309. Juni 1911 (Reichsgesetzbl. 1 S. 361) bestraft.
§S 19 Diese Anordnung tritt mit dem 29. April 1942 in Kraft. Berlin, den 27. April 1942. J Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Künzel.
Anordnung F Nr. 27 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — Betr.: Lederprãmĩien für die Gerbrindengewinnung 1842 t Bom 27. April 1942 Auf Grund der 58 2 und 5 der Berordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 Reichsgesetzbl. I S. 1677) und der Verordnung zur ver⸗ tärkten Deckung von Rohstoffen aus sorstwirtschaftlichen ebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 133) wird für die im Kalenderjahr 1942 gewonnenen Eichen und Fichtengerbrinden folgendes angeordnet ):
Abschnitt 1: Gewährung der Lederprãmien
1 . e die Gewinnung von Eichen⸗ und Fichtengerbrinde im Kalenderjahr 1942 werden nach Vereinbarung mit der Reichsstelle für Lederwirtschaft aus dem der Reichsstelle für Holz zur Perfügung gestellten Kontingent Lederprämien ge⸗ währt. Die Lederprämie besteht in dem Recht zum Bezuge einer bestimmten Menge von „Unterleder 1 (Sohlenleder) gegen Bezahlung. ; : 582 Die Lederprämien werden gewährt: a) den bei der Gerbrindengewinnung (Schälen, Auf⸗ stellen, Trocknen und sonstige * 0 im 9 1942 unmittelbar 8 , de, f. Waldarbeiter, selbstaufarbeitende deigentümer bzw. Wald⸗ nutzungsberechtigte, die
BHeatellacheine zind nur innerhalb dieser Zeit auszugeben.
indengewinnung selbst
*I) Neuerungen und Änderungen gegenüber den Bestimmungen des Vorjahres in Kursivdruck.
*
vornehmende Käufer und deren Arbeitskräfte (Lederprãmie A)
b) denjenigen im Reichsgebiet wohnhaften Waldeigen⸗ tümern bzw. Waldnutzungsberechtigten sowie den⸗ jenigen Forstbeamten und im Außendienst tätigen sorstlichen Angestellten (auch des Reichsnährstandes), die bei der Gerbrindengewinnung nicht unmittel- bar beschäftigt sind, in deren Idungen bzw. Dienstbezirken aber im Jahre 1942 Gerbrinde ge⸗ wonnen wurde (Lederprãmie B).
§8 3 Die Lederprämie beträgt: . 3 a) für die unter Abschn. 1 5 2 Ziff. a aufgeführten ersonen (Lederprämie A) 1. bei der Gewinnung von Eichengerb- rin de im einzelnen Forsthetrieb 2 kg Unter- leder I je 106 da (Doppelzentner) ordnungs- gemäb au fgearbeiteter Gerbrinde (1 da = 109 Kg), 2 ⸗ bei der Gewinnung von Fichtengerbrinde im einzelnen Forstbetrieb 1 kg Unterleder 1 je 106 dz (Doppelzentner) ordnungsgemäß auf⸗ earbeiteter Gerbrinde (1 4 — 100 kg);
b) für die unter Abschn. 1 8 2 Ziff. b aufgeführten Personen (Lederprämie B) insgesamt je Prüfungs⸗ stelle bis zu 0,1 kg Unterleder L je 100 dz ordnungs⸗ gemäß aufgearbeiteter Eichen und Fichtengerb⸗ rinde, jedoch je Einzel person in keinem Falle mehr als 0, 250 kg.
In allen Fällen werden nur Lederprämien von 250 g und einem Vielfachen davon gert. Märe nach den au / gebrachten Gerbrindenmengen eine zwischen diesen Stufen liegende Prämie zu ge- währen, so ist nach oben bziw. nach unten in der Weise auf- bziv. abzurunden, daß bei überschießen- den Mengen von 125 g und darüber nach oben, hei überschießenden Mengen von weniger als 125 g nach unten auf- bziv. abzurunden ist.
5 4
Die Gewährung der Lederprämien A und B erfolgt durch die 6. die Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) bzw. für die Erteilung von Auflagen zuständigen ö auf Antrag der Empfangsberechtigten nach 5 2a und b.
Der Antrag auf Gewährung der Lederprämie A gilt . als gestellt, wenn der zur Aufbringung der Gerbrinde
erpflichtete der Prüfungsstelle die Einkaufsscheinab⸗
chnitte III (nicht I) über die verkauften, wirklich ausgelie⸗ erten und genau festgestellten Gerbrindenmengen übermittelt. Die Vorlage der Einkau fsscheinabschnitte IIIl Rat erst nach vollständiger Abiicklung sämtlicher Gerbrindenveräufe des betreffenden Forsthbetriebes zu erfolgen; dabei sind Minder - . gegenüber den auf den Einkaufsscheinen ange- gebenen Mengen au / den Abschnitten IIl zu vermerken. Eine gesonderte Prämienberechnung für einen Teil der ver- kau (ten Cerbrinden kann im Hinblick auf die Bestimmungen über duf. und Abrundung vergl. S3 Abs, 2) nicht erfolgen. Die Prüfungsstellen können zur Nachprüfung der auf . Dir , . verzeichneten Rindenmenge weitere Unter⸗ lagen, wie Frachtbriefe, amtliche Wiegescheine . an⸗ fordern. Die Verteilung der Lederprämie inner aib des einzelnen Forstbetriebes ist Sache des , .
Forstbetriebe, die wegen zu geringer . mengen für sich allein eine Lederprämie nicht erhalten können, können gemeinsam die Gewährung einer Lederprämie be⸗ antragen, wenn sich die Waldbesitzer gütlich darüber einigen, wer die Prämie K soll.
Anträge auf Gewährung der Lederprämie B sind 3a die hierfür in 2. kommenden Einzelpersonen J, . nach Vorliegen des endgültigen Ergebnisses für den betreffen⸗ den Forstbetrieb bzw. Dienstbezirk ebenfalls an die Prüfungs⸗ . zu richten. Die Verteilung der Lederprämie auf die
ntragsteller erfolgt nach Abschluß der Rindengewinnung
durch die ri mn n, hierbei sind in erster Linie die An⸗ tragsteller zu berücksichtigen, die sich besondere Verdienste um die Aufbringung und . der Gerbrinde erworben haben.
Abschnitt II: Ausgabe der Bestellscheine 85
Die Gewährung von Lederprämien erfolgt durch Aus- gabe vorgedruckter Bestellsckeine. Diese lauten jeiveils au 250 g Unterleder I.
56
Das Lederkontingent der Reichsstelle für Holz hat Gültigkeit für die Zeit vom 1. April 1942 bis 31. März 1943.
Die Beatellscheine werden apätestens am 30. Juni 1943 un- gũltig. Eine Verlängerung der GültigReitsdauer ist aus- geschlossen: ebenso werden verlorengegangene Bestellscheine nickt eraetzt.
§5 7
Jeder Mißbrauch der Bestellscheine ist verboten und fällt unter die unten au / ge fü krten Stra / bestimmungen.
Abschnitt III: Bezug des Leders
. .
Gegen die ausgegebenen Bestellscheine kann die als Prãmie gewährte Menge Unterleder JI bei Lederhändlern und Schukmacherrohs tos genossenschaften bezogen werden.
Abschnitt V: Zuwiderhandlungen
5 8 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung e, n. Bestimmungen werden, se weit sie die Lederabgabe betreffen (Mißbrauch der Bestell⸗
Abschnitt VI: Inkrafttreten
§5 10 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1912 in Kraft. Sie bezieht sich nur auf die im Kalenderjahre 1942 gewonnene Gerbrinde. Berlin, den 27. April 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz J. V.: Storck.
Anordnung F Nr. 28 der Reichsfstelle für Holz — Hauptabteilung J1 — Betr.: Aufbringung und Verwertung von Alpengras (Carex brinoides)
Vom 21. April 1942
Auf Grund der 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesetzblatt J S. 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1989 (Reichsgesetzblatt 1 S. 133) ergeht folgende Anordnung:
I. Sicherung der Aufbringung von Alpengras
§81
(I) Grundsätzlich sind zur Deckung des kriegswirtschaft⸗ lichen Bedarfs an Polstermaterial alle inländischen Vor⸗ kommen von Alpengras (carex brizoides) heranzuziehen.
E) Zur Sicherung der Aufbringung von Alpengras können denjenigen Waldeigentümern bzw. ⸗nutzungsberechtig⸗ ten, die vorhandene Alpengrasflächen der Nutzung vorent⸗ halten, Auflagen erteilt werden.
(83) Der Alpengrasaufbringung dienende Auflagen sind:
a) Gebot zur Bereitstellung von Waldflächen zwecks
Gewinnung von Alpengras; .
b) y die Alpengrasaufbringung fördernde Maß
nahmen.
(ch Die Auflagen werden durch die von den zuständigen orst⸗ und Holzwirtschaftsämtern beauftragten Forstdienst⸗ tellen ausgesprochen und den Waldeigentümern bzw. nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
§8 2 Mit der Durchführung und Ueberwachung der Erfüllung der Auflagen werden die forstlichen Prüfungsstellen 2.
tragt. z z Gegen Art und Umfang der Auflage ist als Rechtsmittel
bei der zuständigen Forstdienststelle, die die Auflage erteilt hat, zulässig; wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ist der Einspruch als Beschwerde mit der Stellungnahme der zuständigen Forstdienststelle dem zuständigen Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsamt zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
4
(I) Jeder Waldeigentümer bzw. ⸗nutzungsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Forst⸗ und Ho ee affen bzw. der von diesem hierzu ermächtigten Forstdienststelle a
ufforderung innerhalb der gesetzten Frist a) Angaben über das Vorkommen, über die Ge⸗— winnungsmöglichkeiten und den Verkauf von Alpen⸗ gras zu machen; b) sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen.
() Die Auskunftspflicht beruht auf 5 2 der Verordnung an verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ ichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetz⸗ blatt 1 S. 133).
II. Verkauf und Gewinnung von Alpengras
5 5 (I) Der Verkauf des Alpengrases soll möglichst an solche Unternehmer erfolgen, die die nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung haben und das Alpengras restlos ernten können. Vorzugsweise sind — soweit vorhanden — kleinere Alpen⸗ grasnutzer heranzuziehen, die in der Lage find, mit Familien
Walde zu bringen. .
(EI) Die Verkäufe von Alpengras auf dem Halm sind so rechtzeitig abzuhalten, daß die ngrasernte zwischen Heu⸗ und Getreideernte restlos durchgeführt werden kann.
nfan Juni
Um die Alpengrasernte unter den gegebenen Arbeits-
attfinden.
nutzung von 2 oder Sense soweit als möglich zuzulassen im Altbestand ohne Jungwuchs und auf Wegen und Schnei- en die Sense, in Kulturen die Sichel). Für etwa verursachte
Idschäden haftet der Käufer. Benutzung von Sense oder Sichel wer
nicht erteilt. III. Schlußbestimmungen
. ö.. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗
ordnung fallen unter die . der Verordnung
* verstärkten Deckung von Nohstoffen aus forstwirtschaft ·
ichen Nebenerzeugnissen vom 31.
blatt 1 S. 133. 368
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt bis auf weiteres; ,,
Berlin, den 27. April 194283. rats n
Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.; Stor c.
k
dem Waldbesitzer
scheine, bestimmungswidrige Verteilung des Leders usw.), nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei uwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem
wirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs re , vom 6. April 1910 (Reichs⸗ 5 S. 610) bzw. nach den Bestimmungen der S8 10 und 2 bis 15 der Bekanntmachung vom 18. 3 1939 (Reichs⸗ ker e, 1 8. 1430), soweit ste die Borschriften über Auf⸗ ingung und Absatz der Gerbrinde betreffen, nach den Be⸗ = . der Verordnung zur verstärkten Deckung von ohstoffen aus irtschaftlichen . , vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 133) bestraft.
biete der
. Nichtamtliches Deutsches Reich ; ,. 12 des Neichsarbeitsblatts vom 25. April 1942 olgenden ngen : Verord des 5 zum S * *in. , ,, em , , — 2 — nung
den natlonalen Feiertag des deutschen Volles 1932. Vom 16. 1942. — II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe.
ordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers über einen Gener
innerhalb einer Ausschlußfrist von 7 Tagen der Einspruch
angehörigen das Gras während der Sommermonate aus dem
Dem ⸗ ; emäß müssen die Berlaufstermine in wärmeren Gegenden Juni, in rauheren Gegenden spätestens bis Mitte
8 6 ᷣ
verhältnissen 4 erleichtern, ist vom Walsdbesitzer die de
Auflagen zur Duldung der
anuar 1999 (Reichsgeseg⸗
nhalt: Teil J. 1. Allgemeines und Gemeinsameß. 9.
*r e *
Erste Sveilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 30. April
Ar. 190
1942
ꝛ. Attiengesellschasten
14407
Der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft besteht nach den in der Haupt⸗ versammlung vom 23. April 1912 er⸗ folgten Wahlen aus folgenden Mit⸗ gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie⸗ mens, Berlin⸗Wannsee, Vorsitzer; , . Friedrich Carl Siemens,
erlin⸗Dahlem, stellvertretender Vor⸗ sitzer; Rittergutsbesitzer Oskar Ca⸗ minneci, Rittergut Zetthun, Pommern; Oskar R. er Kassel; Hermann R. Münchmehßer, Hamburg; Ministerial⸗ direktor z. D. Alfred Olscher, Berlin; Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar Ritter von Petri, Nürnberg; Oswald Rösler, Berlin⸗Lankwitz; Staatsrat Dr. Emil Georg von Stauß, Berlin; Dr. Albert Vögler, Dortmund.
Berlin⸗ Siemen sstadt, 25. 4. 1942.
SIEMENS & HALSEKRE AKTIIENGkESELLSCHAFRT. H. v. Bu ol. Dr. Jessen.
4468
Der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft besteht nach den in der Haupt—⸗ versammlung vom 23. . 1942 er⸗ folgten Wahlen aus folgenden Mit⸗ gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie⸗ mens, Berlin⸗Wannsee, . Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar Ritter von Petri, Nürnberg, stellver⸗ tretender Vorsitzer; Staatsrat Rudolf
Blohm, Hamburg; Alfried von Bohlen
und Halbach, Essen; Kommerzienrat Karl Butzengeiger, München; Dr. Carl Köttgen, Babelsberg; Präsident Albert Pietzsch, Höllriegelskreuth b. München; dans Rummel, Berlin⸗Dahlem; R. von choeller, Wien; Dr.⸗Ing. Albert Vögler, Dortmund.
Ber lin⸗Siemensstadt, 25. 4. 1942. SI K MEKEHNS-SCoHUCkKERTWERKKH AKTIRENGkESRkELLSOHÜlAFRT. Bingel. Dr. Jessen.
Hohburger Quarz⸗Porphyr⸗Werke Aktiengesellschaft, Leipzig. Ausreichung von Zufatz aktien zufolge Kapitalberichtigung. Durch Beschluß unseres Aufsichtsrates
⸗ 9 auf Vorschlag des Vorstandes das r
undkapital unserer Gesellschaft auf Grund der Dividendenabgabeverord⸗ . vom 12. Juni 1941 und der 1. DADV. vom 18. August 1941 im . der Kapitalberichtigung von R. M 1090 go. um HRM 6is 050, — auf Hie 1 648 909, — erhöht worden. Es
werden ju stzic neue Stammaktien zu
KRM 10060, — und neue Vorzugsaktien zu Rei 100. — ausgegeben. Auf je nom. HRM 5009, — alte Stammaktien ent⸗ fallen zusätzlich 3 neue Stammaktien ö je M 1000, — 4. Dividenden⸗ chein Nr. 19 u. ff. nebst neuem Er⸗ ,, Um auch denjenigen alten Aktionären den Bezug zu . Aktien zu ermöglichen, die nicht durch 50h00 teilbare Beträge alter Aktien be⸗ lite sind von Greßaktionärsseite alte ktien zu RM 1090, — zur Verfügung . worden. Auf jeden Nominal⸗ etrag von eM 500, — alter Stamm- aktien werden . Mö 6 3 Stammaktien über je RM 10 ö. . Dividendenschein Nr. 19 u. ff. zusätz⸗ lich gewährt. Scweit die Aktionäre nicht durch 50g teilbare Attien⸗Rennbeträge bejitzen, ist die nn,, telle bereit, sich um einen Zu⸗ oder Verkauf von Spitzenbeträgen zusätzlicher Stamm⸗ aktien zu bemühen. Nach erfolgter Eintra J. der Ka⸗ italberichtigung im andelsregister ordern wir ünsere Stammaktionäre ermit ang ihr Anrecht auf die ö. aus der, Kapitalberichtigung zustehen⸗ en zusätzlichen Staminaktien en blieferung des Diyidendenscheins Nr. 18 der alten Stammaktien bis zum 27. Mai 1942 einschließlich bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Leipzig, Richard⸗ Wagner⸗Straße 1, während der üblichen ,, auszuüben. Ueber die Zusatzaktien wer- den zunächst nicht übertragbare Kassen⸗
quittungen ausgestellt. Die Ausreichung
14 . gt r e fn zu RAMÆ 1 . erfolgt na rtigstellung gegen Rück⸗ gabe der ,, ie Ein⸗ reichungsstelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Vor⸗ zeiger der Kassenquittungen zu prüfen.
Vom 28. Mai 1942 ab werden die alten und die zusätzlichen Stamm aktien mit Dividendenschein Nr. 19 u. ff. n, n,, in Prozenten des
erichtigten Kapitals an der Mittel- deutschen Börse zu Leipzig gehandelt und notiert werden.
Die Erhebung der zusätzlichen Aktien erfolgt in jedem Falle provisionsfrei. Die Dividendenscheine Nr. 18 zu den alten Stammaktien sind bei Einreichung bei der vorgenannten Stelle mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis sowie auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der AUnschrift des Einreichers zu ver⸗
sehen.
Leipzig, den 27. April 1942. Sohburger Quarz⸗PPorphyr⸗Werk 45) Atttiengesellsfchaft.
Pforte. Gottla ck.
4107.
Görlitzer Waren⸗Cinkaufs⸗Verein Aktiengesellsch aft, Dresden.
Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes Een fer; das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Berichtigung um RM 750 600, — auf RAM 1 750 000, — mit Wirkung für die Bilanz zum 31. Dezember 1941 zu erhöhen.
Der Beschluß ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Hauptnieder⸗ lassung am 22. April d. J. rechtswirksam geworden.
Die Durchführung der Kapitalberichtigung geschieht durch Ausgabe von Zu⸗ satzaktien im Nennbetrage von RM 100, — und RM ioo, - Zum Bezuge der Zu⸗ satzaktien wird eine besondere Aufforderung ergehen.
Die berichtigte Bilanz veröffentlichen wir nachstehend: Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— — — — Vor der Nach der
Kapital- Kapital⸗ berichtigung berichtigung
Ru 9 *
. 640 400 . 307 600 332 800 14 060 91157 9115 38 180 9714
47 894 9909
91 230 115081 206 3116 1083 196
25 400
33 9g47 6
3d YT ßdõ 13 g47
Attiva.
I. Anlagevermögen: l. Bebaute Grundstücke. ... Abgang...
Abschreibung .. ..... 2. Unbebaute Grundstücko .... Abgang ö 3. 1 u. maschinelle Anlagen ugang ..
. 2 9 65
Abschreibung .. 4. Geschäfts⸗ u. Betriebsausstattung Zugang...
Abschreibung. ...... ö. Bauten auf fremdem Grundbesitz Zugang...
m 6. Kurzlebige Wirtschaftsgüter.
1 1 9 1 2 1
los 1185 189 736
l 77222
52 889 248 5ß0
VF p; õ 10 260
VIS 265
J. Beteiligungen.
II. Umlaufvermögen: 1. Warenvorräte . 2. Wertpapiere.
3. Hypotheken. .
4. Darlehen...
5. Hinterlegungen .
6. Anzahlungen .... ö.
J. Forderungen auf Grund von Wa⸗ renlieferungen und Leistungen.
8. Schecks .
9. Kassenbestand einschl. Reichsbank
und Postscheckguthaben. ....
10. Andere Bankguthaben ..... II. Sonstige ö . III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
1076179 . 141 405 12 500 . 67 530 . 12 6500 77 065
33 456 1451
163 013 276 212 27569
1877 884
3 740 2 406 124
3 740 05
, , .
sammlungstage entweder
1877 884 29
V sss 3s
Vor der Kapital berichtigun i ug 1000000
Nach der . . erichtigun Passiva. R. 2. J. Grundkapital. .... II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Rücklagen. III. Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden: 1. Pensionsrückstellung 2. Sonstige.. .. IV. Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken. ... 2. Verbindlichkeit. auf Grund von Waren⸗ lieferungen und Lei⸗ stungen 3. Noch einzulösende aausgeloste Teil; schulbverschreib.· . i 123 80 4. Sonstige Verbind⸗ lichkeiten ol 180 02 V. Posten, die der Rech⸗ nungsabgrenz. dienen. VI. Gewinn: Gewinnvortrag .. Gewinn 1941...
R. 4
100 000
Ab 000 -= 8316 00 178 000
96 739 260 892
84 h00
347 682 24 228
34 500
287 228
als g
18 123 ö.
gl 180
zz8 J7o s
467 674 9 4243
S2 88127 — 183 66206 83 662
Ts d 3] or sss ) In den Verbindlichkeiten sind RM 76 000, — Pauschsteuer enthalten. Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941. — —— Uuswendun gen. R. AM 1. Löhne und Gehälter... ...... . 1126 53 2. 2 Abgaben JJ 78 254 80 3. Abschreibungen auf Anlagevermögen... 141 10406 4. Zinsen . 5 376 95 5. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 120 31248 58. Beiträge an Berufsvertretungen.. 9 10 852 41 J. Außerordentliche Aufwendungen.. . S2 030 8. Zuführung zum Grundkapital... . Iõo 909 9. Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage . 765 ewinn 1941 V6 33 662 2 423 096
h42 o 74 0 424
, . . 41 8 42 8 8 8 8 8 2 0
; ö Ertrã ge. 1. Ertrag aus Warenlieferungen... 1 452 517 2. Erträge aus Beteiligungen ö 736 3. Grundstückserträge H ; 47 653 4. . Erträge 172 189 5. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung:
a) aus den freien Rücklagen
b) aus dem Gewinnvortrag
o) aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen ...
d) aus sonstigen Bilanzpofitionen
760 000 - 2 423 o96 20
Dres den, den 21. März 1942. Gõrlitz er , , . Attien geselischaft. Eklöh. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Hesellschast sowse der vom Vorftand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rahresabschluß und der
*
1750000 —
1. k des e erte
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschrifte
einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.
Beratung und Treuhand G. m. b.
May
Berlin, den 25. März 1942. H. Wirtsch aftsprüfungs geselischaft.
er.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht zur Zeit aus folgenden ꝛ Generalkonsul a. D. Richard Greiling, Frankfurt am Main, Dorle * r n
Dr. jur. Erich Sonderniann, Dresden, stellv. Vorsitzer;
Fabrikdirektor i. R. Adolf
Engelhardt, Dresden; Kaufmann Manfred Greilin rankfurt in; . mann Lothar Greiling, Frankfurt am Main. G
Dem Borstand gehören zur Zeit
an: Herbert Eklöh als ordentl. Vorstands-⸗
mitglied und Walter Brilloff als stellvertr. Vorstandsmitglied, beide in Dresden. Der Borstand.
a ¶U—ůe:ᷣ. : 22 2 222 0 2222 ꝛ2222 202020 0 0
4464 Mühle Rüningen Aktiengesellschat, Rüningen⸗Braunschweig.
Die 44. ordentliche Hauptvoer⸗ sammlung der Aktionäre unserer Ge—= ,, findet am Mittwoch, dem 27. Mai 1942, 11 uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank Filiale Braunschweig in Braunschweig,
vabantstraße, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des , , ,, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlujtre nung für das Zwischen⸗ ,,, vom 1. 4 bis 1. Dezember 1941. eschluß⸗ assung über die Verteilung des
eingewinnes.
2. Beschlußfassung über Entlastung
des Vorstandes und des Aufssichts—=
rates. 3. Aufsichtsratswahl. 4 Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1912. Zur Teilnahme an der . ö ist jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien gemäß 5 17 der Satzung spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Ver⸗
bei der Gesellschaftskasse in Rü⸗
ningen oder
bei der Deutschen Bank Filiale
Braunschweig in Braunschweig, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei dem Bankhause Georg From⸗
berg . Co. A.-G., Berlin, bei den Niederlassungen der Deut⸗ schen Bank in Bremen, Dresden, Hamburg und Hannover während der üblichen Geschäftsstunden hinter— legt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort beläßt.
Die ö kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesen Fällen ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter⸗ legung bzw. der von der Wertpapier⸗ samnelbank ausgestellte Hinter⸗ legungsschein spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen.
Riüningen, 24. April 192.
Der Vorstand.
1308 Bayerische Spiegelglasfabriken A. G., Fürth i. Bayern.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 18. Mai 1942, mittags 18 Uhr, im Sitzungszimmer der Deutschen Bank Fillale Nürnberg lun Nürnberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
es Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1941 und des Ge⸗ winnverteilungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats nach 8 95 AG. und des Berichts des Vorstandes über das G fe ehr 1941.
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ E n s ber die Entl
Beschlußfassung über die Entlastung des enn und des rf. rates.
4. Beschlußfassung über die Umwand⸗ lung der bestehenden R. M 380 000, — Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942.
e , n. über die Er⸗ höhung des Grundkapitals um RA 1500 000, — auf REM 3 500 / 000, — durch Ausgabe von Stück 1500 auf
den Inhaber lautende Aktien über
e RM 1000, — mit Gewinnanteil⸗
erechtigung vom 1. Januar 1942 an. ide gu; des gesetzlichen Be⸗ , . der Aktionäre. Ver⸗ pflichtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien den In⸗ habern der bisherigen Vorzugs-= aktien RM 380 000 — im Ver⸗ hältnis 1: 1 zum Kurse von 105 3 und den Inhabern der bisherigen Stammaktien RM 1080 000, — im Verhältnis 3:2 zum Kurfe von 109 * zum Bezuge anzubieten. Ermächtig ing des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aussichts—⸗ rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihrer Begebung festzusetzen.
Ermächtigung des Vorstandes, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von Ii, 3 500 000, — um bis zu R 500 000, — durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen bar oder Sach⸗
setzlichen Bezugsrechts der Aktio
näre zu erhöhen.
,, des Aufsichtsrats, die nach erfolgter Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem ge⸗ nehmigten Kapital notwendig wer- dende Aenderung der Satzung vor⸗ e, , en.
Aenderung des Firmennamens.
; Se nnen über die durch die Beschlüsse zu Punkt 4 bis 6 be—⸗ dingten Aenderungen der Satzung.
8. Wahl zum Aufsichtsrat gemäß § 1 der Satzung.
9. Wahl des Ab chlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlichen Hauptversammlung ind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gem; § 2 der Satzung spätestens am 14. Mai 1942
bei unserer Gesellschaftskasse in Fürth i. Bay. oder
bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen in Nürn⸗ berg, Fürth i. B., Frankfurt a. M. und München
während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be⸗ rufenen Wertpapiersammelbank er⸗ hen in diesem Falle ist die Be⸗ cheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens einen Tag nach
blauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Fürth i. Bay., den 25. April 1942. Der Vorfitzer des Aufsichtsrats: Dr. Adolf von Gräfenstein.
Bayerische Spiegelglasfabriken A. G., Fürth i. Bayern.
An die Inhaber unserer Vorzugsaktien 4309) ohne Stimmrecht.
Wir haben eine ordentliche Haupt⸗ versammlung auf den 18. Mai 1942, mittags 12 Uhr, einberufen, deren Tagesordnung zu Punkt 4 lautet:
Beschlußfassung über die Umwand⸗ lung der bestehenden RM 380 000, — Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942.
Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um RA 1500 000. — auf RM 3 5060 000, — durch Ausgabe von Stück 1500 auf den Inhaber lautende Aktien über je RM 1000, — mit Gewinnanteil⸗=
erechtigung vom 1. Januar 1942 an. Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechts der Aktionäre. Ver⸗ pflichtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien den In⸗ habern der bisherigen Vorzugs⸗ aktien RM 380 000, — im Verhält⸗ nis 1:1 zum Kurse von 105 * und den Inhabern der bisherigen Stammaktien R. Æ 1080 000, — im Verhältnis 3:2 zum Kurse von 10 7 zum Deng anzubieten. Ermächtigung des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aufsichts—⸗ rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihrer Begebun . ö .
Zwecks Beschlußfassung über die Zu stimmung zu diesem von der Haupt- versammlung z. assenden Beschluß ge⸗ mäß § 117 Aktt-Ges. laden wir die
nhaber unserer Vorzugsaktien ohne
timmrecht zu einer Versammlung im Sitzungszimmer der Deutschen Bank
iliale Nürnberg in Nürnberg, Adler⸗ i. 23, am 18. Mai 1942, vor⸗ mittags 11,45 Uhr, ein. ,
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Versammlung sind nur die Vor⸗ zugsaktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß 5 2X der Satzung spätestens am 14. Mai 1942
bei unserer Gesellschaftskasse in Fürth i. Bay. oder
bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen in Nürn⸗ berg, Fürth i. B., Frankfurt a. M. und München
während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Verfammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Altien be— rufenen Wertpapiersammelbank er- an in n Falle ist die Be⸗ cheinigung über die erfolgte Hinter- legung spätestens einen Tag nach ö der Sinterlegungsfrifst bei der Gesellschaft einzureichen,
Fürth i. B., den 25. April 1942. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:
einlagen unter Ausschluß des ge⸗
Dr. Adolf von Grafenstein.