—
.
w / * * 91
. —
Erste Beilage zum Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1942. S. 4
3724.
Baueris che Handelsbant.
Bilanz für den 31. Dezember 1941.
— Si F
II.
I2.
So — 2 S
II. I2.
Bankguthaben Sonstige Forderungen. Hypotheken, davon
Kommunaldarlehen
Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung .. Posten der Rechnungsabgrenzung. .... In den Aktiven sind enthalten:
„Sonderrücklage BJ.. Rückstellungen ... Zinsen:
Attiva.
Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ und Post⸗
scheckguthaben Wertpapiere, soweit sie nicht unter Ziffer 3 und 11 aufgeführt sind: a) Schatzanweisungen, Anleihen und Schuld⸗ buchforderungen d. Reichs u. d. Länder b) Sonstige Wertpapiere (Davon RM 5 492 050, — zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendet) Eigene Hypothekenpfandbriefe und Kom⸗ munalschuldverschreibungen (Nennbetrag: RM 1023 400,5)
* * 26 1 1 1. 2 2 1
a) Re gister⸗(Deckungs⸗ Hypotheken . (Davon zur Deckung verwendet Reichs⸗ mark 301 8s7 283,06) b) Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheken .. o) Zusatzforderungen nach der Verordnung vom 27. September 1932 (b und é voll zur Deckung verwendet, von Ziff. 6a mit o insgesamt EAM 304 778 574,0) ....
(Davon: mit Reichsbürgschaft Reichs⸗ mark 7 849 621,49, zur Deckung verwendet RM 9407 512,51)
Sonstige Hypotheken 9 09
Umschuldungs kredite . 9 9
Zinsen:
a) Anteilige Zinsen, e Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗ hypothekzinsen Kommunaldarlehenszinsen . Wertpapierzinsen ... Andere Jil
Hypothekdarlehens⸗ 4496 490,99
13 348, 49 128 160, 34 107 356, 02
4983,91
1
b) Im letzten Monat des Geschäftsjahres
fällige Zinsen: = Hypothekdarlehenszinsen 47 107,46 Kommunaldarlehenszinsen .. 189,04 IIe 55 Hierauf zurückgestellt e) Rückständige Zinsen:
Hypothekdarlehenszinsen Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗ hypothekzinsen
26s 20s, 6d 12 94,75
S Vs, 35
Hierauf zurückgestellt 118 513, 81 JIS 33g, 5s Kom munaldarlehenszinsen .. 118,22
1117240
15 611,41
R. M
10 692 404
2 004116
3
3
86
303 957 1
1774 os
4 750 339
31 685
162 757
n n nne, n, (Davon sind REM 1170 000, — Beteili⸗ gungen bei anderen Kreditinstituten; Zu⸗ gang RM 50 000, —) Grundstücke und Gebäude: Sonstige Grundstücke abzüglich Eigentümergrundschulden Ziff. 6 enthalten)
r 2 9
(in
Forderungen gemäß z 14 Abs. 1 und 3 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen: a) Deckungshypotheken gn Mitglieder des
Aufsichtsrates und der Gefolgschaft der
Bayer. Handelsbank EM 139 070,59 b) Arbeitgeberdarlehen und Kredite an
Gefolgschaftsmitglieder der Bayer.
Handelsbank R.M 13 640, —
Passi va.
Anleihen im Umlauf:
a) Hypothekenpfandbriefe: 49ige RA ⸗Pfandbriefe. 26 050 000, — 413 6 ige R. M⸗Pfandbriefe 91 855 300, — 4M Yige Goldpfandbriefe 186 792 700, —
619 821
b) Schuld verschreibungen: 491ge R. ⸗Schuldverschreibg. 1 000 000, — 4M 3oige R AM⸗Kommunal⸗ schuldverschreibungen .. 8 300 000, — o) Unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. September 1932
Aufgenommene Darlehen:
495opige Rentenbank⸗Kreditanstaltsdarlehen
Verbindlichkeiten:
a) Verloste und gekündigte Hypothekenpfand⸗ briefe und Kommunalschuldverschreibungen Hypothekenpfandbriefe . . 1 328 145, — Kommunalschuldverschreibg. 14 740, —
b) Verpflichtungen aus Teilungsmassever⸗ teilungen in bar c) Sonstige Verbindlichkeiten. Andere Verbindlichkeiten ......
,, Rücklagen nach z1I d. Reichsgesetzes üb. das
Kreditwesen u. nach 57 d. Hypothekenbankges. a) Gesetzliche Rücklagsés. ... .. b) Rücklage nach 57 des Hypothekenbank⸗
gesetzes „Sonderrücklage Au....
, , ,
a) Anteilige Zinsen: J Pfandbriefzinsen. .... 4 366 325,88 Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗
darlehenszinsen ... Kom munglschuldverschrei⸗ bungszinsen .....
11 766,52 192 682, 80
687 565
303 698 000
9 300 000
S465 os
1342 885
121 383 5598688 298
14
61
03
75
09
17
60
b) Fällige Zinsen: Pfandbriefzinsen.. .. . 478 201,657 Kommunalschuldverschreibungs⸗
zinsen 1879,83
K ,
2 500 000 3 100 000
4670775
480 081
22
50
; Posten der Rechnungsabgrenzung.. ... Reingewinn
K .
(Der Gewinnvortrag aus 1940 wurde mit RM 104 674,650 in die „Sonderrück⸗ lage B/ einbezogen) .
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Reichs⸗
mark 198 000, —
In den Passiven sind enthalten:
a) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abf. 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen (Passiva J bis 3) RM 323 069 701,27
b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abf. 2 des Reichsgesetzes über das Kredit⸗ wesen (Passiva 4 und 5) RM 19 600 000, —
3
305 248 25
R. A
12 696 520 69
1ë' 040 tes 99 10 025 36 66 2 093 oss 6
306 848 69278 9 439 913 99
754 269 59 35 77597
4 944 782 64 1229 803 -
67 744 23
172 615 23
349 654 639 93
zig ddl gzo od
313 843 0865 60
177404883
7 462 566 84 14 000 000 -
5 600 000 -
1122 125 — 80 546 59
h 050 8565 72
16 780 35 7I6õ 630 -
n.
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Jahr 1941.
—
1.
Si & e be
r 9
Zinsen:
.
7.
RA 1000, — mit RA 50 eingelöst.
Der LAufsichtsrat besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Ludw München, Vorsitzer; August Bauch, München, stellvertr. Vorsitzer; Dr. Wi München; Dr. Otto Geßler, Lindenberg; Georg Helmreich, München; Dr. Otto Kämper, Marienhof; Dr. Friedrich Lindner, Gräfelfing; D. Wilhelm Freiherr von Pechmann, München; Emanuel Fteiherr von Perfall, Füssen; Dr. Oskar von Petri, Nürnberg; Otto Freiherr Schirndinger von Schirnding, Regensburg; Dr. Wilhelm Schmidt, Hof. ö
Felde; Fritz Steyrer, München; Erhard T
38991.
Zinsen: Aufwendungen. a Nfanbbrief in fen ö
b) Rentenbank⸗Kreditanstaltsdarlehenszinsen ..
e) Kommunal⸗Schuldverschreibungszinsen ..
Darlehens⸗ und Schulbverschreibungskosten .... w Gehälter 2 6 2 24 m , 2 2 2 2 1 2 1 16 2. Soziale Abgaben.... ; K Steuern: a) Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom J 3 . n /// Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kapital⸗ und Zins-
r nnn, Alle übrigen Aufwendungen . Zuweisung zur „Sonderrücklage B'“.
Gewinn 1941
I ,
Ertrů ge. a) Hypothekdarlehenszinsen b) Rentenbank⸗Kreditanstaltshypothekzinfen c) Kommunaldarlehenszinsen 1 Andere Zinsen
lI4 zo ooz/ o! II 657,36
z382 254,62
K * 1 1 2 8 . e 29 4 2 1 1 89 . 4
lb 740 759, 5e 80 776,73
A854 os 1,38
K , , , ,
Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem
alen . Erträge aus Beteiligungen.. ...... Außerordentliche Erträgen. Sonstige Erträge.. ... Zuführung aus der „Sonderrücklage B..
1
.
5. . *
1 1 1 0
14 793 9g15 54
16275 587 1276953
RM S
234 3177 938 9s 34 26 õ6 1 Jo
974 073
294 104 h9õ 142
46 050 715 630
18 618 724
356 140
18 618 724
45 25 83
MJ
Nach dem abschließenden Ergebnis unsexer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
München, den 20. März 1942.
Bayerische Treuhand⸗A Aktien Wirtsch aft sprüfun gs gesel ppa. Söldner, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Weber, Wirtschaftsprüfer.
. chaft
aft.
der Bücher und Schriften der Gesellschaft sawie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Nach Beschluß der heutigen Hauptversammlung wird der Gewinnanteilschein
.
Nr. 13 für unsere Aktien zu RM ioo, — mit RA 5, — und für unsere Aktien zu
abzüglich Kapitalertragsteuer nebst Kriegszuschlag spesenfrei
Hammon,
elm Biber,
Der Borstand besteht aus folgenden Herren: Gottfried Schmitt, zur Zeit im
München, den 22. April 10942.
hron, München.
Bayerischs Handelsbank. Der Borstand: Fritz Steyrer.
Erhard Thron.
Bilanz zum 30. September 1941.
5273 Deutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft. Zu der am Donnerstag,
findenden
dem
I. Juni 1942, 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Dresdner Bank, Berlin W 8, Behrenstraße 35/89, statt⸗
ordentlichen
Sauptver⸗
sammlung laden wir unsere Aktionäre hiermit ein.
hinterlegen. auch
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses zum 31. 12. 1911 mit Bericht des Aufsichts⸗
rates.
2. Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über
die Ent⸗
lastung des Vorstandes und Auf⸗
sichts rates. 4. Wahl
zum Aussichtsrat.
des Abschlußprüfers.
5. .
Zur Teilnahme an der sammlung sind diejenigen berechtigt, stens am 8. Juni 1942
welche
auptver⸗ ktionãre
ihre Aktien späte⸗
bei der Dresdner Bank in Berlin
oder deren lassungen oder
übrigen
Nieder⸗
bei der Deutschen Bank in Berlin
oder
bei dem Bankhaus Pferdmenges
C Co., Köln oder
bei ; einer Wertpapiersammelbank oder bei der Gesellschaft in Berlin oder
bei einem Notar Die dann
ordnungsmäßig
Hinterlegung ist
erfolgt,
wenn Aktien mit Zustimmung einer n, ,,, für . bei anderen
Hauptversammlung im Sper
ankfirmen bis zur
halten werden.
Von der Hinterlegungsstelle
eendigung der
epot ge⸗ wird
eine Bescheinigung ausgestellt, welche als Ausweis für die der Hauptversammlung dient.
Im übrigen wird wegen der Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung auf
8
wiesen.
Dr. A. Maier.
Berlin O
eilnahme an
23 des Gesellschaftsvertrages ver— 112, 4. Mai 1942.
Deutsche Kabelwerke Aktienge sellschaft.
Der Vorstand. Dr. K. Fisch er.
R. Halbreiter.
Metallwerk Hundt C Weber A.⸗G.
Metallwerk undt & Weber A.⸗G.
Hundt.
Stand am Abschrei⸗ Stand am 3b. . 1549 Zugang Summe Abgang ö. Sb. 9. 1964 Attiva. RM, &, Re, , Re , Rae, , Re, , k, g I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: . . a) Wohngebäuden. .... J 103 028 98 — — 103 028 98 — — 3 280— 99 748 98 b) Fabrik⸗ und Bürogebäuden .. 202 459 368 3 628 78 206 088 14 5 239 83 6 388 27 194 460 04 2. Unbebaute Grundstücke ...... 821 8 218 - . S 218 - 3. Maschinen und maschinelle Anlagen 92 104 58 43 70301 135 807 . 9038 60 21 09311 105 67688 4. Heizungs⸗ und sanitäre Anlagen. — — M12 9797 12 97979 — 131797 11 661 82 5. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung 57009 3 80436 56906 54 — . 4 957 20 163834 41 160184 64 1162 475 is ꝗᷓ 14 278 7 37 03655 424 403 06 II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe 1 14 28 1 1 . 4 , 9 9 14 . 198 607,41 2. Halbfabrikate 1 1 1 w 1 1 1 4 1 60 14 1 1 1 1 1 1 1 9 1 1 1 1 1 6 1 1 2 1 0 73 431,45 * 3. Wertpapiere ö k 5 3 950, — 4. Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen. .... .. . ö. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen.. ..... . . . . 128 219,68 6. Schecks 9 9 . . 14 . ) . . . 1 a 9 1 1 1 4 1 1 1 1 1 4 1 1 1 9. 7. Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben. ...... ..... 6 8. Sonstige Forderungen , , , , . 2 336 6s 410 26 70 34 428 16 J Passiva. . 1 Grundkapital 9 9 1 9 — . —.2F v 1 . 1 1 14 1 1 . 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 8 9060 1 1 1 2 1 1 300 000 — II. Rücklagen: 1. gesetzliche Rücklage , , 30 000, — m . Jo 000 — III. Wertberichtigung für Anßenstände ,, J K, z,, . 5 750 — IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden. . ...... ö ß . 129 07216 V. Verbindlichkeiten: , 1 6 834 809. 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. ...... .. . . 45 278,06 3. Verbindlichkeiten gegenüber Banken.... ... . . ..... 1 996,05 4. Sonstige Verbindlichkeiten. ...... JJ 56 575,96 187 360 07 VI. Gewinn- und Verlustkonto: Gewinnvortrag am 1. 10. 1940. ...... .... .... T IT Reingewinn 1940/41 ..... , 142266 63 834 428 76 Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 30. September 1941. — —— — — — — Aufwendun gen. RM G 1. Löhne und Gehälter 1 1 2 14 0 8 1 1 1 2 1 1 1 1 2 6 1 1 1 1 1 0 1 1 06 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 12 385 383 29 J 26 643 02 3. Freiwillige soziale Abgaben. .... w 385000 — 4. Abschreibungen auf das Anlagevermögen. ..... ... . .. 37 036 65 5. Zinsen 3 , e , 6 . , . , . , 6 621 50 6. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen. ...... ... ...... 106 069 41 J. Beiträge an Berufsvertretungen.. ...... J , 151417 8. m ng in Hie wen ion srückhhe lun 7 964 — 9. Gewinnvortrag 1. 10. 1940 .... .. J Reingewinn 1940/41 . 1 1 14 1 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 6 41 1 1 1 1 1 30 509,32 142 266 53 Us 418 47 Erträge. . 1. Mate nn nnn nenn, d DJ 111 747 21 2. Ausweispflichtiger Rohüberschuß ..... k ö! J 595 733 86 3. Außerordentliche Erträge... .. .. J 8997 40 Gelsentirchen, den 1. April 1942. 716 478147
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft
Gelsenkirchen, den 26. April 1942.
Wilhelm Demandt, Wirtschaftsprüfer. Dem Aufsichtsrat gehören an: Willi Dienenthal, Siegen, als Vorsitzer; Julius Dango, Siegen; Karl Weber, Geis⸗
weid, und Wilhelm Koehn, Gelsenkirchen.
Borstand: Fritz Hundt, Gelsenkirchen.
sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
; j — ö z
— 8 4 363 3 . 1 x . — . — 1.
Erschelnt an jedem Wochentag abend.
2360 Ma einschließlich o, is gelungen abholer bei der Ungeigenstelle 1B 90 sta Bestellungen an, in . Einzeln Nummern dieser Ausgabe kosten 160 Sie werden nur gegen 3
Betrages einschließlich des Portos abge
dle , , mo erlin für Selbstabholer die e, ,, 8 ee. . — ne
ze nsendung Sernsyrech · Sammel Nr. i 10 8 i
Reichs anzeiger
st
Reichsbantgirokonto Berlin, Konto Nr. 11918
Nr. 106
140 RR, einer dreigefpaltenen 9 breiten Petit Zeile ö a mm breiten die — Berlin SW 6s, W 14 * auf etnseitig be
e , . sollen. =
für den Raum einer fünsgespaltenen 8s mr breiten Petlt-⸗ Zeile EA. — An
elmstraße 32. Alle
chriebenem Papier völlig einzusenden, ius beso nere geben, welche Worte eiwa durch Fettbruch (einmal unter- = - am — — — 2. zeigen en 8 Tage v ciung s- termin bei der AÄnzeigenstelle 4 * 6 —
Verlin, Freitag, den 8. Mai, abends
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Ver— arbeitung von Walzdraht zu Drähten und Drahterzeugnissen.
Jö 5. . 1942. nordnung über die Neugliederung der Reichsgruppe Fremden⸗ verkehr. Vom 4. Mai 1942. ; .
Umtauschangebot an die Aktionäre der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Schleswig über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung V 49 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Lieferanweisung an Hersteller von Knöpfen und Kämmen) vom 7. Mai 1942.
Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung der Reichsstelle . Waren verschiedener Art und der Reichsstelle „Chemie“ über den Verkehr mit Hornspänen, Hornmehl und deren Roh⸗ stoffen vom 9. Januar 1942.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 17.
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung
zur Marktregelung auf dem Gebiete der Verarbeitung von Walzdraht zu Drähten und Drahterzeugnissen
Vom 5. Mai 1942
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs— kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. S S. 488) wird angeordnet:
§1
(1) Diejenigen Hersteller der in der Anlage aufgeführten Erzeugnisse, welche der Drahtgemeinschaft nicht beigetreten sind, werden mit sofortiger Wirkung der Drahtgemeinschaft an⸗ geschlossen.
E). Die Nadelstahldraht⸗Vereinigung, Hagen, und deren Mitglieder werden ferner der Stahldraht-Vereinigung, Hagen, angeschlossen. Der Stahldraht-Vereinigung werden die Auf— gaben der Marktregelung auf dem Gebiete der Herstellung von
Nadelstahldraht übertragen. Die Nadelstahldraht-Vereinigung
und deren Mitglieder sind insoweit an die Weisungen der
Stahldraht-Vereinigung gebunden.
82 S8 4 und 5 Abs. 1 der Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Verarbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften und Springfedern vom J. Oktober 1953 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Nr. 237) in der Fassung der Anordnungen vom 19. Februar
193534 (Deutscher Reichsanzeigexr und Preußischer Staatsanzei⸗ er Nr. 44), 28. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und re iche; Staatsanzeiger Nr. 228), 29. Juli 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 176), 5. November 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 260), 26. Mai 1959. (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 124), 26. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und ger ul cher Staatsanzei⸗ ger Nr. 150), 25. Februar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 48), 17. Juni 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und i . Staatsanzeiger Nr. 141) und 20. August 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 195) sowie die Anordnung über die Ein⸗ führung von Exrichtungsverboten auf dem Gebiete der Ver— arbeitung von Flußeisenwalzdraht in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 24. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 304 werden mit Wirkung vom 30. Juni 1942 aufgehoben.
Berlin, den 5. Mai 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr Landfried.
Anlage zur Anordnung . zur Marktregelung auf dem Gebiete der Berarbeitung von Walzdraht zu Drähten und Drahterzeugnissen
Vom 5. Mai 1942
J. 1. Gezogener blanker, geglühter und verkupferter Draht, rund, a tk (nur halbkreisrund, also nicht flachrund), oval, quadratisch, dreikant und hochkant (kanneliert), auch gewellt, in Ringen nicht über 13 mm (in Stangen nicht über 12 mm Durchmesser) bis einschl. 0,6 mm Durchmesser
sowie Walzdraht und gezogener Draht, gebeizt, ge⸗
kalkt, geglüht, lackiert, verkupfert und vermessingt, geölt und gefirnißt. ;
Springfederndraht für die Herstellung von Spring⸗ federn zu 5, Splintdraht, Sticfeleisendraht, kalt ge⸗ walzt oder gezogen. Unter Stiefeleisendraht wird
Draht in Ringen verstanden, kalt gewalzt oder ge⸗ zogen in untenstehendem oder ähnlichem Profil:
Flußeisen⸗-Schweißdraht, auch in besonderer Zu⸗ sammensetzung,
in Ringen oder in Stäben,
. sowie Eisennadeldraht aus Fluß⸗
eisen.
2. Walzdraht und gezogener Draht, verzinkt, verzinnt, verbleit und verchromt, verkadmiumiert oder mit einem ähnlichen Uberzug versehen, rund, quadra- tisch, oval und halbrund, auch gewellt, bis einschl. 0,16 mm Durchmesser, in Ringen unb in Stäben aus Material zu 1, ferner Telegraphen⸗ und Tele⸗ ö Rustleß Wire sowie verzinkter Spring⸗ ederndraht zur Herstellung von Springfedern zu B.
8. Ovaldraht und Stacheldraht, verzinkt, unverzinkt und lackiert aus Flußeisen und Stahl, Simplex⸗ und Wafios⸗Stacheldraht.
4. Drahtstifte, auch vermessingt, verkupfert, vernickelt, verzinkt und verzinnt, gedrillte Stifte, Doppelkopf⸗= stifte, Klammern, Schlaufen, Kinderwagenspeichen und Tangentspeichen, soweit die beiden letzteren auf , m m men hergestellt und ohne Gewinde ind.
5. Springfedern aus Flußeisen oder aus wasser⸗ gehärtetem , , aus nicht paten⸗ tiertem (bleigehärtetem) Draht hergestellt, auch lackierte, emaillierte oder mit irgendeinem Uber⸗ zug versehene, ferner Springfedern aus Stahl Härte 2 und 3 (unter O, 4 0½ C-⸗Gehalt .
6. ,, und Flaschenverschlußdraht in
tahl Härte 2 und 3, soweit nicht patentiert.
J. Runder Heftdraht in Fabrikationsringen, blank und verkupfert, verzinkt und verzinnt.
Als Flußeisen gilt insbesondere alles Material mit einem Kohlenstoffgehalt unter 0, 16 X.
II. Stahldrähte, hergestellt aus Stahlwalzdraht mit 0, 185 8. und mehr C-Gehalt, die gezogen und blei⸗ oder luftgehärtet und
a dem Blei⸗ oder Lufthärten nicht mehr wärmebehandelt ind,
blank, rötlich blank, weißblank, schmierblank, poliert, verzinkt, verzinnt, verkupfert, vermessingt, verbronzt,
in Fabrikationsringen, in abgeteilten Ringen, in Stäben, auf Spulen, und zwar insbesondere:
Seildraht, d. h. Stahldraht von mindestens 100 Eg Bruch- festigkeit pro qmm, der zur Herstellung von Drahtseilen, Litzen, Starkstrom- und Schwachstromkabeln, isollerten Leitungen, Feldtelephonkabeln jeder Art bestimmt ist.
Reifeneinlagedraht,
patentierter Matratzenstahldraht,
patentierter Flaschenverschlußdraht,
patentierter Sicherheitsnadeldraht,
Schuhspannerdraht,
Bowdendraht, rund, flach gewalzt,
k rund, halbrund gewalzt, flach ge⸗ walzt,
Speichendraht,
Korsettfederdraht,
Nadelstahldrähte, die zur Herstellung von Näh⸗, Steck- und
Grammophonnadeln Verwendung finden.
a n . ,
t der Klasse I, Il und IIl,
*
Klaviersaitenfederdra Druckfederdraht, Zugfederdraht, Battelfederdraht, Federdraht für Sattelgestelle,
Bandagendraht,
Bendix⸗Starter⸗Federdraht,
patentgehärteter Bremsklotzfederdraht,
Draht für biegsame Wellen,
Nadelstahldrähte für die Herstellung von Näh⸗, Steck⸗ und Grammophonnadeln.
III. Heftdrähte in Eisen und Stahl, in Ringen für zer⸗ legbare Patentspulen oder auf geschlossenen Blechspulen oder in gerichteten größeren Ringen zur Verwendung auf Draht⸗ heftmaschinen geeignet, als Rund⸗ und Flachhe n,. in jeder Ausführung, sowie auch die sogenannten Speckböte ringe.
JV. Verzinkter Ovalstahldraht in Bruchfestigkeiten von 100 bis 150 kg / mme, geglühter und verzinkter segmentförmiger Kabeldeckdraht, gezogenes Mutterneisen.
V. Alles Maschinengeflecht aus blankem, verzinktem, ge⸗ ihren, verkupfertem und sonstigem korrosionsgeschütztem Eisendraht, dessen ö ein regelmäßiges oder unregel⸗ mäßiges Viereck darstellen. Als viereckige Drahtgeflechte gel- ten auch solche aus Flach⸗ oder Ovaldraht, am Stück verzinkte und als Transportbänder verwendete.
VI. Versatzdrahtgeflecht und Versatzdrahtgewebe.
VII. Sämtliche Geflechte aus Eisen⸗ und Stahldraht, die sich auf Maschinen zur Anfertigung von sechseckigem oder drei⸗ eckigem Dr h nf nch herstellen lassen, also auch dreieckiges Ge⸗ flecht, Trapezgeflecht und Geflecht in anderer verzerrter oder willkürlich veränderter Form, das denselben Zwecken wie sechs⸗ eckiges Geflecht dient.
VIII. Nichtpatentierter Stahldraht, soweit dieser nicht be⸗ reits von anderen Verbänden erfaßt wird.
Poftschecetonto: Berlin 1821 1942
Anordnung über die Neugliederung der Reichsgruppe Fremdenverkehr
Vom 4. Mai 1912
Auf Grund des 51 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 — Reichsgesetzbl. 1 S. 185 — und der 55 8 und 42 der Ersten k zu diesem Gesetz vom 27. November 1954 — Reichsgesetzbl. I S. 1194 — ordne
ich an: §51 Gliederung der Reichsgruppe U) In der Reichsgruppe Fremdenverkehr werden gebildet:
die Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe, die Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe, und außerhalb des Verbandes einer Wirtschaftsgruppe die (selbständige) Fachgruppe Gemeinschaftsverpfleger. (2) Die in Absatz 1 genannten Wirtschaftsgruppen und die Fachgruppe Gemeinschaftsverpfleger werden als alleinige
Vertreter ihrer Wirtschaftszweige anerkannt; sie dürfen marktregelnde Maßnahmen nur mit Einwilligung des
Reichswirtschaftsministers treffen.
(3) Die Anordnung über die Anerkennung der in der Reichsgruppe Fremdenverkehr bestehenden sselbständigem) Fach- gruppe Badebetriebe vom 2. Mai 1935 — Deutscher Reichs—⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai i935 — in der Fassung der Anordnung vom 8. November 1938 — Deut⸗ scher Reichs und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 264 vom 11. Ok- tober 1938 — bleibt unberührt.
§82 Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe
ch Der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die ohne Rücksicht auf die Betriebsform Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle gewerbsmäßig abgeben.
(2) Der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe werden erner die Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die . oder Ein⸗ richtungen, die sportlichen Zwecken oder der körperlichen Er— tüchtigung dienen (Sportstätten), unterhalten und gegen Ent— gelt zur Verfügung stellen, es sei denn, daß dies ausschließlich zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen (Wettkämpfe, Vorführungen usw.) geschieht. Betriebe dieser Art des Staates oder der Gemeinden (Gemeindeverbände) ohne eigene Rechts- persönlichkeit gehören der Wirtschaftsgruppe Gaststätten— gewerbe nicht an.
(3) Sportstätten im Sinne des Absatzes 2 sind u. a. Sporthallen, Kegelbahnen, Schießstände, Eisbahnen, Sport- und Tennisplätze, Boots- und Bootsstandvermietungen,
luß⸗, See⸗ und Sonnenbadebetriebe, Schwimmhallen uͤsw.
nlagen oder Einrichtungen dieser Art aus dem Bereich des Luft-, Kraftfahr- und Pferdesports gelten nicht als Sport— stätten im Sinne des Absatzes 2.
83 Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe
Der Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die ohne Rücksicht auf die Betriebsform Zimmer oder Betten zur vorübergehenden Beherbergung von Fremden gewerbsmäßig vermieten.
54 Fachgruppe Gemeinschaftsverpfleger
Der Fachgruppe Gemeinschaftsverpfleger werden die Unternehmer und K err fg. und juristische Personen) angeschlossen, die, ohne daß dies gewerbsmäßig geschieht, Speisen und Getränke an ihre ef lgshe fern h g der zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle abgeben, ferner solche Unternehmer und Unternehmungen, die gewerbsmäßig Speisen und Getränke zur Abgabe an einen 2 Personenkreis liefern, der durch den Einsatz an einer Arbeits- stätte bestimmt ist (Fernverpflegungsbetriebe).
85
(I) Unerhebliche gewerbliche Nebentätigkeit im Sinne der Bestimmungen des Erlasses vom 7. Juli 1936 — Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9. Juli 1936 —, Abschn. II A Nr. 1, liegt bei Angehörigen der Wirt⸗ schaftsgruppe Gaststättengewerbe, die auch das Beherbergungs⸗
ewerbe ausüben, vor, wenn sie regelmäßig weniger als zehn etten an Fremde abgeben.
(2) Unternehmer und Unternehmungen, die das Beher⸗ bergungsgewerbe nicht als unerhebliche gewerbliche Neben⸗ tätigkeit (Abs. 1 und das Gaststättengewerbe ausüben, sind Hauptmitglieder der Wirtschaftsgruppe Beherbergungsgewerbe und beitragsfreie Listenmitglieder der Wirtschaftsgruppe Gast⸗ stättenge werbe. Sofern die Abgabe von Speisen und Getränken auf die Gäste des Beherbungsbetriebes beschränkt ist, entfällt die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe.