1942 / 107 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1942. S. 4

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Major a. D. Paul Gustav Hauffe ver⸗ storben. Er wurde am 10. 8. 1865 in Jankendorf als Sohn des Gutsbesitzers Alexander Hauffe und seiner Ehefrau Henriette geb. Busse geboren. Seine nächsten gesetzlichen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Etwaige weitere gesetzliche Erben werden hier⸗ mit gem. S 1965 BGB. aufgefordert, ihre Exbrechte bis zum 31. 7. 1942 bei dem unterzeichneten Rechtsanwalt anzumelden, andernfalls festgestellt werden muß, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Breslau 1, den 4. Mai 1942.

Rechtsanwalt Dr. Braunsdorf, Breslau 1, Ohlauer Stadtgraben 16.

õb25 Oeffentliche Bekanntmachung.

3 17 1224. Der frühere Gastwirt und Landwirt, spätere Beamte Konrad Middendorp aus Schoppinitz, Kreis Kattowitz, ist am 21. Januar 1935 in Schoppinitz gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden alle, denen Erbrecht an dem Nachlaß zusteht, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 15. August 1942 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, andern⸗ falls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als das Großdeutsche Reich nicht vorhanden ist.

Mysslowitz, den 27. April 1942.

Das Amtsgericht.

5621

Das Amtsgericht München hat am 25. April 1942 folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: 12 F 1035, 109, 113, 116, 121 1911. J. Für kraftlos werden erklärt auf Antrag von: 1. Maria Ketzer, Gemeindedienerswitwe, Eichen⸗ dorf, Ndb.', als Alleinerbin des ver⸗ storbenen Alois Schmidbauer: Der Versicherungsschein der Bayerischen Beamtenversicherungsanstalt, Allg. Le⸗ bensversicherungsverein auf Gegen⸗ seitigkeit, München, Nr. 181 298, Tarif IV, vom 20. 7. 1939 über eine Versicherung zu 2500 RX, lautend auf Alois Schmidbauer, Mechaniker, Mün⸗ chen; 2. Martha Müller geb. Man⸗ sefski, Reichsbahnarbeiterswitwe, Zellin⸗ gen b. Karlstadt: Der Versicherungs⸗ schein der unter 1 genannten Baye⸗ rischen Beamtenversicherungsanstalt, München, Nr. 176 145, Tarif IV, vom 3. 5. 1939 über eine Versicherung zu 1500 Rat, lautend auf Anton Muller, Bahnarbeiter in Zellingen, bezugsbe⸗ rechtigt: Martha Müller; 3. Karme⸗ litenkloster Reisach, Post Oberaudorf a. Inn, vertreten durch P. Othmar Raps: Der 4½m⸗ fr. So / oige Gold⸗ pfandbrief der Bayerischen Vereins⸗ bank, München, Serie G Lit. EE Nr. 4445 zu 00 GA; 4. Therese Mages, Forstaufseherswitwe, Mün⸗ chen 13, Hohenzollernstraße 58/1: Der 4M S oνige Goldpfandbrief der Baye⸗ rischen Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 16 Buchstabe J Nr. 62 975 zu 500 GA; 5. Josef Engel⸗ hardt-Erben, nämlich Ludwig Engel⸗ hardt, Hafnermeister, Geiselhöring, Josef Engelhardt, Verwaltungsober⸗ sekretär, Regensburg, Franziska Mayer, Lokomotivführersehefrau, Regensburg, Anna Kießlinger, Lehrersehefrau, Alten⸗ kirchen, und Rita Almer, Steinmetz⸗ ehefrau in Geiselhöring, sämtliche ver⸗ treten durch Ludwig Engelhardt: Der 4 (7 oige Goldhypothekenpfand⸗ brief der Bayerischen Landwirtschafts⸗ bank, München, 43 D 51 189 zu 200 G-. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar, soweit ausscheiddar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen. Der Aufgebotsbeschluß vom 29. 9. 1941 (D. Reichsanz. Nr. 244 vom 18. 10. 1941) wurde in Ziff. 2) (Antrag Maria Heckmann) wegen Antrags⸗ zurücknahme durch Beschluß vom 7. 4. 1942 aufgehoben.

Amtsgericht München. Abteilung für Aufgebotssachen.

öõß 23 Ausschluszurteil.

In der Aufgebotssache der ledigen Maria von Gröling in Bad Landeck, Antragstellerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank in Gleiwitz, Pfarr⸗ straße 2, hat das Amtsgericht in Glei⸗ witz für Recht erkannt: Der Hypo⸗ thekenbrief über die für Maria von Gröling auf Blatt 37 des Grundbuchs des Ritterguts Kressengrund in Ab⸗ teilung III unter Nummer 21 einge⸗ tragene Hypothek von 750 GS wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Glei⸗ witz, den 30. April 1942. 3. F. 641.

———

1. Ressentiihe Jntellmngen

ße? Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Gilson, Bertha⸗ Frieda geb. Idunezik, Stundenfrau, wohnhaft in Esch / Alzig, Brillstraße 32, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Probst, Luxemburg, klagt gegen deren Ehemann, den Schlosser Johann Gilson, wohnhaft zu Rutshuru⸗Kivu, Belgisch Kongo, früher in Esch /Alzig, auf Ehescheidung aus §§8 49 und 55 Ehe⸗G. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg,

1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗

2. Stock, Zimmer 35, auf den 14. Juli

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Luxemburg, den 4. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 5628] Oeffentliche Zustellung.

3 R. 155/42. Die Ehefrau Martha Herrmann geb. Schröder in Querfurt, Hermann-Göring-Straße 97, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlitte in Naumburg (Saale), klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser und Händler Paul Herrmann, früher in Querfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung aus 5 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg (Saale) auf den 7. Juli 1942, vormittags rz Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg (Saale), 5. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

öß29] Oeffentliche Zustellung.

2. 2. R. 45/42. Die Frau Charlotte Benvenutti geb. Ebert geschiedene Adam in Stettin, Klosterhof 25, Hof, III Tr. I, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Müller in Stettin, Augusta⸗ platz 1, klagt gegen ihren Ehemann, den Quartermaster Umberto Benvenutti, 605 Walkertown Road, Marrevo Naate, Louisiana, U. S. A., auf Ehescheidung aus z5 47, 49 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten, hilfs⸗ weise aus 5 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Johannisstraße 6 (Neubau), Zimmer 13, auf den 13. Juli 1942 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbepgllmächtigten vertreten zu lassen. Die öffentliche Zu— stellung der Klage nebst Ladung an den Beklagten ist am 9g. April 1912 ange⸗ ordnet worden.

Stettin, den 5. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verluft⸗ und Zundsachen

5630

Der Hinterlegungsschein vom 1. März 1938 zum Versicherungsschein Nr. A S6 595 Egger ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 6. Mai 1942.

Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.

5631

Der Versicherungsschein M 125730 Agnes Schmidt ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 6. Mai 1942.

Friedrich Wilhelm Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft.

õ633 Gerling⸗Konzern Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein vom 17.3. 1936 zur Versicherung Nr. L 219 253 ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 5. Mai 1942. Der Vorstand.

5634 Gerling⸗Konzern Lebens versicherung s⸗Akt. Ges. Der Versicherungsschein L627 890, Hans Schabram, Königsberg, ist ab handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 5. Mai 1942. Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren 5635 12. Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen der Feingoldanleihe Lit. A der Stadt Mainz.

Zu 200 Rieu: 13 29 32 86 11 124 143 160 242 254 360 394 438 444 474 565 584 623 635 606 687 709 716 736 746 753 789 888 904 941 985 996.

Zu 500 RM: 1005 1024 10925 1115 1147 1150 1247 1265 1304 1324 1339 1358 1396 1400 1456 1457 1470 1473 1477 152 1647 1667 1811 1827 1838 1918 1915 1947 1976 19935.

Zu 1000 Heu: 2045 2066 2074 2084 2087 2123 2124 2155 2198 22390 2276 2291 2318 2417 2450 2532 2559 2562 2571 2641 2728 A42 A9 2838 2841 2904 2953 2942 2988 2989 2996 3001 3003 3008 2016 3029 3136 3199 3215 3217 2225.

Zu 2000 MA: 3349 3373 385 33833 3390 3400 3410 3415 3489 3499 3524 3532 3561 3683 3714 3726.

Die Einlösung der gezogenen Stücke erfolgt ab 1. November 1942 bei den in

iffer 2 der auf der Rückseite der Schuldverschreibungen abgedruckten An⸗ leihebedingungen namhaft Kassen und Banken oder deren Rechts⸗ nachfolger.

Von den in den Jahren 1910 und

gemachten

1941 ausgelosten Schuldverschreibungen sind noch folgende Stücke . 500 eM: Nr. 1353 10, zu 10900 i: Nr. 2342 u 32711. Mainz, den 1. Mai 1912. Der Oberbürgermeister.

] Attiengejellschaften

5ßb7?! Maaß C Hübsch A.⸗G. für 1 Nachdem inzwischen das Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft Ernst Wilhelm Freiherr von Ledebur, Berlin, verstorben ist, wird Herr Gustav 22 Berlin, zum dritten Mitglied des Auf⸗ sichtsrates der Gesellschaft gewählt.

ö) 90]

An Stelle des bisherigen Aussichts⸗ rates bilden nunmehr folgende Herren den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft:

Generaldirektor Edgar Schnell, Vor⸗ sitzer, Berlin: Bankdirektor ö Leick, stellvertretender Vorsitzer, Berlin; Direktor Ernst Glaser, Berlin.

Hansmann C v. Zimmermann

A. G., Berlin⸗Schöneberg. Der Vorstand.

5498 Duisburger Maschinenbau Aktien Gesellschaft vorm. Bechem C Keetman i. Liqu. Einladung zu der am Donnerstag, den 28. . 1942, nachmittags 4 Uhr, in dem Büro Dr. Michels, Duisburg, Am Buchenbaum Nr. 4, stattfindenden siebenundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Erstattung des Geschäftsberichts für das Jahr 1941. Vorlage und Genehmigung der Jahresbilanz für 1941. Erteilung der Entlastung an die Gesellschaftsorgane. Aufsichtsratswahl. WVerschiedenes. Duisburg, im Mai 1942. Duisburger Maschinenbau A. G. vorm. Bechem C Keetman i. Liqu.

Gerhard Stalling AG., Olden⸗ 5662 burg i. O.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den S. Juni 1942, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen unserer Ge⸗ sellschaft, Ritterstraße 2 –— 4, stattfinden⸗ den orden dkßchen Hauptversammlung eingeladen.

Tag ordnung: 1. Vorlegung des ,, und des festgestellten Jahxes⸗ . für das Geschäftsjahr

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗

ß des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 4. Juni bei der Gesellschaft oder bei der Oldenburgischen Lan⸗ desbank AG. in Oldenburg i. O. hinterlegt haben. .

Oldenburg i. O., den 5. Mai 1942.

Gerhard Stalling AG. Der Vorstand.

5654 Rhenania Stanz⸗ und Emaillierwerke Aktiengesellschaft, Schwelm / W. Die auf den 22. Mai 1942 nach Schwelm einberufene außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft wird auf den 30. Mai 1942, vorm. 11 Uhr, gleichen Orts verlegt. Die bereits angekündigte Tagesord⸗ nung: Aenderung der Gesellschaftsform und des Gesellschaftszweckes wird um folgenden Punkt ergänzt: Herabsetzung des Grundkapitals um RA 223 O00, durch Zusammen⸗ legung von Aktien zwecks Rück⸗ zahlung von Grundkapital. Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien bei der cesellfchaftõkasse in Schwelm oder bei der Dresdner Bank in Dissel⸗ dorf, Diüsseldorf, oder bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin W S, oder bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapier⸗ sammel bank spätestens am 25. Mai 19412 wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen r n bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung späte⸗ stens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen.

Schwelm, den 5. Mai 1942. Rhenania Stanz⸗ und Emaillier⸗ werke Aktien gesellschaft.

Der Vorstand.

41241.

Porzellanfabrit Waldsassen Bareut her & Co. 2I. G.,

Waldsassen, Bayer. DOstmart. Bilanz per 31. Dezember 1941.

Attiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ bäuden Fabrikgebäuden .... Unbebaute Grundstücke. . Maschinen und maschinelle Anlagen Werksvorrichtungen, Be⸗ triebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung Anschlußgleis ... Fuhrpark Kurzlebige richtungen Modelle und Formen.. Beteiligungen.. ....

FR. A

715 241 Umlaufvermögen: Roh, Hilfs⸗ und Betriebs⸗

stoffe 145 332 Halbfertige Erzeugnisse. . 12 481 Fertige Eee, . 77 801 Wertpapiere . 552 723 Steuergutscheine (nom.

RM 50 050, . .... Forderungen auf Grund

von Warenlieferungen u.

Leistungen Forderungen an den Vor-

stand (5 80 Akt. ⸗Ges.). . Kassenbestand, Reichsbank,

Postscheckguthaben .. 4 599 Andere Bankguthaben .. 121 671 Sonstige Forderungen .. 500

18665 201

59 820

167 925 8 104

Passiva. Grundkapital: Stammaktien Stimmen Vorzugsaktien Stimmen) Rücklagen: Gesetzliche Rücklage Sonstige Rücklagent Maschinenerneuerung Gebäudeerneuerung . Für Werkerneuerung und andere Zwecke Wertberichtigung (Del⸗ kredere) Pensionsrückstellung ... Rückstellungen .... Verbindlichkeiten: Aumñs Warenlieferungen und Leistungen. Sonstige Verbindlich⸗ keiten Gewinn: Vortrag aus 1940... Reingewinn 1941 ...

(12 000 1200 000

5 000 150 000 -

70 000 60 000

50 000

25 000 90 000 30 001

12 770 42 389 58 14877 72 891651 1866 201566 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.

R. A 730 079 57 320

Aufwendungen. Gehälter und Löhne. . Soziale Abgaben... Abschreibungen a. Anlagen:

normale gemäß NFDV. .... Andere Abschreibungen Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen . Beiträge an Berufsver⸗ tretungen Zuweisung für erneuerung und andere Zwecke Zuweisung zur Pensions⸗ rückstellung Gewinn: Vortrag aus 1940. . Reingewinn 1941...

32 791 24 000 17189 139 361

7 7654

10 000 10 000

58 148 72 891

1159 538

Ertr ã ge. Gewinnvortrag aus 1940. Ausweispflichtiger Roh⸗

überschuß Ueberschuß aus Zinsen .. Ertrag aus Wohnhäuser⸗ e,, Außerordentliche Erträge.

58 148

1027 76280 32 81351

26 8659 36 13 g63 59

1159 538103

Nach dem abschließewen Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. *

Leipzig, im März 1942.

Sächsische Revisiontz⸗ und Treuhand gesellschaft A. ⸗G. Muth, Wirtschaftsprüfer.

J. V.: Wöllner.

Die für das Geschäftsjahr 1941 fest⸗ gesetze Dividende von 6M gelangt gegen Einlieferung der Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 14 unter Abzug von 169 Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag zur Auszahlung

bei der Allgemeinen Deutschen

Creditanstalt in Leipzig und deren Filialen,

bei der Gesellschaftstasse in Wald⸗

sassen.

Der Aufsichtsrat besteht aus: Herrn Dr. jur. Hans Schaefer, Bankdirektor, Leipzig, Vorsitzer; Herrn Carl Schumann, Fabrikbesitzer, Arzberg, stellv. Vorsitzer; Frau Elsa Bareuther, Private, Wald⸗

Liesl Bareuther, akad. Herrn Josef Angerer, Oberst i. R., Linz; Herrn Rudolf von Patzenhofer, Fabrikbesitzer, Siegen⸗ dorf; Herrn Fritz Jaeger, Kommerzien⸗ rat, Marktredwitz.

Waldsassen, 22. April 1942.

Der Vorstand. Oscar Bareuther. / // / // / 1 569

G. Schuy Nachs. A.⸗G. , Chemische Fabrik, Nürnberg.

Die Herren Aktionäre unserer Ge sellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 3. Juni 1942, nachmittags 15,30 Uhr, in der Kanzlei des Notariats ,, Il, Rathausgasse 5, stattfindenden dies⸗ jährigen ordentlichen Hauptver⸗ sammlung höfl. eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz nebst Auf- wand⸗ und Ertragsrechnung auf 31. Dezember 1941 sowie des Be⸗ richtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 1941.

2. Beschlußfassung über die Verwen- n des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. 6 des Wirtschaftsprüfers für

42.

Nach § 13 der Satzungen haben In— haber von Aktien, die in der Haupt versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien spatestens am dritten Werktage vor dem Tag der Versammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei der Bayer. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in Nürn⸗ berg zu hinterlegen oder den Nach—⸗ weis zu erbringen, daß sie ihre Aktien bei einem Notar hinterlegt haben.

Nürnberg, den 5. Mai 1942.

Der Vorstand. Dr. Flessa. We b e y;

Mühlkreisbahn Aktiengesellschaft, 50953 Linz a. D., Straße d. Sudetendeutschen 7. Einladung zu der am Donnerstag, den 28. ai 1942, um 15 Uhr im . des Reichsbahn. Neubaubüros, . Bahnhofstraße 18 (gegenüber dem Hauptbahnhof) statt— findenden ordentsichen Hauptver⸗ sammlung. Tagesordnung: A. Geschäftsjahr 1941.

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1941.

chli e hen über die Verwen⸗—

dung des Reingewinnes und Ent-

lastung des Vorstandes und des ö

sassen; Fräulein Malerin, Wien;

3. Allfälliges. . B. Abwicklungseröffnungsbilanz. 1. Vorlegung des Berichtes und der Eröffnungsbilanz 3. 1. Janu nr 1943 seitens der Ahwickler. . 2. Beschlußfassung über die Eröff⸗ nungsbilanz. 3. All falliges Eine Aktie ist eine Stimme. Hinter— legungsort: Creditanstalt⸗Baukner⸗ ein, Sauptaustalt Wien, J., Schtten⸗ asse 6, und deren Filiale in Linz, Tandstraße 3. Länderbank A. G., Wien, J., Am Hof 2. Hinterlegungsfrist: 23. Mai 1942. Der Vorstand. Kusstan. Fellner.

5651

ll Hort Hamburger Gummi⸗

Waaren Compagnie, Hamburg.

Ordentliche Sauptversammlung der

New York Hamburger Gummi⸗ Waaren Compagnie am Donners⸗ tag, den 28. Mai 1942, 11 Uhr vormittags, in den Räumen der Ver— einsbank in Hamburg, Hamburg U, Alter Wall 20-30.

; Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Jahresabschlusses für 1941 mit Be⸗ richt des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung. .

3. , nnn, über die Entlastung

4.

von Vorstand und Aufsichtsrat. Wahl des Abschlußprüfers. 5. Wahl zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ 6 sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die bei der Gesellschaft oder bei den folgenden Banken oder Bank— firmen

Vereinsbank in Hamburg,

Commerzbank A.-G., Hamburg,

Deutsche Bank, Filiale Hamburg,

Hamburg,

oder bei einer Effektengirobank oder mit Zustimmung der Hinterlegungs—⸗ stellen bei anderen Bankfirmen späte⸗ stens bis zum 23. Mai 1942 mit—⸗ tags ihre Aktien hinterlegen. Hinter— legungsscheine eines Notars müssen spätestens zwei Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell— schaft eingereicht werden.

Hamburg, im April 1942.

Der Vorstand.

Verantwortlich füt oen Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; verantwortlich für den Wirtschaststeil und den übrigen redaktionellen Teil Rudolf Lautzssch in Berlin dW 21 Druck der BVreußischen Verlags. und Druckerel GmbSH. Berlin.

Drei Beilagen

(einsch! Borsenbeilage und einer Zentral handelsregister beilage).

ö der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H., Berlin.

Deutscher Reiths anzeiger

BPreußischer

Erschetnt an Jedem Woch abends. benq bie Fern einschließlich . 3, , . ohne Vestellg abholer bei der in, , 190 monatlich.

Bestellungen an, in

straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausga io m. Sie werden nur

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elm

rr, 9 den Naum elner Husgespaltenen 88 wm breiten Betrtt-Zeile

au die Anzeigenstenle Berlin SR os, Withelmstraße z. Ae Dructaufte age

st n 4 anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter- 0

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efristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem CEinrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 11913

Nr. 107

Berlin, Sonnabend, den 9. Mai, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

. über den Absatz von Behälterglas.

Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren uud verwandte Industrie⸗ zweige über die Beschränkung der Herstellung von Möbel⸗ beschlägen und verwandten Beschlägen vom 23. April 1942.

K über die Ziehung 2. Klasse 7. Deutscher Reichs⸗ otterie. .

Bekanntmachung Nr. 29 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete vom 8. Mai 1942 über Durchführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren; Aenderung der Bekanntmachung Nr. 24 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941.

Vom 6. Mai

Amtliches

Deu tsches Reich

Anordnung über den Absatz von Behälterglas Vom 6. Mai 1942

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ ern vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 488) ordne ich an:

51

Die Hersteller von Behälterglas sowie die Unternehmen, welche nicht im ö dieser Anordnung . Behälterglas in den Geltungsbereich dieser Anordnung ein⸗ 6, gehören der nachstehenden Marktregelung an, auf die

er Gemeinschaftsvertrag der Markt⸗ und J , schaft der Hohlglasindustrie, Berlin, Anwendung findet, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist.

82 . (1) Die nach 5 1 zur Marktregelung zusammengeschlosse⸗ nen Unternehmen bedürfen zu Rechtsgeschäften, welche die

Lieferung von Behälterglas betreffen, und soweit Rechts⸗

geschäfte vor Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Absatzes abgeschlossen worden sind, zur Lieferung von . * Mese kann bestimmte Gruppen von Rechtsgeschäften von der Ein⸗ willigung ganz oder zum Teil freistellen.

(2) Die Einwilligung kann mit Bedingungen oder Auf⸗ lagen versehen werden.

(3) Die nach 8 1 zur Marktregelung zusammengeschlosse⸗ nen Unternehmen sind verpflichtet, Behälterglas von der Glas⸗ Treuhand⸗G. m. b. H. benannten Dritten zu den von ihr fest⸗ gesetzten Preisen und Bedingungen zu liefern.

(h Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen der Absätze 1 und 3 setzt die Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H. fest. Er ist den zur Marktregelung ,,,, , Unter⸗ nehmen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

83

Zur Beratung der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H. in allen Angelegenheiten dieser Marktregelung wird ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden aus den Kreisen der Glas⸗ industrie und des Handels durch die Wirtschaftsgruppe Glas⸗ industrie und durch die Reichsgruppe Handel berufen, die je vier Mitglieder benennen können. Der Beirat tritt nach Bedarf oder auf Verlangen von vier oder mehr Mitgliedern zusammen. Seine Einberufung obliegt der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. 5.

J §8 4 Die bei Durchführung dieser Anordnung entstehenden

Kosten werden von den zur . zusammengeschlosse⸗

nen Unternehmen durch eine Umlage erhoben, die die Glas⸗ Treuhand⸗G. m. b. S5. nach Anhörung des Beirates festsetzt.

8 5

Als , gelten alle Ee gif. die nach dem Artikelverzeichnis der Fachgruppe Hohlglasindustrie der Wirt⸗ n Glasindustrie unter die im 2 der Anordnun über die Herstellung von Hohlglas vom 31. Oktober 194 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941 genannten Warenarten 1, 2, 3 und 4 fallen. 86

Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder Auflagen (6 2 Abs. 2) zuwiderhandelt, wird vom Reichsverwaltungs⸗ ee mit einer Ordnungsstrafe bestraft, deren Höhe unbe⸗ chränkt ist. Die Bestrafung setzt einen Antrag des Reichs⸗ wirtschaftsministers voraus. 81 . . Diese Anordnung tritt 9. dem Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt an die Stelle der Anordnung über die Er⸗ richtung der Gemeinschaft Konservenglas vom 23. Februar 1940 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 47 vom 24. Februar 1940 sowie der Anord⸗ . über den Absatz von Flaschen vom 19. Juni 1940 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1940 in der Fassung der 2. Anord⸗

X

nung vom 4. Februar 1942 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1942 —, die mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung außer Kraft treten.

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(I) Die auf Grund der Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Konservenglas vom 23. Februar 1940 sowie der Anordnung über den Absatz von Flaschen vom 10. Juni 1940 in der Fassung der 2. Anordnung vom 4. Februar 1942 erlassenen Maßnahmen bleiben als Maßnahmen der nach § 1 dieser Anordnung geschaffenen Marktregelung in Kraft, soweit

von der Glas-Treuhand⸗G. m. b. H. nichts anderes bestimmt

wird.

(2) Rechte und Pflichten der Gemeinschaft Konservenglas gehen auf die nach 5 1 dieser Anordnung geschaffene Markt⸗ regelung über.

Berlin, den 6. Mai 1942.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr Landfried.

Anordnung Nr. 1

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Metallwaren und verwandte ö, ,, über die

Einschränkung der Herstellung von Möbelbeschlägen und ver⸗ wandten Beschlägen vom 23. April 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs—⸗ lenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichs anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 2568 vom 4, November 19415 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

1

Aus dem Fachbereich „Möbelbeschläge und verwandte Beschläge“ wird die Herstellung der in der Anlage zu dieser Anordnung verzeichneten Erzeugnisse sowie die Herstellung von Einzelteilen für diese Erzeugnisse und der Zusammenbau dieser Einzelteile verboten, gleichgültig aus welchen Werk⸗ stoffen die genannten Erzeugnisse und Einzelteile gefertigt werden. Das Verbot bezieht sich auf die Erzeugung 6wohl für den Inlands- wie auch für den Auslandsmarkt.

582 In begründeten Einzelfällen kann der Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgruppe Ausnahmen von dem Verbot des §1 auf Antrag zulassen. 83

Soweit die in der Anlage zu 51 genannten Erzeugnisse nicht durch Anordnungen der zuständigen Reichsstellen einem Herstellungsverbot unterliegen und sich noch im Zustande der Fertigung befinden, ist eine Aufarbeitung bis zum 31. Mai 1942 gestattet, jedoch nur unter Verwendung anderweitig nicht einsatzfähiger Arbeitskräfte.

84

Die Veräußerung bereits fertiggestellter Erzeugnisse der in der Anlage gu § L genannten Artikel wird durch die An⸗ ordnung nicht berührt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. z

6

Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1942 in Kraft. Sie

gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete.

von Eupen⸗Malmedy und Moresnet. Berlin, den 23. April 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige.

Dr. Poelchen.

Anlage gemäß 1 der Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige, Berlin⸗Halensee, Kurfürstendamm 163

Aus dem Fachbereich „Möbelbeschläge und verwandte Beschläge“ werden verboten: .

Berloques

Beschläge für Kartotheken

3 läge für Nähkasten .

Beschläge für Stilmöbel aller Art (auch Auflagen, Bord⸗ stützen, Füße, Kapitäle, Säulenringe, Stuhlfüße, Ver⸗ zierungen, Zierschrauben usw.)

Blind⸗ (Schein⸗) Bänder

Büfettgriffe

Büromöbelgriffe

Buchsen Buchsenschilder Einlaßgriffe

Einlaßmuscheln ĩ . Einreiber (ausgenommen für Fensterbeschläge) ö Etikettenrahmen (auch mit Griffen)

Griffe sowohl beweglich als auch feststehend sowie mit und ohne Schildverbindun

Griffe aller Art für Kleinmöbe

Handhaben

Hohlgriffe auch als Schalengriffe

Hohlknöpfe

Kloben

Klöppel

Knopffüße

Knopfhälse

Krawattenhalter für Schränke

Linoleumecken für Küchenmöbel

Löwenköpfe

Luft- und Ventilationsrosetten

Metallecken für Glasplatten

Möbelgriffe aller Art

Möbelknöpfe aller Art

Muschelgriffe für Möbel jedweder Art, Ladeneinrichtungen

w

usw. Muschelgrifse mit Etikettenrahmen Nähmaschinenmöbelbeschläge Nietösen für Möbelbeschläge Puppenmöbelbeschläge Quasten Ringgriffe Rosetten Schiebegriffe Schiebetür muscheln Schilder aller Art Schilderplatten Schirmhalter und Schirmhalter⸗-Unterteile (für Schränke) ee e n gen Schlüsselschilder Schraubösen Schraubenrosetten Servierbrettgriffe Silberkastengriffe Spiegelschrauben Tablettgriffe Teewagengriffe Truhengriffe Uhrfallen (Oliven, Wirbel 3

ierbeschläge

Bekanntmachung

Die Neulose der 2. Klasse der 7. Deutschen Reichslotterie sindenach 85 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatz⸗ betrages spätestens bis Dienstag, den 12. Mai 1942, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zustän⸗ digen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.

Die Ziehung der 2. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie beginnt Dienstag, den 19. Mai 1942, 7,30 Uhr, im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margaretenstr. 6.

Berlin, den 4. Mai 1942.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie.

v. Da zur.

Bekanntmachung Nr. 29 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 8. Mai 1942

Betrifft: Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über

die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren; Aenderung der

Bekanntmachung Nr. 24 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941.

Auf Grund von §1 Abs. 2 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober 1941 (RGBl. J S. 628) wird mit Zustim⸗ mung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet:

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Die Anlage 1 zur Bekanntmachung Nr. 24 der Reichs—⸗ stelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941 erhält folgende Fassung: .

Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren.

I. Auf Reichskleiderkarte beziehbar: Oberbekleidung aus Geweben, Gewirken, Gestricken, Gummi⸗ und Austauschstoffen, Männerkleidung, Futterzutaten für Anzüge, Frauenkleidung (einschl. Kittel und Schürzen), Futter⸗ zutaten für Kostüme,

Kleidung für Kinder von 1 bis 15 Jahren. Unterkleidung und Leibwäsche aus Geweben, Ge= wirken, Gestricken, Gummi⸗ und Austauschstoffen,

für Männer, für . für Kinder von 1 bis 15 Jahren.

Säuglingsbekleidung und Säuglingswäsche

aus Geweben, Gewirken und Gestricken,