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Reichs . und Staatsanzeiger Rr. 108 vom 11. Mai 1942. . 2
Zweiter Abschnitt Regelung der Nährmittelabgabe
Selbstversorger mit Getreide ;
Alle über 3 Jahre alten Selbstversorger mit Getreide er⸗ halten, wie im Ersten Teil (Festsetzung der Rationen) er⸗ wähnt, unter Herabsetzung der Nährmittelration von 50 g auf 250 g je Zuteilungsperiode lediglich Nährmittel, die nicht aus Hafer oder Gerste hergestellt sind. Diesen Selbstversor⸗ ern ist daher in Zukunft eine Nährmittelkarte auszuhandigen, 96 die Bezeichnung „Nährmittelkarte für über 3 Jahre alte Selbstversorger mit Getreide“ (3V G) trägt. Die Nährmittes⸗ abschnitte dieser Nährmittelkarte berechtigen zum Bezuge fol⸗ ender Waren: Nährmittel aus Roggen oder Weizen (Roggen⸗ locken, Weizenflocken usw), Grieß (aus Getreide oder Mais), Migetti, Grünkern, Hirse, Buchweizenerzeugnisse usw. uf die S Abschnitte können die Selbstverforger unter Beibehaltung der bisher geltenden Teigwarenrationen außerdem Teigwaren erhalten. Rährmittel aus Hafer oder Gerste dürfen hingegen auf die Nährmittel⸗ und Teigwarenabschnitte dieser Karte nicht bezogen oder abgegeben werden. Der Bezug von Kartoffel⸗ stärkeerzeugnissen auf die mit dem Buchstaben St versehenen Abschnitte sowie der Bezug vön Kaffee⸗Ersatz und Zusatzmitteln bleibt unverändert bestehen. Die Karte ist in blauer Farbe Farbton der blauen Nährmittelkarten) in der sich aus den Matern ergebenden Gestaltung im Format 1448: 14 em 24 Nutzen) herzustellen. 8 . Dic i e e dechtign ng sche ine der landwirtschaft⸗ lichen Selbstversorger, die Nährmittel. (Graupen, Grütze, Grieß, Haferflocken usw.) bisher unmittelbar von einem ver⸗ arbeitenden Betrieb (Schälmühle) bezogen haben, sind vom 1. Juni 1942 (Beginn der 37. Zuteilungsperiode) ab unter Zugrundelegung einer Menge von 159 (bisher 150 9) wöchentlich je Kopf der Selhstverso rgergemeinschaft aus zu⸗ stellen. Vgl. VI P der Anlage zum Erlaß vom 14. No⸗ vember 1939 — 11 C929 —) .
Selbstversorger mit Getreide sindt
a) Selbstversorger der Gruppe A, d. h. Inhaber land⸗ wirtschaftlicher Betriebe, die Angehörigen ihrer Wirt⸗ schaft einschließlich der Gehilfen, ferner Natural⸗ berechtigte, insbesondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie Lebens- oder Futtermittel in Natur zu be—⸗ anspruchen haben; . ;
b) Selbstversorger der Gruppe A, die über nicht ge⸗ nügend oder überhaupt nicht über Mahlgetreide aus der eigenen Erzeugung verfügen oder nicht in der Lage sind, ihr Brotgetreide zur Selbstversorgung ver⸗ arbeiten zu lassen, sedoch Mehlberechtigungsscheine in Höhe der Selbstversorgerrationssätze erhalten,.
e) Selbstversorger der Gruppe B, die sich mit Getreide selbst versorgen.
Ausgabe der Nährmittellarten
Die rosa Nährmittelkarten erhalten alle Versorgungs⸗ berechtigten und die Kinder aller Selbstversorger bis zu 3 Jahren. 39
Die blauen Nährmittelkarten sy und SYMgd sind allen über 3 Jahre alten Selbstversorgern der Gruppe B mit Aus⸗ nahme der Selbstversorger mit Getreide auszuhändigen. Die Selbstversorger mit Getreide erhalten nach der obigen Rege⸗ lung die Nährmittelkarten für über 3 Jahre alte Selbstversor⸗ er mit Getreide. ö ; Den Selbstversorgern der Gruppe C stehen wie bisher die sich aus den rosa Nährmittelkarten ergebenden Rationen zu.
Wegen der Zugehörigkeit der Selbstversorger zu den Gruppen A, B und G wird auf die Erxlasse vom 14. No⸗ vember 1933 — 11 C9. 29 — und vom 21. September 1940 IF G9g 23 — sowie die diese Erlasse ergänzenden Be⸗
immungen verwiesen. = . ö e die ö kommt die blaue Nährmittelkarte für Kinder bis zu 3 Jahren (89 / Klst) in Fortfall.
Die Vorschriften meines Erlasses vom 18. September 1910 — II CG1 4309 — Zweiter Abschnitt — über die Aus⸗ gabe von Nährmittelkarten an Selbstversorger mit Schlacht⸗ fetten oder Eiern treten mit der Neuregelung außer Kreßt.
Dritter Abschnitt Kartenwesen
Formatänderungen Im Interesse der Papierersparnis mußten die Formate folgender Karten wie angegeben verkleinert werden:
Reichsbrotkarte R auf 14,8: 14 em (24 Nutzen) . 6 , r, g men y gd „148: 14, , ö ö d . H . Kist ,, . Reichsfettkarte K 148: 18, . J „14,3: is 3, G6 * ö Kist „448; ß 9. =. SV 1 146 ,, . ö SV 2 . ö v 3 J . SV 4 146 15, Sy 6 I
Reichsmilchkarten M Liter , 145: id, 24a, , Reichsmilchkarten „y Liter „ 14,85: 14 , 24 , alle Nährmittelkarten ,,,
Reichsbrotkarten
Aus Gründen der Papierersparnis und der Verwal⸗ tungsvereinfachung sind einige Brotkartenabschnitte zu Ab⸗
schnitten mit entsprechend höheren Werten zusammengefaßt
worden. Dadurch ist zum Teil eine andere Zahlen- und Buchstabenkennzeichnung der Abschnitte eingetreten.
Soweit in Erlassen die Warenabgabe auf bestimmte Einzelabschnitte der Reichsbrotkarten geregelt ist, treten an die Stelle dieser Abschnjtte die entsprechenden Abschnitte mit der neuen Bezeichnung. Es gilt daher z. B. folgendes:
In Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol und Vorarl⸗ berg ist den Bewohnern dieser Gebiete wie bisher die Mög⸗ lichkeit gegeben, in erweitertem Umfange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl wie folgt zu beziehen (Erlaß vom
24. Februar 1945 — I C 1-800 —:
Normalverbraucher auf die Abschnitte Ia und IVa
der Reichsbrotkarte A statt je 1000 g Brot je 750 g Roggenmehl,
ugendliche von 10– 20 Jahren auf die . La und 19a der Reichsbrotkarte Algd statt je 1000 g Brot 750 g Roggenmehl, Schwerarbeiter auf die Abschnitte La, Ia, 111 a und 19 a der Zusatzkarte für Schwerarbeiter statt je 5090 g Brot je 375 e nh Schwerstarbeiter auf die h und IVb der Zusatzkarte für Schwerstarbeiter statt je 500 g Brot je 375 g Roggenmehl. Reichsbrotkarte für Kinder von 326 Jahren Um den Kindern von 8 —6 Jahren die Möglichkeit zu eben, mehr Weizenmehl zu beziehen, berechtigen ö. der eichsbrotkarte für Kinder von 3—6 Jahren künftig liche Brotabschnitte nach Maßgabe der Karte auch zum Bezuge von
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 37 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ bestellscheins 37 der Reichskarte für Marmelade wahl⸗ weise Zucker) in der Woche vom 25, bis 309. Mai 1942 bei, den Verteilern abzugeben, sofern nicht die V die Abgabe auf bes
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei
übersandt. .
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu
Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 1. bis 28. Juni 1942 treten am Juni 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts an⸗ deres bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 22. April 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Geschäftszeichen: II C 1 -= 170.
der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung ö der ei en,, . vom 15. August 1941
Auf Grund des 5 42 der Schuldenabwicklungs verordnung (Ech Abw VO.) vom 15. August 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 56) wird angeordnet: .
(I) Die in 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 S AbwVO. vor⸗ forderung ist im Deutschen Reichsanzeiger und reußischen Staatsanzeiger und wenn möglich in den in der Satzung der juristischen Person, der e g oder des Vereins für Bekanntmachungen vorgesehenen
und außerdem in den von der zuständigen Treuhandstelle be⸗ stimmten Zeitungen zu veröffentlichen. Beteiligten, deren Name und ö bekannt ist, ist die Aufforderung zur Vor⸗ legung der über h ;
kunden durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
(2) Der kommissarische Verwalter darf die Aufforde⸗ rung nur mit vorheriger Ermächtigung der zuständigen Treu—⸗ handͤstelle vornehmen (vgl. Erste Anordnung zur Durchfüh⸗ rung der Schuldenabwicklungsverordnung (IO. Nr. 12 vom 22. September 1941, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 22614).
sehene Auf
Die Frist für die Anmeldung der Mitgliedschaftsrechte und die Vorlegung der Urkunden ist auf mindestens drei Monate festzusetzen.
Die Beteiligten haben die über das Mitgliedschaftsrecht ausgestellten Urkunden entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als guverlãssig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stück⸗ nummer). ö
Die Beteiligten haben bei der Anmeldung der Mitglied⸗ schaftsrechte oder der Einreichung der Urkunden (hinter⸗ legungsbescheinigungen) nachzuweisen: ö
1. daß sie nicht zu den Personen gehören, deren Ver⸗ mögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 dier, feel 1S. 1270 der Beschlagnahme unterliegt, und
2. entweder ö
a) daß ihnen das Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗
b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht nach dem daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen
() Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen: 1. für deutsche Staats⸗ und Volkszugehörige: durch Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepaß, Kenn⸗ karte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Vollsliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vorläufigen Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,
2. für deutsche Volkszugehörige im Generalgouver⸗ Braunkohlenbritetts)
Preise für Schnitthol Der leichte Rückg
—
öschnitte 1p, H p, IIIb
ämt⸗
dehl. Vierter Abschnitt Schl ußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
timmte Tage dieser Woche beschränken.
Maternübersendung
Inkrafttreten
J. V.: Backe.
Fünfte Anordnung
(AO. Nr. 16)
5
eitungen
as Mitgliedschaftsrecht ausgestellten Ur⸗
582
83
54
tember 1939 zustand (Altbesitz, oder 1. September 1939 erworben haben,
gehört, deren Vermögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschaftsrecht am 1. September 1939 zustand.
85
Bescheinigung des zu bei Vereinen durch behörde geführt werden.
G) Von dem persönlichen Nachweis kann abgesehen werden, wenn kein Zweifel über die Staats- und Volks⸗ zugehörigkeit besteht.
( Beteiligte, deren Name und Wohnsitz bekannt ist, können von dem persönlichen Nachweis und dem Nachweis des Altbesitzes entbunden werden; in die Mitteilung gemäß §1 Abs. 1 Satz 2 ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.
56 (1) Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ursprünglichen wie des von einem Rechtsvor⸗ gänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schlußscheine, Depotauszüge, Anlieferungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder ausländischen Bank. des Beteiligten kann die zuständige Treuhandstelle nach ihrem Ermessen in begründeten Aus⸗ andere Form des Nachweises zulassen
587
Der kommissarische Verwalter hat die Urkunden über die Mitgliedschaftsrechte oder die Hinterlegungsbescheinigungen G 3) in sichere Verwahrung zu nehmen (am besten durch Hinterlegung bei einer Bank) und nach Ablauf der Anmelde⸗ frist die eingegangenen Anmeldungen mit den übrigen Unter⸗ lagen der zuständigen Treuhandstelle zur Entscheidung vor⸗ zulegen; in dem Uebersendungsschreiben sind die übersandten oder durch Hinterlegungsbescheinigung nachgewiesenen Ur⸗ kunden genau zu bezeichnen (Nennbetrag, Stücknummer).
§88
tsrechte Personen zustehen, deren me nach der Pol.⸗Verm.⸗VO. unterliegt, ode der Nachweis des Altbesitzes nicht in aus— ührt wird, kann die zuständige Treuhand⸗ chaftsrecht beschlagnahmen und zugunsten des Deutschen Reiches — Haupttreuhandstelle Ost — ein⸗
h (2) § 31 Abs. 3 SchöllbwVO. findet entsprechende An⸗
ö
(1) Wird eine Beschlagnahme gemäß 8§ 8 nicht aus⸗ esprochen, so hat der kommissarische Verwalter die über⸗ itgliedschaftsrecht dem Ein⸗ Auf den Urkunden ist zu vermerken, aß der Beteiligte bei der Verteilung des Ueberschusses gemäß 5 29 SchAbw V. zu berücksichtigen ist. ;
(2) Ist nur eine Hinterlegungsbescheinigung eines Kredit- institutes gemäß 8 3 eingereicht, so Bescheinigung darüber zu erteilen, da des Ueberschusses zu berücksichtigen ist.
§ 10
Wird die kommissarische Verwaflun mögen der juristischen Person, der Gesellschaft oder des Ver= eins aufgehoben, nachdem die Aufforderung gemäß 8 reits ergangen ist, so werden hierdurch die Vorschri Anordnung nicht berührt; die dem komm in dieser ÄAnordnung zugewiesenen Aufga die zuständige Treuhandstelle über.
Berlin, den 8. Mai 1942.
Der Beauftragte für den Vie — Haupttreuhandstelle Ost
Winkler.
(2) Auf Antrag
nahmefällen G 19 Pol Verm VO.
(I Sofern Mit Vermögen der Beschl
reichender Weise ge stelle das Mitglied
ndten Urkunden über das nder zurückzuschicken.
sich gegenüber dem Indexziffern der C 0.5 vH), industrielle verändert) und industrie
ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Vertretung).
( ) Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschafte oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. September 193 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Verwaltun nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol BermVO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheini⸗ ug der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen ndustrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften dur tändigen Genossenschaftsverbandes u cheinigung der zuständigen Polizei⸗
ist dem Beteiligten eine er bei der Verteilung
über das Ver⸗
issarischen en gehen dann auf
rjahresplan
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monats⸗ durchschnitt April 1942
Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich Monatsdurchschnitt April auf 113,8 (191 Vormonat (113,6) um Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 113,3
Rohstoffe und Halbwaren 1023 (un⸗ lle Fertigwaren 133, ( O, 1 vp).
3 — 100); O, vh erhö
ten dieser
Indergruppen
1513 — 100
Monatsdurchschnitt April
I. Agrarstoff e.... II. Industrielle albwaren . E ndustrielle Fertigware davon Produktionsmittel .
Ronsumgüter .
Gesamtinder ..
Unter den Agrarstoffen haben sich die Preise für Futtergetreide, ausländischen Mais, Trockens üchte den monatlichen Aufschlägen ent⸗ ußerdem wirkt sich die mit der Aenderung Erhöhung des
striehafer, und Futte sprechend er t der Vermahlungsvorschriften verbundene Preises für Weizenmehl aus.
nement: . . durch Bescheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmanns, 2
3. für Protektoratsangehörige: durch 2 der zuständigen Landes⸗ oder Bezirksbe ats 2.
4. für ausländische Staatsangehörige: . durch Bescheinigung der zuständigen Behörde des
örde des Protektorats,
In der Indexziffer für i waren haben sich die Preise eitlichen Staffelung entsprech rafttreten der Sommerpreisabsch
J
ffe und
end
ai 1942. Statistisches Reichsamt.
113,3 102,3 133,1 113,5 148,0
113,8
ndustrielle Rohstoffe und Halb⸗ ür Hausbrandkohle der jahres⸗ m Teil ermäßigt
ür Niederlau Am Baustoffmarkt haben sich vereinzelt etwas erhöht. ang der Indexziffer für industrielle Fertigwaren ist auf vereinzelte Preisabschwächunge Handwerkszeug, Textilerzeugnisse und Lederschuhwer
zuführen. . Berlin, den 8. M
2 —
Erste veilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußhzischen Staatsanzeiger
nr. 196
Berlin, Montag, den 11. Mai
1942
Wirtschaft des Auslandes
Die Aufgabenabgrenzung im japanischen Bankenwesen Tokio, 10. Mai. Mit der Entwicklung, die durch den Erwerb der reichsten Rohstoffgebiete der Welt für die japanische Wirtschaft, insbesondere für die auf Sondergesetzen beruhenden wichtigen halb⸗
staatlichen Banken, eingeleitet worden Yomiuri Shimbun“. Während diese begrenzte Aufgabenkreise hatten, führt
Errichtung neuer Finanzinstitute, wie der Südfee⸗Entwicklungs— kasse und der Kriegszeit⸗Finanzierungskasse oder auch zur Um— gestaltung bestehender Institute, wie z. B. der Bank von Japan. Hierdurch ergab sich die Notwendigkeit, die Aufgabenbereiche der
Oslo 98,15 B., Kopenhagen Prag 17,37 B., 6 104,50 B., Schuldv. — — „0, Bukarest 250,00 B., Amsterdam, 9. Mai. (D. N. B
notierte Wert?: 1. Anleihen: 493 J .
) Steuererleichterung 101,75. 49 do. 1610 S. S ich ort 479 00, Berlin 191,89, Paris 10,85, Antwerpen 76, 8o, Zürich terung 10054, 1. do. 1540 6. H mit terre , .,
bon 17,914, do, 50 B., Sofia 5, N73 B., Zagreb 8, 15 B., Athen — — Helsingfors s77,50, Buenos Aires S6, 75, Japan 101,90. Kopenhagen, 9. Mai.
Stockholm 102,573, stanbul 330
(D. N. B.) London 19,41, New
ist, befaßt sich die . 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 264K, 70, Stockholm 114,15, Oslo 3 9 do. 1941 (St.
Spezialbanken bisher schar ; e die Kriegsentwicklung zur kurse,
10900, Helsingfors 9,s3, Prag —— Madrid — —
Stockholm,
r (D. N. B.) 16,95 B., Berlin 167,50 G.,
London 16,85 G., 168,50 B., Paris . G., 9,090 B., Brüssel —— G., 67, »5o B. Schweiz. Plätze 7, 00 G., 97, 89 B., Jever Broz. X Unileva?
Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen 87, 60 G., 87, 90 B.,
Alles Brief ⸗- 355 do. 1937 93,50,
verschiedenen Instifute neu abzugrenzen. Die neuen Kassen sind Oslo 95,535 G., 25,65 B., Washington 415,95 G., 420, 00 B., Helsing ⸗ Petroleumbr. 297, 259,
ausgesprochene Staatsorgane, deren
tragen wird. Auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen und ihres neuen Statuts hat die Bank von Fapan den größten Oslo, 9. Mai. k mit übernommen, woraus Berlin 175,25 G., 176,75 B., —— G., 440, )90 B., Amsterdam 101,560 G., 103,909 B., Helsingfors 8, 70 G., 9, 20 B = G., 71,50 B., Stockholm 104,655 G., jos, 10
Teil des Geschäftes der Jokohama⸗-Ban
sich für letztere die Notwendigkeit ergab, sich auf andere Aufgaben umzustellen. Das Institut hat sich daher in erster Linie nach den neuen Südgebieten gewandt und am 1. Mai Niederlassungen in Kualg Lumpur, Ipoh, Penang, Malakka und Seremban erbffnet. 91,75 G., 92,25 B., Rom 22, 20 G., 23,260 B Am 10 Mai werden weitere Riederlagssungen in Batavia, Sura— baja, Bandoeng und Semarang eröffnet. Die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Jokohama⸗Bank und der Südfee-Kasse wie der Taiwan Bank ist ebenso eine neue Aufgabe, wie andererseits seitens der Taiwan-Bank gegenüber der Bank von Japan und der Südsee⸗Kasse. Während es sich hier also um die Finanzierung des Handels innerhalb der Ostasienzone handelt, muß bei der Indu— strie⸗ Finanzierung eine Aufgabenabgrenzung zwischen der neuen Kriegszeit-Finanzierungskasse einerseits und der Industrie⸗Bank , . . . und der Hypotheken-Bank andererseits erfolgen. Für die ursprüng⸗ Rütgers werke 162,50. Voigt u. Häffner 169,90, Zellstoff Waldhof lich als Agrarkreditinstitut errichtete Hypothekenbank eröffnen sich 122,69. etzt größere Anlagemöglichkeiten in der Industrie, weil das Kre— itbedürfnis der Landwirtschaft geringer geworden ist und sich andererseits in der Provinz größere Mengen von Anlage suchendem Kapital angesammelt haben. Zwischen der Handels- und Indu⸗
triefinanzierung steht als besonderes
es Schiffsbaues, für die sich neuerdings namentlich die Industrie⸗ bank einsetzt. Dadurch wird diese auch in der Sauptsache in die k 9 * .
neuen Südgebiete geführt.
isiko von der Regierung ge- fors 8,85 G., 8, so B., Rom 22.00 G., 2 — — Kanada 3,715 G., 3,82 B. (D. N. B.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
O B., Prag — —, Madrid
Paris — — G., 16,00 B., New York
„ Antwerpen
Wertpapiere
Frankfurt a. M.,
D. N. B. besitzanleihe 1655,
z Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 147350, Deutsche Gold u. Silber 385,00, Deutsche Linoleum 166090, Eßlinger Maschinen 165,00, Felten u. Guitleaume 151,50, Heidelberg Cement 189,00, Ph. Holzmann 1634, Gebr. Junghans 154,650, Lahmeyer 165,99, Laurahütte — — Mainkraftwerke 149,09,
Hamburg, 9. Mai. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner
Hamburg⸗Amerika Paketf. 116,25,
St. ⸗Akt. — — Vorz.⸗Akt. — —,
(D. N. B.) 49 Nied. Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 10478, 40 Ob.-Donau L8ds.⸗Anl. 1910 10339, 499 Steier- mark Sds. Anl. 1910 103,25, 499 Wien 1940 165,40, Donau- Dampfsch - Gesellschaft — — A. E. G.⸗Union Lit. A — — Alpine
Montan AG. „Hermann Göring“ 105,50, Brau⸗A. Oesterreich
N. V. Zert. 1657 *, fabr. (Holding⸗Ges.) 285,
ö. Heinekens Bierbrouweri; — —, do. Zert. — —, Holland. St. Meelfabriek 208, 00, Holl. Draad und Kabelfabriek = Holl. Kunstziide In. (9583) — — Intern. Gewapend Beton- bouw 1654, 25, Intern. Viscose Comp. II6, 99, Kon. Ned. Hoogooens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 1733,50, Leven Bros. & Unilever NR. V.
kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. — — 4M * Zivnostensta Bank
Nederland 1919 S. 1 mit
eichterung 1011,
zu 190 9866, 47 do. 1941 * 100, s,
3706 (3 a) do. ih3s 9678. 2140
Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 77is / , do. Handels Mij⸗ t. (10 las, 59. 2. Attie n: Algem. Kunst. fd h. ker r Berkels Patent 13416, *,
e Unie (AKu) 1505/4), Van Fokker Neder. BVüegtuigenfabꝛ 203,00, Philips Gloeilampen
26 *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. 2 Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 1875 00*, ̃ Amer. 34 1 Schepvaart Unie 177, 56, andelsvereenig. Amsterdam (HVA) 289,23), Deli Mij. Zert. (10600
London — — G., 17,75 B., 182,50, Senembah Mij. 150,55. B. , . 6 n 2 Yo zinsliche Werte: 3 oo Amsterdam 1937 3. 11 100, 00, 3 v , Rotter⸗
— — G., 235,00 B., Zuͤrich , . , Pfb. — —. Z. Aktie n Nederl. Bankinstelling R. HL 138, 25, Amsterdam Dro k — — 9 B., Kopenhagen Heemaf. N. V. — —, ö. . rag ,
9
Reichs Alt I) Vorz. ——. do. J9, Vorz. Zert. 151, 50, do. 69, Vorz. (St. z. 100)
— Hamburg⸗Südamerika 210,00 5 5
Nordd. Llond 116350, Dynamit Nobel ——, Guano 90,0b, Harburger .
Problem die Finanzierung Gummi 149,00, Holsten⸗Brauerei . , 203,̊00, . e uinen — — avi
144,25, do. 69 (St. 3. 1050) do. Zert. 492, 00, Nederlar
1395, Nederlandsche Kabelfabriek 491 O0,
; 1idsche Scheepsbouw Mij. 213,25, Neder⸗ landsche Blas Spinnerij ——, Philips Glocilampenfabt. Vorz. 165,00, Reine veld Machinefabriek. = —, do. Vorz. ——, Rotterd. Droogdol Mij. —— do. Zert. ——, Kom. Mij. De Schelde, Nat. Bez v. Aand. 137850, Handel Mij. R. S. Stokvis & In. 145,00, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 124,09, Stork & Co. 228,09, do. Vorz. Bank 14725, Vereinsbank 155,00, Hamburger Hochbahn 133,75, . , . H Wilton Feijenoord Dog en Werft 12,90, do. Vorz. — — Nederl. Wol. Mijj. —— Holland. Am. Lijn. Zert. (100) 153,90, Del. Mij. Zert. (190) 184, 00, Blaauwhoedenveem- Vriesse veem 112650, Magazijn de Bijenkorf N. V. 167,50, do. 62. kum. Vorz. 146, 00, do. Gewinnber. Sch. R. ITI 185, 99). — *) Mittel.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 7. Mai 1942
Wertpapiermãrkten . 1 === Cgydger Eisen u. Stahl 126,25, „Elin? actti va 4 Devisen . . Enzes felder Metall , , Felten: Guilleaume l. Deckungsbestand an Gold und Devisen .... 76 821 C0 . ö. 5,60, Gummi Semperit 264,50, Hanf⸗Fute⸗Textil 191,75, Kabel⸗ 2. Bestand an Wechseln und Scheck sowie an Schatz⸗ Prag, 9. Mai. (D. N. B) Amsterdam Umrechnungs⸗ und Drahtind, 180,15, Lapp⸗Finze Ac. 101, 00, Leipnik⸗Lundb. ——, wechseln des Reichs... ... ö 21 555 993 000
Mittelturs 1327 00 G., 13237, )0 V., Verlin = — Zürich Sys, 90 G. 5b, 19 B.. Oslo 667,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 521,50 G. ] ; 522,50 B., London 98,90 G., 9o, 16 B., Madrid 235,65 G., 236, 0 B., Simmeringer Masch. 158,50, „Solo“ Zündwaren 26t, 50, Steirische Mailand 1316540 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25, 0 B., Paris Magnesit — —, Steirische Wasserkraft 233,00, Steyr⸗Daimler⸗Puch 49,95 G. 50, 05 B., Stockholm 594, 60 G., 595, So B., Brüssel 399,50 G., ; . — — Belgrad 49,95 G., Waagner-Biro 152,25, Wienerberger Ziegel —— Sofia 30,47 G., 30,53 B., Wiener Bu dapest, g. Mai. (D. N. B Allez in Pengö.! . 66. ö. V j Mai. . Alles in engö. Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. C 6 .A. G. Amsterdam 180,673 , Berlin 136,20, Bukarest 2, 73 v, Zagreb zi, 161,50, . zba ö Mailand 17,577, New York — — Paris 6,81, Prag 13,82, Sofi Maäjchinenf. Ge.
1400,10 B., Budapest — —, Bukarest 50,95 B., Agram 49,95 G., 50, 095 B., Athen 16,58 G., 16,72 B.
415,50, Zürich 80,20 1, Preßburg 11,71, London, 11. Mai. (D. N. B.) — Paris — —, Berlin — —, Spanien
443 4,47, Anisterdam — — Brüssel — — Italien (Freiv. — —, fabriken A. G. 63,75, A. G. Roth Khsteletzer Spin. Web, SI, 55, Ver. 3 fende . , Kopenhagen (Freiv. ) — — Stockholm Schafwollenfabriken A. G. 55,06, 479 Dux-⸗-Bodenbacher Prior. Anl. 1. e g , J 0 . Buenos Aires (offiz.) 16, 9573 — 17,13, 1891 — — 49 Dur⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — — Königs. 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich. io de Janeiro (inoffiz.) — — Schanghai Tschungking⸗Dollar ——. hofer Zement 465,00, Poldi⸗Hütte 740, 00, Berg und Hüttenwerksges. keiten. Amsterd am, 11. Mai. (D. N. N. (12,06 Uhr; holl. Zeit. — - — Ringhoffer Tatra 450,59). Renten: 4 Mährisch Landes- 3 Sonstige Paffiva J . Amtlich Berlin 58,36. London —— Paris — — Brüsfel anieihen 1511 — — 4946 Pilsen Stadtanleihen?' — — 470 Pilsen Verbindlich J
3011 — 30,7, Schweiz 453,ü53 —–43ů71, Helsingfors — — Italien Stadtanl. — — 526 Prager Anleihe — —, 479 Böhm. Hyp.⸗Bank — — Kopenhagen ——, Pfandbr. (57 jährig — — 49 Böhm. Landesbank Schuld verschrei⸗ 4 = bungen — —, 43 Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. — —, Von den. Abrechnungsstellen wurden im April 19412 abgerechnet Stück 3 500 006 RM 7672 000 009.
(Clearing — —, Madrid — —, Oslo Stockholm 44,81 = 44,90, Prag — — Zürich, 11. Mai. (D. N. B.)
(1140 Uhr.) Paris 9,57, 446 Böhm. Landesbank Meliorationssch. — — 435 Pfandbr. Mähr.
Leykam⸗Josefsthal I8,00,
Neusiedler AG. — —, —— Schrauben⸗Schmiedew. 223,50,
— Perlmooser Kalk z. Siemens⸗Schuckert — —,
137),00, Steyrermühl Papier 88, 265, Magnesit — —,
Protektoratswerte, (D. N. B.) Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 181,00, Bergbau⸗Aktienverein 138,50, Erste Brünner Nährisch⸗Ostrau 1. Grundkapita! .. Eisenwerke A. G. 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen .. kö b) sonstige Rücklagen und Rückstellungeng .. 5606 041 600
1, Metallwalzwerk Helsinki 6,90. 177,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft New York 402,50 403,560, Rothau⸗Neudet 78,50, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 337,50, (offiz.) 40,590, Montreal Heinrichsthaler Papierfabr. 233,90, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗
angekauft
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Wechseln RÆ — —
1
London 17,664, New hork 4,31 nom., Brüssel 69,25 B. Mailand Sparktasse — —, 110 Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9,65, 495 Mähr. Die Giroumsätze
22,664, Madrid 39,75 B., Holland 2295,50
B., Berlin 172,533, Lissa⸗
Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver.
SOllentlicher Anzeige
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. WRertpapieren, die nach 5 13 Ziffer 3 worden sind (deckungs⸗ fähige Wertpapiere).
Lombardforderungen ... deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen .. sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven...
17 418 000 16597 000 213 007 000 272 736 000 201 971 000 1447 067 000
e 150 000 000
135 053 000
19 835 580 000 690 322 000
384 64 ooo
hkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren
J betrugen in Einnahme und Ausgab Stück 5700 000 RM 183 778 000 000.
.
2. Zwangsversteigerungen. 8. NUufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
4. Oeffentliche Zustellungen, B. Verliist⸗ und Fundsachen, G. Auslosung usw. von Wertpapieren,
3
7. AMttiengesellschaften, S. Sommanditgesenschaften auf Attien. 9. Deutsche Kolonialgefeüschaften,
10. Gesellschaften m. 6. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels und Kommanditgesell schaften.
Unfall- und Invalidenversicherungen,
Verschiedene Betanntmachungen.
Deutsche Reichsbank und Bankaüsweife,
3. Aufgebote 1l6030]
Betreffs der 4 igen Schuldverschrei⸗ bung des Umschuldungsverbandes deut— . Gemeinden Buchst. A Gr. 83 kr. 5250 über 100 Hes ist die Zah⸗ lungssperre gemäß 5 1020 3P8, er⸗ lassen worden. — 455. F. 302. 41.
Berlin, den 7. Mai 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
6032 Ausgebot.
4. F. 441. Der Max Warm in Gnesen, Bahnhofstr. 12, hat das Auf⸗ gebot folgender Grundschuldbriese beantragt; a) der im Grundbuch von Gnesen Band XXXIII Bl. 955 in Abt. II unter Nr. 3 beziehungsweise 4 für den Max Warm in Gnesen ein⸗ getragenen Grundschulden von je 10 000 Zloty, beide zu 636 verzinslich, b) der im Grundbuch von Gnesen Band XX Blatt 650 in Abt. 1I1 unter Nr. 7 bzw. 8 für den Max Warm in Gnesen eingetragenen Grundschulden von je 10 000 Il., beide mit 6 „ verzinslich, e) der im Grundbuch von Gnesen Band XX Blatt 659 und Band X XXIII Blatt 9565 in Abt. III unter Nr. 9 bzw. 5 ür den Max Warm in Gnesen ö Gesamthaft eingetragenen Grund⸗ chuld von 10 000 Zl. in Gold mit 5 3 verzinslich. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1912, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 20 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol— gen wird.
Gnesen, den 6. Mai 1942.
6031 Aufforderung.
des am 18. 1. 1808 in Bilm geborenen
kel und Tante der Erblasserin) beide verschollen vorhanden sind, die als Erben in Frage kämen. Daher werden Abkömmlinge der beiden Genannten hiermit öffentlich aufgefordert, die ihnen zustehenden Erbrechte bei dem hiesigen Gericht anzumelden. Nach Ab⸗— lauf von sechs Wochen seit Ver⸗ öffentlichung der Bekanntmachung wird der Erbschein nach Maßgabe des vor— liegenden Beweisergebnisses erteilt.
Amtsgericht Burgdorf i. Hann.,
den 30. April 1942.
6028 ;
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 30. April 1942 ist der ver schollene aktive Offizierstellvertreter bei der ten polnischen Train-Division in Brest-Litowst Johann Schmalenberg, geboren, am 4. Dezember 1885 zu Kolomyja (Kolomeaj, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, polnischer Statsangehöriger für tot erklärt und als Zeitpunkt desselben der 10. Ok⸗ 6 . festgestellt worden. — 456
95. 41 —. . Berlin, den 30. April 19412.
Das Amtsgericht.
Das Amtsgericht Berlin.
2.
Beschlusz. Der Erbschein, der über die Erb— in Königsberg 24. September 1929 verstorbenen, zu⸗ tzt in Stablauken (Birkenhof), Schloßberg wohnhaft gewesenen, Guts—
Amtsvorsteher am 20. August 1930 in den Akten — 2 VI 7430 — ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. Schloßberg, Ostpr., 6. Amtsgericht.
Am 26 Januar 1939 ist zu Bilm die Witwe des Landwirts Christoph Fried— rich Wilhelm Prüsse Karoline Marie Luise Prüsse kinderlos und ohne Testa— ment verstorben. Als Erben kommen die Abkömmlinge der Großeltern der Erblasserin in Frage. Die Ehefrau Luise Prüsse geb. Hiesen ] in Han⸗ nover⸗Kirchrode, Tiergartenstraße 141, hat die Erteilung eines gemeinschaft— lichen Erbscheines beantragt. Sie kaun jedoch nicht angeben, ob Abkömmlinge
folge nach
Schattauer
Mai 1942.
Heinrich Christoph Müller und der am 4. Oeffentliche J. 2. 1815 in Bilm geborenen Ilse 4. Oeffentliche Christing, Dorothee Luzie Müller C— Zustellungen
56843] Oeffentliche Zustellung.
Die Gastwirtin Emilie Winiarski geb. Pikaez in Warthbrücken, Adolf⸗Hitler— Platz 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Uhlmann in Leslau, klagt eg. Elektromonteur Winiarski, früher in Rowno, jetzt un— Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklärung des Be⸗ Die Klägerin ladet den Be⸗ mündlichen Verhandlung Rechtsstreits kammer des auf den 7. Juli 194 der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan— Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Leslau, den 1. Mai 1912. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Landgerichts ? Uhr, mit
5814] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Bertha Paezynski geb.
Brückenstraße
rücke Prozeßbevoll⸗ mächtigter:
Rechtsanwalt
donns in Luxemburg, klagt gegen deren Ehemann Josef Paezynski, Bergmann, zuletzt wohnhaft in Marseille, Avenue de Toulon, auf Ehescheidung und Schul⸗ digerklärung des Beklagten mit Auf— erlegung der Kosten, wo nicht, die Ehe der Parteien zu scheiden auf Grund von 5 55 des Ehegesetzes und die Kosten gegeneinander aufzuheben. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg auf, Dienstag, den
* 2, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei
14. Juli 194
diesem Gericht zugelassenen Rechtsan— walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Luxemburg, den 5. Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
ea mn M
5. Verlust⸗ u. Fund sachen
60381 Aufruf. Die Versicherungsscheine der Ber⸗
Berlin, den 7. Mai 1912. Berlinische Lebensversitherungs⸗ Gesellschaft Aktie ngesellschaft.
6039 Aufgebot.
Die Versicherungsscheine Nr. 15 631. Heinrich Schmitz, Glauchau, ausgestellt von der Deutscher Lloyd, Lebensversiche⸗ rungsbank A⸗G. am 1. 8. 1935, und
Nr. 68 872 / Sofie Cielepak, Freiburg i. Br., ausgestellt am 15. 9. 1941, sind
abhanden gekommen. Melden sich Be⸗ rechtigte nicht innerhalb zwei Mona⸗
ten, so sind die Versicherungsscheine ungültig.
Leipzig, den 7. Mai 1942.
Deutscher Lloyd Lebensversicherung«
Aktiengesellschaft.
7. Atktien⸗ ge sellschaften
ößt3] Paul Sander X Co.,
Aktiengesellschaft, Berlin. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Freitag, dem 2h. Mai 1912, nachmittags 5 Uhr, in dem Büro des Notars 383 ( ; der F. Kersten, Berlin W 35, Bülowstr. 18, linischen Lebensversicherungs⸗-Gesellschaft stattfindenden Hauptversammlung ein- Aktiengesellschaft Nr. 358 124 auf das . Leben des Herrn Adolf Hahne, wirt in Bledeln, vom 11. 8. 1932 und Nr. 412 753 auf das Leben der Ilse Hahne in Bledeln vom 14. 11. 1532 sind abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, sie binnen zwei Mong⸗ ten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; an— derenfalls werden die Urkunden für kraftlos erklärt.
geladen. Land⸗
Auf der Tagesordnung steht:
1. Bericht des Vorstandes über das verflossene Wirtschaftsjahr und über die augenblickliche Geschäftslage.
2. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. 10. 1941. ;
3. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz.
4. Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
5. Allgemeine Fragen.
Berlin-Tempelhof, 6. Mai 1942.
Paul Sander C Go. Arktiengesellschaft.
Der Vorstand. Julius Sander.