Reichs · und Staatsanzeiger Rr. 120 vom 26. Mai 1942. S. 2
Auf den Reichsfleischkarten der in Betracht kommenden Gebiete besteht der zum Bezuge von * berechtigende Abschnitl aus drei Teilen. Der line und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „250 g Mehl“ und das. Datum der Zuteilungsperiode, der rechte und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „50 g Fleisch oder Fleischwaren und das Datum der vierten Zuteilungswoche.
Werden Fleisch oder Fleischwaren abgegeben, so haben die Verteiler den mittleren und den rechten Teil des Bezugs⸗
abschnitts abzutrennen. Die Abgabe ist nur in der vierten Zuteéilungswoche zulässig. ; .
Wird dagegen Mehl abgegeben, so haben die Verteiler den linken und den mittleren Teil des Bezngabschnitts ab⸗ zutrennen. Die Abgabe von Mehl ist wie bisher während der ganzen Zuteilungsperiode möglicch. ö Einzelne Tellabschnitte sind ungültig. Es gilt also stets nur der mittlere Teilabschnitt in Verbindung entweder mit dem rechten oder mit dem linken Teil. Der bei der Waren⸗ abgabe nicht benötigte Teil des Bezugsabschnitts hat an der Karte zu verbleiben. Verteiler, die den gesamten Abschnitt abtrennen bzw. entgegennehmen, machen sich strafbar.
Durch diese Regelung ist ohne iteres ersichtlich, ob Mehl oder Fleisch auf die betreffenden Abschnitte der Reichs⸗ fleischkarten abgegeben worden ist. Demgemäß haben die Ernährungsämter die Abschnitte entweder als Fleisch⸗ oder Mehlmarken abzurechnen.
Abschnitte der Nährmittelkarten für Zwecke der Ernährungsämter
Infolge der von der 37. Zuteilungsperiode ab erfolgten Formatverkleinerung der Naͤhrmittelkarten hn die Ab⸗ schnitte N 37 bis N40 fortgefallen. Den Ernährungsämtern werden daher die Abschnitte N 32 bis N 36 (bisher N 35 bis N 40 aller Nährmittelkarten für ihre Zwecke zur Ver⸗ fügung gestellt. . g
Um den Ernährungsämtern die Möglichkeit zu geben, ortsfremde Verbraucher von örtlichen Zuteilungen aus- zuschließen, können die hierfür freigegebenen Abschnitte N 32 bis N ß der Nährmittelkarten einen besonderen Aufdruck (z. B. „Ernährungsamt Halle“) erhalten.
Mehlbezugscheine für Krankenanstalten Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß
Krankenanstalten in vollem Umfange Mehlbezugscheine er⸗
halten (Erster Abschnitt unter II meines Erlasses vom 24. Februar 1942 — II C 1-800 —, so daß sie nach ihrer Wahl Roggen- oder Weizenerzeugnisse beziehen können. Formatänderung Im Interesse der Papierersparnis ist das Format der Reichsfettkarte S V5 von Din A5 auf 148: 16, em (20 Nutzen) verkleinert worden.
Papierbeschaffung für Reichszucker⸗ ⸗marmelade⸗ und ⸗eerkarte
Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Papier⸗ beschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der
39. Zuteilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte
für Marmelade (wahlweise Zucker) und die Reichseierkarte neu zur Ausgabe gelangen. Die Papierfarben bleiben un⸗ verändert. .
Vierter Abschnitt
Schluß bestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 38 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 22. bis 27. Juni 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.
Mate ruũbersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der . hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 29. Juni bis 26. Juli 1942 treten am 29. Juni 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts an⸗ deres bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 18. Mai 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Moritz.
Bekanntmachung Auf Grund der 5§5 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sndetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/39 3819 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / jd. 7126539 — wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermägen des Friedrich Flluner, geb. am 15. November 1837 zu Reichenberg, und seiner Ehefrau Helene geb. Stampe, geb. am 21. Januar 1897 zu Prag, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zu— gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 21. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. — Schröder.
Bekanntmachung Auf Grund der 8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ zi ung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — Reichsgesetzbl. 1 S. 911 — in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers . 2 vom 12. Juli 1939 — La 1594 39/3810 — und es
ichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939
1117 Wisjd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen des
Kaufmanns Erich Israel Noe, geb. am 6. 3. 1895 in Troppau, und dessen Ehefrau Eva Sara Noe, geb. Aschner, geb. am 18. 2. 1904 in Ratibor, beide zuletzt wohnhaft in
oder Mehl
Troppau, jetzt angeblich London, hiermit zugunsten des Deut⸗ schen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — eingezogen. Troppau, den 22. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
! Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1939 — Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479 — wird das Vermögen der Jüdin Luise Sara Blumenthal, geb. Oppenheim, geb. am 2. No⸗ vember 1884 in Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft gewesen in Erfurt, deren Bestrebungen nach der Feststellung des Reichs⸗ ministers des Innern durch Erlaß vom 2. März 1942 — ol. S IIA 5 — 19242 — volks- und staatsfeindlich gewese , zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Erfurt, den 23. Mai 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichs⸗ gesetzbl. J S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. 1 S. 293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 39. Mai 1941 — Reichs⸗ gesetzbl. I S. 303 — werden nachstehend aufgeführte Gegen⸗
stände zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: Beschlagnahmter Nachlaß des Juden Ludwig Isrgel Cohn, b. am 7. Oktober 1875 in Görlitz, zuletzt in Görlitz, Reuter⸗ 3. 24 wohnhaft gewesen, verstorben im Konzentrationslager
Sachsenhausen am 11. Juli 1938
bei der Commerzbank, Filiale Görlitz: 1 Guthaben auf lfd. Konto von z. Zt. 23 358,50 RA, 1 Guthaben auf Festgeldkonto 437 205,20 .-, 1 Anderkonto aus Grundstücks⸗ und Hypothekenverwaltung in Höhe von 6694,75 H. M, 1 Depot Wertpapiere in Höhe von 54 418,96 R. A; beider Deutschen Bank, Filiale Görlitz: 1 Guthaben in Höhe von 186,93 H. A, . . 1 Guthaben aus der Verwaltung des Grundstücks Görlitz,
Jakobstr. 3, Steinscher Anteil von z. Zt. 2029,73 R., 1 Depot, enthaltend Wertpapiere in Höhe don 360 800, — R.-M.
bei der Stadt sparkasse in Görlitz: 1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 64 793 in Höhe von 1135,39 Reichsmark, ; bei der Kreissparkassein Görlitz: 1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 1865 in Höhe von 2204,65 Reichsmark, beim Amtsgericht, Grundbuchamt, in Görlitz: 1 Grundstück (Einfamilienhaus) in Görlitz, Reuterstr. 24, Einheitswert: 61 900 RA; eingetragen im Grundbuch von Görlitz Band 125, Blatt 4222, . . 1 Grundstück (Wohn⸗ und Geschäftsgrundstück in Görlitz, — Jakobstr. 5a, eingetragen im Grundbuche von Görlitz Band 99, Blatt 38769, Einheitswert 142 200, — 14. 4 Anteil an dem Grundstück Görlitz, Jakobstr. 8, Einheits wert: 133 900, — RA, davon * — 66 950, — EMM ein⸗ getragen im Grundbuche von Görlitz Band 41, Blatt 1574, 1 Darlehenshypothek auf dem Grundstück Görlitz, Wieland⸗ straße 3, eingetragen mit 5 3 verzinslich in Höhe von S000, — RA
1 Darlehenshypothet auf dem Grundstück Groß⸗-Biesnitz, Blatt
Nr. 26, eingetragen mit 5 8 verzinslich in Höhe von
3200, = KEM, Schuldner: Frau Emma Raue in Groß—
Biesnitz über Görlitz, auch soweit der Nachlaß auf den Namen des angeblichen Erben bzw. Erbschaftsbesitzers Robert Albrecht Stein ange— legt ist. ; Eine Entschädigung wird nach 5 7 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.
Liegnitz, den 21. Mai 1942. 8
Der Regierungspräsident. J. A;. Dr. Beu ster.
Bekanntmachung
über den Umtausch der Goldbriefe der Bayer. Landeskultur⸗
rentenschuld in Landeskulturrentenbriese der Bayer. Landes⸗ kulturrentenanstalt
1. Die 4 * Goldbriefe und die ursprünglich auf 8 lautenden, später mit 6 25, dann mit 455 z und seit dem 1. April 1942 mit 4 verzinslichen Goldbriefe der Bayer. Landeskulturrentenschuld werden gemäß 5 7 und 18 der VO. vom 8. Dezember 1941 über das Verfahren beim Um⸗ tausch von Schuldverschreibungen der Kreditinstitute (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 746) in 425 Landeskulturrentenbriefe Gruppe V Reihe 4 der Bayer. Landeskulturrentenaüstalt umgetauscht, Die Verzinsung der Goldbriefe endigt mit dem 36. April 1942; die Verzinsung der hiergegen einzutauschenden Landes⸗
kulturrentenbriefe beginnt mit dem 1. Mai 1942.
2. Die Landeskulturrentenbriefe sind in Stücke zu 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 RAM eingeteilt und mit halb⸗ jährlichen am 1. Mai und 1. November jedes Jahres, erst⸗ mals am 1. November 1942 fälligen Zinsscheinen, versehen. Sie sind mündelsicher. Ihre Zulassung zum Handel und zur Kursfestsetzung an der Bayer. Börse in München sowie zur Beleihung bei der Reichsbank in Klasse 1 wird beantragt werden. Die Stücke können kostenfrei in das Schuldbuch der Bayer. Landeskulturrentenanstalt in München eingetragen werden. Die Eintragung in das Schuldbuch hat den Vorteil, daß der Inhaber von der Mühe, den Kosten und dem Wagnis der Verwahrung und der Verwaltung der Landeskultur⸗ rentenbriefe befreit ist und den Zins halbjährlich kostenfrei ausgezahlt oder a ein von ihm bezeichnetes Konto über⸗ wiesen iht, Es kann auch beantragt werden, daß der Zins verzinslich angesammelt und, sobalo er die Kosten des An⸗ kaufs eines Landeskulturrentenbriefes erreicht, zum Erwerb einer weiteren Schuldbuchforderung verwendet wird.
Den Wünschen 531 der Stückelung der zugeteilten Landeskulturrentenbriefe wird nach Möglichkeit entsprochen werden; es wird jedoch zur Geschäftsvereinfachung dringend gebeten, möglichst große Stücke zu verlangen.
3. Die Goldbriefe sind mit einem mit i Durchschlägen einzureichenden Formblatt vorzulegen. Mit den 4 * Gold⸗ briefen sind die guge h zigtn nicht fälligen Zinsscheine vom 1. November 1942 an sowie die Erneuerungsscheine, mit den 4 (ursprünglich 8) * Goldbriefen sind die Erneuerungsscheine einzureichen. Der Gegenwert fehlender Zinsscheine ist durch 8 auf das Postscheckkonto 699, Amt München, der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung zu ersetzen.
Formblätter sind von den unter Ziff. 4 genannten Stellen unentgeltlich zu beziehen.
4. Die nicht mit einer Namensumschreibung versehenen Goldbriefe (Inhaberpapiere) sind bei der Haͤuptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung in München 34, Königin⸗ fear 17, bei den Niederlassungen der Bayer. Staatsbank, bei er Deutschen Bank in Berlin und ihren Filialen in Frank⸗ 96 a. M. und in Hamburg, bei der Dresdner Bank in
üsseldorf und in Frankfurt a. M. sowie bei der Deutschen Landesbankenzentrale A. G. in Berlin einzureichen.
5. Die auf Namen umgeschriebenen Goldbriefe sind nur bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, München 34, Königinstr. 17, einzureichen, und zwar gesondert von den auf den Inhaber lautenden Goldbriefen. Werden auf Namen umgeschriebene Goldbriefe mit dem vorgeschrie⸗ benen Formblatt eingereicht, so gilt die Einreichung als An⸗ trag auf Löschung der Namensumschreibung und bei unvoll⸗
ständiger Ausfüllung des Vordrucks zugleich als Antrag auf
Umschreibung der neuen Landeskulturrentenbriefe auf den bis—⸗ herigen Gläubiger oder als Antrag auf Begründung einer Schuldbuchforderung für diesen Gläubiger. Wird die Aus⸗ reichung freier Stücke an Stelle der auf Namen umgeschrie⸗ benen halbe verlangt, so sind mit den umzutauschenden Goldbriefen formgerechte Freischreibungsanträge einzureichen. Dabei ist das Verfügungsrecht des Antragstellers bestimmungs— gemäß nachzuweisen.
6. Nach dem 31. Dezember 1942 kann aus den Goldbriefen der Bayer. Landeskulturrentenschuld ein anderer Anspruch als der auf den Umtausch in 4 ige Landeskulturrentenbriefe der Bayer. Landeskultürrentenanstalt nicht mehr geltend gemacht werden. ᷓ
München, den 21. Mai 1942. Bayer. Staatsschulden verwaltung. von Schneider. Bayer. Landeskulturrentenanstalt. Woerner. Kegler.
Rechtsverordnung
über die Auflassung der Straße von Radkersburg über Zelting nach Cankova als Zollstraße
Die Landstraße von Radkersburg über Zelting nach Cankova wird hiermit als Zollstraße aufgelassen. .
Graz, 20. Mai 1942. Der Oberfinanzpräsident.
Anordnung Nr. 46 der Reichsstelle für Mineralöl Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs vo Mineralölgebinden Vom 23. Mai 1942
Auf Grund des 5 3 der Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers über die Beschlagnahme von Behältern und Ge
Richter.
binden vom 6. Mai 1946 (Deutscher Reichsanzeiger und
reuß. Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1940) wird mit ustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
51 Mineralölerzeugnisse dürfen in Leihgebinden (Fässern, Kannen und sonstigen Kleingebinden) nur bezogen werden, wenn bei dem Empfänger keine ausreichenden eigenen Ge— binde vorhanden sind. Leihgebinde im Sinne dieser Anordnung sind auch Ge⸗ binde, 7 deren Benutzung der Mineralölbezieher dem Lieferer ein Entgelt zu zahlen hat. 52 Mineralölerzeugnisse, für deren Begüg keine eigenen Gebinde vorhanden sind, dürfen in Leihgebinden nur bezogen werden, wenn der Empfänger . dem Lieferer der voran⸗ gegangenen Sendung eine entsprechende Menge an Gebinden zurückgegeben hat. 83
Leihgebinde sind vom Empfänger der Mineralölerzeug— nisse mit den ihm zur Verfügung stehenden Um⸗ und Abfüll⸗ möglichkeiten unverzüglich zu entleeren und zurückzusenden.
§5 4 (1) Ungeachtet einer fich aus den SS 2, 3 ergebenden früheren Rückgabeverpflichtung . die Gebinde spätestens nach Ablauf von 4 Monaten seit Empfang an den Lieferanten
rn ,, . . () Die Mineralöllieferanten haben der Reichsstelle für Mineralöl die nach Ablauf von 4 Monaten nicht zurück gegebenen Gebinde unter Angabe der Empfänger zu melden.
88 . (1) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die an die , , elieferten Gebinde.
(2) Die nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen un Auflagen versehen und jederzeit widerrufen werden.
ö. 86
Dem de hend ngen gegen diese Amn ordnen nach den Js 10, 12 —=15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. LS. 1430) in der einn der Verordnung vom 36. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. S. 679) bestraft. z f
Diese Anordnung tritt am 5. Juni 1942 in Kraft, Spe gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. . ;
Berlin, den 23. Mai 1942.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. F. A, Bu dezi es.
eichsstelle für Mineralöl kann weitere Aus⸗ .
2um Deutschen Neichsa
44 t 2g I. * 6
Erste veilage
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
2
Nr. 120
Berlin, Dienstag, den 26. Mai
5. Verluft⸗ u. undfachen
8510 — Folgendes Wertpapier ist in Ver⸗ lust geraten und wird auf Antrag der Niedersächsischen Landesbank⸗Giro⸗ zentrale, Hannover, gesperrt: Gold⸗ mark 1080, — 4i½ 9 Komm. Schuld⸗ verschr. der Norddt. Grundereditbank mit Zinsscheinen zum 2. 1. 1942 uff.
Em. 33 Buchst. F Nr. 4506. Hannnver, den 20. 5. 1942. Der Polizeipräsident.
6. Auslofung usw. von Wertpapieren.
. Bekanntmachung. etr.!. Brandenburgische Provinz⸗ anleihe von 1926.
Bei der am 7. Mai 1942 im Lan⸗ deshause zu Potsdam vorgenommenen Auslosung der zum 1. Oktober 1942 zu 100 v. H. rückzahlbaren Stücke wurden folgende Nummern gezogen:
A. Stücke zu je 2000, — 6A. Nennwert: Nr. 14 56 67 140 169 182 202 235 240 272 282 316 509 539 572 613 624 733 768 S822 941 957 997 1009 1051 1106 1139 1225 1308 1343 1350 1359 1377 1434 1486 1494 1533 1538 ⸗593 1618 1654 1661 1666 1722 1764 1775 1804 1846 1847 1853 1913 1914 1915 1939 1955 1956
195656 1969 1978. 1009, — R.
B. Stücke zu je Nennwert: Nr. 2008 2072 2096 2149 Rr 333 3477
2156 2177 2181 2211 2225 222 2486 2494 2541 2662 2664 2691 2719 2726 2767 2782 2789 2807 2853 2883 2h08 2988 2995 3058 3084 3099 3125 3133 3173 3199 3246 3260 3296 3324 3328 353365 3357 3373 3382 3395 3515 3524 3638 3649 3665 3681 3683 3739 3797 3835 3840 3843 3874 3947 3956 4006 4016 40934 4044 4049 4072 4153 4160 4231 4224 4282 4307 4337 4377 4425 4444 4451 4525 4574 4578 46086 4730 4755 4761 4773 4819 4827 4840 481 1865 4884 4932 5070 5074 5091 5188 5274 5303 5349 5351 5421 5499 5532 5562 5571 5598 5626 5635 5672 5681 5682 5sßgs 5820 5825 5873 5902 5907 5949 5968 5975 5980 5983 5999 6027 6053 6094 (6934 6244 6268 6291 6343 6373 6414 6501 6512 6540 6568. C. Stücke zu je 500, — IIA. Nennwert: Nr. 6615 6614 6665 6757 6807 6815 6827 6859 68665 6898 6916 6937 7018 7029 7058 7068 7154 7184. 7195 7313 7319 7336 7341 73657 7387. 7520 7532 7539 7604 7613 7711 7723 7770 7825 7847 7868 7870 7899 7902. 7936 7960 7976 8005 809042 8070 8175 8206 1138 8243 8255 829g 8302 8312 8512 8551 8557 8560
S383 8447 8453 8dõbõ. .
D. Stücke zu je 200, — II.M Nennwert: Nr. S60! S669 S9 lg S 8735 8739 87833 8825 8882 8964 9028 904 9173 9174 gIis6 9199 g200 9314 9333 9405 9520 g559 gö614 9647 9719 9730 9735 9747 9785 9897 9g924 9938 9945 9960 9971 9981 9983 9985 10023 10082 10101 10112 10211 16128 19231 10251 10367 14275 10235 163516 160365! 10398 10190 106149 16452 1654657 10484 10507 109593 10599. J .
Die Stücke, deren Verzinsung mit dem 1. Oktober 1912 endet, 3 mit Zubehör bei einer der dapauf ange⸗ gebenen Annahmestellen einzuxeichen.
Aus früheren Ziehungen sind bis⸗ her folgende Stücke zux Einlösung nicht vorgelegt worden: ᷓ ;
1927: D Nr. 9954 zu 200 R. A.
1931: D Nr. 9952 zu 200 RM.
1933: B Nr. E837 zu 1000 RAM.
1937: C Nr. B90 zu 50 J.MÆ. D Nr. M11, 9515 zu je 506 R..
1938: 6 Nr, 7795 zu 500 RM, D Nr. 8717, 36, Gos, 10095 zu je og 8 . 23
1939: A Nr. 555 zu 2000 RA, B Nr. 2182, 3253, 3h 38 . je 1000 EM, C Nr. 6649, 7695 zu je 50h IM, D Nr. 8727 zu 200 R..
1940; A Nr. 1303, 135, 1520, i578 zu je 2000 Lü, B Nr. 1769, 3165, 08g, 5094, 575g zu je 1006 R., Nr. 6795, N24, 3177, 8322 zu je ö00 L. AM, B Nr. 9228 zu 200 R.. 1941: A Nr. 1467 zu 2000 RA, B Nr. 2227, 3894, 54 48, 5694 zu je 10900 ä., C Nr. 6981, 7859, 8454 zu se 500 li, D, Nr. 8671, 8 119, 9039, 757, oöß, 10259 zu je 200 .A.
Potsdam, den 14. Mai 1912.
Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes.
mi nm.
döah]! Bekanntmachung.
Gemäß § 91 des Aktiengesetzes geben wir bekannt, daß die Herren Bank⸗ direktoren a. D. Anton Mößmer, Mün⸗ chen, und Justizrat Heinrich Gebhardt, München, aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind und an ihrer Stelle gemäß § 89 des Aktien⸗ . die Herren Direktor Hans
Führer. München, und Bankdirektor Josef Alfred Liegl, München, zu Mit⸗
—
gliedern wurden.
Terraingesellschaft Neu Artiengesellschaft in Abwicklung.
ö
Marth. Sohner Vrtien gese
des Aufsichtsrates bestellt München, 20. Mai 1942.
Westend,
— 2
sschaft
Harmonitafabrit, Trossin gen. Bilanz am 31. Dezember 1941.
S282. Attiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstüͤcke: Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ bäude: Stand 1.1. 1941 . . . 323 517,17 Zugang.. 21 968,40
Vs T
Abschreibung
1941 .. 12 807,25,
DTF
Zuschreibung 197 385,23 Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten: Stand 1.1. 1941 1457 062,40 Zugang 30 444, 35 T Tr ppß ß
Abgang 50l, —
Abschreibung
191. . A8 608,59
Zuschreibung 69 044,69 Unbebaute Grundstücke:
Stand 1. 1. 41 251 174,50
Zugang 14 234,35
Ds Gs s
Abgang 8 276, 55 Maschinen und maschinelle Anlagen: Stand 1. 1. , 16 Zugaug 23 185,48
. D sd sd Abschreibung 1941. 1
Zuschreibung 417 z4a0.=—
Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Stand 1. 1. 1941
1, — Zugang .
16 722, 1z id T i Abschreibung 1911... 16722, 15 53 Zuschreibung 92 135 — Veteiligungen? and N 1941... . 718 701, — Abschreibung 1841 .. 62 Coo, -=
Umlaufvermd cn
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗
stoffe 3 125 138,68 Halbfertige
Erzeugnisse 2150 6965,99 Fertige Er⸗
zeugnisse,
Waren .. 1086 446,81 Wertpapiere Eigene Aktien (Nennwert R.M 1657 950, —einschließl. Spitze) . Hypotheken Geleistete An⸗ zahlungen. Forderungen auf Grund von Waren⸗ lieferungen und Lei⸗ stungen. . 1748 949,36 Forderungen
an Konzern⸗ unternehmen 399 335,60 Sonstige
Forderungen S568 791,80 Wechsel Barmittel Bankguthaben Abgrenzposten
172 670,96 5 684, 76
Passiva. .
Grundkapital 6 000 000, —
aufgestockt um . . . 3 000 000, —
Gesetzliche Rück lage... 1 8650 000, — Auflösung
Rückstellungen Verbindlichkeiten: Hohnerhilfe e. V.. . . 1 359 2569, — Anzahlungen v. Kunden Verbindlich⸗ keiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen Verbindlich⸗ keiten gegen⸗ über Banken Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ . keiten . . 1504 931,06 Abgrenzposten Reingewinn: Vortrag aus 1940 .. . 220 362,96 Auflösung .. 220 362,96
z4 Jõd, 59
268 417, 0s
68d 463, 2
Gewinn 1941. 370 31760
Hor dds siõỹ
Zz 1s6, 48
go Obo, —
.
17 205 8658 7
RM o
630 063
1 507 4413
267 182
417 341
666 101
6 362 281 2 324 509
S9 605
3 185 432 3 289
S5 309 1659909 35 404
—
9 000 000
900 000 2 373 543 8
J
z sol ola gz 710 182
370 317
I 7 206 858
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für 1941.
H. I 6 065 667 373 614 3
Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Abgaben.... Abschreibungen auf An⸗ 163 923 211574 56 Steuern vom Ertrag und Vermögen
Gesetzl. Berufsbeiträge .. Zuführung zum Grund⸗ kapital
Pauschsteuer ..... Reingewinn 1941 ...
1 256 346 31 09596
3 000 000 z00 000 370 3176
11772 539
Ertrã ge. Rohüberschuß Sonstige Erträge K Außerordentliche Erträgen. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus der gesetzl. Rücklagen. aus dem Gewinnvortrag. aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen ... aus der Zuschreibung zun Umlaufvermögen ...
8 357 276 62 872 352 390
950 0900
220 362
775 90d 9 1053 732 11772 539
Trossin gen, den 24. März 1942. Matth. Hohner Aktien gesellschaft.
Der Borftand. Ernst Hohner. Dr. Karl Hohner. Matth. Hohner.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent— sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗— setzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.
, , den 27. April 1942.
ie Wirtschaftsprüfun gs gesell⸗ schaft. Schwäbische Treu hand⸗ Aktien gesellschaft. Dr. Bonnet, Wirtschaftsprüfer. ppa. Kull, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat besteht zur Zeit
aus folgenden Herren: Jacob Hohner,
Kommerzienrat, Trossingen, Vorsitzer; Al⸗
fred Federer, Stuttgart, stellv. Vorsitzer; Vilhelm Haist, Stuttgart; Georg Meier, Schaffhausen, Dr. jur. Ernst Schröder, Tutzing (Oberbayern).
In der heutigen ordentlichen Haupt— versammlung ist die Dividen de für das Geschäftsjahr 1941 mit 49, auf das be⸗ richtigte Kapital (= 69 auf das alte Kapital) festgesetzt worden. Die Aus⸗ zahlung erfolgt vom 21. Mai d. J. gb gegen Einreichung des Gewinnanteil— scheines Nr. 11 abzüglich 150 Kapital⸗ . (einschließlich Kriegszuschlag) mi
RM 51, — netto auf je nom. Reichs⸗
mark 1000, — Aktie und mit
RM 5,10 netto auf je nom. Reichs⸗
mark 100, — Aktie ö bei unserer Gesellschaftstasse in. Trossingen und bei der Deutschen Bank Filiale Stuttgart, Stutt⸗ gart. Kapitalberichti gung und Aktienumtausch.
J. Gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 und der Ersten Durchführungsverordnung vom 18. August 1941 hat unser Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes am 30. April 1942 beschlossen, das Grundkapital von RM 6 000 000, — um R. 3 000 000, — auf hM 9 000 9000, — durch Ausgabe von zusätzlichen Akttien zu berichtigen.
Nachdem der Berichtigungsbeschluß am 7. Mai 1942 in das Handelsregister des Amtsgericht Tuttlingen eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zustehenden zusätz— lichen Aktien gegen Einreichung des Ge⸗
winnanteilscheines Nr. 12 der alten Attien zu nom. RM 1000, — und nom.!
RM, 109 in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 1942 je einschließlich bei der Deutschen Bant Filiale Stutt gart in Stuttgart während der bei dieser üblichen Schalter⸗ stunden auszuühen. Die Gewinnanteil⸗
scheine Nr. 12 sind auf der Rückseite mit
der Firma bzw. dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen. Auf jede alte Littie über nom. RM 1009, — entfallen 5 zusätzliche Attien über je nom. RM 100, — bzw. auf je 2 alte Aktien über nom. RM 1000, — entfällt eine zu⸗ sätzliche Aktie über nom. RM 1050; auf je 2 alte Aktien über nom. RM 109, — entfällt eine zusätzliche Attie über nom. RM 1090, —. Für je 10 zusätzliche Aktien über nom. EM 109, — wird nach Möglichkeit eine zusätzliche Attie über nom. Reichs⸗ mark 1990, — ausgereicht. Die oben⸗ genannte Einreichungsstelle ist bereit, den Kauf und Verkauf von Spitzenbeträgen, soweit möglich, zu vermitteln. ꝛ Ueber die zusätzlichen Aktien, die sämt⸗ lich mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein versehen sein wer⸗ den, werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgehändigt. Die
neuen Aktienurkunden werden alsbald nach ihrer Fertigstellung gegen Rücklieferung der Kassenguittungen durch die oben⸗ genannte Einreichungsstelle ausgereicht werden; die Einreichungsstelle ist berech⸗ tigt, aber nicht verpflichtet, die Legiti⸗ mation des Vorzeigers der Kassenquit⸗— tungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 1. Au gust 1942, werden die alten Aktien und die zusätzlichen Aktien gleichberech⸗ tigt in Prozenten des berichti gten Aktienkapitals an der Württember⸗ gischen Wertpapierbörse zu Stuttgart ge⸗ handelt und notiert werden. Bei Börsen⸗ geschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die neuen Aktienurkunden nicht er⸗ schienen sind, in Anteilen des Girosammel⸗ depots gemäß z 71 der Ersten Durch— führungsverordnung zur Dividendenab— gabeverordnung vom 18. August 1941, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen.
II. Bei dieser Gelegenheit fordern wir unsere Aktionäre auf Grund der z§ 1ff. der Dritten Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. Dezember 1938 auf, im Interesse einer Umstellung unserer Aktienstückelung auf RM 1000, — gleich⸗ zeitig mit der Erhebung der zusätzlichen Aktien eine Bereinigung der Aktien über nom. EM 1090, — in Aktien über nom. M 1000, — vorzunehmen, und zwar sowohl durch Umtausch einer entsprechenden Anzahl alter Aktien als auch alter Aktien und Zusatz⸗ aktien, wobei die alten Aktien über nom. R.M 160, — mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung Ubenfalls in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 1942 je einschließlich bei der vorgenannten Bank einzureichen sind. Dieser Umtausch, von dem wir weitgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt in je dem Falle provisionsfrei.
Trossin gen, den 20. Mai 1942. Matth. Hohner Aktiengesellsch aft.
Der Borstand.
/ — ——
8542
Aufruf zur Anmeldung von An⸗
sprüchen gegen die frühere Privat— Lokalbahn Troppau⸗Grätz.
Nach dem Gesetz betreffend die Ueber— nahme von Eisenbahnen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichs⸗ gaue Oberdonau und Niederdonau ein⸗ gegliederten Teilen der sudetendeutschen Gebiete auf das Reich vom 2. August (1940 (RGBl. II S. 203) ist die
Lokalbahn Troppau-⸗Grätz
mit Wirkung vom 10. Oktober 1938 mit allem . in das Eigentum des Deutschen Reichs übergegangen und bildet vom gleichen Zeitpunkt an einen Teil des / Reichseisenbahnver⸗ mögens. Die genannte Lokalbahn war nach § 1 der Verordnung über die Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gebieten bereits am 19. Oktober 1938 (RGBl. 1 S. 1446) in die Verwaltung der Deutschen Reichsbahn eingegliedern worden.
Ansprüche aus nicht getilgten . Prioritätsaktien.
Nach 5 7 des obigen Gesetzes vom 2. August 1910 bleibt es der Deutschen Reichsbahn vorbehalten, wiederkehrende geistungen, die ihr nach den 85 2 und 3 des Gesetzes obliegen, jederzeit unter den gleichen Bedingungen, wie sie für den Fall der Einlösung nach den Ge⸗ nehmigungsurkunden vorgesehen waren, durch Kapitalzahlung abzulösen.
Dementsprechend werden alle Gläu— biger von Prioritätsaktien der Lokalbahn Troppau-Grätz aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche spätestens bis zum 31. Oktober 1912 bei der Deutschen Verkehrs⸗Kredit⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin, oder deren Zweigniederlassung Bres⸗ lau 5 unter Vorlage ihrer Prioritäts⸗ aktien mit Zinsbogen anzumelden.
Die Prioritätsaktien, lautend auf nominal 200 Ke, werden zu Pari in Reichsmark eingelöst. Der Umrech— nungskurs für die Krone beträgt gegen⸗ über Devisengusländern S855 Rpf. 6 Deviseninländern grundsätz⸗ ich 19 Rpf, in Ausnahmefällen 12 Rpf.
Gläubiger, die Anspruch auf Um⸗ rechnung der Krone zum Kurs von 10 Rpf. erheben, haben nachzuweisen, daß sie im Zeitpunkt der Anmeldung Deviseninländer sind. Gläubiger, die Anspruch auf Umrechnung der Krone zum Kurs von 12 Rpf. eden haben außerdem nachzuweisen, daß sie die an⸗ gemeldeten Prioritätsaktien bereits am j0. Oktober 1938 besessen haben und daß sie während der . vom 10. Ok⸗ tober 1938 bis zum 18. September i940, dem Zeitpunkt des Inkrafit— tretens des Gesetzes vom 2. August 1940, Bewohner der sudetendeutschen Gebiete gewesen sind. Der Nachweis erübrigt sich, wenn einer Geldanstalt in Anspruch ge— nommen wird und diese die erforder⸗ lichen Angaben macht und bestätigt.
Die seit dem Jahre 1937 rückständi⸗ gen Zinsen und die nach § 6 des Ge⸗ etzes vom 2. un g 1940 vorgesehene
erzinsung der bisherigen Fälligkeiten werden durch einen Pauschalzuschlag
von 25 23 abgegolten. Für bereits aus
die Vermittlung ; 9 be Notar oder einer Wertpapiersammel⸗
geloste Prioritätsaktien werden die rückständigen Zinsen entsprechend der Verordnung des vormaligen Tschecho— slowakischen Staates vom 24. März 1933 (Nr. 47 Bl. 315 der Slg.) mit 35 9 jährlich bis zu dem Zeitpunkte vergütet, der bei der Auslosung be— stimmt wurde.
Soweit es die Abwicklung ermöglicht, sollen die Abfindungsbeträge alsbald ausgezahlt werden. ie sofortige Anmeldung der Ansprüche liegt daher im Interesse der Gläubiger.
Eine Einlösung der Stammaktien der Lokalbahn Troppau⸗Grätz kommt nach 5 4 Abs. 2 des erwähnten Gesetzes vom 2. August 1940 nicht in Betracht. Eine Entschädigung auf Stammaktien kann also nicht gewährt werden.
Oppeln, den 16. Mai 1942.
Dentsche Reichsbahn
Reichshahndireltion Oppeln.
3530
Lapp-⸗Finze Eisenwarenfabriken Ak⸗
tiengesellschaft, Kalsdorf bei Graz. Aenderungen im Aufsichtsrat. Dr. Julius Hochapfel infolge Ab⸗
lebens aus dem Aufsichtsrat aus⸗
geschieden.
8524 Erste Bayerische Basaltstein A. G. in Steinmühle.
Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, die in ihrem Besitz befindlichen Aktienmäntel zwecks Heraufstempelung nach 5 8a und b DAV. bis zum 1. Juli 1942 der Gesellschaft nach Steinmühle einzi— reichen.
Steinmühle, den 20. April 1942.
Der Vorstand. Sud hoff. Kirschner.
S525 Erste Bayerische Basaltstein A. G. in Steinmühle. Jahre sabschlusz zum 31. Dezember 1941.
Die Bilanz sowie Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung zum 31. Dez. 1941 wurde bereits in der 3. Beilage zum Deut— schen Reichs- u. Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 98 vom Sonnabend, dem 25. April 1942, veröffentlicht.
Das satzungsgemäß aus dem Auf sichts rat ausscheidende Mitglied, Herr Dr. Richard Schnetzer, München-Solln, wurde wiedergewählt.
Der in der Bilanz ausgewiesene Ver⸗ lust wird auf neue Rechnung vorge⸗ tragen.
Steinmühle, den 20. Mai 1942.
Der Vorstand. Sudhoff. Kirschner.
8284 ö Schmitt Aktiengesellschaft für Lederinduftrie,
Rehherg bei Krems a. d. Donau.
Die Aktionäre unserer Gesellchaft werden hiermit zu der am 16. Juni 1942, 12 Uhr vormittags, im Sitzungssaale der Länderbank Wien Aktiengefellschaft in Wien, 1, Am Hof Nr. 2, stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung: .
1. Vorlegung der Reichsmarkeröff⸗ nungsbilanz mit dem Sticht ig 1. Januar 1941 samt den Berichten des Vorstandes, des Abschlußprü⸗ fers und des Aufsichtsrates hierzu sowie Beschlußfassung über die Umstellung und über die Reichs- markeröffnungsbilanz. .
2. Beschlußfassung über die durch die Neufestfetzung des Grundkapitals bedingte Aenderung der Satzung. Ermächtigung des Aussichtsrates, allfällige im Zuge des Registrie⸗ rungsverfahrens O notwendig wer⸗ dende Aenderungen der Satzung im eigenen Wirkungskreis zu be— schließen. ; U BVorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestell⸗ ten Jahresabschlusses für das Ge—⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassiaig über die Verwen— dung des Reingewinns. . Beschlußfassung über die Entlastung des Vorftandes und des Aufsichts—⸗ rates. ö . ; Wahl des Abschlußprüfers für das Heschistz ahr 1912. . Beschlußfassung über die Aende⸗ rung des § 16 der Satzung Wahl des Aufsichtsrates). 3
8. Wahlen in den Aufsichtsrat:
Die Aktionäre, die in der Hauptver⸗ sammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 13. Inni 1942 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, bei einer deutschen Wertpapiersam⸗ melbank oder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem
bank ist die Hinterlegungsbescheini⸗ gung spätestens am 14. Juni 1812 dei der Länderbank Wien Aktien⸗ gesellschaft einzureichen. Nehberg, den 15. Mai 1942. Franz Schmitt
Aftiengesellschaft für Lederindustrie.
Der Vorstand.