1942 / 122 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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verwitwete

Reichs ⸗˖ und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 27. Mai 1942.

S. 4

Kartbl. 6 Parzelle 346/88 Weg Phi⸗ lippstraße, 16 a 78 qm, Parzelle 347/88 Acker an der Philippstraße 14 4m, Parzelle 348 83 Acker das. 8 4m bean⸗ tragt. Der eingetragene Eigentümer, Rentier Heinrich Philipp in Berlin, wird hierdurch aufgefordert, sein Recht spätestens in dem auf den 24. Sep⸗ tember 1912, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermin anzumel⸗ den, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird. Müncheberg, den 2. Mai 1942. Das Amtsgericht.

8713

F 148.1911. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 19. Mai 1912 auf Antrag der Frau Amanda Catharine Schöne⸗ burg geb. Schrage, Bremen, Rennstieg Nr. 22, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: „Das auf den Namen der Amanda Schrage lautende und gegen⸗ wärtig ein Guthaben von 15 710,77 eM nachweisende Einlegebuch Nr. 306903 der Sparkasse in Bremen wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“

Bremen, den 22. Mai 1912.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

38751 Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache der Firma Julius Römpler A. G. in Zeulen⸗ rode hat das Amtsgericht in Litzmann— stadt durch den Amtsgerichtsrat Dr. Wroblewski für Recht erkannt: Auf Antrag der Fa. Julius Römpler A. G. in Zeulenrode ist der am 6. Mai 1939 ausgestellte Wechsel über 300, Il., fällig am 10. 9. 1939, Aussteller und Bezogener L. Ebin in Lodz (Litzmann— stadt, wird für kraftlos erklärt. Die Antragstellerin trägt die Kosten. Litzmannstadt, den 19. Mai 1942. Das Amtsgericht.

8750

Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Westhoven Band 11 Blatt 473 in Abt. IIl unter Nr. 8 zu⸗ gunsten des Max Israel Hirsch, frü—⸗ her Weinheim in Baden, eingetragene Grundschuld über 10650, M ist durch

Ausschlußurteil für kraftlos erklärt worden. Köln-Mülheim, den 20. Mai 1942. Amtsgericht. Abt. 3. 5755

In der Grundbuchsache von Tirsch—⸗ tiegel Band II Blatt 73 und Birken— horst Band IL Blatt 71, Eigentümer: Koppel Hamburger, Olga Sprinz, Leopold Hamburger und Susi Loe⸗ wenthal, ist über die in Abteilung III Nr. 3 bzw. 2 eingetragene aufgewer⸗ tete Darlehnshypothek von 3060 G. für die zu dem System der großen Nationalmutterloge zu Berlin, genannt zu den drei Weltkugeln, gehörige Frei⸗ maurerloge Janus in Bromberg, die nebst den Zinsen beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen ist, gemäß § 1 der V. ⸗-O. vom 18. März 1838 (RGBl. 1 S. 317 ff.) ein neuer Hypothekenbrief gebildet worden. Mit der Erteilung des neuen Briefes wird der alte Brief kraftlos. Amtsgericht Tirschtiegel, 2X. 5. 1942.

8509 Beschluß.

VI 54/42. Der Erbschein, der über die Erbfolge nach dem am 5. Dezember 1921 in Wolfenbüttel verstorbenen Fräulein Martha Breymann am 6. April 1922 in den Akten XI 1621 ausgestellt worden ist, wird für kraft⸗

los erklärt.

Wolfenbüttel, den 19. Mai 1942. Das Amtsgericht.

8746 Beschlus . . 6741 VI 458/19. Der Erbschein, der über die Erbfolge des am 2. No- vember 1919 in Frankfurt a. M. ver⸗ storbenen Dachdeckermeisters Johann Joseph Melchior am 17. April 1920 in den Akten 67141 VI 458/19 aus- gestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 21. Mai 1942. Amtsgericht. Abt. 67.

14. Oeffentliche uftellungen

S505) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des früheren Architekten Friedrich genannt Fritz Israel Neu⸗ mark, Emilie Martha genannt Mäxe

Jüngel geborene den, Erfurt, vertreten durch R.⸗A. Dr. Rutenberg, Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannten e tharen wegen Ehescheidung, ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 69, auf den 24. August 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen hier zugelassenen e ne. vertreten zu erscheinen. 4 R 21/1941. Zwecks öffentlicher Zustellung bekanntgemacht. Bremen, den 20. Mai 1942. Die Geschãftsstelle des Landgerichts.

18756] Oeffentliche Zustellung. Frau Gertrud Schlesinger geb. Sper⸗ ling in Breslau, Vinzenzstraße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Battel in Breslau, klagt gegen

ihren Ehemann, Handlungsgehilfen Hans Israel Schlesinger, früher in Breslau, jetzt im Ausland unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 5 55 Ehe⸗ gesetz mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssireits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 28. Juli 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Kon— sulenten als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. R. 90142. Breslau, den 19. Mai 1912. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

———1

geborene Bettinger in Breslau, Augusta⸗ straße 51, Klägerin, Prozeßzbevollmäch= tigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Riemann in Breslau, Junkernstraße Nr. 1/3, klagt cn ihren Ehemann, den Arzt Dr. med. Rudolf Lamy in New York, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß die häusliche Gemein- schaft der Parteien seit länger als drei Jahren aufgehoben sei, auf Eheschei⸗ dung gemäß F 55 des Ehe⸗Gesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 31. Juli 1942, vormittags 9 Uhr, Zimmer 512, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 4. R. 65142.

Breslau, den 20. Mai 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. 8759 Ladung.

Die Ehefrau Apolonia Kuchta, geb. Mozdzin, Hamburg-Bramfeld, Horst— Wessel⸗ Straße 51, klagt gegen . Ehemann, den Seemann Stanislaus Kuchta, früher wohnhaft in San n. Bramfeld, jetzt unbekannten Aufenk⸗ halts, auf Scheidung der Ehe un 55 Eheges. Verhandlungstermin: Don nerstag, den 13. August 1942, 9 Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Dienststelle Altona, Allee 126, Zivilkammer 15 a. .

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

S760] Oeffentliche Zustellung.

Frau Martha Jeglinski, geb. Quit- schau, in Berlin C 2, Neue Promenade Nr. 8, Hof, Seitenflügel, J links, 3 zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sin- necker in Insterburg, klagt gegen den Schneidemüller Willi Jeglinski in Schanghai, China, P. O. B. 1431, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil- kammer des Landgerichts in Insterburg auf den 24. Juli 1942, 9M Uhr, und fordert ihn auf, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu be— stellen.

Insterburg, den 21. Mai 1947.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

S506] Oeffentliche Zustellung.

Der Beamte Eduard Birmann, wohnhaft in Diekirch, Nikolausstraße 8, Prozeßbevollmächigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Dieudonns aus Luxemburg, klagt gegen seine Ehefrau Maria Bir⸗ mann geb. Cordier, wohnhaft zu La Frette, par Simandres les⸗Ormes, Saone et Loire, Frankreich, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Schei⸗ ung der Ehe und Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlun des hehre rd n; vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Luxem—⸗ burg, 2. Stockwerk. Zimmer 36, auf Dienstag, den 21 Juli 18942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge—= lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Luxemburg, den 26. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

S762] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gertrud Flasinski geb, Kucharsti in Posen, Burggrafenri

anwalt Arno Kindler in Posen, Wilhelmstr. 25, klagt gegen ihren Ehemann Maximilian Flasinski, seit 1936 unbekannten Aufenthalts, wegen Aufhebung der Ehe mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien auf— zuheben und die Kosten des Rechts⸗ streits gegeneinander aufzuheben, hilfs⸗ weise 1. die Ehe der Parteien zu schei⸗ den und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivillam- mer des Landgerichts in Posen, Wil⸗ helmstraße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 10. August 1942 10 ühr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ voll mächtigten vertreten zu lassen.

Posen, den 19. Mai 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

M63] Oeffentliche Zustellung.

Der Otto Erich Grammes, Kraft⸗ fahrer in Völklingen, Bismarckstr. 172, z. Zt. Uffz. Z. ö 33 in

Erich Grammes,

vormundschaft in den Reisevertreter Theodor Bablok,

3. h. 7 9. August W. 5, Prozeßbevoll mãchtigter: Rechts-

Mainz⸗Castel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fabry in Völklingen, Saar, klagt gegen die Ehefrau Otto Anna geb. Ersch, früher zu Völklingen, Saar, Bismarck⸗ straße 14, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsortes, auf Ehescheidung aus 5 49 Ehe- G. Der Kläger lahet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 11. August 19412, 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Saarbrücken, den 20. Mai 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 64] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 76/42. Der Schornsteinfeger ., Jußynski, wohnhaft in Neu Oderberg, B. S., SA.⸗Straße 254, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Walter Harbich in Teschen, klagt gegen seine Ehefrau Marie Futzunfti, geb. Lu kasik, . wohnhaft in Neu Oder⸗ berg, D. S., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Land-⸗ n in Teschen auf den 24. August 942, 11 Uhr, Saal Nr. 133, mit

der Aufforderung, sich durch einen bei

diesem Gericht zugelassenen Rechtsan—⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung des Klägers vorzubrin— gende Einwendungen und Beweismit— tel unverzüglich durch den zu bestellen den Anwalt des Kfägers mitzuteilen. Die Geschäftsstelle

des Landgerichts Teschen. S509] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Charlotte Meyer geb. Bor⸗ nig in Buenos Aires, Rio Bamba 340 / 356, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt 6 in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann Arthur Meyer eso Senor B. Crawley, Calle Corrien- tes 222, 1. P. Buenos Aires, früher in Tilsit, auf Ehescheidung aus z 49 des Eheges. v. 6. J. 1938. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des . gin in Tilsit auf den 18. 8. 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Tilsit, den 20. Mai 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

S8Ii8i] Oeffentliche Zustellung. 4. C. 781az. Der minderjährige Werner Helbig geb. am 7. 14. 1988 in Poischwitz, reis Jauer, vertreten durch das Kreisjugendamt Amts⸗ . klagt gegen

früher in Waldenburg i. Schles., jetzt unbekannten ,, wegen * lung von Unterhalt mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger für die Zeit vom 21. 11. 1984 bis 6. 6. 1949 einen Unterhaltsbetra von 1265. R.M zu zahlen, das Urtei für vorläufig vollstreckbar zu erklären. . mündlichen Verhandlung des echtsftreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Jauer (Katzbachgebirge) auf den 16. Juli 1942, 190 Uhr, I. Stock, Zimmer 17, geladen.

Jauer, den 20. Mai 1942.

Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

x

He ssenttiche Bekanntmachung.

Der Prisenhof in Berlin

ibt bekannt:

Das engliß hh Motorschiff „Aran⸗ bank“, 72650 BRT. Unterscheidungs ignal: unbekannt, Heimathafen: Bel⸗ ast, Eigentümer: A. Weir C Co., ist bei der , Besetzung der Sudabucht (Insel Kreta) mit einer in. Lebensmittel und Munition versenkt vorgefunden und durch Er⸗ teilung eines Bergungsauftrags am 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.

Wegen des Dampfers ö. das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden 6 von zwei Monaten etwaige Anträge auf ee fz oder Ent⸗ digung beim Prisenhof in Berlin, iergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begrůndet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher . versehenen, bei einem deutschen Gexicht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. rlin, den 21. Mai 1942.

Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.

ö Rosenberger.

8758) Oeffentliche Zustell ung.

3. a. O. 21440. Der Pastor Bruno Weilbach in Taltitz bei Oelsnitz (Vogt⸗ land), J Zt, bei der Wehrmacht, Pro- 1 maͤchtigte: Rechtsanwälte Löhr,

eumann und Dr. Neumann in Glei⸗

witz, klagt gegen den Transportunter—

nehmer Hermann Zieger, früher in 1 18783

Bielitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, Nebenintervenient: Riunione Adriatica de Sicurta in Triest Adriatische Ver⸗ sicherungsgesellschaft Filiale Katto⸗ witz, Friedrichstr. 33, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Huschke in Gleiwitz, auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit dem Antrage: 1. der Beklagte Zieger wird als Gesamtschuld— ner mit dem bereits verurteilten Be⸗

klagten Goryl verurteilt, an den Kläger

1393,55 RM nebst 8 * Zinsen seit dem 1. Februar 1939 zu zahlen; 2. festzu⸗ stellen, daß der Beklagte Zieger als Ge⸗ samtschuldner mit dem bereits ver— urteilten Beklagten Goryl für allen weiteren Schaden dem Kläger aus dem Autounfall vom 5. Oktober 1937 haftet; 3. die Kosten des Rechtsstreits einschließ- lich derjenigen, die durch das Verfahren des Bezirksgerichts Kattowitz II 2 C. 787/39 entstanden sind, trägt der Beklagte als Gesamtschuldner neben dem bereits verurteilten Beklagten Goryl; 4. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten Zieger zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ arm vor die 5. Zivilkammer des Land⸗ erichts in Gleiwitz auf den 19. August 942, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 142, mit der Aufforderung, 16 durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Gleiwitz, den 22. Mai 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ u. undsachen 8766

Der Hinterlegungsschein zur Vers. A 41018Braun ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er 26 binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 23. Mai 1942. Friedrich Wilhelm

Leben *versiche run gs Att. Ges.

7. Attien⸗ gesellschaften 8805 Reichelt⸗ 3 Metallschrauben A ttiengesellschaft. Zu der im Reichsanzeiger vom 18. Mai 1942 erlassenen Einladung zu unserer am 5. ö. 1942 stattfin⸗ denden ordentlichen Sauptversanmm⸗ lung wird ergänzend mitgeteilt, daß außer den darin annten Hinter⸗ legungsstellen auch die . Berliner Handels ⸗Gesell schaft, Berlin, als solche fungiert. r, , , den 26. Mai 1942. eichelt⸗Metallschrauben⸗ Aktien

esellschaft. u Ip richt? , .

8795

Heinrich e h aler Papierfabrik Aktiengesellschaft, Heinrichstal. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

laden wir 3. der am Donnerstag,

dem 18. Juni 1942, 12 Uhr, im Sen der Deutschen Bank, Berlin Ws, auerstr. 351, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnun , Berichtigung des rundkapitals von R. 2 250 000 auf RM 3 000 000 und

die dadurch erforderlich gewordene Acnderung des 5 4 der Satzung.

8. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. .

8. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des

Aufsichts rates.

4. Wahl zum Aussichtsrat. ö

5. Wahl des Abschlußprüfers für das n, , 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver- . ist jeder Aktionär berechtigt, er spätestens am Sonnabend, dem 13. Junt 1942, seine Aktien bei einer der nachstehenden Stellen wäh⸗ rend der Geschäftsstunden hinterlegt p und bis zur Beendigung der auptversammlung dort beläßt.

in Heinrichstal! bei der Gesell⸗ schaftskasse, in Berlin: bei der Deutsschen

Bank, Berlin

in WMährisch Schönberg : bei der Deutschen Bank Filiale Mäh⸗ risch Schönberg, in w,, bei der Deutschen Bank Filiale Reichenberg,

in Prag: bei der Böhmischen Union⸗Bank, Prag,

in Wien: ber der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien.

Die Hinterlegung kann ferner bei einer ertpapiersammelbantk oder bei einem deutschen Notar erfolgen. Im Falle der gn ng der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die Bescheini⸗

ung über die erfolgte Hinterlegun r. einen Tag nach Ablau er Hinterlegungsfrist der Gesell⸗ schaft einzureichen.

Heinrichstal⸗ Wüstseibersdorf, Altvater / Sudetengau, 23. Mai 1942. Seinrichsthaler Papierfabrik Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Amberger Flaschenhütten Aftiengesellschaft, Amberg / Opf. Die Aktionäre werden hiermit 3 der

am Dienstag, den 16. Juni 19412, vormittags 11 ihr, im Gotischen Zimmer des Rathauses Amberg statt⸗— r, . Hauptversammlung einge⸗ aden.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 sowie des Berichtes des Aufsichts- rates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn verteilung. .

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aussichtsrates.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spä⸗ testens zwei Tage vor der an be⸗ raumten Hauptversammlung bei der Geschäftskasse oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegen und bis zum Abschluß der Hauptversammlung dort- selbst belassen.

Amberg / Opf., den 21. Mai 1912. Amberger Flaschenhütten Aktien⸗ gesellschaft.

Der Vorstand: Karl Schneegluth.

8787 Kölner Bürgergesellschaft, Aktiengesellschaft in Köln.

Zu der auf den 23. Juni 1942, abends 6 Uhr, im Vortragssaal der Kölner Bürgergesellschaft (Eingang nur Appellhofplatz anberaumten 149. or⸗ dentlichen Hauptversammlung wer- den die Herren Aktionäre hiermit er- gebenst eingeladen.

Der Jahresabschluß nebst dem Be⸗ richt des Aufsichtsrats liegt während 14 Tagen vor der Hauptversammlung im Geschäftszimmer zur e n mn, für die Herren Aktionäre aus.

Zur k. an der Hauptver⸗ ö und Abstimmung in der-

elben ist jeder Aktionär berechtigt, der eine Teilnahme nicht später als drei Tage vor der Versammlung dem Vorstand anmeldet. Wir bitten, die Ausweise gleichzeitig in Empfang zu nehmen.

, ,, ,,

1. Vorlage des Jahresa , . und des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des für 1911 mit dem Bericht des a h ,

8. Be hluß f ting über die Ent- lastung des Vorstandes und des

3 ts rats. 3. Wahlen zum Aussichtsrat. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Köln, den 25. Mai 1942. Der Vorstand: Toni Cader.

8776 Vereinigte Pinsel⸗Fabriken, Nürnberg.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am ontag, 15. Juni 1942, 11,30 Uhr, in den Räumen der Industrie⸗ und n,, kammer, Nürnberg, Adolf⸗Hitler⸗-Platz Nr. 26, . ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: ;

1. Vorlage des Jahresabschlusses .

1941 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates.

Z. Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinnes. 9. r fark ng des Vorstandes und des Aufsichtsrates. ö . 4. Wahl des r Frrasttt⸗ für das Geschäftsjahr 1942.

Aktionäre, die in der Hauptversamm⸗ lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, aben ihre Aktien ohne Dividenden- cheine ni später als an 12. Juni 1942 bei der Gesellschaft

in Nürnberg, Praterstr. 19ỹ21, oder

nicht später als am 11. Juni 1942 bei einer der folgenden Stellen: Deutsche Bank Filiale Nürnberg in Nürnberg, ö Dresdner Bank Filiale Nürnberg in Nürnberg, . . Bayerische Vereinsbank in Nürn⸗

erg, .

Bayerische Staatsbank in Mün⸗ chen und Nürnberg, wie auch bei deren übrigen Fiiialen in Bayern, ;

Dentsche Bank in Berlin, Frank⸗ furt a. M., München Dresden, Leipzig, Hamburg Bremen,

Dresdner Bank in Berlin Frank⸗ furt la. M., München, Bresden, Leipzig, Samburg, Bremen, oder

bei einem deutschen Notar oder

bei einer Wertpapiersammelbank zu hinterlegen und bis zum Schluß der Hauptversammlung hinterlegt J lassen.

Im Falle der Hinterlegung ei einem Notar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank ist der Hinterlegungsschein un. verzüglich bei unserer Gesellschaft in Nürnberg einzureichen.

Der Aufsichtsrat. ; Otto Gonnermann, Vorsitzer.

wortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗

. . 34 redaktionellen Teil, den An ·

zeigenteil und für den Verlag: .

J. B. R ü dolf anch in Berlin N ;

Druck der Preußischen Veclags⸗ und Drucke re GmbH., Verlin .

Sieben Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentral handelsregisterbeilagen).

.

S. 911) in Verbindun des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594 39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wit ]Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Georg Ostheim, geb. am 11. Januar 1887 zu Elberfeld, ,.

gasse 12, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

.

O4 He 2 Z.

Deutscher Reiths anzeiger Preußischer Staats anzeiger

ungen an, in straße M. Gingelne io .Sie werden nur gegen Ba etraget cin chli glich des Vortos abs

Vo hmen für Selb Lan die 8 Wilhel 2 eder vorherige Ginsenbdung

; K e atazezgenreeis ür den Raum einer fänfgespaltenen ss mm breiten Werit;- Heil.

. 1 . n n . m e 32. 32

abholęr dei stenle 1,90 Ro matuü g. ne 6 2 Papter vonig bruckeeis einzusenden, ina beso ndere

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J Anzeigen 8 Tage dem Ei termin bei der . )

Reichs bankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1918

2

Berlin, Donnerstag, den 28. Mai, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Bekanntmachung über den Widerruf von mn n, , n und die Aberkennung der deutschen , , ,, eit.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung zur Preisbildung für Stickerei⸗ und Spitzenerzeug⸗ nisse vom 21. Mai 1942.

Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über vorübergehende Einschränkung der Verteilung von Werbe⸗ geschenken. Vom 12. Mai 1942.

Anordnung F Nr. 29 der Reichsstelle für Holz Haupt⸗ abteilung! über Sondererhebung beim Waldbesitz über den Stand der Holzabfuhr am 30. Juni 19412. Vom 26. Mai 1942.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

. I, Nr. 56, und Teil Il, Nr. 17.

1

Amtliches Deu tsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 480) in Verbindung mit 51 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staats⸗ angehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig:

Sehy, Helena Johanna, geb. Müller, geb. am 14. 3. 1907 in Hagenau / Elsaß,

Sommert, Nikolaus, geb. am 12. 4. 1908 in Fal⸗ kenau a. d. Eger,

Sommert, Frieda, geb. Hubl, geb. am 5. 4. 1909 in Falkenau a. d. Eger.

Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗

1. Fischer, Hans⸗Dieter, geb. am 4. 2. 1924 in Berlin,

2. Götz h, Kornelia Romana, geb. Helbig, geb. am 23. 12. 1882 in Wien,

3. Götzl, Susanne Berta, geb. am 14. 1. 1918 in Wien,

4. U. dan, August Walter, geb. am 8. 12. 1900 in

erlin,

5. ö Heinrich Eberhard, geb. am T. 9. 1903 in Lelle,

6. Sehy, Karl, geb. am 12. 7. 1902 in Bischweiler / Elsaß,

7.

8.

9.

nahmt.

Berlin, den 22. Mai 1942. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗

. volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den

udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. mit den Erlassen des Reichsministers

aft in Prag II, Tischler⸗

Reichenberg, den 23. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Anordnung zur Preisbildung für Stickerei⸗ und Spitzenerzeugnisse Vom 21. Mai 1942 Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur ö des

Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars fur die

reisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl.

5. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

§51

(1) Für Stickerei und Spitzenerzeugnisse, die von einem

Mitglied der Fachuntergruppe Maschineisticke rei und gestickte Spitzen hergestellt und im inländischen Geschäftsverkehr ver⸗ kauft werden, hat der Hersteller den är h. Verkaufs⸗ preis nach besonderen Richtlinien zu bilden.

werden vom Reichskommissar für die Preisbildung durch Mit⸗ teilung an die , Maschinenstickerei und gestickte Spitzen erlassen und den

durch diese zugeleitet. der Fachuntergruppe zwei Wochen nach dem Zugehen der Be⸗ nachrichtigung durch die Fachuntergruppe in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Aenderungen der Richtlinien gilt die und 3 entsprechend. .

ie Richtlinien

itgliedern der Fachuntergruppe Sie treten für das k Mitglied

. Ergänzungen und egelung der Sätze 2

For

(2) Der Reichskommissar für die . kann be⸗ stimmte Stickerei⸗ und Spitzenerzeugnisse von 1 Anord⸗· nung ausnehmen und andere Waren in sie einbeziehen.

§ 2 Der , ,, . für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor— schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

§58 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung . Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.

§54

Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden mit dent In⸗ krafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die Vorschriften des 5 17 Abs. 1 bis 4 des pn u g ber vom 6. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411), die allgemeinen Preiserhöhungsverbote, die Verordnung zur Preisbildung in der Ee frre vom 9. Dezember 1937 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1351) und die Vorschriften der 85 23 bis 2 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1609) keine Anwendung mehr.

585 Die Anordnung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Berlin, den 21. Mai 1942. .

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.:: Dr. Flott mann.

Bestimmung

des Werberates der deutschen Wirtschaft über vorübergehende Einschränkung der Verteilung von Werbegeschenken

Vom 12. Mai 1942

1. Gegenstände, deren Herstellung allgemein oder nur für wecke der Wirtschaftswerbung verboten ist, dürfen nicht als erbegeschenke verteilt werden. Ausgenommen sind Gegenstände, die nachweislich vor einem Herstellungsverbot für Zwecke der Wirtschaftswerbung angeschafft worden ir wenn sie bereits mit einem Werbe⸗ hinweis (Inschrift oder Aufdruch versehen sind. ö

2. Die Regelung für Kalender aus Papier und deren Er⸗ satzblöcke in 6 der Bestimmung des Werberates über vor⸗ übergehende Maßnahmen zur Papierersparnis vom 26. Mai 1941 (Reichsanzeiger Nr. 123) bleibt unberührt.

3. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt⸗

machung in Kraft.

Berlin, den 12. Mai 1942.

Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Hunke.

Anordnung F Nr. 29 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 Betr.: Sonderregelung beim Waldbesitz über den Stand der W muh! am 30. Juni 1942

Vom 26. Mai 1942

Auf Grund der 85 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1677) in Verbindung mit der

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2028) und der

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. S. 2629)

ergeht folgende Anordnung: .

IJ. Alligemeines

Gemäß Anordnung F Nr. 24 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung J1 vom 1. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941) haben alle Forstbetriebe (Staatswald und Nichtstaatswald) die Höhe der Holzabfuhrrückstände aus dem ir en des Forstwirtschaftsjahres 1942 und der früheren

twirtschaftsjahre auf dem Formblatt der Holzeinschlags⸗ nachweisung, zusammen mit dem Stand des Derbholzein⸗ schlages, am 31. Januar, 30. April und 31. Oktober 1942 zu melden.

Die besondere derzeitige Lage der Holzabfuhr macht es im Hinblick auf die , der Holzbevorratung der Rüstungswirtschaft erforderlich, daß die Höhe der Holzvor⸗ räte im Walde zwischen dem 30. April und 31. Oktober 1942 durch eine Sondererhebung beim Wald besitz aller Besitzarten nach dem Stande vom 30. Juni 1942 ohne Nachweis des Derbholzeinschlages festgestellt wird. Die in r ff nig die im Auftrag des Reichsforst⸗

. durchgeführt wird, ist vom Statistischen Zentral- ausschuß genehmigt.

II. Durchführung der Sondererhebung

A. Meldeverfahren

1. Die Sondererhebung beim Waldbbesitz über den Stand der Holzabfuhr am 30. Juni 1942 ist nach dem durch die Anordnung F Nr. 24 der Reichsstelle für Holz Haupt— abteilung J für die Aufstellung, Prüfung, Zusammen— ar und Vorlage der Holʒeinschlagsnachweifuüng vorge⸗· chriebenen Verfahren durchzuführen.

2. Der Stand der Holzabfuhr im Staatswald und im Nichtstaatswald von 50 ha Größe und darüber ist forstamts⸗ bzw. betriebsweise, der im Nichtstaatswald unter 50 ha Größe durch die Prüfungsstellen gemeindeweise mit Hilfe eines für alle Waldbesitzarten einheitlichen Vordrucks zu er⸗ heben. Die Forstämter bzw. Waldeigentümer (Waldnutzungs⸗ . Bürgermeister) haben je zwei Vordrucke auszu—⸗ üllen.

3. Von der Meldung für den Staats wald ist eine Ausfertigung bis spätestens zum 5. Juli 1912 dem Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zu übersenden, das sie nach er⸗ folgter Zusammenstellung an das zuständige Landesforstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforstamt) zum dortigen Verbleib weitergibt. Die zweite Ausfertigung ist zu den Akten des Forstamtes zu nehmen.

4. Die nichtstaatlichen Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber haben bis spätestens 5. Juli 1942 eine Ausfertigung der zuständigen Prüfungsstelle vorzu⸗ legen, die zweite verbleibt dem Forstbetrieb.

Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe unter 50 ha Größe fertigen die zuständigen Prüfungsstellen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der Bürgermeister, gemeindeweise zu⸗ sammengefaßte jedoch nach Körperschaftswald und Privat- wald getrennte Meldungen bis zum 10. Juli 1942. Sofern für den Kleinwaldbesitz diese Unterlagen nicht ohne Vornahme umfangreicher Einzelerhebungen zu beschaffen sind, genügen sorgfältige Schätzungsangaben.

Die Einzelmeldungen für den Nichtstaatswald sind nach Zusammenstellung zu den Akten der Prüfungsstelle zu nehmen.

5. Die Prüfungsstellen fertigen getrennte Zusammen⸗ stellungen der Meldungen für den Körperschaftswald ins⸗ gesamt, Privatwald von über 50 ha Größe und darüber, Privatwald von unter 50 ha Größe und für den Privatwald insgesamt unter Benutzung des Vordrucks und reichen diese den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern bis spätestens zum 18. Juli 1913 ein. Die Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ ämter reichen die Zusammenstellungen für ihren Bezirk, die getrennt nach Staatswald, Körperschaftswald insgesamt, Privatwald von 50 ha Größe und darüber, Privatwald von unter 50 ha Größe, Privatwald insgesamt und Gesamtwald des Bezirks ebenfalls unter Benutzung des Vordrucks zu fertigen sind, der Reichsstelle für Holz Abteilung 1 bis spätestens zum 25. Juli 19412 ein.

B. Beschaffung der Vordrucke

Der Vordruck: „Meldung des Waldeigentümers (oder ⸗nutzungsberechtigten bzw. des Bürgermeisters) über die Holzabfuhr nach dem Stand vom 30. Juni

1942“

wird für die nichtstaatlichen Forstbetriebe in dex erforder⸗ lichen Anzahl kostenlos durch den Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“ auf dem für die Holzeinschlagsnachweisung üb⸗ lichen Wege geliefert. Mehrbedarf an Vordrucken ist durch die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N4, Oranienburger Straße 59, unter

Vordruckbestellnr. 761142 unmittelbar anzufordern.

Der Bedarf an Vordrucken für die Staatsforstämter ist von den Landesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Re⸗ gierungsforstämtern) beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“ unmittelbar zu bestellen. Die Lieferung erfolgt ebenfalls kostenlos.

III. Schiußbestimmungen -

1. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen der eingangs genannten Verordnungen zur Verstärkung des Holzeinschlags. Vorsätzlich falsche Angaben unterliegen den Strafbestimmun— gen der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungs⸗ wirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 165) und der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver— ordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 25. April 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 246).

2. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt für die Dauer der Durchführung der Sonder— erhebung.

Berlin, den 26. Mai 1942. . Der Reichsbeauftragte für Holz. J. VB.: Storck.

Be kanuatmachung Die am 27. Mai 1942 ausgegebene Nummer 56 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Erlaß des k über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Generalgouverneurs. Vom 20. Mai 1942.

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