. . . ö ö 3 ö . 1
ö . . .
13
2 4 =. . 1
w
,,,
2. Für Fertigungen, die mit B e r en r nn n J belegt i (wie z. B. zum Bauvorhãbeñ örige Ver⸗
/ e. timmungen zu dem Erlaß des Vorsitzenden des ; eichsverteidigungsrates Ministerpräsident Reichsmarschall
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 9. Juni 1942. S. 2
eingeordnet und erhalten eine GB⸗Bau⸗Kennummer, die sich zusammensetzt aus: ; ;
1. a) der Bezeichnung des Wehrkreises, in dem der je⸗
weilige Fertigungs- oder Zuliefererbetrieb liegt,
durch eine römische Zahl (z. B. für den Wehrkreis
Berlin: „III“, bz w. ö.
b) der Bezeichnung „Inland“, sofern Fertigungen und Zulieferungen über das gesamte Reichsgebiet (alle Wehrkreise an Betriebe der Fertigungsindustrie gestreut werden müssen, bzw.
e) der Bezeichnung „Ausland“, sofern Fertigungen und Zulieferungen inländischer Fertigungsbetriebe für Bauvorhaben im Ausland erforderlich werden,
der Bezeichnung, daß es sich um eine Fertigung ohne gleichzeitige Dürchführung von Baumaßnahmen im Inland handelt, durch den großen lateinischen Buch— staben „X“, . . *. 3. der Bezeichnung des Kontingentträgers, für den die Fertigung erfolgen soll, durch einen kleinen lateinischen Buchstaben (3. B. für das OKH „d“, ö
4. einer arabischen Zahl zur Bezeichnung der Rangfolge der Fertigung innerhalb der Fertigungsaufträge des jeweiligen Kontingentträgers. ᷣ
Die GB-Bau⸗Fertigungskennummern erhalten demnach z3. B. folgendes Aussehen: ;
II Vd1I Inland X41 Ausland XͥdI.
15. Fertigungs- und Zulieferungsaufträge für kriegs⸗ wichtige Fer , wen in e . der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie werden entsprechend meiner §8. Anordnung vom 27. Mai 1942 behandelt.
Berlin, den 27. Mai 1942.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. . Der Generalbeyollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft J Reichsminister Speer. . SI. A.: Steffen s.
0
—
28. Auordnung des Generalbevollmächtigten für ö die Regelung der Bauwirtschaft Betr.: Fertigung für Baudringlichkeitsstufen; J Wehrkreisrangordnung
Im Zuge der Konzentration der Kräfte sind die kriegs⸗ wichtigen Bauvorhaben auf Grund der 27. Anordnung des GB⸗Bau vom 27.5. 1942 unter Aufhebung der bisher gülti⸗ gen GB⸗Bau⸗Kennummern und Dringlichkeitsstufen 91 3, 8 und h in Wehrkreisrangfolgelisten WM- isten) ent⸗ sprechend ihrer Vordringlichkeit für die gegenwärtige Phase des Krieges eingestuft worden. Die kriegswichtigen Bau⸗ vorhaben haben auf Grund der WR⸗Listen neue GB⸗Bau⸗ Kennummern erhalten. Entscheidend für die Beurteilung der Dringlichkeit eines Bauvoxhabens ist die am Ende der neuen GB-⸗Bau⸗Kennummern ersichtliche arabische Zahl. Die neue GB⸗Bau⸗tennummer setzt sich zusammen aus: ,
a) der Bezeichnung des Wehrtrehses, in ben das Je .; weilige Bauvorhaben liegt, durch ein gömische Zahl (z. B. für den Wehrkreis Berlin: „Hfiü. Im Falle gleichartiger Maßnahmen in allen Wehrkrejsen erscheint . der römischen Zahl
die Bezeichnung „Inland“. ; Sofern Bauvorhaben im Ausland liegen, hier⸗ für jedoch Zulieferungen und Fertigungen aus dem Inland erforderlich werden, erscheint statt der roͤmischen Zahl die Bezeichnung „Ausland“; p) der bisher üblichen Kurzbezeichnutig des Kontingent⸗ ene, nn, einen großen lateinischen Buchstaben (z. B. für die Kriegsmarine „A“ . 6. e) der Bezeichnung des Sachgebiets der Fertigung, für die das Bauvorhaben erforderlich wird, durch einen kleinen lateinischen Buchstaben (z. B. Private Werften: „w); . . heiner arabischen Zahl zur Bezeich— nung der Rangfolge des Bauvor⸗— habens innerhalb der Bauvorhaben eines be⸗ stimmten Sachgebietes des jeweiligen Kontingent⸗
tträgers in einem bestimmten Wehrkreis.
Die G6B⸗Bau⸗Kennummern erhalten demnach in Zukunft 5. B. nachfolgendes Aussehen:
IIIA wI, . das heißt, das Bauvorhaben im Wehrkreis II, Kontingent⸗
träger Kriegsmarine, Sachgebiet Private Werften steht rang
ordnungsmäßig an erster Stelle innerhalb aller Bauvorhähen des Sachgebiets „Private Werften“ im Wehrkreis III. Die Kennummer des rangordnungsmäßig nächst weniger dring⸗ lichen Bauvorhabens würde ] B. wie folgt aussehen: IIA w2. Ein Bauvorhaben, das an 18. Stelle der Wehr⸗ kreisrangordnung des Sachgebietes „Private Werften steht, würde z. B. folgende Kennümmer erhalten: III Aw 18. Im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehr— macht, dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichswirtschaftsminister wird folgende Anordnung erlassen: ; 1. Für die Dringlichkeit der kriegswichtigen Bauvorhaben elten ausschließlich die neuen GB⸗Bau⸗Kennummern auf Hen der Wehrkreisrangfolgelisten gemäß der 27. Anord⸗ nung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft vom 27. 5. 1942.
sorgungsleitungen, Heizanlagen, Be⸗ und Entwässerung, Stahlkonstruktionen) gelten ebenfalls nur die neuen GB⸗Bau⸗ Kennummern auf Grund der Wehrkreisrangfolgelisten. 3. Die Kontingentträger 6. Bauherren sind verpflich⸗ tet, den Betrieben der ö, etalle und Holz verarbeiten den Industrie auf Grund der K die neuen GB⸗Bau⸗Kennummern 8 B. IIIA w I) auf Ver⸗ langen unverzüglich bekanntzugeben. ertigung und Auslieferung entfprechend der neuen Rangfolge zu behandeln. . 5. Es können demnach Lieferungen und Fertigungen für Bauvorhaben gemäß Punkt 2 nicht in die nach den Aus⸗
4. Die in Betrieben der , liegenden 6 Bestellungen bei der Eisen und Metalle verarbeitenden ⸗ an, sind hinsichtlich der J
Göring über die Dringlichkeit der Fertigungsprogramme der Wehrmacht vom 20. 9. 1940 (ADF W) festgelegten Fertigungs⸗ dringlichkeitsstufen eingereiht werden. Die Kennzeichnungen gemäß Punkt 1 dürsen mit Be⸗ tellungen en die eisenschaffende Industrie nicht weiter⸗ gegeben werden, da die Einstufung des Bauvorhabens nicht zur Bevorzugung von Lieferungen der eisenschaffenden Industrie berechtigt. Schwierigkeiten bei Lieferungen der eisenschaffenden Industrie sollen grundsätzlich nur für ein⸗ zelne Bestellungen und nicht für die Bestellungen eines gan n Bauvorhabens durch Auflageerteilung der Reichsstelle für Eisen und Stahl beseitigt werden. Die Auflageerteilung kann nur über die die Konkrollnummer ausgebende Stelle bean⸗ tragt werden. Letztere ist anzuweisen, die Anträge auf das schaͤrfste zu überprüfen und nur die besonders dringlichen an die Reichsstelle für Eisen und Stahl weiterzuleiten. 6. Soweit Aufträge mit Angabe der Bauvorhabenrang⸗ folge bzw. neuen GB⸗Bau⸗Kennummer in Betrieben liegen, die zugleich Aufträge mit Kennzeichnung der Fertigungs⸗ sonderstufen SS und S der AD 3 K haben, gelten folgende Richtlinien: ertigungen für Bauvorhaben der Rang⸗ 66 n . Zahl der neuen GB-⸗Bau⸗ Kennummern): Von Fertigungen der Rangfolge 1 können zugunsten von Arbeiten für die Sonderstufen SS und S keine ö ab⸗ gezogen werden. Aufträge für Bauvorhaben der Rangfolge 1 sind in den Fertigungsprogrammen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie so wie Fertigungen der Ferti⸗ gungssonderstufe SS zu behandeln. . . Die Rüstungsinspektionen, Landeswirtschaftsämter sowie deren nachgeordnete Dienststellen sind angewiesen, bei Auf⸗ stellung von Fertigungsprogrammen hierauf zu achten. Die Prüfungskommissionen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition sind entsprechend unterrichtet. Falls die Sicherstellung friftgemäßer Fertigung nicht möglich erscheint, ist der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft zu unterrichten, der mit den zuständigen Zentral⸗ stellen eine Entscheidung herbeiführt.
ertigungen für Bauvorhaben der Rang . 3 Zahl der neuen GB⸗Bau Kennummern)
Bei Aufstellung der Fertigungsprogramme sollen Fexti⸗ gungen für Bauvorhaben der Rangfolge? nur so weit berück⸗ sichtigt werden, als sie unter vol ler Bexücksichtigung der Belange der Fertigung für Bauvorhaben der Rangfolge 1 und der Fertigung der Sonderstufe SS sowie unter ange messener Berücksichtigung der Fertigung der Sonderstufe S untergebracht werden können. ;
Im übrigen gilt das für die Fertigungen für Bau⸗ vorhaben der . 1 im zweiten Absatz Gesagte.
ertigungen für Bauvorhaben der Rang⸗ . 3, 4, 5, 6, Tu sw. Cetzte Zahl der neuen 1 ⸗ GB⸗Bau⸗Kennummern)
Von Fertigungen für Bauvorhaben dieser Rangordnun⸗ gen köfriren Arbeitskräfte zugunsten der Fertigungen für Bauvorhaben der Rangfolgen 1 und 2 sowie zugunsten der Fertigungen der Sonderstufen Sc und S innerhalb. des gleichen Betriebes abgezogen werden. Fertigungen für Bau⸗ borhaben dieser Rangfolgen können in die Fertigungs⸗ programme nur aufgenommen werden, wenn die Arbeiten für die Fertigungssonderstufen SS und S sowie für Ferti⸗ gungen für Bauvorhaben der Rangfolgen 1 und 2 dies gestatten.
Sonderfälle innerhalb der Rangfolge
Innerhalb der ursprünglichen , notwendig ge⸗ wordene Zwischenschaltungen von Bauvorhaben werden durch einen kleinen lateinischen Buchstaben hinter der Rangfolge⸗ zahl (letzte Zahl der GB⸗Bau⸗Kennummer) gekennzeichnet,
z. B: Ii Aw lila werartige Bauvorhaben sind zu be—
handeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 2)
bzw. IIIA w Ib werartige Bauvorhaben sind zu be⸗
handeln wie gen, , der Rangfolge 3) bzw. IIIA w 2a Derartige Bauvorhaben sind zu be⸗ handeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 3 bzw. IIIA w 2b (derartige Bauvorhaben sind zu be⸗
handeln wie , der Rangfolge 4).
J. Bestellungen auf Maschinen und Apparate, die Be⸗ standteil des Gefamtbauvorhabens sind, werden entsprechend ADFW Ziff. E4 behandelt. . .
8. Die Beschaffung von Baumaschinen und Baugeräten erfolgt nach meiner JT. Anordnung vom 1. Oktober 1939 mit 1 Nachtrag vom 25. Oktober 1939, meiner 10. Anordnung vom 20. Februar 1940 sowie meiner Merkblätter Nr. 4 vom 2. Mai 1939 und Nr. 7 vom 16. Januar 1940.
9. Die vom Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition, dem Oberkommando der Wehrmacht, dem Reichswirtschaftsminister und dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft festgelegten Grundsätze, nach denen den Betrieben entsprechend der 20. Anordnung die, erforderlichen Arbeits⸗ kräfte zu stellen bzw. zu r fen sind, werden durch diese Anordnung nicht berührt.
10. Die 20. Anordnung des GB⸗Bau vom 24. März 1941 wird hiermit aufgehoben.
Berlin, den 27. Mai 1942.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ ; wirtschaft Reichsminister Speer. J. V.: Schulze⸗Fielitz.
* 2
. . Ausfihrungsbestimmung zur Anordnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 des Generalbevollmächtigten für die Regelung der
Bauwirtschaft
1. Die Anordnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 gilt nur
owie der Holz verarbeitenden Industrie. Bei Bestellungen bei der Eisen verarbeitenden Industrie können nur Aufträge, die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind, nach der 28. Anordnung behandelt werden. Jeder Bestellung ist das Kennzeichen des Bauvorhabens (6B-⸗Bau⸗K'ennummer), wie
ügen. Die letzte 8ahl der GB- Bau- Num m ez 3 die ö des Bauvorhabens. Damit ist für den verarbeitenden Betrieb eindeutig festgelegt, in welcher
Rangfolge (Reihenfolge) der Auftrag innerhalb der mit Bau⸗
eisenkontrollnummern belegten Aufträge zu behandeln ist. ̃ 2. Für Unterhaltungs-, Erneuerungs⸗ und Ersatzteil⸗ bedarf der Bauunternehmer und Verarbeiterbetriebe findet die 28. Anordnung keine Anwendung. ; 3. Für Barackenbestellungen gelten die durch den BVevoll⸗ mächtigken für den Holzbau erteilten GB-Bau-Kennummern. 4. Die Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Betriebe haben entsprechend den in Ziffer 6 der 28. Anordnung auf⸗ geführten Richtlinien die mit GB⸗Bau⸗Kennummern gekenn⸗ zeichneten Aufträge in die Fertigungsprogrammnie aufzu⸗ nehmen. Falls dies aus besondexen Gründen nicht möglich ist, muß der Besteller bzw. der Bauherr. sofort mit Angabe der Gründe verständigt werden, damit dieser beim GB- Sau die Entscheidung herbeiführen kann. Der Antrag beim G ö Bau darf jedoch nur vom Bauherrn gestellt werden, der in seinem Antrag die Baukennzeichnung, die erteilte Kontroll⸗ nummer, das verarbeitende Werk und die Gründe für die Nichtaufnahme des Auftrages in das Fertigungs programm des Werkes sowie möglichst die zentralen Dienststellen angeben muß, mit denen wegen der Fertigungsschwierigkeiten verhan⸗ delt werden muß. Notwendig wird in den meisten Fällen auch die Angabe des für das verarbeitende Werk zuständigen Landeswirtschaftsamtes oder der Rüstungsinspektion sein. Anträge auf bevorzugte Behandlung von Aufträgen niederer Rangordnung gegenüber Aufträgen höherer Rangordnung sind zwecklos. . . 5. Die eisenschaffende Industrie ist angewiesen, keine erminverkürzungen auf Grund ihr bekanntgegebener Rang⸗ ordnungen betr. Bauvorhaben vorzunehmen. Deshalb ist die Weitergabe der Baukennzeichnung bei Aufträgen an die eisen⸗
Vollständigkeit und stellt fel ch fest, ob andere bereits er⸗ teilte Aufträge zurückgeste
n, , oder Streichungen von Bauvorhaben soßort ekanntzugeben, damit diese die Zurückziehung bereits erteilter
z des Antrages zurückzureichen.
gegeben werden, werden dort nicht bearbeitet. Rückfragen nach . chen Anträgen sind zwecklos.
Als Kontrollnummern ausgebende Stellen werden nur die Kontingent⸗ und Rohstoffstellen und deren nachgeordnete Unterkontingentsstellen der Kontingentträger anerkannt. Prüf— vermerke von Firmen, die für Bauvorhaben erhaltene Kon— trollnummern nur weiterreichen, sind ungültig.
7. Baunebenbetriebe, wie z. B. die Betonwarenindustrie, können zur Erreichung fristgemäßer Lieferung von der eisen⸗ schaffenden Industrie ebenfalls Anträge auf Auflageerteilung zur Abkürzung des Liefertermines stellen, wenn es sich um Baueisen und nicht um Unterhaltungs⸗, Ersatzteil- und Er⸗ neuerungsbedarf handelt. Im übrigen gilt für diese Betriebe jedoch die 28. Anordnung nicht. —
8. Von Bauherren oder Kontingentträgern ausgestellte Dringlichkeitsbescheinigungen haben nur Gültigkeit, wenn sie die vom GB⸗Bau gegebene Kennzeichnung das Bauvorhabens, wie III Aw 1 nennen. Alle anderen Bescheinigungen, außer vom GB⸗Bau besonders ausgestellte, sind für die bearbeiten⸗ den Betriebe nicht bindend.
Berlin, den 27. Mai 1942.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan. ᷣ Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft Reichsminister Speer.
es vom GB⸗Bau den Bauherrn betanntgegeben wird, beizu⸗
JF. A.: Steffens.
. rn . ? = sag ö r 23
Erste veilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preuhtzischen Staatsanzeiger
Nr. 1832
Wirtschaft des Auslandes
Großzügige Sparaktion in Italien — Steigerung der staatlichen Einnahmen um 4 bis 5 Milliarden Lire jährlich
Rom, 8. Juni. Der Ministerrat unter dem Vorsitz des Duce hat nach längeren Beratungen im Palazzo Venetia eine groß⸗ zügige Sparaktion , . die auf alle Ministerien ausgedehnt wird. Nach dem Beschluß des Ministerrats haben sämtliche Ministerien die in den Finanzausschüssen des Senats und der Kammer bereits durchberatenen Haushaltspläne für das Finanz⸗ jahr 1942.43 einer sofortigen Revision zu unterziehen, um das von der Regierung bereits vor einiger Zeit aufgestellte Programm weitgehender Sparmaßnahmen im neuen Finanzjahr praktisch zur Durchführung zu bringen. Ferner ist ein neues für alle Ministerien geltendes Verbot neuer Ausgaben erlassen worden. Die einzelnen Ministerien haben ihre Vorschläge über die Ein— sparungsmaßnahmen dem Finanzminister einzureichen, der sie sodann zur endgültigen Entscheidung dem Duce vorzulegen hat. Man hofft, daß auf diesem Wege bedeutungsvolle Ersparnisse er⸗ zielt werden können. Im Rahmen der gesamten Sparaktion hat der Ministerrat ferner den Betrag von 320 Mill. Lire, der bisher jährlich der Eisenbahnverwaltung zur Verfügung gestellt wurde, für das Finanzjahr 1942/43 gestrichen. In der gleichen Weise sind die Ausgaben für öffentliche Arbeiten in der Höhe von 4 Mrd. auf 21 Mrd, herabgesetzt worden. In den gemeinsam tagenden Senatsausschüssen für Finanz, Auswärtiges, Außenhandel, Land— wirtschaft, korporative Wirtschaft und Wirtschaftsautarkie ent— wickelte der Finanzminister Graf Thaon de Revel die von der Regierung getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen und gab hierbei bekannt, daß dank des großzügigen Sparprogramms selbst im Falle eines langen Krieges eine Steigerung der staatlichen k um 4 bis 5. Millarden Lire jährlich erwartet werden önne.
Von besonderem Interesse waren ferner die Darlegungen des Finanzministers über das neue System des „begünstigten Sparens“. Es handelt sich hierbei um während des Krieges er— folgte Rücklagen von Einzelpersonen, die diesen Sparern die Möglichkeit geben, nach Abschluß des Krieges in bevorzugter Berücksichtigung diejenigen Güter zu erwerben, die durch den kriegsbedingten Mangel an Waren gegenwärtig nicht erworben werden können. Der Finanzminister charakterisierte dieses Spar— system „als eine kriegsmäßige Aufsaugung überschüssiger Kauf— kraft“. Zweifellos liegt hier eine völlig neue Sparmethode vor, die dem einzelnen Sparer eine wert mäßige Sicherung seiner Spareinlagen garantiert und ihn in die Lage versetzt, nach Ab— schluß des Krieges eine Reihe von Werten und Gütern zu be— ziehen, die heute nicht mehr im freien oder rationierten Verkehr erhältlich sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß dieses neue „begünstigte Sparsystem“ starken Anklang findet, da dadurch dem einzelnen Sparer die Möglichkeit einer zweckmäßigen und aussichtsreichen Sparanlage geboten ist.
Eine weitere neue Art des „begünstigten Sparens“ besteht in der vom Finanzministerium angeordneten Anlage der Differenz zwischen der Steuer auf Konjunkturgewinne und den wirklichen Kriegsgewinnen auf 3 proz. Staatspapiere. Hierdurch wird vor⸗ nehmlich die Industrie in die Lage versetzt, nach Abschluß des Krieges eine Erneuerung der industriellen Anlagen durchzu— führen. Von Interesse ist ferner die Erklärung des Finanz⸗ ministers in der Sitzung des Finanzausschusses, daß die steuerliche Belastung auf Grund der von der Regierung getroffenen finanz— politischen Maßnahmen der Regierung unverändert bleiben wird.
Die Textilnot in England wird immer größer
Madrid, 8. Juni. Die großen Schiffsverluste der Engländer in den letzten Wochen und Monaten haben die ohnehin schon katastrophale Warenknappheit auf dem englischen Textilmarkt noch gesteigert. Während früher englische Zeitungen mit Wohl— gefallen über die Einschränkungen in der Kleiderversorgung Deutschlands berichteten, sieht sich jetzt die Londoner Presse ge⸗ ngen die Engländerinnen aufzufordern, unter allen Um— tänden während der Sommermonate auf jede Strumpfbekleidung
Berlin, Dienstag, den 9. Juni
k verzichten, da sonst für den kommenden Winter überhaupt eine Strümpfe mehr vorhanden sein würden.
Die britische Regierung hat, wie „News Chronicle“ mitteilt, erklärt, die Strumpfversorgung im nächsten Winter könne selbst beim bisherigen eingeschränkten Verbrauch in keiner Weise ge⸗ währleistet werden. Das reiche England, das zu Beginn des Krieges erklärte, die britische Flotte werde im Gegensatz zu dem von den Seeverbindungen abgeschnittenen Deutschland Englands Versorgung unter allen Umständen sichern, sieht sich jetzt zu den äußersten Einschränkungsmaßnahmen gezwungen, die weit über alles hinausgehen, was im letzten Krieg notwendig war.
Der Bergbau in Insulinde
Der Bergbau in Insulinde wird im neuesten Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung eingehend unter sucht. Für den wirtschaftlichen Reichtum der Inseln spielen Berg— bauprodukte neben den Erzeugnissen des Pflanzenreichs eine über— aus wichtige Rolle, und die Erdöl-, Zinn- und Bauxitförderun ist von einer beträchtlichen Bedeutung für den Weltmarkt, die 3 die wehrwirtschaftliche Wichtigkeit dieser Rohstoffe im jetzigen Kriege noch verstärkt wird. Auf den drei größten Inseln der me,, holländischen Besitzungen, Sumatra, Fava und Borneo, findet sich an vielen Stellen Kohle. Der Erdölreichtum des Gebietes hat zwar diesen Vorkommen in den letzten Jahrzehnten seine besondere Aufmerksamkeit entzogen, dennoch stellte sich die Förderung auf Sumatra und Borneo im Jahre 1938 auf rund 1,55 Mill. t. Ein Viertel dieser Förderung wurde in der Hauptsache in die asiatischen Küstenländer des Stillen Ozeans ausgeführt. Dem Erdöl kommt eine wesentlich größere Bedeutung zu. Von Ceram im Osten bis in die Landschaft Atjeh in Westsumatra, also auf eine Entfernung von fast 4000 km, erstrecken sich reiche Lagerstätten, die nicht nur für das Kolonialreich, sondern auch für einen erheblichen Teil der übrigen Welt von beträchtlicher Bedeutung waren. Mit einer Jahresförderung von annähernd 8 Mill. t macht die Erdöl frde⸗ rung Insulindes etwa 2,7 , der Weltförderung aus, wobei alle Qualitäten von Schweröl bis zum Flugbenzin vertreten sind. Mit geringen Ausnahmen gelangte die gesamte Erdölförderung in Insulinde selbst zur Verarbeitung, und die verschiedenen Werke gehörten zu den modernsten Raffinerien der Welt. Ihre Produktion stellte sich 1938 auf insgesamt 6562 Mill. t, wovon durchschnittlich 1 bis 15 Mill. Kt im Lande selbst verbraucht wurden, während der Rest ausgeführt wurde. So erhielt Japan etwa ein Drittel seines gesamten Erdölbedarfs aus Niederlän— disch⸗Indien. Zusammen mit Erdöl liefern die großen Reviere auch Erdgas, das im Lande als billiger Brennstoff verwendet, aber auch durch Verdichten auf sogenanntes natürliches Benzin verarbeitet wird. Die Erdölindustrie Insulindes arbeitet unter recht günstigen Umständen, da die Vorkommen in verhältnis— mäßig geringer Tiefe liegen und die Meeresnähe einen billigen Transport sichert. Der Golde und Silberabbau ist nur von geringer Bedeutung. Dagegen ist Zinn mit einer Fahresförderung von rund 50 900 i; (Metallinhalt) neben Erdöl das wichtigste Erzeugnis des niederländisch-indifchen Bergbaus. Die günstige meeresnahe Lage, billige Arbeitskräfte und einfache Gewinnungsverfahren geben ihm eine von keinem anderen Revier der Erde, auch nicht von Malaya, erreichte Vor— zugsstellung. Auf den kleinen Inseln des Riau-Archipels, vor allem auf der Insel Bintan, ist seit einigen Jahren Bauxit von guter Beschaffenheit nachgewiesen. Die Förderung wurde solange vollständig ausgeführt, und zwar war Japan der Hauptabnehmer. An sonstigen Buntmetallen ist Insulinde auffällig arm, dagegen verfügt es über stark nickelhaltige Eisendorkommen, auf Mittel— java findet sogar eine kleine Förderung von recht reinem Man— ganerz statt. Erwähnenswert ist noch die Gewinnung beträcht— licher Mengen Schwefel in Westjava, wo auch Phosphatkalk vor— handen ist. Die ehemals britischen Befitzungen auf Borneo sind vor allem reich an Erdöl, wovon 1910 rund 1 Mill. t gefördert wurden. Sonstige Bodenschätze von größerem Wert sind kaum vorhanden. In dem britischen bzw. britisch⸗-australischen Teil von Neu-Guinea war bisher Gold das einzige bergbaulich ausgenutzte
Mineral, von dem allein das Moroberevier 18140 mit S855 Kg Gold etwa 0, 70 der Weltproduktion gefördert hat.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. R. B.“ am g. Juni auf 74,00 REA (am 8. Juni auf 74,00 RAM) für 100 Fg.
Berlin, 8. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Berkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.! Bohnen, weiße mittel 5. —— — bis — —, Linsen, käferfrei 9 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei 9 — — bis — — ind 5 —, — bis — — Speiseerbfen, Inland, gelbe, ganze y) — — bis — — Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe 5 — — bis — —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 === bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 3 — — bis — — Grüne Erbsen, Ausland 560,60 bis 61, 5o, Reis, Italiener, glas. Y). 4950 bis Bo, 50, Reis 3) — — bis — — und * ——— bis — — „ Buchweizengrütze —— bis — Gersten⸗ graupen, fein, Co bis 5/0 41,550 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, C½1*) 40,50 bis 41,50), Gerstengraupen, grob, /e) 37, 06 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne, C6n) 34,00 bis 35,R009, Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34A, 090 bis 365,005), Haferflocken Hafernährmittel !) 45,00 bis 46, 005), Hafergrütze sHafernährmittel )) 45,00 bis 46,005), Kochhirse“) 38 00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1766 25,85 bis — — Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,46 bis — Weizengrieß, Type 550 37,65 bis — — Weizenmehl, Type 1650, 3 35,19 bis — —, Brotmehl, Type 2800 25,90 bis — —,
artoffelmehl, hochfein 36,65 bis is, 155), Sago, deutscher 489,35. bis 5l,sõ, Zucker, Melis Grundsorte 67,0 bis — —, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 11,505). Malztaffee, lose 45,00 bis 46, 00f), Kaffee Ersatzmischung Ero bis So 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349, 00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika) 458,05 bis 582, 05, Kakagopulverhaltige Mischung 136,00 bis — —, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongz) 810, 0 bis goo, — Tee, indischz) 960, 00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / séõ, in Kisten —, — bis — — Pflaumen, Jugoslaw., 60 65, in Kisten — — bis — — Pflau— men, Bulgar. —C—— bis — —, Sultaninen, Perser — — bis — — Sultaninen — — bis — — Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗= gewogen —— bis — —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus—= gewogen — — bis — —, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutfchland landiert — bis — — Kunsthonig, in HM⸗kg⸗Packung (Würfeh ooo bis 72,99, Bratenschmalz 183,04 bis — — Rohschmalz 183,04 bis — = Disch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 186, 12 bis — — Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,50 bis — —, Speck, geräuchert 190,80 bis — —, Tafelmargarine 174,00 bis — —, Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis — — Markenbutter, gepackt 335,00 bis — — feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis — —, feine Molkerei- butter, gepackt 327,00 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 315,00
bis —, —, Molkereibutter, gepackt 319,90 bis — —, Landbutter in Tonnen 209, 00 bis — — Landbutter, gepackt z03, 00 bis — —,
m ma mmm ,. * 2 ö * . . (
Speiseöl, ausgewogen 173,990 bis — —, Allgäuer Stangen 2099 130, 00 bis 138,90, echter Gouda 40 — — bis — —, echter Edamer 020, — — bis — — bayer. Emmentaler (vollfett 270, 5 bis 275, — Allgäuer Romatour 20 152900 bis 158,00, Harzer Käse 100,600 bis 1000. Reis Siam 1 — — bis — — Reis Siam I — — bis — — Reis Moulmein — — bis — —.
5) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wer tpapiermãrłkten
Devi sen
Prag, 8. Juni. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs— Mittelkurs 1327.50 G., 1327,00 B., Berlin — — , Zürich 533 365. 580,19 B., Oslo 567, 60 G., 568,80 B., Kopenhagen 521,50 G., a2 560 B., London 98 0 G. 99, 16 B. Madrid 235,5 G., 236 00 B., Mailand 131,40 G., 131,560 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 19,06 G. 60, H5ß B., Stockholm ogg, G0 G. Fos, o B., Brüfsel zoz, S5 G. . 5 . Belgrad 49,95 G., 50, . ram 49, ; „ Sofia 30,47 G. ö Athen Id, 68 9 16575 B..“ .
Budapest, 8. Juni. (D. N. B.) [Alles in Pengö.! Amsterdam 180,73 y, Berlin 136, 20, Bukarest 2, 78 , Helsinki 6, 90, London ——, Mailand 17,7, New York — —, Paris 6, 81, Prag 13,82, Preßburg 11,71, Sofig 415,50, Zagreb 6,81, Zürich S0, 20 vo.
London, 9. Juni. (D. N. B.) New Hort 02, 50 = 403, 55, Paris — — Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 - 4,47, Amsterdam — — Brüssel — —, Italien (Freiv. — —, Schweiz 1730 417,40, Kopenhagen (Freiv. — — Stockholm 16,85 = 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offix.) 16,95 1 - 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz. — —, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam 9. Juni. (D. N. N.) II2,00 Uhr; holl. Zeit. Amtlich. Berlin Id, ss, gondon — Faris . . zo, 14 36,17, Schweiz 43,63 =43, 71, Helsingfors —— Itallen (Clearing —— Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 -=- 44,90, Prag — —.
Zürich, 8. Juni. (D. N. B.) I1I1,40 Uhr. aris 9, 57 London 1727, New York 4,31 nom., Brüssel . , Mailand 22,56 /, Madrid 40,00 B., Holland 229,50 B., Berlin 172, 55, Lissa‚ bon 17,75, Stockholm 102.657 12, Oslo 95,78 B., Kopenhagen W, 50 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 B., Budapest 104,50 6 Sefer S, 15 B., Athen — — Istanbul 3, 37, Bukarest 2,50 B.,
elfingforz sri 80, Buenos Aren ba, C0, Japan i0l, &?
1942
Zürich, 9. Juni. (D. N. B. I1‚40 Uhr. Paris 9,57, London 17,27, New York 4,31 nom., Brüssel 65, 25 B., Mailand 22, 66 ½, Madrid 40,00 B., Holland 229, 50 B., Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17, 80, Stockholm 192,57 4, Oslo 98,75 B., Kopenhagen go, 50 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,7 4 B., Budapest 104,50 B., Zagreb 8,5 B., Athen — —, Istanbul 3.3717, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877,50, Buenos Aires 94,00, Japan 101,00.
Kopenhagen, 8. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,090, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo — 1 Helsingfors 9,s3, Prag — —, Madrid — —. Alles Brief⸗
rse.
Stockholm, 8. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 15,95 B., Berlin 187,55 G., 168,50 B., Paris - — G., 9, 00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 060 G., 97,89 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,89 G., s7, 90 B., Oslo 95,35 G., 5,65 B., Washington 415,96 G., 420, 00 B., Helsing⸗ fors 8, 35s G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag — —, Madrid — —, Kanada 3,75 G., 3,ü82 B.
Oslo, 8. Juni. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris — — G., 1000 B., New Yori: —— G., 440,00 B., Amsterdam — — G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,90 B. Hrelfingfors s, 70 G., d,20 B., Antwerpen = G., Tl,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 26 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag — —.
. London, 58. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Wertpapiere
Frankfurt a. M., S8. Juni. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ k — —, Aschaffenburger Buntpapier 122,090, Buderus Eisen 151,B59, Deutsche Gold u. Silber 198,75, Deutsche Linoleum 171,09, Eßlinger Maschinen 159,00, Felten u. Guilleaume 157,00, Heidelberg Cement 191,00, Ph. Holzmann — —, Gebr. Junghans 1565, 00, Lahmeyer 164,09, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke 149,00, — 63,00, Voigt u. Häffner 159,00, Zellstoff Waldhof
5,00.
Hamburg, 8. Juni. (D. N. B.) Schlußkurse.! Dresdner Bank 146,25, Vereinsbank 155,59, Hamburger Hochbahn 134,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 122,75, Hamburg⸗Südamerika 218,00, Nordd. Lloyd 123,75, Dynamit Nobel — —, Guano 91,50, Harburger Gummi 148,50, Holsten⸗Brauerei 209, 090, Karstadt 203,50, Siemens . — — Vorz. Akt. — —, Neu Guinea — —, Otavi 29,50.
Wien, 8. Juni. (D. N. B.) 499 Nied.⸗Donau Lds. Anl. 1940, A —— 42 Ob.-Donau Lds. Anl. 1940 103,40, 49 Steier- mark gds. nl, 19810 105, 0, 4, Wien 1940 jos, 30, Donau- Dampfsch. Gesellschaft —— A. E. G.-Union Lit. A — —, Alpine Montan AG. Hermann Göring“ 97.50, Brau-⸗AG. Oesterreich = Brown⸗Boveri — — Egydyer Eisen u. Stahl 129, 265, „Elin“ Ach. . el. Ind. 168,00, Enzesfelder Metall — — Felten⸗Guillexzume 145, 90, Gummi Semperit — —, Hans-Jute⸗Tertil ——, Kabel- und Drahtind. 162, 00, Lapp-Finze AG. 106,00, Leipnik-⸗Lundb. — — Leykam-⸗Josefsthal 77,50, Neusiedler AG. — —, Perlmooser Kall . Schrauben⸗Schmiedew. 153,0, Siemens ⸗Schuckert — —„ Simmeringer Masch. ——,. „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — —, Steirische Wasserkraft = —, Stehr⸗Daimler⸗Puch 133,25, Steyrermühl Papier 9l, 900, Beitscher Magnesit — — Waagner⸗Biro 154,50, Wienerberger Ziegel 152,50.
WBWRiener Protektoratswerte, 8. Juni. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 1965, 009, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 175,50, Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 168,50, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 128,50, Erste Brünner Maschinenf.⸗ Ges. S4, 00, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 171,75, Prager Eisenind.Gesellschaft 400,60, Eisenwerke A. G. Rothau-⸗Neudek 79, 90, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 335, 06, Heinrichsthaler Papierfabr. 233,50, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck- fabriken A. G. 62 00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 71, 00, Vex. Schafwollenfabriken A. G. ——, 455 Dux-Bodenbacher Prior. Anl. 1891 — — 43 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 — — Königs⸗ hofer Zement 40, 0, Poldi⸗Hütte 727,50, Berg- und Hüttenwerksges. — — Ringhoffer Tatra 438 00. Renten: 40, Mährisch Landes- anleihen 1911 — — 400 Pilsen Stadtanleihen — —, 40, Pilsen Stadtanl. n 526 Prager Anleihe ——, 49, Böhm. Hhp.-Bank Pfandbr. (57 jährig — — 49, Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen 140,0, 47 Böhm. Landesbank Komm. Schuldsch. —— o Böhm. Landesbank Meliorationssch. —, 495 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 4102 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 4 Mähr. , — — 490 Mähr. Landes⸗ ultur enbahn⸗Schuldverschr. ——, 41 Zi , ,. sch — 230 Zivnostensta Bank
Amsterdam, 8. Juni. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: 1. Anleihen: 409 Nederland 1940 S. I mit Steuererleichterung 10173, 490 do. I940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 10078. 49, do. 1940 S. IL mit Steuererleichterung 1011,,, 314d do. 1941 (St. zu 100 — —, 495 do. 1941 10054, 377 do. 1857 9416), 39 (3 u) do. i538 97is, , 2, Neberl. Werkelijke Schuld Zert. 79136, do. Handels Mij. Jert. (105 132,00. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKh 1651*, Van Berkels Patent 139, 00, Fokker Neder. Vliegtuigenfabt. — —, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 17374, Philips Gloeilampen fabr. (Holding⸗Ges.) 306,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 338,50). Amsterdam Rubber Cultuur Mi. 227, 26) Holland Amer. Lijn. 169, 00*), Nederl. Schepvaart Unie 189138 *), Handelsvereenig. Amsterdam (H VMA) 330, 00*, Deli Mij. Zert. (1do6) 197,00, Senembah Mij. 160, 5b. B. Kassapapiere :; i. Fe st ver⸗ zinsliche Werte: 3195 Amsterdam 1937 S. 11 99, 75, 3 109 Rotter⸗ dam 1938 S. L993, 479 Nederl. Bankinstelling Pb. ——. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 134550, Amsterdam Droogdok 270,00, Heemaf. N. V. — —, Heinekens Bierbrouweri; — —, do. Zert. — — Holland. St. Meelfabriek 209, 00, Holl. Draad und Kabelfabriek — — Holl. Kunstzijde In. (SHAI) — —, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw 175,90, Intẽrn. Viscose Comp. 117,60, Kon. Ned. Soogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 167,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 795 Vorz. — —, do. 776 Vorz. Zert. 151,00, do. 69, Vorz. (St. z. 106) 145, 90, do. 600 (St. z. 1000 141,50, Nederlandsche Kabelfabriek 545, 00, do. Zert. 549, 00. Nederlandsche Scheepsbouw Mi. 228,25, Neder⸗ landsche Blas Spinneri? — — Philips Gloeilampenfabr. Vorz. S, 0 Reineveld Machinefabriek. 135,50, do. Vorz. I37, 00, Rotterd. Droogdokl Mij. 298, 00, do. Zert. 301, 60, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 135,06 Handel Mij. R. S. Stokvis C In. 152,50 StoomSpinnerij Spanjaard 120,50, Stork C Co. 230,00, do. Vorz! 15,00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 1II8, 715, Vereenigde Blikfabrieken 205,56, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen 144, 009, do. Pref. 154, 900, Wilton Feijenoord Dog en' Werft 184,00, do. Vorz. = VNederl. Wol. Mij. — —, Holland. Am. Lijn. Zert. (100) 1852, 90, Del. Mij. Zert. (100 — — Blaauwhoeden ve enn= Briesseveem 115,50, Magazijn de Bijenkorf R. V. 16935, do. 695
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kum. Vorz. —— do. Gewinnber. Sch. R. I 1cd, oo. 7) Mittel —
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