1942 / 133 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 9. Juni 1912. S. 4

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Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um— rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol- ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab- gesetzt; sie beliefen sich am 31. März 1942, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 48,8 Mill. F. für die Internationale 53 ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 80,8 Mill. R für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.

3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen.

Betrag (in Mill. RAM) am

5 R. Bezeichnung der Schuld . 31. 12. 41 5 31.3. 42

Nr.

B. Schwebende Schuld

Zahlungsverpflichtungen aus der Be— gebung von

a) Uunverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs⸗ Ja

b) unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert 3 23,93 17,3

Kurzfristige Darlehen 4520,90 5271,90

Betriebskredit bei der Reichsbank .. 894,9 450,3

Summe der Zahlungsverpflichtungen 60 629, 66 845, Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen.. 7, 14,6

Summe der schwebenden Schuld] 60 637,1 66 859,7

55 191,1 61 106,5

II. Betrag der ausftehenden Steuergutscheine

id SBetrag *. Bezeichnung der Schuld (in Mill. R. 6)

am 31. 12. 41 31. 3. 40

Anleihestock⸗Steuergutscheinn .. 89, 89, NF⸗Steuergutscheine 1 1159, IH . . 2380, 3541, 3 539,9

III. Betriebs anlageguthaben und Waren⸗ beschaffungsguthaben

Betriebsanlageguthaben 548,3 Warenbeschaffungsguthaben. .. 161,5 . (

Aus der Verwaltung

Neue Lohnsteuertabellen ab 1. Juli 1942

Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 1942 be⸗ ginnen, gelten neue Lohnsteuertabellen. Der Reichsminister der Finanzen hat außer der amtlichen Tagestabelle (Reichsgesetz⸗ blatt F vom 14. Mai 1912 S. 297, Reichssteuerblatt 19142 S. 515) noch Lohnsteuertabellen für monatliche, fünfwöchentliche, vier⸗ wöchentliche, zweiwöchentliche, wöchentliche und vierstündliche Lohnzahlungen aufgestellt. Die neuen Lohnsteuertabellen sind bei dem Verlag der Reichsdruckerei, Berlin SWS, Alte Jakob⸗ straße 106 (Postscheckkonto Berlin Nr. ), erhältlich.

Wir ifchaftstei

Kostbarer Altstoff

Selbst wenn einmal in fernen Tagen unsere Kohlen⸗ und Eisenlager abgebaut, unsere Erdölquellen versiegt und auch andere Rohstoffvorkommen erschöpft sein sollten, würden wir deshalb nicht auf Ruinen leben. Schneller als die natürlichen Vorräte hin⸗ schwinden, wächst der Stand menschlicher Erkenntnis, die unauf⸗ hörlich neue Ausweichmöglichkeiten bereitstellt. Der Reichtum . nicht aus, er verlagert sich nur: verlagert sich auf For⸗ chung und Technik, auf Laboratorium und Versuchsraum. In ber Retorte vermögen unsere Chemiker heute in Bruchteilen von Zeit Stoffe herzustellen, für deren organische Erzeugung die Natur Fahrtausende benötigt. Es mangelt uns an natürlichen Treib⸗ stoffen, das durch Kohlenhydrierung gewonnene Benzin bahnt den Ausweg. Weil in unserer Klimazone keine Gummibäume wa sen, ersannen wir das Buna. Baumwolle wurde ersetzt durch Zell—⸗ wolle, die heute auch schon in der Retorte erzeugt werden kann. Kunstharze und Leichtmetalle verbreiterten unsere Rohstoffdecke. Die gegenseitige Austäuschbarkeit der Grundstoffe hat in einem Maße zugenommen, das auch die kühnsten Träume vorgn; egangener Generationen übertrifft. Wir können heute aus fast sedem Stoff beinahe jeden anderen herstellen. Trotzdem können wir keine Neustoffe aus dem Nichts hervorzaubern. Denn jede Reustoffproduktion bleibt gebunden an eine stoffliche Aus— gangsbafis. Es wäre deshalb weit gefehlt, wollte man glauben, daß die Altstoffe durch die Entdeckungen der modernen Chemie wertlos oder gar überflüssig geworden wären. Genau das Gegen— teil ist der Fall. Gerade die Altstofse müssen mithelfen, die stoff⸗ liche Ausgangsbasis, auf der sich alle Neuproduktion erhebt, immer wieder aufzufüllen. Sonst würde alles Produzieren und Kon⸗ struieren schließlich doch nur eine Galgenfrist bedeuten, und ein⸗ mal müßte trotz allem Rangieren und kunstvollem Umstellen der unerbittliche Endtermin dennoch heranrücken. Daher gilt es, dem Kreislauf der Natur im Bezirk der Wirtschaft einen k ünst⸗ lichen Kreislauf der Altstoffe zur Seite zu stellen, der alle verbrauchten Gegenstände und Stoffe in den Schmelz— tiegel der unaufhörlichen Erneuerung zurückwirft.

Erst wenn es einmal in diese Beleuchtung gerückt wird, tritt die überzeitliche Bedeutung der Altkleider⸗ und Spinnstoffsamm⸗ lung mit voller Umrxißscharfe hervor. Gewiß muß die Sammel⸗ aktion in erster Linie auf den Krieg und seine Bedürfnisse aus⸗ gerichtet werden. Wer in diesen Tagen, der ausgegebenen Parole

folgend, seine alten Anzüge, Kleider und Mäntel zu den Sammel⸗ stellen trägt, denkt mit Recht zunächst an die Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen in der Rüstungsindustrie und in der Landwirtschaft sowie an die Millionen Werktätigen im Frontbereich, Sie alle haben im nationalwirtschaftlichen Interesse eine Arbeit übernommen, bei der ein größerer Kleiderverschleiß unvermeidlich ist, und dieser zu⸗ sätzliche Verbrauch soll durch eine Gemeinschaftsspende des ganzen Volkes sichergestellt werden. Zusammen mit der Altkleidung liefern wir unsere Spinnstoffreste ab und lassen sie in das zähnebewehrte Maul der Zerreißmaschine wandern, damit aus ihnen jene Reiß⸗ wolle entsteht, die alsdann in neue Uniformen, Arbeits- und Berufskleidung als wertvoller Zusatz eingeht. ö

Wir denken, wenn wir unsere Spenden zu den Sam melstellen tragen, an den Krieg, und sollten doch gleichzeitig auch für einen flüchtigen Augenblick bereits über ihn hinausdenken. Sammlungen ber Art, wie sie jetzt durchgeführt werden, sind freilich eine Kriegs⸗ maßnahme, die ,, wird, sobald . siegteichem Friedens- schluß die Zügel der Mangelwirtschaft gelockert werden können, Aber die Erkenntnis, daß wir pflegsam mit allem Altmaterial verfahren ie das Verantwortungsgefühl, das uns im Um⸗ gang mit Altstoffen auferlegt wurde, dar auch in der Folgezeit nicht wieder verlorengehen. Wir können, elbst wenn wir dereinst alle Blockademauern durchbrochen haben, nicht mehr mit der Un⸗ bekümmertheit früherer Geschlechter aus dem Vollen schöpfen. Wir

müssen i e und rationelle Zukunftsvorsorge treiben, wenn die

Erde Platz haben soll für die Ws Milliarden Erdenkinder, die sie

heute bewohnen, und die dritte Milliarde, die im Anrücken be⸗

griffen ist. Nur wenn wir den Kreislauf der Rohstoffe schließen ind alle Wertverluste nach Möglichkeit abdichten, werden wir uns rohstoffmäßig behaupten können.

Das Zeitalter der kapitalistischen Raubwirtschaft und des sorglosen Schlendrians ist abgetan. Wir müssen unsere Sinne schaͤrfen, um im Schrott jederzeit das neue Eisen und den neuen Stahl, im Knochen Glyzerin und Kraftfutter, im Bogen Altpapier das neue Zeitungsblatt, in jedem Stofflumpen das neue Gewebe zu erahnen. Altes . rostet, sagten die Väter. Es ist die Pflicht der Söhne, diesen Ti cg al' ff ch aufzuheben. Darum

oird bei allen Sammlungen, wie auch bei der Altkleider⸗ und

Spinnstoffsammlung, nicht nur eine Dankesschuld abgestattet und iner nationalen Verpflichtung Genüge getan. Es wird zugleich eine neue, den Krieg überdauernde Erkenntnis J

. r. Ng.

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 15. bis 20. Juni 1942

Nachtrag: Donnerstag, 11. Juni Berlin: Rudolf Karstadt A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.

Montag, 15. Juni Berlin: Gebr. Krüger & Co. A.-G., Berlin-Köpenick, 105. Uhr.

Frankfurt / M.: Attienbaugesellschaft für kleine Wohnungen, Frank⸗ furt / Main, 10 Uhr.

Hamburg: Deutsche Samoa⸗Gesellschaft, Hamburg, 12 Uhr.

Leipzig: n ie Baumwollspinnerei A.⸗G., Leipzig, ao., 11** .

Düsseldorf: Losenhausenwerk Düsseldorfer Maschinenbau A.⸗G., Düsseldorf⸗Grafenberg, 17 Uhr.

Dresden: Seidel S Naumann A.-G., Dresden, 12 Uhr.

Rürnberg: Vereinigte Pinsel⸗Fabriken, Nürnberg, 11 Uhr.

Dienstag, 16. Juni

Berlin: Deutsche Ges. zur Förderung des Wohnungsbaues ge— meinn. A.⸗G., Berlin, 9 Uhr.

Bremen: Bremer Woll⸗Kämmerei, Bremen⸗Blumenthal, 11 Uhr.

Dresden: Compagnie Laferne Tabak- u. Cigaretten⸗-Fabriken, Dresden, 17 Uhr.

Erfurt: Gasfernversorgung Thüringen A.-G., Erfurt, 12 Uhr.

Aachen: Rheinische w,, Ratingen, 12 Uhr.

Stettin: Portland⸗Eement⸗ Fabrik, Stettin⸗Züllchow, 11 he.

Berndorf: Berndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp A.⸗G. Berndorf, 12 Uhr.

Wien: Schrauben. u. Schmiedewarenfabriks⸗A.⸗G. Brevillier &

Co, u. A. Urban & Söhne, Wien, 11 Uhr. Wien: „Ziag“ Ziegel⸗Industrie⸗A.⸗-G., Wien, 11 Uhr.

Mittwoch, 17. Juni Berlin: Agrippina , , s⸗A.⸗G., Berlin, 11 Uhr. . en n ö anufaktur A.⸗G., Grünberg i. Schl., r. . . A.⸗G., für Bergbau u. Hüttenbetrieb, Eisleben, 2 T. Berlin: Preußische Elektrizitäts⸗A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: e, . A—⸗G., Berlin, 12 Uhr. München: Mohr & Co. A.-G., München, 12 . Stuttgart: J. H. Roser A.⸗G., 5 11½ Uhr. . Vereinigte Kapselfabriken Nackenheim⸗Beyerbach Nachf. A.⸗G., Nackenheim, 1865 Uhr. Weida: Weidaer Jute⸗Spinnerei u. Weberei A.⸗G., Weida,

11 Uhr. Donnerstag, 18. Juni Berlin: Hannoversche Kaliwerke A.⸗G., Oedesse, 1 Uhr.

Berlin: ö Papierfabrik A.⸗G., Heinrichsthal, 12 Uhr.

Berlin: Vereinigte Berliner Metallmöbel⸗Fabriken A.-G., Wei⸗ gelsdorf, 15 Uhr., .

Düsseldorf: A. G. der Gerresheimer Glashüttenwerke vorm. Ferd. Heye, Düsseldorf, 11 Uhr.

Düsseldorf: Hen fe f en gr. für den Nieder⸗ u. Mittel⸗ rhein, Düsseldorf, 16 Uhr.

Chemnitz: Flockenbast A⸗G., Plauen, 12 Uhr.

Hamburg: Harburger Eisen⸗ u. Bronzewerke A.-G. Hamburg⸗ Harburg, 15 Uhr.

Warmbrunn: Maschinenfabriken Wagner⸗Dörries A.-G., Bad Warmbrunn, 1293 Uhr. .

Köln: . Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft, Köln, 2

T.

München: Rosenthal⸗Porzellan A-⸗G., Selb, 12 Uhr. .

, Misburger Portland⸗Cementwerk, Hannover, 11 Uhr.

Altenburg: Vereinigte Altenburger u. Stralsunder Spielkarten⸗ fabriken, Altenburg, 11 Uhr.

a,, Vereinigte Maschinenfabriken A⸗Gz Gumbinnen, 2 Uhr.

Stuttgart: Vaihingen a. d. F., 11 Uhr.

Frankfurt / M.: Westbank A.⸗G., Frankfurt / M., 11 Uhr.

Freitag, 19. Juni

Berlin: Dufa Deutsche Uhrenfabrik A.-G., Berlin, 129 Uhr. Berlin: Überlandzentrale Grenzmark, Flatow, 19 Uhr. München: A.-G. für Licht⸗ u. Kraftversorgung, München, 16z Uhr. Kohlscheid⸗Richterich: Anthraeitgrube Carl Iren A⸗G. für 5 u. verwandte Industrien, Kohlscheid⸗Richterich, he.

dannn, Eiwag Escher Eisenwarenhandlung A.-G., Esch, . Luxemburg: Emeta Eisen⸗ & Metallverkaufsgesellschaft A.-G., Luxemburg, 19 Uhr. . für Linde's Eismaschinen A.⸗G., Wiesbaden, r

Stuttgart: Hein Häuser A.⸗G., Lederfabriken, Backnang, 17 Uhr. Siegen: Peipers & Cie. A.⸗G., Siegen, 11 Uhr ̃

Sia 3 Sauerbrey Hr , nf örkt A.-G., Staßfurt, 232 ö z

München: ,, , vorm. G. J. Manz, Buch⸗ u. Kndst⸗

; Stuttgart,

druckerei A.⸗G., München, 11 Uhr. Stuttgart:

Württembergische Elektrizitäts⸗-A.-G., 12 Uhr.

seidelberg: Tonwarenindustrie A.⸗G., Wiesloch, Wiesloch, 10 Uhr. Sonnabend, 20. Juni Berlin: 26 Post⸗ u. Eisenbahn⸗Verkehrswesen A.⸗G. (Dapag⸗Efubag), Berlin, 1 Uhr. ö

Vereinigte Trikotfabriken R. Vollmoeller A.-G.,

Hann, .

Bielefeld: Bielefelder A.-G. für Mechanische Weberei, Bielefeld, 12 Uhr.

Bremen: Bremer Papier- und Wellpappen-Fabrik A.-G., Bremen, 11 Uhr.

Dresden: Dresdner Nähmaschinenzwirn-Fabrik, Dresden, 12 Uhr.

Leipzig: „Furtransit“ Rauchwaren-Lagerhaus A.⸗G., Leipzig, 12 Uhr.

Dresden⸗Mickten: Gebr. Hörmann A-G., Dresden Mickten, 12 Uhr.

Offenburg: Spinnerei & Weberei Offenburg, Offenburg, 123 Uhr.

Graz: Steirische Wasserkraft⸗ u. Elektrizitäts⸗A.- G., Graz, 11 Uhr.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische mu nne rng

9. Juni 8. Juni Geld Briess Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo L ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul) 100 Afghani . 18,s3 18,9 18,83

Argentinien (Buenos Aires) 1 Pap.⸗Pes. 8 O0, 59? O, 588 96

Australien (Sidney) I austr. Pfd.

Belgien (Brüssel und Antwerpen) 100 Belga 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) ..... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) ). 100 Lewa 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗ hagen) 100 Kronen 52, 265 52,15 52,25 England (London) .. engl. Pfd. . ö. . Finnland (Helsinki) . 100 finn. . 5,07 5,06 5, 07 Frankreich (Paris) .. 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) J. 100 Gulden 132,70 132,0 132,70 Iran (Teheran) ... . 100 Rials ; 14,51 14,59 14,61 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 2 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,16 13,14 18, 16 Japan (Tokio und Kobe) 1 Yen 0, 587 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. Kroatien (Agram) r. 100 Kuna 5, 005 Neuseeland (Welling⸗ ton) neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Portugal Lissabon) . 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Frs. Serbien (Belgrad) . 100 serb. Din. Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) .... . .. 100 Peseten Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) ... 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbuh .. 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) ;. 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (RewYhork) 1 Dollar

1 Milreis o, 132 O0, 130 O, 32

1,5672 1,6868 1,672

100 Kronen

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. ! 9, gl n;, ‚. 5, 005 Außralien, Neuseeland ............ - 7, 928 , enn, . . ) 74,32 J . 2, 102 Ver. St. v. Amerika ...... ...... ö 2, S02

Ausländische Geldsorten und Banknoten

9. Juni 8. Juni . Geld Brief Geld Brief Sovereigns .. ..... Notiz 20,46 20,88 20,46

Gold⸗Dollars ...... Aegyptische ... . ... L ägypt. Pfd. 4,01 Amerikanische: 1000-5 Dollar . .. 1 Dollar 1,36 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar Argentinische ... . .. 1 Pap.⸗Peso Australische ... . . . .. J austr. Pfd. Belgische .... ..... 100 Belgas Brasilianische . 1 Milreis Brit. Indische ... .. 100 Rupien Bulgarische: 1000 L u. darunter ... . .. 100 Lewa Dänische: große ... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische; 10 8 u. darunter .. . ... engl. Pfd. Finnische .... ... .. 100 finn. M. 6,055 5,075 Französische .. . . .. 100 Frs. ... 4,99 5, 0l 91 Holländische .... ... 100 Gulden 132,70 132,0 132,70 Italienische: große . 100 Lire —— 10 Gre. .. 100 Lire 13,12 13,18 13,12 1 kanad. Doll. 0, 99 1,01 0,99 Kroatische ...... ... 100 Kuna 4,99 6, ol 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 ei und 600 Lei 100 Lei . ... 1,66 1,68 15,66 Schwedische: große. 100. Kronen 56 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 59,40 Schweizer: große .. 100 Frs. 57,s3 58,0 NR] 57, 83 160 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 Serbische 100 serb. Din. 4,99 5,01 4,99 Slowakische: 20 Kr. u. darunter .. 100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 Südafr. Union . südafr. Pfd. 4, 14 4,185 3,99 Türkische .... . . . . .. J türk. Pfund 1,91 1,93

Ungarische: 100 P 100 Pengs 60,78 61,02

100 Kronen 56,6ss9 57,11 656,89

u. darunter.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redakttonellen Teil. den Anzeigenteil und für den Verlag.

i. B.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW y 8 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen leinschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).

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Deutscher

Neithsanzeiger

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Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Breslau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 6 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirischaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zwdeige über die Herstellung von Füllhaltern vom 6. Juni 1942.

Anordnung Nr. 10a des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige über die Einschränkung der Herstellung und des Ab⸗ satzes von Schmuckerzeugnissen vom 31. Mai 1942.

Anordnung Nr. 10b des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige über die Einschränkung der Herstellung und des Ab— satzes von Schmuckerzeugnissen aus Edelmetallen vom 31. Mai 1942.

Dritte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstücks⸗ einrichtungsgegenstände vom 27. Januar 1942 (Reichsgesetzbl. S. 553). Vom 26. Mai 1942.

Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober— finanzbezirk Wartheland.

Anordnung Nr. 39 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Arzneimittel). Vom 10. Juni 1942.

Amtliches Deu tsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung

kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichs⸗ gesetzbl. JIS. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die

inziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Bermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. JI S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 Gesetz⸗ samml. S. 207 und dem Erlaß des Führers und Reichs kanzlers über die Verwendung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichsgesetzbl. J S. 303 ist das gesamte Inlandsvermögen der Juden

1. Georg Israel Aron, geb. am 24. 7. 1866 in Zielenzig, Kreis Sternberg, wohnhaft gewesen in Breslau, Schwerinstr. 6K, verstorben am 30. 19. 1941, Eva Sara Böhm, geb. am 10. J. 1878 in Beuthen OS, wohnhaft gewesen in Breslau, Augustastr. 53, verstorben am 14. 1. 19412 in Breslau,

Cäcilie Sara Brinnitzer, geb. am 25. 8. 1849 in Lissa, wohnhaft gewesen in Breslau, Höfchenstr. 17, verstorben am 11. 12. 1941,

Max Israel Danziger, geb. am 22. 19. 1870 in Schwersenz, wohnhaft in Breslau, Kürassierstr. 20, und seiner Ehefrau Margarete Sara Danziger, geb. Goldberger, geb. am 6. 4. 1879 in Breslau und ihres Sohnes Ludwig Israel Danziger, geb. am 4. 8. 1906 in Breslan, . Gustav Israel Haas, geb. am 9. 10. 1895 in Wesse⸗ licka Mährisch⸗Weißkirchen, zuletzt wohnhaft in Troppau, Wallgasse 7, jetzt im Protektorat,

Simon Israel Hirsch, geb. am 28. 1. 1864 in Mielec Polen, zuletzt in Breslau, Goethestr. 245/26 wohnhaft gewesen und seiner Ehefrau Hulda Sara Hirsch, geb. Grünfeld, geb. am 12. 7. 1870 in Beuthen OS, beide 1941 verstorben,

Isidor Israel Hirschel, geb. am 26. 12. 1863 in Strenze, Kr. Kempfen, wohnhaft in Breslau, Goethe— straße 5 und seiner Ehefrau Berta Sara Hirschel, geb. Gomma,

Richard Israel Horwitz, geb. am 31. 10. 1887 in Breslau, wohnhaft gewesen in Breslau, Goethestr. 48, verstorben am J. 12. 1941,

Wilhelm Isragel Jungmann, geb. am 24. 12. 1873 in Minken, Kreis Ohlau, wohnhaft in Riebnig, Kreis Brieg, und seiner Ehefrau Gertrud Sara Fung⸗— mann, geb. Kohn, geb. am 19. 12. 1877 in Breslau, Arnold Israel r nkelste in, geb. am 25. 2. 1869 in Rosdzin, Kreis Beuthen OsS, früher in Breslau, Sadowastr. 34, jetzt in Riebnig, Kreis Brieg, wohnhaft und seiner Ehefrau Rosa' Sara Kar⸗ . geb. Weißenberg, geb. am 10. 10. 1869,

Konrad Israel Körner, geh. am 16. 9. 1893 in Göttingen, bisher in Breslau, Wölflstr. 14, jetzt in USA wohnhaft, und seiner Ehefrau Ilona Sara Körner, geb. Freund, geb. am 17. 12. 1893 in Oels, Fanny Sara Nürnberger, geb. Silberstein, geb. am 25. 6. 1870 in Czarnikau . wohnhaft gewesen in Breslau, Viktoriastr. 61, verstorben am 5. 9. 1941,

Rosa Sara Reich, geb. am 17. 3. 1884 in Rosdzin, wohnhaft gewesen in Breslau, Gartenstr. 34, ver⸗ storben am 22. 11. 1941,

Arthur Israel Sandberg, geb. am 1. 8. 1881 in Schweidnitz und seiner Ehefrau Hedwig Sara Sandberg, geb. Dünkelspühler, Breslau, Wallstr. 37.

den 85 10, 12 —14 der bestraft.

wohnhaft in

16. Albert Israel Silberfeld, geb. am JT. 9. 187)0 in Beuthen O / f, früher in Breslau, Gartenstr. 40, jetzt in Riebnig, Kreis Breslau, wohnhaft,

16. Max Israel Schall, geb. am 11. X. 1887 in Sorau O5, bisher in Breslau Straße der SA 203 wohnhaft gewesen,

13. Johanna Sara Schottländer, geb. Danziger, geb. am 23. 12. 1873 in Schwersenz (Warthegau), zuletzt in Breslau, Kirschallee 79 wohnhaft gewesen, verstorben am 17. 3. 1942.

18. Adolf Israel Schück, geb. am 3. 6. 1865 in Franken—⸗ stein / Schlesf, wohnhaft in Breslau, Augustastr. 135 und seiner Ehefrau Rosa Sara Schü ck, geb. Bruck,

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Breslau, den 5. Juni 1942. Der Regierungspräsident.

Anordnung Nr. 6 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über die Herstellung von Füllhaltern vom 6. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. ! S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs— lenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 258 vom 4. Noveniber 1941) wird mit Zu— stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§51

Mit Wirkung vom 1. Juli 1942 dürfen Füllhalter nur

noch nach den nachstehenden Vorschriften hergestellt werden:

1. Füllhalter aus Celluloeid und anderen Kunststoffen dürfen für Inlands- und Ezportzwecke nur in schwarzer Farbe hergestellt werden, die transparenten Füllhalter⸗ teile nur in glasklarer Farbe ohne Musterung.

2. Als Füllhalter im Sinne dieser Anordnung gelten Füll— halter mit Metallfedern, Glasfedern, Schreibröhrchen und Schreibkugeln, auch kombiniert mit anderen Ge—⸗ brauchsgegenständen.

. Behälter⸗ und Kappenhülsenröhren dürfen für In— lands- und Exportzwecke nur in den folgenden Wand⸗—⸗ stärken bestellt und verwendet werden:

1 mm, 125 mm, 1,50 mm, 1,75 mm, 2 mm.

. Für Inlandszwecke dürfen nur eine oder zwei Halter— ausführungen, jedoch nur in einer Halterstärke, in ins⸗ gesamt höchstens zwei Preislagen hergestellt werden. Die bisherigen Preise der hierfür von den Herstellern gewählten Modelle dürfen nicht erhöht werden.

5. Für Exportzwecke dürfen Füllhalter nur in zwei Stär⸗ ken hergestellt werden. Den Herstellern bleibt über⸗ lassen, durch Wahl verschiedener Federgrößen bzw. durch verschiedenartige Ausführung mehrere Export⸗ preislagen zu schaffen.

. Der äußere Durchmesser des für Inlandszwecke her⸗ gestellten Füllhaltermüsters muß einer der Export⸗ füllhalterstärken entsprechen und sich innerhalb der folgenden Maße bewegen:

Kappenhülse: 12,0 14,9 mm Tintenbehälter: 10,5 12,5 mm.

„Zierringe für Füllhalterkappen dürfen für Inlands— zwecke nicht mehr verwendet werden.

„Für Inlandszwecke dürfen Federn mit angeschweißten Spitzen nur in folgenden Breiten geliefert werden:

fein, mittel, breit, extra⸗breit, Schrägspitze Nr. 7.

Für Inlands- und Exportzwecke dürfen Federn mit angeschweißten Spitzen nicht mehr als sogenannte Kugelspitzen (mit Hohlschliff auf der Spitzenoberseite) geliefert werden.

Aufträge der Füllhalterhersteller an ihre Material⸗ lieferanten, die von den in dieser Anordnung genann⸗ ten Maßen oder Farben abweichen, sind unverzüglich abzuändern. ö

Vorhandenes Material, das nach dieser Anordnung nicht mehr verwendet werden darf, kann bis 31. De⸗ zember 1942 für Exportzwecke Verwendung finden.

§8 2 In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Aus⸗ nahmen von der Regelung des § 1 durch den Kriegsbeauf⸗ tragten zugelassen werden. 83

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Verordnung über den Warenverkehr

§ 4

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung

in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 6. Juni 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts—

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. Dr. Poelchen.

Berlin, Mittwoch, den 10. Juni, abends

Anordnung Nr. 10 2

des n . ten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über

die Einschränkung der Herstellung und des Absatzes von Schmuckerzeugnissen vom 31. Mai 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. ! S. 14150) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1911 Geichs—⸗ gesetzbl. J S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbei— tenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichs— anz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird auf Weisung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet:

51

Die Herstellung von Erzeugnissen aus dem Bereich der Fachgruppe Schmuckwarenindustrie Lsmit Ausnahme von Schmuckwaren aus Edelmetallen und Erzeugnissen der Fach⸗ abteilung Füllhalterindustrie) ist mit sofortiger Wirkung für den Inlandsbedarf verboten. Ausgenommen ist die Durch⸗ führung von Aufträgen der Wehrmacht, der Präsidialkanzlei und der Reichszeugmeisterei.

82

Die dem Herstellungsverbot gemäß 8 1 unterliegenden Erzeugnisse dürfen bis zum 30. Juni 1942 insoweit im In⸗ land abgesetzt werden, als der Inlandsabsatz des Monats Juni 1942 wertmäßig den durchschnittlichen Monatsumsatz im Inland des 1. Vierteljahres 1942 nicht übersteigt. Vom 1. Juli 1912 an sind diese Erzeugnisse nur noch für die Ausfuhr zu verwenden. Soweit eine unmittelbare Ausfuhr auf Grund einer entsprechenden Zulassung der Vor— prüfstelle Schmuckwarenindustrie nicht möglich ist, sind die Erzeugnisse über zugelassene Firmen zu exportieren.

83

In besonders gelagerten Einzelfällen kann der Kriegs⸗ beauftragte Ausnahmen von den Bestimmungen der 88 1 und 2 zulassen. Entsprechende Anträge sind unter ein⸗ gehender Begründung über die Fachgruppe Schmuckwaren⸗ industrie einzureichen.

§4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

85

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 31. Mai 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts— gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. Dr Poelchen.

Anordnung Nr. 10 6 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über die Einschränkung der Herstellung und des Absatzes von Schmuckerzeugnissen aus Edelmetallen vom 31. Mai 1942 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung

der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl.

S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er— zeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden In⸗ dustrie vom 50. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und

Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird auf Weisung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: ) 581

Die Herstellung und der Absatz von Schmuckerzeugnissen, die ganz oder überwiegend aus Edelmetallen auch in Ver bindung mit echten und unechten Steinen bestehen, dürfen im zweiten Halbjahr 1942 für den Inlandsbedarf 30 * der⸗ jenigen Werte nicht überschreiten, die im zweiten Halbjahr 1941 erzielt worden sind. Die Quote von 30 3 erstreckt sich auch auf die Geschäfte, bei denen das Material vom Ver⸗ arbeiter gestellt wird, wie auf die Geschäfte, bei denen das Material vom Besteller oder von dritter Seite zu Umarbei— tungszwecken angeliefert wird.

§82 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 —14 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. 83

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 31. Mai 1942. . Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige.

Dr. Poelchen.