1942 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1942. S. 2

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Typenbeschränkung von Ackergeräten für Gespannzug vom 26. Mai 1942

Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft ordne ich auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungs⸗ verordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) folgendes an:

1. Jeder Hersteller darf von den unter 2 bis 4 genannten Pflugarten für Gespannzug insgesamt nur 40 verschiedene Ausführungen einschließlich der durch die Körperformen be⸗

„dingten Abwandlungen bauen. In dieser Gesamtzahl sind

auch alle Sonderbauarten von Pflügen (Weinbergspflüge, Spargelpflüge, Pflüge für Reihenkultur usw.) enthalten.

2. In der Gruppe Beetpflüge darf jeder Hersteller

a) als Schwing⸗, Stelz⸗ oder Karrenpflüge insgesamt nicht mehr als fünf verschiedene Größen mit jeweils drei verschiedenen Körperformen, ;. .

b) als Ein⸗ und Mehrscharrahmenpflüge insgesamt nicht mehr als 13 verschiedene Größen mit jeweils zwei verschiedenen Körperformen bauen.

3. In der Gruppe Kehrpflüge (Kipp-Pflüge, Drehpflüge, auch Unterdrehpflüge oder Wechselpflüge) darf jeder Hersteller insgesamt nicht mehr als acht verschiedene Größen mit je drei verschiedenen Körperformen bauen.

4. In der Gruppe Hack⸗ und Häufelpflüge darf jeder Her⸗ steller insgesamt nicht mehr als vier verschiedene Größen bauen.

5. Jeder Hersteller darf in Grubbern (Kultivatoren) und Scheibeneggen für Gespannzug insgesamt nur drei verschie⸗ dene Ausführungen bauen.

s. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden. D n , Fachgruppe Landmaschinen⸗ bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchfüh⸗ rung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über den Stand der Arbeiten zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschästsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

8. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen . von vorstehenden Bestimmungen zuzulassen. Diesbezügliche Anträge sind über die Fachgruppe Tandmaschinenbamu der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 200, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.

9. Die Anordnung gilt nur für Inlandslieferungen.

. 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 54 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. J S. 2498).

11. Die Anordnung tritt am 1. Juli 4942 in Kraft.

Berlin, den 26. Mai 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

Zweite Zusatzanordnung zur Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion zur Vereinheitlichung von Drill maschinen für Gespannzug vom 27. Mai 1942

Zur weiteren Vereinheitlichung von Drillmaschinen für Gespannzug ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Er⸗ gänzung meiner Anordnung zur Vereinheitlichung von Drill⸗ maschinen für Gespannzug vom 26. März 1942 auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durch— führungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 24987 folgendes an:

1. a) Gespanndrillmaschinen dürfen nur noch mit folgen⸗ den Arbeitsbreiten und Reihenzahlen nach dem Ein—⸗ heitsblatt DIN E 11101 *) hergestellt werden:

Arbeitsbreite (mm): Reihenzahl: 1500 13 2000 13 4. 2500 17 21 3000 21 25 4000 27 31

b) Jeder Hersteller darf in jeder Arbeitsbreite und Reihenzahl nur eine Ausführung mit einem Sä⸗ system bauen. Für Vorderwagen sind dagegen die Bauarten des Einheitsblattes BIN E 11102 *) zu⸗ lässig. Ziffer 3 meiner Anordnung zur Vereinheit⸗ lichung von Drillmaschinen für Gespannzug vom 26. März 1940 bleibt hierdurch unberührt.

2. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinen⸗ bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über den Stand der Arbeiten zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Einsicht⸗ ge währung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti⸗ gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

3. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

4. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders be⸗ gründeten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestim⸗ mungen zuzulassen. Diesbezügliche Anträge sind über die Fachgruppe Landmaschinenbau der werfe ft lp Ma⸗ schinenbau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 200, die sich gut⸗ achtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.

5. Die Anordnung gilt nur für Inlandslieferungen.

6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 8 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über

*) Anmerkung: Die Einheitsblätter HIN E 1119011192 können vom Beuth⸗Vertrieb GmbH, Berlin SW 6s, Dresdener Straße 9, bezogen werden.

die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate- Erzeugung Reichsgesetzbl. 1 S. 2498). J

7. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 27. Mai 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenprödultion zur Vereinheitlichung von Molkereimaschinen und ⸗geräten vom 28. Mai 1942

Im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der Deut⸗ schen Milch- und Fettwirtschaft ordne ich auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2498) folgen⸗ des an:

1. Behälter für Milch und flüssige Milcherzeugnisse

a) Behälter für Milch und flüssige Milcherzeugnisse dürfen in offener Ausführung nur in den Größen von

2501, 14001, 6301, 10001, 16001, 25001, 40001 Inhalt hergestellt werden.

b) Behälter für Milch und flüssige Milcherzeugnisse dürfen

in geschlossener Ausführung nur in den Größen von 16001, 2500 1, 40001, 6300 1 und 160 0001 Inhalt hergestellt werden. .

e) Die Vorschriften der Absätze a und b gelten nicht für Behälter, die am Verwendungsort in gemauerter oder be⸗ tonierter Ausführung hergestellt werden.

2. Butterfertiger

a) Butterfertiger über 4001 Faßinhalt dürfen nur in

Größen von 6301, 10001, 25001, 40001 und 60001

Faßinhalt hergestellt werden.

b) Jeder Hersteller darf Butterfertiger in den Größen von

6301, 10001 und 25001

Faßinhalt nur in einer Ausführung mit einer Entnahmeluke, 2 Knetwalzenpaaren und Rechtsantrieb

bauen.

e) Jeder Hersteller darf Butterfertiger mit 40001 Faß⸗

inhalt nur in einer Ausführung mit einer Entnahmeluke, j 3 Knetwalzenpaaren und Rechtsantrieb un in einer Ausführung mit Entnahmewagen, 3 Knetwalzenpaaren und Rechtsantrieb bauen.

d) Jeder Hersteller darf Butterfertiger in der Größe von

60001 Faßinhalt nur

in einer Ausführung mit Entnahmewagen,

3 Knetwalzenpaaren und Rechtsantrieb bauen. ö. ,

3. Rahmreifer a) Rahmreifer dürfen nur in den Größen von

250 1, 4001, 190001, 16001 und 25001 Behälterinhalt hergestellt werden.

b) Für Rahmreifer mit Rührwerkkühlung ist nur eine Ausführung mit verzinktem Außenmantel ohne Isolierung der Wanne zugelassen. Der Rührwerksantrieb ist an der Aus⸗ laufseite links (bei Blickrichtung auf den Auslauf) anzu⸗ bringen.

c) Die Größen 2501 und 4001 Behälterinhalt dürfen nur mit geteiltem, losem Deckel, die Größen von 10901, 1600] und 25001 Behälterinhalt nur mit einem fest angebrachten, klapp⸗ baren Deckel ausgerüstet werden.

4. Säurewecker a) Säurewecker dürfen nur in Größen von 101 (als Muttersäuregefäß), 251, 631, 1001, 1601, 2501, 4091 und 6301 Behälterinhalt hergestellt werden. pb) Die Größen von 101, 251 und 631 Inhalt dürfen nur mit Handrührwerk, die Größen von 1601, 25601 und 6301 nur mit Motorrührwerk ausgerüstet werden. Für die Größe von 1001 Inhalt ist eine Ausrüstung mit Handrührwerk oder Motorrührwerk zugelassen. e) Die Behälter für die Größen 101 und 251 müssen herausnehmbar sein. 5. Quarkkäsewannen

Quarkkäsewannen dürfen nur in den Größen von 10001, 16001, 20001 und 31501 Inhalt hergestellt werden. Es ist nur eine Ausführung mit kastenförmigem, verzinktem Außenmantel zugelassen.

6. Milch⸗ und Rahmerhitzer

a) Milcherhitzer dürfen nur als Hocherhitzer für Dampf⸗

erhitzung eingerichtet für die Leistungen von 12501, 20001, 31501 und 50591

Milch je Stunde hergestellt werden. Den Leistungsangaben ist ein Betriebsdruck von 9,3 atü zugrunde zu legen.

b) Als Rahmerhitzer dürfen nur die in Absatz a genannten Milcherhitzer hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Rahmerhitzer als Plattenpakete.

7. Abweichungen

Neukonstruktionen sind nur in den in Ziffer 1 bis 6 ge⸗ nannten Größen zulässig. Wenn eine Firma an Stelle einer zugelassenen Größe bisher eine solche mit geringen Abweichun⸗ gen hergestellt hat, kann ihr auf einen an die Fachgruppe Land⸗ maschinenbau zu richtenden Antrag der Weiterbau der bisheri⸗ gen Größe für eine Ubergangszeit gestattet werden. Vor⸗ gearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

8. Überwachung

Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau der Wjrtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über den Stand der Arbeiten zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegen⸗ über zur 1 zur Einsichtgewährung in die Ge⸗ schäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Jeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ lichen Prüfungen verpflichtet.

9.

Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründeten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen zuzu- lassen. Derartige Anträge sind über die Fachgruppe Land⸗ maschinenbau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin Wlßs, Kurfürstendamm 2060, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.

10. Geltungsbereich Die Anordnung gilt nur für Inlandslieferungen.

11. Strafen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 4 der Verordnung vom 20. De⸗ ember 1939 zur Si ch fah run der Verordnung über die enkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate⸗Er⸗ zeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498).

12. Inkrafttreten Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Kraft. Berlin, den 28. Mai 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Zusatz anordnung

ur Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Mähmaschinen vom 29. Mai 1942

Zur weiteren Vereinheitlichung von Mähmaschinen ordne ich in Ergänzung meiner Anordnung zur Vexeinheitlichung von Mähmaschinen vom 26. April 1940 im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der , vom 20. De⸗ zember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) hiermit an:

1. Jeder Hersteller darf in jeder nach Ziffer 1 der An⸗ ordnung zur Vereinheitlichung von Mähmaschinen vom 26. April 1940 zugelassenen Schnittbreite nur eine Ausfüh⸗ rung von Grasmähern für Gespannzug bauen. Die Aus⸗ rüstung mit breiteren Rädern gilt nicht als besondere Aus⸗ führung.

2. a) Jeder Hersteller darf in jeder nach Ziffer 3 der An⸗ ordnung zur Vereinheitlichung von Mähmaschinen vom 26. April 1940 zugelassenen Schnittbreite nur eine Normal- und eine Leichtausführung von Mäh⸗ bindern für Gespannzug bauen.

b) Mähbinder für Gespannzug . nur für rechts⸗ schneidende Arbeitsweise hergestellt werden.

3. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinen⸗ bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 200, hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über den Stand der Arbeiten zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskun ft⸗ erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zusassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet. .

4. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es für andere Zwecke nicht verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

5. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders. begründe⸗ ten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen zuzulassen. Diesbezügliche Anträge sind über die Fachgruppe Landmaschinenbau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.

6. Diese Anordnung sowie Ziffer 1 und Ziffer 3 Ab⸗ satz?2 der Anordnung zur Vereinheitlichung von Mähmaschinen vom 26. April 1946 gelten für Inlands- und Auslandsliefe⸗ rungen.

J. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und ö . und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498). .

; ö D ö am 1. Oktober 1942 in Kraft.

Berlin, den 29. Mai 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

Anordnung

des Bevollmãchtigten für die i n n n ., zur Vereinheitlichung von Düngerstreumaschinen für Gespann⸗ und Schlepperzug vom 30. Mai 1942

m Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ordne ich auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Lenlung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 24115 in Verbindung mit der Durchführungs⸗ verordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) folgendes an:

1. Düngerstreumaschinen für Gespann⸗ und Schlepperzug dürfen nur mit i . Streubreiten hergestellt werden: 1,715 m, 2 m, 2,5 m, 3 im, 4 m und darüber liegende Breiten in ganzen Metern. . .

Die Herstellung der Düngerstreumaschinen für Gespann⸗ und Schlepperzug mit der Streubreite 3,50 m darf noch so lange erfolgen, bis die Umstellung auf eine Streubreite von 4m durchgeführt ist. ö

2. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es für andere Zwecke nicht verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

3. Die Anordnung gilt für In⸗ und Auslandsliefe⸗ rungen.

4. Die Geschäftsführung der e, n Landmaschinen⸗ bau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über den Stand der Arbeiten zu berichten. Die Her⸗ a sind ihr gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Ein—= ichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter⸗ r Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebs⸗ besichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

Erste veilage

zum Deutschen Reithsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

nr. i384

Berlin, Donnerstag, den 11. Juni

.

e

Zürich, 11. Juni. (D. A. A UII40 Uhr.] Paris 9,57, London 17,374, Rew Yerk 431 nom., Brüssel 60,25 B., Mailand 22,5 vn, Madrid 40, 00 B., Holland 22960 B., Berlin 172, S6, Lissa= bon in, s 19, Stockholm 102,67, Oslo 98,78 B., Kopenhagen go, zo B', Söfia S,40 B., Prag 15, 27 .,. B., Budapest 10450 V. Zagreb 8,15 B., Athen Istanbul 3 37, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877.50, Buenos Aires 94,25, Japan 101,00.

Kopenhagen, 10. Zuni. (D. N. B.) London 1934, New York 479,00, Berlin 191,8, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich I1II,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag ——, Madrid —. Alles Brief⸗ kurse.

Stockholm, 10. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,56 G., 168,50 B., Paris ——, G., 9,00 B., Brüssel —— G., 57,50 B., Schweiz. Plätze 9760 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 8790 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,95 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8, 59 B., Rom 2200 G., 22, 0 B., Prag —, Madrid Kanada 3,75 G., 3, 82 B.

Oslo, 10. Juni. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 1000 B., New York G., 440, 0h B., Amsterdam G., 235,900 B., Zürich l01,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8, 0 G., 9,20 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 195,19 B., Kopenhagen 9l,y5 G., 2 25 B., Rom 22, 20 G., 23,26 B., Prag —.

London, 10. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, So, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Wertyapiere

Frankfurt a. M., 10. Juni. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 163,ů90, Aschaffenburger Buntpapier 122,90, Buderus Eisen 151,25, Deutsche Gold u. Silber 200,00, Deutsche Linoleum 171,25, Eßlinger Maschinen 159,00, Felten u. Guilleaume 158,00, Heidelberg Cement 191,00, Ph. Holzmann —, Gebr. Junghans 155, )00, Lahmeyer 1664, Laurahütte 30,90, Mainkraftwerke —, n, ene —, Voigt u. Häffner 168,00, Zellstoff Waldhof 12560.

Hamburg, 10. Juni. (D. N. B.) (Schlußkurse.! Dresdner Bank 146,25, Vereinsbank 156,00, Hamburger Hochbahn 136,25, Hamburg ⸗Amerika Paketf. 123,00, Hamburg-⸗Südamerika 218,00, Nordd. Lloyd —, —, Dynamit Nobel —, Guano 91,50, Harburger Gummi 149,00, Holsten⸗Brauerei 20 Co, Karstadt 204,00, Siemens St. Akt. —, Vorz. Alt. ——, Neu Guinea —, Otavi

chrauben⸗Schmiedew. —, Siemens-⸗Schuckert —,

Magnesit —, Sleirische Wasserkraft —, Steyr ⸗Daimler⸗Puch

133, 090, Steyrermühl Papier 90,28, Veitscher Magnesit Waagner⸗Biro —, Wienerberger Ziegel 132, 25.

Wiener Protektoratswerte, 109. Juni. (D. N. B) Zivnostensta Bank —, Dur-⸗Bodenbacher Eisenbahn 175,50, Ferdinands Nordbahn —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 168,75, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 131,50, Erste. Brünner Maschinenf. Ges. S3, 50, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 170,0, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 400,900, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 78,75, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 335,00, Heinrichsthaler Papierfabr. 233,00, Crsmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ sabriken A. G. 62,25, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 72, 75, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 49 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1891 499 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 —, Königs- hofer Zement 471,90, Poldi⸗Hütte 728,00, Berg- und Hüttenwerksges. Ringhoffer Tatra 438,909). Renten: 4 * Mährisch Landes⸗ anleihen 1911 40 Pilsen Stadtanleihen —— 4M 6 Pilsen Stadtanl. —— 575 Prager Anleihe ——, 4345 Böhm. Hyp.-Bank Pfandbr. (57 jährig 49 Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen 455 Böhm. Landesbank Komm.-Schuldsch. 49, Böhm. Landesbank Meliorationssch. —— 470 Pfandbr. Mähr. Sparkasse ——, 4106 Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9, 15, 494 Mähr. Landeskultur ⸗Bank⸗Komm.-Schuldverschr. —, 490 Mähr. Landes- kultur Eisenbahn⸗Schuldverscht. ——, 4 Zivnostensta Bank Schuldverschr. —.

Amsterdam, 10. Juni. (D. N. B.) A. Fortlaufend no— tierte Werte: 1. Anleihen: 49 Nederland 1940 S. IL mit Steuererleichterung 10115, 4, 49 do. 1940 S. IL ohne Steuererleich⸗ terung 10078, 405, do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 1017, zes do. 1921 (St. zu 160) 98,75, 49 do. 1941 1003, 365 do. 1937 943, 39, (Gy) do. 1858 u...), 253 Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 7954, do. Handels Mij. Zert. (1000) 131,00. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (Ku) 154 55*), Ban Berkels Patent 137,50, Fokker Neder. Bliegtuigenfabr. 209,00, Lever Bros. L Unilever N. V. Zert. 167 73 *), Philips Gloeilampen- fabr. (Holding⸗Ges.) 300,ꝛ5, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 329,50), Amsterdam Rubber Cultuur Mii. 2213) Holland Amer. Lijn. 15555 *), Nederl. Schepvaart Unie 184,25*), Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 324,253), Deli Mij. Zert. (1000) 197,57), Senembah Mij. 159,05. B. Kasiapapiere: 1. Fest ver-

insliche Werte: 319 Amsterdam 1937 S. II 99,78, 3 ÿ o Rotter- am 1938 S. 1 99, 50, 455 Nederl. Bankinstelling Pfb. —. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 13483, Amsterdam Droogdok 270,00, Heemaf. N. V. 200,60, Heinekens Bierbrouwerij 266,50 do. Zert. II, 00, Holland. St. Meelfabriek —, Holl. Draad und gabei abriek —, Holl. Kunstzijde In. (HY) 189, 90, Intern. Gewapend Beton=

bouw 17473, Intern. Biscose Comp. 117,50, Kon. Ned. Hoogovens

und Staalfabr. Zert. 3. Folge 170,90, Lever Bros. Unilever N. V. 79 Vorz. 157,00, do. 9 Vorz. Zert. 158,09, de. 696 Vorz. (St. 3. 1090) 145,25, do. 63 (St. z. 1600) 140,75, Nederlandsche Kabelfabriek sts, 00, do. Zert. —— . Nederlandsche Scheepsbouw Mij. Neder- landsche Vlaꝛß Spinnerij —, Philips Gloeilampenfabr. Vor

179,25, Reineveld Machinefabriel. 139,50, do. Vorz. —, Rotterd.

Droogbok Mij. 298,00, do. Zert. 304,90, Kon. Mij. De Schelde, Nat.

Bez. v. Aand. 13206, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 151,00, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 125,00, Stork Co. 231,00, do. Vorz. 175,50, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 120,25, Verenigde Blikfabrieken 205,00, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen 149, 00, do. Pref. 160,00, Wilton Feijenoord Dog en Werft 182,00,

bo. Vorz. e, . Neberl. Wol. Mij. . Holland. Am. Lijn. et, (1090) 168,575, Del. Mij. Jert. (100) 199, 75, Blaauw hoedenveem⸗

riesseyeem 11655, Magazijn de Bijenkorf N. V. 169, 00, do. 675 kum. Vorz. do. Gewinnber. Sch. R. II 174,009. *) Mittel.

Berlin, 10. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.! Bohnen, weiße mittel 5 bis —, Linsen, käferfrei s 71,50 bis 72,50, Linsen, käferfrei 5 —, bis und 95 bis Speiseerbsen, Inland, gelbe, ganze 5 bis Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe 5 bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 9 bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 55 bis Grüne Erbsen, Ausland 60,50 bis 61,50, Reis, Italiener, glas. 13) 49,70 bis 50,50, Reis 3) bis und **) bis Buchweizengrütze bis —— Gersten⸗ graupen, fein, Co bis 5/0 41,50 bis 42,50 f), Gerstengraupen, mittel, O / l) 40,50 bis 41,505), Gerstengraupen, grob, M4) 37900 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne, C /?) 3400 bis 365,00), Gerstengrütze, alle Körnungen“) 34,96 bis 35,00), Haferflocken Hafernährmittel *) 45,00 bis 45, 906), Hefergrütze (Hafernährmittel “) 45,00 bis 45, 005), Kochhirsen) 38, 90 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —, Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,40 bis —) Weizengrieß, Type 550 37,55 bis Weizenmehl, Type 1050, ö 365,40 bis —, Brotmehl, Type 2800 25,90 bis

artoffelmehl, hochfein 36,55 bis 38,155), Sago, deutscher 49,365 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 67,0 bis —, Roggen⸗ kaffee, lose 40,59 bis 41,507), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45, 90 bis 46,0), Kaffee⸗Ersatzmischung 70, 00 bis 80, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime?) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikas) 458,06 bis 582,09, Kakaopulverhaltige Mischung 136,90 bis —, —, Deutscher Tee 240,090 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongs) 810,0 bis 900, —, Tee, indisch ?) g60,00 bis 1406,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80 / ss, in Kisten bis Pflaumen, Jugoslaw., 60, 65, in Kiten bis —, Pflau⸗ men, Bulgar. bis —, Sultaninen, Perser bis —, Sultaninen bis —, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen bis —, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- gewogen bis Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert —— bis —, Kunsthonig, in ve⸗kg⸗Packung (Würfel) Jo, 00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,94 bis Rohschmalz 183,04 bis —, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis Speck,

eräuchert 190,80 bis —, Tafelmargarine 174,00 bis —— Marken⸗ 6 in Tonnen 331,00 bis —, Markenbutter, gepadt 385,00 bis , feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —, feine Mollerei⸗ butter, gepackt 327,900 bis —, Molkereibutter in Tonnen 315,B00 bis —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —, Landbutter in Tonnen 299,090 bis —, Landbutter, gepackt 303,900 bis —, Speiseöl, ausgewogen 173,900 bis —, Allgäuer Stangen 205 130,00 bis 138,00, echter Gouda 4099 bis —, echter Edamer 408, bis —, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275, Allgäuer Romatour 2099 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1 bis —, Reis Siam I bis —, Reis Moulmein bis —.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

* Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

9 3 gerungan, 8. Berlust⸗ und Fundsachen.

2 l 4. =, , . unh Gtraffachen, 4. Oeffenttiche Bustellungen.

6. Muslosung ufw. von Wertpapieren, 9. Dentsche Kolonialgeselschaften,

8. Rommanditgefells auf Aerlen. 11. GSenossenschaften

T7. Mttiengesetschaften, 10. Gesellschaften m. S. OS.,

12. Sssen? Saur mla. und Qu ud itgesen c aften.

14. Deutsche Reschsdank und Bankauswetss,

14. Un fall⸗ und SInvalidenversicherungen, 15. Berschiebene Bekanntmachungen.

11419 Aufgebot. gabe des Gegenstandes und des Grundes 3. Aufgebote t Es lit beantragt, den verschollenen 5. Forderung zu enthalten; urkund⸗ 5. Verlust⸗ und Fundfachen

14 mn Schuhmacher Franz Paul Otto Koch, liche Beweisstüͤcke sind in Urschrift oder 11276

Das Aufgebot folgender Urkunden f ist beantyvagt: zu 1 : a) der Schuld⸗ ve sch

uletzt wohnhaft in Berlin Ro 18, Eli⸗ in Ahschrift beizufügen. Die Nachlaß— . ö. 16 . zu . Der ö ., sih . melden, Schmidt ist abhanden gekommen und 11465) 9 ; ß bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ können, unbeschadet des echtes, vor wird kraftlos, wenn er nicht binnen , , , ] dert, sich spätestens bis zum 12. August den Verhindlichkeiten aus Pflichtteils. Monatsfrist vorgelegt wird. b) der Auslo ungsscheine ur Anleihe⸗ 1942, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen 9 —ĩ

z neten Gericht in Berlin C2. Neue Fried berücksichtigt zu werden, von dem Erben

Der Versicherungsschein M 190726,

Berlin, den Friedrich Wilhelm

7. Aktien⸗ gesellschaften

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater Verwaltungs A.⸗G.

Juni 1940. Unsere Aktionäre laden wir hiermit

(ut. g4) Kit.

ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925: 1. a) Nr. 1 320 557 über 18,5090 REA, b) Gr. 39 Nr. 19 557 über 12,50 RA; 2. a) Nr. 1125 25 über 12,50 RA, b) Gr. 33 Nr. 49235 über 12,50 Ruz; 3. a) Nr. 588 747 und 588 727 über je 25 IM, b) Gr. 20 Nr. 18 747 und 18 727 über je 25 RAM: 4. des 4 975igen Gold- Hypotheken⸗ . der Preußischen Pfand⸗ brief⸗Bank Emission 47 Lit. B Nr. 12181 über 1006 EM; 5. der Schuld⸗ verschreibungen der 5 proz. Anleihe des Deutschen Reichs: a) von 1915 9) 29 Lin D Nr. 1046 263 über z, db) von 1916 (uk. 24) Lit. D Nr. 4206949 über 500 4, Lit. G Nr. J 006561 und 8 877 767 über je 1000 Æ, e) von 1917 . Nr. 8 426 883 über 500 A, Lit. C Nr. 10344975 über 1000 4, c von 1918 (uk. 24) Lit. D Nr. 10 476530 über 500 4A; 6. der 414 „igen Goldpfandbriefe der Schle⸗ sischen Boden⸗Eredit⸗Actien Bank Em. V Lit. H Nr. 3795 und N97 über je 100 G.; J. der 433 igen Liqu. Kom⸗ munal⸗Schuldverschreibungen von 1929 der Preußischen Central⸗Bodenkredit⸗ A.⸗G. Lit. D Serie 264 Nr. 3530/1 über je 500 REM; 8. des . briefes der Preußischen Landespfand⸗ briefanstalt Reihe 17 Buchst. D Nr.

13 240 über 1000 GM; 9. der Aktie z

Nr. 106950 der Gesellschaft für elek⸗ trische Unternehmungen Aktiengesell⸗ chaft über 100 Iü-t; 10. des Interims⸗ cheins Nr. 47560 der Allianz Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft, Berlin, über eine Aktie dieser Gesellschaft über 1000 MM, eingetragen im Aktienbuch auf

Alfred Kittel, Breslau, Kopischstr. 57.

Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Januar 1943, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stock, Zim⸗ mer 114, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. 155. Fw. Sam. 3. 42. erlin, den 5. Juni 1942. Das Amtsgericht Berlin.

richstraße 4. J. Stock, Zimmer 114, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ . spätestens bis zum obenfest⸗ gesetzten Heltpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. 455. II. 91. 41.

Berlin, den 1. Juni 1942.

Das Amtsgericht Berlin.

11420 Aufgebot.

Die Pauline Hirsch Witwe in Neckar— weihingen hat beantragt, den ver⸗ schollenen Eugen Hirsch, geb. 30. Mai 1895, Leutnant der . der 9. Komp. Inf. ⸗Regt. 121, vermißt seit 23. Oktober 1917 auf dem e e gn Kriegsschau⸗ platz, zuletzt wohnhaft in Neckar— weihingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird . dert, sich spätestens in dem au on⸗ nerstag, den 30. Juli 1942, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige u machen.

Ludwigsburg, den 5. Juni 1942.

Das Amtsgericht.

11418 Aufgebot.

Der Versteigerer Heinrich Hillje in Oldenburg, Nadorster Straße 168, hat als Verwalter des Nachlasses des am 21. September 1941 in Wahnbeck ver⸗ storbenen Händlers Johann Lemke⸗ meyer das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von unbe— kannten Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlasigläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Händlers Johann Lemkemeyer spätestens in dem auf den 20. August 1942, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zimmer 25, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht an— zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗

nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus- geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber- schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf— lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Oldenburg, den 4 Juni 1942. Amtsgericht. Abt. 5.

11423

F 1535/1941. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 2. Juni 1942 auf An- trag, der Antragstellerin, der minder jährigen Hannelore Annegret Heimert, vertreten durch ihren 5 . Rechtsanwalt Stutzer in Bremen, Be⸗ vollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. Feyer in Bremen, Sögestraße 481, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Das auf den Namen der Antragstellerin, der Hanne⸗ lore Heimert, lautende und gegen- wärtig ein Guthaben von RM 764,76 nachweisende Einlegebuch Nr. As 495 der Sparkasse in Bremen wird für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. . . Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

in T*

Durch Urteil vom 5. Juni 1942 ist der Eigentümer des im Grundbuch von Buckow Band 1 Blatt 11 einge⸗ tragenen Grundstücks (Chaussee Karten⸗ blatt 2 Parzelle 164s35 usw. der Ge— markung Buckow in einer Größe von 14a 91 4m) mit seinem Rechte aus⸗ geschlossen worden. Dem Georg Seeger in Barenthin bei Rheinsberg ist das angemeldete Erbrecht vorbehalten worden.

Rathenom, den 5. Juni 1942.

Das Amtsgericht.

11422 Durch Urteil vom 5. Juni 1942 ist der Eigentümer der im Grundbuche von Buschom Band 4 Blatt 80 einge⸗ tragenen Grundstücke mit seinem Rechte ausgeschlossen worden. Rathenom, den 5. Juni 1942.

Das Amtsgericht.

Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

11276 ; Der Versicherungsschein Nr. Mt 408 433/Petzold ist abhanden ge—⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er ö binnen Monatsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 8. Juni 1942. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

11 426 Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 15 259 üher 945 Rn, ausgestellt von der Vo HK Versicherungsanstalt en e Handwerkskammern (V. a. G.) auf den Namen Franz Kutz, Hohenschönhausen, Hoffstr. 6, wird hiermit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der VoHlk nicht innerhalb zweier Monate vor⸗ gelegt ist. .

VoHIk Lebensverficherungsanstalt

ostdeutscher Handwerkskammern

V. a. G. zu Berlin.

Vietoria am Rhein Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. 11425 Aufgebot.

Die Lebenäversicherungsscheine OL. 8 226288 Rh. Lina Grzybowski, OL. 25 682 4838 Rh. Gerda Himmelmann, OIL. 25 937352 Rh. Erna Richter, OL. 26 420 9022 Rh. Inge Prein und T. 2055 167 Rh. Hugo Knost sind ab⸗ handen gekommen. Die genannten Urkunden werden kraftlos, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten Ein⸗ spruch erhoben wird.

Düsseldorf, den 8. Juni 1942.

Der Vorstand.

11567

Berichtigung: Bei den im Deut⸗ schen Reichsanzeiger Nr. 119 v. 24. 5. 1941 unter Wp. 8 41 gesperrten Wert⸗ e. muß es richtig heißen: Um⸗ chuldungsverband Deutscher Gemein⸗ den Berlin. 4 25 Schuldverschreibungen, Buchst. A Gr. 34 Nr. 9589, Gr. 17 Nr. 15 195, Gr. 23 Nr. 1780 zu 1090 RM u. B Gr. 18 Nr. 11986 zu 300 RM.

Berlin, 190. Juni 1942 (Wp. 18/42). Kriminalpolizeileitstelle (R. P. St. ).

zu der am Donnerstag, dem 16. Juli 1942, 18 Uhr, in den Räumen des Herrn Rechtsanwalts und Notars Dr. Bruno Sarkamm, Berlin W 35, Pots⸗ damer Str. 91, stattfindenden Haupt⸗ versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Jahresbilanz sowie der Ge— winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941 sowie Be⸗ schlußfassung über die Gewinn— beteiligung.

2. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

8. Wahl eines Bilanzprüfergs.

4. Verschiedenes.

Berlin, den 9. Juni 1942.

Gerhard Lantzke.

11440

Westendorp und Wehner Akftien⸗ gesellschaft Köln am Rhein. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Dienstag, den 7. Juli 1942, nachm. 16 Uhr, in Frankfurt a. M., Niedenau 47, statt—⸗ findenden 46. ordentlichen Haupt⸗

versammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses zum 31. De⸗ zember 1951 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

Aktionäre, die an der Hauptversamm—

lung teilzunehmen wünschen, müssen ihre Aktien oder Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars spätestens bis zum 2. Juli 1942 bei der Gesellschaftskasse oder bei der Dr. C. Schleusiner Foto⸗ werke G. m. b. S., Frankfurt a. M., hinterlegen und in dieser Hinterlegung bis nach der Hauptversammlung be⸗ lassen.

Köln a. Rhein, den 10. Juni 1942.

Der Vorstand.