*
.
. . .
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1942. S. 4
10276.
Emil Waeldin Lederfabrit Attien gesellschaft, Lahr (Schwarzwald).
Bilanz auf den 31. Dezember 1941.
— —— Aktiva. . Grundstück⸗ und Wasser⸗ kraftkonto: Bestand am 1. 1. 1941 32 984,55 32 984 55
Gebäudekonto: Bestand am̃ 1. 1. 1941 162723, 2 Zugang 1941 19 888,44
182 611,55 Abschreibung 4943,92
Maschinen⸗ u. maschinesse Anlagenkonto: Bestand am I. 1. 1941 229 092, 47 Zugang 1941 22 858,32
177 66773
abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor—⸗ schriften.
Worms am Rhein, im Mai 1942.
Emil Krause, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Ludwig Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Worms, Vorsitzer; Direktor Wilhelm Koch, Lahr (Schwarzwald), stellvertretender Vor⸗— sitzer; Generaldirektor Kurt Depker, Worms; Direktor Karl Gülich, Worms; Fabrikant Ertjst Schwarz, Lahr (Schwarz⸗ wald).
Für das Geschäftsjahr 1941 gelangt eine Dividende von 39, — F es390, — je Aktie über nominal R. 1000, — unter Abzug von 152 Kapitalertragssteuer gegen den Dividendenschein Nr. 14 bei unserer Gesellschaftstasse zur Aus— zahlung.
Straße 5, stattfindenden dreißigsten ordentlichen Hauptversammlung er— gebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über Gewinnver— teilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates. ö
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1212.
5. Wahl des Aufsichtsrates.
Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimm-
recht ausüben wollen, haben ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversamm— lung bei der Gesellschaftskasse, der Reichsbank, einer Wertpapier⸗ sammelbank oder einem deutschen Notar zu hinterlegen.
n f 1182,22 3 Is 7 Abschreibung 27 592, 32 Werkzeuge⸗, Betriebs- und Geschäftsausstattungs⸗ konto: Bestand am 1.1. 19119. 20 838, 6 Zugang 1941 977,975 ITV mn Abschreibung 5 454, — Juhrparltonto Licht⸗ und Kraftanlage⸗ konto: Bestand am 1.1. m 6866 Zugang 1941. 89,90 7 J57, 10 Abschreibung . 385,74 Kurzlebige Wirtschaftsgüter⸗ konto: Bestand am 1. 1. ö ö Zugang 1941 . 1740,80 ir n Abschreibung . 1 740,80 14 Beteiligungs konto .... 2 000 — Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ , 474 717 02 Halbfabrikate konto ... 477 184 04
Abgang
222 876 25
1636201
3 471 66
Fertigwarenkonto . ... 52 26503 Forderungen auf Grund von Warenlieserungen u. Leistungenkonto. ; 276 346 76 Kasse⸗ und Giroguthaben—⸗ , 14 583 59 Bankguthabenkonto 54 326 47 Sonstige Forderungenkto. 709271 Rechnungsabgrenzungskto. 57 938 97
Avalkonto R. 2500, — . 18359 5s 75
Grundkapitalkonto ... 625 000 — Gesetzliche Rücklagekonto. z65 500 — Rücklage für Fuhrparker⸗ neuerungskonto.... 4 145 99 Rückstellungen für zweifel⸗ hafte Forderungenkonto 12 557 90 Delkrederekonto. .... 1497216 Hypothekardarlehenskonto 125 000 — Darlehens konto... .. 100 000 — Bankverbindlichkeiten konto 469 889 97 Verbindlichkeiten a. Waren⸗ lieferungen⸗ und Lei⸗ irh gent ont; 403 221 03 Sonstige Verbindlichkeiten⸗ ͤ J 56 485 02 Rechnungsabgrenzungskto. 360 — Verpflichtung für geleistetes Aval RM,“ 2500, Gewinn: Vortrag aus 1940 2 239, 95 Reingewinn aus 1941... 24 346,77 IJ 585, Zuweisung an gesetzliche Rücklage. 5 000, — 21 586 72 1869 81879 Gewinn⸗ und Berlustrechnung. Aufwand. RM, S Löhne und Gehälter 326 491 57 Soziale Aufwendungen: a) gesetzliche. 24 118,30 b) freiwillige 22 250,42 46 368 72 Abschreibungen a. Anlagen 40 11678 Zuweisung zur gesetzlichen dtüdlage·.. . 5 000 — ,, 49 594 28 K.,, 67 222 45 Beiträge an Berufsver⸗ ,, 174720 Gewinn: Vortrag aus 1940 2 239, 96 Reingewinn aus 1941 24 346,77 D 5s 7 —Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage. 5 000, — 21 58672 855 12772 Ertrag. Vortrag aus 1940 ö 2 239 95 Ausweispflichtiger Roh⸗ uberschußs.. 34 108 65] Außerordentliche Erträgen. 21 77916 s 127 72
Lahr (Schwarzwald), im Mai 1941. Der Vorstand.
Nach dem abschsießenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie ber vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftabericht, soweit er den Jahres⸗
Lahr (Schwarzwald), den 1.6. 1942. Der Vorstand. Fritz Baldauf, Vorsitzer.
Hans Becker. Karl Waeldin. b —— — — 11462 Anton Reiche
Aktiengesellschaft in Dresden.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Diens— tag, 7. Juli 19412, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Ge— Der Vorstand. sellschaft in Dresden, Bamberger Max Reiche. Alfred Reiche. , m 0 Q ᷣQu , 2 e 2 ,. 10043.
H. Stodiek C Co. Aktiengesellschaft, Vielefeld.
Bilanz per 31. Dezember 1941.
Die Aktien oder der Hinterlegungs— schein sind mit einem doppelten Num— mernverzeichnis spätestens am 1. Juli 1942 bei der Gesellschaftskasse ein⸗ zureichen. Das Doppelstück des Num— mernverzeichnisses wird, mit dem Stempel der Aktiengesellschaft oder der Hinterlegungsstelle versehen, zurück— gegeben und dient zum Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Dresden, den 9. Juni 1942.
m ᷣ·ᷣ· Buchwert Abschrei⸗ Buchwert 31. 12. 1940 Zugang bungen 33. 1 194 Attiva. RT 8 EY 8] RV 8 EY & I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) mit Wohngebäuden .. 75 579 — 1427 — 74 252 — b) mit Fabrikgebäuden .. 339 383 90 53 92 25 823 500 313 614 32 2. Unbebaute Grundstücke .. 11493 60 11 493 60 3. Maschinen und maschinelle ,,,, ; 2587 89271 7 358 24 48 90777 246 34318 4. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung ... 40 790 — 27695 8 11835 32 948 60 ,, 159 010 23 Anpassung an die Steuer⸗ , 22 61477 181 625 — if , ö II. Umlaufsvermögen: r 1. Warenvorräte: a) Roh⸗, Hilfs- und Betriebsstoffe 258 462, 45 b) Fertige Erzeugnisse, Waren.. 6514 169, 22 S72 631 67 ö J 5 . . 1708 828 37 3. Geleistete Anzahlungen. ...... wd 78 824 83 4. Forderungen für Warenlieferungen ...... . 195 42778 5. Forderungen an Konzernunternehmen . ...... . 17 84318 8 ee w S7 11112 ,, J . 478915 8. Tasse, G ich han, checke, ö 6 79 19 I j 160 679 65 III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. . ...... 23 397 45 4065 880 09 Passiva. 1 wr nn, /. .. 1350 000 — le . J 150 000 — . wd ö 550 000 — MJ 250 000 — Rücklage für allgemeine Zwecke.... ... 300 000 — , 499 764 52 NMuücklage ir e ne scha f fin 1327 — . Denen,, J 242 431 20 I., Rnckelnngen Rene rr nne, 200 000 — Dee 2650 000 — V. Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden ..... K 8 968 04 Verbindlichkeiten für Warenlieferungen. .... K 51 125 05 Verbindlichkeiten an Konzernunternehmen ..... ... 99 653 62 Sor fig erb liche tn. J 20 429 88 Nicht erhobene Dividende... DJ 376 — VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. ...... 76 17276 d 16409, 55 . Verlustvprtra n,, , , 15 632 02 4 065 88009
„ Der Verlustvortrag von Re 13941,53 aus 1940 hat sich infolge Berich⸗ tigung der Bilanz 31. 12. 1940 auf RM 777,53 ermäßigt. . Geminn⸗ und Berlustrechnung.
mt——QiQi———Q,i„„„„„„ Debet. u & , JJ 777 53 l. Löhne und Gehälter. ..... J 230 30672 2. Soziale Leistungen.. ... d ./ 28 282 54 8. M hreib gen nn ngen J 84 27662 4. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. ...... 43 53517 J,, J 5 432 32 6. Beiträge an Berufsvertretungen... .. w 2 456 235 , e 72 27110 k 16409,55 , , 777,53 15 63202
482 970 27
Kredit. d J 263 641 39 8 g , eigne . ö 11 72681 w J K 164 928 54
52 673 5 A482 97077
4. Außerordentliche Erträge.
Bielefeld, 5. Mai 1942. Der Vorstand. Wilhelm Stobiek. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Bielefeld, Mai 1942. Dr. jur. Kuhlmann, Wirtschaftsprüfer. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 29. Mai 1942 wird der Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Herr Bankier Franz Koenigs ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu in den Aufsichtsrat wurden gewählt Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Friedrich Ernst, Berlin⸗Nikolassee, und Herr Kreismedizinalrat Dr. Gustav Diering, Halle i. Westf. ö Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus: Albert Osthoff, Vorsitzer; Eduard Gleichman; August Ernst; Dr. Kurt Meyer⸗Barkhausen; Dr. Friedrich Ernst, Dr. Gustav Diering. Vorstand ist Wilhelm Stodiek sen.
— 2. Außerordentliche Erträge 3. Gewinnvortrag aus 1940 ......
11439 : Tellus Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenindustrie,
Frankfurt / Main.
Einladung zur 36. ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch,
8. Juli 1942, vormittags 11,30
Uhr, im Geschäftslokal der Gesellschaft,
Bockenheimer Landstraße 79.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz und der Ge— winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941 und Bericht des Vorstands und des Aufssichtsrats.
2. Erteilung der Entlastung des Vor— stands und Aussichtsrats.
3. Vergütung an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 1941.
4. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. 5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Aktionäre, welche an der Versamm⸗ lung teilnehmen wollen, haben späte⸗ stens am dritten Tage vor dem Ver⸗
sammlungstag, diesen nicht mitge⸗ rechnet, ihre Aktien gemäß S 19 der
Satzungen bei der Gesellschaftskasse,
einem dentschen Notar, bei einer Effectengirubank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes oder in
Frankfurt/Main oder in Berlin bei der Deutchen Bank bzw. deren sämt⸗ lichen Zweigstellen zu hinterlegen. Frankfurt /Main, 10. Juni 1942. Der Vorstand.
Cos n s.
Vereinigte Schmirgel⸗ und Maschinen⸗Fabriken Aktiengesellschaft, Hannover⸗Hainholz.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
—¶ — — — Bestand am Abschrei⸗ Bestand am Aktiva. . 1941 Zugang bungen 31. 12. 1941 RV , Rr & RJ , RY & I. Anlagevermögen: ( l. Bebaute Grund⸗ stücke mit: a) Wohn⸗ und Ge⸗ schäftsgebäuden 45 000 — 717594 9 175 94 48 000 b) Fabrikgebäuden u. anderen Bau⸗ fichte nne, 473 000 — 3 226 72 11622672 360 000 — 2. Unbebaute Grund⸗ ,, 35 000 — w — — 35 000 — 3. Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen. 220 000 — 35 233 82 105 23382 150 000 — 4. Werkzeuge, Be⸗ triebs u. Geschäfts⸗ ausstattung .. 1— 9 45793 9 457 93 1 — 5. Modelle.... 1 — — — — — 1— 6. Beteiligungen.. — — 298 000 — — — 286 900 — 7 ö 5 r Tf T t J ss Fos — II. Umlaufs vermögen: 1. Vorräte: a) Roh, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ..... 430 816 02 b) Halbfertige Erzeugnisse ... . . 75 245 91 d,, 316 220 37 DD s 5 k 1 — 3. Steuergutscheine 5 107 S800 — , , 5 830 — 5. Forderungen auf Grund von Warenlieferun⸗ gen nn B nge ree , 7I2 131 40 3 5 227 60 1 JJ 4241 92 8. Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und H 27 821 28 8. Andere Vgniguthabhen . 186 076 84 10. Sonstige Forderungen.... S 5563 76 1L 708 ss 19 Passi 2. assiv a. I. Grundkapital: Stammaktien (11 000 Stimmen) J ..... 1 100 000 — Vorzugsaktien (9660 Stimmen“) ...... 60 000 —ᷣ 1 160 000 — II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage .. ..... 1156 665 — , onde ,,, 160 000 — 270 oo — III. Wertberichtigung des Umlaufvermögens. .... 27 00 — IV. Rückstellungen: J1. für Pensionsverpflichtungen .. 100 000 — 2. für ungewisse Schulden... 307 654 — 407 664 — V. Verbindlichkeiten: 9 l. Noch nicht eingelöste Dividende ...... 116940 2. Anzahlungen der Kundschaft . . ... ö 117680 3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Seiungen . 223 684 37 4. Verbindlichkeiten gegenüber Banken .... 323 50 - 5. Sonstige Verbindlichkeiten..... ... 87 251 80900 636 79237 , 21 66353 55 Gewinn in 1941 4 1 8 1 21 1 1 1 1 1 1 14 65 857 18 87 520 738 2 594 96710
) Bei Abstimmung über Besetzung des Aufsichtsrates, Aenderung der Satzung, Auflösung der Gesellschaft, haben die Vorzugsaktien je 32 Stimmen, zusammen
1920 Stimmen. Gewinn⸗ und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 1941.
1. Söhne und Gehälter 2. Soziale Abgaben: a) Freiwillige soziale Aufwendungen. b) Gesetzliche soziale Aufwendungen . JJ, 4. Zinsen 5. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag 6. 6
K . K
Beiträge an Berufsvertretungen ... Gewinnvortrag aus 1940 .. Gewinn in 1941
ewinn:
Ertrã ge. l. Rohertrag gemäß 5 132 Akt. ⸗Ges. 1, II
Hannover, im März 1942. Der Vorstand. Der Aufsichtsrat.
Aufwendun gen.
—— —
RM, S
1 14 1 1 8 1 1 14 41 1 * 2. 1066 223 52 * * 1 1 1 1 2 97 779,46
c 64 232,40 162 011 86
J ii/ /// ‚. 240 094 41
J /ꝰ/ . 32 211 58
und vom Vermögen. .. 553 527 90
. , 12 05110 ö
65 857,18 87 520 73
Iss s ssõ
2 111 37849 20 099 66 21 663 55
Tos si io
J
Bolik. Sutter. Dr.⸗Ing. Würth.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschristen.
Hannover, im März 1942. Kurt Lindheimer Die Dividende ist festgesetzt auf 6 die Stammaktien.
„Wirtschaftsprüfer. o auf die Vorzugsaktien und 69 auf
Sie wird abzüglich 10995 Kapitalertragsteuer und 5094 Kriegszuschlag hierzu
gegen Einreichung der Dividendenscheine
Nr. G der Vorzugsaktien und Nr. 4
der Stammaktien bei der Geselischaftotasse in Hannover⸗Hainholz und bei der Dresdner Bank Filiale Hannover, Hannover, ausbezahlt.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht heute aus folgenden Herren: Generaldirektor Dr. „Ing. e. h. Albert Würth, Hannover, Vorsitzer; Bankdirektor
Carl Schleipen, Berlin, stellvertretender
Vorsitzer; Senator Friedrich Voß, Sar⸗
stedt; Bankdirektor Max Gentsch, Hannover.
SHannover⸗Hainholz, den 30. M Der Vorst and.
ai 1942.
Bolik. Sutter.
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1942. S. 3
8 * z = 1 ö
5. Ich behalte mir vor, auf Antrag in befonders begrün⸗ deten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen zuzulassen. Derartige Anträge sind über die Fachgruppe Land⸗ maschinenbau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 200, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate— Erzeugung (Reichsgesetzbl. J S. 2498).
7. Die Anordnung tritt am 1. Juli 1942 in Kraft.
Berlin, den 30. Mai 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
Karl Lange.
Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Gewindebohrern vom 19. Mai 1942
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) ordne ich hiermit folgendes an:
1. Hand⸗ und Maschinengewindebohrer, insbesondere die auf den folgenden DIN-Blättern aufgeführten Gewindebohrer
DIN35I1 Handgewindebohrer für Whitworth⸗Ge⸗ winde (s. Anlage 2), DIN352 Handgewindebohrer für metrisches Ge⸗ winde (s. Anlage 9), DINS353 Handgewindebohrer für Whitworth-Rohr⸗ gewinde (s. Anlage h, DIN E2I18I Handgewindebohrer für metrisches Fein⸗ gewinde (s. Anlage I), und ähnliche Ausführungen dürfen nur noch mit verkürzter Schneidlänge hergestellt werden. Ausgenommen sind Mutter⸗ gewindebohrer nach DIN 356 und 357.
2. Soweit die vorhandenen Einrichtungen es erlauben, sind die Gewindebohrer aus Schnellstahl auch unter 12 mm S bis S8mm — einschließlich zu schweißen.
3. Die verkürzten Schneidlängen und die für das Schweißen geltenden Richtmaße sind den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen H. Unterschreitungen der angegebenen Schneid— längen sind zulässig.
4. Vorgearbeitete Gewindebohrer dürfen noch fertig⸗ gestellt werden.
5. Falls Werkzeuge, die obigen Bestimmungen ent⸗ sprechen, den zu erfüllenden Angaben nachweislich nicht ge— nügen, können Ausnahmegenehmigungen über die Fachgruppe Maschinen⸗ und Präzisionswerkzeuge der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin⸗-Charlottenburg 2, Grolmanstraße 6, ö. . gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir beantragt
erden.
J. Diese Anordnung gilt sowohl für Inlands- als auch
für Auslandslieferungen. - ; S. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 5 4 der Verordnung vom 20. Deze niber 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate Erzeugung (Reichsgesetzbl. I S. 2498). XX. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 19. Mai 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
Karl Lange. Anlage 1 zur Anordnung des Bevollmächti gten für die
Maschinenproduttion über die Herstellung von Gewinde⸗ bohrern vom 19. Mai 1942 (Feingewinde BIN E 2181)
Gewinde⸗ Größtmaß der Schneidenlänge steigung . für Gewindebohrerdurchmesser in mm mm bis 8 über 8 über 16 über 32 über 50-63 0,2 7 8 9 0,5 D 0,5 D o, 25 8 9 10 0, 5 D 0,5 P 0,3 9 10 11 0,5 D 0,5 D 0, 35 10 11 12 0,5 D 0,5 D 0,4 11 12 14 0,5 P 0,5 P o, 45/0,5 12 14 16 18 0,5 D o, / )—ů 14 16 18 (20) o, 5 D 0,75 14 16 18 (20 0, 5õ D o, / ,) 16 18 20 (22) o, 5 D 19 18 20 22 25 0,5 D 1,25 20 20 22 25 0,5 D 1,5 20 20 22 25 6,5 P 1,75 n 22 25 28 42939 2,0. — 25 28 32 36 2,5 — 25 28 32 36 3,ů0 ö. 2. 32 36 40 3,5 6 83 36 40 46 4,0 6 2 . 40 45 4,5 — ien 2 45 50 5,0 — — — 50 66 5,5 — — — 56 63 6,0 — — — — 71
—
Die Werte gelten für alle Maschinen⸗ und Handgewindebohrer, ausgenommen sind die Maschinenmuttergewindebohrer.
N Die Anlagen 2 bis 4 sind ab Mitte Juli 1842 als DIN E-Blätter 351, 352. 353 beim Beuth Vertrieb GmbH., Berlin Sw 68, Dresdener Straße 97, erhältlich.
,, des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Gestängeverbindern für Tiefbohrgerãte vom 5. Juni 1942
Zur Leistungssteigerung der Tiefbohrgeräteindustrie und Vereinheitlichung der i, gr rn Gestängeverbindern für Bohrgestänge zum Tiefbohren (Rotary⸗Shstem) ordne ich im Einvernehmen mit der Fachgruppe Erdölgewinnung der Wirt⸗ schaftsgruppe Kraftstoffindustrie und der Fachgruppe Schacht⸗
bau, Bohrungen und Untertagebau der Wirtschaftsgruppe Bergbau an: ; 6 he nn
1. Zestängeverbinder für Bohrgestänge zum Tiefbohren (Rotarh⸗System) (im Nachstehenden kurz „Gestänge⸗
verbinder) sind nur noch mit den in der Anlage“)
angegebenen Hauptabmessungen herzustellen.
An Gestängeverbindern ist folgende Kennzeichnung
durch Einschlagen eines Stempels anzubringen:
die Firmenbezeichnung, darunter Art und Ab⸗ messung des Gestängeverbinders sowie die Material⸗ bezeichnung, darunter die Chargennummer.
Auf dem Zapfen⸗ und Muffenteil ist vorstehende Kennzeichnung etwa 20 mm vom Zapfenrand anzu⸗ bringen.
3. Gestängeverbinder dürfen nur mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werden. Anträge auf Bau⸗ erlaubnis sind über den Arbeitsausschuß Tiefbohr— geräte, Berlin W 50, Marburger Str. 3, bei mir ein⸗ zureichen.
4. Die am 1. Oktober 1942 noch in der Herstellung be— findlichen Gestängeverbinder, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern bei dem Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte zu melden und dürfen fertiggestellt werden.
5. 36 für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Rege— ung abweichende Typen geliefert werden müssen oder falls im Inland Gestängeverbinder nach dieser Anord— nung den zu erfüllenden Aufgaben nicht genügen, sind Ausnahmegenehmigungen bei dem Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte zu beantragen.
6. Der Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen. Die Her— steller sind ihm gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü⸗ fungen verpflichtet.
J. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Ver—⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (Reichsgesetzbl. S. 2498).
8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Juni 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenprodultion.
Karl Lange.
*
*) Die Anlage ist bei dem Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte, Berlin W 50, Marburger Str. 8, zu beziehen.
Anordnung
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Hebewerken für Tiefbohrgeräte vom 4. Juni 1942 Zur
Leistungssteigerung der Tiefbohrgeräteindustrie ordne ich auf Grund der Verordnung zur Lenkung und Ver— teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) folgendes an:
1. Es ist nur noch gestattet, folgende Ausführungen von
Hebewerken herzustellen: a) Getriebe⸗Hebewerke: 5⸗t⸗Anlage 10⸗t⸗Anlage 15⸗t⸗Anlage b) Ketten⸗Hebewerke: 15⸗t⸗Anlage 20⸗t⸗Anlage 25⸗t⸗Anlage e) Auf wältigungs⸗Getriebe⸗Hebe⸗ ne; 10⸗t⸗Anlage
2. Hebewerke für Tiefbohrgeräte dürfen nur noch mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werden. Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen sind über den Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte, Berlin W 50, Marburger Str. 3, bei mir einzureichen.
3. Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft. Neue Aufträge dürfen nur noch in den genannten Ausführungen herein— genommen werden. Früher hereingenommene Auf— träge, mit deren Fabrikation noch nicht begonnen worden ist, sind ebenfalls auf diese vereinheitlichten Ausführungen umzustellen.
Etwa erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind über den Leiter des Arbeitsausschusses Tiefbohrgeräte bei mir zu beantragen.
Bereits begonnene Anfertigungen von früher bestellten Anlagen dürfen in der bisherigen Ausfüh⸗ rung fertiggestellt werden. Sie sind dem Arbeitsaus⸗ schuß Tiefbohrgeräte zu melden.
4. Die Anordnung gilt für Inlands- und Ausfuhrliefe⸗ rungen. ;
5. Der Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen. Die Her— steller sind ihm gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü— fungen verpflichtet.
6. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 5 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498), soweit nicht die schärferen Strafbestimmungen des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft in Betracht kommen.
Berlin, den 4. Juni 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
Karl ange.
8
.
Anordnung
zur Regelung der Preisbildung für Pelzwaren im Einzelhandel
Vom 4. Juni 1942
Auf Grund des 32 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichstonimissars für
die Preisbildung — vom 29. Oktober 1985 (Reichsgesetzbl. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:
81 (1) Handelsunternehmen, die Pelzwaren im Einzelhandel — auch in der Form des ambulanten Gewerbes — an den
letzten Verbraucher verkaufen, dürfen den höchstzulässigen Verkaufspreis nur nach den Vorschriften dieser Anordnung bilden.
(2) Für Pelzwaren, die das Handelsunternehmen selbst hergestellt hat oder in Lohn hat herstellen lassen, gelten die Be⸗ stimmungen der Anordnung zur Regelung der Preisbildung in der pelzverarbeitenden Industrie vom 10. November 1941 (Reichsanzeiger Nr. 267 vom 14. November 1941) und der Anordnung zur Regelung der Preise im Kürschner-⸗Handwerk vom 17. Februar 1942 (Reichsanzeiger Nr. 42 vom 17. Fe⸗ bruar 1942).
— 82
(1) Die Handelsunternehmen dürfen höchstens die aus der Anlage zu dieser Anordnung * sich ergebenden Handels— aufschläge in Hundertsätzen auf die tatsächlichen Einkaufspreise berechnen.
(2) Tatsächlicher Einkaufspreis ist der Betrag, den die Handelsunternehmen für die Pelzwaren selbst zu zahlen
haben.
G) Werden mehrere Handelsunternehmen in der Einzel⸗ handelsstufe tätig, müssen sie den höchstzulässigen Handelsauf— schlag untereinander teilen und die Teilung auf der Rechnung vermerken.
83
Ist ein Handelsunternehmen auf Grund seiner allgemei⸗ nen Geschäftslage und seines Umsatzes in her Lage, mit niedri⸗ geren als den nach der Anlage zulässigen Handelsaufschlägen auszukommen, so kann ihm die Preisbildungsstelle die Einhal⸗ tung dieser niedrigeren Aufschläge zur Pflicht machen.
§5 4
Für Pelzwaren von gütemäßig gleichartiger Beschaffen⸗ heit, die zu verschiedenen Preisen eingekauft worden sind, darf ein Durchschnittspreis (Mischpreis) unter Berücksichtigung der Mengen gebildet werden, wenn über die Art und Weise der Ermittlung des Durchschnittspreises besondere Nachweife ge— führt werden. Die Bildung von Durchschnittspreisen (Misch— preisen) ist für dieselben Waren nur einmal gestattet.
Für Pelzwaren von gütemäßig unterschiedlicher Be— schaffenheit, die zu gleichen Preisen eingekauft find, können für die Errechnung der Verkaufspreise die Einkaufspreise nach der Güte der Ware abgestuft werden. Die Summe der abge⸗ stuften Preise für sämtliche Stücke einer Partie oder eines Loses darf deren tatsächlichen Einkaufspreis nicht übersteigen.
586
Die Handelsunternehmen müssen unbeschadet der Vor⸗ schriften der Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. No⸗ vember 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1535) auf der Einkaufsrech— nung vermerken, welcher Preis für die Ware gefordert wird. Sie müssen die Einkaufsrechnungen und die sonstigen Auf⸗
zeichnungen über die Preiserrechnung 5 Jahre aufbewahren.
C 4
8 . Reichs kommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor—
**
schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§8 8 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts und Verwaltungsvorschriften.
89 Die Anordnung tritt am 1. Juli 1942 in Kraft. gilt nicht in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 4. Juni 1942 Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.
Sie
„) Die Anlage wird von der zuständigen Wirtschaftsgruppe den Mitgliedern besonders bekanntgegeben.
—
Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts— gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über die Einschränkung der Herstellung von Zinkbechern für die Batterie⸗Industrie vom 9. Juni 1912.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 Reichsgesetzbl. ] S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrvie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1954) wird im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsbeauftragten für Metalle und mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1 5 Mit Wirkung ab 1. Juli 1942 dürfen Zinkbecher, gespritzt, geßogen oder gelötet, für die Batterie⸗Industrie nur noch in folgender Ausführung hergestellt werden: I. Bechergrößen 1. Stabbecher Normalbecher Gnombecher Eryptonbecher Monobecher
II. Sickenabstand
1. Stabbecher Normalbecher Gnombecher Cryptonbecher
2. Monobecher
III. Sickentiefe
1. Gnombecher 945 m 2. Stabbecher und Normalbecher 0, Sm 3. Cryptonbecher und Monobecher 1,9 m
19,6 X 34 00,30 mm 19, 5 6 55 X 0,30 mm 15,0 C 45 00, 25 mm 23,5 C 45 X 0,30 mm 31,5 C 57 X 0, 40 mm
Si — 2
3, ꝛõ mm * 0, 15 mm
4mm * 0, 15 mm
6 83
1