1942 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs · und Staatsauzeiger N r. 136 vom 18. Juni 1942. G8. 4

§5 20 Ausnahmebestimmungen

In besonders begründeten Fällen kann die Reichsstelle für Eisen und Stahl Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung zulassen. Anträge sind für Rüstungsfertigungen über die Hauptausschüsse oder Haupt⸗ ringe, für alle übrigen Fälle über die für die Auftragnehmer zuständige fachliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft an die Reichsstelle für Eisen und Stahl einzureichen.

§5 21 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. J S. 679) und nach der Verördnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. 1 S. 165) bestraft.

§5 22 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Durchführungsanordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

8 23 Die Anlagen zu dieser Durchführungsanordnung werden als besondere Bekanntmachung der Reichsstelle für Eisen und Stahl im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger veröffentlicht. Berlin, den 13. Juni 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

2. Ergänzungsanordnung

zur 4. Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 3 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Abgabe erhöhter Lagerbestände) vom 13. Juni 1942

Auf Grund des § 11 der Anordnung 3 des General- bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftun vom 26. November 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preu Staatsanz. Nr. 277 vom 26. November 1941) und auf Grun der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. Augu 1939 e e m n' S. 1430) in der Fassung der Verord⸗ nung vom 36. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) ordne ich mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten z dla Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung, des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Reichsministers für Bewaffnung unb Munition an:

Abschnitt I

Besondere Bestimmungen für 2 von Eisenbahnoberbaumateria

§51 Anbietungspflicht

Die beschlagnahmten Bestände an „Eisenbahnoberbau⸗ material“, und zwar

Eisenbahnschienen mit einem Metergewicht von meh

als 20 kg, ;

Radlenker,

entsprechende Laschen usd Platten,

Schwellen mit einem Metergewicht von mehr als 18 k i abweichend von den Be me, , des 5 3 der 4. Durch⸗ ührungsanordnung, der Stahlwerks-Verband A.⸗G., 2 E, Düsseldorf, Stahlhof, bis zum 30. Juni 1942 an⸗ zubieten. .

Angebote über diese Erzeugnisse, die dem Eisen⸗ und Stahlhandel bereits gemacht ah, müssen zurückgezogen werden.

§82

Uebernahmebestimmungen

Die Stahlwerks⸗Verband A.⸗G. ist zur Uebernahme des angebotenen „Eisenbahnoberbaumaterials“ verpflichtet.

§83

Preisbestimmungen

(I) Die Stahlwerks⸗Verband A⸗G. hat der abgebenden Unternehmung folgenden Gesamtbetrag zu vergüten:

a) Werkspreis zuzüglich Werksüberpreise, b) Fracht ab Station des Walzwerks bis zur Empfangs⸗ station der abgebenden Unternehmung, c) Behandlungsgebühr EM 5, je t. Diese Vergütung versteht sich ab Lagerplatz der abgebenden Unternehmung, jedoch einschließlich ge ger n sstenr Der Werks⸗ preis und die ue sind nach dem 15⸗1⸗Satz zu berechnen.

(2) Läßt die Stahlwerks⸗Verband A.⸗G. die über⸗ nommenen Mengen nicht selbst abholen, ist die abgebende Unternehmung berechtigt, das ortsäbliche Rollgeld für den Transport bis zum neuen Bestimmungsort bzw. zur Verlade—⸗ station, amtliche Wiegegebühren falls vor a n und oder Anschlußgleisgebühren der Stahlwerks⸗Verband A.⸗G. in Rechnung zu stellen.

(3) Die Stahlwerks⸗Verband A⸗G. erhält für das über⸗ nommene „Eisenbahnoberbaumaterial“ von der Rüstungs⸗ kontor G. m. b. H. folgenden Gesamtbetrag vergütet:

a) die Behandlungsgebühr der abgebenden Unter— nehmung (EM 5, je h,

P) Aufwendungen für den Transport des über— nommenen „Eisenbahnoberbaumaterials“ vom Lagerort der abgebenden Unternehmung bis zum neuen Bestimmungsort (Rollgeld, und oder An⸗ schlußgleisgebühren, amtliche Wiegegebühren, ge⸗ gebenenfalls eine Frachtdifferenz),

c) eine . von * vom Werks⸗ grundpreis zuzügli erksüberpreise einschließli e, (Abs. R a und b) t .

or

Abschnitt II

Vorschriften für das Abrechnungsverfahren der Rüstungs⸗ kontor G. m. b. S. 3.

§5 4 Belege für Vergütungsantrãge

Zur Durchführung des im § 9 der 4. Durchführungs⸗ anordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anord⸗ nung 3 des Generalbevollmächtigten für die . und Stahl⸗ bewirtschaftung Gitzl tn Abrechnungsverfahrens sind der Rüstungstontor G. m. b. H, Berlin W, Tirpitz Ufer 2 24, mit den Anträgen auf Zahlung der Vergütungen folgende Unterlagen einzureichen:

1. Durch die Eisen⸗ und Stahlhändler: für übern ommenes Material Durchschläge der Rechnungen der abgebenden Unter- nehmungen, in denen folgende Angaben enthalten sein nf.

a) Werkspreis zuzüglich Werksüberpreise,

b) e. vom Ort der Frachtgrundlage bis zur

mpfangsstation der abgebenden . e) . RR 5, je t G 7 Ab⸗ satz 1 der 4. Durchführungsanordnung),

ferner Rechnungen und Belege über Rollgeld, und / oder 6 , amtliche iegegebühren owie Frachtbelege (6 7 Absatz 8 der 4. Durch- ührungsanordnung)

ür weiter verkauftes Material

urchschläge der Rechnungen an die Abnehmer, auf denen die Abnehmer verbindlich zu versichern haben, daß sie die berechneten Mengen übernommen, die Rechnungen geprüft und in unveränderter Höhe an⸗ erkannt haben.

8. Durch die Deutsche Drahtwalzwerk«

G., sseldorf: ür übernommenen Walzdraht urchschläge der Rechnungen der abgebenden Un⸗ ternehmungen, in denen folgende Angaben enthalten sein müssen: . a) Werkspreis agüglich Werksüberpreise, b) Fracht vom Ort der Frachtgrundlage bis zur mpfangsstation der abgebenden Unterne mung, e) Behandlungsgebühr RM 5, je t (6 7 Ab⸗ satz 6 der 4. Durchführun k ferner i . und Belege über ollgeld, und / oder Ansch s amtliche Fiege. i n. sowie Frachtbelege ö ꝗèẽ2Absatz 7 der Durchführungsanordnung).

8. Durch Edelstahlwerke we ,

lerfirmen und freie EGdelstahl⸗

ändler:

ür übernommenen Edelstahl

urchschläge der Rechnungen der . Un⸗ ternehmungen, in denen folgende Angaben ent⸗ halten sein müssen:

a) der 6 berechnete Preis,

b) die seinerzeit bezahlte Fracht,

o) eine Behandlungsgebühr von RA 5, je t

G 7 Absatz 9 der 4. Durchführun J

ferner Rechnungen und Belege über Rollgeld, und / oder Anschlußgleisgebühren, amtliche Wiege⸗ ebühren sowie Frachtbelege 6 71 Absatz 10 der

Durchführungsanordnung),

ür weiter .

urchschläge der Rechnungen an die A r, auf denen die Abnehmer verbindlich zu versichern haben, daß sie die berechneten Mengen übernommen, die

Rechnungen geprüft und in unveränderter Höhe an⸗

erkannt haben.

urch die Stahlwerk s⸗Verband A.⸗G., üsseldorf: ür übernommenes „Eisenbahnobene a umaterial“ urchschläge der ne,, . der abgebenden Unter⸗ nehmungen, in denen folgende Angaben enthalten sein an fen.

J Werkspreis und Werksüberpreise,

b) Fracht von der Station des Walzwerks bis zur mpfangsstation der abgebenden Unterneh⸗

mung, o) eh r e nn. RA 5, je t U G 3 Absatz 1 dieser Ergänzungsanordnung). erner Rechnungen und Belege über Rollgeld und / der Anschlußgleisgebühren, amtliche Wiegegebühren sowie Frachtbelege (6 7 ber 4. Durchfilhrungsan-⸗ ordnung).

ö. Für unverkäufliche Mengen (gemäß 8 der 4. Durch führungsanordnung), eren Verschrottung die Reichsstelte

. ESisen und in im Einzelfall

erfügt hat:

Durchschriften der Rechnungen an die Schrotthändler,

ö. denen die Schrotthändler verbindlich zu bestätigen

haben, daß sie die berechneten Mengen zu den nach den Höchstpreisvorschriften äußerst zulässigen Preisen übernommen, die Rechnungen gepruft und in unver⸗ änderter Höhe anerkannt haben, sowie die Einzel⸗ verfügung der Reichsstelle für Eisen und Stahl über die angeordnete Verschrottung in Urschrift.

55 . Termine für Einreichung der Anträge auf Vergütung Anträge auf Zahlung der Vergütungen sollen der Rüstungskontor G. m. b. H. jeweils für 10 Tage gesammelt u 3 beliebigen Terminen innerhalb eines Monats nach Wahl es Antragstellers eingereicht werden. Antragsvordrucke sind von der Rustungskontor G. m. b. H. anzufordern.

§86

Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An—

ordnuͤng werden nach den z 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gebebl. 1 S. 679) bzw. nach den Strafvorschriften der 2. Ver⸗

nung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 6. No⸗ vember 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 936) bzw. nach der Verord—⸗ nung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesetzbl. 1 S. 165) bestraft.

waren“

Die Indexziffer unter „III. „M138. 3 . „38,4“ heißen.

§7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost-⸗ gebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 13. Juni 1912. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Sechste Bekanntmachung zur Anordnung 103 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Zulassung von Austauschgerbstoffen) Vom 8. Juni 1942

Auf Grund des 5 14 Absatz8 der Anordnung 108 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 1. November 1941 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1911) wird bekanntgemacht:

Artikel 1 Die Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle für Leder- wirtschaft zur Anordnung 103 (gulassung von Austauschgerb⸗ Hern vom 1. November 194 ennsher Reichsanz. und reuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird in Artikel II wie folgt ergänzt: . Unter A für die ö !: „11. Syntannin V2 RG; Hersteller: Ges., Chemische Fabrik, Grottau a. Unter B für die Lederklasse I: „14. Syntannin V2 RG; Hersteller J. Seidel Kom.⸗ Ges., Chemische Fabrik, Grottau a. d. N.“.

Artikel II Die Bekanntmachung tritt am 8. Juni 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 8. Juni 1942. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.:: Prof. Dr. Stather.

Seidel Kom. 41 N.“.

Bekanntmachung Nr. 30

ver Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 31. Mai 1942

Betr. di, ,,, , ö. Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren

Auf Grund des 1 53 2 der 14. Durchführungsanord⸗

nung zur . über die Verbrauchsre ö . Spinnstoffwaren vom 11. Oktober 1942 r eichs⸗ anzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 19414) wird mit Zustim⸗ mung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet

Auf den Nähmittelabschnitt „“ der 38. Reichskleiderkarte dürfen Nähmittel im Gegenwert von 80 Rpf. in Worten dreißig Reichspfennige (Einzelhandelspreis) abgegeben und bezogen werden, mit der Maßgabe, daß bei Abgabe von Nähseiden und ,, ,, , . in den Längen bis zu 100 m einschließlich) nur die Hälfte des Wertes auf den Abschnitt anzurechnen ist.

Berlin, den 31. Mai 1942. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann.

Anordnung

gur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur Beresnigung des Versicherungsaußendienstes vom 25. Juli 19359

Auf Grund des z 16 Absatz 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des or . Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom J. November 1934 . sgesetzbl. 1 S. 1194) und des 3 10 der Anordnung aj

ere ning des Versicherungsaußendienstes vom 26. Jul 1939 ordnen wir nach Ermächtigung durch den Reichswirt⸗ , . vom 25. Juli 1939 und 7. Mai 1942 folgen⸗

es ant

Die Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des

ue g e , , (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 175 vom 1. August 1939), verlängert durch Anordnung vom 10. 12.. 6. 24. 5. 1940, 11. 10. 1940, 28. 5. 1941 und 2. 12. 1941

Deutscher Reichsanzeiger Nr. 293 vom 14. 12. 1939, Nr. 122 vom 28. 5. 1940, Nr. 241 vom 14. 10. 1940, Nr. 126 vom 3. 6. 1941 und Nr. 285 vom 5. 12. 1941) wird mit Wirkung vom 1. 5. 1942 nochmals um 6 Monate verlängert. Eine weitere Verlängerung bleibt vorbehalten.

Berlin, den 10. Juni 1942. Der Leiter der Reichsgruppe „Versicherungen“ . Hilgard. . Der Leiter der Reichsgruppe „Handel“ Dr. Hayler

Druckfehler⸗Berichtigung n der in Nummer 134 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Bekannt machung über die „Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsbdurchschnitt Mai 1942“ ist ein Druckfehler enthalten. i n dustrielle Fertig⸗ ür den Monatsdurchschnitt Mai 1942 muß statt

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamilichen Teil, den redaktionellen Teil. den Anzeigenteil und für den Verlag:

i. V. Rudolf Lan tz sch in Verlin NW ro Druck der Preußischen Verlags und Druckerei Gmb§., Berlin.

Fünf Beilagen

leinschl. Börsenbetlage und einer Zentralhandelsregisterbellage).

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zum Deutschen neichs an einer und Preußischen Staatsanzeiger

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Er ste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 13. Juni

1942

Nr. 136

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie über ver⸗ einfachte Ausführung von Kinderwagen vom 11. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. ] S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzengungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Ok⸗ tober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 In der Herstellung von Kinderwagen sind folgende Ver— einfachungen durchzuführen:

A. Einschränkung von Typen Es ist verboten, in den Betrieben einer Firma herzustellen

1. Kastenwagen in mehr als 2 Formen, 2. Zwillingskinderwagen in mehr als 1 Form, 3. Wochenendwagen und Zwillingswochenendwagen in

r mehr als 1 Form.

B. Ausstattung der Kastenwagen und Zwillingskinderwagen

1. Sämtliche herzustellenden Wagen dürfen nur in elfenbein einfarbig ohne jede Abtönung und ohne jede Absetzung hergestellt werden.

Gestelle aus Stahlrohr dürfen nicht mehr hergestellt werden.

Gestelle mit durchgehenden Federbogen aus einem Stück dürfen nicht . hergestellt werden. k Achsen dürfen uicht mehr verwendet werden. . .

Die Wagen dürfen nur mit 20 er und 25 er Rädern ausgestattet werden.

Sämtliche Räder dürfen nur mit 12 Speichen aus⸗ erüstet sein.

s dürfen nur noch halblange Schieber aus höch⸗ stens 18 1 mm Rohr angebracht werden. Sämtliche Kinderwagen dürfen nur mit einem h⸗Bügel⸗Verdeck ( mm auh ausgestattet werden. Sturmstangen mit einem höheren Einsatzgewicht als 50 g 2 an den Wagen nicht mehr angebracht werden. Schieber und Sturmstangen dürfen nicht mehr mit

alvanischen Ueberzügen versehen werden. Das

Schleifen der Schieber und Sturmstangen hat zu

unterbleiben. ;

11. Die Verpackung der Räder ist unzulässig.

C. Ausstattung der Wochenendwagen und der Zwillingswochen⸗ endwagen

1. Sämtliche herzustellenden Wagen dürfen nur in elfen⸗ bein einfarbig ohne jede Abtönung und ohne jede Ab⸗ setzung ere stchh werden.

2. Gestelle aus Stahlrohr dürfen nicht mehr hergestellt werden.

3. Gestelle mit durchgehenden Federbogen aus einem Stück dürfen nicht mehr hergestellt werden.

4. . Achsen dürfen nicht mehr verwendet werden.

5. Die Wagen dürfen nur mit 20er Rädern ausgestattet

6

7

8

K

*

werden.

Sämtliche Räder dürfen nur mit 12 Speichen aus⸗ gerüstet werden.

. Es dürfen nur noch halblange Stahlrohrschieber aus höchstens 18 X 1 mm Rohr angebracht werden.

„Schieber dürfen nicht mehr mit galvanischen Ueber⸗ zügen versehen werden. Das Schleifen der Schieber hat zu unterbleiben.

Die Verpackung der Räder ist unzulässig.

D. Verringerung der Einsatzgewichte Das Höchsteinsatzgewicht wird einheitlich festgesetzt: 1. für Kastenwagen auf 7 kg, 2. für Zwillingskinderivagen auf 10 kg, 3. ir ochenendwagen auf 6 kg, 4. für Zwillingswochenendwagen auf 8 kg.

8 2 uuf ö. begründeten Einzelfällen kann der Kriegsbeauftragte

ntrag Ausnahmen von dem Verbot des 8 1 zulassen.

ö 8 3 , en gegen diese Anordnung werden nach al „12— 14 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ 54 „Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1942 in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Oftgebiete und die Gebiete upen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 11. Juni 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts— gruppe Fahrzeugindustrie. ; Wehrle.

Nichtamtliches

. Deutsches Reich . Der Spanische Botschafter in Berlin, José Finat y Cseriva de Romani Graf von WMahydlde hat erlin am 5. Juni 1942 verlassen. Während seiner Abwesen⸗ ih r Herr Gesandter Alonso Caro die Geschäfte der aft.

Postwesen

Die Aufbauarbeit der Reichspost im Osten

Die Arbeit der Reichspost in den besetzten Ostgebieten, die

5. als Mittlerin zwischen der deutschen Verwaltung und den ehörden im Rahmen ihrer Aufgaben als Dienstpost und im allgemeinen Zustellungsdienst für die einheimische Bevölkexung und zwischen dem Reich und den besetzten Ostgebieten bis heute geleistet hat, macht sie zu einem der Schrittmacher des Aufbaus in den unter deutscher Verwaltung stehenden Gebieten des Ostens.

In den drei Generalkommissariaten Estland, Lettland und Litauen sind seit dem Spätsommer 1941 achtzig Dienstpostämter, 589 Postzweigstellen und über 5000 Poststellen und Posthilfs⸗ stellen, in Riga das Bahnpost⸗ das Postscheckfe, das Fernsprech- und ein Wertzeichenverteilungsamt unter deutscher Leitung in Betrieb genommen worden. Weitere Fernsprechämter wurden in Dorpat, Reval, Wilng und Kauen errichtet; hier steht auch das Telegraphenbauamt Ostland.

Am 1. April 1942 war die Umstellung des Postsparkassen⸗ und Postscheckdienstes auf das deutsche Verfahren im General— bezirk Lettland abgeschlossen. In Weißruthenien wurde ein um— e,. 2 für den Dienstpostverkehr aufgebaut, dem, wie in en anderen Generalbezirken, Päckchen⸗ und Packetdienst ange⸗ schlossen sind.

Im allgemeinen Postdienst zwischen dem Reich und dem Reich im ifa n Ostland sind Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 Gramm sowie ge⸗ wöhnliche Zeitungsdrucksachen bis 1000 Gramm zugelassen. Die täglich befahrenen Kraftpostlinien sind im Laufe der Zeit stark ausgebaut worden.

Im Reichskommissariat Ukraine vollzieht sich der Aufbau des Postwesens in gleicher Form. Auch hier ist die Bevölkerun bereits in den allgemeinen Postdienst mit einbezogen worben un macht von den Einrichtungen starken Gebrauch.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom vom 14. bis 22. Juni 1942

Staatsoper

Sonntag, 14. Juni. Tan ;. gen. Beginn: 11 Uhr. Ein Maskenball. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1833 Uhr. Ausverkauft.

Montag, 15. Juni. Carmin 3 Burana. Musikal. Lei⸗

r.

Joan von Zarissa. er gsitel, Leitung: Egk.

Dienstag,. 16. Juni. In der . Andre EChénier. Musikal. Leitung: de Fabritiis a. G. Be⸗

ginn: 19 Uhr.

Mittwoch, 1J. Juni. Iphigenie auf Tauris. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1955 Uhr.

Donnerstag, 18. Juni. Gastspiel Franea Somigli. In der Neu⸗ inszenterung. Salome. Beginn: 193 Uhr.

tung: Egk. . 18*

Freitag, 19. Juni. Guntram. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Sonnabend, 20. Juni. Tristan und Isolde. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 Uhr.

Sonntag, 21. Juni. 52 Franca Somigli. In der Neu⸗ inszenierung. Salome. Beginn: 1944 Uhr.

Montag, 22. Juni. Die Macht des Schickksals. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18M Uhr. .

Schauspielhaus Sonntag, 14. Juni. Abendröte. Beginn: 19 Uhr.

Montag, 15. Juni. Der goldene Dolch. Beginn: 19 Uhr. 2 ; Juni. Geschlossen wegen der Hauptprobe zu aust II.

Mittwoch, 17. Juni. probe zu Faust II. .

Donnerstag, 13. Juni. Neu einstudiert: Faust II. Beginnt 17 Uhr.

Freitag, 19. Juni. Abendröte. Beginn: 19 Uhr.

en, Juni. Iphigenie in Delphi. Beginnt 19 1. !

Sonntag, 21. Juni. Faust J. Beginn: 17 Uhr.

Montag, 22. Juni. Fau st II. Beginn: 17 Uhr.

Kleines Haus , 14. Juni. Madame Kegels Geheimnis. eginn Uhr.

Kollege kommt gleich. Beginnt“

Geschlossen wegen der General⸗

Montag, 15. Juni. 191 Uhr. ;

. 16. Zuni. Tageszeiten der Liebe. Beginnt 26 Uhr

, Juni. Tageszeiten der Liebe. Beginnt

20 Uhr.

Donnerstag, 18. Juni. Gastspiel in Kopenhagen. Be⸗ ginn: 1954 Uhr.

Freitag, 19. Juni. Madame Kegels Geheimnis. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Sonnabend, 20. Juni. Madame Kegels Geheimnis. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, 21. Juni. Gastspiel in Kopenhagen. Be— ginn: 193 Uhr.

Montag, 22. Juni. Gastspiel in Kopenhagen. Beginnt 1955 Uhr. 1

Lustspielhaus 1

Tageszeiten der Siebe. Beginnt

Sonntag, 14. Juni. 19 Uhr. Montag, 15. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. Dienstag, 16. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 11. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 20 Uhr. ö, 18. Juni. Tageszeiten der Liebe. Beginn! 2 ö reitag, 19. Juni. Liebesbrieße. Beginn: 20 Uhr. . Juni. Tageszeiten der Siebe. Beginn: r. Sonntag, 21. Juni. Liebesbriefe. Beginn: 20. Uhr. Zum 75. Male. Montag, 22. Juni. Tageszeiten der Siebe.

Beginn: Uhr.

Wirt chaftsteil

Gegenwartsaufgaben der Sozialpolitik

Auf Einladung der Deutschen Akademie sprach auf einer ihrer

. in Berlin am 11. Juni 1942 Staatssekretär

r. Engel vom Reichsarbeitsministerium über Gegenwarts— aufgaben der Sozialpolitik. ,

.Der Vortragende ging davon aus, daß die von uns verlangten Höchstleistungen nur mit Hilfe einer starken Sozialpolitik erreicht werden könnten. Diese sei überall aktiv in der Betreuung des schaffenden Volksgenossen und trete deshalb in vollem Bewußtsein ihrer hohen Aufgabe überall dort in Erscheinung, wo es gelte, Schäden vorzubeugen oder zu heilen. So diene sie dem Ziele die physischen, sittlichen und geistigen Energien im deutschen Volke wecken ad gesund zu erhalten und die Schätze an Volkskraft ür die 26 der Nation fruchtbar zu machen. Naturgemäß sei all diese Arbeit stets auf den Endsieg ausgerichtet.

Gegenwärtig stehe der ö an erster Stelle. Der Vortragende hob hierbei die besondere Bedeutung der Stellung des Generalbevollmächtigten für den * fa und seine wesentlichen Programmpunkte hervor.

Nach einer Darlegung der Grundsätze, die unsere Lohnpolitik im Kriege beherrschen müßten, befaßte sich der Vortragende näher mit den Kriegsaufgaben der Sozialversicherung. Er schilderte ihre gerade im Kriege erneut unter Beweis gestellte Lebensfrische und Lebensnähe. Allerdings uff sie noch manche Wünsche offen, die

bisher noch nicht hätten erfüllt werden können. Gleichwohl feien

in den ö auf allen Gebieten der Sozialversicherung Fortschritte erzielt worden, die die Betreuung des schaffenden Volksgenossen wesentlich verbessert hätten. Bis der Befehl des, ührers ei daß etwas anderes an ihre Stelle zu treten habe, abe sie ihre Aufgabe, die bestmögliche Betreuung schaffender ,,. vorzunehmen, durchzuführen. nschließend f bliebenen und Versehrten dieses Krieges und des Weltkrieges laufenden Betreuungsmaßnahmen, die ebenso wie die auf anderen sopialpolitischen Gebieten in engem Einvernehmen mit allen zu ihrer Mitarbeit berufenen Stellen von Staat, Bewegung und Wirtschaft getroffen würden.

Uebergehend auf das Gebiet des Wohnungs⸗ und des Städte⸗

baues gab der Vortragende auch hier einen Ueberblick über die gergde jetzt zu bewältigenden Aufgaben. Nach einem kurzen Ueberblick auf sozialpolitische Maßnahmen im Protektorat, im Generalgouvernemenk und in den n Ge⸗ bieten schloß der Vortragende mit dem Hinweis, daß im Gegensatz n den Feindstaaten wir uns nicht mit Problemen einer welt remden soziglen Ideologie beschäftigten, sondern aktiv handelten und trotz Krieg auf sozialpolitischem Gebiete Fortschritt über Fortschritt erzielten.

Begabungsauslese für die Kriegswirtschaft

Die Führungsstelle des k veranstaltet auch im Kriegsjahr 1942 wieder Ausleselager, durch die dem Be⸗ . des deutschen Volkes neue Bewerber zuge⸗ ührt werden konnen. In der FZeit von Januar bis April 19412 konnten schon zwölf solcher Aus , durchgeführt werden, an denen viele hundert Bewerber und Bewerberinnen teilnahmen. Entsprechend den Bedürfnissen der ,, . waren fünf der Ausleselager allein 3 die Eisen⸗ und Metallindustrie sowie die Luftfahrtindustrie abgestellt. Unter den Förderungsarten, die nach Schluß der Ausleselager für die Begabten beschlossen wurden,

ingenieur und die Ehemikerlaufbahn voran. Eine ganze Reihe von Bewerbern wird eine Ausbildung als Luftfahrtingeneur und eine weitere Anzahl die Ausbildung zum Steiger erhalten. Ein besonderer Wert der Ausleselager liegt darin, daß sie in ihren

stehen ehren g die . des Weges zum Fachschul⸗

Entscheidungen unabhängig von der materiellen Lage der Be⸗

childerte der Vortragende die für die Hinter⸗

gabten sind und somit die für unsere Wirtschaft notwendigen Führungskräfte aus allen Schichten des schaffenden Volkes ge— winnen helfen. ;

Abforderung von Aktien

Soeben e, eine Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über den Aktienbesitz, die die angekündigten Vor— schriften über die Abforderung und Verwertung der gemeldeten Aktien enthält. Die gemeldeten Wertpapiere sind auf Verlangen des Reichswirtschaftsministers ganz oder teilweise an die Reichs- bank zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Einheitskurs der Wertpapiere vom 31. Dezember 1941. Der Verkäufer erhäli ver⸗ insliche Reichsschatzunweisungen ver laufenden Serie, die bei der eichsbank hinterlegt und gesperrt werden. Der Zweck der Ab— forderung ist in der Verordnung ausdrücklich festgelegt. Die ab . Wertpapiere dürfen nur zur Kursregulierung an der örse und zur Unterbringung in kleinen Beträgen für Anlage— zwecke verwendet werden. Eine besondere Vorschrift sichert die . Behandlung der Angaben in den einzelnen Mel—⸗ ungen. Wichtig ist, daß die bereits gemeldeten Wertpapiere an andere Personen nur noch verkauft werden dürfen, nachdem sie der Reichsbank durch Einschreibebrief angeboten find und diese das Angebot abgelehnt hat. Von einschneidender Bedeutung ist auch die Bestimmung, durch welche neu gekaufte Aktien einer laufenden Meldepflicht , werden. Wer nämlich nach dem 15. März 1942 börsengängige Aktien gekauft hat oder noch kauft, hat diese zu melden, wenn seine seit dem 1. September 1939 gekauften örsengängigen Aktien den vom Reichswirtschaftsminister jeweils festzusetzenden Kurswert erreichen. Dieser Kurswert beträgt zwar vorläufig 100 000 Rat, kann aber jederzeit herabgesetzt werden. 3 können neu gekaufte Aktien in noch größerem Umfange als bisher meldepflichtig und damit zum Kurs vom 31. Dezember 1941 ablieferungspflichtig werden. Diese laufenden Meldungen . jeweils bis zum 16 des auf den Erwerbsmonat folgenden onats, erstmalig zum 10. Juli 1942, bei der zuständigen Reichs⸗ bankanstalt zu erstatten. Von der Meldung ab dürfen die ge⸗ meldeten Aktien, ebenso wie die bereits . gemeldeten Aktien, nur verkauft werden, wenn sie der Reichsbank angeboten worden

sind. Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 62 vom 12. Juni 1942 unlgfen tin worden.

Die kriegswirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschland⸗Rumän ien noch enger gestaltet

Bukarest, 12. Juni. In den letzten Wochen wurden in Buka⸗ rest zwischen der deutschen und der , Regierung handels⸗ ö Verhandlungen geführt. Diese Verhandlungen dienten in erster Linie dem Zweck, die kriegswirtschaftliche arbeit zwischen den beiden Ländern noch enger zu gestalten und seh ruf en. daß jedes der beiden Länder auch weiterhin dem anderen Lande im Rahmen seiner ,. smöglichkeiten die für die gemeinsame Kriegsführung erfor . üstungen und kriegswirtschaftliche Rohstoffe zur Verfügung stellt. Es wurde festgestellt, daß in beiden Richtungen noch ei der bisher durchgeführten Lieferungen möglich sind. Die Verhandlungen wurden auf rumänischer Seite vom stellvertretenden Minister⸗ präsidenten und Außenminister Professor Mihai Antonesen und auf deutscher Seite von Gesandten Dr. Carl Clodius geführt. Sie boten gleichzeitig Gelegenheit, in freundschaftlicher Weise und in dem gegenseitigen Vertrauen, das die Beziehungen zwischen den beiden verbündeten Ländern charakterisiert, alle Deutschland und Rumänien gemeinsam interessierenden wirtschaftlichen Fragen ein⸗ gehend zu erörtern. Die getroffenen Vereinbarungen wurden am 12. 6. unterzeichnet.