1942 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 1837 vom 15 Juni 1942. S. 8

Anordnung Nr. 5 des Kriegsbeauftragten bei der Wirtschaftsgruppe Metall⸗

von Tuben vom 12. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 13. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsbeauftragten für Metalle angeordnet:

581 Die Herstellung und Lieferung von Tuben für den Bedarf des Inlands, der Wehrmacht und der Ausfuhr ist nur noch in den nachstehenden Ausführungen zulässig:

1. Gespritzte Tuben dürfen nicht mehr außen lakkiert werden.

2. Gewickelte Tuben (Folientuben) dürfen, soweit nach Ziffer 3 Abs. 2 eine Lackierung zulässig ist, nur noch in einer einzigen Grundfarbe außen lackiert werden. Die Verwendung verschiedener Grundfarben ist ver⸗ boten. Die gewählte Grundfarbe ist der Fachgruppe Leichtmetall waren und verwandte Industriezweige, . Kurfürstendamm 163, umgehend mit—⸗ zuteilen.

„Der Mehrfarbendruck ist bei sämtlichen Tuben ver⸗ boten. Der Einfarbendruck bleibt erlaubt mit folgender Ausnahme: Herstellungsserien in einer Größe und Ausführung unter 5000 Stück dürfen nur noch unbedruckt, also völlig blank, gefertigt und geliefert werden.

Die Druckplatten (Klischees) sind möglichst zu ver⸗ einfachen, längere Texte sind zu unterlassen.

. Bei gespritzten Tuben darf der Kragen nicht mehr in blankpolierter Ausführung hergestellt werden.

Für die einzelnen unter à bis e genannten Füllgüter wird die Herstellung und Lieferung sämtlicher Größen mit folgenden Ausnahmen verboten:

a) bei Zahnpasta die Größen 22/140, 25/120, 25, 130 mm, b) bei Hautereme die Größen 25/100, 25/130 mm, c) bei pharmaz. Bedarf die Größen 131/52, 135 75, 19183, 19/100, 255/100, 25/145 mm, d) bei Gummilösung die Größen 13552, 19/83 mm, e) bei Kleber, Fotopasten die Größen 13 75, 10/100, 25/100, 25/130 mm. Bestände in nicht vorschriftsmäßigen Ronden dürfen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung aufgearheitet werden. Eine Sammel⸗ meldung über diese Bestände ist unverzüglich bei der Fachgruppe Leichtmetallwaren und verwandte Indu⸗ striezweige einzureichen. Die Herstellung von Spitztuben mit geschlossener und offener Mündung ist verboten. Ausgenommen sind Tuben mit Injektionsspitze und Ueberkappe für phar⸗ mazeutische Zwecke.

Für die Ausfuhr kann die Prüfungsstelle Metallwaren und verwandte Industriezweige, Berlin⸗Halensee, Kurfürsten— damm 163, im Einvernehmen mit der Fachgruppe Leicht— metallwaren Ausnahmen zulassen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind der Prüfungsstelle Metall- waren über die Fachgruppe Leichtmetallwaren einzureichen.

8§83 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den ss 19, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 bestraft.

§5 4 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und das Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 12. Juni 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. Dr. Poelchen.

Anordnung 199 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 15. Juni 1942

(Abgabe und Bezug von ö und sonstigen technischen Artikeln aus Leder oder Lederfaserstoffj

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 199 vom 21. August 1939 wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

5§5 1 (Begriffs bestimmung)

(1) Als Textillederartikel im Sinne dieser Anordnung elten alle Artikel aus Leder oder Lederfaserstoff, die als Be⸗ er nen an Spinnerei⸗ und Webereimaschinen (Textilmaschi⸗ nen) Verwendung finden, mit Ausnahme von Antriebsriemen.

(2) Als technische Lederartikel im Sinne dieser Anordnung elten alle Artikel aus Leder oder Lederfaserstoff, die als Be⸗ . an sonstigen Maschinen oder Apparaten Verwendung inden, mit Ausnahme von Antriebsriemen.

§8 2 GBezugsbeschränkung)

(I) Abgabe und Bezug von Textillederartikeln ist nur ge, Erwerbschein zulässig. I e fn können für den achbezug weitergegeben werden.

(2) Abgabe und Bezug von technischen Lederartikeln ist nur gegen Verbraucherschein . Verbraucherscheine können in den Nachbezug mit Genehmigung der zuständigen Fachorganisation bis zu einem Fachverarbeiter mit Ver⸗ arbeitungskontingent (Kontingentsbetrieb) weitergegeben wer⸗ den. Fachverarbeiter (Fachindustrie und Fachhandwerk) ohne

Verarbeitungskontingent können Verbraucherscheine in Leder⸗

schecks zum Bezuge von Leder oder Lederfaserstoff zur Her⸗

waren und verwandte Industrieweige über die Herftellung stellung von technischen Lederartikeln umtauschen; entsprechende

Anträge sind an die zuständige Industrie⸗ und Handelskammer oder Kreishandwerkerschaft zu richten.

53 (Ausstellung von Erwerbscheinen)

¶) Anträge 14 Ausstellung von Erwerbscheinen für den Bezug von Textillederartikeln können nur von Len wer⸗ brauchern gestellt werden, nicht dagegen von Personen oder Unternehmen, die Textillederartike!l zum Weiterverkauf be⸗ nötigen. Bei Neuanfertigung von Textilmaschinen, zu deren Vervollständigung Textillederartikel für die erste Inbetrieb⸗ setzung als wesentliche Bestandteile notwendig sind (Erst⸗ ausrüstung), gilt der Hersteller der Maschinen insoweit als Letztverbraucher.

(2) Letztverbraucher, die nicht Hersteller von Textilmaschi⸗ nen sind, haben Anträge auf Ausstellung von Erwerbscheinen für Textillederartikel bei der Wirtschaftsgruppe n , g . Berlin W 35, Rauchstraße 20, über die dieser Wirtschafts⸗ gruppe nachgeordneten Fach⸗ oder Fachuntergruppen zu stellen, auch wenn sie einer anderen Fachorganisation angehören oder wenn sie der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nicht angehören. Antragsvordruck sind von diesen Fach⸗ oder Fachuntergruppen zu beziehen. .

(G) Hersteller von Textilmaschinen haben die Anträge bei der Fachgruppe Textilmaschinen, Chemnitz, Altchemnitzer Straße 40, zu stellen, auch wenn sie einer anderen Fachorga⸗ nisation angehören, oder wenn sie der Organisation der ge⸗ werblichen Wirtschaft nicht angehören. Antragsvordrucke sind von dieser Fachgruppe zu beziehen.

( Die Wirtschaftsgruppe n , und die Fach⸗ gruppe Textilmaschinen sind im Rahmen des ihnen von der Reichsstelle für Lederwirtschaft übertragenen Kontingents zur Ausstellung von Erwerbscheinen für Textillederartikel er⸗ mächtigt. .

84

(Ausstellung von Verbraucherscheinen)

(I) Die Verbraucher haben die Verbraucherscheine auf Vordrucken auszuschreiben, die die Industrie⸗ und Handels⸗ kammern und Handwerkskammern abgeben. Der mit rechts⸗ gültiger Unterschrift des Verbrauchers versehene Abschnitt A des Vordrucks gilt als Bezugsberechtigung, soweit der Bezug von technischen Lederartikeln nach dieser Anordnung zulässig ist.

(2) Verbraucher im Sinne der Bestimmung des Abs. 1 sind Letztverbraucher und Ausrüster von Maschinen oder Appa⸗ raten, nicht dagegen Personen oder Unternehmen, die technische Lederartikel zum Weiterverkauf benötigen.

585 (Bezugserleichterung Kleinerwerb)

Die Reichsstelle für Lederwirtschaft Eibt über die Fach⸗ organisationen bekannt, bis zu welchem Gewicht Textilleder⸗ artikel oder einzelne Arten dieser Artikel und Treibriemen oder einzelne Treibriemenarten gemäß § 7 der Anordnung 106 Treibriemenanordnung)

dürfen. §6 (Ausfuhrbedarf Für den unmittelbaren oder mittelbaren Ausfuhrbedarf dürfen auf Grund dieser Anordnung Textillederartikel und

technische Lederartikel nicht bezogen werden. Das gleiche gilt für die Lieferungen in das Protektorat, das Generalgouverne⸗

ment und die besetzten Gebiete.

87 (Ausnahme⸗, Durchführungs⸗ und Ergänzungsbestimmungen) (I) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Abgabe und den Bezug von Textillederartikeln und technischen Leder⸗ artikeln für einzelne Letztverbraucher oder Letztverbraucher⸗ gruppen oder mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers allgemein abweichend von dieser Anordnung regeln. (2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft trifft die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung . Bestimmungen. 88

(Strafbestimmungen)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die auf Grund von 57 . Bestimmungen werden nach den 55 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 80 .

(Inkrafttreten)

(I) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1942 in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

vom 15. April 1942 (Deutschexy Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 87 vom 15. April 1942) als technische Lederartikel abgegeben und bezogen werden.

C) Gleichzeitig treten außer Kraft:

Die Anordnung 94 Veräußerung von Textilleder⸗ artikeln) vom 22. Oktober 1940 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 250 vom 24. Ok⸗ tober 1940) und das Rundschreiben B. 12/340 (Ein⸗ 4 von technischen Lederartikeln) vom 30. Januar

0.

Berlin, den 15. Juni 1942. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft M. d. F. d. G. b. Prof. Dr. Stather

Bekanntmachung Die am 12. Juni 1942 ausgegebene Nummer 62 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über den Vertrieb von Fernseheinrichtungen. Vom 4. Juni 1942. Verordnung über die Regelung der Eigentumsverhältnisse bei der Anlegung des Grundbuchs im ehemaligen Burgenland. Vom

4. Juni 1942. ; Verordnung über das Rechtsmittelverfahren Legen Wert⸗

zuwachsabgabebescheide des Finanzamts Troppau. Vom 4. Juni 1942.

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 5. Juni 1942. .

Verordnung zur Arbeitsbuchpflicht der Arbeiter und Ange⸗ stellten in den ehemals polnischen Gebietsteilen des Reichsgaues

Danzig⸗Westpreußen. Vom 5. Juni 1942. . Eee zur n. von Gerichtsbezirken im Raume der

Hermann⸗Göring⸗Werke Salzgitter. Vom 8. Juni 1942. .

Zweite Verordnung zur chführung der Verordnung über den Aktienbesitz. Vom 9. Juni Ha2.

Umfang R Bogen. Verkaufspreis:; 9, 15 RM,. Postwversen, dungsgebühren: 00s RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 13. Juni 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung Die am 12. Juni 1942 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: Neununddreißigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsord⸗

nung. Vom 5. Juni 1942. . . Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Sechsten

Zusatzabkommens zum deutsch⸗bulgarischen Handels- und Schiff⸗ fahrtsvertrag. Vom 9. Juni 1942.

Umfang: „z. Bogen. Verkaufspreis; 9,15 Rec. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,3 Ric für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 13. Juni 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches

zr, . Deutscheß Reich Dex Finnische Gesandte in Berlin, Herr Toivo Müiael Kivim 1 hat Berlin am 8. Jun d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Hegationsrat Edvin Lund ström die Geschäfte der hefe ij

——

1

.

Postwesen

Versiegelung gewöhnlicher Pakete nach dem Ausland

Wegen der z. Z. bestehenden Schwierigkeiten bei der Be⸗ schaffung von Siegelberschlüssen kann bei gewöhnlichen Paketen nach Albanien, Finnland, Griechenland, Italien, Rumänien und Vatikanstadt während des Krieges auf die Anbrin ung von Siegeln verzichtet werden, wenn die Pakete hinreichend verpackt und so verschlöͤssen sind, daß dem Inhalt nicht beizukommen ist, ohne sichtbare Spuren des Eingriffs zu hinterlassen.

Neue Gebühren für Briefsendungen nach Ungarn

Ein kürzlich von dem Reichspostminister und dem General direktor der Königl. Unggrischen Post⸗ und Telegraphenverwal-⸗ tung unterzeichnetes deutsch⸗ungarisches Postabkommen sieht für mehrere Arten von Briefsendungen ,, Postkarten, Geschäfts⸗ papiere und Päckchen) beträchtliche, vom 1. Juli 1942 an geltende Gebührenermäßigungen vor. Es gelten nunmehr für alle Arten von Briefsendungen nach Ungarn allgemein die deutschen In⸗ landsbriefgebühren. Ein n l bis 20 g 2 (ö, bis 250 g 24 M, bis 500 g 40 M, bis 1000 g 60 eine Postkarte 6 My, mit Antwortkarte 12 „P, ein Päckchen bis zu 10600 g 40 He. Die Sendungen können jedoch bis zu dem für den , g., (Weltpostvereins) Dienst zu⸗ gelassenen Höchstgewicht ausgeliefert werden. Bei Ueberschreiten des durch das neue Ablommen fe el ggten Höchstgewichts ist als⸗ dann die Weltpostvereinsgebühr für die Sendung zu entrichten. Es ist besonders zu beachten, daß für alle Arten von Brief⸗ sendungen namentlich für Drucksachen und Päckchen die ein von den innerdeutschen Vorschriften abweichenden zwischenstaatlichen Versendungsbedingungen gelten.

P fr ff ff

mam.

Finnische Befriedigung über das Ergebnis der Wirtschafts⸗ verhandlungen mit Deutschland

Helsinki, 13. Juni. Der Vorsitzende des finnischen Regie⸗ rungsausschusses bei den deutsch⸗finnischen Wirtschaftsverhand⸗ lungen, Gesandter R. v. Fieandt, ist nach Finnland zurück⸗ gekehrt. Man könne, so äußerte sich der Minister der Presse gegenüber, mit dem Verhandlungsergebnis vom finnischen Stand⸗ punkt aus zufrieden sein. Da Finnlands Export nach Deutsch⸗ land jedoch weiterhin verhältnismäßig niedrig sei, würden sich die Lieferungen aus Deutschland in einer Erhöhung der bereits vorher bedeutenden Clearingschuld auswirken. Deshalb müsse die Ausfuhr von Erzeugnissen der holzverarbeitenden Industrie trotz aller Schwierigkeiten nach Möglichkeit gesteigert werden. Für eine gesunde Entwicklung des Warenaustausches sei eine Ver⸗ hinderung von Preissteigerungen Voraussetzung. Eine weitere Erhöhung der Löhne und Rohstoffpreise und damit das Anwachsen der Produktionskosten würde die Konkurrenzfähigkeit der finnischen Industrie mit Ländern, in denen der Preisstand stabil gehalten wird, schwächen. Darum müsse die Stabilität des Geldwertes unter allen Umständen beibehalten werden.

Zum Abschluß der deutsch⸗rumänischen irtschaftsverhandlungen

Bukarest, 13. Juni. Zu dem bereits gemeldeten Abschluß der deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsverhandlungen wird noch bekannt, daß hinsichtlich der rumänischen Agrarlieferungen gewisse Ver⸗ besserungen ö, der ursprünglich vorgesehenen Kontingente . wurden. Hierdurch wurde eine merkliche Erhöhung ein⸗ zelner Kontingente, wie beispielsweise des der Ausfuhr von Vieh und Hülsenfrüchten, erreicht. Auf dem Gebiete des Zahlungsver⸗ kehrs ist es trotz einzelner Schwierigkeiten den Bemühungen der beiden Regierungen gelungen, den Grundsatz weiterhin in An⸗ wendung zu bringen, daß unter den ze m n gen Umständen leine , aftlichen Leistungen aus zahlungstechnischen Gründen unterbleiben dürfen. Die früher vorhandenen Schwie⸗ rigkeiten haben auch 6 dadurch eine Verringerung erfahren, ge die deutschen Lieferungen an Rumänien selbst nach Abzug der eigentlichen Rüstungsliefexungen die rumänischen Lieferungen an Deutschland heute wertmäßig übertreffen. Besonders berück⸗ sichtigt wurde bei den Verhanblungen auch das Preisproblem wobei die Bemühungen der beiden Verhandlungspartner darauf e t waren, etwaige Störungen des Güteraustausches von er Preisseite her na ang auszuschalten. Dies konnte dadurch erreicht werden, daß besonders auch von deutscher Seite die Ausfuhrpreise einer möglichst weitgehenden Bindung unter⸗ worfen wurden.

Sypyarkassen und Girokassen,

nach . kostet mithin künftig

8 2 X. *

k

Erste Veilage

ö

.

zum Deutschen Reithsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 1937

Berlin, Montag, den 15. Juni

1942

22 ——

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

12004 Auslosung

von SY, (ab 1. 4. 1912 4 *) Gold⸗

pfandbriefen Reihe 18 der Land⸗

ständischen Bank des ehemaligen Säch—

sischen Markgraftums Oberlausitz

Lausitzer Goldpfandbriefe Reihe 1X —. Kenn⸗Nr. 20500.

Auf Grund § 63 unserer Satzung wurden am 4. Juni 1912 die Stücke der Reihe 1X mit folgenden End⸗ nummern zur Rückzahlung am 31. De⸗ zember 1942 gezogen: 2 05 14 15 19 22 38 43 44 54 60 62 74 77 79 85 94 95 99 (0. Sämtliche Pfandbriefe, deren Nummern mit einer dieser zwei⸗ stelligen Endziffern schließen, gelten durch alle Buchstaben der Reihe 1X als verlost.

Die Rückzahlung der Kapitalbeträge erfolgt zum Nennwert vom 31. De⸗ zember 1942 ab bei den Kassen der Landständischen Bank des ehe⸗ maligen Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen, Dresden und Zittau sowie bei e, . em Ritterschaftlichen Kreditverein in Leipzig und der Deutschen Lande sban kenzentrale AG. in Berlin gegen Rückgabe der ausgelosten Stücke. Mit den Stücken sind die Zinsscheine für 30. Juni 1943 und die folgenden Termine einzu⸗ reichen.

Aus der Auslosung vom 27T. 5. 1941 zum 31. Dezember 1941 sind die Stücke mit folgenden Endziffern noch nicht eingelöst: 01 04 11 18 23 40 50 51 53 57 63 64 68 69 75 81 86 90.

Die Verzinsung der ausgelosten Stücke endigt jeweils mit Eintritt der Fälligkeit.

Bautzen, den 14. Juni 1942. Landstandische Bank des ehemaligen Sächsischen Markgraftums Ober⸗

lausitz, Bautzen.

Erbländischen

7. Attien⸗ gesellschaften

12028 eue Baumwoll ⸗Spinnerei

Weberei Hof. Betrifft. Dividendenausschüttung,

und

Wahl zum Aufsichtsrat, Einzug der Vorzugsaktien, Ausübung des Be⸗

zugsrechts durch die Aktionäre und Umtauschangebot.

In der am 11. ö. 1942 stattge⸗ fundenen Hauptversammlung wurde nach Kenntnisnahme des Außssichts—⸗ ratsbeschlusses über die Kapitalberich⸗ tigung und der sich daraus ergebenden Satzungsänderungen beschlossen, auf das berichtigte Kapital eine Divi⸗

dende von 4 das .

5,85 95 auf das alte Stammaktien⸗ kapital auszuschütten. Es werden demnach die Gewinnanteilscheine Nr. 29 der (alten) Stammaktien mit RM 9, 95 (RAM 11,70 abzüglich RM 1,75 Kapital⸗ ö und Kriegszuschlag) einge⸗ löst. Die Beträge können von heute ab gegen Einreichung der Gewinnanteil⸗ cheine bei der Bayerischen Staats⸗

ank in München, bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank in München sowie bei den sämtlichen Niederlassungen dieser Banken er⸗ hoben werden.

Von den satzungsgemäß aus dem Aufsichtsrat . Herren wurden Herr Justizrat Dr. Ferdinand Mößmer, München, wieder⸗ und Herr Bankdirektor Dr. Johannes Köhler, München, zugewählt.

Die Vorzugsaktien in Höhe von FM 32 500, werden zur Beseitigun der bestehenden Sonderrechte n

f 192 Abs. 2 Akt.⸗Ges. durch Erwerb se

itens der k eingezogen.

Nachdem der Beschluß des Aufsichts⸗ rats über die Kapitalberichtigung in das Handelsregister eingetragen wor⸗ den ist, ersuchen wir hiermit unsere Aktionäre, ihr Anrecht auf die . aus der Kapitalberichtigung zukom⸗ menden Zusatzaktien gegen , rung des Gewinnanteilscheins Nr. 30 der alten Aktien bis zum 15. 8. 1942 einschließlich bei den bereits oben genannten Banken während

der üblichen Geschäftsstungen auszu⸗

üben.

Es entfallen auf fünf Stammaktien 9 RM 2060, drei Zusatzaktien zu 109, und auf zehn Vorzugs⸗ aktien zu RM 190, drei Vorzugs⸗ aktien zu EM“ 160, Ueber die Zusatzaktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen aus- . Die Ausreichung der Stücke erfolgt baldmöglichst nach Fertigstellung . Rückgabe der Kassenquittungen urch diejenige Stelle, die diese Be⸗ scheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver—⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor— zeigers der Kassenquittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 15. 8. 1942, werden die alten Aktien und die Zusgtzaktien mit Ge— winnanteilscheinen Nr. 1 ff. gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berichtigten

Kapitals an der Börse in in, gehandelt und notiert werden. Bei Borsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Girc— sammeldepot⸗Anteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, gege⸗ benenfalls unter Umtausch der Kassen— quittungen.

Für die mit der Ausübung des An— rechts auf die Zusatzaktien den Ban— ken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 30 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Ver— n, bei den vorgenannten Stellen irekt am zuständigen Schalter ein—

. werden und ein Schriftwechsel P

iermit nicht verbunden ist, erfolgt die lusübung des Anrechts koftenfrei. Die Gewinnanteilscheine Nr. 530 sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. dem Namen und der Anschrift des Ein— reichers zu versehen.

Um unsere Aktienstückelung zu ver⸗ einheitlichen, bitten wir die Aktio—⸗ näre unserer Gesellschaft, auf Grund der 88 1ff. der Dritten Durchfüh— rungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. 12. 1938 sich bei dieser Gelegenheit mit dem Umtausch ihrer Aktien in solche von nom. RM 1009, ein— verstandei zu erklären. Die Ein⸗ reichung der umzutauschenden Aktien mit Erneuerungsscheinen hat eben— falls bei den vorgenannten Stellen zu erfolgen. Die Umtauschstellen sind bereit, bei An⸗ und Verkauf von Ak— tienbeträgen zur Erreichung eines tauschbaren Nennbetrages nach Mög⸗ lichkeit zu vermitteln. Ueber die zum Umtausch eingereichten Aktien werden ebenfalls zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Wir bitten unsere Aktionäre, von der Um⸗ tauschmöglichkeit, die ganz spesenfrei für sie erfolgt, bis 15. 8. 1942 weit⸗ gehend Gebrauch zu machen.

Um eine K Nummernfolge der in den Händen der Aktionäre ver⸗ bleibenden Stücke zu RM 200, zu gewährleisten, werden die Aktionäre ersucht, ihre alten Stücke nebst Er⸗ neuerungsscheinen bis zum Umtausch in neue Aktien zu en 200, bei den zuständigen Banken gegen Kassen⸗ quittung zu hinterlegen.

Hof, den 12. Juni 1942. ; Neue Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei Sof.

Wuttig. W. Nießen.

12029] Neue Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei Hof.

In der Hauptversammlung vom 11. 6. 1942 wurde beschlossen, zur Be⸗ bite g der bestehenden Sonderrechte ie Vorzugsaktien in Höhe von FM, 32 56h, gemäß § 18 Ab. 2 Alt. Ges. durch Erwerb seitens der Gesellschaft einzuziehen. Wir ver⸗ weisen hierzu auf 6 des Akt. ge. wonach den Gläubigern der Gesellschaft binnen sechs onaten das echt, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Keteht

er Vorstand. Wuttig. W. Nießen.

12079 Rhein⸗ Sieg Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Satzungsgemäß laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen ordentlichen Hauptver⸗ sammlung auf Samstag, den 11. Juli 1942, 11 uhr, in das Bankhaus Pferdmenges L Co. zu Köln

ergebenst ein. Tages ordung:

1. Vorlage des eschäfts bericht des Vorstandes, des Her re wr, sowie des Berichts des Aufsichts⸗ rats für das Geschäftsjahr 1941.

2. n,, über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichts vats.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗

tionäre, die ihre Aktien oder eine Be⸗ scheinigung einer Wertpapier⸗ sammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien spätestens am S. Juli d. J. mit doppeltem

nnn, ,

beim Bankhaus Pferdmenges Co., Köln, oder

. Deutschen Bank, Berlin, oder

, . Gesellschaftskafse in Beuel oder

bei einem deutschen Notar, oder

bei einer . Entgegennahme der Aktien efugten Wertpapier⸗ sammelbank

hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung späte⸗ stens am 9. Juli d. J. bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen.

Beuel, den 11. Juni 1942.

Rhein⸗ Sieg Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Degenhardt von Hobe.

12009 Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft vorm. Beck C Henkel, Kassel.

Wir beehren uns hiermit, unsere Aktionäre zu der ordentlichen Haupt— versammlung für Freitag, den 10. Juli 1942, vorm. 10 Uhr, in das Sitzungszimmer unserer Gesell⸗ schaft, Kassel, Wolfhagerstr. 40, einzu⸗ laden.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Ge— schäftsjahr 1941.

. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichts rates.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6. Verschiedenes.

Es sind nur die Aktionäre stimm⸗ berechtigt, die mindestens fünf Tage vor der ordentlichen Hauptver⸗ sammlung ihre Aktien in den nach— stehenden Orten bei folgenden Stellen hinterlegt haben:

Kassel: Kasse unserer Gesellschaft, Deutsche Bank, Filiale Kassel, Dresdner Bank, Filiale Kassel,

Berlin: Bankhaus Jacquier Securius, Deutsche Bank, Dresdner Bank,

Frankfurt Main: Deutsche Bank, Filiale Frankfurt / M., Dresdner Bank, Filiale Frankfurt / M.

Die Hinterlegung ist auch dann ord— nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Kassel, den 11. Juni 1942.

Der Vorstand. Fleck. Gockel.

11832 Phrix⸗ Werke Aktiengesellschaft, Hamburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am Montag, dem 6. Juli 1942, nachmittags 16 Uhr, in Berlin, Hotel Kaiserhof, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung einge⸗ laden. . Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941, des Ge⸗ schäftsberichtes des Vorstandes so⸗ wie des Berichtes des Aufsichts— rates,

2. Beschlußfassung über den Vortrag

des Verlustes.

Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Ermächti— gung des Vorstandes, das Aktien—⸗ kapital um bis zu Rt 19 000 000, unter Ausschluß des Bezugsrechts der. Aktionäre innerhalb der nächsten fünf Jahre ab Eintragung des Beschlusses zu erhöhen.

Beschlußfasfung über die Aende— rung des 5 5 der Satzung ent⸗ sprechend dem gemäß Ziff. 4 der Tagesordnung zu fassenden Be⸗ chluß.

Bericht über die Fassung der Satzung auf Grund der durch die Hauptversammlung vom 1. 11. 1941 gegebenen Ermächtigung des Vorstandes zu ihrer Aenderung.

„Beschlußfassung über die Wahl der ier d für die Geschäfts⸗ jahre 1941 und 1942.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus⸗ übung des . richten sich nach § 17 Abs. 3 der Satzung, der wie folgt lautet:

„Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, bestimmt der Vor⸗ stand bzw. der Aufsichtsrat bei der Einberufung der Hauptversamm⸗ lung, unter welchen Voraussetzun⸗ gen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zuge⸗ lassen werden.“

Hierzu bestimmt der Vorstand fol— gendes:

Zugelgssen zur Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre, die

1. in unseren Listen als Uebernehmer oder erste Zeichner ihrer Aktien verzeichnet sind oder nachweisen, daß sie ihre Aktienrechte wirksam von Uebernehmern oder ersten Zeichnern derselben ableiten, und

„uns anzeigen, daß sie an der Hauptversammlung teilnehmen werden.

Diese Voraussetzungen . der Ge⸗ sellschaft nachzuweisen bis Freitag, 3. Juli 1942, einschließlich.

Auf Grund dieser Voraussetzungen werden den Aktionären von uns Teil⸗ nahmeberechtigungskarten ausge⸗ ä gt. die, soweit sie ihnen nicht rüher zugestellt worden sind, am Montag, den 6. Juli 1942, ab 14 Uhr, im Hotel Kaiserhof in Berlin in Empfang genommen werden können. Die gassin zur Hauptversamm⸗

lung selbst erfolgt . Vorzeigen dieser Teilnahmeberechtigungskarten.

12015 ELEFKTROTECHNA

AK TIENGESELLLSCHAFT FLGR

SCH wWACHSTROMTECHNIK, PRAG.

Einladung zur dritten außer⸗ ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, den 30. Juni 1942 um 10 Uhr vormittags in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Prag, X., Königsstraße 84.

Tagesordnung:

1. Aenderung der Statuten: §S§ 2, 6, 27, 28, 31, 38, 40, 47, 50 (Kund⸗ machungen, Verwaltungsrat und Exekutivkomitee, Fachdelegierte).

2. Genehmigung der deutschen Sta— tuten als authentisch.

„Ermächtigung des Verwaltungs— rates zur Durchführung aller Aenderungen, welche noch vorge— schrieben werden.

4. Freie Anträge.

Die Aktionäre der Gesellschaft haben sich zur Teilnahme an der General— versammlung durch Hinterlegung ihrer Aktien 6 Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei der Agrarbank in Prag oder der Böhmischen Union— Bank in Prag oder der Kasse der Gesellschaft in Prag, X., auszu⸗ weisen.

Der Verwaltungerat.

12016 EIL EKkKTROTRCHNaA

A TIFENGEsELLSCHAFEFT Fk

SCHwWwACHSTROMTECHNIEK, PRAG.

Einladung zur zwölften ordent— lichen Generalversammlung am Dienstag, den 30. Juni 19412 um 1015 Uhr vormittags in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Prag, X., Königsstraße 84.

Tagesordnung:

1. Lesung des Protokolls der letzten Generalversammlung.

2. Bericht der Rechnungsrevisoren mit dem Vorschlag auf Erteilung des Absolutoriums dem Ver⸗ waltungsrat.

Genehmigung des Geschäftsberichts und der Bilanz für das Jahr 1941. Erteilung des Absolutoriums dem Verwaltungsrat.

Festsetzung der Vergütung Ss§s 36 und 37 der Statuten.

Wiederwahlen und Neuwahl in den Verwaltungsrat, Wahl von Rechnungsrevisoren.

6. Freie Anträge.

laut

Die Aktionäre der Gesellschaft haben sich zur Teilnahme an der General⸗ versammlung durch Hinterlegung ihrer Aktien 6 Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei der Agrarbank in Prag oder der Böhmischen Union⸗ Bank in Prag oder der Kasse der Gesellschaft in Prag, X., auszu⸗ weisen.

Der Verwaltungsrat.

120731 Danziger Verpackungsindustrie Aktiengesellschaft, Danzig.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8. Juli 1942, 12 Uhr, im Sitzungssagle der Dresdner Bank in Danzig, Danzig, Langermarkt 12/13, stattfindenden Hauptversammlung ein— geladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses für 1941 nebst Berichten.

2. Feststellung des Jahresabschlusses für 1941.

3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

4. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

Satzungsände rungen.

§ 4 Aenderung der Stückelung des Grundkapitals auf Grund der eingereichten Aktien gemäß Um⸗ stellungsverordnung.

18 Aufsichtsratsvergütungen.

6. Wahl des Äbschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.

7 WVerschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Hauptversammlung beteiligen, müssen ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Ge⸗ sellschafts kasse, bei der Dresdner Bank in Danzig, bei einem deut⸗ schen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen.

Der ,, bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird da die Aktien mit Zustimmung der Hinter legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.

Danzig, den 10. Juni 1942.

Danziger Verpackungeindustrie

Aktiengesellschaft. Der Vorfstand.

Kohrig. Feilgenhauer.

durch genügt, daß f

12030 Eisen⸗Rieg, Aktiengesellschaft, Tarmstadt.

1. Nach den Bestimmungen der Di⸗ dee, ,, ,, hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor⸗ standes am 29. November 1941 be⸗ schlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von HeM 500 000, um EM S50 000, auf HM 1350 000, zu erhöhen.

Die Berichtigung ist derart erfolgt, daß an Stelle von zwei alten Aktien zu je JM 590, eine neue Aktie zu iM 2700, ausgegeben wurde.

2. Durch Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat hat der § 5 Abs. 1 unserer Satzungen folgenden Wortlaut erhalten:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Ren 1 350 000, -. Es ist in 500 Stäck Aktien über je RM 2700, eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen; sie tragen laufende Nummern.“

3. Die Anmeldung dieser Beschlüsse zum Handelsregister ist erfolgt und am 5. Januar 1912 in das Handelsregister eingetragen worden.

4. Die berichtigte Bilanz zum 31. 12. 1910 wurde in Nr. 289141 des Deut⸗ schen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlicht.

12022

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 7. Juli 1942, 12 Uhr, im Geschäftshause der Gesellschaft in Wer— nigerode a. S., Marktstr. 18, stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.

Tagesordnung:

Vorlage des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Gewinn—⸗ verteilung.

3. Entlastung des Aufsichtsrates.

Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechtes in ihr sind nur die Aktionäre herechtigt, die ihre Aktien spätestens am 3. Juli 1942 bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung bei einer der nachstehenden Stellen hinterlegt haben:

Geselsschaftskasse, Wernigerode,

Dresdner Bank, Berlin,

Deutsche Bank, Zweigfstelle Blan⸗ kenburg, Harz.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapiersammelbank er⸗ folgen. Die von diesen ausgestellten Bescheinigungen bzw. Hinterlegungs⸗ scheine sind späteftens am 4. Juli 1942 bei der Gesellschaft in Werni⸗ gerode einzureichen.

Wernigerode, den 12. Juni 1942. Vereinigte Harzer Portlandzement- und Kalkinduftrie Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Vorstandes und

12065 Erbacher Tuchfabrik Aktiengesellschaft, Erbach (Odenwald).

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mitt— woch, den 15. Juli 1942, 14 Uhr, in den Räumen der Dresdner Bank in Darmstadt stattfindenden zwölften ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats über das zwölfte Ge— schäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.

Vorlage der Bilanz per 31. De⸗ zember 1941 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschluß⸗ fassung über die Verteilung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Wahl des Buchprüfers für das Ge⸗ schäftsjahr 1942.

5. Verschiedenes.

Gemäß 8 21 der Satzungen ist nur derjenige Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus— übung des Stimmrechts in derselben berechtigt, der seine Aktien spätestens am 12. Juli 1942 während der üb— lichen Geschäftsstunden entweder bei der Gesellschaftskasse in Erbach (Oden⸗ wald) oder bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. bzw. Darmstädter und Nationalbank Darmnstadt Filiale der Dresdner Bank in Darmstadt oder bei einer Effektengirobank hinter⸗ legt hat.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorstehend aufgeführten Hinterlegungsstellen für ie bei einer anderen Bankfirma im Syerrdepot gehalten werden.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen. In diesem Falle muß die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter— legung spätestens am 13. Juli 1912 im Besitze der Gesellschaft sein. Erbach / Odenwald, 5. Juni 1942.

Der Vorstand.

Fritz Mayer. Karl Hei ste r.