1942 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staats anzeiger Rr. 141 vom 18. Juni 1942. S. 4

(3) Der diesem Erlaß als Anlage beigefügte Fleisch-

berechtigungsschein ist ab 29 6. 2 auszugeben. Von

diesem Zeitpunkt an sind die auf Grund des Erlasses vom 258. 58. 41 II B 6-5200 ausgegebenen Eleischberechti- gungsscheine ungültig und einzuziehen. Die Abschnitte des neuen Fleischberechtigungsscheines sind zu Kontroll- zwecken dureh einen schwarzen Kreis gekennzeichnet. Für den Druck der Fleischberechtigungsscheine ist das für die Reichsfleischkarten vorgeschriebene Wasserzeichenpapier zu verwenden. Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses her⸗ gestellten Matern des Fleischberechtigungsscheines sind bei

G3] Auf die Beachtung meines Erlasses vom 2Z5. 9. 1941 II B 6-5900 betr. sachgemäßes Schlachten und Ent- häuten von Hausschlachtungsschweinen weise ich be- sonders hin. : (4) Die zur Durchführung dieses Erlasses notwendigen

Einzelbestimmungen werden durch besonderen Erlaß geregelt

werden. Berlin, den 30. Mai 1942. ; Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Backe.

der Deutschen Zentraldruckerei anzufordern.

Be ie sel Anlage 6 9 ? 9 ö . 6 ö ; 9 z ; ö Stempel des gFleischers Lie ferbestãtigung. 50 16 80 Jin ö ; tige, dem Stamm. hahn ar , . . Fleisch ; Fleisch . ben . die ö J oder oder re n ene e n ff ir n lich 8 8 Fleisc. ; Fleisc «ut uber o kegleisch eder gletschwaten Amilo iat sn ür behesen bal 0 ö 3. 80 Ile lch 4 = . waren bzw. l.4 kg Fleisch oder Fleischwaten wd e. . ö ö und o, 6 kg Schlachtfette. unterschrift und Firmenstempel. Fleischtwaten Fleischtzaten a e e a e e e e e e e, e e, ee, e, e. ö 8 x ? e e e e eee ee e e ee o o ‚— S 8 . O 8 1 S s ; 8 38 Bemerkung für die Kartenausgabestelle: So ß gleich o g Jleisch lossag * 100 g Bei Inhabern von Schlachtkarten sind füt diesen Fleischberechtigungsschein a i Fleisch ʒzeleisch in Sp. 9 der Schlachtkarte 3,0 kg als empfangen einzutragen. Fleischihaten Fleischbaren 1 ö ; . . * 6 oder oder 10638 8 ( [ . * 4 en,. nen, ,. Fleisch⸗* Fleisch⸗ ͤ 2 h t chei 50 Nes S0 S gleisch waten * waren el ere igungs 9 in 1 . . Fleischwaren j Fleischwaren nm e n a ed e e e e e en e e e m m 2 * * . i 4 —— 3 für landwirtschaftliche Selbstversorger 55 *438 * . 2 * * ö ö allis ab 29. Juni ode 9 r is 3 * . 8 . . zleisd ; glei , m ; an Raum ͤ tür . . ** =* . . . . j , n. Fleisch⸗ Fleisch⸗ sür Numerierung Krels · 30 Hes 35 eisc 1 wappen 6 j waten* waten ö, des . Fleischwaten Fleischwaren =. r S 3 8 J t 8 ? 8 1 Bei den Abschnitten, 1 log: 100 , ,. loog 3 1008 2 2. . waren 2. . Fleish ? Fleisch Name: e e. r, ,, Fleisch ?“ Fleisch oder oder 3 . . . oder oder Fleisch⸗? Fleisch⸗ Vohnott: kad n n denn ger Fleisch * Fleisch⸗ w ; wa n . * Ti wa J w aren ren , ,. . e Tei ten 2 aten ae e e a a e a . 14 Straße: ö ö = z 3 ne liel . ö 5 9 8 ö ö 8 Ohne Namenseintragung ungmttig! Nicht uberttagbar ] ö. 4 66 . * ö 9 3 ö 8 1 1 i 1 100 g ‚— 100 g oßne Rückgabe 6ieses Stammabschnittes weren ntue 7 100 g . ͤ . ine nicht ausgegeben! ü . Fleisch Fleisch Fleischberechtigungsscheine nicht ausgegeßen Fleisc Fleisch 9 1 oder ö oder Die mit einem R gekennzeichneten . , K Gast⸗ oder : oder lei sch⸗ isch⸗ stättenmatken auch ohne Vorlegung des Stammabschnittes Verwendung ; isch⸗ 5 sch ; leisc finden und sind nicht zut Vorlage an den Betrieb gebunden, der den Fleisch 1 Fleisch waten . waren Fleischbetechtigungsschein abgestempelt hat. warten waren * ö J Ga e e e a e e e n e e e an e m m x e e m , m m e, m m m nm, m m e w —ᷓ 58 2 , ; ö 8 8 ; too glei ö 8 loo gens; 8 loo ölen; 8 wo Jens; 8 ioo g glei a —⸗ 8 loo g leisc et od er od er od er . er Fle isch waten 2 Fleisch waten Fleisch waren 2 Fleisch waren 2 Fleisch waren? Fleisch waren ö, k ö J . J * los g Speck! loo g Speck! loo gi Speck! loo g Speck CG 2 100 g Speck! loo g Spec! od. Ech weine n od. Sch weine⸗ a od. Sch weine⸗ od. Ech weine⸗⸗ n od. Sch weine⸗ a od. Sch weine⸗ . toh fett roh fett roh fett trteoh fett lloh fett xoh fett od. 80 c Schmaln⸗ Tod. S t Schmalz 20d. 80 c Schmalt⸗ 20d. 80 8 Schmalz 1 od. Sb o Schmaln⸗ Zo. 80 c Schmal

Erlaß Betr.: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter) II B6 3000, II

Zur Ergänzung des Erlasses vom 350. Mai 1942 IB) geben. Die Landes- bzi. Provinzialernährungsämter wer- 6-30090 betr. Hausschlachtungen: Selbstversorger mit

den ermächtigt, in den einzelnen Fällen entsprechend Fleisch und Fett (außer Butter) werden nach Maßgabe der diesen Richtlinien die Selbstversorgungsberechtigung sest- Nr. XVIII Abs. 1 dieses Erlasses noch folgende Bestim⸗

zustellen.

mungen erlassen : (2) Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren ständigen Wohnsitz nicht auf ihrem Betrieb haben, zänlen nur dann zur Gruppe B, wenn sie alleiniger Eigentümer oder zusammen mit Ehegatten oder mit Personen, mit denen sie ständig einen gemeinsamen Haushalt führen, Miteigentümer des hetreffenden Betriebes sind. In allen anderen derartigen Fällen kann aus Miteigentum an land- wirtschaftlichen Betrieben nicht die Zugehörigkeit zur Gruppe B hergeleitet werden. Die in dem (städtischen) Haushalt derartiger Betriebsinhaber (Satz I u. 2) tätigen Personen sind nicht Selbstversorger; für sie gelten die Rationssätze der Mormalversorgungsberechtigten.

(5) Als selbst gehalten und gemästet ist ein Tier nur dann anzusehen, wenn es

a/ in einem Raum s(z. B. Stall, untergebracht isl, über den der Tierbesitzer allein oder mit anderen Personen die tatsächliche Verfügungsgewalt hat, z. B. auf Grund Eigentums, Pacht, Miete, unent- geltlicher GVberlassung us. und der Tierbesitzer selbst das Tier auf seine Rech- nung und Giesahr füttert und pflegt oder durch seine Haushaltsangehörigen oder durch andere in seinem Haushalt oder landmwirtschaftlichen Betrieh beschäftigte Personen füttern und pflegen läßt.

Diese Bestimmungen gelten auch für Mitbesitz an Tieren, die nicht zum Vienbestand eines landwirtschaft- lichen Betriebes gehören. Haben danach mehrere Mit- besitzer die für die Hausschlachtung bestimmten Tiere gemeinsam selbst gefüttert und gepflegt, so liegt für alle

Zu II Was sind Hausschlachtungen?

Durch Hausschlachtungen können von Antragstellern der Gruppen A und B auch die in den Haushalt auf— genommenen Personen, soweit sie in der Landwirtschaft oder im Haushalt hauptberuflich tätig sind, versorgt werden. Zum Haushalt zählen ferner alle Kinder unter 14 Jahren und solche, die sich noch in der Ausbildung befinden, sowie nicht mehr arbeitsfähige Personen. Der einzelne Haushalts⸗ angehörige muß jedoch im Haushalt ganz und länger als vier Wochen verpflegt werden.

Zu III Wer erhält eine Hausschlachtungsgenehmigung?

(1) Als hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig gelten auch die in der Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe ö (Domänen, Saatzuchtbetriebe usw.) beschäftigten ,. y die ihren Wohnsitz auf dem Betrieb oder in der Gemeinde ) haben, zu der der landwirtschaftliche Betrieb gehört sz. B. Gutsinspektoren, Gutssekretäre us. . Soweit es sich je- doch um Personen handelt, die in Generalverwaltungen oder besonderen, dem Betrieb angegliederten wissen- schaftlichen oder kausmännischen Abteilungen heschäf- tigt sind, ist eine Zugehörigkeit zur Gruppe A nicht ge-

*) Die von den Bestimmungen des n ge vom 29. 8. 1941 II B 6520011 abweichenden Vorschriften sind durch Kur⸗ sivschrift besonders gekennzeichnet.

Selbsthaltung und -mästung vor. Gehören jedoch in diesem Fall die Mitbesitzer nicht dem gleichen Haushalt an, so kann Selbsthaltung und -mästung nur anerkannt werden, wenn nicht mehr als zwei Personen Mitbesitzer

sind und wenn ihre Haushalte und der gemeinsame Stall

in derselben Gemeinde liegen. ;

(4) Soziale Gründe für Ausnahmegenehmigungen ge- mäß Iil Gruppe B Abs. 2 sind z. B. als gegeben an- zusehen: .

a) hei Arbeitersiedlern, sosern die Siedlung für die Schiveinehaltung eingerichtet ist und in ihr der überwiegende Teil des Futtermittelbedarses selbst erzeugi wird. Wenn eine Siedlung neu he- zogen wird, kann auch von dem Erfordernis ab- esehen werden, daß in den Hausschlachtungs- sahren seit 193539 die gleiche Anzahl von Haus- schlachtungen vorgenommen wurde,

b) bei Antragstellern, die aus zwingenden Gründen nicht in der Lage waren, den ganzen Futter- mittelhedar / selbst zu erzeugen und bei denen die Ablehnung eine unbillige Härte bedeuten würde, Sosern die übrigen Voraussetzungen für die Haus- Schlachtungsgenehmigung erfüllt sind (z. B. werdende oder kinderreiche Mütter).

(6) Weitere Ausnahmegenehmigungen für nichtland— wirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe B) können aus noch so einleuchtenden Billigkeitsgründen im Hinblick auf die not—⸗ wendige Sicherung der Futtermittelversorgung nicht zuge⸗ lassen werden. So begründet z. B. Futterabgabe jeder Art (Kraftfutter, Kartoffeln, Küchenabfälle usw.) an andere Per⸗ sonen, die selbst Schweine, Rinder, Kälber und Schafe halten und mästen, für den Abgebenden keinen Anspruch auf Ge⸗ nehmigung einer Hausschlachtung der mit diesen Futter⸗ mitteln gemästeten Tiere. . 3

(6) Für die Abgabe von Futtermitteln als Entgelt für geleistete Arbeit in der Landwirtschaft gelten die 3 gen der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Ge⸗ treide und Futtermittelwirtschaft vom J. J. 1940 in der Fassung der Anordnung vom 1. 7. 1941 (RNWVGBl. S. 233, insbesondere Erster Teil Ziffer 2). =

(7) , sind an Inhaber von Fleischereien nicht zu erteilen. .

8 1 . die gleichzeitig einen Fleischereibetrieb haben oder sonstwie gewerbliche Schlachtungen vornehmen, können Hausschlachtungsgenehmigungen nicht erhalten. Im übrigen können Gastwirte nur dann als Selbstversorger an— erkannt werden, wenn sie sich der Kartenausgabestelle gegen⸗ über ausdrücklich verpflichten, ausschließlich für die Versor⸗ gung des eigenen Haushalts zu schlachten. .

(9) Lebensmitteleinzelhändler, die gewerblich schlachten, können eine Hausschlachtungsgenehmigung nicht erhalten. Lebensmitteleinzelhändler, die nicht gewerblich schlachten, aber mit Fleisch und Fleischwaren handeln, erhalten bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen eine Hausschlachtungs⸗ genehmigung nur dann, wenn sie sich der Kartenausgabestelle

egenüber ausdrücklich verpflichten, ausschließlich für die Ver⸗ 5 des eigenen Haushalts zu schlachten. .

(16) Die Landes- und Prxovinzialernährungsämter werden ermächtigt, bei landwirtschaftlichen Betrieben, mit denen eine Fleischerei als Nebenbettieb verbunden ist, in be— sonders begründeten Fällen die Selbftversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) durch Hausschlachtungen zuzulassen. Dies darf jedoch nur dann geschehen, wenn die Landwirtschaft eindeutig als Hauptbetrieb und die Fleischerei nur als Neben⸗ betrieb anzusehen ist. Zur Regelung dieser Frage können die Landes⸗ bzw. i ,, gemeinsam mit dem zuständigen Viehwirtschaftsverband nähere Bestimmun⸗ gen erlassen. ; . ;

(11) Landwirtschaftliche Arbeiter, die in einem landwirt⸗ schaftlichen Betrieb eines Selbstversorgers der Gruppe C be⸗ schäftigt werden, gelten, soweit sie dort ständig hauptberuflich tätig sind, als Selbstversorger der Gruppe A. Nicht zur Gruppe A zählen dagegen die Insassen von Klöstern und Stiften, die Zöglinge von Internaten, die aus einer Werk— küche verpflegten Betriebsangehörigen oder andere von einem Selbstversorger der Gruppe C beköstigte Personen, selbst wenn sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb einer derartigen Einrichtung landwirtschaftliche Arbeiten verrichten.

Zu VI Anrechnungsgewicht

() Bei Feststellung des Lebendgewichtes ist bei Schweinen das Schlachtgewicht in der Weise zu ermitteln, daß von dem auf dem Wiegeschein angegebenen Lebendgewicht ein Schlacht⸗ verlust von 20 v. H. abgezogen wird. Das lebend verwogene Tier ist, um einen Umtausch zu verhindern, zu kennzeichnen.

(2) Bei Feststellung des Schlachtgewichtes gilt bei Schweinen als Schlachtgewicht das Gewicht des geschlachteten Tieres nach Abzug nur nachstehender Teile; der Organe und der Eingeweide der Brust⸗, Bauch- und Beckenhöhle nebst Zunge, Luftröhre und Schlund mit Ausnahme der Nieren und des Schmers (Flomen, Liesen), bei männlichen Schweinen außerdem der äußeren Geschlechtsteile, Für die Feststellung des Schlachtgewichts bei Rindern, Kälbern und Schafen gilt § 68 Ahs. J Satz l der Anordnung Nr. I der Hauptvereini⸗ gung der Deutschen Viehwirtschaft vom I9. 12. 1941 betr. Schlachtviehmarktordnung für das Jahr 1947 (RN BBl. S. 495).

59 Bei amtlicher Feststellung des Lebend⸗ oder Schlacht⸗ gewichtes ist das Anrechnungsgewicht in der Weise zu er⸗— mitteln, daß vom errechneten oder festgestellten Schlachtgewicht 15 v. H. als Verarbeitungsverlust abgezogen werden. Zur Er⸗ leichterung der Umrechnung dient die Tabelle II. Bei An⸗ wendung der einheitlichen Anrechnungsgewichte von II, 100 oder 90 kg ist ein Abzug von 15 v. H. als Verarbeitungs⸗ verlust jedoch unzulässig, da dieser bei der Festlegung der An⸗ rechnungsgewichte bereits berücksichtigt ist.

(4) Der Antrag auf amtliche Gewichtsfeststellung ist stets vor der Schlachtung zu stellen. Dem Antrag ist nur statt— zugeben:

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag.

i. B.:: Rudolf Lantzsch in Kerlin Nw n Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH. Berlin.

Sieben Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels renisterbeilage).

Zweite veilage

zum Deutschen Reithsanzeiger und Preußhischen Staatsanzeiger

Nr. 141

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Gemeinsame Anordnung

der Beauftragten für Kriegsaufgaben bei den Wirtschaftsgruppen Elektroindustrie und . und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Großkochgeräten vom 4. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Okober 1941 (Reichsgesetzbl. J S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er— zeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden In— dustrie vom 36. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81

Die Herstellung von Grpßkochgeräten für den In- und

Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Ausfüh— rungen zulässig:

I. Kochtessel

; a) Doppel wandige Wasserbadkoch⸗

kessel 39090 1 Inhalt AD-—Modelh

Innenkessel Schmiedeeisen gescheuert oder grund⸗

emailliert, Deckel ... Schmiedeeisen grundemailliert, lose aufliegend. Beheizungsarten: Kohle, Niederdruckdampf, Gas, Elt.

b) Einwandige Kochkessel 3001 Inhalt RAD-⸗Modelh Ausführung wie oben beschrieben. Beheizungsarten: Kohle,

Gas, Elt. . affeesiebe und Siebböden für Kartoffeln aus

Schmiedeeisen grundemailliert. II. Herde und Kochtische a) für Kohlenfeuerung: 1. Kohlenherd nach RAD: RL KG 202 bzw. KG 10005. Plattengröße 175 bzw. 185 * 80 em mit 1 Feuerung und 2 Bratöfen altes oder neues Modell 2. (chwerer Kohlenherd Plattengröße 205 0 90 em mit 1 Feuerung, 2 Bratöfen je 50 em Breite 1Wärmeofen ohne Kohlenwagen. b) für Gasheizung: 1. Gasherd schwerer Bauart Plattengröße 160 090 em mit 2 offenen und L geschlossenen Gaskochstellen, 2 Bratöfen je 50 em Breite. 2. Freistehender Gasherd schwe⸗ rer Bauart Plattengröße 190 110 em mit 2 offenen und 4 geschlossenen Gaskochstellen, 2 Bratöfen je 50 em Breite. 3. Gaskochtisch schwerer Bauart Plattengröße ea. 94 c 47 em : mit 2 offenen Kochstellen. 4. Gaskochtisch schwerer Bauart Plattengröße ca. 146 x47 em mit 3 offenen Kochstellen. e) für Eltheizung: Bestückung nur mit runden Kochplatten 1. Eltherd mittelschwerer Aus⸗ führung mit 6 Kochplatten und 2 Bratöfen je ca. 40 em Breite Plattengröße 115 * 75 em Anschluß wert: ca. 20 kw Elt⸗Tischherd schwerer führ un mit 9 Kochplatten Kochplatte 217 0120 em Anschluß wert: ca. 28 30 kW 3. El t-Kochtisch schwerer Bauart mit 2 Kochplatten Plattenmaß 100 0 60 em Anschluß wert: ea. 48-6 kW 4. Elt⸗Kochtisch schwerer Bauart mit 3 Kochplatten Plattenmaß 150 X 60 em Anschlußwert: ea. 7,2 9 KW III. Sockerłocher a Einteiliger Hockerkocher für Gas⸗ heizung Plattengröße ca. 60 0 60 em b) Einteiliger Hockerkocher für Elt—⸗ he izun Plattengröße ca. 59 0 59 em Anschluß wert: ca. 6, kw IV. Etagenbratõöfen a Etagenbratofen für Kohlenfeue⸗

x

AuJus⸗

rung Interesse für die Teil

mit 2 Muffeln von je 50 em Breite b) Etagenbratofen für mit 2 Muffeln von je 50 em Breite e) , für Eltheizung

Bodenkundlichen Gesellschaft in Dresden ca. 20) Bodenkundler aus Deutschland und dem europäischen Ausland. In ca. 25 Vor⸗ 5 wurde zu den wichtigsten Fragen der Bodenkunde in ihrer

ziehun Bodenfru ch tbarkeit und in bezug auf ihre Bedeutung für die Ernährungssicherung des e uropäischen Großraum es Stellung genommen.

Boden wurden an mehreren Tagen die Fragen der Humus. versorg ung und der

,, der Pflanzenproduktion herausgestellt. X.

ihn gegebenen Wirkungsweise der Humusstoffe wurden die bodenkundlich aktuellsten Probleme zur Aussprache gestellt. Ein Vortrag über Nähr⸗ und Dauerhumus als bodenbildende Fak⸗ toren führte zwangsläufig zu der Frage der Stallmistherstellung und der Verwertung des Siallmistes im Boden. Die Frage der Humusbildung und der Humusversorgun Problem, das uns in Deutschland, im ö 6 aäuntlich Beschränk essiert, sondern bekommt eine erhöhte Bedeutung für die Gesund— . enn güch räumlich beschräntt, erhaltung der Böden des wärmeren Klimas. Gebiet war daher ein besonders reger Erfahrungs⸗ . ch zwischen den Bodenkundlern Europas zu be⸗ merken. Außerdem sind die Varträge über die Verwendungs⸗ über den möglichkeit der Braunkohle und des Mütls in der in dn e che lt und im Ggrtenbau von besonderem ne

nur ein bedingter Wert in der Landwirtschaft zuzusprechen ist,

onders für die Zwecke des Gartenbaus (Mistbeetpackungen, Aus— gan möglich, Wenngleich die Untersuchungen noch nicht abgeschlo

die Verwendun

Gasheizung . die Anwendung des Mülls auch des

Berlin, Freitag, den 19. Juni

V. Kippbratpfannen a) für Gasheizung: Eckige Form, 33 aus Schmiedeeisen fetteingebrannt und ausbalanciert Innenmaß 80 X 60 18 em b) für Eltheizung: Ausführung wie oben beschrieben. Anschluß wert: ea. 12 14 kW VI. Spültische mit 2 Becken aus verzinktem Schmiedeeisen, Beckengröße 60 60 em ohne Ablaufbrett. Nur erlaubt für: Wehrmacht, Reichsarbeitsdienst, Organisation Todt, Krankenhäuser und Seefahrzeuge. Sämtliche vorgenannten gerte dürfen nur in lackierter Ausstattung hergestellt werden. *

§ 2 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem Verbot des 5 1 zugelassen werden. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind den ene n Kriegs⸗ beauftragten einzureichen. , 33

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12— 14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§ 4

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündun in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete . für die Gebiete von Eupen, Mal medh und Moresnet. Die auf Grund bereits abgeschlossener Aufträge in Ar— beit befindlichen und vorgearbeiteten Apparate und Anlagen für nicht mehr zugelassene Ausführungen dürfen spätestens bis zum 15. August 1942 fertiggestellt werden.

Berlin, den 4. Juni 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie Dr. Oster mann. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe 3 Stahl- und Blechwarenindustrie . Dr. Pilz.

1. Anordnung

zur Ergãnzung der Anordnung über die Neuaufnahme der Herstellung laut wir sihe es Maschinen und Geräte

Vom 25. April 1942

In Ergänzung der Anordnung über die Neuaufnahme der Herstellung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte vom 29. Dezember 1941 (RzlZ3. Nr. 15 vom 19. Januar 1942) ordne ich auf Grund des mir unter dem 29. Januar 1940 er⸗ teilten Auftrages des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches, Beauftragten für den Vierjahresplan Nr. V. P. 145113 sowie auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) und der urch⸗ führungsverordnung vom 26. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1

S. 2498) an: §51

§ 2 der Anordnung über die Neuaufnahme der Herstellung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte vom 29. Dezember 1941 erhält folgende Fasfung:

„Unter die Vorschrift des 8 1 fallen alle landwirt—

1942

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft. . Berlin, den 25. April 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Bekanntmachung

Die am 17. Juni 1942 ausgegebene Nummer 665 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Polizeiverordnung über die Aufbewahrung von Waffen und Munition in alleinstehenden Gebäuden. Vom 12. Juni 19812

Dritte Verordnung über die Neugestaltung der Reichshaupt⸗ stadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München. Vom 12. Juni 1942. . *.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,3 Het für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin NW 40, den 18. Juni 1942. Reichsverlagsamt. J. V. Stern.

Nichtamtliches

Postwesen

Reichspostminister Dr.Ing. E. h. Ohnesorge über einen Europãäischen Post verein

Zu dem Gedanken eines Europäischen Postvereins äußert sich Reichspostminister Dr.Ing. E. h. Ohnesorge in der letzten Num⸗ mer von „Europa-Kabel“. Obwohl im Weltpostvertrag ausdrück— lich die Möglichkeit vorgesehen war, daß sich einzelne Länder oder Ländergruppen innerhalb des Weltpostvereins enger zusammen⸗— schließen könnten, um so noch weitergehende postalische Verbesse⸗— rungen zu erzielen, habe der von Heinrich von Stephan vextretene Gedanke der Bildung eines Europäischen Postvereins bis heute keine Verwirklichung gefunden. Während es schon 1911 zur Grün⸗ dung eines Südamerikanischen Postvereins gekommen sei, dem sich 1926 sogar Spanien angeschlossen habe, und während auch ein Afrikanischer Postverein ins Leben gerufen worden sei, habe die politische Zerrissenheit Europas eine engere postalische Zusammen— arbeit mit ihren großen Vorteilen für alle europäischen Staaten stets vereitelt. Die Aufgaben, die in unserer Zeit eines epochalen Umbruchs allen Völkern unseres Kontinents vom Schicksak ge— . werden, seien so überwältigend groß, daß nur eine ZJu—⸗ ammenfassung und eine Zusamnienarbeit aller Kräfte die ÄAn⸗ forderungen erfüllen könnten. Der Post komme bei dieser Entfaltung der gesammelten europäischen Kraft eine groß Verantwortung zu. Das nächstliegende sei die Einführung einer europäischen Einheitsgebühr für gewöhnliche Brief⸗ sendungen und die Vereinfachung und Vereinheitlichung der jetzt noch sehr unterschiedlichen Gewichtsstufen. Wenn es mög— lich sei, so führt der Reichspostminister als Beispiel aus, einen Brief von Madrid nach Santiago de Chile zur Inlandsgebühr zu befördern, so sei es nicht vertretbar, daß ein Brief von . nach Lörrach oder von Bukarest nach Sofia mehr als das Doppelte der Inlandsgebühr kostet, nur weil die politische Grenze dazwischen liegt. Wenn es dem einzelnen auch nicht so sehr darauf ankomme, ob er für einen gewöhnlichen Auslandsbrief nur 12 statt 25 bezahlt; so sei es jedoch auch im Einzelfall schon beachtlich, wenn durch eine Angleichung und Vereinfachung der Gewichts stufen für einen Brief im Gewicht von 500 Gramm von Berlin nach Rom, nach Helsinki oder Amsterdam statt 3.85 RM in Zu- kunft nur C40 en zu bezahlen sind. Die große Bedeutung einer derartigen Neuerung komme jedoch dann besonders zum Bewußt sein, wenn man überlege, daß alljährlich viele Hunderte von Mil lionen Briefsendungen innerhalb des europäischen Kontinents wischenstaatlich ausgetauscht werden. Aehnlich bedeutungsvolle erbesserungen ließen sich überall dort durchführen, wo die Technik der organifatorischen Entwicklung vorausgeeilt ist. Die roße Zukunftsbedeutung des Luftpostdienstes unb eines Aus⸗ aues des europäischen Fernkabel⸗ und. Fernschreibnetzes liege auf der Hand. In Zukunft werde es dann keine große Firma mehr in Europa geben, die nicht mit einer anderen über das zu bildende roße . verkehren könnte, und die Erweiterung des Fernkabelnetzes werde die Bewältigung auch der größten Anfor—

schaftlichen Maschinen und Geräte, die zum Bereich der

derungen im zwischenstaatlichen Fernsprech⸗ und Telegraphen— verkehr sicherstellen.

Wirt ch af istein

. Europas Bodenkundler in Dresden Wichtige Fragen für die Ernährungssicherung Europas In diesen Tagen trafen sich auf Einladung der Deutschen

zur Verwitterungskunde, zur Er haltung der

Neben der großen Bedeutung der biologischen Vorgänge im kulturtechnischen Maßnahmen zur

In ausgezeichneten Vorträgen über den Aufbau und der durch

ist ja nicht nur ein umiden Klima, inter⸗

erade auf diesem

Frischmülls be⸗

en sind, so dürfte aber doch damit zu rechnen sein, daß

mit e , g, je 50 em Breite Anschlußwert: I0 kJ

und gartenbauliche Zwecke in greifbare

des Mülls für fta ra nl ih: e

Probleme der tropis kunde und erbrachte u. a. auch Darstellungen der bodenkund— lichen Verhältnisse Portugals und Richtlinien über die Verbesse— rungsmöglichkeiten der ungarischen Salzböden (Szikböden). Die Ausführungen über die organischen und anorganischen Sorptions— komplexe dieser Böden vermittelten die auch für unsere euro- päischen Länder wichtigen bodenkundlichen Fragen des wärmeren Klimas. Mit sehr großem Interesse wurde auch der Vortrag über die Ansprüche, die der Baumwollanbau an den Boden steltt, Vutzungsmöglichkeiten in den südlichen Gebieten des deutschen Ostlandes waren diese Ausführungen besonders für die deutschen Kollegen von größtem Wert.

gem Maße Salzböden besitzen, anderen Länder in bezug auf die Nutzungsmöglichkeit solcher Böden doch wichtig, da wir z. B. in den Älpen' und Donau—

rückt, e, sowohl den Großstädten in bezug auf die Be— seitigung des Mülls als auch auf der anderen Seite dem Landbau

und der Gartenbauwirtschaft hinsichtlich einer ausreichenden Humusversorgnng große Sorgen abgenommen werden.

Die Vortragssolge gewährte weiterhin einen Einblick in die en und subtropischen Boden⸗

aufgenommen. Gerade in bezug auf die

Wenngleich wir im . Raum auch nur in gerin- o waren die Erfahrungen der

. beschrö ewisse Salzböden vor— inden, deren Nutzung zu erstreben ist. * erwähnen sei außer⸗

dem . ein Vortrag über die biologische Tätigkeit der schwe— dischen

öden.

Mit ganz besonderem Interesse wurden die Ausführungen Stand der deutschen Bodenu'nter⸗ uchungs-Sonderaktion von allen Teilnehmern ver—

t olgt. Gerade die Bestrebungen der deutschen Bodenkunde, unte mer gewesen. Während der Braunkohle den k 3. Böden . wichtigsten nal f zu erfassen, führten zu erfolgreichen Schnellmethoden zur Er— mittlung der Düngebedürftigkeit. Eine ganze Reihe von Vor⸗ trägen befaßten sich mit diesem An ha kunde. daran gearbeitet, diese schleunigen und zu verbilligen. dann auch der neuerliche

enbereich der Boden⸗ Schon seit . . wird in Deutschland immer weiter erfahren bei erhöhter Genauigkeit zu be—⸗ Aus einzelnen Vorträgen gi rfolg auf diesem Gebiet mit aller

chgruppe Landmaschinenbau der Wirtschaftsgruppa aschinenbau gehören.“ ö.

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