s 5 2 * ** . ee, r 2. n . k 2 w * — w . ; 2 2 . ö ; 5 ? K // / / . — ? 1 w ar, r 8 ü 8 8 . —— 2 —— k—.— —
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Erste Beilage zum Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942. S. 2
Berkaufspreise für DSelkuchen, abgestellt auf Landesbauernschaften, unter Berücksichtigung der Durchschnitts⸗Frachten.
Ba sa'kuch.
Ba sascht.
Ba 'ku' mehl extrah.
Erdnußkuch.
Erd nußschr.
Erdn ' ku'mehl extrah.
Koꝛkoskuch.
Kokosschtr.
Cołk ' kurmehl extrah.
F. M
Leinkuchen
Leinschrot
Leink mehl extrah.
2tnmerkung: Bei gemahlenen Kuchen erhöht sich bei 3 in Leihsäcken einschl. Zuschlag für die Au
Mohnkuchen
Mohnschrot
Mohntku' mehl exttah.
R. M
Palmkuchen
Palmk'schr. Palm mehl
Rapskuchen
Rapsschrot
Rapsk'mehl extrah.
—— 8 2 2
e
Sesamkuchen
Sesamschr. samk' mehl
extrah.
Anlage 1
der Preis um den Mahllohn. Dieser beträgt:
zgleichskasse . RM 12, — per 1900 kg, ! t R, 15, — per 1000 kg.
So 'bl'kuch. Soꝛbl schr. So'bl'mehl
jedes weitere
R.M 2, — Aufschlag
So jaschrot
Alpenland .. Baden
Bayr. Ostmark Bayern... Danzig⸗Westpr. . Donauland
Hessen⸗Nassaun. Kurhessen Kurmark Lothringen Luxemburg Mecklenburg Niedersachsen Ostpreußen Pommern Rheinland .. . k Sachsen Sachsen⸗Anhalt Schlesien Schlesw.⸗Holstein Sudetenland. Südmark . Thüringen Wartheland Weser⸗Ems . Westfalen .. Württemberg
143, — 150. — 160, — — 1627 — 144. — 150, — w 1563. — 156, — 150, — 152. — 1566. 149. — 1564. 143. — 147. — 147, — 1 . 156. — 118, — 141. — 145. — 156, — 161, — 151. — 145. — ö
138, — 145, — 55, — 148, — l57, — 139, — 145, — 142, — 148, — lõl, = 145, — 147, — 145, — 144, — 59, — 143, — 142, — 142, — 152, — 148, — l51,— 143, — 1365, — 140, — l51,— l'56,— 146, — 143, — 146, —
Durchsch nittsfracht von Landesbauernschaft zu Landesbauernsch aft
ee
Alpen⸗
Baden
Bayr. ] Ostmark,
Bayern
Danzig⸗ Westpr.
Hessen⸗ Nassau
2
Alpenland ... Baden.. Bayr. Ostmark ..
Bayern K Danzig⸗Westpreußen. Donauland
Elsaß
Hessen⸗Nassau
Kurhessen
Kurmark
Lothringen
Luxemburg.. Mecklenburg....
Nied ersachsen. .. Ostpreußen ..
Pommern
Rheinland
Saarpfalz
Sachsen
Sachsen⸗Anhalt ... Schlesien
Schleswig⸗Holstein Sudetenland
Süd mark
Thüringen
Wartheland
,
Westfalen Württemberg....
*
.
— ———
m -
Durchschnitts fracht von Landesbanernschaft zu Landesbauernsch aft
Pommern
Rhein⸗ land
Sachsen⸗
Anhalt Schlesten
Schlesw.⸗ Holstein
Sudeten⸗ land
Thü⸗ ringen
Warthe⸗ land
Würt⸗ temberg
ein Fünftel sogar aus 8 und mehr.
Haus
Alpenland Baden
Bayr. Ostmark Bayern
Dan zig⸗Westpr. Donauland
Elsaß Hessen⸗Nassau Kurhessen .. Kurmark .. Lothringen. Luxemburg... Mecklenburg. Niedersachsen Ostpreußen ... Pommern... Rheinland.. Saarpfalz... Sachsen ... Sachsen⸗Anhalt Schlesien ... Schlesw.⸗Holstein Sudetenland. Süd mark ... Thiütringen .. Wartheland .. Weser⸗Ems . Westfalen . Württemberg.
z 2 t iN u ᷣQum?à „''' e eee ee ee e x 2 u Sie das Amtsblatt der Regierung in Schneidemühl Stück 21 S. 49, ausgegeben am 23. Mai 1942; es Preußischen Staatsm
3 . 2
Bekanntmachung
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 16. April 1872 (GHesetzsamml.
‚
S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß
des Preußi
24. März 1942 über die
en Staaten dur otsdam Stück 24
2. April 1942 über die
en Staatsministertums vom nehmigung des Vierten Nach⸗ trags zur Satzung der Central⸗Landschaft für die Preuß das Amtsblatt der Regierung in 7g, ausgegeben am 13. 2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriumz vom erleihung des Enteignungsrechts
an die Stadt Wesermünde für die Se fm nn, von
uni 1942;
Ersatzland an landwirtschaftliche Betriebe, die durch Land⸗ g h zur Errichtung von Dauerkleingärten betroffen mtsblatt der Regierung in Stade
ind, durch das
Stück 22
der Erla 1. Mai 1942 über die
12. Mai 19427 über die an die Molkerei Deutsch Krone, e. G. m, b. Krone, für die Erweiterung ihrer Betriebsanlagen durch
29, ausgegeben am 30. Mai 1942;
des Preußischen Staatsministeriums vom erleihnng des Enteignungsrechts an die Stadt Drengfurt zur Verbreiterung der Orts⸗ durchfahrt durch das Amtsblatt der Regierung in Königs⸗ berg (Pr) Stück 22 S. 61, ausgegeben am 30. Mai 1942;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom erleihung des Enteignungsrechts H. in Deutsch
;
6. der Erla 30. Mat 1942 über dle
ierun
ernsdor
5. der Erlaß
. inisteriums vom I6. Mai 1942 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Stettin zum Bau einer Kläranlage in der Gemarkung Messenthin durch das Amtsblatt der Re⸗ g in Stettin Stück 1 S. 3. Mai 1942;
des Preußischen Staatsministeriums vom erleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Verwaltung der Reichsstraßen) ur Anlage eines Straßenbaugehöftes in der Gemarkun i das Amtsblatt der Re
Stück 24 S. 87, ausgegeben am 13. Jun
61, ausgegeben am
erung in 3 1942.
Erste Seitage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1842. S. 3
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hal die Leitung der Gesanbticherft wieder übernommen.
Aus der Verwaltung
Erhöhte Kinderzuschläge — Die Witwenrente — Rente für die geschiedene Ehefrau — Neue Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
Im Zuge der Leistungsverbesserungen der Rentenversicherung ift jetzt ein neues Reichsgesetz ergangen, nachdem erst kürzlich eine allgemeine Erhöhung der Renten stattgefunden hatte. Auch das neue Gesetz bringt in einigen Punkten wieder Verbesserungen der Leistungen. Das gilt zunaächst für den e r n, Durch die Notverordnungen war in allen drei Rentenversicherungen der Kinderzuschuß auf 90 RM jährlich herabgesetzt worden. Inwischen ist für die dritten und folgenden Kinder der frühere Satz von 120 Lt wieder hergestellt worden. Das neue Gesetz erhöht nun auch für die ersten beiden Kinder des Versicherten den Kinderzuschuß wieder auf je 120 HM. Da eine Umrechnung sämtlicher Renten gegenwärtig nicht möglich ist, gilt diese Vergünstigung jedoch nur für Neufestsetzungen von Renten. Rund 65 0hh Kinder und in den folgenden Jahren noch erheblich mehr kommen damit zunächst in den 82 — dieser Bergünstigung. — Die zweite Verbesserung betrifft die Witwenrente in der Invalidenversicherung. Während bei der Angestellten, und Knappschaftsversicherung auch voll⸗ erwerbsfähige Witwen beim Todes ihres Mannes Rentenanspruch
haben, war das bei der Invalidenversicherung nicht der Fall. Künftig erhält auch in der Invalidenversicherung die Witwe nach dem Tode des versicherten Ehemannes Witwenrente, wenn und solange sie mindestens zwei waisenventenberechtigte Kinder unter sechs Jahren erzieht, ferner wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens vier lebende Kinder geboren hat. Rund 1690 000 Witwen werden dadurch sofort rentenberechtigt. Die Vergünsti⸗ gung gilt auch für 1 die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten sind. Rachzahlungen für die Zeit vorher
finden nicht statt. — Ferner wird durch das Gesetz die Möglichkeit
geschaffen, daß auch die geschiedene Ehefrau eine Rente bekommen ann. In allen drei Zweigen der Rentenversicherung kann die geschiedene Ehefrau Witwenrente erhalten, wenn ihr der Versicherte zur Zeit des Todes Unterhalt zu leisten hatte. Die Bergünstigung gilt nicht, wenn der Versicherte vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gestorben ist. — Das Gesetz bringt weiterhin den Wegfall der Wartezeit für den Anspruch aus den Rentenversicherungen, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls invalide (berufs⸗ unfähig) wird oder stirbt. Diese zugunsten der Schaffenden ein⸗ geführte Vergünstigung gilt ebenfalls nur für künftige Unfälle, nicht für die zurückliegende Zeit. Bei Berheiratungen von weib⸗ lichen Versicherten ist für den Anspruch auf Erstattung der halben Beiträge die Erfüllung der Wartezeit und die Erhaltung, der Anwartschaft nicht mehr erforderlich. Die bisherigen Vorschriften hatten häufig nur die Folge, daß die Heirat hinausgezögert wurde. — Schließlich bringt das Gesetz, dessen Mehrkosten auf 53 Millionen FM veranschlagt sind, eine Ermächtigung für den Reichsarbeitsminister, zum Abschluß der Einführung der Reichs⸗ versicherung in den Alpen- und Donaugauen, in den ehemaligen tschechoslowakischen, dem Reich eingegliederten Gebieten sowie in in den eingegliederten Ostgebieten die Leistungen der. Renten⸗ versicherung angemessen zu erhöhen, um die Unterschiede aus⸗ zugleichen. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1942 in Kraft und gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
—
MWirts chaftsteil
Die Haushaltungen im Deutschen Reich nach dem Beruf der Haushaltungsvorstände
Eine Gliederung der Haushaltungen nach dem Beruf der Haushaltungsvorstände zeigt bemerkenswerte Unterschiede ihrer Größe und Zusammensetzung. Wie das Statistische Reichsamt im neuen Heft von „Wirtschaft und Statistik“ darlegt, wurden bei der Volkszählung 1939 im Deutschen Reich damaligen Um⸗ fanges rund 23, ‚Mill. Haushaltungen (ohne 95 090 Anstalts⸗ haushaltungen) ermittelt. 3,3 Mill. Haushaltungen hatten einen in der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich erwerbstätigen Haushaltungsvorstand; davon entfällt der weitaus größte Teil auf Bauern und Landwirte (2,3 Mill.). Von den rund 20,1 Mill. nichtlandwirtschaftlichen Haushaltungen sind fast die Hälfte 66 Mill.) Arbeiterhaushaltungen; durch Erwerbspersonen in elbständiger Stellung werden 2,7 Mill. Haushaltungen geleitet. 2,4 Mill. oder 104 der Gesamtzahl sind Einzelhaushaltungen und 21,9 Mill. Familienhaushaltungen. Die Familienhaus⸗ haltungen bestehen zu vier Fünfteln (9, 3) aus Kleinhaushal⸗ tungen. mit bis 4 Personen; nur 2, s 3.6 sind Großhaushaltungen mit 8 und mehr Personen. Die landwirtschaftlichen Familien⸗ e, ,,,, sind durchschnittlich erheblich größer als die nicht⸗ andwirtschaftlichen. So besteht fast die Hälfte der Bauern⸗ und Landwirtshaushaltungen aus 5 und mehr Personen, darunter ir Von den nichtlandwirtschaft⸗ lichen Familienhaushaltungen haben insbesondere die selbständigen
Handwerker sowie die Selbständigen im Gaststätten⸗ und Be⸗ herbergungswefen einen e e e, rnnsiche Anteil an Mittel⸗ und Großhaushaltungen. Die Familienhaushaltungen setzen sich zum größten Teil (18,0 Mill.) nur aus Familienmitgliedern, 5. h. aus Verwandten des Haushaltungsvorstandes, zusammen; in 3 Mill. Haushaltungen leben auch Familienfremde (Hauspersonal, Landwirtschafts- oder Gewerbegehilfen, Zimmerabmieter u. dergl.. Von den rund M0 000 Haushaltungen mit Hauspersonal entfällt etwa ein Zehntel auf die landwirtschaftlichen Haushaltungen. S800 000 . mit Hauspersonal sind nichtlandwirtschaftliche Haushaltungen, darunter allein rund 450 000 Haushaltungen von Selbständigen; auf die Beamten, die Angestellten sowie die selb— ständigen Berufslosen entfallen je 100 000 Haushaltungen mit Hauspersonal. Von den 1, Mill. Haushaltungen mit Zimmer— abmietern u. dergl; entfallen etwa je ein Drittel auf die Arbeiter und auf die ef inn, Berufslosen, weitere rund 180 000 auf die Selbständigen.
Die Zahl der in den Familienhaushaltungen lebenden Kinder unter 14 Jahren, die im Durchschnitt 89 Kinder auf 100 Haus— haltungen beträgt, ist in den landwirtschaftlichen Haushaltungen (111 Kinder) im ganzen erheblich höher als in den übrigen Haus⸗ haltungen (4 Kinder). Am höchsten ist sie unter allen Berufs⸗
ruppen bei den Landarbeitern mit 140 Kindern auf 100 Haus⸗ altungen, unter den nichtlandwirtschaftlichen Haushaltungen bei den Arbeitern (99 Kinder, darunter aber bei den Bergleuten 139 Kinder auf 160 Haushaltungen). Auch der Anteil der Haus— haltungen mit 4 und mehr Kindern ist bei den Landarbeitern mit 10 23. der Familienhaushaltungen am größten; zwischen 86 und Y, betragen die entsprechenden Anteile bei den Selbftän— digen in der Landwirtschaft und einzelnen Gruppen der nicht— landwirtschaftlichen Arbeiter wie Bergleuten, Stein-, Glas- und Keramikarbeitern, Baugrbeitern. (Es wird besonders darauf ingewiesen, daß in diesen 9 len nicht auf die Kinderzahl der hen geschlossen werden darf, da hier nur die in den Haushal⸗
tungen lebenden Kinder unter 14 Jahren berücksichtigt sind.)
Aufgaben der deutschen Rauchwarenwirtschaft in den besetzten Ostgebieten .
Nachdem im Einvernehmen mit dem Reichswirtschafts⸗ ministerium und dem Reichsministerium für die besetzten Ost⸗ gebiete die klAG in eine , , , . der gesamten deu tschen Rauchwarenwirtschaft umgewandelt wurde, hatte die RIAGd zu einer Vortragsveranstaltung eingeladen.
Ueber daz Thema „Grundsätze der deutschen Wirtschaftspolitit in den besetzten Ostgebieten“ sprach Dr. Elksnat vom Reichs⸗ ministerium für die besetzten Ostgebiete. Als natürlicher Er⸗ gänzungsraum des hoch industrialisierten europäischen Westens werden die Ostgebiete in erster Linie die Aufgabe haben, zur Ver— sorgung des Westens mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und industriellen Rohstoffen beizutragen. Im Austausch dafür werde der europäische Westen den Ostgebieten diejenigen industriellen Fertigungserzeugnisse zur Verfügung stellen, für die die rück⸗ sichtslose Aufrüstungspolitik der UdSSR. einen sicher Jahrzehnte lang anhaltenden Bedarf geschaffen hat. Vorausfetzung für die Einordnung der besetzten Ostgebiete in die gesamteuropäische Wirt⸗ schaft sei natürlich, daß die bolschewistische Staatswirtschaft durch wirtschaftliche Grundsätze abgelöst wird, die eine Angleichung an die Wirtschaftspolitik des Reiches und des übrigen Europa er⸗ möglichen. Hierbei werde es insbesondere darauf ankommen, die Wirtschaft in den besetzten Ostgebieten — vor allem in den alt , Gebieten — wieder auf die n, . Initiative der wirtschaftenden Menschen und ihren Willen zur eigenen Leistung aufzubauen.
Ministerialrat Dr. Hoffmann⸗Bagienski vom Reichs- wirtschaftsminjsterium und vom Reichsministerium für die be⸗ setzten Ostgebiete sprach über die Aufgaben der deutschen Rauch⸗ warenwirtschaft in den besetzten Ostgebieten. Er legte dar, in
aufgaben
welch schwierige Lage die deutsche Rauchwarenwirtschaft durch den Verlust ihrer a fg nn Rohstoffquellen geraten sei und wie schwer ein Wirtschaftszweig, der wie die Rauchwarenindustrie im allgemeinen nicht der Deckung lebenswichtigen Bedarfs diene, es in ernsten Zeiten habe, eine Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Interessen zu finden. Dies habe sich schon in der Vorkriegs⸗ zeit bei der Devisenzuteilung für Rohwarenbezüge aus dem Aus— band gezeigt. Die deutsche Rauchwarenwirtschaft habe diese Schwierigkeiten mit Erfolg dadurch zu überwinden gesucht, daß sie sich weitestgehend in den Dienst der Ausfuhr stellte und damit als devisenschaffender Wirtschaftszweig ihren volkswirtschaftlichen Wert auch unter den besonderen Umständen unserer Lage bewies. Bei den jetzt anstehenden Entscheidungen darüber, welchen Ge— bieten der Rohstofferzeugung die Aufbauarbeit in den besetzten Ostgebieten sich in erster Linie zuwenden solle, könne der Rauch⸗ warenwirtschaft die bereitwillige Uebernahme und Erfüllung der Reexportverpflichtung in den vergangenen Jahren zugute kommen, indem sie den devisenschaffenden Wert der Rauchwarenwirtschaft und damit auch einer Pelzfellerzeugung in den besetzten Ost⸗ gebieten beweise. Bei der Fülle der Aufgaben, vor denen die BVerwaltungsbehörden der besetzten Ostgebiete ständen, sei die tätige Mitwirkung der Rauchwarenwirtschaft an dem Aufbau der Pelztierzucht wie an der Erfassung des Rauchwarenanfalls ge⸗ eignet, Richtung, Tempo und Ausmaß der Ergebnisse günstig zu beeinflussen. Ties habe sich auf dem Gebiet der Erfassung schon beim Einsatz der vom Rauchwarengroßhandel für Gemeinschafts⸗ seines Arbeitsgebietes geschaffenen Deutschen Rauch⸗ warengesellschaft gezeigt und werde sich auf dem Gebiet der Pelz⸗ fellerzeugung ö ee. ebenso bestätigen, bei dem Entschluß der an der Rauchwarenwirtschaft beteiligten gewerblichen Gruppen — Großhandel, Pelzveredelungsindustrie, Kürschner, Pelzver— arbeitungsinduftrie, Hutstoffindustrie — durch eine Förderungs⸗ gesellschaft, die kürzlich gegründete RlIlAG Rauchwareninteressen⸗ A.⸗G., am Aufbau einer den Bedürfnissen der deutschen Rauch⸗ warenwirtschaft entsprechenden Pelztierzucht in den besetzten Ost— gebieten mitzuwirken. Diese Mitwirkung könne aufklärend und werbend, beratend, fördernd und betreuend sein. Auf dem Ge⸗ biete der Aufklärung komme unter den heutigen Verhältnissen insbesondere dem Umstand große Bedeutung zu, daß es in den letzten Jahren gelungen sei, den Futterbedarf der fleischfressenden Pelztiere völlig auf Abfälle und andere Stoffe, die für die mensch⸗ liche Ernährung ungeeignet sind, umzustellen.
Walther Krauße von der Fachgruppe Rauchwaren und Pelze unterstrich in seinen einleitenden Worten das große Inter⸗ esse, welches gerade die Rauchwarenwirtschaft daran hat, daß die Pelzproduftion in den besetzten Ostgebieten gefördert wird. Er
ab einen Rückblick über die Entwicklung der Rauchwarenwirt-
schaft bis zum heutigen Tage und betonte das Ziel der Förde⸗ rungsarbeit der RlAG, Leipzig auch innerhalb der Friedens⸗ wirtschaft zum endgültigen Rauchwarenversorgungszentrum Europas und der Welt zu machen.
Wirtschaft des Auslandes
Stark gestiegene Einnahmen der dänischen Staatsbahnen
Kopenhagen, 25. Juni. Die dänischen Staatsbahnen ver⸗ zeichnen für das Geschäftsjahr 1941/42 Betriebseinnahmen von 232,) und Betriebsausgaben von 181,4 Mill. Kr. Gegenüber dem Vorjahr, April 19410 bis April 1941, sind die Einnahmen um 45, ), die Ausgaben um 22,4 Mill. Kr. . Anßer den normalen Abschreibungen von 7,1 Mill. Kr. konnten die Staats— bahnen angesichts des günstigen Ergebnisses d. J. 50 Mill. Kr. extra abschreiben gegen eine Sonderabschreibung von nur 29 Mill. Kr. in 1940/41. Das Gesamtbetriebsergebnis erlaubt eine Verminderung des Staatszuschusses auf 20,7 Mill. Kr. gegen 24, Mill. Kr. im Vorjahr.
150⸗Millionen⸗Anleihe der bulgarischen Hauptpostdirektion
Sofia, 25. Juni. Die bulgarische Hauptpostdirektion wird bei der bulgarischen Postsparkasse eine Anleihe von 150 Mill. Lewa zu 3 aufnehmen, rückzahlbar in zehn Jahren ab 1915. Diese Anleihe soll für neue Postgebäude verwendet werden. In Bul⸗ garien gibt es 890 Post⸗ und Telegraphenstationen, 5 2. sind in posteigenen Gebäuden untergebracht, 40 2.6 in Gebäuden der Ge— meinden und 55 * in Privathäusern.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner . des „D. N. B.“ am 265. Juni auf 74,00 RA (am 25. Juni auf 74,60 RA fur 100 Kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wer tp apierm arten
Devisen
Prag, 26. Juni. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs.« Mittelturs 1557, 93 G., 137700 B., Verlin . , Zarich 78, 90 G. 5680,10 B., Oslo 567,60 G., 568,89 B., Kopenhagen 521,50 G., 22.59 B., London os, 0 G., og, 1 B., KRadrid 235, 63 G. 236 00 B. Malland 131 10 G. 131,860 B., New HYort 24, 9s G, 26,562 B., Paris 19, 95 G., So, e V., Stockholm 604, s0 G., Soö, 85 B., Brüfses 35s, 65 G. 0b, 10 G., Budapest =, Vukarest ——, Pelgrad 49, 55 G.,
Berlin sfes llte Notierun telegraphische — — — —
Tete gray hische Auszahlung
Aegypten (Alexand. und Kairo L ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul) 100 Afghani Argentinien (Buenos
1 Pap. ⸗Pes.
Aires) e Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. 100 Belga
Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) I Milreis Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) . Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) ‚— Norwegen (Oslo) .. Portugal Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad) . Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) ... Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar
100 Kronen engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr
100 Lire
1 Yen lG kanad. Doll. 100 Kuna
I neuseel. j. 109 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Frs. l00 serb. Din. 100 slow. Kr.
100 Peseten
1 südaftr. Pf. U türk. Pfund 100 Pengö * 1ẽ᷑ Goldpe so
100 Drachm.
26. Juni Geld Brief
18,79 18, 83
o, oõss
o, So⸗
39, 96 0.130
oa 32, 16
dos
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14,59 38, 42
13, 1a
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10, 14
59, 46
57, 85 4,995 8. 59l
23, 56
25. Juni Geld Brief
1879 1s 83 o, oõꝛ
o, ss
39, 96 0, 130
Jom 32. 1s dos Ls 132, 0 14.56 3841 13, la o. ss Hoss
56,7 10, 14
—
59, 46
England, Aegypten, Südafrik. Union
Kanada .... Ver. Gt. v., Amerika.. ..... .
n J Australien, Neuseeland ...... ...... Britisch⸗Indien — 9 2 2
——— 2 — 2 26
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten
— *
folgende Kurse:
Brief 9.91 5 00s 7928
74.32 2, 192 2502
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Notiz für
1 Stück
L ägypt. Pfd.
20 Franes⸗Stücke .. Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: 1000-5 Dollar...
Sovereigns ......
— . *
1 Dollar
2 und 1 Dollar ... 1 Dollar Argentinische ...... 1 Pap.-Peso Australische .. ...... 1 austr. Pfd. Belgische 2 — 2 100 Belgas Brasilianische .. 1 Milreis Brit. Indische ..... 100 Rupien Binlgarische: 1000 L
u. darunter ...... 100 Lewa Dänische: große ... 100 Kronen
10 Kr. u. darunter. 100 Kronen Englische: 10 L
u. darunter ...... Finn ... Französische .... ... Holländische . ...... Italienische: große.
, . Kanadische ...... Kroatische ...... Norwegische: 50 Kr.
u. darunter ...... 100 Kronen Rumãänische: 1000 Lei
und 5090 Lei ..... 100 Lei ....
00 Kronen
Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große.. 100 Frs. 100 Frs. u. darunter 100 Frs. l00 serb. Din.
Serbische .. ......
Slowalische: 20 Kr. 100 slow. Kr. U füdafr. Pfd.
u. darunter ..... Südafr. Union ....
L türk. Põsund 100 Pengö
L engl. Pfd.
100 finn. M.
100 Frs. ... 100 Gulden
100 Lire
100 Lire
U kanad. Doll.
100 Kuna
Türkische eee -e Ungarische: 100 P. u. darunter ......
26. Juni Geld Brief 20,30 20, 46 16, l 5 16, 22 4.183 4,20 4, 39 4,41
, 44 144 0.44 2,44 39, 92 0, 8 22, 95
3 0ꝛ 32, lo 3, 39
5,055. 1499 132,70
3,41
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5,0 132, 10
13, 18 1,90 5.0
13, 12 0,99 1,99
S6, 89 57, 1
1,66 1,68 og, b os, 6! 8, 0!
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8, 58 4,39 1.91
60, 78
8,6 441 1. 93
61,02 6
25. Juni Geld Brief
Athen 16,68 G., 16,72 B. Budapest, 25. Juni. Amsterdam 180,73 ,
ondon, 26. Juni.
Paris — —, Berlin — —,
Schweiz 1730 –= 17, 40, Kopenhage
Amsterdam, 26. Amtlich.
Juni. Berlin 765,36,
(Clearing — —, Madrid — —,
Zürich, 26. Juni.
Spanien
(offiz. n Greiv)
. Paris Helsingfors
Alles
a0, 56,
16,65 = 106,956, Oslo. = —, Vuends Aires (offiz. IG 96 Rio de Janeiro (inoffiz. — - — Schanghai Tschungking⸗Doll (D. N. B.) London — — zo, i1 -= 30,17, Schweiz 43,63 = 43,1,
S000 B., Agram 49, 98 G., 59, 95 B., Sofia 30,47 G., zo, 5s3 B., lin 1 zo HY, s eng erli 32 ukarest 2,78 1, Helsinki 6,90 London — —, Mailand 17,77, Rem York 2 . ö ion rag 13,82, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,
8 (D. Al. .
Prag
SI, Zürich 80,29. New York 402,50 — 403,50, a Montreal 443— 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — — Italien (Freiv.) — —, Stockholm — 17,13, ar — —. 12,00 Uhr; holl. Zeit.) — —, Brüssel Hie = = Gopenhag: ö
— —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 =- 44,90, Prag — —. waer. (D. N. B.) [II, 40 Uhr. Paris 9,67,