2 3 * * 5j h 5 ö * ? . K . .
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942. S. 4
strie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
581 Die Herstellung von Drahtseilen und Drahtlitzen, die im Aufbau weniger als 7 Drähte je Litze bzw. Kernlitze und mehr als 37 Drähte in den Litzen haben, ist verboten. §82 Von dem Verbot des §1 dieser Anordnung werden aus⸗ genommen: Genormte Drahtseile, Dampfpflugseile, Steinschneidlitzen, Hopfenlitzen, Drillierte Federdrähte, Dreikantlitzen, Flachlitzenseile, Halb⸗ und vollverschlossene Drahtseile, Tragseile in Spiralkonstruktion über 36 mm S, Drahtseile für die Wehrmacht, soweit hierfür tech⸗ nische Lieferbedingungen bestehen.
83 Lagerbestände an Rohmaterial und halbfertigen Teilen für Drahtseile und Drahtlitzen, deren Herstellung nach den vorstehenden Bestimmungen verboten ist, können bis zum 31. August 1942 aufgearbeitet werden. §8 4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. 585 In begründeten Einzelfällen können durch den Kriegs⸗ beauftragten Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zugelassen werden. Entsprechende Anträge sind über die Fach⸗ abteilung Drahtwerke der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine⸗ rung und verwandte Eisenindustriezweige einzureichen.
§86
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den 8§ 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 87
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 1. Juni 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Put sch.
8 m , m se de r
4
Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige über die Herstellung von Heft⸗, Schuhheft⸗ und Nadel⸗ etikettendrähten vom 1. Juni 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Berordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
. 51 (I) Heftdraht und Schuhheftdraht sind nur noch in fol⸗ genden Abmessungen herzustellen: a) Rundheftdraht: Heftdrahtlehre Nr. 16 1 18 I , . Drahtdurch⸗ nm 156 und 1,3 152 1,06 0,91 0, 82 0, 70 messer stärker Heftdrahtlehre Nr. 6 . Drahtdurchmesser mm 0,51 0,51 0,41 0,35 Die Toleranzen betragen bei den Drahtdurchmessern 1,6 bis einschl. l, mm * 0,95 mm; ab 105 bis einschl. 0, 35 mm * 001 - 0,02 mm Flachheftdraht: Heftdrahtlehre Nr. II25 Dicke und Breite mm 0,350 0,75 0,43 * 0,76 0, 55 x0, 76 0, 55 x60, 90 Heftdrahtlehre Nr. VI VIII Dicke und Breite ; mm 0,78 x0, 96 0, 91 x1, 18 1,04 1,27 0, 28x 2,4 o, 36x 2,6 O, 45 2,7
IIsed IIe Ves
VII 3mm
Als Werkstoff ist zu verwenden:
Runddrähte Nr. 16 bis einschl. Nr. 21: Thomas ⸗Fluß⸗ eisen,
Runddrähte Nr. 23 bis 30 sowie Flachdrähte: SM⸗ Qualität. .
Die Ausführung ist blank und für Buchbinderzwecke ver⸗ zinkt.
Blechspulen dürfen nur dort Verwendung finden, wo Spulenaufmachung unersätzlich ist. Die Neuanschaffung von Spulen ist verboten.
(2) Nadeletikettendraht ist nur noch in verzinkter SM⸗ Qualität in den Abmessungen
509 0,60 mm Drahtdurchmessen herzustellen. §2
Lagerbestände und halbfertige Teile für Erzeugnisse, deren Herstellung nach den vorstehenden Bestimmungen verboten ist, können bis zum 31. Juli 1942 aufgearbeitet werden.
83 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. 3 §8 4
In begründeten Einzelfällen können durch den Kriegs⸗ beauftragten Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen
zugelassen werden. Anträge sind über die Fachabteilung Draht⸗ werke der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige einzureichen.
§S 65 — Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12— 14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §86
Diese Anordnung tritt am Tags nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 1. Juni 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Put ch.
Anordnung Nr. 22 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Herstellung von Matratzenbestandteilen, Federeinlagen
(Federkernen) für Polsterwaren und Springfedern vom 1. Juni 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Okober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Ok⸗ tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
.
Matratzenbestandteile sind nur noch in den nachstehenden Nummern, die der Einheitsliste des Matratzenbestandteile⸗ Verbandes entnommen sind, herzustellen. Sofern die Ab⸗ messungen für die einzelnen Nummern eine . er⸗ fahren haben, sind die Drahtstärken unter der jeweiligen Num⸗ mer besonders vermerkt: e
Nr. 25 30 47 51 58 6012, 6 62 632,6 642,6 67 812,3 90 / , zi gl / 3 95 96 / 2, 2,6» 97 982,0 99 100 101 102 104 105 106 10912,5 110 111, 12012, 6 154 155 160s2,‚90 162/2,0 16412,6 16512, 5 166/34 (neue Nummer) 168 2,6 16912, 3 17012,z 1722,z 1732,65 180/2,z u. 2,68 181 186 188 201 2,5 20223 203 2102.3 2152,68 231 239 240 ,s 245 247/2,6 u. 2,8 250 261 263 265 266 267 268 269 270 273/2,6 274 280 (eine Änderung bei der Länge .
Nr. 285: Die Längen 130 —200 mm und die entsprechen⸗ den Drahtstärken fallen fort;
Nr. 287: Die Längen 30 und 40 und 130– 200 mm mit den Abmessungen fallen fort;
Nr. 288: Die Längen 130 200 mm mit den entsprechen⸗ den Abnessungen fallen fort; ;
Nr. 290 Die Längen 30 und 40 und 130 — 200 mm mit den entsprechenden Abmessungen fallen fort;
Nr. 300: Länge 30— 110 mm mit einer jeweiligen Stei⸗ gerung von 10 mm; es sind hierfür die Abmessungen 2,8 und 3mm zu verwenden;
Nr. 305: in den gleichen Längen und Abmessungen wie Nr. 300; .
Nr. 306: Länge 50 —120 mm, 10 mm Steigerung, Draht⸗ stärke 3,4 mm;
Nr. 308 309 319 2,8 320 3822 327 330 331 359 360 380 4154 419 419 A 423/2, 428 434 420 42553, S 425 A/3,, 424/3,,ð 430 431 432 433 A 435 4364 437 / 3,5 437 A/4 438 4407 445/25 2,83 4502,52, 83 452 456 456 A 459 460 463 463 A 462 4651,88 472 473 475 478 480 481 466/2,) 485 1874 1874 A 1890 19753, 4 1950 1958 1960
Als Werstoff ist zu verwenden: 2,6 mm und stärker Thomas⸗Flußeisen, unter 2, mm SM⸗Qualität in verzinkter Ausführung.
52
Federeinlagen 89. für Polsterwaren dürfen nur noch in folgenden Größen, Abmessungen und Ausführungen hergestellt werden: ö 1. Federeinlagen für Matratzen: Größen: 100 * 200 90 * 2600 100 0 190 90 X 190 em 2. Federeinlagen für Couch⸗ und Sesselsitze: Größen: J a) für Couches und Sofas: Modell Nr. 152 152 7518/15 em Modell Nr. 158 158 80/20/16 em Modell Nr. 165 165563 / 20/15 em Modell Nr. 1710 170 70/20/15 em Modell Nr. 185 185 75/20/15 em
b) für Sessel: Modell Nr. 52 52/4454 16/14 em Modell Nr. 54 54 5153/18/16 em Modell Nr. 57 57 5560/22/17 em
c) für Rückenfederkissen: Modell Nr. 43 434340 10/8 em Modell Nr. 438 48/48/42. 10/8 em
Als Werkstoff ist Flußstahl in folgenden Drahtabmessun⸗ gen zu verwenden:
Drahtabmessung: 1,3 1,6 1,8 mm
Bruchfestigkeit: 181 200 141/160 141160 Rg / mm?
181 200 1811200 kg/ mm?
3. Für die Beschaffenheit und Ausführung sind die Liefer⸗ bedingungen für er r, (Federkerne) für Polsterwaren Nr. 603 B der Liste des Reichsausschusses für Lieferbedingun⸗ gen (RAL), die durch das Reichswirtschaftsministerium mit Anordnung vom 24. April 1941 (Ministerialblatt des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums Nr 12 vom 9. Mai 1941) verbindlich erklärt wurden, maßgebend.
4. Als Rahmen ist nur Bandstahl in den Abmessungen
10 X 1,7 und 10 X 2 mm sowohl über die hohe Kante biegbar als auch mit Eckwinkeln zu verwenden. g8
(1) 1 sind nur noch in folgenden Abmessun⸗ gen und Ausführungen herzustellen:
a) Taillenfedern 2 * geknotet 40/10 38/9 36 / 36f 34/6
b) Taillenfedern (Rückwandfedern) 2 * geknotet 5 Gang 22 und 26 mm Stärke 6 Gang 25 und 28 mm Stärke 7 Gan und 28 mm Stärke c) Kegelfedern mit Knit, 1 * geknotet 5 23 33 mm Stärke 6 Gang 34mm Stärke 7 Gang 35mm Stärke (2) Als Werkstoff ist Thomas⸗Federmaterial (W. G-Ma⸗ terial)h in rötlich gezogenem Draht zu verwenden. Kegel⸗ federn für Stahldrahtmatratzen dürfen aus verzinktem Mate⸗ rial hergestellt werden. 1 (3) Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für Autositz⸗ federn. 5 4
Die Aufarbeitung von Lagerbeständen in Rohmaterial und halbfertigen Teilen für Makratzenbestandteile und Feder⸗ einlagen, deren Herstellung nach 85 1— 3 verboten ist, ist bis zum 31. August 1942 gestattet.
§85
Die Bestimmungen des § 2 gelten nicht für die Beliefe⸗ rung der Krankenhäuser, Lazarette der Kriegsmarine und der Schiffahrt. In diesen Fällen sind die Federeinlagenhersteller verpfichtet, bei Auftragsannahme Belege zu fordern, aus denen die tatsächliche Materialverwendung für vorstehende Ver⸗ brauchszwecke eindeutig hervorgeht.
§6
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Aus⸗
fuhr. 8 87 .
In begründeten Einzelfällen können durch den Kriegs⸗ beauftragten Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zugelassen werden. Anträge sind über die Fachabteilung Draht⸗ werke der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige einzureichen.
§8 8
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 3 3 . über den Warenverkehr
bestraft.
89 Diese Anordnung tritt am Tage er Ver Kraft; fie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Hagen, den 1. Juni 1942. . Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffperfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Puttsch.
nach der Verkündung in die
Anordnung Nr. 25 des Beaujstragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Herstellung von stählernen Hacken vom 1. Juni 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 306. Oltober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 258 vom 4. Nobember 1941) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81 () Stählerne Hacken sind nur in nachstehenden Formen. und Gewichten mit konischovalem Auge 72 * 46 nach
DIN 119d herzustellen: Modell
w
ehem. Syndikats⸗Nr. Gewicht
1007
1009
Kreuzhacke ; .
Doppelspitzhacke Stopfspitzhacke. Platthacke .. ö Spitzhacke. 1005 m 444 1002 2,5 Die Hacken sind naturschwarz mit geschmirgelter Arbeits⸗ fläche auszuführen. Als Stiele sind nur Einsteckstiele, glatt, ungeputzt, un⸗ geölt und ohne jeglichen Beschlag herzustellen. (2) Ausgenommen hiervon sind alle Hacken nach DIN- Blättern oder besonderen Zeichnungen für die Wehrmacht, den Reichsarbeitsdienst, die Reichsbahn und den Bergbau.
82
In begründeten Einzelfällen können durch den Kriegs⸗ beauftragten von den vorstehenden Bestimmungen Ausnahmen
1018
räte⸗ und Beschlag⸗Industrie der Wirtschaftsgruppe Werkstoff⸗ verfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige einzureichen.
83
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den s5 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. estraf 84
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 1. Juni 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Pu tsch.
(Fortsetzung des Amtlichen Teils in der Ersten Beilage)
— 1 —
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichiamtliches Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag.
t. B.: Rudolf gantz sch n Berlin NW * Druck der Breußischen Verlags, und Druckerei GmbH., Berlin.
Fünf Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels registerbeilage).
zugelassen werden. Anträge sind über die Fachabteilung Ge⸗
,.
zum Deutschen Reichs
Ve
Nr. 147
4. Oeffentliche Zustellungen
13924] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Auguste Grote— guth⸗ geb. Schwabe, in Wesermünde⸗ Lehe, Dionysinsstr. 81, Prozeßbevoll— mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Acke⸗ mann in Wesermünde-⸗-Geestemünde, klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf— mann Hans Jean Thomas Groteguth, früher in Naumburg, Haftanstalt, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ —
streits vor die Zivilkammer La des Landgerichts in Verden, Aller, äuf den 27. August 1942, 9½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗
13926
Das Sparkassenbuch Nr. 1393, aus⸗ 1 von der unterzeichneten Spar⸗ asse für die Kirchsh oss kassẽ in Plauerhagen, wird für kraftlos erklärt.
Plau, den 20. Juni 1942.
Der Vorstand der Sparkasse der Stadt Plau, Mecklb.
13927 Gerling⸗Konzern Lebensversiche⸗ rung s⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein vom 3. 6.
1938 zur . LII4S08, Di- e
rektor Emil Bode, rlin W 30, ist
abhanden gekommen.
Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 23. Juni 1942. Der Vorstand.
13928 Der Versicherungsschein M 158 820 Julius Uhl ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 24. Juni 1942. Friedrich Wilhelm Lebensversiche⸗ rung s⸗Aktiengesellschaft.
von Wertpapieren 13932 Staatliche Kreditanstalt Oldenburg ⸗ Bremen. Bei der am 20. Juni 1942 gefundenen Auslosung für unsere 1 7 Hypotheken⸗-Pfand⸗ briefe Serie VIII, Kenn⸗Nr. 20 673 . nachstehend verzeichnete Stücke zur Rückzahlung zum Nennwert zum 1. Ok— tober 1942 ausgelost worden. Innerhalb der Reihen der Nummern Lit. A 11201 bis 16700, Stücke zu fen 100, Lit. B 11811 bis 15410, Stücke zu RM 500, - Lit. C 15626 bis 21525 Stücke zu M 1000. — Lit. D 5426 bis 6825, Stücke zu He
statt⸗
Soto, *; git. K* 23 f bis 290, Stücke
zu REM 5000. — sind es die Stücke mit den nachstehend verzeichneten zwei⸗ stelligen Endnummern 05, 19, 31, 33, 435, 44, 46, 48, 49, 59, 75, 76, 80, 82, 87, gl, 92, 9. .
Ferner sind es innerhalb der Reihen der Nummern Lit. B 15414 bis 15440 zu eM 500, — die Nrn. 15413, 15415, 5422, 15477, 15430, 154539; Lit. G 21326 bis 21855 zu, FAM 1000, — die Nr. 21331, 21334, 21337, 24 346, 218348, 21354; Lit. D 6826 bis 6865 zu iM 2000, — die Nrn. 6834, 6835, 6839, 68 45. 6847, 6850, 6856; Lit. E 2801 bis 2945 zu RM 5000, — die Nrn. 2908, 2913, 3h14, 2921, 2924, 2929, 2935, 2943.
Den Inhabern der oben verzeichneten ausgelosten Pfandbriefe bieten wir zum Umtausch gegen diese gezogenen Stücke unsere reichsmündelsicheren 4 * Hypotheken⸗Pfandbriefe Serie Xl, Zinstermine Januar / Juli, nächstfälliger Jinsschein am 2. Januar 1913, zum Kurse von 100 25, frei von Spesen und Börsenumsatzsteuer, an.
Stückelung: HM 100, — 500, — 1000, — 20h60, — 5ooos̃s ,
Stücke sofort
Lieferung der neuen nach Erscheinen.
Die Zulassung zum Handel und zur otiz an den Börsen Berlin, Hamburg und Hannover und die Zulassung zum Lombardverkehr bei der Reichsbank wird beantrggt. z
Die ausgäosten Stücke sind uns mit den Zinsscheinen fällig am 2. Januar 1943 u. ff. einzureichen. Bei der Ein⸗ reichung zum Umtausch erfolgt die Ver⸗ gütung der Zinsdifferenz von 5 X p. a. für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1942 und bei der Ein⸗ reichung zur Einlösung erfolgt die Ver⸗ gütung von 4 * Zinsen p. a. für die Zeit vom 1. Juli bis 30. Sep⸗ tember 1942. —
Er tritt außer
..
—
/ r 2 k . . 22
38 weite Veilage anzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
Die Anmeldung zum Umtausch hat bis zum 31. August 1942 einschließlich unter gleichzeitiger Einlieferung der ausgelosten Stücke zu erfolgen.
Die Annahme zum Umtausch und die Bareinlösung erfolgt durch uns und unsere Zweigniederlassung in Olden— burg sowie durch unsere bekannten Zahlstellen; sie kann auch bei anderen Banken und Sparkassen durchgeführt werden.
Bremen, den 20. Juni 1942.
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg⸗ Bremen.
— — — 8odaZaaauauuei†ZuirγUusatI !,!
7. Aktien⸗ gesellQlschaften
13949 Anton Steinecker, Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Freising.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am 17. Juli 1942, nach⸗ mittags 16,30 Uhr, im Sitzungs⸗ zimmer des Bankhauses August Lenz C Co., München, Ritter⸗von⸗Epp⸗ Platz 9.JI., stattfindenden dritten or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz mit Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäfts— jahr 1941.
„ Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
Beschlußfassung. über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Beschlußfassung über die Er⸗ hähung des Stammkapitals um bis zu FM 450 000, —.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Aktionäre, welche an der Hauptver⸗
sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder die über diese lau⸗ tenden Hinterlegungsscheine einer
Wertpapiersammelbank oder eines
deutschen Notars spätestens am
14. Juli 1942
bei der Baayerischen Vereinsbank ö. München, Promenadestr. 14, oder
bei dem Bankhaus August Lenz u. Co. in München, Ritter⸗von— Epp⸗Platz I, oder
bei dem Bankhaus Martin u. Co. in München 2, Fürstenstr. 1,
oder bei der Gesellschaftskasse zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu be— lassen. Die Hinterlegung ist auch dann ord— nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Hauptver— sammlung im Sperrdepot gehalten werden. Freising, den 20. Juni 1942. Der Vorfstand.
13604
überlandzentrale Neubrandenburg
Aktiengesellschaft Neubrandenburg ¶ Meckl.).
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versamml ung am Freitag, dem 17. Juli 1942, 15,30 ühr, in Berlin NM 40, Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2– 4. Aktionäre, die das Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Zwischen⸗ scheine spätestens am Juli 1942 bei unserer Gesellschaft oder einem deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank oder folgenden Stellen hinterlegen: Bankhaus Delbrück Schickler
Co., Berlin W S,
Meckl. Depositen⸗ und Wechsel⸗ bank, Filiale Neubrandenburg, Meckl. Kredit- und Hypotheken⸗ bank, Filiale Neubrandenburg. „Die hinterlegung kann derart er⸗ sfalgen, daß . mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammel⸗ bank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spä⸗ teftens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Ge⸗ sellschaft einzureichen. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes über das
Geschäftsjghr 19415142 nebst Jah⸗— vesäbschluß und Bericht des Auf⸗ sichts rates.
Beschlußfassung über die Gewinn—
verteilung. Beschlußfafsung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichts rates.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/43.
Neubrandenburg, 24. Juni 1942. überlandzentrale Neubrandenburg
Aktiengesellschaft. 7 Der Anfsichtsrat.
Becker, Vorsitzer.
13952 . Wittlager Kreisbahn A.⸗G.
Bekanntmachung. Die Aktionäre der Wittlager Kreis⸗ bahn A. G. werden zu der am Dienss⸗ tag, den 21. Juli 1942, 12 Uhr 20 Minuten, im Gasthause Seling in Bohmte stattfindenden Hauptversamm⸗ lung hiermit eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr. k „Feststellung des Jahresabschlusses. „Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. Verschiedenes. Bohmte, den 23. Juni 1942. Der Vorstand Wittlager Kreisbahn A. G. Wagner.
der Herrmann.
13950 Einladung:
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am 18. Juli 1942, vormittags 9 Uhr, im Gasthaus „Zum Anker“ in Stockheim, Post Michelstadt / Odenwald, stattfindenden Hauptversammlung mit nachstehender Tagesordnung einge— laden:
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates über das 19. Ge⸗ schäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar bis 31. Dezember 1411. Vorlage der Bilanz zum 31. De⸗ zember 1941 nebst BVerlust⸗ und Gewinnrechnung und Beschluß⸗ fassung über die Verteilung des Reingewinns.
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Bewilligung einer Vergütung an Vorstand und Aufsichtsrat.
. Zuwahl zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
7. Verschiedenes.
Die Aktionäre, die an der Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben spätestens bis 15. Juli 1942 ein⸗ schließlich ihre Aktien bei der Gesell⸗ schaftskasse oder bei der Kreisspar— kasse Erbach / Odenwald oder bei der Odenwald⸗Bank e GmbH. in Michel— stadt oder bei einem Notar zu hinter⸗ legen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Michelstadt, den 23. Juni 1942. Rexroth⸗Lynen, Alktiengesellschaft.
Der Vorstand.
139857
Rheinische Aktiengesellschaft für
Braunkohlenbergbau und Brikett— fabrikation, Köln.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 22. 86 1942, 12 Uhr, in unserem Geschäftshause in Köln, Kaiser⸗Friedrich Ufer 55, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversamm— lung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1941542 sowie des Be⸗ richts des Aufsichtsrats; Beschluß⸗ fassung über die vorgeschlagene Ge⸗ winnverteilung.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts⸗ rats.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗—⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ berechtigt, welche spätestens am vier⸗ ten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung während der üblichen Geschäfts— stunden
bei der Kasse der Gesellschaft oder
bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Filialen in Köln, Dortmund, Düsseldorf, Wupper⸗ tal⸗Elberfeld, Essen, Frank⸗ furt a. S., Hamburg,
bei der Berliner Handels-Gesell— schaft, Berlin,
bei der Commerzbank Aktiengesell— schaft, Berlin und Hamburg, und deren Filialen in Köln, Dort⸗ mund, Düsseldorf, Wuppertal⸗ Barmen, Essen, Frankfurt a, M. ,
bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Filialen in Köln,
Dortmund, Düsseldorf, Wupper⸗
tal⸗Elberfeld, Essen, Frankfurt
a. M., Hamburg, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft
Aktiengesellschaft, Berlin, bei der Westfalenbank Aktiengesell⸗
schaft, Bochum, bei dem Bankhause Burkhardt
Co., Essen, bei dem Bankhause Delbrück Schick⸗
ler C Co., Berlin, bei dem Bankhause Delbrück von
von der Heydt C Co., Köln, bei dem Bankhause Jacquier
Securius, Berlin, bei dem Bankhause Pferdmenges
Co., Köln,“ * .
rlin, Freitag, den 26. Juni
4 dem Bankhause J. S. Stein, öln,
bei dem Bankhause C. G. Trinkaus,
Düsseldorf, bei dem Bankhause Brinckmann, Wirtz C Co., Hamburg,
bei dem Bankhause v. Heinz, Teck⸗
lenburg C Co., Berlin,
bei der Deutschen Effecten⸗ und
Wechsel⸗Bank, Frankfurt a. M., ihre Aktien hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel—⸗ bank ist die von diesen ausgestellte Hin⸗ terlegungsbescheinigung spätestens am Tage nach dem Ablauf der Hin⸗ terlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Köln, den 22. Juni 1942.
Der Aufsichsrat. Dr. A. Vögler, Vorsitzer. Der Vorstand.
Brecht. Johanningmeier.
13948
Thüringer Wollgarnspinnerei Atiengesellschaft, Leipzig.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, dem 20. Juli 1912, 17 Uhr, im Gebäude, der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig, Brühl 75577, stattfindenden ordentlichen Haupt—⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des auf Grund der Verordnung zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen Dividen⸗ denabgabe⸗Verordnung) vom 12. Juni 1941, der 1. DaADV vom 18. August 1911 und der 2. DAIDV vom 5. Mai 1942 unter Erhöhung des Grundkapitals um HRM 1 206 000, — berichtigten Jah— resabschlusses für 1941 sowie der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrates. Bekanntgabe der Entschließung des Aufsichtsrats über die Kapitalberichtigung. Be— schlußfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Reingewinnes.
2. Beschlußfassung über die Ent— lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
3. Aufsichtsrats⸗Wahl.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 19132.
Zur Teilnahme an der Hauptver—
sammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 16. Inli 1942
bei der Gesellschaftskasse,
bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig und Berlin,
bei dem Bankhaus Meyer 4 Co. in Leipzig,
bei ; einer Wertpapiersammelbank oder
bei einem Notar
hinterlegt haben.
Bezüglich der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder einem Notar wird auf die Vorschrift in sz 45. Absatz 4 der Satzung verwiesen.
Leipzig, den 23. Juni 1942.
Der Aufsichtsrat der Thüringer Wollgarnspinnerei Aktiengeses⸗ schaft.
Schoen, Vorsitzer.
Dr. v.
13946 Elsflether Werft Aktiengesellschaft Elsfleth a. d. Weser. Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Freitag, dem 31. Juli 1942. nachmittags 4 Uhr, im Verwal“ tungsgebäude der Elsflether Werft A⸗-G. in Elsfleth stattfindenden or— dentlichen Hauptversammlung ein— geladen.
*
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahres⸗ k für das Geschaͤftsjahr
. Beschlußfassung über die Gewinn—
verteilung.
Beschlußfassung des Vorstandes rates.
4. Aufsichts ratswahlen.
5. Wahl, des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben wünschen, haben ihre Aktien oder eine mit Nummernverzeichnis versehene Be— scheinigung über bei einem deutschen Notar bis nach Abhaltung der Haupt— versammlung hinterlegte Aktien bis spätestens Montag, den 27. Juli 1942, bei uns oder bei einer Nieder⸗ lassung der Oldenburgischen Landes— bank A.-G. oder bei dem Bankhause P. Franz Neelmeyer C Co., Bre⸗ men, oder bei dem Bankhause Her⸗ , e, Wegmeyer, Bremen, zu hinter—⸗ egen.
Vollmachten sind wie die Aktien und innerhalb derselben Frist zu hinter— legen.
Elsfleth, den 23. Juni 1942.
Der Vorstand der Elsflether Werft A.⸗G. W. Behrendt.
über die Entlastung und des Aussichts⸗
1942
mam mmm.
13953 Rosenthal⸗Porzellan⸗ Aktiengesellschaft, Selb.
In der 45. ordentlichen Hauptver⸗ sammlung unserer Gesellschaft am 18. 6. 1912 wurde die Dividende für das 2 1541 auf die Stammaktien mit 4M * und auf die Vorzugsaktien ebenfalls mit 4 * des berichtigten Kapitals festgesetzt.
Die Dividende für die Stammaktien gelangt gegen Einreichung der Gewinn— anteilscheinbogen Nr. 11 mit je Eid 18. — 15 35 Kapitalertrags⸗ steuer mit netto M 15,30
bei der Bayerischen Hypotheken—
und Wechsel-Bank in München, Nürnberg, Augsburg, Bayreuth, Hof, Marktredwitz und Selb, zei der Dresdner Bank in Berlin und Hof während der üblichen Geschäftsstunden ab 19. 6. 1942 zur Auszahlung.
Die eingereichten Gewinnanteilschein—⸗ bogen sind auf der Rückseite mit dem Namen des Einreichers (gegebenenfalls Firmenstempel) zu versehen.
Selb, im Juni 1942. Rosenthal⸗Porzellan⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Klaas. Zöllner.
13936
Württ. Milchverwertung A. G.
Auf Mittwoch, den 22. Juli 1942, 11,45 Uhr, wird hiermit die 11. ordentliche Hauptversammlung nach Stuttgart⸗N., in den großen Stadtgartensaal, Kanzleistr. 50, ein⸗ berufen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und der Geschäftsberichte des Vorstands und Aufsichtsrats für 1941.
Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns und über die Entlastung des Vorstands und Auf⸗—
sichts rats.
3. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch als In— haber einer oder mehrerer Aktien ein— getragen sind und ihre Aktien späte⸗ stens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 19. Juli 1942 bei der Württ. Milchverwertung AG. in Stutt⸗ gart⸗N., Rosensteinstt. 20, Post⸗ anschrift: Stuttgart 1, Postschließfach Nr. 571, angemeldet haben.
Stuttgart⸗N., Rosensteinstr. 20, den 24. Juni 1942.
Der Vorftand. Dr. Brixner.
13956 Großenhainer Webstuhl- und Maschinen-Fabrik Aktiengesellschaft, Grosßeuhain i. Sa. Hierdurch laden wir unsere Aktio— näre zu der am Freitag, den J 19412, vormittags 1145 Uhr, im Sitzungszimmer der Commerzbank in Dresden, Dresden, Waisenhausstraße 21, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung er—
gebenst ein..
Tagesordnung:
1. Berichterstattung über die auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 vom Aufsichtsrat beschlossene Berichti⸗ gung des Grundkapitals von FM 900 000, — auf Reichsmark 1200 000, - Vorlegung der be⸗ richtigten Bilanz zum 31. März 1942 und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 194142 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes. 3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Aufsichts ratswuhl.
5. Wahl des Abschlußprüfers das Geschäftsjahr 1942,43. Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens am Sonnabend, den 11. Juli 1942, bei unserer Gesell— schaftskasse oder bei einer der Nie—
derlassungen der Commerzbank in Berlin, Chem— nitz, Dresden oder der Deut⸗ schen Bank in Berlin oder Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen und bis zur Beendi— gung der Hauptversammlung dort zu belassen. 8 Die Hinterlegung ist auch dann ord— nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer' Hinterlegungs— stelle für sie bei einem anderen Kre⸗ ditinstitit bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge— halten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hin— terlegung spätestens am 153. Juli bei unserer Gesellschaftskasse einzu⸗
für
reichen. Der Aufsichtsrat. Karl Walzer, Vorsitzer.