Wien. 13286 Amtsgericht Wien, Abt. 131, am 13. Juni 1942. Neueintragungen:
A 11158 Oskar Christof, Wien (III., Seidlgasse 2, Einzelhandel mit Teztil⸗, Wäsche⸗, Strick⸗ Wirk⸗, Kurz⸗ und Modewaren). Inhaber: Oskar Christof, Kaufmann, Wien.
A 11159 Johann Lenk, Wien (II.,, Praterstraße 14, Textilgroß⸗ handel). Inhaber: Johann Lenk, Kaufmann, Wien.
Veränderungen:
A 11166 Hans Hable Etablisse⸗ ment für Zentralheizung, Gas- und Wasserversorgungs⸗Anlagen (Wien, 143. Die Ge⸗
IVö50, Maitzengasse sellschaft ist aufgelöbst. Das Unterneh— men ist auf den Gesellschafter Ing.
Robert Georg über⸗ gegangen.
Reg. A 9 175 Eugen Beran (Wien, All., Eichenstraße 57. Der Treuhänder Josef Kreuzspiegel gelöscht.
Hable, Wien,
Enaim. 13543 Amtsgericht Znaim, Abt. 6, den 16. Juni 1942. Löschung einer Firma:
H⸗R. A Znaim 73. Gelöscht wurde
infolge Gewerbezurücklegung Firma
Karl Bauer, Sitz: Poppitz. K .
zZnaim. 13544
Amtsgericht Znaim, Abt. 6, den 16. Funi 1942. Löschung einer Firma:
H.⸗R. A Znaim 157. Gelöscht wurde infolge Gewerbezurücklegung Firma Leo Singer, Sitz: Hödnitz bei Znaim 203, sowie der kommissarische
Liquidator Thomas Ludwig.
Zöhlitz. Erzgeb. 13545 Amtsgericht Zöblitz, 19. Juni 1942.
Veränderung: H.-R. A 35 Dampf⸗ säge⸗ und Hobelwerk Gustav Ul⸗ bricht Rübenau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Gesellschafter Gustab Adolf Ulbricht in Rübenau ist durch Tod ausgeschieden. Der Holzhändler Alex Ulbricht in Rübenau ist nunmehr Alleininhaber.
4. Genossenschasts⸗ register Ahaus. 13548
Gn.⸗Reg. 25 Gemeinnütziger Bau⸗ verein Ahaus e. G. m. b. H. Die Genossenschaft führt die Firma „Ge⸗ meinnützige Wohnungsgenossenschaft Ahaus e. G. m. b. H.“ in Ahaus. Ahaus, den 4. Juni 1942.
Das Amtsgericht.
NRergreichenstein. 13549 Amtsgericht Bergreichenstein, den 18. Juni 1942.
Gn.⸗-R. Winterberg 15 Erholungs⸗ und Exereitienheim St. Rafael e. G. m. b. H. in Winterberg. Von Amts wegen gelöscht auf Grund der §5§5 2, 3
des Gesetzes vom g. 10. 1934. RBergreichenstein. 13550 Amtsgericht Bergreichenstein, den 18. Juni 1942.
Gn.⸗R. Neuern 327 Genossenschaft zur Verwertung elektrischer Energie in Babylon, e. G. m. b. H. Von Amts wegen gelöscht auf Grund der s§ 2, 3 des Gesetzes vom 9. 10. 1934.
13551)
Ei elef eld. Amtsgericht Bielefeld.
In das Genossenschaftsregister ist fol⸗ gendes eingetragen worden:
Am 13. Mai 1942 unter Nr. 12 bei Schildescher Bankverein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Schildesche. Der Name ist geändert in Volksbank Schildesche, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
Br ii x. Genossenschaftsregifster Amtsgericht Brüx. Abt. J. Brüx, den 16. Juni 1942. Löschung:
Gen. ⸗R. V 305 Genossenschaft Kam- peliéka, Sporitelni a zälozni spolek v Kolesovicich, zaps. spol. s neobm. ru,, Sitz: Kolleschowitz, Kreis Po⸗ dersam. Die Genossenschaft wurde in⸗ folge Verlegung des Sitzes nach Prag II, Hibernergasse 18, gem. der Reg. Vdg. Slg. Nr. 199.1940 des Pro⸗ tektorates Böhmen⸗Mähren gelöscht. Falkenstein, Vogt.
13553 Genossenschaftsregister Amtsgericht Falkenstein, 9. 6. 1942. Veränderung:
Blatt 2 Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung zu Falkenstein i. V., e. G. m. b. H. in Falken stein. Die Firma lautet künftig Bäcker⸗Einkauf iten iti i. V., eingetragene Ge⸗ . mit beschränkter Haft⸗ p t.
Gnesen. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 133 bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Markstädt eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ kasse Markstädt eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Markstädt.
13552)
13554
und Darlehns⸗ 3
Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942. S. 4
Das Statut ist am 19. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehr und zur Förderung des Sparsinns, zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug ae n n ne, Be⸗ darfsartikel und landwirtschaftlicher Er⸗
zeugnisse), zur Förderung der Ma— schinenbenutzung. Gnesen, den 19. Juni 1942. Amtsgericht. Gnesen. 13555 Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 58 a Wong. bei der Firma Molkereigenossenschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht Elsenau in Elsenau, eingetragen: Die Firma lautet jetzt: „Molkereigenossenschaft Elsenau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ zu Elsenau. Das Statut ist am 20. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behand⸗ lung und Beförderung der Milch erfor— derlichen Bedarfsgegenständen; die ge⸗ meinschaftliche Verwertung von Eiern, Geflügel und Honig durch Betrieb einer Eier⸗, Geflügel⸗ und Honigsammelstelle.
Gnesen, den 19. Juni 1942.
Amtsgericht. Litzmannstadt. 135561 Genossenschaftsregifster Amtsgericht Litzmannstadt, den 3. Juni 1942. Veränderung:
Gn.⸗R. 61. „TJiemianska Kasa Po- zyYerkowo Oszezednosciowa w. An- toniewie Stoßkach, Spöldzielnia 2 nieograniezona odpowiedzialnosciq“. Die Firma ist geändert in: „Ländliche Spar- und Darlehnskasse Stockhof e. G. m. u. H.“ in Stockhof, Kreis Litzmannstadt. Das Statut ist am 20. 7. 19411 in neuer Fassung ange⸗ nommen. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur För— derung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz lanswirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung.
Magdeburg. 13557 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 149 bei der Sied⸗ lungs⸗Genossenschaft Magdeburg⸗ Südost, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, einge⸗ tragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. Mai 1942 ist das Statut geändert und vollständig neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist, den Migliedern zu angemessenen Preisen , . und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun⸗ gen im Sinne des Wohnungsgemein—⸗ nützigkeitsgesetzes und seiner Durch⸗ führungsvorschriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in 56 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und in den Ir ihrn g bor schrlfften bezeichneten Geschäfte betreiben.
Magdeburg, den 17. Juni 1942. Das Amtsgericht. Abt. 8. Oherglogau. 13558
Bei der unter Nr. 35 des Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Elektri⸗ ir, n fernt mit beschränkter Haftpflicht in Deutsch⸗Müllmen, ist heute eingetragen worden: .
Die Genossenschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren geworden. ; Amtsgericht Oberglogau, 15. Juni 1942.
Ohlau. Il3559 In das Genossenschaftsregister Nr. 27 des Amtsgerichts Ohlau ist unter Nr. 23 eingetragen: Spar- und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genoffen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Rattwitz, Kreis Ohlau. Das Statut ist neu gefaßt am 8. Fe⸗ bruar 1941. Amtsgericht Ohlau, den 19. Juni 1942.
Posen. 138560 Genossenschaftsregister.
17 Gn. „R. 23 Wollstein. Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Saftpflicht in Deutsch Gabel. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. April 1917 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Spar⸗ und Darlehnskasse Deutsch⸗Gabel ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Deutsch Gabel. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur örderung des Sparsinns; 2. zur flege des Warenverkehrs Bezug land⸗ ela ich Bedarfsartikel und Ab⸗ satz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Amtsgericht Posen, den 20. Mai 1942.
Posen. 13561 Genossenschaftsregister. .
In das Genossenschaftsregister ist
heute unter Nr. 391 Posen die durch Statut vom 25. Mai 1941 errichtete Landwirtschaftliche Warengenossen⸗ schaft Moschin eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem 4 in Moschin eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf
landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die f
2
örderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. . Amtsgericht Posen, den 28. Mai 1942. Posen. 138562 Genossenschaftsregister.
17 Gn. R. 1 60 Posen⸗Pinne: Kon⸗ sum Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Nojewo. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10 März 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Landwirt⸗ schaftliche Warengenossenschaft Neuthal eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht‘ mit dem Sitz in Neuthal. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die 5 der Maschinenbenutzung.
ie Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. . Ahtsgericht Posen, den 3. Juni 1942.
Reichenkhers. 13563 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Veränderungen:
Gn. ⸗R. L 14 — 16. Juni 1942. Spar⸗ und Vorschußverein zu Dessen⸗ dorf registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung, Dessendorf. Durch Beschluß der Hauptversammlungen vom 22. Mai 19411 und 28. Mai 1942 ist die Satzung in den 8§ 1 (Firma), 57 (Geschäftsanteil), 58, 82 (Gewinn⸗ anteil, g (Einladungen) und 93 (Be⸗ kanntmachungen) geändert. Im Sinne der Verordnung vom 26. April 1940, RGBl. 1 S. 684, und mit Zustim⸗ mung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 11. Juli 1941, Tgb.⸗ Nr. 18047141 — III, wurde die Rechts⸗ form geändert und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Genossenschafts⸗ firma lautet demnach nunmehr: Volksbank Dessendorf, e. G. m. b. H. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr dreißig Reichsmark. Zur Veröffent— lichung ihrer Bekanntmachungen be— dient sich die Genossenschaft einer im Kreise meistgelesenen Zeitung und des Anschlages im Kassenlokale. Die übri⸗ en Veränderungen betreffen innere Cr hal ff der Genossenschaft. Hugo Kraus in Dessendorf ist zum Vor⸗ standsmitglied (Kassier) neugewählt. Gelöscht ist der bisherige Kassier Rein⸗
hold Pohl.
Gn.⸗R. JI 88 — 16. Juni 1942. Spar⸗ und Vorschußverein in An⸗ ton iwald registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Antoniwald. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27. April 1941 ist die Rechts⸗ form geändert und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftung umgewandelt, wobei die Satzung gleich⸗ zeitig in den 55 1 Abs. 1 (Firma), 57 weiterer Absatz d (Haftung und 58 (Geschäftsanteihs geändert bzw. er⸗ gänzt ist. Die Genossenschaftsfirma lautet demnach nunmehr: Spar⸗ und Vorschußverein in Antoniwald, regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter aftung. Jeder Genossenschafter haf⸗ tet mit seinen Geschäftsanteilen und einem weiteren Betrage bis zur Höhe derselben. Ein Geschäftsanteil beträgt jetzt dre hig Reichsmark.
Gn.⸗R. 1 390 — 17. Juni 1942. Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die Ortsgemeinde Brins registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Brins. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 9. April 1942 ist a) Josef Pirtzkall, Ausgedinger in Brins 27, zum Obmannstellvertreter, Franz Sieber, Kaufmann in Brins 161, und Karl Patzelt, Ausgedinger in Brins 117, zu Vorstandsmitgliedern neugewählt; b) die Satzung in den 88 1, 3, 12 a, 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2, 5öz Abf. 2, 55 Abf. 1 und 83 eändert. Die Genossenschaftsfirma autet nunmehr: Raiffeisenkasse in Brins, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jedes Mitglied haftet mit seinen Geschäfts⸗ anteilen und noch mit dem fünffachen Betrage derselben. Der Vorstand be⸗ et aus dem Obmann, dem Obmann⸗ tellvertreter und noch weiteren vier Vorstandsmitgliedern. Die Höhe eines Geschäftsanteiles ist mit fünfzig Reichsmark festgesetzt. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Brins oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.
Gelöscht sind die Vorstandsmitglieder ye, Schubert und Franz Wendler. Gn. ⸗R. II 20 — 18. Juni 1942.
Spar- und Vorschußverein in Reinowitz eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Reinowitz. Durch Hauptversamm⸗ lungsbeschluß vom 3. Mai 1941 ist die Satzung in den 88§8 1 (Firma) und 58 (Geschäftsanteilh) geändert. Die Ge⸗ nossenschaftsfirma lautet nunmehr: Spar- und Vorschußverein in Reino— witz, eingetr. Gen. m. b. H. Ein Ge⸗ schäftsanteil ist mit zehn Reichsmark estgesetzt. Die Aenderung der Rechts⸗ form wurde mit Verfügung des Reichs⸗ aufsichtsamtes für das Kreditwesen in Berlin vom 12. Mai 1941 und 19. Fe⸗ bruar 1912, Tab. Nr. 3610 47 — ji, bewilligt.
Gn. ⸗R. II — 102 — 18. Juni 1942.
Spar- und Darlehenskassenverein für die Gemeinde Görsdorf in Gör sdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Durch Vollversammlungsbeschluß vom 6. Juni 1942 ist die Satzung in 8 55 geändert, Demnach beträgt ein Geschäftsanteil nunmehr fünfzig Reichsmark.
Gn.⸗R. IV 250 — 12. Juni 1942. Wirtschaftsgenossenschaft der Tisch⸗ ler, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Althabendorf. Durch Vollversammlungsbeschluß vom 31. März 1942 ist a) Karl Trappschuh, Tischlermeister in Karolinsfeld, zum Vorstandsmitglied (Schriftführer) be⸗ stellt; b) die in in den 5S§ 1 (Firma und Sitz) und 25 (Geschäfts⸗ anteil) geändert. Die Genossenschafts⸗ firma lautet nunmehr: Wirtschafts⸗ genossenschaft der Tischler r. G. m. b. S. Reichenberg und Umgebung. Die Genossenschaft hat nunmehr ihren Sitz in Reichenberg. Der Geschäftsan⸗— teil von 1060 Kr. wurde auf zwölf Neichsmark umgestellt und zugleich auf einhundert Reichsmark erhöht. Ge— löscht ist das Vorstandsmitglied (Schrift⸗ führer) Bruno Gahler.
13564 unserem Ge⸗ bei der unter
Steinau, Oder.
3. Gn.⸗R. 114. In nossenschaftsregister ist un Nr. 114 eingetragenen Elektrizitäts⸗ Genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Ransen, Kreis Wohlau, heute folgendes eingetragen worden:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Juni 1942 aufgelöst. Liquidatoren sind: 1. Arnold Knauerhase, Bauer, 2. Ernst Baumgart, Bauer, in Ransen, Kreis Wohlau.
Steinau (Oder), den 16. Juni 1942.
Das Amtsgericht. Stolberg., Rheinl. 13565 Genossenschaftsregister
Amtsgericht Stolberg, Rheinland.
Stolberg Rheinl., den 11. Juni 1942. Erloschen:
Gn. -R. 7. Verbrauchergenossenschaft Stolberg, e. G. m. b. H. in Stolberg Rheinl. Die Genossenschaft ist durch Vermögensübertragung auf das Ge— meinschaftswerk der Deutschen Arbeits⸗ front, G. m. b. H., Hamburg, mit Ab⸗ lauf des 31. März 1942 unter Aus⸗ schluß der Liquidation aufgelöst und die Firma erloschen.
Stollberg, Erzgeb. 13566
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18, betr. Spar⸗ Kre⸗ dit⸗ und Bezugsverein Oelsnitz i. E., eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, eingetragen wor⸗ den: Die ö lautet künftig: Landwirtschaftliche Genossenschaftskasse, Oelsnitz (Erzgeb. u. Umgeb., e. G. m. u. 5. Das Statut ist am 7. Juni 1942 neu gefaßt worden.
Stollberg (Erzgeb), 18. Juni 1942.
Das Amtsgericht.
Walsrode. 13567
In dem Genossenschaftsregister ist
heute bei der unter Nr. 6 eingetragenen Viehverwertungsgenossenschaft des Krei⸗ ses Fallingbostel e. G. m. b. S. in Walsrode eingetragen worden, daß durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. 3. 1942 der 8 2 des Statuts dahin ergänzt ist, daß im Nutz⸗ und Zuchtviehgeschäft Verwer⸗ tung auch auf eigene Rechnung erfolgt und daß der Geschäftsbetrieb nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist. Amtsgericht Walsrode, 19. Juni 1942.
5. Musterregister
Weimnr. . 13568 ,, n Weimar, 15. Juni 1942. In das Musterregister ist bei Nr. 129 eingetragen worden: Die Firma Gust⸗ lofs⸗Werke in Suhl hat am 22. Mai 1942 für das unter Nr. 129 eingetra⸗ gene Muster: Wände von Kinder- und in ,. Fabrik⸗Nr. PA-G 101, Flächenerzeugnis, die Verlängerung der Schutzfrist um weitere 7 Jahre angemeldet.
7. Konturse und Vergleichs sachen
Berlin. 139051
Ueber den Nachlaß der am 6. 12. 1935 verstorbenen Bertha Duromski geb. Firz, in Charlottenburg, Wil⸗
mersdorfer Str. 9, wohnhaft gewesen, ist heute, 12 Uhr, das Konkursver⸗
fahren eröffnet worden. — 351 R. 19. 42 —. Verwalter: Kaufmann Ackermann, Berlin⸗Niederschöneweide,
Britzer Str. 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 30. 266 1942. Erste Gläubigerversammlung: 22. J. 1942, 12,15 Uhr. Prüfungstermin am 2. 9. 1942, 11,30 Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Berlin-Charlottenburg, Tege— ler Weg 11 — 20, II. Stock, Zimmer 261. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 30. JT. 1942. ö Berlin, den 23. Juni 1912. Amtsgericht Berlin. Abt. 351.
Hof. 139906 Das Amtsgericht Hof, Saale, hat über den Nachlaß des am 9g. Juni 1941 zu Oberkotzau verstorbenen Renten⸗ empfängers Christof Schmidt, zuletzt wohnhaft in Oberkotzau, Döhlauer Berg 366, am 23. Juni 1942, nachmit⸗ tags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts⸗ beistand Max Schiller, Hof, Saale, Un⸗ teres Tor 3. Offener Arrest mit zwei⸗ wöchentlicher Anzeigefrist ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen bis 21. Juli 19123. Zur Be⸗ schlußfassung über die Wahl eines an— deren Verwalters sowie über die Be—⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und über die in den 85 132, 134 KO. be⸗ zeichneten Angelegenheiten ist Termin auf 21. Juli 1942, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf 11. August 1942, vormittags 10 Uhr, je im Zim⸗ mer Nr. 48/1 des Amtsgerichts Hof, Saale, bestimmt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Leipzig. (13907 108 N Sß/sd2. Ueber den Nachlaß der am 24. November 1941 verstorbenen Emilie Amanda verw. Löwe, gew. , zuletzt wohnhaft gewesen in Leipzig⸗Reudnitz, Gabelsbergerstraße 21, wird heute, am 23. Juni 1942, nach⸗ mittags 2 Uhr, das Konkursverfah— ren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Brendel in Leipzig C 1, Peterssteinweg 7. Ai nn def , bis zum 16. Juli 1942. Wahltermin äm 271. Juli 1942, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 31. Juli 1942, vormittags 1195 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. Juli 1942. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 23. Juni 1942.
Dresden. 13908 49 N ösl40. Das Konkursverfahren über das Vermögen der aufgelösten Siedlungsgenossenschaft „Vor⸗ wärts“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dres den⸗A., Salzburger Str. 26 II, wird nach Abhaltung des Schlußter⸗
mins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Dresden, Abt. L, den 20. Juni 1942.
Dresden. Ul39o9] 49 N 10641. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 13. Januar 1941 in Dresden verstorbenen, ful, daselbst, Gneisenaustr. 4, 89. ö Primo wohnhaft gewesenen Bankange⸗ stellten i. R. Oswald Gerhard Graf wird nach Abhaltung des Schlußter⸗ mins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt. JI. den 20. Juni 1942.
Humburg. 183910
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Wil— ., Hermann Remy, Hbg-⸗Rissen, Tinsdaler Kirchenweg 333, alleinigen Inhabers der Firmg Hermann Remy, Hamburg, wird en ef f 204 KO. (mangels Masse) eingestellt.
Hamburg, den 23. Juni 1942.
Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Wiesbaden. 13911 . ö Das Konkursverfahren über den
Nachlaß des am 20. Juli 19365 zu Wiesbaden verstorbenen Zahnarztes Dr. med. Karl Giller wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins ausgehoben. Wiesbaden, 18. 6. 1942. Amtsgericht. Abt. 6b.
S. Verschiedenes
Miünster, West f. 13646 Bekanntmachung. Am 15. Juli 1942 wird der zwischen
den Bahnhöfen Wulfen . und
Reken der Bahnstrecke Dorsten — Rheine gelegene Bahnhof Lembeck, der 26 nur dem Personen⸗, Gepäck⸗, Ex⸗ reß⸗ und Stüctgutverkehr diente, auch * den Wagenladungs⸗ und Tierver⸗ kehr eröffnet. Die Abfertigung von Fahrzeugen, ,, und Gegen⸗ ständen, zu deren Ver⸗ und Entladung eine Rampe erforderlich ist, ist ausge⸗ schlossen. Münster (Westf.), 16. . 1942. Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion.
Verantwortlich für den Amtllchen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zelgenteil und für der Gerlaa:
i. B. Rudolf Lantzsch in Berlin NwW R
Druck der Preußischen Verlagʒt. und Pruderei
Gmbo. Berlin.
bei
*
. a, , , , e, n. *
Deutscher Reich BPreußhischer Staats anzeiger
Sanzeiger
2.30 MM einschließlich 0, is eitun abholer bei der Angeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in
Erscheint an jedem Wochentag abends. gspreis durch die Post mo natl — 2 683 3 5 839 aber ohne Bestellgeld 3 D. W monatlich. Alle Postansta rlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW es, Win'helm= ö straße 82. Cinzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 50 Ry, einzelne Beilagen ö ) Ce. e, l
6 nehmen . J
Sie werden nur gegen Barzahlung eder vorherige Cinsendun Betrages einschließlich des Portos abgegeben. ö e .
für Selbst
Anzelganhreia Hr Gt, einer drei gespal rt an le Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Dructaufträge * auf einseitig beschriebenem Papier völlig st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter- strichen) oder dur wer lollen. - Sefeistet
den Raum elner fünfgespaltenen Ss mm brelten Petit-Zelle tenen 2 mm breiten Petit-Zeile 1586 M. — Anzeigen
ctreif einzusenden, ins beso ndere Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
e Angeigen müssen a Tage vor dem Einrüͤckungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Ur. 148
Berlin, Sonnabend, den 27. Juni, abends
1942
Postscheckkonto: Berlin 41821
Inhalt des amtlichen Teiles
] Deutsches Reich
Anordnung Nr. 6 des Generalbevollmächtigten für den Arbeits— einsatz über betriebliche Anlertnmaßnähmen.
Anordnung Hö der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme . von Getränkeschankanlagen. Vom 25. Juni
Ausführungsbestimmungen zur Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Ge⸗ tränkeschankanlagen.
Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art und der Reichsstelle „Chemie“ über den Verkehr mit Hornspänen, Hornmehl und deren Rohstoffen vom 9g. Januar 1942. .
2
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung Nr. 6
des Generalbexollmãchtigten für den Arbeitseinsatz über betriebliche Anlernmaßnahmen
Die vom Führer befohlene gewaltige Steigerung der deut— schen Rüstung, also die Herstellung von Panzern und Loko⸗ motiven, Flugzeugen und U⸗Booten, Waffen, Munition und Gerät aller Art, erfordern in einem Umfange metallfachliche Arbeit, daß hierzu die bisher vorhandenen Metallwerker nicht ausreichen. Der Bedarf an Arbeitskräften, der in den Rüstungsbetrieben für die Steigerung der Fertigung, noch besteht, und der Ersatzbedarf für Kräfte, die durch Einberüfung um Wehrdienst oder aus anderen Gründen ausscheiden, kann aher überwiegend nur durch Einsatz von Kräften befriedigt werden, die aus anderen Wirtschaflszweigen und Berufen ommen. Dies 91 besonders auch für die vielen ausländischen
e, die durch die von mir eingeleiteten Maßnahmen der stüstungswirtschaft ne het werden.
Neben sparsamster Verwendung der vorhandenen Metall— D . ist es deshalb dringendstes Gebot des Arbeitsein—⸗ atzes, daß die Rüstungswirtschaft die Gewinnung von Metall— werkern durch Anlernung von ungelernten Kräften oder von
,. anderer ,. weit über das bisherige Maß
inaus steigert und vervielfacht. Ich ordne hierzu folgendes an:
1. Alle Betriebe der Eisen⸗ und Metallwirtschaft (einschl. der öffentlichen Betriebe), ferner Betriebe anderer Wirtschaftszweige, die e gun rig oder in absehbarer . Metallarbeiterbedarf haben oder sich für die
urchführung von Maßnahmen zur Anlernung von Metallarbeitern eignen, sind e pf hh! laufend An⸗ lernmaßnahmen in dem Höchstmaß durchzuführen, das . bei. Ausnutzung aller betrieblichen und per⸗ sonellen Möglichkeiten erreichen läßt.
2. Ziel der Anlernung muß sein, trotz möglichst kurz be⸗ messener Anlernzeit der Produktion dennoch Metall⸗ arbeiter zuzuführen, die auf den Teilgebieten, für die sie ausgebildet sind, voll ihren Mann stehen. Ob dieses Ziel durch Einrichtung oder Erweiterung von n ,,,, ffür kleine Betriebe Gemein⸗ schaftswerkstätten) oder durch verstärkte betriebsnahe Einzelschulung erreicht wird, richtet sich nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes.
3. Für die Anlernung sind geeignete, in den Betrieben bereits , m, Gefolgschaftsmitglieder heranzu⸗ ziehen, wobei grundsätzlich zunächst die deutschen Kräfte i . sind. Die bisherigen Arbeitsplätze dieser Gefolgschaftsmitglieder sind durch neu zuge⸗ wiesene raf insbesondere Ausländer, zu . Jedoch ist auch bei Neueinstellungen zu sichern, daß . Kräfte sofort in die Anlernmaßnahmen eingewiesen werden. Die Arbeitsämter find ge⸗ halten, bei der Verteilung der Kräfte darauf zu achten, daß Anlernfähige denjenigen Betrieben zugewiesen werden, in denten Anlernmöglichkeiten vorhanden sind. Äuch auslandische Kräfte find also in weltestem Umfang anzulernen. Bedenken gegen eine Anlernung ausländischer Kräfte können nicht anerkannt, Schwie⸗ rigkeiten müssen überwunden werden. Es kommt ausschließlich darauf an, daß der ausländische Arbeiter in die Lage versetzt wird an seiner Arbeitsstätte je nach Eignung den größtmöglichen Beitrag für die deutsche Rüstungswirtschaft und damit für den Neu— bau Europas zu leisten.
4. Erforderlichenfalls erteilen die Arbeitsämter den Be⸗ trieben Auflagen darüber, in welchem Umfange und
mit welchem Ausbildungsziel Anlernmaßnahmen durchzuführen sind. Diese Auflagen können auch dann erteilt werden, wenn für den Betrieb selbst zur Zeit ein Bedürfnis 3 3 Die Bedürf⸗ mafhez ist vielmehr nach dem Gesamtbedarf zu entscheiden.
5. Auch die Anlernplätze, die in überbetrieblichen Ein⸗ richtungen (Arbeitsgemeinschaften Eisen und Metall) ur Verfügung stehen, müssen r. g besetzt sein.
hrer haben sch besonders auch die Betriebe zu be⸗
dienen, die Bedarf an Metallarbeitern haben und innerbetriebliche Anlernmaßnahmen nicht in ge⸗ nügendem Umfang durchführen können. Erforder— lichenfalls sorgen die Arbeitsämter für die Einwei⸗ un anlernfähiger Gefolgschaftsmitglieder dieser Be⸗ triebe in die überbetrieblichen Anlerneinrichtungen. Berlin, den 5. Juni 1942.
Fritz Sauckel.
Anordnung 55
der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab— 1 lieferung von Getränkeschankanlagen
Vom 25. Juni 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs— stellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu—⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§81
(I) Sämtliche im deutschen Reichsgebiet einschließlich der eingegliederten Ostgebiete sowie der Gebiete von Eupen, Mal⸗ medy und Moresnet vorhandenen Getränkeschankanlagen aus Zinn oder Zinnlegierungen oder Teile von solchen, soweit sie aus Zinn oder Zinnlegierungen bestehen, werden beschlag— nahmt. ö
(2) Die Beschlagnahme umfaßt sowohl neue wie ge—⸗ brauchte, in Benutzung wie außer Benutzung befindliche, brauchbare wie unbrauchbare, auch zum Verkauf oder zur Lieferung bestimmte Getränkeschankanlagen.
(3) Die Wirkungen der , , gelten sowohl für den Eigentümer oder aus sonstigem Grunde n , , tigten wie für den Besitzer (Gewahrsamhalter oder Benutzer).
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. () Die Beschlagnahme gemäß 8 1 hat die Wirkung, daß jede gegenständliche oder örtliche Veränderung an den be⸗ schlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichs⸗ stelle für Metalle unwirksam sind. Den Rechtsgeschäften stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll— streckung oder der Vollziehung eines Arrestes bzw. einer einst⸗ weiligen Verfügung erfolgen.
(2) Trotz der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenutzung der bei Betrieben des Gaststättengewerbes in Gebrauch be⸗ findlichen Getränkeschankanlagen erlaubt. Eine derartige er⸗ laubte Weiterbenutzung hebt jedoch in keinem Falle die sonsti⸗ gen Wirkungen der Beschlagnahme auf.
583 (). Die beschlagnahmten Metalle stehen zur Verfügung der Reichsstelle für Metalle. Anweisungen der Reichsstelle oder ihrer Beauftragten über die weitere Behandlung, Ein⸗ lagerung, Veräußerung oder Ablieferung von beschlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen von solchen sind zu befol⸗ gen. Solche Anweisungen können sowohl durch Einzelverfü⸗ gungen an die Betroffenen wie auch durch allgemeine Anord⸗ nung getroffen werden. Sie sind sowohl gegenüber dem Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten wie auch gegenüber dem Besitzer wirksam. (2) Die ö Metalle sind von dem Besitzer zu melden. Über die Durchführung der Meldepflicht ergehen be— sondere Ausführungsbestimmungen.
5 4
(1) Für beschlagnahmte und eingezogene Getränkeschank⸗ inn oder Teile von solchen wird eine Entschädigung ge⸗
ährt.
(2) Diese Entschädigung wird entweder in der Form ge⸗ 6 daß auf Kosten des Reiches der Einbau einer dDetranke⸗ chankanlage oder Teilen davon aus Austauschwerkstoffen vor— genommen wird, oder, namentlich bei unbenutzten Getränke⸗ schankanlagen, eine Vergütung in noch festzusetzender Höhe an den Ablieferer gezählt wird.
585
(I) Die Reichsstelle für Metalle kann beim Vorliegen be⸗ sonderer Umstände, insbesondere zur Vermeidung wirtschaft⸗ licher Härten, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An⸗ ordnung bewilligen.
(2) Anträge auf Bewilligung solcher Ausnahmen sind mit entsprechender Begründung über die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe oder der Wirtschafts⸗ gruppe Beherbergungsgewerbe an die Reichsstelle für Metalle . richten. Personen oder Betriebe, die weder dem Gast⸗ tätten noch dem Beherbergungsgewerbe angehören, haben etwaige Ausnahmeanträge bei der örtlich zuständigen Unter⸗ abteilung der Wirtschaftsgruppe. Gaststättengewerbe einzu⸗ reichen. ͤ
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Die Ausführungsbestimmungen der Reichsstelle für Me⸗ talle zu dieser Beschlagnahmeanordnung, die die Melde⸗ und
Ablieferungspflicht für die beschlagnahmten Getränkeschank—
anlagen im einzelnen regeln, werden gleichzeitig mit dieser Anordnung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegehen und gelten als Bestandteil dieser Anordnung.
87
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, gegen die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen oder gegen An⸗ weisungen, welche die Reichsstelle für Metalle oder eine von der Reichsstelle beauftragte Stelle zur Durchführung dieser Anordnung trifft, werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr bestraft, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen schwerere Strafen ver⸗ wirkt sind.
88.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats— anzeiger in Kraft.
Berlin, den 25. Juni 1942.
Der Reichsbeauftragte für Metalle. Y Bi Helbing.
Ausführungsbestimmungen zur Anordnung 55
der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab⸗ lieferung von Getränkeschankanlagen
1. Der Besitzer (Gewahrsamhalter oder Benutzer) einer jeden Getränkeschankanlage, die ganz oder teilweise aus Zinn oder Zinnlegierungen besteht, ist gemäß § 3 Absatz 2 der Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlag⸗ nahme und Ablieferung von Getränkeschankanlagen, vom 25. Juni 1942 verpflichtet, die bei ihm von der Beschlag⸗ nahme betroffenen Mengen an Zinn oder Zinnlegierungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu melden.
a) Die Meldung hat zu erfolgen an die zuständige Un⸗ terabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe bzw. der Wirtschaftsgruppe Beherbergungs⸗ gewerbe. Personen oder Betriebe, die weder dem Gaststätten⸗ noch dem Beherbergungsgewerbe ange⸗ hören, haben ihre Meldung bei der örtlich zuständigen Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe einzureichen. Die Meldung muß spätestens am 15. Juli 1942 im Besitz der zuständigen Unter⸗ abteilung der Wirtschaftsgruppe sein.
b) Die Benutzung eines besonderen Meldevordrucks ist nicht vorgeschrieben. Es genügt eine formlose Mel—⸗ dung, die folgende Angaben enthalten muß:
Genaue Bezeichnung und Anschrift des melde⸗ pflichtigen Besitzers;
genaue Angabe des Orts, an dem sich die Ge⸗ tränkeschankanlage befindet;
Gewicht der aus Zinn oder Zinnlegierungen bestehenden Teile, der Anlage in kg. (Sofern das Gewicht nicht einwandfrei ermittelt wer⸗ den kann, ist die Länge der Rohrleitungen und Wandstärke der Rohre anzugeben.)
Die Meldung ist in doppelter Ausfertigung zu er⸗ statten. ;
c) Wer aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seine Meldung bis zum festgesetzten Ter⸗ min abzugeben, hat rechtzeitig vorher die zuständige Unterabteilung schriftlich davon zu benachrichtigen, daß und aus welchen Gründen die Meldung erst zu einem späteren Zeitpunkte erstattet werden kann.
d) Eine Unterlassung der Meldung oder unrichtige, irreführende oder unvollständige Angaben in der Meldung fallen unter die im 57 der Anordnung 55 angedrohten Strafen.
2, Über Zeitpunkt und Art der Ablieferung erhält jeder Besitzer eine vorherige Benachrichtigung.
3. Außer Betrieb befindliche oder entbehrliche Getränke⸗ schankanlagen sind ohne Stellung von Ersatz abzusiefern und werden, soweit erforderlich, durch Beauftragte der Reichsstelle für Metalle ausgebaut. Hierbei wird das abgelieferte Gewicht an Zinn oder Zinnlegierungen festgestellt und dem Ablieferer quittiert. Diese Gewichtsquittung ist sorgfältig aufzubewah⸗ ren, da sie die Grundlage für die spätere Entschädigung bildet.
Über den Zeitpunkt und die Höhe der Entschädigung sowie die Art des Auszahlungsverfahrens erhält jeder Betroffene durch die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe wei⸗ teren Bescheid.
4. Bei in Benutzung oder in Betrieb befindlichen Ge⸗
tränkeschankanlagen oder Teilen von solchen wird gleichzeitig mit dem Ausbau der Einbau einer Ersatzanlage oder der ent⸗ sprechenden Ersatzteile aus Austauschstoffen vorgenommen, so⸗ weit im Rahmen eines kriegsmäßig eingeschränkten Getränke⸗ ausschanks die weitere Benutzung der Anlage unbedingt er⸗ forderlich ist. Beim Einbau einer Ersatzanlage oder von Ersatzteilen aus Austauschwerkstoffen wird das abgelieferte Gewicht nicht quittiert; eine geldliche Entschädigung findet in diesem Falle nicht statt, da das Reich die Kosten für die Beschaffung und den Einbau der Ersatzanlage oder der Ersatzteile übernimmt.
In , ., entscheiden die zuständigen Unterabtei— lungen der Wirtschaftsgruppen Gaststättengewerbe und Be⸗
herbergungsgewerbe darüber, ob die Aufrechterhaltung einer