Erste Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942. S. 4
E
Handelsstãtte Gera Aktiengesellschaft, Berlin.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
II
z627.
Stand am
J. 1. 19316 Abschreibung
1
Atti va. . Anlagevermögen: 1. Bebaute Geschäfts⸗ und Wohn⸗ grundstücke: a) Grundstücke b) Gebäude 2. Umbauten 3. Maschinen und maschinelle Anlagen
F. AM
119 000 440 870 559
47 420
119 000 427 270 493
40 320
55 dJ — — TFF
L. Umlaufvermögen: 1. Forderungen an Konzerngesellschaft 2. Kaution
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 230
4. Sonstige Farderungen Rechnungsabgrenzungsposten
Grundkapital Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Freie Rücklage
Wertberichtigung für das Anlagevermögen
Verbindlichkeiten:
WJ 265 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. 3. Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten
690 680 433
15 000 245 000
k S41 445 59 Leistungen S4 57 3 495 68
Gewinn- und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr
587 083
S45 025 17
1278778
1941.
8a 62 16
.
24
Auf wendun gen.
Soziale Abgaben
Abschreibungen auf das Anlagevermögen Zinsaufwand
Mietaufwand
Ausweispflichtige Steuern
Alle übrigen Aufwendungen
Mietertrãge ...
Zinserträge
*
Außerordentliche Erträge
4. Mietverrechnung mit der Muttergesellschaft
B
[1
R. A 1306 55 25 501 44 002 3 060 62 674
83 116 347 145 226
8 16 19 82 6 50
91 68 41 61 61
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, im Mai 1942.
Treu hand⸗Wereini gung A.⸗G.
Wanieck, Wirtschaftsprüfer. Lüchau, Wirtschaftsprüfer.
Der e, n besteht aus: Georg Karg, Berlin, Vor sitzer; Karl Hönicke
erlin, stellvertr.
orsitzer; Hans Kröger, Berlin.
,. Ttätte Gera Aktien gesellschaft.
ilhelm Herms dorff.
Dr. Guido Schell.
14973 Aachener Kleinbahn⸗Gesellschaft Aktien⸗ gesell schaft. Sauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donner s⸗ tag, den 30. Juli 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaal der Ratsherren im Rathause zu Aachen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
; Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresab— 6 für das Geschäftsjahr 1941.
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aussichts⸗ rates.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Satzungsänderung: Aenderung der Firmierung und der Zweckbe⸗ stimmung.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Unter Hinweis auf § 18 des Gesell⸗ schaftsvertrages bemerken wir, daß nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können, die ihre Aktien oder die über diese lauten⸗ den Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank spätestens am 3. Tage vor der Sauptversammlung bei der Gesell— schaft, bei einem deutschen Notar oder bei nachstehenden Stellen:
Dresdner Bank in Aachen, Köln und Berlin, ö
Deutsche Bank in Aachen, Köln und Berlin,
Commerz⸗ und Privatbank, Filiale Aachen,
Städtische Sparkasse, Aachen,
Kxeissparfasse Aachen, oder
bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung dort be⸗ lassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegungsstelle für sie bei einem Kre⸗ ditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Aachen, den 29. Juni 1942.
Der Vorstand.
Cremer ⸗ Chaps. Lampe.
Alexanderwertk Aktiengesellschaft, Remscheid.
3993].
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— —
II.
III. Posten der Rechnungsabgrenzung ...
Aktiva. I. Anlagevermögen:
1. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und
maschinelle Anlagen
stattung
Eisenbahnanschluß
Patente und sonstige Rechte .. Beteiligungen mlaufvermögen:
Wertpapiere .. Hypotheken
r R ge R = g 9 , , e
Kasse, Reichsbank, Postscheck 6. Andere Bankguthaben
IV. Bürgschaften REM 505338, 93
Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗
Vorräte, Vorauszahlungen u. Forderung.
Forderungen an abhängige Gesellschaften
Ra &
2 125 001 —
ö ö
7 825 353 82 IV. 3 — V
8 523 — 1553 12827 99 97776 1334 550 22 151 565 07
ass Ss J
JI. Grundkapital II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für Werkserneuerung, Werks⸗ umstellung und Umzug 3. Rücklage für Forschung und Versuche . Wertherichtigungen:
1. Wertberichtigung auf Beteiligungen. 2. Wertberichtigung auf Forderungen. Rückstellungen Verbindlichkeiten:
l. Hypotheken 2. Anzahlungen und Verbindlichkeiten.
3. Akzepte
VI. Posten der Rechnungsabgrenzung. .. VII. Reingewinn 1941 39 VIII. Bürgschaften RM 505335, 93
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
Passiva. FR. s
6 G 0οο
600 000 600 000 150 000
370 000 360 000 — S5 000 —
3 350 ooo 2 0165710 — 6 973 tz
26 067 95 z06 357 24
sss og i
— — ——
2. 3.
Kapitalertragssteuer ge
m
recht zu nom. RA 100, — gegen Aus . ung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 durch rlin
Dresdner Bank, Dresden,
Dre gzdner Bank, Düsseldorf,
Dresdner Bank, Leipzig, . Die Tilgung der obengenannten Genußrechte .
N
Aufwendungen.
Außerordentliche Aufwendungen Reingewinn 1941 ..
Remscheid, im Mai 1942.
k .
F. 60 10729 266 844 12 306 357 39
3 39s sp
Alexanderwerk Attien gesellschaft. ö z Dr. Gerhard Brandstäter.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Rheinisch⸗Westfälische „Revision“ Treuhand A.⸗G.
Gerhard Wolff.
öln, im Mai 1942.
Dr. Minz, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Werner Kind.
Ertrãge. FRM S9
1. Ausweispflichtiger Rohertrag — Personal⸗ und Sachaufwendungen 2. Außerordentliche Erträge
1466 132 09 id 16 1
gz os sd
Dr. Simon, Wirtschaftsprüfer.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an: Bankdirektor Gustav Overbeck, Berlin, Vorsitzer; Fabrikant Walter Busch, Remscheid, stellvertretender Vorsitzer; Generaldirektor Hellmuth Roehnert, Berlin, stellvertretender Vorsitz er; General⸗ konsul Leo Gottwald, Düsseldorf; Oberbürgermeister i. R. Dr. Walter Hartmann, Bad Godesberg; Konsul Alfred Hilger, Rem⸗ scheid; Kommerzienrat Fritz Korff, Remscheid; Geschäftsführer Dr. Paul Legers, Berlin; Bankdirektor Bruno Surén, W.⸗Elber⸗ feld; Wirtschaftsprüfer Artur Wiesenberg, Remscheid. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 1942 wurde für das Geschäftsjahr 1941 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 599 des Grundkapitals beschlossen. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 unter Abzug von 1599
it REA 4,25 auf die
Dresdner Bank, Berlin, Dresdner Bank, Dresden, Dresdner Bank, Düsseld orf, Dresdner Bank, Leipzig,
Dresdner Bank,
ominalwert vorgenommen.
; 4
en Ablieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 mit RAM 42,50 auf die Aktien zu nom. REM 1600, — und gti zu nom. REM 100, — durch die
Dresdner Bank, Wuppertal⸗Elberfeld,
Der Vorstand. Auf die noch im Umlauf befindlichen Stücke Nr. 146, 268 und 269 der Genu ßrechte unserer Anleihe 1599 werben für das Geschäftsjahr 1941 3, Zinsen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 mit RM 3, 50 für jedes Genuß⸗
Dresdner Bank, Remscheid Vankhaus Schlier & Co., Düsseidorf, und die Gesellschaftakasse.
die
Dresdner Bank, Wuppertal⸗Elberfeld,
Dresdner Bank, Nemscheid
Danthaus Schließ & b., Düsseldorf, und
die Gesellschaftskasse.
egen Ablieferung der Urkunden und Gewinnanteilscheinbogen zum orst and.
14943 Gritzner⸗Kayser A.⸗G., Karlsruhe⸗ Durlach.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 20. Juli 1942, 3½ Uhr, in unseren Geschäftsräumen in Karls⸗ ruhe⸗Durlach stattfindenden 56. or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung und der Be⸗ richte des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrats für das Geschäftsjahr 1941.
Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichts rates.
4. Wahl des Aufsichtsrates.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt. die ihre Aktien spätestens am 17. Juli 1942 entweder ö
bei der Gesellschaftskasse in Karls—⸗ ruhe⸗Durlach oder bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin, und der Dresdner Bank, Berlin, und den Filialen dieser Banken in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe .
während der üblichen Geschäftszeit bis nach Beendigung der Hauptversamm⸗
lung hinterlegen. .
Bei der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert—⸗ papiersammelhank ist die Bescheini⸗ gung über die erfolgte Hinterlegung fpätestens einen Tag nach Abiauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen. ⸗
Karlsruhe⸗Durlach, 29. Juni 1942.
Gritzner⸗Kayser A.⸗G. ' Der Vorstand.
14764 Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von Re, 16 500 000, — (RAM 16200 0090, — Stammaktien und Re 300 000, — Vor⸗ zugsaktien) um iM 5 500 000, — 33 v 235) auf EM 22 0900 000, — durch Ausgabe von Zusatzaktien zu erhöhen. Nachdem dieser Beschluß
in das
ordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 15 der alten Stammaktien bis zum 14. August 1942 (einschließlich) ö. in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M. bei der Deut⸗ schen Bank,, . bei der Commerzbank Aktien⸗ gesellschaft, bei dem Bankhause Burkhardt Co. in Essen ö. während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rück⸗ seite mit der Firmg bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.
Es entfällt auf je drei Stamm⸗ aktien über je nom. EM 200, — eine Zusatzaktie über nom. FM“ 2060, — und auf jede Stamm⸗ aktie über nom. Ei, 200, — eine Syitze über nom. 6M 6675. Eine Regulierung von Aktienspitzen wird durch die Stellen vermittelt. .
Ueber die Zusatzaktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Die Ausreichung der Stücke erfolgt baldmöglichst nach Fertigstellung gegen, Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Be⸗ scheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Fxist, d. h ab 15. August 1942, werden die alten und zusätzlichen Stammaktien mit Schein Nr. 16ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals
. . eingetragen worden ist,
Jan den Börsen zu Berlin, Düsseldorf
und Frankfurt a. M. gehandelt und notiert werden. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, so⸗ lange die Urkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammeldepot-Anteilen ge⸗ mäß 5 71 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung zur Dividendenabgabever⸗ ordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen..
Für die mit der Geltendmachung des Anspruchs auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. Sofern jedoch die Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 15 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bi den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schrift⸗ wechsel hiermit nicht verbunden ist, er⸗ folgt die Erhebung der Zusatzaktien lostenfrei.
Essen, den 2. Juli 1942.
Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Dr. Theo Goldschmidt. Cordes. Dr. Wiedbrauck.
14939 * Erste Grazer Aetien-Bra uerei vorm. Franz Schreiner C Söhne, Graz sWw⸗Puntigam.
Die am 29. Juni 1942 stattgefundene 54. ordentliche Hauptversammlung hat den in Nr. 123/1912 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers veröffentlichten n n des Aufsichtsrates und den . chluß nach Durchführung der Kapitalberichti⸗ gung gebilligt sowie davon Kenntnis n daß der Berichtigungs⸗ eschlu urch Eintragung in das Handelsregister am 4. Jun 1942 rechtswirksam geworden ist und daß auch die durch die Berichtigung sich er⸗ gebende Satzungsänderung in das Han⸗
delsregister eingetragen wurde.
Sie beschloß, auf das berichtigte Kapital von RM 6750 009, — eine Di⸗ vidende von 4 235, d. s. EM 6, — für die Aktie je RM 100, — Nennwert auszuschütten. Diese wird gegen Vor⸗ lage und Abstempelung der Mäntel der auf Schilling lautenden Aktien aus⸗ bezahlt werden, wobei auf die Aktie je s 199, — Nennwert F. 5,40 bzw. auf die Aktie je 8 40, Nennwert Fe6ß6 2, I 6 entfallen, wovon 10 Prozent Kapitalertragsteuer und 5 Prozent Kriegszuschlag abgezogen werden.
Ein lösungsstellen sind: .
die Hauptkasse der Gesellschaft in
Graz ⸗Puntigam, ; die Creditanstalt⸗Bankverein in Wien und deren Filiale in Graz, die Länderbank Wien A. G. und deren Filiale in Graz.
Die Vorbereitungen zur Ausgabe der Zusatzaktien konnten noch nicht abge⸗ schlossen werden. ;
Die Aktionäre werden durch eine ge⸗ sonderte Bekanntmachung eingeladen werden, den Anspruch auf die Zusatz⸗ altien geltend zu machen. .
Vorstand: Dr. Friedrich Steiner, Vorsitzer, Dr. Ernst Schreiner, stellv. Vorsitzer, Edmund Edelsbrunner.
Aufsichtsrat: Dr. Heinrich Pagl, Vorsitzer, Dr. Robert Graf, stellv. Vor⸗ sitzer, Franz Bella, Carl Cassani, Dr. Rudolf Grill, Max ö er, Dr⸗ Ing. Rudolf Kindinger, Friedrich R. v. Luschin⸗Ebengreuth.
Graz, am 29. Juni 1942.
Der Vorstand.
14586 Essener Aktien ⸗Brauerei Carl Funke A.⸗G., Essen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sams⸗ tag, dem 25. Juli 1942, 11 uhr, in Köln im Hotel Monopol Metropol stattfindenden ordentlichen Oaupt⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrats vom 26. 6. 1942 über die Berichtigung des Grundkapitals mit Wirkung vom 30. September 1941 von 3 000 000, — RMA um go0 9)0, — RM auf 3 99090 000 RAM gemäß DAV. vom 18. Juni 1941.
Vorlage des festgestellten Jahres-= abschluͤsses über das Geschäftsjahr 1946141 mit berichtigter Bilanz so⸗ wie der Berichte des Vorstands und Ausfsichtsrats. .
‚Beschlußfaffung über die Gewinn⸗ verteilung. J.
Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Auafsichtsratswahl.
Satzungsänderungen: ö ;
a) Beschlußfassung über die Aenderung des § 6, Absatz 1 (Er⸗ höhung des Grundkapitals und Einteilung der Aktien).
b) Beschlußfassung Aenderung des 5 19 Absa der Einberufung zur sammlung). ö
7. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die
bei unserer Gesellschaft,
bei einem deutschen Notar,
bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam⸗ melbank,
bei der Deutschen Bank, Filiale Essen,
bei der Commerzbank Aktien⸗ gesellschaft, Filiale Essen
bei der Dresdner Bank, Filiale Essen,
. Aktien hinterlegt haben bis zur eendigung der Hauptversammlung.
Die Hinterlegung hat während der üb⸗
lichen ehe f fn n zu geschehen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle ki sie bei anderen Banken bis zur
eendigung der Hauptversammung in Sperrdepot gehalten werden.
Sie hat se eitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversamm⸗ lung mindestens drei Tage frei bleiben. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.
Essen, den 26. Juni 1942.
Der Vorstand.
über die 109rte auptver⸗
Dr. Albert Will. August Klaar.
unter die Strafbestimmung
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. 152 vom 2. Juli 1942. S. 3
** 9
.
2 2 63 * * * 5 4 * 2 45 54 k w , . . , , .
96.
2 J 234 1 * ö ; 86 235 2 ? r
. . 2 2 2 , , , , . .
Anordnung
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die
Vereinheitlichung von Rutschen, Gurtförderern, Glieder⸗
förderern sowie von Einzelteilen für Fülleitungen und Bohr⸗ hämmer für den Bergbau vom 27. Juni 1942
Zur Vereinheitlichung der vom Bergbau benutzten Ein⸗ richtungen und zur Leistungssteigerung der Hersteller ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 193
(Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) folgendes an:
1. Soweit nachstehende Erzeugnisse für den Bergbau bestimmt sind, sind bei ihrer Herstellung die Angaben der nachstehend aufgeführten Normblätter zu beachten:
a) Ru tschen Schüttelrutschen (Profile) DIN 20 900 Bl. 1 vom Januar 1942 Schüttelrutschen (Verbindungen) DIN 20 00 Bl. 2 vom Januar 1942 Druckluft⸗Rutschenmotoren DIN 20 905 vom Fe⸗ bruar 1942
b) Gurtförderer Berechnungsgrundlagen DIN 22101 vom No⸗ vember 1941 Tragrollen DIN 22107 vom Februar 1942 Bandtraggerüst für Untertage DIN 22111 vom August 1941 c) Gliederförderer 3 DIN 22201 vom Mai 194
Entwasserungsbecher⸗Doppelglieder DI 22 202 vom Mai 1941
Vollbecher⸗Doppelglieder DIN 22 203 vom Mai 1941
Leseband⸗Doppelglieder DIN 22 204 vom Mai 1941
Stückkohlenband⸗Doppelglieder DIN 22 205 vom Mai 1941
J DIN 22 207 vom Mai 1941
Einzelteile DIN 22219 Bl. 1 vom Mai 1941
Einzelteile, Schöpfbecher DIN 22210 Bl. 2 vom Mai 1941 =
Einzelteile Entwässerungsbecher DIN 22 210 Bl. 8 vom Mai 1941
Becherkette⸗Einzelteile, Vollbecher DIN 22 210 Bl. 4 vom Mai 1941
d Bohrhämmer
. Spülkopf DIN 20 356 vom September
1941
e) Fülleit ungen für Druckluftlokomo⸗ ti ven
Ventile DIN 20 062 vom Dezember 1940. 2. Vorstehendes gilt für alle Aufträge, die von Firmen
des Bergbaues nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung dritten Stellen oder eigenen Fertigungswerkstätten erteilt
werden. 3. Ausgenommen von den Vorschriften der Ziffern 1
und 2 r
a) die Herstellung und Lieferung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf; die Normen sind jedoch auch hierfür soweit wie möglich anzuwenden; bh die Fertigstellung und Lieferung von Erzeugnissen oder Teilen, für die beim Lieferer beim Inkraft— treten dieser Anordnung bereits Rohstoffe oder Ein⸗ elteile vorhanden sind, die in erheblichem Umfange . andere Zwecke nicht verwendet werden können, oweit die Erzeugnisse oder Teile innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung aus⸗
geliefert werden;
c) die Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen oder Teilen in geringer Anzahl, die einen technischen Fortschritt darstellen und erprobt werden sollen.
4. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind mir über die
Arbeitsausschüsse des Sonderausschusses Maschinen und Ein⸗
richtungen für den Bergbau einzureichen. 5. Die Sonderausschüsse und Arbeitsausschüsse des Haupt⸗
ausschusses Maschinen, die für die oben erwähnten Erzeugnisse
zuständig sind, haben die K , Anordnung zu überwachen und dabei in zweckmäßiger Weise mit den Organi⸗ sationen des Bergbaues zusammenzuarbeiten.
6. Zuwiderhandlungen hen diese Anordnung fallen
es 4 der Verordnung vom
20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 2498).
J. Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Reichs⸗ anzeiger in Kraft. .
Berlin, den 27. Juni 1942. .
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
. Karl Lange. ö
—
Anordnung . des Bevoll mächtigten für die Maschinenprodultion zur Verein⸗
maschinenbau Vom 26. Juni 1942
ur Vereinheitlichung der Einrichtungen für Papier⸗ und Zellstoffherstellung ordne ich auf Grund der Verordnung
heitlichung der Holländermesser im . und Papier⸗
über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Appa⸗
rate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil 1 S. 2498) fol⸗ gendes an:
1. Im Papier⸗ und Zellstoffmaschinenbau sind mit so⸗ fortiger Wirkung Walzen⸗ und Grundwerke für Holländer nur wie 6h zu bemessern:
Flachstahl ertig behobelte 3 (PIR Norm 10th fen . Messerstärke 130 mm breit 128 mm 6, 8, 10, 12 mm 2. Die seitlichen Einschnitte an den Messern sind nur in den der beiliegenden Anlage zu entnehmenden Abmessungen
auszuführen.
3. Die in . befindlichen Walzen und Grund⸗ werke, welche nicht dieser Anordnung entsprechen, dürfen fertig⸗ gestellt werden; ebenso kann die Neubemesserung von alten
*
Walzen und Grundwerken mit anderen Messerbreiten dann vorgenommen werden, wenn die Konstruktion der alten Hol⸗ länder eine Verwendung der in dieser Anordnung vorgesehenen Messerbreiten nicht zuläßt. ö
4. Die Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗)als auch für Auslandslieferungen. .
5. Der Arbeitsausschuß Maschinen zur ,, von Zellstoff und Papier, Berlin W 35, Kurfürstenstraße 56, hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen. Die Her⸗ steller sind ihm zur Auskunftserteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Betriebsbesichti⸗ gungen verpflichtet. .
6. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen zuzulassen. Anträge sind über den vorgenannten Arbeitsaus⸗ schuß bei mir einzureichen.
J. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des 5 4 der Verordnung vom 20. De⸗ zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Len⸗ kung und Verteilung der . und Apparate⸗Erzeugung (Reichsgesetzbl. Teih 1 S. 2498).
8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 26. Juni 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Anordnung Nr. 34
der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über Melde⸗ pflicht von Feinseife aller Art
Vom 1. Juli 1942
Auf Grund des § 14 der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 23. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1873) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet:
81
Alle Verkaufs⸗ und Lieferstellen, die gewerbsmäßig bezugsbeschränkte Seifenerzeugnisse und Waschmittel im Sinne des 51 der Anordnung Nr. 25 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung für die Verteilung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 29. Funi 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940) in den Verkehr bringen, haben ihren am 30. Juni 1942 vorhandenen Bestand an Feinseife alter Art bis zum 15. Juli 1942 ihrem zuständigen Wirtschaftsamt zu melden. Zum Bestand sind diejenigen . hinzuzunehmen, über welche dem Meldepflichtigen ein Sammel⸗ bzw. Großbezugschein bereits ausgestellt, die Ware aber noch nicht geliefert ist. Die Meldung ist in zwei Stücken abzugeben.
§82 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung sind strafbar auf Grund der Verbrauchsregelungs⸗ Strafverordnung in der neuen Fassung vom 26. November
1941 (Reichsgesetzbl. 1S. 739.
H 88 e n , Die Anordnun gi auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedh und Moresnet.
84 Die Anordnung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage in Kraft.
Berlin, den 1. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. V.: Wihle.
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
Die Vereinfachung des Lohnabzugs ab 1. Juli 1942
Von Fritz Reinhardt, Staatssekretän im Reichsfinanz⸗ ministerium
Es ist dringend erforderlich, daß in der öffentlichen Ver⸗ waltung und in der Privatwirtschaft vereinfacht wird, was irgend⸗ wie vereinfacht werden kann. Der Anfall an Arbeit, der Ver⸗ brauch an Materialien und die Verwaltungskosten müssen ver⸗ mindert werden.
Auch das Lohnabzugswesen muß vereinfacht werden. Der Arbeitgeber muß vom Bruttolohn seiner Gefolgschaftsmitglieder Beträge für verschiedene Zwecke einbehalten und an die hebe⸗ berechtigten Stellen abführen. Die Zahl der Beträge, die zu be⸗ rechnen, einzubehalten und abzuführen sind, ist bisher noch immer viel zu groß gewesen.
Mit Wirkung ab 1. April 1941 waren die Lohnsteuer und der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer zu einem Abzugsposten zusammen⸗ gefaßt worden. Dadurch hatte sich die Zahl der Abzu 3 um einen vermindert. Es sind bisher noch immer einzubehalten ge⸗ wesen: die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, der Rentenversicherungs⸗ beitrag, der Krankenversicherungsbeitrag, der Beitrag zum Reichs⸗ stock für K der Beitrag zur Deutschen Arbeitsfront, der Beitrag zum WoW usw. —
Die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, der Rentenversicherungs⸗ beitrag, der Krankenversicherungsbeitrag und der Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsatz sind die feel en Lohnabzüge. Ab 1. Juli 1942 wird es an Stelle ö bisher fünf gesetzlichen Lohn⸗ abzüge nur noch zwei gesetzliche Lohnabzüge geben.
Die Bürgersteuer wird ab 1. Juli 1943 nicht mehr 2 Sie wird bei den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern durch eine leichte Erhöhung der Lohnstener, bei den veranlagten Steuerpflichtigen durch eine leichte Erhöhung der Einkommensteuer abgelöst sein. Diese leichte Erhöhung der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer ist erforderlich, weil das Reich den Gemeinden, die bisher eine
ürgersteuer erhoben haben, den Ausfall an Bürgersteuer⸗ aufkommen ersetzt. Die Gemeinden können auf den bisherigen Einnahmeposten Bürgersteuer nicht verzichten. Sie müssen . e⸗ dessen dafür Ersatz erhalten. In den meisten Fällen wird die leichte Erhöhung der Lohnsteuer oder Einkommensteuer etwas weniger betragen als die bisherige Bürgersteuer.
ie Arbeitgeber haben die Teilbeträge der Bürgersteuer, die auf der Lohnsteuerkarte ihrer 3, . tsmitglieder angefordert sind, e, sie nach dem 30. Juni 1543 fällig werden, nicht mehr einzubehalten. .
Der Rentenversicherungsbeitrag, der Krankenversicherungs⸗ beitrag und der Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsatz werden
ab 1. Juli 1942 zu einem sozialversicherungsrechtlichen Sammel- abzug zusammengefaßtt sein. . ;
ke wird ab 1. Juli 1942 an Stelle von bisher zwei Steuer⸗ abzügen nur noch einen Steuerabzug und an Stelle von bisher drei Sozialversicherungsabzügen nur noch einen Sozial⸗ versicherungsabzug geben. Die einbehaltene Lohnsteuer ist an das Finanzamt, der? Sozialversicherungsabzug an die zuständige Krankenkasse abzuführen.
Zur Entrichtung des Rentenversicherungsbeitrags sind bisher Beitragsmarken verwendet worden. Ab 1. Juli 1943 werden solche Beitragsmarken grundsätzlich nicht mehr zu verwenden sein. Das Markenklebe⸗Verfahren wird beseitigt sein. ;
Die geleisteten Beiträge werden in Zukunft dadurch nach⸗ gewiesen, daß der Arbeitgeber jährlich oder bei früherer Beendi⸗ gung des Beschäftigungsverhältnisses bei diesem Anlaß die Be⸗ schäftigungszeit und das Entgelt auf der Versichexungskarte ein⸗ trägt. Diese Eintragung stimmt in der Regel inhaltlich mit der üblichen Eintragung auf der Lehnsteuerkarte überein. .
Die Leistungen in der Rentenversicherung bemessen sich in jedem Fall nach dem vollen Arbeitsentgelt, auch dann, wenn der ,, ., eisern spart und er infolgedessen eine Ermäßi⸗ gung des Sozialversicherungsbeitrags erfährt. Die Beitragser⸗ mäßigung, die durch das Eiserne Sparen bewirkt wird, hat keiner⸗ lei Verminderung der Versicherungsleistungen zur Folge.
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Die neuen Steuerabzugsbeträge ergeben sich aus der neuen Lohnsteuertabelle. Diese ist erstmals auf Lohnzahlungen für den⸗ jenigen Zeitraum anzuwenden, der als erster Lohnzahlungszeit— raum nach dem 30. Juni 1942 beginnt.
Die neue Lohnsteuertabelle bringt kleine Belastungsver⸗ schiebungen. Solche lassen sich nicht vermeiden, weil die Bürger⸗ steuer in den verschiedenen Gemeinden verschieden hoch gewesen ist, die Lohnsteuer dagegen für das gesamte Reichsgebiet einheit⸗ lich sein muß. Die meisten Lohnempfänger erfahren eine leichte steuerliche Entlastung; denn der Betrag, um den die Lohnsteuer erhöht wird, entspricht in den unteren Lohnlagen einem bisherigen Burgersteuerhebesatz von nur 100 v. H. Er steigt langsam an und erreicht in den mittleren Lohnlagen einen Betrag, der einem bis⸗ herigen Bürgersteuerhebesatz von 509 v. H. entspricht. Er endet in den hohen Lohnlagen bei einem Betrag, der einem bisherigen Bürgersteuerhebesatz von 700 v. H. entspricht. In Berlin und in vielen anderen Städten hat der Bürgersteuerhebesatz 700 v. H. be⸗ tragen. Hier werden demgemäß die kleinen und die mittleren Lohnempfänger ab Juli 1942 eine kleine Entlastung erfahren. Nur in den Gemeinden, in denen der bisherige Bürgersteuer⸗ hebesatz sehr niedrig gewesen ist, ergibt sich in den mittleren und hohen - Lohnlagen eine leichte Mehrbelastung. Diese ist jedoch im Verhältnis zum Einkommen nur unbedeutend. Sie muß dem großen Gedanken der Vereinfachung untergeordnet werden. Ohne sie würde die Beseitigung der Bürgersteuer und die damit ver⸗ bundene große Vereinfachung nicht möglich gewesen sein.
Es hat bisher mehr Bürgersteuerpflichtige als Einkommen- steuerpflichtige gegeben. Das war darauf zurückzuführen, daß die Bürgersteuerpflicht bei einem kleineren Einkommen begann als die Einkommensteuerpflicht. Es ist aus kaufkraftpolitschen und finanzpolitischen Gründen nicht erwünscht, daß viele Per⸗ sonen, die bisher zwar bürgersteuerpflichtig, aber nicht auch ein⸗ kommensteuerpflichtig gewesen sind, in Zukunft vollkommen per⸗ sonensteuerfvei bleiben. Deshalb beginnt in der neuen Lohn⸗ steuertabelle die Lohnsteuerpflicht bei einem etwas kleineren Ar— bẽitslohn als bisher.
Die wenigen kleinen Landgemeinden, in denen bisher eine Bürgersteuer nicht erhoben wurde, haben aus der Verxeinheit⸗ lichung nicht ausgenommen werden können. Es wird jedoch den Land⸗ und Forstarbeitern ab 1. Juli 1942 ein Landarbeiter⸗ — 1 gewährt. Dieser bewirkt, daß die Lohnsteuertabelle nur auf den Teil des Lohnes anzuwenden i. der sich nach Abzug des Freibetrags ergibt. Der Landarbeiterfreibetrag beträgt bei ledigen Land- und Forstarbeitern 13 RM, bei verheirateten Land⸗ und Forstarbeitern 26 RS monatlich. Dieser Freibetrag hat Har Folge, daß die meisten Land- und Forstarbelter gegenüber bisher eine leichte steuerliche Entlastung erfahren, auch in den⸗ jenigen Landgemeinden, in denen eine Bürgersteuer nicht er⸗ hoben worden ist. 38
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. Mit Wirkung ab 1. Juli 1942 wird auch das Verfahven bei der Lohnsteuer vereinfacht sein. Bisher hatte die große Mehr⸗ eh der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonat⸗ ich an das für die Betriebsstätte zuständige Finanzamt abzu⸗ führen. Ab 1. Juli 1942 haben nur noch diejenigen Arbeitgebe die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonatlich abzuführen, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer im Monatsdurchschnitt des letzten vorangegangenen Kalenderjahres mehr als 169 RM be- tragen hat. Alle anderen Arbeitgeber — das wird die große Mehrzahl sein — haben die einbehaltene Lohnsteuer nur noch kalendervierteljährlich abzuführen. Dadurch tritt eine Verminde⸗ rung des Arbeitsanfalls bei den Arbeitgebern, bei den Postscheck⸗ ämtern, bei den Girokassen, bei vielen Bankinstituten und schließ⸗ lich bei den Finanzkassen ein. .
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Anfang Juli haben auch die Haushaltsvorstände Lohnsteuer abzuführen, und zwar diejenige Lohnsteuer, die auf ihr Haus⸗ personal entfällt. Diesmal — Anfang Juli — ist noch die bis⸗ exige Lohnsteuertabelle anzuwenden; denn es handelt sich um Lohnsteuer von Löhnen aus der Zeit vor dem 1. Juli. Es wird den Haushaltsvorstäͤnden im Laufe des Juli 1942 ein Merkblatt zugestellt werden. Die Haushaltsvorstände werden aus diesem Merkblatt die Beträge ersehen, die sie von den Löhnen für die Zeit ab 1. Juli 1942 an Lohnsteuer einzubehalten und zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten an das Finanzamt ab⸗ zuführen haben.
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Bisher haben die Arbeitgeber Lohnsteueranmeldungen ab⸗ zugeben geha, n Zukunft brauchen Lohnsteueranmeldungen nicht mehr abgegeben zu werden. Ich bitte, das Anfang Juli 1942 zu beachten. Es braucht kein Arbeitgeber mehr eine Lohn⸗ , ner, . an das Finanzamt zu senden, er muß nur
ie in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuer in den ersten gn Tagen des Juli an das für seine Betriebsstätte zuständige
inanzamt abführen, und er muß auf dem Zahlungsabschnitt enau angeben oder durch seine Geldanstalt angeben kae! die
Steuernummer, das Wort Lohnsteuer und den Zeitraum, für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist. Die Namen der Gefolg⸗ schaftsmitglieder, auf die die Lohnsteuerbeträge entfallen, sind nicht anzugeben. Ich bitte dringend, die Neuerung gut zu be⸗ achten: keine Lohnsteueranmeldungen mehr, dafür aber auf dem Zahlungsabschnitt um 10 gewissenhaftere Angaben der Steuer⸗ nummer, des Wortes Lohnsteuer und des Zeitraums, für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist.
Der Verzicht der Reichsfinanzverwaltung auf die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen bringt eine weitere erhebliche Ver⸗ minderung des Arbeitsanfalls bei den. Arbeitgebern, bei der Reichspost und bei den Finanzämtern und eine erhebliche Ein⸗ sparung an Papier. Es wird das Papier für zwölf Millionen 9 gen nn für die Briefumschläge dazu einge⸗
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Det Uebergang von der kalendermonatlichen zur kalender⸗ vierteljährlichen Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer bei der großen Mehrzahl der Arbeitgeber und der Vexzicht auf die Ab⸗ gabe von Lohnsteueranmeldungen bei allen Arbeitgebern sind vom Standpunkt der Reichsfinanzen nur vertretbar, wenn alle Arbeit- geber die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge zu den vorgeschriebenen