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mm M mm, amn * ? — * ö w 6 e. . * * ** K r r f
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schen Staatsanzeigers, welche diese
Dritte Beilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 1856 vom 7. Juli 1942. 8. 4
14924
Bavaria⸗Filmkunst Verleih
Geselischaft mit beschränkter Haftung in München.
In der Gesellschafterversammlung vom 29. Mai 1942 wurde bachlossen, die Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Juni 1942 aufzulösen.
Zu Liguidatoren wurden bestellt: Erwin Schmidt, Berlin, Hans Stanek, Berlin.
Die Gläubiger werden hiermit auf— gefordert, ihre Forderungen bei der Berliner Niederlassung der Gesellschaft, Berlin W 8, Behrenstr. 28, anzumelden.
Die Tiquidatoren: Erwin Schmidt. Hans Stanek.
SBetanntmachungen
149321. Rat VBoß⸗Stiftung in Nen brandenburg. Jahresrechnung 1941.
Einnahmen. , Bestand aus dem Vorjahre 26 752 35 Ueberweisung von der ͤ
Meckl. Hagel⸗ u. Feuer⸗
Versicherungs⸗Ges. in /
Neubrandenburg k
10 000 — 1349 35 38 101 70 Ausgaben. Unterstützungen Veröffentlichungskosten Bestand am Jahresschluß
250 — 4180 37709 90
38 101 70
Vermögen. Wertpapiere Bankguthaben...
34 9s0o - 23859 90 37 79g gp
lõsꝰ ?]
Die Mitgliedervertreter der Haft— yflicht⸗ Unterstützungs⸗Kasse kraft⸗ fahrender Beamter Deutschlands a. G. werden hiermit zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Mitt— woch, den 22. Juli 1942, 16 uhr, in die Gaststätte „Kaffeetrichter“ in Erfurt, Arnstädter Straße Nr. 30, ein— geladen. ;
Die Tagesordnung ist folgende:
1. Vorlage des Jahresabschlusses mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die schußverteilung. —
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rates.
4. Neuwahl des Aussichtsrates.
5. Verschiedenes.
Erfurt, den 4. Juli 1942. Haftpflicht Unterstützungs⸗Kasse kraftfahrender Beamter Deutsch⸗ lands a. G. in Erfurt. Köberli ng. ppa. Piosinski.
l5824) Bekanntmachung.
III A426 / 42. Die Gemerkschaft Bayern mit dem Verwaltungssitz in Werries bei Hamm (Westf.) hat in der Gewerkenversammlung vom 1. April 1942 ihre Umwandlung durch Ueber⸗ tragung des Vermögens unter Aus⸗ schluß der Liquidation auf die Allein— ewerkin, die Eisenwerk⸗Gesellschaft
aximilianshütte in Sulzbach⸗Rosen⸗ berg Hütte (Bayer. Ostmarh) beschlossen.
Dieser Beschluß ist auf Grund des Artikels 4 5 4 Absatz 2 Satz 3 der Zweiten Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1935 zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 nach Anhörung der zuständigen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer und im Einvernehmen mit dem zuständigen Registergericht heute von uns bestätigt worden.
Nach 5 6 des Umwandlungsgesetzes haben die Gläubiger der Gewerkschaft das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung ab Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung beanspruchen können.
Dortmund, den 30. Juni 1942. Oberbergamt in Dortmund.
Berninghaus.
Ueber⸗
15820) Bekanntmachung.
Mutg. Przemsa 504742. Die Erz⸗ , Henckel G. m. b. H. in Tarnowitz⸗-Karlshof hat am 7. August 1939 beim Bergrevier⸗ beamten des ehemaligen polnischen Bergreviers Tarnowitz Mutung auf Eisenerz eingelegt. Das Bergwerks— feld soll den Namen .
Przemsa erhalten. Es hat eine Größe von 2430 983 4m und liegt in der Gemeinde Bobrownik des Kreises Tarnowitz (Re⸗ gierungsbezirk Kattowitz) im Oberberg— amtsbezirk Breslau. ;
Der Situationsriß des Bergwerks— feldes liegt beim Oberbergamt Bres⸗ lau zur Einsichtnahme aus.
Personen, die Ansprüche erheben kön⸗ nen, welche dem Antrag des Muters entgegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichs⸗ und . kanntmachung enthält, bei dem Ober⸗ bergamt Breslau gegen die Mutung Einspruch erheben. .
Breslau, den 22. Juni 1942.
O berbergamt. Klingholz.
i316].
Badische KRommunale Landesbank — Girozentrale — Mannheim.
Bilanz zum 31. Dezember 1941. X
Aktiva. Barreserve: a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Gold)
Zahlungsmittel, , 07
b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheck⸗
konto
1447 894,61
. Fällige Zins⸗ u
Schecke
Wechsel: Wechsel (mit Ausschluß von b bis d) Eigene Akzepte Eigene Ziehungen
Eigene Wechsel der Kunden an die Order der
Bank
In der Gesamtsumme 4 enthalten E. 7 134 604,91 Wechsel, die dem z 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche
Reichsbank entsprechen (Handelswechsel na KWG.)
ch z 16 Absatz 2
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reiches
Schatzanweisungen, die die Reichsbank bel Eigene Wertpapiere:
und eihen darf
a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches
und der Länder b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere ..
116 792 267, Sa 22 539 6 Jö, 66
Davon Schuldverschreibungen eigener Emissionen EM 2 184 952,33, Nennwert
FM 2218 500, — e) Börsengängige Dividendenwerte d) Sonstige Wertpapiere
3 oo0, —
n
In der Gesamtsumme 6 enthalten RA 134 664 146,66
Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen Konsortialbeteiligungen ...
darf
„ Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liqui⸗
dität gegen Kreditinstitute
Davon sind RM 69 236 995,35 täglich fällig (Nostro⸗
guthaben)
Davon sind Guthaben bei der Deutschen Girozentrale
RM 63 788 257,55
Anlage der Liquiditätsreserven enthalten in Pos. 4: Wechsel enthalten in Pos. 5. Schatzwechsel enthalten in Pos. 8: Kurzfällige Ford. .
Nds doe.- 6 972 000, — 46 701 009, — 58 000 000, —
. Forderungen aus Report⸗ und Lombardgeschaften gegen
börsengängige Wertpapiere . Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Schuldner: a) Kreditinstitute b) Sonstige Schuldner In der Gesamtsumme 11 enthalten:
Waren..
119 595 s41, 4 7672 745,29
aa) R.M 233 505,30 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere
bb) R.AM 4 743 017,75 gedeckt durch sonstig Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden:
e Sicherheiten
a) In das Deckungsregister eingetragene Hypo⸗
thekendarlehen J
17 649 452,37
b) Zusatzforderungen aus der Zinserleichterung
für den landwirtschaftlichen Realkredit ..
70 719, 86
e) Sonstige Hypothekendarlehen und Grund⸗
schulden Langfristige Ausleihungen:
8 611 760,39
a) In das Deckungsregister eingetragene Kom⸗
munaldarlehen b) Sonstige Darlehen Davon gegen Kommunaldeckung F.,“ 27 268 524,40
16 479 233,36 31 576 569,57
ce) Aus Mitteln der Deutschen Rentenbank⸗
kreditanstalt gegebene Darlehen
131. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von langfristigen Ausleihungen
a) Hypo⸗ b) Kommunal⸗ theken darlehen
2 676, 50 242 527,30
16 zo, 75 7 490, 904 g52, 92 5,83
anteilige... fal ge rückständige ..
7392 073,386
Hypotheken und e) Rentenbank⸗ Kr.⸗Anst.
44 547,52
541,79 10 398,82
Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschaäfte) . Davon aus Mitteln der Deutschen Rentenbankkredit⸗ anstalt gegebene Darlehen E44 21 764 494,655 einschließlich
RM 3 373 783,49 Entschuldungsdarlehen a) Forderungen aus der landw. Umschuldung
Art. 4 der II. Auslands⸗Zins⸗Verordnung vo . Beteiligungen (5 131 Abs. 1 A1II des Aktien⸗
von 1928 gemäß m 22. März 1937 Ges.)
avon bei anderen Kreditinstituten FRM 1 — Bestand 1. 1. 1941 RF.M 48 002, —; Zugang RM 250, —; Abgang EHM — —; Abschreibung RM 18 247, —
Grundstücke und Gebäude: a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende. Bestand 1. 1. 1941 F, 225 000, ; Zu
S524 250, gang
RM 299 250, -; Abgang RM — —; Abschrei⸗
bung RM — — b) Sonstige Bestand RM 3207, 868; F 9774 , 55 Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung .. Bestand 1. 1. 1941 RM 1, —; Zugang
1. 1. 1941 RAM
743 387,31;
310 101,
RMH½Z S6 sss, 9;
Abgang EM ——; Abschreibung REM 25 686,79 . Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
„In den Aktiven sind enthalten: a) Forderungen an RM 27 319, 8s
Mitglieder des Vorstandes usw.
b) Anlagen nach 5 17 Absatz 1 KWG. HM s70 133,19 e) Anlagen nach z 17 Absatz 2 KWG. FA S94 356, —
Passiva. Gläubiger:
a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenom⸗ mene Gelder und Kredite (Nostroverpflich⸗ tungen) . e) Einlagen deutscher Kreditinstitute. ... d) Sonstige Gläubiger Von der Summe e und d aentfallen:
00, — 437 498 252, 13
58 449 983, 30
aa) M 184 130 064,84 auf jederzeit fällige Gelder
bb) RM 311 817 270,89 auf feste Gelder Kündigung ; Von bp werden durch Kündigung
und Gelder auf
oder sind fällig:
1. RM 7 907 998,58 innerhalb 7 Tagen 3 2. R.M 92 859 295,55 darüber hinaus bis zu 3 Monaten
3. RM 151 487 170,84 darüber hinaus bi
s zu 12 Monaten
4. R.M 59 562 805,8Z über 12 Monate hinaus
(enthalten in Pos. 1: Gläubiger) ..
Van sbsaisreseroen ber Spar- . Giro-Ffassen
111 673 O0,
Zugang Abgang RM 366 719,64; Abschreibung
R. AM
*
4 880 9666
124 218 282 659
7139 821
114 050 774
139 334 943
104 174 834
127 268 586
26 331 932
55 441 87
325 833
25 261 994
910 694 5
S94 351
606 430 308
495 947 835
2. Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Aus—⸗ stellung eigener Wechsler 3. Spareinlagen: z . a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist ... . 1 298 5099,15 b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist.;. 3 205 298.57 4. Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) Schuldverschreibungen im Umlauf: 419ũ Pfandbriefe Reihe 2, 3 und 5. 499 Pfandbriefe Reihe 6 und 7. 4199 Kommunalschuldverschreibungen Serie 3 49 Kommunalschuldverschreibungen Serie 4 und 5 6 Moo Schweizer Anleihe Unverzinsliche Schuldverschreibungen für landw. Zinserl. b) Schuldscheinanleihen e) Darlehen zentraler Kreditinstitute u. öffent⸗ licher Stellen .. Davon Deutsche Rentenbankkredit⸗ anstalts⸗Darlehen RAM 7443 643, 65 d) Sonstige Darlehen 1375 531.21 5. Verloste und gekündigte Pfandbriefe und Kommunalschuld⸗ verschreibungen ö 6. Zinsen für Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) von im Umlauf befindlichen Schuld⸗ * verschreibungen: anteilige aa) Pfandbriefe 233 835,62 bb) Kommunalschuldverschreibungen 203 426,66 b) von aufgenommenen Darlehen (ohne e) ... e) von Rentenba
12 238 700, 5 194 000, —
4 950 000, —
11 228 000, — 1151 719, —
71 156,49 4590 054, 98
18 106 342,16
fällige 2817,75 1730, 50
52 211, 19 59 130,06 37TX dd,
7. Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden
8. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) —
Davon Darlehen der Deutschen Rentenbankkreditanstalt FM 21 764 494,55 einschl. EM 3 373 783,49 Entschuldungs⸗ darlehen
8a. Verpflichtungen aus der landw. Umschuldung von 1928 gemäß
Artikel 4 der II. Auslands-⸗Zins⸗-Verordnung vom 22. März 1937, Davon Schuld verschreibungen im Umlauf: a) 6 ½ M Dollar⸗Schuldverschr. USA.⸗Dollar 104 415,33 zu 4,20 = R.. 438 544,39 b) 4339 Darlehen der DL 3. Het 324 420, —
9. Stammkapital
10. Reserven nach 5 11 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen: 3 800 00, -
b) Sonstige freie Reserven nach 5 11 KWG. . 11. Angestelltenunterstüͤtzungsfonds .... 12. Rückstellungen:
a) Ruhegehaltsrückstellungen. ..
b) Sonstige Rückstellungen 13. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 14. Reingewinn:
a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahre
b) Gewinn 1941
16. Eigene Ziehungen im Umlauf EM — — ; 16. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (8 2616 HGB.) FM 79 420, — 17. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten F — — b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank F.
10 753,55 S Ws 3
346 838, 20 2 167 525, 54
8 .
41 744,20 1710578,51
e) aus sonstigen Rediskontierungen RM — — 18. In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach z 11 Abs. 1 R, õ 563 673 654, 37 (Passiva 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 16) b) Gesamtverpflichtungen nach 5 16 KWG. RA 559 169 846,50 (Passiva 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 15) 19. Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. ? KWG. RM I3 000 000, — (Passiva 9, 10, 14 soweit eine Zuführung zu den Rück⸗ lagen nach z 11 des Gesetzes erfolgt)
KWG.
60s 430 308 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
503 80?
62 505 510
149 600
566 900
25 261 994
9lo 694
8 000 000
3 800 000 500 000
2 514 363
17278
1762 322
Aufwand.
Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten: a) Gehälter und Löhne d ,, c) Sonstige Aufwendungen....
1048 977,86 10 282, 15 522 843, 5]
Aufwendungen für den Bad. Sparkassen⸗ und Giroverband ...
Steuern und Abgaben .. Abschreibungen: a) auf Bankgebäude ... ö b) auf sonstige Grundstücke e) auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen .... d) Sonstige Abschreibungen und Rückstellungen Zuwendungen an den Angestelltenunterstützungsfonds Betriebsüberschuß: a) Vortrag aus 1940 ..... b) Gewinn 19410.
9 og. 25 zs 7)
41 744 20 17105785
230 935,12
R. AM
1 612 104
151 691 3 lõs 319
266 611 II8 561
1752 322
Ertrag. Gewinnvortrag ans dem Vorjahr Zins⸗ und Provisionsüberschuß lmit Ausnahme der in Pos. 3 nach—⸗ gewiesenen Beträge abzüglich RM 126 032,27 Aufwendungen für Sparkonten)
37 os4, 7s S00 067,27 642 493, 39 1874 635,10 r IS 480,6 705 436, 56 446 667, 87 1033 848, 54 2 961 423,585
Ertrag aus: Deckungskommunaldarlehen ... langfristigen DRK A.⸗Darlehen sonstigem langfristigen Geschäft .
Aufwand für: begebene Pfandbriefe begebene Kommunalschuldverschr. langfristige DRA. ⸗-Darlehen .. sonstiges langfristiges Geschäft
4. Sonstige Erträge.. 5. Außerordentliche Erträge. 6. Erträge aus Beteiligungen ..
Mannheim, den 24. April 1942. — Badische Kommunale Landesbant — Girozentrale Die Direttion.
Apfel (z. 3. im Felde).
Walter. Ob erle.
7054 611 41 744
2 881 974 1289 857
1085071 1754988 975
öh om
17
34 56
91 49
71 18
20
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher, der Schriften und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen
und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Jahres⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im
übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen
nicht 8. 4 erlin, den 11. Mai 1942.
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗ttien gesellschaft.
Koop, Wirtschaftsprüfer.
ppa. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.
. X14
.
.
.
ö w 28 K . z ; ö . . rr. 6 n , ,
Deuntscher Neichs anzeiger
.
Preußischer Staats anzeiger
Erschelnt an sedem Wochentag abends.
Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die serrstelle 5
straße 83. ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten My. 10 Sie werden nur gegen Barz oder vorherige Vetrages einschließlich des Porto abgegeben. FJernsprech⸗ Gammel Mr. 1 19 33 B.
reig durch die Post monatllch
2. 8ö M. einschließlich 0, is tung t gebühr, Gelb st- 16. rf r. m n, , . . nehmern es,
gteichat autgirotonto verlia, Konto Nr. J. 1918
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Ne den R el ltenen 86 breiten Petit- ** 3 r
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Sperrdrud (besonderer Vermerk am Rande) — A müssen 8 Tage vor dem Ginrückung n- termin dei ber AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
sen telle Marlin SW 8 3 ga. Alle Dru
Verlin, Mittwoch, den 8. Juli, abends
Postschecktonto: Berlin 41821 1942 — — — —
x
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachung n der dem Internationalen Uebereinkommen 61 den Eisenbahn⸗-Personen- und Gepäckverkehr beigefügten iste.
Bekanntmachung i der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
ö über Verfallerklärung für Hühner und
nten.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Koblenz über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion für die Vereinheitlichung von Spülpumpen für Tiefbohranlagen vom 4. Juni 1942. .
Berichtigung der Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegs⸗ . bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, in Mr. 105.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil , Nr. 72.
Amtliches
Deutsches Reich
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Per sonen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗- und Schiff— fahrtslinien, auf die das Internationale Üebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwen dung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oltober 1938), ist wie folgt geändert worden:
l. Im Abschnitt „Schweden“ A sind die folgenden Num⸗ mern 2, 12, 23, 38 und 40 gestrichen:
Angelholm — Klippans Eisenbahn sin Hälsingborg); 2. Karlskronga — Växjö Eisenbahn in Växjö]: Malmö—hstads Eisenbahn in Ystad!: Växjö-—Alvesta Eisenbahn sin Väzjös;
40. Mstad— Eslövs Eisenbahn lin Ystad).
II. Ferner ist daselbst unter laufende Nummer 1, nach Absatz b), ein neuer Absatz ) mit dem folgenden Wortlaut nachgetragen:
c) der von den schwedischen Staatseisenbahnen betrie⸗ benen, Privaten gehörigen, Angelholm — Klippans Eisenbahn.
Die Aenderungen sind für die Beteiligung dieser Strecken am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen- und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, da sie infolge Uebernahme des Betriebes durch die Schwedischen Staats—⸗ bahnen jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A fallen.
Berlin, den 1. Juli 1942.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahnfrachtverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), ist wie folgt geändert worden:
J. Int Abschnitt „Schweden“ A sind die folgenden Num— mern 3. 22, 21, 38, Sa, 68, 69, 70, 74, 75 und öö gestrichen:
Angelholm — Klippans Eisenbahn (in de n e ! 2. Kalmar —Torsas Eisenbahn (in Kalmar); ; Karlskrong == Växjö Eisenbahn (in Växjö); Malmö - Istads Eisenbahn lin Ystad); . Ostra —=Värends Eisenbahn (lin äxjö); Växjö Alvesta Eisenbahn 9 Växjö); . . S Eisenbahn (in Växjö); BVäxö=Tingsryds Eisenbahn (in Växjö); Astad —Brösarps Eisenbahn (in n g Iftad = Eslövs Eisenbahn (in Ystad); I6. Istad—Gärsnäs — St. Olofs Eisenbahn (in 9Istad). II. Ferner ist daselbst unter laufende Nummer 1, nach Absatz h), ein neuer Absatz ) mit dem folgenden Wortlaut nachgetragen: e) der von den schwedischen Staatseisenbahnen betrie⸗ benen, Privaten ehdrisen, Ljungbyholm — Karls⸗ lunda und Angelholm — Klippans Ea nen! ö
Mit Ausnahme der neü aufgenommenen Strecke Ljungby⸗ holm = Karlslunda sind die Aenderungen für die Beteiligung der gestrichenen Strecken am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Bedeutung, da diese Strecken infolge Uebernahme des Betriebes durch die Schwe⸗ dischen Staatsbahnen „Schweden“ unter A fallen.
Berlin, den 2. Juli 1942. .
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts
Bekanntmachung
Auf Grund des 5 14 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Eiern und Elerzeugnissen vom J. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1783) habe ich ange⸗ ordnet: Die , , . der deutschen Eierwirtschaft kann bestimmen, daß Hühner oder Enten, deren Vorhanden⸗ sein bei der Durchführung der Anordnung über die Abliefe—⸗ rungsprämie für Hühner⸗ und Enteneier von dem Geflügel- halter wissentlich verschwiegen worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen als für die Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft, Geschäftsabteilung (Reichsstelle für Eier), ver⸗ fallen gelten.
Anordnungen allgemeinen Inhalts bedürfen meiner Zu⸗ stimmung. ;
Berlin, den 6. Juni 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Moritz.
Bekanntmachung
Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen 2 in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 GReichs⸗ gesetzbl. J S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — la 159451393810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/sJd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Dr. Walter Schnür macher, geb. am 26. August 1905 zu Reichenberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, Corda⸗ weg Nr. 12, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.
Reichenberg, den 4. Juli 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. A.: Schröder.
Verfügung
Auf Grund des 51 der VO. zum Schutz von Volk und Staat (28. Februar 1933 — Reichsgesetzbl. 1 S. 83) werden hiermit auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens (14. Juli 1933 — Reichs⸗ gesetzbl. J S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens (29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. 1 S. 363) das . bewegliche und unbewegliche Vermögen und ins⸗
esondere die folgenden beschlagnahmten Vermögensgegen⸗ stände der nach ke Reiches eingezogen.
Die Einziehung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung dieser We fg 'n wirksam.
Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben. ;
end Bezeichneten zugunsten des Dentschen
Eigentümer bzw. Behörde, durch derjenige, dessen welche die Be⸗ Rechte durch die schlagnahme Einziehung be⸗ vorgenommen troffen werden wurde (David Israel Lie Staatspolizei- 56, 62 R. (Konto Dresdner Bank bert geb. 2. 4. stelle in Kob⸗ Nr. 80612) 1877 in Grau⸗ lenz 6, 17 R. (Konto Postscheckamt denz Köln Nr. 89782) Hedwig Sara Lie⸗ 505, 94 RA Bargeld bert geb. Kem-⸗ 1316,14 RAM (Sparkonto Dresd⸗ penich, geb. 2. 5. ner Bank Nr. 00932 Konto 1880 in Neheim Nr. 66539) a. Rhein) S163, 0 RAM (Rentenversiche⸗ Paula Sara se,, e, Nr. 1655797) Meyer geb. 25.7. ferner Ansprüche aus: 1877 in Bad⸗ Feuerversicherungspolice der Kreuznach Versicherungs AG. Nord⸗ stern, ferner aus . Bescheid der Reichsversiche⸗ rungsanstalt für Angestellte vom 20. 5. 1935. Anspruch auf ein Ruhegehalt von 61, 0 RA monatlich.
Koblenz, den 29. Juni 1942. Der Regierungspräsident.
Einzuziehender Gegenstand bzw. einzuziehendes Recht
413,52 R. MAM Bargeld
FJ. V.: Dr. Strutz.
Anordnung
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion für die Vereinheitlichung von Spülpunmpen für Tiefbohranlagen vom 4. Juni 1942
Zur Leistungssteigerung der Tiefbohrgeräteindustrie und Vereinheitlichung der Herstellung von Spülpumpen (Rotary⸗ Spülpumpen) ordne ich im Einvernehmen mit der Fach⸗ gruppe Erdölgewinnung der Wirtschaftsgruppe Kraftstoff⸗ industrie und der Fachgruppe Schachtbau, Bohrungen und Untertagebau der ai e bu sr! Bergbau auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗
und ,,,, vom 11. Dezember 1939 (Reichs⸗ n Ve
gesetzbl. 1 S. 2411) i rbindung mit der Durchführungs⸗ verordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498) an:
1. Spülpumpen für Tiefbohranlagen dürfen nur noch in folgenden Abmessungen hergestellt werden:
Durchmesser des Sub Pumpenleistung bei
Flüssigkeitszylinders . einer Drehzahl 35/ min
mm Zoll mm Zoll in /min 139,7 S5 v5) 254,0 460) 506 U1,5 (655) 355,5 (14 1050 184, (78) 406,4 (16) 1400 196,5 73) 457,8 (18) 1820
2. Die genannten Spülpumpen dürfen nur mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werden. Aufträge auf Bauerlaubnis sind über den Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte, Berlin W 50, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen.
3. Die noch in Herstellung befindlichen Spülpumpen für Tiefbohranlagen, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern dem Arbeitsausschuß Tief— bohrgeräte zu melden und dürfen fertiggestellt werden.
4. Falls für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Regel abweichende Typen geliefert werden müssen oder falls im Inland Spülpumpen für Tiefbohranlagen nach dieser Anord— nung den zu erfüllenden Aufgaben nicht genügen, sind Aus— nahmegenehmigungen bei dem Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte zu beantragen.
5. Der Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte hat die Durch⸗ führung dieser Anordnung zu überwachen. Die Hersteller sind ihm gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 8 4 der Verordnung vom 29. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate— Erzeugung Reichsgesetzbl. 1 S. 2498).
7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün⸗— dung im Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 4. Juni 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion Karl Lange.
Berichtigung
der Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegsausgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie Punkt 1 Abschnitt (1) des 1 muß richtig heißen: 1. Falzrohr nach Din VDE 9026 U Größe: 11 115,8 13,5 18,7 1621,2 23, 28,5 36/42, 5 18 51,5 U Falzrohrbogen: 36 42,5 48/54, 5. Punkt 3 „verbleite Dosendeckel“ Abschniti (2) des 5 1 muß richtig heißen: Dosensteckdeckel mit 2 Zungen, welche zwischen Iso— lation und Blechdose durch den Bajonettring geführt werden, mit einer Blechdicke von höchstens 0,40 mm (anstatt 0,4 mmh).
Berlin, den 6. Juli 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie Dr. Ostermann.
Bekanntmachung
Die am 6. Juli 1912 ausgegebene Nummer 72 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil J, enthält: ;
Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle „Forschungs-⸗ führung des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe“. Vom 36. Juni 1912.
Verordnung über die Regelung der Friedhofsverhältnisse in den in das Land Preußen eingegliederten Ostgebieten. Vom 1. Juli 1942.
Polizeiverordnung zur Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln. Vom 3. Juli 1942.
Anordnung über die Ernennung der Beamten und die Beendi-— gung des Beamtenverhältnisses in der allgemeinen und inneren Verwaltung. Vom 2. Juli 1912.
, „ Bogen. Verkaufspreis: 0, 5 HFt.M. Postbeförde⸗ rungs en hen O0, O3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser rn checkkonto: Berlin 962 00. .
Berlin NW 40, den 7. Juli 1942. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches
Deutsches Reich Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, hat Berlin am 2. Juli d. J. verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Kap⸗ peler die Geschäfte der Gesandtschaft.