1942 / 158 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 157 vom S8. Juli 1942. S. 4

16040 Deutsche Metalltüren⸗Werke Aug. Schwarze Aktiengesellschaft, Brackwede⸗Berltin.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 30. Juli 1942, 19 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Brackwede Quelle stattfindenden 13. ordentlichen Hauptuersammlung unter Bezugnahme auf den 5 17 der Satzungen eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichtes des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates so⸗ wie des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941.

Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben bis spätesten s 24. Juli 1912 ihre Aktien bei der Gesellschaft zu hintersegen.

Brackwede, den 6. Juli 1942. Deutsche Metalltüren⸗Werke

Aug. Schwarze Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Unterschriften)

15766 Compagnie Laferie Tabak⸗ und Cigaretten⸗Fabriken i. Liqu., Dresden.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer ausßer⸗ ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 11. August 1942, 16 Uhr, in die Kanzlei des Rechts- anwalts und Notars Arthur Walter, Dresden⸗A., Prager Straße 6 III, ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung der Liquidationseröff⸗

nungsbilanz per 17. 6. 1942.

2. Beschlußfassung über die Genehmi—

gung der Bilanz.

Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗ lung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis Montag, den 19. August 1942, bei der Dresdner Bank oder der Deutschen Bank in Dresden oder Berlin oder bei einem deutschen No⸗ tar oder bis spätestens 16 Uhr des gleichen Tages bei den Liquidatoren der Gesellschaft in Dresden, Weiße⸗ ritzstraße 31, zu hinterlegen.

Dresden, den 3. Juli 1912.

Die Liguidatoren: Schuster. Schochert.

Stader Lederfabrik Aktiengesellschaft, Stade.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 31. Juli 1942, nachmittags 16 Uhr, im Hause der Deutschen Bank Filiale Samm⸗ burg, Hamburg, Eingang Alter Wall Nr. 37, J. Stock, (Direktion), stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung ergebenst ein.

; Tagesordnung:

1. Vorlage des Beschlusses über die auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 er⸗ folgte Kapitalberichtigung und der berichtigten Bilanz per 31. Dezem⸗ ber 1941 sowie der entsprechenden Neufassung des 5 4 der Satzung.

Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. De⸗— zember 1941. und Beschlußfassung über die Verwendung des Rein- gewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des

AAussichts rats.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind die en Aktipnäre be⸗ * gr. welche bis zum 25. Juli

bei der Commerzbank A tien gese ll⸗ 6 in Berlin, Hamburg und öÿln, bei der Deutschen Bank in Berlin, Hamburg und Köln, bei der Dresdner Bank in Berlin und Hamburg bel der Reichs Kredit Gesellschaft Alkftiengesellschaft, Berlin, bei dem Baükhaus Pferdmenges E GCo., Köhn, . ,, n bei unserer Gesellschaft, bei einem Notar ir gt einer zur Entgegen⸗ nahme der Aktien befugten Wert⸗ papier sammelbnnk . der Ge⸗ e,, . ihre Aktien oder die Be⸗ cheinigung einer Wertpapiersammel⸗ bank über einen Anteil am Sammel⸗ bestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit . fir n, einer Hinterlegungsstelle für ie bei anderen Banken bis zur Beendi⸗

kun, der Hauptversammlung im Sperr-

epot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertz⸗ vapiersammetbank ist die Bescheini⸗ gung des Notars über die ,. Hinterlegung in Urschrift oder in be⸗ laubigter Abschrift bzw. der von der ertpapiersammelbank ausgestellte ,, , de. spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegung s⸗ frist bei der Gefellschast einzureichen. Stade, den 6. Juli 1942. Der Vorstand. Rudloff.

Zinsen und ähnliche Beträg p 95 Außerordentliche Erträge

Buchführung, der Jahresabs Geschäftsbericht, soweit er ü. Jahres⸗

Kröger. Bube.

Neu ßer . Bauverein 145641. 2A. Silanz zum 31. Dezember 1941.

A 1 3 ooo

atttiva. Anlagevermögen: Unbebaute Grundstücke Wohngebäude und andere Gebäude (Abschreibung 4 76 005,72) Noch nicht abgerechnete Neubauten Geschäftsausstattung (Ab⸗ gang 1532,95) ; Umlaufvermögen: Fertiggestellte Erwerbs⸗ häuser einschl. Kaufan⸗ wartschaftshäuser ... Noch nicht fertiggestellte Erwerbshäuser ... Wertpapiere Eigene Aktien (Nennbetrag 2 3600, Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden .. Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckguthaben .... Andere Bankguthaben .. Sonstige Forderungen.. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen .. 5 364

5 332 252

3 102 623 28 4 206 33 12

994 782

* S7 so 7so0 110433 30

2 160 32 514

5 964 196 586 4729

Passiva. Grundkapital 1020 Aktien Nennbetrag 200, 100 Aktien Nennbetrag 1000, 4 Rücklagen Gesetzliche Rücklage

101 200, Andere Rück⸗ lagen.. 85 908,40 Wertberichtigungen . Rückstellungen Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden ... Zwischenkredit Einlagen der Mieterschaft. Von den Kausanwärtern geleistete Zahlungen .. Verbindlichkeiten aus Liefe⸗ rungen und Leistungen. 826 Sonstige Verbindlichkeiten 11 403 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Reingewinn: Geroinnvortrag aus dem Vorjahr .. 279,16 Gewinn 1941 9 441,06

304 000 187 108

5 994 63 000

3 786 644 624 616 3 075

327 396

8 Jb6

9720

65 332 252 Gewinn⸗ und Verlustrechnung. .

Aufwendungen. . Abschreibungen auf: Anlagen 76 0065,78 and. Vermö⸗ gensposten.

Verwaltungskosten: Gehälter einschl. b. soz. Abgaben 16 310,57 Sächliche Ver⸗

waltungs⸗

kosten. . 6 085,63 Betriebs kosten ; Steuern Sächliche Be⸗

triebskosten. 140 263,86

Instandhaltungskosten .. Zinsen und ähnliche Auf⸗ wendungen Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen, wenn die Zuge⸗ hörigkeit auf gesetzlicher . beruht... Außerordentliche Aufwen⸗ dungen . Alle übrigen Aufwen⸗ dungen Zuweisungen zu Rücklagen: Gesetzliche Rücklage . 28

Andere Rück⸗ 9 059, 48

lagen.. Gewinn des ge sgaffesmh re

( Gewinnvortrag 279,16).

oss, 9s

a0 374,47

1

11 809

w

436 021

Ertrãge. ö ; Mieteinnahmen einschließl.

Mietzuschüsse .. 424 915

Pachtgeldeinnahmen .. 45

15 96

. 5 436 02119 Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der ern et sowie der vom Vorstand erteilten . llärungen und Nachweise entsprechen die luß und der

abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor- schriften. . Düsseldorf, den 16. Februar 1942. Ver band rhein ischer Wo hnung unternehmen (Gau genossenschaften und ⸗gesellschaften) e. B. Der Verband sleiter: Dr. Flender. Neuß, den 14. März 1942. Dr. Werres, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Oberbürgermeister Dr. Wilhelm Tödtmann, Vorsitzer; Heinrich Speemann, stellvertretender Vorsitzer; Rudolf Baumanns; Dr. Heinrich Berger; Dr. Anton Heinemann, Reiner Hoffmann; Karl Steins. t Der Vorstand besteht aus folgenden erren: August Koenemann, Vorsitzer; osef Derstappen; Albert Müller; Rudolf immermann.

Die in der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung vom 24. Juni 1942 sestgesetzte Divi⸗ dende von 3 Prozent für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 gelangt unter Abzug der Kapitalertragssteuer gegen den Gewinn⸗ anteilschein Nr. 51 an unserer Kasse Neuß, Hindenburgplatz 4, ab 1. Sep⸗ tember 1942 zur Auszahlung.

Neuß, den 26. Juni 1942.

Der Borst and. Aug. Koenemann. Jos. Derstappen. Albert Müller, Rudolf Zimmermann.

Neußer Volts badeaustalt A.⸗G. Bilanz zum 31. Dezember 1941. —— R

[14565]. Attiva. A Grundstück 18 1965 Gebaude (Abschreibung . 177 600 1

2750. A) Maschinelle Anlagen Luftbadeinrichtung. 1 Heilbaädereinrichtung ... 1 Sonstige Betriebsausstat⸗ tung 367 rg . 1 Betriebsstoffe .... 383 Eigene Aktien 353 360 Forderungen auf Grund von Leistungen Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckguthaben .... Bankguthaben Verlustvortrag 2 7I4, 35 Gewinn i. Ge⸗ schäftsjahr .

9 O96 2967 290 317

2682 240 966

9i, 56s

Passiva. Grundkapital Bauerneuerungsrücklage

11 307, 36 Zuweisung . 282,67 Anleiheschulden ..... Hypothekenschulden (Til- gung 222,64 ) ... Verbindlichkeiten a. Grund von Leistungen und Liefe⸗ inet;

120 000

11 590 97 380

7727

4126067

240 966 63 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Aufwendungen. 24 Löhne und Gehälter .... 36 190 Soziale Abgaben.... 2101 Anlageabschreibungen. ... 2750 Zinsen . 417 Zuweisung zur Bauerneue⸗

rungsrücklage ..... 282 Aus weisp flichtige Steuern. 459 Alle übrigen Aufwendungen 37676 Gewinn im Geschäftsjahr. 91

78 970

Ertrã ge. Badereinnahmen .. 60 099 inserträge ...... 1424 onstige Erträge... 1573 Außergewöhnliche Erträg 672 Zuwendungen ..... 16200

73 No 3

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht den gesetzlichen Bestim⸗ mungen.

Neuß, den 13. März 1942.

Dr. Werres, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Oberbürgermeister Dr. Wilhelm Tödtmann, Vorsitzer; Heinrich Speemann, stellvertretender Vorsitzer; Rudolf Baumanns; Dr. Heinrich Berger; Dr. Anton Heinemann; Reiner Hoff⸗ mann; Karl Steins.

Der Borstand besteht aus folgenden

errent August Koenemann, Vorsitzer;

sef Derstappen; Albert Müller; Rudolf Baumanns. Neuß, den 26. Juni 1942.

Der Vorstand. Aug. Koenemann. Jos. Derstapp en. Albert Müller. Rudolf Zimmermann.

ae, ; ustria Holzwarenfabrik Attiengesellschaft, Wien. Einladun f der am Dienstag, den 28. Jul 1942, um 12 Uhr mittags in den Räumen der „Albeko“ Kommanditgesellschaft in Wien, VII / g, Schottenfeldgasse Zö, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversanmmlung. 16 n 1. Entgegennahme und Genehmigung des 3 tes des Aufsschts kates über das Geschäftsjahr 1841. g. Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des Vorstandes über daz Geschäftsfahr 1941. 3. a, , . und Genehmigun des Rechnungsabschlusses für da Geschäftsjahr 1941. 4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 194. 5. Aenderung des 5 4 der Statuten. 6. Neuwahl des Aufsichtsrates. 7. Allfälliges. Jene Herren Aktionäre, welche ihr Stimmrecht in dieser Haupwersamm⸗ lung auszuüben wünschen, werden ein⸗ geladen, 1. Aktien samt den nicht fäll igen oupons spätestens bis 21. Juli 1942 bei der Kasse der Creditanstalt Bankverein, Zweig⸗ stelle Wien, VII., Westbahnstr. 32 —– 34, zu hinterlegen. Wien, am 3. Juli 19412.

145981.

Dürener Eisenbahn Att. ⸗Ges., Düren.

Jahresabschluß vom 31. Dezember 1941.

A. Attiva. I. Anlagevermögen: 1. Anlagen des Bahnbetriebs:

a) Bahnbetriebsgrundstücke einschließlich des Bahnkörpers und

der Betriebsgebäude... b) Gleisanlagen

o) Streckengusrüstung und Sicherungsanlagen . d) Bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschl. Ver⸗ waltungszwecken oder Werkswohnzwecken dienen...

) Betriebsmittel (Fahrzeuge)

f) Werkstattmaschinen und maschinenartige Anlagen... g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs und Geschäftsausstattung. 2. Andere bebaute und unbebaute Grundstücke

mlaufvermögen:

1. Stoffvorräte (Betriebs⸗ , Bau⸗, Oberbau⸗ und Werkstattstoffe,

Ersatzteile ds... 2. Wertpapiere...

Schuld verschreibungen ..

Steuergutscheine Il

8. Von der Gesellschaft gegebene Baudarlehen... 4. Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistunge 5. Kassenbestand und Postscheckguthaben.

6. Andere Bankguthaben. J. Betriebs anlageguthaben

Grundkapital Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Freie Rücklage. 3. Erneuerungsrücklage

4. Sicherheitsrücklage

Rückstellung zur Erhaltung der Bahnanlagen Dividendenkonto (noch nicht eingelöste Dividendenscheine). . ..

Verbindlichkeiten:

1. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen und Leistungen . 2. Abrechnungsschuld an die Reichsbahn ...

3. Sonstige Verbindlichkeiten Reingewinn

8. Sonstige Forderungen .....

k. Passiva.

13 846 23 z24 734 5 do sos 0 55 Jon s. 1453 312391

A. Aufwendungen. F. s Aufwendungen für den Bahnbetrieb: 1. Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter

Nr. 4 aufzuführen sind 2. Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben

b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke

Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe

Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung: a) der baulichen Anlagen einschl. der Löhne der Bahnunterhal⸗

tungsarbeiter

b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werkstattmaschinen und der maschinenartigen Anlagen einschl. der Löhne der Werk⸗

stätte narbeiter

o) der Werkzeuge, Geräte, der Betriebs⸗ u. Geschäftsausstattung

6. Sonstige Ausgaben 6. Versicherungskosten

J. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen .. .Abschreibungen auf das Anlagevermögen .... Zuweisung an die Erneuerungsrücklage. ...

uweisung an die Sicherheitsrücklage uweisung an die Rückstellung zur Erhaltung der Bahnanlagen

Reingewinn

B. , , Einnahmen aus dem Bahnbetrieb:

1. Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr

2. Aus dem Güterverkehr 3. Sonstige Einnahmen

Zinsen, soweit sie die Aufwandzinsen uberstiegen' ; ĩ

Mieten und Pachten

Außerordentliche Erträge (vereinnahmte Beförderungssteuer)

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗— rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Ge⸗ f ern, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Köln, den 16. Juni 1942.

Der Aufsichtsprüfer des Reichs bevollmächtigten für Bahnaufsicht

188 797 3) 18 7855

37 69553 67 51942

27 497

66 lo 1596 21 425 11655

28 147 45565 1645

55 000

53 704

652 o31

248 232: 314 534 30 984 14 005 10 406 28 667 5 202

652 031

n Köln. F. Schiffer, Reichsbahnoberinspektor. Nach Beschluß der heutigen ordentlichen Hauptversammlung werden auf die

Aktien 69 70 dividende RA 46 000, RAa 18, auf jede

ktie verteilt. Die

Div dende Jelangt sofort abzĩuglich loch Kapitalertxagsteuer 4 Kriegszuschlag bei der Dürener Volksbank in Düren zur Auszahlung.

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Wilhelm Bender, Düren, Vorsitzer; Herbert Schoeller, Düren, stellvertr. Vorsitzer; Bürgermeister Goerz, Inden; Franz Keller, Düren; Gustav Mewes, Düren; Werner Schoeller, Düren.

Düren, den 26. Juni 1942.

Der Vorstand.

a Q t O 2 2 -

lige . Vereinigte Kärntner Brauereien Aktiengesellschaft, Villach.

Auf Grund des Hauptversammlungs⸗ beschlusses vom 25. 2. 1942 traten mit Wirkung vom 1. 5. 1942 folgende Ver⸗ änderungen im Aufsichtsrate unserer Gesellschaft gin; .

Aufsichts ratsmit-

1. Das bisherige kittor Groß, Wien,

lied Herr Ing. cheidet aus. ;

2. Herr Benedilt Stöberl, Brauexei⸗ direktor i. R., Villach, tvitt an dessen Stelle in den Aussichtsrat ein.

Der Vorstand.

16041

inladung zur Hauptversamnmlung.

Die Aktionäre der C. Grossmann

A.⸗G., Coburg, laden wir hierdurch ur 20. ordentlichen Hauptver⸗ ö. auf Freitag, den 31. Juli 1942, vormittags 15 Uhr, in den Saal des Adolf⸗Hitler⸗Hauses in Co⸗ burg, Ernstplatz 4, ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Jahresabschlusses zum 31. Dezem⸗ ber 1941 und des Gewinnvertei⸗ lungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufssichts⸗ rates gem. 5 96 A. G.

2. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. ö 4. Wahl, des Bilanzprüfers für den Geschäftsabschluß 1942. Aktionäre, die an der Hauptver— sammlung und Abstimmung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungoscheine einer Wertpapiersammelbank bei der Gesellschaftskasse in Coburß oder einer Wer ipapiersammel bank oder einem deutschen Notat spätestens am 29. Juli 1942 zu hinterlegen. Coburg, den 6. Juli 1942. C. Grossmann A.⸗G. Der Vorstand. Fr. Linke.

m..

Verantwortlich für den Amtlichen und Ni . lichen Teil, den! Anzeigenteil und für den Verla

Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf antzscch in Berlin NM 21 ö Druck der Preußischen Verlags, und Drucker GmbH.. Berlin

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentral handels registerbeilage)

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K ö . 4 k . . , ö 23. . , r , , .

Deutjcher Reichs anzeiger

Prenhischer Etaats anzeiger

2,80 Ma einschließ lich o, is ett gegedad n; abholer bei der ö , . 190 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8

. di tu Erschelnt an jedem Wochentag abends , , , . * 1 ng monatlich

er * für Selbst⸗ monatlich. Ae Postansta

ten nehmen 11 68, Wilhelm⸗ 6 [it st w

straße 32. Einzelne Nummern bieser Ausgabe kosten 0 bh, einzelne Be 3 10 Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Cinsendung bes Betrages einschließ lich des Portos abgegeben. Fernsprech Sammel · Nr. 1 19 83 33.

ker

0 einer vreigespaltenen 9 mm breiten Petit-Heile 1.85 c.! An

mrmt an die AUnzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle D

md auf einseitig beschriebenem Papier völig öruckreif einzusenden, ins besondere varln auch angugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruck feinmal unter der durch Spertdruck (befonderer Vermerk am̃ Rande) hervorgehoben

en.

Ke den Kaum elner fünlgespaltenen 8 mm brelten . ge

* Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Ginrũckungn⸗ e

termin bei der Änzeigenstelle eingegangen sein.

Neichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. I/ 1918

nr. 158

Berlin, Donnerstag, den 9. Juli, abends

Poftschecktonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ; Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft SFlektrische Lampen. Vom 7. Juli 1942 nebst Satzung und Anlage. Bekanntmachung über das Verbot der Verbreitung einer aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland.

Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Juni 1942.

Anordnung über Ablieferung inländischer Schafwolle in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen sowie in einigen Gebiets—⸗ teilen des Bayerischen Alpenlandes vom 2. Juli 1942.

Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wittschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Inpustrie⸗ zweige über das Verbot der Herstellung von Drahtsackver— schlüssen und Betonbindedrähten vom 8. Juli 1942.

Anordnung Nr. 11 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts gruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige über das Verbot der Herstellung von Büro⸗, Schreib⸗ und Zeichengeräten vom 8. Juli 1942.

e,, ,. der Bekanntmachung gemäß 7 des Maisgesetzes, in Nr. 147. .

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 738.

Amtliches Deu tsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Ernst Krieck in Heidelberg mit Urkunde vom 6. Juli 1942 die ,

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. phil. Rudolf Kötz schke'in ih i mit Urkunde vom 8. Juli 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Elektrische Lampen

Vom J. Juli 1942 —ĩ

Auf Grund des Gesetzes über die ö von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) und der Verordnung über Gemeinschaftswerke in der ge⸗ werblichen Wirtschaft vom 4. September 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1621) ordne ich an:

§1

1) Die Herstellexr von elektrischen Lampen, Verkaufs⸗ gemeinschaften, die f in deren Alleineigentum befinden und Zusammenschlüsse für die Regelung des Marktes solcher Lampen gehören der Hen, nn

(2) Die Gemeinschaft Elektrische Lampen ist rechtsfähig. Sie hat ihren Sitz in Berlin. .

(3) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinschaft Elektrische Lampen und die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder regeln sich nach der einen Bestandteil dieser Anordnung bildenden Satzung.

(4 Ueber Streitigkeiten, ob eine Person, eine Unter⸗ nehmung oder ein marktregelnder Zusammenschluß auf Grund des Absatzes 1 Mitglied der Gemeinschaft ist, entscheide ich. Im . bleiben der ordentliche Rechtsweg und die Zuständigkeit des Reichsverwaltungsgerichts unberührt.

82 (I) Elektrische Lampen im Sinn dieser Anordnung sind zunächst nicht ö t 9 a) elektrische Lampen, die nicht oder nicht ausschließ⸗ lich 6 Leucht⸗ und Beleuchtungszwecke konstruk⸗ tiv durchgebildet sind und für andere als diese Zwecke verkauft werden; b) die als sogenannte Neonröhren bekannten Lampen für Reklame und Dekoration sowie für Leucht⸗ zwecke des Flugwesens und der Seezeichen;

c) Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in

einem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten;

d) Kleinlampen nach der Anlage der Satzung.

8 3 () Die Satzung der Gemeinschaft Elektrische Lampen kann nur mit meiner Einwilligung geändert werden. (2) Ich behalte mir vor, von der Satzung der Gemein⸗ schaft abweichende Regelungen zu treffen. J

54 Die Gemeinschaft Elektrische Lampen untersteht meiner Aufsicht. §5

() Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkün⸗ dung in Kraft. ͤ

t Elektrische Lampen“ an.

E) Ich behalte mir vor, ste jederzeit und insbesondere dann aufzuheben, wenn sie durch eine freiwillige Regelung ersetzt werden kann.

Berlin, den 7. Juli 1942.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Satzung der Gemeinschaft Elektrische Lampen.

S 1 Aufgaben der Gemeinschast

1. Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, die Erzeugung, den Absatz und den Markt der elektrischen Lampen herstellenden Industrie unter besonderer Berücksichtigung der Leistungs⸗ steigerung zu planen und zu regeln.

2. Die Gemeinschaft stellt auch die Verkäufe ihrer Mit⸗ glieder fest und überwacht die Qualität ihrer Erzeugnisse.

3. Die Gemeinschaft kann die Entwicklung und Förde⸗

rung technischer Verfahren übernehmen und zu diesem Zwecke

Patente und Lizenzen erwerben und veräußern. .

4. Im Zuge der Rationalisierung kann die Gemeinschaft mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers Mitglieds⸗ betrieben eine Betätigung vorübergehend oder für die Dauer ganz oder teilweise gegen Gewährung einer Entschädigung

untersagen. S2 Sachlicher Bereich . 1. Unter den sachlichen Bereich fallen elektrische Lampen. 2. Hiervon sind zunächst ausgenommen:

a) elektrische Lampen, die nicht oder nicht ausschließlich i Leucht- und Beleuchtungszwecke konstruktiv urchgebildet sind und für andere als diese Zwecke verkauft werden; (

b) die als sogenannte Neonröhren bekannten Lampen für Reklame und Dekoration, sowie für Leuchtzwecke des Flugwesens und der Seezeichen;

c) Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in einem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten;

d) Kleinlampen nach Anlage.

8 3 Mitgliedschaft Mitglieder der Gemeinschaft können nur Hersteller von elektrischen Lampen, Verkaufsgemeinschaften, die sich in deren Alleineigentum befinden und Zusammenschlüsse für die Rege⸗ lung des Marktes solcher Lampen werden.

4 Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vorschriften dieser Satzung und die satzungsgemäßen Beschlüsse einzuhalten sowie den Weisungen des Leiters, seiner Beauftragten oder sonstiger Organe der Gemeinschaft Folge zu leisten auch gegenüber Abnehmern, an denen sie kapitalmäßig oder die an ihnen kapitalmäßig beteiligt sind —.

Die Mitglieder haften im gleichen Ausmaß für alle Personen, die zu ihr in einem Dienst⸗ oder Auftragsverhält⸗ nis stehen.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gemeinschaft alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, zum Nachweis ihrer Angaben geeignete Bücher und Unterlagen zu führen, Einblick in diese zu gewähren, Besich⸗ tigungen ihrer Betriebseinrichtungen zu eff e. ihre Ver⸗ käufe zu melden und ihre Erzeugnisse für eine Qualitäts⸗ prüfung und -überwachung zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Organe Organe sind: a) der Leiter, b) der Arbeitsausschuß, e) der Geschäftsführer.

6 Leiter

1. Der erste Leiter wird für die Dauer von drei Jahren vom Reichswirtschaftsminister bestellt. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Leiter vom Arbeitsausschuß gewählt; er bedarf der Bestätigung des Reichswirtschaftsministers. Kommt eine Wahl im Arbeitsausschuß nicht zustande, so bestellt der Reichs= wirtschaftsminister den Leiter. Die Wahl bzw. Bestellung des Leiters erfolgt für die Dauer von vier 36h ist zulässig.

2. Der Leiter vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Ver⸗ treters.

3. Der Leiter kann in Behinderungsfällen als Vertreter den Geschäftsführer oder ein Mitglied des Arbeitsausschusses bestellen. Der Leiter hat den n. in den Sitzungen des Arbeitsausschusses und der Gemeinschaftsversammlung.

5. Der Leiter entscheidet in allen Fragen der Gemein⸗ chaft, soweit die Entscheidung nicht ausdrücklich anderen

rganen übertragen worden ist. Vor Entscheidungen, denen der Leiter erhebliche Bedeutung beimißt, hat er den Arbeits⸗ ausschuß zu hören.

6. Der Leiter kann, wenn er es für erforderlich hält, be⸗ sondere Ausschüsse zur Beratung von Gemeinschaftsaufgaben einsetzen. . ö

7. Der Leiter bestellt für die Besorgung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer, der ihm unterstellt ist.

ren. Wiederwahl.

§ 7 Arbeitsausschuß

1. Die Mitglieder des Arbeitsausschusses und ihre stän⸗ digen Vertreter werden vom Leiter auf jeweils zwei Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig.

Der Leiter kann, wenn besondere Umstände vorliegen, den Arbeitsausschuß vorzeitig abberufen.

2. Der Arbeitsausschuß setzt sich aus sechs Mitgliedern zu⸗ sammen; davon müssen zwei der Sram G. m. b. H. K.⸗G. angehören. Der Leiter kann den Arbeitsausschuß auf neun Mitglieder erweitern; in diesem Falle müssen drei der Osram G. m. b. H. K.-G. angehören.

3. Der Arbeitsausschuß stimmt nach Köpfen ab, der Leiter hat kein Stimmrecht. Die Arbeitsausschußmitglieder können ihr Stimmrecht nur auf ihre ständigen Vertreter k die allein im Verhinderungsfall der Vertretenen anwesend sein dürfen. .

4. Ein Beschluß ist zustandegekommen, wenn bei sechs Mit⸗ gliedern eine Mehrheit von „, bei neun Mitgliedern eine Mehrheit von 36 der anwesenden Mitglieder des Arbeitsaus⸗ schusses erreicht wird. Kommt ein Beschluß nicht zustande, so entscheidet der Leiter. In Fällen grundsätzlicher Bedeutung hat dieser die Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ein⸗ zuholen.

5. Der Arbeitsausschuß tritt nach Bedarf zusammen. Er wird durch den Leiter oder seinen Vertreter einberufen.

8 Aufgaben des Arbeitsausschusses 1. Der Arbeitsausschuß beschließt: a) über alle marktregelnden Angelegenheiten, insbeson= dere Preise und Verkaufsbedingungen, b) Maßnahmen zur Leistungssteigerung Qualitätsverbesserung und überwachung, c) Maßnahmen zur Durchführung der in § 1 Ziffer 3 und 4 genannten Aufgaben, q) über eine Geschäftsordnung der Gemeinschaft, e) über die Verwendung von Strafgeldern, f über Aufgaben, die der Leiter ihm übertragen hat, g) über die Entlastung des Leiters, seines Beauftragten und des Geschäftsführers. 2. Die Festlegung von Marktanteilen bedarf der Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers.

§ 9 Geschaäftsführer

1. Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Gemeinschaft nach den Weisungen des Leiters.

2. Der Geschäftsführer soll dem Leiter, sofern dieser einer Mitgliedsfirma angehört, nur abschließende Abrechnungs- oder Prüfungsergebnisse übermitteln.

3. Der Geschaftsführer nimmt an allen Sitzungen der Ge⸗ meinschaft teil.

4. Der Geschäftsführer ahndet Zuwiderhandlungen. In⸗ soweit ist er nicht an die Weifungen des Leiters gebunden, so⸗ fern dieser einer Mitgliedsfirma angehört.

§ 10 Gemeinschaftsversammlung

Der Leiter soll jährlich zweimal eine Gemeinschaftsver— sammlung einberufen, in der über die Tätigkeit der Gemein⸗ schaft zu berichten ist.

§ 11 Beiträge

1. Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Mitglieder anteilig. Sie werden nach Maßgabe ihrer wertmäßigen Jahresumsätze verteilt. Die zunächst zu leistenden Voraus⸗ zahlungen werden vom Leiter festgesetzt.

2. Bei Auflösung der Gemeinschaft wird deren Rein⸗ vermögen an die Mitglieder im Verhältnis ihrer wertmäßigen Umsätze im letzten Abrechnungsjahr zurückgezahlt.

3. Abrechnungsjahr ist jeweils die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni.

sowie zur

§ 12 Schiedsverfahren

1. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung oder die Be⸗ schlüsse und Weisungen der Organe werden durch den Ge⸗ schäftsführer mit einer Vertvagsstrafe geahndet. In Fällen von geringer Bedeutung kann der Geschäftsführer eine Ver⸗ warnung erteilen.

2. Gegen die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Klage beim Schiedsgericht erheben. Im Falle der Nichtbezahlung der Vertragsstrafe ist die Gemeinschaft Elektrische Lampen zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt.

3. Das Schiedsgericht besteht aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, die der Reichswirtschaftsminister bestellt.

4. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges.

5. Das Schiedsgericht bestimmt sein Verfahren selbst.

6. Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

13 Gerichtsstand

Soweit nach den Vorschriften der 83 ** die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung an Schieds- oder Vollstreckungsver⸗ fahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder Landgericht zuständig sein.

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