1942 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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1

Reichs · und Staais anzeiger Nr. 1358 vom J. Juli 1942. S. 2

Anlage kJ zur Satzung der Gemeinschaft Eleltrische Lampen Kleinlampen gemäß § 2 Ziffer 2d der Satzung sind: J. Luftleere Lampen, und zwar 1. Zwerglampen jeder Art bis 20 Volt ausschl. (3werg⸗

lampen für Moment⸗ und Dauer⸗, Fahrrad⸗ und

Radioskalenbeleuchtung) mit den Höchstmaßen: Durchmesser des Lampenkolbens (Kugel, Flachkugel, Röhre) Durchmesser des Sockels... (Radiostalenlampen bis 35 Volt einschl.)

2. Kleinlampen bis 20 Volt ausschl. wie i . tungs- *), Gruben⸗, Illuminationslampen, Wei nachtskerzen u. ä.

3. Kleinlampen für Autos, Flugzeuge und Anzeige⸗ zwecke bis 24 Volt einschl.

4. Kleinlampen für Serienschaltung und Akkumula⸗ torenbetrieb bis 32 Volt einschl. nur für Klein⸗ beleuchtungs⸗ ) und Illuminationszwecke.

Kleinlampen für Transformatorenbetrieb (ausge⸗ nommen Schutztransformatorenbetrieb) bis 32 Volt einschl. nur für Kleinbeleuchtungszwecke .

Kleinlampen für Telefonzwecke mit Stecksockel oder Kontaktplättchen bis 60 Volt einschl. ;

II. Gasgefüllte Lampen, und zwar

1. Kleinlampen bis 290 Volt ausschl. wie Kleinbeleuch⸗ tungs⸗*) und Grubenlampen.

2. Kleinlampen für Autos und Anzeigezwecke bis 24 Volt einschl., für Flugzeuge bis 24 Volt einschl. und bis 60 Watt einschl. ;

3. Kleinlampen für Serienschaltung und Akkumula⸗ torenbetrieb bis 32 Volt einschl. nur für Klein⸗ beleuchtungs⸗*) und Illuminationszwecke.

4. Kleinlampen für Transformatorenbetrieb (ausge⸗ nommen Schutztransformatorenbetrieb) bis 32 Volt

einschl. nur für Kleinbeleuchtungszwecke H.

Or

88

9 Zur Alein beleuchtung gehören nicht Lampen, die der Allge⸗ meinbeleuchtung dienen, selbst wenn sie aus Sicherheits gründen mit Spannungen betrieben werden, die innerhalb des Spannungs⸗ bereiches für Kleinlampen liegen.

Bekanntmachung Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 8 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februgr 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung des Buches K „Die Gesellschaftskrisis der Gegenwart“ von Wilhelm Röpke, Eugen Rentsch⸗Verlag, Erlenbach⸗Zürich, 1942 verboten. Berlin, den 6. Juli 1942. Der Reichsführer-sJ und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. F n n. .

Die Inderziffer der Großhanvelspreise

im Monatsdurchschnitt Juni 1942 Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den

Monatsdurchschnitt Juni, wie im Vormonat, auf 14,3 (1913

100). Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrar— stoffe 115, (4 O,4 vp), industrielle Röhstoffe und Halbwaren 101,9 (— 0,4 vH) und industrielle Fertigwaren 133,6

( O, 1 vS5). ö lz 10 Monated . Indergruppen onatedurchschnitt znderung Mai Juni in vh 1942 1. Agrarstoffe. ..... , II. Industrielle Rohstoffe und Balbwarseen 11985 101,9 W604 III. Industrielle Ferti garen... 133,4 133,6 0.1 davon Produktionsmittel.. 113,5 113,5 0,0 Kon sumgüter ... 148,5 148,8 4902 Gesamtinder ..... 114,3 114,35 0,0

In der Indexziffer für Agrarstoffe wirkt sich vor allem die jahreszeitliche Staffelung der Preise für Speisekartoffeln, Futtergetreide, ausländischen Mais, Futterhülfenfrüchte und Trockenschnitzel aus; daneben liegen die Preise für Hopfen sowie in Auswirkung der Mitte Mai in Kraft getretenen Neufestsetzung der Mehlpreise die Preise für Roggenmehl höher als im Vormonat, während die Preise für Weizen⸗ mehl zurückgegangen sind. .

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren haben

ich die Preise für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel, wie um iese Jahreszeit üblich, ermäßigt, während die Preise für Thomasphosphat nach Wegfall der Lagervergütung höher als im Monatsdurchschnitt Mai liegen. In der Gruppe Papier⸗ halbwaren und Papier haben f die Preise für Handleder⸗ pappe etwas erhöht.

Die leichte Steigerung der Inderziffer für industrielle Fertigwaren ist durch vereinzelte Preiserhöhungen für Textil⸗ erzeugnisse verursacht.

Berlin, den 7. Juli 1942.

Statistisches Reichsamt.

Anordnung

über Ablieferung inländischer Schafwolle in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen sowie in einigen Gebietsteilen des Bayerischen Alpenlandes vom 2. Juli 1942.

Auf Grund der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (Reichs⸗ esetzbl. J S. 78) in der Fassung der Verordnung vom September 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 970) sowie der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der hin der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. J S. 679) in Verbin⸗

ueberwechu fund Regelung

15, mm 10,B mm

wies darauf hin, daß auch im

1 f 2 7

des Warenvertehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Anord⸗

nung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirt⸗

schaft vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ange⸗ ordnet: . 84 ;

9 Schafhalter mit einem Bestand von 25 Tieren und mehr haben die anfallenden Schurwollmengen an die Woll⸗ , n,. der Reichswollverwertung G. m. b. H. und bei Mengen über 100 kg bei der Abteilung Süd der Reichs⸗ wollverwertung G. m. b. H. in Neu⸗Ulm abzuliefern.

(2) Den Schafhaltern wird bei Ablieferung der in ihrem Betrieb erzeugten Wolle ein Bezugsrecht zum Erwerb von Strickgarn nach Maßgabe der Anordnung über den Erwerb von Strickgarn gegen abgelieferte inländische Schafwolle vom 24. Mai 1940 Eren fee! Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 119 vom 24. Mai 1940) gewährt.

82 (I) Schafhalter mit einem Bestand von weniger als 25 Tieren haben je Tier und Jahr 1,B5 kg . e oder 1,9 kg Wolle, die auf dem Rücken , . ist (Rücken⸗ wäsche), an die. Wollannahmestellen

er Reichswollverwer⸗ tung G. m. b. H. . .

(E) Wird in dem Betrieb über die nach Abs. 1 abzu⸗ liefernde Wollmenge hinaus Wolle erzeugt, so ist diese für den Verbrauch im Haushalt zur Selbstverspinnung, Selbst— verwebung und Selbstverstrickung oder zur Verarbeitung im Lohn freigegeben. Soweit die freigegebene Wollmenge zum Eigenverbrauch nicht verwendet wird, unterliegt sie ebenfalls der Ablieferungspflicht.

G). Jede anderweitige Verwendung, insbesondere eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der selbst er⸗ zeugten Wolle ist nicht gestattet.

88 Als Schafbestand eines Betriebs im Sinne der 1 und 2 wird das Ergebnis der Viehzählung im Dezember jeden Jahres zugrunde gelegt.

5 4 Die Schafhalter haben den mit der Ueberwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Ablieferungspflicht be⸗ auftragten Stellen jederzeit die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und bei Betriebskontrollen ungehindert Zutritt zu gewähren. 85

6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anordnung durch Angehörige des Reichsnährständes werden mit Ordnungsstrafen bis zu 10 000, RA im Einzelfall geahndet. .

(E) Im übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nach den §§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

reußischen

a) in den Reichsgauen Wien, . Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, . Salzburg, Steiermark, . b) in den Gebieten der bayerischen Kreisbauernschaften Kempten Allgäu, Mark Oberdorf, Schongau, Holzkirchen, Rosenheim, Traunstein, sowie im Landkreis Weilheim Obb.

(27) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Lohnver⸗ arbeitung von inländischer Schafwolle in den Reichsgauen der Ostmark und in einigen Gebietsteilen des bayerischen Alpen⸗— landes vom 24. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und f üer Staatsanzeiger Nr. 119 vom 24. Mai 19460) außer

raft. .

Berlin, den 2. Juli 1942.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. Toepfer.

Der Beauftragte des Reichs nährstandes für inländische Wolle. Freiherr von Gumppenberg. .

——

ö Anordnung Nr. 9 . des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte , über das Verbot der Herstellung von Drahtsackverschlüssen und

Betonbindedrähten vom 8. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preug⸗ Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) . . Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet: K

(ä) Diese Anordnung tritt am J. Taze ach der Ver⸗ g lündung im Deutschen Reijthsanzeiger und Staatsanzeiger in folgenden Gebieten in Kraft:

a, . Te

5 1

Die Herstellung von Drahtsackverschlüssen und Beton⸗

bindedrähten jeder Art wird sowohl für den Inlands⸗ wie für den Auslandsmarkt verboten. ; .

) §8 2

Lagerbestände in Rohmaterial und halbfertigen Teilen

ür die Fertigung von Erzeugnissen, deren Herstellung nach

verboten 1 können bis zum 31. August 1942 aufgearbeitet werden. . . 83 .

Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs kann der

Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgruppe Ausnahmen vom Verbot gemäß F 1 dieser Anordnung zulassen. 5

. ö

Hum iderhan lungen gegen diese Anordnung werden nach den s 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ; 88

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer e, , , in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete un die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 8. Juli 1942. . Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige.

Dr. Poelchen.

Anordnung Nr. 111. des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschasts⸗ an, Metallwaren und verwandte Industriezweige über das erbot der Herstellung von Büro⸗, Schreib⸗ und Zeichen⸗

. geräten vom 8. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 ,,, 1S. 1430) in der ö ung der Verordnung vom 39. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. J S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeu⸗ gungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Indi vom 30. Oktober 1911 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

4 . aller zum Fachbereich Büro⸗, Schreib⸗ und Zeichengeräte der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige gehörigen Erzeugnisse wird ver⸗ boten. Das Verbot erstreckt i, gleichfalls 24 die Herstellung von Einzelteilen für die obengenannten Erzeugnisse und auf den Zusammenbau dieser Einzelteil

§ 2 Soweit die in 8 1 genannten Erzeugnisse einem Her⸗ stellungsverbot der zuständigen Reichsstellen nicht unterliegen und sich noch im Zustand dex Fertigung befinden, ist deren Aufarbeitung bis zum 31. August 1942 gestattet. 88 Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs kann der Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgötuppe Ausnahmen Han den vorstehenden Bestimmungen , . 6 . ö, *. 3 ö * 81 5 n, 36. ö Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. .

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt ? für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. .

Berlin, den 8. Juli 1942. .

Der Beauftragte für , bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. Dr. Poelchen. 1 ö

Die Herstellun

91 37 fe,,

ñ k .

Berichtigung In meiner Bekanntmachung vom 23. Juni 1942 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 147), betreffend Monopolverkaufs⸗ preise für Oelkuchen und ⸗Schrot, sind folgende Berichtigungen vorzunehmen: 1

In Teil 19 Abschnitt 2 muß es hinter „Mohnkuchen, Mohnextraktionsschrot“ anstatt „125 RM je 1000 Kg „137 RAM je 1000 kg“ heißen. . ö w

In Teil VI muß es anstatt „31. Mai 1942“ „80. Juni 19427 heißen.

Berlin, den J. Juli 1942. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für . Getreide und Futtermittel. Dr. Düring.

Bekanntmachung . Die am . * 1942 ausgegebene Nummer 73 des Reichs⸗ il I, enthält: erordnung zur Reg ung der Getreidepreise im Wirtschafts⸗

jahr 1942 / 435. om 5. Juli 1942. , J

Umfang: 155 Bogen. Verkaufspreis: 9,30 et. Postbeförde⸗ e , . (08 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. n

Berlin NW 40, den 8. Juli 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

2

28 ir t s ch af is tei

ar. m -

Frankfurt Sitz der internationalen Fachverbände des Handwerks

In Frankfurt / Main fand eine Dienstbesprechung der Inter⸗ nationalen Handwerkszentrale statt. Reichsamtsleiter Sehnert f hi : andwerk die europäische Zu⸗ sammengrbeit im Sinne der Politik der Achse immer weitere Fortschritte macht. Der Arbeitsstab legte die Satzung des Berufsausschusses internationaler Fachverbände fest. Frankfurt ist Sitz der internationalen Fachverbände. Auch die größeren

dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

Jahrestagungen dieser zwischenstgatlichen fachlichen Einrichtungen des . werden in , stattfinden. Die Prä .

m t —ᷣ—2

der internationalen Fachverbände sollen in der Regel die Reichs⸗

innungsmeister der an . Handwerkszweige sein. Gleichzeitig fand eine Arbeitsbesprechung des Kuratoriums des Europäischen Handwerksinstituts statt. Das Institut ist eine wissenschaftliche Abteilung der Internationalen Handwerkszentrale und bezweckt die Pflege und Erforschung der sozialen, kulturellen und wirt- schaftlichen Verhältnisse der andwerksberufe aller Länder Europas. Mit der Verlegung des Sitzes der internationalen Fachverbände nach Frankfurt wird die Stadt des deutschen Hand⸗

werks noch mehr als bisher zum Mittelpunkt der europuaischen

Handwerksarbeit.

urkun

zum deutschen Neichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 9. Juli

Nr. 158

7. Attien⸗ gesellschaften

16222 Westfälische Transport⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Dortmund. Bekanntmachung.

In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am 3. Juli 1942 wurde Herr Direktor, Bergassessor a. D. Hans⸗ Günther Sohl, Düsseldorf, in den Auf⸗ sichtsrat gewählt; Herr Dr.-Ing., Dr.⸗ Ing. h. C. Fritz Springorum, Dort—⸗ mund, schied durch Tod aus.

Dortmund, den 4. Juli 1942.

ö Weftfaälische Transport⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Diederichs. Kölven.

16206 . ;

Aktien⸗Zuckerfabrik Wierthe. Einladung zur 76. ordentlichen

Ser e n nn der Aktien⸗

uckerfabrik Wierthe zu Wierthe

am Donerstag, den 30. Juli 1942,

nachmittags 6 Uhr, im Gasthause

„Deutsches Haus“ in Wierthe.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses zum 31. Mai 1947 und des Gewinnverteilungs—⸗ vorschlages des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.

2Z. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 6. , über die Ent⸗ vrst

lastung des andes und Auf⸗ sichtsrates. ö 4. Ersatzwahl für die satzungsgemäß

ausscheidenden Aufsichtsratsmit⸗ glieder. ; 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäfts ahr 1964213. Wierthe⸗ Zuckerfabrik, 7. Juli 1942. ö Vorstand der Aktien Zuckerfabrik Wierthe. Ph. Roloff. E. Kremling. Fr. Meyerhof. H. Schäfer. Fr. Ehlers.

16214 Essener Aktien⸗ Brauerei Carl Funke Aktiengesellschaft. Aufforderung zur Erhebung der zusätzlichen Stammaktien aus der Kapitalberichtigung.

Auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor⸗ standes beschlossen, das Grundkapttal unserer Been hh im Wege der Be⸗ richtigung von 3 000 000, RAM um 80 . auf 3 900 000, Rei durch Aus⸗ abe von Sul aktien zu erhöhen.

achdem dieser Beschluß inzwischen in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktio⸗ näre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden usatzaktien bis zum 3. Augußst

942 einschließlich bei der 1. Deutschen Bank, Filiale Essen, 2. Commerzbank Akktiengesellschaft

in Essen

während der üblichen Geschäftsstunden Dof

auszuüben.

Es entfallen auf jede alte Artie über nom. RM 12906, drei Zusatz⸗ aktien über je nom. EM 100, und eine Spitze über RM 60, auf jede alte Aktie über nom. R 606, eine usatzaktie über je nom. RM 199, und eine Spitze über RM S0, auf jede alte Aktie über nom. IM 200, eine Spitze über R 60, —. Eine Regulierung von Spitzen wird von den Stellen nach Möglichkeit vermittelt. Ueber die zu⸗ kg hen Stammaktien werden zunächst nicht übertragbre Kassenquittungen ,, Die Ausreichung der Aktien⸗

en erfolgt baldmöglichst gegen Rücklieferung der Kassenquittungen bei derjenigen Stelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat. Die Stellen sind be⸗ rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen⸗ quittungen zu prüfen.

Gleichzeitig erfolgt die Ausgabe der neuen Gewinnanteilscheinbogen zu den alten Aktien.

Die Ausgabe der Zusatzaktien erfolgt kostenfrei.

Zwecks Erhebung der Zusatzaktien so⸗ wie der neuen Bogen ist der Erneue⸗ rungsschein einzureichen, und zwar mit⸗ samt dem Dividendenschein Nr. 10, so⸗ weit dieser Tir d d g in noch ver⸗

6 , ist. . ach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 4. August 1942, werden die alten und die zusätzlichen Stammaktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 ünd ff. leichberechtigt in Prozenten des richtigten Kapitals an der Börse zu Düsseldorf . und notiert wer⸗ den. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Ak⸗ tienurkunden noch nicht erschienen sind in Girosammeldepotanteilen gemäß 571 der Ersten Durchführungsverordnung Fer Dividendenabgabeverordnung, ge⸗ gebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ ittungen. DEssen, den 6. Juli 1942.

Kammgarnwerke Aktiengesellschaft, 16207 Eupen. Hinterlegung sstelle zur ordent⸗ lichen Sauptversammlung am Sonn⸗ abend, dem 25. Juli 1942, 11 Uhr, ist außer den in der Bekanntmachung vom 6. 7. 1942 genannten Stellen die Dresdner ank, Eupen und Aachen. . Eupen, den 6. Juli 1942. Kammgarnwerke A. G. Der Vorstand.

14966

Gemäß Generalversammlungsbeschluß vom 8. Februar dieses Jahres ist die Firma Mayener Bürgerverein A. G. aufgelöst. Aktionäre und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Aktien bei mir einzureichen bezw. ihre Forderun⸗ gen bei mir anzumelden.

Mayen, den 28. Juni 1942. Peter Nachtsheim, Mayen, Kobl. Str. 74,

als Liquidator.

.

Einladung zu der am Freitag, den 7. August 1942, vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaal der Handels⸗ und Ge⸗ werbebank Heilbronn A.⸗G., Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Ausfsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Heilbronn, 6. Juli 1942.

Gebrüder Rauch A.⸗G. Der Vorstand.

15776 Steirische Magnesit⸗Induftrie Aftiengesellschaft, Wien. Kundmachung. .

Dynnerstag, den 30. Juli 1942, um 15,390 Uhr findet im Sitzungssaal der Veitscher Magnesitwerke Aktien⸗ gesellschaft. Wien, J., Schwarzenberg⸗ platz 18, die 22. ordentliche Haupt⸗ versammlung der Aktionäre der Stei⸗ rischen Magnesit⸗Industrie Aktien⸗ gesellschaft, Wien, statt.

Tagesordnung:

14. Vorlage des Rechnun gab huet und. Geschäftsberichtes fi das Ge⸗ n 1941 mit dem Berichte es Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aussichtsrates. .

4. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.

Jene Aktionäre, welche ihr Stimm— recht bei der Hauptversammkung aus— zuüben wünschen, werden eingeladen, im Sinne der 5 16— 22 der Satzungen ihre Aktien spätestens drei Tage vor Abhaltung der Hauptversammlung bei der Kasse der Länderbank Wien, Aktiengesellschaft, Wien, I., Am 2, oder bei der Kasse der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6/8, oder bei einem öffentlichen Notar zu hinterlegen.

Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme.

Wien, am 3. Juli 1942.

Der Aufsichtsrat.

16209

Landkraftwerke Leipzig Aktien⸗

gesellschaft in Kulkwitz.

Ordentliche Scuytversammlung Freitag, 31. Juli 1942, 16 uhr, im Sitzungssaal der Gesesischaft, Leip⸗ zig C 1, Dittrichring 13, III.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und

des Abschlusses für das e johr vom 1. Januar bis 31. De⸗ k 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rates. Wahlen in den Aufsichtsrat. Wahl des Abschlußprüfers. Die Ausübung des Stimmrechtes ist davon abhängig, daß die Aktionäre sich spätestens am 28. Juli 1942 bei der Gesellschaft anmelden und außer⸗ dem die Aktien spätestens am 28. Juli 1942 bei der Gesellschaft, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗An⸗ stalt oder deren Abteilung Becker Co., Leipzig, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Abteilung Dresden, Dresden, bei der Giro⸗ zentrale Sachsen, Dresden, bei der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, bei der Dresdner Bank in Leipzig, bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Halle (Saale), bei der Säch⸗ sischen Staatsbank, Dresden, bei der Sächsischen Bank, Dresden, oder deren Filiale Leipzig, bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin, bei einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei einem Notar bis zur Beendigung der Haupt—

K

Der Vorstand. Klaar.

a , hinterlegt werden. er Vorstand.

I .

4.

2

*

*

Erste Veilage

e, e.

rostauer Kraft⸗ u. Lichtwerk A. G. in Abwicklung, Proskau, O. S. Die Besitzer der Inhaberaktien Nr. ß

7, 10. 18 2, 22 24. 25 49, 381, S5

bis 95 werden hiermit aufgefordert,

diese Aktien für die . Vermögensverteilung bis spätestens

31. August 1942 un serer Geschäfts⸗ stelle vorzulegen. Proskau, den 29. Juni 1942. Die Abwickler: Kempinsky. Haumann.

16215 losterziegelei Gerstungen

Aktiengesellschaft in Gersftungen.

Der Termin für die am 4. 7. 1942 in Nr. 154 veröffentlichte Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung wird hiermit geändert.

Die Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 25. 7. 1942, 18 Uhr, statt. Einberufungsort, Hin⸗ terlegungstermin und Tagesordnung bleiben dieselben.

Der Aufsichtsrat.

165244 Wicking'sche Industrie für Holz und Baubedarf A.⸗G.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 31. Juli 1942, vormittags 12 Uhr, in unseren Geschäftsräumen zu Düffel⸗ dorf, Holzstraße 17.19, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein—

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses, des Vorschlages für die Gewinn verteilung und des Geschäfts— berichtes des Vorstandes mit Be⸗ richt des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes 1941.

3. Erteilung der Entlastung an Vor— stand und Aussichtsrat.

4. Aufsichtsratswahlen. .

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung wird auf § 16 der Satzungen hingewiesen. Dementsprechend bestimmen wir als Hinterlegungsstellen:

1. die Geschäftskasse unserer Firma in Düsseldorf,

2. die Deutsche Bank, Berlin, und deren Filialen Düssel dorf, n,.

3. die Dresdner Bank, Filiale München, .

oder es ist der Nachweis zu erbringen,

daß die Aktien bei einem Notar hin⸗

terlegt sind. ;

Düsseldorf, den 6. Juli 1942.

Der Vorftand. Max Kleindienst. Georg Döring.

16212 Dyna mit⸗Actien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel . Co.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 39. Juli 1942, 12 Uhr, in Berlin NW 7, Unter den Linden 78, im Sitzungssaal der Deutschen Länder⸗ bank Aktiengesellschaft stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung er⸗ gebenst e d, . 3

Tagesordnung:

1. Vorlegung des K und des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Prü— fungsbericht des Aufsichtsrates und Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung.

2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichts rat.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Diejenigen Aktionäre, welche in dieser Hauptversammlung ihr Stimm⸗ recht selbst oder durch einen anderen ausüben wollen, müssen ihre Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungs⸗ scheine spätestens bis zum Ablauf des vierten Tages vor dem Ver⸗ sammlungstage bei unserer Gesell⸗ schaftskasse in Troisdorf, Bez. Köln, oder bei einer der nachbenann— ten Stellen, und zwar: J in Hamburg: bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, in Berlin: bei der Deutschen Bank,

bei der Deutschen Länderbank Aktiengesellschaft oder bei der Dresduer Bank, in Köln: bei der Deutschen Bank Filiale Köln oder bei dem Bankhaus Pferdmenges C Co. oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammel—⸗ bank hinterlegen und bis nach der Haupt— versammlung belassen.

Im n. der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen hierüber ,,, Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer, Gattung und Betrag zu be⸗ kei n hat, spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungsfri bei unserer Gesellschaftskasse in Troisdorf, Bez. Köln, einzureichen.

Troisdorf, 6 Köln, 2. 7. 1942. z Ter Vorstand.

Dortmund,

2. . * ; j 89 K . w X . . ; 1 * . . ö, . i. d . . r k . , ,, , n, , , . e e, ö ,. 64 ö 4 * ; ** 1 ;

1942

——

16216 Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

. Scha soammlung sind diejenigen Aktionäre E. rat. Eines, nnd 26 berechtigt, die spätestens bis zum Ab⸗

werke Attiengesellschaft, Wien. lauf des dritten Tages vor dem Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ Versammlungstage, d. i. bis späte⸗ versammlung der Aktionäre der stens einschließlich 27. Juli 1942, L. Kraft, Tinas⸗ und Schamotte⸗ bei der Länderbank Wien, Aktien⸗ werke Aktiengesellschaft, Wien, gesellschaft in Wien, 1., Am Hof welche in den Räumen unsexer Gesell⸗ Rr. 2, in den üblichen Geschäftsstunden schaft in Wien, 1, Seilergasse 14, am ihre Aktien hinterlegen und bis zur Be— Freitag, den 31. Juli 1942, um endigung der Hauptversammlung dort 11 Uhr vormittags stattfindet. belassen. Der Hinterlegung wird auch Tagesordnung: dadurch genügt, daß die Aktien bei dem 1. Vorlage des Jahresabschlusses für genannten Geldinstitut bis zur Beendi⸗ den 31. 12. 1911 mit dem Bericht gung der Hauptversammlung gesperrt des Vorstandes und des Aufsichts- werden. Die Hinterlegungsstelle fertigt rates hierzu und Genehmigung des— den Hinterlegern der Aktien auf ihren selben. Namen lautende Bescheinigungen mit 2. Beschlußfassung über die Verwen- der Angabe der Anzahl der hinterlegten dung des Reingewinnes. Altien und den hierauf entfallenden 3. Beschlußfassung über die Entlastung Stimmen aus. Jede Aktie gewährt des früheren ünd derzeitigen Vor- in der Hauptversammlung eine Stimme. standes und Aufsichtsrates für das Wien, den 6. Juli 1942. Geschäftsjahr 1941. Der Vorstand. 4. Allfälliges. Hans Heinrich Ran. n Q 0 Q O O x . (14954.

C. A. Schietrumpf C Co. Attiengesellschaft, Jena.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Zugang Abschreibung Attiva. K I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden 54 323 40 11 923 40 213 So0 b) Fabrikgebäuden ... 3 200 63 400 - 2. Maschinen und maschinelle An⸗ lagen (3 Merkposten) ..... 248 80 248 80 8 3. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung (9 Merkposten) 3 041 60 3 041 60 89— 4. Patente und Gebrauchs muster. 715 715 1 14— 57 688 806 18 488 80 * II. Umlaufvermögen: . 1. Holt, Kilf⸗ und Betriebs stoftte .. 1II8 51984 J 9 336 74 d 8 99234 4. Wertpapiere.... KJ 80 g38 52 JJ 193073 6. Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen ... 77 524 38 7. Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben 11 90828 w 554 714 2 . 586 35 III. Rechnungsabgrenzungsposten ..... ... J 8 0O9g6 78 1147'1096 Bassiva. JI. Grundkapital , , . w . . 120 600 II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 1 9 9 8 8 13 400 2. Rücklage aus Aktieneinziehung ...... .... ö 4 489 3. Werkerneuerungsrücklage ... J 3 350 000 d 240 000 - KJ 25 000 - III. Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens .. 7335 - IV. Rückstellungen. 2 8 9 9 9 2 0 0 8 72 820 - V. Verbindlichkeiten: . . 1. Hypotheken k 638 J . 166 428 20 2. He olg schaftauntersiütungde nr ichlung kJ ö 50 141 65 3. Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen .. 19 253 89 kJ 60 241 27 M, Rennen,, nn,, 4697 13 Gewinn in 1941 ..... J w reg , nn,, 99 10 404 82 1144710696

Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

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Aufwand. RM S 1. Löhne und Gehälter. JJ 223 803 24 2. Soziale Leistungen: a) Gesetzliche .. ...... 15 032,19 b) Unterstützungskasse .... 30 000, 45 03219 ö 4118 488 80 4. Werkserneuerungsrücklage ..... )) . 75 000 - 5. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen ... 188 09gs8 13 k , 26 29098 7. Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen . ..... ... 1547 30 d S 700,92 Kd , 1ẽ703,90 10 404 82 88 665 46 ö Ertrag. 1. Ausweispflichtiger Rohüberschuß .... ...... 536 273 04 J kJ 11 257 24 n nee , 18 564 05 R 20 867 23 5. Gewinnvortrag aus 1940 ...... ... JJ 170390 588 665 46

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf— klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Weimar, den 27. Mai 1942.

Thüringische Landes⸗Treuhand⸗ und Revisions-GmbH. Kaiser, Wirtschaftsprüfer.

In der heutigen ordentlichen Hauptversammlung wurde für das Geschäftsjahr 1941! die Verteilung einer Dividen de von 694 beschlossen, deren Zahlung unter Abzug von 1990 Kapitalertragsteuer vom 29. Juni 1942 ab gegen Einreichung der Gewinn⸗ anteilsche ine Nr. 38 der Aktien über nom. RM 400, und Nr. 9 der Aktien über nom. EM 500, bei folgenden Stellen erfolgt:

Gee her tl a f! in Jena, Thürin gische Staatsbant, Jena, Stadtsparkasse, Jena, Commerzbank, A.⸗G., Filiale Jena, Deutsche Bank, Zweigstelle Jena.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Hans Schultze, Jena, Vorsitzer; Assessporin Marta Schietrumpf, Jena, stellvertr. Vor⸗ sitzer; Kriminalrat Willi Peters, Karlsbad. Jena, den 27. Juni 1942. C. A. Schietrumpf C Co. Attien geselischaft. Der Vorstand. Joachim Schietrumpf.