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Dritte Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 9. Juli 1942. S. 4
16205]
Elert cizitãtswerke Wartheland Akt ä ngesellschaft, Posen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, dem 30. Juli 1942, 11 Uhr, im großen Sitzungssaal des Landes⸗ hauses, Posen, Wilhelmstraße 291, stattfindenden zweiten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung: (
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Berichte des Aufsichtsrates.
Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1941.
„‚Beschlußfassung über die Aende⸗ rung folgender Bestimmungen der Satzung:
aj S4: Höhe und Zerlegung des Grundkapitals,
b) S 5: Umwandlung der In⸗ haberaktien in Namensaktien,
c) 5 10 Abs. 1: Erhöhung der Höchstzahl der Aufsichtsratsmit⸗ glieder, .
d) § 17 Abs. 3: Bekanntmachung der Einberufung der Hauptver⸗ sammlung, ö
e) 5 26 Abs. 2: Stimmrecht,
f 8 265: Beschränkung der Ge⸗ winnverteilung auf die Aktionäre.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
6. Verschiedenes.
Posen, den 4. Juli 1942.
Der Vorstand. Ernst Fischer.
Ilöõsõ] * Bayerischer Lloyd Schiffahrts⸗ Aktiengesellschaft, Regensburg.
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗
versammlung. /
Die Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 28. Juli 19412, 12 uhr, in München im Sitzungssaal der Bayerischen Staats⸗ kanzlei, Ritter⸗von⸗Epp⸗Platz 2, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Jahr 1941. ;
‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats. ——
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche bei der Gefelkfchaft, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den nachstehenden Banken:
der Bayerischen Staatsbank, Mün⸗ chen, oder ihren Niederlassungen,
der Deutschen Bank, Berlin, oder ihren Filialen in München, Augsburg, Bamberg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg,
der Dresdner Bank, Berlin, oder ihren Filialen in München, Augsburg, Bamberg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg,
der Bayerifchen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München und Nürnberg, oder ihrer Filiale in Regensburg.
der Bayerischen Vereinsbank, München und Nürnberg, oder ihrer Filiale in Regensburg,
der Länderbank, Wien,
der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft, Berlin,
während der üblichen Geschäftsstunden
ihre Aktien spätestens bis zum Frei⸗ taz den 24. Juli 1942, hinterlegen.
ie Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ folgen. In diesem Falle ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die er⸗ folgte , ,, n, spätestens einen
Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗
frist bei der Gesellschaft einzureichen.
Regensburg, den 7. Juli 1942.
Der Vorstand. .
I0. Gesellschaften m. b. S.
14926 . Die Ostdeutsche Handels⸗ u. Indu⸗ striegesellschaft m. b. S. in Liqui⸗ dation, Breslau 5, Teuentzienpl. 1b, sordert alle Gläubiger auf, etwaige Ansprüche 63. sie is zum 31. Anguft 1942 bei dem unterzeich⸗ neten Liquidator anzumelden Ver⸗ spätete Anmeldungen können nicht be⸗ rücksichtigt werden. Georg Moch als Liquidator, Breslau 18, Kürassierstr. 13.
13933 Die Hessische Verlagsanstalt G. m. b. H. in Kassel, Kölnische Straße 10, ist aufgelõst.
Etwaige Gläubiger wollen sich bei ihr melden. ;
16196] Heilstätten⸗Gesellschaft für sächsische Betriebskrankenkassen m. b. H. (Waldpark⸗Krankenhaus, Dresden). . Unsere Gesellschafter werden hiermit zu unserer am Donnerstag, den
30. Juli 1942, nachmittags 5 Uhr, im Gebäude der Handelskammer zu Dresden, Albrechtstraße 4, Saal B, = ordentlichen Gesell⸗ chafterversammlung eingeladen.
. Tagesordnung:
l. Vorlegung des Jahresabschlusses ait der Berichte des Geschäfts⸗ ührers und des Aufsichtsrats für das Jahr 1941.
Beschlußfassung über das Jahres⸗ ergebnis.
Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats.
4. Ersatzwahl für ein verstorbenes Aufsichtsratsmitglied.
Die Versammlungsteilnehmer wer⸗ den gebeten, eine Vollmacht der von ihnen vertretenen Gesellschafterfirmen mitzubringen.
Dresden, am 3. Juli 1942.
Seilstätten⸗Gesellschaft für sächsische ,
m. b. H. Der Aussichtsrat. Dr. Jungel, Vorsitzer.
15. Verschiedene
Bekanntmachungen
16197 Dresdner ensionsverein auf Gegenseitigkeit. Am Freitag, den 7. August 1942, nachmittags 2i½ Uhr, findet in den Räumen der Sächsischen Bank, Dres⸗ den⸗A. 1, Seestraße 18, eine ordent⸗ liche Vertreterversammlung sitatt.
. Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über Aenderung der Satzung, 5 20 und der Allgemeinen Versicherungsbedin⸗ ungen, neuer Art. 17 — betref⸗ fen Beseitigung eines versiche⸗ rungstechnischen Fehlbetrages per 1. 1. 1940 durch ,. Herab⸗ setzung der auf Dauer gewähr⸗ leisteten Rentenansprüche und Voll⸗
auffüllung der gekürzten Renten aus laufenden Gewinnen. „Beschlußfassung über die Höhe der nach Ziffer 1 ab 1. 1. 1910, 1. 1. 1941 und 1. 1. 1942 auf Dauer ge⸗ währleisteten Rentenansprüche.
3. Entgegennahme des Geschäfts . tes und Genehmigung des Rech⸗ nungsabschlusses der Geschäfts⸗ jahre 1940 und 1941.
4. Entlastung des Aufsichts rates und Vorstandes.
5. Sonstiges.
Dresden, am 6. Juli 1942. Dresdner Pensionsverein auf Gegenseitigkeit.
Der Vorstand.
16198) Bekanntmachung.
Die Witkowitzer Bergbau⸗ und Eisenhütten⸗Gewerkschaft in Mäh⸗ risch Ostrau 10 (Protektorat Böh⸗ men und Mähren) hat am 12. Dezem⸗ ber 1941 bei dem Bergrevierbeamten des Bergreviers Karwin in Mährisch Ostrau Mutung auf Steinkohle einge⸗ legt. Das Bergwerksfeld soll den Na⸗ men „Reichwaldau“ erhalten. Es hat eine Größe von 7999 998 m: und liegt in den Gemeinden Reichwaldau, Wir⸗ bitz, Neu Oderberg, Zablatsch, Pudlau, Deutschleuten und Skrzeezon des Kreises Teschen, Regierungsbezirk Kattowitz, im Oberbergamtsbezirk Breslau.
Der Situationsriß des Bergwerks— feldes liegt bei dem Oberbergamt Bres⸗ lau zur Einsichtnahme aus.
Personen, die Ansprüche erheben, welche dem Antrag des Muters ent⸗ gegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, die diese Bekanntmachung enthält, bei dem Ober⸗ bergamt Breslau gegen die Mutung Einspruch erheben.
Breslau, den 3. Juli 1942.
Oberbergamt. Klingholz.
1492s].
Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse, Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6.
Bilanz zum 31.
Dezember 1941.
Attiva.
Wertpapiere, soweit sie nicht unter 2. .
ind: a) Schatzonweisungen des Reiches b) Sonstige Wertpapiere
In der Gesamtsumme 1 enthalten:
RA 282 417, 35 Wertpapiere zur Schuld verschreibungkn
Eigene Schuldverschreibungen (Nennbetrag
FR. M 178 700, — 2 9 Bankguthaben ..... Sonstige Forderungen
Kommunaldarlehen — im Deckungsregister einge⸗
tragen...
Au fwertungsmasse zur Deckung der 594, Kommunal⸗
abfindungsschuldverschreibungen
Zinsen und Nebenleistungen von Kommunaldarlehen: a) Anteilige (ausschließlich Nebenleistungen). ...
b) Rückständige
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 543
9. In den Aktiven sind enthalten:
Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsführer und an andere Per⸗ sonen u. Unternehmen gemäß gesetzlichem Form⸗ blatt vom 29. September 1937 (einschließlich der
in Passiva 10. und 11. enthaltenen) RMÆ — —
Summe der Aktiva
Passiva. Schuldverschreibungen im Umlauf:
495 Reichsmarkschuldverschreibungen. 4 (6) 9 Feingoldschuldverschreibungen ..... 4 (899 Feingoldschuldverschreibungen. . ... 13 369 200 99 Kommunalabfindungsschuldverschreibungen .. Zur Tilgung verwendete Schuldverschreibungen:
Los, Reichsmarkschuldverschreibungen .. 4 (6) 949 Feingoldschuldverschreibungen .. 417 (8790 Feingoldschuldverschreibungen. ....
Verbindlichkeiten:
a) Noch nicht in Schuldverschreibungen belegtes Til⸗
gungsguthaben
b) Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen .
c) Sonstige Verbindlichkeiten
Rücklagen nach 5 IJ des Gesetzes über das Kreditwesen
Reservefonds
Rückstellungen
. 1 .
„Zinsen von Schuldverschreibungen: , b) Fällige ö.
Posten, die der Rechnungsabgrenzung diene
Gewinn: Vortrag aus 1940 . Gewinn 1941
.Verbindlichkeiten aus Bürgschaften,
Scheckbürgschaften sowie aus Gewährungsleistungs⸗ verträgen (5 131 Abs.7 des Aktiengesetzes) EM — —
Eigene Indossamentsverbindlichkeiten In den Passiven Jin, enthalten: a) Gesamtverpfli
Ra 44 688 506, os
b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 4.)
KR Mn 200 000,
1. Aufwendun gen. R. s- 1. 8e n von Feingold⸗ und Reichs markschuldverschreibungen ... 2. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Aus⸗
nahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch
Steuerabzug erhoben werden 3. Alle übrigen Aufwendungen. 4. Gewinn: Vortrag aus 1940 .
Gewinn 1941...
. . 369 058
ungen nach 511 Abs. 1 des Ge⸗ setzes über das Kreditwesen (Passiva 1. bis 3.)
Summe der Passiva!
Gewinn⸗ und Serlustrechnung für das Jahr 1941.
FR. aufzuführen
1233 957
197 396 1430 453
Deckung der
179 615 1350 458 30 421
33 O57 627, 9 545 377
366 085
165 615 531 701
3 937 950 5 304 400
22 611 550 9 545 377
2 2 2 2 1 711 977 2 S56 400 161 906
10710 277
2os 778 1527 633
S4 s88 20 1 821 300 W 200 ooo w 13 500 ö Joa 173
z91 ol 2451
; . 22 633,
w 9 28!
116 588 125 876
Wechsel⸗ und
.
ns Ts i 7
1527 727
66 804 27 6507
65 287 46 is 66, 30 Summe der Aufwendungen
125 876 1747016
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gZinsen von Kommunaldarlehen Verwaltungs ostenbeiträge Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen . Sonstige Erträge....
Ertrã ge.
Summe der Erträge
Berlin, den 29. Mai 1942.
9 287 46
1515 838 22 140 91160 65 391 81
15 586 01
H os io
Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse.
von Roy. Richter.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüsung auf Grund
Berlin Wwe 8, Jägerstraße 10,11, den 6. Juni 1942. Treuhand gesellschaft für Kommunale Unternehmun gen A.⸗ Nolte, Wirtschaftsprüfer.
14504.
Feuerversicherungs⸗Gesellschast auf Gege nseitigkeit
der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den JFahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.
G.
J. V.: Dr. Schneider.
für das Fürstentum Ratzeburg zu Echönberg (Meckl.).
1. Gewinn⸗ und Seriustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar vis 31. Dezember 1941.
Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn ; .Sonstige Einnahmen: a) Prämien a. Vorjahren.
Schäden aus den Vorjahren, abzüglich des Anteils
Schäden im Geschäftsjahr, einschließlich der Reichs⸗
Rückversicherungsprämien Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗
Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbeson⸗
Sonstige Reserven und Rücklagen: Zinsen an ge⸗
A. Ginnahmen. R.M K. M Ueberträge aus dem Vorjahre: Schadenreserve .. Prämie neinnahme abzüglich der Rückbuchungen . Kapitalerträge: a) Zinsen
b) Mietserträge
b) Sonstiges
266 549
26 875
16084 235
235
Gesamteinnahmen B. Aus gaben.
der Rückversicherer: 1. geleistet 2. zurückgestellt
mark 698,10 betyagenden Schadenermittlungs⸗ kosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:
1. geleistet
2. zurückgestellt
versicherer:
1. Bezüge des Bezirksvorstehers .. 2. Sonstige Verwaltungskosten
3. Steuern und öffentliche Abgaben
dere für das Feuerlöschwesen:
a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende...
b) freiwillige ö Abschreibungen: Gebäude 80, —, Invent. 115, —,
Forderung 19,07
setzliche Rücklage Sonstige Ausgaben: a) Zinsen f. Entschädigungen b) Spenden usw. Ueberschuß und dessen Verwendung: 1. an Ruhegehaltsrücklage .... 2. an die Versicherten
1226 2 963
9
1000 88 089
14 1 2 14 1
309 979
d 48
214 10 000 4180
89 089
Gesamtausgaben II. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1941.
Hypotheken und Grundschuldforderungen Wertpapiere Guthaben:
D
Sonstige Passiva, und zwar:
. /
Feuerversicherun gs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
A. Attiva. RM, G Grundbesitz .
Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper schaften
1. bei Bankhäusern, Sparkassen uspßn. ... 131 934 2. bei anderen Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr . ...
Rückständige Zinsen
Rückstände bei Versicherungsnehmern
Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben
Inventar
20 246
Gesamtbetrag
B. Passiva. Gesetzliche Rücklage (5 130 A.⸗G., 5 37 VAG. ): 1. Bestand am Schlusse des Vorjahres.. 2. Zuwachs im Geschäftsjahre .. Schadenre serven Sonstige Reserven und Rücklagen, und zwar: 1. Ruhegehaltsrücklage . 2. Sonderrücklage
für Steuern Zinsen für Entschädigungen. . Rückvergütung an Mitglieder
Gesamtbetrag Schönberg (Meckl.), den 15. Mai 1942.
Ratzeburg zu Schönberg (Meckl.). Gegründet 1831. Der Vorstand. Schwieger.
Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften
Berlin, den 19. Mai 1942. F. Schade, Wirtschaftsprüfer. ; Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß und den Jahresbericht für
Schönberg (Meckl.), den 2. Juni 1942. Ratzeburg zu Schönberg
eckl. ). Gegründet 1831. ) Der Aufsichtsrat. H. Burmeister, Vorsitzer.
Aufsichtsrat: 1. Bürgermeister Heinrich Burmeister, Kleinfeld,
dörp, Schönberg (Meckl.).
ö 309 979
154 723
159 755
1652 180
496 427
R. A 4 200
20 017
3 100
1902 547
2512
89 089 — 496 427 22
für das Fürstentum
der Ver⸗
sicherungsunternehmung sowie der vom Voerstand erteilten Aufklärungen und Nach— weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, so⸗ weit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
1941 ge⸗
prüft. Ferner nahm der Aufsichtsrat von dem Bericht des Prüfers der Gesellschaft, Wirtschaftsprüfer Schade in Verlin- Charlottenburg, Kenntnis. Gegen den Rechnungs—= abschluß und den Jahresbericht des Vorstandes sowie gegen den Bericht des Prüfers wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Verwendung des Ueberschusses erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden.
Feuerversicherun gs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigteit für das Fürstentum
Vorsitzer;
2. Bauer Fritz Stöver, Lüdersdorf, stellvertr. Vorsitzer; 3. Bürgerneister Heinrich Lutt= johann, Gletzow; 4. Bürgermeister Heinrich Maaß, Rupensborf; 5. Fritz Stamer, Hollenbeck; 8. Bauer Karl Schmidt, Lübeck / Wulfsdorf; 7. Bauer Karl Dose, Grieben. wih . Direktor Emil Schwieger, Schönberg (Meckl.); Stellvertr
ilhelm .
Direktor
*
— . j 2 j K 27 1 . e, . , r
dDeutscher Reichs anzeiger
aatsanzeiger
Preuhischer Et
Ersch
2, 80 R. einschließlich 0, 18 * abholer bei der AUnzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in
eint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ monatlich. Alle Postanstalten nehmen erlin für Selbstabholer die Änzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32 Einzelne Nummern dieser Ausgabe tosten 30 y, einzelne Beilagen io H. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige ECinsendung bes Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel ˖ Ar. 19 33 385.
i
27 1 — .
zeigenprei 1410 — 2 einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit-Zeile 185 M. — — nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW tzs, Wilhelmstraße 32. Alle Druckau ge find auf einseitig beschriebenem Papier völlig Sruckreif einzusenden, ins besondere
darin auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruck feinmal unter-
strichen) oder dur r vor werden sollen — Befriftete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗
a für den Raum elner fuüntgespaltenen 53 mm breiten Petit-Seile
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
RNeichsbankgirolonto Berlin,
Nr. 159
Berlin, Freitag, den 10. Juli, abends
Postschecttonto: Berlin a82 1942
Konto Nr. I/ 1913
—
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über das Verbot der Verbreitung ausländischer Druckschriften im Inland.
Anordnung BK 16 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. Juli 19423 über Beschränkung des Bestickens der Ausrüstung und der Lieferung ausgerüsteter Spinnstoff— waren. w
Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung über die Verfall— erklärung für Hühner und Enten, in Nr. 157.
Druckfehlerberichtigung der Anordnung 34 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung, in Nr. 152.
Berichtigung der Neunzehnten Bekanntmachung zur An⸗ ordnung 61 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung und Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen im dritten Vierteljahr 1942, in Nr. 155.
Amtliches
Deu tsches Reich
Der Führer hat dem Regierungsrat a. D. Professor Dr. Karl Brunner in Prien am Chiemsee mit Urkunde vom 9. iu. 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachung Betrifft: Verbot ausländischer Druchschriften m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufkldrung und Propaganda werden auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande sämtliche Schriften des Schweden Vilhelm Moberg verboten. , ,. , Berlin, den 4. Juli 1942. Der Reichsführer⸗ss und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.
Anordnung BK 16 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. Juli 1942 Betr.: Beschränkung des Bestickens, der Ausrüstung und der Lieferung ausgerüsteter Spinnstoffwaren
26 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der R ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 en her Reichsanzeiger und
BPreußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934),
der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom 7. November 1935) und der Verordnung über die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoff— wirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in Verbindung mit der Bekantmachung über die Reichs⸗ stellen zur . und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund des 5 10 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2196) und auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinstoffwirtschaft Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) wird , . des Reichswirtschaftsministeriums an⸗ geordnet:
I. Beschränkung des Bestickens von Geweben
j 8 1 Besticken und Garnieren von Bettwäsche 1. Das Besticken und Garnieren von Bettlaken und Deck⸗ bettbezügen ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Buch⸗ stabenstickerei. ) 2. Maschinenhohlsaumarbeiten dürfen an Bettwäsche und Bettwäschestoffen nicht ausgeführt werden. .
3. Handhohlsaumarbeiten dürfen nur insoweit an Bett⸗ wäsche und Bettwäschestoffen ausgeführt werden, als das Be⸗ sticken erlaubt ist. h
4. Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen nur den dritten Teil derjenigen Ge⸗ webemenge, die zur Herstellung von Bettwäsche Verwendun findet, besticken oder besticken lassen. Maschinenstickerei .
, . ist ,, . 8
Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn herstellen lassen, dürfen von den von ihnen hergestellten Bett⸗ wäschestücken nicht mehr Stücke mit Einsätzen, Verzierungen oder dergleichen versehen a (sogenanntes Garnieren), als dem Verhältnis der Herstellung von garnierten Bett⸗ wäschestücken zu der Gesamtherstellung von Bettwäschestücken im Jahre 1937 entspricht. In die hiernach zugelassene Menge
ist die nach Ziffer 4 zum Besticken zugelassene Menge einzu— rechnen, jedoch darf keine größere als die nach Ziffer 4 zu⸗ gelassene Menge bestickt werden.
6. Die vorstehend für die Bearbeitung von Bettwäsche festgesetzten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines Kalendervierteljahres, beginnend mit dem 1. Juli 1942, ein⸗ gehalten werden. 32
Besticken sonstiger Gewebe Das Besticken von bezugsbeschränkten Geweben nach Art der Lochstickerei (auch Madeira⸗-Stickerei genannt) ist verboten. Ausgenommen hiervon ist die ee, , sogenannter . an Leib⸗ und Bettwäsche unter den in S 1 festgesetzten Beschränkungen.
II. Beschränkung der Ausrüstung und der Lieferung aus⸗ gerüsteter Spinnstoffwaren
83 Verhältnis der Lieferung von Rohware zu ausgerüsteter weredelter) Ware 1. Hersteller müssen Rohgewebe mindestens in dem leichen Verhältnis zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben iefern, in dem die Lieferung von Rohgeweben zu der Liefe⸗ rung von ausgerüsteten (veredelten) Geweben in der Zeit
vom 1. Juli 1537 bis zum 30. Juni 1938 gestanden hat, so⸗
weit nicht in den den Herstellern erteilten Herstellungsanwei⸗ sungen besondere Anordnungen über das Verhältnis der Lieferung von rohen zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben getroffen werden.
2. Unter Rohgewebe im Sinne der Ziffer 1 sind stuhl⸗ rohe, in keiner Weise veredelte Gewebe zu verstehen. Roh appretierte Gewebe gelten nicht als Rohgewebe.
§5 4 Beschränkung der Lieferung von aus— gerüsteter Ware
1. Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 ausgerilstete veredelte) Gewebe nicht ge— liefert haben, dürfen keine ausgerüsteten (veredelten) Ge⸗ webe liefern. .
2. Hersteller dürfen keine größeren Mengen an bedruckten Geweben liefern, als dem Verhältnis der Lieferung an he⸗ druckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Ge⸗ webe in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 entspricht, soweit nicht in den den Herstellern erteilten Her⸗ stellungsznweisungen besondere Anordnungen über das Ver⸗ hältnis der Lieferung von bedruckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Gewebe getroffen werden.
3. Lieferstellen dürfen keine größeren Mengen an be⸗ druckten Geweben liefern, als dem Verhältnis der Lieferung an bedruckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter Gewebe in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 19338
entspricht.
⸗ §85 ö Beschränkung des Bedruckens
1. Gewebe, deren Bedrucken im Rahmen der Herstellungs⸗ anweisungen oder durch die Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete nicht ausdrücklich gestattet ist, dürfen nicht be⸗ druckt werden.
2. Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 Gewebe weder auf eigene Rechnung be⸗ druckt haben noch im Lohn haben bedrucken lassen, dürfen diese weder auf eigene Rechnung bedrucken noch im Lohn bedrucken
lassen. §86
Verhältnis von Film⸗ und Handdruckzu Maschinendruck ;
Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung bedrucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen keine größeren Mengen an Geweben im Film⸗ oder Handdruck ausrüsten oder ausrüsten 6 als dem Verhältnis der Ausrüstung von Geweben im Film⸗ oder Handdruck zur Ausrüstung in Maschinendruck in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 39. Juni 1939 entspricht. Darüber hinaus können weitere Einschränkungen des Film— oder Handdrucks angeordnet werden. ö
87 Zulässige Farben zahl
1. Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗ drucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen Gewebe nicht mit einer höheren als derjenigen Farbenzahl bedrucken oder bedrucken lassen, mit der sie Gewebe in der Zeit vom 1. Juli . bis zum 30. Juni 1939 bedruckt oder haben bedrucken assen. 2. Unabhängig von den Bestimmungen der Ziffer 1 dürfen Gewebe nicht mit einer höheren Farbenzahl als in den nach⸗ stehenden Staffeln aufgeführt bedruckt werden.
Maschinenbedruckte Gewebe:
40 ,½ ᷣ 1 farbig, 30 n½ 2— 3 farbig, 30 9½ 4—6 farbig.
Film⸗ oder handbedruckte Gewebe: 50 */ 1 —3 farbig, 30 n 4 —6 farbig, 20 n Js farbig.
3. Für die Zeit vom 1. Juli 1912 bis zum 31. Dezember 1942 gelten als Uebergangsregelung die nachstehenden Staffeln:
? Maschinendruck: 40 9½ 1 farbig, 30 *½ —— 3 farbig, 25 5n½ 4 —6 farbig, 5 o/ J7— 9 farbig. Film- und Handdruck: 50 ½ 1—. farbig, 30 9n½ 4 —ꝙ6 farbig, 15 ½ J7—s farbig, 5 n“ 9 —12 farbig.
4. Bei Unterschreitungen der vorstehenden Höchstsätze in den zugelassenen höheren Farbstaffeln dürfen diese Mengen— anteile durch entsprechende Erhöhung in den niedrigeren Farb— staffeln ausgeglichen werden.
5. Für die Berechnung der Anzahl der Farben ist
a) bei Maschinendruck die Zahl der verwendeten Druckwalzen, b) bei Film⸗ oder Handdruck die Zahl der Rahmen oder Model zugrunde zu legen, wobei die Grundfarbe (Fond) nicht als be⸗ sondere Farbe gerechnet wird. Jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß wird als eine Farbe mehr gerechnet.
6. Soweit für das Bedrucken bestimmter Gewebe besondere Vorschriften erlassen sind, bleiben diese Gewebe für die Be⸗ rechnung der in Ziffer 2 und 3 aufgeführten Höchstsätze außer Betracht.
88
Berechnungsgrundlage und Berechnungs⸗ zeitraum
1. Für die Berechnung der nach den 85 6 und? zulässigen Mengen ist
a) bei Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗ drucken, die Zahl der auf der Maschine oder auf dem Film oder Handdrucktisch tatsächlich bedruckten Ferktig⸗ meter, .
b) bei Unternehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken lassen, die Zahl der vom Lohndrucker gelieferten und berechne— tei bedruckten Meter zugrunde zu legen.
2. Die in dem S4, Ziffer 2 und 3, und dem § 7, Ziffer 2, festgesetzten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines Jahres eingehalten werden. Dieser Zeitraum beginnt für § 4, Ziffer 2 und 3, mit dem 1. Juli 1942. Für § 7, Ziffer 2 und 3, gilt ausnahmsweise bis zum 30. Juni 1943 als erster Berechnungs⸗ zeitraum das Halbjahr vom 1. Juli 1942 bis 31. Dezember 1942 und als zweiter Berechnungszeitraum das Halbjahr vom 1. Januar 1943 bis 30. Juni 1943.
89 Lohndruckerei
Unternehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken, dürfen diese im Maschinendruck - bis zum 31. Dezember 1942 mit nicht mehr als 9 Farben, s ab 1. Januar 1943 mit nicht mehr als 6 Farben, im Film⸗ oder Handdruck bis zum 31. Dezember 1942 mit nicht mehr als 12 Farben, ab 1. Januar 1943 mit nicht mehr als 8 Farben bedrucken, wobei jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß als eine Farbe mehr gerechnet werden.
III. Schlußbestimmungen
§810 Auw s nahmen
1. An Stelle der in dem § 1, Ziffer 5, 5 3, Ziffer 1, und
gt festgesetzten Vergleichszeit tritt für Unternehmen in den
lpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen und dem Reichsgau Sudeten— land das erste Halbjahr 1939 als Vergleichszeit.
2. Unter die Beschränkungen und Verpflichtungen dieser Anordnung fallen nicht Lieferungen für öffentliche Bedarfs⸗ träger. Derartige Lieferungen bleiben bei der Berechnung von Höchst- oder Mindestherstellungs- oder ieferungsanteilen außer Betracht. Das gleiche gilt, soweit in den Herstellungs⸗ anweisungen der für die Herstellung von Spinnstoffwaren zuständigen Reichsstellen besondere Auflagen enthalten sind.
.. Sämtliche übrigen von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete bisher zugelassenen Ausnahmen von den Bestimmungen der Anordnung K 3 vom 18. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 166 vom 18. Juli 1940) und der Anordnung K 8 vom 24. Juni 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 116 vom 26. Juni 1941) verlieren mit Wirkung vom 1. August 1942 ihre Gültigkeit.
4. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete kann durch Einzelverfügung oder durch Rundschreiben für einzelne Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung erteilen.
. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Verfügungen und Rundschrei⸗
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