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Erste Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13. Juli 1942. S. 4
16363 j ñ. Bis zur Fertigstellung der neuen Aktienurkunden erhalten die Einreicher nicht= ih ordentlichen Hauptversamm⸗ Planeta druckmaschinen wert Attienge ellschatt Radeb eul 2. übertragbare Kassenquittungen Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt möglichst lung der Attien⸗ Rübenzuckerfabrit 16311 Bilanz zum 31. Dezember 1831. *r. bald gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die die Quit—- zu Burgdorf werden hiermit die , f gnschtewung tungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi⸗ Herren Aktionäre auf Sonnabend, auschrei Ju hen, timation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen. den 1. August 1942. 164 Uhr, 1. 1. 1941 Zugänge dungen gapital⸗ . Nach Ablauf der vorgenannten Frist, d. h. ab 11. August 1942, werden nach der Gastwirtschaft des Herrn 9 Se tian die Aktien in Prozenten des berichtigten Kapitals gehandelt, und es gelten gleich⸗ . aid cha in Ostexrlinde er⸗ . tigung e. 9. aus der ö ö . i. an 19 ö zu gebenst eingeladen. . n Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. als zugelassen und lieferbar, Bei Börsenge= ; Tagesordnung: . . 1 ,, RM & EM & EM & Re & REM & shaftein erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Urkunden noch nicht erschienen 1. Vorlegung des ge e uf . Bebaute Wohn sind, in Girosammeldepotantkeilen gemäß 5 71 der Ersten Durchführungsverordnung , . . grundstuckẽ gz oo 4 — — 300 — JJ w gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ ; * ö 2. Bebaute Fa⸗ Kö . ; . Bemerkungen hierzu. . 3 . II. Bei dieser Gelegenheit fordern wir auf Grund der zz 1 ff. der Dritten
2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ 3 — No oM — — 2 000 — 100 0 — 5530 00 — Durchfü rungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. 12. 1938 die Inhaber unserer
sichtsrat. 86 ö ; ; Grundsti cke , . 20 00ο «- über EM 400, — und Rt 200, - lautenden Aktien auf, im Interesse einer Ver⸗
3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ 4 Nauschtren . ‘Y seinheitlichung unserer Altienstückelung bei der Erhebung der Zusatzaktien auch
. k k eee, . An. . 6 K . . , . a J je . n , , .
Wahlen zum Auf . ö z . ö. ö. . Gegen je R. — der eri gen en plus Gewinnanteilschein Nr. 5 ff.
5. Wahl eines Abschlu prüfers für 5 ö 50 00M = 127 64 856 177 54s 85 350 00 360 000 und Erneuerungẽ schein erhalten die Cinreicher eine Attie über R.M 1000, — mit
das laufende Wirtschaftsjahr. ö Gewinnanteilschein Nr. 5 ff. Die Einreichung der Aktien hat ebenfalls bis zum
6. . . und Be⸗ Geschäftsaus⸗ 10. . 56 . 6 K , . zu .
un Anfragen. 36 . 5 — Die Ausgabe der auf Grund der Kapitalberichtigung begebenen Zusatz= Burgdorf, den 6. Juli 1942. stattung. - . 2 32 . . 899 * S0 C0 6 M TC altien sowie der Umtausch der Aktien erfolgen 5 ö, sich 26 363 Der Vorstand der Aktien⸗Nüben⸗ . os Gs üs ss l Bol B32 5831 33 SVGo G00 1 6059 000 — und Verkauf von Spitzenbeträgen erforderlich macht, sind die vorerwähnten Stellen zuckerfabrik zu Burgdorf. II. Umlaufvermögen: bereit, diesen nach Möglichkeit zu vermitteln. 16871 3 , n . H . . 533 — 2 e , n. t Attien llsch aft „INAG“ Industrie⸗Unternehmungen 3. Ferti 96 ö, . . ange ß 97 en. . ö ge Erzeugnisse .. .. .. . 300 S569, 44 1931 848 82 Der VBorstand. Liebusch. Scheffel. , ,, an,, ,, e 323 662 50 — —
. i n. unserer n. 5. Php ihrn 1 fü werden hierdurch zu der am Donners⸗ J kJ ee. ;
2 ö 9 2 6. Anzahlungen J , , 38 470 16 . . .
. k . 6 z Liesetsorbe rungen 1 26 3 . Moosbrunner Glasfabrits⸗Attiengesellschaft, Wien.
, wen, ordentlichen Saupiver⸗ 8. Sonstige Forderungen.... 116 039 90 ; WBVilanz zum 31. Dezember 1941.
ammlung ergebenst eingeladen. 3. Wechsel.. W 5495 93 66 .
3 10. Barmittel... k 33 481 19 ö xsttiva Stand gugan Abschreibg. Stand 1 V cla des O 2 5 I Jos 1I1. Bankguthaben 2 6 , 9 410 621 27 1142 53 77 ö 1 1. 1941 9 9 usw. 31. 12. 1941 Vorlage des Jahvesabschlusses und 1II. Buͤrgscha fen Æ.M 8409, J . . . ö ö 6 BVurgschaften R- ⸗ 5 0] S836 7 ,, , ö jahr 1941 sowie des Berichts des . — — I. Anlggevermögen: M. A Mt. R. Æ Aufsichts ratz. ö Passiva. j . 1 ö. rundstücke 2. Beschlußfassung über die Entlastung ö ,, 1 600 0 mit: des Vohstands und Aufsichtsrats. . Kapitalberichtizunundßqcz?cc.. — 0 00 = 2 00 C00 ) Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ 3. Wahl zum Aufsichtsrat. II. Gesetzliche Rücklage 175 000 — 4 g̃gebäude: 4. Wahl. des Abschlußprüfers für das 4 Erhöhung anläßlich der Kapitalberichtigung 66 C000 L406 G00. ,, ö , e. — — . 13 951 80 Geschaftsjahr 1943. ULI. Rückstellungen für ungewisse Schulden ..... S d 87155 ebäude wert 8 oJ 1600 336 800 —
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ 1ãV., Verbindlichkeiten: j . b) Fabrikgebäude und sammlung sind diejenigen Aktionäre 1. Anzahlungen von Kunden.... 923 81007 and. Baulichkeiten: berechtigt, welche ihre Aktien bis späte⸗ 2. Lieferverbindlichkeiten ... Kö 192 389 25 . Grundwert... 18 06570 — — — — 18 066 70 stens Sonnabend, den 1. 8. 143, 3, Banköerbindlichleiten (Stillhalteschulden.. 408 636 68 Gebäudewert . 109 51385 — — 32 70677 16 770 68
bei unserer Gesellschaftstasse in 4. . Verbindlichkeiten (einschl. EM S860, — 2. Unbebaute Grundstücke bl 7õb J 6 750.
Berlin M. 7, Karlstr. 34. Paufchsteuer)! ...... .... . 210 161 83 1843 oo 83 3. Zur und Umbauten — — 4 1242296 1242296 — —
, Berlin, n, . der e snungtabgrenzung JJ do osram] 4 e nen nenn, . 1 .
1 4 Gewinn in 2 d * 96 000 — , . . . ö .
bei der Bayerischen Staatsbank, vy], Baärgschäftei — 8. Werkzeuge, Betriebs- u.
oe, me . J. Bürgschaften RM S499, 76 I 7g T* 7] ; 61. . i . JI 1
, ertpapiersammelban . Gewinn⸗ und Verlustrechnung . ö ö. 2. ; . 23 1 1—
bei mem Notar Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941. J. Bewertungsfreie An⸗ hinterlegen. oll ö . lagegüter lt. 58. St.. — ö 982 165 5 982 15 — —
Im Falle der Hinterlegung der J oll. Fa, fa , s. Kurzlebige Wirtschafts⸗
Aktien her einem Notar 5 einer ; 3 Löhne und Gehälter . . 1 1 1 69 . 1 29 1 49 1 6 2 468 41345 üter . ö . 3 3 8. 7 . — — 3 988 84 3 988 84 1 — — Wertpapiersammelbank sind die Hinter⸗ 2 5 Abgaben k ö , 6 , 171 90044 9. eteiligung . 73 695 — . . k 73 695 — kenn ns chene n spatestens einen Tag 3. Ab chreibungen auf Anlagen.... . 232 634 39 . ö z d ,,) w 26 586 87 315 40685 22 393 95 56 764 62 281 036 18 nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei . ö der Gesellschaftskasse einzuveichen 5. Ausweispflichtige Steuer nc. .. * , II. Umlaufvermögen: weriln / im Jul 1 ; 6. Gesetzliche Berufsbeiträgec . . 5 776 1. Noh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ...... 105 436 57 * Anssi grat., v. G u ol ö , . zum Grundkapital! ... zoh Go - Z. Fertige Erzeugni seꝛe·e g6 289 26 a m , 9. . zur gesetzlichen Rücklage... . 65 3. . 38. e nn, auf Grund von Warenlieferungen 9. . Pau d W909 — 4 un eistungen d . 264 440 04 e, ,,, ,,, eg F169. Gewinn in 1941 ...... WJ . 2 4. Kassahes . einschließlich Reichsbanl⸗ und
. tiengesellschaft i. L., . Für ff 6 ,, V 41 069 53 ne , , ,, . nn, ,,, /// // //
— ür n egem derten, . glusweispflichtiger Rohüberschuß ...... ... ..... 3 a7 269 0 6. Sonstige Forderungen? 6 8M6 6 Sin gos o
Vermögen. FR. M 8 . 2. Außerordentliche Erträge . H , 22 329166 1 II. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen ö. 888740 g ,, z 00 — 3. un n, ee, d, , ; ö ö 1101 89249 Gebäude . 66 300, — us der Zuschreibung zum Anlagevermögen .. — ,
Abschreibung 2 G0. 64 300 — Aus sonstigen Bilanzposten. . ...... . . 3956 C00. 896 000 - Passivg.
; r I. Aktienkapital: Stammaktien... ...... 500 000 — Maschinen. Inventar und 4 83066 11916 II. Gesetzliche Rücklage .... .... ..... 0 00 — e. Anlagen 1 . Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund HII. Andere Rücklagen .... w 30 000 — , der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗- IV. Wertberichtigung zu Forderungen ...... 41 296 25 ö 1302, — 3 und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der V. Rückstellung für ungewisse Schulden .... 91 594 16
Abschreibung 120, — 1182 — Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften VI. Verbindlichkeiten:
k 15 500 — einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. 1. auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 35 037 27 Kasse, Postscheck, Bank. . 776 10 Dres den A, Reichsstr. jo, den 3. Juni 1942. 2. gegenüber Konzernunternehmen ...... 234 251 74 Verlustvortrag 338 271, 50 Treuhand⸗Vereinigung Aktien gesellsch aft. 3. gegenüber Banken.. ... . 9 000 — Verlust 1941. 464, 48 338 73598 ,, a. , 964 4. Sonstige Verbindlichkeiten.. ..... ö 37 224 34 315 513 35 R n der am 30. Funi attgefundenen Hauptversammlung wurde be⸗ VII. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 12 3864 97 421 19498 schlossen eine e, len, von 476 auf das berichtigte Kapital auszuschütten. VIII. , k a 3 . ö 32 98270 Schulden. . emgemäß erhalten die Altionäre gegen Einlieferung des Dividendenscheines Gewinn 1941 kJ 28 162 06 61 134 76 . . . 3 n ,,, Aktien nach Abzug von 1695 Kapitalertrag⸗ Vor ess,
arlehen der Aktionäre.. ; r Schulden. ...... . 905 563 RM 10,20 für jede bisherige Aktie über RM 200, — Gewinn⸗ und Verlusttonto zum 31. Dezember 1941. Hypotheken. ..... 14 000 — RM 20,40 für jede bisherige Aktie über RM 400, — — . Posten zur Rechnungsab⸗ . bei der Dresdner Sant, Dresden, Berlin oder Frankfurt a. M.,, Aufwendungen. RJ 9 R., .
, 22 bei dem Bankhaus rin, Co. G. m. b. H., Berlin, 1. Löhne und Gehälter. õ90 193 31
Dr, d bei dem Bankhaus Eüppers & Co., Frankfurt a. M., 2. Soziale Aufwendungen: a) gesetzliche.. .... 52 159 30 ö,, ; . der Gesellschaftstasse, Radebeul 2, b) freiwillige ..... 43 698 61 9 8õ8 hl ö = — ausgezahlt. ; . 3. Abschreibungen auf Anlagevermögen ...... 44 34166 5 r ö ö Der ÄUufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Georg Kanz, Dresden, Vor 4 ,, ö ; ö J 9 . ; 9. ,,, ; 3 08780 göhne und Geha . 8 667 Karl . Dresden, stellr, Vorfiger; Dr. Franz Cuppers, e, . a. M.; 5. Steuern: a) Steuern vom Ertrag und Vermögen. 63 672 32 , , k . Abschreibungen auf Anlagen. 2126 — Der Vorst and bestẽht aus den Herren: Mar Liebusch, Radebeul; Paul 9. Beitrage an Berufsertretungen · k— 1
Kw ö o/ Scheffel; Radebeul J. Außerordentliche Aufwendungen:
teuern vom Ertrag und Ver⸗ Radebeul, im Juni 1942. . , . w 6 9 0 9 16 589 76
mögen.... . 2206493 Planeta Dru ctmaschinenwert ttiengesellschaft. = unterstügungs fond; . = 0 . 28 360 16
— 2 / 8 1 Tr e. i 2 1 . 1 ᷓ 1 1. 2 1 1 2
ebbeinmm !=... ::: . 6 Planeta Druckmaschinenwerk Attiengese llschast, Rabebeul 2. . . , , ,,, Außerordentliche Erträge.. 3 Ji is [ros 2 Durchführung der Kapitalberichtigung,. ö . = ie g
Verlust 1941... ..... 164 458 J. Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung hat der Aufsichtsrat gemäß Ertrã ge. Dos n dem Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital der Gesellschast von 1. Jahresertrag lt. 5 132 111 Att. Ges.̃. ...... S5l 476 46 Oö 19 RM 1600000, - um HFM Soo ο, — auf EM 2400000, — mit Wirkung zum 31. 12. 2. Außerordentliche Erträge 16 261 93 ,, 31 gu a Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister ist am * )“, , ,, . . . 2 ⸗ Juni. rfolgt. Gewinnvortrag... . 827 , , n , Ligu. Wir fordern nunmehr unsere Altionäre auf, gegen Einreichung deg Gewinn ⸗- i rs G
olf Wehmeyer. ; 'santeilscheins Nr. 4 ihren , auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zu⸗ ; ( ; ; ö i.
Nach dem abschlteßenden Ergebnis stommenden usatzattien bis zum 10. An gust 1942 Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund meiner pflichtmüßigen Prüfung auf bei ber Tresduer Baut, Dresden 6 oder Frankfurt a. M., der Bücher und Schristen der Gefellschaft sowie der vom PVorstand srtellten Tlus, Grund der Bücher und der Schriften der bei dem ,. ardy & Co. G. m. b. H., Berlin, !, stlärungen und Nachweise entsprechen die , der Jahresabschluß und der Hesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ bei dem Bankhaus Cüppers & Co, Frankfurt a. M., Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Borschriften. teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ während der üblichen Kassenstunden anzumeiben. Die Gewinnanteilscheine ind Wien, im März 1942. . ö . . wic r 1. n. e. n, , mit Namen und Abresse bzw. dem Firmenstempel des Einreichers ö . . Walch er, Wirtschaftsprüfer.
soweit zu versehen. en, am 21. Mai 1942. , , erläutert, den ge⸗ Die Aktionäre erhalten . ; Modo sbrunner Glasf abrits-⸗Attien gesellschaft. riften auf je RM 2999, — bisherige Aktien eine Zusatzaktie über Neichs⸗ Der Borstand. Dr. Hans Löber.
Chemnitz, den 3. Juni 1942. mark 100990, — ; Nach der Wiederwahl des Herrn Bankdireltor Dr. Hans Thierbach in den Auf⸗ Alfred Tittmann, Wirtschaftsprüfer. auf eine bisherige Attie über R 400, zwei zusätzliche Attien sichtsrat und nach erfolgter Neubestellung des Herrn Dr; Reinhold Becker in Leipzig
Aufsichtsrat; Herr Max Steudten, über je RM JI0o0, —, . in den Aufsichtsrat besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus den Herren:
abritditektor, Corsitzender, Neukirchen auf eine bisherige Rttie über R 200, — eine zusätzliche Attie Generaldirektor Albert Lange, Erfurt, Vorsitzer; Bankdirektor Dr. Ham Thierbach,
E.; 2. Herr Otto Weißbach, Fabrik⸗ über RAM 100, —. EGcfurt, stellvertr. Vorsitzer; Justizrat Erich Reimann, Notar in Ilmenau; General- besitzer, Stellv., Gornau i. E.; 3. Alma Die zusätzlichen Altien sind mit Gewinnanteilschein Nr. Hff. und Erneuerungs⸗ direktor, Dipl. Ing. Eniik von Linhart, Wien; Dr. Reinhold Becker, Leipzig.
Korstand? Tireitor D'. Hans Löber, Rien.
verw. Lohse geb. Knoth, Neukirchen i. E.
schein ausgestattet.
Reichs nnd Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13. Juli 1942. S. 3
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schieds menge vom Erstauftragnehmer eine weitere Rücküber⸗ tragung zu fordern.
Reichsstelle für Metalle zu benennende Stelle.
810 Metall buchführung
(I) Jeder Empfänger von Metallscheinen und Metall⸗ übertragungsscheinen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Be⸗ . für Metallerzeugnisse sowie die von ihm auf Grund chr Bezugsrechte ausgestellten Metallübertragungsscheine zu
uchen.
(2) Die Metallbuchführung ist nach Vierteljahren und Metallklassen zu unterteilen.
(3) Aus der Buchung müssen ersichtlich sein:
A) die Eingänge und Ausgänge mit laufender Nummer und Tag der Eintragung,
P) die Gewichtsmengen,
c) der jeweilige Bestand an Metallbezugsrechten; dieser ist regelmäßig, mindestens aber monatlich auszu⸗ weisen.
( Für die Eingangsbuchung dient der Metallschein oder Metallübertragungsschein als Buchungsbeleg. Die Scheine sind an der dafür vorgesehenen Stelle mit dem Buchungsver⸗ merk (Rummer und Tag der Eintragung) zu versehen. Die Ausgangsbuchung ist durch das Doppel des Metallübertra⸗ gungsscheins zu belegen. .
(5) Es ist verboten, mehr Bezugsrechte für Metallerzeug⸗ nisse zu übertragen, als nach dem buchmäßigen Bestande in jeder einzelnen Metallklasse (dem „Metallguthaben“) jeweils zur Verfügung stehen.
(6) Metallvormerkungen find in die Metallbuchführung nicht aufzunehmen; sie sind gemäß § 8 Abs. 1 zu behandeln.
(I) Betriebe ersfter Berarbeitungsstufe haben die ihrem
Antrage auf Metalldeckungsschein zugrunde liegenden Bezugs⸗
rechte bei der Antragstellung als Ausgang zu buchen. 811 Bestell beschrãn kung
(1) Erstauftragnehmer dürfen Bestellungen, die zur Aus⸗ führung ihnen erteilter Aufträge oder genehmigter Erzeu⸗ gungen notwendig sind, nur in dem Umfange erteilen, in dem se insgesamt Bezugsrechte für Metallerzeugnisse undsoder
detallvormerkungen empfangen haben. dürfen auch die Unterlieferer Bestellungen höchstens in dem Umfange erteilen, in dem sie ihren Bedarf ihren Auftraggebern aufgegeben haben.
E) Für jede Lieferung von Metallerzeugnissen muß der Lieferer den Nachweis führen können, daß der Empfänger der Metallerzeugnisse ihm Bezugsrechte für Metallerzeugnisse in entsprechender Höhe übertragen hat.
(3) Die Bestimmungen ihn Abs. 1 und Abf. 2 finden keine Anwendung, wenn und soweit Metallerzeugnisfe nach beson— derer Regelung ohne Bezugsrechte geliefert werden dürfen.
(ch Im übrigen unkerliegen alle Auftragnehmer der grundsätzlichen Beschränkung der Bestellungen gemäß § 10 der Anordnung 1 der Reichsstelle für Metalle.
Teil III
Erwerb und Übertragung von Bezugsrechten für Metalle (Netalldeckungsschein / Metallbelegschein)
A. Metalldeckungsschein 5 12 Antrag auf Metalldeckungsschein
; (G) Der Metalldeckungsschein für Roh⸗ und Abfall⸗ material ist jeweils für ein Kalendervierteljahr („Verbrauchs⸗ abschnitt“ auf den Vordrucken der Reichsstelle für Metalle zu beantragen. Die Reichsstelle für Metalle wird vor⸗ schreiben, daß bestimmte Betriebe oder Gruppen von Be⸗ trieben ihre Anträge monatlich einreichen; in diesen Fällen gilt der Monat als Verbrauchsabschnitt.
(2) Der Antrag auf Metalldeckungsschein ist bis zum 20. Tage des dem Verbrauchsabschnitt vorangehenden Mo⸗ nats bei der Reichsstelle einzureichen. Er soll grundfätzlich den Gesamtbedarf des Antragstellers für den Verbrauchs⸗ abschnitt in allen Metallklassen umfassen.
(3) Die Reichsstelle für Metalle hat mit der Bearbei⸗ tung von Anträgen auf Metalldeckungsscheine für Leicht⸗ metalle und ihre Legierungen die Wirtschaftsgruppe Metall⸗ industrie beauftragt. Die Anträge sind auf den hierfür vor⸗ kö besonderen Vordrucken bei der Wirtschaftsgruppe WMetallindustrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Str. 42, einzureichen.
§8 13
Antrag auf Metalldeckungsschein für Kleinverbraucher
() Kleinverbraucher haben ihre Anträge auf Metall⸗ deckungsschein für Roh⸗ und Abfallmaterial bei der für sie . igen Gauwirtschaftskammer einzureichen und dafür ie von der Gauwirtschaftskammer herausgegebenen Vor⸗ drucke zu verwenden. Der Metalldeckungsschein wird von der Gauwirtschaftskammer im Auftrage der Reichsstelle erteilt.
(2) Soweit die Industrie⸗ und Handelskammern und die Handwerkskammern noch nicht in Gauwirtschaftskammern zu⸗ ö sind, haben handwerkliche e e, ne,. ich an die für sie zuständige Handwerkskammer, alle übrigen Kleinverbraucher an die für sie zuständige Industrie⸗ und Handelskammer zu wenden.
(3) Als „Kleinverbraucher“ gelten solche Betriebe, deren durchschnittlicher Monatsverbrauch an Rohmaterial und Ab⸗ , ,. zusammen in keiner Metallklasse höher ist als ie in Spalte 1 der Anlage 4 für jede Metallklasse angege⸗ bene „Kleinverbrauchsmenge“.
§8 14 Metalldeckungsscheine für Betriebe der ersten Verarbeitungsstuse
(1) Die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe dürfen Anträge auf Metalldeckungsschein höchstens in Höhe ihres Metallguthabens stellen. Sie dürfen in ihrem Antrage den Abbrand und die sonstigen unwiederbringlichen Material⸗ verluste, die in ihrem Betriebe erfahrungsgemäß entstehen, berücksichtigen.
(2) Uebersteigt das Metallguthaben den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit des Betriebes für den Verbrauchsabschnitt,
.è— darf der Antrag auf Metalldeckungsschein nur in Höhe es
Verbrauchs in diesem Berbrauchsabschnitt gestellt werden.
Wird über den Umfang der Rücküber⸗ tragung keine Einigung erzielt, so entscheidet eine von der
Dementsprechend
(3) Um den sparsamsten Einsatz von Roh⸗ und Abfall⸗ material zu sichern, werden die Fachgruppen Metallhalb⸗ zeugindustrie und Metallgießereien ihren Mitgliedern bin⸗ dende Metalleinsatz⸗Vorschriften machen. Sofern ein Betrieb in seiner Antragstellung von diesen Anweisungen abweicht, ist dies in dem Antrageé anzugeben und zu begründen.
(4) Als „erste Berarbeitungsstufe“ gilt jede Verarbei⸗ tung von Rohmaterial oder Abfallmaterial für andere air. als die der Metallgewinnung im Sinne von 5§5 15
§8 15 Metalldeckungsscheine für Betriebe der Metallgewinnung
(1) Betriebe der Metallgewinnung, die Rohmaterial oder Abfallmaterial verbrauchen, haben ihren — formlosen — Anträgen auf Metalldeckungsschein den voraussichtlichen Be—⸗ darf gemäß ihrem Erzeugungsprogramm zugrunde zu legen. Sie haben dabei schriftlich die Angaben zu machen, die der Reichsstelle eine Prüfung und Beurteilung des Antrags ermöglichen.
(2) Als „Metallgewinnung“ gilt die Erzeugung von Rohmaterial zum Absatz an Dritte.
§16 Berechtigungen aus dem Metalldeckungsschein
Der Metalldeckungsschein berechtigt zum Verbrauch des von der Reichsstelle ür Metalle nach Art und Menge be⸗ zeichneten Roh⸗ und a m rr, zum Bezuge jedoch nur insoweit, als die Reichsstelle für Metalle keine von der Ber⸗ brauchsberechtigung abweichende Festsetzung trifft.
B. MetallÜbelegschein 8517 Verwendung des Metallbelegscheins
(I) Das einem Betriebe von der Reichsstelle für Metalle durch einen Metalldeckungsschein erteilte Bezugsrecht für Me⸗ talle ist in der Weise auszuüben, daß der Betrieb einen Me⸗ tallbelegschein ausstellt und seinem Lieferer von Roh⸗ und Abfall material übersendet.
(2) Es ist verboten, Roh⸗ und Abfallmaterial an einen Betrieb zu liefern, der sein Bezugsrecht für Metalle nicht durch Ubergabe eines entsprechenden Belegscheins nachgewiesen hat. Dieses Verbot gilt nicht für:
a) die Lieferung von Abfallmaterial an Betriebe des Altmetallhandels,
b) die Lieferung von Abfallmaterial an Hüttenbetriebe, denen die Reichsstelle für Metalle ein allgemein gültiges Bezugsrecht für Abfallmaterial erteilt hat. Die vor Inkrafttreten dieser Anordnung bestimmten Hüttenbetrieben erteilte Genehmigung, Abfallmate⸗ rial ohne Bedarfsbescheinigung zu beziehen, bleibt in sinngemäßer Anwendung der Metallbelegschein⸗ Vorschriften bis auf weiteres gültig,
e) die Lieferung von Roh⸗ und Abfallmaterial von Aluminium und Magnesium und ihren Legierungen an Betriebe der Metallgewinnung und Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe,
d) den Erwerb von Abfallmaterial in kleinen Mengen durch Handwerker, sofern das Abfallmaterial bei Vornahme von Ausbesserungsarbeiten oder vorgefunden ist, —
e) den Bezug von Roh- und Abfallmaterial innerhalb der „Freigrenzen“. Jeder Betrieb darf zum Vex⸗ brauch im eigenen Betriebe in einem Vierteljahr in jeder Metallklasse Roh⸗ und Abfallmaterial ins⸗ gesamt bis zu der in Spalte 2 der Anlage 4 ange⸗ gebenen Menge ohne Metallbelegschein beziehen. Soweit in Spalte 2 der Anlage 4 keine Mengen angegeben sind, ist ein Bezug ohne Belegschein aus⸗ geschlossen. Die Ausnutzung der Freigrenze ist ver⸗ boten, wenn im gleichen Vierteljahr Material der⸗ selben Metallklasse auf Grund eines Metalldeckungs⸗ scheins durch Metallbelegschein bezogen wird.
(3) Auf Grund eines Metallbelegscheins darf nur das nach Art und Menge angegebene Metall bezogen und gelie⸗ ö werden. Gegen einen auf Rohmaterial lautenden Metall⸗
elegschein darf jedoch Abfallmaterial derselben Metallklasse bezogen und geliefert werden; hingegen darf gegen einen auf Abfallmaterial lautenden Belegschein nicht Rohmaterial be⸗ zogen und geliefert werden.
(4) Soweit die Reichsstelle für Metalle nicht in den Metalldeckungsscheinen weitergehende Beschränkungen vor⸗ schreibt, dürfen Metallbelegscheine nicht ausgestellt werden, wenn die Bestände an dem benötigten Metall den Bedarf an Roh⸗ und Abfallmaterial für einen Verbrauchsabschnitt G 12 Abs. I) übersteigen. .
§5 18 Ausstellung des Metallbelegscheins
(1) Zur Ausstelung von Metallbelegscheinen find die von der Reichsstelle für Metalle herausgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Jeder Metallbelegschein, der auf Grund eines Metall⸗ deckungsscheins ausgestellt wird, ist in doppelter Ausfertigung auszuftellen. Die Urschrift ist dem Lieferer zu übersenden, das Doppel verbleibt dem Aussteller als Beleg und ist mit dem Metalldeckungsschein zu verbinden. In gleicher Weise ist bei der Ausstellung von Metallbelegscheinen zu verfahren, die auf Grund eines empfangenen Metallbelegscheins ausge⸗ stellt werden. Kö
3) Die Metallbelegscheine müssen nach Art und Menge des Materials, über das sie lauten, dem zugrunde liegenden Metalldeckungsschein oder Metallbelegschein entsprechen.
(4 Ein Metallbelegschein darf nur in dem Verbrauchs⸗ abschnitt, für den der Metalldeckungsschein gilt, ausgestellt und ausgegeben werden. Dieser Berbrauchsabschnitt ist in dem Metallbelegschein anzugeben.
8 Es ist verboten, Metalldeckungsscheine und empfan⸗ gene Metallbelegscheine weiterzugeben.
819 Gültigkeit des Metallbelegscheins
(1) Die Ausstellung und Ausgabe von Metallbelegscheinen auf Grund eines empfangenen Metallbelegscheins ist nur
innerhalb des in dem Metallbelegschein angegebenen Gültig⸗
1 G 18 Abs. 4) und des darauffolgenden Monats zuläsfsig ;
9 Die Befugnis zur Lieferung auf Grund eines Metall⸗ belegscheins ist zeitlich nicht begrenzt.
angefallen
)
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Teil IV Sonderregelungen zur Deckung des Bedarfs von Metallen und Metallerzeugnissen
Adschnitt A Sonderregelung des Ausbefferungs⸗ und Instandhaltungs⸗ bedarfs §8 20
(I) Grundlage des Bezugsrechtes für den Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsbedarf ist bis auf weiteres die Ver— brauchsberechtigung zur Ausbesserung und Instandhaltung eigener Betriebsmittel und Anlagen nach Anorduung 51 der Reichsstelle für Metalle vom 12. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 16. Dezember 1941). Jeder Betrieb ist demnach berechtigt, bis auf weiteres monatlich in jeder Metallklasse zur Ausbesserung und Instand⸗ haltung eigener Betriebsmittel und Anlagen 75 v. H. derjeni⸗ gen Menge von
a) Roh⸗ und Abfallmateria!,
b) Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe zu verbrauchen, die er erlaubtermaßen im Monatsdurchschnitt des ersten Kalenderhalbzahres 1941 für die gleichen Zwecke ver⸗ braucht hat.
(2) Maßgebend für den Umfang der Berbrauchsberechti⸗ gung ist die Meldung gemäß S5 und 518 der Anordnung öl, die jeder Betrieb über seinen Verbrauch von Roh⸗ und Abfall⸗ material sowie Halbmaterial der Reichsstelle für Metalle über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Kammer erstattet hat. Dabei ist zu beachten, daß die in Teil B dieser Meldung ange⸗ gebene Verbrauchsberechtigung für Roh⸗ und Abfallmaterial Höchstgrenze ist, während die monatliche Verbrauchsberechti⸗ gung für Halbmaterial aus der angegebenen Verbrauchs menge zu errechnen ist. Sofern die Verbrauchsberechtigung seit der Anordnung 5 neu festgesetzt worden ist, gilt diese Festsetzung.
(3) Die Betriebe haben die Angaben, auf denen die Ver⸗ brauchsberechtigung hiernach beruht, nachzuprüfen. Ergibt sich eine Berichtigung, so ist diese unverzüglich derjenigen Stelle zu melden (in doppelter Ausfertigung), der die Meldung gemäß Abs. 2 eingereicht wurde.
(4) Das Bezugsrecht für den Ausbesserungs⸗ und Instand⸗ haltungsbedarf bemißt sich nach der Summe der Metallmengen sowohl des Roh⸗ und Abfallmaterials als auch des Halhmate⸗ rials gemäß der Verbrauchsberechtigung nach Abf. für ein Vierteljahr.
(5) Dieses Bezugsrecht darf ausschließlich für die Aus⸗ besserung und Instandhaltung kriegswirtschaftlich wichtiger An⸗ lagen ausgeübt werden. Das Recht zur Erteilung von Aufträ⸗ gen für den Ausbesserungs- und Instandhaltungsbedarf darf nur in Anspruch genommen werden unter Beachtung der Be⸗ stimmungen des 8 19 der Anordnung J. Es ist verboten, das für Ausbesserung und Instandhaltung bezogene Material für andere Zwecke zu verwenden.
(6) Diese Sonderregelung gilt nicht für Aluminium, Magnesium und ihre Legierungen.
8 21
Verfügung über das Bezugsrecht Sonderbuchführung
(I) In der Metallbuchführung (8 10 ist auf einem Son⸗ derkonto „Ausbesferungs- und Fnstandhaltungsbedarf“ für jedes Kalendervierteljahr, erstmalig zum 1. Oktober 1912, die Verbrauchsberechtigung nach 8 20 als Bezugsrecht zu buchen. Bei der erstmaligen Eintragung ist die zugrunde liegende Mel⸗ dung zu vermerken; die Durchschrift der Meldung oder die Neu⸗ festsetzung (3 20 Abs. Y) ist als Beleg bereitzuhalten.
(2) Über das Bezugsrecht ist zu verfügen,
Aa) wenn der Betrieb Roh⸗ und Abfallmaterial benötigt:
durch Ausgabe eines vorschriftsmäßigen Metallbeleg— scheins,
p) wenn der Betrieb Erzeugnisse erster Verarbeitungs⸗ stufe benötigt: durch Übertragung mit vorschrifts— mäßigem Metallühertragungsschein.
(3) Für den Bezug von Metallerzeugnissen der zweiten und weiterer Verarbeitungsstufen für Ausbesserungs- und Instand⸗ haltungsarbeiten sollen Bezugsrechte nicht übertragen werden, da für die Deckung des Bedarfs die Kontingente nach Anlage 1 (Teil II und III) vorgesehen sind.
(I) Bei dieser Sonderbuchführung sind auch die Metall⸗ belegscheine (Abs. Za) — als Ausgang — zu buchen. Im übrigen gelten die Vorschriften fuͤr die Metallbuchführung (8 16). Die Übertragung der auf dem Sonderkonto „Aus⸗ besserungs- und Instandhaltungsbedarf“ entstehenden Metall⸗ guthaben auf das allgemeine Metallkonto ist verboten.
Abschnitt B § 22 Sonderregelungen für bestimmte Erzeugnisse () Die Reichsstelle für Metalle wird die nachstehend enannten Stellen ermächtigen, für die von ihnen betreuten Betriebe vierteljährlich, erstmalig für das vierte Biertel⸗ jahr 1942, für die Metalle zur Herstellung der nachftehend genannten Erzeugnisse die Metalldeckungsscheine auszustellen: Erzeugnis: Stelle: Antimonverbindungen Reichsstelle „Chemie“, Berlin W 36, Sigismundstr. 5
Cadmiumverbindungen ö
Kobaltverbindungen 4
Kupferverbindungen *
Nickelverbindungen *
Quecksilberverbindungen 4 innverbindungen * inkverbindungen (außer 8 Zinkweiß)
Bleiverbindungen (außer kö
Bleimennige, Blei⸗
glätte, Bleiweiß)
Bleimennige, Bleiglätte Fachgruppe Mineralfarben der Wirt⸗
chaftsgruppe Chemische Induftrie, erlin W 35, Großadmiral⸗Prinz⸗ . Heinrich⸗Str. 19 Bleiweiß * Zinkweiß . Verzinkte und verbleite Stahlwerksverband A.-G., Abt. Ver⸗ Bleche und Bänder inkereiverband, Düsseldorf, Goethe⸗ fer. 21 Röhrenverband G. m. b. H., Düssel⸗
Verzinkte Rohre dorf
ü.