1942 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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* 1 9 w 2 J * ö 5. 3 r * 1 . Reichs und Staatsanzeiger Nr. 172 vom 25. Juli 1942. S. 2

sichtigt werden. Haben sich die Werkstofspreise seit dem § 9 , 853

1. Januar 1940 erhöht, so sind die Unterschiedsbeträge Stundenlohnarbeiten auf der Baustelle Ausnahmebestimmung

am Schluß der Kalkulation anzuhängen. 2. Für Löhne und Gehälter (Ua, Hla, IVa und X:

Es dürfen höchstens die am 2 (6. Oktober 1939 zulässigerweise gezahlten Löhne und Gehälter, Zu⸗ lagen und Zuschläge zugrunde gelegt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Preiserrechnung durch Tarifordnung oder Anordnung eines Reichs oder Sondertreuhänders der Arbeit eingetretenen Erhöhungen der Löhne und Ge⸗ hälter dürfen berücksichtigt werden, jedoch ohne Zuschläge. Sonstige Erhöhungen der Löhne und Gehälter dürfen nur mit Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung oder der Preisbildungsstelle berücichtigt werden. Die Preisbildungsstelle kann auf Antrag ge⸗ nehmigen, daß das Unternehmen die freiwilligen und vorgeschriebenen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die seit dem Lohnstoptag eingetreten sind, bei Ila, IIIa und Va in einem Vom⸗Hundertsatz von den tatsächlich ge⸗ 3 Löhnen absetzt. In diesem Falle dürfen diese

eträge bei Ziffer Xl eingesetzt werden. g. Für Gemeinkosten (1b, IIb, IIIb, IVb und V:

Die jeweiligen Gemeinkosten dürfen höchstens mit den Zuschlagssätzen angesetzt werden, die sich aus den im Kalenderjahr 1939 tatsächlich entstandenen Beträgen er⸗ . Soweit Kosten, die nach dieser Anordnung be⸗

onders berechnet werden dürfen, im Jahre 1939 in den Gemeinkosten enthalten waren, müssen die Zuschlagssätze entsprechend ermäßigt werden.

4. Für Maschinen, Geräte und andere Kosten der Bau⸗ stelle (VI):

a) Für die Verwendung von eigenen Maschinen, Ge⸗ räten und Gerüsten bei Arbeiten auf der Baustelle dürfen höchstens die in der Gexäteliste der Wirt⸗ schaftsgruppe Bauindustrie sowie in der Stahlbau⸗ Ergänzungsliste angegebenen und gemäß Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 13. Fe⸗ bruar 1941 (V 427 1177041 um 20 v. H. gesenkten Abschreibungs⸗ und Verzinsungssätze be⸗ rechnet werden. Weitere Senkungen der Sätze sind jeweils von deren Inkrafttreten an zu berücksich⸗ tigen. Die auf die Maschinen und Geräte entfal⸗ lenden Reparaturkosten einschließlich der Ersatzteil⸗ kosten sowie die Kosten für vermehrten Verschleiß und für Ueberstunden werden durch einen Zuschlag von 100 * auf die jeweils gültigen Abschreioungs-⸗ und Verzinsungssätze abgegolten.

b) Für die Verwendung fremder Maschinen, Geräte und Gerüste dürfen höchstens die Sätze der Verord⸗ nung über die Höchstmieten für Baugeräte vom 16. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1043) berechnet werden.

5. Für den Gewinn (VIh: Der Gewinn darf höchstens so berechnet werden, daß er dem tatsächlichen Gewinn entspricht, der auf Grund

von Kalkulationen des Jahres 1936 durchschnittlich erzielt

worden ist. z. Für die zulässigen besonderen Zuschläge (XIV)

a) Für Zeitarbeiter, die für ein bestimmtes Bauvor⸗ haben eingestellt sind, sowie für Stammarbeiter, die über 20 ½ der für die Arbeiten auf der Baustelle vorgesehenen Gesamtbelegschaft hinaus zur Baustelle entsfandt werden, dürfen die Kosten der Hin- und Rückreise, Wegegelder, Trennungsgelder, Unter⸗ kunfts- und Uebernachtungsgelder, Auslösungen und Kosten der Wochenendheimfahrten außerhalb des An⸗ gebotspreises in tatsächlich entstandener Höhe mit einem Zuschlag für Umsatzsteuer berechnet werden.

b) Müssen Sondergeräte für eine bestimmte Aufgabe angefertigt oder angeschafft, Maschinen oder Geräte besonders hergerichtet, Rüstungen und Abbretterun⸗ gen vorgenommen werden, so dürfen die dabei ent⸗ standenen Kosten unter Berücksichtigung des Netto⸗ schrotterlöses besonders berechnet werden. Bei der Berechnung sind § 4 und die vorstehenden Vor⸗ schriften entsprechend anzuwenden.

56 Meldungen an die Wirtschaftsgruppe

(1) Die Zuschlagsätze für die jeweiligen Gemeinkosten r FSs§ 4 und 5 sind der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und

senbau zu melden.

(2) Mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung kann die Wirtschaftsgruppe für die Preiserrechnung nach 8 4 und für die Meldung nach Abs. 1 Formblätter und Meldefristen vorschreiben.

Nachweis von Preisen

Durch den Nachweis der Preiserrechnung nach § 4 genügt das Unternehmen den Vorschriften des 5 1 der Verordnung über den Nachweis von Preisen vom 27. November 1940 (RGBl. 1 S. 1531).

588 Zusãätzliche Vergütungen

(I) Fordert der Auftraggeber eine Leistung, die im Ver⸗ trag nicht vorgesehen ist, oder erklärt er sich mit einer solchen Leistung einverstanden, so kann eine zusätzliche Vergütung nach den Bestimmungen dieser Anordnung berechnet werden.

(2) Entsteht in anderen Fällen für den Unternehmer

durch Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen, zur Durch⸗

führung aber erforderlich sind, oder durch sonstige während der Ausführung der Leistungen eintretende Ereignisse ein Mehraufwand, der die Grundlage der Preiserrechnung wesent⸗ lich verändert, so kann eine zusätzliche Vergütung nach den Bestimmungen dieser Anordnung berechnet werden, wenn der Mehraufwand durch solche Umstände verursacht worden ist, die der Unternehmer nach dem Vertrag nicht zu vertreten hat und die auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht vor⸗

aäauszusehen waren.

G3) Für die Berechnung von Zusatzsorderungen wegen der Minderleistung von Kriegsgefangenen und ausländischen Zivilarbeitern auf der Baustelle gelten die Bestimmungen des Runderlasses des Reichskommissars für die Preisbildung Nr. 13/42 vom 2. März 1943 (MittBl. 1 S. 148) entsprechend.

Wenn Richtpreise nicht bestehen, gelten für Arbeiten auf der Baustelle allein (ohne Verbindung mit Werkstätten⸗ arbeiten) die Vorschriften der Verordnung über die Bau⸗ preisbildung (Baupreisverordnung) vom 16. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1041) nach folgender Maßgabe:

1. Für die von dem Unternehmen zugelieferten unbe⸗ arbeiteten Materialien darf höchstens der Einstandspreis mit einem Zuschlag von 10 v. H. berechnet werden.

2. Bei Stundenlohnarbeiten dürfen als Lohn für normale Arbeits, Warte⸗ und Reisestunden an Werktagen höchstens die zulässigen Löhne und die zulässigen Gehälter für die auf der Baustelle dauernd tätigen Angestellten (Montageleiter, Richtmeister, Buchhalter, Zeichner und ähnliche technische und kaufmännische Angestellte) mit einem Zuschlag von 83 v. H. berechnet werden, der alle Kosten einschließlich der Vorhal⸗ tung von den e , und der Anfertigung von Montage⸗ zeichnungen abgilt. Statt dessen kann ein fester Stundensatz, der Lohn und Zuschlag enthält, berechnet werden; dieser darf den voraussichtlichen Durchschnittslohn nebst Zuschlag nicht überschreiten. Für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn⸗ und Feiertagen, Arbeiten in besonderem Schmutz, an gasgefährdeten Stellen, unter Tage oder ähnliche außer⸗ ewöhnliche Arbeiten dürfen zusätzlich höchstens die tariflichen e wn. mit einem Zuschlag von 27. berechnet werden. Die Kosten für Hin⸗ und Ruͤckreise, Wegegelder, Trennungs⸗ gelder, Unterkunfts⸗ oder Uebernachtungsgelder, Auslösungen und Kosten für Wochenendheimfahrten dürfen höchstens in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet werden. Auf diese Beträge dürfen nur Zuschläge für Umsatzsteuer und Berufs⸗ genossenschaftsbeiträge berechnet werden; ein Gewinnzuschlag ist unzulässig.

3. Für die Verwendung von Maschinen, Geräten und Gerüsten gelten die Vorschriften des 8 5 Ziff. 3; auf die hier⸗ nach al ff Beträge darf ein Zuschlag bis zu 10 v. H. berechnet werden. Für die Anfertigung von Sondergeräten und für die besondere Herrichtung von Maschinen oder Ge⸗ räten, Rüstungen und Abbretterungen gelten die Vorschriften des § 3 Ziff. 5 Buchst. b). Die Kosten des Transportes der Maschinen und Geräte zur Baustelle und zurück, ferner Be⸗ leuchtung, Betriebskraft und Lieferung der Schmiedekohlen . Nietarbeiten dürfen mit einem Ich bis zu 10 v. H.

esonders berechnet werden.

Schlußbestimmungen § 16 Arbeiten an zerstörten Stahlbauten

Die „Grundsätze für die Abrechnung von Arbeiten an , Stahlbauten“ vom 10. Februar 1941 (Schreiben es Reichskommissars für die Preisbildung an den Reichs⸗ verkehrsminister vom 10. Februar 1941 V 4883 594/41 bleiben unberührt.

811 Durchführungsvorschriften und Ausnahmen

(ö) Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung notwendigen Rechts—⸗ und Verwaltungsvorschriften.

(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung und die Preisbildungsstellen können von den Vorschriften dieser An⸗ ordnung und den zu ihrer Durchführung erlassenen Vor— bah , i Vermeidung unbilliger Härten oder aus volks⸗ wirtschaftlichen Gründen Ausnahmen anordnen oder zulassen.

§12 Inkrafttreten (1) Die Anordnung tritt am 1. September 1942 in Kraft. (2) Sie erstreckt sich nicht auf Verträge, die guf Auf⸗ trägen oder Angeboten beruhen, die vor diesem Zeitpunkt abgegeben worden sind.

Berlin, den 22. Juli 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

Anordnung V 51 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen)

Vom 24. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (KGB. J S. 439) in der Fassung der Ber⸗ ordnung vom 980. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1 Geltungsbereich

9 Diese Anordnung gilt für neue Möbel, die von der Reichsstelle für Waren verschiedener Art im Deutschen Reichs⸗ . Preußischen Staatsanzeiger jeweils bekanntgegeben werden.

2) Ausgenommen von dieser Anordnung sind Möbel aus

Metall sowie einfache Unterkunftsgeräte, die an öffentliche Bedarfsträger geliefert werden. 8582 Veräußerung

(I) Möbel dürfen außer in das Ausland an Verbraucher

nur gegen Bedarfsbescheinigungen veräußert werden, die von

den Landeswirtschaftsämtern ausgestellt sind. Die Landeswirt⸗ chaftsämter werden ermächtigt, die Befugnis zur Ausgabe von

edarfsbescheinigungen für Möbel auf die Wirtschaftsämter zu übertragen. .

(2) Die Wirtschaftsstelle für Möbel ist berechtigt, Möbel⸗ ,, und Möbelhändlern Lieferungsanweisungen zu erteilen.

3) Bedarfshescheinigungen werden drei Monate nach Ausstellung ungültig. Dies gilt auch für vor Erlaß dieser Anordnung ausgestellte Bedarfsbescheinigungen. Die Aus= lieferung von Möbeln ist auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist

zulässig.

6 i . 3 ; 38 . ĩ 1. H

Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen.

§ 4 Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen . diese Anordnung werden nach den 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft.

§8 5 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. 6 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingeglicdertei Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 24. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

Bekanntmachung Nr. 1 . Anordnung Vö5l der Reichsstelle für Waren verschiedener rt (Veräußerung von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen) Vom 24. Juli 1942 Auf Grund des § 1 Absatz 1 der Anordnung V öl der Reichsstelle für Waren verschiedener Art . von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen) vom 24. Juli 19427 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger r. 17? vom 25. Juli 1942) wird folgendes bekanntgegebent Die Anordnung V 5 gilt für: Schlafzimmer mõbel: Schränke für Schlafzimmer, Betten, Nachtschränke, Kommoden oder Stehspiegel. Küchen möbel: Küchengeschirrschränke (Büfetts od. Reformküchem, Küchengeschirrschränke (1Anrichtemn). Wohnzimmermöbel: Wohnzimmerschränke (auch Büfetts oder Schreib- schränke), Gläserschränke (Vitrinen) oder Anrichten. Einfaches Unterkunftsgerät: Mannschafts⸗ oder Gefolgschaftsbetten, ö oder Gefolgschaftsschränke. Berlin, den 24. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.

M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Ho ff mann.

J Berichtigung Die Liste der Kontingentsträger in Nr. 146 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 25. Juni 1942 in der Bekanntmachung zur 1. Durchführung anordnung zur Anordnung J der Reichsstelle für Eisen und Stahl ist wie folgt zu ändern: Unter Nr. 40 a ist einzufügen: Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ Industrie, Berlin W 62, Lützowufer 24. Die Nr. 68 muß lauten: Wirtschaftsgruppe Bergbau, fürstendamm 54 55. Die Nr. 69 muß lauten: . Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie, Ber⸗ lin NW 7, Unter den Linden 10. Bei der Nr. 70 muß die Anschrift lauten: Berlin⸗Halensee, Albrecht⸗Achilles⸗Str. 62 —64. Die Nummern 71 und 73 sind zu streichen. Neu aufzunehmen sind: Nr. Sl a: Der Generalbaurat für die Hauptstadt den Bewegung, München 22, Prinzregenten straße 3, Der Reichsstatthalter von Hamburg, den Architekt für die Neugestaltung der Hanse⸗ stadt Hamburg, Hamburg-Altona, Neuet Rathaus, Der Reichsbaurat der Stadt Linz, Linz / S., Landstr. 32.

Berlin, den 25. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Nr. 81 b:

Nr. 81 e:

Preußen Bekanntmachung Die heute ausgegebene Nummer 8 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 14 569. Anordnung zur Vereinfachung der n der Amtsvorsteher und deren Stellvertreter. Vom 15. Juli 19

Umfang; Bogen. Verkaufspreis 920 Ra, zuzügli . , . , von G98 R.. Zu beziehen durch: R. v. Decker Verla öh o., Berlin W 15, Lietzenburger Straße 81, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 25. Juli 1942. Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Wirth artsten-

Wirtschaft des Auslandes

Japanische Erfolge bedrohen Stabilität des britischen . Finanzmarktes Aus den Jahresberichten und der 2 1 der in Ostasien tätigen britischen Banken läßt sich die Ve wirrung erkennen, die die Besetzung der ,, Gebiete dur die , . hervorgerufen hat. er Verlust der hehe . winne bedeutet nicht nur eine direkte Bedrohung der ö. des . Finanzmarktes, sondern berührt auch die 5 gbar⸗/ keiten, die Großbritannien zur ien. ltun ö üßen⸗ handels benötigt. Die Besetzung alayas,

ongkongs, Nieber⸗

Berlin W 15, Kur⸗

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? ? h = 53 83 ö 0

Erste Veilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 25. Juli

Ur. 172

7. AUttiengesellschaften

lis isa. .

Phönicia⸗Werke Attiengesellschaft, Elsterwerda.

zember 1941.

Bilanz zum 31. De

—QiQJii—iN—e , Stand am 4 Zugang Abschrei⸗ Stand am 1.1. 1941 * Abgang bungen 31. 12. 1941 Aktiven. e n . RA & RM S8 I. Anlagevermögen: . la. Bebaute Wohn⸗ 2 grundstücke . 13 800 3650 13 450 - 1b. Gebaute Betriebs⸗ , grundstücke .... 141 600 10 600 131 000 2. Maschinen und ma⸗ . 5 schinelle Anlagen. 46 003 4 124 673 94 56 67494 113 002 3. Werkzeuge, Be⸗ R triebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattung ... 1 7091068 701068 3 Do d - r r s , s r sss = 4. Anlagewertpapiere 6 00 = 8600. 2 206 907 * 125 184 62. 74 635 62 257 456 - II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .. 145 852,91 2. Halßerg n snishtee 4166 91631 . 3. Fertigwaren . 179 093 05 nnn, 30 240 - k h 196 637 40 k . 347 80 7 Da snittel , . . 10 4733 , J 59 452 96 8. Gon run ßen 33 18 47627872 M, Rwhgrenznngßsosten . 11602 13 735 486 86 Passiven. w I. Grund kapital: Std n e 320 000 , J 0 C0000 (ο0 o II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage . ...... Ip dp = 2. Andere Rücklagen . 4 30 000 —= 70 000 -— III. Umlaufwertberichtigung .. ..... . 5 000 IV. Rückstellungen J ö 116274 92 V. Verbindlichkeiten: 1. Liefer⸗ und Leistungsschulden .. K 7 S08 0; w . 42 . 120 211 94 VI. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag... .. 1269 2. Neugewinn 1841... 22 731 24 000 - 785 486 88 Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941. —— = ——— . . Aufwendun gen. RM S 1. Löhne und Gehälter. . ... d 337 148 37 ö,. Sozialabgaben 1 1 12 2 2 8 292 . 20 2 1 8 0 2 1 12 2 1 21 852 95 2. Anlageabschreibun geen... JJ 74 635 62 4. Ausweispflichtige Steuern.... . . ..... . 143 490 42 8 , e nnn, r . 165621 6. Pauschsteuer 9 9 2 9 9 , 9 8 000 J. Zuführung zum Grundkapital . ...... .. . 80 000, 68. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage... .. . . 8000, 9. Zurückgestellte Kosten für die Kapitalberichtigung.. 2000, 90 000 - 10. Reingewinn: Gewinnvortrag... . . . . 1269, Neugewinn 1941... ...... . 22731, 24 000 700 18257 Ertrã ge. w 1269 2. Ausweispflichtiger Rohüberschuß 2 . . 605 O26 6, d 5 ö 523 96 4. Üußerordentliche Erträge 1... ... J 3 06295 5. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus Rücklagen... 60 000, aus Posten des Umlaufvermögens ..... 30 000, 90 000 700 s

'. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund 9 Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ ärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. Dresden A, den 20. Juni 1942. Treuhand⸗Vereini gung Aktien gesellschaft.

Theermann, Wirtschaftsprüfer.

Divivendenautzzahlung.

In der am 17. Juli 1942 stattgefundenen

ppa. Bürger, Wirtschaftsprüfer.

auptversammlung wurde beschlossen,

eine Dividende von 69 auf das verichtigte Kapital auszuschütten. Demgemäß werden gegen Einlieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 8 der alten, unberichti gten Aktien nach Abzug von 189 Kapitalertragsteuer einschließlich

Krie gszuschlag

Ra - 6,88 für jede bisherige Aktie über RM 100, Res 25, 50 für jede bisherige Aktie über RE. 400,

der Gesellschaftskasse in Elsterwerda, der Dresdner Bant, Dres den oder

bei

ausgezahlt.

dem Bankhaus Bassen ge & Fritz sche, Dres den, . Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: Herrn Dr. Justus Müller, Dresden,

Vorsitzer; Herrn Direktor Walter Loswe, Dresden, stellvertr. Vorsitzer; Herrn Direktor Herbert Buüttig, Dresden; Frau Hildegard Grosser, Munchen. Den Borstand bildet allein Herr Direktor Kurt Lehmann, Elsterwerda. Durchführung der Kapitalberichti gung.

Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung hat der Aufsichtsrat fem ß dem

Vorschlag des Vorstands beschlossen, das Grundkapital der Gesel

schaft von

RAM 320 600, um RM 80 000, anf RM 400 000, mit Wirkung zum 31. De⸗ . 1941 zu . Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister

st am 8. Juli 1942 erfdlgt.

Wir fordern nunmehr unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung der Gewinn- anteilscheine Nr. 8 ihren Anspruch auf die aus der Kayvitalberichtigung anfallenden Aktien in der Zeit bis zum 12. Au gust 1842 einschließlich

bei der Dresdner Bank,

res den,

während der bei dieser üblichen Kassenstunden geltend zu machen. Die einz ureichenden

Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mik der Firma bzw. dem Namen und der sch

Anschrift des Einreichers zu versehen. . Auf jede bisherige Aktie zu RA 400, wird eine , . Aktie zu

RM 190, auf jede bisherige Attie zu RM 100, wird ein Bezu RM 285, ausgegeben. Die zusaͤtzlichen Aktien sind mit Gewinnanteilscheinen Nr. 10 f. und Erneuerungsscheinen ausgestattet.

n Bezu garecht über

Das Bezugsrecht kann gemäß 551 () der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung dergestalt , . werden, daß auf je RM 100,

Bezugsrechte eine neue Aktie über R. AM

zugsrecht kann auch veräußert werden.

Bis zur Fertigstellung der neuen Aktienurkunden erhalten die

O6, bezogen werden kann. Das Be⸗ Einreicher nicht

übertragbare Kassenquittungen. Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt möaglichst

bald gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch die Dresdner Bank. Diese ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquit-

tungen zu prüfen. ; Die Ausreichung der neuen Aktien

erfolgt für die Aktionäre provisionsfrei.

Soweit sich der An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen erforderlich macht, ist die Dresd⸗

ner Bank bereit, diesen nach Möglichkeit zu Elsterwerda, den 17. Juli 1942.

vermitteln.

Phönicia⸗Werke Attien gesellsch aft.

Der Vorstand.

Kurt Lehmann.

18624

Alpine Chemische A. G., Kufstein. Wir laden hiermit unsere Aktionäre

zu der am 14. August 1942 um

14 Uhr in Schaftenau bei Kufstein in

unseren Geschäftsräumen stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

z e, . des Berichtes des Vor⸗ ne. es Berichtes des Auf⸗ ichtsrates und des festgestellten FJahresabschlusses für das Geschäfts⸗ ahr 1911.

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

3. Neuwahl des Aufsichtsrats.

4. Wahl des Abschlußprüfers und eines Stellvertreters für das Ge— schäftsjahr 1942.

5. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens am 11. August 1942 ihre Aktien bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen hinterlegen und bis zur Beendi⸗ 6 der Hauptversammlung dort be⸗ assen:

bei der Kasse der Gesellschaft

bei der Kasse der Schering zi. G., Berlin N 65, Müllerstr. 170,172,

bei einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank,

bei einem deutschen Notar.

Im Falle der Hinterlegung bei einer dentschen ertpapiersammelban oder einem Notar ist der Hinter⸗ legungsschein spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungsfri bei der Gesellschaft einzureichen,

Kufstein, den 23. Juli 1342.

Der Vorstand.

16236. Kuranstalt Aktien gesellsch aft Tobelbad. Bilanz zum 31. Dezember 1941. 82 Aktiv a. RM S8 Anlagevermögent Bebaute Grundstuͤcke, Wohn⸗ gebäude .. 332 911,74 Unbebaute Grundstücke. 385 170, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung.. 3678,21 371 7659 95 Umlaufvermögen: Kassenbestand .. 59,11 Bankguthaben . . 382, 4111 372 201 06 Passiva. Grundkapital ...... 100 000 Gesetzliche Rücklage... 18 644 46 Rückstellungen ..... 1410 Verbindlichkeiten: Hypothek. . 242 929,74 Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ keiten. . 1716,66 L244 646 60 Passive Rechnungsabgren⸗ zung.. L500 372 201 06

Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

Aüufwendun gen. RM & Löhne und Gehälter... 6140 Soziale Abgaben. ..... 323 76 Anlageabschreibungen ... 7 308 38 Zinsmehraufwand ..... 10768 02 Ausweispflichtige Steuern.. 3 951 Gesetzliche Berufsbeiträge .. 213 40 Ausweispflichtige außerordent⸗

liche Aufwendungen... 129134 29 995 90 Erträge. Ausweispflichtiger Rohüber⸗ . , Zur Verlustdeckung aufgeloste gesetzliche Rücklage... 3 140 17 29 995 90

Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ r pflichtmäßigen Prüfung auf Grund er Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten

Aufklärungen und Nachweise, entsprechen

die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ i nn erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ riften. Wien, 28. April 1942. Treuvertehr Deutsche Treuhand Attien gesellsch aft Zwei gniederlassung Wien. Dr. Sch ick, Wirtschaftsprüfer. Hansen, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Otto Totzauer, Prag (Vorsitzer): Willy Hufsky, Prag (Vor— sitzerstellvertreter); Ing. Alois Hein, Graz;

Beteiligungen ö TJ, pp

Hans Zimmer, Prag: Josef Bartlt, Prag.

Vorstand: Dr. Rudolf von Fürer⸗ Haimendorf, Wien; Alfreb Slama, Tobel⸗ bad.

Wien, am 6. Juli 1942.

Kuranstalt Aktiengesellschaft Tobelb ad.

Rud. von Fürer⸗Haimendorf. Alfred Slama.

r r 2 179098. Mitteldeutsche Telefon⸗ Attiengesellschaft, Dresden. Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Aktiva. FRM S9 Forderungen an Konzern⸗

intern men- 144 50799 Verlu sstQtQt . 55 49201 100 000 -

Passiva. e, . 100 000 100 000.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

für 1941. Aufwendungen. R. S9 Verlustvortrag 1940 .... 55 49201 K 55 492 01 Erträge.

Ertrãä w 28 7 . w S6 409201 55 492 01 Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf

Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, den 3. Juni 1942.

Röhrsheim, Wirtschaftsprüfer.

Vorstand: Kaufmann Franz Schmidt, Dresden.

Aufsichtsrat: Dr. Ulrich Engel, Frank⸗ furt a. M., Vorsitzer; Dr. Kurt Möllgaard, r a. M., stellvertr. Vorsitzer;

einrich Otter, Frankfurt a. M.

Mitteldeutsche Tele fon⸗ Aktien gesellschaft. Schmidt.

r

(I7938]). H. Meinecke A. G.

Auf Vorschlag des Vorstandes hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 23. Juni 1942 beschlossen, das Grundkapital von RM 2110 000, um 25659 auf R. 2 637 500, gemäß der Dividenden⸗ abgabeverordnung vom 12. Juni 1941 auf Grund der nachstehend veröffentlichten Berichtigungsbilanz mit Wirkung zum 31. Dezember 1941 zu berichtigen.

Kapitalberichti gte Sila nz am 31. Dezem ber 1941.

Atti va. R & Anlagevermögen 727 ooo, Zugang infolge Kapitalbe⸗ richtigung . 155 000,

S82 000

dugan infolge

apitalbe⸗ richtigung . So 00, - 479 223 50 —— IF TT 5

Umlaufvermögen: Waren⸗ bestände . 1162 188,88 digen infolge apitalbe⸗

richtigung 50 000, -

.

Wertpapiere. S9l 000, -

Forderungen . 933 183, 32 Hinterlegte Sicherheiten ho, Kassenbestand, Postscheck⸗ und Reichs⸗ bankguthaben 26 937, 54 Bankguthaben 291 005,03 3 354 86477 Rechnungsabgren zun gs posten. 3. 4 ; . 13 914 41 4730 002 68 Passiva. Grundkapital: Stamm⸗ aktien . 2 100 000, Zugang in⸗ folge Ka⸗ pitalbe⸗ richtigung 6256 000, ] 2 625 000 von, altien . 10 000, di an infolge apitalbe⸗ richtigung 2 500, 12 500 -

Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. Zuführung 1941... Freie Rück⸗ lage. . 250 000,

Zuführung 50 000,

211 000,

za 000, - 265 oo

1 3600 0660, Abgang in—⸗ folge Ka⸗ pitalbe⸗ richtigung 200 000, Rückstellungen: für Pausch⸗ steuer .. 52 750, Sonstige . . 890 868, 88

Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferun⸗ gen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegen⸗ über abhängigen Ge⸗ sellschaften 148 898,88 Abgang in⸗ folge Ka⸗ pitalhe⸗ richtigung 42 500, 106 398 385 Nicht erhobene Divi⸗ ,, 3 047 99 Rechnungsabgrenzungs⸗ J Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940. .. 26 654,36 Gewinn 1941 155 683,19

100 000 - 943 618 38

374 066 51

Ils osz s

182 337 64 4730 00268 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1941.

Aufwendungen. R. * Aufwendungen gemäß

F 132 des Aktiengesetzes. 2 225 876527 k, 52 750 -— Zuführung zum Gesell

schafts kapital !.... 527 500 Gewinn:

Gewinnvortrag aus

1940... 26 654, 3s Gewinn 1941 165 683,19 182 337 54 2 988 462 81 Ertr ã ge. Gewinnvortrag aus 1940. 26 664 38 Zuführung: aus Erhöhung des An- lage ver⸗ mögens . 235 000, aus Erhöhun des Une . vermögens 92 500, aus Auflösung der Rück⸗ lage.. . 200 000, 527 500 Warenertrag gem . N T d

II Abs. 1 des Aktienge⸗

6 2 375 167 90 Erträge aus Beteiligungen 10 300 , 1611879 Außerordentliche Erträge. 30 09772

win nlnlt- 2 62408

2 988 462181

Breslau⸗Carlowitz, 19. Juni 1942.

Der Vorstand. C. Meinecke. W. Meinecke.

Breslau, den 23. Juni 1942.

Der Aufsichtsrat. Dr. Josef Schilling, Vorsitzer.

Nach dem adbschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der H. Meinecke Aktiengesellschaft, Breslau⸗ Carlowitz, sowie der vom Vorstand er⸗— teilten Aufklärungen und Nachweise ent- sprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.

Dlmüůütz, im Juni 1942.

Dr. jur. Hermann Dzialas, Wirtschaftsprüfer.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 1942 wurde die Aus- schüttung einer Dividende auf die Bor⸗ zu gs⸗ und Stammaktien von 69 des berichtigten Kapitals beschlossen. Entsprechend der durch die DAV. vorge⸗ schriebenen Begrenzung werden 5,696 des berichtigten Kapitals auf die Stammaktien und 6 * des berichtig⸗ ten Kapitals auf die Vorzugsaktien nach Abzug von 15 Kapitalertragsteuer

ausgezahlt. Zahlstellen sind: 4 Hauptkasse, Breslau, ommerzbank A.⸗G., Breslau und Berlin, Deutsche Bank, Breslau und Berlin.

Der Vorstand besteht aus: Fabrik- direktor Dr. Carl Meinecke, Breslau, und Direktor Walter Meinecke, Breslau.

Der Aufsichtsrat besteht aus: Bank- direktor Dr. Josef Schilling, Berlin, Vor⸗ sitzer; Bankdirektor Dr. E. . Felix Theus⸗ ner, Breslau, stellv. Vorsitzer; ann. rat Dr. Hermann Schiller, Wilhelms horst / Mark; Landwirt Ernst von Wallen⸗ ie d ger, Thiergarten, Krs. Wohlau.

reslau⸗-Carlowitz, 18. Juli 1942. Der Vorstand.