Reichs ˖ und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1942. S. 2
. wohn Stanislaus Pojar, geb. am 10. Ji. 1885 in Petro⸗
Anton Kratochvil, geb. am 17. 7. 1899 in Polna,
zuletzt wohnhaft
ewesen in Prag⸗Ober⸗Reuth, Zu en Hainbuschen 8 U .
Jaroslav Kabisek, geb. am 12. 12. 1901 in Prag,
zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Lützower Str. Nr. 12
Vlastimil Maryska, geb. am 10. 5. 1920 in Prag,
zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Wielifstr. Nr. 11,
riedrich Stast ny, geb. am 9g. 5. 1899 in Tschelako⸗ ie, ien wohnhast gewesen in Böhmisch Brod Nr. 327
Stanisldus Tiser, 6. anr 17. 7. 1893 in Kwilitz
uletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 521, n SsAàra, geb. am 15. 4. 1904 in Skvorec, zuletzt aft gewesen in Podiebrad Nr. 765
witz, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 943, Karl rom, geb. am 10. 8. 1907 in Königshufen, d.. wohnhaft gewesen in Gutenfeld Nr. 32,
. Josef Skkivan, geb. am 5. 12. 1897 in Westetz,
Ada
heft wohnhaft gewesen in Jessenitz bei Prag Nr. 163, bert FKousar, geb. am 27. 11. 1884 in Medritsch, zuletzt wohnhaft ö in Prag⸗Wissotschan, Niesen⸗ burger Str. 25,
Otto Israel Pollak, geb. am 23. 10. 1907 in Hohen⸗
23 fu gt wohnhaft gewesen in Pilsen, Mannsfeld⸗ asse Nr. 3,
manuel Prüll, geb. am 27. 10. 18946 in Prag, hiletz wohnhaft . in Prag XVI, n n . r
Wenzel Bim er, geb. am 18 5. 1891 in Liditz, zuletzt
wohnhaft gewesen in Laun Nr. 517,
Franz Sukdol, geb. am 4 3. 1916 in Dürnfellern,
Josef s u st er, geb. am 23. 8. 1904 in
zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Gablon ergasse, elwarn, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Welwarn Nr. 28,
Stanislaus Sula, geb am 28. 5. 1909 in Böhm.
Marzdorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag— odol, Pulkavagasse NG 537/1 n, .
ü an, Zadrobilek, geb. am 7. 11. 1907 in Klein⸗
audnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Libischan Nr. ö6,
Vlasta Gernohousova, geb. am 30. 4. 19065 in
Gabel a. d. Adler, zuletzt wohnhaft gewesen in Gabel a. d. Adler Nr. I577 V
Karl Mädr, geb. am 5. 8. 1905 in Leneschitz, zuletzt
Rudolf Israel Lederer,
Anton Kadlec,
wohnhaft gewesen in Leneschitz Nr. 415, eb. am 22. 5. 1909 in Tschernowitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Al,
Brünner Str. 108, geb. am 18. 5. 1899 in Doubkow, zuletzt wohnhaft gewesen in Podiebrad Nr. M4 1III.
Jaroslaus Senkyk, geb. am 21. 4. 1902 in Rosenau,
Anton Male sek, geb. am 15. 6. 18
zuletzt wohnhaft gewesen in Sweprawitz Nr. w, , 9j in Scherotin, zuletzt wohnhaft gewesen in Leneschitz Nr. 364,
Josef Ko br, geb. am 19. 9. 1908 in Boskau, zuletzt
wohnhaft gewesen in Jungbunzlau, Skalice 251 1f,
Siegfried Groß, geb. am 12. 10. 1909, in Boskowitz,
„Josef Polak,
zuletzt wohnhaft geiwesen in Nachod, Judengasse 737, geb. am 8. 10. 1906 in Hohenmauth, galeß wohnhaft gewefen in Pilfen, Mannsfeldgasse Nr
Erwin Israel Bejkovsky, geb. am 12. 7 1900 in
Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Zeughaus⸗ gasse Nr. 4,
Maxie Vicäny, geb. Steiner, geb. am 15. 11. 1890
in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Bkezanstr. Nr. 321,
Karl Krahulik, geb. am 18. 10. 1887 in Sichowetz,
zuletzt wohnhaft gewesen in Libochowitz, Turingaffe Nr. 163,
Marie Gernohousovä, geb. am 28 10. 1911 in
Gabel 4. d. Adler, zuletzt wohnhaft gewesen in Gabel a. d. Adler Nr. 157,
Franz Rüäzek, geb. am 17. 2. 1891 in Wlaschim,
zuletzt wohnhaft gewesen in Stranschitz Nr. 109,
Wenzel s uma, geb. am 3. 12. 1921 in Stradonitz,
e. wohnhaft gewesen in Stradonitz Nr. 20, lrich Stych, geb. am 6. 4. 1911 in Eule, zuletzt
. wohnhaft gewesen in Eule Nr. 122, Franz Vacek, geb. am 3. 2. 1895 in Groß⸗Labnay,
zuletzt wohnhaft gewesen in Groß⸗Labnay Nr. 45,
Josef Zelen z, geb. am 15. 11. 1895 in Rotschau,
zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 1661,
Jaroslaus Schönfelder, geb. am 25. 2. 1898 in
Wolowmnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Prokop⸗ gasse Nr. 294, ö
Josef 5 ve st ka, geb. am 22. 2. 1903 in Pardubitz,
zuletzt wohnhaft gewesen in Raudnitz a. d. E, Kratoch⸗ vilgasse Nr. 1433
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Bͤhmen und Mähten — eingezogen.
Prag, den 10. Juli 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung
Auf Grund von 3 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren über die Ver— hängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. Mai 1912 wurde das Vermögen folgender Personen:
1.
Bohumir Hanosek, geb. am 24. 10. 1883 in Nömsan, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Tegethofstr. 6,
Wenzel Topol, geb. am 13. 12. 1884 in Draschwitz,
zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Saarlandstr. 7,
Josef Andel, geb. am 5. 7. 1880 in Skrischov, ohne
ständigen Wohnsitz,
Jan Auerhahn, geb. am 2. 9. 1880 in Lestina,
zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Radetzkystr. 49,
Josef Barta, geb. am 23. 3. 1890 in Unter⸗Lusin,
uletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Hejdukgasse 11 0 Barton, geb. am 7. 7. 1910 9 ef ohn,
666 , , gewesen in Prag XIII, Cernicka r. 61, . Margarete Baumgarten, 35 am 22. 10. 1910
in Bilsko, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag J, Barm⸗ e,, Vr 1,
8.
6. 10. 11.
12 18. 14.
15. 16. 17. 18.
19. 20. 21. 22. 23.
24. 25. 26.
21. 28. 3
29.
30. 31.
32.
33. 34. 35. 36.
37. 38.
39.
40. 41. H 42. 43. 44.
45.
46.
47.
48. 49.
50.
51.
Bohumil Ba za, geb. am 21. 7. 1874 in Seltschan, uletzt k gewesen in Prag X, Theresienstädter⸗ raße Nr. 21, —
ö Bejeek, geb. am 25. 12. 1910 in Nezimost,
left wohnhaft gewesen in Ritschan Nr. 316,
Karl Beneda, geb. am 14. 7. 1911 in Prag, suletz
wohnhaft gewesen in Prag XI, Ambrotgasse Nr. 7,
Josef Be nes, geb. am 19. 4 1914 in Ros mital,
. poi et gewesen in Prag⸗Lieben, Brandt⸗ traße Nr. 1, ü ⸗
. Beran, geb am 1. 11. 1911 in Bauschowitz,
zuletzt wohnhaft gewesen in Bauschowitz, Zuckerfabrik
Nr. 117, — .
Josef Beranek, geb. am 22. 5. 1897 in Wittingen,
haletz wohnhaft gewesen in Strodenitz, Moldaukai r. 234
Oldrich Berger, geb. am 14 9. 1994 in 5 e wohnhaft gewesen in Prag XVI, Cernohorskystraße Nr. 17, Frantisek Berka, geb am 7. 1 1905 in mg zuletzt wohnhaft gewesen in Dubno Nr. h md ibrans, Otakar Berka, geb. am 27. 2. 1893 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1, Betlehemplatz 38, Rudolf Bezdeka, geb. am 20. 7. 1884 in Breznice, ohne ständigen Wo . . Jaroslav Bilina, geb. am 3. 3. 1896 in Tschaslau, zuletzt wohnhaft ag, in Königinhof a. d. E., Elbe⸗ ufer Nr. 2, ; Antonin Bittner, geb, am 4. 7. 1893 in Sedletz, uletzt wohnhaft gewesen in Sweprawitz Nr. 185, ue. Blecha, geb. am 21. 3. 1896 in Dobschiv, zuletzt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 323, Hugo Blecha, geb. am 5. 2. 1895 in Dobschiv, zuletzt *g heft gewefen in Tabor Nr. 1932, Vaclav Bradas, geb. am J. 2. 1892 in Kladno, zuletzt wohnhaft gewesen in Kladno, Hyngasse Nr. 204, Zdenek Bruna, geb. am 25. 3. 1917 in Libochowitz, haletzn wohnhaft gewesen in Libochowitz, Vhechgasse r. 267,
Jarmila Bure sovs geb. Klement, geb. am 27. 2.
1922 ö. Planitz, zuletzt wohnhaft geiwesen in Planitz ser. 23, 5
Andreas Bu sovsky, geb, am 3. 1. 1807„in Seleni, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Klein⸗Hollescho⸗ witzer Str. 1155, —
Idascha Borsekovͤ, geb. Peisikovs, geb. am 20. 2. 19065 in Zlatopol, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Am Frohsinn Nr. 821,
Josef Brecka, geb. am 8. 8. 19062 in Wittin, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Jirasekgasse 365, aromir Bou sek, geb. am 4. 4. 18965 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XVIII, Mareius—⸗
asse 3, Fir Capek, geb. am 21. 6. 1897 in . ert wohnhaft gewesen in Prag 1, Kastalusgasse
. n
Stanislav Cech, geb. am 31. 3. 1898 in Böhm. Brod, zuletzt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 246,
Josef Cerensky, geb. am 6. 2. 1884 in Königgrätz, , ha gewesen in Pardubitz, Erlenhain
r. 969,
Zdenek Cerny, geb. am 9. 9. 19235 in Herrndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Rakonitz, Prokopgasse Nr. 1452,
Antonin Cervenka, geb. am 16. 8. 1894 in Tabor, zuletzt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 1770,
Vaclav Cihal, geb. am 6. 12. 1881 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Jungbunzlau,
Josef Ciryn, geb. am 24. 12. 1894 in Budapest, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XVl, Löffelstr. 1228, Antonin Cisar, geb. am 2. 13 1904 in Leitomischl, . wohnhaft gewesen in Prag XIV, Na veseli Ladislav Cisar, geb. am 26. 2. 1922 in Hrdlorezy, zuletzt wohnhaft gewesen in Hrdlorezy Nr. 5s,
Emilie Ci sarovä, geb. Dolnicek, geb. am 30. 10. 1908 in Leitomischl, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Na veseli 8 1290,
Karel Cucera, geb. am 9. 10. 1894 in Böhm. Brod, zuletzt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 1925,
Jaroslav Cumpelik, geb. am 30. 8. 1914 in Rüb⸗ stich, zuletzt wohnhaft gewesen in Rübstich Nr. 129, umprecht Czernin, geb. am 9. 2. 1909 in Dimokur, zuletzt wohnhaft gewesen' in Luschitz Nr.. I,
Miroslav Czivis, geb. am 30. 5. 1920 in Leitomischl, uletzt wohnhaft gewesen in Leitomischl, Husviertel 693, Josef Eh aloupka, geb. am 7. 4. 1962 in Dohalitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Lana Nr. 4,
Dr.Ing. Karl Ehochola, geb. am 30. 3. 1893 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Budweis, Lazarett⸗
asse Nr. 530,
Hel rer Chvoj, geb. am 25. 3. 19090 in Bykov, zu⸗ letzt wohnhaft gewefen in Tschelakowitz, Stankovsky⸗ Vfl Nr. 139,
r. -Ing. Vladimir Chytry, geb. am 15. 4. 1901 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Königs⸗ straße 113,
Otakar Gi ek, geb. am 25. 8. 1833 in Braunau, zu⸗
letzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Hermann⸗
gasse 6 / 1299, Jan Da jel, geb. am 12. 9. 1870 in Aßmeritz, zuletzt wohnhaft — ohne ständigen Wohnsitz, Jaroslav David, geb. am 26. 9. 1893 in Stangen⸗ dorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Königshof, Ortsteil Ziskov Nr. 1475, Miroslava Ditetova, geb. am 2. 3. 1895 in Neu⸗ Bistritz, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Am rohsinn 3, rantisek Do bi as, geb. am 24 10. 1910 in Kolvin, 5 . gewesen in Prag Vll, Pristavna
Hans Dohnal, geb. am 9. 3. 1883 in Pacetluky,
uletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Rokitzaner Str. 15, ö Dolezal, geb. am . 9 ish in Prag, zu⸗
letzt r 6 3 in Chotouchov Nr. 40, Vaelav Do sta, ge
am V. 9. 1898 in Stitschan, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Keeg⸗Jahodnitz Nr. 111
Jiki Dy st al, geb. am 9. 4. 1890 in Trauben⸗QLhotka, ohne ständigen Wohnsitz,
1942) errichteten Verteilungsste
. 3 Do st alo va, geb am 22. 9. 1901 in Lhotka,
ohne ständigen Wohnsitz, .
; . . 1. am 16. 4. 1891 in Petrylino, zuletzt wohnhaft gewesen in Pardubitz, Bartolomäus⸗ gasse 89,
Heinrich Dus ka, geb. am 30. 12. 1890 in Neuhof, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1X, Kroein⸗
und 151266, . Vladimir Dy cka, geh 9 ö. ö . in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Rakonitz Nr. 699, .
0. . . . geb. am 29. 183. 1883 in Hemschitz, zuletzt wohnhaft gewesen im Arbeitslager b. Chotieborsch,
Franz Erben, geb. am 27. 11. 1814 in Prag, zuletzt Doe gar ewesen in Prag III, Aujest 2, . Jaroslav Fabing ö. geb. . 2. 1899 in Kolin,
zuletzt wohnhaft gewesen in Strakonitz, fh F 21 . geb. am 2. 6. 06 in Hadscherader,
uletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Brennerei⸗ traße 14, ;
Julius eh. er, geb. am 12. 12. 1908 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Schlesische
traße 123, i nr.
; 8m, elber, geb. am 11. 10. 1880 in Zwittau,
letzt dh chit gewesen in Prag Xll, Hradeschiner Straße g, . . .
Egon Fink, Jude, geb, am 6. 9. 1924 in Rudig, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XllI, Kopenhagener Straße 20, .
. in. Fischer, geb. am 2. 5. 18896 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag II, Wenzelsplatz / Pöst⸗
arkasse,
; ** z olprecht, geb. am 8. 9. 1876 in Rakow, uletzt wohnhaft gewesen in Dalowitz, Bez. Jung⸗ unzlau, .
Vaclav Fort, geb. am 11. 3. 1909 in Horomitschitz, zuletzt ö gewesen in Prag VIII, Kanderstr. Nr. 1885,
, rank, geb. am 30. 6. 1907 in Pilsen, zu⸗ etzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Dvorakgasse 41, Dr. Jan Fröek, geb. am 12. 6. 1896 in Prag, zu⸗ ler wohnhaft gewesen in Prag XII, Rankestr. 7. Slavoj Rudolf Fris, geb. am 25. 12. 18393 in Basch⸗ 34 zuletzt wohnhaft gewesen in Podiebrad, Hellich⸗ asse 562, ( . . ö Israel Max Gach, geb. am 2. 6. 1883 in Pi⸗ brans, zuletzt i g gewesen in Prag XII, Am Schwihan Nr. 12, . ; 6 Gottlieb, Jude, geb. am 14. J. 1899 in ünchengrätz, zuletzt . gewesen in Prag Vll, Myslbek 28. ö . . Görtler, geb. am 1. 4. 1898 in Bilichau, ohne ständigen Wohnsitz, . . ö 5 Jude, geb. am 28. 5. 1900 in Tyczyn, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Werschowitz, König⸗Georg⸗Str. 733, ; ö Emanuel 3 rof, geb. am 10. 5. 1899 in Brüx, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Wikaner Str. Nr. 7
Mritz Groß, Jude, geb. am 20. i1. 1912 in Snina Slowakei, ohne ständigen Wohnsitz, ;
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches — vertreten durch
den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Prag, den 25. Juli 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Verfügung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗
und staatsseindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom
18. November 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom J. Februar 1935 — B. Nr. 8 IG 41 Vß39 — und der Rund⸗ verfügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 — B. Nr. S II G 1084/39 — sowie auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ 66 vom 29. Mal 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird hiermit as Vermögen des Juden Herbert Franz Zalud,
geboren am 8. 8. 1919 in Krummau a. d. M., zuletzt in
Krummau, Latron 41, wohnhaft gewesen, . zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ minister der Finanzen, eingezogen. ;
Linz / Donau, den 17. Juli 1942. Geheime Staatspolizei Staats polizeistelle Linz. J. V.: Dr. Auinger.
Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Textilwirtschaft
(Errichtung der Verteilungsstelle für verschiedene Textil⸗
erzeugnisse) Vom 27. Juli 1942 Auf Grund der , über den Warenverkehr von 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 3 in der Fassung der
Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I' S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen
6.
zur Ueberwachung und . des Warenverkehrs vom e ei
18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939) und der Anordnung Nr. 2 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Er⸗ richtung von Verteilungsstellen) vom 4. September 1939 Ge r fer Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und im Einvernehmen mit dem Sonder⸗ beauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet:
51 8.
Bei der Reichsstelle für Textilwirtschaft, Berlin, wird außer den in meiner Anordnung Nr. 1 vom 15. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und 3 . Staatsanz. vom 15. Mai en eine
Verteilungsstelle für verschiedene Textilerzeugnisse errichtet. —
Dieser Verteilungsstelle gehören die Mitglieder der Fach⸗
bezeichneten Entgelt einverstanden (6 2
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1942. S. 3
untergruppen Asbestindustrie, Netzindustrie und Verband— mittelhersteller an. §2
Die Reichsstelle für Textilwirtschaft kann bestimmen, daß weitere Firmen oder Firmengruppen der Verteilungsstelle für verschiedene Textilerzeugnisse angehören. Einer Veröffent⸗ lichung dieser Bestimmung bedarf es nicht.
563
Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost⸗
gebiete und die Gebiete Von Eupen, Malmedh und Moresnct.
Reichsstelle für Textilwirtschaft. Der Reichsbeauftragte: Linder.
Gemeinschaftlicher Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichs⸗
ministers der Justiz — zugleich für den Reichsarbeitsminister,
ür den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, für den Reichsminister der Finanzen, für den Reichsminister des Innern und für den Reichswirtschaftsminister — vom 8. Juli 1942 zur Ausführung der Verordnung über die Preis⸗ überwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücks verkehr vom 7. Juli 1942 (RGBlI. I S. 451)
.
Grundsatz Die ,,,, vom 7. Juli 1942 vereinfacht das Preis—⸗ prüfverfahren im Grundstücksverkehr und klärt' die Rechts⸗ folgen der Preisverstöße. Künftig haben sich die Preisbehörden bei der Ueberwachung des Grundftücksverkehrs auf die Fest⸗ stellung und Verfolgung von Preisverstößen i beschränken.
Ueber die e r n gn Folgen dieser Verstöße werden nur die ordentlichen Gerichte befinden. 2.
Preisprüfung und Unbedenllichkeitsbescheinigung
(1) Mit dem nach 5 1 Abs. 1 . 1L vorzulegenden Ver⸗ trage ist eine Abschrift einzureichen, die bei den Akten der Preisbehörde bleibt. .
(22. Bei der Prüfung des Rechtsgeschäfts hat die Behörde unter Beachtung des Preiserhöhungsverbotes und der Erlasse und Anordnungen des Reichskommissars für die Preisbildung alle für die 66. des Entgelts maßgebenden Bestimmungen zu werten. Ihre Prüfung endet mit der . der Unbe⸗ denklichkeitsbescheinigung (8 1 Abs. 2 der Veror nung) oder mit der Beanstandung des Vertrages.
3) Die Unbedenklichkeiksbescheinigung hat sich in der Regel auf den Vermerk zu beschränken, daß von der Preis— behörde gegen das Rechtsgeschäft keine Bedenken erhoben werden. Sie wird zweckmäßig auf den Vertrag gestempelt. Ein begründeter Bescheid ist nur erforderlich, wenn ein Preis durch eine Ausnahmebewilligung zugelassen wird, und wenn dabei die Angabe des Preises notwendig erscheint, der ohne diese Be— willigung festgesetzt worden wäre— .
(ch Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als erteilt, wenn das Rechtsgeschäft nach der Gründftückberkehrsbekannt⸗ machung vom 26. Januar 1937 (RGBl. 1 S. 35), nach dem Wohnsiedlungsgesetz vom 22. September 1933 (RGBl. 1 S. 659) in der Fassung vom 2. September 1938 (RGBl. 1 S. 1246) oder nach der Ersten Durchführungsberordnung zum Gesetz über die Sicherung der Reichsgrenze und über Ver— geltungsmaßnahmen vom 17. August 1937 (RGBl. J S. 905) in der Falsung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1941 (RGBl 1 S. 653) genehmigt worden ist.
G6) Die Vorschriften der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RG Bl.] S. 1709) werden durch die Verordnung vom 7. Juli 1942 nicht berührt. Die Genehmigung nach 55 der Verordnung vom 3. Dezember 1938 ersetzt somit auch in Zukunft den Bescheid der Preisbehörde und gilt als Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 5 1 Abs. 2 der Verordnung.
. 3.
Beanstandung
(1) Wird das Rechtsgeschäft beanstandet, so hat die Preis⸗ behörde in ihrem Bescheid zugleich den äußerstenfalls zulässigen Preis oder, wenn eine andere Vertragsbestimmung unzulässig ist, den zulässigen Vertragsinhalt anzugeben.
Beispiel:
Der Vertrag vom . . über dat Grundstück wird beanstandet. Der vereinbarte Preis ist überhöht. Der höchstzulässige Preis beträgt
oder:
Die Uebernahme der Wertzuwachssteuer durch den Er— werber ist unzulässig. Die Steuer muß vom Veräußerer ge⸗ tragen werden.
oder:
Der Zinssatz von . .. v. H. für das Restkaufgeld ist über⸗ höht. Zulässig ist nur eine Verzinsung mit .. . v. H.
(Y). Einem Rechtsgeschäft, das unter die in Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Bestimmungen fällt, ist die Genehmigung zu ver⸗ sagen, wenn das Entgelt überhöht ist. Bestehen im übrigen keine Bedenken gegen das Rechtsgeschäft, so ist es gleichzeitig für den Fall zu genehmigen, daß das Entgelt in der von der Preisbehörde angegebenen Weise ermäßigt wird. Die Geneh⸗ migung wird in diesem Fall mit der Erklärung des Ver⸗ ang, er sei mit dem von der Preisbehörde als zulässig Abs. 2 der Verord⸗ nung), oder mit der Rechtskraft des Urteils, das diese Erklä⸗ rung ersetzt, wirksam. . = Beispiel: .
Bescheid:
Dem Vertrage vom zwischen. das Grundstück .. . . .. wird die Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz versagt. Sie wird für den Fall erteilt, daß der Kaufpreis auf . RM ermäßigt wird.
(G3) Ist die Genehmigung des Vertrages auch aus anderen als preisrechtlichen Gründen zu n r h so soll die Behörde
ur Vermeidung wiederholter Beanstandungen in ihrem Be⸗ fr auch vermerken, inwieweit das Entgelt überhöht ist.
4. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts usw. Muß das Rechtsgeschäft nach anderen als den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Bestimmungen genehmigt werden lbeispiels⸗
Vorbescheids verpflichtet. In allen anderen Fällen sol
weise vom Vormundschafts⸗- oder Anerbengericht nach hürger⸗ lichem oder Erbhofrecht), so wird zur Vermeidung überflüssiger Prüfungen zweckmäßig erst dann über den Genehmigungs⸗ antrag zu entscheiden sein, wenn die Preisbehörde die Unbe— denklichkeitsbescheinigung für den Vertrag ausgestellt oder der Veräußerer sich mit dem von der Preisbehörde als zulässig be⸗ zeichneten Entgelt einverstanden erklärt hat.
. 5. Begründung des Beanstandungsbescheides „Die Preisbehörde muß den Beanstandungsbescheid so be⸗ ründen, daß für die Beteiligten und die Beschwerdebehörbe er—⸗ ichtlich ist, warum das Entgelt als überhöht anzusehen und weshalb der äußerstenfalls zulässige Preis (Nr. 3 Abs. I) angemessen ist.
6.
Vorbescheide () Die Preisbehörde ist nur bei Vorlage eines zur Be— urkundung geeigneten Vertragsentwurfs zur e ing eines ; sie die Erteilung von Vorbescheiden ablehnen, wenn nicht der Antrag⸗ steller ein berechtigtes Interesse nachweist. Ein derartiges Interesse ist anzunehmen, wenn eine Behörde den Antrag stellt. Vor Erteilung des Vorbescheides ist der Eigentümer, insbesondere wenn er nicht selbst den Antrag gestellt hat, über
die Höhe des zulässigen Preises zu hören. Andere Beteiligte
sollen gehört werden, wenn die Preisbehörde erkennt, daß ihre Interessen durch eine Preisfestsetzung wesentlich berührt
werden.
(3) Die Befugnis der Preisbehörde zur Erteilung von Auskünften bleibt unberührt.
G) Bei der Prüfung eines zur Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs, der nach den unter Nr. 2 Abs. ] aufgeführ⸗ ten . einer Genehmigung bedarf, ist neben der Angemessenheit des Entgelts auch zu untersuchen, ob gegen die
Genehmigung des Vertrages sonstige Bedenken bestehen. Im
Vorbescheid ist stets anzugeben, welche Hindernisse dem Ver— trage entgegenstehen. Beispiel: Vorbescheid: 1. Das in dem Vertragsentwurf vom ...... zwi⸗ über das Grundstück .. .... vor⸗ gesehene Entgelt ist überhöht. Der höchstzulässige Preis beträgt.. .... R..
. Außerdem müßte die Genehmigung des Vertrages nach 5 Abs. 1 Nr. 2 der Grundstückverkehrsbekannt⸗ machung versagt werden.
( Der Vorbescheid, welcher die Unbedenklichkeit eines zur Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs feststellt, ersetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine nach den unter Nr.? Abs. 4 aufgeführten Bestimmungen erforderliche Genehmigung 9 den mit dem Entwurf übereinstimmenden Vertrag, wenn
ieser Vertrag binnen sechs Monaten nach der Erteilung des Vorbescheides geschlossen wird. Andere Vorbescheide, insbeson⸗ dere Auskünfte nach Abs. 2, ersetzen diese Bescheinigung nicht; die Preisbehörde soll jedoch bei der Erteilung ihres endgültigen Bescheides nur aus triftigen Gründen von dem Vorbescheid abweichen. ; 4
7. ( Zuständigkeit ͤ
(1) Für die Preisprüfung ist als Grundstückspreisbehörde die untere Verwaltungsbehörde zuständig, die das Rechts— geschäft nach den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Vorschriften zu genehmigen hat. Bedarf das Rechtsgeschäft keiner Geneh— migung nach diesen Vorschriften, so ist die untere Verwaltungs behörde zuständig, in deren Bezirk der Grundbesitz liegt. Er⸗ streckt er sich über mehrere Bezirke, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk der größte Teil liegt.
E) In Zweifelsfällen bestimmt die gemeinsame obere Verwaltungsbehörde, welche von mehreren e e, nden zu⸗ ständig ist. ;
8. Zustellung, Beschwerde
(I) Die Bescheide der Preisbehörde sind denjenigen zuzu⸗ stellen, die den Vertrag zur Prüfung vorgelegt oder die Ertei⸗ lung des Vorbescheids beantragt haben. Ein Vorbescheid ist außerdem stets dem Eigentümer und den Beteiligten zuzu⸗ stellen, welche die Preisbehörde gehört hat (Nr. 6 Abs. H.
(2). Gegen den Bescheid, durch den ein Vertrag, und den Vorbescheid, durch den ein zur Beurkundung geeigneter Ver⸗ e, n, . beanstandet wird, sowie gegen alle anderen Vor⸗ bescheide ist die Beschwerde nach den Organisationsanordnun— gen des Reichskominissars für die Preisbildung gegeben. Gegen die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und gegen den Bescheid, durch den der Erlaß eines Vorbescheides abgelehnt worden ist, gibt es keine Beschwerde. ;
99 Die Beschwerde ist bei der Preisbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Die Beschwerdefrist gilt jedoch auch dann als gewahrt, wenn die Beschwerde bei der Beschwerde⸗ behörde eingelegt wird. Die Preisbehörde kann der Beschwerde „en, . Entscheidung der Beschwerdebehörde ist end⸗ gültig.
(4 Ist ein Beanstandungsbescheid di, enn, geworden, so soll die Preisbehörde auf erneute Vorstellungen nur dann in eine neue Prüfung eintreten und gegebenenfalls eine Unbe⸗ denklichkeitsbescheinigung erteilen, wenn die Beteiligten sie übereinstimmend beantragen. ;
8 Bedarf das Rechtsgeschäft der Genehmigung nach den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Bestimmungen, so richten sich die Zustellung der n r e, und das Beschwerdeverfahren nach den für das Genehmigungsverfahren maßgebenden Vor⸗
schriften. . 89. Uebergangsvorschriften
(i) Mit der Aufhebung der Verordnung vom 8. Juli 1938
(RGBl. 1 S. 850) und der entsprechenden Vorschriften (Ver⸗ ordnungen vom 17. September 1940 und 5. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 1287 und 244 — endet die Mitarbeit der Finanzämter bei der Preisüberwachung. Damit verlieren die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter nach 8 189 d der be er, b, d . ihre ,, Nachweis für die Angemessenheit vereinbarter Entgelte. Vom 20. Juli 1942 an legen die Finanzämter den Preisbehörden die Verträge nicht mehr vor. Von demselben Tage ab können sie die Be⸗
—
scheinigungen nach 5 189 4 der Reichsabgabenordnung auch dann , ,, wenn der Vertrag von der Preisbehörde beanstandet worden oder wenn die zweiwöchige Prüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist. ;
(2) . entgeltliche Verträge, die vor dem 20. Juli 1942 abgeschlossen worden sind, braucht das Grundbuchamt (Grund⸗ ae n eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Preis—⸗ behörde nicht zu fordern, wenn bis zu diesem Tage die Be— scheinigung nach z 189 d der Reichsabgabenordnung erteilt war. Die Vorschrift der Nr. 2 Abs. 4 bleibt unberührt.
(3) Die Preisbehörde hat die vom Finanzamt nach der Verordnung vom 8. Juli 19338 und den entsprechenden Be⸗ stimmungen mitgeteilten Verträge so zu behandeln, als ob sie von den Beteiligten vorgelegt worden wären. Für einen Ver— trag, den die Lee, nach dieser Verordnung nicht bean⸗ standet hatte, hat sie auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheini⸗ gung auszustellen. e
(4 Var der Erwerber eines Grundstücks schon vor dem 20. Juli 1942 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so soll die Preisbehörde eine nachträgliche Prüfung des vexein— barten Entgelts ablehnen. Gegen den Bescheid gibt es keine Beschwerde. Hält die Preisbehörde im Einzelfall die Nach⸗ prüfung eines Vertrages ausnahmsweise für erforderlich, so hat sie vorab an den Reichskommissar für die Preisbildung zu berichten. ö
Durch die Verordnung vom 7. Juli 1942 sind die nach— stehenden Erlasse des a ge, m ch! für die Preisbildung und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft; gegenstandslos geworden: Abschnitt JL Ziff. 2 und 3 des Runderlasses Nr. 155/37 vom 6. Oktober 1937, . Runderlaß Nr. 7288 vom 8. Juli 1938 (Mitt. Bl. 1 S. 350), Erlaß vom 16. März 1938 (Mitt. Bl. 1 Nr. 6 S. 7), Erlaß vom 17. März 1941 (Mitt. Bl. 1 S. 166) sowie Erlaß vom 19. Mai 1941 (w. RmBl. S. 387).
Berlin, den 19. Juni 1942. Der Reichsminister der Justiz. / J. l r Boltmar. Der Reichskommissar für die Preisbildung. — J.. B.: Dr Fl⸗tt man n.
Einziehungsbeschluß
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Jull 1933 (RGBl. 1 S. 479), sowie des 51 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) und des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 20. Januar 1942 — Pol. S II As Nr. 520 II/ — 212 = wird das Vermögen
a) des Juden Fritz Israel Katzenstein, geb. 8. 8. 1888
in Eschwege, zuletzt in Eschwege wohnhaft gewesen.
b) der Jüdin Ella Sara Baer, geh. 16. 5. 1879 in
Arolsen, zuletzt in Wrexen, Kreis Waldeck, wohnhaft gewesen, — da es der Förderung volks⸗ und staatsfeindlicher Bestrebungen gedient hat, zugunsten des deutschen Reiches eingezogen.
Kassel, den 21. Juli 1942.
Der Regierungspräsident. Dr. Eichhorn i. V. —
Bekanntmachung
Die am 24. Juli 1942 ausgegebene Nummer 24 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung über den Bau und Betrieb von Kleinbahnen und ihnen gleich zu erachtenden Eisenbahnen. Vom 7. Juli 1942.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 9. Juli 1942.
Dritte Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerb⸗ lichen Rechtsschutz für belgische Staatsangehörige. Vom 15. Juli 1912.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Nebexein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 15. Juli 1942.
Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen auf dem Ge⸗ biete des Patentrechts im Königreich Schweden. Vom 15. Juli 1942. ⸗ ;
Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechtsschutz für schwedische Staatsangehörige. Vom 15. Juli 1942.
Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: (15 RAM. Post— beförderungsgebühren: 9,93 R. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin 965 200.
Berlin NW 40, den 25. Juli 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
82
Bekanntmachung ?
Die am 24. Juli 1942 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: .
Verordnung über die Einführung des Futtermittelrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 9. Full 1942. ö
Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft. Vom 15. Juli 1942.
Achte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Lichtspielgesetzes. Vom 17. Juli 1942.
Verordnung zur i n n der Verordnung über das Ver⸗ bot der Einfuhr von Bienen im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 19. Juli 1942.
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Fortfall der Berufsschulbeiträge. Vom 20. Juli 1942.
Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: 15 R. Post⸗ beförderungsgehühren: h, 3 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 25. Juli 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Preußen
Bekanntmachung
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzlsamml. S. 367) ist bekanntgemacht der Erlaß des Preußischen Staats- ministeriums vom 1. Juni 1912 über die Verleihung des Ent⸗ eignungsrechts an den Kreis Schloßberg zum Ausbau einer Steinstraße von Grumkowsfelde bis Schwarpen in der Gemarkung Schieden durch das Amtsblatt der ? egiernng in Gumbinnen Stück 25 S. 63, ausgegeben am 20. Jun! 15942.