1942 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Sentralhandelsregisterbeilage zum Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1942. S8. 4

8 6 1 1 wwe,

Nr. 2883 Theodor und Adolfam 14. 5. 1985 geborene Helga Nitsche

Brand in Solingen am 10. Juli 1942: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Adolf Brand ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert in: Adolf Brand.

Nr. 3256 Friedrich Carl Schmitz in Solingen am 7. Juli 1942: Die Firma ist erloschen.

Solingen, den 21. Juli 1942.

Amtsgericht.

Steinau, Oder. JI dõõ l

In unserem Handelsregister Abt. A Nr. 304 ist heute bei der Firma Ham⸗ burger Bekleidungshaus, Hugo Mai⸗ wald, Steinau (Oder),), folgendes ein⸗ geträgen worden:

Geschäftsinhaber: Frau Ida Köthen eb. Dams in Steinau (Oder). Die Firma lautet jetzt: Hugo Maiwald Inhaberin Ida Köthen.

Der Uebergang der in dem Geschäft begründeten Forderungen ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Ida Köthen ausgeschlossen.

Steinau (Oder), den 18. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Stolzenan. 18552 Handelsregister Amtsgericht Stolzenau⸗W.,

18. Juli 1942. Neueintragung:

A 239 Heinrich Klußmann, Mine⸗ ralwasserfabrik, Brunnenvertrieb und Spirituosengroßhandlung, Stol⸗ zenau. Inhaber: Mineralwasserfabri— kant Heinrich Klußmann, Stolzenau.

Traunstein. 18554 Handelsregister Amtsgericht Traunstein. Traunstein, den 17. Juli 1942. Veränderung:

B 1 Firma „Kolbermoor⸗Union Aktiengesellschaft“. Sitz: Kolber— moor.

Das Grundkapital der Kolbermoor⸗ Union Aktiengesellschaft von 1000 000 Re wird gemäß § 8 der Dividenden⸗ abgabeverordnung vom 12. Juni 1941 um den Betrag von 500 000 Reit auf 1500 000 R.M berichtigt durch Ausgabe von 500 Stück Zusatzaktien à 1000 t-. Demgemäß wurde nach Beschluß des Aufsichtsrats vom 13. Juli 1942 5 4 der Satzung Höhe des Grund⸗ kapitals geändert. Das Grundkapi⸗ tal der Gesellschaft beträgt 15090 090 Rt und ist eingeteilt in 1500 Stück Aktien im Nennbetrag von je 1000 RA.

Treptow, Rega. 18555 Handelsregister Amtsgericht Treptow (Rega), den 22. Juli 1942. Veränderung:

A 193 Fritz Wiese, Deep (Gemischt⸗ warenhandlung). Die Firma lautet fortan: Kaufhaus Fritz Wiese Inh. Erwin Pudor. Inhaber jetzt: Erwin Pudor, Kaufmann, Deep.

Warstein. I8556

In unser Handelsregister B ist heute unter Nr. 27 bei der Firma Ditt⸗ mann⸗Neuhaus C Gabriel-⸗Bergen⸗ thal Aktiengesellschaft in Warstein folgendes eingetragen:

Durch Aufsichtsratsbeschluß vom 27. Juni 1942 ist das Grundkapital erhöht und 5 4 der Satzung dement— sprechend wie folgt geändert:

Das Grundkapital der Gesellschaft be—⸗ trägt 1907 000 Rt und ist eingeteilt in 19607 auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 RM, welche die Nummern 1 bis 1907 tragen. .

Die gleiche Eintragung wird bei der Zweigniederlassung Herbede⸗Ruhr bei dem Amtsgericht in Hattingen erfolgen.

Warstein, den 16. Juli 1942.

Das Amtsgericht. Warthbrücken. 18394 Sandelsregister Amtsgericht Warthbrücken, den 17. Juli 1942. Neueintragung:

S. R. A 22 Firma Warthbrückener Tiefbau Weilheim Haeyn, Warth⸗

brücken (Unternehmen in Tief- Beton-, Straßen⸗, Eisenbahn⸗ und Wasserbau, Adolf⸗Hitler⸗Platz 4.5).

Inhaber ist der Ingenieur Wilhelm Haeyn in Warthbrüͤcken.

Wels. 8395 Amtagericht Wels, 17. Juli 1942. Neueintragung:

S. R. A 495 Georg überer Co., Fleisch und Selchwaren, Weis, Sberdonau. Sffene Handels⸗ gesellschaft. Die Gesellschaft. hat am Mal 1941 begonnen. Persönlich haf⸗ tende Gesellschafter: Georg und Maria Überer und Josef Reicher, alle in Wels, Manfred⸗H-Richthofen⸗Straße 3. Zur Vertretung der Gesellschaft ist. jeder pers. haftende Gesellschafter selbständig

ermächtigt.

Wünsechelburg. 18396 Amtsgericht Wünschelburg, 20. Juli 1942. Veränderung: ö S. R. A 18 Vereinigte Wünschel⸗ burger Kornbrennereien Nitsche M Co. in Wünschelburg. Alexander Nitsche ist gestorben. An seine Stelle sind als persönlich haftende Gesell⸗ schafter seine Geschäftsanteilserben, die am 6. 7. 1928 geb. Eva Nitsche, der

am 25. 5. 1931 geb. Karl Nitsche, die i

und, die am J. 4. 1938 geb. Doris 2 sämtlich in Wünschelburg, ge⸗ reten.

zeit. 18564 Handelsregister Amtsgericht Zeitz. Zeitz, den 20. Juli 1942. Neueintragung:

He- R. A. Nr. 1165. Elsa verw. Schincke Lichtbild⸗Schincke, Zeitz. Inhaber ist die Witwe Elsa Schincke geb. Förster, Zeitz. (Nicht eingetragen: Geschäftszweig: Ansichtskarten und Bild⸗ Großverlag. Geschäftsräume: Zeitz,

Schloßstraße 13.

LTi r bi. 18397 In unserem Handelsregister A 149 ist heute bei der Firma Karl Stoye und Co., Kolonialwaren, Magerial⸗ waren und Landesprodukte, Zörbig, folgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Stoye ist infolge Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Zur Vertretung der Gesellschaft sind sowohl Oswald Bieler als auch Gertrud Bieler ermächtigt, und zwar jeder für sich allein. Zörbig, den 7. Juli 1942. Das Amtsgericht.

4. Genofenichafts⸗ register

Alverdissen. 185691 G. ⸗R. Nr. 13. Molkerei Wierborn e. G. m. b. H. in Wierborn b. Barntrup. Die Liquidation ist beendet, die Ge⸗ nossenschaft erloschen. Alverdissen, den 15. Juli 1942. Das Amtsgericht.

Rau er wit z. 18570 Veröffentlichung.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitätsgenossenschaft Dreimühlen bei Gn.⸗-R. 15 eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch die Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom 16. März und 28. Juni 1942 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Max Pawelke, Johann Klose, Paul Hoffmann, Franz Müller und Wilhelm Lammich, sämtlich in Dreimühlen, sind Liquidatoren.

Bauerwitz, den 17. Juli 1942.

Amisgericht.

Brix. 18571 Genossenschaftsregister Amtsgericht Brüx.

Brüx, den 12. Mai 1942.

Abt. 7 Gen.⸗R. X 187. Genossen⸗ schaft Elektrizitätsgenossenschaft für den Ort Sellowitz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Sellowitz.

Sitz: Sellowitz, Kreis Saaz.

Die Satzung ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30. 11. 1941 im 5 33 (Geschäftsanteile) geändert.

18572

Danzig. Genossenschaftsregister Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderung: Am 15. Juli 1942.

10 Gn.⸗R. 194. „Danziger Sied⸗ lungsgenossenschaft, Arbeiterheim ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“. Danzig (Weinberg— straße a). Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 23. Juni 1941 ist jetzt Gegenstand des Unternehmens der Bau und die Betreuung von Kleinwoh⸗ nungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Be⸗ zirks Hansestadt Danzig mit eingemein⸗ deten Vororten beschrankt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließlich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen . und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun⸗ gen im Sinne des Wohnungsgemein⸗ nützigkeitsgesetzes und seiner Durch⸗ führungsvorschriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in 56 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und in den Durchführungsvorschriften bezeichneten Geschäfte betreiben. Eibenstock. 185731

Genossenschaftsregister Amtsgericht Eibenstock, 21. Juli 1942. Veränderung:

Blatt 9. Landwirtschaftlicher Spar⸗, Kredit⸗ C Bezugsverein Schönheide i. Erzg., eingetragene Genossenschaft mit unbeschräntter Haftpflicht in Schön⸗ heide. An Stelle des Statuts vom 1. Februar 1912 ist das in der General⸗ versammlung vom 20. Oktober 1940 angenommene Statut getreten. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse

1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ vel leb und zur Förderung des Spar⸗ sinns,

2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse),

J. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. . Gloguu. 18574 . Genossenschaftsregister Amtsgericht Glogau, den 1. Juni 1942.

Veränderungen:

Nr. 63 Verbrauchergenossenschaft für Glogau und n e. G. m. b. S. in Glogau. Die Genossenschaft ist in⸗

folge Einweisung des Gemeinschafss⸗ werks der Deutschen Arbeitsfront, G. m. b. H. in Hamburg in das Vermögen der Genossenschaft unter Ausschluß der Liquidation aufgelöst.

Grimmen. 18575

In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 25 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Neuendorf e. G. m. b. H. in Neuendorf folgendes einge⸗ tragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Ver— schmelzungsvertrag von der Grimmener Bank e. G. m. b. H. in Grimmen über⸗ nommen worden.

Grimmen, den 22. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

HK upp. 18576 3. Gen. ⸗R. 18. Die Elektrizitätsge⸗ nossenschaft G. m. b. H. in Kupp, Kreis Oppeln, ist durch die Beschlüsse der Ge⸗ neralversammlungen vom 30. Mai und 4. Juli 1942 aufgelöst worden.

Kupp, den 7. Juli 1942. Amtsgericht. Oldenburg, Holstein. 18577

In das hier geführte Genossenschafts⸗ register ist bei folgenden Genossen⸗ schaften Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Kröß Nr. 32 —, Elektri⸗ zitätsgenossenschaft e. G. m. u. H. in Kabelhorst Nr. 12 —, Elektrizitäts⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Alt⸗ Rathjensdorf Nr. 44 —, Eleltrizi⸗ tätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Fargemiel Nr. 49 eingetragen:

Aufgelöst gemäß S5 2 und 3 des Ge⸗ setzes über die Auflöfung von Gesell⸗ schaften und Genossenschaften vom 9. 10. 1934. ö

Oldenburg in Holst., 18. Juli 1942.

Amtsgericht.

Ostrowo, Posen. Belan ntmachung. In das Gen.⸗R. Nr. 22 (Jarotschin) ist heute bei der Firma Brennerei⸗ genossenschaft Groß Lubin, e. G. m. b. H. in Groß Lubin folgendes einge— tragen worden: Die Firma lautet jetzt: Brennereigenossenschaft Langenfeld ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Groß Lieben Das Statut ist am 4. 6. 1941 geändert und neu ge⸗ faßt. Gegenstand' des Unternehmens ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rech⸗ nung und Gefahr zwecks Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und Getreide oder sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaft⸗ lichen Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe sowie die Rückgabe der an⸗ fallenden Rückstände wie Schlampe usw. zur Verwendung im eigenen Betrieb und im Verhältnis der zur Verarbei⸗ tung gelangten Rohstoffmengen. Ostrowo, den 17. Juli 1942. Das Amtsgericht.

1868

Posen. 18409

Genossenschaftsregister.

17 Gn. ⸗R. 30 Bentschen. Konsum, Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Starkendorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Landwirt⸗ schaftliche Warengenossenschaft Star⸗ kendorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht! mit dem Sitz in Starkendorf. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗

kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗

ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge— schäftsberieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Juli 1942. Posen.

18410 Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 33 Bentschen. „Konsum“ Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Freidorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1353. Juni 1947 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan. „Land⸗ wirtschaftliche Warengenossenschaft Frei⸗ dorf eingetragene Genossenschaft mit beschränlter Haftpflicht! mit dem Sitz in Freidorf. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen—⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die , der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Juli 1942. 2

Posen. 18411 Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 263. „Credit“ eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Posen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Juni

1942 ist das Statut abgeändert und

völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Credit“ Wartheländische Bauernbank einge⸗3 tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Posen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kreditgenossenschaft zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs, insbesondere die Erteilung von mittel⸗ fristigen Darlehen und Krediten zum Bodenerwerb, zur Erbauseinander⸗ setzung, zu Schuldenablösungen, zur Inventarbeschaffung, für BVauzwecke, für Betriebsverbesserung und Inten⸗ sivierung des Betriebes. Die Ausdeh⸗ nung des Geschäfts auf Nichtmitglieder ist erlaubt. soweit sie gesetzlich zu⸗ lässig ist.

Amtsgericht Posen, den 7. Juli 1942.

Posen. 184121 Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. II. 4 Bentschen. „Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Freidorf.“ Durch Beschluß der Generalversamm—⸗ lung vom 13. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan: „Spar⸗ und Darlehnskasse Freidorf eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Freidorf. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land— wirtschaftlicher Erzeugnisseh; 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Posen, den 8. Juli 1942.

Posen. 18413 Genossenschaftsregister. 17 Gen.⸗R. 35 Scharnikau. „Spar⸗

und Darlehnskass⸗, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Milkowo.“ Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 223. Mai 1941 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fort— an: „Spar⸗ und Darlehnskasse Milkowo eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht! mit dem Sitz in Milkowo. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft— licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse)h; 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung; 4. zur Förderung der Zuchttierhaltung. Amtsgericht Posen, den 9g. Juli 1942.

Reichenberg. 18579 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Veränderungen:

Gen. R. IL 44, 14. Juli 1942: Spar⸗ und Vorschußverein Unter⸗Polaun re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Unter⸗Polaun. Durch Beschluß der Hauptversammlun⸗ gen vom 27. April 1941, 7. März 1942 und 14. Juni 1942 ist die Satzung in den §§ 1, 3 Abs. 4, Pkt. 4 u. 5, 5 Abs. 2 n. 3. b n , ; gender. Die Genossenschaft wurde mit Genehmi— gung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 1. November 1941, Tgb. Nr. 27 96641 III, auf Grund der Verordnung vom 26. 4. 1940, RGBl. 1 S. 684, in die Rechtsform eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Genossen— schaftsfirma lautet nunmehr: Volks⸗ bank Polaun e. G. m. b. H. in Unter⸗ Polaun. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 25 Ee, die Haftung 50 R.-M. Absatz 3 des 5 6 Pkt. 6 fällt weg. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Gn. ⸗R. II 520, 13. Juli 1942: Gegen⸗ seitiger Spjar⸗ und Vorschußverein in Ruppersdorf, regstrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Reichenberg⸗ Ruppersdorfß. Durch Hauptversamm⸗ lungsbeschluß vom 12. April 1940 sind bestellt. Adolf Wolleschak in Reichen⸗ berg⸗Ruppersdorf 312, als leitender Direktor, Rudolf Lautsch, Reichenberg- Ruppersdorf 292, als Direktorstellver⸗ treter, Oskar Keil, Reichenberg⸗Rup⸗ persdorf 441, als Kassierstell vertreter, Max Kraus, Reichenberg⸗Ruppers⸗ dorf 372, als Kontrollor, und Karl Augsten, Rentner, Reichenberg⸗Rup⸗ pers dorf. als Kontrollorstellvertreter. Gelöscht sind der Direktor Eduard Simon und der Direktorstellvertreter Ferdinand Nitsche.

Gn. ⸗R. IV 330, 26. Juni 19412. Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Bad⸗ Liebwerda und Umgebung registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Bad Liebwerda, Kreis Friedland (Isergebirge). Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. April 1942 ist a) Franz Wildner, Pensions⸗ inhaber in Bad Liebwerda 180, zum Vorstandsmitglied (Zahlmeister) ge⸗ wählt; b) die Satzung in § 55 Abs. 1 geändert. Demnach 3 ein Ge⸗ schäftsanteil nunmehr 20 et; gelöscht ist das Vorstandsmitglied (Zahlmeister) Josef Anders.

Sitzverlegung:

Gn. ⸗R. III 284, 18. Juli 1942. Geskä zülozrna sklärsko-- zivnostenskä v Ja- blonci n. / N. zapsané spoleéenstvo s obmezenym rusenim v likvidaci, Gablonz a. N. Die Genossenschaft hat ihren Sitz nach Jungbunzlau verlegt. Sie ist weiterhin im Genossenschafts⸗ register des Kreisgerichtes Jungbunzlau (Protektorat) unter Registerzeichen

Dr VIII 349 eingetragen und deshalb im Genossenschaftsregister des Amts⸗ gerichts Reichenberg erloschen. Löschung von Amts wegen:

Gn. R. VI 80, 4. Juli 1942. Erzeu⸗ gungs⸗ und Exportgenossenschaft der Glasmacher für die Bezirke Gablonz a. N. und Eisenbrod, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, Groß⸗Hammer, tschechisch: Vrobni a exportni drutstvo sklärü pro okꝝ es y Japlonee n. N. a Zelezny Brod, zab- sané spolesenstvo s ruéenim obmeze- nym, Velké Hamry, Groß⸗Hgmmer, gem. Ges. vom 9. 10. 1934, Bl. J S. 914.

Rybnihke. 18580 Veränderungen: ĩ 5. Gen. R. 83 Volksbank Rybnik, O. S. Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Rybnik —. Die Handwerker- und Gewerbekasse e. G. m. b. H. in Sohrau ist gemäß dem Generalverfammlungsbeschluß vom 5. Dezember 1940 und dem Verschmel⸗ zungsvertrag vom 4. Dezember 1940 mit' dieser Genossenschaft berschmolzen. Amtsgericht Rybnik, 13. Juli 1942.

Schânsecę, . id Im Genoffenschaftsregister des Amts⸗

gerichts Schönsee ist unter 4 Gen. ⸗R. 10

bie Moltereigenossenschaft mb5. Gr. Reichenau (Spòöldzieinia Mleczarska w Wielkim Rychnowie) eingetragen. Da die Genossenschaft vermögenslos ist, wird beabsichtigt, ihr Erlöschen gemäß ss 2, 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesgllschaften und Genoffenschaften vom 9119. 1934 von Amts wegen einzutragen. Zur Geltend⸗ machung eines etwaigen ziderspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird eine Frist von 2 Monaten gesetzt. Schönsee, den 21. Juli 1942. Das Amtsgericht.

Steinau. Oder. 18582] 3. Gen. R. 81. In unserem Genossen⸗ schaftsregister ist bei der unter Nr. 81 eingetragenen Elektrizitäts⸗ Genossen⸗ schaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu DOelschen, Kreis Wohlau, heute folgendes einge⸗ tragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm— lung vom] 11. Juli 1442 aufgelöst. Liquidatoren sind: Paul Wilhelm, Lehrer, Josef Seipold, Bauer in Oel⸗ schen, Krs. Wohlau., ; Steinau (Oder), den 21. Juli 1942. Das Amtsgericht.

TDwöäß nm t z. [1 S583 Auf Blatt 19 des Reichsgenossen—⸗ schaftsregisters, Hotel Andreasberg ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ fer Haftpflicht in Cornsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst. ; Amtsgericht Zwönitz, 20. Juli 1942.

5. Musterregister

Geislinxen, Steige. ldõs dl Amtsgericht Geislingen (Steige). Musterregistereintragung für die

Firma Württ. Metallwarenfabrik in eislingen vom 22. Juli 1942: J Nr. 871. Schutzfrist um weitere drei

Jahre verlängert bis 27. Juli 1945

bezüglich Kuchenplatte Nr. S387, Korb

15 662, 15 604, Uhrhalter 23 920, Photo⸗

ständer 27 393, 27394.

7. Konlurse und Vergleichs iachen

Chemmit r. ; . Ueber den Nachlaß der am 28. Mai 1942 verstorbenen, in Chemnitz, Schiller⸗ straße 38, wohnhaft gewesenen Frau Hermine Ernestine Alma verw. Schulze geb. Hofmann wird heute am 22. Juli 1942, vormittags 91 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren erüffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Kaufmann Richard Oertel, hier. Anmeldefrist bis zum 22. August 1942. Wahltermin und Prüfungstermin am 31. 8. 1942, vor⸗ mittags 190 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. August 1942. 35 N 11/42. Amtsgericht Chemnitz, 22. Juli 1942.

Leipzig. 18762

10, N 29/42. Das Konkursver⸗ fahren über den Nachlaß des am 16. Januar 1942 verstorbenen, in Leip⸗ zig C 1, Helfferichstr. 23 II, wohnhaft gewesenen Regierungsoberinspektors Fanz Göbel wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 10, den 21. Juli 1942.

Läöhban, Sachsen. .

3 N 414090. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. Mai 1939 in Rosenhain verstorbenen Dachdecker— meisters Johannes Freund aus Löbau (Sachs.), Altmark 3, wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Löbau (Sachs.), den 22. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An— zeigenteil und für den Verlag: Präsiden Dr Schlange in Potsdam; Druck der Peeußischen Verlags, und Druderet mbH., Berlin

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer

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Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich 8

Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung. sowie das Fordern unverhältnismäßig hohe Arbeitsentgelte in der privaten Wirtschaft. Vom 20. Juli 1942. ;

Anordnung des Bevollmächtigten für die MgIchinenpradultion zur Einschränkung der Konstruktions, Modell und Fertigungs⸗ arbeiten für Hütten- und Walzwerkseinrichtun gen vom 20. Juli 1942. . J, .

Zweite Zusatzanordnung des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion zur Vereinheitlichung von Groß- und Dampf⸗ armaturen vom 10. Juli 1942. ; ; .

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über das Verbot der Herstellung von Groß- und Dampf⸗ armaturen für die Dauer des Krieges vom 11, Juli 1942.

Durchführungsbestimmung Nr. 2 zur Bekanntmachung Nr. 13

der Reichsflelle für technische Erzeugnisse zur Anordnung Nr. he vom Rn dbruar 10d. Bekanntmachung Rr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1910. Bekanntmachung Nr. 15 der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1940. Anordnung 110 der Reichsstelle für Lederwirtschaft Einführung von Bewirtschaftungsvorschriften der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft im Elsaß) vom 28. Juli 1942. Druckfehlerberichtigung der 20. Bekanntmachung auf Grund des 8 4 Abf. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung

der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaft⸗

lichen Einrichtungen an die krlegswirtschaftlichen Verhãältnisse vom 24. Jull 1941, in Nr. 160.

Amtliches Deu tsch ez Ne ich

Anordnung

egen Arbeits vertragsbruch und zAibwerbung sowie das 6er unver hältnis mäßig 9. Arbeitsentgelte in der . privaten Wirtschaft

Vom 20. Juli 1942

Auf Grund des 5 1 der Verordnung über die Lohn— . vom 25. Juni 1938 (RGBl. 1 S. 691) in Ver— indung mit 8 2 der Verordnung zur Durchführung der Ver— ordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBl. 1 S. 222) und der Verbrdnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne ich folgendes an:

§81 Ein Gefolgschaftsmitglied (Angestellter, Arbeiter, Lehr⸗

ling, Anlernling) hat eine Arbeit, zu deren Aufnahme es

nach den bestehenden Vorschriften verpflichtet ist, anzutreten.

52 Ein Gefolgschaftsmitglied darf nicht a) i ,, eine ihm vom Betriebsführer oder dessen eauftragten zugewiesene Arbeit (einschließlich Mehr, Nacht⸗, Sonn⸗ und Feiertagsarbeit) verweigern oder mit ihr zurückhalten,

b) der Arbeit pflichtwidrig fernbleiben, d. h. insbesondere ohne hinreichende Enischuldigung fehlen, wiederholt ohne ausreichenden Grund verspätet zur Arbeit erscheinen oder die Arbeit pflichtwidrig verlassen,

c) durch disziplinwidriges Verhalten, z. B. Tätlichkeiten oder grobe Beschimpfungen, den ordnungsgemäßen Arbeitsverlauf stören. ;

8 3 Ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeits-, Lehr⸗, Anlern⸗ verhältnis) darf von beiden Teilen nicht unberechtigt vorzeitig beendet werden. Sind in zwingenden gesetzlichen Vorschriften, in der Tarifordnung, der Betriebsordnung, dem Einzel— arbeitsvertrag oder in einer Anordnung auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Lohngestaltung verschieden lange Fristen für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorgesehen, so ist die für den lösenden Vertragsteil jeweils längste Frist

maßgebend. 864

Der Unternehmer in der Hauswirtschaft der Haus⸗ haltungsvorstand, = oder sein Beauftragter dürfen ein Gefolg⸗ a,, nicht einstellen, von dem sie wissen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß es anderweitig zur Arbeit verpflichtet ist. Das gilt für eine zusätzliche Tätigkeit insoweit nicht, als die zur Einstellung erforderliche Zu— stimmung des Arbeitsamts vorliegt oder, falls eine solche , , nicht erforderlich ist, die Hauptbeschäftigung nicht

eeinträchtigt wird; eine Beeinträchtigung ist nicht anzu⸗= nehmen, wenn dem Gefolgschaftsmitglied von seinem Betrieb die Aufnahme der zusätzlichen Tätigkeit gestattet ist. Der Unternehmer oder sein Beauftragter hat die Frage einer anderweitigen Verpflichtung des Einzustellenden sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen.

Untersagt ist jede Handlung, die darauf abzielt, ein in

ungelündigtem Beschäftigungsverhältnis stehendes Gefolg⸗

/

schaftsmitglied durch Anbieten eines höheren Arbeitsentgelts oder sonstiger günstigerer Arbeitsbedingungen von seinem Arbeitsplatz abzuwerben.

§86

Das Gefolgschaftsmitglied darf kein Arbeitsentgelt (Er⸗ iehungsbeihilfe) fordern, von dem es weiß oder den Um⸗ fande nach annehmen muß, daß es die im Betriebe oder Gewerbe üblichen Sätze für vergleichbare Arbeiten über⸗ schreitet. Bei dem Vergleich sind Art und Leistung der Arbeiten sowie Alter, Berufszugehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen. Im übrigen gelten die Vorschriften des 8 21 des Abschnitts IJ, der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (RGBl. 1 S. 1609.

. Ein Abdruck *) dieser Anordnung ist in allen Betrieben

und Betriebsabteiungen an geeigneter, den Gefolgschafts⸗

mitgliedern zugänglicher Stelle auszuhängen.

§ 8

(1) Wer dieser Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zu⸗ widerhandelt oder sie umgeht, wird gemäß 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1538 (RGBl. JS. 691) auf Verlangen des Reichstreuhänders oder des Sondertreu⸗ händers der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, letzte in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen oder auf Grund des 5 1 der Dritten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung

vom 2. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2570) in Verbindung mit

den Fünften Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Umwand⸗ lung uneinbringlicher Ordnungsstrafen in Ersatzfreiheits—⸗ . vom 14. April 1942 (RGBl. 1 S. 180) mit einer Ordnungsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbeitreibungs⸗ 53 eine Haft- (Arrest) Strafe bis zu sechs Wochen tritt, estraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit⸗ täter und Gehilfe).

(2) Zuständig ist der Reichstreuhänder oder der Sonder⸗ treuhänder der Fehlt der die Anordnung im Einzelfall zu überwachen hat.

(3) Zuständig ist auch der Reichstreuhänder der Arbeit,

a) 1 . Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden

ist oder

b) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Er—

hebung der Anklage auf behördliche Anordnung ver— wahrt wird oder

e) in dessen Bezirk die Ergreifung erfolgt oder

d) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Stellung

des Strafantrags oder der Einleitung eines Ordnungs⸗ strafverfahrens seinen Wohnsitz oder seine Arbeits⸗ stelle hat.

( Unter mehreren hiernach zuständigen Reichstreu⸗ händern oder Sondertreuhändern der Arbeit gebührt dem der Vorzug, der sich mit der Sache zuerst befaßt hat. Im

Zweifelsfall bestimmt der Generalbevollmächtigte für den. Arbeitseinsatz den zuständigen Reichstreuhänder oder Sonder⸗

treuhänder der Arbeit. §8 9

(I) Die Anordnung gilt nur für den Bereich der privaten Wirtschaft. Sie gilt auch, soweit Gefolgschaftsmitglieder in das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne⸗ ö die besetzten Gebiete und das sonstige Ausland entsandt werden.

(2) Die Anordnung gilt mit Ausnahme des 57 auch in der Hauswirtschaft. ͤ

' 10 Diese Anordnung tritt . 15. August 1942 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Sauckel. *) Abdrucke dieser Anordnung können von der Geschäftsstelle

des Reichsarbeitsblatts in Berlin SW 11, Saarlandstr. 96, be⸗ zogen werden. 6.

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Ein⸗ schränkung der Konstruktions⸗, Modell⸗ und Fertigungs⸗

arbeiten für Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen

vom 20. Juli 1942

Zur Ersparnis von Konstruktions⸗, Modell⸗ und Ferti⸗ gungsarbeiten für Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver— teilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. De⸗

6. 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der

urchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RBl. 1 S. 2498) für die Dauer des Krieges folgendes an:

1. Erzeugnisse, die in die Zuständigkeit der Fachgruppe Hütten⸗ und k der we f ruppe Maschinenbau fallen, dürfen von Hersteller⸗ 1 und fen, , n, von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen nur noch

in solchen Ausführungen angeboten werden, die von

mächtigten für die die als 1. Nachtrag den Herstellern unmittelbar zugeleitet wurde. Die Anordnung zur Vereinheitlichung von Groß und Dampf— armaturen vom 26. Oktober 1910 kann zusammengefaßt mit der 1. und 2. Zusatzanordnung und der Anordnung über das Verbot der Herstellung von Groß! und Dampfarmaturen für die Dauer des Krieges vom 11. Juli 1912 bei der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile, Berlin⸗-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, be—⸗ stellt werden. ( Anordnung erwahnten und hier nicht verö (Figuren) enthalten. .

den betreffenden Firmen bereits gebaut oder geliefert worden sind.

2. Neue Konstruktionen dürfen ohne meine ausdrückliche

Einwilligung nicht in Angriff genommen werden, die nur dann erteilt wird, wenn wichtige wehrwirtschaft⸗ liche Belange dies erfordern.

3. Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Aus⸗

führung neue Konstruktionserbeiten größeren Umfangs erfordern würde, ist mit dem Besteller zu verhan⸗ deln, ob an Stelle der bestellten Ausführung nicht eine solche treten kann, für die Konstruktionen und Modelle vorhanden sind.

Führen derartige Verhandlungen nicht zum Ziele, ist dem Sonderausschuß Maschinen für die Warm⸗ behandlung von Eisen und Metallen, Düsseldorf 1, Kaiser⸗Wilhelm-Straße 32, Meldung zu machen. Dieser hat zu prüfen, ob die auftragnehmende Firma die er⸗ forderlichen Zeichnungen und Modelle von einer an⸗ deren Firma leihweise erhalten oder ob der Auftrag im Einverständnis mit dem Besteller von einer an⸗ deren Firma ausgeführt werden kann, der geeignete Zeichnungen und Modelle zur Verfügung stehen. Ist auch diese Lösung nicht durchführbar, so sind Rie frag⸗ lichen Aufträge unverzüglich den Bestellern zurückzu⸗ geben.

A4. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗

deten Fällen Ausnahmen zuzülassen. Die Anträge sind über den Sonderausschuß Maschinen für Warm⸗ behandlung von Eisen und Metallen einzureichen.

Diese Anordnung gilt auch für Hersteller bzw. Kon— struktionsbüros, die organisatorisch der Fachgruppe Hütten- und Walzwerkseinrichtungen nicht 6

sind. Sie gist sowohl für Inlands⸗ als auch für Aus⸗ fuhrlieferungen. 8 6. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Sonderausschuß Maschinen für die Warmbehandlung von Eisen und Metallen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewäh⸗ rung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, . usw. und zur Zulassung von Betriebs⸗ besichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen ver— pflichtet. !. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 8 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen⸗ und Apparateerzeugung (RGBl. 1 5. 2498). Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen-⸗Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 20. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Or

20

i

Zweite Zusatzanordnung *) des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion

zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampfarmaturen

vom 10. Juli 1942 Zum. Zwecke der weiteren Leistungssteigerung auf dem

Gebiete der Groß⸗ und Dampfarmaturenerzeugung ordne ich auf Vorschlag des Leiters des Sonderringes Armaturen auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen und Apparate vom 11. Dezember 1939 (RGBl. ! S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) folgende Er⸗ gänzungen zu der von mir am 26. Oktober 1940 erlassenen Anordnung zur Vereinheitlichung von Groß- und Dampf— armatuxen an.

Zu I: Geltungsbereich Der Absatz 3 erhält folgende Neufassung: Die Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als auch für

Auslandslieferungen.

Der Absatz 4a erhält folgende Neufassung: Die Anordnung gilt nicht für: a) die Bau⸗, Anschlußmasse und sonstigen Bestimmungen,

die in DIN⸗Fachnormen über GD-Armaturen festgelegt sind KM, HNA-, FEN-, Berg-, LON⸗-, Kälte⸗Armaturen usw.. oweit in diesen keine Festlegungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung auch für GD-⸗Armaturen

Als 41. ile gg n. gilt die Anordnung des Bevoll⸗ aschinenßroduktion vom 29. Januar 1941,

In dieser ien n fan sind auch die in der fentlichten Schaubilder