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Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 174 vom 8. Juli 1942. S. 4
Dr. Ellm en dorf, Wirtschaftsprüfer.
Dr. BVargmann, Wirtschaftsprüfer. J Berlin.
UIs147]. Württ Land . 17427]. 28 . eskreditanstalt. 2 . 3 WBVer sicherungs verein a. G. zu Berlin. ö , . einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben 172 520 05 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsiahr 1941. Wertpapiere: a) Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen A. Einnahmen. RM, , RM G e . J. — ü. dem Vorjahre: kö b) Sonstige Wertpapiere.. .. 7 100, — 1030572 — Deckungsrücklagev 537 943 6 3. Cigene Oh potheken h fandbrie fe und Schuldver cher din g7. ö . 2. Rückstellung für schwebende BVersicherungsfälle 5955 — n nn ö 326 8 697 247 58 3. Gewinne lgge der Versicherten⸗ 6 3 m mn ngen 15 896 84 . Sonstige Reserven . 186 M6, 38 6 ⸗ ; 5. Zuwachs aus dem Ueberschuß des . kJ 2 Bor ahres;. V. ,,, 80,9] 16 936 87 2 680 o34 6 b RVentenbankkreditanstaltshypotheken .... 2865 zs, 5 I. Beiträge 98 722 82 6 Sonstige Baudarlehen... ...... 82 670 577, 65 158 239 17903 6 ö . . 4 265 21 J. Forderungen an abhängige Gesellschaften.——— z51 000 — ; W . 53. Durchlaufende Kredite. J eo gha gl ss . d , 9. Zinsen von Hypotheken anteilige bis 30. 11. auf 31. 12. J. Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn. .. 402035 J Kr fällige fällige . m anne, e 822 10 . ; Gesamteinnahmen: 3 388 10226 theteenn- zoo zos, 10 31 341,26 111 898,97 B. Aus gaben. ⸗ b) aus Rentenbankkxredit⸗ J. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle der anstaltshypotheken z 519, ls N, 18 2221, 0 Vorjahre: o) . sonstigen Baudar⸗ 7 56 i Gd 5 955 — . Kö, 510 583,51 39 791,84 154 794,23 Surücgestell.. . . ö. q) aus durchlaufenden ; . II. Zahlungen für Versicherungsverflichtungen im Rrebiten 13 30383 243561 238257 ron smn, Zs 650 9 Tos do, 7 T Ts, s Fs Ts s III. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste Versicherungen — 2 . Rückkauf) kJ J 2 08620 . 49 726, 5 IV. Gewinnanteile an Versicherte: 10. Beteiligungen. G . 5 — J. Aus Vorjahren: 1I. Grundstück und Gebäude: R 2973, 50 a) dem Geschäftsbetrieb dienende. ..... 960 000, — p) nich . 6 Geng 166 bb 1 oso ooo nicht abgehoben.. .... 649, 3 622 50 u KJ e = 2 2. A 8. 2. 2 . F e . 12. Betriebs- und Geschäftsausstattungßg c . 1— k aht . 21 476, 1s 13. Posten der Rechnungsabgrenzung ..... ö6 271 25 b) nicht abgehoben .. ..... 3 592. 50 25 069 25 28 69175 14. In den Aktiven sind enthalten: V. Verwaltungs . ; — ,, 2 . 2h ,, . 1 gif reren: 40 663 I rangige hypothekarische Sicherheit — 2 Sonstigs Verwaltungslosien !. ö S ge Verwaltungskosten ...... 144 667 58 Passiva. w 3. Steuern und öffentliche Abgaben.. ... 24 175 85 11 Anleihen ö. Umlauf: . . ö an Berufs vertretungen 243 — . . ö a) Hypothekenpfandbriefe 499. ... 40 445 000, — . reibungen—— . ö b) ö . J . NII. Deckungsrücklage am Schlusse des Geschäftsjahres 2764 506 46 ej Buchforderung aus Reihe ?. ...... 4 500, — 40 449 500 — VIII. Gewinnrücklage der Versicherten ...... ö 66 80610 2. Aufgenommene Darlehen: IX. Sonstige Reserven s . 13 982161 a) Rentenbankkreditanstalts darlehen. ..... 2 880 884,02 X. Zuführung an die gesetzliche Rücklage... 33449 2 35 6528 517, 3 338 509 5012 XI. Sonstige Ausgaben . 256 34 3. Verbindlichkeiten: XII. Reingewinn an die Kriegsrückstellung ..... 33449 a) verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe . 15 200, — taus : 3 388 10225 b) gekündigte Schuldverschreibungen ... . 259 200. — Bermõ gensrechnun e ie, G ee. 1941 ej andere Verbindlichkeiten ... ..... 149 584,76 723 gs4 76 9 83 Dez ? 4. Unterstützungsfonds für Angestellte... . 391 751 86 A. 3 R 8. Dunn aun , nt, n, 21 169 g29 31 1. Grundbesitz a i e w 6 . 58. Eigenkapitahbäll!c.. . 66 Oo Mo — II. Hypotheken und Grunbschulbforderungen ... zos 467 58 JJ 13 300 0090 1m. Schuldscheinforberungen: S8. Mc helm ßen . 3 580 175 08 a) gegen öffentliche Körperschaften ..... 104 427 94 9. Bertberichtigungsposten!!!⸗ . 8 3 033 663 88 b) Sonstige ..... J 199 750 — 304 17794 10. Zinsen von Sypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen, IV. Wertpapiere — — 209 72078 1 Darlehen, FJ und 1 v. BVoralis zahlungen und Darlehen auf Beisiche. en Krediten: a anteilige illige ) ö ; a . 8 31780 2 . ,, . 256 g s, 46 VI. Beteiligungen an sonstigen Unternehmungen. 20 00 - , w . J VII. r e bei . und Sparkassen.... 10 733 24 ö VIII. Rückständige Zinsen und Mieten: . 553, 43 — — 1 ö aus sonstigen Darlehen.... 32 070,80 *** . a, , , kN 1 . ö. aus durchlaufenden Krediten . . 131 593 83 5181,15 S9 225 27 3. Vert papferzinsen ; ö ö ; - K 26 78265 i nn M zol o 2s z1a io 11. Posten der Rechnungsabgrenzung .... . ö. 3 293 89 ; . ; — — 12. Reingewinn: Vortrag aus 1940... 16 571,24 ö. Nuß en fande bei Inkassovertretungen aus den . k 184 zz s 20j a0 32 6e , 29193 13. Bi ts icht 1992 486. 9 X. Kassenbestand und Postscheckguthaben .... 14 96572 . 31 ,, XI. Geschäftseinrichtung .... 21 000 - x ; . ö XII. Sonstige Vermögenswerte... .. 3 559 99 a) Gesamtverpflichtung nach 5 11 Abs. I des Reichsges. über das Kreditwescn ( assißen (3) I9 hs 36s, o XIII. Posten der Rechnungsabgrenzung ...... 12048648 b) Gesamthaftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 a. a. O. . Gesamtbetrag: 3 044 983 87 Passiven 6 -=) s3 250 0M, — 192 o82 43263 B. Berpflichtun gen em, . Gewinn⸗ und BVerlustrechnung auf 31. Dezember 1941. L. Gesetzliche r, ö 37 Weg): 9 1. Bestand am Schlusse des Vorjahres.... 155 938 82 ; A.- Aufwendungen. R. A 6 . 2. Zuführung aus dem Ueberschuß des Geschäfts⸗ ᷣ . . 4. JJ . . d 84 49 1566 273 31 , . cht ö j ? 3 zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte. ... 63 696 66 3. , ö 1 ; J / 3 ; z 266 . . 8 reibungen: ; ö ; d . auf Grundstücke und Gebäude.... .... o 646 . , . , . b) auf Kapital⸗ u. Zinsenforderungen.. .... 528, 83 VI. Rucklage fur Verwaltungs kostieen ? 1566 46 e) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung..... 324,21 10 498 25 VII. gone nn, 5. Zinsen und Provisionen von Hypothekenpfandbriefen und Schuld- 1. Nicht abgehobene Gewinnanteile an Ver⸗ ö verschrejbungen: 1 , 4 241 50 . a) von Hypothekenpfandbriefen??. 1 833 215,02 2. Für Wiederinkraftsetzungen und nicht abge⸗ b) von Schuldverschreibungen ..... 187899, 95 2021 11497 hwoheng Mädch tue l0 000 — 6. Zinsen u. Provisionen von aufgenommenen Darlehen und Ver- 3 rien nn e nung 3 98261 18 22411 bindlichkeiten: . z Vin Varkautionen . kJ ᷣ 3 521 06 a) von Rentenbankkreditanstaltsdarlehen .... 101 680,86 IX. Sonstige Verbindlichkeiten: b) von allen übrigen Darlehens... 1681 746,80 1783 427166 I. Vorausgezahlte Beiträge.. ...... 3808784 . 7. Zinsen von durchlaufenden Krediten... . 492 366 26 2. Vorausgezahlte Mieten.... . 120653 8. Gebäudeaufwendungen . M 9 109 35 3. Vorausgezahlte Zinsen ..... . 909 41 9. Zuweisungen zu den Rücktellungenß-... J 950 000 — 4. Sonstige ..... J 2756 7 231 34 19. Alle übrigen Aufwendungen.... K 66 262 64 X. Posten der Rechnungsabgrenzung ..... 12 05611 1I. Reingewinn: Vortrag aus 1940 .. 16 571,24 d 334 49 ö K 2184 836,98 201 407 32 ghesamtzetrag: , . COO s 33 s Berlin, den 26. Junl 1942. 1. Zinsen: ; 9 Mar tijch⸗ Kchlesijche Bolts versi 2 Versicherun gs verein a. G. = ; z zu Berlin. ö den dee e mähhpotheier? ?:: 21 went elt. e iter t im debe, d Kart; c von sonstigen Baudarlehen ..... 5 2761 386722 65 06 oss 1 Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der 2. Andere Zinsen — — 322 326651 . a . . . ö en sowie . J ö . er vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung 3. . und andere einmalige Einnahmen aus dem 16 953 — der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschlüß er⸗ ar ehen geschä 7 Jö . läutert, den gesetzlichen Vorschriften. 4. Zinsen von ö, J H g. . 26 Berlin ben I9. Juni 1643. — 5. Erträge aus Beteiligungen.... H 1 — J Der Prüfer: Ernst Loren . ; ; z. . 86 n , ., —w ,, ö . Die in der vorstehenden Vermögensrechnung unter Ziffer 11 der Verpflich⸗ ö. . ö 2 . 2 51 ä ss ß tungen mit dem Betrage von 2764 öb6 6 KM gusgewiesene Deckungsrücklage it 2. . ige . aß , ö „ 643 375 , gemäß g 65 Absatz 1 des Gesetzes über die degu fich ging der privaten Versicherungs⸗ JJ . e, , , , , vom 6. Juni 1951 berechnet. 6 6 006 633188 erlin, den 25. Juni 1942. Stuttgart, den 31. März 1942. Der mathematische Sach verständige. Heinz Wendorff. Württ. Landes kreditan stalt. . Nach § 73 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs⸗ Der BVorsitzende des Vorstanda: J. A.: Riekert. unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 931 wird hierdurch bestätigt, daß ; Nach dem abschließenden Ergebnis der pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der die eingestellte Deckungsrücklage vorschriftsmäßig angelegt ist und aufbewahrt wird. Bücher und der Schriften der Anstalt sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen erlin, den 25. Juni 1942. . . und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts-⸗ Der Treuhänder. Stromberg, Stellvertreter. bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im Vorstand: Heinz Wendorff, Berlin, Vorsitzer; Josef Bußjäger, z. Zt. im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt wesentliche Bean⸗ dewer a n n n. . aan ; Berin, Bors . ech ö ö J standungen nicht ergeben. u rat: Lothar Geisler, Berlin, Vorsitzer; Waldemar Schiller, Berlin Berlin, im April 1942. stellv. Vrs.; Wilhelm Baumann BVerlln; ermann Giers dorf, Berlin; Paul Krüger, Vtktien eseiis aft für Wirtsch aftsprüfung — Deutsche Baurevision. Berlin; Franz Kusche, Berlin; Friedrich ilhelm Richter, Berlin; Viktor Trawnik,
.
18985
Vereinigte Lebensversicherungs⸗ anstalt a. G. für Handwerk, Handel und Gewerbe in Hamburg.
Die Mitgliedervertreter unserer An⸗ stalt werden hierdurch zu der am Sonn⸗ abend, deni 15. August 1942, 11 Uhr, in Hamburg in dem Gebäude der Industrie⸗— und Handelskammer, Einzelhandelsabteilung (frühere De⸗ taillistenkammer), Vollversammlungs— saal, Erdgeschoß, Hamburg 258, Neue Rabenstr. 27136, stattfindenden Ver⸗ treterversammlung der Mitglieder- vertreter mit folgender Tagesordnung ktingeladen:
1. Eingänge.
2. Entgegennahme der Jahresabrech⸗
nung 1941. 3. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes für 1941.
4. Wahlen.
5. Sonstiges.
Hamburg, den 25. Juli 1942.
Der Vorstand. Bartholatus. Bökenk amp. Süßbauer.
17932
Wir veröffentlichen hiermit das ab⸗ Kir, Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers über unseren Be⸗ trieb, Geschäftsjahr 1941, gemäß der Verordnung zur Durchführung der Vor⸗
Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933. Halle / S., den 15. Juli 1912. Central⸗Ankaufs telle für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, , gegr. 1889. agel. Nach nog . Prüfung auf Grund der n sonstigen Unterlagen des Betriebes so⸗ wie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Bu und der Jahresabschluß den . 33 Vorschriften. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes haben wesent⸗ liche Beanstandungen nicht ergeben. Halle / S., den 15. Juli 1943. Wirtschafts pr üfer Dr. Heinz Roth.
I0. Gesellschaften m. b. H.
17999) Hr, il e Werkstätten G. m. B. SG., Berlin ⸗Wannsee, Vismarckstr. 24. In der Versammlung der Gesell⸗ schafter vom 65. Junt 18942 ist die erabsetzung des Stammkapitals von M 756 005, — auf RAÆ M6 000, — be- ch e n e 8 G. n. B. . Gesetz
emãä e m. db. H. e werden hiermit di ihn? *. 3 2 sich bet der Gesellschaft zu melden.
Berlin ⸗Wannsee, den 16. Fulit 1949. Ostdeutsche Wer kflätten G. m. b. S.
Dr. Huth. Cranz.
an, emeinnlitzige Siedlungs⸗ Treuhandgesellschaft m. S. S., Berlin Sw 68. Einladung zur Gesellschafterver⸗ sammlung am Montag, dem 19. August 1942, 12 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Berlin SW 68, Schützenstr. 26. Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗
vom 1. 7. 1940 bis 30. 6. 1941. 2. Entschließung zur Bilanz. 3. Entlastung: a) der Geschäftsführung, b) des Aufsichts vates. 4. Bericht über das laufende Ge⸗ schäftsjahr. . j 5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Zeit vom 1.7. 1941 —– 36. 6. 1942. 6. Verschiedenes. Berlin, 24. Juli 1942. Dr. Habbena, Vorsitzer des Aufsichtsrates.
Als Besitzerin aller Anteile n ich die Liquidation der Firma Tech⸗ nische Forschungen Oberingenieur Johann Meyer GmbH., Berlin⸗ teglitz, Grunewaldstr. 6, und bestelle um Liquidator die bisherige Geschäfts⸗ fan erf Frau Grete Meyer, geb. Wei⸗ landt, Berlin⸗Steglitz, Grunewaldstr. 6. Gleichzeitig werden alle Gläubiger ö. ,, 3 etwaigen orderungen bei dem bestellten Liqui- dator anzumelden. Technische Forschungen Oberingenienr Johann Meyer
18611 Gmb.
Grete Meyer, geb. Weilandt, ö. ach fte ich tert
181451.
Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafterbersammlung vom 1. Juli 19412 aufgelöst. Zu Ligquidatoren sind bestellt die Herren Rudolf Garten, Dahlewitz, Kr. Teltow, Memelland⸗ ie und Willi Blumberg, Blanken⸗ elde, Kr. Teltow, 39, mit der Maßgabe, daß jeder von ihnen die Gesellschaft allein zu vertreten berechtigt ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei den Liquidatoren zu melden.
Eystrup, Weser, den 27. Juli 1942. Hugo Schütze Landbedarf G. m. b. H. i. Liqu. Die Liquidatoren:
Rudolf Garten. Willi Blumberg.
. über die Prüfungspflicht der
chriften, Bücher und
und Verlustrechnung für die Zeit
ausweis erhalten haben, kommen die Einzelabschnitte für diese
Dentscher Neiths anzeiger Preuhischer Sta
ats anzeiger
Erschelnt edem Wochent bends. B 18 du yen u r n 8* 16 87. 6 . 23 Tear r , abholer bei der Unzeigenstelle 1B, 90 monatli Ile
Einzelne Nummern dieser Ausgabe nz
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a ten neh Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die eigenstelle SW 68s, Wilhelm⸗ ; . h 33 85 My, einzelne
trage zs —; en d fee, Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung 83 — vetrages cinschlieplch des Vorton abacaeben. Gern spreq́ - Sanmmei- Mr. i s a dex)
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atnzelgenpeeig lr den Raum elner fünfgespaltenen 66 mm breiten Petit-Zelle 0 einer dreigespaltenen 90 mm breiten Petit-⸗Feile 1,85 C .MÆ. — Anz eigen mmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhel mstraße 32. Alle Dru 66 auf einseitig beschriebenem Papier völlig Sruckreis einzusenden, ins beso nbere darin auch angugeben, welche Worte etwa durch Fectdruck (einmal unter⸗ n) oder du Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
wer lollen. -
stete Angeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen (ein.
Neichsbanktgirolonto Berlin, Konto Nr. 1119135
nr. i
Berlin, Mittwoch, den 29. Juli, abends 2. e m.
Postscheckkonto: Berlin ais 21 1942 — = 2
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
. 2 Lebensmittelkarten⸗Regelung für ausländische Zivil⸗
arbeiter.
1. Durchführungsverordnung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserven vom 11. Juli 1942.
Anordnung über die Senkung gebundener i f; Vom 27. Juli 1942.
Berichtigung der 2. Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, in Nr. 171.
Verordnung über die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen im Zollgrenzbezirk des Oberfinanzbezirks Hamburg.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Marienwerder über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Amtliches Deu tsches Reich
Erlaß Betrifft: Lebensmittelkarten⸗Regelung für ausländische Zivilarbeiter
Die im Reich arbeitenden ausländischen Zivilarbeiter be— kommen zumeist in ihren Lagern Gemeinschaftsverpflegung. Ein großer Teil der ausländischen Zivilarbeiter, die nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, müssen sich jedoch selbst verpflegen und erhalten daher Lebensmittelkarten. Bei der Ausgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise sind zahlreiche Schwierigkeiten aufgetreten, da die ausländischen Zivilarbeiter oft ihren Arbeitsplatz und somit ihren Wohnsitz wechseln und es nicht kontrollierbar ist, ob sie bereits Lebens mittelkarten erhalten haben oder nicht. Da die ausländischen Zivilarbeiter kein einheitliches Personalausweispapier in Händen haben, ist es nicht möglich, die Ausgabe der Lebensmittelbedarfs⸗ nachweise an die Abstempelung eines Ausweises zu knüpfen. Um auf jeden Fall eine Doppelversorgung ausländischer Zivil⸗ arbeiter zu unterbinden und die Arbeit der Ernährungsämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an ausländische Zivilarbeiter zu erleichtern, wird folgende Regelung getroffen:
Wochenkarte
Für ausländische Zivilarbeiter, die in einem Angestellten⸗ oder Lohnverhältnis stehen, aber nicht in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind und keine Gemeinschaftsverpflegung er⸗ halten, wird mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungsperiode) die „Wochenkarte für ausländische Zivilarbeiter“ nach anliegendem Muster eingeführt .
Einteilung der Karte
Die Wochenkarte besteht aus einem Stammabschnitt und Einzelabschnitten für sämtliche, den ausländischen Zivil⸗ arbeitern in einer Woche zustehenden Lebensmittel. Ein bzw. zwei freie Abschnitte (W I und W) stehen den Ernährungs— ämtern für etwaige besondere Aufrufe zur Verfügung. Die Einzelabschnitte sind während der aufgedruckten Zeitspanne und nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt gültig. Auf dem Stammabschnitt muß der Name des Arbeiters (der Arbeiterin) eingetragen werden. Die Uebertragung der Karte auf andere Personen ist verboten.
Da die ausländischen Zivilarbeiter bis zur 42. Zutei⸗ lungsperiode bereits die Reichskarte für Marmelade (wahl⸗ weise Zucker), die Reichszuckerkarte und die Reichseierkarte, und bis zur 43. Zuteilungsperiode den Kartoffelbezugsschein⸗
Ware bei den Wochenkarten bis zur 42. bzw. bis zur 43. Zu⸗ teilungsperiode in Fortfall.
Die Einzelabschnitte sind beim Lebensmittelbezug von den Verteilern abzutrennen und gemäß den für Einzelabschnitte geltenden allgemeinen Bestimmungen zu behandeln. Auch der Einzelabschnitt über Speisekartoffeln, der sich von der 44. Zuteilungsperiode ab auf der Wochenkarte befindet, muß abgetrennt werden, denn die abgetrennten Einzelabschnitte sind auch in diesem Fall — wie bei den als „Reisekarte“ abgestempelten Bezugsausweisen (vgl. Erlaß vom 3. 6. 1942 — IIA7T- 2000) — die Grundlage für die Ausstellung der Bezugscheine.
Farbe und Papier
Die Wochenkarten sind in dunkel⸗gelbem Farbton (Farb⸗ ton Nr. 22 der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei) auf 70 g sgm Papier der Stoffklasse II anzufertigen. Die Matern werden jeweils zusammen mit den übrigen Matern für Lebensmittelkarten von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Ausgabe durch die Betriebe
Die Ausgabe der Wochenkarten an die ansländischen zivilarbeiter erfolgt durch die Betriebe, in denen die aus⸗ aͤndischen Zivilarbeiter beschäftigt sind. Die Betriebe haben aher dem für sie zuständigen Ernährungsamt mindestens ine Woche vor Beginn jeder neuen Zuteilungsperiode voll— tändige namentliche Listen der bei ihnen beschäftigten aus⸗
ländischen Zivilarbeiter und vier Tage vor 6 jeder
neuen Woche Veränderungsmeldungen (Zugang, Abgang) zu dieser Liste einzureichen. 31 den Veränderungslisten ist auch anzugeben, von wo und aus welchem Betrieb der Arbeiter
Arbeitsstätte ist.
Für Arbeiter, die neu eintreten, haben die Betriebe neben der Eintragung in die Liste der Veränderungsmeldung die weiter erforderlichen Unterlagen (polizeiliche Anmeldung usw.) vorzulegen.
Einreisenden Arbeitern sind von den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) Reise⸗ und Gaststättenmarken bis zum Wochenende auszuhändigen, soweit sie nicht Naturalverpflegung bekommen.
Für die Dauer des zeitweiligen Aufenthaltes im Ausland (. B. Urlaub, Krankheit) erhalten die ausländischen Zivil⸗ arbeiter keine deutschen Lebensmittelkarten (vgl. Erlaß vom 6. März 1941 — II 1a 7179).
Ausnahmen
Ausländer, die freiberuflich usw. tätig sind und einen festen Wohnsitz haben (z. B. Diplomaten, Journalisten, Ärzte, Vertreter, Studenten) erhalten wie bisher ihre Lebensmittel⸗ karten durch die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen). Die Ernährungsämter werden ermächtigt, auch an die ausländischen Zivilarbeiter, die bereits vor dem 1. September 1939 im Reich ansässig waren, Lebensmittelkarten auszugeben, sofern diese. eine Bescheinigung ihres Betriebes vorlegen, daß sie durch den Betrieb keine Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter er⸗ halten und auch nicht in Zukunft erhalten werden. Die Er⸗ nährungsämter (Kartenausgabestellen) sind verpfliehtet, diese Fälle zu überprüfen, damit keine Doppelversorgung erfolgt.
Die Vorschriften dieses Erlasses finden keine Anwendung auf Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion. Für die Verpflegung dieser Arbeiter gelten die Sätze meines Erlasses vom 17. April 1942 — II 1-709 — und vom 21. Juni 1942 — II 1- 7734 —.
Für die Lebensmittelversorgung ausländischer Binnen⸗ schiffer verbleibt es bei meiner durch Erlaß vom 8. September 1941 — IIC 11b- 1620 — getroffenen Regelung.
Schlußbestimmungen
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungsperiode) in Kraft. Sofern die Durchführung dieses Erlasses und der sich daraus ergebenden Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt wegen der notwendigen technischen Vorbereitungen nicht möglich ist, kann die Ein⸗ führung der Wochenkarte bis zum 21. September 1942 (Beginn der 41. Zuteilungsperiode) verschoben werden.
Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Uber⸗ sendung eines Abdrucks dieses Erlasses unmittelbar zu benach⸗ richtigen.
Berlin, den 10. Juli 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Im Auftrage: Dr. Claußen. Geschäftszeichen: IIC 1—1550.
1. Durchführungsverordnung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserven vom 11. Juli 1942: Die in 5 2 der Anordnung vorgesehenen Anträge auf Zusatzentschädigung sind bei den Industrieabteilungen der oͤrtlich zuständigen Wirtschaftskammern einzureichen.
Berlin, den 24. Juli 1942.
Der Chef des Rüstungslieferungsamts. J. A.: Schlieker.
Anordnung über die Senkung gebundener Preise
Vom 27. Juli 1942
Auf Grund des 82 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars fi die Preisbildung — vom
9. Oktober 1936 GB/
S. 937) in Verbindung mit § 29 der Lee n . er⸗ ordnung ordne ich mit Zustimmung des Beauftragten für de
Vierjahresplan im Einvernehmen mit dem Reichsminister „für Bewaffnung und Munition, dem Reichsminister der Fi⸗ nanzen und dem Reichswirtschaftsminister folgendes an:
81 Aufhebung von Preisbindungen Mit Wirkung vom 1, Dezember 1942 treten im Bereich der Industrie die ler r nge, der ersten Hand außer Kraft, bei denen nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Preis. senkung nach den Vorschriften dieser Anordnung durchgeführt oder eine Ausnahme nach 5 2 Absatz 3 zugelassen worden ist.
582 Senkung der gebundenen Preise 2 1). Gebundene Preise der ersten⸗ Sand müssen im Bereich
„ Hier nicht abgedruckt.
der Jndustrie bis zum 1. Dezember 1942 gesenkt werden. (2) Die Verbände und ö ind verpflichtet,
kommt, oder wohin er verzogen und welches seine zukünftige
sich zwecks Durchführung der Preissenkung über ihre Wirt⸗ schaftsgruppen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung, im Falle des 5 9 mit der zuständigen Preisbildungsstelle un⸗ verzuͤglich in Verbindung zu setzen.
(3) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann auf Antrag der Wirtschaftsgruppe aus volkswirtschaftlichen Grün- den Ausnahmen zulassen. Ein solcher Antrag kann nur bis zum 1. Oktober 1942 gestellt werden.
§53 Einheitliche Preissenkung
(1 Das Ausmaß der Preissenkung wird vom Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung festgesetzt. Die Preissenkung wird im Regelfall für alle an der Preisbindung Beteiligten einheitlich um den gleichen Hundertsatz durchgeführt.
(2) Die Anordnung der Preissenkung gemäß Absatz 1 hat zur Folge, daß an Stelle des bisherigen gebundenen Preises (Fest⸗ oder Mindestpreis) ein neuer gebundener Preis tritt. Der neue Preis errechnet sich in der Weise, daß von dem bisherigen gebundenen Preis (Fest- oder Mindestpreis) der Betrag der gemäß Absatz 1 vorgeschriebenen Preissenkung abzuziehen ist.
(3) Von den einzelnen an der Preisbindung beteiligten Unternehmen ist die Preissenkung, soweit es sich nicht um Syndikate handelt, wie folgt vorzunehmen:
Der Senkungsbetrag ist von dem jeweils preisrechtlich höchstzulässigen Preis des Unternehmens abzuziehen. Bei Unternehmen, die ihre Erzeugnisse zu dem gebundenen Fest⸗ oder Mindestpreis vertreiben, deckt sich also der gesenkte Preis des einzelnen Unternehmens mit dem neuen gebundenen Preis (Absatz 2). Lagen dagegen die bisherigen Preise des Unternehmens über den früheren gebundenen Preisen, so ist der Senkungsbetrag von den bisherigen Preisen abzuziehen. Der neue Preis des Unternehmens deckt sich also in diesem Fall nicht mit dem neuen gebundenen Preis. Hat ein solches Unternehmen seine Abnehmer zu verschiedenen Preisen be— liefert, so ist der Senkungsbetrag von diesen verschiedenen Preisen abzuziehen.
(4 Auf Syndikate sind die Vorschriften des Absatzes 8 sinngemäß anzuwenden, es sei denn, daß der Reichskommissar für die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.
84 Unterschiedliche Preissenkung
(I) Ist für die an einer Preisbindung beteiligten Unter— nehmen eine einheitliche Preissenkung, wie sie in 8 3 vor— gesehen ist, nicht möglich, so kann der glei tüm h at für die Preisbildung in Ausnahmefällen für die Beteiligten eine unterschiedliche Preissenkung anordnen oder auf Antrag der Wirtschaftsgruppe zulassen.
(2) Für die beteiligten Unternehmen werden in solchen Fällen zwei Preisgruppen gebildet.
Zur Preisgruppe A gehören die Unternehmen, die die nach 5 3 Abs. 1 angeordnete Preissenkung voll durchführen.
Zur Preisgruppe B gehören die Unternehmen, die ihre Preise mindestens um die Hälfte des vorgeschrie⸗ benen Hundertsatzes senken.
(G8) Die Unternehmen stufen sich in eigener Verantwor⸗ tung durch Erklärung gegenüber ihrer Wirtschaftsgruppe in eine der Preisgruppen ein. Die Preisgruppe B darf nur ge⸗— wählt werden, wenn die Einstufung in die Preisgruppe A für das Unternehmen nach seiner wirtschaftlichen Gefamtlage und unter Berücksichtigung der Grundsätze der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft nicht tragbar ist. Unternehmen, die bis zum 1. Dezember 1942 keine Erklärung abgegeben haben, gehören zur Preisgruppe A.
( Der Reichskommissar für die Preisbildung sowie die Wirtschaftsgruppen können ein Unternehmen, das sich in die Preisgruppe B eingestuft hat, in die Preisgruppe A umstufen.
(5) Unternehmen, die nicht zu den Preisen der Preis—⸗ gruppe A liefern, müssen damit rechnen, daß sie bei der Ver⸗
gebung von Aufträgen gegenüber solchen Unternehmen benach⸗ Filigt werden, die ihre Aufträge zu den Preisen der Preis— pe A ausführen. Mit der Entziehung von Aufträgen ent— t die darauf gestützte Bevorzugung bei der Zuweisung von rbeitskräften, Rohstoffen, Betriebsmitteln usw.
(6) Auf Syndikate sind die Vorschriften der Absätze 1— enn, anzuwenden, es sei denn, daß der Reichskommissar
r die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.
585 Anrechnung von früheren Preissenkungen ch Preissenkungen, die seit dem 1. September 1939 von einzelnen Unternehmen bei preisgebundenen Erzeugnissen vor⸗ enommen worden sind, werden auf die Preissenkungen nach Ss 3 und 4 angerechnet, wenn sie bis zum 1. Oktober 1942 der Wirtschaftsgruppe gemeldet worden sind.
86 (1) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann die herabgesetzten Preise (Fest⸗ oder Mindestpreise) zu Einheits⸗ preisen oder Gruppenpreisen der Gruppe J im Sinne des 55 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewinn⸗
err, , , = . (Erste GADV.) vom 31. März 1942 (RGBl. I S. 162) erklären. Die an der Preisbindung Be—
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