1942 / 179 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

.

.

7 * . ö

65. Ferdinand Tu py, geb. am 30. 8. 1908 in Bernaditz,

zuletzt wohnhaft gewesen in Mühlhausen Nr. 70, 66. Marie Tupa, geb. am 28. 6. 1913 in Bernaditz, zuletzt wohnhaft gewesen in Bernaditz Nr. 70, 67. Alois Smahal, geb. am 4 8. 1887 in Chrudim, . zuletzt wohnhaft gewesen in Jermer, Ringplatz 28, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ein⸗ gezogen. Prag, den 28. Juli 1912. . Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Anordnung

des , , . für die Maschinenproduktion über die Typenbeschränkung bei Drahtseilhebezeugen

Vom 17. Juli 1942

Zur Leistungssteigerung des Baues von Drahtseilhebe⸗ zeugen ordne ich hiermit auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate— Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in , mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) folgendes an:

I. Schneckenradwandwinden .

1. Schneckenradwandwinden sind nur noch für folgende Zugkräfte herzustellen: 0,25 G6, 2 und 3 t.

Schutzhauben für das Schneckenrad gegen Ver— schmutzung sind nur auf besondere Bestellung zu liefern.

2. Jede Windengröße darf nur mit einer Trommel⸗

länge gebaut werden. .

3. Schneckenradwandwinden mit ausrũckbarer

Trommel sind nicht mehr herzustellen.

II. Sackwinden 1. Sackwinden sind nur noch für die Zugkräfte ö ohne Vorgelege, mit Sicherheitskurbel, un 0,25 t mit Vorgelege und Sicherheitskurbel herzustellen. 2. Sackwinden mit ausrückbarer Trommel dürfen nicht mehr gebaut werden. III. Stirnradwandwinden ö 1. Stirnradwandwinden mit Schleuderbremse und

1 Kurbel dürfen nur noch für folgende Zugkräfte hergestellt werden: 9 , n und zwar in je 2 Typen mit kleinem und großem Trommeldurchmesser. 2. Stirnradwandwinden mit Schleuderbremse und

2 Kurbeln

sind nicht mehr herzustellen.

Stirnradwandwinden mit 1 und 2 Kurbeln ohne“

Schleuderbremse.

Mit Ausnahme der Sackwinden O25 t und der Zimmermannswinden dürfen diese Wand⸗ winden nicht mehr gebaut werden.

IV. Zimmermannswinden

Zimmermannswinden dürfen nur noch in einer Größe, und zwar für 0,5 t Zugkraft gebaut werden.

V. Sandkabelwinden

Handkabelwinden mit Gußrädern sind nur noch für

folgende Zugkräfte herzustellen: 13

Die Winden 7,5 und 10st werden später auf 8 bzw. 12,õ t umgestellt.

Handkabelwinden mit Stahlrädern mit Ausnahme von Grubenkabelwinden dürfen nicht mehr gebaut werden.

VI. Elektrokabelwinden (auch Montagewinden genannt) Elektrokabelwinden mit einer oder mehreren Trommeln sind nur für folgende Zugkräfte herzustellen: 6 6 Die Winden 7,5 und 10t werden später auf 8 bzw. 12,5 t umgestellt.

Drahtseilkloben (auch Drahtseilblöcke genannt), soweit sie in die Zuständigleit der Wirtschaftsgruppe Naschinenbau fallen.

Die Seilscheiben für Drahtseilkloben sind aus einem

. eigneten Gußeisen ohne Buchsen anzufertigen. Seil⸗

e aus Stahl oder Stahlguß dürfen nicht mehr hergestellt werden.

VII. Drahtseillaufwinden für Handbetrieb Die Anfertigung dieser Winden ist einzustellen.

IX. Die unter Ibis VI angegebenen Zugkräfte beziehen sich stets auf die erste Seillage.

X. Die unter J bis VIII genannten Hebezeuge dürfen nur mit einer besonderen Genehmigung hergestellt

werden. Anträge auf Bauerlaubnis sind über den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin⸗-Char⸗ lottenburg, Grolmanstraße 6, bei mir einzureichen.

XI. Bis zum Verbrauch der vorhandenen Einzelteile können die ausfallenden Typen weitergebaut werden. Hierfür wird eine Uebergangszeit bis zum 30. Sep⸗ tember 1942 festgelegt. Am J. Oltober 1942 haben die Hersteller dem Sonderausschuß Transporteinrichtungen zu melden, welche Bestände in diesen Teilen noch bei

ihnen vorhanden sind. Danach wird bestimmt, wann die Fabrikation der einzelnen Typen endgültig einge⸗ stellt werden . Einzelteile 9. die fortfallenden Typen dürfen ab sofort nicht mehr hergestellt werden, sofern sie nicht zusammen mit schon vorhandenen Einzelteilen komplette Hebezeuge ergeben.

Die Lieferung von Ersatzteilen wird durch diese An⸗ ordnung nicht berührt,.

0

VII.

zember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Ver

XIII. Ich behalte mir vor, n n, in besonders be⸗ gründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge

.

sind über den Sonderausschuß Transporteinrichtungen einzureichen. ö

Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, de . und Aufzüge hat die Durchführung ka. Anordnung im Benehmen mit dem Sonderausschuß Transporteinrichtungen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsicht⸗ ewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter⸗ agen, , usw. und zur Zulassung von Be⸗ triebsbesichtigungen und etwa erforderlichen ö verpflichtet. c

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 5 4 der Verordnung vom 29. Dezember 1939 zur Durchführung der . über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ un Apparate⸗Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats—

anzeiger in Kraft.

Sie gilt für Inlands- und Ausfuhrlieferungen. Sie

,, in den eingegliederten Ostgebieten und im ebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 17. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl gange.

XIV.

XV.

XVI.

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Nähmaschinen

vom 18. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver— teilung der Maschinen⸗ und H vom 11. De- ze . indung mit der Durchführungsverordnung vom 260. Dezember 1938 (RGBl.! S. 2498) ordne ich folgendes an:

J. Um eine einheitliche Durchführung meiner Anord— nung über kriegsmäßige Aufmachung und Ausstattung von Erzeugnissen des Maschinenbaues sowie über Mit- und Nach— lieferung von Werkzeugen, Zubehör und Ersatzteilen vom 26. mf 1942 für das Gebiet der Herstellung von Näh— maschinen sicherzustellen, wird im einzelnen bestimmt:

1. Bei Oberteilen:

a) Guß: Der von der Gießerei gelieferte Guß (Arm und Platte) darf höchstens mit einem weiteren Bearbeitungsvorgang (Abschleifen) ver⸗ bessert werden;

b) Lackierung: Farbe grundsätzlich schwarz; eine andere Farbe kann gewählt werden, wenn für schwarz BVeschaffungsschwie igketten bestehen. Nur einmal grundieren, einmal lackieren. Nur bei Haushaltnähmaschinenoberteilen ist einmal farblos überlackieren gestattet. Das Fein⸗ schleifen des Lackes fällt fort. Alles Dekor fällt fort, ebenso Sonderbeschriftung; ö

ch Blanke Teile:

aa) Handradkranz schwarz,

bb) Stirndeckel atramentieren oder brünieren,

cc) Stichstellhebel lackieren,

dd) Fadenführende Teile alle blank verzinkt,

ee) Seitlichen Schmierdeckel brünieren atramentieren,

ff) Schieber blank schleifen,

gg) Stichplatte blank schleifen oder brünieren oder atramentieren,

oder

hh) Stoffstangenlüfterhebel atramentieren oder brünieren,

ii) Stichbreitenhebel atramentieren oder brü⸗ nieren,

kk) Getxriebeteile unter der Platte weder schleifen noch vernickeln.

2. Bei Unterteilen: . a) Holz: Kein Polieren,

b) Guß: Alle bisher blanken Teile lackieren oder

brünieren. 3. Zubehör: a) Haushalt⸗ und Schneider⸗ nähmaschinen: Statt 5 Spulen z, statt 2 Säumer 1 (nach Belieben ein breiter, mittlerer oder schmaler, je nachdem, über welche

Vorräte die einzelne Firma verfügt. Neu⸗ bestellungen sollen vermieden o, .

kein Kapper, .

verstellbarer Kantenfuß oder Lineal mit Schraube (ie nachdem, welche Vorräte die einzelne Firma hat),

keine Stickstichplatte, sofern nicht Vorräte vor— handen sind, die aufgebraucht werden können,

höchstens zwei Schraubenzieher,

kein starrer Nähfuß für die große Universal⸗ Schneidernähmaschine, kein Oelfläschchen,

Apparatekasten aus Pappe, soweit nicht noch Blech⸗ vorräte verfügbar sind;

b) Industrienähmaschinen:

Nur diejenigen Zubehörteile, welche tatsächlich für den bestellten Zweck benötigt werden. Ferner die notwendigen Spezialschlüssel, fünf Spulen, ein ichen und bis zu zwei Schraubenzieher.

ieses Zubehör kann mit jeder Maschine mit⸗ geliefert werden, gleichgültig, ob gleichzeitig mehrere Maschinen geliefert werden.

Ersatzteile werden nur in dem Umfange mitge⸗ . als sie für ein halbes Jahr voraussicht— lich benötigt werden. .

Inland⸗ und Auslandausstattungen werden völli gleichgestellt. Es wird den Maschinen ein Zette

nach Entwurf 2 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion beigefügt.

II. Zur weiteren Typenbeschränkung im Nähmaschinenbau ist in , meiner Anordnung über die Her⸗ enn von , vom 28. August 1941 für

ie Dauer des Krieges folgendes zu beachten:

außerdem

. Reichs und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1942. S. 2

1

1. Jeder Nãhmaschinenhersteller hat die Anfertigung

von Nähmaschinenmöbeln auf je eine Ausstattung

als Handmaschine, als Versenkmöbel und als

Schrankmöbel zu beschränken.

Jeder , bauende Näh⸗

maschinenhersteller darf von der kleinen Zickzack⸗

nähmaschine (Haushalt⸗Zickzacknähmaschine) nur

eine Type herstellen.

3. Zickzacknähmaschinen dürfen nicht in Haushalt- nähmaschinenausstattung, ausgenommen das nor⸗ male Versenkgestell, geliefert werden.

III. Allgemeine Bestimmungen: 1. Diese Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als ö auch für Ausfuhrlieferungen. 2. Zu I: Bei Teilen, bei denen bereits die bisher übliche Bearbeitung eingeleitet ist, darf sie zu Ende geführt werden. * Zu II: Vorgearbeitete Teile und Materialien, die anderweitig nicht verwendet werden können, dürfen noch aufgebraucht werden, wenn sie einen wesentlichen Teil der in Betracht kommenden

Möbel oder Maschinen ausmachen. Bis zum

31. August 1942 haben die Hersteller der Geschäfts⸗ führung der Fachgruppe Nähmaschinenindustrie, Berlin W 62, Wichmannstraße 21, zu melden:

a) die Stückzahl der noch vorhandenen fertigen Möbel und Maschinen, deren Arten nach I3iffer IU nicht weiter gebaut werden dürfen,

b) die Stückzahl der angearbeiteten Möbel und Maschinen solcher Arten.

3. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Näh⸗ maschinenindustrie hat die Beachtung dieser An⸗ ordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Meschinen für Bekleidungsindustrie zu über⸗ wachen. Die Hersteller von Nähmaschinen aller Art sind ihr zur Auskunfterteilung, zur Einsicht⸗ ewährung in die Geschäftsbücher und zur Zu⸗ assung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Ver⸗ ordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durch⸗ führung der ö die Lenkung und

ö Kriegsverordnungen in Betracht kommen.

5. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger auch für alle bereits hereingenommenen Aufträge in Kraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen, Malmedyh und Moresnet. ; ;

Berlin, den 18. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl 8Sange. rr n

Bekanntmachung Auf Grund des §5 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1015) bestimme ich: Die Amtszeit der in den Jahren 1939 und 1940 be⸗ rufenen Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte (35 3 Abs. 1 der Satzung) wird bis zum 31. Dezember 1943 verlängert.

Berlin, den 22. Juli 1942.

Der Präsident der Deutschen Reichsbank. . Walther Funk.

Die Reichsindexziffer

für die Lebenshaltungskosten im Juli 1942

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juli 1942 gegenüber dem Vormonat hauptsächlich unter jahreszeitlichen Einflüssen um 1,1 v. H. angezogen. Die Gesamtindexziffer stellte sich für 138,9 für Juni.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 136,9 auf 138,7 (4. 2,9 v. H) erhöht. Das ist auf die Einbeziehung der Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurlickzuführen; außerdem stellte sich der unter Berücksichtigung der jeweils verbrauchs—⸗ üblichen Sorten berechnete Durchschnittspreis für frisches Gemüse etwas höher als im Vormonat. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 172,3 auf 172,5 (4. 0, 2 v. H.) angezogen. . übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Be⸗ euchtung (122.2, für Wohnung (121,?) und für „Ver⸗ schiedenes“ (150,3) unverändert geblieben. .

Berlin, den 31. Juli 1942.

Statistisches Reichsamt.

2. Bekanntmachung e am 31. Juli 1942 ausgegebene Nummer Si des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: 2

Verordnung über die Zollbehandlung des Eisenbahngüter⸗ verkehrs mit dem Kom 25. Juli 1942.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 Ft. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6200.

Berlin NW 40, den 1. August 1942. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches Deutsches Reich Druckfehler Verichtigung

. der in Nr. 151 vom 1. Juli 1942 unter „Nichtamtliches Deutsches Reich“ 56 Veröffentlichung des Schuldenstands des Reichs ist ein Druckfehler enthalten. Der unter III. 1 für den 36. 4. 1942 genannte Betrag der Betriebsanlageguthaben muß

statt 548,6 Mill. RM richtig 584,8 Mill. RMA lauten.

Neichs und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 8. Augu st 1942. S. 3

* 2 . m n

* D 6 326 1

9

Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498), soweit nicht schärfere Strafbestimmungen wegen Sabotage von

unternehmungen . Vertretern gegen Entrichtung des ersten

Juli auf 140,4 (1913/14 100) gegenüber

Volksgenossen einen nützlichen Versicherungsschutz gewähren wird.

Lebensversicherungsbestandes nach der Zahl der Verficherungs—

l. Stand der schwebenden Schuld des Reichs

Am Am 30.4. 1942 31.5.1942

in Millionen RA

1ẽ02c0 Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinelichen Schatz anweisungen mit Gegenwert

und von Reichswechseln. .... 63 342,9 67 075,8 b) Zahlungeverpflichtungen aus der Begebung von unmverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert 17, 17,53 2 Kurzfristige Darlehen . 5 343,5 5669, 8 3 Betriebskredit beider Deutschen Reichs⸗ J 849,7 877,8 Summe der Zahlungsverpflichtungen 69 553,6 73 6407 d Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheits leistungen ...... 14,6 14,6 Summe der schwebenden Schuld 69 568,2 73 655,3

Il. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

= , , ,, . 75,3 72. N. F. St t e: J. 1158, ö 3 539, 3 5393

II. Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ . guthaben

1 Betriebs anlageguthaben h 84,7

1775

2 Warenbeschaffungsguthaben. ...

84, 1772

Wirt chaft steil

Schaffung einer Volksunfallversicherung

Nachdem am 1. Januar 1942 die Reichsunfallversicherung auf alle Berufstätigen ausgedehnt worden ist, wird in Kürze nach Abschluß sehr eingehender Vorarbeiten auf Vexanlassung der Wirtschaftsgruppe Unfallversicherung durch die deutschen . rungsunternehmungen eine Volksunfallversicherung eingeführt werden. Während die Sozialversicherung Versicherungsleistungen für Berufsunfälle , . soll die deutsche Volksunfallversiche⸗ rung gegen alle Ünfälle im Verkehr, Beruf, Sport, häuslichen Leben und aus sonstigen Ursachen Versicherungsschutz bieten und bedeutet damit, insbesondere für alle außerberuflichen Unfälle, eine wertvolle Ergänzung der Sozialversicherung. Daß auch Versicherungsleistungen bei beruflichen Unfällen gewährt werden, wird zweifellos von weiten Volkskreisen sehr begrüßt werden, weil auf diese Weise die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen die Berufs⸗

efahren noch zusätzlich über die Leistungen der Sozialversicherung filr zu versichern. Die Deutsche Volksunfallversicherung wird ein Gemeinschaftswerk aller deutschen ,, sein und etzt sich zum Ziele, ,, vielen Vollsgenossen zu niedrigen eiträgen einen wirksamen Versicherungsschutz gegen die Unfall⸗ gefahr zu bieten. ,

Eine wesentliche fh der Deutschen Volksunfallversiche⸗

rung wird die Bereitftellung eines Versicherungsschutzes für die amilie in Form einer Familienunfallversicherung sein. Daneben t auch für Alleinstehende die Möglichkeit zum Abschluß einer inzelversicherung geboten. Die amilienunfallversicherung ewährt gegen einen monatlichen Beitrag von 159 Re für den ö Versicherungsleistungen von 1000, RM für nfall⸗Tod und 5000, Re für Vollinvalidität bzw. bei teil- weiser Invalidität einen entsprechenden Teil. Für die mitversicherte Ehefrau werden für außerberufliche Unfälle bei Unfall⸗Tod 1006, RM und bei Invalidität 3000, eM gezahlt. Für jedes Kind im Alter von 4 —16 Jahren kommen bei Tod durch un 100, RM Bestattungskosten und bei Invalidität 1000, eM Versicherungssumme zur Auszahlung. Die Einzelversicherung bietet f en einen monatlichen Beitrag von 1,— FM. Versiche rungs⸗ n gn von 1000, RM für Unfall⸗Tod und 5000, RM e: Invalidität. Der Verwaltungsaufbau der Deutschen Volksunfall⸗ versicherung wird denkbar einfach gestaltet sein. Auf alle besonderen Antragsvordrucke und Beantwortung vielfältiger Fragen ist ver⸗ zichtet worden. Jeder Volksgenosse wird bei allen Versicherungs⸗

Monatsbeitrages sofort den volkstümlich gehaltenen Versicherungs— schein ausgehändigt erhalten. Der Versicherungsschein konnte u. a. auch deshalb so ühersichtlich gestaltet werden, weil duf den Abdruck der Versicherungsbedingungen verzichtet wurde. Ueber seine Rechte und Pflichten wird der versicherte Volksgenosse durch kurze in volkstümlicher Sprache gehaltene Verhaltungsregeln unterrichtet.

Dem Gemeinschaftswerk der Deutschen Volksunfallversicherung kommt gerade jetzt während des Krieges eine besondere Bedeutung u. Wenn auch, wie in der gesamten Unfallversicherung Unfälle, ie unmittelbar mit den Kampfhandlungen zusammenhängen, der Entschädigungspflicht des Stagtes überkassen bleiben, so werden doch Versicherungsleistungen für alle anderen mit den Kriegs⸗ verhältnissen , , , ,. Unfallschäden, beispielsweise aus der Verdunkelung, dem Aüfsuchen der Luftschutzräume und ähn— lichen kriegsebedingten Maßnahmen, in voller Höhe gewährt. So ist sicher, daß die Deutsche Volksunfallversicherung nicht zuletzt wegen ihres sehr geringen Beitrages in kurzer Zeit Millionen

Die Lebensversicherung Ende 1941

Die ,,, , . Lebens, und Krankenversicherung in der Reichsgruppe ‚„Versicherungen“ gibt jetzt das Ergebnis des

scheine bzw. bestehenden Versicherungen und der Summe nach bekannt. Die statistischen Angaben stützen sich auf 79 private und 19 öffentlich⸗rechtliche Unternehmungen, unter denen sechs private Unternehmungen aus der Ostmark und dem Sudetengau ent⸗ halten sind. Auf die 73 privaten und 19 öffentlich⸗-rechtlichen Unternehmungen des Altreichs entfallen:

Scheine bzw. Versicherungssumme ;. Versicherungen R. A4

Großleben 6 686 994481 23 400 816 Kleinleben .. . 25 912361 10 179 302 Gruppenvers... 10 244992 5 101 916z Rentenversf; .. 1171520 1992250 Aufgew. Vers. 371 468 Alg 762

42 694 767 39 994 048

inzu treten die Bestände der sechs hte Unternehmungen

der Ostmark bzw. des Sudetengaues mit rb. 15 Mill. Versiche=

rungsscheinen und einer Versicherungssumme von 1,270 Mrd. T,

o, daß auf die erfaßten 8 Unternehmungen rd. 44,3 Mill. Ver⸗

e n,, mit 41,204 Mrd. RAM Versicherungssumme ent⸗ en.

Da die Wirtschaftsgruppe Lebens- und Krankenversicherun ro. 1109 Mitglieder . 9 anzunehmen, det auf den fr 91 nicht erfaßten 1000 Klein- und Kleinstbereine rb. 605 bis 800 Mil— lionen, etwa 15 bis 2 , an Sterbegeldversicherungssumme ent⸗ . so daß die im Frühjahr geschätzte Summe von 48 Mrd. RM

ersicherungsbestand in der Lebenßversicherung als zutreffend be— eschnet wwe lden tenn. an, n,.

Ueber die r, , der ersten Monate des * 1942 kann festgestellt werden, daß der Antragszugang si 1941 verlangsamt hat. .

Weitere Steigerung des Warenaustausches mit Ungarn

Budapest, 2. August. Der deutsche und der ungarische Regie⸗ run 1 für die 4 der deutsch⸗ungaxischen Wirt⸗ ge ngen haben in den letzten Wochen in Budapest ihre ährliche Haupttagung ö In den Verhandlungen wurde 6. Programm für den Waren- und Zahlungsverkehr zwischen den beiden Ländern für das nächste Vertragsjahr, das von Anfang August 1942 bis Ende Juli i943 läuft, vereinbart. Es ist auch diesmal gelungen, für das nächste Jahr eine weitere Steigerung des gegenseitigen Warenaustausches vorzusehen.

Ferner ist Vorsorge getroffen worden, daß der kriegswichtige Warenverkehr sich auch in Zukunft unbeeinträchtigt durch den je— weiligen Stand des Zahlungsverkehrs vollziehen kann, und daß die

beiderseitigen Exporteure ohne Wartezeiten die Bezahlung der von

ihnen gelieferten Waren erhalten. Abgesehen von dem eigentlichen Warenverkehr wurde auch eine Reihe von Fragen erörtert, die die w der beiden Volkswirtschaften betreffen, mit dem Fiel, in beiden Ländern die größtmögliche Leistung für die Be⸗ dürfnisse des Krieges zu erreichen.

Endlich wurde festgestellt, daß zwischen den beiden Regierungen in der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Fragen volle Uebereinstimmung . ies gilt besonders auch in Bezug auf das Bestreben der beiden Regierungen, durch eine ge⸗ lenkte Preispolitik eine weitgehende Bindung der gegenseitigen Ausfuhrpreise zu erzielen.

Wirtschaft des Auslandes

Wiebereröffnung der Bank von China und der Verkehrsbank

Schanghai, 1. August. Die Bank von China und die Ver⸗ kehrsbank werden Anfang September mit einem Kapital von 20 Mill. bzw. 10 Mill. Dollar unter Kontrolle der Eentral⸗ Reserve⸗Bank wiedereröffnet, wie ein gemeinsamer sino⸗japa⸗ nischer Ausschuß zur Reorganisation früherer Tschungkinger Banken am Freitagnachmittag bekanntgegeben hat. Beide Banken werden nach den erlassenen . zukünftig keine Noten⸗ banken, sondern nur noch reine Handelsbanken zur Finanzierung der Industrie sowie für Geschäfte mit dem Inland sein. Einst⸗ weilen werden Filialen dieser Banken nur in Schanghai wieder⸗ eröffnet. Wenn die Lage es gestattet, sollen jedoch auch Filialen an anderen Plätzen Mittel⸗Chinas und darüber hinaus eröffnet werden. Die Presseagentur Domei hält sogar die Wiedereröff⸗ nung von Ueberseefilialen zwecks Erleichterung der Abwicklung des Geldverkehrs mit den in Uebersee lebenden Chinesen für im Bereich der Möglichkeit liegend. Den Interessen privater Aktien⸗ besitzer dieser beiden Banken Rechnung tragend, beschloß der Aus- le,. die Zuteilung neuer Aktien im Verhältnis 1:2 an solche Aktionäre, die der Nankinger Regierung nicht feindlich gesonnen 66 oder die die Beziehungen zu Tschungking abgebrochen haben.

ngesichts des Vertrauens, das sich diese beiden Banken in den langen Jahren ihres Bestehens erworben haben, begrüßt die Schanghaier Finanzwelt den Beschluß und erwartet davon eine Belebung des Inlandhandels.

Südamerikas schwierige Brennstofflage Vorstellungen in Washington erhoben

Montevideo, 1. . Nach viertägigen Beratungen hat der südamerikanische Brennstoffkongreß in Montevideo seine Tagung ab ig en. Es wurde uf hfsen sich an die nord⸗ , egierung in Washington zu wenden mit dem Er⸗ kiffen, den Bedürfnissen der südamerikanischen Republiken mit e tragen. Die Wirtschaft und die Lebenshaltung einzelner ibero⸗ amerikanischer Nationen sei durch den augenblicklichen Brenn⸗ stoffmangel schwer geschädigt. In einer Resolution wurde die Regierung in Washington ferner ersucht, den erdölerzeugenden Ländern Iberoamerikas laufende Lieferungen von Maschinen und Werkzeugen für die Petroleumausbeutung sicherzustellen. Nur so könne, so heißt es in der Resolution, allmählich der Ausfall an Einfuhr einigermaßen ausgeglichen werden.

Auf dem Kongreß stand naturgemäß mit Rücksicht auf den Tagungsort die Brennstoffknappheit von Uruguay im Vorder⸗

rund, da diese dort ein besonders großes Ausmaß angenommen 6. zer Präsident der staatlichen Brennstoffgesellschaft wies in einem Referat darauf hin, daß die Vereinigten Staaten in diesem Jahre nur die Hälfte des Brennstoffes wie im vorigen Jahr ge— liefert hätten. Dies bedeute praktisch die Stillegung des privaten Kraftwagenverkehrs und eine einschneidende Verminderung des Omnibusdienstes. Uruguay habe bereits seine Reserven angreifen müssen. Weitere Einschränkungen seien zu erwarten, da der U⸗ Bootkrieg die Zufuhr noch verschlechtere. Die letzte Hoffnung sei die Einfuhr aus Bolivien, die aber einstweilen auch noch recht problematisch sei.

Nach der Beendigung der Tagung in Montevideo reisten die Delegierten von Argentinien, Brasilien, Chile und Bolivien nach Buenos Aires ab, wo die Beratungen fortgesetzt werden sollen.

8

Die Elettrolyttupfernotierung det Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. V. B.“ am 3. August auf 74, 00 RA (am 1. August auf 74, 00 Ru) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten

Dev ien

Prag, 1. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zarich 578, 00 G., Ss0, 19 B., Slo 56, 65 G., S6, so H., Kopen hagen' sal 50 G., Saz, 50 ;., London s, o G., 9s, 10 B., Madrid zd. 80 G., 286, 65 B., Mailand 181,40 G., I31, 0 B., Few Hort 24, 66 G. 25,02 B., Karis 49,965 G., sb, os B., Stockholm 5c, 6 G. 505, So G, Brufsen zog, S5 G., 400, 15 B., Beigrad 9, 95 G. 50, 0s B., Agram L995 G., So, 5 B., Sofiʒa zo, 7 J., 36,63 B., Athen 16. 68 G., 1552. i.

Bud ape st, 1. August. Geschlossen. (D. N. B.)

London, 3. August. (D. N. B.) Die Börsen bleiben heute wegen Bankfeiertag geschlossen.

Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) (Amtlich. Berlin 765,366, London Paris —, Brüssel o, 11 - 36,17, Schweiz C6, ss = 43,1, Helfingfors Italien (Clearing —, Madrid —, Oslo Kopenhagen —, Stockholm 44,81 44, 900, Prag —. *

Zürich, 3. e (D. N. B.) [UlII,40 Uhr.) Paris 9,57, London 127, Nerd York 4831 nom., Brüssel 69, 256 B., Mailand 22, 66s, Madrid 40, o5 B., Holland 229, 5, Berlin 173,55, Lissa= bon 17, 8s, Stockholm 102,566, Oslo 98,75 B., Kopenhagen go, 26 B., Sofia 5, 40 B., Prag 17,87 4 B., Budapest 104,60 . Zagreb 8,15 B., Athen —, Istanbul 3,37 ½, Bukarest 2, 50 B., de safoi⸗ S77, 50, Buenos Aires 97, 00, Japan sol, 00, Rio 22,50 B.

, , . . August. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 479,900, Berlin 191,89, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich III,26, Rom 265,35, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo

[12,00 Uhr; holl. Zeit.]

0 m,,

gegenüber

Kanada (Montreal).

erem Willen zur Zusammenarbeit als bisher Rechnung zu

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphijche Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexand. nb Kairo Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos ö, Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de n,, Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)] ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen) .... ...... England (London) .. Finnland (Helsinki) . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) ... ..... Japan (Tokio und ,,

Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ann, . Norwegen (Oslo) .. Portugal Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. ie, (Belgrad) . Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) .... ... Südafrikanische

L kanad. Doll.

Union (Pretoria, Johannesburg) ... Türkei (Istanbuh .. Ungarn (Budapest) ) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

L ägyyt. Vfd. 100 Afghani

1ẽPap. ·Pes. I austr. Pfd.

100 Belga 1'Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen

U engl. Pfd.

100 finn. M. 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 19Yen

l00 Kuna

I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 serb. Din. 100 slow. Kr. l00 Peseten I südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

1. August

3. Au gust ; Geld Brief Gelb Brief 16 70 18,s3 18,9 18, 83 o, Sss o, ss o, s8 , S2 30,986 (o,o 39,98 40, s o.MI30 O, 32 oO, 0 O, 182 Joa sos] 3, o S, oss s2,ę se, 26s 52,18 52,26 Fos So) 5os So? Loss 167 Uess 162 13270 182,0 sis2, 10 132,10 1159 14,51 14,596 14,61 z8. 42 38, 509 38.2 38,50 1z 14 13,8 18,4 13, 16 o, Sᷣss o, 8s o, sss O, 58] Joss Soos 90 S,ioos 556786 s6,863 66,6 ss, ss lo, ig 16, is 106, ic 10,16 59, a5 59, 6s 59, as 60, 6s 57,85 68, o] 57,89 68, ol 4595 50s 4,5435 S, os s 581 S668 8.59 8,609 23,55 2s, 60 23, Ss 2s, so Lols 1384 118 1,082 99 L2zon 1,199 1201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südafrik. Union ..

Frankreich ...

Britisch⸗Indien .

Australlen, JReuseriand ..... ..... .. J, . w , .

ö

Geld 9, 4995 7912

714, 18 2, 99s 2, 498

AMusländische Geldsorten und Banknoten

folgende Kurse:; Brief

9, gi

b. 00s

7, 923 74, 32

2, 102

2, 50ꝛ

3. August 1. August Geld Brief Geld Brief Sovereigns ...... Noti⸗ 20,s8 20, 45 20,38 20, 46 20 Franes. Stucke .. für 16,15 16,22 16,6 16, 22 Gold Dollars ...... 1 Stck 4188 d, 208 4,188 4206 Aegyptische ...... IL ägypt. Pfd. 4389 (441 4,39 4, 41 Amerikanische:

1000-5 Dollar ... 1 Dollar eg , .

2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 1,49 ll 1,49 1,51 Argentinische ...... 1 Pap. Peso O, 44 o, 46 0, 44 0, 46 Australische .... . ... Laustr. Pfd. 2, 44 2, 46 2,44 2,46 Beigische ...... ... 100 Belgas 39,92 (00s 39, 9 40,08 Brasilianische ... 1 Milreis o, 98 6,09 00s O0, og Brit. Indische .... 100 Rupien 22, 95 23, os 22,985 28,05 Bulgarische: 1000 C .

u. darunter ...... 100 Lewa 3,07 3,09 3,07 8,09 Dänische: große ... 100 Kronen

l0 Kr. u. darunter, 100 Kronen 52,109 52,30 52, 1l0 52, 30 Englische: 10 L

u. darunter ...... engl. Pfd. 3,35 3,7 3,35 3,37 Finnische ...... ... 100 sinn. M. 6,058 6,78 5, 053 6,75 Französische ... .... 100 Frs. ... 4,99 5,01 4,99 5, 01 dolländische .... ... 100 Gulden 132,70 132,70 132.70 132,70 Italienische: große . 100 Lire

10 Lire .. ..... . .. 100 Lire 13,12 13, 18 13,12 13,18 Kanadische ..... ... 1 kanad. Doll. O, 99 1,01 0,99 1,01 Kroatische ...... 100 Kuna 4, 99 ö, ol 4, 99 5, 0l Norwegische: 50 Kr.

u. darunter ...... 100 Kronen 56,69 57,11 56,89 57, 11 Rumãänische: 1000 Lei

und 600 Lei ..... 100 Vei .... 1,66 1,8 1,66 1,88 Schwedische: große. 100 Kronen

õ6 Kr. u. darunter,. 100 Kronen 59,40 59,64 59, 40 59,654 Schweizer: große.. I00 Frs. 57,83 58,7 57,833 68,07

100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,83 58,097 57,83 58,07 Serbische ...... ... 100 serb. Din. 4,99 5,01 4,99 6,01 Slowakische: 20 Kr.

u. darunter ... ... 100 slow. Kr. 8,58 8,5223 8,58 8, 62 Südafr. Union .... I südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 Türkische ...... . ... U türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93 Ungarische: 100 P.

u. darunter ...... 100 Pengö 60,8 61,02 60,78 61,02

tc r -

l09, 00, Helsingfors 9,, Prag —, Madrid Alles Brief⸗

kurse.

Stockholm, 1. August. Geschlossen. (D. N. B.)

Oslo, 1. August.

Geschlossen.

(D. N. B.)

London, 1. August. (D. N. B.) Edelmetallbbrse Sonnabends

geschlossen.

Frankfurt a.

Wertpapiere

M., 1. August.

(D. N. B.)

Reichs Alt⸗

besitzanleihe 167,25, Aschaffenburger Buntpapier 122,00, Buderus Eisen 145,900, Deutsche Gold u. Silber 197,00, Deutsche Linoleum Eßlinger Maschinen —, Felten u. Guilleaume 150,90,

Heidelberg Cement Ph. Holzmann 170,00, Gebr.

Junghans

I59, 50, Lahmeyer 163, 00, Laurahütte —, Mainkraftwerte 146,00,

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