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. .
—
X * ö Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1942. S. 4 . w 2 P * . — ; z / 19818 18775 ö 19774 Verleihung urkunde s390 bis 9567, 959 bis 964, 9656 bis 973, bergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Ge— Aktiengesellschaft für Malzfabri⸗- Bekanntmachung der Auflösung für das Steinkohlenbergwerk Us bis 1508 umschrieben ist, einen winnung der in dem Bergwerksfelde kation u. Hopfenhandel vorm.: der Gesellschaft 8 65 Gmbv.⸗Ges. „Bÿerschächte! bei Podlesie, Flächeninhalt von 21 480 314 (einund⸗ vorkommenden Schröder⸗Sandfort in Mainz in Abe Die Speditionsfirma E. Gaertner Kreis Pleß. zwanzig Millionen vierhundertachtzig⸗ Steinkohle
wicklung.
Wir laden hiermit die Aktionäre zu der am Donnerstag, den 27. August 1942, nachmittags 17 Uhr, in dem Büro des Notars Justizrat Dr. Fritz Bickel in Wiesbaden, Adelheidstraße 32, stattfindenden Hauptversammlung ein.
Tagesordnung: 1. Vorlage der Abwirtlungseröffnungs⸗ bilanz, der Jahresbilanzen für die Jahre 1939, 1910 und 1941 und der Schlußbilanz nebst Bericht des Abwicklers und dem Bericht des Aufsichtsrats. ö. 2. Genehmigung dieser Vorlagen. 3. Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats. .
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre, die spätestens bis Montag, den 24. August 1942, ihre Aktien bei dem Abwickler Willi Stern, Wies— baden, Theaterkolonnade 11, oder bei einem Notar oder bei einer zur Ent⸗ gegennahme der Aktien befugten Wert— papiersammelbank oder bei der Com— merzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank oder einer der Filialen dieser Banken innerhalb der üblichen Ge— schäftsstunden hinterlegt haben; die Hinterlegung ist auch dann ordnungs— emäß erfolgt, wenn die Aktien mit . einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge— sperrt werden.
Wiesbaden, den 29. Juli 1942.
Willi Stern, Abwickler.
19792 Concordia Bergbau⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Oberhausen / REhld. Gemäß § 18 unserer Satzung be⸗ ehren wir uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 27. August 1942, vormittags 10,15 Uhr, im Sitzungssaal der Ber—⸗ liner Handels⸗Gesellschaft, Berlin Ws, Behrenstr. 32/33, Aufgang A, stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm— lung ergebenst einzuladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Berichtes des Vor⸗ standes, des Berichtes des Auf⸗ sichtsrats und des festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1911. 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗
rats. . Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 5. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt die Hinter⸗ legung der Aktien oder der Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank oder einer Wertpapiersammelbank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes oder eines deutschen Notars über dieselben, sofern sie spätestens am 22. August 1942 erfolgt bei der Gesellschaftskasse in Ober⸗ hausen / Rhld., einer Wertpapiersammelbank eines
deutschen Wertpapier börsen⸗ platzes,
der Berliner Handels-⸗Gesellschaft in Berlin,
der Deutschen Bank in Berlin,
der, Kasse der Schering A. G. in bezirken Althammer, Neudorf, Mokrau
Berlin. . Oberhausen / Khld.,, den 30. Juli
1942. sowie Klein Paniow, Kreis Ryhbnik,
Der Vorstand der Concordia Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft.
io. Gesellschaften m. b. H.
15131 ö ö. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläu⸗ biger haben sich innerhalb sechs Wochen bei dem Abwickler zu melden. Gertrud Kneißler, Stuttgart 8, Im Lerchenrain 39. Stuttgart, den 30. Juni 1942. Verlag Silberburg G. m. b. H. i. Abwicklung, Stuttgart O0, Alexanderstr. 19.
19768 — Durch Beschluß der ordentlichen Ge⸗
26. Juli das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ , , , werksfelde, das auf dem angehefteten Situgtionsrisse mit den Zahlen und Buchstaben 703, 71 bis 227, 229 bis 269, 21 bis 732, G, F, E, P, 6, B und A umschrieben ist, von 19871 73 (neunzehn Millionen
1942 ist das Stammkapital im Kapi⸗ talberichtigungs verfahren auf HAM 735 0909, — festgesetzt worden. Gebr. Bolzani G. m. b. H., Berlin N20, Wiesenstr. 7.
i969)
straße 16h, e , ,, schafterversammlung ergebenst ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des
Beschlußfassung über die Genehmi⸗
gung der Hilanz sowie die Gewinn- hierdurch verliehen.
und Verlustrechnung. 2. Entlastung der Geschäftsführer. Berlin, den 39. Juli 19432.
19773] Verleihungsurkunde
in Ruda, O. S., wird unter dem Name
⸗ . . hundertdreiundsiebzig) Hierdurch laden wir unsere Gesell⸗ hat und in in, . Klod⸗ schafter zu der am Donnerstag, dem nitz, Kochlowitz, Panewnik und Petrowitz, 13. August 1942, 10. Uhr, im Landkreis Kattowitz, Althammer Und Sitzungssgal, Berlin NM S, Levetzom⸗ Nikolai, Kreis Ptäß, sokie in den Gesell· Stadttreisen Kattowitz hütte, i nn, , ,, liegt ir e 2 ewinnung der in dem Bergwerksfelde eschäftsberichts für 1911, , .
C Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hamburg, Altstädter Straße Nr. 17, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf— gefordert, sich bei dem Wirtschaftstreu— händer NSRB. Ehr. Franz Schulze in Samburg⸗Altona, Kleine Mühlenstraße Nr. 1277129. zu melden. Hamburg, den 21. Juli 1942. E. Gaertner C Co. Gesellschaft mit beschrüänkter Haftung. Der Liquidator: Chr. Franz Schulze.
II. Genossenschaften 19770 Durch einstimmigen Beschluß der Generalversammlung vom 29. 7. 1942 ist unsere Genossenschaft in eine Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht umgewandelt. Der Geschäfts⸗ anteil von z, 300, — ist auf RM 106, — herabgesetzt, die Haftsumme für den Ge⸗— schäftsanteil von Re 100, — auf M 500, — festgesetzt. Die Gläubiger, welche mit der Um— wandlung der Genossenschaft und Herab— setzung des Geschäftsanteils nicht ein— verstanden sind, werden hiermit auf— gefordert, sich wegen ihrer Ansprüche bei uns zu melden. Elbing, den 30. Juli 1942. Raiffeisenbank Elbing Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H Der Vorstand. Winkler. Hohmann.
15. Verschiedene
Bekanntmachungen
19771 Bekanntmachung.
Die Bankfirmen: Pferdmenges CK Co,
Köln, und Deutsche Bank Filiale Köln
haben den Antrag auf Zulassung von
Ii. 1609009, — auf den In⸗ haber lautenden Stammaktien Nr. 11350 zu je RM 1000 —, Nr. 1351 — 3850 zu je HF.M 106,— der Farbwerke Franz Rasquin Aktiengesellschaft in Köln-Mül— heim .
zum Handel und zur amtlichen Notie—
rung an der hiesigen Börse gestellt.
(VWiederzulassung.)
Düssel dorf, am 30. Juli 1942.
Die Zulassung sstelle der Rheinisch⸗Wefstfälifchen Börse zu Düsseldorf. Der Vorsitzende: i. V. Frese. Der Geschäftsführer: i. V. Streckert.
19772] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Alt⸗ hammer“ bei Althammer, Kreis Pleß. Den Gräflich Schaffgotsch'schen Wer— ken, Gesellschaft mit beschränkter Haf—⸗ tung, in Gleiwitz wird unter dem Namen ; „Althammer“ Bergwerkseigentum in dem Berg— das Bergwerkseigentum in dem Berg— werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Zahlen und Buchstaben 70a, A, 2440 bis 3200 und bis 70 umschrieben ist, einen Flächen⸗ inhalt von 18785 9sz4 (achtzehn Mil⸗ lionen siebenhundertfünfundachtzigtau⸗ sendneunhundertvierundsechzigg Aua⸗ dratmetern hat und in den Gemeinde—
und Groß Paniow, Kreis Pleß, Klod⸗ nitz und Halemba, Landkreis Kattowitz,
Regierungsbezirk Kattowitz, Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewin⸗ nung der in dem Bergwerksfelde vor⸗
kommenden Steinkohle
hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1912.
(Siegel)
Der Reichs wr fh aftsminister: Im Auftrag: Hammans.
für das Steintohlenbergwerk „Schadok“ bei Panewmnik,
Kreis Plesj.
Der Rudaer Steinkohlengewerkschaft
„Schadok“
einen Flächeninhalt
achthunderteinundsiebzigtausendsieben⸗ Quadratmetern
Regierungsbezirk Kattowitz, Steinkohle
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942.
(Siegel Der Reichs br if uftaminister:
1 Levetzowstraße 16 m. b. S.
ken Emanuelssegen, Lendzin, Kostow
und Königs⸗ [197735] Verleihun i enn , er
schränkter unter dem Namen
das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ ) werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und
Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ , in Kattowitz wird unter dem Namen
„Böerschächte“ das Bergwerkseigentum in dem Berg—
Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen H, J, K, LB, M, B, C, b, E, F, 6, 732 bis 765 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 29273765 (neunundzwanzig Millionen zweihun⸗ dextdreiundsiebzigtausendsiebenhundert⸗ neünundsechzig Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Podlesie, Emanuelssegen, Tichau und Nikolat, Kreis Pleß, Petrowitz⸗ Landkreis Kat⸗ towitz, sowie in dem Stadtkreis Katto⸗ witz, Regierungsbezirk Kattowitz, Ober— bergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Ge⸗ winnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942. (Siegel) . Der Reichs nwmnffschafts mini ter: Im Auftrag: Hammans. 19775 Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Emanuelssegen“ bei Emanuels⸗ segen, Kreis Pless. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks— Aktiengesellschaft in Kattowitz wird unter dem Namen „Emanuelssegen“ das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und ölen N,, . 65 bis 836 und 8362 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 17 344 121 ssiebzehn Millionen dreihundertviexund— vierzigtausendeinhunderteinundzwanzig) Quadratmetern hat und in den Ge— meindebezirken Emanuelssegen und Tichau, Kreis Pleß, sowie in dem Ge— meindebezirk Petrowitz, Landkreis Kat— towitz, Regierungsbezirk Kattowitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerks felde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen. ; Urkundlich . Berlin, den 23. Juni 1912. (Siegel Ter Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans.
19776 Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von Pteß I“ bei Emanuels⸗ segen, Kreis Pleß. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ Aktiengesellschaft in Kattowitz wird unter dem Namen . „Fürst von Pleß 1“ das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen U, V, Q, P, O, N, 836, S7 bis 847 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 1809 445 (eine Mil⸗ lion achthundertundneuntausendvierhun— dertsechsundvierzig Quadratmetern hat und in dem Gemeindebezirk Emanuels⸗ segen, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Kattowitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Berg⸗ werksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen. . Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 19412. (Siegel) Ter Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans.
19777 Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von Pleß II“ bei Kostow, Kreis Pleßß. . Der, Fürstengrube Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kattowitz wird unter dem Namen „Fürst von Pleß II“ das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen T, 8, 1308 bis 16322, 132242, C1 und W umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 5 A4 487 (fünf Mil⸗ lionen . vierhundertsiebenundachtzig Quadrat⸗ metern hat und in den Gemeindebezir⸗
und Anhalt, Kreis Pleß, Regierungs« bezirk Kattowitz, Sberbergamtsbezirt Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerls elde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen. - Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942. (Siegel) De r Reichs ore aft minister: Im Auftrag: Hammans.
.
für das Steinkohlenberg „Fürstengrube“ bei Wessola, Kreis Pleßßß.
„Fürstengrube“
Im Auftrag: Hammans.
Zahlen 8, R, G0, V, U, S7 bis Sss,
werksfelde, das auf dem ,, amtsbezirk Breslau, liegt, fuß Gewin⸗ 9
Aktiengesellschaft unter dem Namen
das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und ( Zahlen Git, Z, Y, X und 1732 um⸗ Der Fürstengrube Gesellschaft mit bee schrieben ist, einen Flächeninhalt, von Haftung in Kattowitz wird 23 555 510 (dreiundzwanzig Millionen
hundertundzehn) n h und in den Gemeindebezirken Cielmitz, Paprotzan. Wyrow, Urbanowitz, Tan- nendorf, Alt Berun und Tichau, Kreis
tausenddreihundertvierundvierzig) Qua⸗ dratmetern hat und in den Gemeinde⸗ bezirken Wessola, Emanuelssegen, Kostow und Lendzin, Kreis Pleß, Re⸗ gierungsbezirk Kattowitz, Oberberg—
nung der in dem Bergwerksfelde vor— kommenden Steinkohle hierdurch verliehen. .; Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 19412. Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans. ,, 19779) Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Günther“ bei Lendzin, Kreis Plesß. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks— Aktiengesellschaft in anton wird unter dem Namen „Günther“ das Bergwerkseigentum in dem Berg— werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen X, W, Ci, 13222, 1333 bis 1459 . ist, einen Flächeninhalt von 25 797 0982 (fünfundzwanzig Millionen siebenhundertsiebenundneunzigtausend⸗ undzweiunndachtzig Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Lendzin, Emanuelssegen, Kostow, Anhalt, Gur— kau und Alt Berun, Kreis Pleß, Re⸗ gierungsbezirk Kattowitz, Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau, liegt, ö. Gewin⸗ nung der in dem Bergwer sfelde vor⸗
kommenden Steinkohle hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1912. ESiegel)
Der Reichswirtschaftsminifter:
Im Auftrag: Hammans.
19780) Verleihungsurkunde
für das Steinkohlenbergwerk „Tichau“ bei Tichau, Kreis Pleß. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ Aktiengesellschaft in Kattowitz wird unter dem Namen
„Tichau“ das Bergwerkseigentum in dem Berg— werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstäaben L, K J. Tr, W, K, T, , w und Bi umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 61 916999 (einundsechzig Millionen neunhundertsechzehntausendneunhun⸗
dertnèunundneunzig Quadratmetern at und in den, Gemeindebezirken Tichau, Jaroschowitz, Emanuelssegen,
Lendzin, Urbanowitz, Cielmitz, Paprot⸗ an, Wilkow und Alt Berun, Kreis zleß, Regierungsbezirk Kattowitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerksfesde vorkommenden Steinkohle hierdurch 3 Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942. Siegel)
Der Reichswirtschaftsminister:
Im Auftrag: Hammans.
ö Verleihungsurkunde
ür das Steinkohlenbergwerk „Fürst
von Pleß V“ bei Alt Berun, Kreis Ples.
Der . Plessischen Berg⸗ werks⸗Aktiengesellschaft in Kattowitz wird unter dem Namen „Fürst von Plesß V“ das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit und Zahlen X, 1459 bis 1476, 14779, 11779, 14770, 14774, 1467706, 1477, 1457s, 1477, 14771, 1477, 14771, 1477, 1477n, 1970, 14770, 14774, 1478 bis 173. umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 20 497 353 (zwanzig Millionen vierhun⸗ dertsiebenundneunzigtausenddreihundert⸗
in den Gemeindebezirken Gurkau, Neu Berun, Jedlin, Seiern und Alt Berun, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Katto— witz, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, ur Gewinnung der in dem Bergiverks— ide vorkommenden — ; Steinkohle hierdurch verliehen. Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 33. Juni 1942. Siegel) !* Der Reich rrsis n ft minister: Im Auftrag: Hammans. 19782] Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Fürst von wien IV“ bei Cielmitz, Kreis Plest. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ in Kattowitz wird
„Fürst von Pleß 195“
fünfhundertfünfundsechzigtausendfünf⸗ Quadratmetern hat
Pleß, Regierungsbezirk Kattowitz, Ober⸗
den Buchstaben gierungsbezirk
dreiundfünfzig) Quadratmetern hat und
Aktiengesellschaft in
hierdurch verliehen. . Urkundlich r,, Berlin, den 23. Juni 1942. (Siegel) . Der Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans.
19783) Verleihungsurkunde . ür das Steinkohlenbergmerk „Fürst von Pleß III“ bei Wyrow, Kreis Pleß.
Der ir. Plessischen Bergwerks⸗ Aktiengesellschaft in Kattowitz wird
unter dem Namen „Fürst von Pleß III“ das Bergwerkseigentum in dem Berg⸗ werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Fahlen Ei, Fi, z, Gi, 1733 bis 1741, 17412, 127 bis 134 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 18293 659 (achtzehn Millionen zweihundertdrei⸗ undneunzigtausendsechshundertneunund⸗ fünfzig) Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Wyrow, Ober Lazisk, Gardawitz. Orzesche und Zgoin, Kreis Pleß, Regierungsbezirk Kattowitz, Oberberga=lsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden
. Steinkohle hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 233. Juni 1942.
(Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hamm ans..
19784 Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Heinrichsglück“ bei Nikolai, Kreis Pleß.
Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ Aktien r in Kattowitz wird unter dem Namen
„Heinrichsglück“
das Bergwerkseigentum in dem Berg- werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen Di, Ci, M, L, Bi, Al, Z, FI, Ei, 134 bis 199 und 1 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 32 336 786 Gweiunddreißig Millionen dreihundert⸗ sechsunddreißigtausendsiebenhundert⸗ sechsundachtzig) ,, ö. und in den Gemeindebezirken Nikolai, Tichau, Wyrow, Wilkowy, Podlesie und Nieder Lazisk, Kreis Pleß, Regierungs⸗ bezirk Kattowitz, Oberbergamtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewinnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden Steinkohle hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1942.
9 (Siegel) Der Reichswirtschaftsminister:
Im Auftrag: Hammans.
19785) Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Nikolai“ bei Ober Lazisk, Kreis Plesz. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ ,, in Kattowitz wird unter dem Namen „Nikolai das Bergwerkseigentum in dem Berg werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und Zahlen Di, 1 bis 127, 17412, 1742 bis 2235 umschrieben ist, einen Flächen⸗ inhalt von 14 885 273 Gwierzehn Mil⸗ lionen achthundertfünfundachtzigtausend⸗ zweihundertdreiundsiebzig) Quadratme⸗ tern hat und in den Gemeindebezirken Ober Lazisk, Nieder Lazisk, Orzesche, Wyrow und Nikolai, Kreis Pleß, Re⸗ Kattowitz, Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewin⸗ nung der in dem Bergwerks felde vor ⸗
kommenden
; Steinkohle hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 33. Juni 1942.
(Siegel) Der Reichswirtschaftsminister: Im Auftrag: Hammans.
19786 Verleihungsurkunde für das Steinkohlenbergwerk „Barbara“ bei Nikolai, Kreis Pleß. Der Fürstlich Plessischen Bergwerks⸗ Kattowitz wird unter dem Namen „Barbara“ das Bergwerkseigentum in dem Berg werksfelde, das auf dem angehefteten Situationsrisse mit den Buchstaben und . A, B, M. Ci, Di, 2255 bis 23140 umschrieben ist, einen Flächeninhalt von 31 061 383 (einunddreißig Millio⸗
nen einundsechzigtausenddreihundertdtei⸗
undachtzig Quadratmetern hat und in den Gemeindebezirken Nikolai, Mokrau, Althammer und ne, Kreis Pleß, sowie in den Gemeindebezirken Panew—⸗ nik und Petrowitz, Landkreis Kattowitz, Regierungshezirk Kattowitz, Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau, liegt, zur Gewin⸗ nung der in dem Bergwerksfelde vor—
kommenden . Steinkohle
hierdurch verliehen.
Urkundlich ausgefertigt Berlin, den 23. Juni 1912. ; (Siegel) Der Reichs tor i saftminifter:
Im Auftrag: Hammans.
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Deutscher Reichs anzeiger Preußischer St
gats anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. ö. bei der Anzeigenstelle 1ÿ 90 Be
2, 80 Mt einschließlich o, ns 61 Zeitungs *. 2 * Selbst
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V. Betrages einschließ lich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel-⸗Nr. 1 19 35 34.
7, sg * . ä 1 In 1 6 ; R 9
3 einer drei gespaltenen ge mm breiten Petit-Zeile 1,85 C.M. — An en mt an die Auzeigenstelle Berlln SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle
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st darin auch angugeben, welche Worte eiwa durch Settdruck (einmal unter- strichen) oder re.
werden lollen. =
ar den Kaum elner fansgespaltænen 88 am brelten Wetit-
ge chriebenem Papier völlig Sruckreif einzusenden, ins besondere
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben efeistete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 180
Berlin, Dienstag, den 4. August, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bestimmungen über die Krankenversorgung der Ostarbeiter.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
2. Durchführungsanordnung zur Anordnung L der Reichsstelle für Cisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942) „Verkehr mit den besetzten Gebieten und dem Ausland“ vom 4. August 1942. .
3. Durchführungsanordnung zur Anordnung L der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung vom 13. Juni 1942) „In- un) Außerkrafttreten von An— ordnungen“ vom 4. August 1912.
4. Durchführungsanordnung zur Anordnung L der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Leichtmetallregelung“. Vom 31. Juli 1942.
J. Bekanntmachung zur 1. Durchführungsanordnung zur An⸗ ordnung L' der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942. (
2. Durchführun sanordnung zur Anordnung JL der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942. Vom 31. Juli 1942.
3. Durchführungsanordnung zur Anordnung L der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „In⸗ und Außerkra ttreten von Anordnungen“.
Vom 31. Juli 1942.
Druckfehlerberichtigung der Zweiten Zusatzanordnung des Be— vollmächtigten für die Maschinenproduttion zur Vereinheit— lichung von Groß⸗ und Dampfarmaturen vom 10. Juli 1942, in Nr. 174.
Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben, die den Industrie⸗« und Handelskammern in Durchführung der Dividendenabgabeverordnung übertragen, sind auf einzelne Industrie⸗ und Handelskammern.
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage. QAatmttiches Deu t sch es Reich
ö Bestimmungen über die Krankenversorgung der Ostarbeiter
24uf Grund des § 6 Satz 2 der Verordnung über die nsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 30. Juni 1942
. — 65
. (RGBl. 1 S. 419) bestimme ich:
— 1.
Den im Reichsgebiet gegen Entgelt beschäftigten Ost— arbeitern G 1 der Verordnung) darf als Krankenversorgung gewährt werden:
1. Krankenpflege (ärztliche Behanblung, zahnärztliche Be⸗ handlung, soweit diese zur Erhaltung der Arbeits⸗ fähigkeit notwendig ist, Versorgung mit Arznei sowie Brillen, Bruchbändern und anderen kleineren Heil⸗ mitteln), — Krankenhauspflege (Kur und Verpflegung in einem Krankenhause),
Die Sachleistungen der Wochenhilfe, Familienkrankenpflege (Familienkrankenhauspflege) und die Sachleistungen der Familienwochenhilfe für solche Familienangehörigen, die sich mit dem OSst⸗ arbeiter zusammen im Reichsgebiet aufhalten,
5. bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von 1,50 RM kalendertäglich, das an den Unternehmer zu zahlen ist, der nach 'S 6 Satz 1 der Verordnung Unterkunft und Verpflegung stellt. )
Ueber die Gewährung der Leistungen entscheidet der
Träger der Krankenversorgung nach pflichtmäßigem Ermessen.
II.
Träger der Krankenversorgung ist der Träger der gesetz⸗ lichen Krankenversicherung, bei dem die gegen Krankheit pflichtversicherten Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes ver⸗ sichert sind oder zu versichern wären.
III.
Den Beitrag hat der Unternehmer allein zu tragen. Für die Beitragsentrichtung bemißt sich der Grundlohn nach d. Entgelt des Ostarbeiters zuzüglich der Ostarbeiter— abgabe. Für die als Hausgehilfen beschäftigten Ostarbeiter beträgt der Beitrag monatlich 4, — R.. Für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Ostarbeiter ist ein fester Beitrag von O, 13 Keb kalendertäglich zu zahlen. ; . IV.
Im übrigen gelten für die Krankenversorgung die Vor⸗ Ischriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und der Satzung des zuständigen Trägers sinngemäß. V
bo
.
Diese Regelung tritt am 1. August 1942 in Kraft. Gleich⸗ zeitig werden die bisherigen Bestimmungen über die Kranken⸗ versorgung vom 4. März 1942 (RABl. S. II 167) aufgehoben.
Berlin, den 1. August 1942. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Zschim mer.
— Bekanntmachung
Auf Grund der Ss§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594.393810 — und des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Leo Erich Israel Neuburg, geb. am 5. Mai 1886 zu Budapest, zuletzt wohnhaft gewesen in Leit⸗ meritz, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 1. August 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Bekanntmachung Auf Grund der S§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten— deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/393810 — und des Reichs—⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Id. 7126/39 — wird das gesam̃te bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Rudolf Rindt, geb. 28. Dezember 1895 in Güntersdorf, 2. der Marie Rindt geb. Hampel, geb. 22. April 1899 in Güntersdorf, 3. des Siegfried Rindt, geb. 29. Mai 1924 in
Güntersdorf, 4. des Ernst Rindt, geb. 22. Februar 1928 in Gün⸗ tersdorf,
5. der Erna Rindt, geb. 7. Mai 1931 in Parschnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Parschnitz, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 31. Juli 1942. 9 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
2. Durchführungsanordnung zur Anordnung 1
der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung vom 4. Juli 1942 „Metallverkehr mit den besetzten Gebieten und dem Ausland“
Vom 31. Juli 1942
Um den Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Ausland (einschl. der besetzten Gabiete) im Rahmen der Neu— ordnung der Metallbewirtschaftung zu regeln, wird auf Grund des 5 25 der 1. Durchführungsanordnung zur An— ordnung J der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung vom 4. Juli 1942 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 19411 (Reichsgesetzbl. J S. 679) folgendes angeordnet:
Teil Allgemeine Bestimmungen
81 Geltungsbereich (IM Die Vorschriften der Anordnung J gelten nach Maß— gabe der folgenden Bestimmungen auch für
a) die Lieferungen von Metallerzeugnissen und Metallen aus dem Reich nach den besetzten Gebieten und dem Ausland,
b) den Bezug von Metallerzeugnissen und Metallen aus den besetzten Gebieten und dem Ausland,
c) Bezüge und Lieferungen von Metallerzeugnissen und Metallen im Verkehr der besetzten ebletẽ unter⸗ einander,
d) Bezüge und Lieferungen im Verkehr mit dem Aus— land zur Ausführung deutscher Wehrmachtaufträge.
9 „Besetzte Gebiete“ im Sinne dieser Anordnung sind die besetzten Gebiete von Belgien, Frankreich, den Nieder— landen, Norwegen und Serbien.
(G3) Die Vorschriften dieser Anordnung finden sinngemäße Anwendung auf den Metallverkehr mit blen n!
82 Zentralauftragsstellen ö
I) „Zentralauftragsstellen“ im Sinne dieser Anordnung sind die in Anlage 1 genannten Stellen.
(2) Die Metallverrechnungsstelle, Berlin, kann bei den Zentralauftragsstellen Außenstellen errichten oder Bevoll⸗ mächtigte bestellen und ihnen Aufgaben der Metallverrech⸗ fl. übertragen.
Teil II Lieferungen nach den besetzten Gebieten und dem Ausland
83 Lieferungen nach den besetzten Gebieten zur Ausführung deutscher Aufträge (i) Metallerzeugnisse und Metalle dürfen an Betriebe der hee Gebiete zur Ausführung von Aufträgen deut⸗
scher Auftraggeber nur gegen Metallscheine der zuständigen Zentralauftragsstelle geliefert werden.
(E) Wenn ein deutscher Betrieb für die Ausführung eines von ihm oder einem anderen deutschen Auftraggeber erteilten Auftrages Metallerzeugnisse zur Be⸗ und Verarbeitung liefert (Beistellung), so darf in sinngemäßer Anwendung der Vor— schrift des 57? Abs.,1 der 1. Durchführungsanordnung die Lieferung und Rücklieferung 6 6 Abs. I) ohne Ubertragung von Metallbezugsrechten erfolgen.
(G3) Die Zentralauftragsstellen übertragen auf Antrag des Beziehers im besetzten Gebiet dem deutschen Lieferer Bezugsrechte mit Metallschein. Die Zentralauftragsstellen können den bestätigten Metallschein dem deutschen Lieferer unmittelbar übersenden; sofern sie den Metallschein dem Be⸗ zieher aushändigen, muß dieser den Schein in Urschrift weitergeben.
(4) Ist die Lieferung von Roh- oder Abfall material not— wendig, so hat die Zentralauftragsstelle einen Metallschein auszustellen, der von dem deutschen Lieferer als Unterlage für seinen Antrag bei der Reichsstelle für Metalle verwendet wird.
84
Lieferung für den Eigenbedarf der besetzten Gebiete
(1) Nach den besetzten Gebieten dürfen Metallerzeugnisse und Metalle für den eigenen Bedarf des Landes nur gegen Metallscheine geliefert werden, die auf Grund der Versor—⸗ gungskontingente von der zuständigen Bewirtschaftungsstelle (Anlage 2) ausgestellt und von der Metallverrechnungsstelle bestätigt sind. Ausgenommen hiervon ist die Lieferung von Metallerzeugnissen insoweit, als zu ihrer Herstellung Roh— und / oder Abfallmaterial beigestellt wurden
(2) Die Vorschriften des 5 3 Abs. 3 u. 4 finden sinn⸗ gemäße Anwendung.
55 Lieferungen nach dem Ausland
(1 Nach dem Ausland dürfen Metallerzeugnisse nur egen Bezugsrechte geliefert werden, die von der zuständigen . telle an den Ausführer übertragen sind, soweit die Metallerzeugnisse nicht zur Ausführung deutscher Aufträge geliefert (beigestellt) werden.
(2) Für die Lieferung von Roh⸗ und Abfallmaterial findet das Ausfuhrbewilligungsverfahren nach den Vor— schriften des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilli⸗ gung Anwendung. .
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Teil III Bezug aus den besetzten Gebieten und dem Ausland 86 Bezug aus den besetzten Gebieten
(I) Aus den besetzten Gebieten dürfen Metallerzeugnisse nur bezogen werden, wenn der zuständigen Zentralauftrags⸗ stelle ein entsprechendes Bezugsrecht nach Anordnung J übcttragen wird.
(2) Soweit es nach s§ 24 und 25 der 1. Durchführungs⸗ anordnung verboten ist, Bezugsrechte zu fordern oder zu über⸗ tragen, dürfen auch den Zentralauftragsstellen keine Bezugs⸗ rechte übertragen werden.
87 Bezug aus dem Ausland
(1) Die Reichsstelle für Metalle kann bestimmen, ob und in welcher Höhe Einführer von Metallerzeugnissen und Me— tallen Bezugsrechte für die aus dem Ausland zu beziehenden Waren an die Reichsstelle für Metalle zu übertragen haben.
(2) Für die Behandlung der Aufträge, die von der Wehr— macht unmittelbar und mittelbar nach dem Ausland vergeben werden, wird das Oberkommando der Wehrmacht zusammen mit der Reichsstelle für Metalle ein Merkblatt herausgeben, das den beteiligten Firmen auf Anforderung zur Vexfügung gestellt wird.
Teil IV Verkehr zwischen den besetzten Gebieten
§ 8
(I). Zur Ausführung von Aufträgen deutscher Auftrag⸗ geber dürfen Metallerzeugnisse von einem besetzten Gebiet nach einem anderen besetzten Gebiet nur gegen Metallscheine ge⸗ liefert werden, die von der für den Auftraggeber zuständigen Zentralauftragsstelle ausgestellt und von der Metallverrech⸗ nungsstelle bestätigt sind.
(2) Für den Eigenbedarf des Landes, in dem der Auf⸗— traggeber ansässig ist, dürfen Metallerzeugnisse nur gegen Me—⸗ tallscheine geliefert werden, die von der Bewirtschaftungsstelle des Einfuhrlandes (Anlage 2) ausgestellt und von der Metall— verrechnungsstelle bestätigt sind.
Teil V ÜUbergangsbestimmungen 589 . (I) Deutschen Auftraggebern ist es verboten, nach dem
15. August 1942 in den besetzten Gebieten Aufträge ohne Uber⸗ tragung von Bezugsrechten nach Anordnung l zu erteilen.