1942 / 180 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

—— n 464

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Erste Beilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 4. August 1942. S. 4

berg, sind darch Ausschlußurteil vom 15. Juli 1942 für kraftlos erklärt. Blomberg / Lippe, den 29. Juli 1942. Das Amtsgericht.

19950 Amtsgericht Neckarsulm.

Für kraftlos erklärt wurden durch Ausschlußurteil vom 29. Juli 1942 die drei Teilschuldverschreibungen über hundert Reichsmark, zusammen drei— hundert Reichsmark, verzinslich zu 6 *, früher 8 25, Lit. C Nr. 5479, Nr. 5486 und Nr. 5633 der Neckarsulmer Fahr⸗ zeugwerke AG. in Neckarsulm, später NSL-D-Rad Vereinigte Fahrzeugwerke in Neckarsulm, jetzt Ms Werke AG., Neckarsulm. (F 341.)

Wien, auf Antrag d. Anna Landa, Wien, 11., Sg. Hauptstr. 142 150 (47 T 1218/41 —7). 28. Vers.⸗Urk. Nr. 180 329/30, 180 331 132 und 180 333 der Wiener Städtischen u. Wechselseitigen⸗ Janus, Wien, J., auf Antrag d. Hans Thimig, Wien, 8., Josefstädter Str. 3 (47 T 588/40— 9). 29. Vers.⸗Urk. Nr. 7035 917 d. Deutschen Ring, auf An⸗ trag d. Frieda Schirlbauer, Haus⸗ mening bei Amstetten (47 T 711 ,. 10— 9). 40. Vers.„Urk. Nr. 25 485 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen⸗ Janus, Wien, auf Antrag d. Dr. Stephan Lehner, RA., Wien, J., Meistersingerstr. 13 (47 T 908 / 39 = 15). Landgericht Wien, J., Justizpalast, Abt. 47, am 23. Juli 1912.

19953 Sammelkraftloserklärung.

47 T S28/41. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgebotsfrist werden nachstehende Wertpapiere für kraftlos erklärt: 1. Uebernahmsschein Nr. 51 140 des Dorotheums Wien, auf Antrag des Eduard Israel Engel, Wien, II., Fer⸗ dinandstraße 25650 (47 T S28 / 41 -= 12). 2. Ver. ⸗Urk. Nr. 4525 401 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, L, auf Antrag d. Elisabeth Kozderka, Wien, 3., Löwen⸗ herzg. M18 47 T 857111.-—-= 6). 3 Verve⸗ Urk. Nr. Univ. 182 035 d. Deutschen Ring, Wien, L, auf Antrag d. Henriette Forster, Linz a. d. Donau, Landstr. 60 (47 T 89141 - 13). 4. Vers.-Urk. Nr. 8 302 473 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, auf Antrag d. Hans Karner, Wien⸗ Guntramsdorf, Hauptstr. 10 (47 T 90 / . 5. Vers.„Urk. Nr. J 488 198 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Marie Hlade, Baden bei Wien, An⸗ tonsgasse 11 (47 T 910 1 —= 7. 6. Ein- lagebuch Nr. 484776 d. Zentralspar⸗ kasse d. Gem. Wien, 3A. Hietzing, auf Antrag d. Dr. Franz Werner, Arzt, Feldpost Nr. 04 655 (47 T g21s41 - 7). 7. Vers.Urk. Nr. D 1505 894 d. Donau⸗Concordia, Reichenberg, auf An⸗ trag d. Anton Etter, Bad Ischl, Kal— tenbachstr. 15 (47 T 928/41 59). 8. Ein⸗ lagebuch Nr. 16622 A d. Zentralspar⸗ kasse d. Gem. Wien, J., auf Antrag d. Irma Sara Lamm, Wien, II., Holland⸗ straße 8 (47 T 946j41— 9). 9. Vers. Urk. Nr. Eh 7129 997 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Henriette Lunda Wien, 66., D'Orsaygasse 1 (47 T 975141 8). 10. Zwei Anteilscheine Nr. 5754j55 d. Sodawasserfabriken d. Wiener Gastwirte, auf Antrag d. Wil⸗ helmine Scheidl, Wien-⸗Purkersdorf, Deutschwaldstr. 46 (47 T 1008/41 7). 11. Vers.⸗Urk. Nr. 5 207 404 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, J, auf Antrag d. Maria Pint, Graz ⸗Eggenberg, gin dreas⸗Hofer⸗Str. 1 (47 T 1050 41-8). 12. Ueberbringersparbuch Nr. U 228 367 d. Postsparkassenamtes Wien, auf Antrag d. Marie Gartner, Wien, II., Tandelmarktgasse 7 (47 T 1041641—.! 13. Einlagebuch Nr. 731 058 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Märzstraße, auf Antrag d. Mina und Therese Schranz, Wien, 153, Hütteldorfer Str. 33 (47 T 1179/44 7). I4. Vers.„Urk. Nr. 4596 141 d. Ostm. Volksfürsorge, Wien, J., auf Antrag d. Ing. Otto Ernst Richter, Wien, 3., Erd⸗ bergerlände 6/17 (47 T 1180/41 - 7. 15. Einlagebuch Nr. 52 139 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, Wien, J., auf An⸗ trag d. Erna Gräfin Thun⸗Hohen⸗ stein, vertr. d. Dr. Richard Schönthal, RA., Wien, J., Pestalozzigasse 3 (7 T 1181141—7). 16. Einlagebuch Nr. 908 822 A d. Zentralsparkasse d. Ge⸗ meinde Wien, E, auf Antrag d. Mari⸗ anne Dutter, Wien, 9., D Orsaygasse 19 (47 T 1182/41 —7). 17. Einlagebuch Nr. 652 233 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Brigittenau, auf Antrag d. Franz Gruber, Soldat, Wien, 20., Kluck g. 3 (67 * 179111. 7. 158. in- lagebüch Nr. 66126 d. Ersten österr. Sparkasse, Wien, L, auf Antrag d. mj. Roman, Patricia Anna, Normann und Marcia Lydia Huber, wohnhaft in USA., vertreten durch den Kurator Dr.

riedrich Kijanka, RA., Wien, 3., Land⸗ traße Hauptstr. 1 (47 T 1194/41 - 8). 19. Einlagebuch Nr. 520 951 d. Länder⸗ bank Wien AG., Zweigstelle 52, auf An⸗ trag d. Julie Kaufmann, Wien, 18, Semperstraße 59 67 T 119954 - 73. 20. Einlagebuch Nr. 333 807, Konto Nr. 2109 105 d. Länderbank Wien,

weigstelle 2, auf Antrag d. Natalie

Krasza, Wien, J., Lobkowitzpl. 1, und é

Ernestine Graßl, ebendort (47 T 1200 41— 7). 21. Vers.„Urk. Nr. 7 065975 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Heinrich Birk, Wien, 2, Mumb⸗ asse 6 (4 T 1201141 —= 7). 22. Vers.⸗ Iirk. Nr. 163 610 d. Allgemeinen Asse⸗ kuranz, Wien, auf Antrag d. Walter Zimmermann, Baden b. Wien, Bahn⸗ hofplatz 2a (7 T 1202/41. 7). 33. Ein⸗ lagebuch Nr. 312 101 A da Zentralspar⸗ kaffe d. Gem. Wien, 3A. Landstraße, auf Antrag d. Florian Kopunee, dzt. Kurlazarett Bad Schallerbach (47 1 1206/41— 7). 24. Vers.⸗Urk. Nr. 7032 970 d. Deutschen Ring, Wien, auf Antrag d. Oskar Grimme, Sandl Nr. 57 bei Freistadt (47 T 1208/41 7). 25. Einlagebuch Nr. 680 464 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, 31. Kärtnerstraße, auf Antrag d. Feldwebel Hans Lan⸗ disch, Feldpost Nr. L' 29 485 Lg. PA.

aris (47 F 1216/41 —7). 26. Einlage⸗ uch Nr. 426116 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, 3A. Steinbauergasse, auf Antrag d. Leopold Schenkirz, Wien, 5., Gießaufgasse 21 (47 T 121741 7). X. Vers. Urk. Nr. I 494 211 d. Wiener Städtischen u. Wechselseitigen⸗Janus,

19945

Durch Ausschlußurteil vom 28.7. 1942: Die auf Reichsmark umgestempelten 5 , Kohlenwertanleihemäntel des Ostpreußenwerk A. G. und Ueberland⸗ werk A. G. und der Ueberlandwerke Gumbinnen, Königsberg und Osterode, zu 1: A 21 6656, 21 668, 24 028 / 9, 58 344, 40 200, B 63 385 /6/s7, zu 2: B 65 85s, sind für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Königsberg (Pr).

19951

Ausschlusßurteil.

F. 142. In der Aufgebotssache der Frau Professor Emma Hinsberg, Witwe in Freiburg i. Br., Weiherhof⸗ straße 8, vertreten durch Frau Rechts⸗ anwalt Dr. Maria Plum in Freiburg i. Br., hat das Amtsgericht in Neu⸗ stadt / Schwarzwald durch den Land⸗ gerichtsdirektor Dr. Mayer, Dienstver⸗ weser, als Richter für Recht erkannt: Die nachstehend näher bezeichnete Ur⸗ kunde wird für kraftlos erklärt: Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch Neustadt / Schwarzwald, Band 18, Heft 1, III. Abt., If. Nr. 1, Sgb. Nr. 5735/8, in Höhe von 25 000, fünf⸗ undzwanzigtausend («M für die An⸗ tragstellerin eingetragene Hypothek. Der

Antragsteller hat die Kosten zu tragen.

Neustadt / Schwarzwald, 22. Juli 1942. Amtsgericht.

4. Oeffentlich Zustellungen 19954 Oeffentliche Zustellung.

2 R 242 21. Die Ehefrau Johann Prinz, Anna Maria geb. Knauf, in Bonn, Am Botanischen Garten 2, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rol⸗ land in Bonn, klagt gegen den Kraft— fahrer Johann Prinz, zuletzt in Köln, Türmchenswall 265, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus Ss 47, 49 Eheges. und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten gemäß 8 60 Eheges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 9. Sep⸗ tember 1942, 10 Uhr, Saal 45, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan— walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bonn, den 27. Juli 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

19763] Oeffentliche Zustell ung.

8 R. 99/42. Die Ehefrau Klara Barr geb. Kamprath in Allstedt i. Thür., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Bühling und Hochgräbe in Er— furt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ernst Barr, früher in Nordhausen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung aus § 49 Eheges. aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klä— gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Friedr. Wilhelms⸗Platz 37, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 99, auf den 25. September 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Erfurt, den 28. Juli 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19955 Ladung.

Die Ehefrau Margarete Siebert, geb. Jutzas, Hamburg 36, klagt gegen ihren Ehemann Valentin Wilhelm Siebert, unbekannten Aufenthalts, auf Schei— dung der Ehe. Verhandlungstermin: 1. Oktober 1942, 9i/ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Dienststelle Al⸗ tona, Allee 125, Zivilkammer 15a. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19956 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Rebekka Schulz, geb. Behnke, in Tornesch, Uetersener Str. Nr. 31, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Kreutzfeldt in Pinneberg, klagt gegen den Seemann Rudolf Gustav Schulz, früher in Tornesch, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung mit dem Antrage, die am 28. Juli 1924 geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivillammer des Landgerichts in Itzehoe auf den 6: Oktober 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Itzehoe, den 30. Juli 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19957] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmannes Eugen Tarrasch, Lina Antonie geb. Redel⸗ mann in Köln Klettenberg, Oelberg⸗ straße 56, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oskar Nebel im Köln, klagt gegen den Ehemann Eugen Tarrasch, unbekannten Aufenthalts, früher in den Niederlanden, Mastricht, Hertogsinge 39 a, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, auf Scheidung der zwischen den Parteien am 9. Februar 1838 vor dem Kgl. Standesamt des Staates Belgien der Province de Lisege in der Stadt Viss geschlossene Ehe aus alleiniger Schuld des Beklag— ten. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Reichens⸗ pergerplatz Nr. 1, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 282, auf den 10. November 1942, 10 uhr, mit der Aufforde— rung, sich durch einen bei diesem Ge— richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 25. Juli 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19764 Oeffentliche Zustellung. 6 Gen. 1. Es klagt auf Ehescheidung die Ehefrau Anna Maria Hofmann geb. Herbst in Tapiau, Fährkrug, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Po⸗— treck in Tapiau, gegen ihren Ehemann Wilhelm Hofmann, zur Zeit unbe— kannten Aufenthalts 4 R 19542 —. Die Klägerin ladet den Bellagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des hlechs streits vor das Landgericht Königsberg (Pr) auf den 29. Oktober 1942, 10 Uhr, Zimmer 496, vor die 4. Zivilkammer mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Königsberg (Pr), 27. Juli 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19959] Oeffentliche Zustellung. 16 C 2206542. Werner Rupp (früher Feil), geb. 8. 9. 1929 in Stuttgart, klagt gegen Karl Oster, jg., Chauffeur, früher in Stuttgart, auf Feststellung, daß die Unterhaltspflicht des Karl Oster auf Grund der notariellen Urkunde des öffentl. Notars Klink vom 26. 19. 1929 für die Zeit vom 1. 1. 1938— 8. 9. 1942 in Höhe von 1968,12 FM fortbesteht. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung vor das Amtsgericht Stutt⸗ gart, Archivstr. 15, J. Stock, Saal 207, auf Donnerstag, den 24. September 1942, vorm. 9 Uhr, geladen. Amtsgericht Stuttgart.

19958] Oeffentliche Zustellung.

Der Privatbeamte Johann Breckler in Luxemburg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Netty Probst, Luxemburg, klagt gegen den Autoführer Marzellus Schweich, früher in Luxem⸗— burg, jetzt ohne bekannten Aufenthalts— ort, wegen Schadenersatz mit dem An⸗ trage, den Beklagten als Gesamtschuld⸗ ner mit der Versicherungsgesellschaft „Union de Paris“ aus Paris, in der Person ihres Generalvertreters August Gruber in' Luxemburg, zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von Reichs⸗ mark 5401,37 nebst den gesetzlichen Zin⸗ sen vom Tag des Unfalls, 31. 8. 1935 an, und der Kosten des Rechtsstreites zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Luxemburg, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 35, auf den 6. Oktober 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan— walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Luxemburg, den 29. Juli 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19960) Oeffentliche Zustellung. Der Härter Arthur Paas, Remscheid,

Stephanstraße 20, Prozeß bevollmãch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Martin in

Remscheid, klagt gegen Ehefrau Arthur Paas, Ilfe geb. Preyer, früher in Wuppertal, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen zur Her⸗ ausgabe 6 Gegenstände: 1. ein Schlafzimmer, bestehend aus 2 voll— ständigen Betten nebst Matratzen, Oberbetten und , n 2 Kon⸗ solen, 1 Kleiderschrank, 1 Waschtoilette, 2 Polsterstühlen, 1 Bettumrandung, 4 Bettbezügen, 4 Kopfkissenbezügen, 4 Bettüchern, 2 Wolldecken; 2. 1 Küche, bestehend aus 2 Schränken, 1 Auszieh⸗ tisch, 1 kl. Tisch, 2 Stühlen, 1 Balatum⸗ teppich; 3. 15 Handtücher einschl. Trockentücher; 4. 5 Hemden, 5 Hosen, für die Tochter Christel der Parteien 3 Kleider; 5. 1 Kaffeeservice, 1 Eß⸗ serviee, 5 Kochtöpfe, 1 Nickelservice, 4 Bilder, Bratpfanne und kantig! Küchengerät. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht Wermelskirchen auf den 9. Oktober 1942, vorm. 9, Uhr, Zimmer 10, geladen (2 C 58/42).

Wermelskirchen, den 23. Juli 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust⸗ n. Fundsachen

19961

Der Hinterlegungsschekn zum Ver⸗ sicherungsschein Nr. A 14460 Kindt ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 1. August 1942.

Friedrich Wilhelm

Leben sversicherungs⸗A kt. Ges. 19962 Gerling⸗Konzern

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

Der Versicherungsschein Nr. L29IS76, Dr., med. Konstantin Wort⸗ mann, Mülheim / Ruhr ⸗Heißen, ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 30. Juli 1942. Der Vorstand.

7. ttiengesellichasten

Deutsche DOrient Compagnie X.⸗G. Bilanz zum 31. Dezember 1941.

19051]. Attiva. & Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital ... Anlagevermögen: Fahrzeuge: Bestand am l. 1. 1941 .. 1 343, Zugang 1941 . 1930,

3 275, Abschr. 1941 898, 91 Geschäfts⸗

37 500 -

2 37409

Betriebs⸗ und ausstattung: Bestand am l. 1. 1941 .. 2090,18 Zugang 1941 . 419,18

T Abschr. 1941 . 1 152,90

Umbauten: Bestand am 1. 1. 1941 . . 7712,30 Abschreibung . 3 855, 3 857 30

Beeler, gol s Umlaufvermögen:

,, ,, . 364 28239

Treuhänderware .... 14 049 29

Von der Gesellschaft ge⸗

1 356 46

leistete Anzahlungen 43 550 Forderungen auf Grund ;

von Warenlieferungen u.

, 177618 Grund schnůlld.. 23 000 Kasse u. Postscheckguthaben 260181 Bankguthaben ..... 10668 e,, 15 000 Sonstige Forderungen .. . Posten, die der Rechnungs⸗

abgrenzung dienen .. S0 0 Zollstundungsgarantie

70 0. Mt 1

Sꝛl os 27 Passi va. Grun, 50 000 Gesetzliche Rücklage ... 100 000 - Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden .... 725 Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten a. Grund von Warenlieferungen u. 8 73 443 01

Sonstige Verbindlichkeiten 215 349 70

Posten, die der Rechnungs⸗

abgrenzung dienen 227776 Gewinn: Gewinnvortrag 1940 ... 37 408, 34 Gewinn 1941 41 863,46 79 271 80

Zollstundungsverpflichtung 70 000, - R. M

. Gewinn⸗ und Berlustrechnung

für 1941. Aufwand. RA, S Löhne und Gehälter 28 742 33 Soziale Abgaben.... 104126 Abschreibungen auf An⸗ lage vermögen ö 590681 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. 1661595 Beiträge an Berufsver⸗ ,, 114680 Gewinn: Gewinnvortrag 1940 ... 37 408,34 Gewinn 1941 41 863,46 79 271 80 132 724 95 Ertrag. Gewinnvortrag 1940 . 37 408 34 Jahresertrag gemäß z 132 1) II 1 It. Gef. 68 17443 2 66030 Außerordentliche Erträge . 24 491 88 132 724195 Nach dem abschließenden Ergebnis

meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Deutsche Orient⸗Compagnie Aktiengesellschaft, Ber⸗ lin, sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Berlin, den 15. Juni 1942.

Renger, Wirtschaftsprüfer. ö

Berlin, den 16. Juni 1942.

Der Borstand. Friedrich⸗Karl Osiander.

Der Aufsichtsrat besteht aus: Vor⸗ sitzer Emanuel Leopold Kalus, Berlin⸗ Oberschöneweide; stellvertretender Vor⸗ sitzer: Rechtsanwalt Gerhard Merrem, Berlin; Direktor Karl Thieme, Berlin⸗

Jehlenborf.

19987

Für Rechnung eines, den es angeht, versteigern wir am 25. August 1942, vormittags 11 Uhr, im Berliner Bör⸗ sengebäude, Eingang Neue Friedrich⸗ straße 53/566 (Dreimännerkommissions⸗ Zimmer), aM 2500, Aktien der Metallisa⸗ tor A. G., Bln. Neukölln, Lahnstr.

Nr. 25 - 27, gemäß § 179, Abs. 3 des Aktiengesetzes vom 359. Januar 1937. Der Ersteigerer hat die ersteigerten Wertpapiere am Orte der Versteigerung gegen Barzah— lung in Empfang zu nehmen. Dr. Hans Brunow. Herbert Schmidt. Kursmakler und beeidete und öffent⸗ lich angestellte Versteigerer für Wert⸗ papiere ohne Börsennotiz, Berlin CZ, Burgstr. 25 (Börsengebäude). Anruf: 51 37 87, 84 60 63.

19991 Bayerische Handels- und Schiff⸗ fahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft, München.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Aktionäre am 7. September 1942, vormittags 11,30 Uhr, in den Räumen des No⸗ tars Kettnaker, Stuttgart, Mittnacht⸗ bau. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats. 3. Wahl des Abschlußprüfers. München, 31. Juli 1942.

Der Vorstand. Kuehn.

be

19609

Glanzstoff⸗Fabrik Lobositz Aktien⸗

gesellschaft (vormals Böhmische Glanzstoff⸗Fabrik System Elber⸗

feld), Lobositz / Sudetengau.

Die Hauptversammlung vom 2. Ok⸗ tober 1941 hat im Sinne der Umstel⸗ lungsverordnung beschlossen, die vorge⸗ legte Reichsmarkeröffnungsbilanz zum 31. 12. 1940 zu genehmigen und das Grundkapital mit Een 7 000 000, neu festzusetzen.

Nachdem dieser Beschluß der Haupt- versammlung im Handelsregister ein⸗ getragen worden ist, fordern wir hier⸗

mit ünsere Aktionäre auf, ihre Aktien

samt Gewinnanteilschein Nr. 22 für das Jahr 1942 und folgende sowie Er⸗ neuerungsschein der Zahlenfolge nach geordnet mit doppeltem Nummernver⸗ 6m. zum Umtausch in neue auf en jetzigen Firmennamen lautende Stammaktien bis 30. September 1942

bei der Kasse unserer Gesellschaft,

bei der Dresdner Bank, Zweig⸗ stelle Leitmeritz,

bei der Vereinigte Glanzstoff⸗Fa⸗

briken A. G., Wuppertal⸗El⸗ berfeld, oder

bei der Allgemeene Kunftzijde Unie

N. V., Arnheim (Holland), einzureichen. .

Für eine alte Aktie zu tsch. K. 2090, werden neue Aktien zum Nennbetrag von RM 70, ausgefolgt.

Wir bitten unsere Aktionäre, sich tunlichst mit einem Umtausch der Aktien in Stücke zu Ren 1900, einver- standen zu erklären.

Aktien, die bis zum 30. September 1942 nicht zum Umtausch eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für raftlos erklärt werden.

Lobositz, am 1. August 1942.

4 Der Vorstand.

r 2 (I18157]. Züst & Bachmeier A.⸗G.,

Chiasso und Filialen. Gesamtbilanz

per 31. Dezember 1941.

Attiven. Ir. ö 34 049 05 Banken und Postscheck .. 456 at os Debitoren... 2892 068 81 ö .. 333 366 41 Mobiliar und Autos... 43 202 06 Immobilien...... 208 87720 Beteiligungen.... 338 337 30 Wertschriften. .... 4 500 Verlust 1941 ...... 267 336 04

4277 881 49

Passiven. menen nn, . 600 000 k 40 000 Banken . 79 579 25 Kreditoren... .. . 3 226 918 65 Filt;;̃e 178 883 59 hp othelen 152 500

4 277 88149

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Soll. Fr.

Verlustvortrag .... 267 652 80 Unkosten 1941 ..... 1739 010 75 Abschreibungen ..... 33 239 90

2 039 g03 45

Haa ben.

Bruttogewinn ..... 1772 56741 Verlust 1941... 267 336 04

2 639 gos 45

Züst & Bachmeier A.⸗G. Der Dele gierte des Verwaltungsrates: t.

* 9 56 2 X 3614 ;

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 4. August 1942. S. 3

. 7. J Men, een , . ö 3 n n. rn, n . * 2146

unter sinngemäßer

C An die Stelle der gz 12 bis 19 der 1. Durchführungs anordnung treten für die Leichtmetallbewirtschaftung die 88 4 bis 9 dieser Anordnung.

§8 4 Antrag auf Metalldeckungsschein

(I) Der Metalldeckungsschein für Roh⸗ und Abfallmaterial ist jeweils für ein Kalendervierteljahr („Verbrauchsabschnitt“) auf den in S5 5 und 6 angeführten Vordrucken zu beantragen. Die Wirtschaftsgruppe Metallindustrie wird vorschreiben, daß bestimmte Betriebe oder Gruppen von Betrieben ihre Anträge monatlich einreichen; in diesen Fällen gilt der Monat als Verbrauchsabschnitt.

(27) Der Antrag auf Metalldeckungsschein muß bis zum 20. Tage des dem Verbrauchsabschnitt vorangehenden Monats vorliegen.

(3) Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe haben ihre An⸗ träge nach den Vorschriften des § 5 zu stellen. Als erste Ver⸗ arbeitungsstufe gilt jede Verarbeitung von Roh⸗ und Abfall⸗ material für andere Zwecke als die der Metallgewinnung.

Betriebe der Metallgewinnung haben ihre Anträge nach den Vorschriften des 56 zu stellen. Als Metallgewinnung gilt die Erzeugung von Rohmaterial zum Absatz an Dritte.

85 Metalldeckungsscheine für 6 der ersten Verarbeitungs⸗ stu e '

(I) Die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, die Leicht⸗ metalle in Form von Roh⸗ und Abfallmaterial beziehen und

verbrauchen wollen, stellen den Antrag auf Metalldeckungs⸗

schein aufgegliedert nach Art und Menge .

a) soweit Leichtmetallerzeugnisse hergestellt werden

sollen, bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie auf

dem Vordruck „Antrag auf Metalldeckungsschein /

Leichtmetall“, wobei auch samtliche Komponenten,

die vom Antragsteller selbst zulegiert werden, mit zu beantragen sind,

b) soweit sie Leichtmetalle bei der Herstellung von Schwermetallerzeugnissen selbst zulegieren, bei der Reichsstelle für Metalle gemäß S8 12, 14 und 15 der 1. Durchführungsanordnung zur Anordnung l,

c) soweit sie Leichtmetalle für sonstige Zwecke, wie Stahl⸗ veredelung, Desoxydation, Herstellung kohlefreier Me⸗

talle benötigen, nach besonderen Vorschriften, die noch bekanntgegeben werden.

(2) Die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe dürfen,

Anträge auf Metalldeckungsschein höchstens in Höhe ihres Me⸗ tallguthabens stellen. Sie dürfen in ihrem Antrage den Ab⸗ brand und die sonstigen unwiederbringlichen Materialverluste, die in ihrem Betriebe erfahrungsgemäß entstehen, berück⸗ sichtigen.

(8) Übersteigt das Metallguthaben den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit des Betriebes für den Verbrauchsabschnitt, o darf der Antrag auf Metalldeckungsschein nur in Höhe des

erbrauchs in diesem Verbrauchsabschnitt gestellt werden.

(4 Um den sparsamsten Einsatz von Roh⸗ und Abfall⸗ material zu sichern, werden die Fachgruppen Metallhalbzeug⸗ y,, und Metallgießereien bindende Vorschriften über den indesteinsatz von Abfallmaterial und Umschmelzlegierungen sowie über die zulässigen Höchstsätze für die nach Abs. 1 an⸗ tragsfähigen unwiederbringlichen Verluste einschließlich des

Abbrandes erlassen. Jede Abweichung von diesen Vorschriften

bedarf der Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Metall⸗ industrie. ö 86

Metalldeckungsscheine für Betriebe der Metallgewinnung

( (ID Betriebe der Schwermetallgewinnung, die Leichtmetalle in Form von Roh⸗ oder Abfallmaterial zum Zulegieren be⸗ ziehen und verbrauchen wollen, stellen ihre Anträge auf Me⸗ talldeckungsschein aufgegliedert nach Art und Menge gemäß 5 12 bis 15 der 1. Durchführungsanordnung zur Anordnung ? ei der Reichsstelle für Metalle oder der zuständigen Kammer.

E) Betriebe der Leichtmetallgewinnung, die Schwer⸗ metalle, Leichtmetalle oder sonstige Komponenten in Form von Roh⸗ oder Abfallmaterial zum Zulegieren beziehen und ver⸗ brauchen wollen, stellen den Antrag auf Metalldeckungsschein . Benutzung des im §5 Abs. 1 2) angeführten Vordrucks bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie.

(3) Um den sparsamsten Einsatz von Roh⸗ und Abfall⸗ material zu sichern, wird die Fachgruppe Metallerzeugende Industrie bindende Einsatzvorschriften machen.

587 Berechtigungen aus dem Metalldeckungsschein

1) Der Metalldeckungsschein berechtigt

a) zum Verbrauch der angegebenen Menge Leichtmetall in Form von Rohmaterial und zum Bezug nach Maßgabe der „Leichtmetallfreigabe“ (8 8),

b) zum Verbrauch von Schwermetallen sowie zu deren Bezug. gegen Erteilung von Metallbelegscheinen ge⸗ mäß 55 17 bis 19 der 1. Durchführungsanordnung

zur 3 l,

c) zum Verbrauch und Bezug sonstiger Komponenten nach Maßgabe besonderer . ; 9

(2) Im Metalldeckungsschein wird angegeben, welche Mengen an Abfallmaterial von in ne n, angerechnet werden (6 9 Abs. 3). ;

(8) Jeder Verbrauch über die im Metalldeckungsschein an⸗ geführten Mengen hinaus, gleichgültig ob aus Beständen oder aus Lieferungen, ob auf Grund von Kauf- oder Umarbeitungs⸗ verträgen, ist verboten, soweit er nicht nach den ÜUbergangs⸗ vorschriften laut 5 14 erlaubt ist.

33 Leichtmetallfreigabe (Berechtigung zum Bezug und zur Liefe⸗ rung von Rohmaterial aus Leichtmetallen) .

(b Die Leichtmetallfreigabe ersetzt den Metallbelegschein

(68 17 bis 19 der 1. Durchführungsanordnung zur ÄAnord⸗

nung ID. In ihr ist angeführt, wo das freigegebene Leicht⸗ metall bezogen werden l h . .

(3) Die Leichtmetallfreigabe erfolgt auf dem Metall.

deckungsschein.

(8) Leichtmetalle in . von Rohmaterial dürfen von einem Betrieb der Metallgewinnung für einen neuen Ver⸗ brauchsabschmrtt erst, dann geliefert werden, wenn die frei⸗ , er, Leichtmetallmengen für den vorangegangenen Ver⸗ rauchsabschnitt ausgeliefert sind.

8589

Berechtigung zum . und Verbrauch von . fall material

() Gießereien (Mitgliedern der Fachgruppe Metallgieße⸗

reien) ist der Bezug von Abfallmaterial aus Aluminium und

Aluminiumlegierungen nur mit besonderer Genehmigung der Wirtschaftsgrüppe Metallindustrie gestattet. Schriftliche An⸗ träge sind formlos über die Fachgruppe Metallgießereien an die Wirtschaftsgruppe Metallindustrie zu richten.

(2) Im übrigen bleiben die bisher geltenden Vorschriften über die Verwertung von Abfallmaterial aus Aluminium, Magnesium und deren Legierungen:

a) m, , , der Wirtschaftsgruppe Metallindu⸗

strie für die Verwertung von Abfall material und Rückständen von Aluminium und Aluminiumlegie⸗ rungen. (Bekanntmachung der Reichsstelle für Me⸗ talle vom 18. Dezember 1939, Deutscher Reichsanz u. Preuß. Staatsanz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1939),

b) Sonderregelung der Wirtschaftsgruppe Metallindu⸗ strie für die Abgabe, den Bezug und die Verarbeitung von Flugzeugschrott. (Bekanntmachung der Reichs⸗ stelle für . vom 1. April 1942, Deutscher Reichs anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. I9 vom 4. April 1942),

) Sonderregelung der Wirtschaftsgruppe. Metallindu⸗ strie für die Verwertung von Abfallmaterial und Rückständen aus Magnesium und Magnesiumlegie⸗ rungen. (Bekanntmachung der Reichsstelle für Me⸗ talle vom 27. Juni 1941, Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 148 vom 28. Juni 19141),

bis auf weiteres in Kraft. Im Rahmen dieser Vorschriften ist Betrieben der Metallgewinnung, Metallhalbzeugwerken Mitgliedern der Fachgruppe Metallhalbzeugindustrie) und den Handels betrieben der Bezug von Abfallmaterial gestattet.

(3) Betriebe der Metallgewinnung und der ersten Ver⸗ arbeitungsstufe können Abfallmaterial, das sie gemäß Abs. 1 bzw. 2 beziehen dürfen, sofort verbrauchen, wenn sie ihre Be⸗

zige regelmäßig und vollständig der Wirtschaftsgruppe Metall⸗

orm melden. Die Anrechnung

industrie in vorgeschriebener . e etalldeckungsschein gemäß § 7

dieser Mengen erfolgt im

Abs. 2. 8 10 Leichtmetalle für Schwermetallerzeugnisse und zur Schwer metallerzeugung

Metalldeckungsscheine, die die Reichsstelle für Metalle . mäß 5 5 Abs. 1 FP) und 3 6 Abs. 4 für Leichtmetalle ausstellt, enthalten ebenfalls die Leichtmetallfreigabe gemäß § 8.

Teil IV

Sonderregelung des Ausbesserungs⸗ und garn deln bel erfe

3511

Abweichung von den Bestimmungen der 1. Durchführungsanordnung Die Bestimmungen der Sz 20 und 21 der 1. Durchfüh⸗ rungsanordnung zur Anordnung ! gelten nicht für Leicht⸗ metalle. An ihre Stelle treten die Vorschriften des § 12.

§12

Deckung des Leichtmetallbedarfs für Ausbesserung

und Instandhaltung

(1) Betriebe, die zur Durchführung von Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsgrbeiten an eigenen Anlagen und Be— triebsmitteln Leichtmetalle in Form von Roh⸗ und Abfall⸗ material oder Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe be⸗ nötigen, stellen ihre Anträge auf Erteilung von Bezugsrechten bei der für sie zuständigen Wirtschaftsgruppe, soweit diese Kon⸗ tingentsträger gemäß Anlage 1 der 1. Turchführungsanord⸗ nung zur Anordnung L ist. Alle übrigen Betriebe stellen ihre Anträge bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie.

(3) Die Bezugsrechte werden in Abänderung der sonst gül⸗ tigen Bestimmungen in diesem Falle auch für Roh- und Ab— fallmaterial durch Metallscheine erteilt. ;

(3) Für den Bezug von Metallerzeugnissen der zweiten und weiterer Verarbeitungsstufen für Ausbesserungs⸗ und In⸗ standhaltungsarbeiten werden Bezugsrechte nicht erteilt. Für bie Deckung dieses Bedarfs sind die Kontingente nach Anlage 1 Teil II und III) der 1. Durchführungsanordnung zur An⸗ ordnung l vorgesehen.

Teil V 813 ; Ubergangsvorschriften

(1) Für die im 5 15 der Anordnung genannten Scheine können letztmalig in der bisherigen Form am 20. August 1942 für den Monat September 1942 Anträge auf Zuteilung von Aluminium und Aluminiumlegierungen sowie Magnesium und Magnesiumlegierungen gestellt werden.

(2) Anträge i,. von Leichtmetallen für nicht⸗ kontingentierten Bedarf sowie auf Genehmigung von Um⸗ arbeitungsgeschäften 9 en angeliefertes Aluminium⸗Abfall⸗ material sind in der ,. orm ebenfalls letztmalig am 20. August 1942 für den Monat September 1942 zu stellen.

(8) Aufträge der im Abs. 2 genannten Art sind zu streichen, wenn bis zum Hh. September 1942 keine Leichtmetallzuteilung oder Umarbeitungsgenehmigung erteilt oder ae n, kein Bezugsrecht übertragen ist.

(4) Rohmaterial, das 6 am 30. September 1942 auf dem Lager eines Betriebes der ersten . oder eines Betriebes der Schwermetallgewinnung befindet, darf nach dem 30. September 1942 ohne Metalldeckungsschein 6 7 Abs. 1) verbraucht werden, soweit es

a) von denjenigen Betrieben, die der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie Bestandsmeldungen erstatten, dieser ordnungsgemäß gemeldet ist,

b) von allen übrigen Betrieben der Reichsstelle für Metalle , . gemeldet ist.

Die Meldungen gelten nur soweit als ordnungsgemäß, als der Bestand vom 30. September 1942 aus den Bestands⸗ meldungen der Vormonate bis zum 31. März 1942 durch Ge⸗ genüberstellung der tatsächlichen n. und Abgänge bis zum 30. September 1942 nachgerechnet werden kann.

((6) Rohmaterial, das ein Betrieb ohne eine Leichtmetall⸗ freigabe gemäß § S nach dem 30. September 1942 auf Grund einer vor dem 30. September 1942 erteilten Zuteilung der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie, des Treuhänders Tafacht,

.

des Leitaluminiumverbandes oder der Vereinigung der deut⸗ schen Aluminiumschmelzwerke e. V. erhält, darf auch nach dem 36. September 1942 ohne einen Metalldeckungsschein 6 7 Abs. I) verbraucht werden.

(6) Abfall material, das sich am 30. September 1942 auf dem Lager eines Betriebes der ersten Verarbeitungsstufe oder der Schwermetallgewinnung befindet, darf nach dem 39. Sep⸗ tember 1942 insoweit ohne Metalldeckungsschein (6 7 Abs. 1 verbraucht werden, als eine Anrechnung auf Grund ordnungs⸗ gemäßer Meldung des Betriebes durch die Wirtschaftsgruppe Metallindustrie schriftlich erfolgt ist oder auf Grund der im Oktober 1942 zu erstgttenden Meldung erfolgen muß.

(7) Betriebe der Leichtmetallgewinnung haben mit ihren Leichtmetall⸗Roh⸗ und Abfallmaterialbeständen am 30. Sep⸗ tember 1942 nach Abs. 4 bis 6 zu verfahren, soweit sie dieses Material zum Zulegieren verbrauchen.

(8) Mengen, die nach Abs. 4 bis]? nicht verbraucht wer⸗ den dürfen, sind unverzüglich der Wirtschaftsgruppe Metall⸗ industrie, gegebenenfalls unter genauer Angabe der Legierung, zu melden.

(9) Auch für Betriebe der Leichtmetallverarbeitung und der Leichtmetallgewinnung gelten bezüglich der in diesen Be⸗ trieben verarbeiteten Schwermetalle die Ubergangsbestim⸗ mungen des § 16 der Anordnung J.

(10) Wenn Scheine nach den Übergangsbestimmungen im § 15 Abs. L und Abs. 5 der Anordnung J ungültig geworden sind und der Auftraggeber auf Ausführung des Auftrages be⸗ steht, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforder— lichen Bezugsrechte zu übertragen.

§14 Ausnahmebestimmungen

Die Reichsstelle für Metalle kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung zulassen oder vorschreiben.

815 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser

Durchführungsanordnung werden nach den 55 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. J S. 679) und nach der Verordnung des

Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesetzbl. J S. 165) bestraft. §16 Inkrafttreten und Geltungsbereich Diese Durchführungsanordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, den Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 31. Juli 1942. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Metalle. Müller⸗Zimmermann.

1. Bekanntmachung zur 1. Durchführungsanordnung zur An⸗ ordnung 1' der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung vom 4. Juli 1942

Nachstehend werden gemäß 5 31 der 1. Durchführungs⸗

anordnung zur Anordnung Ü der Reichsstelle für Metalle vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) die Anlagen 2 und 3 zu dieser Anordnung bekanntgegeben:

1. „Metallanforderung / Metallschein“ (Vordruck Nr. M 1 / 42) Anlage 2, A und B nach 55 der 1. Durchführungs⸗ anordnung,

2. „Metallübertragungsschein“ (Vordruck Nr. M 3/42) An⸗ lage 3 nach 5 6 der 1. Durchführungsanordnung.

Berlin, den 31. Juli 1942. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Metalle. Müller⸗Zimmermann.

Metallübbertregungsschein

laufende Nr. des Ausstellers

zugeben.

Falsch oder unvollziãndig dusgefüllte Scheine mssen als ungültig zurückgegeben wecden.

den 194

Vor cr. Nr. M 3 / q?

. Stempel v. Unferschrfff des Ausstesserm . hace mnetalle, du liiblst son dem Feind / Pfüngers

1 !