1942 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

* r. 2 an, n.

Reichs nnd Staatsanzeiger Nr. 188 vom 13. August 1942. S. 2

a

Verbrauchergenossenschaft Holzminden, e. G. m. b. H. Sitz: Holzminden a. d. Weser. Verbrauchergenossenschaft Messinghausen, e. G. m. b. H., Sitz: Messinghausen (Kr. Brilon). Verbrauchergenossenschaft Neuenkleußheim, e. G. m. b. H., Sitz: Neuenkleußheim über Olpe. Verbrauchergenossenschaft Niedermarsberg, b. H., Sitz: Niedermarsberg (Westf.. Verbrauchergenossenschaft Groß⸗Oldendorf, e. G. m. b. H., Sitz: Oldendorf über Elze (Hann.⸗Land). Verbrauchergenossenschaft Osterwald, e. G. m. b. H., Sitz: Osterwald über Elze (Hann.⸗Land). Verbrauchergenossenschaft Ssterwald⸗Glashütte, e. G. m. b. H., Sitz: Osterwald⸗Glashütte über Elze (Hann. Land). Verbrauchergenossenschaft Rhode, e. G. m. b. H., Sitz: Rhode über Olpe. Verbrauchergenossenschaft Rittierode u. Umg., e. G. m. b. H., Sitz: Rittierode, Post Kreiensen⸗Land. Verbrauchergenossenschaft St. Andreasberg, e. G. m. b. H., Sitz: St. Andreasberg (Kr. Zellerfeld Harz). Verbrauchergenossenschaft Scharzfeld, e. G. m. b. H., Sitz: Scharzfeld (Südharz). Verbrauchergenossenschaft Scherfede, e. G. m. b. S., Sitz: Scherfede (Westf.). * . Verbrauchergenossenschaft Sieber, e. G. m. b. H., Sitz: Sieher über Herzberg (Harz). Diese Verbrauchergenoffenschaften gelten auf Grund des 54 Abs. 1 a. a. O. mit Ablauf des 31. August 1942 unter Ausschluß der Liquidation als aufgelöst.

Berlin, den 11. August 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Heuser.

e. G. m.

Anordnung

zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen bei der Durchführun von Sofortmaßnahmen zur gere nun von rn un SFlakschäden

Auf Grund der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. 1 S. 691), der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1911 (RGBl. IJ. S. 222) und der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne

ich an: I. Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt vorbehaltlich des Abschnitts IV Abs. ? Satz 2 nur für die aus anderen Gebieten als dem Schadenbezirt zur Beseitigung von Flieger⸗ und Flakschäden eingesetzten gewerblichen Gefolgschaftsmitglieder (einschließ⸗ lich der Poliere, und . und nur soweit es sich um die Durchführung von Sofortmaßnahmen handelt. Als Sofortmaßnahmen gelten:

a) alle Maßnahmen zur Beseitigung von Bomben⸗ und Brandschäden an Wohnhäusern, sofern es sich nicht um Totalschäden handelt, 3 .

b) die Aufräumungsarbeiten bei den Totalschäden,

c) alle Schäden, deren Beseitigung als Sofortmaßnahme von den zuständigen Stellen im Rahmen der Aus—= führungsbestimmungen zur 18. Anordnung des Gene⸗ ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirt⸗ schaft angeordnet worden ist.

II. An⸗ und Rückreise

(IM. Die Gefolgschaftsmitglieder haben Anspruch auf die Fahrtkosten für die Hinreise bon ihrem bisherigen Beschäfti⸗ gungsort bis ar Schadensstelle sowie für die Rückreise. Ihnen ist vor Antritt der Fahrt eine Fahrkarte (3. Klasffe) oder der entsprechende Barbetrag auszuhändigen.

(2) Die Fahrzeit wird mit dem Stundenlohn gemäß Abschnitt IV Abs. J (ohne Zuschläge bezahlt. Erreicht im Einzelfall der hiernach zu zahlende Betrag nicht den durch die Reise ausfallenden Lohn an der alten Arbeitsstelle, so ist dieser an Stelle der Fahrzeit zu vergüten.

III. Lohnaus fall

Entsteht den Gefolgschaftsmitgliedern vor der Abreise in den Schadensbezirk durch innerhalb der Arbeitszeit not— wendigerweise durchzuführende Vorbereitungen (Besorgun von Reisemarken usmw) nachweislich ein au so ö dieser Ausfall bis zur Dauer von 8 Stunden von dem Betrieb zu erstatten. IV. Entlohnung

(I. Für die Vergütung der Arbeit an der Schadensstell ist der dort geltende tarifliche Stundenlohn oder, soweit ein solcher fehlt, der ortsübliche Lohn zugrunde zu legen. Ist jedoch dieser Stundenlohn niedriger als der tarifliche (orts⸗ übliche Stundenlohn, auf den das Gefolgschafts mitglied an seinem bisherigen Beschäftigungsort einen Anspruch . so ist die Arbeit an der Schadensstelle nach dem höheren Lohnsatz . vergüten. Der Einsatz an einer Schadensstelle begründet einen Beschäftigungsort im Sinne des Satzes 2.

(Y) Ist die Arbeit der Gefolgschaftsmitglieder an der Schadensstelle mit ganz besonderer Erschwernis 6. B. erheb⸗ licher y,, verbunden, so kann mit Zustimmung des zuständigen Reichstreuhänders der Arbeit ein , . . ewährt werden. Dieser Zuschlag kann auch den aus em Schadensbezirk zur Durchführung von Sofortmaßnahmen , gewerblichen Gefolgschaftsmitgliedern gezahlt

erden.

. V. Verpflegung, Unterkunft und Einsatzgeld . Den ,, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren können, ist Verpflegung und Unterkunft kostenlos zu gewähren. Ledige Gefolgf aftsmitglieder erhalten ferner ein Einsatzgeld in Höh. von einer Reichsmark, die übrigen ein solches von zwei Reichsmark kalendertäglich. Daneben wird eine Auslösung oder ein Trennungsgeld nicht

gegeben. VI. Täglicher Anmarsch Den Gefolgschaftsmitgliedern, die während ihres Einsatzes bei der Beseitigung von ien und Flakschäden täglich zu ihrem Wohnort zurückkehren, sind die entstehenden Fahrt⸗ kosten zu vergüten. Diesen , d g, e, kann bei einer unvermeidbaren längeren Abwesenheit vom Wohnort

kabel für Betriebsspannungen von mehr als 60 V, die in

wenn auf andere

VII. Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Die Vorschriften dieser Anordnung gehen allen tariflichen oder sonstigen Bestimmungen vor. Sie gelten zugleich als Höchstbedingungen. /.

VIII. Schlußbestimmungen

Diese Anordnung tritt am 16. August 1942 in Kraft. Mit dem gleichen Tage wird die Anordnung zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen bei dem Einsatz auswärtiger Hand⸗ werksbetriebe zur e ien von Jie ge und Flakschäden vom 29. af uf 1941 (Reichsarbeitsbl. 1 S. 375) aufgehoben.

Berlin, den 11. August 1942.

Der Beauftragte hi den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.

J. V.:: Dr. Ki mmich.

Anordnung Nr. 7 .

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ 22 Metallwaren und verwandte Industriezweige über die erstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damen⸗ uhren aller Art vom 12. August 1942

18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1911 (RGBl. 1 S. 6rh in Ver⸗ bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 2658 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: ö

81 Die Herstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damenuhren aller Art für den Inlandsmarkt ist verboten.

582 Soweit die in 8 1 genannten Erzeugnisse sich nach im Zustande der Fertigung befinden, ist deren Aufarbeitung bis zum 31. Oktober 1942 gestattet. ö

* 8 3 In dringenden Einzelfällen kann der Kriegsbeauftragte Ausnahmen von den vorstehenden Bestimmungen zulassen. Anträge sind über die Fachuntergruppe Taschen⸗ und Arm⸗ banduhren, Pforzheim, einzureichen.

§84

ö gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. . 8

85 n

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündun in Kraft, sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete . die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 12. August 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. . Dr. Po elch en. Anordnung über die Einschränkung der Berwendung von Starkstrom⸗

kabel einschl. Steuer, Meß⸗ und Meldelabel für Spannungen über 60 V vom 6. August 1942

Zur Einsparung und Sicherung des kriegswichtigen Ein⸗ satzes von Rohstoffen wird auf Grund von 3 18 des Energie⸗ , , , vom 13. Dezember 1936 (RGBl. 1 S. 1451) angeordnet:

Erster Abschnitt Starkstromkabel für Verlegung in Erde (H. Starkstromkabel einschl. Steuer⸗, Meß⸗ und Melde⸗

Erde verlegt werden, dürfen, soweit in den folgenden Vor⸗ schriften nichts anderes bestimmt ist, nur zur Erfüllung kxiegswichtiger . verlegt werden und auch dann nur, . e Weise der Zweck nicht erreicht werden kann (z. B. blanke Leitungsverbindung). Die elektrische Bemessung der Kabel darf nicht höher gewählt werden als“ es die tat sächlichen Betriebsverhãltnisse erfordern. Vb,

6 Die Vexlegung der in Abs. 1 aufgeführten Kabel darf, soweit nicht in den folgenden Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist, nur mit Genehmigung des Landeswirt⸗ schaftsamtes erfolgen. Für Kabel, die nach dem Gesetz zur öörderun der Energiewirtschaft vom 13. Dezember 356 (RSGBl. 1 S. 1451) und den dazu erlassenen Durch⸗ führungsbestimmungen anzeigepflichtig ind wird die Ge— nehmigung des Landeswirtschaftsamtes durch den Freigabe⸗ . des Generalinspektors für Wasser und Energie er⸗ etzt.

8§8 2

(I) Die Genehmigung des Landeswirtschafts 3 ist

nicht erforderlich für: Ii. ; .

1. Kabel, die im Untertagebetrieb der Bergwerke ver⸗ wendet werden,

2. Kabel, die zur Herstellung einer nicht über 100 m langen Verbindung innerhalb bestehender Erd⸗ kabelnetze verlegt werden,

Kabel, die zur Ausbesserung vorhandener Kabel ver⸗ wendet werden, sofern das zu verlegende Kabel nicht länger ist als 1900 m und eine Vergrößerung der Uebertragungsfähigkeit dadurch nicht erfolgt,

Kabel, die in Flugplätzen und deren nächster Um⸗ ö verlegt werden, soweit die Verwendung von

reileitungen aus flug⸗ oder funktechnischen Grün⸗ den nicht möglich ist,

Kabel, die im Störschutzbereich von Funkanlagen verlegt werden,

„Kabel, die in der Nähe von Industrieanlagen mit

besonderer Explosions⸗, Korrosions⸗ oder Ver⸗

schmutzungsgefahr verlegt werden,

Kabel, deren Verwendung nach der Anordnung des Generalinspeltors für Wasser und Energie über

als 12 Stunden ein Verpfligungszuschuß bis zu 1,50 Reichs⸗ mark täglich oder freie e r , nr, werden. z

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom“

(Clektrotechnische Zeitschrift 1842 Heft 25 / 26 S. 315) sowie hach auf Grund dieser Anord⸗

nung vom Leiter des Hauptringes „Elektrotechnische Erzeugnisse“ erlassenen Anweisungen und Richt⸗ linien zulässig ist,

Kabel, mit deren Verlegung bereits begonnen ist, wenn mit Sicherheit zu erwarten ist, daß die Ver⸗ ae , mitn am 15. September 1942 be⸗ endet sind.

(*) Die Entscheidung über die Kriegswichtigkeit und Notwendigkeit der Verwendung eines Kabels für die in Ab— satz 1 k Zwecke wird dem pflicht mäßigen Ermessen des Leiters des bestellenden Gen g * . .

. ie Anzeigepflicht nach dem Energiewirtschaftsgese wird hierdurch nicht berührt. z her enn 88

(I Die nach § 1 vorgeschriebene Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Kriegswichtigkeit nachgewiesen und entweder

der arbeits, und materialmäßige Aufwand für eine blanke Leitungsverbindung größer ist als für ein Kabel aus einem wichtigen Grunde die Verwendung einer blanken Leitungsberbindung nicht enn geh ist (z. B. Weichbild einer Großstadt, Luftschutz, Tarnung). 2 C) Der Antrag auf , ,,. hat neben dem Nach⸗ weis der Kriegswichtigkeit und der Begründung der Noi— wendigkeit der Verwendung eines Kabels an Stelle einer blanken , ,, ,. Angaben über Länge, Quer⸗ schnitt und Materialbedarf des Kabels zu enthalten.

Zweiter Abschnitt Starkstromkabel, die nicht in Erde verlegt werden 84 (I) Starkstromkabel für Verlegung außer Erde dürfen , n, nur zur Erfüllung kriegswichtiger Aufgaben ver⸗ egt werden und auch dann nur, wenn . andere Weise der Zweck nicht erreicht werden kann. (2). Die Entscheidung über die Kriegswichtigkeit und Notwendigkeit der Verlegung eines Kabels wird dem

pflichtmäßigen Ermefsen des Leiters des bestellenden Betriebes übertragen.

Dritter Abschnitt Bestellungen und Lagerbestände 55 (I) Bestellungen auf Starkstromkabel dürfen nur ab⸗ i n. und angenommen werden, wenn neben der Roh— , der Freigabebescheid des Generalinspektors für Wasser und Energie die Genehmigung des Landeswirtschafts— amtes oder in den Fällen des 5 2 die Versicherung des Leiters

des bestellenden Betriebes über Kriegswichtigkeit und Not⸗ wendigkeit vorgelegt wird. 966 ö . §86

U öder die Lagerbestände beim Verbraucher ist ein Lager= buch, eine Kartei o. ä. zu führen, aus der Zu⸗ und Abgang und Verwendungszweck ersichtlich sind. 1

vierter Abschnitt Schlußbestimmung . 57

(1 Wer die Verlegung eines Starkstromkabels verant⸗

. , Verwendung des Kabels iegswichtig und unumgänglich ist, wird na 15 ie⸗ wirtschaftsgesetz eh un ; K

Die Anweisung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Berlin, 6. August 1942.

Der Generalinspektor für Wasser und Energie. J. A.: Dr. Barth.

Anordnung

über die Preisfestsetzung für Roßkastanien aus der Ernte 1942

Vom 11. August 1942

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier— jahresplans Bestellung eines 5 für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:

§51

Jr Roßkastanien der Ernte 1942 darf dem Sammler ein Sammlerpreis von höchstens 4. RAM je 100 kg, ohne Verpackung, frei Sammelstelle gezahlt werden.

§2 Der Verbraucherpreis beträgt 8, RM je 100 . 2 De der rer: ö! Je kg frei

ezieht der Verbraucher Roßkastanien unmittelbar v

Sammler, gilt der Preis fh 8 h t 883

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur

Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder— lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. .

§ 4 . Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. .

Berlin, den 11. August 1942.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Resch. J

Nichtamtliches Dentsches Reich

innische Gesandte in Berlin, Herr Toivo ivimäki, hat Berlin am 6. August d. J. ver⸗

Der Mikael

lassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legatlons rat

Spar⸗ und Behelfsbauweisen vom 1. Jüni 1942

Edvin Lund ström die Geschäfte der Gesandtschaft.

Erste Veilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

Berlin, Do

Nr. 188

Sffentlicher Anzeiger

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nnerstag, den 13. August

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——

t

1. Untersuchungs und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, g. Aufgedote,

4 6 6

.PBerlust⸗ und Sundsachen,

Deffentliche Zustellungen, ͤ Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Mttiengesellschaften, 8. Rommanditgesenlschaften auf Aktien, 9. Deutsche Rolonialqeseslschaften,

10. e. m. d. SD., 1 . en, ĩ *. n und Qommanditgesellschaften, 18.

Unfall und Invalidenversicherungen, Deutsche Reschsdant und Bantkauswesse. Berschtedene Betanntmachungen.

1. Imersuchungs In 6irafsuchen

21230) Handelsuntersagung.

14.1. Dem Max Kemna, Dortmund, Schubertstr. 15, ist der Handel mit ,, . des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. Die Ver⸗ fügung ist rechtskräftig.

rtmund, den 5. August 1942. Der Gberbürgermeister.

21231] Sandelsuntersagung.

Dem Lebensmittelhändler Karl Basner, Dortmund⸗Wambel, Einigkeit Nr. 6, ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ab 1. 9. 4912 untersagt worden. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. Die Ver— fügung ist rechtskräftig.

Dortmund, den 10. August 1942. Der Sberbürgermeister.

8. Aufgebote

21235 Aufgebot.

F I8482. Der Bauer Heinrich Schulze aus Kahlstorf, Haus Nr. 8, hat das Aufgebot der in Verlust ge⸗ ratenen, auf den Namen seines Vaters J. H. Schulze eingetragene Stamm-⸗Aktie Nr. 466 der Aktjen⸗ Zuckerfabrik⸗Uelzen über 300 Mark be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Februar 1943, 19 Ühr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Üelzen, 9. August 1942.

21234 Aufgebot.

F 1742. Der Bauer Wilhelm Marwede aus Kirchweyhe hat das Aufgebot der in Verlust geratenen, auf seinen Namen eingetragenen Stamm⸗Akte Nr. 1208 der Aktien- Zuckerfabrik Uelzen über 300 Maxk be⸗ antragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Februar 1943, 10 Ühr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 10, anberaumten Auf⸗ gebolstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Amtsgericht Uelzen, 9. August 1942.

21238 Aufgebot.

Die Gläubiger des am 31. Mai 1940 in Taufkirchen / B. verstorbenen Brot⸗ trägers Josef Aicher, geb. 31. Oktober 1857, werden auf Antrag des Nachlaß— pflegers Rechtsanwalt Dr. Schönherr in Erding aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen unter Angabe des Betrags, des Gegenstandes und des Grundes der Forderung und unter Beifügung ur⸗ kundlicher Beweisstücke bis spätestens 15. Oktober 1942 einschließlich an⸗ zumelden. Den Gläubigern, welche sich nicht melden, wird als Rechtsnachteil angedroht, daß sie gem. 1970ff. BGB. unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht aus—⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber— schuß ergibt.

Dorfen, den 3. August 1942.

Amtsgericht.

21083 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 3. August 1942 ist der Tod des Malergesellen, Gefreiten Heinrich Diedrich Erich Wulfekammer, eboren am 6. April 1918 in Grothe, 4 estellt worden und als Jeĩtpuntt elfe e. der 15. April 1941. (56 II. 68. 42.

Berlin, den 3. August 1912.

Das Amtsgericht Berlin.

21032] ö.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 8. August 1942 ist der ver⸗ schollene Arbeiter Szezepan (Stephan) Nitschke, geboren am 26. Dezember 1878 in Kutno, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, Angehöriger des ehe⸗ maligen russischen Zarenreiches für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. Juni 1916 festgestellt wor⸗ den. 456 II. 141. 41.

, Oeffentliche Zustellung. 2. R. 323. 49. Die Frau Klara Lichtenstein geb. Rost in Züllichau, Jo—⸗

1 dem

Rechtsanwalt Dr. Ebersbach in Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Martin Lichtenstein in Buenos— Aires, Südamerika, Moreno 1284 Psl., auf Ehescheidung aus 5 55 Eheges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 21. Oktober 1942, 1090 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen.

Guben, den 3. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

21237 Ladung. . Antiquitätenhändler Reinhold Ber⸗ tram, Hamburg, n , 48, klagt gegen Aliee Maud Mary Bertram geb. Crook, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 30. Oktober 1912, 9, Uhr, vor Landgericht Hamburg, Zivil— kammer 2 ,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 21238

Es klagen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe: 1. die Frau Karo⸗ line Veit geb. Schneider in Hannover, An der Christuskirche 1 a, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwältin Dr. Albert in Hannover, gegen den Arbeiter Karl Veit, z. Zt., unbekannten Aufenthalts, früher in Linz (Donau), 8 49 Ehegesetz 10 R. 8443 ; 2. die Ehefrau Lina Weiß geb. Baier in Barsinghausen, Langenkamp. 25 A, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Suhr in Hannover, gegen den Schneider Adolf Israel Weiß, z. Zt. unbekannten Auf⸗— enthalts, früher in Barsinghausen, §S§ 49, 55 Ehegesetz 19 R. 966462 . 3 der Maschinenbauer Walter Schilde, jetzt Maschinenobergefreiter, Marine—⸗ schule Wesermünde, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Boeckler in Hannover, gegen seine Ehefrau Gene— vieve Schilde geb. Becker . New JYJort Nr. 37 West 76 Str., jetzt unbekannten Aufenthalts, 5 47 Ehe⸗ 6 9. R. 83/42 —; 4. die Ehefrau 2 Isbasescu geb. Lux, Hannoyer, Burgstr. 15 bei Lux, Prozeßbevollmäch—⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Wilke in Hannover, gegen den früheren Polizei⸗ beamten Ilie JIsbasescu, Bukarest, Rumänien, Bal ea Molisor Nr. 126, Porton, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, SS 47, 49, 55 Ehegesetz 11 R. Sh /41 —: 5. Dr. Götz Klages in Han⸗ nover, Warmbüchenkamp 15, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Hoffmann K Drake in Hannover, . seine Ehefrau Alice Klages geb. John⸗ ston /o. Mssr. Colt & Mosle, Wall⸗ street 63, New York, Citti, USA., Nord⸗ amerika, 5 55 Ehegesetz 4 R. ia 427 . Es klagt mit dem Antrag au Nichtigkeit der Ehe: 6. der Oberstaats⸗ anwalt bei dem Landgericht in Han⸗ nover gegen: 1. den Maschinensetzer Heinrich Stephenson in Hannwver, Adolfstr. 5, z. Zt. Gefreiter bei der Ein⸗ heit Feldpoftnummer 47961, 2. dessen Ehefrdu Verg Stephenson geb. Wan⸗ kewitsch in Moskau, nähere Anschrift unbekannt, 85 8 24 Ehegesetz 9. R. dIs4L —. Die Beklagten sind zur Zeit unbekannten Aufenthalts bzw. im feind⸗ lichen Ausland. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht in Hannover, und zwar: zu 1 vor den Richter der Zivil⸗ kammer 10 auf den 29. September 1942, 11 Uhr, zu 2 vor den Richter der Zivilkammer i0 auf den 20. Ok⸗ tober 1942, 11 Uhr, zu 3 vor den Richter der Zivilkammer 9 auf den 30. Oktober 1942, 11 Uhr, zu 4 vor den Richter der Zivilkammer 11 auf den 6. Oktober 1942, 11 Uhr. zu 5 vor den Richter der Zivillammer 4 auf den 1. Oktober 1942, 11 Uhr, zu 6 von den Richter der Zivilkammer g auf den 30. Oktober 1942, 11 Uhr, mit der Aufforderung, iich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hannover, den 6. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

21239] Oeffentliche Zustellung. Auf Grund der S5 1. 2, 3 und 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdi= schen Vermögens vom 3. 12. 1933, RGBl. 1 S. 1709, gebe ich den ab⸗ wesenden Miteigentümern des Frem⸗ denheimes Kaffee Vaterland“ in Karlsbad, Stto Keller, Olga Keller und Eva Keller, auf, bis zum 30. 8. 1942 die ihnen gehörenden Anteile an der Liegenschaft zu veräußern, an⸗ derenfalls nach 52 der genannten Ver— ordnung ein Treuhänder zur Veräuße⸗ rung eingesetzt wird. Karlsbad, den 5. August 1942. Der Regierungspräsident.

5. Verlust⸗ n. Fundsachen

A241 Kraftloserklärung eines Versicherungsscheines.

Der in Verlust geratene Versiche⸗ rungsschein Nr. 1106 237 auf das Leben des Kindes Ursula Gerke Vers.— Nehmer Herr Karl Gerke, Hann. Münden, Steinweg 2/1 gilt als kraftlos, wenn sich der Inhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet.

Ludwigshafen a. Rh., 14. 8. 1942. Atlas Leben sversiche rungs⸗ Aftiengesellschaft.

21240 Basler Zebens-Versicherungs-Gesellschaft. Kraftloserklärung von Versicherungsscheinen. Die von uns ausgestellten Lebens— versicherungsscheine Nrn. M 311, 6i0 8t7 und 627617 sind bei uns als verloren angemeldet worden. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufgefor— dert, innerhalb zweier Monate von der Veröffentlichung dieses Au frufs an, ihre Rechte bei uns anzumelden und die Versicherungsscheine vorzu= legen, widrigenfalls letztere hierdurch

für ungültig erklärt werden.

Berlin W 15, Kurfürstendamm 52, den 18. August 1942.

Die Direktion.

—— 7. Aktien⸗ gesellschaften

203171]. Lehnkering Aktien gesellsch aft, Duisburg. Bilanz am 31. Dezember 1941.

Aktiva. FR. M Anlagevermögen:

Bebaute Grundstücke mit Gebäuden, * unbebaute Grundstücke, Schiffspark, Krangerüste, Elevatoren, Kessel und Maschinen, Geschirr, Baggereigeräte, Mobilien, Fuhrpark, kurz- lebige Wirtschaftsgüter: Stand am I. Januar I941. .. 2 8665 669, 9s Zugänge . 66 07, 28 TD rss 7ᷓs 10 056,

mi nf Abschr. . 307 946,1

Beteiligungen. .. Umlaufvermögen: Roh, Hilfs⸗ und Betriebs- stoffe, Waren, geleistete Anzahlungen, Forderun⸗ gen auf Grund v. Waren lieferungen und Leistun⸗ gen, sonstige Forderun⸗ gen. 3 179 504 Wertpapi Steuergut⸗ scheine . . 182900, Hypothekenforderungen . Forderungen an Konzern⸗ unternehmen.... Wechsel Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und Post⸗ scheckguthaben.. .. Andere Bankguthaben .. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..

Abgänge.

2 603 685 272 027

542 701 4000

999 370

8 000 361 288 b23 946

171 834 S 666 357

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

Soll. FR.AM* Löhne und Gehälter, so— ziale Abgaben, Abschrei⸗ bungen auf das Anlage⸗ vermögen, Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen, Beiträge an Berufsver⸗ tretungen Zuweisung an die gesetz— liche Rücklage Zuweisung an die freie Ruücage— . Gewinn: Vortrag aus 1940... 34 074,86 Gewinn 1941 203 869, 39

Haben. Gewinnvortrag aus 1940. Jahresertrag

Erträge aus Beteiligungen Zinsen

Außerordentliche Erträge.

3 967 926 92 126 000 300 000

237 g44 25 4 631 87117

34 074 86

4 401 58668 0 693 12

9 68110

125 835 41

Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗= serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor schriften.

Frankfurt a. M., den 20. Juni 1942.

Allgemeine Nevisions⸗ und Berwaltung s⸗Attien gesellsch aft.

Schwarz, Wirtschaftsprüfer. Dr. Horn, Wirtschaftsprüfer.

Aufsichtsrat: Hermann W. Lumme in Frankfurt a. M., Vorsitzer; Rudolf Rixfähren in Essen⸗Ruhr, stellvertr. Vor sitzer; Julius Fromme in Großilsede; Dr. „Ing. Friedrich A. Oetken in Frank⸗ furt a. M.; Erich Tgahrt in Dortmund; Karl-Siegfried Ritter von Georg in Ber⸗ lin; Dr. Heinrich Merk in Frankfurt a. M.

Vorstand: Johann L. Neuhäuser in Duisburg, Vorsitzer; Ludwig Wagner in Duisburg; Wilhelm Kamberger in Duis

4631 87117

Bilanz zum 31.

burg.

a 0 O , m - m , m meme mem mern, Argenta Schokoladenwerk Aktiengesellschast, Wernigerobe.

Dezember 1941.

Buchw. am

0ol921. 31. 12. 1940

Zugang 1941

Abschrbg. 1941

Buchw. am 31. 12. 1941

Bermõ gens werte. S J. Anlagevermögen: Bebaute Grund⸗ stücke mit: a) Geschäfts und Wohngebäuden b) Fabrikgebäuden u. anderen Bau⸗ lichkeiten.. Unbebaute Grund⸗ stücke 6. Maschinen u. ma⸗

Betriebs und Ge⸗ schäftsausstattg. Turzlebige Wirt- schaftsgüter ..

RAM 8

schinelle Anlagen 10 933 7301 3116

FRA S 8

770 002

Beteiligungen. 20 000

21 351 200

790 002

21 551

II. Umlaufsvermögen: Roh, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe

Fertige Erzeugnisse Wertpapiere. Von der Gesellsch

und Leistungen ..... Wechsel

Andere Bankguthaben Posten zur Rechnungsabgrenzung

Verbindlichkeiten. Grundkapital Gesetzliche Rücklage Rückstellungen . Verbindlichkeiten:

Sonstige Verbindlichkeiten Posten zur Rechnungsabgrenzung Reingewinn:

Gewinn aus 1941

Halbfertige Erzeugnisse ....

Forderungen auf Grund von Warenlieferungen

Kassenbestand, Reichsbank⸗ u. Postscheckguthaben

auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen gegenüber Konzernunternehmen .

Vortrag aus dem Vorjahr ..

Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

198 790 59 19 84414 76 846 63

TD dos 57

10 050 -

41 5654 32 70 841 97

6 18878 90 9g65 52

10 342 56 20 000

S4 975 26 115 317

1818

85 466 1664426

25 211 36 60 255 29

Passiv a. Grundkapital! ..... Rücklagen:

gesetzliche Rücklage.

andere Rück⸗ lagen .. 660 000. -—

Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden.... Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Waren⸗ lieferungen und Lei- stungen und sonstige Verbindlich keiten. 1720 721,93 Verbindlich⸗ keiten ge⸗ genüber Konzern⸗ unter⸗ nehmen Nicht abge⸗ hobene Dividen⸗· den.. 8 286,48 Posten, die de Rechnũngẽ⸗ abgrenzung dienen.. Bürgschaften 17 229,80 Gewinn: Vortrag aus 1940... 34 074,86 Gewinn 1941 203 869, 39

3 360 000

z36 ooo, oss oo0

1888 079

abo 516, 8

2 189 525

4 809

237 944 25

hanniterstt. 4, Prozeßbevoll mächtigter:

——

Doss 7 do

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben

Beiträge an Berufsvertretungen Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage

Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn aus 1941 .

Ertrã ge. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Rohertrag ö Zinsen Außerordentliche Erträge

Nach dem abschließenden Ergebnis

Berlin, den 10. Juli 1942. Michaelis, Wirtschaftsprüfer. (Vorsitzer; Heinz Georg Lange, Köln

Berlin.

Franz Kurt Abels.

Aufwendungen.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen ... 2

Zuweisung an die Argenta Gefolgschaftshilfeꝰ .

R.

83

276 gio 45 17 00550 59 52 48 123 754 02 . 3 800

. 10 000 10 000 25 211,36 60 255,29

S5 466

586 889 unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Argenta Schokoladenwerk Aktiengesellschaft, Wernigerode, sowie der uns vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Treuhand⸗Aktiengesellschaft Wirtschasftsprüfungsgesellschaft. ; ppa. Dr. Roehling, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren Dr. Clemens Plaßmann, Berlin

sstellvertretender Vorsitzer); Franz Abels,

Wernigerode; Max Hoseit, Berlin; Dr. Werner Schulz, Köln; Dr. Otto Stewens,

Wernigerode, den 3. August 1942. Lirgenta Schotoladenwert Attien gesellschaft. Der Vorstand.

Herbert Bischoff.