1942 / 189 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 13. August 1942. S. 4 =

Nebelhornbahn⸗Aktien gesellsch aft 20167. Oberstdorf. Bilanz für den 31. Dezember 1941.

Attiva. FRM S Anlagevermögen: Anlagen d. Bahnbetriebes: Bahnbetriebsgrundstücke einschließlich Hoch⸗ und Tiefbauten sowie Eisen⸗ konstruktion. 539 779,17 3Zugang löl. 232, Seile. . J Fᷓ 381,29 Zugang w elektrische und maschinelle Ausrüstung 282 g10 34 Betriebsmittel P zeuge) 56 682 Starkstrom⸗ leitung Zugang ö

540 01117

110 764 76

26 446,42

00 0s 33 s35

Tos 204 75

Werkzeuge, Geräte, Be⸗ triebs⸗ und Geschästs⸗ ausstattung. 3516,63 Abschreibung 544, Andere bebaute und unbe⸗ baute Grund⸗ stücke Zugang 19641. 3714,50 Nebenbetriebe: Bergunterkunft Höfats⸗ blick und Berggaststätte Gebäulich⸗ leiten.. 209 457,74 Abschreibung 10 742, Einrichtungen 36 895,54 Abschreibung 7198,94 Wirtschaftsgebaäude See⸗ e,, 215114 Abschreibung 1120,76 Einrichtung . Alphütten im Nebelhorn⸗ ebiet .. 3 000, bschreibung 500,

10 560,

198 71574

29 696 60

20 452 98 2 348 66

2 500 LTV iõõ 55

Umlaufvermögen: Stoffvorräte . 13 742,06 Wertpapiere,

darunter nom.

FRM 5000,

Sicherheit für

etwaige An⸗

sprüche des

Staates aus

der Genehmi⸗

gungsurkunde 5 250, Forderungen a.

Grund von

Lieferungen

u. Leistungen KRassenbestand

einschließlich

Postscheckgut⸗

haben. . 3 854,10 Bankguthaben 278 945,30 Posten, die der Rechnungs-

abgrenzung dienen..

1 807, 4ᷣ

306 598 91

10 228 164199287

Passiva. Grund kapital 105 000 Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. 10 500 Sonderrücklage für Un⸗ terstützungs⸗ kasse . 15 267, Zuweisung ele, .

1 Rücklage für die Erhal⸗ tung der Bahnanlage Andere Rück⸗ lagen .. Zuweisung 1941... 20 000, Wertberichtigung für Bahn⸗ anlagen .. 396 079,15 Zuweisung i541... 56 692,51 Rückstellung für Steuern. 75 000 Erneuerungsstock .... 20 000 deimfallsto F . 125 205, 85 Zuweisung 1541. . . 12 00, Verbindlichkeiten: Dinglich gesicherte An⸗ leihen.. 300 000 Hypotheken und Grund⸗ schulden . 354 829, 30 Verbindlich⸗ keiten a. Gr. v. Lieferun⸗ en u. Lei⸗ tungen Nicht abge⸗ hobene Di⸗ vidende Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ keiten. Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940. .. 3 468,36 Gewinn 1941 35 878,19

56 52,74

452 Ie, ge.

137 20668

14 335, 4

83,

. 01,40 676 149

39 346 55

To vs 87

Gewinn und be,, d n, für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1541.

FM S9

Aufwendun gen. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Besoldungen, Löhne und

Soz. Ausgaben: soziale Abgaben 6 002,76 Ausgaben für ange Wohl⸗ fahrtszwecke . 3 155,10 Kosten für Beschaffung der Betriebsstoffe .. Kosten für die Unterhal⸗ tung, Erneuerung und Ergänzung: der baulichen Anlagen. . 4989,99 der Betriebs- mittel (Fahr⸗ zeuge), der Werkstattma⸗ schinen und d. maschinellen Anlagen 1 882, 10 der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung 1034,80

Aufwendungen für die Ne⸗ benbetriebe

Abschreibungen und Wert⸗ berichtigungen auf das Anlagevermögen: Bahnanlagen 57 236,51 Nebenbetriebe 19 561,70

Versicherungskosten .

vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen 20 948,53 Rückstellung für Steuern 75 000, s is 7 sonstige . 9 148,40 Zuweisungen: an den Heimfallstock .. an Sonderrücklage für Unterstützungskasse .. Rücklage für die Erhal- tung der Bahnänlage an andere Rücklagen... Alle übrigen Aufwendun⸗ gen 1497704 Gewinn im Jahre 1941. . 35 878 19 Gewinnvortrag aus 1940... 3 468,36

105 096

12 000 6 oo

30 000

Ertr ã ge. 66 66

Einnahmen aus dem Bahn⸗ betrieb: . aus dem Personen⸗ und Gepäckver⸗ kehr. . 379 790,25 aus dem Güter⸗ verkehr. sonstige Ein⸗ . nahmen. 9 808,99 Einnahmen au deñ Neben hetxieben.. 61 024 66 Außerordentliche Erträge. 125

5 12,21

394 711 45

. G55 Si J Nebel hornbahn⸗Aktien gesellsch aft Oberst dorf. Lin kenheil.

Nach dem abschließenden Ergebnis pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klätungen und Nachrärise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

München, den 5. Juni 1942.

Alfred Voigt, Wirtschaftsprüfer.

Den Aufsichtsrat bilden die Herren: Hans Kögler, Bürgermeister, Vorsitzer; Johann Kittemann, y, ,, , , stellvertretender Vorsitzer; Dr. Franz Stadler, Rechtsanwalt; Johann Braun, Reichsbahndirektor; Hans Ott, Dipl.“

Kaufmann; Johann Blattner, Kaufmann;

Thomas Neidhardt, Bäckermeister. l 261721.

Bilanz für den 31. Dezember 1941.

( Attiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Wohngebäuden... Fabrikgebäuden .... Gleisanschluß .. ; Maschinen und maschinelle Anlagen.... Werkzeuge, Betriebs⸗ und

Geschäftsausstattung:

Werkzeuge

Inventar

Mobelle

Elektr. Licht⸗ und Kraft⸗ anlage...

Fuhrpark

. Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe .. 50 264,63 Halbfertige Er⸗ zeugnisse .. Fertige Erzeug ⸗˖ . Wertpapiere.... Geleistete Anzahlungen Forderungen auf Grund von arenlieferungen und Leistungen.... Kassenbestand. . 1 464,12

Reichs bankgut⸗ 41.21

haben... Postscheckgut⸗

212,46 Andere Bankgilhabecn =

20 243,7

1707 117018

haben.

sonstige Be⸗ jiüge... . 3 686, 35

G26 062

t · ·—

ᷣ— ——

Passiva. Grund kapital Rücklagen: Ge setzliche Rücklage . 120 000, Andere Rück⸗ lagen.. . 161 855,42 281 855

Wertberichtigungen ... 499 Rückstellungen 19 053 Verbindlichkeiten: J Hypotheken. 38 114,50 Anzahlungen von Kunden Verbindlich⸗ keiten auf Grund von Warenlie fe⸗ rungen und Leistungen. Sonstige Verbindlich⸗ keiten.. Gewinn: Vortrag .. Gewinn 1941 13 492,45

6zz 73

2s aos 5

14 675,34 78 662 12

13 a9 as 75 O62 õꝛ Gewinn⸗ und Verlustrechnung

für 1941.

.

B. Verbindlich keiten. Grund kapital 200 000 Rücklagen:

Gesetzl. Rückl. 20 000,

Freie Rückl. . 130 000,

Wertberichtigung a. Außen⸗ stände (Delkredere): 1. 1. 1941

Zuweisung ..

Rückstellungen Verbindlichkeiten: Darlehen. . 42 211,24 Anzahlungen v. Kunden .. Friedrich Bähre, Springe Sonst. Verbind⸗ : lichkeiten 6 O78, Posten der Rechnungsab⸗ grenzung Reingewinn: Vortrag aus 1940. ... Reingewinn 194

150 ö

4 380 50 18 000

165, 1 17 475,02

16 51s, 64

56 568 83 503 g6ö8 53

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941

10 049, 99

Aufwendun gen. E. 4 9 Löhne und Gehälter. .. 169 237 20 Soziale Abgaben.... 9 823 93 Abschreibungen auf das An⸗

lage vermögen Besitzsteuern Sonstige Steuern.... Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen

11079 29 041 12 13 0365 15

1530113 13 492 45

a7 Mo Js

226 844 0? 7085 49 14 081 42

VT äs gs

Herdfabrit und Eisen gießerei Aktien gesellsch aft, Herne in Westfalen. J. Boelsums. Dr. Cohausz.

Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Münster (Westf.), den 30. Juni 1942.

Dr. Schumacher, Wirtschaftsprüfer.

Das aus dem Aufsichtsrat ausschei⸗ dende Mitglied, Herr Helmut Korte, wurde wiedergewählt.

Der Gewinnanteil beträgt FM 6, pro Aktie und ist nach Abzug von 1099 Kapital⸗ ertragsteuer und 50 99 Kriegszuschlag mit RM 5,10 netto nach Beschluß der Haupt⸗ versammlung gegen Einlieferung des Ge⸗ winnanteilscheines Nr. 9 pro 1941 an un⸗ serer Werkskasse sofort zahlbar.

e ,

20193).

Rahlmühler Stuhlindustrie A.⸗G., Bad Münder a. D. Vermögensü bersicht

zum 31. Dezember 1941.

Sonstige Erträge....

A. Vermögenswerte. , Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital ... Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Wohngebäude, 1. 1. 1941... . 21 980, Abschreibung 240, Fabrikgebäude, 1. JI. 1941. . . . 110 802, Abschreibung 3 172, 107 630 Unbebaute Grundstücke. . 7 500 Maschinen, 1.1. 1 1941 . .. . 896 705, Zugang.. 14 752,50 I. 757,50 Abschreibung 17 570, 30 Apparate, 1. 1.

21 740

Töiõõ -=

Abschreibung . 4 485, Einrichtung, 1. 1. l, 9219 Abschreibung . 8165, Heizung, 1. 1. 1941 664, Abschreibungs. 74, 590

TJ ITF 77

6515

8 395

Umlaufvermögen: Vorräte... Forderungen a.

Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen. . Forderungen a. Krediten, die nach § sh nur mit ausdrück⸗ licher Zustim⸗ mung des Auf⸗ sichtsrats ge⸗ währt werden dürfen... Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckguthaben 166,53

Bankguthaben 253 175,30 257711

dos hs

Grund hesitz

——

A. Aufwendungen. RM S Abschreibungen a. Anlage⸗ werte: Gebäude: Wohngeb. . 240, Fabrikgeb.. 3 172, 577i - Maschinen. . 17 570,30 Apparate. 4 485, Einrichtung. 85, Heizung. .. 74, Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen: Körperschafts⸗ steuer. .. Vermögens steuer... Grundstücks⸗ steuern .. Aufbringungs⸗ umlage.. 4 248, Adolf⸗Hitler⸗Spende ... Zuweisung zur Wertberich⸗ tigung auf Außenstände . Sonstige Aufwendungen. Reingewinn: Vortrag aus ,, Reingewinn ö

27 000, z 581, a3 2 974,96

46 51s, 54

10 049,99 56 568

128 512

B. Erträge. Pachteinnahme Zinsenüberschuß Außerordentliche Erträge. Gewinnvortrag aus 1940. 46518 64

128 51277

Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften.

Hannover, den 16. April 1942.

H. Sievert, Wirtschaftsprüfer.

Unser Aufsichtsrat besteht aus fol⸗ genden Herren: Hermann Krause, Bremen (Vorsitzer); Dr. Günther Beste, Hannover sstelly. Vorsitzery, und Karl Fiedeler, Springe a. D. Alleiniges Vorstands⸗ mitglied ist der Unterzeichnete.

Der Vorstand. Friedrich Bähre.

D

so 000 1314650 7g 63

18. Verschiedene

Bekanntmachungen

20147. Wech selseitige Kranken⸗Wersiche⸗ rungs⸗Anstalt Südmart, Graz.

Vermõ gens ausweis am 31. Dezember 1941. be ,

BVermõ gens werte. FR. AM 497 690601

Forderungen gegen öffentl. Körperschaften Wertpapiere

Guthaben bei Banken und Spar kassen Forderungen gegen andere Versicherungsunterneh⸗ mungen ; Rückständige Zinsen und Mieten

Gestundete Beiträge Kassenbestände Außenstände bei Vertretern Inventar

Sonstige Forderungen .. Rechnungsabgrenzungs⸗

8333 1016702

114 342

41 312

14 7028: 45 006 4330 1249, 52 526 22 249

473 1818923

Verbindlich keiten. Sicherheits rücklage Rückstellungen für Verpflich⸗ tungen aus Versiche⸗ rungsverträgen: Rückstellung für schwebende Versicherungs⸗ fälle. S0 000, Rückstellung für Schadenermitt⸗ lungskosten. Deckungsrück⸗

voz Jas

1 928, 76

stellung.. 408 919,50

Verteilungs-

rückstellung für

Mitglieder . 53 262,93 Leistungsfonds 153 891,44 Rückstellung für: Abschlußkosten Sonstige Verw.⸗

Kosten. .. 2341,30 Steuern 18 000,

Aufbaurückstellung ... Rückstellung für Renten—⸗ verpflichtungen. ... 39 492 Verbindlichkeiten gegen⸗ über anderen Versiche⸗ rungsunternehmungen n. Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungs⸗ posten Zuweisung des schusses an: Sicherheits⸗ rücklage Verteilungs⸗ rückstellung für Mitglieder . 321 946,63

8 858, 70

29 200 167 728 42

207169 32 26871

10 128 73 Ueber⸗

11 346, 12

333 292 75 Tais 3 Js

Betrieb srechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.

Einnahmen RM S

Ueberträge: Deckungsrück⸗

stellung .. 417 965, Rückstellung für

schwebende

Versicherungs⸗

fälle. 46 0090, Rückstellung für

Rentenver⸗

pflichtungen 15 537,

wn,

Nebenleistungen der Ver⸗ sicherungsnehmer ..

Kapitalerträge

8 432 1134 61206

23 . 50 416 03 548 Vergütungen der Unfall— rückversicherer ; Sonstige Einnahmen

21 a2 92 1006 38 1712 834 6&0

Aus gaben. Leistungen und Rückstel⸗ lungen für Versicherungs⸗ verpflichtungen: Zahlungen für Vorjahr .. Zahlungen für lauf. Jahr . 511 335,98 Rückstellung für schwebende . Versiche rungs⸗ fälle Schadenermitt⸗ lungskosten . Rückstellung für Schaden⸗ ermittlungs⸗ kosten. 4 928,75

Deckungsrückstellün J Rückstellung für Rentenver⸗ pflichtungen .... Vergütungen an Unfall⸗ rückversicherer ... Verwaltungskosten: Abschlußkosten 62 071,74 Rückstellung. 8 858,70 Sonstige Verw. kosten ... Rückstellung Steuern u. öff. Abgaben. . 15 485,56 Rückstellung . 18 000, Sonstige Ausgaben ... Abschreibungen .... Wertberichtigungen ... Zuweisung des Ueber⸗ schusses an: Sicherheitsrüc lage... 11 346,12 Verteilungsrück⸗ stellung für Mitglieder . 321 946,63

41 282, 69

So ooo. - z4 oss, 36

671 585 78 408 919 50 39 492 62 922 72

77 553, 83 2341,30

184 311

2966

8 656 687

33 292 75 1712 834 650

der Bücher und der Schriften der Ver- sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und

8 Nachweise entsprechen die Buchführung, der

Rechnungsabschluß 1941 und der Jahres⸗ bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Berlin / Graz, 20. Mai 1942.

Dr. Herm. Goetjes, Wirtschaftsprüfer.

Dr. Hans Goetjes, Wirtschaftsprüfer.

Albert Stöhr, Wirtschaftsprüfer.

Ich bestätige hiermit, daß die in der Bilanz ausgewiesene Deckungsrück⸗ stellung vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist. Graz, 15. Mai 1942.

Albert Stöhr, Treuhänder. Es wird hierdurch bestätigt, daß die im Rechnungsabschluß ausgewiesene Deckungsrückstellung in Höhe von Reichs- mark 408 919,50 nach versicherungstech⸗ nischen Grundsätzen gemäß Verfügung des Reichsaufsichtsamtes für Privatver⸗ sicherung vom 19. 3. 1942 berechnet ist ( 65 Abs. 1 VAG. ). . Graz, 15. Mai 1942.

Dr. Hans Hieber.

Mitglieder des Vorstands: Dr. Eduard Danhofer, Graz; Dr. Hans Hieber, Graz; Dr. Sepp Obereder, Graz. Mitglieder des Aufsichtsrats: Dr. . Pagl / Graz, Vorsitzer; Karl efiak, Graz; Dozent Dr. Wolfgang Bauerreiß, Graz; Major Alexander Göß, Graz; Dr. Franz Riedl, Graz. Graz, im Juli 1942.

Der Vorsland.

Erscheint an jedem , abends. G

2.30 M.,M einschließlich , 18

abholer bei der Unzeigenstelle 1,90 monatl Beftellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Ans 6 Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 10 .

* darrch dle Wost SZettungs gebũhr. a 2 für Selbst⸗ ich. lie Postanstalten nehmen enstelle SW 68, Wilhelm⸗

Ce, einzelne Beilagen

Sie werden nut gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Sernsprech⸗ Sammel Ar. i 19 35 83.

3 j drelten Vettt deu wo natlich 2, De O XR, einer 9a mm breiten Petit-Zeile 185 M. 8 1 n amt an die . , Dre,

itig be 9 . 2 94 ugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter- strichen) oder dur werden sollen. =

chriebenem Papier votũg ruckreif einzusenden, ins besondere

rrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben en. Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einriũckungd-⸗ termin bei der Änzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbank girokonto Verlin, Konto Nr. 11913

Nr. 189

Postschecktonto: Berlin 41821

Verlin, Freitag, den 14. August, abends

Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund

Snhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Getreide, i und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr mit inländischer Gerste.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Cdelmetalle (Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt⸗ und Bruchgold) vom 14. August 1942. . .

Nachtrag 1 zur Anordnung 346 der Reichsstelle für Metalle über Höchstpreise für Metalle. Vom 12. August 1942. Nachtrag 2 zur Höchstpreis⸗Bekanntmachung HM ö der Reichs⸗

stelle für Metalle. Vom 12. August 1942.

Amtliches Deutsches Reich

Es ist ernannt zum Präsidenten einer Reichspostdirektion der Oberpostrat Ritter von Ottnad aus München, Reichs⸗ postdirektion, in Bamberg.

Es ist versetzt der Präsident einer Reichspostdirektion Dr.Ing. Neugebauer von Graz nach Wien.

Bekanntmachung

der Reichs stelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr mit inländischer Gerste

A. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ chaft hat mit Zustimmung des Reichskommissars für die ,, die Reichsstelle für Getreide durch Erlaß vom 6. Juli 1945 II A5 2918 ermächtigt, für die von ihr aufgenommene Gerste dem Erzeuger den Brau⸗ gerstepreis und außerdem, soweit der Erzeuger sie in

den Monaten Juli, August oder September 1942 abliefert, einen Sonderzuschlag von RM 10, je t zu gewähren.

Die Reichsstelle wird von der ihr erteilten Ermächtigung,

dem Erzeuger für Gerste den Braugerstepreis zu gewähren, nur bis zum 31. Dezember 1942 Gebrauch machen.

Diese Regelung gilt, gleichgültig für welche Zwecke die Gerste bestimmungsgemäß verwendet wird. Diese Regelung gilt auch für Getreidegenienge für den Anteil an Gerste, der in dem Gemenge enthalten ist.

Für den Verkehr mit Gerste zu Saatzwechen verbleibt es bei den hierfür geltenden besonderen Vorschriften.

B. Zur Durchführung der ihr gestellten Aufgabe will sich die Reichsstelle der Verteiler, Mühlen, Nährmittel⸗, Kaffee⸗ Ersatz⸗ und Mischfuttermittelhersteller bedienen. Sie be⸗ traut den Verteiler, für eigene Rechnung und Gefahr die Gerste beim Erzeuger zu den genannten Preisen aufzu⸗ nehmen und dem Verarbeitungsbetrieb oder einem sonstigen Bezugsberechtigten zuzuführen. Es ist Aufgabe des Verarbeitungsbetriebes, die Gerste im Rah⸗ men der ihm von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide und Futtermittelwirt⸗ schaft erteilten Verarbeitungsaufträge oder Bezugscheine zu dem Braugerstepreis nebst Sonderzuschlag und den darauf ruhenden Kosten aufzunehmen.

Die Reichsstelle selbst wird Gerste nur aus besonderen Gründen im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Getreide! und Futtermittelwirtschaft aufnehmen.

Der dem Erzeuger gewährte Braugerstepreis nebst Sonderzuschlag darf keine Verteuerung der bei der Ver⸗ arbeitung der Gerste anfallenden Erzeugnisse und der daraus hergestellten Waren auslösen. Der Preis, den der Ver⸗ arbeitungsbetrieb für die Gerste zahlen soll, muß daher ver⸗ billigt werden. Die Verbilligung geschieht in einem be⸗ sonderen Zuschuß verfahren der Reichsstelle, in dem sie dem Verarbeitungsbetrieb den Unter⸗ schiedsbetrag vergütet. Soweit die Reichsstelle selbst aus ihren Beständen Gerste über einen Verteiler an einen Ver⸗ arbeitungsbetrieb liefert, wird sie einen solchen Preis in Rechnung stellen, daß sich die Gewährung eines Zuschusses an den Verarbeitungsbetrieb erübrigt.

C. Die Reichsstelle erläßt zur Durchführung der bekanut⸗ egebenen Maßnahmen mit Zustimmung des Reichsministers

i Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung sowie im Einvernehmen mit der Haupt⸗ vereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirt⸗ schaft folgende —̃ Richtlinien: 31. Die Lieferung von inländischer Gerste durch den Erzeuger 1. Inländische Gerste, die 2 Grund dieser Richtlinien in den Verkehr gebracht wird, gilt gemäß der Bestimmung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futter⸗ mittelwirtschaft y. rund. des 5 13 Abs. 2 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Ver⸗ ordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1842143 vom 5. Juli 1942 (RGBl. 1 S. 429 ff) nicht als

Futtergerste im Sinne des 5 13 Abs. 1 dieser Verordnung und bes Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Ge⸗ treidepreise im Wirtschaftsjahr 1942,43. Sie gilt auch nicht als Industriegerste im Sinne der Ziff. 23 Abs. 4 des Zweiten Teiles Abschn. 1 der Bestimmungen für das Getreidewirt— schaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 104 (Run te,,, ö

2. Für den Verkauf von inländischer Gerste erhält der Erzeuger einen Preis, der dem Preis für Braugerste 4 Ziff. 26 Abs. 1 und 2 nebst Anlage 2 des Zweiten eiles Abschn. J der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942.43 Anordnung der Hauptvexeinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RMVbl. A S. 297 ff und einem Sonderzuschlag von 10, RM je Tonne entspricht.

Der Erzeuger erhält diesen Preis auch für Wintergerste, sofern ihre Zulassung als Handelssaatgut gemäß § 2 Abs. 3 der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide— und Futtermikttelwirtschaft und der Saatgutstelle betreffend Bereitstellung von Wintergerfte und Winterweizen als Han⸗ delssaatgut vom 1. Juni 1942 (RNMVbl. A S. 203 f. abge⸗ lehnt wird. ;

3. Der Preis gilt für gesunde, trockene Gerste von durch⸗ schnittlicher Beschaffenheit der Ernte 1942. Die 17 und 18. der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der

assung der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im dirtschaftsiahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. 1 S. 429 ff.) nicht die Vorschriften in Ziff. 23 Abs. 1 und Ziff. 26 Abs. 3 und 4 des Zweiten Teiles Abschn. JI der Be⸗ stimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 finden entsprechende Anwendung.

Abweichend von Ziff. 2 des Zweiten Teiles Abschn. 1 der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 wird der Preis nicht erhöht oder ermäßigt, wenn die Gerste ein Uber⸗ oder Unternaturalgewicht hat.

4. Den Sonderzuschlag von 10, RM je Tonne erhält der Erzeuger nur für die Gerste, die er in den Monaten Juli, August oder September 1942 abliefert. J

Für die Gerste, die der Erzeuger in den Monaten Ok⸗ tober bis Dezember 1942 abliefert, erhält er den Preis, der für Braugerste festgesetzt ist.

Für Gerste, die der Erzeuger nach dem 31. Dezember 1942 abliefert, gelten die Preise und Vorschriften der Ver⸗ ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Vexordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt⸗ schaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. 1 S. 429 ff.) und der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1912 (RN Vbl. A S. 297 ff.).

II.

Die Lieferung der vom Erzeuger aufgenommenen Gerste durch

den Verteiler an Verarbeitungsbetriebe (Mühlen, Nährmittel⸗

Kaffee⸗Ersatz⸗ und Mischfuttermittelherstellery oder sonstige Bezugsberechtigte

5. Die Reichsstelle betraut den Verteiler, für eigene Rechnung und Gefahr inländische Gerste vom Erzeuger zu dem in Teil J dieser Richtlinien festgesetzten Preise auf⸗ zunehmen und ohne Einschaltung der Reichsstelle den Ver⸗ arbeitungsbetrieben (Mühlen, Nährmittel⸗, Kaffee⸗Ersatz und Mischfuttermittelhersteller) oder sonstigen Bezugsberechtigten auf dem kürzesten Wege zuzuführen. Bei Lieferung der Gerste aus dem Gebiet eines Getreidewirtschaftsverbandes in das eines anderen muß er, wie bisher, die Zustimmung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittel⸗ wirtschaft über den zuständigen Getreidewirtschaftsverband einholen. Die Beförderung soll er unter bestmöglicher Ab⸗ wägung aller volks- und kriegswirtschaftlichen Erfordernisse auswählen.

6. Beim Weiterverkauf der Gerste darf der Verteiler, der die Ware vom Erzeuger erworben hat, einen Aufschlag bis zu 4. RM je Tonne als Verteilerspanne in Anspruch nehmen.

Muß ein weiterer Verteiler aus wirtschaftlichen Gründen eingeschaltet werden, so kann der weitere Verteiler einen angemessenen Aufschlag entsprechend seiner Bestätigung, höchstens jedoch bis zu 3, RM je Tonne, berechnen. Weitere Zuschläge sind nicht zulässig. Sind mehrere weitere Verteiler an der Lieferung beteiligt, so haben sie sich die hiernach zulässige Spanne zu teilen.

J. Neben den nach Ziff. 6 der Richtlinien zulässigen Auf⸗ schlägen, in denen sämtliche Kosten 1 einer etwa zu zahlenden Vergütung für die Tätigkeit von Vermittlern) enthalten sind, dürfen nur die notwendigen Kosten der Be⸗ förderung (Fracht- und Fuhrkosten sowie sonstige, durch die Beförderung selbst entstehenden Kosten, insbesondere Um⸗ schlagskosten) ab Erzeugerstation in der nachweislich ent⸗ standenen tatsächlichen Höhe berechnet werden.

8. Der Verteiler liefert die Gerste an einen Ver⸗ arbeitungsbetrieb zu einem Preise, der gemäß Teil Ü dieser Richtlinien für den Verkauf durch den Erzeuger gewährt wird, zusätzlich der in Ziff. 6 der Richtlinien genannten Ver- teilerspanne und zusätzlich der in Ziff. JR genannten Kosten, sofern er diese 36 im Kaufvertrag übernommen hat.

Im Kaufvertrag mit dem Verarbeitungsbetrieb ist zu vereinbaren, daß für die Abrechnung zwischen dem Verteiler

und dem Verarbeitungsbetrieb die Beschaffenheit der Ware

und das metrische Gewicht auf der Empfangsstation maß ebend sind; der Verteiler trägt bis zur Empfangsstation das ualitäts- und Gewichtsrisiko. . w

9. Den Verkaufspreis des Verteilers für die Lieferung an einen sonstigen Bezugsberechtigten setzt jeweils die Haupt⸗ vereinigung der deutschen Getreide— und Futtermittel wirt⸗ schaft fest, wenn sie die , n zur Lieferung an einen sonstigen Bezugsberechtigten erteilt. . 1 26 k sollen ihren Bedarf an Gerste im Rahmen der ihnen von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft. erteilten Ver⸗ arbeitungsaufträge oder Bezugscheine ohne Einschältung der Reichsstelle unmittelbar bei einem Verteiler oder soweit sie zum Einkauf beim Erzeuger berechtigt sind nach ihrer Wahl bei einem Erzeuger eindecken. .

11. Die Verarbeitungsbetriebe haben für die Gerste

a) bei einem Einkauf vom Verteiler den in Teil II Ziff. 8 der Richtlinien genannten Preis, .

b) bei einem Einkauf vom Erzeuger den in Teil J der Richtlinien genannten Preis

u bezahlen. . II. Die Verbilligung des Gerstepreises durch die Reichsstelle

12. Die Reichsstelle verbilligt den Preis für die Gerste

a) den in Teil Il dieser Richtlinien genannten Verarbei⸗ tungsbetrieben, die die Gerste ohne Einschaltung der Reichsstelle aufgenommen haben,

b) dem Verteiler, der die Gerste einem sonstigen Bezugs⸗ berechtigten zu dem von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide und Futtermittelwirtschaft fest— gesetzten Preis geliefert hat, .

durch Gewährung eines Zuschusses nach einem noch bekannt— zugebenden Verfahren. IV.

Die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien

und Mälzereien

13. Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien und Mälzereien verbleibt es bei den Vorschriften der Ziff. 25 bis 27 nebst Anlagen 2 und 3 des Zweiten Teiles Abschn. ] der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1912 43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RMVbl. A S. 297 ff) mit der Maßgabe, daß dem Er⸗ g n , rg ger e die n. Monaten Juli, August, September 1942 ab⸗ liefert, ein Sonderzuschlag von E A 10,‚— jet zu zahlen ist.

V. Schlußbestimmungen

14. Weitere Richtlinien über die Aufnahme und Abgabe von Gerste durch die Reichsstelle selbst werden noch ver⸗ öffentlicht.

15. Für die Lieferung von Gerste an Mühlen, Nähr⸗ mittel-, Kaffee⸗Ersatz und Mischfuttermittelhersteller in den Alpen- und Donau-Reichsgauen gelten die Bestimmungen der Richtlinien, insbesondere auch Ziff. 8 Abs. 2, wenn Gerste in den Alpen- und Donau⸗Reichsgauen von einem Erzeuger aufgenommen und an eine Mühle oder an einen der genannten Verarbeitungsbetriebe geliefert wird.

Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien und Mälzereien in den Alpen- und Donau-Reichsgauen gilt die Ziffer 13 dieser Richtlinien.

16. Die Reichsstelle behält sich vor, im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futter— mittelwirtschaft unbeschadet bereits begründeter Ansprüche von den Bestimmungen der Richtlinien im Einzelfall abzu⸗ weichen und Sonderregelungen zu treffen.

Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt⸗ schaftliche Erzeugnisse. . Geschäftsabteilung. Dr. Siburg. Ro ssa.

Bekanntmachung

der Reichsstelle für Edelmetalle (Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt⸗ und Bruchgold)

vom 14. August 1942

Die Frist zur Verwertung des auf Grund einer C⸗Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle erworbenen Alt⸗ und Bruchgoldes wird für die Inhaber von Genehmi— d die mit „Hu. G“ in der oberen rechten Ecke

ezeichnet sind, auf 12 Monate verlängert. Für die Inhaber anderer Genehmigungsbescheide verbleibt es bei der bis— herigen Regelung.

Die Bekanntmachung gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 14. August 1942.

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. J. V. Schlaefer.