1942 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Tritte Beilage zum Reicht und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 20. August 1942. G. 4

II. Genossenschaften

Abs. „Der Anteil beträgt

k. 8 9 Bäcker -Einkauf, Velbert-Rheinl. e. G. m. b. H. 141 Laut Beschluß der Generalversamm⸗ HRA 2 lung vom 27. März 1941 sind die ss 6 Abs. 1 und 14 Abs. 1 der Satzung ihre wie folgt geändert worden: melden.

RM 250, —“

zibs, „Die Haftsu

umgehend

mme beträgt

Die Gläubiger werden aufgefordert. Forderungen

anzu⸗

Lehrwerkstatt Leipziger Metallindustrieller e. G. m. b. H.,

20283].

Leipzig W. 33.

Bilanz am 31. März 1942.

Wert 1. 4. 1941 Zug

Abschrei⸗

an bung

Wert 31. 3. 1942

20

Attiva. EM Grundstück und Gebäude 367 990

Gebäudeinstandsetzungskonto 4130 16098

. 95721 Elektr. Licht⸗ u. Kraftanlage 16220 Betriebsausstattung. ... 13 392 Heizungsanlage .

Geschäftsausstattung 3 655 Büromaschinen 1233 Kraftfahrzeug 1526 Kurzlebige Wirtschaftsgüter. 8 200 5

Werkzeugmaschinen .. 51

4

.

F. AM F. M

14

3 432 172

448

7 895 843 2663 1893 540 21 9g64 2029 403 2867

541 499

2 1 2

386 497 13 696

R. A 360 095 16310 14 205 125 297 14191 14 928 3 260 3 697 785 1140 I

J

528 165 80

11 2

258 54 514

Forderungen: ö. aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren)

aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren)...

Vorschüsse Vorräte: Roh⸗, Hilfs- und Betriebsstoffe

Halbfabrikate, angefangene Arbeiten. ...

Bank⸗ und Postscheckguthaben, Kassebestand Posten der Rechnungsabgrenzung

Passiva.

Verbindlichkeiten: Aus Lieferungen und Leistungen

Anzahlungen aus Debitoren

Hypotheken Roch abzuführende eiserne Sparbeträge .. Posten der Rechnungsabgrenzung Geschäftsguthaben der Genossen Reservefondsd ..... ; Gewinnvortrag aus 1940/41 Zuweisung an Reservefonds Reingewinn 1941/42

35 347 1980 216 D555 = 30 4351

55

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. März 1942.

553 909

37 544 4

56 370 9702 42 61072:

700 136

os 22 z256 4183 6 329

16. 034 187 500 365 365

35 911

700 136

.

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben: Gesetzliche Freiwillige

Hypotheken- und Bankzinsen, Skonto.

Steuern und Abgaben

Werk⸗, Hilfs- und Betriebsstoffe ...

Sonstige Kosten

Abschreibungen auf Anlagen: Langlebige Anlagen . Kurzlebige Wirtschaftsgüter

Gewinn 1941/42

Haben. Erlös aus Lieferungen, Leistungen und Anlernbeiträge Prüfungsgebühren Sonstige Erlöse und Erstattungen Vereinnahmte Mieten Darlehens erlaß

1. Genossenbewegung im Geschäftsjahr 1941/42, Die Zahl der Genossen betrug am 1. 4. 1941

2. Geschäftsguthaben und Haftsummen der Genossen i Die Geschäftsguthaben und der Gesamtbetrag der

Genossen betrugen am 31. 3. 1942 R. A

14 371,41 13 9659, 23

R. AM ) 240 789

28 340 6

14 2666 19 350 6 78 g63 6 66 264

54 514 7 35 911

n der Gesamtsumme sind enthalten: ; 9 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere R. 1028214,54, bbj gedeckt durch sonstige Sicherheiten RM 8 184 450,33.

Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden

Beteiligungen (5 131 Abs. 1A 1I Nr. 6 des Aktiengese tze) . * Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten EA lol 00, -=.

Zugang im Jahre 1941 RA 76 000 —. Grundstücke und Gebäude

Zugang im Jahre 1941 R. 317 113,62, Äbschreibung im Jahre 1941 R.M 124 194,62.

Geschäfts- und Betriebsausstattung

Zugang und Abschreibung im Jahre 1941 R. M 1702,01. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

In den Aktiven sind enthalten:

a) Forderungen an Konzernunternehmen (Schlesische Landschaft)

,

pb) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes RM ,

3 Forderungen an sonstige im 5 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, hei denen ein Inhaber oder per⸗ sönlich haftender Gesellschaft dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied des Verwaltungsträgers angehört RMA 265 181,56,

d) Anlagen nach z 17 Abs. ] KWG. RM —,

ej Anlagen nach 5 17 Abs. 2 KWG. RM 377 931,89.

BPassiva. Gläubiger:

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite bj im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und

z0 512 gig, 22

9 2

Kredite (Nostroverpflichtungen) e) Einlagen deutscher Kreditinstitute . d) sonstige Gläubiger

F. AM

782 537 lol 0ol

276 930

Summe der Aktiva 59 426 712 3

2 856,8 1368 26 23 52 480 946,50 52 483 802

Von der Summe e 4 entfallen auf:

as) jederzeit fällige Gelder RM 19 8904 O6, 99 ö

bb feste Gelder und Gelder auf Kündigung R 32 586 880,51 Von pb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. innerhalb 7 Tagen Re 159 292,50 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten REM 11 705 680,76 3 darüber hinaus bis zu 12 Monaten EM 10 193 318,07 4. über 12 Monate hinaus RM 10527 589,18 .

Spareinlagen: 3) mit gesetzlicher Kündigungsfrist.. 8 141 447,45

b) mit besonders vereinbarter Kündi-

gungsfrist

Anleihen

Stammkapital ; Rücklagen nach 11 KWG.

a) gesetzliche Rücklage

p) fonstige Rücklagen nach 511 KG.. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen Sonstige Rückstellungen

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

Gewinn 1941... .

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Schecfẽũr schã feñ sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs.7 des Aktien

gesetzes) RM 33 9560, . Eigene Indossamentsverbindlichkeiten:

a aus weiterbegebenen Bankakzepten RM b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank RM

cy aus sonstigen Rediskontierungen RAM In den Vassiven sind enthalten:

a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (Schlesische

Landschaft) RM 2 914 115,37

b) Gesamtverpflichtungen nach 511 Abs. 1 RWG. RAM 65 014 O88, 72 ) Gesamtverpflichtungen nach 5 1 KWG. RM 52 712 887,86

Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 8 RM 1950 000

12 301 200

229 085 1500000

450 000

2 317 124 19 6j 5 6066

Ih hz, tz .

. 44 S807 05 120 331

.

11 Abs. 2 KWG. Summe der Passiva lõd TN mz

Gewinn⸗ und Berlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.

33s M7 5

437 818 41 815 1040

3 350 5; 24 132 30 245

.

19 und am 31. 3. 1942 26.

187 500,

im Geschäftsjahr 1941/42: Haftsummen sämtlicher

Rückständige, fällige Mindestzahlungen auf die Geschäftsanteile waren am

Schlusse des Geschäftsjahres in Höhe von RA 300,

Leipzig, den 6. Juli 1942.

vorhanden.

Letrwertstatt Leipziger Metallindustrieller e. G. m. b. H.

NAufsichtsrat: Arnhold.

Vorft and: Demiani, Hentschel, Preuß, Dr. Schubert.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

pꝑo sr].

Echlesische Landschastliche Bank zu Breslau.

Bilanz am 31. Dezember 1941.

m —VQi

Attiva. Barreserve:

a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs⸗

mittel

175 244,66

b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postschecklonto 2022 9652, 74 ällige Zins⸗ und Dividendenscheinee? .

Schecks Wechsel:

K , .

a) Wechsel (mit Ausschluß von b und ).... . 2646 411,51

b) eigene Ziehungen ej eigene Wechsel der Kunden an die Order der

Bank .

In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem ʒ 13 Abs. Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen

(Handelswechsel nach z 16 Abs. 2 KWG.)

RK. 2 598 726,37.

Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der

Länder

Hiervon durch die Reichsbank beleihbar RM 1743 499,34.

Eigene Wertpapiere: : ; a Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen

Länder . J

b) sonstige verzinsliche Wertpapiere . ej börsengängige Dividendenwerte I) sonstige Wertpapiere In der Gesamtsumme sind enthalten: Wertpap bank beleihen darf RM 23 049 719,17.

des Reichs und der 23 649 613, 9 247 744, 18

2 9 99 8 ö

k .

iere, die die Reichs

zurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen

Kreditinstitute

Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) RM Schuldner:

aj Kreditinstitute

b) sonstige Schuldner ; . ,, . 0

d , , ,

1349 70, 21. 1s soꝛ osz,

R. M

2 198197

6 501 28 479

2 646 411

1743499

23 297 357

12 105 508

9 417 gz.

26 220 ol4

Aufwendun gen. R. M

Handlungsunkosten: Personalaufwendungen Steuern und ähnliche Abgaben .. Sonstige Handlungsunkosten. .. .

Abschreibungen: auf Grundstücke und Gebäude. auf Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung

Ueberschuß Vortrag aus dem Jahre 1940.

Ueberschuß des Geschäftsjahres 1941 -!

Ertrã ge. Gewinnvortrag aus dem Jahre 1940

Kontokorrent⸗, Effekten⸗ und Wechselzinsen

Erträge aus Provisionen, Gebühren und Sonstige Erträge Breslau, den 15. Mai 1942.

... 711573, 80 ... 837 933,09

. 116 314,10 915 820

124 194,32

1702,01 125 896

Ih Sz, 6 120 331 1152 048

765 523 678 226 254 406 163 891

1162048

Effekten

Schlesische Landschaftliche Bank zu Breslau. Eich ert. R

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ Bankkuratoriums genehmigt.

ein.

und Verlustrechnung ist durch Beschluß des Breslau, den 5. August 1942.

Der Borsitzer des Bankturatoriums. Freiherr von Zedlitz und Neukirch.

Nach dem abschlie ßenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Bank sowie der vom Vorstand erteilten Äufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschästs⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen“)

nicht ergeben.

Berlin W 8, den 16. Juni 1942.

Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Attien gesellsch aft.

Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer.

ppa. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.

*) Anmerkung des Direktoriums; Diese Formulierung des Prüfungsvermerks ist durch 8 10 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungs⸗ pflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933 (RGBl. 1

S. 180) in Verbindung mit dem Erlaß

des Herrn Preußischen Ministers für Wirt-

schaft und Arbeit vom 29. November 1933 vorgeschrieben.

22097 Bayerische Gemeindebank (Girozentrale), München. Bekanntmachung.

A. Eintausch: Die noch umlaufen— den Schuldverschreibungen unserer im selle, auf 490 gesenkten Bayerischen zommunalanleihen von

1926 R. J (urspr. 7 33) Kenn⸗Nr. 18 510 nächstfäll. Zinssch. 1. 1. 1943,

1926 R. U (urspr. 7 36) Kenn⸗Nr. 18511 nächstfäll. Zinssch. 1. 4. 1943,

1937 R. 1 (urspr. 6 e) Kenn⸗Nx. . nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 1943,

1928 R. 1 (urspr. 83 56) Kenn⸗Nr. 18513 nächfäll. Zinssch. 1. 11.

1942, 1929 R. 1 (urspr. 8 S) Kenn⸗Nr.

18 514 nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 1943

193 R. 1 (urspr. 8 83) Kenn⸗Nr. 18515 nächstfäll. Zinssch. 1. 11. 1942,

1930 R. Jã' (urspr. J 33) Kenn ⸗Nr. 18516 nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 19413

werden gemäß S8 7, 8 der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. 12. 1911 in Stücke unserer neuen 4 9, Bayerischen Komm unal⸗ anleihe von 1842 Reihe 1 Kenn⸗ Nummer 18518 mit Zinsscheinen vom 1. 4. 1943 und folgende ein⸗ getauscht. Wir ersuchen daher die In⸗ haber von Stücken unserer Anleihen von 19298 bis 1930 diese mit dem oben⸗ genannten nächstfälligen und den fol⸗

genden Zinsscheinen sowie mit dem Er⸗

neuerungsschein bis spätestens Ende ern e 1542 bei uns oder bei den in den Anleihebedingungen ersichtlichen Einlösungsstellen, geordnet mit Num⸗ mernverzeichnissen und getrennt nach den einzelnen Anleihen, . Eintausch einzureichen. Die auf Namen. umge⸗ schrlebenen Stücke bitten wir gesondert einzufenden; zum Eintausch bedarf es keines Freischreibungsantrages, es sei denn, daß eine Umschreibung nicht mehr gewünscht wird. Von. der Viederfest schreibung bitten wir jedoch im Inter esse der Beweglichkeit des Effektenver⸗ kehrs, soweit nicht besondere Gründe entgegenstehen, abzusehen., Der Ein⸗ taufch erfolgt frei von Provision und Börsenumsatzsteuer und nach Möglich keit in gleicher Stückelung. Die Ver⸗ rechnung und Gutschrift der anfallen · den Stückzinsen geschieht zum Ein: tauschstichtag 1. Oktober 1942 der Gegenwert fehlender Zinsscheine wird berechnet. B. Prospektfreie Zulassung der neuen Schuldverschreibungen: Der Herr Reichswirtschaftsminister hat mit Bescheid vom 5. 3. 1942.1 Fin. 291, EG XI auf Grund des § 40 des Börsengesetzes angeordnet, daß es vor der Einführung der Schuldverschrei⸗ bungen der neuen 4 M. Bayerischen Kommunalanleihe von 1942 Reihe 1 an der Bayerischen Börse zu München der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der nachstehenden Schuld⸗ verschreibungen im Gesamtnennbetrag von 66 Millionen Reichsmark zum Handel an der genannten Börse als erfolgt: ; Buchstabe A Nr. 1 bis 6000 * 6000 Stück zu lin 100, —.

Buchstabe B Nr. 1 bis 5500 S 5h00 Stück zu ict 2090,

Buchstabe C Nr. 1 bis 7200 —= 7200 Stück zu iM 500, —, Buchstabe D Nr. 1 bis 12 700 12700 Stück zu RM 1909. Buchstabe E Nr. 1 bis 4500 4500 Stück zu M 2000. —,

Buchstabe F Nr. 1 bis 3800 8800 Stück zu iM 5000,

Buchstabe G Nr. 1 bis 2000 2000 Stück zu RM 10 000, —.

Mit Einführung dieser neuen An⸗ leihe zum amtlichen Verkehr wird die Notiz der alten Anleihen von 1926 bis 1930 eingestellt. Die Schuldverschrei⸗ bungen lauten auf den Inhaber; sie sind mit halbjährlich am 1. 4. und 1. 10. nachträglich zahlbaren Zinsscheinen, deren erster am 1. 4. 1913 fällig wird, sowie mit Erneuerungsschein versehen. Die Tilgung erfolgt durch Auslosung oder Kündigung oder durch Ankauf im Laufe von längstens 69 Jahren. Die Schuldverschreibungen sind für den In⸗ Un unkündbar; die Bank hat das Recht, die Anleihe mit einmongtiger Frist ganz oder teilweise zu kündigen. Rlle die Anleihe betreffenden Mit- teilungen, insbesondere Verlosung und Kündigung sowie die Einlöfungs⸗ termine, werden jeweils rechtzeitig vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichsanzeiger und im Völkischen Beob⸗ achter bekanntgegeben, ebenso alsbald nach den Ziehungen die Buchstaben, Nummern und Beträge der gezogenen und der in früheren Ziehungen ausge⸗ losten, aber noch nicht eingelösten Stücke. Auf die Schuldverschreibungen und die ihnen zugrunde liegenden Dar⸗ lehensforderungen finden die Bestim— mungen des Gesetzes über die Pfand⸗ briefe und verwandten Schuldver⸗ schreibungen öffentlich-rechtlicher Kre— ditanstalten vom 21. Dezember 1927 Anwendung (6 7 des Gesetzes). Der Gesamtbetrag der im Umlauf befind⸗ lichen Schuldverschreibungen muß daher in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Darlehen, die an inländische Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt sind, von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Für die Verzinsung und Rücck⸗ zahlung der Schuldverschreibungen haf⸗— ten die Bank mit ihrem ganzen Ver⸗— mögen und darüber hinaus der Baye— rische Sparkassen⸗ und Giroverband und durch ihn seine Mitglieder (die Gewährträger der bayerischen Spar⸗ kassen) unbeschränkt. Insbesondere dienen als Sicherheit für die Schuld⸗ verschreibungen die in das Deckungs⸗ register eingetragenen Forderungen gegen die Darlehensnehmer, denen aus dem Erlös diefer Anleihe Darlehen gegeben wurden. Die fälligen Zins⸗ scheine dieser Anleihe sowie die ge⸗ kündigten und ausgelosten Stücke wer⸗ den kostenfrei bei der unterzeichneten Bank und deren Zweigstelle Nürnberg, ferner bei der Deutschen Girozentrale Deutsche Kommunglbank Berlin, bei den ihr angeschlossenen Girozen⸗ tralen und Landesbanken sowie bei sämtlichen deutschen öffentlichen Spar⸗ kassen eingelöst. Von den gleichen Stellen werden auch die neuen Zins⸗ scheinbogen ausgegeben und im Falle einer Konvertierung die Konversion durchgeführt. Die Zulassung zum Lom⸗ bardverkehr bei der Deutschen Reichs⸗ bank wird beantragt werden. Die Schuldverschreibungen sind mündel⸗ sicher (Verordnung vom 7. 5. 1910.

München, den 18. August 1942. Bayerische Gemeindebank ( Giro⸗ zentrale) Oeffentliche Bankanstalt

München.

7 ame nenn, . er r 0

dentscher Neichs anzeiger

Erscheint an sedem rer , abends. 2.30 Q einschließlich o, 8 Zeitungs abholer bei der Unzeigenstelle 1,90

Preunischer Staatsanzeiger

derrch ao wo natllh Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer =/ , , . SW 6s, W m- 6 Fa. ze Einzelne Nummern die ser Musgabe often Ay, einzelne Ve 33 6 st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter-

O w. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendun Betrages einschließlich des Portos . S n, , , sn n.

Reichsbank girokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918

nr. 195

28 einer dreigespaltenen g8 mm breiten Petit-⸗Zeile 1,85 eto. Anzeigen mmi an die Muzzeigenstelle Berlin SW 68, W nd auf einseitig beschriebenem Papier vönlig dructreis einzusenden, ins besondere

strichen) oder dur werden sollen.

Mr den Raum elner fünsgespaltenen 55 mum breiten Petitt-Feile elmstraße 32. Alle D ge Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

efriftete Angeigen müßen 8 Tage vor dem Einrückungd⸗ termin bei der AÄnzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Freitag, den 21. August, abends

Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über Vermögensträger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. eingewiesen wurde. .

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oktober 1942.

Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Brünn und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung . Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von

rundstücken.

Bekanntmachung über die Bestellung zum Vorsitzer des Vor—

standes der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse Geschäftsabteilung —.

Amtliches Deutsches Reich

. Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. phil. Richard Schorr in Aumühle Bezirk . mit Urkunde vom 20, August 1942 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Die Regierungsoberinspektoren Christian Frank, Georg Maß und Christian Schorr, z. Zt. im Wehrdienst, sind in Regierungsoberinspektor⸗Stellen der Reichsbesoldungs— gruppe A4bI beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ein⸗ gewiesen worden.

Bekanntmachung .

Auf Grund des 5 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Ge⸗ währung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (RGBl. 1 S. 1333) wird bekanntgegeben:

Die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront Gmbs ist in nachstehende Sondervermögen des ehemaligen Deutschen Buchdruckervereins und des ehemaligen Verbandes Deutscher Offset- und Steindruckereibesitzer e. V. eingewiesen:

RAM 150 000, fällig per 1. 5. 1942,

R. M 300 000, fällig per 30. 6. 1942 (3inssatz 25 5)

RAM 20 000, fällig per 2. 7. 1942 (3inssatz 27 R)

RM 50 000, fällig per 1. 10. 1912 (3inssatz 20/6)

RM 30 000, fällig per 4. 10. 1942 (3inssatz 20 / ).

Als Stichtag wird gemäß § 25 Abs. 1 des Gesetzes der 10. Dezember 1937 bestimmt.

Berlin, den 17. August 1942.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turnech.

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensyftems für Lebensmittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oktober 1912

Erster Teil

Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 40. Zuteilungsperiode gel⸗ ten mit einer Ausnahme auch in der 41. Zuteilungs— periode. Ausgenommen ist die Ration an Kaffee⸗Ersatz; sie wird um 1ig kg (62,5 g) auf 250 g gekürzt. Dabei ist von Wert, daß der Anteil der Zusatzstoffe im Kaffee⸗Ersatz bei gleichzeitiger Verringerung des Getreideanteils erhöht ist und die Kaffee⸗Ersatzmittel dadurch ergiebiger als früher sind. An der Qualität hat sich dabei nichts geändert.

Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug— nisse in der gleichen Menge wie in der 40. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse (abgesehen von der in der 40. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzutei⸗ lung), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.

Die Abgabe von Speiseöl an Stelle von Margarine bleibt auf die Gebiete mit gewohnheitsmäßig stärkerem Speiseöl⸗ verbrauch beschränkt mit der Maßgabe, daß auch Lang⸗, Nacht⸗, Schwer⸗ und Schwerstarbeiter auf die Zulage⸗ und Zusatz⸗ karten an Stelle von Margarine Speiseöl nur im Rahmen der örtlichen Regelungen beziehen können (vgl. Zweiter Teil, Erster Abschnitt, Ziffer A).

Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt

A. Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettlarten

Abgabe von Speiseöl

Die Reichsfettkarten, die Zusatz⸗ und Zulagekarten sowie die Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter der 41. Zu⸗ teilungsperiode enthalten keine Abschnitte zum wahlweisen Be— zuge von Margarine oder Speiseöl. Die Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft wird jedoch Speiseöl⸗ Zuteilungen in Gebieten mit gewohnheitsmäßig stärkerem Epeiseblverbrauch in beschränktem Umfange über die Milch⸗ und Fettwirtschaftsverbände im Einvernehmen mit den zuständigen Landes⸗(Provinzial⸗) Ernährungsämtern vor⸗ nehmen.

B. Warenabgabe auf die Nährmittellarten Abgabe von Kaffee⸗Ersatz

Wie bereits im Ersten Teil erwähnt, wird die Ra⸗ tion an Kaffee⸗Ersatz auf 259 g je Zuteilungsperiode gekürzt. Die Abgabe erfolgt auf die beiden mit dem Aufdruck „1259 Kaffee⸗Ersatz“ versehenen Abschnitte N25 / N26 und N27 / Ls der Nährmittelkarten für über 3 Jahre alte Versorgungs⸗ berechtigte und Selbstversorger (einschließlich der Selbstver⸗ sorger mit Getreide).

Zweiter Abschnitt

Kartenwesen Lebens mittellartenpapier

papier bin ich mit dessen Weiterverwendung für die Karten— herstellung der 41. und 42. Zuteilungsperiode einverstanden. Von der 43. Zuteilungsperiode ab (Beginn 16. November 1942) darf nur noch das durch Erlaß vom 5. März 1942 IICI1 5265 eingeführte reichseinheitliche Wasser⸗ zeichenpapier benutzt werden.

Dritter Abschnitt Unterrichtung der Ernährungsämter

Des öfteren haben Ernährungsämter bei mir darüber Klage geführt, daß Parteistellen oder Wirtschaftsgruppen über manche Entscheidungen früher unterrichtet sind als sie selbst. Ich habe Verständnis dafür, daß die Ernährungsämter als die vollziehenden Organe auf dem Ernährungsgehiet als erste über jede Rögelung in Kenntnis gesetzt werden wollen. Soweit dies möglich ist, geschieht es auch. Ich stimme jedoch wichtige Ent⸗ scheidungen regelmäßig mit der Partei⸗Kanzlei der NSDAP. und dem Beauftragten für den Vierjahresplan ab. Weiterhin ist es häufig erforderlich, Maßnahmen größeren Rahmens mit den in Frage kommenden Verbänden und Wirtschaftsgruppen vorzubesprechen. Hierdurch können die Erfahrungen der Praxis Berücksichtigung finden und oft nützliche Anregungen aus der praktischen Arbeit heraus verwirklicht werden. Bisweilen ist es auch notwendig, daß von diesen Stellen gewisse Vorarbeiten (Berechnungen, Aufstellungen von Statistiken oder Listen usw.) durchgeführt werden. Wenn auch durch die Hauptbeteiligten das Dienstgeheimnis gewahrt wird, so ist es doch unvermeid⸗ bar, daß Planungen durch Unterorgane, die mit den Ermitt— lungen befaßt werden, weitergetragen und dadurch früher als tunlich bekannt werden. Hinzu kommt, daß, wenn auch die Entscheidungen in ihren Grundgedanken im wesentlichen fest— stehen, oft eine geraume Zeit vergeht, ehe alle Einzelheiten ver⸗ kündungsreif sind. Von mir aus können aber die Ernährungs⸗ ämter, soweit sie nicht selbst in die Vorbereitung wichtiger Er⸗ laßregelungen eingeschaltet worden sind, erst dann in Kenntnis gesetzß werden, wenn die Regelungen bis zum letzten Punkt geklärt und abgestimmt sind. Hierbei muß es auch für die Zu⸗ kunft verbleiben, d. h., die Ernährungsämter werden auch wei⸗ terhin nur von den feststehenden Entscheidungen im Erlaßwege in Kenntnis gesetzt werden und nicht zuvor von Erwägungen und Plänen.

Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 41 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ bestellscheins 41 der Reichskarte für Marmelade wahlweise Zucker) in der Woche vom 14. bis 19. September 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs-Mahl⸗ und ⸗Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ . wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

Mit Rücksicht auf die bei einzelnen ,, , noch vorhandenen größeren Bestände an altem Wasserzeichen⸗

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern

der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗

waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. . Inkrafttreten

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 21. September bis 18. Oktober 1942 treten am 21. September 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 14. August 1942.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

In Vertretung des Staatssekretärs: Rieche. Geschäftszeichen: I1 B 1 3600.

Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942

Zum Zwecke einer einheitlichen Architektengebührenrege⸗ lung für die Erfordernisse der Rüstungswirtschaft ordne ich im Auftrage des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches Beauftragter für den Vierjahresplan und im Einverneh⸗ men mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Pro— paganda auf Grund der Erlasse vom 1. März 1912 über die Einsetzung eines Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufga— ben im Vierjahresplan und vom 9. Dezember 1938 über den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaf folgendes an:

Die von der Reichskammer der bildenden Künste erlassene und in ihren Gebührensätzen den Kriegsverhältnissen ange⸗ paßte Gebührenordnung der Architekten, veröffentlicht im Völ— kischen Beobachter vom 21.22. August 1942, gilt im Großdeut— schen Reichsgebiet, im Generalgouvernement und in den vom Reich besetzten Gebieten.

Die bisher abgeschlossenen Verträge behalten ihre Gül— tigkeit.

Berlin, den 21. August 1942.

Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben

im Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft. Speer.

Bekanntmachung Auf Grund des 51, Abs. I der Verordnung über dte Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. JS. 1998 wird das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen p. p. hier— durch zugunsten des Reiches vertreten durch den Reichs— protektor in Böhmen und Mähren eingezogen:

Platschek, Max, Mu Dr., Zahnarzt, Jude, geb. 24. 11. 1885 in Proßnitz, mos., verh., Prot. Angeh. und seiner Ehefrau, .

Platschek, Else, geb. Lasus, Jüdin, geb. 10. 1. 1887 in Proßnitz, mos., verh., Prot.⸗-Ang., beide zuletzt Proßnitz, Rejsekstraße Nr. 15 a wohnhaft gewesen,

z. Zt. vermutlich in Palästina,

Stern, Enil, Kaufmann, Jude, geb. 23. 5. 1872 in Brünn, mos., verh., Prot. Ang., Brünn, Traubengasse Nr. 10 wohnhaft gewesen,

Stern, Erich, Prokurist, Jude, geb. 10. 10. 1901 in Brünn, mos., Prot. Ang., Brünn Schrammring Nr. 14 wohnhaft gewesen,

Münch, Rudolf, Tuchfabrikant, Jude, geb. 12. 2. 1894 in Triesch, mos., verh., Prot. Ang. und seiner Ehefrau,

Münch, Jenny, geb. Liebermann, Jüdin, geb. 14. 3. 1891 in Stanislaus (Polen), mos., verh., in Aujezd a. d. Mies, Sudetenland, zuletzt Triesch Nr. 168, b. Iglau, wohnhaft gewesen.

Steinbach, Josef, Versicherungsvertreter, Jude, geb. 22. 9. 1905 in Olmütz, Parkstraße 5 wohnhaft gewesen, derzeit unbekannten Aufenthalts,

Studentenheim im Studentsky domov Verein für soziale und gesundheitliche Pflege der Studenten der Mittel- und Fachschulen in Olmütz,

Weiner, Armin, Dr.-Ing., Jude, Direktor der west— mährischen Elektrizitätsgesellschaft, geb. 4. 3. 1880 in Eibenschitz, mos., verh., Prot. Ang. und seiner Ehefrau,

Weiner, Anna geb. Perlhefter, Jüdin, geb. 8. 8. 1893 näherer Geburtsort unbekannt, mos., verh., Prot.-Ang., . zuletzt in Brünn, Zambachgasse 4 wohnhaft gewesen,

Weigl, Hermine geb. Hahn, Jüdin, ohne Beruf, geb. 23. 8. 1900 in Böhm. ⸗Budweis, verh., Prot. Ang., dzt. in Brünn, Talgasse Nr. 40 wohnhaft,

Sax, Robert, Lederhändler, Jude, geb. 17. 7. 1894 in Wsetin, mos., Prot.-Ang., zuletzt Wsetin, Hauptplatz Nr. 319 wohnhaft gewesen,

Roller, Samuel, Kaufmann, Jude, geb. 18. 3. 1879 in Nadvorna (Polen), verh., mos., Prot.Ang. und seiner Ehefrau,

Roller, Josefine geb. Haber, Jüdin, geb. 18. 4. 1883 in Kolomea (Polen), mos., verh., Prot. Ang., beide zuletzt Mähr.Ostrau, Hauptstraße 9 ohn haft ge⸗ wesen, derzeitiger Aufenthalt unbekannt.

Brünn, den 1. Juni 1942.

Geheime Staatspolizoi. Staatspolizeileitstelle Brünn.