1942 / 197 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 197 vom 24. August 1942. S. 4

58 3 Die Vorschriften der Anordnung finden keine Anwendung auf die Herstellung von Gartenspritzen, Blumenspritzen und Kübel⸗ oder Eimerspritzen.

8 4 Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

85 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Pflanzen— spritzen und Pulververstäubern. 58 6 Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung, Ber⸗ lin W 15, Kurfürstendamm 200, einzureichen.

587

Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Aus⸗ kunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäfts— bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

§5 8

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord⸗ nung werden nach 5 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Len— kung und Verteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498) bestraft.

Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.

8 9

Die Anordnung tritt mit der Verkündung im Reichs— anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 13. Juli 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

Anordnung

des Bevoll mächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Gespannschleuderrodern für Kartoffeln

vom 14. Juli 1942

Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 19359 (RBl. 1 S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) zur Vereinheitlichung von Kartoffelerntemaschinen für Gespannzug an:

* 8 1 Jeder Hersteller darf nur zwei Typen von Gespann⸗ schleuderrodern für Kartoffeln und jeweils nur in einer Ausführung bauen. 52

Als besondere Ausführungen gelten nicht: a) Aenderung der Uebersetzung, b) Aenderung der Zugvorrichtung (Auswechfeln einer Deichsel für Gespannzug gegen eine Zugvorrichtung für Schlepperzug), e) wahlweise Ausrüstung mit Deichsel oder Stützrolle, d) Einrichtung für Arbeiten am Hang.

83 Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

§8 4 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Gespann⸗ schleuderrodern. §85

Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Arbeitsausschuß Erntemaschinen, Berlin W 15, Kurfür⸗ stendamm 200, einzureichen.

86

Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Erntemaschinen zu überwachen. Die oer sind ihr gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Einfichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Be⸗ e n r g n und etwa erforderlichen Prüfungen ver⸗

pflichtet. § 7

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung werden nach § 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 . Durchführung der Veordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498) bestraft.

Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die 3 dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.

88 Die Anordnung tritt mit der Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 14. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karlsgange.

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den

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Hacmaschinen

vom 15. Juli 1942 Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich

im Einvernehmen mit dem Herxn Reichsminister für Ernäh⸗

rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate- Er⸗ zeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) hiermit zur Vereinheitlichung von Hackmaschinen an: 1

Jeder Hersteller darf entweder nur Hackmaschinen mit Hebelführung oder nur Hackmaschinen mit Parallelogramm⸗ führung oder nur Hackmaschinen mit starren Werkzeugen bauen.

§82 (1) Hackmaschinen für Gespannung dürfen nur in folgenden Ausführungen hergestellt werden: Spurweite von Mitte

zu Mitte Radreifen Vorderwagen am Boden gemessen in mm Lenkung Bauart 1500 . ö *. ; Einheitsbauart für

1750 Umlege⸗Seitensteuer ; 269690 Drill maschinen 2500 Hebelsteuer freigestellt 3000 Zahnstangensteuer 3 4000 . y

() Die Herstellung der Hackmaschinen von 1750 mm Spur⸗ weite ist bis auf weiteres nicht gestattet.

(3) Die Spurweite des Vorderwagens muß mit der Spur—⸗ weite der Hackmaschine überejnstimmen.

(c Hackmaschinen bis einschließlich 200090 mm Spurweite dürfen auch für die Verwendung ohne Vorderwagen eingerichtet sein. ;

(6) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 entsprechen den Angaben des Einheitsblattes DINEII III).

(6) Bei Hackmaschinen mit den Spurweiten 1590 bis 2000 im ist für den Vorderwagen die Einheitsbauart für Drillmaschinen anzuwenden, sabald das darüber in Arbeit befindliche DIN⸗Blatt erschienen ist **).

() Hackmaschinen für Schlepperzug dürfen nur mit einer Spurweite von 4 m hergestellt werden.

83 Vorgearbeitetes Matexial darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

§8 4 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Hack— maschinen. . 85 Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründe⸗ ten 5 Ausnahmen tzuzulassen. Die Anträge sind über Arbeitsausschuß Nic n, für Bodenbearbeitung, Ber⸗ lin W 1Iö5, Kurfürstendamm 200, einzureichen.

586 Die Geschäfts ührung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchfühdimg dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschaͤftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. sowie zur Zulassung von eien e g uh hen und etwa erforderlichen Prü⸗ fungen verpflichtet. §57 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung werden nach 5 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498) bestraft. Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.

88 Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 15. Juli 1942. * Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

* Das Einheitsblatt DN E 11111 kann vom Beuth⸗Ver⸗ trieb G. m. b. S., Berlin SW 68, Dresdener Str. , bezogen werden.

**) Mitteilungen hierüber werden von der Fachgruppe Land-⸗ maschinenbau ausgegeben und in den Fachzeitschriften veran—⸗ laßt werden.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion

über die Vereinheitlichung von Viehfutter⸗Kippdämpfern

vom 16. Juli 1942

Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeu⸗ gung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (K;GBl. 1 S. 2498) zur Vereinheitlichung der Herstellung von Viehfutter⸗Kippdämpfern an:

81 () Viehfutter⸗Kippdämpfer dürfen nur mit folgenden Faßinhalten hergestellt werden: 63 100 1560 250 400 Liter. (2) Jeder Hersteller darf die nach Absatz 1 zugelassenen rößen nur in einer Ausführung bauen.

§8 2 Die Anordnung findet keine Anwendung auf die Her⸗ stellung von Viehfutter⸗Kippdämpfern, die mit elektrischem Strom oder Gas beheizt werden.

5§5 3 Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

54

Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Vieh⸗ futter⸗Kippdämpfern. 85 0

Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders be⸗ gründeten Fässen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind dem Arbeitsacusschuß Maschinen für Hofwirtschaft, Berlin

Wißs, Kurfürstendamm 200, einzureichen.

86

Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Hofwirtschaft zu über⸗ wachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ erteilung, zur Einfichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung don Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfun⸗

gen verpflichtet. § 7

Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet. Berlin, den 16. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange

Anordnung

über den Verkauf und Einsatz von Schrotmühlen für landwirtschaftliche Betriebe

vom 21. August 1941

In Ergänzung zu der Anordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 1. Juli 1941, zweiter Teil Abschn. II, Ziffer 1 (Verkündungs⸗ blatt des Reichsnährstandes Nr. 39 vom 1. Juli 1941 S. 239) ordne ich hiermit auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) folgendes an:

§1 Die Auslieferung und Aufstellung von Schrotmühlen für landwirtschaftliche Betriebe oder sonstige Sel . darf nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Ge⸗ treidewirtschaftsverbände erfolgen.

§ 2 Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

§ 3

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Maßgabe der Verordnung zur e n Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der inen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 Bl. 1 S. 2411) und der hierzu erlassenen Durchführungsverord⸗ nung vom 20. Dezember 1939 RGBl. 1 S. 2498) bestraft.

2. Als Zuwiderhandlung gilt auch jede Handlung, durch welche die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden.

Berlin W 35, den 21. August 1941.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenprodukltion

Karl Lange.

11. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 22. August 1942.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der assung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 318. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß,. Staats⸗ anz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 § 24 und S 12 Ziffer 9 der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 3. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1910) werden aufgehoben.

§8 2

In der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1949), der 7. Anordnung vom 29. November 1941 (Ben iche Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 3. Dezember 1911) und der 9. Anordnung dom 9. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 35 vom 11. Februar

1942) wird als 5 12 folgende Bestimmung eingefügt:

„S 12

Die Reichsstelle für Rauchwaren erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung er⸗ forderlichen Bestimmungen. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.“

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam:

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21

Dru der Preußischen Verlags. und Druckerel Gmb S.. Berlin. Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).

nr. 197

dritte Veilage zum Deutschen Neimhsanzeiger und Preuhischen Stants anzeiger

7. Attiengesellschaften

22235

L22235

Aktiengesellschaft für Wohnungs⸗ bauten, Berlin⸗Wilmer sdorf,

Uhlandstr. 138 / 39. In der k vom

28. April 1942 sind

zum Aufsichtsrat ernannt

angenommen.

olgende Herren

worden: 1. Herr Herbert Haase, 2. Herr Frei⸗ herr von Ruedorffer, 3. Herr Franz Vogt. Die Herren haben die Aemter

2l537.

Fahrradwerke Bismarck A.⸗G.,

Ber gerhof⸗Radevormwald (Rheinland). Bilanz zum 30. September 1

Aktiva. Ausstehende Einlagen auf d. Grundkapital Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗, Wohn⸗ oder Fabrikgebäuden, unbe⸗ baute Grundstücke, Ma⸗ schinen und maschinelle tn get Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung .. Firmenwert ...... Umlaufvermögen: Wertpapiere ..... HShpothete n Forderungen gemäß § 80 Aktiengesetgz ..... Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben Sonstiges Umlaufvermögen Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen ..

Passiv a. Grundkapital: Stand am l. 10. 1940 . 500 000, Erhöhung lt. Beschluß vom 4. 10. 1940 . 300 00, Kapitalberich⸗

tigung... 200 000,

Rücklagen:

Gesetzliche

Rücklage. . 100 000, Freiwillige

Rücklage. 60 000,

Wertberichtigung auf Wa⸗

renforderungen. ... Rückstellungen für Schulden

in ungewisser Höhe.. Sonstige Verbindlichkeiten Posten, die der Rechnungs⸗

abgrenzung dienen .. Gewinn:

Gewinnvortrag aus

1939/40 .. 18 989,40 Gewinn in

1940/41 .. 70199, 97

R. Ib

941.

9

225 000

660 233

35 593

18 750 -

11 000 19 000

29 801

2202 1449 026

3 306 44

ga sßõᷓß

160 000

8 600

579 226 557 482

64 416

S9 189

2 453 914

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 30. September 1941.

50 08

alioz].

Berlin, Montag, den 24. August

Kölner CSloy d Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Köln.

Gewinn und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.

IV. Kapitalerträge:

I. Schäden aus den Vorjahren, einschl.

II. Schäden im Geschäftsjahr, einschl. der

III. Rückversicherungsprämien.. ... IV. Verwaltungskosten, abzügl. des An⸗

D, enn,

Versicherungszweige: Einheits⸗, grastfah Maschinen⸗ raftfahr⸗ Transport Montage⸗ ʒeugtasto u. Sonstige Einnahmen. RM 8 RM S RA S) I. Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Prämienüberträge. ..... gos ooo 16500 370 000 2. Sd adenre te . 4 10 000 130 000 II. Prämieneinnahme, abzüglich der Rückbuchungen .... . . 2 823 58588 126713 90 525 706 52 III. Nebenleistungen der Versicherungs⸗ nehmer: Policegelder .. . 352 16 11717 191870

1. Erträge aus Beteiligungen ... 14 325 -— 397 50 7 500 w 14 325 397 50 7 500 8. Mietsertrüger 4775 132 50 2 500

22

3 812 363 04

154 258 57 1045 1252. Aus gaben. 4. 33

der Schadenermittlungskosten, abzügl. des Anteils der Rückversicherer:

K k

424 754 83 12 22391 65 093 68 433 739 S61 60 36 523 40

Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:

1 geleiste . 2. zurückgestellt. ...

546 596 67 4121 88 139 95515 799 261 9138 40 153 476 60 768 182 60 62 478 24 2 366 45

teils der Rückversicherer: 1. Provisionen und sonstige Bezüge

, 229 553 67 19062 71 159 816 45 2. Sonstige Verwaltungskosten .. 99 455 10 3 058 42 26 263 071 3. Beiträge an Berufsvertretungen 2 601 8 79 99 660 71]

4. Steuern, öffentl. Abgaben u. dergl. 55 682 15 171240 14 144 07

V. Pensionen und Unterstützungen .. 10 989 47 337 91 2 791 46 JI. Prämienüberträge (einschl. Rückstel⸗

lung für ruhende Versicherungen“), abzügl. des Anteils der Rückversicherer

430 000 23 000 * 390 000 11 537 47 18 18311 55 034 24

3 STT 353 o. IS. Ts 5 Toa 12577 Zusammenstellung der Einzelergebnisse und Allgemeines.

III. Kapitalerträge: 1. Erträge aus Beteiligungen.. IJ 55 ivd

Einnahmen. , . I. Vortrag aus dem Ueberschusse des Vorjahres .. 33 056 39 II. Gewinne aus nachstehenden Versicherungszweigen: . ,, 11 537 47 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstiges 3 2742144 18 18311 . 3. Kraftfahrzeugkaskorückgeschäft ...... 55 034 24 84 754 82

ö 30 479 80

3. Mietserträge.. ... 15 474 48

. . insgesamt 7 dsp hiervon bei den einzelnen Versicherungs⸗ zweigen verrechnet.... 51 852 50 27 732 86

Allgemeine Einnahmen:

1942

Passiva. RM S F. AM J 2 000 000 II. Rücklagen: Gesetzliche Reserve (5 130 des Aktien- gesetzes, 5 37 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) 200 000 III. Wertberichtigungen, und zwar: 1. Abschreibungskonto für Grundbesitzentwertung 230 000 2. Für Wertpapiere und Beteiligungen. ... 35 000 3. Konto für Außenständee .... 10 000 ] 3056 00 IV. Rückstellungen: 1. Für Pensionsverpflichtungen .. S0 000 2. Für Steuert .... 2 410 00 = 90 000 V. Prämienüberträge für eigene Rechnung: 1. Transportversicherungg .. 430 000 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstige Rückversicherung.. . , 23 000 3. Kraftfahrzeuglaskorückversicherung s... 320 000 = 843 00 VI. Schadenreserve für eigene Rechnung: 1. Transportversicherung . 1233 000 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstige Rückversicherung.⸗. 1 lo 000 3. Kraftfahrzeugkaskorückversicherung .. 120 0600 1433 000 VII. Verbindlichkeiten: 1. gegenüber Konzernunternehmen: a) für einbehaltene Neserven aus dem laufen- den Rückversicherungsverkehr. .... b) Sonstige Verbindlichkeitens. ... 431 443 97 2. gegenüber anderen Versicherungsunterneh⸗ mungen: a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen⸗ den Rückversicherungsverkehr ...... b) Sonstige Verbindlichkeiten.. .... 21867662 466 319 59 VIII. Sonstige Verbindlichkeiten, und zwar: ö. 1. Guthaben von Agenturen... J 29 990603 2. Nicht erhobene Aktionärdividendee. ... 362 3. Verschiedene Kreditoren... 26 381 10 54 833 73 X. Reingewinn 8 1 1 1 12 1 1 0 1 1 1 0 1 1 0 * 91 264 06 5 483 407 38

Der Aufssichtsrat besteht aus den Herren: Eugen von Rautenstrauch, Köln,

Vorsitzer; Erich Meurer, Sinzig, stellvertretender Vorsitzer; Professor Dr. h. Alfred Noß, Munchen; Ernst Kahlo, Berlin; Otto Schlösser, Berlin; Dr. Leopold Valentin Kaufmann, Köln; Max Andreae, Köln.

Der Borstand besteht aus den Herren: Direktor Arthur Camphausen, Köln;

Direktor Ernst Farnsteiner, Köln; Direktor Erik Paulsen, Köln.

Köln, den 6. August 1942. Der Vorstand.

21104.

Kölner Lloyd Allgemeine Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Köln.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die für das Geschäftsjahr 1911 beschlossene Dividende von E 20, pro Aktie unter Abzug von 159 Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag mit R 3. mit netto Reichsmark 17, (Siebzehn Reichsmart) ab 7. August 1942 bei

dem Bankhaus Delbrück von der Heydt C Co., Köln, dem Bankhaus Pferdmenges & Co., Köln,

der Deutschen Bank, Käöln,

der Dresdner Bant, Köln,

in den üblichen Geschäftsstunden gegen Aushändigung des Gewinnanteilscheins Nr. 13 in Empfang genommen werden kann.

Köln, den 6. August 1942. Der Vorstand.

22122].

umwandlungsbilanz zum 1. Januar 1942

der Ig. Klinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung

in Neuftadt (Tafelfichte) in die Ig. Klinger Aktiengesellschaft

in Neustadt (Tafelfichte).

1. Aktienumschreibungsgebühren ...... 4 7720 2. Realisierte Kursgewinne auf Wertpapiere .. 5 030 35 8. Währung sunte rschtedddoooeww 5 138 86 160 246 41 155 790 48 Aus gaben. ö Abschreibungen: 1. auf Wertpapiere ...... 543 95 2. auf Mobilien J 76 40

3. auf Forderungen. ..... 3 916 07 4 536 42

II. Umlaufvermögen:

Attiva. EY & I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke.. .... . ... . 132 664,64 k 55 . 68609 856, I 14189787 4. Unbebaute Grundstücke ...... —— 88 16 87 6 5. Maschinen und maschinelle Anlagen. .... d 3

6. Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftseinrichtung ö 6 gõl 22 1. Vorräte: a) Roh-, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .... . 2520 9:5,ů72 b) Rohstoffe, Halbfertigerzeugnisse. .... 394 769,86 e) Fertigerzeugnisse . ... 172010,ꝰ8 3087 756 36

Aufwand. R & Wertbexichti Versi bschrei öᷓ . ; gungen: Verstärkung des Abschreibungs⸗ Aufwen⸗ 3 g g kontos für rn le be weer ; . 4 4 . 20 000 , . . , Rückstellungen für Pensionsvoerpflichtungen ... 20 000 1939 6 18 989, 40 Reingewinn und dessen Verwendung: Genz ö. . . . 7 k ö. . K ö 40 000 Satzungsmäßige Vergütung an den Ausfsichtsrat 4 000 1940 41. 012007 8218927 3. Vertragsmäßige Vergütung an den Vorstand . 2748 5a 771 006 87 4. Dividendenabgabe .... .. .. 5 000 Ertrag 5. Vortrag ouf neue Rechnung.... 39 505 52 91 264 06 *,, , Is osss überschuß nach Abzug Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der aller nicht gesondert aus Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand ö , ö Au fwen⸗ . 6 , . 1 Rechnungsabschluß und der Jahres⸗ beri oweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vo iften. Zinsen 20 577 66 Köln, den 14. Juli 1942. ö ö . ö. 5 ö 2 41461 Kurt Math ée, Wirtschaftsprüfer. gsbetrag zur Ka⸗ . aus Bilanz auf den 31. Dezember 1941. reier Rücklage... 200 000 Attiva h . . R. A R. AM . Erträge 297 843 96 J. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht ein⸗ ö * ewinnvortrag aus dem gezahltes Aktienkapital ..... ...... 1 500 00 Vorjahre... .. 18 987 Id n, Ginunbbesttett . bõz 00 .- 71 006 87 ö nn,. . Grundschuldforderungen . 44 047 50 Nach hn , n. t Ergebnis 5. ö. ö. . ö. k 26 480 meiner ichtmäßigen Prüfung auf V. W ö 5 91 Grund der Bücher und der Schriften der VI. ö J 1 , sowie der vom Vorstand er= 1. an anderen Versicherungsunternehmungen. 499 994 50 eilten Aufklärungen und Nächweise ent 2. an sonstigen Unternehmungen.. 188 200 688 19450 sprechen die Buchhaltung, der Jahres. Y Guthaben bei Bank J abschiuß und der Ke chäftzbericht, soiweit Mir. gaht be Hanken t-. a m,. er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ ö. , . ,,, ö. a) für , drehn Rieserven und Prämien⸗ Dh esn rs, ese e iz, a6. 1.4. kJ 666 ,, h 2 , . J ö ver irelter Peter Heiß, 2. an andere Versicherungsunternehmungen: Aufsichtsrat: Dr. jur. Emil Teckener a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien⸗ Bantdlteklor, W. Ciber feld, Vorsitzer, . . dem laufenden Rückversiche⸗; 107 362 os Paul Kuth, Bankdirektor, W.⸗Elberfeld . k lain. Bor ben Dr. Mar Jhrgenz, . . ed, r r Forderungen... ...... Il4 800 26 422 162 24 zr i e n er n ; ö denn X. Im folgenden Fahre fällige Zinsen, soweit diese ausge chleden. . gen⸗ . , . e, . ß ; 12 703 81 ö ? Außenstände bei Verwaltungsstellen u. Agenturen 467 789 57 5. , Bergerhof, den XII. Kaßfenbestand einsch. ,. ö 2709 06 Zahrrad werte Sismarit XIII. w, und Drucksachen. r 1 Attien gesellschaft. XIV. Sonstige Altiva: Verschiedene Debitoren... 10163 26 Der Vorstand. d 483 407138

Ig. Klinger Gesellschaft m. b. S.

Die Geschãäftsführer: Kreuz.

Trux.

Ig. Klin ger Attien geselischaft.

Dauner. Fricke.

6 were, 1100 3. Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen ... .... 27 48791 4. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 612 234 06 k 56566 J 26 762 14 6. Kafsenbestand einschl. Postscheckguthaben . ...... 28 98225 kJ e 92 35s 14 I 1 24 357 69 III. Rechnungsabgrenzungsposten« ...... .. õ õ3 l õ2z Eventualverpflichtungen: aus Kautionen RM 12 000, aus Verträgen des Werkes Jungbunzlau RAM 146 g00, 83 . 7 507 761 85 . assiva. Grundkapital , 64 000 000 II. Rücklagen: l. Gesetzliche Rücklage .... a 109 785,47 2. Andere Rücklagen (Aufbaurücklage und Investitions⸗ JJ v... 132 500, 242 285 47 III. Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens .... 9 940 Rückstellungen für ungewisse Schulden. ...... ... 370 604 92 Verbindlichkeiten: 1. Anzahlungen von Kunden.... . 7519, 16 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferun⸗ gen und Leistungen... . .. 257 421,16 3. Verbindlichkeiten gegenüber Banken ..... 2138 136, 22 4. Sonstige Verbindlichkeiten . 464718,37 2867 794 91 Rechnungsabgrenzungsposten .... . . . 17136 55 Eventualverpflichtungen: aus Kautionen RM 12 000, aus Verträgen des Werkes Jungbunzlau RAM 146 900,83 7 öõ07 761 85

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom 2 14 . Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und die Umwandlungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften. Reichenberg, den 26. Mai 1942. Rordböhmische k nttien gesellschaft. r. e r

Fellner.