K ü 5 *
Reichs · und Staatg anzeiger Nr. 203 vom 31. August 1942. S. 2
2
Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGGBl. 1 S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitewden Industrie vom 30. Ol⸗ tober 1911 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staa ganz. Nr. 258 vom 4. November 1941) ordne ich mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an: . 51 ! (1) Die Herstellung folgender Leuchten ist ab 1. Januar 1943 verboten: . a) Arbeitsplatz, Werkstatt⸗ und Außenleuchten, b) explosions=, schlagwettergeschützte, staub⸗ und wasser⸗ dichte Leuchten, g e) Handleuchten, Luftschutzleuchten, N Innenraum⸗ und Dampflampenleuchten, Anleuchtgeräte und keramische Leuchten, Aufnahme⸗ und Kopierbogenlampen, Bogenlampen, k Bühnenleuchten, Federzugleuchten, m) Leuchtenaufhängevorrichtungen, n) Buchleseleuchten, 0) r rn, ten mit Schirmen über 60 em Durch⸗ messer, p) Hausnummernleuchten aus Metall, ) Klavier⸗ und Flügelleuchten, 5 Metallwandarmleuchten mit Glasglocken für Innen⸗ räume, s) Nähmaschinenleuchten für Haushalt aus Metall, t) Rasierspiegelleuchten, u) Reklamebeleuchtungen, v) Stopfleuchten, w) Weichgummihandleuchten. (2) Unter das Verbot fällt nicht die Herstellung von Sonderleuchten für Wehrmachtszwecke.
§ 2 :
Herstellung von elektrischen Leuchten im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen von Leuchten.
83
((I Ausnahmen von dem Verbot des 51 können in be⸗ gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei mir zu stellen. .
(2) Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektro⸗Installateur⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, herstellende Händlerfirmen über die Fachgruppe Elektro der Wirtschafts⸗ gruppe Groß⸗ und Außenhandel, Berlin W ö50, Augsburger
Straße 66, bei mir einzureichen.
§ 4 . S 1 Ziffer 4 meiner Anordnung Nr. 1 über Fertigungs⸗ berbote in der elektrotechnischen Industrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) sowie § 1 Absatz 1 und 3 meiner Anordnung F 18 Nr. 1 über die Fertigung von elektrischen Leuchten vom 28. Februar 1942 werden mit Wirkung vom 1. Januar 1943 aufgehoben.
* * Zuwiderhandlungen gegen diest Anordnung werden nach den 85 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86
. Diese Anordnung tritt am J. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie für das Ge⸗ biet der Untersteiermark.
Berlin, den 31. August 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie. Ostermann.
Anordnung Nr. 4
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der e, ,. gruppe Eleltroindustrie über die Herstellung von Elektro⸗ . wärme⸗ und ⸗haushaltgeräten vom 31. August 1942.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 619) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen, und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Ok⸗ tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 253 vom 4. November 1941) ordne ich mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an:
8 1 (i) Die Herstellung von Elektrowärme⸗ und Haushalt⸗ geräten wird mit Wirkung ab 1. Oktober 1942 verboten. (3) Bis zum 30. September 1942 bleiben in Kraft die Vorschriften: ; 1. des 5 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Fer⸗ tigungsverbote in der elektrotechnischen Industrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preu⸗ ßischer Staatsanz. Nr. 538 vom 4. März 1942), meiner Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fextigung von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Fe⸗ bruar 1942, wodurch den Mitgliedern der Fachabtei⸗ lung 17 gestattet ist, bestimmte Elettrowärme⸗ und Haushaltgeräte, die sie bereits in der Zeit vom 1. Juli 1533 bis 30. Juni 1939 hergestellt haben, in dem angegebenen Umfang zu fertigen. (3) Nach dem 1. Oktober 1942 darf nur derjenige Elet⸗ trowärme⸗ und Haushaltgeräte herstellen, der eine für diese
eit geltende den m , n,, der wude, ee,
lektroindustrie als Rei rzeug⸗ nisse besitzt. .
( Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften meiner im b an 2 angeführten Anordnüngen verlieren mit
dem 30. September 1942 ihre Gültigkeit.
sstelle für elektrotechnische
52 . Wer nach 8 1 Elektrowärme⸗ und Haushaltgeräte nicht mehr herstellen darf, darf auch keine Verlagerungsauftrãge
in die besetzten Gebiete auf diese Erzeugnisse mehr erteilen.
883 (1) Wer nicht im 55 einer für die Zeit nach dem
1. Oltober 1942 geltenden Herstellungs anordnung ist, darf
*
vorgearbeitetes Material und für vollständig geklärte Ver⸗ lagerungsaufträge bereitgestelltes unvorgearbeitetes Material nach dem 1. Oktober 1942 noch aufarbeiten bzw. aufarbeiten lassen, wenn er
1. nach 3 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Ferti⸗ gungsverbote in der elektrotechnischen Industrie vom 38. Februar 1912 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) oder nach meiner Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fertigung von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Fe⸗ bruar 1942 oder —ͤ auf Grund einer besonderen Ausnahmegenehmigung zur Herstellung berechtigt ist und
2. bis zum 15. September 1942
a) Art und Zahl der aus solchem Material nach zu fertigenden Geräte, b) die für die Aufarbeitung dieses Materials voraus⸗ sichtlich erforderliche Zeit ; der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse meldet.
(23) Die Meldungen sind mit dem Vermerk zu versehen: „Die Richtigkeit wird unter Bezugnahme auf die Ver— ordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt— schaft vom 21. März 1942 bestätigt.“
(3) Die Firmen, die hiernach zur Aufarbeitung berechtigt sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗ stelle für elektrotechnische Erzeugnisse jeweils bis zum 15. des folgenden Monats, erstmalig zum 15. November 1942, die Ist⸗ Erzeugung des Vormonats nach Art und Zahl zu melden.
(I Alle Meldungen sind doppelt einzureichen.
(5) Ueber die auf Grund der Ziffer () hergestellten Er⸗ zeugnisse darf erst nach Freigabe durch die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug— nisse verfügt werden. 84
Diese Anordnung gilt auch für Handwerksbetriebe und zusammenbauende Handelsbetriebe.
21
O
Ausnahmen von dem Verbot der 85 1 bis 3 können in be⸗ gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei mir zu stellen.
Handwerksbetriebe haben ihre Anträge, beim Reichs⸗ innungsverband des Elektro⸗Installateur-⸗Handwerks, Berlin⸗ Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, einzureichen, Handels⸗ betriebe bei ihrer zuständigen Fachgruppe.
§86
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den s 10, 12 — 14 der Verordnung über den Warenverkehr
b z estraft 8:
Diese Anordnung tritt am ä ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch erten Ostgebiete und die
ür die eingeglie Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie für das Gebiet der Untersteiermark.
Mit dem 30. September 1942 treten außer Kraft:
§z 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 uͤber Fertigungs⸗ verbote in der elektretechnischen In . 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz . Nr. 58
dom 4. März 1942) undd! ö — meine Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fertigüng von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Februar 1942.
Berlin, den 31. August 1942.
Der Beauftragte für Kriegsaufgahen bei der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie. Ostermann.
. Bekanntmachung — Die am 28. August 1942 ausgegebene Nummer 28 des
Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: X
Einundvierzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 13 August 1912. Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Achten
Zusatzvereinbarung zum deutsch- ungarischen Handels vertrag. Vom
24. August 1942.
Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechts= schutz für slowakische Staatsangehörige. Vom 11. August 1942.
Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: E, 15 -M. Postbeförde⸗ rungsgebühren: O, 93 REH für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.“
Berlin MW 40, den 29. August 1942.
Reichs oerlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Slowakische Gesandte in Berlin, Serr Matüd Cernäk, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
*
Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul Bo sfy, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
-
Aus der Verwaltung
Reichsjustizminister Dr. Thierack über seine Aufgaben. — Appell an die deutschen Richter
Dem neuen Reichsjustizminister ist vom Führer zugleich die Aufgabe gestellt worden, eine staxke nationalsozialistische Rechts⸗ pflege aufzuhauen. In seinem . den die „Deutsche Jutz. veröffentlicht, führt Reichsjustizminister Dr. Thier ack aus, daß er dies fortan mit aller Kraft vorantreiben und dieses Ziel nie aus den Augen lassen werde. Er bedürfe hierzu der Mitarbeit aller ihm unterstellten . und Einrichtungen. Der Krieg lasse nicht alles ar, durchführen, aber das Kriegs⸗ wichtige müsse sofort durchgeführt werden, und am Tage des Sieges müsse diese deutsche Rechtspflege stehen, bereit, ihre . die Zukunft des Reiches so wichtige Aufgabe zu erfüllen. Der Reichsjustizminister wendet sich dann vor allem an die Richter, die in Zukunft als tragende, Säule mitten im Gebäude der deutschen Rechtspflege stehen würden. Rechtsprechen, so heißt es in dem Erlaß, bedeutet keine Uebung eines geschulten Verstandes, sondern das Ordnen von Lebensvorgängen im Vol ke. Ich will keine Richter fehen, deren Kunst sich darin erschöpft, das gesetzte Recht auf den ihnen unterbreiteten Sachverhalt mehr oder weniger scharfsinnig auszulegen. Das mögen Rechtsgelehrte tun, von denen' das Volk kein Urteil verlangt. Der Richter ist der beste und kann allein Anerkennung verdienen, dessen Urteile das vom Volt getragene Rechtsgefühl verkörpern. Das gesetzte ö. soll den Richtern hierbei helfen, nicht aber soll es den Richter so beherrschen, Daß er darüber die Verbindung mit dem Rechts⸗ sefuͤhl feines Volkes verliert. Das Recht ist Leben, nicht die ann, Form eines . Rechtsgestaltung ist Lebens. wahre Anwendung des Rechtsgedanfeus, nicht die Auslegung toter Buchstaben. Ihnen zuliebe darf das wirkliche Leben nicht zurechtgebogen werden. Jedem Richter ist es unbenommen, sich an mich zu wenden, falls er glaubt, durch das Gesetz gezwungen zu sein, ein lebensfremdes Urteil zu fällen, In einem solchen Notfall wird es meine Aufgabe sein, . zur Verfügung zu stellen, das erforderlich ist. Ich möchte im Urteil des Richters den deutschen Menschen erkennen, der mit seinem Volke lebt.
Wir r ch arts ter ñ
, el.
Die Auswirkungen der Hauszinssteuerablösung auf das Kreditsystem
Die Verordnung über die Hauszinssteuerablösung läßt dem Hausbesitzer an sich . Wahl zwischen einer Reihe von Möglich⸗ keiten zur Aufbringung der Abgeltungsbeträge, einmal um zu ver⸗ meiden, daß irgendein Deere fir in finanzielle Schwierigkeiten kommen kann, zum anderen aber auch, um eine möglichst breite Abschöpfungswirkung zu erzielen. Gleichwohl stellt das Ell wie Dr. Riehle, , im Reichswirtschaftsministerium, im „Bank-⸗Archiv“ betont, bei der Refinanzierung der Hauszins⸗ steuerablösung die Abgeltun shypothek eindeutig in den Vorder⸗ grund und läßt durch die au erordentlich vereinfachte Beschaffung der Abgeltungs⸗Tilgungshypothet mit einer der bisherigen Steuerzahlun a , Annuität erkennen, daß dem Gesetz⸗ geber a. eg gewissermaßen als die normale Art der Refinan⸗ zierung aus Fremdmitteln erscheint— ö
Dr. Riehle führt für dieses Vorgehen zwei Gründe an. Einmal müßse die zur Begleichung des Abgeltungsbetrgges aufge⸗ nommene Darlehnsschuld aus den Einkünften des Grundstückes zurückgezahlt werden. Es entspreche der Natur des Grundbesitzes, eine solche Finanzierung in einer den Grundstückserträgen ange⸗ paßten langfristigen Form vorzunehmen. Eine kurzfristige Finan⸗ zierung sei nur dann zu verantworten, wenn mit Sicherheit zu er⸗ warten fei, daß zu gegebener Zeit nis e enn. Einkünfte zur Ab⸗ deckung znr er , . Schuld zur zerfügung ständen. Anderer⸗ seits könne es auch nicht erwünscht sein, daß die Refinanzierung des Abgeltungsbetrages auf einen längeren Zeitraum erfolge als
der Fall sei, deren Laufzeit über die der im Gesetz , . Abgeltungshypothek hinausgehe. Zweitens lasse iich die
Kriege nur dann durchführen, wenn jede damit verbundene ver⸗
sei ering n erscheine daher nicht erwünscht, ohne zwingende Grün
elasten. Auch müsse der Schuldner damit rechnen, da
J. Januar erfolgen könne. Dr.
aber führung der Maßnahme Sorge zu tragen. hätten ö
zweckentsprechenden
möglichkeit für das einzelne Sparkassen würden, 6 meint von Sparguthaben
r. Riehle, vor allem durch Abzü
unterliege es keinem Zweifel, daß sich die
nötig sei, wie das bei der Aufnahme einer normalen Hypothek e lblösung einer auf mehreren Millionen Grundstücken ruhenden Steuer im
meidbare Arbeit auch tatsächlich vermieden werde. Der im Gesetz vorgesehene Weg der Abgeltungshypothek über die Kreditinstitute . welcher das geringste Maß an Arbeit . 9
e des
Einzelfalls von ihm abzuweichen. Insbesondere dürften die Grundbuchämter nicht unnötig in Anspruch genommen werden. Keinesfalls erscheine es vertretbar, die Grundbücher mit der rundbuchmäßigen , kurzfristiger k zu eine
Grundbucheintragung in vielen Fällen nicht rechtzeitig vor dem b iehle betont sodann, daß sich die
Mitwirkung der einzelnen Sparten unseres Kreditwesens an der Hauszinssteuerablösung recht verschieden gestalten werde; allen . die Aufgabe zu, für die richtige und reibungslose Durch⸗ ementsprechend ie die Pflicht, dem einzelnen Hausbesitzer den Weg einer Refinanzierung im oben angedeuteten Sinne
zu weisen, und zwar auch dann, wenn sich hierbei eine Geschäfts⸗ nstitut nicht ergeben sollte. Die
einlagen reichlich kompensieren werden. Bei der hohen Liquidität der Sparkassen dürften noch nicht einmal besondere Liquiditäts⸗ probleme auftreten. 3. .
Die Pfandbriefinstitute würden die neuen Emissionen um so leichter absetzen können, als nach Durchführung der Abgeltungs⸗ aktion damit gerechnet werden müsse, daß das Angebot an Pfand⸗ briefen sich wieder dem heutigen Zustand nähern werde, Es werde die nicht leicht zu lösende . der Institute sein, für eine sehr sorgfaͤltige, möglichst langfristige Placierung ihrer Papiere Sorge zu kragen. Die Kurgfrage bedeute heute kein Problem, da der seit langem eingespielte Kurs von 10234 eine selbstverständliche Grund⸗ lage abgebe. Es sei Vorsorge getroffen, daß die Abgabe, von Pfandbriefen keinesfalls stoßweise erfolge und daß jederzeit mit der Ausgabe gestoppt werden könne, so daß Marktstörungen nicht zu befürchten seien. Der Beginn der Pfandbriefausgabe dürfte bereits im Herbst erfolgen, ihre Beendigung werde sich, unabhängig von dem gesetzlichen Zahlungstermin des 31. 12., so weit in das nächste Jahr erstrecken, als es zweckmäßig erscheine. . ;
Die . der Genosfenschaften und der Kreditbanken werde in gewissem Umfang in der Form der kurzfristigen Vor⸗ finanzierung erfolgen, auf deren enge Grenze aber bereits ver⸗ wiesen wurde. Stärker dürfte ihre passive d ö im Rah⸗ men der zu erwartenden Guthabenabzüge sein. Gemes en an den Gesamteinlagen der Kreditbanken dürften diese Beträge jedoch ohne besonderes Interesse sein. Darüber hinaus ergäbe sich für die Kreditbanken, wie Dr. Riehle abschließend bemerkt, eine erheb⸗ liche Aufgabe in der Mitwirkung bei der richtigen Plaeierung der neu auszugebenden Pfandbriefe.
— —
Devisenbewirischaftung Anträge auf Aenderung einer Devisenbescheinigung
— —
waren für' die Einfuhrfirmen oftmals vor allem deshalb zeit- raubend und umständlich, weil sich die Devisenbescheinigungen, wenn sie zur Vorlage bei den Reichsstellen benötigt wurden, ent⸗ weder beim Zoll, Spediteur, bei der Bankverbindung oder einer anderen Stelle befanden. Durch das Hin⸗ und Hersenden der Devifenbescheinigung entstanden mancherlei Verzögerungen und Erschwerungen, die die technische Abwicklung der Wareneinfuhr störten. Bei Benutzung des neu . Vordrucks für An⸗ träge auf Aenderung einer Devisenbescheinigung ist die Vorlage der e n , n ,, der Reichsstelle nicht mehr erfor⸗ derlich. Der neue . Ei ; anderen neuen Vordrucke für die Wareneinfuhr bei den Banken und Sparkassen, den Industrie⸗ und Handelskammern sowie den Reichsstellen erhältlich. . Ersatzpapiere für Devisenbescheinigungen Wie bereits bekanntgegeben worden ist, ist im Zuge der Ver⸗ einfachungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Außenhanzels das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Wareneinfuhr nen
üge ür die Barablösung berührt werden, 36. ge Abzüge mit den Neu⸗
geregelt worden. In den Fällen, in denen eine Devisenbescheini⸗
„Drauland“ Kärntnerische Holz⸗
Erste Veilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 31. August
nr. 205
7. Aktien⸗ gesellschaften
22008 6
zur Einreichung von Aktien der
„Drauland“ Kärntnerische Holz⸗ verwertungs⸗Aktiengesellschaft in Villach.
Die „Drauland“ Kärntnerische Solzverwertungs⸗Aktiengesellschaft wurde auf Grund des Beschlusses der 20. ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Dezember 1941 in die „Drauland“ Kärntnerische Holzverwertungsge⸗ sellschaft m. b. S. umgemandelt. Die Stammeinlage eines jeden Gesell— schafters entspricht dem Gesamtnenn— betrag seines Aktienbesitzes, muß jedoch mindestens 500, — R betragen. Aktien im Nennbetrage von 100, — RM, sind entsprechend zusammenzulegen.
Die Aktionäre werden i auf⸗ . ihre Aktien bis 30. Novem— er 1942 bei der Gesellschaft oder bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, J., Schottengasse 6, zum Um⸗ tausch gegen eine Stammeinlage der „Drauland“ Kärntnerische Holzverwer⸗ tungsgesellschaft m. b. H. einzureichen.
Aktien, die trotz dieser Aufforderung bis 30. November 1912 bei der Gesell⸗ schaft oder bei der Creditanstalt-Bank⸗ verein Wien nicht eingereicht worden sind, werden im Sinne des §5 179 des Aktiengesetzes (RGBl. 1937 1 S. 197) für kraftlos erklärt. Gleiches gilt für eingereichte Aktien, welche die Mindest⸗ einlage von 500, — RM nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwer—
tung für Rechnung der Beteiligten zur
Verfügung gestellt worden sind. Villach, am 16. Juli 1942. Der A ufficht sr at der
verwertung s Gesellschaft m. b. S.
23350 AFACG Apollowerk A.-G. Gösznitz (Krs. Altenburg). Sauptversammlung Montag, den 21. September 1942, 16,30 Uhr, im Gesellschaftshaus Tunnel, Leipig, Roßstr. 8. . Tagesordnung:
1. Berichtigung des Grundkapitals um HM 224 000 auf RA 672 000, — mit Wirkung vom 1. Januar 1941 gemäß der Ver⸗ urdnung zur Begrenzung der Ge⸗ winnausschüttungen (Dividenden⸗ gbgabeverordnung) vom 12. Juni 1941 sowie der 1. Verordnung zur Durchführung der Dipidenden⸗ abgabeverordnung (1. DADV.) vom 18. August 1941. Aenderung des §58 4 der Satzung (betr. Höhe und Einteilung des Grundkapi⸗ tals) infolge der Kapitalberichti⸗ gung.
Bekanntgabe des Berichtigungs— beschlusses des Aufsichtsrats bzw. gegebenenfalls Beschlußfassung der Hauptversammlung hierüber.
„Vorlage des unter Berücksichti⸗ gung der vorerwähnten Kapital⸗ berichtigung aufgestellten Jahres⸗ abschlusses zum 81. Dezember 1941 sowie des Berichts des Vorstandes
3. Beschlußfassung über die Verwen— dung des Reingewinns.
4. Beschlußfassung über die Ent—⸗
Aufsichts rats. 5. Wahl, des Abschlußprüfers für das Geschäfts jahr 1942.
6. Verschiedenes. Aktionäre, die der Hauptversamm⸗ lung beiwohnen und ihr Stimmrecht
oder die Bescheinigung über die bei einem Notar erfolgte Hinterlegung ihrer Aktien spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung entweder bei der Allgemeinen Deut⸗ schen Credit⸗Anstalt in Leipzig oder Göstnitz (Krs. Altbg.) oder einer der Viederlassungen der Commerzbank A.-G. in Ehemnitz, Dresden, Leip⸗ zig (Tröndlingring 3) oder Meerane oder der Thüringischen Staatsbank, Altenburg oder der Gesellschaftsaksse in Gößnitz (Krs. Altbg.) oder bei den Effektengirobanken deutscher Wertpapierbörsenplätze his nach der Hauptversammlung hinterlegen und die Hinterlegungsscheine dem protokollie— renden Notar vorzeigen. Gößnitz (Krs. Altenburg), den 28. August 1942.
Der Vorstand.
23331
Einladung zu der am Samstag, den 19. September 1942, vormittags 11,45 Uhr, im Amtszimmer des Notariats 1 in Singen-Hohentwiel stattfindenden ordentlichen Haupt— versammlung.
. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941. . Beschlüßfassung über die Verwen— dung des Reingewinnes. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts— rates. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. Aktionäre, die an der Hauptoer— sammlung teilnehmen und ihr Stimm— recht- ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werk— tag vor der Hauptversammlung, und zwar vor abends 6 Uhr, zur Teil— nahme an derselben unter Beifügung einer Hinterlegungsbestätigung von einem Notar oder von einer vom Reichs⸗ minister der Justiz erklärten Wert⸗ papiersammelbank oder unter Ueber⸗ sendung der Aktienmäntel der Gesell— schaft angemeldet haben. Als Bestäti— gung der erfolgten Anmeldung gelten die von der Gesellschaft auszuferti⸗ genden Stimmkarten, die zugleich als Eintrittskarten dienen. Der Jahresabschluß für das ver— gangene Geschäftsjahr, der Geschäfts⸗ bericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktio— nären auf Verlangen zugestellt oder können von ihnen am Sitze der Gesell— schaft eingesehen werden. Rielasingen E(Hegün), 2s. 8. 1942. Baumwoll⸗Spinn⸗ C Weberei Arlen. Der Vorstand.
und des Aufsichtsrats.
l — —
22506.
Jiegenhalser Zellstoffwerke Attien⸗Gesellschaft.
Bilanz per 31. Dezember 1941.
Dr. Carl ten Brink. X
Anträge auf Aenderung erteilter Devisenbescheinigungen
ordruck (Einfuhr Nr. 7) ist ebenso wie die
Attiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke:
a) Wohngebäude: Buchwert am
1. 1. 1941 Abschreibung
b) Fabrikgebäude: Buchwert am
J,, Abschreibung
2. unbebaute Grundstücke, Aecker, Wien. Tren 5 400 — 3. Beteiligungen: Buchwert am 1.1. 1941 ..
Abgang...
Umlaufvermögen: 1. Wertpapiere .
2. Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckgut⸗
haben. — 3. Bankguthaben
4. Forderungen an ein Aufsichtsratsmitglied .. — 79 387
5. Konzernforderungen .. 6. Sonstige Forderungen .. Rechnungsabgrenzungsposten Eventualforderung (Regreßanspruch schaft) REM 136 667, —
Passiva.
Gewinn aus 1691 ....
; Eventualverpflichtun aus Bürgschaft 136 667, — ö i
5
R. i 9 K. M
54 400
56 200, — 1700. 54 500 114 300
VFX Vs -
236 300 737 7965
1
664 26 582 773 143 000
lastung des Vorstandes und des!l.
auüben wollen, müssen ihre Aktien
Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1941.
Aufwen dun gen. R. AM FR. AM — 20 245
2. Soziale Aufwendungen: à) gesetzliche. . 72 b) freiwillige .. 4568 4 636
Abschreibungen .... .. Hö 5 100 Steuern:
a) vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 139 034 b) sonstige Steuern und Abgaben.... 114146:
Beiträge an Berufsvertretungen. 3. Uebrige Aufwendungen.... Gewinn: Vortrag aus 1940 ..
Gewinn aus 1941 ..
140 176 124 1183160 20 344 59 1134 71 142 12 27728, .
Ertr a ge. Gewinnvortrag aus 1940 (Mt.M 61 134,57 nach Abzug von REM 60 000, — für die Dividende 1940) 5... 1134 2. Miet⸗ und Pachterträge ö. 15 841 3. Erträge aus Beteiligungen 149 562 „Zinsen und sonstige Kapitalerträge nach Abzug der uf wen bun get. . 17 337 5. Außerordentliche Erträge: a) aus Verwertung von Anlagevermögen. .... b) Sonstige ..
ol 282 23 29 804 24 81 ost 47
Dr Jo 38
Der Vorstand. Lorenz. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, im Juni 1942. Dr. Hubert Breitenfeld, Wirtschaftsprüfer. In der Hauptversammlung vom 12. August 1942 wurde beschlossen, den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Gewinn von... 4 7227728 wie folgt zi verteilen: Erhöhung der gesetzlichen Rücklage... . . FM 43 400, — Zuweisung zur Rücklage II.. . R. 25 000, — Vortrag auf neue Rechnung... . FM 3 877,28 Den Aufsichtsrat bilden die Herren; Dr. Erwin von Seidl, Landwirt, Steinitz / Südmähren, Vorsitzer; Franz Radler, Forstmeister, Proskau, Bez. Oppeln; Dipl.-Ing. Ernst Reuter, Mähr.⸗Schönberg. Peterwitz, den 18. August 1942. Der Vorstand. Lorenz.
22977.
Bitanz zum 31. Dezember 1941.
1942
S 23332
Die Aktionäre der Rockstroh⸗Werke A. G. werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 24. September 1942, 12 Uhr, in, Heidenau, im Sitzungszimmer der Gesellschaft statt⸗ findenden 43. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Vermögensübersicht mit Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Berichte des Vorstands und. Aufsichtsrats für das ( Ge⸗ schäftsjahr 1941/42.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung hes Reingewinns.
Entlastung des Vorstands und des Aufsichts rats.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Aktionäre, die in der Hauptversamm— lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder den von einer deutschen Effektengirobank oder von einem Notar ausgestellten Depotschein spätestens am 21. September 1942
in Dresven bei der Commerzbank A. G., Filiale Dresden,
bei der Sächsischen Bank:
in Berlin: bei der Commerzbank
A. G. oder
in Heidenau: bei der Gesellschafts⸗ kasse
zu hinterlegen.
Die Hinterlegung der Aktien ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter— legungsstelle für sie bei anderen Banl⸗— firmen bis zur Beendigung der Haupt— versammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Heidenau, den 1. September 1942.
Rockstroh⸗ Werke A. G. M. Rock st roh.
Deutsche Acetat⸗Kunstseiden AG. „Rhodiaseta“ / Freiburg i. Br.
E
—
Stand am
J. 1. 194! Zugänge
Stand am 31. 12. 1941
Abschrei⸗
Abgänge bungen
Aktiva. . FR. Mn Anlagevermögen:
Gr undstücke d 2 6 2 * Davon entfallen auf: K .
Geschäfts⸗ und Wohngebäude.... Fabrikgebäude .
Unbebaute Grundstücke ....
332 608
Gebäude: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude ..
b) Fabrikgebäude... ... . Maschinen und maschinelle Anlagen
Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung
450 007 — 4973 527 — 5 223 645 —
24 838 —
214 445 29 ges 1.
S0 459 58
H. A 8. R. AZ F. A 8.
—
459 823 —
—
94 g0l 400 359 617 — 240 818 58 4813 168 — 941 265 54 4432 341 —
54 758 14 8 —
64 484
Tod ds -= ö gg 665
55 002 — 90000
D 5p õ Lizenzen und Patente... Beteiligungeng. ..
64 484
Ts v õõ ic tüůõ5N p35: 98 998 — 2 — 14 998 — 130 00 —
w
Umlaufvermögen:
Warenbestände: Roh⸗, Hisfs- und Betriebsstoffe .. Halbfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse ..
Wertpapiere
Anzahlungen
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen Forderung an ein Konzernunternehmen! !... ... Forderungen aus Krediten nach z 80 Akt.⸗Ges.
Wechsel
Kasse, Postscheck, Reichsbank
Andere Bankguthaben
Sonstige Forderungen
Rechnungsabgrenzung
Grundkapital
Rücklagen: Gesetzliche Rücklage
ü . Rücklage für Ersatzbeschaffung Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ... Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen .... Rückstellungen .. ö .
Kö t ; kö
Verbindlichkeiten auf Exund non Warenlieferungen und Leis Verhindlichkeit gegenüber einem J . Sonstige Verbindlichkeiten ( Rechnungsabgrenzung /
Gewinn: Gewinnvortrag 1. 1. 1941 ..... Gewinn 1941 ....
. 2 ,
2815372 — 1686 951 — 2 171 =
TT 3 = 1172 631 — 40 467 31 1116 308 38 v 850 —
45 000 —
3 825 5
117 2335 34 7888 953 57 14 514 79511 — — 618 805465 48 650 18
.
16 000 000
1 615 000 — 550 909 — 17800 2182 800
oo oo 138 450 1538 350
271 111736 24 282 1
G0 200 52 3 969 603 a a6 462 86
163 708 6 g38 s38 93 31. Dezember 1941.
145 608 9561 4346 12836
aus Bürg⸗
1804 813.
1434000 100000 20 000 21 678 — . . 48 840 — 108 017
72 277 Reichsmark
, . und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen. Steuern . Beiträge zu Berufsvertretungen .. ö . Außerordentliche Aufwendungen .. . . Zuführung zur anderen Rücklage. ö . Gewinn: Gewinnvortrag 1. 1. 1941. . .
Gewinn ⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vem 1. Januar
Aufwendungen. FR. M 4483 972 317818 1545739 . 2 437 554 8 ö 26 079 z ; 362 641
zõb 000 lI63 70s, 55 gas 838, 93 1102547
Noos Ss
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben.... ..... ꝛ
Gewinn 1941 ......
reiburg i. Br., im Juni 1942. Dr. Auffermann, Wirt chaftsprüfer.
Ts sis
Freiburg i. Br., im Juni 1942. Der Verwalter: Linnemann.
Gewinnvortrag. .... Jahresertrag ...... l10 218 889 Zinsen . Erträge aus Beteiligungen 9 850 - Außerordentliche Erträgen.
Ertr ã ge. R, SG 163 708 55 53
97 327 30
136 579 41
o rg 33 7d
Bestätigun gsvermerk: Nach dem abschließenden Ergebnis mei i äßi üf z und Schriften der Gesellschaft sowie der vom ben e ee fe, ah ren r. kllichtmakigen Prüfung anf Czund der Bücher
Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er de ,,, ,, n. Buchführung, der
n Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Die Auszahlung der für das Jahr 1941 auf 6 9 fest t r iv j vir. S bei der Treber an, gintale re ,. el 252 n n erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheinez