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teich s nnd Staat g aungeiger Nr. 204 vom 1. September 1942.
S. 4
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Nichtamtliches Denutsches Reich
Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Ri cher t. ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nr. 28 des Reichsministerialblatts vom 28. August 1942 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 46,
Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver— waltungssachen: Vierte Anordnung über die Neugestaltung der Gauhauptstadt Posen; 2. Konsulatwesen: Ernennungen, Errich—⸗ . eines chinesischen Konsulats, Exequaturerteilung; 3. Kriegsschädenangelegenheiten: Anordnung über Lohnerstattung bei Heranziehung betriebsfremder Kräfte zur Beseitigung oder Minderung von Fliegerschäden oder zum Bereitschaftsdienst bei Fliegeralarm; 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Veuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Magdeburg. .
Wir ischaftstein
Europa in der Kriegswirtschaft Ausführungen von Staats sekretär Dr. Landfried
In der Zeitschrift „Sudetenwirtschaft“, dem amtlichen Organ der Wirtschaftskammer Sudetenland, ist ein Aufsatz von Staats⸗ sekretär Dr. Landfried über „Europa in der Kriegswirtschaft“ veröffentlicht. Deutschland und seine Verbündeten führen, wie der Verfasser schreibt, den Krieg nicht allein für die Sicherung ihres Lebensraumes, sondern sie führen ihn, damit alle Länder des europäischen Kontinents, befreit von der bolschewistischen Drohung, in enger, vertrauensvoller, wirtschaftlicher Zusammenarbeit ein ihren Bedürfnissen und ihren Eigenarten entsprechendes Leben führen können. Nur durch die Bildung und Sicherung einer
europäischen Großraumwirtschaft kann die von den angloamerikani⸗ schen Mächten angestrebte Zerftückelung und Entmachtung Euro— pas vermieden werden. Dementsprechend fühlt sich Deutschkand für das Wohl und Wehe der anderen europäischen Länder verant⸗ wortlich. Trotz feiner durch den Krieg aufs äußerste angespannten Wirtschaftslage ist es mit allen seinen Kräften bestrebt, die Ver⸗ sorgung dieser Länder sicherzustellen, ihnen Hilfe beim Ausbau ihrer Wirtschaften zu leisten und, soweit sie am Kampfe teilnehmen,
bei der Deckung ihres Rüstungsbedarfes mitzuwirken. Andererseits muß Deutschland aber auch erwarten, daß Deutschlands Handels— partuer nicht nur Verständnis für die durch den Krieg hervor— gerufenen Lieferungserschwerungen und manchmal auch ⸗erzöge— rungen aufbringen, sondern auch verantwortlich an der wirtschaft⸗ lichen Sicherung Europas mitarbeiten, um sich bereits heute durch ein verständnisvolles Eingehen auf die Forderung der Gegenwart einen Auspruch darauf zu erwerben, nach dem Kriege an den großen Aufgaben mitzuwirken, die der europäischen Wirtschafts— gemeinschaft gestellt sind. .
Voraussetzung für das Funktionieren des europäischen Waren— austausches ist die Herausbildung einer entsprechenden Technik des Handels- und Zahlungsverkehrs. In den letzten Jahren ist es ge— lungen, in Europa ein Netz von Verrechnungs- und Zahlungsver— trägen zu schaffen, das diesen Erfordernissen weitgehend gerecht wird. Die meisten Staaten sind schon heute dem zentralen Ver— rechnungsverkehr über Berlin angeschlossen, der an Stelle einer zweiseitigen eine mehrseitige Verrechnung ermöglicht. Wenn dieses System infolge der durch den Krieg bedingten straffen Wirtschafts⸗ lenkung sich auch noch nicht voll auswirken kann, so bildet es doch einen wichtigen Ansatzpunkt für die Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Schon vor dem Kriege haben die Verrechnungs— verträge zu einer erheblichen Steigerung des europäischen Waren— austausches geführt. Wenn infolge des ae e die Clearingspitzen zugunsten einiger Länder angewächsen sind, so läßt sich dies nicht vermeiden. Sie sind eine naturwendige Folge der Gesamtaus— richtung Europas auf den Krieg. Die Kriegsproduktion bedingt naturgemäß einen Rückgang der en fun ene ung und da⸗ mit ein Absinken der dentschen Warenausfuhr. 3. ist es aber
interessant, festzustellen, daß in den meisten Fällen der deutschen
Clearingspassivität die Bilanz des Warenverkehrs ausgeglichen oder sogar für Deutschland aktiv ist; die Passivität entsteht in diesen Fällen nur durch die Forderungen des ausländischen Staates aus Arbeits⸗ und sonstigen Dienstleistungen. Nach diesem Kriege stehen aber alle Guthaben in vollem Umfang für Warenbezüge zur Ver⸗ fügung und werden dann willkommene Rücklagen für den Ausbau der europäischen Wirtschaft bilden. Eine wichtige Aufgabe der Zu⸗ kunft wird es dann auch sein, den europäischen Zahlungsverkehr weiter zu vereinfachen. Auf zollpolitischem Gebiet wird es zweck— mäßig sein, die dem Kaufmann so viel Mühe bereitenden Zoll⸗
rungsvorschläge vor, die eine Arbeitszeitersparnis von 55 Stunden pro Aufbau ergeben. im Monat würden 11 000 Arbeitsstunden eingespart. Für Fahr⸗ gestelle bestehen allein 12 Vorschläge auf etwa 9 Stunden Zeit⸗ ersparnis pro Einheit, die bei der Jahresfertigung eine Eysparnis von fast 175 000 Stunden ausmachen. der Leder⸗ und Segeltuchbearbeitung ergibt sich durch Vereinheit⸗ lichung der Fertigung für die Zeit vom 1. April bis Ende des . ö insgesamt eine Einsparung von sechs Millionen Arbeits⸗ tunden. Typen von Flaschen, die auf 91 werden konnten. überwiegende Kontingent aller Glaseinsparung von 20 bis 30 .. und eine Leistungssteigerung von 10 mit sich bringen. Diese Beispiele zeigen, daß es sich um eine außerordentliche Kriegswirtschaft handelt. Im Bereich der betrieblichen Rationali⸗ sierung sind die arbeitseinsatzmäßigen Ergebnisse durchweg be⸗ trieblich aufgesogen worden, da in erster Linie der bisher unge— deckte betriebliche Bedarf befriedigt wurde. Bei überbetrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen konnten jedoch in großem Umfange freiwerdende Kräfte bei vordringlichen Aufgaben in anderen Be⸗ trieben eingesetzt werden.
*
sörmlichkeiten zu vereinheitlichen und im Rahmen des wirtschaft— lich Gerechtfertigten die Zollsätze zu senten. Eine der wesentlichsten Vsrausfetzungen für die reibungslose Abwicklung des europäischen Warenverkehrs ist aber eine zweck— entsprechende Preispolitik. Deutschland ist erfolgreich bestrebt, seine Ausfuhrpreise stabil zu halten. Dies kann es aber nur, wenn Eine Handelspartner die gleiche Politik verfolgen. Preiserhöhungen auf der anderen Seite müssen zwangsläufig das Gleichgewicht des Warenaustausches stören. Sie führen zu unrichtigen Währungs—⸗ relationen und müßten schließlich Aenderungen der Währungs⸗ kurse im Verkehr mit den betreffenden Ländern zur Folge haben. Abgesehen davon, daß stabile Preise auch die Durchführung der innerwirtschaftlichen Aufgaben erleichtern, erschwert ihr Fehlen somit die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas. Im gesamt⸗ europäischen Interesse wie auch im Interesse der einzelnen Län⸗ der liegt es daher, an der Stabilhaltung der Preise in Europa mit allen Kräften mitzuarbeiten. Deutschland hat, wie Staatssekretär Dr. Landfried abschließend betont, die durch den Krieg hervorgerufenen Wirtschaftsprobleme emeistert. Es wird dies auch in enn tun und so die wirt— schaftlichen Voraussetzungen für ein neues Europa schaffen, in dem die europäischen Völker in gemeinsamer Arbeit ihre Wirtschafts⸗ kräfte frei entfalten können. Das letzte Ziel der Wirtschaftspolitik ist es, den Lebensunterhalt der Völker zu sichern und den Lebens— standard zu heben. Deutschland, das die Last des gegenwärtigen Krieges mehr als die anderen europäischen Völker trägt, wird nach Beendigung des Kampfes seine Kräfte für dieses gemeinsame europäische Ziel in vollem Umfang einsetzen.
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Rationalisierungsergebnisse 1942
Zu Beginn dieses Jahres ist die Rationalisierungs- und Konzentrationswelle wieder verstärkt angelaufen. Insbesondere wurden auf dem Gebiet der Typenbereinigung erhebliche Erfolge erzielt. Ueber die Auswirkungen dieser nien f m, n. nahmen berichtet Oberregierungsrat Dr. Hildebrandt in den „Monatsheften für NS.-⸗Sozialpolitik“. Danach liegen beispiels⸗ weise für Spezialaufbauten in der Fahrzeugindustrie Verbesse⸗
2
Bei einer Fertigung von 200 Fahrzeugen
Auf bestimmten Gebieten
In der Hohlglasindustrie bestanden mehrere tausend enormte Flaschen beschränkt Die Einführung einer Einheitsflasche, die das laschen ausmacht, würde eine
Steigevung der Leistungsfähgkeit der
Sauptversammlungskalender für die Woche vom 7. Septeniber bis 12. September 1942.
Montag. ꝛũ. September Breslau: Huta, Hoch⸗ u. Tiefbau, Breslau, 12 Uhr.
Dienstag, 8. September Berlin: Gebr. Goedhart, Berlin, 12 Uhr. K Baumwoll-⸗Spinnerei u. Weberei, Augsburg, 11 r. Bremen: Bremer Stuhlrohr-Fabrik Menck, Schultze K Co., Bremen, 12 Uhr. t Wien: Wiener Rückvers.⸗Ges., Wien, 12 Uhr.
Mittwoch, 9. September Bad . Eisenwerk Weserhütte, Bad Oeynhausen, 2 .
Bochum: Kaufhaus Kortum, Bochum, 11 Uhr. 2 Magdeburg: Papierfabrik Großenhain, 123 Uhr.
Donnerstag, 10. September
Berlin: Bergbau⸗AG Lothringen, Bochum, 10 Uhr. Berlin: Nitag Deutsche Treibstoffe A.-G., Berlin, 13 Uhr. Berlin: Union u. Rhein Vers.⸗A.⸗-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Wintershall AG., Kassel, 11½ Uhr. Mannheim: Badische A.-G. für Rheinschiffahrt u. Seetransport, Mannheim, 17½ Uhr. Mannheim: Mannheimer Lagerhaus-Gesl, Mannheim, 1795 Uhr. Königsberg: J. O. Preuß, Königsberg, 11 Uhr. Mannheim: Rheinschiffahrt A.-G. vorm. Fendel, Mannheim, 1795 Uhr. ; Freitag, 11. September Berlin: Eisenbahn⸗Verkehrsmittel⸗A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Berlin⸗Charlottenburg: Pabianicer A.-G. für chemische Indu⸗ strie, Pabianice, 12 Uhr. Leipzig: Heine C Co, Leipzig, 11 Uhr.
Son nabend, 12. September. Köln: Colonia Kölnische Vers-A.-⸗G., Köln, 107 Uhr. Düsseldorf: Jota⸗Werk Gebr. Funke, Düsseldorf, 12 Uhr. Voin: Kätnische Sagel⸗Lers. Cel. öh, Ih Mh Köln: Nückversicherungs-A.„-G., Eolonia, Köln, 1039, Uhr. Wuppertal: Schloßfabrik Schulte⸗Schlagbaum, 1515 Uhr.
Wirtschaft des Auslandes
Mobilisierung aller Wasserkräfte für die Energieerzeugung in der Schweiz
Zürich, 31. August. Der schweizerische Wasserwirtschaftsver— band aft. u, a. folgenden Beschluß: Die . nn der Wasserkräfte ist eine wichtige voltswirischaftliche Aufgabe. Da bei müssen die bestehenden , Verhältntsse den
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gründe, die 5 veranlaßten, den Kriegseintritt Brasiliens mit allen Mitteln zu erzwingen. Nun soll
Vorwand, seine Kriegsanstrengungen zu fördern, wirtschaftlich ausgebeutet werden, um dann um so sicherer in die vollständige Abhängigkeit des USA⸗Imperialismus gezwungen werden zu können. Die schwierige Rohstofflage der USA. mag 'sich ja während des Krieges für Brasilien in etwa positiv auswirken, doch sind die erschütteynden Folgen, die diese unnatürliche loalition“ n dem Kriege auf den früher selbständigen und souveränen Staat Brasilien ausüben werden, unübersehbar. Mit dem Verlust seiner politischen Selbständigleit und Unabhängigkeit opferte die von Roosevelt bestochene brasilianische Regierung auch die natürlichen europäischen Absatzmärkte des Landes und damit seine wirtschaftliche
hört vor allem die Erstellung von großen Sammelbecken in den Alptälern. Die Schweiz wird im Laufe der Zeit alle wirtschaftlich ausnutzbaren Wasserkräfte zur müssen; dazu zwingt nicht nur das unmittelbare wirtschaftliche Interesse, sondern auch die Verteuerung und langsame e anderer Energiequellen und der zu erwartende ger ert,
bedarf nach
gründen dazu verleiten, auch nur vorübergehend auf die Aus⸗ nutzung J Energiequellen zu ai rf elf muß sich das
3. Möglichkeiten herangezogen werden. o
können, aber die beschränkten Sonderinteressen müssen sich den höheren allgemeinen Landesinteressen unterordnen.
ie r en ng. Angelegenheiten, ist, einer Reutermeldung zu⸗ olge, auf dem Wege na
Meldung heißt, die reichen ließen und habe Pläne über die
zu machen.
Energieerzeugung heranziehen
nergie⸗ eendigung des Krieges. Läßt man sich aus Gefühls⸗
müssen doch alle wirt⸗ Das wird nicht ne ideelle Opfer für die betroffenen Landesgegenden geschehen
rüher oder später rächen, denn schließli
Wirtschaftliche Ausbeutung Brasiliens durch die USA Nelson Rockefeller, der besondere Beauftragte Roosevelts für
K Er beabsichtige, wie es in der . Südamerikas zu er⸗ ie Errichtung eines Schiffahrts⸗
ienstes, um die südamerikanischen Schätze den USA. dienstbar Diese Meldung offenbart wiederum einmal die wahren Hinter⸗
rasilien unter dem
irtschafts⸗
elbständigkeit.
Zurich orß oo B., os 0 B., DPsio Ss, Bo G., s5s, so B., Kopen? hagen 521, 60 G., 522, S0 B., London S8, 90 G., 96, 19 B., Madrid 2b. 60 G., 236, 90 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., Rew York 2s G., 25 07 B., Baris ab, os G., sb os B, Stoctholm So4. 50 . vob, so v. Brussei az so G., 400, 1 B., Belgrad 49,95 G. 60, os 8. Agram 49,95 G., 50, os B., is, 63 G., 16,72 5.
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Anforderungen des Energiebedarfes angepaßt werden. Dazu ge⸗
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten
. Dev i len Prag, 31. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
Sofia 30,47 G., 306,53 B., Athen
n e CUuoRN x
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. Septbr. auf 74,00 RA (am 31. August auf 74, 00 RAM) für 100 kg.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten Tele graphische Auszahlung
l. September 31. August Geld Brie) Geld Brief
Aegypten (Alexand.
und Kairo ...... U ägypt. Pf. — — — — Afghanistan (Kabul) 106 Afghani 18,59 18,83 18,79 18, s3 Argentinien (Buenos
kN 1ẽPap./-Pes. O,58s8 0,659: O,5ss8 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. — — — — Belgien (Brüssel und
Antwerpen) ..... . 100 Belga 39,98 40,04 39,98 40, 04 Brasilien (Rio de
ö 1 Milreis — — — — Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Calcutta) ..... 100 Rupien — — — — Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,05. 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗
, . 100 Kronen 52, 15 652,25 52, 15 52,25 England (London). 1 engl. Pfd. — — — — Finnland (Helsinkih. 100 finn. M. 5, os 65,0 506 5,7 Frankreich (Paris). . 100 Frs. — — — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1,67. 1,668 1,672 Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,0 132,A,70 132,0 132,70 Iran (Teheran) .. . . 100 Rials 14,959 14,51 14,59 14,61 Island (Reykjavih , 100 isl. Kr. 38.47 38,50 38,42 38,50 Jralien (Rom und
Mailand) ..... ... 100 Lire 13, 1 13,16 13,14 13,16 Japan (Tokio und
J 1H9Jen o,éss O, 58 Oo, 58s o, 587 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. — — — ö. Kroatien (Agram) .. 100 Kuna 4, 9959 6,00. 4,995 6, 005 Neuseeland (Welling⸗
on)), . 1 neuseel. Pf. — — — — Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 656,88 56,78 66,88 Portugal Lissabon) . 100 Escudo lo, l4 10,165 10,14 10,16 Rumänen (Bukarest) 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm und Göteborg) .... 100 Kronen 59, 446 59,58 59, 46 59, 58 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern). 100 Frs. 57,s9 58,01 57,9 658,01. Serbien (Belgrad) . 100 serb. Din. 4,998 6,005 4,9958 6,005 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. S, 591 8,609 s,591 8,609 Spanien (Madrid u.
Barcelona) .... ... 100 Peseten 23,õs 23, 50 23,56 23, 60 Südafrikanische
Union (Pretoria, Johannesburg) . .. 1 südafr. Pf. — — — . Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund! 1,0978 1,98 1,978 1,982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö — — — — Uruguay Montevid.) 1 Goldpeso l, 199 1,20 1,199 1,201 Verein. Staaten von —ᷓ Amerika (NewYork) 1 Dollar — — — —
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
- Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9, 89 2, 91 Frankreich — ö 888988888 4,995 5, 005 Australien, Neuseeland .. ...... ..... 7, 912 7928 Britisch⸗Indien — 2 9090909090999 9999 I4, 18 74, 32 ahn, , m e en . 2, 98 2102 Ver. St. v. Amerika ...... ... ...... 2,498 2.502 mn enn . o, 130 0, 132
20 Frances - Stücke .. Gold Dollars 0000 Aegyptische . ...... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische . Australische 228880 Belgische 68809 Brasilianische . Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische: 1000 L u. darunter.... Dänische: große ... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 8
u. darunter ...... Finnische ..... .... Französische ..... .. Holländische ..... .. Italie nische: große. . Kanadische eee Kroatische ... ...... Norwegische: 50 Kr. u. darunter ...... Rumänische: 1000 ei und 500 Lei ..... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunter Serbische ... ...... Slowakische: 20 Kr. u. darunter ...... Südafr. Union .... Türkische ..... ..... Ungarische: 100 P. u. darunter ......
Sovereigns ......
1 südafr. Pfd.
1. September
Geld Brief Geld
Noti⸗ 20, 8 20,46 20,388 für 16,6 16,22 16,16 1 Stüc 4,1885 4,205 4,185 1 ägypt. Pfl. 439 4,41 4,39 1Dollar 1,49 1,51 21,49 1Dollar 1,49 1,õ1 1,49 1Pap.-Peso 0,44 0,46 0,44 Laustr. Pfd. 245 2,45 2,44 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 1 Milreis o, os O0, 09 0,08 100 Rupien 22,95 23,05 22, 95 100 Vewa 8, 0 3,o9 3, 07 100 Kronen — — — 100 Kronen 52, 109 52, 30 52, 10 L engl. Pfd. 3,35 3,7 3,35 100 finn. M. 6,Ooss 5,075 5,055 100 Irs. ... 4,09 5,01 4,99 100 Gulden 132,0 132,70 132,70 100 Lire — — — l0o0 Lire 136,2 13, 168 13, 12
1 kanad. Doll.
100 serb. Din. 100 slow. Kr. I türl. Pfund 100 Pengo
60, 18
0,99 Io 099
100 Kuna 4, 99 5, 0l 4,99 100 Kronen 56,869 57,1 56, 89 l00 Lei .... 1,66 1,68 1,66 100 Kronen — — —
100 Kronen 659, 40 59,64 59,40 100 Frs. 57,83 58, 7 57, 83 l00 Furs. 67,83 58, 07 57, 83
4 o99 601 499 8, 5s 8,6 s, 68 439 441 4,39 191 103 101
60, 18
— 1 —
31. August
Brief
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16.27 4205 4,41
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— —
für
vortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Vier Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels registerbeilage)
Verantwortlich (i, den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und en Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags · und Druckerei GmbH.. Berlin.
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Deutscher Reichsanzeiger
Staatsanzeiger
* . 3 2 m J w Ale eigeer eis fir den Raum ei ltenen brelten vetit· ; 2 23 * , 1 3. 89 23: 2 0 14 n . m 2 2 W 8 0 M, einer — n . 3. 823 —Anzelgen abholer bei der unzeigenstelle 190 16 monatlich. Po nehmen . — * die Mnzei 2 — Berlin 2 mstraße 3. Alle ö Vestelluungen an, in 2 fũe elbstabholer n, . 6a, Wilhel m- i J e. schrie * 24 nig — einzusenden, ins besondere straße 83. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kostẽn do dy, einzelne 3 88 3 mn 2 an 8 — 3 — ; orte eiwa durch l (einmal t= 10 . Sie werden nur gegen n, . oder vorherige Cinsendung . * n , . . n . ö * , eho 3 vetrages cinschile glich deã Vortod abgen geculp req · Sdmarci· Mx. ¶ id ss di. . * . . . Nr. 205 * ear , fr. Berlin, Mittwoch, den 2. September, abends Poftschecttonto: Berlin 1621 1942 Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ arbeitungsgenehmigung (Produktionsaufgabe) erteilt
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung. ;
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im August 1942.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im August 1942. . ;
Anordnung Nr. 37 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe. Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Errichtung einer Auftrags⸗ lenkungsstelle für Sensen und Sicheln vom 1. August 1942.
Zwꝛite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. A der Reichsstelle industrielle Fette und. Waschmittel (Einführung von Rohstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten) vom 15. April 1940 vom 1. September 1942. .
Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Bewirtschaftung von Oefen und Herden (Bestands⸗ ö . und Verfügungsbeschränkung) vom 1. September 1 2.
Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung vom 5. August 1912.
Aordnung des Bevollmächtigten . die Maschinenproduktion über die Typenbeschränkung bei Schrapperanlagen vom 13. August 1942.
Berichtigung und Druckfehlerberichligungen von Anordnungen
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschgfts⸗ gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige in Nr. 147/42.
Amtliches Deu tsches Reich
Der Führer hat dem Maler . Franz von Matsch in Wien mit Urkunde vom 1. btember 1912 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Dem Schweizerischen Generalkonsul in München, Dr. Hans Zurlinden, ist namens des Reichs unter dem 17. August 1942 das Exequatur erteilt worden.
Beta nutmachung Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat August 1942 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 ö. des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47
der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergeseät vom 25. Dezember 1958 (RGBl. I S. 1935) wie folgt festgesetzt:
— ——— — — Lfd. Nr. Staat Einheit R. 1è Aegypten 1ẽ Pfund 9, 90 2 Afghanistan 100 Afghan 18,81 3 Argentinien 100 Papierpesos 59 00 4 Australien èẽ Pfund 7, 92 5 Belgien 100 Belga 40, 6 Brasilien 100 Müilreis 13, 10 7 Britisch⸗Indien 100 Rupien Ig, 25 8 Bulgarien 100 Lewa ᷣ 3, 05 2. Dänemark 1090 Kronen 52, 29 16 innland 100 Mark 5,07 11 rankreich 100 Franes h, 00 12 Griechenland 109 Yrachmen 167 13 Großbritannien 1ẽ Pfund Sterling 9, 90 14 Dolland 100 Gulden 132, 19 15 ran 100 Rials 14,60 16 sland 100 Kronen 38,46 17 talien 100 Lire l3, 15 18 Japan 100 Jen d, 60 15 Kanada 1 Dollar 2, 10 20 Kroatien 100 Kuna 5,00 21 Neuseeland 1 Pfund 7, 92 22 Norwegen 100 Kronen ob, 82 23 Palaͤstina 1ẽ Pfund 990 24 Portugal 190 Coatudos 10, 15 25 Rumänien 100 Lei 1,67 26 Schweden 100 Kronen 9.52 27 Schwei 100 Franken h7, 95 28 Seibien 100 Dinar h, 00 29 Slowake 100 Kronen 3,60 30 Spanten 100 Peseten 23,58 31 Sudafrikanische Union 1ẽ Pfund 9.90 32 Türkei 1ẽ Pfund 1,98 33 Ungarn 100 Pengö 59. 72 (bei Ausfuhr nach . Ungarn) = 34 Uruguay 1 Peso 1,20 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar 2.50 von Amerika
Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.
Berlin, 1. September 1942. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Trapp.
kosten im August 1942
Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten waren die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats August 1942 gegenüber dem Vormonat im allgemeinen wenig verändert. Die Gesamtindexziffer stellt sich für August auf 139,2 (1913/14 — 100) gegenüber 140,4 für Juli (— 0,9 vH.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich durch den jahres⸗ zeitlichen Rückgang der Preise für Gemüse und Obst von 138,B7 auf 136,4 (— 1,7 vH.) ermäßigt. Die Indexziffer für Be⸗ kleidung hat von 172,6 auf 173,4 (4 0,5 vH.) sr en Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,2 für Wohnung (121,2 sowie für „Verschiedenes“ (150,8) unverändert geblieben.
Berlin, den 1. September 1942. Statistisches Reichsamt.
Anordnung Nr. 37
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe
Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige
über die Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Sensen und Sicheln vom 1. August 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom; 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGGBl. 1 S. 619) in Verbin⸗ dung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen-⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: 81
Die Sicherung einer rationellen Fertigung von Sensen und Sicheln erfordert eine zentrale Steuerung aller Aufträge. Zu diesem Zweck wird die
Auftragslenkungsstelle Sensen und Sicheln, Hagen i. Westf., Bahnhofstr. 39,
errichtet. §2
Zum Zwecke der Steuerung der unter 51 genannten Auf⸗ träge sind die Hersteller von Sensen und Sicheln verpflichtet, der Auftragslenkungsstelle alle Angaben über Aufträge, Auf⸗ tragsbestände, Rohmaterialvorräte usw. zu machen.
83 Sensen und Sicheln im Sinne dieser Anordnung sind die zur Fertigung zugelassenen Erzeugnisse lt. meinen Anordnungen Nr. 4 vom 1. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 147 vom 26. Juni 1942) und Nr. 32 vom 1. Juli 4942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 171 vom 24. Juli 1912).
§4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Aus⸗ fuhr. 88
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10, 13 —14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86
Die Anordnung tritt am 1. September 1942 in Kraft, ste gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 1. August 1942. .
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Putsch.
Zweite Anordnung
ur Aenderung der Anordnung Nr. 27 der Neichsstelle indu⸗
keen Fette ünd Waschmittel (Einführung von Nohstoffvor⸗
schriften in den eingegliederten Ostgebieten) vom 15. April 1940 (DRA. Nr. 90 vom 17. April 1940)
Vom 1. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGGBl. 1 S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber⸗ wachung und n n des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 611 — 5 3 Abs. 1 der Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle indu⸗ e. Fette und Waschmittel vom 15. April 1940 (DRA. Nr. 99 vom 17. April 1940) erhält folgende neue Fassung: „Die gewerbsmäßige Verarbeitung der im § 1 ge⸗
nannten Oele oder . darf nur erfolgen, wenn die Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel eine Ver⸗
hat.“ 582 Diese Anordnung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage in Kraft.
Berlin, den 1. September 1942. Der Reichsbeauftragte. J. A.: Wihle.
Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Bewirtschaftung von Oefen und Herden (Bestandserhebung und Verfügungsbeschränkung) vom 1. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. L S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. J S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 13 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet:
§1
1. Alle Unternehmen auf der Stufe des Einzelhandels, einschließlich des Handwerks, haben den am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand an eisernen Oefen (ausschließ⸗ lich Quint- und Baubfen), transportablen keramischen Oefen, Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro⸗, Gas⸗ sowie Kohle kombinierten Herden dem örtlich zuständigen Wirt— schaftsamt bis zum 25. September 1942 zu melden. Fehl⸗ anzeige ist erforderlich.
2. Die Meldung ist nach
eisernen Oefen, transportablen keramischen Oefen, Kohle beheizten Herden, Elektro⸗Herden, Gasherden, Kohle⸗Elektro kombinierten Herden und Kohle-Gas kombinierten Herden zu unterteilen. 52
1. Die zur Meldung verpflichteten Unternehmungen haben je 25 4, des am 15. September 1942 vorhandenen und gemäß F 1 gemeldeten Lagerbestandes an Oefen und Herden zur Ver⸗ fügung der Reichsstelle zu halten.
2. Das zuständige Landeswirtschaftsamt kann mit Zustim⸗ mung der Reichsstelle einen allgemein abweichenden Pro⸗ zentsatz für die Lagerhaltung gemäß Ziffer 1 festsetzen. .
3. Das Wirtschaftsamt kann im Einzelfall nach Weisung des Landeswirtschaftsamtes den Hundertsatz abweichend fest⸗
setzen. 83
1. Die Hersteller von eisernen Oefen (ausschließlich Quint- und Bauöfen), Koble und Grude beheizten Herden, Elektro⸗“, Gas⸗ sowie Kohle kombinierten Herden haben zu melden:
a) bis zum 25. September 1912 den am 15. September 1912 vorhandenen Lagerbestand der im § 1 Ziffer 3 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme der transportablen keramischen Oefen,
b) bis zum 10. eines jeden Monats, erstmalig am 109. Oktober 1942, die Anzahl der im vergangenen Monat hergestellten im 5 1 Ziffer 2 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme der transportablen keramischen Oefen. ĩ
Die Meldungen sind, wie im 5 1 Ziffer 2 vorgesehen, zu unterteilen.
2. Die in Ziffer La und b vorgeschriebenen Meldungen 1 bei der jeweils zuständigen Organisation der ga m ,.
irtschaft einzureichen. § 4
Die Hersteller von eisernen Oefen (ausschließlich Quint⸗ und Bauöfen), Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro⸗ Gas⸗ sowie Kohle kombinierten Herden haben von der laufen⸗ den nach 5 3 Ziffer 1b zu meldenden Produktion monatlich je 10905! an Oefen und Herden zur Verfügung der Reichs⸗ stelle auf Lager zu nehmen. Von dem am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand sind je 10 35 an Oefen und Herden zur Verfügung der Reichsstelle zu halten.
85 Die Wirtschaftsämter können nach Weisung der Reichs⸗ stelle über den bei den Unternehmen auf der Stufe des Ein⸗ . einschließlich des Handwerks zur Verfügung der eichsstelle zu haltenden Lagerbestand in Einzelfällen ver⸗ fügen. 86 Die Reichsstelle kann Ausnahmen von den Bestimmun⸗ n dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie nun die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen oder Be⸗ dingungen versehen.
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